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den Hypothekengläubigern nimmt, unmehr d Staate, de 37559 IIS ο0O, CAT — d 1 1 8nuvirß * . . ö — öffentlichen Hand zugute kommt. (Zuruf bei der Deutschnationalen Wal kana r 1. dos 8 jzosn!) . 8 r * ) Volkspartei: Das tun Sie ja sowieso! — Meine Herren, konnen
Sie denn nicht einmal diesem Gedanken folgen, der doch ganz ein⸗ deutig ist; das ist doch nicht so schwer. Heiterkeit links. — Zurufe rechts) Natürlich ist es vielleicht etwas schwierig; aber ich bemühe mich ja, mich so klar auszudrücken, wie es mir möglich ist.
Bei diesem preußischen Vorschlage wäre jedenfalls der Ge danke der Inflationssteuer rein zur Durchführung gekommen, aber die Reichsregierung hat das seinerzeit abgelehnt. Infolgedessen ist dieser Gedanke nach zwei Richtungen hin verlassen worden. Ein⸗ mal ist der Charakter der Inflationssteuer nicht restlos, sondern nur in Form einer Abstufung durchgeführt worden, so daß der un⸗ belastete Besitz mit 10 3 herangezogen wird, und dann weiter je nach dem Maße der Belastung im Reiche Abftufungen von 15, 20 und 25 9 und dann die volle Belastung eintreten. In Preußen sollen noch einige Stufen mehr eingeführt werden, die Belastung soll abgestuft sein mit 10, 15, 20, 26, 30 und 35 795, dann kommt die höchste Wertftufe von 40 3, wenn die frühere Belastung mehr als 50 *, des Friedenswertes betrug und somit der Inflations⸗ gewinn besonders groß ist. Dadurch, daß das Staatsministerium hier über die Fassung des Reichsgesetzes hinausgegangen ist, hat es einmal den Charakter der Inflationssteuer noch schärfer zum Ausdruck gebracht und zweitens die jähen Uebergänge vermieden, die sich nach der Reichsgesetzgebung bei dem Sprunge von 25 auf 40 * ergeben würden.
Eine weitere Abweichung von diesem reinen charakter der Steuer ist aber in der Reichsgesetzgebung und dem⸗ entsprechend in der preußischen Gesetzgebung noch insofern vor⸗ genommen, als wir eine 10 mige Steuer auch von demjenigen fordern, dessen Haus unbelastet war und der daher gar keine In⸗ flationsgewinne gehabt hat. Insofern ist die Steuer nach den zwingenden Vorschriften Reiches keine Inflationssteuer, sondern, wenn Sie wollen, eine Werterhaltungssteuer. Auch der⸗ jenige, der durch die Inflation nicht gewonnen hat, soll, weil er doch die Substanz seines Hausvermögens sich erhalten hat und da⸗ durch besser als mancher andere gestellt ist, wenigstens zu einer bescheidenen Steuer von 10 2 herangezogen werden.
Die Auswirkung dieser ganzen Regelung, daß sich also hier zwei Gedanken kreuzen, auf der einen Seite für die Verzinsung des eigenen und des fremden Kapitals ein Betrag von 3 275 entsprechend den Aufwertungsbestimmungen bereitgestellt wird, auf der anderen Seite aber die Steuer nach Maßgabe des Inflationsgewinnes ab⸗ gestuft wird, äußert sich darin, daß eine stärkere Verzinsung des Gigenkapitals gewährleistet wird. Wollen Sie bitte einmal in der Begründung zu dem Gesetzentwurf die Zahlenzusammenstellung auf Spalte 13 verfolgen. Aus dieser Zusammenstellung können
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Sie ersehen — wenn wir einmal die Spalte nehmen, wo wir von einer sechsprozentigen Friedensmiete ausgehen —, daß derjenige
Eigentümer, dessen Haus unbelastet war, nach Abzug der Steuer und dessen, was er für Betriebskosten behält, von einer Gesamt— miete von 6000 „ noch 2580 M übrig behält und damit eine Verzinsung von 2.58 75 des gesamten Eigenkapitals erhält, also, wenn Sie nun hiey die Gleichstellung mit dem Hypothekengläubiger durchführen, eine Verzinsung von rund 1025 des auf 25 75 herab⸗ gewerteten Kapitals bekommt. Wenn Sie weiter einmal an⸗— nehmen, daß eine Belastung von 20 000 M da war, dann bleibt dem Eigentümer immer noch eine Summe von 1830 M oder eine Verzinsung des gesamten Eigenkapitals von 2,29 , also auch hier noch eine Verzinsung des auf 25 3 bemessenen Eigentümerkapitals mit 9 25. Bei einer Belastung von 40 bleibt dem Eigentümer mmer noch ein Betrag von 1080 M, das heißt eine Verzinsung von 1380 56 oder von 7 36, wenn Sie eine Abwertung auf 26 26 durchführen. Selbst da, wo die Belastung auf 60 und 80 3 auf⸗ steigt, bleibt dem Eigentümer unter allen Umständen immer noch die dreiprozentige Verzinsung des auf 25 * herabgewerteten Eigen⸗ tünterkapitals, also die Gleichstellung mit dem Hypothekengläubiger.
Nun entsteht ja noch die Frage: Ist diese Steuer eine Real⸗ stener oder eine Personalsteuer. Der Herr Abg. Dr. Kaufhold ist auch auf diese Frage eingegangen und hat gemeint, es sei doch eine Verschlechteyung des bisherigen Zustandes, daß nunmehr der Charakter der Realsteuer auch hier in dem Text des Gesetzes stark hervorgehoben werde, insofern, als es im 86 Abs. 3 des Entwurfes heiße: Für die Steuer haftet das Grundstück an sich. An und für sich ist das ja nichts Neues; denn bisher wurde die Steuer in Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer erhoben. Daß die Grund⸗ vermögenssteuer eine Realsteuer ist, die das Grundstück als solches belastet, ist noch nie bestritten worden. Nun fragt sich, ob man die Steuer in eine Personalsteuer umgestalten kann, wenn man sie nicht mehr in Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer, sonde nn in Form einer Aufwertungssteuer erhebt. Ich glaube, an dem Charakter der Steuer ändert das gar nichts. Aber auch hier sind ja doch die Bestimmungen der Reichsgesetzgebung maßgebend, Herr Abg. Dr. Kaufhold, und um ganz sicher zu gehen, weil ja diese Frage auch im Staatsrat eine Rolle gespielt hat, habe ich im Reiche angefragt, wie denn das Reich diese Steuer beurteilt, ob sie auch nach der Meinung des Reiches and der Fassung, die die Steuer in der Reichsgesetzgebung erhalten hat, eine Realsteuer sei. Darauf bekomme ich von dem Reichsminister der Finanzen folgende Auskunft:
Der in dem gefl. Schreiben vom 29. Januar 1926 geäußerten Auffassung, daß die in dem Entwurf eines Gebäudeentschuldungs⸗ steuergesetzes durchgeführte Gestaltung des Geldentwertungs⸗ ausgleichs bei bebauten Grundstücken als eine Objeltsteuer mit der in den 88 26 bis 32 der Dritten Steuernotverordnung in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 10. August 1925 ge⸗ troffenen reichs vechtlichen Regelung nicht in Widerspruch steht, trete ich ergebenst bei. Die evwähnten reichsrechtlichen Vor— schriften gehen, wie auch die Bestimmung des 8 58 der Dritten Steuernotverordnung ergibt, davon aus, daß der Geldent⸗— wertungsausgleich das Grundstück selbst zum Gegenstande hat. Durch die besondere Bestimmung des § 80 wird der Charakter des Geldentwertungsausgleichs als einer Objektsteuer nach neiney Auffassung nicht berührt.
Ich glaube, es kann keinem Zweifel unterliegen, e Steuer keine Personalsteuer ist, sondern daß sie eine Realsteuer ist: eine Steuer, die das Grundstück als Objekt belastet. Sie unter⸗ scheidet sich freilich von anderen Realsteuern iusofern, als bei anderen Realsteuern auf die Belastung des Grundstücks keine Rücksicht genommen wird. Hier wird zwar auch nicht auf die gegen⸗ wãrtige Belastung des Grundstücks Rücksicht genommen, wohl aber
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1 bGe nach Maßgabe des en Wegfall der früheren Belastung herbeigeführt worden ist. r ich glaube, daß im großen und ganzen die Frage, ob man die Steuern nun in die wissenschaftliche Personalstenern einzureihen
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Realsteuern oder der smäßig geringe R Praktisch kann allerdings dlese Frage werden,
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Zwangsversteigerung kommt der Fiskus das Vorrecht für die laufenden Beträge und die zweijährigen Rückstände geltend macht. Aber nach Fassung des Reichsgesetzes kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß diese Steuer eine Realsteuer ist und daß die preußischen Bestimmungen sich in vollkommenem Ein⸗
klange mit der Reichsgesetzgebung befinden.
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Nun zu der Frage: Kann der Eigentümer die erhohte Be⸗3 lastung, die ihm durch die Hauszinssteuer auferlegt wird, allerdings unter gleichzeitiger Erhöhung der Mieten, traf en? Ich habe vorhin schon erwähnt, daß man im Frieden damit rechnete, daß der Eigen⸗ tümer von der Miete etwa 20 bis 25 25 zur Deckung der Betriebs⸗ kosten notwendig hätte. Zurzeit erhält der Eigentümer 43,5 94 der Friedensmiete zur Deckung der Betriebskosten, und nach dem Entwurf soll er eine weitere Erhöhung von 4 * bekommen, so daß ihm alsdann zur Deckung der Betriebskosten 47,5 R der Friedens⸗ miete zur Verfügung stehen würden. Außerdem stehen dem Haus⸗ eigentümer, wie ich vorhin schon in anderem Zusammenhange hervorgehoben habe, 12,5 33 der Friedensmiete zur Verzinsung des eigenen und des fremden Kapitals zur Verfügung. Dabei geht man davon aus, daß man 25 4 des gesamten eigenen und sremden Kapitals zugrundelegt und nunmehr von diesen 25 83 98 8 ihm zur Verfügung stellt — also den Zinssatz, den er heute nach den Aufwertungsgesetzen zur Verzinsung des aufgewerteten fremden Kapitals braucht. Außer den 475 & stehen also dem Eigentümer unter allen Umständen 3 . zur Verzinsung des eigenen Kapitals zur Verfügung. Wieviel die 375 dann von den 125 3 Miete im einzelnen ausmachen, hängt selbstverständlich von der Belastung des Grundstücks und von dem Anteil des eigenen Kapitals ab.
Nun wird allerdings in gewissen Fällen eine stärkere Belastung des Eigentümers nicht nur durch den höheren Satz der Steuer herbeigeführt, sondern auch dadurch, daß wir die Steuer auf eine neue Grundlage stellen und die Steuer nicht mehr in Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer, sondern in Prozenten der Friedens⸗ miete erheben. Der Reichstag hat seinerzeit in einer Reselution zum Ausdruck gebracht, die Reichsregierung möge den Landern nahe legen, die Hauszinssteuer in der Form von Prozenten der Friedensmiete zu erheben, und auch der Hauptausschuß des Land⸗ tags hat so beschlossen. Der Beschluß des Reichstags ist, allerdings in der reichsgesetzlichen Regelung selber, nicht in ganz einwand⸗ freier Form zum Ausdruck gekommen, nämlich in dem §] der heute geltenden reichsgesetzlichen Bestimmungen. Dort heißt es im §]7 Ziffer 1:
Die Steuer ist in einem von den Ländern zu bestimmenden Hundertsatze der Friedensmiete zu erheben. Sie ist bei der den Ländern vorbehaltenen Regelung der Mietzinsbildung auf den Mieter zu überwälzen. Die von den Mietern gezahlten Beträge sind vom Eigentümer in voller Höhe abzuführen.
Dieser letzte Satz ist der entscheidende Satz bei dieser Frage.
Meine Damen und Herren, wie war denn bisher die Regelung? Dort, wo sich ein Haus nur mit 6 95 verzinste, also ein Haus im Werte von 100 000 M eine sechsprozentige Friedens⸗ miete abwarf, war es gleichgültig, ob man die Hauszinssteuer in Form von Hundertsätzen der Friedensmiete erhob, oder ob man sie in der Form von Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer erhob. 28 9 der Friedensmiete und 700 35 Zuschlag zur Grundvermögens— steuer waren, wenn die Friedensmiete 6 25 des Hauswerts betrug, dieselbe Summe. Wenn dagegen das Haus sich schlechter verzinste und weniger als 625 abwarf, so lonnte der Eigentümer ver⸗ langen — das war ja ausdrücklich in der preußischen Verordnung vorgesehen — daß die Miete nicht in Form von Zuschlägen zur Grundvermögenssteuer erhoben werde, sondern daß sie zu seinen Gunsten auch hier in Zuschlägen zur Friedensmiete erhoben würde. Man kam also dem Eigentümer, dessen Haus sich schlecht verzinste, entgegen und lehnte den für ihn ungünstigeren Maßstab ab. Bei einer über 6 95 hinausgehenden Verzinsung hätte man sinnge mäß auch den allerdings in diesem Falle für den Eigentümer un⸗ günstigeren Maßstab anlegen und auch hier von der Friedensmiete ausgehen müssen. Das hat man nicht getan. Es ist vielmehr dabei verblieben, und auch bei diesen Häusern, die eine höhere als sechsprozentige Friedensmiete abgeworfen haben, ist die Steuer wie bisher als Zuschlag zur Grundvermögenssteuer erhoben worden, so daß ein solcher Hauseigentümer nicht 28 35 der Friedensmiete zahlte, sondern, wenn beispielsweise sein Haus sich mit 8395 der Friedensmiete verzinste, nur 21 8 der Friedensmiete als Hauszinssteuer zu zahlen hatte. Da wir nun allgemein zur neuen Berechnung nach der Friedensmiete übergehen, so wird ein solcher Hauseigentümer nicht nur mit dem Unterschied zwischen 28 und 40 35 neu belastet, sondern mit dem Unterschied zwischen 21 und 0 „53. Ich glaube aber, daß es sich hier nicht um eine Ungerechtigkeit handelt, sondern daß es sich darum handelt, daß ein altes Unrecht wieder gutgemacht wird und nunmehr alle Haus⸗ eigentümer nach demselben Maßstabe herangezogen werden, nämlich alle mit dem Maßstabe dessen, was sie im Frieden an Miete ein⸗ nahmen, mit dem Maßstabe der Friedens miete.
Ich habe vorhin schon angegeben, daß auch bei dieser Berechnung dem Hauseigentümer immerhin noch erhebliche Beträge zur Deckung der Betriebskosten und zur Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals bleiben. Nun könnte allerdings der Einwand gemacht werden, ein Haus, das sich höher verzinst als mit 8 25 der Friedens⸗ miete, hat vielleicht auch höhere Unkosten, weil viele darin wohnen. Das mag bis zu einem gewissen Maße richtig sein. Aber wenn ein solches Haus höhere Unkosten erfordert, so hat auch der Hausbesitzer, der 475 25 der Friedensmiete zur Deckung der Betriebskosten be⸗ kommt, mehr als derjenige, dessen Haus sich nur mit 5 9 verzinst und der auch nur 47,5 8 der Friedensmiete zur Deckung der Betriebs⸗ kosten erhält. Außerdem hat der Hauseigentümer, dessen Haus sich höher verzinst, in den 12,5 8, die er zur Deckung der Zinsen für eigenes und fremdes Kapital bekommt, mehr als derjenige, dessen Haus sich nur mit einem geringeren Betrage verzinst. Endlich: wenn die Miete einmal weiter steigen sollte, und das wird im Laufe der Jahre allmählich eintreten, und wenn dann von dem Mehrertrag der Miete dem Hauseigentümer erhebliche Beträge zufallen werden,
vird derjenige Hauseigentümer, desse eine höh Ver⸗ zinsung abwirft, mehr bekommen als derjenige, dessen Haus eine 10vrinaorvo dorazinfitr . XR . 8 . . z ö geringere Verzinsung hat. Ich glaube also, daß der Maßstab richtig
gewählt ist.
Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold hat dann noch die Frage der Besteuerung der Landwirtschaft eingehend behandelt. Es ist richtig, daß die Staatsregierung in ihrem ursprünglichen Entwurf die Be⸗ steuerung der Landwirtschaft nicht vorgesehen hatte und daß sie erst dem Gutachten des Staatsrats Rechnung getragen hat, der mit einern großen Mehrheit die Besteuerung der Landwirtschaft verlangt hat. Aber auch hier wird die Besteuerung der Landwirtschaft doch in ge⸗ wissen Grenzen gehalten, indem nur die Hauptwohngebäude zu diesen Besteuerung herangezogen werden und alle Wirtschaftsgebäude, Werks⸗ wohnungen und Instgebäude davon freibleiben.
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heute — Herr Ab⸗
Es läßt sich doch nicht verkennen: es ist geordneter Dr. Kaufhold hat das bereits in anderem Zusammenhange erwähnt — etwas Mißliches, wenn der kleine Mann, der eine Kuh und ein paar Morgen Land hat, nur weil er Landwirt ist, von der Steuer frei bleibt, wenn aber derjenige, der neben ihm wohnt und vielleicht nur einen Morgen weniger hat, der aber im Sommer auf Arbeit geht, zur Hauszinssteuer herangezogen wird weil er nicht Landwirt ist. Darin liegt ein starkes Argument dafür, daß auch die Landwirtschaft zu dieser Steuer herangezogen wird. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.)
Ein zweites Argument dafür, daß mam die Landwirtschaft in diesem beschränkten Umfange zur Hauszinssteuer heranziehen soll, liegt auch darin, daß der Geldentwertu igsausgleich bei unbebautem Grund⸗ besitz, der in der dritten Steuernotverordnung vorgesehen ist, bisher nicht durchgeführt worden ist, daß daher die Landwirtschaft bisher por der Belastung auf diesem Geibete bewahrt geblieben ist. urufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Ja, meine Damen und Herren, ich verkenne durchaus nicht, daß es der Landwirtschaft nicht gut geht und daß man die Landwirtschaft schonsam behandeln muß. Wir haben aber geglaubt, den Beschlüssen des Staatsrats mit der eben angegebenen Begründung Rechnung tragen zu müssen und dem Landtag die Entscheidung darüber zu überlassen, ob die Landwirtschaft zur Steuer herangezogen werden soll oder nicht.
Nun, meine Damen und Herren, noch ein letztes, vielleicht das wichtigste! Wie soll diese Steuer nach diesem Entwurf verteilt werden? Ich bin vorhin schon darauf eingegangen, daß wir vor⸗ geschlagen haben, der Neubautätigkeit 16 25 zur Verfügung zu stellen, dem allgemeinen Finanzbedarf 24 25. Ich habe auch schon erwähnt, daß wir es begrüßen würden, wenn wir für die Neu⸗ bautätigkeit größere Beträge bereit stellen könnten. Aber es steht auf der anderen Seite, daß es unter allen Umständen notwendig ist, den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen, und daß dieser Haushalt, wie er Ihnen vorliegt, obwohl gegenüber dem Vorjahre bereits Ersparnisse im Betrage von 1735.2 Millionen gemacht worden sind, nicht ins Gleichgewicht gebracht werden kann, wenn nicht erhebliche Mehrbeträge aus der Hauszinssteuer für den all⸗= gemeinen Finanzbedarf des Staates zur Verfügung gestellt werden.
Es ist nicht so, als ob Preußen für die Neubautätigkeit bisher weniger aufgebracht hätte als etwa andere Staaten, sondern man kann auf diesem Gebiet mit gutem Recht sagen, daß Preußen allen anderen Ländern in der Förderung der Neubautätigkeit voran⸗ gegangen ist, mit Ausnahme des Freistaates Hamburg. Ich darf aus einer Zusammenstellung erwähnen, daß Preußen bisher bei 28 75 Hauszinssteuer 145 für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt hat, Bayern bei 36 *. nur 11 3, Sachsen bei 27 76 nur 10 8, Baden bei 20 6c. nur 8 *, Thüringen bei 24 8 nur 2,4 95, Hessen bei 83 5 nur 535, Hamburg allerdings bei 20 * den vollen Betrag. Aber Hamburg kann sich leicht tun, weil es bei seiner außerordentlich günstigen Finanzlage die Hauszinssteuer nicht für den allgemeinen Finanzbedarf in Anspruch zu nehmen braucht. Mecklenburg hat bei 24 2 Hauszinssteuer nur 6 8 zur Verfügung gestellt, Oldenburg bei 1835 nur 435, Braunschweig bei 22 *. nur 3978. Also abgesehen vom Staate Hamburg marschiert Preußen weitaus an der Spitze aller Länder in der Bemessung dessen, was aus der Hauszinssteuer für die Neubautätigkeit zur Verfügung ge⸗ stellt worden ist. (Zuruf des Abgeordneten Kaufbold.) — Gewiß, ich weiß, Herr Kaufbold! Sie haben ja vorhin den schönen Ver⸗ gleich von dem Ringkampf zwischen dem Wohlfahrtsminister und dem Finanzminister angeführt. Ich nehme es dem Wohlfahrts⸗ minister auch nicht übel, wenn er von seinem Standpunkt als Ressortminister für die Neubautätigkeit viel mehr haben will. Aber es muß auch im Staatsministerium der Ausgleich der Interessen herbeigeführt werden, hier der Ausgleich zwischen den Erforder⸗ nissen der Neubautätigkeit und den Erfordernissen des allgemeinen Finanzbedarfs. (Sehr richtig! links.)
Sollte sich im Ausschuß ein Weg finden, der Neubautätigkeit noch mehr zur Verfügung zu stellen, so bin ich gern bereit, mit Ihnen diesen Weg zu gehen. Dieser Weg kann aber nur gegangen werden, wenn wir die Ausgaben noch weiter zusammenstreichen, wenn also der Landtag und alle Parteien den ernsten und ent⸗ schlossenen Willen haben, nicht nur keine Mehrausgaben mehr bei der Beratung des Haushaltsplans zu fordern, sondern die Aus⸗ gaben herahbzusetzen. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung) Wenn sich alle Parteien dazu verpflichten, die Aus⸗ gaben bei der Beratung des Haushalts noch um weitere 20 oder 306 Millionen zu drosseln, bin ich gern bereit, mit den Parteien des Landtags diesen Weg zu gehen und die dadurch gewonnenen 20 oder 30 Millionen der Neubautätigkeit zur Verfügung zu stellen.
Es läßt sich durchaus nicht verkennen, daß diese Hauszinssteuer keine erfreuliche Steuer ist. Es ist auch gewiß für die Staats- regierung keine erfreuliche Aufgabe, diese Hauszinsstener hier im Landtag in vertiefter Form vertreten zu müssen. Aber wir handeln unter Zwangsbestimmungen. Andererseits kann man in diesem Zusammenhang auf gewisse Verbesserungen hinweisen, die diese Steuervorlage enthält. Ich betrachte als eine solche Verbesserung einmal die Umstellung der Hauszinssteuer auf die Friedens miete, zweitens die Staffelung nach dem Inflationsgewinn, drittens die
Berücksichtigung der kleinen Eigenheime, die bis zu einer Bꝛlastung von 20 3 voll frei bleiben, und viertens eine gewisse Erleichterung bei gewerblichen Gebäuden. Die gewerblichen Gebäude, ins⸗ besondere die Fabriken, erfahren insofern eine Entlastung als sie im allgemeinen den geringsten Satz der Steuer zu tragen haben: denn industrielle Betriebe und Unternehmungen waren im allge⸗ mit Hypotheken belastet. Wenn aren es Sicherungshypotheken, die Es ist in der Vorlage aus)yrücklich
meinen in Friedenszeiten nicht Hypothekenbelastung da war, w für Obligationen bestellt waren.
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zum Ausdrutt gebracht, daß eine solche Belastung nicht in Rech gestellt wird, wenn es sich darum handelt, die Staffelung durchzu⸗ führen. Insofern wird also die Industrie und das Gewerbe bei der Staffelung entlastet werden, nach meinem Dafürhalten auch
mit Recht, weil die Obligationssteuer eine besondere Belastung für den Inflationsgewinn darstellt.
Ich möchte dann noch auf eine Bemerkung des Herrn Abg. Kaufhold eingehen. Er hat alle möglichen Fragen in seiner Rede angeschnitten. Ich bin auf die meisten dieser Beschwerdepunkie ein⸗ gegangen. Zuletzt hat er angeführt, daß die preußische Siaats⸗ reglerung die Hotelbesitzer zu schlecht behandle und hat gesagt, der Landtag habe bereits im September 1924 einen Beschluß gefaßt, ihnen zu helfen, und diese Entschließung sei erst im Dezember 1925 durchgeführt worden. Das ist nicht richtig, Herr Kollege Kaufhold. Bereits am 8. Oftober 1924 ist ein Erlaß herausgegeben worden, durch den die Katasterämter darauf hingewiesen werden, die Saisonbetriebe des Hotelgewerbes bei der Heranziehung zur Steuer schonend zu behandeln. Neu ist in dem Erlaß vom Dezember 1925 nur das, daß wir einen allgemeinen Maßstab für die Ermäßigung vorgeschrieben haben. An sich ist doch zu berücksichtigen: wenn diese Betriebe Saisonbetriebe sind, so kommt das schon in der Ver⸗ anlagung zur Steuer zum Ausdruck. Das, was diese Betriebe heute noch besonders belastet, ist der Umstand, daß der Fremden⸗
verkehr gegenüber der Friedenszeit stark zurückgegangen ist und diesem zweiten Moment wollen wir durch unseren neuen Erlaß
Rechnung tragen, indem wir die allgemeine Anweisung geben, daß die Steuer in dem Maße herabgesetzt wird, wie der Besuch der Hotels vom Jahre 1913 bis zum Jahre 1926 zurückgegangen ist. Ich glaube, daß die meisten Klagen auf diesem Gebiete verstummen werden, wenn dieser Erlaß durchgeführt sein wird.
Meine Damen und Herren, ich fasse mich zusammen. Diese Steuer ist hart, aber sie ist eine Notwendigkeit. Wir sind gern bereit, andere Wege zu gehen, wenn es Ihnen gelingen sollte, diese Steuer milde zu gestalten. Aber Sie müssen dabei immer im Auge behalten, daß Sie als Landtag die Pflicht haben, dafür zu sorgen, daß unter allen Umständen das Gleichgewicht des Haushalts her⸗— gestellt wird. (Bravo! links.)
Die zweite im Anschluß an die Ausführungen des Abg. Kaufhold D. Rat) gehaltene Rede hat folgenden Wortlaut:
Ich bin dem Herrn Abgeordneten Dr. Kaufhold für seine Ausführungen dankbar. Ich habe daraus das eine entnommen, daß er und seine Fraktion grundsätzlich für die Bewilligung der Hauszinssteuer in Höhe von 40 8 der Friedensmiete eintreten werden und nur noch gewisse Zweifel über die Verteilung dieses Betrages bestehen.
Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Kaushold weiter entnommen, daß seine Partei unter Umständen gewillt ist, eine neue Koalition vorzuschlagen. Wenn sie zustande kommt, hoffe ich weiter, daß Herr Kaufhold das Amt des Finanz— ministers in dieser neuen Koalition übernimmt und selbst die Hauszinssteuer durchführt. Auch dafür würde ich ihm außer— ordentlich dankbar sein.
Es ist dann von Herrn Abgeordneten Kaufhold wie von Herrn Abgeordneten Ladendorff die Frage aufgeworfen worden, wieviel durch die Kosten der Veranlagung verschlungen werden würden. Nach sorgfältiger Berechnung sind es knapp 2 35. Gört, hört! links) Das ist nach meinem Dafürhalten ein außerordentlich ge— ringer Prozentsatz, wenn man daran denkt, daß im Reich allgemein damit gerechnet wird, daß die Veranlagung der Reichssteuern 4 R verschlingt. (Zuruf bei der Wirtschaftlichen Vereinigung.) Jeden falls kostet die Veranlagung und Verwaltung der Hauszinssteuer noch nicht 2 25 des Gesamtaufkommens. Gört, hört! links) In⸗ sosern sind die Kosten der Veranlagung verhältnismäßig günstig.
Dann noch etwas anderes! Herr Abgeordneter Ladendorff, Sie haben so getan, als ob die ganze Wohnungsbaupolitik Schiff⸗ bruch gelitten hätte, als ob die ganze Förderung der Bautätigkeit durch die Hauszinssteuer ein Nichts wäre. Ich habe vorhin einige Zahlen angeführt. Daraus geht hervor, daß in einem Jahre 93 000 Wohnungen neu hergestellt sind chört, hört! links), davon nur 000 mit Privatmitteln, alles andere aus Mitteln der Haus⸗ zinssteuer und öffentlichen Mitteln. Sie haben gesagt, daß 20 000 Wohnungen aus Privatmitteln hergestellt seien, sei ein Beweis, daß es auch ohne öffentliche Mittel gehe. Das ist ein Trugschluß, den Sie selbst nicht aufrechterhalten werden. Diese ganze Förde⸗ rung aus öffentlichen Mitteln hemmt ja die private Bautätigkeit in keiner Weise. Wer heute auf eigene Faust bauen will, braucht keine Hauszinssteuer zu zahlen, er ist der Zwangswirtschaft nicht unterworfen, hat nicht einmal Grundvermögenssteuer auf drei Jahr zu zahlen. Er ist also vollkommen frei in dem, was er machen will. Die ganze Zwangswirtschaft und die Förderung der Neu— bautätigkeit mit öffentlichen Mitteln hemmt die private Bautätig— keit nicht. (Abg. Ladendorff: Zwangswirtschaft — Sie haben gesagt, diese Zwangswirtschaft und die Förderung der Bautätigkeit schade dem Handwerk; wenn sie wegfielen, würde es dem Bau⸗ handwerk gut gehen. Wer verdient denn daran, daß heute gebaut wird? Doch auch das Bauhandwerk! Das können Sie nicht leugnen. Es mag sein, daß an Stelle manches Unternehmers, der früher auf eigenes Ristko baute, heute die gemeinnützige Ge⸗ nossenschaft tritt. Aber das Bauhandwerk bekommt auch zu tun, wenn die gemeinnützige Baugenossenschast baut. Sie tun dem Bauhandwerk keinen Dienst, wenn Sie sagen: Wir wollen aus öffentlichen Mitteln für die Bautätigkeit nichts haben. Wenn die öffentlichen Mittel nicht für die Bautätigkeit ausgeworfen würden, würde die Bautätigkeit dem Handwerk nicht so viel zu tun geben wie heute; denn Privatkapital steht für Neubauten nur in geringem Maße zur Verfügung. Deshalb ist die Aufwendung öffentlicher Mittel für die Neubautätigkeit zugleich eine Förderung des Bauhandwerks, das wir auch so pflegen wollen, wie Sie das wollen. (Lebhafte Zurufe. — Glocke des Präsidenten.)
Unsere Bevölkerung, Herr Ladendorff, nimmt immer noch zu, und was wir bauen, reicht immer noch nicht aus. Deshalb sind doch die 983 009 Wohnungen, die in diesem Jahre gebaut sind, ein guter Anfang. Wenn die öffentlichen Mittel nicht aufgewendet wären, wären die 93 000 Wohnungen nicht gebaut, und die Wohnungsnot wäre noch ärger. (Zuruf des Abg. Ladendorff.) — Nein, das ist nur für Preußen berechnet vom 1. Oktober 1924 bis 1. Oktober 1925!
Dann noch ein Letztes! Herr Dr. Grundmann hat im Ein⸗ gange seiner Ausführungen gesagt, ich hätte gegen gewisse demo⸗ kratische Grundprinzipien verstoßen. Um so mehr habe ich mich
daruber daß Serr Dr. Grundmann beim Abschluß seiner Ausführungen mir den, wenn auch etwas verblümten, Rat gab, ich sollte diese Sache ganz allein machen, ohne den Landtag zu befragen; er meinte, ich hätte die ganze Hauszinssteuer im Wege einer Verordnung machen können, weil im Reichsgesetz steht: die Landesregierungen werden ermächtigt usw. Das ist richtig; im Reichsgesetz steht: die Landesregierungen erlassen die erforder⸗ lichen Bestimmungen. Man kann darüber streiten, und Staats⸗ rechtslehrer würden sicherlich darüber streiten, ob das Reichsgesetz eine Landesregierung ermächtigen kann. Aber ganz abgesehen von dieser Streitfrage: wenn die Staatsregierung den Landtag nicht gefragt hätte, sondern die Hauszinssteuer auf dem Wege der Verordnung geregelt hätte, was hätte das für ein Geschrei ge⸗ geben! (Sehr richtig! links Man hätte von Eigen mächtigkeit der Staatsregierung gesprochen, und es hätte keine acht Tage ge⸗ dauert, dann wäre eine Resolution nach der andern gekommen, die verlangt hätte, daß die Verordnung an dem und dem Punkte ab⸗ geändert oder in dem und dem Punkte aufgehoben würde.
Aber wir wollen die Dinge ernst betrachten. Ist es wirklich zu verantworten, daß die größte preußische Steuer, die Hunderte von Millionen einbringt, die zum Teil für den allgemeinen Finanz⸗ bedarf, zum Teil für die Neubautätigkeit verwendet werden, der Staatsregierung allein überlassen wird, ohne daß der Landtag gefragt wird? Das wäre einfach ein unmöglicher Zustand. Di Ermächtigung, die im Reichsgesetz steht, ist für bayerische Verhält⸗ nisse bevechnet; die Bayern machen das durch ihre Regierung allein. Aber was in Bayern am Platze ist, braucht in Preußen noch nicht am Platze zu sein. Jedenfalls bin ich der Meinung, daß es demo⸗ kratischen Grundsätzen besser entspricht, wenn eine so wichtige Vor⸗ lage nicht durch die Staatsregierung allein, sondern durch den Landtag gemacht wird. (Bravo! links.)
gewundert,
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichsiggs beriet am 8. Februar unter dem Vorsitz des Abgeordneten Heimann (Soz ) zunächst den Gesetzentwurf über die Ver sorgung der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz. Abg. Tu cke (Wirtsch Vereinig,) erstattete den Bericht über die Beratung dieses Gesetzes im Unterausschuß und beantragte dem Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger ziffolge dabei die un— veränderte Annahme des Entwurfs. Die Bedenken gegen den § 7 seien durch folgende Erklärung eines Vertreters des Reichs⸗ arbeitsminssteriums beseitigt worden: „Das Reichsarbeits⸗ ministerium hat bisher in Fällen der entwerteten Zahlungs⸗ und Versorgungsgebührnisse mit größtem Wohlwollen geholfen Es wird zugesichert, daß ehemaligen Angehörigen des Reichswasser⸗ schutzes, namentlich den seit 1. April 1922 Entlassenen, im Wege ber Unterstützung in wohlwollender Weise geholfen wird, wenn Versorgungsgebührnisse infolge der Geldentwertung nicht mehr gezahlt werden können oder entwertet gezahlt werden. schuß habe ferner folgende Entschließung angenommen: 2 über die Verforgung der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz ist fo durchzuführen, daß derzeitige und frühere Angehörige des Reichs⸗ wasserschutzes genenüber Angehörigen der Schutzbolizei der Länder nicht benachteiligt werden. Die Ausführungsbestimmungen sind dem Reichstag vorzulegen. Dig Reichsregierung wird ersucht, zu be— stimmen, daß bei Len vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgeschiedenen Angehörigen des Reichswasferschutzes als Tag der Vermerkung der Tag gilt, an dem ihnen der Poltzeiwersoraungsschein hätte ausgebän= pigt werben, müsfen. Auf Einwände der Regierung empfehle ep, in der Entschließung statt Vor Inkrafttreten“ zu sagen „Vor Ver⸗ kündung“ und ferner au bestimmen, daß der Polizeiversorqungsschein gls Perspätet ausgehändigt im Sinng der Anstellungsgrundsätz; vom 2tz. Juli 1722 anzusehen sei. Aba. Te r*g ker (omm) beantragte, den ö dahin j andern g daß nicht die Dienst e z die bei freiwilligen Verbänden, z. B. bei Roßbach und anderen Verbänzen, z. B. in Litauen, geleistet worden sind, auf das Pflichtdienstjahr angerechnet werden. Er beantragte, die Dienstzeit bei Fer Reichsmarine nicht bloß auf die Pflichtdienstzeit, sondern auch auf das Besoldungsdienst= alter anzurechnen und endlich den Entwurf schon morgen oder morgen ins Plenum zu Nach Bemerkungen 8
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bringen. 9g. FRönneburg (Dem.) der sich zur Versorgung der Beamten fie ind⸗ lich stellte, wurde unter Ablehnung von Abänderungen der Gesetz= entwurf angenommen, Die Resolution wurde mit den genannten Abänderungen ebenfalls angenommen. — Der Ausschuß ging dann zur Beratung des Haushgltz des Reichswehrministe⸗ riums für 1526 über. Berichterstatter Abg. Stück len (Ses. bemängelte eine Reihe. Mehrausgaben, die nicht gerade den Willen zu weiteren Ersparnissen verrate. Ex fragte dann den Minister; i, Welche Verbindung besteßt zwischen Reichswehr und der Schwarzen Reichswehr? 2. Wer hat ihr die Anifermen geliefert? z. Wie kommt sie in staatliche Gebäude? 4. Welche Stellung he, kleidete der Leutnant Schul; beim Reichswehrkemmando II? 5. Aus welchen Mitteln werden die sogengnnten Verbind ungsgffiziere pwischen Reichswehr und nationalen Verbänden besoldet ?. 6. Vez; einn ahmt die Reichswehr Mittel aus pripater Hand? 7. Wie geschieht die Rekrutierung der Reichswehr in Verbindung mit den nationa⸗ istis Redner brachte dann finanzielle Bedenken in der Ausstattung der Bericht ;
folge. weil dann das ganze hesetzte Gebiet, und das Rheinland Fon diesen. Vergebungen, ausgeschlossen wäre Er habe im Fntereffe der Reichswehr bedauert, daß, dig Oeffentlichkeit
Ri den Prozessen über die Fememorde ausgeschlossen gewesen sei,
Ministeriums von dem n hu ) genommen. Was die Ausgaben des Heerezetats hetreffe, Minister darauf hinweisen, daß natürlich ein kleines Veer relativ in feiner Verwaltung Kurer sei als ein großes Deer. Die höheren sächlichen Ausgaben . Jahres fänden ihren Grund darin, daß die Kasernen in pöllig hera gewirtschaftetem Zustande seien Während des Krieges sei für die Kasernen in baulicher Hinsicht fast nichts getan. Daher befänden sich die Dächer und die senstigen Einrichtungen teil⸗ weise in geradezu verwahrlostem Zustand, so daß sie einer gründlichen Erneuerung unbedingt bedürften. Die Ausgaben für Waffen und Munition feien diefes Jahr deshalb größer, weil jahrelang so gut wie nichts angeschafft worden sei. n jetzt hätte die Entente zur Neu— anschaffung von Waffen und Munition wieder eine begrenzte Er⸗ laubnis gegeben. Bezüglich der Vergebung der Arbeiten erinnerte der Minsster daran, daß das Wehrgesetz hier bestimmte Bedingungen eschaffen habe, in der Weise, daß vor allem das landsmannschaftliche ö. der Vergebung von Aufträgen zu wahren sei. Hierfür abe 6 besonders der Reichsrat eingesetzt und wache streng darüber, daß dieses i auch befolgt werde. Bei der Beschaffung von Waffen Und Munikion seien der Reichswehr don der, Entente bestimmte Flrüen für den Bezug vorgeschrlehen, wie ö die Rhein⸗ metall Aktien⸗Gesellschaft, die also ein gewisses Monopol in der Waffenbelieferung der Reichtwehr und
Reichsmaring habe. Der Minister verbreitete sich alsdaun über die vaterländischen
Formationen und die sogenante Schwarze Reichswehr. Hier werde ja der Untersuchungsausschuß, der vom Reichstag zur Klärung der ganzen Sachlage geschaffen sei, zuständig sein. Trotz=
dem wolle er (der Minister) schon jetzt erklären, daß er selbst und mit ihm der Chef der Heeresleitung absoluter Gegner der Bildung
ron Formationen sel. Bekanntlich war die Zeit des Ruhreinbruchs
ein Fahr starker politischer Spannungen. Aber auch damals sei von Seiten Reichswehrministeriums immer die Auffassung vertreten worden, daß die Aufstellung von Formationen außerhalb
des
des Rahmens der Lrganisation des Heeres abzulehnen sei. Der Minister lönne erklären, daß die Formulierung des Namens „Schwarze Reichswehr“ aus deutschwöltischen Kreisen stamme.
Uebrigens habe ja schon der Prozeß in Leipzig reichlichen Aufschluß über diese Dinge verbreitet. Damals habe der deutschvölkische Ab⸗ geordnete von Gräfe die Behauptung aufgestellt, als ob die „Schwarze Reichswehr“ im Zusammenhang mit dem Reiche offiziell stände; Tatsache sei, daß im Jahre 1923 Genergl von Ludendorff beim General von Seeckt vorgesprochen und den Vorschlag zur Bildung einer „Schwarzen Reichswehr“ gemacht habe. General von Seeckt habe diesen Gedanken aufs schroffste abgelehnt. Später hahe dann der deutschvölkische Abgeordnete von Gräfe versucht, zu General von Seeckt zu gelangen, aber dieser habe ihn gar nicht empfangen. Trotzdem habe sich, besonders nach dem verhängnisvollen Empfang es Oberleutnants Roßbach durch den Reichskanzler Cuno, dann in der Oeffentlichkeit das Gerücht gebildet, als wären offizielle oder offiziöse Fäden gesponner zwischen der richtigen und der Schwarzen Reichswehr. Was sich übrigens im Endstadium in Küstrin abgespielt habe, sei wieder nicht zu verwechseln mit der „Schwarzen Reichswehr“, sondern stelle die Liquidation des ober⸗
schlesischen Selbstschutzes dar, der, was auch betont werden müsse, wiederum nicht von Reichs wegen eingerichtet worden wäre. Der
oberschlesische Selbstschutz habe bekanntlich bie Duldung bestimmter Gruppen der Enteatetruppen erhalten, sonst hätte er ia unter den scharf geladenen Maschinengewehren der englischen und italienischen Truppen gar nicht bestehen können. Der aus der Bevölkerung Qberschlesiens heraus gebildete Selbstschutz habe zirka neuntausend Mann umfaßt, die nicht vom Reich betreut worden seien. Für das Reich habe später nur die mißliche und schwierige Aufgabe be⸗ standen, diesen bewaffneten Selbstschutz in Ruhe aufzulösen. In Verbindung mi dieser Absicht der Auflösung habe sich dann natür⸗ licherweise die Notwendigkeit ergeben, die Waffen des Selbstschutzes zu zerstören, und erst zu diesem Zwecke seien von der Regierung Ilrbeitskommandos eingerichtet worden, die aber nicht mehr als gira 1535 Mann betragen hätten,. Im weiteren Verlauf. seiner Ausführungen sprach auch der Minister über den militärischen Wert der sogenannten vaterländischen Verbände. Vom politischen Standpunkt wolle er ganz absehen, aber ein sehr begabter Offizier habe ihm einmal gesagt, daß die vaterländischen Verbände, rein militärisch gesehen, keinen anderen Wert haben mögen, als das zu bieten, was früher die Köchinnen von dem Militär verlangt hätten: nämlich Musik, Parademarsch und Liebe! Der Minister bersicherte dann, daß jede Verbindung von Reichswehrangehörigen mit den vaterländischen Verbänden überhaupt verboten sei. Auch sei es verboten, etwa Zeitfreiwillige in der Reichswehr auszubilden. Dieses Verbot habe natürlich seinen Grund im Gesetz, aber es set auch aus Gründen der Vernunft durchaus vertretbar. Leute, die nur beschränkte Zeit ausgebildet seien, bildeten militärisch gar keinen Nutzen. Es habe sich gezeigt, daß zur vollen Ausbildung pon Soldaten mindestens anderthalb Jahre notwendig seien, In der Debatte sei auch gefragt worden, ob Unteroffiziere der Reichs⸗ wehr zur Ausbildung von Stahlhelmleuten abkommandiert worden seien Er (der Minister) brauche wohl nicht zu versichern, daß dies nicht der Fall wäre und daß es selbstverständlich strengstens ver⸗ boten sei. Was werde übrigens der Reichswehr nicht alles in die Schuhe geschoben. In den Kasernen oder Reichswehrgebäuden wohnten oft Privatpersonen zur Miete, und wenn diese Leute schwarzweißrot flaggten, dann solle natürlich die Reichswehr daran schuld haben. Er (der Reichswehrminister) habe sich nun bei seinem
Justitiar erkundigt, was er gegen das Flaggen von schwarzweiß⸗ rot durch Privatpersonen in
den Reichswehrgebäuden tun könne, und sein Justitiar habe ihm erklärt, daß er privaten Bewohnern einer Wohnung selbstverständlich nichts verbieten könne. Das Einzige, was welleicht zu machen sei, wäre, daß der Reichswehr minister kraft seiner Militärhoheit verfüge, daß in Reichswehr⸗ gebäuden nur die Reichswehrflagge zu hissen sei. Einen derartigen Erlaß habe er nun. herausgegeben, und ein junger Leutnant in Casset habe diesen Erlaß auch befolgen wollen und daraufhin die Flaggen entfernt, die der Bewohner einer Privatwohnung in der Kaserne herausgehängt habe. Unglücklicherweise sei es diesmal aber die schwarzrotgaldene Flagge gewesen, und das habe zu starken Protesten in der republikanischen Presse geführt. Sicherlich hätte der Casseler Leutnant, der nur den Erlaß des Feichwehrministerlums befolgen wollte, auch eine schwarz weiß⸗ rote Flagge entfernt. Äber wenn derartige Flaggen entfernt werden, bann redet kein Mensch davon. Daß in einem anderen Fall die Tambours das Lied: „Stolz weht die Flaage schwarz⸗weiß⸗rot“, die a immerhin die Kriegeflagge des. Deutschen Reiches sei, geschlagen
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hätten, erkläre sich daraus, daß die Tæanbours eben nur eine kleine Anzahk bon Liedern fielen könnten. Jedenfalls ginge es doch nicht an. daß fich Zivilpersonen, wie es in diesem Fall geschehen Fei. während der Ausübung deg Dienstes der Reichswehr in dienstliche
Handlungen einmischten, Man möge sich doch auch, überlegen, daß man die Musik der Reichswehr, wenn sie für Geld irgendwa spiele, nicht für die Reden veraniwortlich machen könne, die im Rahmen
Nefer Veranstaltung von irgendeiner Seite verzapft würden. Den Musikmeister möge man kritisieren, wenn er falsche Töne blase.
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aber die Reichswehr solle man nicht in toto berautwortlich machen für Aeußerungen von Privatpersonen. Dig Reichswehr stehe ieben· falls auf Pflicht und, Ehre, und sie bemühe sich, im Rahmen der hr zugeteilten Aufgaben das menschenmöglich Tüchtigste und Beste zu leisten. Abg. Künst ter (Soz):; Für meine seraktion steht fest, daß gewaltige Abstrciche vorgenommen werden müssen, wenn Regierung und Reichstag den Etat vor dem Volke vertręten und rechtfertigen sollen. Riemand von uns denkt daran, Abstriche vor⸗ zunehmen, die eine göte und ausreichende Ernährung owige Kleider und Unterkunft der Mannschaften in Frage stellen. Der Geist, von kem bie Reichswehr beherrscht wird, ist nicht tepublikanisch. Dbwehl das verarmte Deunschland in seiner Not mehr für seine Reichswehr getan hat aks unter Berückfichtigung der Not meines Erachtens zu bertreten und zu verantworten war, hat das republikanische Deutsch⸗ land nicht, die notwendige Anerkennung gefunden bei den Führern feiner Wehrmacht. Die Einstellung vieler Offiziere färbt auch auf bie Mannschaflen ab. So nun ist es zu verstehen, daß Soldaten des Regiments 10 sich zu Schmähnngen der Reichsfarben Schwarz zot⸗ gold, haben verleiten lassen. Wenn Ministen Geßlen positive Vor⸗ schläge von uns verlangt. jo sei ihm gesagt; Wir wollen, daß endlich das antirepublikanische Treiben gewisser Offiziere aufhört., Trotz
Mer Erklärungen des Ministers werden Bismgrck-Bündler inn Waffengebrauch von Angehörigen der Reichswehr, unterrichtet. Der Fedner besprach mehrere Fälle heim 4. Preußischeh
Infanterie: Regiment und verlangte energisches Gingreifen. Als General Sixt von Armin anläßlich der khn g des Augustaner · Denkmals seing Hetzrede gegen die Republik gehalten habe, hütte ein der Repüblik treu dienender Ofizier das Kommando eben müssen; Weggetreten! Eine gegen die Republik ge⸗ ö Beleidigung ist auch eine Beleidigung der Reichs⸗ wehr, die nach der Verfassung das k der Republik ist. Solange in der Reichswehr nicht ganz ziel⸗ bewußt eine Erziehung im republikanischen Geist erfolgt. werden wir mmer wieder gezwungen ein, Mißstände zu kritisie ken. — Abg. Brüninghaus (D. Wp.) machte . darauf auf merksan, daß die Aufwendungen im Etat wem man ihn genau studiere, in der Hauptsache durch die Nobelle zum Wehrmachts⸗ bersorgungsgesetz entstanden sind (rund 35 Millionen). Diesen Mehrausgabe haben alle Parteien, außer Kommunisten, zu⸗ gestimmt. Man kann nun nicht hinterher, nachdem man schon ja ö. hat, Bemängelungen . Auch die Erhöhung. der Mittel für die Förderung des Fort ildungsunterrichts liegen durch⸗ aus im Sinne der Veehrheit des Reichs tags. Alles in allem kann man den Vorwurf des Abg. Künstler, der Etat lasse die alt preußische Sparsamkeit“ vermissen, nicht als berechtigt anerkennen. hedreh ' steflte mit Genugtuung fest, daß, im verflossenen Jahre irgendwelche Ausschreitungen ünd nnliebsamen Vorfälle bei der Lährntachtenicht börgelontmen sind. Wein die. Soztaldemptrstie ker Wehrmacht zum Vorwurf macht, in ihr herrsche Denunzianten ⸗