32 Orebro — Kövings Eisenbahnen.
33 Ostra Central Eisenbahnen.
34 Ostra Skanes Eisenbahnen.
3h ODxelösund —Flen — Västmanlands Eisenbahn.
36. Sfäne— Smaälands Eijenbahn.
37. Södra Dalarnes Eisenbahn.
38. Stockholm — Nynäs Eisenbahn.
39 Stockholm — Salsjöns Eisenbahn.
40 Stockholm — Västeras — Berge lagens Eisenbahnen.
41 Tidaholms Eisenbahn.
42 Trälleborg —Rydsgärds Eisenbahn.
3 (ddevalla— Vänersborg — Herrljunga Eisenbahn.
44 Uvppsala — Gäple Eisenbahn und die im Betriebe derselben stehende Gäple — Ockelbo Eisenbahn.
45. Växjö — Alvesta Eisenbahn
46 Varberg — Boräs Eijenbahn. (stad —Brösarps Ensenbahn, siehe Ystad— Eslövs Eisenbahn.)
47. Istad— Eslöps Gisenbahn und die im Betriebe derselben
stehenden Istad — Brösarps und Istad — Gärsnäs — S: t Olovs
Eisenbahnen
(Ystad = Gärsnäs — S: t Olovs Eisenbahn, siehe Istad — Eslövs
Eisenbahn.)
II. Schmalspurbahnen.
Blekinge Küstenbahnen
Halmstad— Bolmens Eisenbahn.
Kalmar — Berga Gisenbahn
Kalmar — Torsäs Eisenbahn.
Karlshamn— Vislanda — Bolmens Eisenbahn.
(Karlstad = Munkfors Eijsenbahn, siehe Nordmark — Klarälvens
Eisenbahnen)
5ß Lidköping — Häkantorps Eijenbahn.
57 Lidköping — Skara — Stenstorps Eisenbahn,
58. Mariestad — Roholms Eisenbahn.
59. Mönsteras Eisenbahn. i
60. Nordmark — Klarälvens Eisenbahnen (die Linien Hagfors— Munkfors, Edebäck —Sjögränd und Karlstad— Munkfors).
61. Norra Ostergötlands Eisenbahnen (die Linie Finspong — Morsholm).
62 Norsholm — Västervik — Hultsfreds Eisenbahnen.
63 Stara — Timmeisdala Eisenbahn (gehört den schwedischen Staatseisenbahnen und wird von ihnen betrieben).
64 Sfövde — Axpalls Eisenbahn
65 Stockholm — Roslagens Eisenbahnen.
66 Västergötland— Göteborgs Eisenbahn.
67. Vetlanda Eijenbahnen
KR. Bahnstrecken, die sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden, J. Dänischer Verwaltungen Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den dänischen Staatseisenbahnen betriebene Dampfsähren strecke zwischen Malmö und dem Freihafen Kopenhagen.
II Deutscher Verwaltungen. 2 Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit der deutichen Reichsbahn betriebene Dampffährenverbindung
Trälleborg — Saßnitz
III. Norwegischer Verwaltungen. 73. Die von en norwegischen Staatsbahnen mitbetriebenen Strecken von der norwegisch-schwedischen Grenze: bei Storlien bis Storlien !) bei Charlottenberg bis Charlottenberg y. Anmerkung Betreffend die Bahnstrecken, die von schwedischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 136. Dänemark, Ziffer 6. Norwegen, Ziffer 11. Schweiz. X. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. l. Normalspurbahnen. J. Schweizerische Bundesbahnen, ausschließlich der von ihnen be— triebenen Seilbahn Cossonay Bahnhos— Cossonay Stadt. 2 Berner Alvenbahn, Bern — Lötschberg — Simplon. 3. Bern — Neuenburg⸗Bahn (direkte Lmie). 4 Bodensee — Toggenburg⸗Bahn. D. Emmentalbahn 6 Freiburg — Murten — Ins⸗Bahn. Langenthal — Huttwil⸗Bahn. 8 Nartigny — Orsieres⸗Bahn. 9. S singen — Balsthal⸗Bahn. 109. Drbe — Chavornay⸗Bahn. Dont — Brassus⸗Bahn. Pruntrut — Bonsol. Bahn. Rorschach — Oeiden⸗Bahn. Saignelsgier— Glovelier⸗Bahn. Sensetalbahn. Zihltalbahn. Züdostbahn. . Sursee Triengen-Bahn. Mittelthurgau⸗Bahn. Uerikon Bauma⸗Bahn, Traverstalbahn. Wohlen — Meisterschwanden-Bahn.
II. Schmalspurbahnen.
31 Aarau — Schöftland⸗Bahn.
32 Appenzellerbahn
33 Bellin ona — Mesorcco⸗Bahn.
34 Bern — Worb⸗Bahn (Strecke Gümligen — Worb).
35 Berninabahn
3tz. Bire — Apples Morges⸗Bahn.
37 Bremgarten — Dietikon⸗Bahn.
38. Chur — Arosa⸗Bahn.
39 Greyerjer Bahnen.
40 Lugano — Tesserete⸗Bahn.
41 Martigny — Le Chätelard⸗Bahn. ;
42 Montreux — Berner Oberland⸗Bahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Linien Clarens— Chailly — Blonay und les Avants—
onlouy.
43 Rerner Oberland-Bahnen, ausschließlich der Schynige Platte⸗ Bahn und der von den Berner Oberlandbahnen betriebenen Linien Lauterbrunnen Mürren und Mürren — Allmend hubel.
44 Rhätische Bahn.
45 Saiagnelsgier —La Chaux⸗de⸗Fonds⸗Bahn.
46 Sernfstalbahn.
47 Solothurn — Zolltkofen — Bern ⸗Bahn.
48 Tramelan — Tavannes⸗Bahn.
49 Vevevsaner Bahnen ausschließlich der von ihnen betriebenen Linte Blonay — Les Pléiades.
50. Visp — Zermatt⸗-Bahn.
51 Wengernaslpbahn.
Hz. Worblentalhahn.
53 Wynentalbahn.
54 Mverdon — Ste⸗Croix⸗Bahn.
It. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb
ausmärtiger Verwaltungen befinden. l Oesterreichischer Verwaltungen. Die von den österreichischen Bundesbahnen betriebenen Strecken:
61. von der liechtensteinisch-schweizerischen Grenze bet Bucht (St. Gallen) bis Buchs (St Gallen).
62 von der österreichisch⸗schweizerischen Grenze bei St. Margrethen bis St. Margrethen
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h Auf diesen von den schwedischen Staatehahnen betriebenen Strecken wird der Zugdienst von den norwegischen Staatsbahnen besorgt.
deutsch⸗schweizerischen Grenze:
triebenen Strecken von der französisch⸗schweizerischen Grenze:
rischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Sechoslovakisch⸗deutschen Grenze:
österreichisch⸗Lechoflopakischen Grenze:
dechoslovakisch⸗ungarischen Grenze:
des Reichsgesetzblatts Teil enthält:
fahren, vom 22. Februar 19265,
verordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge, vom 19. Fe— bruar 1926.
Eisenbahnviehwagen, vom 20. Februar 1926.
—
besorgt nur den Zugdienst in den zwischen Genf-Cornavin und Frankreich verkehrenden Zügen.
besorgt nur den Zugdienst in den zwischen Le Loele⸗Stadt bezw. Le Loꝑele. Col-des⸗Moches und Frankreich verkehrenden Zägen.
II. Deutscher Verwaltungen. Die von der deutschen Reichsbahn betriebenen Strecken bon der s
63 bei Gottmadingen bis zur schwetzerisch⸗deutschen Grenze bei Wilchingen
64 bei Stetten bis Basel badischer Bahnhof.
65. bei Weil⸗Leopoldshöhe bis Basel badischer Bahnhof.
66 bei Gienzach bis Basel badischer Bahnhof.
67. Die von der deutschen Reichsbahn mitbetriebene Verbindungsbahn zwischen Basel badischer Bahnhof und Basel schweizerische Bundesbahnen
III. Französischer Verwaltungen. Die von der Gesellschaft der Paris-Lyon⸗Mittelmeerbahn be
68 bei St Gingolph bis Bouvere
69. bei Chöne⸗Bourg bis Genf.⸗Eaux⸗Vives.
70. bei La Plaine bis Gens⸗Cornavin )).
71. bei Vallorbe bis Vallorbe
22 bei Le Locle⸗Col⸗-des⸗Roches bis Le Locle⸗Stadt ?).
73. Die von der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß und in Lothringen betriebene Strecke von der französisch⸗schweizertichen Gienze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische Bundesbahnen.
74. Die von der Pruntrut=—-Bonsol⸗Bahn gemeinsam mit der Ver— waltung der Eisenbahnen in Elsaß und in Lothringen be— triebene Strecke von der französisch⸗schweizerischen Grenze bei Bonfol bis Bonfol.
IV. Italienischer Berwaltungen.
75. Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der italienisch⸗schweizerischen Grenze bei Chiasse bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von schweize⸗
Deutschland, Ziffer 124 bis 127. Frankreich, Ziffer 26 bis 30. Italien, Jiffer 24 bis 26. Cechoslovakei. A. Von Lechoslovakischen Verwaltungen betriebene = Bahnen und Bahnstrecken. 1. (echoslovakische Staatsbahnen, einschließlich der in ihrem Betriebe stehenden Bahnen, mit Ausnahme der Zahnradbahn . öotrba = trbsks Pleso. . 2. Mährische Lotaleisenbabn⸗Gesellschaft (Lokalbahnen: Pkivoz— Mor. Ostrava — Vitfoviec. Mor. Ostrava Mor. Hoy, poleünosti moravskxych mistnich drah v Mor. Ostravé).
3. Lokalbahn Brno — LÄizen.
4. Lokalbahn Frydlant — Bilä.
5. Lokalbahn von Hustopes
6. Elektrische Bahnen von Jablonee.
. Lokalbahn Kounice— Ivandice — Oslavany. 3. Lokalbahn Kurim — Bytz6ka Vevereks
9. ela babn Litovel —Senice, mit Abzweigung Litobel. Chokeliee — Mlaů
10. Lokalbahn Moravska. Ostrava — Karvinngs.
11. Lokalbahn Nezamyslice — Morkovice.
12. Lokalbahn von Novy Ji in.
13. Slezéks zemsks drähy (Hrusov — Slejské Ostraba).
14. Lofalbahn Studenka — gtramberk.
15. Lokalbahn Ljezd — Luhasovice.
HTI. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwal ungen befinden.
l Deutscher Verwaltungen. Die durch deutsche Eisenbahnen betriebenen Strecken bon der
31. bei Waldsassen bis Cheb,
32. bei Schirnding bis Cheb,
353. bei As bis Cheb,
34. bei Brambach bis Cheb,
35. bei Bärenstein bis Vejprth,
36. bei Moldapa bis Moldava,
37. bei Schöna bis Podmokly,
38. bei Schöna bis Döéin,
39 bei Seifhennersdorf bis Varnsdorf,
40. bei Großschönau bis Varnsdorf,
41. bei Zittau bis Liberec,
42. bei Markersdorf bis Hekmanice u Frydlantu, 43 bei Imtkschovice vod Smrkem bis Jindkichovice pod Smrkem, 44. bei Polubnz bis Polu bny
4. bei Starostin bis Mezimssti,
46. bei Vidnava bis Vidnava,
47. bei Krnov bis Krnov
48. bei Piltsch bis Opava,
49. bej Chuchelnä bis Chuchelnä,
50. bei Bohumin bis Bohumin.
II. Oesterreichischer Verwaltungen. Die durch österreichische Eisenbahnen betriebene Strecke bon der
—
65. bei Slaponice bis Slavonice.
III. Ungarischer Verwaltumgen. Die durch ungarische Eisenbahnen betriebenen Strecken von der
81. bel Bratislaoa-⸗Peträalka bis Bratislava⸗Petr zalka (Richtung nach Oroszvar) ͤ ;
32. bei Turna pri Moldave bis Turna pri Moldave.
IV. Rumänischer Verwaltungen.
58. Die durch die rumänischen Eisenbahnen nur im Peage!· Verkehr betriebene Strecke von der öechollovakisch⸗rumaͤnischen Grenze bei Gornzi Arduv bis zur Lechoflovakisch-rumänischen Grenze bei Teresva
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von Lecho— slovakischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 101 bis 114. Polen, Ziffer 21, 22. Berlin, den 24. Februar 1926. Der Reichs verkehrsminister. J. A.: Vogel.
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 160
das Gesetz über Militärgerichte und militärgerichtliches Ver—
die Verordnung zur Aenderung der Siebenten Ausführungs—
die Anordnung über FKurzarbeiterfürsorge, vom 20 Februar 1926 und die Verordnung über Beleitigung von Ansteckungsstoffen bei
Umfang 1/. Bogen. Verkausspreis 10 Reich pfennig. Berlin den 26. Februar 1926. Gesetzlammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
1) Die französische Gesellschaft der Paris-Löon-Mittelmeerbahn
2) Die franiösische Gesellichaft der Paris⸗Loon-⸗Mittelmeerbahn
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält:
das Gefetz über das am 15 Oktober 1924 unterzeichnete Ab⸗ kommen zwiüchen dem Deuischen Reich ind Haiti über die Aufhebung des Ausgleichsverfahrens, vom 11. Februar 1926,
die Bekanntmachung über die Ratifikation der deutsch⸗russischen Verträge vom 12. Oktober 1925 vom 11. Februar 1926,
die Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch-⸗finnischen Schiedsgerichts und Vergleichevertrags, vom 15. Februar 1926
die Verordnung zur Aenderung der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Be triebs ordnung vom 19 Februar 1926
die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen aum emer Ausstellung, vom 14 Februar 1926.
die Bekanntmachung über den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 17 Februar 1926, und
die Bekanntmachung eines Schiedespruchs auf Grund des § 69 des Industriebelastungsgesetzes vom 28. Dezember 1925, vom 17. Fe⸗ bruar 1926
Umfang 13 Bogen. Verkaufspreis 20 Reichspfennig. Berlin, den 26. Februar 1926.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Bern nn nn ,,,,
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 8 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
das Gesetz über das vorläufige Wurtschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien vom 18 November 1925, vom 16 Februar 1926.
das Gesetz über den Zujatzvertrag vom 26 November 1925 zum deutsch⸗niederländischen Handels, und Schiffahrtsvertrage vom 31. De⸗ zember 1891 und über den deutsch⸗niederländischen Zoll- und Kredit⸗ vertrag vom 26. November 1925, vom 16. Februar 1926
Umfang 11 Bogen. Verkaufspreis 20 Reichspsfennig.
Berlin, den 26. Februar 1926. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
B ekan n mim Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 des Reichsgesetzblatts Teil 11 enthält: das Gesetz über das deutsch-französische Handelsabkommen vom 12. Februar 1926, vom 22. Februar 1926. ; Umfang 1169 Bogen. Verkaufspreis 20 Reichspfennig. Berlin, den 26. Februar 1926. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Preußen.
Ministerium des Innern. Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungs— vizepräsidenten Dr. Poeschel in Frankfurt a. d. D. zum Präsidenten der Regierung in Liegnitz ernannt.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Reichsrat tritt Mittwoch, den 3. März 1976, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zusammen.
Nr. 8 des Reichsarbeitsblatts vom 24. Februar hat folgenden Inhalt: Amtlicher Tell. J. Arbeitsvermittlung und Eiwerbelosenfürsorge. Gesetze. Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Aenderung der Siebenten Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbslosensürsorge. Vom 19. Februar 1926. — Anordnung über Kurjarbeiterfürlorge. Vom 29 Februar 1926. — Aufhebung des Sichtvermerkzwanges mit den Niederlanden — VI. Wohnungs—⸗ und Siedlungswesen. Bescheide, Urteile: 16. Gesetzliche Miete für den Monat Februar 1926. — Anhang 11: Ausländische Gesetzgebung. Schweden, Gesetz, betreffend die Beschränkung der Arbeitszeit Vom 22. Juni 1923. — Anhang 111: Bekanntmachungen über Tarif- verträge J. Anträge auf Verbindlicherklärung von Tarifverträgen — II. Eintragung der allgemeinen Verbindlichkeit tariflicher Verein harungen in das Tarifregister. — III. Löschungen von Eintragungen über allgemeine Verbindlichkeit tariflicher Vereinbarungen in das Tarifregister — Nichtamtlicher Teil. Zur Arbeitsmarktlage. Vie Anordnung über Kurzarbeiterfürsorge vom 26 Februar 1926. Von Geh, Regierungsrat Dr. O. Weigert. Abteilungsdirigenten im Reichs arbeitsministertum — Statistik über Eignungsprüfungen bei den öffentlichen Berufeberatungsstellen Deutschlands. Von Prof. Dr Hans Rupp, Berlin. — Die Vermittlungstätigkeit der gewerbsmäßigen Stelienvermittler im 3. Vierteljahr 1925. Von Ludwig Schwan engel, Regierungsoberinspektor in der Reichsarbeitsverwaltung. — Uebersicht über die Ende September 1925 und Ende Dezember 1925 in Kraft gewesenen allgemein verbindlichen Tarisperträge. — Die Regelung der Arbeitszeit in Schweden. Von Landgerichtsrat Pr.— Spillner,. Münster i W. — Aibeitszeitregelung im französischen Gast⸗ und Schan kwirtschaftsgewerbe. Von Elje Lüders, Negierungsrgt in der Reichsarbeitsverwaltung. — Mitteilungen. — Sozialpolitische Zeitschriftenschau. — Bücheranzeigen und Bücherbesprechungen.
—
Nr. 8 des, Zentralblatts der Bauperwaltung“, herausgegeben im Preuß Finanzministerium vom 24 Februar i9zh, hat folgenden Inhalt: Neuere Kirchen baukunst. — Flächenaufteilungs« pläne. — Der weitere Ausbau des Fischereihafens Wesermünde. — Die mechanisch bewegte Treppe (Escalator, Fahr oder Rolltreppe). — Vermischtes. — Patente. Bücherschau. — Amtliche Mittetlungen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dt Tyrol Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsditektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt
Berlin Wilhelmstr 32.
Fünf Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage.
Erste Beilage
zum Deut s chen Neichsan zeiger und Breußtzischen Staatsanzeiger
Mr. 49.
1228
Berlin, Sonnabend, den 27. Februar
Amtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Preußen.
Ministerium für
Volkswohl fahrt.
Bekanntmachung
der in der Zeit vom 24. Januar bis 20. Februar 1926 genehmigten öffentlichen Sammlungen.
8 Stelle, an die Zeit und Bezirk, 9) 9 * 3 5 1 y * !
9. a, , . Zu fördernder Wohlfahrtszweck die Mitte in denen das Unternehmen
2. des Unternehmers . abgeführt werden an e win
8 ö sollen ausgeführt wir
1ẽSelbsthilfebund der Körper. Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf. Bund bis 30. April 1926 für Preußen
behinderten (Otto Perl⸗Bund) gaben Sammlung von Geldspenden und Werbung von Mitgliedern durch Werbeschreiben .
2 Verein Christlich⸗Deutsche Jugend⸗ Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf. Verein bis 30. Juni 1926 für Preußen, erziehung, Berlin ⸗Lichter⸗ gaben Sammlung von Geld⸗ und Sach felde⸗We st, Zehlendorfer spenden sowie Werbung von Mit- Straße 4 gliedern durch Zeitungsaufrufe,
Werbeschreibin und mündliche Werbung 3 Reichsverband zur Unterstützung Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf. Verband bis 31. Juli 1926 für, Preußen, Deutscher Veteranen Berlin gaben Werhung von Patenstellen für be— WMW. 9, Potsdamer Straße 126 dürftige deutsche Altveteranen und Sammlung von Geldspenden für Altpeteranen 4 Schlesische Funkstunde A. G', Zum Besten der Versorgung von A. G. bis 30 Juni 1926 Pr n Breslau 12, Hohenzollern— Blinden mit Rundfunkempfangsgerät innerhalb der Reich des Bres⸗ straße 93 lauer Senders lung 1 . Geld. und den durch Rundfunk und Aufrufe in der Zeitschrift ze iii, en und Niederschlesien auch Sammellisten in geschlossenen Ge⸗ ften.
b Schlesische Funkstunde A. Gi, Zugunsten der Beschaffung von Rund. A. G bis 30. Juni 1926 für Preußen inner—⸗
Breslau 12, Hohenzollern, funkgeräten für Kriegsbeschädigte und lb der Reichweite des Breslaue straße 93 Kriegshinterbliebene 6 ammlung von Geld— funk und der
ͤ Zeitschrift ze *.
6 Reichsverband für Waisenfürsorge, Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf. Verband bis 31. Dezem zen, Magdeburg, Königgrätzer gaben Sammlung von nd Sach⸗
Straße 6 penden auch in Form der Werbung umunterstützender Mi ͤ Werbeaufrufe in de briefe und mündlich J Volksbund Deutsche Kriegs⸗ Zugunsten der Fürsorge für die deutschen Bund 28. Februar 1926 für Ver⸗ gieräberfürsorge Berlin W. 1h, Kriegergräber im Auslande anstaltung von Str igen Brandenburgische Straße 27. P gelegentlich des Volkstrauertages Berlin, den 24. Februar 1926 Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Dr. Klausener, mr m e m m ee , , e e , , , , ,
2 2 nffick os Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Preussijcher Landtag. 133. Sitzung vom 26. Februar 1926, mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Ver Zunächst beschließt das Haus, daß der von den Kommu— nisten beantragte und von den Sozialdemokraten unterstützte Untersuchungsausschuß zur Prüfung von Berg⸗ arbeiterbeschwerden 15 Mitglieder haben soll. Dieser intersuchungsausschuß soll belanntlich prüfen, ob auf Zeche
eins deutscher Zeitungsberleger.)
Werne (Bergrevier Lünen) und auf Zeche Sachsen (Bergrevier Hamm) die bergpolizeilichen Vorschriften dadurch übertreten
sind, daß Bergarbeiter an heißen Zechenstellen länger als Stunden beschäftigt worden sind. Ein Unterausschuß dieses neuen Untersuchungsausschusses wird wahrscheinlich sich an Ort und Stelle bon den Zuüständen auf den erwähnten Zechen überzeugen.
Hierauf wählt der Landtag an Stelle des Abgeordneten Sch warzhaupt (D. Vp.), der sein Amt als Beisitzer nieder⸗ gelegt hat, den Abgeordneten Metzenthin (D. Vp.) zum Beisitzer.
Dann wird die zweite Beratung des Haushalts der Handels- und Gewerbeverwaltun g fortgesetzt.
In der weiteren allgemeinen Besprechung fordert
Abg. Merx⸗Köln (Zentr.), daß bei der Reichsbahngesell— . die Gruppe Preußen, die vertraglich Preußen 5 so hnell wie möglich eingerichtet wird. Der Leiter dieser Gruppen— berwaltung müsse von Preußen gestellt werden und Sitz und Stimme im Verwaltungsrat der Reichsbahn erhalten. Der Je ige gtand, daß Bayern alles früher vertraglich Festgelegte erhalten a., sei für Preußen als größtes Eisenbahnland unerträglich. inverständlich sei es auch, daß die Besetzung der preußischen Ver— waltungsratsmitglieder wieder so große Schwierigkeiten machten. Preußen fordere und erwarte baldigst Erledigung dieser Angelegen⸗ heit entsprechend seinem Vorschlage. Der Redner geißelt ferner die unsoziale Personalpolitik der Reichsbahn und insbesondere den
, . der seit Jahren im Gange sei und unvermindert fortdauere. Abg. Stolt (Komm.) sieht in der gegenwärtigen Wirtschafts⸗ lrise ein Anzeichen für den Niedemang des westeuropäischen Imperialismus. Der Redner begrüßt jede ie n die dahin seht, die Elektrizitätswirtschaft im Interesse der billigeren Be⸗ lieferung der Allgemeinheit zu monopolisieren, warnt aber davor,
ier wieder indirekte Steuern herauszupressen.
Abg. Perschke (Wirtschaftl. Vereinig) betont, daß es Zeit werde, daß das Handelsministerium die Ausgaben abbaue und zafür dem Handel langfristige Kredite gebe. Dabei solle es nicht o streng darauf sehen, daß gleich Grundstücke ats Sicherheit gegeben werden. Weiter setzt sich der Redner besonders für die Interessen des Kleinhandels ein. Er betont, wenn man gegen die Industrie so scharf vorgehen würde wie gegen den Kleinhandel, würde man bald nichts mehr von Preistreibereien spüren. (Sehr wahr! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung) = Abg. Schmiljahn (Dem) begründet einen demokratischen Antrag auf Beseitigung der Notlage der Fremdenindustrie in den Frenzgebieten des Glatzer, Riesen⸗ und Isergebirges. Es seien ort schwere Schäden durch Wetterkatastrophen entstanden, die sbenso repariert werden müßten wie die Hochwasserschäden im
esten usw. abgegolten worden seien. Außerdem müsse man im
vorliegenden Falle den Grenzcharakter des notleidend beachten. Die Tschechoslowakei versuche ohnedies, nach dort festen Fuß zu fassen.
. ann die Besprechung des Etatabschnitts „Gewerbliches UnterrichtsUwesen“.
Abg. Thjele (Soz.) hebt dabei hervor, daß Leistung hoch— wertiger Qualitätsarbeit für die Geltendmachung und Gesundung der deutschen Wirtschaft notwendig sei. Es müsse also alles getan werden, um die Heranbildung hochqualifizierter Arbeiter möglich zu machen. Wenn der weitere Abbau des Berufsschulwesens, besonders in den Großstädten, nicht verhindert werde, entferne man sich immermehr von dem Ziele des obligatorischen Berufsschul—
e ĩ Es folgt d
8
W. wesens, Zum Schluß polemisiert der Redner gegen Innungs beschlüsse, die schematisch vorschreiben, daß ein junger Mensch, der
e Veen ch — aus der zweiten oder dritten Volksschulklasse entlassen worden sei, nicht als Lehrling geeignet sei.
Abg. Dr. Amalie Lauer (Zentr.) verlangt Förderung des ge— werblichen und kaufmännischen Schulwesens und fördert für Frauen einen systematischen hauswirtschaftlichen Unterricht.
Abg. Heidenreich (D, Vp.) fordert höhere Staagtsbeiträge zur Förderung des Berufsschulwesens, da nur durch Qualitäfs. und Facharbeiter, die mangeln, unsere Wirtschaft wieder hochgebracht werden kann. Die Nibellierung der Lohnverhältnisss in der Revo—
h
i sution zeit habe hier auch großen Schaden angerichtet. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartes ) Redner bespricht sodann die Nob—= pwendigkeit einer besseren Ausbildung und größerer Aufstiegsmöglich—
ĩ
keiten der Berufs. und Gewerheschullehrer. Gegenüber partel— politischen Einflüssen in manchen Kommunalverwaltungen müsse auch hier das System wje bei anderen Beamten nach dem Dienftalter eingeführt werden, ebenso Abschlußprüfungen, praktische Ausbildung und Hergnziehung, von Kräften aus dem praktischen Beruf. Die unnütze Ausgabe für Lehrwerkstätten an den Berufsschulen folle man ich sparen, wo die praktische Erlernung des Berufs in der Meister⸗ ehre ausreichend vorhanden sei.
Abg. Rehbein (Komm) erklärt, die Lehrmittel in den Be—
rufsschulen seien zu primitiv; der Staat müffe größere Zuschüsse leisten und Lehrwerkstätten schaffen; da könnten auch die Lehrlinge a ah me finden, die nach Schließung von Betrieben auf der Straße ägen. . Abg. Merten (Dem.) berlangt, daß alles, was zum technischen Schulwesen gehört, dem Handel sministerium unterstellt werde, damit der nur die Sache e , Konkurrenzkampf unter den Behörden aufhöre,. Preußen stände auf dem Gebiete des kaufmännischen und gewerblichen. Schulwesens bedauerlicherwelse hinter allen anderen deutschen Staaten zurück, wo 0 8 dieser Henn Schulkosten vom Staate getragen würden. Auch , müsse die Zuschüsse erheblich erhöhen. Weiter verlangt der Rebner, daß die Ausbildung der Berufsschullehrer auf derselben neuzeitlichen höheren Basis erfolge wie die der Volksschullehrer durch die pädagogischen Akademien.
Aug. Mohrhotter (Wirtschaftl. Vereinig) setzt sich dafüt ein, daß in den Berufsschulen mehr die praktische Arbeit als die theoretische gepflegt, gelehrt und gefördert werde als Anhaltspimkt für, die Ausbildung des Lehrlings bei seinem Meister. Es fel un— bedingt erforderlich, daß dem außerordentlichen Mangel an Qualitäts- arbeitern abgeholfen werde. Aber die Fortbildungsschulen sosflten nicht
eine Fortsetzung der Elementarschulen bilden, sondern etwas ganz
Eigenartiges darstellen.
Ein Regierungsvertreter betont, daß jahrzehntelange Erfahrung gelehrt habe, daß die Berufsschule nicht gede hen könne ohne Schulpflicht. Es sei das Streben der Regierung, möglichst bald u einer e ,. gesetzlichen Regelung des Berufsschukwesens zu ommen. n verantwortlicher Stelle denke niemand daran, die praktische Lehrg beim Handwerksmeister durch die Fachschule zu er— setzen. Die Fachschulen sollten vielmehr nur eine Ergänzung zu bieser erprobten 59 beim Meister darstellen. Dabei müsse man bedenken, daß die Beruftschulen für viele die letzten Schulen find,
Fragen mitberührt werden, die an den jungen Menschen päter herantreten werden. (Sehr richtig Es sei zu hoffen, daß die Staatszuschüsse für das Berufsschulwesen bald so gesteigert werden könnten, wie es im Interesse der Jugend nohwendig sei. (Bei⸗ fall links.)
Abg. Mantke-⸗Gleiwitz (D. Nat.) äußert seine Unzufriedenheit mit der mangelnden Finanzierung der Berufsschulen. Die Lehr⸗ mittel seien heute vielfach überholt.
Damit schließt die Besprechung. Die Abstimmungen werden ausgesetzt. ;
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs einer Gebäudeentschuldungssteuer.
Berichterstatter Abg. Falk (Dem )) legt dem Hause die An—⸗ träge des Hauptausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt zuwächst, den Namen des Gesetzentwurfs wieder in „Hauszinssteuer“ umzu⸗ wandeln. In einigen Entschließungen wird das Staatsministerium ersucht, Wohnungen von Arbeitern, Handwerkern und kleinen Ge⸗ werbetreibenden auf dem Lande, die der Hauszinssteuer unter⸗ liegen, niedriger einzuschätzen. Weiter verlangt der Ausschuß bald⸗ möglichst eine Nachweisung über die Verwendung und , der dem Ausgleichsfonds aus der Hauszinssteuer für 1924 und 19 zugeflossenen Beträge sowie zur Verminderung der Erwerbs⸗ losigkeit die sofortige Bereitstellung eines namhaften Teils der für 1926 vorgesehenen Mittel für öffentliche Bauten und eines Be⸗ trages von 59 Millionen für die Finanzierung des Wohnungs⸗
durch die Kommunalverbände. Der Ausschuß hat außerdem e eine Bestimmung dahin aufgenommen, daß bei Ein⸗
n, die ausschließlich vom Eigentümer und seiner
die sie im Leben besuchen können. Deshalb müßten dort 24 alle P
s
11, 6. wohnt wer stunden oder nieder⸗ 66 unbillige Härte dar⸗ eingänge müssen bet sen, wenn der
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ner e ner bet te und ist bet te und ist be
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bedingt gestaltet word
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idstücken, die am 31. Dezember 1918 mit di 7 — 66 or *** 83e 8* .
en Lasten gar nicht oder mit einem Goldmar
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hr als 49 vH des Friedenswert ] 96 RMosgftr'unr je nach Belastung,
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DT, daß 2010 für D den anderen allgemeinen Finan ie 26,0 für Neubauzwecke ztadt⸗ und Landkreise.
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191Irn .
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ĩ und */, Al esen Eingängen ide Wohlfah we Der Bericht⸗ ersucht um A ge nach den Ausschuß⸗
n Die Besprechung des Hauszinssteuergesetzes wird erst am
bend beginnen.
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gt sich dann noch weiter mit der
Beim Titel „Durch 9 bedauert n Fritsch (Soz daß die ittel Bier denten? Abg. Fritsch (Soz.), daß die Mittel hier ganz bedeutend
herabgesetzt sind. Gerade die Not der Heimarbeiter mache eine aufmerksame behördliche Beobachtung der Durchführung der gesetz⸗ lichen Bestimmungen im Intetesse dieser besonders schlechk be— zahlten Arbeitnehmer erforderlich.
Abg. Bartels -⸗ECrefeld (Comm verlangt beim Titel „Luft—
hrtwesen“, daß Reich und Staat, wenn sie, wie vorgesehen, illionenbeträge zur Förderung des Luftfahrtwesens beistenern, ch auch einen entsprechenden Einfluß bei den Gesellschaften sichern. as beste wäre eine Verstaatlichung der deutschen Luftfahrl. Damit schließt die Einzelbesprechung. Die Abstimmung über die angefochtenen Titel und die vorliegenden Anträge zum Handelsetat wird ausgesetzt. Um Hz Uhr vertagt sich der Landtag auf Sonnabend 11 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen außer kleinen Verlagen die erste Beratung der Gezoerbesteuer und die zweite Beratung des Hauszinssteuergesetzes.
J.
Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte gestern unter, dem Vorsitz des Abg. B. Dr. Kahl (D. Up.) die Beratung der Anträge über die ver mögensrechtliche Auseinander-
setzung mit den früher regierenden Fürsten⸗ häusern fort. Vor Gintzitt in die Tagesordnung gab, dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deut cer Zeitungsverleger zufolge Abg. Dr, Rosenfeld (Soz) im Anschluß an Meldungen des „Vorwärts“ und der „Roten Fahne“ der Vermutung Ausdruck, 6 eine Sabotage des Volksbegehrens von einer Reihe bon Guts. un Gemeindebehörden . werde. Was gedenke die preußische Re⸗ gierung und die Reichsregierung zu tun, um die Burchführung des Volksbegehrens zu sichern? Nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte über, die Zulässigkeit dieser Verhandlung erklärte preußischer Ministerialrat Schuetze, daß das preußische Ministerium des Jarern die Anordnung für die Durchführung des Verfahrens mit der Beschleunigung herausgegeben habe, die möglich gewesen fei. Sollte eine Behörde Sabotage treiben, so weise er darauf hin, daß der Min ister des Innern, die Aufsichtsbehörden über die Gemeinden und Guts. bezirke mit, den nötigen Anweisungen zu versehen, Anlaß nehmen werde. id om e, Geheimrat Kuenzer: Die Durchführun des Volksbegehrens ist Sache der Länder. Dagegen ist das 6 bereit, wenn Beschwerden, betr. die Durchführung des Volksbegehrens kommen, auf die Landesregierungen entsprechend einzuwirken. Nag kurzer weiterer Besprechung, in der vom Reich weitergehende Maß— nahmen gefordert wurden, wurde in die Tagesordnung eingetreten. §z 8 wurde nach kurzer Besprechung angenommen. Er lautet: „Ein Wischen den Parteien beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehender Schiedsvertrag hindert die Anrufung des Reichssondergerichts nicht.“ Es folgte, 8 9, der bestimmt, daß das Reichssondergericht zunãchst ehen gütlichen Ausgleich zu versuchen hat, und dlesen die Möglichkeit Ri, Beweise zu erheben und Gerichte um Rechtshilfe zu ersuchen. Eine längere Aussprache drehte sich um den Gedanken eines sozial— demokratischen Antrags, auch die Steuerbehörden zu solchen Aus— künften zu verpflichten, und um die Frage, inwieweit damit das Steuergeheimnis durchbrochen werde oder werden müsse. An der Aussprache beteiligten sich u. a. die Abgg. Dr. Rosen feld (Soz.), Schulte⸗Breslau (Zentr), Weg mann Gentr), Lohmann S* grant Be n nder ch fs Ma Grgfedn m Re de, (D. Nat.). Schließlich beantragte Abg. Dr. Rosen feld (Soz) fan neue Tormulierung: Die Steuerbehörden sind veipflichtet, ie von den Reichssondergerichten erforderte Auskunft zu erteilen.
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