eim lil. (123262
Die durch Beschluß vom 5. Oktober 1925 angeordnete Geschästsaufsicht über bas Vermögen des Kaufmanns Carl Leh— brink in Detmold wird, nachdem der Be schluß vom 6. Dezember 1925 rechtskrästi geworden ist, aufgehoben.
Detmold den 76. Januar 1926
Lipp Amtsgericht. 1
Hi benstoche.
lleber Sticker Rudolf Dierfel Firn D erscl stock, ie Gef wendung des Konkurses geo ? Aufsichtsperlon wird der Kaufmann Paul Bellmann in Eibenstock, Schulstraße 26 trnannt d Bestellung einer J J fon bleibt vorbehalten Amtsgericht Eibenstock, den ö 926. lber iel. 123265 Di Geschäftsaufsicht über das Ver—
igen der Firma Aurelie Marx in Elber 1d Bankstr. 24, ist gemäß 69 G⸗A⸗V jch
. beendet, nachdem der den Zwangsvergleich ; '.
1 88 9195 MIn * r C . stat ide Beschluß vom 7. Januar 192 rechtskräftig geworden ist Ell lo, den 23 Januar 192
mir rtfeld. (123264) Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ ;
mögen der Fümga Ernst Miller, Elber⸗
feld, Hofkamp 20, ist auf Antrag der
Schul nerin gemäß S66 Abs. 1 G-⸗A⸗VB. am 27 Januar 1926 auigehoben worde icht Elberfeld. Abt. 13. HMI hi mt. 12326 Ueber das Vermögen des Kautmannk ul Ki ifturwarengeschäft in Elbing, Brückstraße 14 wird heute, Vor
mittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht gemäß der Verordnung über die Geichäftsaufsicht zur Abwentung des Konkurses vom 14. De 361 ber 1816 ar geordnet Zur Geschäßste aujssichtsperson wird Herr Bankdirektor Sawade in Elbing, Friedrich⸗Wilhelm Vlatz 5, ernannt
Glibing, den 30 Januar 1926.
Amtsgericht. wn e na veg. 123267
J ber das V 1mögen del buch C Go, Strickware
großhandlung in Eschwege, ist heute, am 30 Januar 1926, die Geschärtsaufsicht an⸗ geordnet worden Der Rechtsanwalt De Peyser in Eschwege ist als Aufsichtspersor bestellt Eschwege, den 30. Januar 1926. Das Amtsgericht. Abt. 1. Hürth. M az erm. (123268
Has Amtsgericht Fürth hat am 1. Fe brugr 1926 über Franz Oehrlein, Schuh⸗ machermeister und Schuhwarenhändler in Fürth. Bäumenstr 7, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Otto Nibel, Kaufmann in Fürth, Karlstr. 111. erichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Q α Mn in. 123347
leber d (Eich Böhme in Genthin, Mühlenstr. 36 wird heute, am 1. Februar 1926, Mittags 17 Uhr. die Geschäftsaufsicht angeordnet Der Obergerichtspollzieher i R. Falken⸗ berg in Genthin ist zur Aufsichtsperson be
Genthin, den 1. Februar 1926. Amtsgericht.
¶ D ν . (123269
Geschäftsaufsicht Eduard Thalemann, Leinfabrik, in Gera ift als beendigt an⸗ zusehen, nachdem der den Zwangsvergleich bestäligende Gerichtsbeschluß die Rechts⸗— kiaft erlangt hat.
Gera, den 30. Januar 1926. Das Thüringische Amtsgericht. ¶ c α e a. 123196)
Auf Antrag der Genossenschaft der
Tischler ünd verwandter Beruse e Gem
b H in Geseke vom 25. Januar 1926
wird über deren Vermögen die Geschästs— autsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Außssichtsperson ist der Kaujmann Albert Kortum in Lippstad ernannt Geseke, den 28. Januar 1926. Das Amtsgericht. ir li in. 123270 lleber die Firma des Kaufmanns Adolf Glückemann in Görlitz, Ecke Marienplatz ist am 30. Januar 1926 Geschästsaufsicht angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson ist der Kaufmann Hans Rosenbaum in Görlitz, Demianwlatz 14, bestellt Amtegericht Görlitz. (10. N. 9/26.) Herborn, Hilker. 1232711 Auf Antrag der Firma Konrad Martin in Sinn Eisen, und Blechwarenfabrik, Inhaber Ghefrau des Kaufmanns Karl Martin, Johannette Luise geb Lang in Sinn, wird heute. Vormittags 10 Uhr über das gesamte Vermögen der genannten Füuma die Geschästtsaufsicht zur Ab— wendung des Kontkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann Steul aus Heiboin bestellt Die Schuldnerin sowie jeder von dem Verfahren betroffene Gläubiger ist befugt, binnen 2 Wochen die Beftellung eines anderen oder weiterer Uufsichtspersonen zu beannagen. Herborn, den 25. Jannar 1926. Amtsgericht.
, —9
Im enan. 123273
Beschluß des Thür Amtsgerichts Ilmengu bom 1. Februar 1926. Ueber das Ver⸗ mößen des Kaufinanns Richard Walther in Ilmenau wird die Geschäftsaussicht angeordnet. Zur Geschäftsaussichtsverson
wird der Oberbürgermeister a. D. Jachäus!
in Ilmenan bestellt.
Stolberg, HR heinl. das Vermögen ind Tabakwarenhändlers Paul lorz in Stolberg. Rhld., ist am 50 Ja⸗ nuar 1926. Nachmittags 5 Uhr. schästẽaufsicht angeoronet und der Notariats⸗ . Rossis in Stolberg, zur Aussichtsperson bestellt.
Stolberg, Rhld.
A . tsgericht
die Bestellung anderer oder weiterer und außerbem der Rechis⸗ sichtepersonen beantragen
ig, den 1 Februar 1926.
IImrnnn.
Die Geschäftsaufssicht mögen der Firma Winckler 6 G m b. H in Liquidation in Ilmenau., Flachglasschleiserei und Bohran
des Kaufmann
bestellt worden.
Penzlin, den 25 1. bezw. J. Meckl. Schwer.
Potsdam.
bürovorsteher Franz
Thüringisches Amtsgerie ö, ma ppeln. SchLkel. . . 1 . Stra ubin.
d Vermögen des Kaufmanns Straubing, warengeschäft in Strau—
— — — 2
6 8 142 aufmanns Le
1 aufgeslellt.
Hi üönigsbersg, Er. ; . . ern, n, ,, Amtsgericht Straubing
Cercle er münde. e . mögen des Dampfsläge⸗ Torgelow, G. in. b. H. in Torgelow,
MM is nu stur., Westf. Besellschaft die Ge⸗
auf Antrag der
Aufsichtsperson Dr. Klemck in
angeordnet. 8 Nechtsanwal
Ueckermünde be
ifsichtsperson ist der A
legidistr. 6
5
den 1. Februar 1926. Amtsgericht.
nis benz. In. Amtsgericht
R Ra Ji ne burg, Saalg.
l Varel. doIdenh. . Auf Antrag des Mühlenb
aesMnnft ftr zesellschaft 6 geschäft. Aktiengesellschaft, in Naum⸗
269
Verordnung über die Geschäftsaussicht zur des Konkurfes zember 1916 in der Fassung der Verord⸗ vom 8 Februar 1924 die Geschälts⸗ aufsicht über das Vermögen des Mühlen besitzers Hans Drews in Varel angeordnet. Als Aussichtsperson wird der Rechnungs—⸗ steller Koopmann in Varel bestellt.
30. Januar 1926. Amtsgericht Abt J.
V al bling en.
Die Geschäftsanfsicht über der Firma Otto Krumm A G in Fell⸗ rechtskräftig Zwangsvergleich beendigt. en 1. Februar 1926
Amtsgericht Wai d ald heim. das Vermögen des Filzfabri⸗ kanten Kurt Wenzel in Waldheim ist Vormittags 9 Uhr, die Geschästsaufficht zur Abwendung des Konkurses angeordnet worden. person ist der Ortsrichter Alexander Winter
Se hein tel dl.
. 33 —1siirrn 91 aan Reeg Hauptniederlass , Abwendung ) : - ülifmanns
wurde heute,
Hi nig dRBberx. Er. Ueber das V ͤ
117 Satt! Gustav Wittte,
Mi ff or 9 Aufsichtspersoner
anwalt Ludwig Herzk
das Vermögen
bach wird Gesch ff — des Konkurses angeordnet 16 nig skerg, He. aufsichtsperson wird In dem Geschäftsaufsichtsverfahre: 1s Vermögen des Gutesbesitzers Wilhe Tragheimer Kirchenstr. 5 lufsichts person neben Dr. d 6 71 noch der Recht imwalt S . Langg. 43, bestellt.
ö Ssgericht Ki nigsber
2.
Müller. G.
am 2 Februar!
Sehn ieh.
Max Wegber, In⸗ ist Geschäfts⸗
Aussichtsperson:
t er: a) Kaufmann Philippeborn. Siegbert Knopfmacher, c) Kaufmann Hans Philippsborn, s heute, 6 Uhr Nachmittags, angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Bankdirektor i. R. Otto Raetzer in Schwiebus bestellt.
s, den 1 Februar 1926.
Das Amtsgericht.
baberin Klara Wegner angeordnet. Syndikus Dr. Mühlpfordt, hier.
Amtsgericht Köslin, den 30. Januar 1926
Januar 1926. zer offenen Handels⸗ — K VW alsrode. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Brodbeck in Fallingbostel wird auf Antrag die Geschäftéaufsicht zur Konkurles angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Rechtsanwalt Garl Schäffer in Walsrode
Elektrogroßhandlung in Nürnberg, Bah hofstraße 17, angeordnet. Kaufmanu Hans Lun
Aufsichtsperson:
, 31 in Nürnberg, Hegel⸗
Leipzig.
Die durch Beschluß von iber die offene Handelsgesellichaft er handelsgerichtlich eingetragenen Firma Keecwa“ Schuhfabrik Kestenbaum,
18. August
Abwendung 2 ing Gerichtsschreiberei des Amisge ri Sonn ekerx, S.- Mein. 96 . Sonn ekerz, S- Mein Januar 19g2b6. Ueber das Vermögen
fried Glaser (früher? Alleininhabe
n Sonneberg, Karl⸗ zur Abwendung des zaufsicht angeordnet ufsichtsperson: udolfedeß in Sonneberg. nnel den 30. Januar 1926. Thür. Amtsgericht. Abt. 1II.
S gn di rο .
Könneritzstraße 43, und deren persönlich Kaufmann Felix Kestenbaum in Leipzig, Plagwitzer Str 28. en Gabriel Schmitt bei Leipzig angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht ist beendet, nachdem der den Zwangevergleich
as Vermögen des Eleftrotechnikers Walsrode.
Gesellschafter des Scheenter⸗ Friedrich Loth Großer Graben, wird auf seinen Antrag die Geschäfttsaussicht zur Abwendung des
und Kaufmann E Geschaftsaufficht des Konkurses Geschäftsaufsichtsperson Fiolka in Ohlau⸗Baumgarten, Seiffers⸗ dorfer Str. 9,11, bestellt.
mtsgericht Ohlau, den 1. Februar 1926.
OI enhrunrg, Olden bur. 123292] Das Verfahren, über die Firma Heinrich Heicksen in Olden⸗ wird nach rechtskräftig bestäti Zwangevergleich hierdurch aufgehoben. Oldenburg, den 29. Januar 1926. Amtsgericht. Abt. VI.
Sor Sarl bestätigende Derr Call 11. Januar kräftig geworden ist. Amtegericht Lelpzig, Abt IIA
den 29. Januar 1926.
person wird der Rechtsanwalt Flebbe in Walsrode bestellt. . . mtsgericht Walsrode den 30. Januar 1926.
Wand akhelsk.
Ueber das Vermögen de Johannes Thiesing, alleinigen Jehabeis der Firma Grioßgärtnerei Axpel Haagström in Wandsbek, wird zur Abwendung des Konkurses heute die Geschäftsaufsicht an— geordnet, da die Vorausetzungen des § der Verordnung, gegeben sind Als Geschäfis⸗ Rechtsanwalt Voigt,
. betr. Gesch Andersen C Co. Kaufmann Leh hsSschiütn. Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen des Kaufmanns Gerhard Thusek in veobschütz ist durch rechtskräftigen vergleich vom 4 Januar 1926 be Amtsgericht Leobschütz den 26. Januar 1926
Geschäftsaufsicht sichtsperfon wird der Kaufmann Georg Vorstand der reuhand⸗Gesellschast m. b. H.
angeordnet.
Hannemann
za, den 1. Februar 1926 Thüringisches Amtsgericht.
Sternberz, Meckel. Ueber das Vermögen der Hande
es Schuhmachermeisters zrolshagen wird heute, am 29 Januar, Vormittags 11 Uhr, über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet.
yr r 906 Olpe, den 29.
aufsichtsperj hier, bestimmt Wandsbek, den 14.
Liÿchoy. Ueber das Vermögen der Firma Friedr. C G. Wentz in Wustrow i. H. wird die Geschästsaufsicht sichteperson wird Fabrikbesitzer Dr Neu⸗ kranz in Ritze bei Salzwedel best Amtsgericht Lüchow, 25. 1. 26.
Friedrich Hütte ir Februar 1926. angeordnet. Das Amtegericht. Weimar.
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Gastwirts Max Schaller
Hoefener in Sternberg, ist am 1. Februar 1926. Nachmittags 123 Uhr, die Geschästs⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkursver⸗ fahrens angeordnet. Aufsichtsperson ist der Rechtsbeistand Lüth in Warin i. Meckl. Sternberg, den 1. Februar 1926. Mecklenburg⸗-Schwerinsches Amtsgericht
Januar 1926.
Oster big.
das Vermögen des Kaufmanns Alfred Block zu Osterburg in Altmark Februar 1926 mittags 3 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung ; Zur Aufssichtsperson wird der Buchprüfer Johs. Peter Goos in Osterburg bestellt.
Osterburg, den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht.
Ma geebah rg.
Ueber das Vermögen delsgesellschaft Eduard Völcker, Stickerei⸗ Goldschmiede⸗
vergleich gerichtlich bestätigt und dieser
w ; der offenen Han⸗ RB ö. KRraEräFft ; 2 Beschluß rechtskräftig geworden ist, =
wird heute, . ; 6 en ist, auf 577) o . 1 8 2 3 Magdeburg, Weimar, den 27. Januar 1926. . s ; . Thür. Amtsgericht. Hb. 1926, Vormittags 11 Uhr, die Geschästs—⸗ . enn . aufsicht zur Abwendung des Konkurses ; Zur Außfsichtsperson wird der aufmann Eduard Schellbach in Magde— Augustastraße Schuldnerin betroffene Gläubiger kann innerhalb von
Ueber den Kaufmann Max Prybisch in Stettin, Pionierstraße 62 — Kleidungs⸗ u Schuhhandlung 1826 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeor ist der Han in Stettin, Kailer— Stettin, den 30. Januar 1926.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
Weimar. angeordnet. Co., G. m b H., in Weimar Geschäftsaufsicht Aufsichtsperson anwalt Dr. Klepfleisch bestellt Weimar, den 30 Januar 1926. Thür. Amtsgericht. H b
H. Pätzold & Aufsichtsperson angeordnet. Alexander Tobias Pauline Schneider Theresienstraße 30, 38 Amtsgerichts Passau 30. Januar 1926 auf Antrag vom 19. Ja⸗ die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet, nach⸗ dem die gesetzlichen Voraus setzungen hierfür Als Aussichtsperson wurde der Bücherrevisor Matthäus Redelberger in Passau, gr. Messergasse, bestellt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
geschäftsinhaberin
sichtsperson unter Darlegung der Gründe bei dem unterzeichneten Gericht stellung anderer oder weiterer Aussichts⸗ personen beantragen. Magdeburg den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht A.
M agdehbrræ. Ueber das Vermögen der Kaufmanns⸗
Weimar. Vermögen des Fräuleins Elise Pitschel, Weimar, Sophienstraße 15, wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Auf⸗ sichtsperson wird der Geschäftsführer Otto r, Lottenstr. 26, bestellt. Weimar, den 1. Februar 1926.
Thür. Amtsgericht. 5b.
zen Schlossermeist Gr. Lastadie 42 (Markisen— Februar 1926 die Ge⸗ zur Abwendung
Aufsichteperson ist der iund Zander in Stettin,
fabrik, ist am schäftsaufsicht kurses angeordnet Bücherrevisor Ed Kloster of 1. Inhaberin der ,, 9 1 Magdeburg Neustaot, ö Lübecker Straße 103, Piassadawarensabrik, 1. Februar die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des angeordnet. person wird der Kaufmann Ernst Pescheck in Magdeburg Leiterstraße 17, bestellt. Die Schuldnerin fahren betroffene Gläubiger kann inner— halb von drei Wochen nach Bestellung der Aussichtsperson Gründe bei dem unterzeichneten Gericht
Februar 1926
Passan. Feb 6. Das Amtsgericht. Abt. 6.
Die Geschäftsaufsicht mögen des Hans Miggisch, Großhandel in Kalteneck, ist beendet, da der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, rechtskräftig ist.
Passau, 30 Januar 1926.
Gerichtsschreiberei d
Henzlin. Geschäftsaufsicht Lemcke Aufsichtsperson ist für den durch Krankheit verhinderten Landwirt Schacht der Guts⸗ besitzer Ramon Canel in Sorgenlos, Post
wiesbaden.
In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen der Firma Rheingauer Schoko⸗ Vollrath & Cie.
über das Ver⸗—
ladenfabrik. in Schierstein a. Rh. wird die Aufsichtsperson, Kaufmann Emil Ullrich in Niederwalluf, auf seinen Antrag von diesem Amt entbunden. wird der Kaufmann Karl Schönleber in Wiesbaden, Rheingauer Straße 24 1, az Aussichtsperson best
Wiesbaden, den 28. Januar 1926.
Ueber den Kaufmann Fritz Rosenthal i. Fa. Adolf Rosenthal — Holzhandlung — in Stettin Eisenbahnstraße 3/4, ist am Geschaftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet der Handelsmakler
Vormittags
z Amtsgerichts Amtsgericht. An seiner Stelle
Aufsichtsperson
Wilhelm ⸗ Straße 74.
Darlegung Stettin, den 1. Februar 1926.
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Fernsprecher: Zentrum 1573.
Der Bezugspreis beträgt monatlich 8, — Neichsmark. Alle Postansialten nehmen Bestellung an, flir Berlin außer den Postanstalten und Zeitun gevertrieben für Selbftabholer auch die
Geschäftsstelle Sürt. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.
Ginzeine Nummern hosten 9,30 Neichsmark.
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petih 1,065 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.
Anzeigen nimmt an
bie Geschäftsstelle des Peichs · und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48, Wiihelmstraße Nr. 32.
Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 926
Mr. 30. eichsbantgitotonzts. Berlin, Freitag, den 5. Februar, Abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschlietzlich des Portos abgegeben.
—
14 — —— — .
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung über die Erklärung von Schulden zu Mark⸗—
anleihen des Reichs.
Betanntgabe der amtlichen Großhandelsindex ziffer vou 3. Fe—
bruar und für den Monatsdurchschnitt Januar 1926.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung.
Amiliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat den Landgerichtspräsidenten
Dr. Wagner in Leipzig zum Präsidenten der Reichsdisziplinar⸗
kammer in Leipzig ernannt.
—
Bekanntmachung
über die Erklärung von Schulden zu Markanleihen
des Reichs (RGBl. Nr. 7 S. 98). Vom 25. Januar 1926. Auf Grund des § 2 Zifser 3 des Gesetzes über die Ab⸗
lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGGBl. 1
137) und im Anschluß an die Bekanntmachung vom 8. Sep⸗
tember 1925 (RGBl. J S. 332) erkläre ich mit Zustimmung des Reichsrats die 3! prozentige Waldeck-Pyrmonter Staats⸗
anleihe von 1883/1899 und die 3! prozentige Waldeck⸗Pyrmonter
Domanialanleihe von 1884 zu Markanleihen des Reichs. Berlin, den 25. Januar 1926. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. von Brandt.
Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 3. Februar und für den Durchschnitt Januar 1926.
Die auf den Stichtag des 3. Februar berechnete Groß— amts ist gegenüber
handelsinderxziffer des Statistischen Reich
dem Stande vom 2A. Januar (119,7 um O4 vy auf 119.2 zurückgegangen. Gesunken sind die Preise für Gerste, Kartoffeln, Schmalz, Fleisch, Speck, Hopfen, Rindshäute, Kalbfelle. Baum⸗ wollgewebe, Rohjute, Blei und Benzin. Höher lagen die Preise für Weizen, Butter, Milch, Baumwollgarn und Kupfer. Von den Hauptgruppen haben die Agrarerzeugnisse von 114, auf 113,5 oder um 05 vH, die Industriestoffe von 130,1 auf
129,9 oder um 0,2 vy nachgegeben.
Für den Durchschnitt Januar ergibt sich ein Rückgang der Großhandelsindexziffer von 121,5 im Durchschnitt Dezember
1925 auf 120,0 oder um 1,2 vH. Berlin, den 4. Februar 1926. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Preusen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten.
Die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Theedor Brinkmann zum Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule Bonn ⸗Poppelsdorf. für die Amtszeit vom 1. April 1926 bis dahin 1928 ist bestätigt worden. ;
Betanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr 13 050 das Gesetz über die Unterbringung von Leitern und Lehrein Leiterinnen und Lehrerinnen) von staatlichen Lehrer⸗ und
Lehrerinnenbildungsanstalten, vom 30. Januar 1926, und unter
er 13 651 die Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung
über die Verzinsung gestundeter Abgaben, vom 27. Januar 1926. Umfang 4 Bogen. Vertautspreis 10 Reichspfennig. Berlin den 3. Februar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
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2 2 — Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Reichsrat hielt gestern eine öffentsiche Vollsitzung unter dem Vorsttz des Reichsministers des Innern Dr. Külz, ab, der sich dem Reichsrat, laut Bericht des Nachrichtenbü ros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, mit folgenden Worten vorst lie: . ))) Meine Herren! Ich habe heute zum ersten. Male die Ehre, den
1
handlungen abwarten. Ich benutze die Gelegenheit, um zum Ausdruck zu bringen, daß ich es bes Aus zeic be en zu dürfen. Es ist keine Phrase, wenn ich
8* s , Ihnen zusammenarbeit i e, daß ich stets besonderen, au ᷣ ;
verständnisboll und
die Versicherung a
Wert darauf legen werde, doll mit
den Ländern und Vertretern zusammenzt 1. Ich bin überzeugt, daß es im Inkeresse des Deutschen Reiches liegt, daß ein möglicht verständnisvolles Zusammenarbeiten zwischen dem Reich und den Vertretern der Länder gewährleistel wird. Soviel an mir
liegt, wird alles geschehen, um eine derartige verständnispolle Zu— sammenarbeit in weitestem Umfang herbeizuführen. Ich bitte Sie, Ihre Mitarbeit von demselben Verckrauen getragen sein zu lassen, Der preußische Staatssekretär Weismann erwiderte hierauf: ᷣ Ich denke dem Herrn Minister für seine Worte, besonders dafür, daß er gesagt hat, es werde sein Hauptbestreben sein, verlrauensboll mit den Landern und, ihren Verkretern zufaimmenzugt beiten.! Wir
sind erfeent darsiber, dies aus dem Munde des neuen Ministers des Innern zu hören, und zwar, weil er ein vertrauensbolles zusammen⸗
arbeiten mit den Ländervertretern nicht nur als seine Pflicht be⸗ trachtet, sondern der Ansicht ist, daß eine ersprießliche Politik nur geführt werden kann, wenn sie getragen ist von der vertrauensvollen Zusammengrbeit zwischen Reich und Vändern, so daß da beide nun einmal existieren und die Existenz der Länder notwendig ist für das
Reich, jeder zu seinem Rechte kommt. In diesem Sinn erwidern wir Ihr Vertrauen aufs herzlichste und wünschen, daß in Ihrer Amts⸗ zeit, die eine möglichst lange sein möge, dieses Vertrauen zwischen Reich und Ländern sich immer mehr vertieft.
Angenommen wurde sodann ein Gesetzentwurf, beir. ein Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Verwallung der die Grenze bildenden Strecken der Netze und der Küddow sowie über den Verkehr auf diesen Strecken.
Da die beiden genannten Flüsse die Grenze zwischen Deutschland und Polen bilden, würde, nach den allgemeinen Grundsätzen ihre Unterhaltung je zur Hälfte der Länge nach geteilt PoColen und Deutsch⸗ land zufallen. Das hat zu unerträglichen Schwierigkeiten geführt, und darum einigte man sich dahin, eine Teilung so vorzunehmen, daß je auf der Hälfte der ganzen Strecke die eine Seite von Polen, die andere von Deutschland vollständig zu unterhalten sind.
Auf der Tagesordnung stand weiter das Arbeits-⸗ gerichtsgesetz.
Der Zweck der Vorlage ist, eine allgemeine einheitliche Arbeits⸗ gerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen an Stelle der gegen—⸗ wärtig auf diesem Gebiet herrschenden großen Zersplitterung. In ganz Deutschland soll auch für Gemeinden, die weniger als 20 g00 Einwohner haben, ein lückenloses Netz von Arbeitsgerichten geschaffen werden, und zwar von allgemeinen Arbeitsgerichten unter Beseitigung der hisher hestehenden besonderen, Gewerbegerichte, kaufmännischen Schiedsgerichte, Innungsschiedsgerichte usw. Die Arbeitsgerichte i für alle Arbeitnehmer zuständig sein, auch für solche, deren Ein⸗ kommen über 5000 Mark hinausgeht. Alle Arbeitsstreitigkeiten in weitestem Umfang sollen von den Arbeitsgerichten entschieden werden, auch solche, die aus Tgrifperträgen entspringen. Während bisher die Gewerbegerichte usw. Einrichtungen der Gemeinden waren, sollen jetzt Einrichtungen der Länder und des Reichs geschaffen werden. Bisher bestand nur eine erste Instanz, von der unter Umständen an die ordentlichen Gerichte appelliert werben konnte. Jetzt werden drei Instanzen geschaffen: Arbeitsgerichte, möglichst für den Bezirk eines jeden Amtsgerichts, ein Landesqrheitsgericht für jedes Einzelland und schließlich ein Reichsarbeitsgericht. Während bisher die Berufung zulässig war bei Streitigkeiten, wo es sich um Werte von über 300 Mark handelte, soll künftig die Berufung an höhere Instanzen auch zulässig sein, wenn der Streitgegenstand zwar weniger Wert hat als 300 Mark, aber ein Rechtsstreit von besonderer grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Neben der Berufung ist auch die Revision in dritter Instanz beim Reichsarbeitsgericht vorgesehen, die auch direkt vom Gericht erster Instanz an die dritte Instanz gehen kann, wenn beide Parteien darüber einig sind oder der Arbeitsminister es be—⸗ sonders bestimmt. Während bisher die Beisitzer für Gewerbe und Kaufmannsgerichte von den Interessenten gewählt wurden, soll künftig ihre Berufung durch die Verwaltungz⸗ und Gerichtsbehörden auf Grund von Vorschlagslisten der wirkschaftlichen Vereinigungen erfolgen, wis es tatsächlich bereits in letzter Zeit bei der Ergänzung der Gewerbe- und Kaufman sgerichte geschehen ist. Das Reichs⸗ arbeitsgericht ist als ein Teil des Reichsgerichts gedacht. Besetzt werden sollen sämtliche Instanzen mit Richtern und mit Vertretern der Arbeitgeher und Arbeitnehmer, die bei jedem erkennenden Ge⸗ richt in der Cinzahl verwendet werden sollen. Immer soll als Vor— sitzender ein Richter vorhanden sein. Beim Reichsarbeitsgericht sind noch zwei richterliche Beisitzer vorgesehen.
In den Ausschüssen des Reichsrats ist die Vorlage sehr ein⸗ gehend beraten worden. Es wurde die Frage erörtert, ob es wirk⸗
lich zeitgemäß wäre, den ganzen Entwurf ö verabschieden, was von manchen Seiten verneint wurde. Die Mehrheit aber entschied sich schließlich zugunsten der Regierungsvorlage. Zur Kostenfrage wurde mit überwiegender Mehrheit die Bestimmung aufgenommen, daß den Mehraufwand der Länder durch dieses Gesetz das Reich zu ersetzen habe. Von der Reichs regierung wurde das sehr lebhaft be⸗ kämpft, namentlich mit dem Hinweis darauf, daß ein Mehraufwand überhaupt nicht entstehen würde, während hingegen die Länder einen solchen doch befürchteten, und zwar in nicht unerheblichem Maße. Die Ländervertreter gingen von der Auffässung aus, daß, wenn die Auffassung des Reichs richtig wäre, dann der Reichs kasse ein finanzieller Nachteil ja überhaupt nicht erwachsen würde, und deshalb hat man die Vorlage in der angegebenen Weise geändert. In einer weiteren Streitfrage, wieweit die Arbeitsgerichte als selbständige Gerichte eingerichtet werden sollen, ist es bei den Be⸗ stimmungen der Regierungsvorlage geblieben, ebenso hinsichtlich der Aufsichtsbefugnisse der Behörden. Die Vorlage überträgt die Auf⸗ gabe der Einrichtung der Arbeitsgerichte und die Aufsicht über diese den Justizbehörden im Einvernehmen mit den Sozialbehörden. Bezüglich Zulassung der Rechtsanwälte enthielt die Regierungsvor⸗ lage die Bestimmung, daß diese in erster Instanz ausgeschlossen sei sollen, während beim Landesarbeitsgericht und beim Reichs der Rechtsanwaltzwang eingeführt wird. Die Ausschüsse des Re rats haben gef beits 8tVel⸗
Rom 8 gerichten, Rechtsanwälte zulassen zu sollen, wenn es sich um S
ibt, auch in erster Instanz, also bei den 1891
tigkeiten von einem Wert von mehr als dreihundert Mark handelt, in denen also Berufung zulässig ist. Bezüglich der Frage, wer der Vorsitzende der neuen Gerichte werden sollg blieb es bei den Be= stinnmungen der Regierungsrorlage. Diese sieht vor, daß es im all. gemeinen der ordentliche Richter sein soll: neu mit dem Vorsitz dürfen nur Personen mit voller richterlicher Qualifikation betraut werden. Andererseits können als Vorsitze nde solche Personen hei-⸗ behalten werden, die bereits im Hauptamt Vorsitzende von Ge— werbegerichten usw. waren, auch wenn sie keine richterliche Quali⸗ fikation besitzen. . .
Die Vorlage wurde in der Fassung der Ausschüsse a n= genommen. Abänderungsanträge Bayerns, die sich auf die Frage der Selbständigkeit der Arbeitsgerichte und der Be⸗ stellung des Vorsitzenden bezogen, wurden mit 44 gegen 22 Stimmen abgelehnt, worauf die Vertreter von Bayern, Württemberg und Mecklenburg erklärten, daß sie dem Gesetz nicht zustimmnen könnten. Der Vertreter von Bremen enthielt sich der Abstimmung.
Der Reichsrat beschäftigte sich ferner mit einer Verordnung zur Ausführung des § 8 AÄbs. 4 des Gesetzes über Acnde⸗ rungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925 und des 8 69 Abs. 2 des Finanzausgleichgesetzes in der Fassung des vorbezeichneten Gesetzes vom 10. August 1925.
Den Ländern und Gemeinden soll bekanntlich vom 1. April 1927 ab das Recht gegeben werden, selbständig Zuschläge zur Körperschafts- und Eintommensteuer zu erheben. Vorher sollen aber Aufstellungen über die Einnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände über Steuern, Betriebsabgaben usw. ge⸗ macht werden, ferner auch über die Ausgaben der gesamten. Verwal⸗ tungen der Länder und Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Die betreffenden Gesetzesbestimmungen sind bekanntlich seinerzeit im Reichstag als Eingriffe in die Verwaltungshoheit der Länder und Gemeinden viel angefeindet worden. Zur Durchführung der ge⸗ setzlichen Vorschriften soll der Finanzminister mit Zustimmung des Reichsrats Anordnungen treffen. Dem angegebenen Zweck dient nunmehr eine umfangreiche, dem Reichsrat zur Genehmigung unterbreitete Verordnung.
Die Ausschüsse des Reichsrats nahmen den grundsätzlichen Standpunkt ein, daß sie der Vorbereitung einer Finanzstatistik der Länder und Gemeinden bereitwilligste Unterstützung leihen würden, sie waren aber der Ansicht, daß gewisse Einschränkungen vorzu⸗ nehmen seien, namentlich im Hinblick auf die ungeheure Arbeits- last, die den Ländern und Gemeinden erwachsen würde, und daß also Vereinfachungen anzustreben seien und nirgends über den Rahmen des Gesetzes hinausgegangen werden dürfe. Zweitens dürfe die Statistik nicht in die Hoheitsrechte der Länder besonders hin— sichtlich des kommunalen Aufsichtsrechts eingreifen. Aus diesen Ge⸗— sichtspunkten heraus haben die Ausschüsse eine Reihe von Aende— rungen an der Regierungsvorlage vorgenommen. Bayern he- antragte nunmehr noch weitere Aenderungen, gegen die sich Staatssekretär Dr. Popitz namens des Reichsfinanzministeriums mit Entschiedenheit wandte. Er führte aus: Der Verordnungs⸗ entwurf sei schon in den Ausschüssen des Reichsrats nicht unwesent⸗ lich abgefchwächt worden. Wenn die Reichsregierung ihm trotzdem auch in der abgeänderten Form zustimme, so geschehe das in der Hoffnung, daß es auch in der nunmehrigen Fassung gelingen möge, die für die endgültige Regelung des Finanzausgleichs und für andere wichtige Belange des Reichs und der Länder außerordent⸗ lich bedeutungsvolle Finanzstatistik rechtzeitig abzuschließen. Er müsse sich allerdings vorbehalten, eine Nachtragsvorlage einzu⸗ bringen, wenn sich im Laufe der Zeit doch Schwierigkeiten ergeben sollten. Hiernach sei es aber selbstverständlich für die Reichs regie⸗ rung völlig unerträglich, wenn die Verordnung durch Annahme der bayerischen Anträge noch weiter abgeschwächt würde. Die, von Bayern gestellten Anträge widersprächen dem Ziel, das mit den Vorschriften in der Finanzausgleichsnovelle unzweifelhaft ver⸗ bunden sei, und würden die Vollstand gkeit und Vergleichbarkeit der statistischen Angaben sowie die Rechtzeitigkeit der Fertigstellung schwer gefährden,
Die bayerischen Anträge fanden keine genügende Unter⸗ stüttzung. Die Verovydnung wurde nach den Ausschußbeschlüssen angenommen.