123934 Bilanz ver 30. Jun!
1925.
Attiva. Grundstücke und Gebäude
259 000, — Abschreibungen 2000. —
Maschinen und Mebilien 1390 000 — 2145. — 132 142, — Abschreibungen 7145 — Kassenbestand Debitoren 215 538, 25 Abschteibungen 1879178 Stammanteile der Blank C Co., G. m b H Waren · und Materialien ,,
Zugang.
218900
tn
125 000 1210
196 746 1
795 8076
Passiva. Aktienkapital Rejervefonds Kreditoren ( . Vortrag auf neue Rechnung
1 2 2 1 1
500 000 50 000 240 40530 42234
795 S5 7 6
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1924/25.
Soll. Betriebsunkosten. Generalunkosten . Abschreibungen Gewinn, Vortrag auf neue Rechnung
Saben. Per Warenkto. Rohgewinn
Barmen, den 6 Januar
h 3 2851 697 05 243 11783
360 93678
5 452 34 561 WM —
— 204 = 204
561 561 1926.
Vlank C Go. Attiengesellschaft.
Jul
Oberhof
Vorstehende Bilanz und Gewinn- und
VerJustiechnung habe ich
auf Grund
meiner Ermittlungen aus den ordnungs⸗
mäßig geführten, regelmäßig
von mir ge⸗—
prüsten Geschäftsbüchern der Gesellschaft
aufgestellt Richtigfeit Barmen, den 9. Januar Friedr Wilh Pil
und bescheinige
hiermit ihre 1926. gram,
vereidigter Bücherrevllsor. Der gesamte Aufsichtsrat setzt sich für die Folge aus nachstehenden Mit
gliedern zusammen:
Bankier Otto Carsch, Berl
Aufs Mals. Stadtrat William stelld. Vors.,
Leibh
in, Vors. des
olz, Berlin,
Bankier Richard Blecher, Barmen,
Bankier Dr. Breslau
(1239821
Eduard von
Eichborn,
Gewinn- und Verlustrechnung
für 19824 25
Neubauverpflichtungen ..
—
Soll. Abschreibungen 6 0/9 Dividende auf Vorzugsaktien. 100 Dividende auf Mark 4320 000 Stammaktien Zuwendung an das Unter— stützungs konto . Vortrag auf neue Rechnung
4 6600
RM * 376 100
360 432 000
679 — 4277
HDa en. Gewinn für 192425 ..
809 566
Vermögensaufstellung
am G. September
ð 0h b6tz
1925.
— 8KU 3rrYBsso , 809 566 76 J
Besitzwerte. Gebäude, Maschinen, Fuhr⸗ park. Mobilien Abschreibungen für 1924/25
RM
4136 100 376 100
Vorräte an Materialien aller Art JJ Verschledene Schuldner .. Wertpapiere.. Kassenbestand ..
3760000 342 945 2752 802 46780
6 851 6909379
Gastwirtschaftsinventar
. ostjcheck .
Verbindlichkeiten. Stammaktientapital Vorzugsaktien kapital .. Gesetzliche Rücklage .. Besondere Rücklage ... Unterstützungs konto . Veischiedene Gläubiger Gewinnanteile für 1922,23 w . Gewinnanteile für 1923/24
unerhoben ö Gewinnanteile für 1924 / 25 Vorzugsgewinnanteile Vortrag auf neue Rechnung
4320 000 tz 000 432 000 1000000 110000 600 639 8
1034
6917 432 090 360
127
6 909 379
Joseph Wertheim.
123016) Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 19241 der Firma
Vermögen. Kassenbestand Bankguthaben. Außenstände . =. Kreditorenvorauszahlungen. Devisenbestände .. ; Warenbestände ..
3 on ßsz 27 700 — 1839 24 148188 27 9htijtz 72 487 551 80
50 139117
Verbindlichkeiten. Lieferanten ; K Verschiedene Gläubiger Rückstellung für verschiedene Kapital k
19 44476 7158036 23 114 605 5000 0
doo 139 17 Dortmund, den 22. 16 1924. Der Vorstand der Gebr. Kaufmann A. G. Leo Jonas.
Laut Bericht:
Dortmund, den 22. Oktober 1924. Dortmunder Treuhand A.⸗G. Dipl -Kaufmann Holtsichmidt,
Wirtschastsberater V. D. D K.
fiesdg si Bilanz am 30. Juni 1925. RM 1 404 259 360 840
Aktiva. Grundstlcke Wohngebäude... Hafen, Eisenbahnen und
Wege . Stahl und Walzwerks—⸗
anlagen Wertpapiere ö Kasse 1 ; * Schuldner . Vorräte .. Neubau w Avale RM 1991 734, — Verlust
74 2833 8
1452231 659 340 56 4602 472 627 4 S45 263 3 8 199 039
hb7 333 8 12979 821
Passivg. Aktienkapital Reservefondd Hypotheken. Rücktrtändige
Frachten Gläubiger .
1500000 — 95 4126
8 350
80 289 23
3575 686730 7 720 682 —
TX sh ne
Avale RM 1991 734, —
12 9 82l od Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 39. Juni 198925.
. . RM. Betriebsverlust 214475 574 475
Mieten und Pachten. 17141 Verl nt. . hh 3713
b] 4 475
Nendsburg, den 29 Januar 1926. Eisenhütte Holstein A. G., Rendshurg.
i233 Bilanz am 31. August 1925.
RM 109690 29 858 17331 8285 3110
2628
519 16219 6095 5961 3459 1998 2430 9447 294 11653026 1 26 542 61 827
405 407 3
Aktina. Grundstücke und Gebäude Maschinen w Elektrische Anlagen ... Absatz n ässer J Einrichtung desFlaschenbier⸗
geschäfts Mineralwasserfabrikations⸗
n,, . Pferde Wagen und
*
Geschirre ..
Schilder und Transparente Betriebsgeräte ..
Kasse . Bankguthaben .
Darlehen .. Wertpapiere Debitoren. Vorräte
J . a
Pa ssiva. Aktienkapital Neserwefonds . Kreditoren Reingewinn ..
180 000 41318 170 645 13 443
405 407
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. August 1925.
RM
315531 85 986 77 049 96968 72 541 48 076
* 2 2 * 2 L 0 9
Ausgaben. Allgemeine Betriebs— Vertriebsunkosten Fuhrwerksunkosten . ... Gehälter und Löhne ...
Instandhaltungskosten Flaschenbierunkosten ... Abschreibungen
und
i223]
Rombacher Hüttenwerke, Hannover.
Bekanntmachung.
Für die 45 ½ Anleihe der ehemaligen Concordia Bergbau Actien⸗Gesell⸗ schaft zu Oberhausen (Rhld) vom Dezember 1919 stellen wir als Aus⸗ gabetag den 11. Juli 1929 fest
Es liegt der Fall des Art. 31 Abs. 2 Ziffer 3a der Aufwertungedurchführungs—⸗ bestimmungen vom 29 November 1925 vor.
Der Gegenwert ist
am 25. November 1919 mit Papier⸗ mark 4557 000 — GM 574182 und am 1. Dezember 1919 mit Papiermark 10145 000 — 1054872
zusammen GM l s23 9h64 zur Verfügung gestellt worden. Das Um⸗ rechnungsverhältnis beträgt demnach PM lo0h — RM 10.91, was einen Auf⸗ wertungsbetrag von RM 16,355 für je 10090 pM Schuldverschreihungen ergibt. Gegenwärtig befinden sich noch Papiermart 11 835 000 der Anleihe im Umlauf.
Hannover, den 30 Januar 1926. Rom bacher Hüttenwerke.
124556 Ohlauer Hasenbahn und Lagerei Attiengesellschaft.
Die Aktionäre. unserer. Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 22. März 1926, Nachmittags 5 Uhr, im Hotel zum Löwen“, Ohlau, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und des Gewinn- und Ver⸗— lustkontos für 1925.
Genehmigung der Abschlußbilanz und des Gewinn- und Verlustkontos.
„ Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4 Aenderung des § 18 der Satzungen.
5. Aufsichtsratswahl.
Verschiedenes.
Wegen Ausnützung des Stimmrechts wird auf 5 23 der Satzungen Bezug ge⸗ nommen Hinterlegungsstellen sind außer der Kasse der Gesellschast der Ohlauer Bankverein, Oblau, und die Geschäßts⸗ stellen der Kommunalbank für Schlesien in Breslau und Ohlau.
Ohlau, den 1. Februar 1926 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Georg Haver.
125003
Hypothekenbank Saarbrücken. Stand am 31. Dezember 1925. Registerhypotheken . f. Fr. 2 800 293, 75 Sonstige Hypotheken; . 30 488 281,70 Inhaberpfandbriefe . 2 1I80 900, — Schuldverschreibungen , 26 821 258,55 Gemeindedaxlehn 1 464 366, 40 Kommunalobligationen 544 600, —
10. Berschiedene Bekanntmachungen.
(124869) Berichtigung.
In Nr. 3, 4, 5 1923tz veröffentl. Be⸗ tanntmachung muß die Fa. nicht Paul J Wehn, sondern Paul F. Wehn, G. m. b. S. Dres den, heißen.
(123468 Gebrüder Sapper G. m. b. H., Wittislingen, Bayern. Die Gesellschast ist aufgelöst. Liquidator ist die bisherige Geschästsführerin Regina Sapper. Wittislingen, den 30. Januar 1926. Gebrüder Sapper, G. m. b. S.
(123996 —
Die Metalliea G. m. b. S.. Berlin, besindet sich in Liquidation. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich an den Liquidator Herrn Heinz Schnieders, Tempelhof, Berliner Str. 164, zu wenden.
(l07368) ;
Die Dr. Westhoff G. m. b. H., Düsseldorf, ist seit 1 1. 19265 in Liqui⸗ dation. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, sich zu melden Das Unternehmen geht auf meinen Namen weiter.
Dr. F. We st hoff, Liquidator.
123995 Als Liquidator der „Nichmodis Auto Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Köln sordere ich die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden. Köln, den 5. Februar 1926.
125000 Vereinigte Fürsorge für das Auslanddenischtum Am Montag, den 15. Februar 1926, Nachmittags 4 Uhr, findet im Wohlfahrtshaus, Berlin . 24, Oranienburger Straße 13/14, eine Mitgliederversammlung der Ver⸗ einigten Fürsorge für das Ausland⸗ deutschtum statt. Tagesordnung: 1. Satzungsänderungen. 2. Verschiedenes Der Vorsitzende des Verwaltungsrats: Dr. Hahl, Wirkl Geh Oberreg.⸗Rat, Gouverneur a. D.
124568 Landwirtschaftliche Versicherungs⸗ gesellschaft auf Gegenseitigkteit zu Greifswald.
Die ordentliche SHauptversamm⸗ lung findet am Mittwoch, 3. März 1926, Vormittags 95 Uhr, in unserm Geschäftshause Greifswald, Steinbecker Straße 12, statt.
Tagesordnung: J. Geschättliche Mitteilungen.
II. Jahresbericht und Rechnungslegung.
III. 6 aus den Distriktspersamm-
ungen.
IV. Abänderung der Satzung und Ver⸗ sicherungsbedingungen.
V. Rekurse und Gesuche VI. Wahlen in den Aussichtsrat.
VII. Wahlen zu Hauptschätzern.
Greifswald, 5 Februar 1926.
Der Vorstand.
124570)
Hiermit laden wir die Mitglieder unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 22. Februar d. J., Vormittags 105 Uhr, im Flugverbandhaus, Berlin W. 35. Schöneberger Uer 40 Ecke Blumeshof 17 (nahe Potsdamer Brücke) stattfindenden ordentlichen Gesell⸗ schafterversammlung ein.
Tagesordnung: 16Geschäftsbericht und Rechnungslegung
2. Entlastung der Geschäftssführung und
des Aufsichtsrats
3. Neumahl für die satzungsgemäß aus
scheidenden Aussichtsratsmitglieder.
4. Beschlußfassung über etwa inzwischen
estellte Anträge.
h. Verschiedenes
Berlin W. 35, den 6. Februar 1926. Torfstreuverband Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Die Geschäftsführung. B. Le Schirg.
125001] Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik, Berlin. Wir laden hiermit unsere Mitglieder zu der am Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, im Se⸗ minar für systematijche Theologie, Berlin, Aulagebäuve der Universität, Kailser⸗Franz⸗ Josephs⸗Platz, stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung: 1. Bericht über die Tätigteit der Gesell⸗ schaft 2. Beschlußfassung über Auflösung der Gesellschaft. 3. Verwendung des Vereinsvermögens, Für den Fall der Beschlußunsähigkeit der Versammlung wird hierdurch zu einer zweiten Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 12 Uhr, im Seminar für synematische Theologie, Berlin, Aula⸗ gebäude der Universität, Kaiser Franz⸗ Josephs⸗Platz, mit der gleichen Tages⸗ ordnung eingeladen.
Berlin, den 6 Februar 1926. Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik.
D. Seeberg, Vorsitzender.
121906 Bekanntmachung.
Die Brendgen Cie., Gesellschaft mit beschräntter Haftung in Köin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell— schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Köln, den 28. Januar 1926.
Der Liquidator der Brendgen K Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Gottfried Schülgen.
121338 .
Die Firma Herrenwäsche⸗Fabrik Aachen⸗Forst G. m. b. H. in Aachen⸗ Forst ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich beim Unterzeichneten zu melden .
Aachen, den 27. Januar 1926.
Der Liquidator: Robert Lion. 123997
Die Gesellfchaft ist aufgelöst. Gläubiger wollen sich melden.
Assekuranzbüro
Hans Hubert Schröder G. m. b. S.,
Etwaige
sI20842
Bekanntmachung.
Die Wertheim Bantgeschäft Gesell⸗ schaft mit bejchränkter Haftung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gejellschaftt werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden
Berlin, den 26. Januar 1926.
Die Liguidatoren der Wertheim Bankgeschäft Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation.
Franz Hertzer. Ülrich Schneider.
11002 Richard Garai C Co. G. m. b. S., Berlin, Am Friedrichshain 29 32. Die Gesellschast ist in Liquidation getreten Liquioator ist der frühere Ge⸗ schäftsführer, Kaufmann Richard Garai, Berlin W. 15, Tanterer Straße 13. Die Gläubiger werden ersucht, sich zu melden.
(121335
Durch Beschluß vom 9 Januar 1926 ist die unterzeichnete G m bh. H auf⸗ gelöst worden Wir fordern die Gläu⸗ biger der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden. Fritz Otto Koppenhöfer G. m. b. S.
i. Liqu. Koppenhöfer.
(120840 Die Firma Rudolf Rump G. m b. G. Lemgo i / Lippe ist aufgelöst und in Liquidation getreten. Etwaige Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich beim unter⸗ zeichneten Liquidator zu melden. Lemgo i. L, den 20. Januar 1926. Rudolf Rump.
121339)
lung vom 24. 12 259 wird die Gesellschaft aufgelöst. Zu Liquidatoren find die Herren Döberitz. Aitenburg, Schmidt und Lüdecke, Erfurt, ernannt. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden hierdurch aufgesordert, ihre Forderung bei den Liqui⸗ däatoren, und zwar Geschätsstelle Alten burg, Münsaer Straße 36, anzumelden.
Bauhütten⸗Betriebs verband Thüringen Gm. b. SH. Sitz Erfurt. Die Liguidatoren: Döberitz. Schmidt. Lüdecke.
120838 „Wimex“ Waren⸗Import und Export G. m. b. S. Berlin⸗Schöneberg, Hauptstr. 10.
Die Gesellschaft ist in Liquidation getreten. Liquidator ist der Kaufmann Karl Fabian in Berlin VW. 30, Schwäbische Straße 9. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. .
(123994 .
Erste Württembergische
Viehversicherungsgesellschaft 4. G. in Stuttgart.
Bilanz auf 31. Dezeniber 1925. Ri 44100 3 500
1043 716
—
Aktiva.
Immobilien: ,
Stand am 1. 1. 1925 Inventar:
Stand am 1. 1 1925
Weitpapiere
Kasse Forderungen:
Rückstände d. Vers.
8 007, 8909 Bauken: Giro⸗ kasse Stutigart 30,31 Postscheckguthaben 489 tz Fehlbeirag. zu decken aus dem Reserve sonds
28 bog 7 durch Nachschuß 36 oJ. 41980 23
9 5
ö
70 489 128 427
. BPafsiva. Rückstellungen:
a) Mitgl u Nichtmitgl⸗ Prämienreserve und Zinsenreserve
b) Schadenres der Mitgl.
c) Schadenreserve der Nichtmitglieder...
35 000 12 886
3465 91 043 33 697
Verbindlichkeiten ... . 900
24 Reseryesonds: Stand am l. 1. 25 ! 28 486, 02 oo Prämie ge⸗ mäß § 39 der Satzung aus 9. RMI 935,71 559 68 29 045 70
Bau⸗ u. Erneuern ngo sondd] 4640 —
— ——
Vorstehende Bilanz wurde in der Gene⸗ ralveisammlung vom 1.5 Februar 1926 genehmigt und dem Vorstand Entlastung erteilt. .
Stuttgart, den 1. Februar 1926. Erste Württ. Vieh⸗Versicherungs⸗
128 427132
*
Laut Beschluß der Gesellschafterversamm⸗
.
3 20
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 31.
Berlin, Sonnabend, den 6. Februar
1925
.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels.“, 2. dem Güterrechts, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und S. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem
besonderen Blatt unter dem Titel
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm⸗
straße 32, bezogen werden.
preis beträgt monatlich
.
150 Reichsmark. ; - ; Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1.05 Reichsmark.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezug s⸗
Einzelne Nummern kosten O, 185 Reichsmark.
—
C
Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 31A, 31B, 310 und 81D ausgegeben.
ee GPBefristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrüctftungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. I
Entscheidungen des Reichs finanzhofs.
Zum Begriffe des Eigenbesitzes im Sinne des 5 80 Abf. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung in Anwendung auf die Vermögenssteuer 1934. Die Berufungsentscheidung des Finanzgerichts ist von der Kommanditgesellschaft auf Aktien insoweit angefochten, als sie für die Vermögenssteuerveranlagung 1924 in das steuerbare Vermögen der Gesellschaft die Grundstücke und Gebäude in der E⸗Straße als der Gesellschaft im Sinne des §z 80 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung gehörig einbezieht. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Es ist rechtlich zu billigen, wenn die Berufungsbehörde, unter Würdigung des unstreitigen Zachperhalts sowie unter Hinweis auch auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, von den betreffenden Grundstücken trotz am Ver⸗ mögenssteuerstichtage, 31. Dezember 1923, noch nicht vollzogener Uebereignung (Auflassung und Grundbuchumschreibung) an⸗ genommen hat, daß die Beschwerdeführerin im Sinne des g 80 der Reichsabgabenordnung sie damals als ihr gehörig besessen und daher auch nach dem Vermögenssteuergesetz als Eigentümer der Grundstücke zu gelten habe. Das Fehlen der Auflassung von seiten des Vorbesitzers M., mit dem allein die Gesellschaft, abweichend von ihrem eigenen, noch in ihrer Vermögenssteuererklärung vom 19. Mai 1924 eingenommenen Standpunkt, daß die Grundstücke als ihr Eigentum zu behandeln seien, in ihrer Eingabe vom 20. Juni 1924 ihre Eigenbesitzereigenschaft bestritt, schließt den 5 80 nicht aus, sondern ist für ihn gerade der Regelfall. Im übrigen sind hier, im Sinne der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs, die schlüssigsten Anhaltspunkte dafür gegeben, daß nach den Ver— hältnissen am Vermögenssteuerstichtage, auf die es für die Be— ucteilung der Sache allein ankommt, nach dem Willen der Beteiligten trotz mangelnder Uebereignung die Beschwerdeführerin über die Grundstücke wie ein Eigentümer zu schalten und walten berechtigt sein sollte und wirtschaftlich geschaltet hat. Nach dem Gründungs⸗ und Gesellschaftsvertrage vom 29. Mai 1922 hat M. u. a. diese Grundstücke als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht, und zwar in Anrechnung auf die von ihm zur Aufbringung des Grund⸗ apitals übernommenen Aktien, und damit gegen Empfang einer Gegenleistung. Nie hat die Gesellschaft vor den Vorbehörden behauptet — und unbedenklich war und ist schon deshalb das Gegenteil anzunehmen —, daß die Grundstücke nicht tatsächlich don M. in die Gesellschaft eingebracht worden seien, also nicht der Besitz von M. auf sie übergegangen sei, daß sie bis zum Vermögens⸗ steüerstichlage je eine Rückgängigmachung der dem M. gewährten Gegenleistung erwogen habe oder eine solche gar durchgeführt sei, und daß die Grundstücke bis dahin nicht von ihr für den Betrieb ihres geschäftlichen Unternehmens dauernd benutzt worden seien, sondern trotz der vereinbarken Einbringung die Nutzung in der Hand des M. verblieben sei. Die eigene Anschauung der Gesell— Haftz daß die Grundstücke zufolge der Einbringungsberpflichtung des M. und der tatsächlichen Einbringung nur die Gesellschaft als die nunmehrige wirtschaftliche Eigentümerin angingen, fand denn auch ihren dentlichen Niederschlag sowohl in ihrer erwähnten Ver— mögenssteuererklärung, als auch zumal in der Aufnahme der Gruündstücke in die Aktiven der Bilanzen der Gesellschaft, sowohl ihrer Eröffnungsbilanz, als auch ihrer (mit der Steuererklärung eingereichten) Bilanz zum Vermögenssteuerstichtage, 31. Dezember 1933. Hätten nach Ansicht der Beteiligten die Grundstücke wirt schaftlich nicht der Gesellschaft gehört, sondern noch dem förmlichen Eigentümer M., so wäre nach den gesetzlichen Bilanzgrundsätzen G8 39, 40, 261, 320 des Handelsgesetzbachs) die Gesellschaft zur Aufnahme der Grundstücke in ihre Bilanz gar nicht befugt gewesen. Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, daß das Finanz⸗ gericht hier den Rechtsbegriff des Eigenbesitzes nach 8 80 der Reichsabgabenordnung verkannt habe. (Urteil vom 18. Dezember 1925 1 A 129/25.)
19.
2G. Zur Verordnung über Vergütung der Zuckerstener nom RE9. März 192 (Reichszollbl. 124 S. 30). Die Be—⸗ schwerdeführerin hatte beim Landesfinanzamt Vergütung der Zuckersteuer für die Zuckermenge, die bei der Herstellung von zur Ausfuhr bestimmten W⸗Tabletten verwendet wurde, beantragt. Sie stützt ihren Anspruch auf die Verordnung über Vergütung der Zuckersteuer vom 19. März 1924 (Reichszollbl. 1924 S. 30). Das Tandesfinanzamt lehnte den Antrag ab, da die W-Tabletten unter den Zolltarif fielen und Waren dieser Tarifnummer nicht zu den „vergütun lahthen Waren“ im Sinne von 51 der Verordnung vom 19. März 1924 gehörten. Die Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Nach 5 10 des Zuckersteuergesetzes vom 9. Juli 1923 r e, , iat! 18S. 576) kann der Reichsminister der Finanzen estimmen, daß im Falle der Ausfuhr von Erzeugnissen, zu deren Herstellung versteuerker Zucker verwendet worden ist, oder im Falle der Niederlegung solcher Erzeugnisse in Steuerlager die Steuer für die verwendete Zuckexrmenge vergütet wird. Von dieser Er⸗ mächtigung hat der Reichsminister der Finanzen in seiner Ver— ordnung vom 19. März 19824 (Reichszollbl. 1924 S. 30) in gewissem Umfang Gebrauch gemacht, indem er die Vergütung für einen bestimmten Kreis von Waren zuließ (8 1 der Verordnung), aber
nahme aus, daß auf Erteilung des Husagescheins ein Rechts⸗ anspruch bestehe. Da andexerseits die Gewährung der Vergütung
die Erteilung eines Zusagescheins zur unerläßlichen Vorgussetzung hat, so . ie Verordnung einen Rechtsanspruch auf Vergütung der Zuckersteuer überhaupt in keinem Falle begründet. Auf, die Rechtsbeschwerde gegen den Bescheid eines Landesfinanzamis über einen Vergütungsanspruch hat nach § 223 der Reichsabgaben⸗ ordnung der Reichsfinanzhof nur zu entscheiden, ob der geltend— gemachte Anspruch aus Rechtsgründen zugelassen, d. h ein Rechts⸗ anspruch ist.
einen Rechtsanspruch auf Vergütung überhaupt nicht gewährt, kommt es für die Entscheidung des Senats nicht darauf an, ob die Ausfuhrware, wie das Landesfinanzamt annimmt, unter den Zolltarif fällt. Die Rechtsbeschwerde muß deshalb als unbegründet auf Kosten der Beschwerdeführerin (6 286 der Reichsabgaben⸗ ordnung) zurückgewiesen werden. (Urteil vom 18. Dezember 1925 IV A S675.)
21. Haftung des einzelnen Gesellschafters neben der Gesellschaft für die Kapitalverkehrsteuer. Der Beschwerde⸗ führer ist als Gesellschafter der G. m. b. H. an der am 265. Fanugr 1934 beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals beteiligt. Nach—= dem die Gesellschaft in Konkurs geraten war, ist der Beschwerde⸗ führer haftbar gemacht worden für den noch nicht gezahlten Rest⸗ betrag der Kapitalverkehrsteuer, die mit insgesamt 196 GM für die Stammkapitalerhöhung gegen die hellt festgesetzt warden war. Diese persönliche Fnäanspruchnahme lehnt der Beschwerde⸗ führer, wie in den Vorinstanzen so in der Rechtsbeschwerde, mit der Begründung ab, daß er für die Schulden der Gesellschaft nur mit seiner Stammeinlage und auch nur der Gesellschaft und nicht deren Gläubigern hafte. Er ist, allerdings vergeblich, schon durch die Vorentscheidung belehrt worden, daß nach 5 10 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes und 5 g5 Abs. 1 der Reichsabgaben⸗ ordnung die Steuer für die Zahlungen, die zum Erwerbe von Ge⸗ sellschaftsrechten durch den ersten Erwerber erforderlich sind (8 6a des Kapitalverkehrstenergesetze, nicht nur die Gesellschaft, sondern neben ihr als Gesamtschuldner auch derjenige steuer⸗ pflichtig ist, der durch den die Steuerschuld begründenden Rechts⸗
vorgang Rechte und Pflichten erwirbt. Im Umfang dieser Haf—
tung handelt es sich also um eine selbständig neben der Steuer⸗ pflicht der Gesellschaft bestehende Steuerpflicht, die durch die bürgerlich⸗rechtlichen Vorschriften über die Haftung der Gesell⸗ schafter für die Gesellschaftsschulden nicht berührt wird. Insoweit ist die Vorentscheidung ohne Rechtsirrtum getroffen. Dagegen rechtfertigt 5 10 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes allerdings nicht, die ganze aus der Kapitalerhöhung gegen die Gesellschaft festgesetzte Steuer vom Beschwerdeführer einzuziehen. Gegenstand der Besteuerung ist nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz nicht mehr, wie nach dem Reichsstempelgesetz, die beurkundete Kapitalerhöhung, sondern Gegenstand der Besteuerung sind je die einzelnen Zah—⸗ lungen, die zum Erwerbe der Gesellschaftsrechte durch den ersten Erwerber erforderlich sind, oder zu deren Bewirkung der Gesell⸗ schafter auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses verpflichten ist. Jede solche Zahlung begründet mit ihrer Bewirkung oder Fällig⸗ keit eine selbständige Steuerschuld, die nach 5 9a für sich entsteht und selbständiger Verjährung unterliegt. Also ist auch die Hesell⸗ schaft aus der Kapitalerhöhung nicht Steuerschuldner für eine Steuerschuld, sondern es entstehen . sie soviel selbständige Steuerschulden, als aus dem Kapitalerhöhungsbeschluß einzelne Zahlungen zu leisten sind. Auch § 10 hat die Summen dieser ein— zelnen Steuerschulden nicht zu einer einheitlichen Schuld zusammen— gefaßt, da er nur bestimmt ist, zu den Steuerschulden, wie sie in FS§ 6 bis g nach Entstehung und Inhalt umschrieben sind, die steuerpflichtige Person zu bestimmen. Darum kann im § 10 Abs. 2 unter der Steuer immer nur die Steuer aus der einzelnen Zahlung, nicht eine nicht bestehende einheitliche Gesamtsteuer⸗— schuld verstanden werden, kann mit dem die Steuerschuld be⸗— gründenden Rechtsvorgang nichts anderes als die Zahlung ge⸗ meint sein, durch die nach S 6 die Steuerschuld des Zahlenden be— gründet ist. Durch die Zahlungen. die die übrigen Gesellschafter zum ersten Erwerb ihrer Gesellschafts rechte oder infolge ihrer gesellschaftlichen Pflichten leisten ö 6), erwirbt jener keine Rechte und Pflichten. Seine gesellschaftlichen Rechte und Pflichten be⸗— ruhen einzig auf sei nen zum Erwerbe der Gesellschaftsrechte ge⸗ machten Zahlungen, und diese Zahlungen wiederum begründen nicht die Steuerschuld des anderen. Das Wort „Steuer“ im Hauptsatz und „Steuerschuld“ im Nebensatz können sich immer nur auf ein und dasselbe beziehen, nämlich nur auf die Zahlung desjenigen, der neben der Gesellschaft für haftbar erklärt wird. Die gesamtschuldnerische Haftung des Beschwerdeführers besteht daher nur für seinen Anteil an der Stammkapitalerhöhung. (Urteil vom 29. Dezember 1925, II. A. 579/25.)
22. Zur Erstattung der Gesellschaftssteuer bei Nicht⸗ eintragung der Gesellschaft ins Haudelsregister. Beschwerde⸗
„Da nach dem oben Ausgeführten die Verordnung vom 19. März 1924, auf die sich die Beschwerdeführerin stützt,
Der Mietpreis für die Räume sollte durch einen besonderen Miet⸗ vertrag geregelt, bei Auflösung der Gesellschaft der Fabrikraunt auf deren Kosten in seinen ursprünglichen Zustand versetzt und ohne Vergütung an Beschwerdeführer als Hauseigentümer zurück= gegeben werden. Zum Geschäftsführer wurde Beschwerdeführer bestellt. Die Gesellschaftssteuer nebst Zuschlag wegen verspäteten Anmeldung wurde im Betrage von 875 4 18 Mark bezahlt. Die Gesellschaft wurde ins Handelsregister nicht eingetragen, vielmehr beschloß die Gesellschaftẽrversammlung am 21, Januar 19235 mit der Stimme des Beschwerdeführers gegen die Stimmen der beiden anderen Gesellschafter, die Gesellschaft aufzulösen und den Be⸗— schwerdeführer zum Liquidator zu bestellen. Die Bilanz auf den 28. Februar 1985 ergab Verlust von 3127 Mark, dessen
9inen einen
weitere Erhöhung beim Verkauf der Einrichtungsgegenstände er⸗
wartet wurde. Nunmehr stellte Beschwerdeführer unter Bezug⸗ nahme auf § 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes den Antrag, ihm die Gesellschaftssteuer zu erstatten, wurde jedoch vom Finanzamt wie vom Finanzgericht abgewiesen, weil die Voraussetzung des § 1c, daß die stenerpflichtige Leistung zurückgewährt werde, nicht erfüllt werden könne, nachdem das . verloren sei. Die Rechtsbeschwerde rügt Verletzung des 8 14 des Kapitalverkehr⸗ steuergesetzes und des S 11 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Steuerpflicht trete nur durch Ent⸗ stehung der G. m. b. H. ein, die mangels Eintragung nicht erfolgt sei. Die Einlagen seien zurückgewährt, da Beschwerdeführer die von ihm eingebrachten Räume nebst Einrichtung zurückerhalten habe und die Bareinlagen zwischen den Gesellschaftern verrechnet seien. Das Verlangen einer Naturalrückgewährung der gemachten Einlagen bedeute ein Haften am Wortlaute des 8 14 und mache ihn tatsächlich gegenstandslos, da die Bareinlagen stets für Grün⸗ dungskosten teilweise verbraucht werden mußten, ehe der Fall des §z 14 eintreten könne. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die Steuererstattung nach 5 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes ist nach dessen Wortlaut an drei Voraussetzungen gebunden. Einmal muß das der Steuer zugrunde liegende Geschäft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zur Ausführung gebracht oder vor der vollständigen Ausführung rückgängig gemacht sein, sodann muß die steuerpflichtige Zahlung oder Leistung zurückgewährt sein, und endlich muß zwischen diesen beiden Tatsachen ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Es kann nun zweifelhaft sein, ob man der Absicht des Gesetzgebers gerecht wird, wenn man bei der Prü— fung der Frage, ob die anspruchbegründenden Tatsachen gegeben sind, nur den strengen Wortlaut des Gesetzes zugrunde legt. Denn die Bestimmung bezweckt nach der ihr beigegebenen Begründung
Nr. 2865 der Drucksachen des Reichstags zu 5 13 S. 29 — wesentlich die Anpassung der Vorschrift im 8 1 des Reichsstempel⸗ gesetzes an den veränderten Steuertatbestand des Kapitalverkehr⸗ steuergesetzes, 8 1 des Reichsstempelgesetzes ließ aber die Erstattung allgemein bei Unterbleiben der Ausführung des Vertrags zu Dem würde es nicht entsprechen, wenn man für die Anwendung des s 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes unter allen Umständen die Rückgewähr der Leistung auch da verlangen wollte, wo solche aus Gründen unmöglich ist, welche von der veränderten Entschließung der Stenerpflichtigen unabhängig sind, sei es, daß die Leistungen überhaupt noch nicht bewirkt, sei es, baß sie durch Zufall unter⸗ gegangen oder für die förmliche Herbeiführung der ursprünglich beabsichtigten Gründung bereits verbraucht sind. Wird man des- halb mit der Rechtsbeschwerde der Vorentscheidung entgegenhalten können, daß ihre Begründung, die Erstattung der Steuer scheitere an der Unmöglichkeit, die verbrauchte Leistung zurückzugewähren, für sich allein das Urtei nicht trägt, so folgt daraus doch noch nicht die Berechtigung des erhobenen Anspruchs. Es kann hier dahingestellt bleiben, oo eine für den Bereich ez Reichsstempel⸗ gesetzes früher ergangene Entscheidung des Reichsfinanzhofs auf den veränderten Wortlaut des Kapitalverkehrsteuergesetzes derart anwendbar ist, daß mangels Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister das Geschäft rechtlich als nicht zur Ausführung gebracht angesehen werden muß — eine Rückgängigmachung ist vorliegend nicht erfolgt, da nicht der Gesellschaftsvertrag auf— gehoben, sondern die Gesellschaft aufgelöst ist — oder ob a. vielmehr die noch nicht eingetragene Gesellschaft trotzdem als steuerlich vorhanden angesehen werden muß; denn unter allen Umständen fehlt zwischen der Wiederbeseitigung des Zusammen— schlusses und der Rückgewähr der Leistungen der ursächliche Zu⸗ sammenhang und damit dle dritte Voraussetzung, welche as Gesetz fordert, indem es die verlangten Tatbestände miternander durch das Wort „weil“ verknüpft. Die Akten ergeben, daß das von den Hesellschaftern zusammengeschossene Kapital solange gearbeitet hat, bis es aufgebraucht und dazu eine Schuldenlaft entftanden war, und daß alsdann die Gesellschaft gleich einer ins Handelsregister eingetragenen durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafter aufgelöst worden ist. Mag dies Vorgehen auch gesellschafts rechtlich unwirk⸗ am sein, es beweist, daß die Ursache einer in Verfolg dieses Be—= chlusses etwa ö Rückgewähr nach der AÄbsicht der Be— teiligten nicht in dem Unterbleiben der Ausführung des der sondern
Hugo Nietgen. 2 . 3 j J. ö 2 3 w führer gründete mit K. und G. eine G. m. b. H. mit einem Stamm⸗
kapitale von 5000 GM, auf welches er 4009, die beiden anderen Gesellschafter je 509 Mark übernahmen. Die beiden anderen zahlten ihren Anteil bar ein, er selbst zahlte bar 1000 Mark. in Höhe des . brachte er den auf seine Kosten umgebauten und renovierten Fabrikraum mit Einrichtung nebst Kontor und Bodenraum ein.
gesellschaft a. G.
steuerpflichtigen Zahlung zugrunde liegenden Geschäfts, Der Vorstand, ' h fts
darin zu finden ist, daß es bon ihnen wegen verlustbringenden Er— gebnisses wirtschaftlich beendigt worden ist. Da somit die Voraus- etzungen des 5 14 des Kapiftalverkehrsteuergesetzes nicht vorliegen, st der Ansprüch mit Recht zurückgewiesen worden. (Urteil Som 29. Dezember 1925, II. A. 635/25.)
Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 53.
Stettin, den 30. September 1925. Liquidator: Paul Flick.
Pommersche
Provinzial ⸗Zuckersiederei. Der Vorstand. F. Blume. Wir bescheinigen die Uebereinstimmung obiger Posten mit den Büchern. Stettin, den 8. Januar 1926. Die Rechnungsprüfer: Dr. Behm Hemptenm ach er. fie dsg] An Stelle des verstorbenen Dr. Brukner— Stralsund und des ausgeschiedenen Ritter⸗ utspächters Brückmann, Glocksin, sind n den Außfsichtsrat unserer Gesellschaft der Kaufmann Walter Pikuritz, Berlin, nd der Fabrikdirektot v Oertzen, Fried⸗ and i M. gewählt worden. ̃ Pom men che Provinzial JZuckersiederei. ]
Reingewinn, der wie folgt
verteilt wird:
6 oo. Dividende auf das Aktienkapital von Reichs⸗ mark 130000 .. .
Gewinnvortrag auf das
nen Jahre,,
122646
Die „Walpa“ Im und Ezport Ge⸗— sellschaft mit beschränkter Daftung zu (121327 Berlin, Kursürstenstraße 126, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden aufge— fordert, ihre Ansprüche bei dem Unter— zeichneten anzumelden. Der Lignidator: Dr Paul Antik,
Berlin, Kurfürstenstraße 126.
die , von der vorherigen Erteilung eines , ,. ᷣ — ö. n a er n fans ö . Hinsicht 4 dieses ᷣ . „Zusagescheins“ ist im 5 2 der Verordnung ausdrücklich bestimmt, Bekanntm achun 9. Daß er unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs“ zu erteilen sei.—
Die Firma Neels Apparate⸗Vertriebs G. m. Dieser Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs schließt aber die An⸗ b. H., Bln. Charlottenburg, Habsburger Ufer 7, hat e e ee e en in ihrer letzten Gesellschafterversammlung die Liqui⸗ dation beschlossen. Zum Liquidator ist der Unter⸗ zeichnete bestellt.
Die Eintragung im Handelsregister ist am 7. 1. erfolgt.
Firmen oder Personen, die an obengenannte Firma Forderungen haben oder Zahlungen zu leisten haben bee. werden gebeten, sich an den Unterzeichneten zu wenden. 1 arten ne, anne. 1926.
Paul Kranz, 8. 59, Schinkestraße 6 / 7. J
10 800
26136 709 597 30
1. Handelsregister.
AIdenhoven. (125525
In das Handelsregister ist bei der Frmg „Karl Reisgen, Inden“ folgen des eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.
Alteilamm. 123526 In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Rr. 97 die Firma „Thams & Garfs Inh.: Ernst Rohde“ mit ihrem Sitz in Altdamm und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Rohde, daselbst, eingetragen worden. Nicht eingetragener Geschäftszweig:; Handel mit Kaffee, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen. Altdamm, den 26. Januar 1926. Amtsgericht.
Arnsberg. 123530 unser Handelsregister . ö heute bei der Firma „Holz⸗
J aufestelle Gesellschaft mit be schränkber Haftung Frankfurt 4. M.“ ein« getragen:
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlun vom 8. Januar 1926 ist die Zweigniederlassung in Oeventrop auf- gehoben.
Arnsberg, den 39. Januar 1926.
Das Amktoͤgericht.
Altenk erg, Erazg ehr. 123527
Im hiesigen Handelsregister ist ein⸗ getragen worden:
1. auf Blatt 1568 über die Firma Erzbergbau⸗Alktiengesellschaft in Altenberg i, Erzgeb Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30 Juni 1925 ist die Umstellung des Grund⸗ 2. kapitals in Höhe von fünfzig Millionen Papiermark auf zehntausend Reichsmark beschlossen worden. Es . eingeteilt in fünfhundert auf den Inhaber lautende
Stammaktien im Nennbetrage von je zwanzig Reichsmark. Die Umstellung ist erfolgt. n,, ist 8 3 Abf 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags abge⸗ ändert worden. Ferner ist durch den⸗ selben Beschluß § 17 Abf. 1 des Gesell⸗ schaftsvertrags abgeändert worden.
auf Blatt 99 über die Firma Altenberger Zwitter stocksgemerk⸗ n in Altenberg: Die Firma ist er⸗ oschen.
Amtsgericht Altenberg, 30. Januar 1926.
Einnahmen. Hier . Mineralwasserertra g Brauerei⸗ u sonstige Erträge Zinsen . k
668 224 12286 22314
65272
709 H97
Eberswalde, den 2. Februar 1926. Eberswalder Branerei Attiengesellschaft. Der Vorstand. Zernott.
(1209841 Bekanntmachung.
Die Eisenschutz G. m. b. H. Köln ist aufgetöst. Die Gläubiger der Ge— sellichaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Köln, den 25. Januar 1926.
Die Liquidatoren der
Eisenschutz G. m. b. S. Köln:
Stein grüber. Otto.