mit Zustimmung des Landtags 17. Dezember 1919 zwischen dem Staate und dem jrüheren Landesherrn geschlossene und die von ihm und den Mirgliedern der vormals landesberrlicen Familie abgegebenen Verzichts und Anerkennungserklärungen.“ Die im Vertrag rom 17. Dezember 1919 in Papiermart est⸗ gesetzten Leistungen sind entwertet. standenen Meinungsverschiedenheiten haben zur § 26 des Auseinandersetzungsvertrags vorgesehenen Schiedsgerichts Das Schiedsgericht hat am 13. August die Vollstreckbarkeit Zinsen und nicht auf Apanagen bezieht, icht in Schwerin die Klage auf Aufhebung muß darauf hingewiesen werinschen Dezember 1919 Verfassungsrechts ge⸗ lt gehören somit zu den cht nach 5 26 des Ver⸗ ehene Schiedsgericht zuständig ist, hat nac r Staatsgerichtshof zu entscheiden. danach für Mecklen⸗ t dem ehemaligen
Der Staatsrat stimmte weiter ohne Aussprache dem An⸗ ira. S zu, die am 17. Dejember 1925 vollzogenen Neuwahlen Stadtverordnetenversammlung Staatsrat für gültig zu erklären. bestimmungen zum Allgemeine Verfügung über Einwendungen führungsverordnung begehren und Volksentscheiden wurde o sprache zugestimmt.
Hierauf vertagte sich der Staatsrat auf Mit ig kommen eine Reihe von Entwurf über die Gebäude⸗ Der Haushalt soll erst am Donnerstag zur
Gegen die Ausführungs⸗ Stempelsteuergesetz und gegen die gerichtliche Landesstempel⸗
Die über die Auswertung en Anrusung des im
1924 die Hohe der des Schieds⸗
Verfahren hne weitere Aus⸗
Aufwertung sestgesetzt.
spruchs, soweit er sich au schwebt vor dem des Schiedsspruchs. Verfassungsrechtlich werden, daß durch den 5 74 der Mecklenburg⸗Sch zeinandersetzungsvertrag vom 17. Mecklenburg⸗ Schweriner worden ist. Streitigkeiten über seinen Inha „Verfassungsstreitigkeiten“. Soweit daher ni trags das daselbst vorges Art. 19 der Reichsverfassung de iständigkeit des Reichsgesetzgebers chwerin in allen die Auseinandersetzung mi betreffenden Fragen ohne eine der Reichsverfassung solchen Aenderung dern Mecklenburg⸗Schwerin in dem ungünstigsten Falle Landes zu den im Schiedsspruch festgesetzten ein Staatsnotstand Kahl (D. Vp.) verlas dazu ein Großherzogs von Rantzau, in dem f die in der letzten Sitzung erörterte 60 vH des
twoch nach⸗
mittag 5 Uhr. Zur Erlevigun Vorlagen, ausnutzungsstener.
zweiten Beratung gestellt werden.
sassung der Au Gegen tand
Parlamentarische Nachrichten.
Rechtsausschuß de tritt in die Tagesordnung aut Bericht des Nachrichtenbüros des mit, daß der Preußische Justizminister in imultanzulassung der Rechtsanwälte Vereins Deutscher Landgerichtsanwälte und des ä Verbindung
zu einer Erörterung der eingeladen habe. Sollte hier⸗ so sei in Aussicht gengmmen, nde Vereinigung Im Interesse ittlungstätigkeit sei zu ser Bemühungen keine weiteren Simultanzulassung im Reichs⸗ Meinung des Neichsjustizmini⸗ ung der Anträge zur Frage er Vorsitzende Abg. schon in der Presse Generalbevollmächtigten dem bestritten wird, daß der früher itz durch Auslandsanleihen belasten um des Innern hat eben⸗ ihm von solchen Absichten die Thüringischen
Großherzoglichen Hause Aenderung
s Reichstags otwendigleit
der Vorsitzende Abg. Dr. R ahl Vereins deutscher
Reichs verfassung
Zeitungsverleger Frage der ständen des eins Deutscher Amtsgerichtsanwälte in und die genannten Verbände eit auf Sonnabend, den 23. d. M., bei eine Einigung nicht erzielt werden, an die demnaächst zu einer Tagung zusammentrete Anwaltskammern heranzutreten.
Verurteilung des Aufwertungsbeträgen Vors. Abg. Generalbevollmächtigten des ug genommen ufwerkung einer Forderung des Großherzogs um Der Generalbevollmächtigte erklärte dazu, Bestimmungen der dritten Steuernot⸗ Der Großherzog habe also kein mmen. Abg. Dr. R klärung darüber, wie das ufwertung und ihre so⸗ Oberlandes⸗
nicht bestehen Schreiben des
Angelegen⸗
Nennwertes. hätten die beschräntenden derordnung noch Ausnahmerecht für sich in Anspruch geno e auch heute elne Au so ungeheuerliche
der Vorstände der einer ungestörten Durchführung dieser Verm empfehlen, daß vor Abschluß die Verhandlungen über die Frage der tage stattsinden. Dies sei auch die — Darauf wurde die Berat Fürstenabfindung fortgesetzt. Dr. Kahl (D. Vp.) teilte eingangs hierzu das veröffentlichte Herzogs von Gotha mit, in regierende Herzog seinen Bes wolle. Das Bayerische Staatsministerir alls telegraphisch bekanntgegeben, daß es früheren Herzogs nichts bekannt sei. Auch Staatsministerium der Justiz und der Finanzen meldeten durch Cinen Vertreter der Reichsregierung, daß ihnen davon nichts be⸗ kannt sei. Es seien auch Vorkehrungen getrof Besitzes des Herzogs von Gotha verhindern würden. erkannte an, daß von behördlicher Die Mitteilung über ei damit freilich
der frühere tücke in größerem Umfang Mitteilung sollte nach⸗ l, hielt es für
nicht bestanden.
feld Soz.) vermiß Schiedsgericht eine
Ministerpräsidenten g mecklenburgischen
eigenartige ceichsgesetzliche wahrscheinlich
Telegramm
Aufwertung
Nennwertes Aufwertung auf 700 vH des Goldwertes. amilie ses also allen übrigen Staatsbürgern g Durch den demokratis Regierung in ihrer Selb lung nicht beeinträchtigt werden chädigen, die ein Intere en. Der mecklen
großherzogliche egenüber wesentlich Antrag würde die tändigkeit bei der Rege⸗ inspruch würde nur die sse an der reichsgesetzlichen Rege⸗ burgische Finanzminister von O Aufwertungsfrage, als Parteivertreter stehe i Schiedsspruch nicht zu, der die 6hproze Summe sei auch nicht Auf eine Frage des Abg.
bevorzugt worden. mecklenburgische
fen, die eine derartige Belastung des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) Seite alles Erforderliche geschehen sei. vom Herzog angebahnten Verhandlungen s Neuerdings sei bekannt Braunschweig Vermögens Auch dieser Vorsitzende, Abg. Dr. Kah eder unkontrollierbaren Meldung den ganzen egung zu setzen. Abg. Hampe (D. frühere braunschweigische Herzog sei jaltung zu ver— gewesen, die aber hannoverschen e seien jedoch mit ausdrücklicher ußischen Innen⸗
bemerkte zur Kritik an dem wertung aussprach. Die dern gestundet worden. (D. Nat) antwortete der Minister, der Kap Steuerfreiheit sei dem großherz gewährt und von ihm auch nicht in Der UAufwertungsschiedsspruch habe herzoglichen Hauses I. arauf hin, geltenden Recht der Sch eine Vermögensanlage, son Minister von Oer wert der 706000 Mark sei dur aufgewertet worden, Schiedsspruch le vertrags so aus,
verling italbeirag werde mit oglichen Hause nicht Anspruch genommen worden. sich den Standpunkt des groß- Wunderlich nach dem damals und heute zulässig wäre, da es sich nicht um ern um einen gegens en betonte nochmals, der Nenn⸗ den Schiedsspruch nur um 609 3 der Goldwert allerdings um den entscheidenden Artikel des Abfindungs⸗ Nennwert der Goldwert gemeint sei. erte Staatsrat Ahlhorn auf ver⸗ che Auskunft dahin, daß Auf⸗ taat nicht geltend Hläubigern für eine Schuld von bernommen hätte. Privateigentums nicht entstanden, 78 (000 Morgen des groß⸗ ivateigentum schon gewe übernommen habe. Nur um der dadurch beigelegt findung und Rente Lippe teilte Staatsrat zrivateigentum des Fürsten nö keiner Weise angegriffen worden ürst ein Fünftel be ch auf die Zuschüsse des und zum Pensionsfonds der Bergwerk gesteckt seschlossen worden,
Herzog von in Holland verkan gegangen werden.
unziweckmäßie behördlichen
Apparat in Bew Hannov.) erklärte dazu, der allerdings, um den Zusammenbruch seiner Hoft meiden, zum Verkauf einiger Bilder genötigt nicht seinem braunschweigischen, Befitz entstammten. Diese Verkäuf Genehmigung des Oberpräsidenten Noske, des pre ministers Severing und des Reichsinnenministers erfolgt. Neubauer (Komm.) wünschte eine Anweisung an alle Laudes⸗ bis zum Abschluß der Fürstenabfindungsfrage dem Besitz der Fürstenhäuser verhinde ter des Reichsinnenministers er⸗ Reichsregierung keine
eitigen Vertrag
aß mit dem ür Oldenburg erläut schiedene Fragen d wertungsansprüche vom Groß gemacht worden 500 000 Mark, die de Ueber die Unterse von dem Staatseigentum zausfideikommis von
regierungen, jeder Verkauf aus Der Vertre klärte, zu einer solchen Anweisung habe die Rechtsgrundlage. Er erklärte weiter zu einer Anregung des Reichsministerium werde nicht in der über den Besitz zu fürstlichen Vermögen an die Länder at. bemerkte dazu, er wolle ührlichkeit wie von Preußen von den übrigen Staaten diese Frage beant⸗ Neubauer (Komm.) wünschte eine Auf⸗ Privatvermögen der Fürsten den demokratischen Der Vertreter des der Meinung, daß viel er das Prwatvermö Im Anschluß an die inandersetzung zwischen dem und dem Abg. Neubauer ndershausen und ⸗Rudol⸗ Aufklärung darüber, Privileg der Steuerfreiheit noch in An⸗ zu diesem Zwecke die nisteriums für die in die Tagesordnung ein⸗ sche Gesandte ürttemberg schon 1819 llen Verfassung das Privatver⸗ Staatsvermögen ge— November 1918 abgeschlossene Funi 1919 vom württembergischen Während mit dem Königshaus 1 sei, habe das früh Wegen Feststellung rage der Einsetzung einer gemein Abg. Di. Ro sen feld So lichen Begründung das frühere n Abfindungsvertrag anfechte.
Frage seiner Regie der König für s
seien, sondern von r Staat vom Großherzog ü— heidung des großherzoglichen seien Streitigkeiten
Everling (D. Nat.), das eine umfassende tabellarische Uebersicht
s dem ehemals Abg. Everling (D. N in der gleichen Ausf
geben, der au Fefallen sei.
nur erreichen, da und Thüringen auch
denn das große H herzoglichen Hauses sei dessen Pr es im 18. Jahrhundert die Regierun die Sammlungen sei ein Streit e worden sei, daß der Großherzog au derzichtet hätte. Steinbre
tellung auch über das reine jede Kapitalab ommunistische Antrag über Enteignung verlange. ministeriums war eine zuverlässige Auskunft üb laum würden geben iner lebhaften Ause Everling (D. Nat.) ber die Abfindung in Schwarzburg-So stadt. Abg. Weg mann welche Fürsten das frühere ruch nehinen. Der Vorsitzende sagte uziehung eines Vertreters de nächste Sitzung zu. Württembergi einer Erklärung darauf hin, daß ir bei der Schaffung der konstitutione mögen des Königshause trennt worden sei. Der am 29. sindungsvertrag andtag bestätigt worden. Vereinbarung erzielt worder weitere Ansprüch
er noch mit, bei der Auseinandersetzung i Vom Domänialbesitz habe der sprüche bezögen
deichsinnen⸗ e Landesregierungen gen der Fürsten se Erörterungen
Die Auswertungsan Landes zur Hofbammerverwaltung serner auf Beträge, die in das Gestern sei darüber ein Vergleich a vorbehaltlich der Zustimmun der Vergleichsbestimmungen fest, daß in diesem werts verfügt sei. daß der früher regierend esamten Grund und Bo Abg. Dr. Pfleger bes Meinung, daß es sich in dem Aufwertung handle, sondern um des Werts der Länder. D reiben des Generalbevollmächtigten des F Meinung widersprochen wird, Leute Deutschlands sei. lande auf, sor Auseinandersetzun etwas gegeben. einigen Bemerkun besitzes des sehr beträchtlich. des Schreibens da der Staat hätte ni — In der nächsten Ausschußsitzu tattfindet, sollen noch nähere ippe⸗Detmold entge sozialdemokrattschen welcher Höhe Mitgliede Offizierspensionen beziehen. Reichsta angelegenheite chtenbüros des Abg. Morath (D.. den Reichstagsprä— schuüß zur Be
Hofbeamten,
des Landtags. llte Abg. Dr. Ro wertung auf
(Zentr. wünschte fon ebm Ge 500 95 des Gold⸗ chthofen (Dem) stellte fe s mehr als ein Siebentel des
zalle eine Au lbg. von Ri e Fürst etwa dens des Landes besitzt. Staatsrat Steinbre Vergleich nicht eigentli die Auslegung des Vertrags hin⸗ Der Vorsitzende Dr. Kahl! verlas ürsten, in dem der iner der rei sich auch nicht im München. Er habe bei der n nur dem (Dem.) wider sprach Die Größe des P is zu der Kleinheit des Landes r erklärte den Inhalt t den Standpunkt einnehme, an den Domänialbesitz. die am Donnerstag, 10 Uhr, über Bahern und Auf Grund festgestellt werden, den Fürstenhäuser
s Reichsfinanzmi
s als Kammergut vom
daß der F
lere Fürstenhaus dieser Ansprüche samen Gutachter⸗ mit welcher recht⸗ aus, befonders der Herzog sandte er⸗ rung zu unterbreiten. eine Person
1idern wohne in der Nähe von angen z i ö h 0 gen dieses Schre sei im Verhältn Staatsrat Stelinbreche mit, daß der Fü cht das geringste
ch bereit, diese Nach dem Abfindur auf die Zivilliste.
igsvertrag verzichte Darum fühle sich wohl das Fürstenhaus daran en⸗Darmstadt ist, wie der klärte, 1919 ein Ahfindungsver⸗ igentliche Kapital⸗ Der frühere Großherzog erhielt it eine gewisse Aufwertung 1sführung der Kapitala en worden, daß das großherzog⸗ zvertrag als ungültig webt noch. Auf Fragen der Abgg. thofen (Dem.) bestät ssen ein Interesse an einer rei indungsfrage im Sinne des demo⸗ e Staat werde aber auch in seine Regierung im
Mecklenburg ⸗ on Branden steln Mecklenburg⸗Schwerin, identen Dr. Wendorf dem 17. Dezember 191 die vermögens⸗
d Für Hess Minister Hentig dann er trag abgeschlossen worde abfindung noch in der Schwebe. eine Rente, die in der Inflationsze ihr. Die Verhandlungen über d ung sind jetzt dadurch unterbroch liche Haus nunmehr den ga anfichl. Dieser Rechtsstreit s Dr. Rosenfeld So Minister Hentig, da lichen Regelung der Abfind ratischen Antrags habe. Der hessis diesem Fall den Vertrag durchführen, den. unterschrieben werin gab der Ministerpräsident v folgende Erklärung ab: Zwischen dem Lande vertreten durch den derzeitigen Minis— und dem ehemaligen Großherzog ist unter betr. die Auseinandersetzung se sowie über die von dem ehemaligen Landes⸗ landesherrlichen Familie
n. Dabei blieb aber die e engenommen
r der früher regieren!
Beamten⸗ dem Bericht des Zeitungsverleger, auf An⸗ Vermittlung seines rsuchen her⸗
sausschuß beschloß gestern Vereins deutscher Vp. ), durch sidenten mit dem Ersn arbeitung der zahlreiche im Ortsklassenver sschuß mit em, betreffend die Besörd hrer Versetzung Hierzu führte ein nisteri ums mit denen sich dieser Antra Personalabbaues aufgehört kurz vor der
en Abfindung
vegung des Vorsitzenden an anzutreten, einen Aus einzelner Orte um Hö Danach befaßte Schuldt -⸗Steglitz ( amten, die wegen hohen Alters Ruhestand stehen.
einzusetzen.
in den dauernden treter des Reichsfinanz Benachteiligungen, der Einstellung des rung könne auch künftig amte an leitende Stellen befördern. matisch eintretende Befö friedendestellende Lösung Antrag an.
ein Vertra rechtlichen und den Mitgliedern der Verzichts und Anerkennung.erklärungen, ind die damals vorhandenen M s sämtlich beigetreten. Die am 17. Mai 1920 Wendorff⸗Stelling verkündete Landesver⸗ „Maßgebend für die vermögensrechtliche früheren Landesherrn und den Mit⸗ landesherrlichen Familie sind der hierüber
Zuruhesetzung Soweit es sich um auto⸗ werde sich eine zu⸗ Ausschuß nahm den
rderungen handele, finden lassen.
iesem Vertrage sin oßherzoglichen Hause Staatsministerium assung bestimmt in 8, dersetzung mi gliedern der ehemals
Ausschuß des Vor⸗—
Der Wirtsch . ; ehandelte in seiner
läufigen Rei
*
gestrigen Sitzung den von der Reichsregierung zur Begutk⸗ achtung vorgelegen Entwurf eines Gesetzes über einen Ausschuß ur Untersuchung der Erzeugungs⸗ und Absatz⸗ edingungen der deutschen Wirtschaft. Der Gesetz⸗ enswurf gründet sich auf Beschlüsse und Anregungen des Reichs⸗ tags, des Reichswirtschaftsrats und des Vereins für Sozialpolitik. Der Reichstag hatte am 12. August 1925 u. a— beschlossen, die Reichsregierung zu ersuchen, „sobald die vorbereitenden Arbeiten des Reichswirtschaftsrats zum neuen Zolltarif hinreichend fort⸗ geschritten sind, beim Reichstag einen Ausschuß einzusetzen, der eine Prüfung der Grundlagen der deurschen Gesamtwirischaft unter besonderer Berücksichtigung der industriellen Wirtschaft und der Landwirtschaft sowie des wechselseitigen Verhältnisses beider und ihrer Verknüpfung mit der Weltwirtschaft vorzunehmen hat.“ In einem Beschluß des Wirtschaftspolitischen Ausschusses des Vor⸗ laufigen Reichswirtschaftsrats vom 832. September 1925 wurde unter Bezugnahme auf diesen Reichstags beschluß gefordert, daß „durch eine umfassende Erhebung über die Produktions und Organisationsbedingungen der deutschen Wäirtschaft die nötige Grundlage für die Handels- und Preispolitik“ geschaffen werde. Es wurde darauf hingewiesen, daß bei dem engen Zusammenhang aller wirtschaftspolitischen Mäßnahmen die Vornahme einer ein⸗ heitlichen Enquete zweckmäßig sei. Der Vorstand des Vereins für Sozialpolitik hatte, wie das bed richte nbůrd des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, in einer Eingabe an die ß ausgeführt, daß die erbitterten Kämpfe zwischen Arbeitgebern un Arbeitnehmern über die Frage der täglichen Arbeitszeit, wenn nicht beseitkigt, so doch erheblich gemindert werden könnten, wenn man gewisse umstrittene Tatsachen durch Anwendung zuverlässiger Er⸗ mittlungsmethoden eindeutig feststellte und sie damit dem Haren streit entziehe. Als solche Tatsachen seien vor allem die Verände⸗ rungen in den produktiven Leistungen anzusehen, die mit Ver⸗ änderungen der Arbeitszeit, des Löhnes und der Entlohnungs⸗ methoden erfahrungsgemäß eintreten. Die erwünschte eindeu ige Feststellung i atfachen könne nur durch eine sorgfältige Be⸗ *. lung der beteiligten Unternehmer, Betriebsbeamten und
Irbeiter erfolgen. s sei notwendig, diese Aufgabe durch ein Reichsgesetz einem besonderen Unterfuchungsausschuß zu üher⸗ tragen. Nach dem Gesetzentwurf soll der Untersuchun zausschuß aus 23 bis J30 Mügliedern gebildet werden. Als solche werden von der Reichsregierung berufen; a) acht Mitglieder auf Vor schlag des Reichs ags, b) acht Mitglieder auf Vorschlag des Bor⸗ . des Vorläufigen Reichswirischaftsrats, e) acht Mitglieder nach freiem Ermessen der Reichsregierung. Der Ausschuß kann sich durch Zuwahl von hächstens 6. weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag des Ausschusses von den Reichsregierung berusen werden, ergänzen. Innerhalb des Ausschusses können ene, zur
Untersfuchung einzelner Fragen gebildet werden. Ein Unter⸗ ausschuß von mindestens zehn Mitgliedern ist mit der Unter⸗ suchung der Frage zu ö kn welcher Weise die Dauer der Arbeitszeit und die Art der Entlohnung nach den Erfahrungen der letzten Jahre auf die Arbeitsleistung eingewirkt haben. Die Befugnisse des Ausschusses werden durch Bezugnahme auf die Vorschriften der Verordnung über Auskunftspflicht und der zer⸗ ordnung über Preisprüfungsstellen bestimmt. Die Befugnisse um= fassen danach insbesondere das Recht, von jedermann Auskunft iber Tatsachen zu verlangen, die für die Bemessung von Waren⸗— preisen und von Vergütungen für Leistungen von Wi tigkeit sind; serner das Recht, von Unternehmern, Verbänden und Vereinigun⸗ gen von Unternehmern, von öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften und von Personen, die bestimmte Gegenstände in Gewahrjam haben oder gehabt haben oder guf Lieferung solcher Gegenstände Anspruch haben, allgemein Auskunft über wirischaftliche Verhält⸗ nisse zu verlangen; weiterhin die Rechte zur Besichtigung von Be⸗ triebseinrichtungen und Räumen, in denen Waren hergestellt, ge⸗ lagert oder feilgehalten oder Leistungen vorgenommen werden, und zur Einsicht in Unterlagen für die Bemessung von Preisen und Vergütungen sowie endlich das Recht zur eidlichen Ver⸗ nehmung von Zeugen und Sachberständigen. Bie Ergebnisse der Untersuchungen werden von dem Ausschuß der Reichsregierung und von ihr dem Vorläufigen Reichswirtschaftsrat, dem Reichsrat und dem Reichstag vorgelegt. Die Verhandlungen des Ausschusses und der ö g f sind in der Regel öffentlich. Die Nieder⸗ chriften über die Sitzungen des Ausschusses und der Unteraus⸗ if sowie über Vernehmungen und die sonstigen Materialien können mit Zustimmung der Reichsregierung veröffentlicht werden. Die laufenden Geschäfte des Ausschusses werden beim Vorläufigen Reichswirtschaftsrat geführt. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß stimnrte dem Gefetzentwurf zu mit der Maßgabe, daß der Unter⸗ ke es gar iche aus 27 bis 36 Mitgliedern zusammengesetzt wird. Von diesen sollen berufen werden a) neun Mitglieder auf Vorschlag des Reichstags, b) neun Mitglieder auf Vorschlag des Vorstands des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats, () neun Mit flieder nach freiem Ermessen der Reichsregierung, Der Ausschußz . befugt sein, sich durch Zuwahl von höchstens neun weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag des Ausschusses von der Reichs= regierung berufen werden, zu ergänzen. — Der Wirtschaftspolitische Aunsschuß nahm sodann Stellung zu einem Gutachten, das der mit der Beratung des Entwurfs einer vom Wirtschaftsausschuß des Völkerbundes vorgeschlagenen internationalen Vereinbarung zur Aufhebung der Ein⸗ und Ausfuhrverbote und ⸗beschränkungen be⸗ traute Sonderausschuß zu diesem Entwurf abgegeben hatte. In dem Gutachten wird dem Entwurf der vorgeschlagenen Vereinbarung unter der Voraussetzung der Annahme der nachstehend empfohlenen Aenderungen zugeftimmt: 1. Der wichtigste Einwand. der gegen den der Vorlage zu Grunde liegenden Hauptzweck erhoben werden kann, ist der Zustand der Währung in einer Reihe wirtschaftlich bedentsamer europäischer Staaten. Der Reichswirtschafts rat hält es daher für erforderlich, daß dem Inkrafttreten der Vereinbarung die Stabilisierung der Währungen in den europäischen Staaten vorangeht. Es wird deshalh vorgeschlagen, dem ersten Satz des Artike's'g des Abkommens folgenden Wortlaut zu geben: „Diese Vereinbarung soll erst dann ratifiziert werden, wenn in allen im Anhang erwahnten Ländern die Währungen in ein festes Wertver⸗ zältnis zum Golde gebracht sind, 2. Eine notwenzige Schlußfolge⸗ rung dieses Vorschlags ist die Einfügung einer Bestimmung im Artikel 10, wonach eine kurzfristige Kündigung des Abkommens dann für zulässig erklärt wird, wenn in einem wirtschaftlich be⸗ deutsamen europäischen Staat eine Entwertung der Währung üher 20 vH des Goldwerts eingetreten, ist. 3. Der Artikel 5 des Ent⸗ wurfs, wonach sich die vertragschließenden Staaten daz Recht vor⸗ behalten, für die Ein⸗ und Ausfuhr alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um außergewöhnlichen und anormalen Verhäl tn issen entgegenzutteten ünd den Schutz der wirtschaftlichen und finan⸗ ,. lebenswichtigen Interessen des Landes zu sichern, kann ge⸗ strichen werden. 4. Im Artikel 7, der die Erledigung von etwaigen Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Vertragsstaaten über die Autlegung' oder Anwendung der Bestimmungen der Verein⸗ barung betrifft, müssen dann die Aenderungen vorgenommen werden, die eg, der Streichung des Artikels 5 erforderlich er⸗ . — Der Wirischaftspolitische Ausschuß stimmte dem Gut⸗ achten zu.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrung o⸗ maßregeln.
Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Zentralviehboß in Berlin am 15 und vom Schlachtviebhofe in Leipzig am 17. Jangar, das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche vom Schlacht⸗ viehmarfte in Köln am 16. Januar, der Ausbruch der Maul. und Klauenseuche von den Schlachtviehhösen in Rürn berg, Dresden A., Teipzig, Frankfurt a. M. und Chemnitz am 18. Januar amtlich gemeldet worden.
—
*
Börsen⸗Beilage
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Verliner Vörse vom 19. Janugr
Heutiger Voriger Kurs
Nr. 16.
in,, J oriaer Keutiger Voriger Kurs 6.
1914 M, 19189 Breslau 0oß M, 19un
Preußische Rentenbriefe. Deutsche Pfandbriese. Schwed St · Anl.
(Die durch“ getennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
38 Calenberg. red. Ser. D. E, “ (gel. 1. 10. 28, 1. 4. 24 3953 Kur⸗ u. Nenmärkt. neue 4. 39 33 Kur⸗ u. Komm. ⸗Obl. m. Deckungs besch. bis 31. 12. 1917 4. 3E,3 Kur- u. Neum Kom. ⸗Obl. 4, 9. 33 landschaftl. Zentra m. Deckungs besch. bis 31. 12. 17 Nr. 1 — 484 629 4, 39, 383 landschaftl. Zentral. 4, 59, 3 Ostpreußische bis 31. 12. 17 ausgegeben M... 4. 89, 33 Ostpreußische 44 5styr. landschaftl. Schuldv. 4. 3, 33 Pommersche, aut⸗ gestellt bis 31. 12. 17 4. 39, 33 Pom mersche *4, 59. 83 Pomm. Neul. filr Kleingrundbesitz, ausgestellt bis 381. 12. 17 4. 38, 85 Pomm. Neul. für, Kleingrundbesi 4, 39, 34 Sächsische, ausge⸗ stellt bis 31. 12. 17 * 36. 33 Sächsische 45 Sächs. landsch. Kreditverb. 4. 393 Schles. Altlandschaftl Schles. landschaftl. „O, B. ausgest. bis 24. 6. 1] 4. 31, 8 d. Schles. iandschl. . 0. D 4, 39, 33 Schleswig⸗Holstein Landeskred. ausg. b 1.12. 17M 4. 8, 8 Schlesw.⸗Holst. . red. 4. 39, 3 Westfälische, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 17 4, 39, 84 Westfsälische 4. 3g, 83 Westpr. Ritterschaftl. Ser. L II. m. Deckungs besch. bis 31. 12. 17. gek. u. ugk. St. 4. 39 87 Westpr. Ritterschaftl. Ser. L — ], gel. u. ugk. St. 4, 39, 83 Westyr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 31. 12. 17, gek. u. ungk. St. 4. 88, 33 Westpr. Neuland⸗ schaftl., gek. u. ungek St. . ..
Charlottenburg 08. 12
Amtlich sestgestellte Kurse.
Franc, 1 Lira. 1 L3su, 1 Peseta — 0. 89 . 1 österr. 161d. österr. W. — 170 4. 1 Kr. ung. oder tschech. W. — 9.38 4. 7 Gld. sildd. W. 1èGld. holl. W. — 1379 4.
29 HJ do. 1902, gel. 2. 1. 24 3 r, ,,
? do. 39. 8 edlen. .
l .... 111111ᷓ11
Coburg .... .... 1902 . w ig Cottbus 1909 Migis Da rmstadt. ..... 1920 19138. 1919, n De ssau 1896. gk. 1.7. 28 Dtsch.⸗Eylau. ... 1907
22326
do. Et enb. M. 90
— —
Gulden (Gold) — 2.60 A.
6
do. Bgd. E.⸗A
1Mark Banco do. kons. A. 1890
w 3 2 — 2 * 2
Krone — 16125 4 Lalter Goldrubel — 3.99 4. 1 Peso (arg. Pap. — 1.78 . 1Pfund Sterling — 20.40 4. 1è Dinar — 8.40 4. 1310tn. 1 Danztger Gulden — 09.80 4.
Die einem Papier betgeftigte Bezeichnung M be⸗ gt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien der etreffenden Emisston lieferbar find
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichens bedeutet, daß eine amtliche Breisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das 4 hinter einem Wertnapter bedeutet 4 für
—— — *
J. 1
Dresdener Grund⸗ ; . rentenpfandbriefe, Türken Anl. 1968 Ser. 1, 8. 5. — 19
do. do. S. 8. 4, 6 M3
do. Grundrentenbr.
1è Dollar — 4.20 46. Sächst . ehen gha. Taci dem . 19en — 2. 10 4.
do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13!
do. Goldr. in fl. do. St. ⸗R. 1910 do. Kron. ⸗Rente? do St⸗R. I in K. * do. Gold⸗A. f. d.
82
6 111i 111 1
Duisburg . ..... 1921
Meckl. Schwer Rnt M I LI7 I ——
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Lipp. Landesbt. 1—9 J
— — — — —
.
—
Dilren H 1899, 19901
C C — — — — — — — * 1 . — — — — — — — —
do. do. Ser u. Ler?* do. Grdentl⸗Ob. ?
Ausländische Stadtanleihen.
Vukar. 18398 in 4
— &
Düsseldorf 1909. 98. 11
do. 1900, get. 1. 5. 24 Elbing 03, 99, gt. 1.2.24 do. 1913, get. 1. 7. 24 do. 1903, get. 1. 2. 24 37 Emdenos H.]. gf. 5.24 4 Erfurt 1893. 01, Mos.
1910, 14, gek. 1.10.28 do. 19893 M, 1901 M.
ginenbi staatl. Kred.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten iffern bezeichnen den vorletzten. die in der dritten palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Ist nur ein Gewinn⸗
do. I Sachsen⸗Altenburg.
kommenen Geiwinnanteil argebnis angegeben. so tst es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.
HeF, Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ ahlung sowie für Ausländische Banknoten eñinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“.
en, Etwaige Oruckfehler in den heutigen Rursangaven werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ Lich richtiggefstellte Notierungen werden möglichft bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Coburg Landrbt. Vu dapest T udapest 14 m. T.
do. Rr. gt. 1.3.22 Christiania 1903 Colmars(Elsaß ) o7 Danzig 4M Ag. 19 Gnesen 1961. 97
⸗Gotha Landkred.
j Meinin . Vtrd. Eschwege . ...... 1911
do. konv. gk. 1.8.24
va rg og. Hud ij. Flensburg. .. 1912 M.
gel. 23. 1. 246 Franffurt a. M. es 8 1910, 11, get. 4
Gothenb. 99 S. A
do. Sondersh. Land⸗ Graudenz 1900.
kredit, get. 1. 4. 24 Sächs. Idw. Pf. b. S. 23.
do. 19 (1.3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.). gek. 4
Hohensalza 1897 fr. Inowrazlam Kopen hag. vn inc do. 1891011 in 4
do. Kreditbr. b. S. 22. Frankfurt a. O. 1914
Ban kdiskont. Berlin 8 (Lombard 10).
do. 1919 1. u. 2. Ausg.
e Danzig 9 (Lombard 19. Amsterdam 88 Brlülssenr. Helsingfors 7§. Italien J. Kopenhagen 69. London 8. ? Paris 6. Prag 5. Schweiz 35. Stockholm 48. Wien g.
. 111
Brandenburg. Komm. 1923 (Giroverb.] reiburg r. Br. 1919 Fürth i. B. .... 192310
1930 ur. 19535 9 61.
Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 66 S. 1. 2**
J 1
Deutsche Kom Kred. 20 Mosk. abg. S. 28.
27. 28, 800 Rbl. do. 1000. 100 . Most. abg. S. 380 bis 33. 5000 Rbl. Mosk. 1000-1090 R. do. S. 34. 85. 38,
Fulda. ... .. . 1907 M* Gießen 1907, 09. 12, 14 4
kö Hagen 19198 M alberstadt 1912, 194 1900, 08, 1014
Hannoverschegt — Deutsche Staatsanleihen ,,
mit Zinsberechnung.
, , , , , , . — — — — — — — * 3 82222
Pommersche Komm. Anleihe Ser. 1 u. 2
Kur⸗ u. Neum. Schuldyvs 1 1.1.7 Zinsf. — 183. 4 Zinsf.
Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen. Bergisch⸗ 2
Magdebg.⸗Wittenbge. Mecklenburg. Friedr.
Dt. Pfdb.⸗Anst. Posen S. 1— 5 unk. 30— 34 Preuß. Lis. Pfdb.⸗A. Berlin 8-35. ...
do. Zentralstd. Bfdbr.
R. 3. 6—- 10, 12, 18 * do. do. Reihe 14.16 do. R. 1, 4, 11 do. Reihe 2. 6 Westf. Pfandbrtefamt
5. Saus grundstůücke.
Heutiger] Voriger Kurs
do. 1009-106 ... Mitlhaus. t. E. Os, 07. 18 M. 1914 Posen 1900, 08, 08
Sofia Stadt.... Stockh. ( . 83-84
2 * 6 4. n , , 3 5 — 3
65 Dt. Wertbest. Anl. 2s
10 — 1000 Doll. 63 do. 10—- 1009 Doll. 26 Di. Reichs sch. Ke
—
do. Heidelbg. O7. gl. 1. do. 19165, gek. 1. 10. 28 39 Heilbronn.. . 1897 Me Herford 1910, rückz. 37 4 Köln. . 1923 unt. 33 6 1912 Abt. 314 1919 unk. 29 4 1920 unk. 804
—— — — **
2
, 1 iii ii iii iii in
ð bhess. Dollrran dt B
Bet nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort.
Di. Wertbest. A. b. 5 D. Dt. Dollarschatzanwsg. 80 9 n. ess. Dollarschatzanw. Hess. Dollaranl. R. A
Disch. IV.- V. Neichs⸗ Schatzanweis. 1916. ausl. 23 bis 1. 7. 30
bo. 7 I- IX. Agio ausl do. Reichs⸗Schatza. a4
do. MReichsschaß „K* 1923. Ausg. Lu. II
do. 1924, Ausg. Lu. II 4 für 1 Milliarde
f. 3. Zinsf. 8 — 159
Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911)
2
Pfälzische Eisen bahn, Ludwig Max Nordb.
w * 8222 — — 2 * P
f. 3. in i 00b do. Konstanz 02, gek. 1 Krefeld. .. 1901. 19084 do. O6. 07, gek. 80. 8.24 4 do. 19183, gek. 30. 6. 24 4 do. Sg 01,03. gk. 30.5. 24 5 Langensalza .... 19033 Lichtenberg Bln) 19134 Ludwigshafen . 1906 4 do. 18650, 94. 1900. 02 3
do. Thorn 1900.06.09
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 59 Tlr.-L. 3 Köln. ⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 Oldenburg. 40 Tlr.⸗8. 3 Sachs.⸗Mein. Gld.⸗V.
do. 1879, 80, 83. 65. 98 (nicht konvert.)
Wismar⸗Carow ...
Deutsche Provinzialanleihen.
Brandenb Prov. o8-11 Reihe 15 — 26. 1912 Reihe 1 - 83, 1914
ti. KR. 1. 10. 20, * S. 1 . R. 1.1. 17, S. 2 4. &. 1. 7. 2 Sonstige ausländische Anleihen.
Budap. Hptst Spar — . n 13 a As Dän. Lmb.⸗D. 5.4
rilckzahlb. 110
do. do. do. Inselst. z gar. do. do. Kr.⸗ Ver. S.9 Finnl. ö. 87 do. h. Illtländ. Sdk. gar. do. Kr.⸗Ver. S. J
do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1
—— — — 3 — 2 23 2 4
2 2 114 K—
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Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
Seit 1. 4. 19.
1919 Lit. D. V do. 20 Lit. W unk. 80 4
Casseler .
144
—
.
do. Ser. 29 unk. 30 HannoverscheLandes⸗ kredit, L. A. gek. 1.7.24 Provinz, Ser. 9 Oberhessische Provinz
do. 1914, gek. 1. 1. 24 49 do. 1901, 1906, 1907 1908. 19. get. 1. 1. 2441 19 LAg.. ꝗł. 1.9.24 4 19 1L.A. 9k. 12. 256 * 1929. get. 1. 11. 28 4 16688, get. 1. 1. 2439 . 1897. 98. gk. 1.124 33 1.8.11 1904. 1905, get. 3 versch.
Mühlhausen 1. Thür. Mülheim (Ruhr) 1909
Em. 11 und 18 unk. 31, 354
1641 111
do. Schutzgebiet⸗Anl. do. Spar⸗Präm. Anl.
1556 PreußSt.⸗Schatz f. Pr. Staats fch. f. 1. 5. 95
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Kopenh. Haus be Mex. Bew Anl. 4 gesamtldb. all
Nrd. Pf. Wb. S2 4 Norweg. Hy. 3! Dest rd. -S. v. 568 Pest. U. . V. S. 2 3 Poln. Pf. 3000 R. 44
Für sämtliche zum Handen und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Ru sstschen Staatsan eihen Ch ren ische robin findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung
Bern. Kt.⸗A. 87 kv.
do. Invest. 14 do. Land. s i Ct.] do. do. 0ꝛ in K.* do. do. 96 in K. Bulg. G.⸗Hyp. 92
25er Nr.241661
do. do. 14auslosbar
6 111111
6
ommersche Prov. Ausgabe 16... Ausg. 14, Ser. 4
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Anhalt. Staat 1019. Posen. P osen Provinzial
do. 1888. 92, 98.
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Baden 1901 ... 3 os / o, 11 12. 183, 14 1919 unk. 80 4
München .... do. M.⸗Gladbach 191
Rheinprovinz 22. 23
do. 1000000 u. 500001 do. zer Nr. 1215661
, , , , . 2 2
Raab⸗Gr. P.⸗A.“ Schwed. Hyp. 16. unky
do. 8 kündb. in 4 do. Hyp. abg. 78 do. Städt. ⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04
Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86. 57 in K. do. do. 1894 ing.
Ug. Tm. Bg. i. &. do. Bod. Kr.⸗Pf.
do. do. Reg. Pfbr. do. Spk. ⸗3tr. 1.2
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— ———
kv. v. 118, I. Jo, 30, 32. 94. 1900. 1502. 100.
do. 2er Nr. 61551
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ler Nr. 1- 20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. 1.6 do. priv. . Frs. do. 93000, 125005 do. 2890. 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb.
riech. Mon. do. 55 1881-84 do. 8 Pir.⸗Lar. 80 do. 4 Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3. 4
Münster 08. gk. 1.10.23 4 do. 1697, gek. 1.10.28 39 Nordhausen .... 19084 Nürnberg ...... 19144 1920 unk. 30 4
do. Ausg. 5 — ] . Prov.
0. d9. Ausg. 10 u. 11
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Offenbach a. M. 1920 4 peln 02 M.gk. 81. 1.24 3 orzheim 91, 07, 19.
konv. neue Stllcke . 1919 un 0.
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do. Ausg. 6 u. Landesklt. Rtbr. do.
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do. 95, 0s, gek. 1.11.23 3 Pirmasens 59, 36.4. 24 * . 03. gek. 60
do. ), 09,11. gl. 31. 12.23 do. g ] h9 . os. gt 31.18. 25 3! do. 96. 02, gek. 31.12.23
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38—n 63 ö 6 —– 163.
Kreisanleihen. Anklam. Kreis 1901.
Zinsf. 8 - 204. o. Potsdam 19 M,gk. 1 Quedlinburg 19093 Mä Regensburg 19608, 09 4 do. 1897 M. 1901 bis
Hambg. Staats⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 A4 do. bo. 1919 B tleine
2
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—— — — — 22 2 — 1 —
Pfandbriefe und Schuldverschreiß. deutscher Sypothekenbanken.
chein bogen einschl. Erneuerungs⸗ : g⸗Hannov. Syp. S. 8 u. Preuß. Zentralboden 1503 jedoch ohne Erneuerungsschein.
(Die durch‘ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1919 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Handels bank Pfdbr. Ser. 2, 16 (389 M., S. — 4 Y“ do. Hyv. u. Wechselbt. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. M (3§ Y) * Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4. 7, 8, 13-18, 2 1-22, tv. S. 5. 6, 19, 20 u. abgestemp.
2 — 2
m . . 8323
4 Mexik. Anl. 99 5 )f. 9
do. 1904 4 in. 4 do. 1904 45 abg. Norw. St. 94 in E
Dest. Et. Scha it do. am. Eb.⸗A.
do. Goldrente 10006uld. Gd. !
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Sämtlich ohne Zins
1
I . . 2
Hadersleb. Kreis 10 M Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 28 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22
= * 8
do. Remscheid oo, gk.2 Rheydt 1899 Ser. 44
do. St.⸗Anl. 1900 do. O07, 66, 99 Ser. 172, 1911, 1913 rz. 563.
7 2
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do. 1887. 91, 63. 99, 041 isst. 97. 1500 Hessen 1923 Rei hess J3Zinsf. 8 — 1563 do. 99, 1906, 08, 09, 12 ö. 1919, R. 16. uk. 24 o, 1696. 190341905 Lübeck 1923 unt. es] Meckl. Landesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb. Schuld 18703!
do. 61,84. 03, gł. 1.7.24 37 18985, gek. 1. 1. 24 3 Saarbrücken 14 8. Ag. 4 Schwerin i. M. 1897. gek. 1. 8. 24 37 Spandau oh M, 1.10.23 Stendal 91, gek. 1.1.24 do. 1908. get. 1. 4. 24 do. 1903, get. 1. 4. 24 Stettin J ...... 1923 * Stoly i. Bomm... . 16 Stuttgart 19,96, Ag. 194 Trier 14, 1.u.2. A. ut. 265 4
— * 2 2 — — 2
do. Kronenr. io do. kv. R. in K. n
do. Silb. in fl! do. Papier. in fin Portug. 3. Spez, f. Rumänen 19031
2
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do. 1904.05, gek. 1.3.24
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Zinsf. 8 —- 18 3 d mm.⸗Obl. S. 1. 2* d S
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do. 1890, Ha. 1901, 066:
2
1922 Ausg. 1 1922 Ausg. 2
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Viersen 1904. gk. 2.1.24 Weimar 18885,gk. 1.1.24 Wiesbad. 1905 1Aus⸗ gabe, rilckz. 19374 1999 1. Ausg., 21 2. Ag. gel. 1. 10, 24 * do. 18 A9. 19 J. u. II. gek. 1. 7. 24 4 Wilmersd. (Bln. 19134 gZinsf. s -= 18 3.
do. 1919, get. 1. 1. 32 . 1903, gek. 1. 1. 2433!
achsen St.⸗A. o. St.- Rente.. Sächs. Markan leihe es Württemberg S. 6-20
. 44444 11
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do. do. m. Talon nnov. Hyp.⸗Bk.
fbr. Ser. 2 — 28*
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Braunschw. 9 8
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do. Komm. ⸗Obl. v. 1923 Bk. Pfabr. S. 1. 4 24*
do. Komm. - Obl. S. 1.5
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Groß. Verb oi
—— — — — — — — Q — — — — — — — 2
Berl. Stadtsynode 9g, 1908, 12, gek. 1. 7. 24 do. do. 1899, 1904,05
Reihe 26 -= 24
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