5. Kommanditgesell⸗ schasten auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche
Kolonialgesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung zZ.
II20713] Feststellung des Ansgabetags von Ovligationen.
Unjere im Reichsanzeiger Nr 15 vom 19 Januar 1926 veröffentlichte Bekannt⸗ machung berichtigen wir wie folgt:
Als Ausgabetag unserer 5H o Teil⸗ schuldverschreibungen vom Jahre 1922 gilt nicht der 5H. Juni 1922, sondern der 21 April 1522. Dementsprechend erhöht sich der AufwertungS betrag von RM 228 auf RM 239 für je 1000 Papiermark.
Dresden, 27. Januar 1926
Gehe z Co., Akfiengesellschaft.
Bausch. Sennewald.
i2dꝛgdg) g. Els bach C Co. Aktiengesellschaft,
Hersorh.
Gemäß § 25 Abs. ? des Aufwertungs⸗ gesetzes vom 16 Juli 1925 kündigen wir die noch im Umlauf befindlichen Stücke unserer beiden 4! 9 igen Anleihen aus dem Jahre 1910 über insgesamt 800 000 und H osoigen Anleihe aus dem Jahre 1920 lber insgesamt A 1500000 zum 30. April d. J. Die Einlösung der Stücke erfolgt außer an unserer Gesell⸗ ö bei den in den Anleihe⸗ edingungen genannten Zahlstellen, nach bem 30. April d. J. allein bei der
Deutschen Bank Filiale Braunschweig
in Braunschweig gegen Rückgabe der Teilschuldverschreibungs⸗ ürkunden nebst Zinsbogen und Erneue— tungeschein. Dem Einreicher werden ver⸗ gütet für:
nom M6 1000 unserer 43 0s0igen Anleihe
NM 159 zuzügl. Zinjea für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 10. April 19265 RR 4, 50,
nom M 500 unserer 4 0ñͤ igen Anleihe
RM 79 zuzügl RM 225 Zinsen. nom AM 1000 unserer H o igen Anleihe
NM 1039 zuzügl RM O30 Zinsen
abzüglich Kapitalertragesteuer.
Der Anfwertungsbetrag von nom. M 1000 unserer Ho igen Anleihe ist hach der dem Aujwertungsgesetz angefügten amtlichen Goldmarktabelle errechnet unter Zugrundelegung des darin für die Zeit bom 1. bis 10. Oktober 1920 für PM loo mit GM 6,87 festgesetzten Wertes. Die Anseihe, von der sich zurzeit noch ein Nennbetrag von insgesamt S 883 000 im Umlauf befindet, ist am 8 Oktober 1920 ausgegeben, an welchem Tage uns der Gegenwert der gesamten Anleihe von dem unter Führung der ehemaligen. Braunschweiger Privatbank Altiengesellschast. Braunschweig (jetzt Deutsiche Bank Filiale Braunschweig). stehenden Uebernahmekonsortium vergütet iworden ist.
Mit Ablauf des 30 April d. F hört die Verzinsung der gekündigten Anleihen auf. Herford, den 20 Januar 1926.
Der Borstand.
20338 *
Gemäß Art. 31 der Durchführungsͤ— berordnung zum Aufwertungsgesetz stellen wir als Ausgabetag
sür unseie 48 0 ige Anleihe von 1919
den 21. November 1919, für unsere Ho/oige Anleihe von 1920 den 265. Juni 1920 fest — Dies ergibt bei der Anleihe von 1919 einen Auswertungsbetrag von Meichs⸗ mark 18,90 für 1000 Pw und bei der Anleihe von 1920 einen Aufwertungs⸗ betrag von Reichsmark 16,80 für 1096 P)nz.
Die Teilschuldverschreibungen sind an den genannten Tagen von einer Bank für eigene Rechnung übernommen und der ge— samte Gegenwert uns zu denselben Tagen einmalig zur Verfügung gestellt.
Zurzeit sind noch
PM 1504000, — der Anleihe von 1919,
PM 1h73 000 — der Anleihe von 1920 im Umlauf.
Auf Grund der 55 25 und 36 des Auf⸗ wertangsgesetzes vom 16. Jult 1925 kündigen wir hiermit
die 480½ ige Anleihe von 1919 zum
l. Mai 1926, die H osoige Anleihe von 1920 zum l. August 1926. Die Rückzahlung erfolgt gegen Ein lieferung der Teilschuldverschreibungen nebst Erneuerungsscheinen und Zinsscheinen schon jetzt zu vollen 195 0 des Goldmark— wertes zuzüglich der bis zu den Kündi⸗ gungsterminen auflaufenden Zinsen sür die 45 0½ ige Anleihe von 1919 mit RM 1850 für 10900 Pm,
sür die Hö ige Anleihe von 1920 mit RM 1745 für 1000 PM
bei unserer Geselljchaftekasse oder
bei der Hildesheimer Bank in Hildesheim.
Die Genußrechte der anerkannten Alt⸗ besitzer werden gleichzeitig gemäß § 43 Nr. 3 des Auswertungegesetzes durch Zahlung des Nennbetrages:
sür die 43 0½ ige Anleihe von 1919 mit
RM 120 für 1000 PM, für die h o/o ige Anleihe von 1920 mit NM 11,20 für 1000 Pi abgelöst Hildesheim, den 26. Januar 1926.
Senkingwerk Aktiengesellschast.
1361620 1362125 1352630 15363 45956 / 60 45961 65 4546670 495971!
über je Papiermark 5000 (fünftausend sind nicht eingeliefert worden
Sdamburg, im Januar 1926. Dürkar Werk Ak
Wi
24956 / 0 249651 / 695 24966/3090 24971 / 79 24976 80.
40h51 869 5986/90 45991 / 99 A4n9hßz / tz ohh aßz oh os A606 19 a6ol 115 4661620 4603125 a6026 30.
üizorosn Gefraha Werft Aktiengesellschaft jetzt Dürkar Werk Atktiengesellschaft.
Die gemäß den Vorschiiften des 290 OH-G-⸗B. in Verbindung mit § 17 Absatz 1 der 11. Durchsührungeverordnung zur Verordnung über Goldbilansen unter Androhung der Kraftloserklärung zur Einreichung zwecks Umstellung auf Reichsmark eingesorderten Aftien unserer Gesellschatt mit den Nummern;
3761 3762 3763 3764 z765 3766 3767 3768 3769 3770 4874
über je Papiermark 1000 (tausend)
11 Stück
6 Stück 5 Stück 5 Stück 5 Stück 5 Stück — 26 Stuck
35 13636140 1367175 75 45976 / 60
1 III
. . insgesamt N mit je fünf Nummern
; Gemäß § 290 Absatz 11 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs erklären wir diese Nummern für kraftlos.
tiengesellschaft. e ck
Nheinische Metallwaaren. und 120565. Maschinenfabr k, Düsfeldorf⸗ Derendorf.
In Gemäßheit Artikel 31 Abs. 4 der Durchsführungsverordnung zum Auf— wertungegesetz geben wir hiermit bekannt, daß der Ausgabetag unserer 5 &ᷓ igen Anleihe vom Jahre 1920 der 17. Aungust 1920 ist. An diesem Tage ist der Gesamtgegenwert uns von C. Schle— singer-Trier & Co. Kommanditgesellschast auf Attien, Berlin, gutgejchrieben worden. Die Umrechnungstabelle als Anhang des Aujwertungégesetzes sieht für die Zeit vom 11. bis 20. 8. 1920 den Umrech⸗ nungssatz 100 M gleich GM 8,83 vor. so daß der gesetzliche Aufswertungsbetrag t 13,24 für je 1000 Papiermaik Nenn⸗ betrag der Anleihe beträgt. Im Umlauf befinden sich zurzeit noch nom. Papier— mark 18 273 000 Teilschuldverschreibungen.
Für unsere 5 ou ige Anleihe vom Jahre 1922 wird als Ausgabetag der 31. 12. 1921 festgesetzt An diesem Tage ist der Gegenwert uns von der Deutschen Bank Filiale Düsseldorf in Düsseldorf gutgeschrieben worden. Die Umrechnungstabelle als Anhang des Auf— wertungsgesetzes sieht für die Zeit vom 21. bis 31. 12. 1921 den Umrechnungesatz 100 A gleich GM 2,50 vor, so daß der aesetzliche Aufwertunge betrag RM 3, 82 für die Obligation von 1000 Paviermark beträgt. Im Umlauf befinden sich zurzeit nom PM. 34 806 000 Teilschuldverschrei. bungen.
Düsseldorf, den 23. Januar 1926.
Rheinische Metallwaaren⸗ und
Maschinenfabrik.
1205342 Bekanntmachung.
Gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Durch⸗ führungsberordnung zum Aufwertungegesetz haben wir den Ausgabetag unserer 5 0 Anleihe vom Jahre 19821 auf den 1. April 1921 sestgestellt. Die Teil⸗ schuldberschreibungen sind von dem Bank— verein Artern. Spröngerts. Büchner C Go Kommanditgesellschaft a. Aktien für eigene Rechnung übernommen und der Gesamt— gegenwert ist uns zu diesem Tage zur Verfügung gestellt worden Als Auf— wertungebetrag ergibt sich für PꝓM 1000 der Schuldverschreibungen RM 10,8sz. Zurzeit ist noch die gejamte Anleihe von PM bo 000 im Umlauf.
Die Zinszahlung auf die Anleihe er— folgt in Uebereinstimmung mit den gesetz⸗ lichen Vorschristen vorläufig nicht.
Artern, den 26. Januar 1926.
Vereinigte Thüringer Brauerei -G.
Der Vorstand. Vauhe.
Die nach Arlitel 38 der Durchsührungs— verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 206 für das Jahr 1929 unserer 490, Anleihe vom Jahre 1904 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins für Teilschuldver⸗ schreibungen über PM 1000 mit RM 3, für Teillchuldverschreibungen über PM bo0 mit RM 1,50 bei den Bankhäusern
Stuber & Co., Stuttgart,
Paul Dirlewanger AR Co., Stuttgart, abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt.
Soweit Obligationen mit Erneuerungs⸗ schein zum Zwecke des Nachweises des Alt— besitzes hinterlegt sind, steht der Gegen⸗ wert den Einreichern bei der Eimeichungs⸗ stelle zur Verfügung.
Alle Zinescheine mit früherem Fällig— keitsdatum sind wertlos
Ostertag⸗Werke Vereinigte Geldschrankfabriken A.⸗G. . Bantlin. 120344
L203 io]
Bergbau⸗Aktiengesellschaft Wittekind, Volpriehausfen i. Hann. Betr.: Unsere Anleihen vom Oktober 1919 über 4 500 000 M und vom 2. Januar 1916 über 981 806 4.
Wir kündigen vorstehende Anleihen zur Barablösung auf den 1. Mai 19265 gemäß artikel 37 der Durchsührungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. 11. 1920 (RGBl. S. 392).
Die Rückzahlung erfolgt entweder an unserer Gesellschaftskasse in Volpriehausen oder bei der Commerz⸗ und Privat⸗ bank Attiengesellschaft in Magde⸗ burg gegen Einreichung der Schuld— verschreibungen nebst Zinsscheinbogen und der Zinsscheine vom 1. 1. 1926 ab
Wir sind entgegenkommend bereit, die Zahlung bereits vom 1. März 1926 an zu leisten. Für sehlende Zinsscheine erfolgt entsprechender Abzug.
Volpriehausen i. Hann., den 26. Ja⸗ nuar 1926
Bergbau⸗Aktiengesellschaft
Wittekind (früher Justus).
(120291
In Gemäßheit des Artikels 31 Absatz 4 der Durchführungsperordnung zum Auf— wertungsgesetz stellen wir hiermit den Ausgabetag für unsere 4500 An⸗ leihe von 1918 auf den 6. Januar 1919 fest, was einen Aufwertungs⸗ betrag von
RM 7695 für PM 1000, RM 38,478 für PM ho0
unserer Schuldverschreibungen ergibt. Die Teilschuldverschreibungen sind von einem Bankenkensortium für eigene Rechnung übernommen worden. Der gesamte Gegenwert ist uns an dem obengenannten Tage zur Verfügung gestellt worden.
Zurzeit sind noch PM 024000 unserer Schuldverschreibungen vom Jahre 1918 im Umlauf. Dessau, den 25. Januar 1926. Denutsche Continental⸗Gas⸗
Gesellschaft. Oeck.
1203065)
Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2 Januar 1926 fälligen Zinsen von 20 fur das Jahr 1925 unserer 40. igen Teilschumd⸗ verschreibungen vom Jahre 1906 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 17 ver 1. Oktober 1925 mit
Reichsmark 6, — für die Abschnitte
Papiermark 465, — Reichsmark 3. — für die Abschnitte Papiermark 22,50, Reichsmark 1,50 für die Abschnitte Papiermark 11.269 bel unseren Zahlstellen abzüglich Kapital⸗ ertragssteuer gezahlt
Zahlstellen sind die Landesgenossenschafts⸗ bank e. G. m. b. H, Geschäftsstelle Nort⸗ beim, Northeim i Hann, und die Braun⸗ schweigische Bank und Kreditanstalt a. G., Northeim i. Hann.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei unserer Gesellschaftskasse zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früheren Fälligkeits⸗ daten sind wertlos.
Die Obligationsinhaber neuen Besitzes fordern wir gleichzeitig auf, die Stücke zur Abstempelung auf Reichsmark bei uns einzureichen.
Hardegsen, den 26. Januar 1926.
Por iland⸗Cementfabrik
Harbegsen Aktiengesellschast. O. Ohlmer. Dr. Huppertsberg.
120320) Amperwerke Gleltricitäts⸗ Aktien⸗ gesellschast, München.
Die nach Artikel 98 der Durchführungé— verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 0½ für das Jahr 1929 unserer Anleihen werden bei den unten angeführten Zahlstellen abzüglich Kavitalertragssteuer wie folgt ausgezahlt:
Für die 4 ½Sn igen Anleihen aus den Jahren 1999 und 1911 mit den Nrn. 114009 gegen Ein⸗ reichung des Zinsicheins Nr. 33 bezw. Nr 10 per 2. Januar 1926 mit RM 3 pro Abschnitt.
Für vie 440, igen Anleihen vom Jahre 1912 mit den Nrn. 16616606 gegen. Abstempelung der Obligationen (da für diese Stücke Zinsscheine nicht mehr vorhanden sind und auch die Erneuerungsscheine zum Teil bereits als Zinsicheine Ver⸗ wendung fanden) mit RM 3.
Zahlstellen: Baherische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, München, und deren Filialen.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Alibesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Zinsscheine dem Einreicher bei der Emreichungsstelle zur Verfügung Alle Zinsscheine mit srüheren als dem oben angeführten Fälligkeitsdatum sind wertlos.
Wegen der Verzinsung von 4 0oοί⏑ Eigen Anleihen vom Jahre 1919 mit den Nr. 60901/8900, deren Kapitalwert gemäß Aitikel 31 der Durchsührunge verordnung zum Aujwer⸗ tungsgesetz vom 28. November 1925 GM 24,90 für je BM 10900 ergibt, werden wir eine Veröffentlichung erlassen, sobald die Voischriften des genannten Artikels erfüllt sind Eine besondere Ver— öffentlichung zur Erfüllung dieser Vor— schriften erfolgt noch
München, den 20. Januar 1926.
Amperwerke
Elektricitäts⸗Attiengesellschaft.
über über
über
lIbrecht.
Anderl. Bergmeister.
1202931 Bekanntmachung.
Die nach Art. 38 der Durchführungs« verordnung zum Aufwertungegesetz vom 29. Nov. 1925 am 2 Januar 192 fälligen Zinsen von 20e für das Jahr 159295 unserer 41 , Anleihe vom Jahre 1903 werden gegen Einreichung des Er—⸗ neuerungsscheines bei unserer Gesellschasts⸗ kasse mit RM 3 pro 1000 PM und 150 RM pro 500 PM gezahlt. Alle Zinsscheine mit früherem Fälligkeitsdatum sind wertlos.
Gum binnen, 15. Januar 1926.
Vereinigte Brauereien A.⸗G., Gumbinnen.
120353 Gorkauer Soeietätsbrauerei Aktien⸗ gesellschaft, Gorkau, Post Ströbel.
Die nach Art. 38 der Durchsührungs—⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 20, für das Jahr 1929 unserer 40, Anleihe vom Jahre 1907 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 36 per 2 Januar 1926 mit RM 3 für die Abschnitte über PM 22,50 und mit RM 1,60 für die Abschnitte über PM 11,25 bei unseren Zahlstellen:
Bank für Brau-Industrie, Dresden und
Berlin,
Darmstädter und Nationalbank, Filiale Breslau, Direction der Disconto⸗Gesellschaft,
Zweigstelle Schweidnitz,
Deutsche Bank, Zweigstelle Schweidnitz. sowie der Kasse unserer Gesellschaft ab⸗ züglich Kapitalertragssteuer gezahlt.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinescheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos
Gorkau, Post Ströbel, den 25. Ja⸗
nuar 1926. Der Vorstand. Marten. Benthues. Mündlein.
(120295 Kündigung
von Teilschuldverschreibungen.
Auf Grund von § 36 in Verbmdung mit 5 25 Abl. 2 des Aufwertungsgesetzes vom 16 Juli 1925 (RGBl. 1 S. 117) kündigen wir hierdurch sämtliche Teil⸗ schuldverschreibungen unserer 5 o Teil- schuldverschreibungsanleihe von 1921 zum 30. April 1926.
Die Einlösung der Stücke erfolgt bel
der Kasse unserer Gesellschaft in Hains⸗ berg oder
bei dem Bankhause George Meyer in Leipzig. Neumarkt 40, oder
bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ anstalt, Abteilung Dresden, Dresden, oder .
bei cer Commerz⸗ und Privat⸗Bank Akt ⸗Ges. Filiale Dresden.
Es wird gegen Einlieferung der Schuld⸗ verschreibungen einschließlich Erneuerungs—⸗ scheine und der ab 1. Juli 1925 fälligen Zinsscheine ausgezahlt:
1000 Papiermark. umgerechnet zum Goldkurse des Ausgabetages (15. Ja⸗ nuar 1921; vergl. unsere Bekannt⸗ machung vom 12. Dezember 1925) gemäß der Goldmarktumrechnunge⸗ tabelle zu § 2 des Aufwertungsgesetzes GM 6, 20,
hiervon 15 0 . ö
dazu 2 0 HZinsen für das erste Halbjahr 1925
weitere 2 0 Zinsen auf das zweite Halbjahr 192.
3 G Zinsen auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 199255.
dazu 3 0, Aufgeld gemäß d 6 des Anleihevertrages I.
il. RM 10.53.
Dieser Betrag steht gegen Einlieferung der oben erwähnten Urkunden bet den Einlösungsstellen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an den Einlieferern zur Verfügung. Für diejenigen Teilschuld— verschreibungen, die bis zum 30. April 1926 bei den Einlösungestellen nicht vor⸗ gekommen sind, wird der Betrag an Amts⸗ stelle hinterlegt.
Hainsberg, Bez. Dresden, 26. Ja⸗ nuar 1925. . .
Thode sche Papierfabrit A. 6. zu Hainsberg Bez. Dresden.
Dr. von Otto. Hartung.
117669
Continentale Versicherungs⸗ Gesellschaft in Mannheim.
Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft sind ausgeschieden: Herr General— direktor B. von Popper⸗Artberg, Wien, aus Gesundheitsrücksichten und Herr Kom— merzienrat Richard Post, Heppenheim a. d. B., durch Tod.
Mannheim, den 18. Januar 1926.
Der Vorstand.
120726 Riesaer Waagenfabrik geidler & Co. Akt⸗Ges., Niesa a. G.
Die durch Anzeige in Nr 7 vom 9. Jan 1926 für den 30. Jan. 1926 einberusene außerordentliche Generalversammlung wird hiermit auf Sonnabend, 20. Februar 1926, Vorm. 11 Uhr, verschoben.
Tagesordnung: 1. Aufsichtsratswahlen. 2. Beschlußfassung über Auflösung der Gesellschaft. 3 Veischiedenes. Riesa, 27 Januar 1926.
117570] Bekanntmachung.
Der Markicheider Herr F. Knobloch, Goslar, Osterseld 2, ist aus dem Auf⸗ sichts at unserer Gesellschaft ausgeschieden. Sannover, Februar 1924.
Abergih Aktiengesellschaft für Bergwerks⸗ u. Industrie⸗Unternehmungen.
Der Vorstand.
i m
Einl z o. Gen.⸗Vers. 27. 2. 26, Mittags 2 Uhr, i. Büro Notar Rhod
Berl, Wil belmstr. 49. T. -O. : 1. Vor
u Gen d. Gesch. Ber. u. d. Bil per 31. 12. 25 2. Entl. d Vorst. u. Aufs.⸗Rats. 3. Versch. — Zur Teiln. a. d Gen. ⸗Vers. ist jed i. Akt.⸗Buch verz. Aktionär be⸗ recht. Berl., d. 77.1. 2. „Nordland“ Grundstücks⸗ Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Weinhsbel.
6h ad Generalversammlung der Friesen⸗ torswerke A.-G. in Liguidation, Rüstringen, am Sonnabend, den 260. Februar 1926, Nachmittags 6 Uhr, immathausrestaurant in Rüstringen, Wilhelmshavener Straße Nr. 63. Tagesordnung. Genehmigung der Liguidationeröff⸗ nungebilanz sowie der , , ,, Rüstringen, den 195. Dezember 1926. Der Liquidator: Joh Hinrichs.
(118963 Bekanntmachung.
Gemäß § 244 H.⸗G.⸗B. geben wir hiermit bekannt, daß der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft sich wie folgt zu⸗ sammensetzt:
Herr SOberjustizrat Julius Eulitz in Chemnitz, Vorsitzender, . Herr Stadtrat Paul Lange in Chemnitz,
stellvertretender Vorsitzender.
Herr Bankier Paul Bergmann in Beilin, Herr Bankdirektor Kurt Bernhardt in Chemnitz. ⸗ Heir Bantdirektor Hermann Brügge⸗
mann in Chemnitz, Herr Stadtrat Bankdirektor Dr. Jo—⸗ hannes Krüger in Dresden, err Bergrat Andreas Nägel in Dresden, err Kaufmann Paul Oppler in Berlin. Chemnitz, den 21. Januar 1926. Der Vorstand der Zimmermannu⸗Werte A.⸗ G. Schöning.
120760
Hierdurch laden wir die Aktionäre der
Guaropäischen Transport- Versiche⸗
rungs⸗A.⸗G. in Berlin zu einer außer⸗
ordentlichen Generalversammlung am 19. Februar 1926, Nachmittags
5 Uhr, im Hause des Herrn Stein,
Berlin 8W. Neuenburger Straße 7, ein.
Tagesordnung.
1. Beschlußfassung über die Liquidations⸗ eröffnungsbilanz.
2. Antrag des Aufsichtsrats auf Klage gegen den ehemaligen Direktor und jetzigen Liquidator der ‚Etag“.
3. Antrag des Liquidators auf Stellung eines zweiten Liguidators
Berlin, den 27. Januar 1926.
Der Aufsichtsrat. Stein. Loewenthal.
(120724
Die ordentliche Generalversamm⸗ lung der Bereinigten Brauereien, Waidshuter Löwenbrauerei Säckinger Trompeterbräu A.-G. in Waldshut, findet am Montag, den 15. Februar 1826, Vormittags 105 Uhr, im Büro des Rechtsanwalts ö Isidor Rosenseld, Mannheim, Ml, 2, tatt
Wegen Hinterlegung der Aktien ver—
weisen wir auf 5 8 der Statuten. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn, und Verlust— rechnung für die Zeit vom 1. 10. 24 bis 30. 9. 25.
2. Genehmigung der Bilanz, Beschluß⸗ fassung über die Entlastung des Vor⸗ stands und Aussichtsrats.
3. Wahl des Aussichtsrats.
Der Aufsichtsrat. Dr. J. Rosenfeld.
120322 Wäsche fabrik Ansbach 21. G.
versammlung der Aktionäre auf Sams⸗
tag, 29. Februar, Nachm. Uhr,
in den Räumen der Gezellschaft. Tagesordnung: .
1. Vorlage und Genehmigung der Bilan per 31 Oktober 1925 mit Gewinn und Verlustrechnung. Bericht des Vorstands und Aussichtsrats.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichte rats. ö..
3. Zuwahlen zum Aufsichtsrat.
Die an der G.. V. teilnehmenden Aktionäre haben ihre Aftienmänkel läng— stens am 16 Februar 1826 zu hinterlegen bei der Bayer. Vereinsbank Filiale Ans⸗— bach oder der Bayer. Staatsb. Augsburg oder bei der Gesellichaftskasse.
Ansbach, den 26. Januar 1926.
Der Vorstand. Willy Lang.
II9533 Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 31. Dezember 1922 ist die Liquidation der Eijenbahnindustrie⸗ und Handels⸗Aktiengesellschast, Hamburg, be⸗ schlossen worden. ?;
Als Liquidator ist bestellt Herr Günther Steffens .
Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgesordert, die Ansprüche be der Gesellschaft anzumelden. .
Hamburg, den 22. Januar 1926.
Eisenbahnindustrie⸗ und Handels Attiengesellschaft i. Liqu.
Der Vorstand. Zeidler.
Steffens.
Einladung zur ordentlichen General
das eine nicht verkannt werden, daß der ganze Reichsfinanz⸗ ausgleich von zwei Gedanken ausgeht, nämlich davon, den Anteil der Länder und der Gemeinden an der Einkommen- und Körperschafts⸗ stener erheblich zu verkürzen und zum Ausgleich dafür den Ländern und Gemeinden erhöhte Einnahmen aus der Hauszinssteuer zu geben. In der Begründung zum Reichsfinanzausgleichsgesetz wird davon aus— gegangen, daß aus der Hauszinssteuer für die Länder und Gemeinden im ganzen 1 Milliarde für allgemeine Finanzbedürfnisse und 400 Mil⸗ lionen für die Neubautätigkeit gewonnen werden können. Geht man von dieser Berechnung des Reiches aus, so ergeben sich für die Finanz— bedürfnisse Preußens 600 Millionen. Nach dem Entwurf eines neuen Gebäudeentschuldungsgesetzes das wir dem Staatsrat vorgelegt haben, und das nach Verabschiedung durch den Staatsrat jetzt dem Landtag zugehen wird, würde der preußische Staat diese Summe von 600 Mil— ionen für gllgemeine Finanzbedürfnisse der Länder und Gemeinden nicht in Anspruch nehmen, sondern nur mit 530 Millionen. Mit anderen Worten: die Rechnung des Reiches ist die, daß Preußen aus der Hauszinsstener für den allgemeinen Finanzbedarf der Länder und Gemeinden 6900 Millionen aufiwenden muß. Nach ilnserem Entwurf kommen wir nur auf 530 Millionen und wenden auf der anderen Seite viel höhere Beträge für die Neubautätigkeit auf, als in dem Finanzausgleichsgesetz vorgesehen ist.
Aus der Darstellung des Haushaltsplans für 1926 müssen, glaube jch, folgende Lehren gezogen werden, einmal die, daß der Haushalisplan nur ins Gleichgewicht gebracht werden kann, wenn noch ein gewisser Betrag aus der Gebäude entschuldungsstener für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung gestellt wird — das habe ich eben ausgeführt —, sodann die, daß in den kommenden Jahren unser Bestreben sein maß, die Ausgaben weiter und in starkem Tempo herab⸗— zu fetze n. Sehr richtig!
Das wird nur möglich sein, wenn die PJersonalaus⸗ gaben der preußischen Staatsverwaltung vermindert werden, weil sie den überragenden Teil unter den Ausgaben überhaupt ausmachen. Diese Herabsetzung der Personalausgaben ist durch eine Verminderung des Personalbestandes bedingt, diese wiederum durch eine Verwaltungsreform. Diese Ver walt ungsreform wird mit allem Nachdruck von der preußischen Staatsregierung in Angriff genommen werden. Ich darf aber schon heute sagen: wir werden nicht auf die Durchführung dieser allgemeinen Ver⸗ waltungsreform warten, sondern auch andere Vorschläge für eine Verminderung der Verwaltungsausgaben machen. Ich weise nur auf zwei Punkte hin. Die Regierung beabsichtigt, den parlamen⸗ farischen Körperschaften alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den sie ermächtigt wird, eine ganze Reihe von kleinen Kreisen aufzuheben und mit andern Kreisen zu vereinigen. Wir glauben, daß auf diesem Wege 30 his 40 Kreisverwaltungen eingespart werden können. Es wird auch nötig sein, eine Reihe von kleineren Amtsgerichten, vielleicht auch das eine oder andere Oberlandesgericht aufzuheben und so die Personal⸗ ausgaben in der Justizverwaltung, die einen besonders großen Teil der Verwaltungsausgaben ausmachen, zu verringern. Wir kommen hieran nicht vorbei. Es sind bereits zwischen der Finanz- und der Justizverwaltung Verhandlungen eingeleitet, wie durch eine Ver— minderung der Zahl der Gerichte Abhilfe geschaffen werden kann.
Dann noch ein letztelös Die Steuerreform ist in Preußen noch nicht durchgeführt. Wir haben im Reich eine große Reichssteuerreform in Sommer 1925 erlebt. Es wäre natürlich auch der Wunsch der preußischen Staatsregierung gewesen, dieser großen Finanz⸗ und Steuerreform im Reiche alsbald die preußische Finanz- und Steuerreform folgen zu lassen, die sich ja im wesent— lichen darauf zuspitzen wird, daß ein neues Gebäudeentschuldungs⸗ steuergesetz, ein neues Grundvermögenssteuergesetz und ein nelies Gesetz über die Gewerbesteuer geschaffen werden. Aber im weiteren Verlauf hat es sich doch gezeigt, daß die preußischen Arbeiten nicht nur bedingt werden durch die Verabschiedung der Reichsgesetze, sondern daß die Verabschiedung der preußischen Gesetze stark bedingt ist durch die Ausführung dieser Reichsgesetze. Leider ist es darum noch schlecht bestellt. Es ist weder die Bewertung auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes durchgeführt, noch die erste Ver⸗ anlagung auf Grund des Reichseinkammensteuergesetzes.
Die Dinge liegen in Preußen so, daß der Entwurf zu einem Gebäudeentschuldungssteuergesetz in den nächsten Tagen dem Landtag zugeleitet werden wird. Dieses Gesetz muß am 1. April in Kraft treten, da nach den bindenden Vorschriften des Reichsgese ßes vom 1. April ab eine neue Regelung getroffen werden muß. Die Regierung hätte Wert daxauf gelegt, dem Land⸗ tag diesen Entwurf des Gebäudeentschuldungssteuergesetzes noch eher zuzuleiten. Aber der Staatsrat hat auf die Verabschiedung dieses Gesetzes eine sehr lange Zeit verwendet. Der Entwurf dieses Gesetzes ist dem Staatsrat bereits Ende November zugegangen. Hört hört) Der Staatsrat hat zwei Mengte geh raucht, Um dieses Gesetz Ri Lerabschieden. Es chen infolgedessen dem Landtag nur uch zwe! Möngte bis zum Inkrafttreten zur Verfügung. Ich hoffe, daß es in Her kurzen Zeit gelingt, das Gesetz zu der⸗ abschieden. Jedenfalls würde ich dringend bitten, daß der Landtag uns in unserm Bestreben, diese Gesetze so schnell wie möglich, un— beschadet einer sorgfältigen Durchberatung, zu verabschieden, unterstützt.
Wann das neue Gründpermögensstenergesetz den parlamentarischen Körperschaften wird zugeleitet werden können, darüber haben wir uns schon unterhalten, als das vorige Grund⸗ Lermögenssteuergesetz verlängert wurde. Es ist damals von einer großen Mehrheit anerkannt worden, daß die Grundvermögens⸗ steuer in Préußen erft Fann auf eine neue Grundlage gestellt werden kann, wenn die erste Bewertung auf Grund des Neichs⸗ bewerkungsgesetzes durchgeführt sein wird. Wir glauben damit rechnen zu dürfen, daß die erste Bewertung auf Grund des Reichs⸗ bewertungsgesetzes spätestens im Mai vollzogen sein wird. Wir werden dann darangehen können, das neue Gesetz auszuarbeiten und dam. Landtag vorzulegen, damit es rechtzeitig verabschiedet wert kann.
Bei der Gewerbesteuer hatten wir den Plan, eine neue Gewerbesteuerordnung so rechtzeitig vorzulegen, daß sie zum 1. April 192tz verabschiedet werden könnte. Ein Vorentwurf ist im Finanz ministerium bereits im Oktober aufęestellt worden. Ueber diesen Referentenentwurf haben Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit den amtlichen Vertretungen der Wirt— schaft, mit Industrie⸗ und Handelskammern, und mit den Handwerkskammern stattgefunden. Däese Verhandlungen haben lange
nicht zum Abschluß ge—
io
Jeit in Anspruch genommen und sind noch
Es zeigt sich hierbei, daß zwischen den kommunalen Spitzen perbänden und den amtlichen Vertretungen der Wirtschaft eine Ein⸗ mütigkeit sehr schwer zu erzielen ist. Die kommunalen Spitzen⸗ verbände und die amtlichen Vertretungen der Wirtschaft haben einen Unterausschuß eingesetzt, der sich mit der Bearbeitung dieses Gesetzes befassen soll. Wir haben eine Abschlußverhandlung mit diesem Unter⸗ ausschuß geführt, wobei der allgemeine Wunsch zutage trat, die Gewerbesteuerordnung nicht am 1. April dieses Jahres neu zu ge⸗ stalten, sondern die Arbeit um ein Jahr hinauszuschieben und das endgültige Gesetz erst am 1. April 1927 in Kraft treten zu lassen, also die vorläufige Geltung der Gewerbesteuerordnung um ein Jahr zu verlängern.
Hierfür sprechen solgende Gründe: Ein klares Bild über die Gestaltung der Gewerbesteuer kann erst dann gewonnen werden, wenn sowohl die erste Bewertung auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes als auch die erste Veranlagung auf Grund des Einkommensteuer⸗ gesetzes durchgeführt ist. Erst dann können wir beurteilen, inwieweit wir das Kapitalvermögen und den Kapitalbetrag zu der Steuer heran— ziehen können. Im Zusammenhang damit steht, daß wir durch das Reichsbewertungsgesetz auch vor die Frage gestellt werden, ob das Grundvermögen, soweit es gleichzeitig Kapitalvermögen ist, zur Ge— werbesteuer oder zur Grundvermögenssteuer herangezogen werden soll. Die Doppelbesteuerung, die wir heute auf diesem Gebiete haben, ist eine Ungerechtigkeit. Sie darf nicht aufrechterhalten werden, weil das Reichsbewertungsgesetz sie verbietet. Es entsteht dann die Frage: Soll das Grundvermögen der Gewerbetreibenden, soweit es Kapital⸗ vermögen ist, zur Gewerbesteuer oder zur Grundvermögenssteuer heran⸗ gezogen werden? Diese Frage wird sich endgültig erst beantworten lassen, wenn man auf Grund der ersten Bewertung sieht, welcher Teil des Gewerbevermögens in Frage kommt.
Sodann wird die endgültige Gestaltung der Gewerbesteuer⸗ ordnung in einem gewissen Zusammenhange mit der Gestaltung des Zuschlagsrechts zur Einkommen- und Körperschaftssteuer stehen. In der Rede des Reichskanzlers im Reichstag ist gestern darauf hin⸗ gewiesen worden, daß die Reichsregierung mit allem Nachdruck auf die Einführung dieses Zuschlagsrechts der Länder und Gemeinden bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer hinarbeiten wird. Ich be— grüße diese Erklärung des Reichskanzlers. Es war bisher auch die Meinung der preußischen Regierung, die bei der Beratung des Finanz⸗ ausgleichs mit starkem Nachdruck vertreten worden ist, daß die eigene Verantwortung der Länder und Gemeinden nur dann wiederhergestellt werden könne, wenn sie auch über die Eingänge aus der Einkommen— und Könperschaftssteuer in der Form der Beschlußfassung über Zu⸗ schläge wieder selbständig entscheiden können. Dieses Zuschlagsrecht wird dann auch eine vernünftige Relation zwischen den Zuschlägen zu der Einkommen- und Körperschaftssteuer und den Zuschlägen zu den Nealsteuern gestatten. Wenn diese Zusammenhänge bestehen, wird man auch die endgültige Gestaltung der Gewerbesteuer nicht ohne Rücksicht auf diese Gestaltung des Zuschlagsrechts vornehmen können. Endlich kommt noch ein letztes in Betracht. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es für uns noch eine offene Frage ist, durch welche Stelle die Gewerbesteuer veranlagt und verwaltet werden soll, ob dies bei den Ausschüssen des Kreises geschehen oder den Reichs— finanzbehörden übertragen werden soll. Meine Meinung geht dahin, daß man im Interesse einer Steuervereinfachung die Verwaltung auf die Reichsfinanzbehörden übertragen sollte, allerdings unter zwei Voraussetzungen, daß einmal die Veranlagung der Einkommenstener und Gewerbeertragssteuer ung actu durch dieselbe Skelle bei der Reichsfinanzberwalkung durchgeführt wird, und daß zweitens im Aus schuß des Finanzamtes sowohl den Kommunen wie auch der preußischen Verwaltung ein hinreichender Einfluß gewährt wird. (Sehr richtig! hei den Demokraten Wir haben inzwischen auch darüher mit der Reichsfinanzbéerwaltung verhandelt, und wir glauben, auf diesem Ge— biete mit einem starken Entgegenkommen der Reichsregierung rechnen zu können. Die Reichsregierung wird bereit sein, insbesond Kommunalverwaltungen Sitz und Stimme in den Ve
bracht.
ere den den Veranlagungs⸗ ausschüssen einzuräumen und auch bei der allgemeinen Verwaltung einen gewissen Einfluß zuzugestehen. Diese Aenderung kann aber nur durchgeführt werden auf Grund einer Aenderung der Reichs⸗ abgabenordnung. Auch diese Aenderung ist nicht von heute auf morgen durchzuführen. Wenn ich das alles zusammenfasse, so sprechen, glaube ich, schwerwiegende Gründe dafür, die Reform der Gewerbe⸗ steuer noch ein Jahr hinauszuschieben. Ich möchte aber ausdrücklich bemerken, daß an das Versprechen, das die Staatsregierung abgegeben und das sie auch in Gesetzesform gekleidet hat, dem Versprechen, daß eine Veranlagung im Frühjahr durchgeführf werden soll, nicht ge— rüttelt werden soll. (Bravo Wir werden diese Veranlagung der Gewerhesteüe r im Frühjahr auf Grund der Ver— anlagung zur Reichseinkommensteuer durchführen. Wir wollen diese Veranlagung dann aber auch gleichzeitig als Ausgangspunkt für die neue Regelung wählen, weil wir der Meinung sind, daß bei der Neugestgltung in Preußen das System der Vorauszahlung überhaupt wegfallen muß und daß die Gewerbesteuer endgültig veranlagt und verwaltet werden mit anf Grund der Ergebnisse des vorangegangenen Kalenderjahrs oder des Wirtschaftsjahrs, das im vorangegangenen Kalenderjahr sein Ende gefunden hat.
So viel zu der preußkschen Steuerreform und zu den Plänen der preußischen Stagtsregierung. Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen; die weitere Debatte wird mir vielleicht Gelegenheit geben, noch auf Einzelfragen einzugehen, insbesondere auf die wirt⸗— schaftliche Entwicklung, und darauf, inwieweit diese wirtschaftliche Entwicklung durch die Kredlt- und Finanzpolitik des preußischen Staates beeinflußt werden kann.
Zum Schluß meiner Ausführungen darf ich noch auf eins hin— pweisen. Der vorjährige Etat ist dem Landtag am 11. Mai 1925 orzekegt und in dritter Lesung vom Landtag am 17. Dezember 1926 verabschiedet worden. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, daß mit allen Kräften versucht werden muß, den Haushalt in diesem Jahre frühzeitiger zu verabschieden. (Sehr richtig) Wir haben durch die frühere Einbringung des Haushalts jetzt beinahe 37 Monate gewonnen. Wenn es gelingen würde, nun auch die Be⸗ ratungen des Hauptausschusses und des Plenums stark zusammen— zuziehen — und ich glaube, meine Damen und Herren, das müßte möglich sein — dann wäre vielleicht die Möglichkeit gegeben, wieder zu dem früheren Zustand zu kommen, daß der Haushalt wenigstens in zweiter Lesung spätestens im Laufe des Monats April zum Abschluß kommt. Ich glaube, das würde auch die weiteren Arbeiten des Land— tags wesentlich erleichtern. Auch würde es eine starke Erleichterung
je Staatsregierung und alle ihre Zweige bedeuten. Es ist auf
des Haus⸗
O
halts, durch die Beratungen des Hauptausschusses und des Plenums in Anspruch genommen werden. (Sehr richtig) Eine geordnete Arbeit in den Ministerien — ich darf das einmal mit aller Offenheit aussprechen — ist nur möglich, wenn die Haushaltsberatungen mög lichst rechtzeitig zum Abschluß gebracht werden und wenn alsdann die Ministerien sich den anderen dringenden Aufgaben ihres Ressorts zuwenden können. Außerdem müssen wir bedenken, daß im Spät⸗ sommer die Gewerbesteuerordnung und die Grundvermögenssteuer an uns herankommen werden, daß dann auch die Arbeitszeit für diese großen Steuergesetze freigemacht werden muß. Ich wäre also außer⸗ ordentlich dankbar, wenn uns der Landtag in unserem Bestreben, einmal Sparsamkeit zu üben, zum anderen den Haushalt rechtzeitig zu verabschieden, um dadurch wieder eine geordnete Grundlage für die Finanzverwaltung in Preußen zu schaffen, unterstützen würde. (Bravo! in der Mitte und links.)
Das Haus wandte sich der Erledigung der weiteren Punkte der Tagesordnung zu, nahm ohne Aussprache Kenntnis von Eingabenberichten für das Rechtswesen und schloß daran die Beratung der Uebersicht über Staats⸗ einnahmen und ausgaben für das Rech⸗ nungsjahr 1924.
Abg. Stolt (Komm.) wandte sich gegen die bürokratische Handhabung der Etatsansätze. Wenn man da gewissenhafter vor— gehe und nicht immer zu viel ansetze, könnte die Belastung der arbeitenden Bevölkerung erheblich gemildert und den Erwerbslosen geholfen werden. Weiter vermißte er im Etat den Nachweis der an den ehemaligen Kaiser laufend gezahlten monatlichen Beträge von 50 000 Mark. Dagegen finde sich beim Finanzministerium ein Betrag von 2 Millionen Mark als „Entschädigung für den Prinzen Friedrich Leopold“ für Aufgabe eines Wohnrechts in einem Schlosse, der ohne Genehmigung des Landtags gezahlt sei. (Hört, hört! bei den Kommunisten) Außerdem seien 1,3 Mil⸗ lionen Prozeßkosten im Streit gegen die Hohenzollern verbucht. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Kommunisten.) Diese Beträge hätten für die Erwerbslosen verwendet werden müssen.
Die Uebersicht wurde dann dem Rechnungsausschuß überwiesen.
Es folgte die erste Beratung des Gesetzentwurfs über Verlängerung der Geltungsdauer einzelner Teile der Novelle zum Polizeikostengesetz. Nach dieser Vorlage sollen die bisher gültigen Bestimmungen bis zum 31. März 1927 verlängert werden. Man hofft, daß bis dahin die Verhandlungen mit der Entente eine Klarheit bezüglich der endgültigen Gestaltung der Polizei ergeben haben, so daß dann die Verteilung der Polizeilasten zwischen Reich, Staat und Gemeinden endgültig grundlegend geregelt werden kann. Die Varlage wurde dem Ausschuß für Gemeindeangelegen⸗ heiten uͤberwiesen.
Der Gesetzentwurf über die Aerztekammern und eines ging an den Bevölkerungsausschuß.
Ohne Debatte verabschiedete das Haus endgültig in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf über die Ver⸗ einigung der Landgemeinde Diesdorf mit der Stadt Magdeburg.
Tann kam der Deutsch⸗Volksparteiliche Urautrag zur Sprache, der die preußische Verfassung dahin ab⸗
Neuregelung Aerztekammeraussch
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ändern will, daß die von einem Strafverfahren erfaßten Handlungen vor Abschluß des Strafverfahrens nicht zum Gegenstand des Verfahrens vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß gemacht werden können. Verfassungsausschuß empfahl durch seinen Berxicht— erstcttex. 66g. Leid ig (D. p) 1 . . Ahg. Dir Hamburger (Soz.) verwies darauf, daß die fast inmitsge Ablchngug eg, Antrgg im Ausschuß ein Zeichen für die Güte , . sei und daß die Minder⸗ heiten dadurch genügend geschützt würden.
Abg. Körner wölk.) unterstützte dagegen den Antrag der Deutschen Volksparzei und erklärte die Untersuchungsausschüsse für überflüssig. J .
Das Haus trat schließlich dent ablehnenden Ausschuß— beschluß bei und vertagte sich nach 3 Uhr auf Donnerstag 1 Uhr: Beginn der Etatberatung für 1926.
3 Der
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsgusschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern mit den zahlreichen Anträgen, die zur Untersuch ung und Abgeltung der Hochwaslserschäden vorlagen. Ab Eng—⸗ berding (D. Vp) wies, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, darauf hin, daß in der Gegend von Herford durch die Ueberschwemmung Schäden bei der Zucker und Tabakindustrie in Höhe von etwa 3 Millionen Reichsmark ent— standen seien. Redner schlug eine Stundung und teilweise Nieder⸗ schlagung von Steuern und Zöllen für das Schadens gebiet vor. Abg. Wallraff (D. Nat.) war der Ansicht, daß nicht nur die Schäden geheilt werden müßten die entstanden seien, sondern daß nach Mög— lichkeit auch zukünftigen Schaden vorgebeugt werden müsse. Abg. Dr. Cramer 1D. Vp.) hielt es im Hinblick auf die Dringlichkeit einer finanziellen Entschädigung für ratjam sich
zunächst nur mit der pekuniären Seite der Frage zu beschäftigen.
se technische Seite falle in das Ressort des Verkehrsausschusses. Es sei ein Nachteil der Anträge, daß sie fast ausschließlich das Rhein⸗ gebiet berührten. Bekanntlich wären auch in den übrigen Stiom— gebieten Mitteldeutichlands beispielsweise im Elbe⸗ und Saale— gebiet, bedeutende Hochwasserschäden entstanden. Die Hilfsaktion müsse also grundsätzlich auf alle Schadensfälle ausgedehnt werden, wobei es natürlich unbenommen bleiben könne, daß für das besonders geschädigte Rheingebiet besondere Maßnahmen getroffen würden. Die Abgg. v. Gusrard (ent) und Ziegler (Dem) wünschten möglichst schnelle Bereitstellung und Verteilung der Entschädigungen ohne zeitraubende vorherige bürokratische Feststellungen. — Abg. Sollmann (Soz.) bezog sich auf eine Denkschrift der Kölner Industrie⸗ und Handelskammer zur Ent— schädigungsfrage. Er verlangte für die Geschädigten keine bare Ent schädigungen, sondern Gewährung reichlicher Darlehen und Stundung von Steuern. — Abg. Schmidt⸗Hannover (D Nat.) bat, das hart heimgesuchte Gebiet zwischen Unterelbe und Unterweler besonderis zu bedenken und das Verkehrsministerium sowie den Verkehrsausschuß zu umsassenden Vorbeugungsmaßnahmen zu veranlassen. — Abg. Stoecker (Komm.) hielt die zunächst zur Verhandlung stehende Entschädigung von drei Millionen für viel zu gering, insbesondere deshalb, weil es schon die großen Betriebe verstehen würden, sich die Hauptentschädigungssummen zu sichern, so daß sür die kleinen Geschädigten kaum etwas herauskommen würde. — Abg. Dryander (B. Nat.) beantiagte, daß zunächst 5 Millionen Reichsmark für die Geschädigten zur Verteilung gelangen sollen — Abg. Lang (Bayr. Volksp.) verlangte die Stundung der Reichs und Landessteuern und Niederschlagung der rückständigen Steuein für die Geschädigten sowie Bereitstellung neuer Staatsmittel. Auch in Bayern sei die Not des Hochwassers durch die Wildbach- verbauungen ebenfalls sehr groß gewesen. — Abg Dr. Wieland (Dem!) hielt es für das Richtigste, daß auf dem Wege der Steuer⸗ stundungen und Darlehnshingaben den Geschädigten geholsen werde. — Abg. Alpers (Wirtschaftl. Vereinig) sprach über die großen Hochwasserschäden in den Gebieten der Unterelbe, der Unter weser und an den Meeresküsten. Er verlangte schleunigste Hilfe—=
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