1926 / 47 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

i319 Gaswerksberband Rheingau Aktiengesellschast, Biebrich, Rhein.

Vermögensrechnung

für ZI. Dezember 1925.

Vermögen. RM 3 An Grundstücken und Gas— werkẽanlagen 1 388 249 96

55 54 75

Vorräte und Bestände 75 069 13

„Debitoren

w 178794 Sol s 7s

Schulden. . Per Aktienkapital 1000000

100 000 225 220 80 99 000

Neserve fonds „Kieditoren Abschreibungen Bilanzkonto: Reingewin

2

S0 67095

150489178 Gewinn- und Verlustkonto.

RM 38 . 50 000

Debet. An Abschreibungen Bilanzkonto: Reingewinn .. 8 67028 130 670 98 Kredit. Per Saldovortrag Belriebskonto. ...

13488 129 32217 130 67098 Vorstehende Bilanz wurde in der heutigen Geneialpersammlung genehmigt und die Dividende für das Geschäftsjahr 1925 auf RM S809 für jede Attie sestgesetzt. Biebrich, den 13. Februar 1926. Der Vorstand. K. Manz. 131981 ; Vereinigte Brauereien, Walbs⸗ huter Löwenbrauerei Säckinger Trompeterbräu, . G., Waldshut.

Bilanz auf 30. September 18925.

Aktiva. . Brauereiliegenschaft 590 0006 Listeller Todtmoos. 3 600 Maschinen und Einrichtung 6l 006 Fahrnisse Ki 63 350 Depoteinrichtungen ... 4 900 Effekten ö 10 Garantie Winterthur .. 10 000 nt, . . 52 292 48 Kasse . ö 1059119 ,, ö 204 52 k 81 238 23

68 360 42 . Vassiva. ,, 10 000 Vorzugsaftien. . 7 200 Teilschuldverschreibungen 20 7765 - Pajsiphypothek ..... bho 000 k . 139 839 72 g, 68 ohh = 2 399 9 r n e nn,, 1297761 Gewinn- und Verlustkonto 182348

db 360 42

Gewinn- und Verlustkonto ber 390. Sentember 1925.

XT

e Soll. 1 Abschreibungen auf An— ͤ

, . 16 18064 JZejamtunkosten. ; 357 333 26 Reingewinn per Saldo. 13 273 18

321 28738

Haben. n ,,,, I6h 799 80 Erlös für Nebenprodukte. 21 847 57

Sleuernachlaß aus 1924 414001

* Gk

129648

Zuckerfabrik Jülich Alex. Schoeller G Co., AUkt.⸗Ges., Jülich. Bilanz am 30. Juni 1925.

RM 3

An Aktiva. Fabrikgrundstück . .... 45 738 45 Fabrikanlage . 943 961652 Eisenbahnanlage ..... 18 500 - Vorräte u. Vorausleistungen 209 81480 k 20632130 Kassenbestand ..... 5 31282 2 309 00263 e, 106 865 88 1845 51740 Für Vassiva. Aktienkapital l 447 dog = Gesetzliche Rücklage ... 62 800 Gewinnanteile, unbezahlt ,, 1 606 Ban tichtleen⸗ 40 950 90 Gläubiger ... . 302 960 50

1845 651749 Gewinn- und Verlustrechnung am 39. Juni 1925.

An

Soll. RM 8 Betriebs kosten.. ... 100476390 Abschreibungen ..... 3 46983

1063923373

Für Haben. , n e 932 367 85 e, 106 865 88

103923373

Jillich, den 9. Januar 1926. Zuckerfabrik Jülich Alex. Schoeller C Co., Att. Ges. Max Schoeller. In der am 1. Februar 1926 statl⸗ gefundenen ordentlichen Generalversamm⸗ lung wurden die Anträge der Verwaltung

Il132791

Berliner Handels⸗Gesellschaft.

; Die Kommanditisten laden wir zur ordentlichen Generalversammlnng auf Dienstag, den 23. März 1926, vormittags 11 Uhr, nach Berlin in unseren Versammlungssaal, Behrenstraße 32, Eingang B, 2 Treppen, ein.

Tagesordnung:

1. Jahresbericht der Geschäftsinhaber waltungsrats für 1925.

2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1925 sowie über die Gewinnverteilung.

53. Beschlußfassung über die Entlastung der Geschäfts⸗ inhaber und des Verwaltungsrats.

4. Neufassung der Satzung wie folgt:

„Erster Abschnitt.

und des Ver⸗

Firma, Zweck und Dauer. . 3 Die unter der Firma. Berliner Handeis Gesellschaft sKommanditgesellschaft auf Aktien hat ihren Sitz in Berlin. .

bestehende

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Banks, Handels- und industriellen Geschäften aller Art. 53 8 2. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. § 4. Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichs. und

Preußischen Staatsanzeiger.

. Bei Bekanntmachungen, die von den Geschäftsinhabern erlassen werden, sind die Namen von mindestens zwei Geschäftsinhabern und bei Bekanntmachungen, die vom Verwaltungsrat erlassen werden, ist der Name des Vorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter beizufügen.

Zweiter Abschnitt. Grundkapital und Anteilscheine.

. § 5.

. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 22 Millionen Reichsmark, eingeteilt in

140 000 Anteile über je 100 Reichsmark (Anteilscheine

90 ö. . über je 200 Reichsmark (Anteilscheine

, , 7 *

über J fünf, oder zehn Anteile können einheitliche Urkunden ausgefertigt werden. Die Anteilscheine lauten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3 dieses Paragraphen, auf den Namen und tragen die vervielfältigten Unterschriften der Geschäfsttinhaber und die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Sie müssen die genaue Bezeichnung des Kommanditisten nach Namen und Wohnort enthalten und werden unter dieser Bezeichnung und ihrer laufenden Nummer in das Aktienbuch eingetragen. ; Die Umschreihung des Anteilscheins im Aktienbuch auf den neuen Eigentümer geschieht auf dessen Antrag unter Vorlegung des Anteilscheins und der den Erwerb nachweisenden Urkunde. Die Umschreibung wird auf dem Anteilschein vermerkt. Auf Verlangen eines Kommanditisten hat die Umwandlung seines auf Namen lautenden Anteilscheins in einen Inhaberanteilschein stattzufinden. Die Umwandlung geschieht durch Aufdruck der Bezeichnung „Inhaber⸗Anteilscheinꝰ und durch Löschung des Anteilscheins im Aktienbuch.

Lit. A) und zit. G, B, E, F, G,

ö 86. . AMAeber die Erhöhung, des Grundkapitals beschließt die Generalversammlung, . ann. neuer Anteilscheine für einen höheren Betrag als den Nennbetrag ist atthaft. Bei Erhöhung des Grundkapitals kann die Gewinnbeteiligung abweichend von 214 Absatz ? HGB. bestimmt werden.

Dritter Abschnitt. Verfassung der Gesellschaft. 537 Die Organe der Gesellschaft find: . 1. die persönlich haftenden Gesellschafter (Geschäftsinhaber),

2. der Verwaltungsrat, 8. die Generalversammlung.

. m , nn haber. Geschäftsinhaber (Eigentümer der Firme) sind die jeweilig im Handelsregister

eingetragenen persönlich haftenden Gesellschafter. Die gegenwärtigen Geschäfts—⸗ inhaber sind:

Garl Fürstenberg,

Vr. jur. Gustav Sintenis,

Dr phil. Otto Jeidels,

Siegfried Bieber,

Hans Fürstenberg,

sämtlich in Berlin.

88. Die Zahl der Geschäftsinhaber soll in der Regel nicht weniger als drei betragen. Der Eintritt eines neuen Geschäftsinhabers kann nur unter Zustimmung sämtlicher übrigen Geschäftsinhaber sowie der Mehrheit der bei der Beschlußfassung anwesenden Mitglieder des when, erfolgen.

Durch Tod oder Austritt eines Geschäftsinhabers, durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eineß Geschäftsinhaberge oder durch Kündigung seitens eines Gläubigers eines Geschäftsinhabers wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, soweit mindestens ein Geschäftsinhaber verbleibt.

§11. Das vertragliche Verhältnis zwischen der Gesellschaft und einem jeden Geschäfts⸗ inhaber wird durch eine von ihm mit den übrigen Geschäftsinhabern und dem Ver— waltungsrat zu treffende Vereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung erstreckt sich auch auf die einem jeden Geschäftsinhaber zustehende Gewinnbeteiligung G6 40. Der Verwaltungsrat ist auch berechtigt, mit den Geschäftsinhabern Ab— machungen über die ihnen neben der Gewinnbeteiligung gemäß § 40 zustehenden Bezüge sowie über die Gewährung von Ruhegeldern und Hinterbliebenenrenten zu treffen.

12.

Das Miteigentum an der Firma erlischt durch den Tod oder den Austritt eines Geschäftsinhabers. ; Ohne Rücksicht auf eine anderweite auf Grund des 5 11 Absatz 1 getroffene Vereinbarung kann der Verwaltungsrat einem Geschäftsinhaber jederzeit kündigen. Ein solcher Beschluß kann nur gefaßt werden, wenn mindestens jwei Drittel der zurzeit vorhandenen Mitglieder des Verwaltungsrats an der Beschlußfassung teil⸗ nehmen und eine Mehrheit von drei Vierteln der hierbei anwesenden Mitglieder für die Kündigung stimmt. Die Kündigung ist ferner nur wirksam, wenn bei einer Kündigung mit sechsmonatiger oder längerer Frist die Mehrheit der übrigen Geschäfts— inhaber zustimmt, während bei einer Kündigung mit einer geringeren als sechs— monatigen Frist die Zustimmung sämtlicher übrigen Geschästsinhaber erforderlich ist. Soll mehreren Geschäftsinhabern gleichzeitig gekündigt werden, so hat der Ver— waltungsrat über jede einzelne Kündigung getrennt abzustimmen. Auch muß zu jeder einzelnen Kündigung die Zustimmung der durch sie nicht betroffenen Geschäftsinhaber eingeholt werden. 86

Wenn ein Geschäftsinhaber durch Tod oder in anderer Weise austritt, Jo soll der ihm zukommende Gewinnanteil nach erfolgter Festsiellung der Bilanz des Jahres, in welchem der Austritt erfolgt ist, auf Grund dieser Bilanz sestgesetzt werden. Der hierngch ermittelte verhältnismäßige Anteil an dem Jahresgewinn bis zum Tage des Austritts wird dem ausgetretenen Geschäftsinhaber bezw. seinen Erben vergütet. ĩ 2

Für die Berechnung des Gewinnanteils eines ausgeschiedenen Geschäftsinhabers . die von der Generalversammlung festgestellte Bllanz und die Gewinn- und erlustrechnung maßgebend.

5 14. Die Geschftsinhaber sind ermächtigt, mit k des Verwaltungsrats Prokuristen zu bestellen und aus deren Mitte Direktoren und Abteilungesdirektoren zu ernennen, auch deren Wirkungskreis ,,

6 Geschäftsinhaber vertreten die Gesellschaft Behörden und dritten Personen gegenüber. . Zur rechtsverbindlichen Zeichnung der Firma gehört die Namensunterschrift von zwei Geschäftsinhabern, an deren Stelle auch Prokuristen (8 14) gültig unter— zeichnen können. .

Die Geschäftsinhaber sind berechtigt, Angestellten derart Handlungsvoll macht zu erteilen, daß sie befugt sind, die Firma gemeinsam mit einem Geschäftsinhaber

und der Satzung und treffen die Bestimmungen über Zeit und Form ihr Beratungen, über die Verteilung ihrer Obliegenheiten unterelnander sowie über d Mitwirkung der Direktoren, Prokuristen und sonstigen Angestellten; bei Meinungti verschiedenheiten unter ihnen entscheidet der Verwaltungsrat.

. ; 817

Die Geschäftsinhaber dürfen sich außerhalb, der Berliner Handels-Gesellschaft an Bankgeschästen oder anderen Handelsgesellschaften sowie an der Verwallun anderer Banten oder industrieller Unternehmungen nur mit Genehmigung des Ver waltungsrats beteiligen. Die Erwerbung von Aktien oder Anteilscheinen fremde Unternehmungen sowie die fonstige Vermögensanlage ist jedem Geschäftsinhaber ohm Beschränkung gestattet.

B. Der Verwaltungsrat.

; 818. 4 Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens dreißig Mit gliedern, welche von der Generalyersammlung gewählt werden. ; Die Wahl erfolgt regelmäßig auf einen Zeitraum, welcher mit der vierten aun die Wahl folgenden ordentlichen Generalversammlung endigt. Alljährlich zur Zeit der ordentlichen Generalversammlung scheidet ungefähr ein Viertel der Mitglieder nach der Reihenfolge ihrer Amtedauer aus; solange um so oft diese Reihenfolge nicht feststeht, entscheidet das Los über das Ausscheiden.

Scheidet außerhalb der regelmäßigen Reihenfolge ein Mitglied aus, so

. § 16. Die Beschästsinhaber verwalten dag Geschäft nach den Vorschriften der Gesetz

eine Ersatzwahl vor der nächsten ordentlichen Generalversammlung nur erforderlich

wenn die Zahl der noch im Amte befindlichen Mitglieder unter zehn sinkt.

8 19

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann nach vorhergegangener drelmonat—

licher Kündigung ausscheiden.

§ 20. . Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende auf die Dauer eines Jahret, welche nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder wählbar sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

ö Der Verwaltungsrat bildet den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Sinne deh Handelsgesetzbuches für das Deutsche Reich. Er vertritt die Gesamtheit der Kom manditisten den Geschäftsinhabern gegenüber in allen die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten und überwacht die Geschäftsführung der Geschäftsinhaber in allen Zweigen der Verwaltung. .

Im einzelnen hat der Verwaltungsrat, abgesehen von den ihm laut Gesez und Satzung anderweitig zugewiesenen Obliegenheiten, folgende Befugnisse:

Geschäften der Gesellschaft Kenntnis zu nehmen, auch die Büchen Belege und fonstigen Schriftstücke einzusehen,

8. wenigstens zweimal jährlich durch einen hierzu bestellten Ausschuß die Gesellschaftskasse zu revidieren und eine stichprobenweise Nachprüfung der Wertbestände vorzunehmen,

B. die von den Geschäftsinhabern aufzustellenden Jahresrechnungen und Bilanzen zu prüfen und auf deren Vorschlag, vorbehaltlich der In stimmung der Generalversammlung, die Dividende festzustellen,

4. Generalbersammlungen zu berufen.

Der Verwaltungsrat kann auch, abgesehen von den Fällen des Absatzes ?

bestimmen. Er kann ferner einen Teil seiner Vollmachten einem oder mehreren seiner Mitglieder für einen besonderen Zweck auf bestimmte Zeit übertragen. . 8 92. Die Zustimmung des Verwaltungsrats ist erforderlich: 1. zur Erwerbung von Liegenschaften, es sei denn, daß diese zur Sicher, stellung oder Abwicklung von Forderungen der Gesellschaft notwendig itt, L. zu allen Geschäften, bezüglich deren auch nur einer der Geschäftsinhaber

werden sollen, ; ,

3. zur Bewilligung von Tantiemen an die Angestellten der Gesellschaft. §5 23 3 .

eines Stellvertreters, so oft die Wahrnehmung der Geschäfte es erfordert; er muß . werden, sobald fünf seiner Mitglieder oder die Geschäftsinhaber es schriftlich eantragen. . . 4 le Geschäftsinhaber sind berechtigt und verpflichtet, den Sitzungen Pei⸗

zu benachrichtigen. § 24.

anwesend sind.

Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme des im 5 12 erwähnten Falle entscheidet die absolute Stimmenmehrheit; bei ginn men fern ü gibt, abgesehen von dem Falle des 8 20, die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Dh

zu führen,

ist, zu unterzeichnen sind. In die Protokolle sollen regelmäßig nur die Beratunqgk= gegenstände und die gefaßten Beschlüsse aufgenommen werden.

§ 26. zeichnet, wenn sie die eigenhändige Unferschrift des Vorsitzenden oder eines seine⸗ tellvertreter tragen.

5 27. . . Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine feste Vergütung von jähllich

1

lagen

der Verwaltungsrat neben dem Ersatz der ihm erwachsenen Aus den im § (

bestimmten Gewinnanteil.

werden von der Gesellschaft getragen. U H Für etwaige nicht zu den üblichen Obliegenheiten gehörende Mühewaltungen können von dem Verwaltungsrat besondere Vergütungen bewilligt werden.

. 5 28. ͤ Die Teilnahme, der Mitglieder des Verwaltungsrats an der Verwaltung anderer Bankgeschäfte ist nur mit Genehmigung des Verwaltungsrats zulässig.

C. Die Generalversammlungen. 8 7 Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind die in den Aktienbüchern der Gesellschaft verzeichneten Kommanditisten sowie alle Inhaber von Inhaberantei scheinen berechtigt.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind berechtigt: U 2) die Kommanditisten, welche als solche in den Aktienbüchern verzeichne find oder ihre Cintragung in die Bücher spätestens am sechsten Tat por der Generalversammlung beantragen und demnächst die auf ihre Namen eingetragenen Anteilscheine nach näherer Anordnung des Ver,

der Generalversammlung hinterlegen; . b) die Inhaber von ner len, einen, welche ihre Anteilscheine ode die darüber ausgessellten Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder de Bank des Berliner Kassen Vereins oder anderer vom Verwaltungkin oder von den Geschäftsinhabern zu benennenden Stellen spätestens an dritten Tage vor der Generalversammlung bei den vom Verwaltungktn oder von den Geschäftsinhabern ju benennenden und bekanntzumachenden

hinterlegen.

staatlich anerkannten Feiertag fallen, so tritt an deffen Stelle der vorberge hende Werlte Im Falle der Hinterlegung der Anteilscheine bei einem deutschen Notar it der von diesem ausgestellte Hinterlegungsschein, aus welchem die Nummern der hinter legten Anteilscheine ersichtlich sein müssen, spätestens am zweiten Werktage pot der Generalpersammlung bei der Gesellschaft innerhalb der üblichen Geschäftsst anden Burch Belanntgade in der“ Einladung zur Feneraldersammlung kann Berechtigung zur Teilnahme an der Generalversammlung von der fristgemäße

scheine abhängig gemacht werden. . . . Ein Nennbetrag von je 100 Reichsmark Anteilen gewährt cine Stimmhie—

einstimmig genehmigt.

oder einem Prokuristen zu zeichnen.

Fortsetzung auf der folgenden Seite)

1. durch den Vorsitzenden oder durch einen aus der Mitte des Verwaltungt⸗ rats zu ernennenden Ausschuß jederzeit von allen Verhandlungen und

J

Nummern 1 und 2, Ausschüsse aus seiner Mitte bestellen und deren Geschäftskrei⸗

verlangt, daß sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt

Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden oder

zuwohnen, und müssen über die Beratungsgegenstände vor der Beschlußfassung gehört werden; sie sind daher von dem Vorsitzenden, der eine Sitzung anberaumt, hiernonm

Der Verwaltungsrat ist nur beschlußfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder

. . (

Ueber die Verhandlungen und Beschlsse des Verwaltungsrats sind Protokolle die von, dem den Vorsitz kührenden Verwaltungsrgtsmitgliede, den anwesenden Geschäftsinhabern sowie dem Syndikus, sofern er als Schriftführer tätig

.

.

Urkunden, welche vom Verwaltungsrat i vollziehen sind, gelten als gehöriß

waltungsrats oder der Geschäftsinbaber spätestens am dritten Tage e

Stellen einreichen und bis zur Beendigung der Generalversammlunh

Sollte einer der unter a und b benannten Tage auf einen Sonntag *r

einzureichen und bis zur Beendigung der Generalversammlung zu hinterlegen. 9 n 67 reichung eines doppelten Nummernverzeichnisses der zur Teilnahme bestimmten Anten⸗ J

3000 Reichsmark, der Vorsitzende eine solche von 6000 Reichsmark. Außerdem erhalt .

Die für die Bezüge des Verwaltungsrats zu entrichtenden öffentlichen Abgaben

831. Jeder Kommanditist kann sich auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

32.

Die Generalversammlungen finden in Berlin statt. Sie werden durch den Verwaltungsrat oder die Geschäftsinhaber einberufen, so oft dies im Jnteresse der Gejellschaft erforderlich erscheint. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekannt⸗ machung, welche die Zeit, den Ort und den Zweck der Generalversammlung bezeichnen muß Die Bekanntmachung muß spätestens am 21. Tage vor dem Tage der General⸗ versammlung, falls dieser aber ein Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag ist, an dem letzten vorhergehenden Werktage erfolgen.

§ 33.

In der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrats oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes vom Verwaltungsrat dazu bestimmtes Mitalied des Verwaltungsrats den Vorsitz. .

Der Vorsitzende leitet die Verhandlung, bestimmt die Reihenfolge der zu verhandelnden Gegenstände und veranlaßt die Abstimmung in der ihm geeignet erscheinenden Form. Er ernennt, sofern es ihm erforderlich erscheint, Stimmenzähler aus der Mitte der Versammlung. .

5 34.

Alle Beschlüsse der Generalversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetz⸗ liche Vorschriften oder Bestimmungen dieser Satzung entgegenstehen, mit absoluter Stimmenmehrheit gesaßt

Ist bei Wahlen diese Mehrheit bei der ersten Wahlhandlung nicht erreicht, so findet eine zweite unter denjenigen statt, welchen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen sind. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet sowohl in der ersten als auch in der zweiten Wahlhandlung das Los.

S 36. *. ö

Jede von der Generalversammlung beschlossene Abänderung der Satzung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung sämtlicher Geschäftsinhaber.

Zur Vornahme solcher Aenderungen der Satzung, welche nur die Fassung betreffen, kann der Verwaltungsrat unbeschadet der erforderlichen Zustimmung der Geschäftsinhaber ermächtigt werden.

36.

Dig Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrats bedarf einer Mehrheit

von drei Vierteln der bei der Beschlußfassung abgegebenen Stimmen.

37. Innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres findet die ordentliche Generaspersammlung statt. In dieser werden folgende Gegenstände verhandelt: 1. Jahresbericht der Geschäftsinhaber und des Verwaltungsrats. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗

und Verlustrechnung sowie äber die Entlastung der Geschäftsinhaber

und des Verwaltungsrats. 3. Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats. F 38. Ueber die Verhandlungen in den Generalversammlungen wird ein notarielles Protokoll aufgenommen. In das Protokoll werden nicht die einzelnen Erörterungen, sondern nur die Ergebnisse der einzelnen Verhandlungen aufgenommen.

Vierter Abschnitt. ö. und Dividende. 8 . 9. Das Geschäftsiahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Die Geschäftsinhaber haben innerhalb der ersten vier Monate eines jeden Geschäftsahres die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das verflossene Geschäftsjahr mit einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Verwaltungsrat zu überreichen. Die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind vom Verwaltungsrat zu prüfen und demnächst der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

F 40. Nach Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch die Generalversammlung wird der Reingewinn wie folgt veiwendet: ͤ

J. Bis zu fünf vom Hundert sind der gesetzlichen Rücklage zuzuführen, sofern und soweit diese nicht zehn vom Hundert des Kommandit— kapitals erreicht;

2. sodann werden bis zu vier vom Hundert Dividende auf das eingezahlte Grundkapital verteilt;

3. von dem Ueberschuß beziehen die Geschäftsinhaber den gemäß § 11 ver⸗ einbarten Gewinnanteil, der insgesamt zwanzig vom Hundert des Ueber—⸗ schusses nicht übersteigen darf, und der Verwaltungsrat einen gemäß § 245 des Handelsgesetzbuches für das Deutsche Reich zu berechnenden Gewinnanteil von sechs vom Hundert;

4. der Rest wird als weitere Dividende unter die Kommanditisten verteilt, soweit nicht die Generalversammlung mit Zustimmung der Geschäfts—⸗ inhaber und des Verwaltungsrats eine andere Verwendung beschließt.

Fünfter Abschnitt. 2 der Gesellschaft. 8

. Die Auflösung der Gesellschaft kann von der Generalversammlung nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen beschlossen werden. .

Die Liqnidation erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

Ermächtigung an die Geschäftsinhaber und den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, geringfügige Aenderungen der Satzung, die im wesentlichen nur die Fassung betreffen, vorzunehmen.

5. Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats.

In der Generalversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen sind nur diejenigen Kommanditisten berechtigt, die in den Aktienbüchern verzeichnet sind oder ihre Eintragung in die Bücher gemäß 8 12 des Statuts spätestens am 17. März 1926 beantragen und demnächst ihre Anteilscheine spätestenß am 20. März 1926 unter Beifügung eines Nummernperzeichnisses hinterlegen, und zwar in Berlin:

. bei unserer Gesellschaft, ;

2. bei der Commerz. und Privatbank A.⸗G., Darmstädter und National⸗ bank K. a. A., Deutschen Bank, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Mitteldeutschen Creditbank,ů .

3. bei den Filialen der zu 2 genannten Banken in Augsburg, Bielefeld, Bonn, Bremen, Breslau, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frank— furt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, Munchen und Stuttgart, . ö

4. in Breslau: bei Herrn E. Heimann, den Herren v. Wallenberg⸗ Pachaly Co, in Dresden: hei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Ansialt Abteilung Dresden, den Herren Gebr. Arnhold, der Sächsischen Staatsbank, in Frankfurt a. M.: hei der Deutschen Effecten⸗ C Wechsel⸗Bank, der Deutschen Vereinsbank, der Frankfurter Bank, , Lajard Speyer⸗-Ellissen, in Halle a. S.: bei dem Halleschen Bank⸗ verein von Kulijch, Kaempf & Co.,, Kommanditgesellschaft auf Attien, Herrn Reinhold Steckner, in Hamburg: bei den Herren L. Behrens E Söhne, den Herren Joh. Berenberg, Goßler C Co., der Norddeutschen Bank in Hamburg, der Vereinsbank in Hamburg, den Herren M. M. Warburg & Co., in Hannover: bei den Herren Dammann & Co., den Herren Ephraim Meyer & Sohn, in Karlsruhe: bei der Badischen Bank, Herrn Veit 8. Homburger, in Köln: hei dem Barmer Bank⸗ Verein Hinsberg, Fischer C Comp., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Köln, dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein A.-G., in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutjschen Credit-Anstalt, den Herren Meyer C Co., in Mannheim: bei der Rheinischen Creditbank, in München: bei Herrn H. Aufhäuser, der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel⸗Bank, der Baherischen Staatsbank, München, der Bayerischen Vereinsbank, den Herren Merck, Finck C Co, in Nürnberg: bei der Bayerischen Staatsbank Nürnberg, Herrn Anton Kohn.

Die Hinterlegung bei den zu 244 genannten Stellen ist nur für diejenigen Anteilseigner zulässig, welche in den Aktienbüchern eingetragen sind. Die Eintragung in dieselben kann nur in Berlin bei unserer Kuponkasse erfolgen.

Statt der Anteilscheine können auch von der Reichsbank oder einem deutschen Notar ausgestellte Depotscheine, aus denen die Nummern der deponierten Anteil scheine ersichtlich sind, hinterlegt werden.

Der Geschäftsbericht kann an unserer Kuponkasse oder bei den obenbezeichneten Stellen in Empfang genommen werden.

Berlin, den 25. Februar 1926.

Der Verwaltungsrat der Berliner Handels Gesellschaft.

124004 In der Gen.⸗Vers v. 8. 12. 25 wurde die Auflösung unserer Gesellschaft be— schlossen. Unter Hinweis auf die geletzl. Bestimmungen fordern wir unsere Gläu⸗ biger hierdurch auf, ihre Ansprüche bis spätestens 15. April 1926 bei uns anzumelden. Schneeberg ⸗Neustädtel, den 3. Fe⸗ bruar 1926 Schmirgelwerke A. W. Friedrich Akt. Ges. in Liquidation. Götze. Wetzig. 1288941 Eugen Hoffmann G Co. Außenhandels⸗Aktiengesellschaft,

München.

Bilanz per 31. Dezember 1924.

Aktiva. 446 1. Mobiliar . 2. Betriebs anlage... 121623 ö . K 7781 , 21250 J 74 758 75 , 231 70 3. Waren . 9. Verlustwortrag 17252

86 9227 Pa ssiva. Aktienkapital. ... Reservefonds I..

Bankjchuldeen.... wren,

36 000 127 33216 2115833 16 93235 83 977, 7 Gewinn⸗ und Verlustkonto

per 31. Dezember 1924.

* 9 9 .

, . An Handlungsunkostenkto. 60 440 74 WHuent nne, 51 156166 Steuernkonto- 1471146 Kursregulierungenkonto 9 890 44 Amortisationskonto 822166 141 722 96

Haben. . Per Bruttogewinn... 140 0090 21 Verlustvortrng .. 117252 al 729 96

Die Uebereinstimmung mit den ordnungs⸗ mäßig geführten Geschäftsbüchern be⸗ glaubigt:

München, den 15. Juni 1926.

Hoffmann.

128895 Eugen Hoffmann & Co. Austenhandels⸗Aktiengesellschaft, München, Prannerstraße 3 / L.

Die ordentliche Generalversammlung vom 5. 2. 1926 hat die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. .

Die Gläubiger werden hiermit auf— gefordert, ihre Ansprüche bei der Gesell⸗ schaft anzumelden.

Der Liquidator. (1323721 Mosbacher Aktienbrauerei vorm. Hübner in Mosbach (Baden). Bilanz ver 390. September 1925.

Aktiva. RM 8 Immobilien...... 347 57040 k ö 29 644 20 astagen und Geräte ... 13 530 90 H ; 323 Wirtschaftsinventar ... 5 91270 Pferde und Fuhrpark.. 32 531 25 F 173 76190 Wechsel . 6 9 8 450 Wertpapiere.... 3 68260 Vorräte 4 9 4 86 763 Kasse k 392764

706 097 59 . Passiva. 2

Alten ial ... 300 000 - Reservesondds .... 37 348 41 Spezialreservefonds .. 40 000 Erneuerungsfonds .... 10 000 - R 12 408 15 Kreditoren und Kautionen. 269 003 56

Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Reingewinn 24 981,21

Gewinnvortrag v. 1. 10. 24 12 356, 26 37 337 47 706 097659

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1925.

e ·

Soll. RM 3 Generalunkosten: Rohmaterialien, 8 lungsunkosten, ier⸗ steuer und sonstige Steuern, Löhne, Zinsen und Reparaturen .. 631 051770 Abschreibungen ..... 31 252381 mn, 37 337 47 699 641 98 Haben. ; Gewinnvortrag vom 1. Ok⸗ ö , 12 356 26 Bier, Abgänge, Mieten.. 68723572 699 641 98

Bei der am 30. Januar 1926 statt— gefundenen Generalversammlung wurde die Verteilung einer Dividende von 40/9 beschlossen. Der Dividendenschein Nr. 29 kommt daher mit RM ls an der Gesell— schaftskasse alsbald zur Auszahlung.

Zum Vonsitzenden des Aussichtsrats ist

Herr Malzfabrikant Philipp Hübner in Mosbach und zum stellvertretenden Vorsitzenden J Herr Kaufmann Heinrich Schäfer in Mannheim wieder bestimmt worden. Mosbach, den 30. Januar 1926.

Der Vorstand. H. Hübner.

Hallesche Maschinenfabrik und Gisengießherei.

Die Aktionäre der Hallesjchen Maschinensabrik und Gisengießerei zu Halle werden hierdurch zu der am Donnerstag, dem 18. März 1926, mittags 12 Uhr, im Geschäftslokal der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht, Bilan; und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1925, Verwendung des Reingewinns.

2. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

3. Wahlen zum Aussichtsrat. ;

Diejenigen Aktionäre, die sich an den Abstimmungen in dieser General— versammlung beteiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder einen den Vorschriften des 5 23 unserer Satzungen entsprechenden Hinterlegungsschein spätestens drei Werktage vor dem Versammlungstage, diesen nicht mitgerechnet, bei der Gesellschaft hier, dem Halleschen Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co, hier, bei der Dresdner Bank in Berlin oder deren Filiale in Halle oder der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins, Berlin. niederzulegen. Halle, den 23. Februar 1926

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr. Keil.

Mecklenhurgische Depositen⸗ und Wechselbank.

Achtunddreisvigste ordentliche Generalversammlung. Die Aktionäre der Mecklenburgischen Depositen⸗ und Wechselbank werden hiermit zu der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 26. März 1926, nachmittags 2 Uhr, nach Schwerin in das Geschäftshaus der Bank eingeladen Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1925.

2. Entlastung des Vorsiands und des Aussichtsrats aus der Jahresrechnung.

3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

4. Wahlen zum Aussichtsrat. .

Die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist davon abhängig, daß die Aktien spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung für die Zeit bis einen Tag nach derselben entweder .

bei unseren Kassen in Schwerin oder bei unseren Filialen in Rostock, Wismar,

Neustrelitz, Neubrandenburg und Güstrow,

bei der Deutschen Bank in Berlin,

der Bank des Berliner Kassen⸗

effektendepoto)

oder bei einem deutschen Notar hinterlegt werden.

Schwerin i. M., den 23. Februar 1926.

Der Aufsichtsrat. Paul Thormann.

132389 Jahresbilanz der

Oberschlesijchen Holz ˖ Industrie Aktien ˖ Gejellichast, Beuthen, 9. S.

(133290

Vereins (nur für Mitglieder des Giro⸗

113341RG] 133156 ( 1

am 31. Oktober 1925.

. Attiva. . 53 43 1. An Grundstück Beuthen, O. S, Kleinfeld Nr. 90 ; 58 000

Parkstr.) : Saldo am 1. November 1924. . Zugang . . y 15 26421 i . k 126421 6 oo 2. Grundstück Breslau, Gutenbergstraße 43. Saldo , 20 000 Zugang J 26 668 63 TD ö s . k i 6 668 63 10 000 3. . Sägegrundstück Beuthen, O. S., Kleinfeld Nr. 5c, 60 und 92, nebst Sägemagazin, Schlosserei⸗ gebäuden, Schuppen und Anbauten sowie Ver⸗ . waltungsgebäude: Saldo am 1. November 1924 3790 900 * Zugang . . 1233442 I8J 33 4 45 Abschreibung. 24666 663 00 4. . Maschinenkonto: Saldo am 1. November 1924 75 dd = Zugang . . 970862 5 od 62 , ö 28 05 62] 57 000 b. Gespanne nebst den dazugehörigen Utensilien. 6. Inventar 1 7. Gesamte Vorräte an Rundhölzern, Schnitt⸗ . material, Waldbeständen ze. k 141 362 30 8 , 182 335 50 J 39 530 28 19. Kontokorrentkto, Debitoren (davon AI 448 084,935 . Fyrderung gegen ausländische Tochtergesellschaften) 2058 92785 d 1 12. Avalkonto 4K 10 00 . 3 238 709 53 Passiva. 1. Per Altienkapitallonto: Stammaktien... .. a - Dorzugzaltien ...... 61 G60 = . 231 000 -— 2. Kontokorrentkonto, Kreditoren (einschließlich ö 6 459269 80 Forderung von Tochtergesellschaften) 1628177 38 kJ 27 81 36 4. Reservefondskonlo !.... . 130 C0 3 h. Reservefondslonto l... 323080 6. RNeservesondskonto Ill.... ho 000 7. Avalkonto 4 10 000 ö k in) ö 109871999

3 238 709 53

Beuthen, O. S., den 31. Oktober 1925.

Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

erner. D. Goldstein. Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz mit den von mir geprüften und ordnungsmäßig befundenen ö bessaͤtige ich hiernỹt. Beuthen, O. S., den 31. Januar 1926.

, 1 . gerichtlich vereideter Bücherrevisor fuͤr den Landgerichtsbezirk Beuthen, O. S. Gewinn⸗ und Verlustkonto.

, we, men ,.

. Debet. 8 6. 8 An Handlungsunkosten , 0 902 05 . en, J 92 976 57 Abschreibungn J ö 3 67661 Reingewinn, welcher wie folgt verwendet werden soll: e Dividende von Vorzugsaktien... 9 460 Dividende von Stammaktien... 84 000 Tantieme an den Aufsichtsrat.. ... 21569 6 7750 60 ö Gewinnvortrag für 19265/2654... . 1194439 1098 12292 Ws . . Kredit. . Per Gewinnvortrag aus 1923ĩ243.. . 1023043 Betriebs. und Geschäftsergebnisse 276 766 10 Gewinnergebnis ausländischer Geschäfte ..... 62] 60 366 274 22

Beuthen, O. S., den 31. Oktober 1925. . Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. Werner. D. Goldste in.

Die Uebereinstimmung vorstehender Gewinn und Verlustrechnung mit den von mir geprüften und ordnungsmäßig befundenen Handlungsbüchern bestätige ich hiermit. Benthen, O. S., den 31. Januar 1926.

C. Joseph, ; gerichtlich vereideter Bücherrepisor sür den Landgerichtsbezirk Beuthen, O. S.