9 Bezeichnung: „Mischfutter D. L. G. III.“ Nährstoffgehalt 10.3 0/0 Wasser, 40 7 90/9 Protein, D, O 0 Fett, 27,9 o Stickstoffr. Extraktstoffe, 7.5 0,9 Rohfaser, 8, 7 Oυ Asche Handelsübliche Bejeichnung der Gemengteile: Zerkl Sesamkuchen, JZerkl. So jaschrot, Zerkl. Leinkuchen. Naine des Herstellers: Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, Futterstelle, Berlin 8sW. 11.
II. Durch Erlaß vom 4 Januar 192ß — II M 1634 —: Bezeichnung: „Schwäbisches Milchfutter“. Nährstoffgehalt 909 5 Wasser 26 94 09 Protein, 7500 9 Feit, 40,88 υο Stickstoffreie Extraktstoffe, 9, 65 o Rohfaser, 6.14 00Asche Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Weizenkleie, Erdnußmehl, Rapskuchenmehl, Kohlensaurer Kalk (Schlemmkreide). Name des Herstellers: Firma Hans Sailer,
D„swörwaßrwmüisr sy0 Schwabmünchen.
Mittelstetten bei
B. 1. Durch Erlaß vom 16. November 1925 — I1 M 1458 —: Bezeichnung: Dr. E. Kuliga's gewürzter Futterkalk mit ea. BO o phoephors. Kalt Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Meiner kohlensaurer Kalk, Phosphorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphat), Fenchel, Kochsalz. Name des Herstellers: berger Allee 49.
irch Erlaß vom 16
Bezeichnung: „Gewürzter Futterkalk“ sauren Futterkalk)
Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Phosphorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphat), gemahlener reiner kohlensaurer Kalk, Fenchel,
Kochsalz.
Name des Herstellers: Kaufmann Franz Dortmund, Kampstr. 118.
Durch Erlaß vom 2. Dezember 1925 — 11 M 1537 —:
Bejeichnung: „Gewürzter Futterkalk Marte W“.
Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile:
Reiner kohlensaurer Kalk,
Phosvhorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphat), Fenchel,
Kochsalz.
Name des Herstellers: Heinr von Werden, fabrik, Düsseldorf, Immermannstr. 14.
Dr. Erich Kuliga in Düsseldorf. Grafen⸗
. November 1525 — II M 1475 —
(enthält 50 0½ phosphor⸗
Kortendieck sen.,
*
Viehnährmittel⸗
4. Durch Erlaß vom 16. Dezember 1925 — 11 M 1581 — 3 Bezeichnung: „Gewürzter Futterkalk“. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Reiner kohlensaurer Kalk, Phoephorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphat), Fenchel, Kochsalz. Name des Herstellers: land 6. EC. z. Durch Erlaß vom 6 Januar 1926 — II M 12 —: Bejeichnung: „Gewürzter Futterkalk“. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Phosphorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphah, Reiner kohlensaurer Futterkalk (Schlemmkreide), Fenchelpulver Name des Herstellers: Firma N. Bitter (Inh. Johs. Eick) in Quakenbrück (Prov Hannover). z. Durch Erlaß vom 12. Januar 1926 — II M 1631 —: Bezeichnung Gewürjter Futterkalk, Marke „Drei Gleichen“ (eingetr. Warenzeichen). Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Reiner kohlensaurer Kalk, Phoephorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphat), ö Fenchel, Kochsalz. Name des Herstellers: Firma Karl Kaufmann, Arnstadt i. Thür. Duich Erlaß vom 14. Janugr 1926 — II M 38 —: Bezeichnung: „Gewürzter Futterkfalk“. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Reiner kohlensaurer Kalk, Phosphorjaurer Futterfalk (Dikalziumphosphat), Gem. Fenchel, Kochsalz Name des Herstellers: Firma Edm. Romberg C Sohn, Ham⸗ burg, Gröningen Str. 26, Asiahaus. Durch Erlaß vom 18. Januar 1926 — II M 50 —: 4a) Bezeichnung: Richters gewürzter köohlensaurer Futterkalk, Marke „Ingo“ R (eingetr. Warenzeichen). Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Reiner kohlensaurer Kalk, Kochsalz, Gem. Fenchelsamen.
Kaufmann Erhard Winkler, Ruh⸗
8
—
3
53
b) Bezeichnung: Richters gewürzter phosphorsaurer Futterkalk Marke . Ingo“ P (eingetr. Warenz!) Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Phosphorsaurer Futterkalk (Dikalziumphosphat), Kochsalz. Gem. Fenchelsamen.
8 Bezeichnung: Richters gewürzter Futterkalk, Marke „Ingo“ (eingetr Warenz). Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Reiner kohlensaurer Kalk, Phosphorjaurer Futterkalk (Difalziumphosphat), Keochsalz . Gem. Fenchelsamen. Name des Herstellers: Firma Richter C Co, Bad Blanken⸗ burg, Thüringen.
C. 1. Die dem Kaufmann Adam Marmulla in Potsdam durch Erlaß bom 2 Februar 1925 — 11 M 225 — erteilte Genehmigung zur eistellung der Mischung Gewürzter Futterkalk (bestehend aus Fhlorkalzium, kohlensaurem Futterkalk und Kochsalz)‘ ist auf die . „Marmullag's Nährmittelfabrik Mars“ G. m. b. H. in Pots am, Gr. Weinmeisterstr. 2, übertragen worden. Zugleich ist die Bezeichnung der Mischung abgeändert in „Gewürzter Futterkalk. Marke Kalzium⸗Fßutterfalk Mars“ — eingetragenes Warenz — (bestehend aus Chlorkalzium, kohlensaurem Futterkalk und Kochsalxy)“ — Erlaß vom 2. November 1925 — II M 1422 —.
2. Der Bayerischen Warenbermittlung landwirtschaftlicher Ge⸗ nossenschaften, Akt⸗Ges, in München ist jür die ihr unter dem 5 Mai 1925 II M S57 — und 3. August 1929 — II M 1149 — zenehmigten Mischfuttermittel:
Mastfutter für wachsende Schweine,
Milchfutter 1,
Milchfutter II,
Kälber. und Jungviehfutter,
Schweinemastfutter die Führung der Zusatzbezeichnung ‚Baywa“ — eingetr. Warenz. — bewilligt worden — Erlaß vom 16. November 1922 — II M1422 —
3. Den Kraft suttermittelwerken der Germaniag⸗Biauerei Münster i. W. ist für die unter dem 28 Juli 1925 — II M 1II18S — und 12. Dezember 1921 — VI3 M 1611 — genehmigten Misch⸗ futtermittel
Melassemischfutter für Pferde und Germania⸗Pferde⸗Kraftfutter“ die Führung der Zujatzbezeichnung „Castor I“ bezw. II“ — eingetr. Warenz. — bewilligt worden. Erlaß vom 24. November 1925 — II M IAS5. Berlin, den 2. Februar 1926. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Hoffmann.
Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstellen Hohenbucko im Regierungs⸗ bezirk Merseburg und Wanfried im Regierungsbezirk Cassel sind zum 1. März 1926 zu besetzen. zum 20. Februar 1926 eingehen.
Bewerbungen müssen bis
252 2 2 582 27 — Nichtamtliches. Dentsches Reich. Der tschecho⸗slowakische Gesandte Dr. Krofta hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Dr. Blahoz die Geschäfte der Gesandtschaft.
Deutscher Reichstag.
152. Sitzung vom 3. Februar 1926, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Am Regierungstische: Reichsjustizminister Dr. Marx.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 15 Mi⸗ nuten und richtet, während das Haus sich erhebt, folgende An⸗ sprache an die Abgeordneten:
Der Deutsche Reichstag sendet mit dem gesamten dentschen Volke seinen Gruß an den Rhein und beglückwöünscht die Lands, leute der sogenannten ersten Zone zu ihrer Befreiung vom Druck fremder Befatzung. Er dankt ihnen für die unwandelbare Treue, mit der sie auch in den schwersten Tagen zur deutschen Heimat hielten, für die Festigkeit und Tapferkeit, mit der sie jedem Druck standgehalten. Wie wir ihnen oft von diesem Platze aus, eutgegen allen Trohungen von draußen und allen Zweifeln von innen, zu⸗ riefen: der Tag Eurer Befreiung kommt!, so versichern win heute den Volksgenossen in den übrigen Gauen des Westens, daß all unser Trachten und unsere Arbeit darauf gerichtet sind, nicht nur ihre Tasten zu vermindern, sondern auch die Fristen der Besatzung abzu⸗ lürzen, die mindestens nach den letzten völkerrechtlichen Verein⸗ barungen ihren Sinn verloren haben. So hoffen wir, daß wir bald den letzten Deutschen am Rhein und an der Saar die gleichen Glückwünsche sagen können, wie heute den Landsleuten im nörd⸗ lichen Besatzungsgebiet. (Lebhafter Beifall.)
Der Präsident teilt dann mit, daß der Abg. Freiherr von Richthofen-Breslau (D. Nat. sein Mandat nieder⸗ gelegt hat.
Näch Eintritt in die Tagesordnung folgt die erste Be⸗ ratung des von dem Abg. von Raum er (D. Vp.) ein⸗ gebrachten Gesetzentwurfs zur steuerlichen Erleichte⸗ rung wirtschaftlich notwendiger Betriebs— zusammenschlüsse.
Abg. von Raumer (D. Vp.) beantragt Ueberweisung der Vorlagen an den Steuerausschuß.
Abg. Ne ub auer (Komm.): Die Antrggsteller halten es nicht einmal für nötig, ihren Antrag zu begründen. Die Steuern der Armen will man nicht erleichtern, wohl aber die Steuern der Großindustrie. Es hat eine neue Periode ungeheuerer Konzentra⸗ tionsbestrebungen in der Industrie eingesetzt, wodurch lausende kleiner Betriebe vernichtet werden. Und diese Zusammenschlüsse der Großbetriebe will man durch Steuererleichterungen begüns tigen! Den Anstoß hat die Elektrizitätsindustrie gegeben. Wo bleiben die Demokraten mit ihrer Wahrnehmung der Interessen des Mittel⸗ ,,, gegen die Herren der Großindustrie, die die Henker des Mittelstandes sind? Die Mittelstandsvertreter in der Demokrati⸗ schen und in der Wirtschaftspartei haben die größte Mühe, ihre Wähler mit Illusionen einzuschläfern, die sie nie erfüllen können Der Mittelstandler hat die größte Angst, Proletarjer zu merden, aber, wenn er sich an den Schwanz der Großbetriebe hängt, wird er proletarisiert werden. Wir haben uns bei der Steuerrefurm des vorigen Sommers mit allen Kräften gegen die Senkung der Fusionssteuer gewehrt, die auf Kosten der kleinen Betriebe geht, äber hier will man die Fusionen noch weiter erleichtern. Alle Be⸗ sitztteuern sind hinter den Voranschlägen zurückgeblieben, dagegen . alle Massensteuern weit über das Steuersoll hinausgegangen. Die Regierung hat ein unehrliches Spiel getrieben, indem sie die Einnahmen aus den Besitzsteuern zu niedrig, die aus den Massen⸗ steuern zu hoch geschätzt hat. Jede Verminderung der Besitzsteuern zieht automatisch eine Erhöhung der Massensteuern nach sich. Ist es richtig, daß Fusionsstenern gestundet worden sind oder gar er⸗ lassen oder wenigstens teilweise erlassen sind, z. B beim Montan⸗ trust? Es ist Äufgabe der Arbeiterklasse, die Steuern auf die Kapitalistenklasse abzuwälzen. Im Parlament ist das nicht möglich, aber es muß durch den Klassenkampf exreicht werden.
Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums erklärt: Die Regierung wird in dieser wirtschaftlich bedeutsamen Frage im Steuerausschuß mitwirken und dort selbst dazu Stellung nehnien. Dabei wird Gelegenheit sein, auf die Fragen des Abg. Neubauer zurückzukommen. Jedenfalls ist das, was bisher geschehen ist, nach den bisherigen und nicht nach kommenden Gesetzen zu beurteilen.
Der Gesetzentwurf wird an den Steuerausschuß über⸗ wiesen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, zur Verein . Militärstrafrechts auf Grund des Berichts des Rechtsausschusses. Die Vorlage ändert das bestehende Gesetz in vielen formalen Punkten; so wird das Wort „Kaiserlich“ überall durch „Reichs⸗“, das Wort „Kaiser“ durch „Reichspräsident“ ersetzt, Ferner soll die Nichtbefolgung eines Besehls nicht nur bei Gefährdung der Sicherheit des Reichs oder der Schlagfertigkeit der Truppe bestraft werden, ) Mit Ausnahme, der duich Sperrdruck heworgehebenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
sondern auch schon dann, wenn dadurch in bedeutendem Umsange fremdes Eigentum gefährdet wird. Statt des bisherigen strengen Arrestes soll nur mittlerer ver⸗ hängt werden, jedoch soll bei Gehormsamsverweigerungen ein geschärfter Arrest eintreten. Bei Bestrafungen wegen JDuells unter Soldaten soll zugleich auf Dienstentlassung erkannt werden.
Abg. Dr. Barth (D. Nat.) gibt der Befürchtung Ausdeuck, daß manche Strafen zu milde bemessen seien, so daß die Disziplin darunter leide. Das gelte besonders von Gehorsamsberweigerungen, wo eine lediglich disziplinarische Ahndung leicht die Heereszucht ge fährden könnte. Auch die Strafen für Beleidigungen seien milder als die im Zivilstrafgesetzbuch vorgesehenen. Seine Partei habe also verschiedene Bedenken, werde aber diese zurückstellen, weil sie Vec= trauen zur Heeresleitung habe. Absolut ungnnehmbar aber seien ihr die Bestimmungen über Bestrafung des Duells, wie sie der Aus= schuß beschlossen habe. Der Wehrminister habe mitgeteilt, daß in der Reichswehr kein Fall von Zweikampf vorgekommen sei. Um so unver⸗ ständlicher sei das Vorgehen der Mehrheitsparteien. Das Duell werde sich durch Strafbestimmungen nicht ausxotten lassen zumal wenn dec Schutz gegen Beleidigungen so unbgllkommen bleibe wie jetzt, Die Zustimmung seiner Partei zu der Vorlage hänge davon Wb, daß Milderungen bezüglich der Duellstrafe einträten. In leichteren Fällen zum mindesten dürfte nicht unbedingt auf Dienstentlassung erkannt werden.
Abg. Buchholz (Zentr) würde es begrüßen, wenn die Reichs⸗ wehr zu einer einheitlichen wirklichen Volkswehr gemacht werden könnte. Der Redner geht dann auf, Einzelheiten des Entwurfes ein. Vor allem sei eine möglichst schnelle Bestrafung kleinerer Vergehen erwünscht. Die Unterstellung der Reichswehr unter den Zivil- strafrichler sei auf die Dauer nicht erträglich. Der Rechts ausschuß habe den Entwurf fast unverändert gelassen. Das Zentrum werde den Entwurf in seiner jetzigen Fasfung annehmen und alle Abände⸗ rungsanträge ablehnen. Es müsse ein möglichst gutes Verhältnis zwischen Reichswehr und republikanischer Staatsform hergestellt und die Reichtwehr zu einem brauchbaren Instrument des Staates werden. Da das Zentrum den Zweikampf grundsätzlich ablehne, stimme es auch dem sozialdemokratischen Antrag auf. Dienstentlassung im Falle des Zweikampfes zu. Fahnenflucht müsse nach wie vor streng ,, werden. In dem Entwurf sei nur der qualifizierte Ungehorsam als strafbar aufgenommen, der gewöhnliche Ungehorsam falle unter die Difziplinarftrafordnung. Der Untergebene solle gegen Mißhandlung wirkfam geschützt werden. Der Redner beschäftigt sich dann ein⸗ gehend mil ber Frage des Zweikanwfes. Schon bor dem Kriege habe ich insonderheit das Zentrum gegen das Duell eingesetzt. Der Sberste Kriegsherr habe dem aber nicht zugestimmt. In England sei das Duell dagegen infolge der Zustimmung des Kriegsherrn schon seit dem Jahre 1845 ö. gut wie verschwunden. In Deutschland habe lediglich der Wille i
es Sbersten Kriegsherrn das Hemmnis einer vom Parlament gewünschten Aufhebung der betreffenden Kahinettsorders ge⸗ bildet. Jetzt eien die gesetzlichen Hindernisse beseitigt, die Volksvertretung habe daher die Pflicht, alles zu tun, um hier vorbeugend zu wirken. Der Zweikampf sei in dem Entwurf lediglich von dem Standpunkt der erhöhlen Pflicht der Reichswehrangehörigen, gegenüber dem Vater land behandelt. Strafmaß und Strafart seien durchaus angemessen. Die Bestimmungen in dem Gesetz dürften geeignet sein, den Zwei⸗ kampf dauernd aus der Reichswehr zu verbannen. Aber auch das Leben jedes Beamten sei für das Vaterland unentbehrlich. Einer enisprechenden Entschließung werde daher das Zentrum zustimmen. Vor allem müsse auch guf die akademische Jugend eingewirkt werden, den Zweikampf gegen Goltes Gebot und als unmorglisch zu betrachten und zu meiden. Seit jeher habe die katholische Kirche sich mit An= drohung strenger Strafen gegen das Duell gewandt. Auch ebangelische Kreise feien dagegen aufgetreten. Das Duell sei nicht nur unmoralisch, sondern auch undeutsch, Rach der Schrift von Below sei der, Zwei⸗ kampf zuerst in Spanien aufgetreten und habe sich dann zunächst in den romanischen Ländern verbreitet, trotz der Gegenmaßnahmen der katholischen Kirche. Die Kreise, die das Deutschtum von allem Un⸗ beulschen befreien wollten würde seine Partei daher in ihrem He streben wirkfam unkerstützen. Das Duell. sei auch nicht als geeignetes Mittel zur Schlichtung von Ehrenhändel anzusehen. ö Abg. Landsberg (Soz) betzont, daß auch Disziplinarstrafen vor ihrer Rechtskräͤftigkeit nicht mehr vollstreckt werden dürften. Zu Unrecht verhängte Disziplinarstrafen würden die Disziplin aufs schwerste schäbigen. Nebner erkennt zahlreiche Verbesserungen in den Bestimmungen des Militärstrafgesetzbuches an, sie seien aber m nicht weitgehend genug. Die abwarten de Haltung mit Rücksicht au kas in absehbarer Zeit zu erwartende neue Bürgerliche Strafgesetz⸗ buch sei an fich ja durchaus berechtigt. Gewisse, nicht mehr zeitgemäße Veftimmungen über die Arreststrafen. müßten aber schleunigst geändert werden. Ein „verschärfter Ärrest“ sei nicht erforderlich, für einen ehr⸗ liebenden Menschen sei die Tatsache der Beraubung seiner Be⸗ wegungsfreiheit vollkommen ausreichend. Die betreffende Be⸗ stimmüung müfse daher fallen. Auch auf junge Soldaten müßten die
strafmildernden Bestimmungen für Jugendliche angewendet werden.
Die Prügelstrafe setze den Wert eines Heeres herab; daher sei mit aller Schärfe gegen Soldatenmißhandlungen einzuschreiten. Die Todesstrafe sei auch im Felde nicht berechtigt. Die Erschießung der beiden Matrosen in Wilhelmshaven sei kein Justizmord, sondern ein glatter Mord gewesen. Mit um so größerem Nachdruck bleibe die sozialdemokratische Fraktion daher bei ihrem Antrag ö Beseiti⸗ gung der Todesstrafe. In der Duellfrage müsse nicht nur der Zwei⸗ kampf im Heere, sondern auch das Durell in bürgerlichen Kreisen auf das schärfste bekämpft werden. Man könne an das Wunder nicht glauben, daß die Anschauungen der aus der alten Armee stammenden Berater des Reichswehrministers sich so völlig ge—= wandelt haben sollten. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter auft, auf die hinter den Regierungsbänken stehenden Reichswehroffiziere weisend: Die da oben schmunzeln über den Redner! Frechheit! — Bizepräsident Dr. Rießer erteilt dem Rufer einen Ordnungsruf — Mit der Beseitigung des Duells aus dem Heere ki auch das Ver schwinden des Zweikampfes aus dem bürgerlichen Leben zu erhoffen.
Abg. Dr. Korsch (Komm.): Als bei der Kaiser⸗-Geburtstags⸗ feier der Hofprediger Vogel sagte, daß die Abschaffung der Mon⸗ archie die Abschaffung der Autorität bedeute, fragte ein demokrati⸗ sches Blatt: „Läßt sich Hindenburg das gefallen?“ Ebenso kann man fragen: „Läßt sich Herr Geßler das gefallen?‘ Er behauptet doch vom sich, daß er Republikaner und Demokrat sei. (Der Reichswehr⸗ n Dr. Geßler erhebt sich und verläßt unter Heiterkeit den Saal.) Für die , n nn, ist ein Kompromiß im Werke, das den Fürsten eine „würdige Lebenshaltung“ sichern soll; in der Verfaffung heißt es, daß allen Staatsbürgern ein „menschen⸗ würdiges“ Dasein gesichert werden soll. Diese Novellen zum Mili⸗ tärstrafrecht sind ein Verstoß im Sinne der militärischen Restaura⸗ tion. In Deutschland ist der Militarismus eine Kran heit. Deutsch⸗ land ist das Land des Hauptmanns von Köpenick, (Große Heiter⸗ keit) Der Soldat ist nur ein Proletarier und Lohnarbeiter. Von den Offizieren heißt es: die Herren, von den Soldaten: die Leute. In der Begründung der Vorlage heißt es, im Militärstrafverfahren gegen Vorgesetzte dürften Untergebene nicht Richter sein, und in sedem Militärgericht soll mindestens ein Offizier sitzen. Die Be⸗ seitigung der Offiziersrichter durch die Soldatenräte soll wieder rück⸗ gängig gemacht werden. Die Soldaten können aber niemals in Offizieren Leute ihres Vertrauens sehen. Als wirklicher Republi⸗ kaner muß man a. Vorstoß gegen das letzte Ueberbleibsel der Revolution mit allen Kräften abwehren. Deshalb beantragen wir: „Das Militärstrafgesetzbuch wird aufgehoben.“ Die Reichswehr braucht kein besonderes Strafgesetzbbich. Braucht etwa die Schupo ein solches? Unser heutiges Heer ist gar kein eigentliches Heer mehr, sondern eine Polizei. Es sind ja ker chi behif schon mili⸗ tärrechtliche Strafen aufgehoben worden, die man früher für un⸗ entbehrlich hielt, wie z. B. der strenge Arrest. Wir wehren uns auch gegen die Ausdehnung des militäxischen Disziplinarstrafrechts. Man kann das allgemeine Strafgesetzbuch sehr wohl auf Militär personen anwenden. Sobald man aber für das Duell im Militär shärfere Strafen beantragt, kommen der Reichswehrminister, die Kriegsgerichtsräte und die Rechtsparteien und sagen, man könne doch nicht für einen Stand besondere Strafen einführen. 66 ihre Standesvorrechte wollen die Herren volle Freiheit haben, aber
ein Menschenleben oder
. ä
eine Selbswerstümmelung bei den Soldaten wird sehr streng be⸗ strast. Wenn zwei Bauernburschen mit Messern aufeinander los⸗
Eren und einer verletzt oder getötet wird, trifft den Täter die volle trafe des Gesetzbuchs für Körperverletzung oder Tötung Das Offiziersduell soll aber nur mit Festung bestraft werden. ir be⸗
antragen die Anwendung des allgemeinen Strafgesetzbuchs auf das FSffizierZduell. Wir wollen Schluß machen mit diesem feudalen Ueberrest aus einer vorsintflutlichen Epoche. Die Nichtbefolgung eines Befehls aus religiösen Bedenken wollen wir von der harten Bestrafung entlasten. Wir verlangen ferner, daß wie im all⸗
meinen Strafrecht, auch im Militärstrafrecht die Trunkenheit bei
egehung einer strafbaren Handlung als strafmildernd gilt. Wir beantragen endlich die Streichung des ganzen Abschnitts über die Strafen wegen Vergehens gegen die militärische Zucht und Ord⸗ nung. Beifall bei den Kommunisten.)
(Der Reichsaußenminister ist wieder im Saal erschienen)
Vizepräsident Dr. Rießer stellt aus dem Stenogramm fest, daß Acußerungen des Abgeordneten Korsch, die unverständlich ge⸗ blieben find, dahin gelautet hätten, daß der Reichswehrminister ein Stehaufmännchen Geiterkeitꝰ und ein Begünstiger monarchistischer Putsche, von Mördern usw. sei; er rufe den Abgeordneten Korsch wegen dieser gröblichen Beleidigungen nachträglich zur Ordnung.
Abg. Ham pe (Wirtschaftl. Vereinig.) stimmt der Vorlage zu, weil sie Fortschritte bringe. Es wäre durchaus zu begrüßen, wenn es gelänge, das Duell aus dem Volksleben zu besestigen. Das Grundübel sei, daß unsere persönliche Ehre im Strafgesetzbuch nicht
enügenden Schutz finde. Der Rückgang des Duells in England sei in der ganz anderen Einstellung der Engländer begründet, nicht in den scharfen Strafen. Der Redner wendet sich gegen ein besonderes Vorgehen gegen die Angehörigen der Reichswehr. Man tranke überdies schon an einem Uebermaß von Paragraphen. Auch das
entrum müsse unbeschadet seiner grundsätzlichen Stellung zum Buell gegen eine Ausnahmegesetzgebung sein.
Abg. Dr. Frick (Völk) ist mit der Tendenz des Entwurfs an ich einverstanden, wünscht aber Streichung der Bestimmung über ie obligaborische Dienftentlassung im Falle eines Duells. Der
„Zeitgeist“, von dem der Abgeordnete Landsberg gesprochen habe. sei aber der undentsche jüdische Geist, der Geist des Internatjonalis⸗ mus und Pazifismus, der nationalen Ehr⸗ und Würdelosigkeit. Komme die Bestimmung der Dienstentlassung nicht aus dem Ent— wurf hinaus, so werde seine Fraktion gegen das ganze Gesetz stimmen.
Abg. Loibl (Bayer. , , stimmt der Vorlage un Voraussetzung zu, daß die Zusage der Regierung erfüllt wer auch das Zivilftrafgesetz enksprechend geändert werde.
Reichswehrminister Dr. Geßler und der Reichs justiz⸗ minister Dr. Marz ergreifen hierauf das Wort zu Ausfüh⸗ rungen, die nach Eingang des Stenogramms werden mitgeteilt werden.
Abg. Ha nem ann (D. Nat.) bekämpft die kommunistischen und sozialdemokratischen Anträge.
In der Abstimmung wird die Fassung des Ausschusses unter Ablehnung der Anträge der Koinmunisten und Sozial⸗ demokraten in den ersten Artikeln angenommen.
Zu dem Artikel über die Du ellstrafen erklärt
Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp), daß seine Freunde diesen Abschnikt aus den vom Reichswehrminister angeführten Gründen nicht annehmen könnten. Sollten die betreffenden Bestimmungen angenommen werden, so müßte der größte Teil seiner Freunde gegen das ganze Gesetz stimmen.
Der Antrag auf Streichung der Strafbestimmungen über das Duell wird gegen die Stimmen der Deutschnationalen, Deutschen Volkspartei und der Völkischen abgelehnt. Der Rest der Vorlage wird nach der Ausschußfassung angenommen, alle Abänderungsanträge werden abgelehnt.
Nach Erledigung der Vorlage in zweiter Lesung wird auch klei die dritte Lesung vorgenommen. Ohne Dehatte wird die
zorlage im einzelnen angenommen. In der Gesamt⸗
abstimmung zum Schluß kommt es zu einer Auszählung. Die Vorlage wird endgültig mit 167 gegen 137 Stimmen an⸗ enommen. Dagegen stimmten , Deutschnationale, zöllische, Kommunisten, ferner der überwiegende Teil der Ver hen Volkspartei.
Nunmehr vertagt sich das Haus auf Donnerstag 1 Uhr Sh get in Sachen der Fürstenabfindung; Antrag, be—⸗ treffend Erlaß eines Aut bee fre; und kleinere Vorlagen).
Schluß gegen 7* Uhr.
Preußischer Landtag. 124. Sitzung vom 3. Februar 1926, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Landtag überwies ohne Aussprache den Zentrums⸗ antrag Dr. Po rsch auf Vorlegung einer Denkschrift über den Stand der Oedlandkultivierungen und Be⸗ reitstellung weiterer Mittel zur Förderung derprivaten Siedlungen sowie den gemeinsamen An⸗ tvag der bürgerlichen Parteien auf Anerkennung der in Oberschlesien durch Aufruhr und Polenein⸗ fall verursachten Schäden als Reichs schuld und über die Beschleunigung der Entschädigungszahlungen der Ausschußberatung.
Die Große Anfrage Borck (D. Nat) über die . des Polizeihauptmanns Bender und des Polizeiober⸗ leutnants Nagel wegen ihrer Stellungnahme bei Ausfüh⸗ rungen in öffentlichen Versammlungen geht gleichfalls ohne Aussprache an den Hauptausschuß.
Hierauf beginnt das Haus die zweite Beratung der neuen Städteordnung.
Abg. von Ey nern (D. Bp.) gibt als Bexichterstatter einen Rückblick auf die bisherigen Verhandlungen des Entwurfs, der den perslossenen Landtag . ,. habe und schljeßlich in der von diesem beschlossenen? 36 ußfaͤssung als Inktitativ⸗ antrag vom Zentrum vor den neuen Landtag gebracht worden sei. Der Redner gedenkt des Hinscheidens des früheren Berichterstatters Dr. Preuß, das eine empfindliche Lücke in die weiteren Beratungen geren habe. Wenn die Beratungen sich . e hinzögen, so liege
s an der Schwierigkeit der Materie. Man brauche nur an die Auswirkungen des Verhältniswahlrechts zu denken, die ja jetzt er⸗ neut lebhaft in der Oeffentlichkeit besprochen würden. Zur Be⸗ schleunigung dränge andererseits die wirtschaftliche Not, die zur größten Sparsamkeit zwinge wie sie ö diese Verwaltungsreform gleichfalls zum Ziele habe. Besondere Bedeutung verdiene die Neu⸗ vegelung der Eingemeindungsfragen und die Frage, ob Magistrats⸗ verfassung oder Bürgermeistereiverfassung vorzuziehen sei. Der Ausschuß lasse beide Systeme bestehen. Neu sei, daß an den städti⸗ chen Deputationen nicht nur Stadträte, sondern auch andere Per⸗ onen, wie die Leiter einzelner Verwaltungszweige und wirischaft⸗ icher Kommunalbetriebe teilnehmen können. In wichtigen e, , , ei die staatliche Genehmigungs⸗
flicht festgelegt worden, so bei der Aufnahme einer n 6 rrrichtung einer städtischen Bank und Beteiligung der Stadt an einer Bank. Wichtig sei . die Frage der Bestätigung der Stadträte, zu der ja in der Debatte noch , esprochen werden würde. Berechtigt sei der Wunsch, die dritte . nicht ofort an die zweite Lesung an , sondern die Beratung der andge meindeordnung dazwischenzus ü
Das sei zu begrüßen.
ieben. Das würde zweitellos auch der weiteren Klärung strittiger Fragen dienen.
Abg. Haas (Soz.) schließt * der Anerkennung der Tatigkeit des Abgeordneten Dr. Preuß an. (Beifall) Der Redner weist so⸗
dann auf die Finanznot der Städte hin. Wenn die Ueberzeugung durchgedrungen sei, daß der Vorwurf der Mißwirtschaft gegen die Städte unzutreffend sei, dann werde der Zeitpunkt gekommen sein, an die große Verwaltungsreform zu gehen. Auch für die Städte- und Landgemeindeordnung sei der Zeitpunkt nicht günstig, da viele Bestimmüngen lediglich auf ein Mißtrauen gegen die Städte zurückzuführen seien. (Sehr richtig; Der Entwurf Drews sei dreimal geändert worden und schließlich als „Geheimrais⸗ entwurf“ vom Minister Severing vorgelegt worden; er habe dem Ausschuß viel Arbeit gemacht. Wenn dis Rechtsparteien jetzt be⸗ antragten, das 2 von 20 auf 25 Jahre hinaufzusetzen, wenn ferner die Wirtschaftspartei ein Jahr Ansãs MYkeits dauer als Vorbedingung für das Wahlrecht fordere, so zeige das daß die Tendenz bestehe, wieder kräftig rückwärts zu revidieren. Das Einkammersystem, nach dem Stadtverordnete und Stadtver⸗ waltung gemeinsam beraten und beschließen, sei nach Ansicht seiner Freunde das beste System. Deshalb sei das Bürgermeistersystem vorzuziehen. Es sei einfacher, arbeite schneller und erziehe zur Verantwortlichkeit. Trotzdem habe man nicht den Mut gefaßt, fan vom Alten zu trennen, und habe die Magistratsverfassung bei⸗ behalten. Leider hätten wir heute Mangel an Menschen, die real⸗ politisch und verantwortungsvoll dächten. Man müsse die Ver⸗ antwortung den Stadtverordneten übertragen; das geschehe aber in der Bürgermeistereiverfassung. Erfreuliche rweise habe sich der Deutsche Städtetag, der vor 3 Jahren in Goslar dawon noch nichts wissen wollte, im Sommer 1925 fir ein System, nämlich für das Bürgermeistereisystem, erklärt. Wenden müsse sich seine Partei dagegen, daß für Volksbegehren und Volksentscheid eine Zwei⸗ drfttelmehrheit ersorderlich sein solle; diese große Mehrheit würde nicht nötig sein. Ferner dürfe der Bürgermeister nicht geborener Vorsitzender im Verwaltungskollegium sein; man solle diesen nach Ansicht seiner Freunde vielmehr durch Wahl bestimmen. Der Redner trägt eine Reihe weiterer Aenderungsvorschläge vor, die . Fraktion in besonderen Anträgen niedergelegt hat. Eine klare rennuüng zwischen Selbstverwaltungs⸗ und Auftragsangelegen⸗ heiten sei nötig. um klare Bestimmungen über die Staatsaufsicht zu ermöglichen. Bie vorgeschlagenen Bestimmungen seien sehr dehn⸗ bar. Beschlüsse könnten so allzuleicht im Wege der Staatsaufsicht als gesetzwidrig hingestellt und so unwirksam gemacht werden. Eine solche Gefahr ff die Selbstverwaltung müsse vermieden werden. Leider sei die ursprüngliche Einschränkung des Bestäti= gungsrechts, die die erste Lesung beschlossen habe infolge der Hal⸗ kung des Zentrums wieder aufgehoben und das Recht auch auf die Nichtbesoldeten ausgedehnt worden. Seine Partei sei grundsätzlich egen ein Bestätigungsrecht, da sie der Ansicht sei, daß die Stadt * schon selbst die rechten Leute auswählen werde; zum mindesten beantrage seine Partei, daß das Bestätigungsrecht nur für den Bürgermeister und seine Stellvertreter gelten solle. Wenden müsse sie sich auch gegen den dentschnationalen Antrag, wonach die Staatsaufsicht eingreifen könne, nicht nur wenn das bestehende Recht, sondern auch wenn das Gemeinde⸗ oder das Staa tswohl verletzt sei. Die Ansichten über Gemeindewohl und Staatswohl gingen doch zu weit auseinander! Revidiert werden n,. gleich⸗ falls die ge rn nn nen über Eingemeindungsfragen. Man sollte nicht unnötig den Landtag . oder den kostspieligen Apparat des Volksenscheids in kleinen Dingen in Bewegung setzen. Die endgültige Haltung und Abstimmung seiner Freunde werde sich danach richten, wie man den Reformvorschlägen gegenüberstehe.
Abg. Dr. Maretzty (D. Nat.) erkennt namens seiner Frak⸗ tion die Verbesserungen der Vorlage an. Besonders sei es zu be⸗ grüßen, daß der Grundsatz, keine Ausgaben ohne Deckung, in der neuen Städteordnung zum Gesetz erhoben worden sei. Die Städte hätten die Pflicht, auch ihrerseits der völlig veränderten Wirtschafts⸗ und Finanzkraft des Volkes in jeder Hinsicht Rechnung zu tragen. Der Ehrgeiz der Bürgermeister dürfe nicht sowohl sich darauf er⸗ strecken, möglichst viele und großartige städtische Neueinrichtungen 6 schaffen, als vielmehr darauf, die öffentlichen Aufgaben der
ztadt unter möglichster Schonung der Steuerkraft der Bürgerschaft zu erfüllen. Immerhin aber lehne sich das neue Gesetz auf das engste an die alte Städteordnung an und die angestrebten Aende⸗ rungen hielten sich in verhältnismäßig engen Grenzen. Es liege darin vielleicht ungewolltes Loh der alten Zeit, deren , die glänzende Entwicklung unseres Städtelebens ermöglicht habe. Es sei dies aber auch eine Stütze der deutschnationalen Forderung, die Beratung der Städteordnung hinter die angekündigte Reform der staatlichen Verwaltung zurückzustellen. Der Redner befürchtet, daß der Hauptgrund für das Drängen der Linksparteien, die Städte⸗ ordnung schon jetzt zu verabschieden, darin zu suchen sei, daß die städtische Verfassung eine a. nen , n. Weiter⸗ entwicklung erfahren solle. So nähme man in die neue Städtever⸗ kl in Nachahmung des Volksentscheids den sogenannten ürgerschaftsentscheid auf. Diese Art Volksabstimmung sei aber lediglich geeignet, in das kommunale Leben Unruhe und Unsach⸗ lichkeit hineinzutragen. Bedenklicher noch sei das Bestreben in dem neuen Gesetz, die Stellung der Bürgermeister gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu schwächen. Der Bürgermeister dürfe Beschlüsse der städtischen Körperschaften nur noch beanstanden, wenn sie das bestehende Recht verletzten. Die Beanstandung wegen Gefährdung des Staatswohls oder des Ge⸗ . die bisher möglich gewesen, sei aufgehoben worden. Das sei um so olgenschwerer, als auch der staatlichen Aufsichts⸗ behörde ein Beanstandungsrecht nur wegen Gesetzwidrigkeit ier. scher Beschlüsse eingeräumt worden sei. Hierin liege eine dem Stqatsgedauken schädliche Zuspitzung des Selbstverwaltungs⸗ prinzzips. Ebenso sei es eine üngerechtfertigte Beeinträchtigung der natürlichen Rechte des Stgates, daß die staatliche Bestätigung der Wahl der Maglstratsmitglieder in Zukunft lediglich auf besoldete Mitglieder beschränkt werde. Mitglieder eines Genieindevorstands dürften nur Perxsonen sein, die Gewähr böten, daß sie das All⸗ gemeinwohl zu fördern in der Lage und willens seien. Es sei lufgabe des Staates, durch Ausübung des Bestätigungsrechts dar⸗ über zu wachen. Insbesondere, wenn der Staat, wie jetzt, in schwerer Bedrängnis sei, müßten alle mittelbaren oder unmittel⸗ baren Organe des Staats, alfo auch die städtischen Körperschaften, besonders straff auf das allgemeine Staatswohl eingestellt werden. Aus diesem Grunde würde die Deutschnationale Volkspartei Ab⸗ änderungen der preußischen Har er, , fun! nicht gutheißen, die eine Lockerung in dem Verhältnis zwischen Gemeinde und Staat zur Folge haben müßten.
l.. Bergmann 6. verwies , e darauf, daß das Schicksak des Gesetzentwurfes infolge des mangelnden Interesses der i und — aus anderen Motiven — der Rechtspartelen mehrmals an dem i , Faden hing. Das Zentrum
halle nach wie vor daran fest, daß eine Verabschiedung der Ge— d, , ,,,. zweckdienlich sei. Vereinheitlichung des vielgestaltigen Gemeinderechts, Vereinfachung der Verwaltungs⸗ praxis, Hineinarbeitung der neuzeitlichen Bürgerrechte in Städte⸗ und Landgemeindeordnung 66 Aufgaben, die man nicht länger wie unbedingt notwendig hingusschieben sollte. Der Einwand, daß man bei der allgemeinen Verwaltungsreform nicht unten bei den Gemeinden, sondern oben beim Staat beginnen müsse, werde vom Zentrum nicht als ausreichender Grund angesehen, um die Verabschiedung der Städte und Landgemeindeordnung hinaus⸗
uschieben. Zum Inhalt des Gesetzentwurfs selbst bemerkt der edner: Wenn man die Beseitigung des früheren Dreiklassen⸗
wahlrechts durch das gleiche und gäheime Wahlrecht in Abzu bringt, so bleibt bei der Städteordnung an großen Reformen noch weniger übrig als bei der Landgemeindeordnung. Es galt, per⸗ . Wünsche zurückzustellen. Bezüglich der meinde⸗ berfassungsfrage hat das Zentrum dringenden Wünschen aus dem Lande Rechnung getragen, die eine Beibehaltung der , , se, n, . dringend erlangen. Es ist ein wichtiges Postulat der Sel stverwaltung, daß die Gemeinden selbst über die Grundlagen ihres . bestimmen können. Eine der ö ö. ist das Verhältnis der Gemeinde zum Stagt, as Aufsichtsrecht des Staates darf unter keinen Umständen über das notwendige Maß hinaus aus edehnt werden. Diesen Standpunkt, den die Regierung früher selbft eingenommen hat, hat sie während der Ausschußberatungen nicht mehr ganz aufrechterhalten. Ein wichtiger Teil des vorliegenden M Len? il! ist auch das
Verhältnis der Gemelnden untereinander. Wir werden für die Beschlüsse des Ausschusses in der Frage der Eingemeindungen stimmen, durch die an dem bisher geltenden Recht wenig geändert wird. Wir werden die Anträge ablehnen, die am Bürgerrecht, am Wahlrecht Aenderungen vornehmen wollen. Das Zentrum wird alle Anträge ablehnen, die auf eine Verkümmerung der Bürger⸗ rechte in der Gemeindeverfassung hinauslaufen. Es ist aber keine Beeinträchtigung der Bürgerrechte, wenn die 3 e des Bürger⸗ schaftsbegehrens einer Korrektur unterzogen wird. Fe der Einzel⸗ beratung werden die Redner des Zentrums noch zu verschiedenen Anträgen Stellung nehmen. Wir hoffen, daß nunmehr endlich das erfte Gesetz aus der geplanten großen Verwaltungsreform zur Verabschiedung kommt.
Abg. Dr. Ro se (D. Vp) fragt, ob die mühevolle Arbeit, die
. geleistet sei nötig gewesen wäre. Das Stein⸗Hardenbergsche zerk habe die Jahrhunderte überdauert. Den Wunsch nach einer neuen Ordnung habe die Regierung mit formellen Gründen wegen der Unübersichtlichkeit der seilher ergangenen Aenderungen und aus dem materiellen Wunsch nach Modernisierung begründet. Als durchschlagend könne er diese Gründe der Regierung nicht ansehen. Die heutige Zeit sei überdies wenig zu . Reformarbeit ge⸗ eignek. In den Ministerien seien eine Reihe von Personen, die noch wenig von Verwaltung, mehr von Agitation verstünden. Man habe ein großes Ziel vor Augen, die Ermäßigung einer ver⸗ antwortungsvollen freien Entwicklung; aber man erkenne, daß zur⸗ zeit fast unüberwindliche Schwierigkeiten der Erfüllung des Zieles entgegenstünden. 89. richtig! rechts) Ein Mangel sei auch, daß man die Erfahrungen der außerpreußischen Länder auf dem Kommunalgebiet nicht herangezogen habe. Er müsse z. B. an die Kommunalkammern in Thüringen evinnern. Man müsse schon sagen: ein großes Reformwerk sei diese Städteordnung nicht, eher ein ge⸗ dankenarmes Werk einer gedankenarmen Zeit. (Zurufe) Jetzt handele es sich sogar mehr um eine Parteigktion. Es fehle die Führung der Regierung. Eine homogene Regierung stehe nicht hinter dem Entwurf. Zurufe) Nach den Anträgen der, Demo⸗ ratischen Partei zu urteilen, sei die Homogenität tatsächlich nicht vorhanden. Freilich werde nichts weiter übrig bleiben, als Schritt für Schritt vorzugehen; die Reform in einem Guß werde nicht möglich sein. Seine Partei habe darum auch nichts gegen die Be⸗ ratung einzuwenden. Endgültige Stellungnahme müsse sie sich aber bis zur dritten Lesung vorbehalten. Der Redner bespricht dann die einzelnen Gebiete. Ein so niedriges Wahlalter wie das 20. Lebensjahr halte seine Partei nicht für richtig. (Sehr richtig! rechts. — Zurufe bei den Kommunisten.) Weggefallen sei der Heeresdienst, geblieben sei die Radikalisierung der Jugend links und vechts. (Sehr wahr! vechts und in der Mitte.) Die Karengz⸗ kit eines sechsmonatigen Wohnsitzes erscheine seiner Partei zu urz, sie beantrage ein Jahr Aufenthalt in einer Gemeinde als Vorausfetzung für das kommunale Wahlrecht. Die Geschäfts⸗ ordnungsbestimmungen der Stadtverordnetenbersammlung wolle seine Partei schon in der Städteordnung festlegen, um den Streit darüber von den Städten e . Als liberale Partei wolle sie die Stellung des leitenden verantwortlichen Beamten stärken, darum verlange sie für die größeren Städte mindestens ein jutistisch ausgebildetes Magistratsmitglied und sei gegen den sozialdemokratischen Antrag, die Amtsdauer der Bürgermeister von 17 auf 6 Jahre herabzusetzen. Der Redner schließt mit der Be⸗ merkung, daß wir ganz anders dastehen würden, wenn hinter dem Entwurf eine homogene Regierung stünde. Die gegenwärtig Regierung sei nicht homogen und besitze nicht die . Arbeitsfähigkeit für ein solches Werk.
e den D tts; Mulert erklärt, die Staatsregierung wolle posittiv an dem Werk der neuen Städteordnung mitwirken und auch ihrerseits zu einem gedeihlichen Ergebnis beitragen. In der Frage des kJ wolle die Staatsregierung anstatt der früher maßgeblich gewesenen subjektiwven Gesichtspunkte jetzt die objektiven Gesichtspunkte setzen. Wie sich aus den Um⸗ gemeindungen im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet ergebe, sei es überhaupt bei Interessenkonflikten nur möglich, nach objektiwen Gesichtspunkten zwischen den Wünschen der einzelnen Gemeinden zu entscheiden. Dabei handle es sich um einen fundamentalen Grundfatz, der nicht wieder verlassen werden könne. Die Staats⸗ regierung lege außerordentliches Gewicht auf größte und um- fassende wirkschaftliche Betätigung der Gemeinden. Dabei er⸗ nnert der Redner an die großen Versorgungsbetxiebe, Gas⸗ und Elektrizitätswerke usw., wo die wirtschaftliche Betätigung der Ge⸗ meinde im allgemeinen Interesse liegt. Die Staatsregierung wolle in dieser Beziehung ihren Standpunkt in der Städteordnung zum Ausdruck bringen, nicht etwa um auf döesem Gehiete mit ihrem Aufsichtsrecht einzugreifen, sondern nur um materielle Richtlinien zu geben, die dann in den Stadtverwaltungen von selbst die nötige Beachtung finden würden, weil sie im Interesse der Gemeinden lägen. Schließlich bittet der Ministerialdirektor um die Streichung der gegen den Willen der Regierung in den Entwurf auf⸗ genommenen Bestimmung, daß werbende Betriebe in wirtschaft⸗ licher und steuerlicher Hinsicht wie Privatbetriebe zu führen sind. Für diele Bestimmung sei in der Stédteordnung kein Platz; sie ge⸗ höre in ein besonderes Gesetz, das sich mit steuerlichen Dingen be⸗ fasse und das bei der endgültigen Regelung des Finanzausgleichs zwischen Reich und Ländern geschaffen werden könne.
Abg. Kilian (Komm.) wendet sich gegen die Antväge zur Heraufsetzung des Wahlalteis. Das Leitmotiv aller Gemeinde⸗ politik müsse die soziale Fürsorge Jein. (Sehr richtig! bei den Rommunisten) Die gemeindliche Selbstverwaltung müsse sich in der Zusammenfassung oller in der Gemeinde vorhandenen Kräfte, insbesondeve für die notleidende minderbemittelte Bevölkerung be⸗ tätigen. Der Redner kritisiert, daß die Sozialdemokratie, als sie noch mächtig genug gewesen, nicht moderne Gesichtspunkte in die Städteordnung hineingebracht habe. Dann verweist er auf die Neuregelung der Kommunalverwaltung in Sowjetrußland, die ganz den sozialen und hygienischen Interessen der arbeitenden Be⸗ dölkerung dienten. In Preußen sei schon 19233 der Demokrat Dr. Preuß nicht mit den Zugeständnissen des Staates an die Ge⸗ meinden bezüglich der Seibstverwaltung zufrieden gewesen. Der gegenwärtige Entwurf bringe noch weitere Ver chlechterungen, so daß er ohne Aenderungen unannehmbar sei. Die Kommunisten verlangten vollkommene in mie, , und das Ein⸗ kammersystem für die Gemeinden. Diese Auffassung habe in seiner Denkschrift aus formalen Gründen auch der tädtetag vertreten.
Um 5M Uhr . der Landtag die a , . auf Donnerstag, 13 Uhr; Außerdem nochmalige Beschlußfassung Über das Gesetz bezüglich der p reußischen Vertretung im Reichsrat.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags be . geftern unter dem Vorsitz des Abg. Hergt (D. Nat), laut ericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, unächst das an . Wirtschaftsabkommen zwischen em Deutschen Keich und dem Königreich Spanien vom I8. November 193665 sowie den Zusatzv ertrag vom 26. Nobember 1995 zum deutsch-utederländischen Handels⸗ und Schiffahrtsdertrag von 31. De⸗ zember 18651 und den ö Zoll and Kreditvertrag vom 26. November 1925. Nach längerer die 6 Dauch . Vp). Dr. Reichert at., v. Graefe Göl 9. Dr. Hilferding Soz.), Graf Lerchenfeld ec, Vp.), St oecker (Komm.), Kaas 6er, und Graf Bern st orff (Dem) beteiligten und in deren erlauf auch der Reichsminister des Auswärtigen Dr. K mann das Wort ergriff, wurden die diesbezüglichen Gesetz⸗ entwürfe nach Kenntnisnahme durch den Auswärtigen Ausschuß an den Handelspolitischen Ausschuß weiter geleitet — Es folgte die Besprechung über die rag des Eintritts Deutschlands In den Vöstkerd und. Der Beratung dieser Frage wohnte im Auswärtigen Ausschuß das gesamte Reich labinett bei. Bei Beginn der Beratung ö Abg. Stoecker (Komm) die Herstellung der Oeffentli
Aussprache, an der si **