w —
133325) Bekanntmachung,
Wir geben davon Kenntnis, daß Herr August Rosendahl aus Ratingen als Vertreter des Betriebsrats aus dem Auf— sichtsrat unserer Gesellschaft ausgelchieden und an seine Stelle Herr Bruno Dehmel aus Gelsenkirchen getreten ist.
Düsseldorf, im Februar 1926.
Mannesmannröhren⸗Werke. Der Vorstand. (132304 Bilanz
für das Geschäftsjahr 18241 der Artemis Grundstücksverwaltungs⸗ und Verwertungs- Aktiengesellschaft.
1
2 Grundstückskonto 3 , 48 200 26. al Abschreibunger a 9 106 80 4779320 Pa ssiva Dpotheken ... . 36 760 — Grundkapital... 10 000 — e r 47793 20 —— — Einnahmen. RM 3 Mie l 10 tza9s6tz Nerlus w 1 682 86 . Ausgaben. Ausgal K 11 68286 132509 ,
Bilanz für das Geschäftsjahr 1924
der Neuer Westen Grundstücks⸗ verwaltungs⸗ und Verwertungs⸗
Artiengesellschaft.
Attiva. RM 3 Grundstück. 3131616468 Abnutzung 15004
60 ho0
Passt va
Yypotheken 649 099 Grundkapital DJ ,, k 1600 — 60 500 — Einnahmen, RM * Miet WJ ern, 40542 10 955 76
Ansgaben
Ausgal 6 n . * 2 ö 16 955 76 ⸗ 10 9b5 76
(i27651]
Rufsische Kaufmannshank A. G., Berlin.
Bilanz ver 31. Dezember 1924.
. Aktiva. . Kassa , 40 — Debitoren J 1521 16 2 anke a 9 9 73701
5298117 . Passi ug. Atti nkapital 6. . . 1 . 1 * 5 000 — Kreditoren ö 156 — Gewinn . J 142 7
h 20817
Gewinn und Verlustkonto.
; . . K Handlungsunkosten . 70483 , 14217
847 — Probision g gg g 824 45 in; 22 55
847 — Bilanz per 31. Dezember 1925. . Aktiva. AÆK 149 Debitoren J . Bank. und Postscheckkontg .. 1021 . , 750 —
5802 47
Passiva.
Altienkapital.. ... 6 900 43 Gewinn w 302 47
b zo a7
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
. 4M 9 Handlungsunkosten ..... 670 40 . 302 47
972 87 Gewinnvertrag 1924 .... 14217 Zinsen 1 h 830 70
97287
Auf der am 28. Januar a. e. abge⸗ haltenen 0 G⸗V. wurden folgende Be⸗ schlüsse gefaßt:
J. a) Zum Vorstand wurde Herr Kauf⸗ mann Eduard Kannegießer bestellt. b) Zu Aussichtsratsmitgliedern wurden die Herren: Dipl. Ing. Friedrich Mever, Waldhausen, Ostpr., Dr. phil. Reinhard Schalkhäuser, Steglitz, gewählt
2 Die Bilanzen für die Gesch⸗Jahre 1924 und 1925 wurden genehmigt und dem Vorstand und dem Ausfsichtsrat Entlastung erteilt
3 wurde beschlossen: a) Die bisherigen 250 Stammaktien in Vorzugsaktien um⸗ zuwandeln im Nominalwert von je RM 20. b) Das Grundkapital von bis 000 RM durch Ausgabe von 50 St. neuen Aktien im Nom -Betrage von je RM 100 m. einf. Stimmrecht zu erhöhen.
Berlin, im Febtuar 1926.
RM 3
„Alter Eickemeyer“ .- Mainz 1341991 Aufforderung. Nachdem die neuen Reichsmarka erschienen sind, ersuchen wir un näre, ihre Papiermarkaktien Reichs markaktien bis zum 1. Juni d. IJ bei der Commerz und Privat⸗Bank, A.⸗G. Filiale Mainz umzutauschen Es entfallen auf PM 12009 alte Aktien
gogon wit gegen neue
Firma ausgeglichen
Aktien, die bis zum genannten Tage nicht eingereicht sind, werden für kraftlos erklärt.
Mainz, den 25. Februar 1926. „Alter Eickemeyer“ 2. G. Der Vorstand.
l I19 7mm Goldmarkeröffnungsbilanz der Haus Pallas Grundstücks Aktien
ö Aktiva. . 4 Anschaffungkwert der Grundstücke 10 900 Unterschied zum Tageswert. .. 10000
— —
Pa ssivn, Menne, .
20 000
Berlin, den 106. Junt 19255. Der Anfsichterat. Der Vorstand.
114980 Saus Pal llas Grundstüc„ks Attiengesellscha ft. Bilanz für das Jahr 1924.
Aktiva.
Grundbesitz
. Passiva. Grundkaptta Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 1924.
Mietseingänge .. .
Betriebskosten, Reparaturer ; G R 509
—
131389 Berlin, den 16. Juni 1925. . Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. D Krumholz. Dr. Landsberger. . Adier Pen Aktiengesellsch aft Nürnberg, Harmoniestraße 18. Bilanz per 31. Dezember 1924.
; Attiva. RM * ,,,, 170 000 - Maschinen⸗ u. Kraftanlage 34 974 47
Verlust per 1944...
8 1906]
. Passing. Stammaktienkapital ... Kreditoren... 126 087150 Uebergangskont⸗⸗ .. 69830 405 78580 Gewinn und Verlustkonto. . . Soll. Fabrikations⸗, Handlungs⸗ und Generalunkosten .. ,
11211775 19711899
Saben w 13891939 58 199 51 197 11890 Der Vorstand. Rich. Jäger.
(130202 Gläubiger⸗Aufruf.
Die Adler Pen Aktien ⸗Gesellschaft in Nürnberg, Harmoniestraße 18, hat sich durch a. o. Generalversammlungs⸗ beschluß vom 5. Januar 1926 aufgelöst und 1 in Liquidation getreten. Der diesbezügliche Eintrag in das Handels⸗ register des Amtsgerichts Nürnberg erfolgte am 10. Februar 1926.
Liůguldator ist der bisherige Vorstand Richard Jäger in Nürnberg.
Die Gläubiger werden ersucht, ihre etwaigen noch offenen Forderungen, mit entsprechenden Belegen versehen, bei unserer Geschäftsstelle in Nürnberg, Har— moniestraße 18, einzureichen.
Nürnberg, den 15 Februar 1926.
Adler Pen Altien ⸗Gesellschaft in Liquidation.
Waren.
Verlust per 1924...
lo. Verschiedene Pekanntmachungen.
(134203
Die Deutsche Patent⸗Ankerschienen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, ist am 165. Juni 1925 in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Josef Halfen, Liquidator. (1335041
Die Brill & Gerschmann G. m. b. S. in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Liquidator zu melden. Berlin, den 24. Februar 1926.
A. Goldenweiser, Berlin W. 30,
eine neue Neichsmarkaktie über RM 20. 2 4 r Bon raongnntar Spitzenbeträge werden bei vorgenannter
Geseilschaft Berlin per 1. 1. 1924.
n
260900
D. Krum holz. Dr Land berger.
Werkzeuge, Fabrik ⸗ und
Geschaͤftseinrichtung .. 33 31899 Waren. . b 882 — Kassa und Außenständen. 12 41083
0 60 80 J
280 000 -
NM 18
155 90715
d. h. mit dem 31. Märs 1926, er- löschen. Unsere Mitglieder haben jedoch
II31200 Einladung zu Berlin W. 9, Leipziger
ordentlichen
im Clubhaujse, Platz 16, stattfindenden Generalversammlnung. Tagesordnung: 1. Erstattung Jahres berichts. 2. Beschlußfasfung über Erteiln EGntlastung. l 3. Neuwahlen zum Repräsentantenaus⸗ schuß. 4. Verschiedenes. Berlin, den 19. Februar 1926. Automobilelub von Denischland. Adolf Graf v Arnim
Präsident.
des ahres, 1nd Kassen SIlhtes⸗ und RMäüssen⸗
(134498 Sterbekasse „Deutscher Postverband“ Vers. B a. G. in Berlin, in Liguidation.
Die 16. ordentiiche Hanptversamm⸗
Berlin 8W. 48, Enckeplatz 4, statt.
r Tagesordnung:
1. Bericht über den Rechnungsabschluß für das Geschäftsjahr 1925 (1. April bis 31. Dezember).
2. Bericht des Rechnungsausschusses.
3. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnune
4. Wahl der Liquidatoren.
5. Wahl des Aussichtsrats und des Rech—
nungsausschusses.
Allgemeine Aussprache über Wieder⸗
aufleben der Sterbekasse.
J. Verschiedenes.
/ Anträge liegen nicht vor
Die Liquidatoren:
Funk. Henkel. Vo
(134499) Bekanntmachung. Auf Grund eines in der a. o. General⸗ versammlung unserer G
7. Dezember 1925 gefaßten Beschlusses haben wir uns durch Vertrag vom 15. Ja⸗ nuar 1926 mit der Stuttgarter Pferde⸗ n. Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellschaft a. G. Stuttgart, Waldeckstr. , vei= ständigt, unsere Geschäste ab 1. Januar d. J. auf diese Gesellschaft zu übertragen. Das Neichs⸗Aufsichtsamt für versicherung Berlin hat den Vertrag in
unter Hinweis auf §§ 47 bis b6 der Satzung, wonach fämtliche bei uns laufen⸗ den Versicherungsverträge mit dem Ablauf von vier Wochen nach Veröffentlichung,
die Möglichkeit, durch umgehende Ein— sendung einer diesbezüglichen Erklärung,
garter Pferde⸗ u. Vieh⸗Versiche Gesellschaft a. G. verlängern zu lassen. Stuttgart, den 25. Februar 1926. Erste Württembergische Vieh Versicherungs Gesellschafta. G. Der Vorstand. Hirsching.
125755) Bekanntmachung. .
Die Kammerlichtspiele G. m. b. S. in Fulda sind aufgelöst. Die Glän⸗ biger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Der Kaufmann Nobert Saal⸗
bachstr. 24, ist zum Liquidator bestellt. Fulda, den 2. Februar 1926. Der Liquidator.
134120) Bekanntmachung.
Die Alfred Jabukowski Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin tst auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden Berlin, den 24 Februar 1926.
Der Liquidator der Alfred Jakubowski Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation:
Werner Jakubowski.
(131204
Die Bernh. Blümel G. m. b. S., Apolda, wird lt. Gesellschaftsbeschluß aufgelöst. Die Glänbiger werden auf⸗— gefordert, ihre Forderungen zur Anmeldung zu bringen. Zum Liquidator wird Herr Bernh. Blümel, Apolda, bestellt.
Bernh. Blümel, als Liquidator.
i834 .
Die unterzeichnete Gesellschaft ist in Liquidation getreten. Ich fordere die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden. Gesellschaft für Aluminothermie m. b. S. Professor Dr. Hans Gold⸗
schmidt in Lignidation.
Der Liguidator: Rudolf Haß, Berlin W. 8, Friedrichstraße 181 1.
(131890
Die Kinderkleiverfabrik Helvetia G. m. b. S., Breslau, ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 24. 12. 1924 auf- gelöst und wir sind als Liquidatoren be— stellt Wir fordern die Gläubiger auf, ihre etwaigen Forderungen an uns anzu— melden.
Kaufmann J. Strumpf, Breslau, Ring b8. Kaufmann Heinrich Silber⸗ mann, Breslau, Charlottenstr. 386.
(128168 Maz Lissaner Speditions Gesellschaft m. b. S. in Liqu.
Laut Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 24 12. 1925 ist unsere Gesell⸗ schaft in Liguidation getreten. und fordern wir in Gemäßheit der gesetzlichen Bestimmungen unsere Gläubiger hier⸗ durch auf, sich bei uns zu melden. Berlin, den 13. Februar 1926
Der Vorstand.
Landshuter Str. 11/12.
der Senatssitzung vom 17. Februar 1926 genehmigt. Wir machen diese Mitteilung
ihre Versicherungsverträge bei der Stutt⸗
waechter in Frankfurt a. Main, Leer⸗ rungen anzumelden
BVernh. Blümel, Apolda, in Liqu.
: dung zu der am Dienstag, den ien 16. März 1926, nachmittags 5 Uhr,
na oy! 98 d
Muskau,
lung findet am 18. Mai 1926, abends 7 Uhr, im Restaurant „Schlaraffia,
zesellschaft vom
Privat.
.
Gläubiger der Gesellschaft werden aufge⸗ fordert, sich bei derselben zu melden.
(1535505
(1312021
b. G., in Bockhorn, ist am 16. Februar 1922 aufgelöst. Liquidatoren sind die
der Firn werden
Bekanntmachung.
6 —
51121110 [134119 Die Firn ö
die Commerz⸗ u
— *
93 gros Behrens .
der Verordnung über Goldbila . . , Antrag gestellt, nom. RM 137 500 Stammaktien
ammattten der Liquidations⸗Casse in Hamburg A.⸗G.
vit. A lassen,
Nr. 1 — 6875, wieder zuzu⸗ nom. RM 4862 500 neue Stammaktien derselben Gesellschaft. . eingeteilt in 1425 Stück zu je Ru 100 Lit. B Nr. 6876 — 8300, 22285 Stück zu je RM 1000 Lit. G , Nr. S301 - 10 520, 2500 Stück zu se NM logo Lit. D Nr. 10521 — 13020, zum Börsenhandel und Notierung an der biesigen Börse ner zulasse z Litliet!l! Dr nell zuz l assen. Hamburg, den 24 Februar 1926. Die Zulaffungsstelle an der Börse zu Hamburg. Robert Götz, stellv. Vorsitzenber.
(1213341
Die Lixi⸗Film⸗Atelier⸗Weißensee
G. m. b. H. Berlin W. S8, Leipziger Straße 30, ist aufgelöst. Etwaige Glän⸗ biger werden aufgelordert, sich zu melden. Liquidator ist Dr. Lucian Gottscho. iizglls) Die unterzeichnete Gesellschaft ist gemäß Ges.⸗Beschluß 1. 1 26 in Liquidation ge⸗ treten. Liquidator ist Dir. E. Theilacker, Bad Emg. Wir fordern auf. Forderungen an 3 Gesellschaft ungesäumt geltend zu machen.
Bad Ens, den 24. 2. 26.
Franz Schmitt Hotel Fürstenhof Engl. Hof G. m. b. S. in Lignidation Bad Ems.
118213 Nordische Solzhandelsgesellschaft m. b. S., Essen. .
In der am 8. August 1925 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung wurde folgender Aufsichtsrat gewählt: Generaldirektor Carl Hold zu Karnap, Direktor Wilhelm Huppert zu Mülheim⸗ Ruhr, Bergwerksdirettor Gustav Knepper zu Bochum, Bergwerksdirektor Carl Knupe zu Linden-Dahlhausen, Generaldireltor r zu Essen, Bergassessor Stens zu Mülheim⸗Ruhr.
(1342011 Die Firma Fritz A. Schmidt G. m.
b. S., Stettin / damburg, ist in Liqut⸗
dation getreten. Die Gläubiger werden
aufgefordert, sich zu melden.
. Etcrtin. 25. Februar 1926.
Alfred Spliesgart, Lignidator.
134202]
Reise und Verkehrsbüro „Globns“
G. m. b. S., Berlin.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
cz
2
Berlin, den 26. Februar 1926. Der Liguidgtor; Valter Boehm, Berlin W. 57, Zietenstraße 21I.
Laut Beschluß vom 21. Januar 1926 ist die „Rauchfard“ Rauchwaren⸗ Färberei ⸗ und Blenderei G. m. b. S. in Berlin in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forde⸗
Der Liguidator: Rosenblit.
Die Firma Gebr. v. Härsten, G. m.
Landwirte Heinrich v. Hörsten und Fritz v. Hörsten in Bockhorn. Die Gläubiger aufgefordert, sich bei den Liguidatoren zu melden. Gebrüder v. Hörsten, G. m. b. S. i. ., in Bockhorn.
(l20313 Die Seitenberger Eisenwaren⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist aufgelöst. Die Glän⸗ biger der Gesellschafter werden aufge⸗ fordert, sich bei dem Löiquidator Hermann Wollek, Prokurist bei der Oberschlesischen k in Gleiwitz, zu melden. Benthen / Gleiwitz, den 25. Januar 1926. Die Ligquivatoren: Schwarz. Wollek.
132905
MaxWBlasinski d Co., G. m. b. H. Berlin.
Die Gesellschaft ift lt. Beschluß der
Generalversammlung vom 4. 2. 26 auf-
gelöst. Die Gläubiger werden hierdurch
aufgefordert, sich zu melden.
Der Liquidator.
(130393 Die Flensburger Seifenvertriebs⸗ gesellschaft m. b. S. in Flensburg st aufgelöst. . Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Flensburg, den 6. Februar 1926.
Der Liquidator der Flensburger Seifenvertriebsgesell⸗ schaft m. b. S. in Liquidation: K. Jessen, Flensburg, Neustadt 56. 121332 Die Firma Ausland Anzeigen G. m. b. S. hat sich durch Beschluß der Gesellschafter⸗ versammlung vom 6. Januar 1926 anf⸗ ge löst. Wir fordern die Gläubiger der Ge— sellschaft auf, sich zu melden. Berlin, den 27. 1. 1926.
Die Liguidatoren:
Georg Birnbaum.
Dr. Johannes Schupp.
Der Liquidator: Moritz Meyer.
Hamburg. d nd Privat⸗Bank G. in. b. S., 2 G. in Hamburg sowie die Firma Conrad Schleusingen, ist aufgelöst Die Gläu⸗ Hinrich Donner in Hamburg haben gemäß biger werden ersucht. §z 4 der 6. Verordnung zur Durchführung den Liquidatoren Direktor Richard Gert⸗
nzen, den loff, Schmie defeld, oder Prokurist Alfred
eingeteilt in 68760 Stück zu je RM 20!
II28o s] Befanntmachung, Otto Ehrtzardt A Co,
Schmiedefeld, Kreis
sich zu melden bet
Müller,
Cassel, Schönselder Straße 48
9. Bankausweise. 164494 2Sochenübersich:
Reichsbank
vom 23. Februar 1926. Aktiva. 1. Noch nicht begebene RM Reichsbankanteile 3 999 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet ; 1 361 359 009 und zwar: Goldkassen⸗ bestand RM 1186862 000. Golddepot (unbelastet) bel
ausländischen ¶ Zentral ⸗ notenbanken
RM 1ln4 497 000
3. Bestand an deckunge⸗
sählgen Devisen . 419 167 000 4. Bestand an sonstigen ;
Wechseln und Schecks 1 266 053 000 6. Bestand an deutschen
Scheidemũn zen... K 251 0900 6. Bestand an Noten anderer
Banken k 32 378 00g 7. Bestand an Lombard⸗
forderungen 5 079 009 8. Bestand an Effekten.. 233 942 000
9. Bestand an sonstigen green Pasfiva, 1. Grundkapital: a) begeben.... 122 788 099 b) noch nicht begeben. 177 212 000 2. Reservefonds: a) gesetzlichereservefonds 25 403 000 b) Spezialreservefonds für künftige Dividen⸗ . denzahlung ... 33 404 099 o) sonstige Rücklagen . 127 000 000 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 2 6817 a oo 4. Sonstige täglich fällige Verbindlich keiten . 1002576 009 5. An eine Kündigungsfrlst ebundene Vethindlich⸗ w — 6. Sonstige Passiwa ... 6265 687 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM 505 696 00. Berlin, den 26. Februar 1926. Reichs bankdirektorium. Schacht. Kauffmann. v Grim m. Budeztes. Bernhard. Seiffert.
S4 l 894 000
2
Vocke, Friedrich. Fuchs. Dreyse. 134107) Wochenübersicht
der Bayerischen Notenbank voöm 23. Febrnar 1926. Attiva. RM Goldbestand ...... 28 bg 00 Bestand an:
deckungs fähigen Devisen. 5H 930 000 — sonstigen Wechseln und Scheck 73 153 903g. deutschen Scheidemünzen 63 000 — Noten anderer Banken. 2491 0900 — Lombardforderungen.. 524 000, — Werhhan leren Sb0 000. — sonstigen Aktiven... 3 996 000, — Passiva. Grundkapital ...... 15 000 000 —
Rücklagen. Gesetzlicher Reservefonds 10 000 0909, —
Umstellungsreservre . 3 513 000, Betrag der umlaufenden
Nieten !..., . . 6 8on oo, -= Sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten . 2 434 0090, An eine Kündigungsfrist
gebundene Verbindlich⸗
HeitenW& . D 90 Sonstige Passiven ... 6244 000, — Sarlehen bel der Deutschen
Rentenbank ..... 12 302 000 — Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
im Inlande zahlbaren Wechseln RM 4003000. München, den 25. Februar 1926. Bayerische Notenbank. Die Direktion.
(lsi6or
Stand der BVadischen Bank
vom 23. Februar 1926. Arttina. RM
Goldbestand. 3 8 118 956, 32 Deckungsfähige Devisen 4434 041, — Sonstige Wechsel u Schecks 38 558 O43 56 Deutsche Scheidemünzen . 11 133,6] Noten anderer Banken . 4 857 996, — Lombardforderungen.. 134 500. — Wertpapiere.... 4 2600 430 95
Sonstige Aktiva. ... 27030 881,21 Pa ssiva.
Grundkapital S 300 000. — Rücklagen .... 1700 000 Betrag d. umlaufenden Noten 23 805 100 Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten . An eine Kündigungsfrisi gebundene Verbindlich DR Rentenbankdarlehen ... 5 hb09 909. Sonstige Passiva ... 38647 013,53 Verhindlichkeiten aus weiter be⸗ gebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln
j 478 375 09* 1 475 376, 09)
17918 493, 18
Berlin W. 35, Potsdamer Str. 24.
Reichsmark 1 483 881,49.
Er ste Zent ral⸗Handelsregister⸗Beilage
zum Deutschen Reichsanz
Nr. 49.
Perlin, Sonnabend, den 27. Februar
eiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
1926
— ——
— —
— 2
Der Inhalt dieser Beilage, ß. der urheberrechtseintragsrolle sowi besonderen Blatt unter dem Titel
Zentral⸗Handelsregister
: LHandelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin . 6 , * 1 des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 8w. 48. Wilhelm
ür Selbstabholer au traße 82, bezogen werden.
in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handel e 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und
S., 2. dem Güterrechts', 3. dem Vereins-, 4. dem Genoffenschafts⸗, 5. dem Musterregister, S. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem
für das Deutsche Reich.
Das Zentral ⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tãglich. - Der Bezug preis beträgt monatlich 1450 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen
Einzelne Nummern kosten G, 15 Reichsmark. inheitszeile (Petit) 1.05 Reichsmark.
—
=
—
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heu
te die Nrn. 49A, 49B und 490 ausgegeben.
32. Bewertung der Apotheken konzessionen bei Ver⸗ aulagung der Vermögensteuer. Gesamtbe wertung des Be⸗ tricbsvermögens bei der Vermögensteuer 19241 * Bezüglich
der Bewertung der Apothekenkonzession H ür eboten erachtet, echt zu untersuchen, ob eine Heranziehung der onzession nach den für die Vermögensteuer 1924 maßgebenden geseßzlichen Bestimmungen überhaupt zulässig war, und zu⸗ treffendenfalls, in welcher Weise die Bewertung der onze ssion nach dem Gesetz — ohne Berücksichtigung der durch die Eylasse des zteichsministers der Finanzen vom 3. Miai 024 Ill Gs 2300 und vom 9. Dezember 1924 II C3 5359 zugelassener Abschläge. = zu erfolgen hatte. Dabei war zunächst festzuftellen, daß es sich bei der in Frage stehenden Konzession um eine nach dem preußischen Gewerbefteneredikt vom 2. November 1810 auf Grund der Ver ordnung wegen Anlage neuer Apotheken vom 24. Oktober 1811 verliehene, im Gegensatze zu den gemäß Kabinettsorder vom
5h. Juni 1894 seit dem 11. Juli 1894 erteilten unvererblichen und
unveräußerlichen Konzessionen sogenannte subjektiv persönliche, aber vererbliche und beräußerliche Konzession handelt. Der Reichsminister der Finanzen, welcher dem Verfahren beigetreten sst, hat zur Frage der Bewertung von solchen Apothekenkonzessignen ür die Vermögenstener 1924 ausgeführt, eine derartige Konzession . zwar ihrer rechtlichen Konstruktion nach rein persönlich und eilösche an und für sich mit dem Tode des Berechtigten. Durch die Verwaltungslibung (zu vgl. Kabinettsorder vom 5. Oktober 1546) sei ihr aber praktisch die Natur der Veräußerlichkert und Vererblichkeit dadurch beigelegt worden, daß dem Konzessionz⸗ inhaber bzw. seinen Erben ein maßgebender Einfluß auf die Wahl des Nachfolgers eingeräumt wurde. Die Konzession sei daher, da sie nicht an das Grundstück, auf welchem die Apotheke betrieben werde, gebunden sei, als selbständiges Recht und damit als ein. für 16 zu bewertender Gegenstand des Betriebsvermögens im Sinne es §8 des , vom 8. April i922 anzusehen und dementsprechend nach der für das Anlagekapital geltenden Be⸗ wertungsvorschrift des 5 31 Abs. 2 der Vermögensteuerdurch⸗ führungsbestimmungen mit dem Betrage zur Vermögensteuer
ranzuztehen, den der Apothekenbesitzer Ende 1913 für den Erwerb er Konzeffion hätte aufwenden müssen. Dieser Betrgg stelle einen Mindestwert dar, unter den nicht etwa auf Grund der S§5§ 1537 Abs. 2, 139 Abs. 1 der Reichs abgabenerdnung heruntergegangen werden könne, während ein höherer Ansatz im Wege der Gesgmt⸗ bewertung an und f sich zulässig sei. Bezüglich der bereits erwähn⸗ ten Erlasse führt der ieh gel der Finanzen noch an, die dort erteltte Ermächtigung an die Finanzämter zur Gewährung eines Abschlags bis zu 75 vH vom Vorkriegswerte der Konzessionen sei nicht als Abschlag unter dem Gesichtspunkt der Gesamtbewertung anzusehen, sondern stelle lediglich eine Billigkeits maßnahme, dar, die dadurch notwendig geworden len daß die Apothekenkonzessionen egenüber den Vorkriegswerten eine wesentliche Minderung er⸗ . haben. Der er , kommt bezüglich der Bewertung
r nach dem Gewerbesteueredikt von 1810 in der Zeit vom 24. Oktober 1814 bis zum 11. Juli 18914 in Preußen verliehenen Apothekenkonzessionen . die Vermögensteuer 1924 zu dem Aachen Ergebnis auf Grund folgender Erwägungen: Nach der im Schrift⸗ tum fast einmütig vertretenen Auffassung, der sich auch der Reichs⸗ finanzhof in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, können , . die nur eine persönliche Befugnis oder Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbebetriebs darstellea, mit Rücksicht darauf, daß sie an die Person des Inhabers gebunden i und weder unter Lebenden noch von Todes wegen, weder mit dem Geschäfte noch ohne dasselbe übertragen werden können, den 6 Wert des Geschäfts grundsätzlich nicht beeinflussen und sind daher bei der Vermögensteuer ebenso wie etwa die persönliche Geschäftstüchtigkeit des Inhahers als rein persönliches Moment auszuschalten. Nach dieser Ansicht, der sich der Reichsfinanzhof an⸗ schließt, scheinen auch die von 1894 verliehenen preußischen Apothekenkonzessionen, die ihrer rechtlichen Natur nach unzweifel⸗ haft nicht anders wie eine Personalkonzession zum Betrieb einer Wirtschaft eine obrigkeitliche, polizeiliche Genehmigung für eine bestimmte Person darstellen nd daher nach dem Gefetze weder ver= äußerlich noch vererblich sind, einer Bewertung für die Vermögen⸗ steüer nicht fähig zu sein. Diese Anschauüng, die auch das . Oberberwaltungsgericht für die preußische Ergänzungs⸗ teuer vertreten hat, wird aber der Bedeutung, die diese Konzessionen in der Praxis erlangt haben, nicht gerecht. Schon durch die ch Kabinetsorder vom 5. Oktober 1846 wurde bestimmt, ß die Konzession dem von dem abgehenden Apotheker oder seinen Eiben präsentierten Nachfolger unter der einzigen Bedingung, daß er ö ig qualifiziert sei, erteilt 8. eine 3 die durch die Kabinettsorder vom 7. Juli 1886 und die Ministerial—
verfügung vom 21. Juli 1886 dahin eingeschränkt wurde, daß die
Fräsentation in der Regel nur zulässig sein solle, wenn seit der Errichtung der 2. mindestens zehn Jahre vergangen seien. Nach diesen Vorschriften richtet sich auch heute noch die Praxis der Verwwaltungsbehörden, so daß der Inhaber einer dor 1854 konzessionierten Apotheke oder seine Erben infolge der Befugnis, einen , . zu bestimmen, damit tatsächlich für die Neu⸗ erleilung der Konzession maßgebend sind. Im reinen Rechtssinn berleiht zwar auch in diesen Fällen die Behörde an Stelle der in der Person des bisherigen Apothekenbesitzers erloschenen Konzession eine neue Konzession an den Nachfolger, wirtschaftlich betrachtet r ere, aber der alte Konzessionsinhaber bzw. seine Erben dem Nach olger durch die Präsentation die Konzession, und dafür lassen ie sich nicht , . Beträge bezahlen. Diesem Umstand, der ür den Inhaber der Kanzession einen realisierbaren Vermögens⸗ wert darstellt, nützt auch das preußische Stempelsteuergefetz aus, indem es in Tarifstelle 2a bei der Bemessung des Stempels für die Verleihung der Apothekenkonzessionen unterscheidet zwischen den bis 1894 verliehenen beräußerlichen und vererblichen Konzessenen, die diesen Charakter auch bei Neuverleihungen an Stelle der erloschenen Konzession beibehalten, und den seit 1894 verliehenen unveräußerlichen Konzessionen. Während nämlich für die letzteren ein fester Stempel von 50 Mark bestimmt wurde, ist für die ersteren
als Stempel 33 v5 des Wertes der Konzession angesetzt worden.
n der Begründung zu dieser Tarifstelle wird ausgeführt die dor 1894 verliehenen Konzesstonen ständen in ihrem Werte den lpothekenprivilegien nahe und seien Handelsgegenstand, indem für den Verzicht auf die Konzession und die Verpflichtung, den
Erwerber als Geschäftsnachfolster vorzuschlagen, erhebliche Preise sezahlt werden, auch lasse sich der Wert dieser Konzessionen ohne esondere Schwierigkeiten feststellen (vgl. Summel⸗Specht, Stempel⸗ teuergesetz Anm. Z und 5 zu Tarifstelle 22).
Beachtlich ist auch,
was der Vertreter der ,,,, der Beratung des Stempelsteuergesetzes (Kommissionsbericht S. 24) d ., „Der Begriff der vererblichen und veräußerlichen Konzesstonen ist — vielleicht per nekas — durch die langjährige Praxis entstanden, nunmehr aber als fu Recht bestehend anerkannt insofern, als die Regierung verpflichtet ist, den präsentierten Nachfolger zu konzessionieren, und kein Recht besitzt, eine einmal kon zesflonierte Apotheke wieder zu beseitigen. Da mit dem Betrieb einer Apotheke die agusschließliche Berechtigung zum Verkaufe von sogenannten Apothekerwaren verbunden 6. so steht der Wert der bererblichen und veräußerlichen Konzesstonen den Privilegien zienilich nahe, Da ferner seit dem Jahre 1894 das reine Perso nal⸗ prinzip ausschließlich zur 5 gelangt ist, so liegt es auf der Hand, daß diese Werte eine stelgende Tendenz zeigen? Faßt man diefe den bis 18914 verliehenen preußischen Konzessionen eigen= tümlichen Merkmale zusammen, so ergibt sich unbeschadet ihrer im Rechtssimn rein persönlichen Natur, daß sie bei der gemäß 84 der Reichsabgabenordnung für das Steuerrecht gebotenen wirt⸗ schaftlichen Betrachtungsweise, worauf schon die im Verkehr ihnen beigelegte Bezeichnung hinweist, als veräußerlich und vererblich angesehen werden müssen und infolge ihrer Verwertbarkeit aue den gemeinen Wert des Betriebsvermögens des Apothekenbesitzers beeinflussen. Damit entfällt für sie aber gerade der bereits oben angegebene Grund, der im allgemeinen die Ausschaltung der per. sönlichen Konzessionen bezw. Genehmigungen zur Ausübung eines Gewerbebetriebs bei der J, , geboten er scheinen läßt. Zu dem gleichen Ergebnis, daß die zesugn g, auf die Person des Nachfolgers einen Einfluß maßgebend auszuüben, einen zu dem Betriebsvermögen zu rechnenden greifbaren Ver⸗ mögenswert für den . darstelle, ist der 3. Senat des Reichsfinauzhofs in einer früheren Entscheidung gekommen, Nach § 15 des k in der Fassung vom 8. April 1927 ist Ziel der Bewertung des Betriebsvermögens die Erfassung des Gesamtwerts, bei dessen Feststellung alle Umstände, die bei einer Veräußerung des Betriebs im ganzen den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen sind, ohne daß es darauf ankäme, daß die einzelnen Faktoren sich gerade als dem Unternehmen gewidmete k im Sinne des § 8 des Vermögensteuergesetzes, der lediglich das Betriebsvermögen seinem Umfang nach abgrenzen, über die Bewertung aber gar nichts sagen will, darstellten. Für die Vermögensteuer 1924 sind aber in Artikel JI der II. Steuer- notverordnung besondere Bestimmungen getroffen worden, die zwar die Vorschriften des Vermögensteuergesetzes vom 8. April 1222 nicht völlig beiseite schieben, dieselben aber in wesentlichen Punkten a ändern. So werden insbesondere in 53 Abs. 1 Ziff. Bund 3. a. a. O. für das Betriebsvermögen Bestimmungen getroffen, die eine Einzelbewertung der zum Betriebsvermögen gehörigen Gegenstände vorsehen, und zwar, je nachdem . zum Anlagekapital gehören, nach den Ende 1913 geltenden Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreisen, wenn sie zum Betriebskapital gehören, nach den Ende 1923 eltenden Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreisen. Durch diese Vor⸗ orf über die Einzelbewertung 9 der nach dem Vermögen⸗ steuergesetze geltende Grundfatz der Gesamtbewertung mindestens insoweit durchbrochen, als nunmehr für die Regel die Bewertung des Betriebsvermögens in der Weise vorzunehmen ist, daß die Summe der so festgestellten Einzelwerte für die Vermögensteuer 1994 das Betriebsvermögen bildet, also diese einzelnen . nicht etwa nur Rechnungsfaktoren für die Ermittlung des esamtwerts darstellen. Fraglich kann nur sein, ob und inwieweit neben der Einzelbewertung auch noch wahlweise eine Gesamt—⸗ bewertung zulässig ist. Eine solche ist unzweifelhaft gemäß 5 3 Abf. 1 Ziff. 4 ö 1a 4. O. bei inländischen Erwerbsgesellschaften im Sinne des z 11 Abs. 3 des Körperschaststeuergesetzes, für deren An- teile, Genußscheine und Schuldverschreibungen Steuerkurswerte fest⸗ gesetzt oder Verkaufswerte ermittelt wurden, in der Weise zulässig und geboten, daß der Vermögensteuer mindestens der Betrag zugrunde zu legen ist, der der Summe dieser festgesetzten Steuer⸗ kurswerte bezw. Verkaufswerte entspricht. Darüber hinaus wurde dem Reichsminister der Finanzen im § 3 Abs. 1 Ziff. 4 Ab. 2 a. a. O. vorbehalten, zu bestimmen, inwieweit auch für andere Er⸗ werbsgesellschaften und für die übrigen Steuerpflichtigen, die Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen verpflichtet sind, der Gesamtwert des Betriebsver⸗ mögens bei der Ermittlung des Vermögens zugrunde gelegt werden durfte. Von . Ermächtigung hat der Reichsminister der Fingnzen im 5 35 der Vermögensteuer⸗Durchführungsbestimmungen Gebrauch . und bestimmt, daß bezüglich der im 8 3 Abs. 1 Ziff. 4 Abs. 2 4. 4. O. genannten Erwerbsgesellschaften und Steuerpflichtigen das Finanzamt bei der für das . ständigen amtlichen Handelsvertretung oder anderen amtlichen Berufsvertretung beantragen kann, daß ihm ein Gutachten über den Gesamtwert des Betriebsvermögens am 31. Dezember 1923 erstattet wird. Nach 5 36 Abs. 2 der Vermögensteuer⸗Durchfüh⸗ rungsbestimmungen gilt der von der Gutachterstelle begutachtete Gesamtwert des Betriebsvermögens als der Wert, mit dem das Betriebsvermögen für die Vermögensteuer mindestens zu. be⸗ werten ist. Versucht man nun die Gründe für die Aufnahme dieser Bestimmungen, die in den umschriebenen Fällen an Stelle der Einzelbewertung auch die Gesamtbewertung zuließen, klarzustellen und dadurch zugleich die Tragweite dieser , . zu er⸗ lennen, so muß man sich zunächst vor Augen halten, daß die Reichsregierung bei der Einführung des mehr schematischen Ver fahrens der Einzelbewertung nach Art. Il der II. Steuernotverord⸗ nung wohl . llaubt hat, daß sich bei den wirtschaftlichen Verhält⸗ nissen am Stichtag, der gerade in die ebe ,, von der durch die Inflation zerrütteten Währung zu stabilen Geldverhältnissen fiel, ein individuell bestimmter gemeiner Wert, der Anspruch auf eine gewisse Dauer besaß, sowohl für die einzelnen Vermögens egenstände, als auch für das Gesamtvermögen nicht oder nur sehr chwer würde an n. lassen. Dabei mag auch der Gedanke eine olle gespielt haben, daß das Reich, sollte eine zweite Inflation vermieden werden, unter allen Umständen mit einem bestimmten Mindestertrag der Steuern, die ihm die Deckung seiner Ausgaben ohne Zuhilfenahme der Notenpresse ermöglichten, rechnen können mußte, daß dies aber nur möglich war, wenn bestimmte Mindest—⸗ eingänge, wie sie auf Grund der Vorschriften über die Einzel⸗ bewertung wenigstens annähernd veranschlagt werden konnten, ge⸗ sichert erschienen. Aus dieser Erwägung heraus wird man auch die Vorschrift des 3 36 Abs. 2 der , , , , bestimmungen, die so zu verstehen ist, daß der von der Gutachter stelle festgestellte Gesamtwert nur dann, wenn er höher als das nach der Summe der Einzelwerte ermittelte Betriebsvermögen war,
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Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
der Vermögenstener zugrunde gelegt werden durfte, während ber einem niedrigeren Gesamtwert wieder die Einzel be werlun maß⸗ gebend sein sollt', für rechtsverbindlich halten müssen. ö Aus⸗ legung wird auc durch AÄrtikel 1 8 3 Abs. 1 Ziff. 4 Abf. 2 der II. Steuernowerordnung insofern gedeckt, als dort dem Reicht minsster der Finanzen die Ermächtigung erteilt ist, zu bestimmen, inwieweit bei den dort bezeichneten Steuerpflichtigen eine Ge⸗ famtbewertung des Berriebsvermögens an Stelle der Einzel bewertung vorgenommen werden durfte, und als auch in 3j fn * Abs. 1 für die Gesamtbewertung nach den Steuerkursen ausdrü li
bestimmt ist, daß der so gefundene Wert einen Mindestwer
darstelle. So . gewinnt die Zulassung der Gesamt⸗ bewertung durch Artikel A 5 3 Abs. 1 Ziff. 4 Abs. 2 der II. Steuer- notverordnung in Verbindung mit 5 386 der Vermögensteuer⸗Durch⸗ führungsbestimmungen die Bedeutung einer nur zugunsten des ran gere, erlassenen Bestimmung, die besonders in denjenigen Fällen praktisch werden sollte, in denen das Ergebnis der Einzel- bewertung in einem auffallenden Mißverhältnis zu dem höheren Gesamtwert eines Unternehmens stand. Demgegenüber wird man zugunsten, der Steuerpflichtigen den in den genannten Bestimmungen ür die Gesamtbewertung aufgestellten Voraussetzungen die Be ö. beizulegen haben, daß, abgesehen von der Bewertung nach Steuerkursen bei der Vermögensteuer 1924, eine Gesamtbewertung
überhaupt nur bei Erwerbsgesellschaften und bei denjenigen Steuerpflichtigen vorgenommen werden durfte, die nach den,. Vor⸗
schriften des Handelsgesetzbuchs zur Führung von Sandelsbüche rm verpflichtet sind, da nach dem Zwecke dieser Vorschrift nur eh von einiger steuerlicher Bedeutung von ihr betroffen werden sollten, und daß andererseits zum Schutze gegen eine den gerade am 86 . tag sehr schwer zu beurteilenden wirtschaftlichen Verhältnissen ni gerecht werdende Beurteilung des Gesamtbelriebsvermögens durch die Finanzämter der Gesamtwert durch die amtliche Berufsver. tretung der . Steuerpflichtigen zu begutachten war und die Steuerbehörde an diesen gutachtlich i enten Wert, wenn sie nicht die zu einem höheren Ergebnis führende Einzelbewertung vornahm, gebunden war, ohne einen darüber hinausgehenden Ge⸗ samtwert auf Grund eigener Feststellungen der Veram ag nch zu⸗ grunde legen zu dürfen. Nach dem Gesaßten scheidet hier die Mög- lichkeit, das Betriebs vermögen des Beschwerdeführers im Wege der Gesamtbewertung festzustellen, aus, da jedenfalls die eine Vor⸗ aussetzung dafür, Einholung eines Gutachtens über den Gesamt wert bei der amtlichen Berüfsvertretung, nicht vorliegt. Es ist da- her zu prüfen, ob die Konzession selbständig als Gegenstand des . oder etwa, wenn man sie als 1 Eigenschaft des Apothekengrundstücks ansieht, durch Berücksichtigung bei der Ermittlung des Wertes des Grundstücks im Wege der Einzelbewertung zur Vermögenssteuer 1924 herangezogen werden kann. Da die Konzession sowohl nach ihrer rechtlichen Gestaltung mit dem Grundstück nicht verbunden ist ¶nd daher auch keinen Bee tandteil des Grundstücks im Sinne des § 96 des 1 Ger etzbuchs bildet, als auch iatsächlich von dem Apothekengrundstüc jederzeit gelöst werden kann, z. B. dadurch, daß die Erben eines konzessionierten Apothekers, die die Konzession durch Präsentation eines Nachfolgers verwerten, das Grundstück aber nicht veräußern wollen, die Räume, in welchen bisher die Apotheke betrieben wurde, an den Nachfolger nur vermieten, oder daß ein Apotheker, der fü seine Person den Apothekenbetrieb aufgeben und die bisher zum triebe genützten Räume anderweitig verwerten will, zunächst die Genehmigung zur Verlegung des Apothekenbetriebs in ein benach— bartes Gebäude erwirkt und sodann die Konzession, die durch diese Verlegung nicht berührt wird, seinem Nachfolger durch Präsen— tation verschafft, so erscheint jedenfalls für die Vermögensteuer die nf e n , daß die Konzession eine werterhöhende Eigenschaft des Apothekengrundstücks darstelle, nicht 5. mag auch eine solche Auffassung für die an einen Verkehrs vorgang ge— knüpften Grundwechselabgaben im Falle der einheitlichen Ueber tragung der Konzession zugleich mit dem Grundstück geboten sein. Dagegen erscheint es unbedenklich, die Konzession, die nach dem Ge= . einen selbständig verwertbaren Teil des Betriebs dermoögenz bildet, als Gegenstand des Anlagekapitals aufzufassen und sie hier nach gemäß Artikel 11 5 3 Abs. 1 Ziff. Z der 11. Steuernotverord- nung in Verbindung mit § 31 der Vermögenste ner ⸗Durchführungs⸗ bestimmungen mit dem Preise zu bewerten, der Ende 1913 zu ihrer Anschaffung aufzuwenden gewesen wäre. Zweifelhaft könnte höchstens sein, ob nicht insbesondere mit Rücksicht auf die seit 1918 in vermehrtem Umfang erfolgte Verleihung neuer, , Konzessionen eine dauernde Entwertung der vor 1894 verliehenen Konzessionen eingetreten ist, die zu einer Bewertung derselben mit dem bei einer Vcräußerung Ende 1923 zu erzielenden Preise gemäß
32 der Vermögenstener⸗Durchführungsbestimmungen führen würde. Dem steht aber entgegen, daß diese Konzessionen, selbst wenn eine Wertminderung gegenüber dem Jahre 1913 eingetreten sein sollte, immer noch einen nicht unerheblichen Wert besitzen, da sich an der bevorzugten Stellung, die die Inhaber infolge der noch in gleichem Umfang wie Ende 1913 bestehenden Verwertungs— möglichkeit gegenüber den Inhabern der seit 1894 verliehenen un- veräußerlichen Konzessionen einnehmen, nichts geändert hat. War somit die Kanzession nach den für die Vermögensteuer 1924 geltenden i , Bestimmungen ö mit dem vollen Preise, der
nde 1918 zu ihrer . fung erforderlich gewesen wäre — und als solcher kann hier der Wehrbeitragswert angenommen werden —, zu bewerten, so fragt n welche Bewandtnis es mit den an⸗ , Erlassen des Reichsministers der Finanzen hat, die die inanzämter ermächtigen, von den festgestellten Vorkriegspreisen zum Ausgleich von nehmen. Wie sich aus dieser Begründung und auch aus den oben wiedergegebenen Ausführungen des Reichsministers der Finanzen anläßlich seines Beitritts ö — dem Verfahren ergibt, handelt es sich dabei um eine nach z 106 Ab 1 der Reichsabgabenordnung ge— troffene Billigkeitsmaßnahme, durch welche die Zuständigkeit der ö k einem teilweisen ,, Vermögensteuer in der Weise begründet wird, daß sie durch Gewährung eines Abschlags bon dem nach dem Gesetze vorgeschriebenen Werte der Konzession die Vermögensteuer in Höhe des Unterschiedsbetrags erlassen können, der sich bei Berechnung der Steuer unter Einsetzung des um den Abschlag ermäßigten Wertes der Konzession gegenüber der unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgeschriebenen vollen Vorkriegs- werts vorgenommenen Steuerfestsetzung ergibt. Die Bemessung der Abschläge ist daher, da es sich dabei wie in allen Anwendungsfällen des 5 1098 Abs. 1 um eine reine Verwaltungsmaßnahme hen en jeder Nachprüfung im Berufungsverfahren entzogen. (Urteil vom 19. Dezember 1965. VI A. 1735.)
ärten Abschläge bis zu 75 vn vorzu⸗
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