1926 / 53 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Journalisten in Deutschland kann nur mit der Behandlung der deutschen Journalisten in Frankreich in Relation gesetzt werden, und da kann ich nur feststellen, daß mir eine Erschwerung der be⸗ ruflichen Arbeit der in Paris anwesenden deutschen Jour— nalisten durch die französischen Behörden bisher nicht bekannt ge⸗ worden ist. Sie kann eintreten, wenn es nicht gelingt, die in meinen vorstehenden Ausführungen gekennzeichneten Tendenzen zu beheben. Verstärken sie sich oder werden sie aufrechterhalten, so muß ich befürchten, daß die französische Regierung über kurz oder lang gegen die in Paris anwesenden deutschen Presse⸗ vertreter Repressalien ergreift. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn die preußischen Behörden angewiesen werden könnten, den Wünschen des Auswärtigen Amts größere Berücksichtigung zu⸗ teil werden zu lassen, als es bisher der Fall gewesen ist. Mun hören Sie, was ich darauf geantwortet habe. Ich habe unter dem 9g. Mai 1923 geschrieben:

Der preußische Herr Ministerpräsident hat mir Ihr Schreiben vom 14. April d. J. zur Beantwortung übergeben. Obgleich ich heute noch nicht in der Lage bin, zu übersehen, ob und inwieweit die Klagen fremder Pressevertreter in jedem einzelnen Fall richtig und berechtigt sind, möchte ich nicht ver⸗ fehlen, Ihnen heute schon zum Ausdruck zu bringen, daß auch ich eine kleinliche und schikanöse Behandlung der ausländischen Pressevertreter als unwürdig und in ihren Folgewirkungen als schädlich für die Interessen des Reiches betrachte. Demgemäß werde ich den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin ersuchen, se ine Beamten mit den Instruktionen zu versehen, die eine unnötige Belästigung der fremden Pressevertreter ausschließen. Diese An⸗ weisung soll sich auch auf die Tätigkeit des Fremdenamts sinn⸗ gemäß erstrecken. Sie wollen aus dieser Stellungnahme ersehen, daß ich gern bereit bin, in meinen Ressorts alles zu vermeiden, was die Stellung des Auswärtigen Amts in der Wahrnehmung der Interessen Deutschlands irgendwie erschweren könnte.

In dem von Ihnen angeführten Einzelfalle, die Zuzugs⸗ genehmigung für Frau und Sohn des Berliner Berichterstat ters der französischen Tageszeitung „Le Matin“ betreffend, bedaure ich jedoch, nicht früher einen anderen Standpunkt einnehmen zu können, bevor mir nicht der Nachweis dafür erbracht ist, daß den Familienangehörigen deutscher Pressevertreter in Paris das gleiche Entgegenkommen bewiesen wird.

(Hört, hört! bei den Sozialdemokraten, bei den Demokraten und im Zentrum.) Durch die Folgen des Ruhreinbruchs ist die Wohnungsnot in Berlin noch schärfer hervorgetreten, da zahlreiche Ausgewiesene sich nach Berlin begeben haben, um hier ein Unterkommen zu sinden. Bei der Erteilung der Zuzugsgenehmigung an Aus⸗ länder müssen die Behörden deswegen sehr vorsichtig sein, um nicht eine begründete Mißstimmung der eigenen Volksgenossen gegen die Bevorzugung von Ausländern bei der Nachweisung von Wohnungen hervorzurufen. Das eine war also eine Reichsstelle, das andere war die preußische Regierung! Hört, hört! bei den Sozialdemokraten, bei den Demokraten und im Zentrum.) So können Sie an Hand des Aktenmalerials, wo Sie es finden im Auswärtigen Amt, in der Reichskanzlei, im preußischen Ministerium, beim preußischen Mi⸗ nisterpräsidenten —, seststellen, daß Ihre Behauptungen erfunden sind, als ob die preußische Regierung damals die nationalen Inter⸗ essen nicht mit der genügenden Sorgfalt und dem genügenden Eifer wahrgenommen hätte. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Allerdings darin unterscheide ich mich von Ihnen: ich bin der Auffassung, daß jede Gewaltanwendung damals im April, im Mai oder meinetwegen auch im August der Ruin des Deutschen Reiches gewesen wäre. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten, bej den Temokraten und im Zentrum) Ich habe alles getan, um dieses Ende des Deutschen Reiches hintanzuhalten.

Nun soll ich aber das Ende des Ruhrkampfes herbeigeführt haben. Lachen und Zurufe bei den Sozialdemokraten) Wie lag das daanls? An jenem kritischen 13. August des Jahres 1923, als das Kabinett Cuno demissionierte, befanden wir uns in Deutschland in einem solchen Währungsverfall, daß alle Parteien, auch die Deutsch⸗ nationalen im Rheinland wenigstens, darauf drängten, den Ruhr⸗ lampf so schnell wie möglich zu beenden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten, bei den Demokraten und im Zentrum. Zu⸗ rufe bei den Deutschnationalen: Stimmt nicht! Gegenrufe: Stimmt wohl! Unruhe. Abg. Baecker Berlin!: Herr Mi⸗ nister, ich habe Ihnen in dieser Beziehung nichts vorgeworfen!) Meine Herren, es ist von Herrn Baecter gestern darauf verwiesen, daß die „Times“ in England geschrieben hätte, daß der Ruhr⸗ einbruch eine Gesetzesverletzung, eine Völkerrechtsverletzung gewesen wäre. Was wohlmeinende oder nichtwohlmeinende englische Blätter damals geschrieben haben, ist ganz gleichgültig. Das deutsche Volk war im August 1923 nicht mehr in der Lage, die Geldmittel aufzubringen, um das nichtproduzierende Rheinland weiter zu versorgen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. Zuruf rechts) Die neuen Steuergesetze! Herr Becker verweist darauf, daß am 11. August die neuen Steuergesetze im Reichstag beraten seien. Wenn das ein deutschnationaler Agitator siebenter Garnitur draußen sagte, dann würde man das verstehen. Wenn das aber ein Mann von der Qualität des Herrn Baecker sagt, dann habe ich für derartige Ausführungen keine Charakteristik. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten) Die Erträge, die am 11. August aus den Steuergesetzen in die Reichskasse fließen konnten, waren am 13. schon nicht mehr da. Sehr richtig! links.) So rapid war der Währungsverfall. Sehr gut! links) Nein, meine Ferren, wir hatten damals die Wahl, das Rheinland zu behalten, dann mußte aber der Ruhrkampf liquidiert werden (sehr richtig! links), oder den Ruhrkampf, der keiner mehr war, der ein lang⸗ sames Sterben war, aufrechtzuerhalten, dann aber hätten wir das Rheinland todsicher verloren. (Sehr wahr!) Es war jene Zeit, als unter Duldung der französischen und belgischen Behörden sich die Separatisten bewaffneten, und hätten wir nicht schnell damals den Frieden geschlossen, wenn ich so sagen darf, wer weiß, wie jener 30. September in Düsseldof, wer weiß, wie jene Kämpfe im Siebengebirge, wer weiß, wie die Kämpfe und Scharmützel in Trier und Aachen ausgegangen wären! Sehr richtig! bei den So⸗ zialdemokraten) Ich glaube, die preußische Polizei und das preußische Junenministerium hat in jenen Tagen gute nationale Politik getrieben, gute deutsche Politik getrieben, und ich bin stolz darauf, daß ich dabei mithelfen konnte. (Lebhafter wiederholter Bei⸗ fall und Händeklatschen links lebhaftes wiederholtes Zischen rechts.)

suchen, den auf den 1. März fest

Berichterstatter Abg. Zachert,

wirtschaftlichen Not der Beamten ei Vorschüsse nicht in Frage käme. De klärt, daß eine Niederschlagung der die Regierung aber großzügige bestrebt sei.

Ministerialdirektor daß die schwebenden

2

würden. schußantrage zu.

abwicklungsgesetz es. Berichterstalter Abg. Me yer⸗ der Beamtenausschuß als Stichtag

in Preußen jetzt katsächlich beendet.

noch entlassen werden. sorgung durch ihren Ehegatten

Begrenzung dieser Eingriff; in we was gemildert. Außerdem sei den so durch den Ausschuß ein Rechtsansp

während die Regierungsborlage hier gesehen habe. Bezüglich der Beamte Amt von geringerem Range und seien, habe der Ausschuß bescimmt,

staatlichen Personalabgaben im allgen

Zustimmung des Finanzministers eir

riums hahe aber erklärt, keine Ausschuß habe dann einer Entschließun hesonderen Belangen der

gebauter, a

würde bei Beachtung dieser Richtl

eine nicht unwesentliche Milderung

stimmung beantragt. Abg. Simon (oz) macht d

dierung der Frau. z Zentrüms hat die Neuregelung im

Die preußische Regierung

Härten im Ausschuß durchgesezt wo Vorlage trotz der Bedenken zu; gerechtigkeiten besonders gegen die Rechtsparteien des Reichstags

wieder eingestellt. Tachen rechts. beamte mässen mit dem Herzen der Abg. Ebersbach (D. Nat.)

wohlerworbene Rechte verstießen.

Schuld auf die Rechte zu J mächtigungsgeletz gemacht hätten,

ein großes Unrecht sei, könne nicht Dem stehe aber Artikel 19 der Rei Reich habe von seinem gemacht.

Bestimmungen „schlucken“. Immer

Beendigung des Personalabbaus

lage nicht Aunahme Kinde

nächsten Zwei Jahren.

auf Wartegeld gesetzten Beamten antwortung nicht einfach aufhalse

gehen können. gro, vielleicht in noch anwärter. (Sehr richtig! bei den trüge es sich angesichts der sozialen Anschaunngen der

Doppelverdiener! Es komme ja au

Sozialdemokraten folgte, Er hoffe, daß recht bald das

Deutschnationalen.)

volle Aufgaben zu erfüllen habe übe, der eine ganze Kraft erforde man das zulassen.

Hauptausschusses. Sie sehe in de

genommen, die besagt, daß

der Herren Minister, die im Wortl

die Rückzahlung von zinsfreien Geha schüssen an Beamte, Angestellte und sonstige in betrieben Beschäftigte auf Antrag weiter hinauszuschieben.

alle Parteien im Ausschuß sich darüber einig waren, daß h ne sofortige Zurückzahlung der r Regierungsvertreter habe er—⸗ Vorschüsse unmöglich sei, daß

abbau den 8. August 1925 festgesetzt habe.

bestimmung bezüglich der verheirateten w in der Reichsgesetzgebung grundlegend

könnten, wenn esichert un aus dienstlichen Gründen erforderlich erscheine. Bestimmungen werde ebenso wie durch eine ausge

sprechender Stellen zurückversetzt würden.

Der Berichterstatter verweist noch auf die von Ausse nahme ö Entschließungen, die die ,

ber wegen ihrer Tüchtigkeit im Stagtsdienste gut ver—⸗ Bahnen lenken wollen. ach diesem Gesichts⸗ alabbau

vendbarer Beamter in bestimmte und sichere Es sollen Listen aufgestellt werden über die n punkte wieder einstellungsfähigen Beamten.

inien in seinem gewiß außer⸗ ordentlich schweren Eingriff in die Rechtssicherheit vieler Beamten

ein zwinge, auch in Preußen Ersparnisse zu machen, wo es möglich sei. Da dürften wir vor den persönlichen Der Regierungsvertreter habe ja erklärt, es Orohe, w ein zweiter Personalabbau in den adurch würde die Mißstimmung so groß, daß der Staat der Beamtenschaft, seines Exekutierapparates, nicht mehr sicher wäre. Im Interesse des Staates ud auch der Beamten selbst seien die Bestimmungen notwendig. Die Anstellung neuer Beamter sollte überhaupt erst in Frage kommen, wenn zuvor die Veriͤcksicht iung gefunden hätten! (Sehr richtig! rechts) Jedenfalls lasse sich seine Fraktion die Ver⸗

einer Regierungs⸗ ng habe man nicht weiter in großer Versorgungs⸗ Wie ver⸗ mit

partei abzunehnien. In der S hulverwaltu Gewiß befänden größerer

heutigen mit. Sozialdemokraten, wenn sie einfach Die große Not vertrüge keine ch den weiblichen Beamten das Wenn man den Reich da!

Doppelverdienern das Wort redeten

Recht zugute, freiwillig ausscheiden zu können. dann sei der Konflikt mit dem Beamtenrecht in seiner alten Form

restlos wiederhergestellt werden könne. (Lebhafter Beifall bei den

Deshalb sei ihre Fraktion für

139 Sitzung vom 3. März 1926 mittags 12 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung eines vom Ausschuß für Beamtenfragen zur Annahme sozialdemokratlischen Antrags, das Staatsministerium zu er⸗ angstermin für altsvor⸗ Staats⸗

gesetzten Anf

hebt hervor, d daß bei der

Soz.)

Notstandsmaßnahmen zu

Weyhe vom Finanzministerium erklärle Verhandlungen mit dem Reich vorausfsch i ich dahin führen würden, daß die Rückzahlungen weiter hinausgeschoben Nach unwesentlicher Debatte stimmt das Haus dem Aus⸗

Es folgt die zweite und dritte Beratung des Personal⸗

Herford p. fr den preußischen Personal⸗

bestimmt werge, .

tuch auf, eine

Zur Ver teinen schreibe die

zzuholen sei.

g zugestimmt, die ersucht,

Schulverwaltung. Rechnung getragen werde. schuß zur

Der Person

erfahren.

Zu einer Reihe von Bestimmungen ist namentliche Ab—

arauf aufmerksam, daß in der Verfassung Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte be— seitigt sind. Deshalb dürften solche Bestimmungen über den Be⸗ amtenabbau nicht mit einfacher Mehrheit zur Annahme gelangen. Wir erblicken in der Gestaltung der Bestimmungen eine Degra— Mit den Stimmen der Rechtsparteien und des Reiche Annahme gefunden und diese ist dann als Grundsatzgebung Preußen aufokttrohiert hat die Beschlüs

Zuruf: Wo denn!?) Republik dienen. führt aus, da Schuld seien die, zweifelhaft sein.

chsberfassung

. Die

n, um sie sich die Junglehrer aber die

Deutschnationalen.) Wirtschaftsnot

re.

die Bestimmung der Vorlage mit 223 gegen 155. Stimmen an⸗ Wappen und Dienstsiegel

. 1. 5 M58 Y Mit Ausnahme, der durch Sperrdruck hervorgehebenen Neden

aute wiedergegeben sind.

z ; 7 M 3 ö (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins der tscher Zeitungsverleger“)

hme empfohlenen

(D. W.) betont, daß

Der Personalabbau sei Leider gebe es eine Ausnahme eiblichen Beamten, die, wie auch wirtschaftliche Ver⸗ wenn das Ausscheiden Durch die sprochene zeitliche wohlerworbene Rechte wenigstens entlassenen weiblichen Beamten Abfindungsrente bder Abfindung fumme darch eine Ist-Vorschrift gesichert worden, ; ier nur eine Kann⸗Vorschrift vor⸗ u, die durch den Abbau in ein Diensteinkommen versetzt worden daß sie beim Freiwerden ent ; Verminderung der Vorlage, vor, haß bei Neneinftellungen von Beamten und amwärtern die perherige s Im Augsschuß sei der Wunsch geäußert worden, wenigstens die Schulverwaltung von diesen Bestimmungen guszunebmen. Der Vertreter des Stgatsministe⸗ . ine Ausnahmen machen zu können. Der

se des Reichs sogar als Findend anerkannt. Wir wenden uns dagegen. In anderen Punkten sind allerdings eine Reihe von Verbesse rungen zur Milderung von rden. Wir stimmen deshalb der die Verantwortung für die Un— weiblichen Beamten tragen die sowie das Zentrum. Der Personal⸗ abbau ist recht ungerecht durchgeführt worden; zum Teil ha: man republikanische Beamte entlassen und dafür monarchistische

trotz der Ga⸗ rantien der Reichsverfassung Hunderte von Verletzungen gegen Es sei ganz abwegig, jetzt die die das Er⸗ Daß der ganze Beamtenabbau Es wäre zu wünschen, daß die Bestimmungen möglichst bald revidiert würden.

entgegen. Recht der Grundsatzgesetzgebung Gebrauch Würde man in Preußen etwas anderes schaffen, so würde das nach der Stellung des Oberverwaltungsgerichts rechtsunwirksam sein. Wir müßten also trotz der schweren Bedenken eine Reihe von hin liege in der Festlegung der

Ausgaben nicht halt hig hen wenn die Vor⸗

Das Haus Paragraphen

großen

treffen

jetzt

enn⸗

daß den

An⸗ ing ab⸗

worden.

Beamte Staats⸗

Das

Notlage

den

Abg. Angela Zig ahl Gentr). betont die sozial⸗ethische Seite.

Es gehe nicht an, daß eine Frau, die in der Familie bedeutungs⸗

z daneben noch einen Beruf aus⸗

Nur ausnahmsweise könne

die Beschlüsse des

m Gesetz nur ein Provisorium und erhoffe auch das Reichsbeamtengesetz.

Die Aussprache wird hierauf unterbrochen.

nimmt die Abftimmungen über die angefochtenen ra

der neuen Städteordnung vor. Dabei wird durch Auszählung

der Stadt sich von anderen Wappen und Dienstsiegeln unter⸗ scheiden und eine angemessene Ausführung zeigen müssen. Die Vorschrift, da die Benennung der Stra ßen u nd Plätze durch Ortssatzung erfolgt, wird auf sozialdemokrati⸗ schen Antrag dahin geändert, daß die Benennung durch Ge⸗ meindebeschluß erfolgt. Das soll auch für die Stadt Berlin gelten. .

Abgelehnt gegen die Linke werden die Anträge auf Streichung des Ehrenbürgerrechts (Lärm bei den Kom⸗ . ebenso die Anträge der Rechten auf Streichung des Bürgerschaftsbegehrens und Bürgerschaftsentscheids. Für die Streichung stimmen auch einige Demokraten. .

Zur namentlichen Abstimmung kommt ein sozialdemokrati⸗ scher Antrag, der zum Gemeindevorstand lediglich den Bürgermeister und die Stadträte bestimmen. will (also nur die Bürgermeisterverfassung berücksichtigt), während die Vorlage als Gemelndevorstand entweder den Magistrat oder den Bürgermeister festsetzt. Der sozialdemokratische Antrag wird mit 266 gegen 140 Stimmen abgelehnt.

Die einfache K über den Teil der Vorlagen, der den Sürgerschaftsentsche id einführt und Aus füh⸗ rungsbestimmungen dazu enthält, bleibt zweifelhaft, Durch Auszählung wird dieser Gesetzesteil mit 205 gegen 172 Stim⸗ men angenommen. Dafür stimmen hauptsächlich Sozial⸗ demokrafen, Zentrum und ein Teil der Demokraten.

In namentlicher Abstimmung wird ein . Antrag mit 252 gegen 141 Stimmen abgelehnt, der die in der Vorlage gegebene Möglichkeit beseitigen will, daß Stadtverord⸗ nete bei grober Ungebühr o. a. bis zu sieben Tagen von den Sitzungen ausgeschlossen werden können. Auch der Eventual⸗ antrag fällt, der höchstens einen Ausschluß für eine Sitzung zu⸗ lassen will. Es bleibt also bei den Bestimmungen der Vorlage.

Gegen die Stimmen der Rechten werden Anträge abge⸗ lehnt, die für Bürgermeister der Städte mit über 50 00 Ein⸗ wohnern und für, kreisfreie Städte den Titel Ober⸗ bürgermeister“ einführen wollen. Abgelehnt wird auch . Antrag der Sozialdemokraten auf Sti eichting dez Befähigungsnachweises (eventl. . juri tischer Art) 6 Bürgermeister sowie der Antrag erselben Partei,

ie Bürgermeister anstatt auf zwölf nur auf sechs Jahre zu wählen. ö Annahme findet ein Deutsch⸗bolks parieilicher Antrag, der für die Ab stimm ungen im Magistrat bei Stimnten⸗ leichheit die Stimme des Vorsitzenden als ausschlagge hend be⸗ timmit, während der Ausschußbeschluß Stimmengleschheit als Ahlehnung festsetzen wollte. .

Ein kommunistischer Antrag, der auch Betyiebsrats⸗ mitglieder kommunaler Betriebe mit in die gemeindlichen Ver⸗ waltungsausschüsse hineinnehmen will, wird in namentlicher Abstimmung mit 139 gegen 240 Stimmen der bürgerlichen Parteien abgelehnt.

Die einfache Abstimmung über den Paragraphen, der als Sal ive wal tun ge gn gel genen, alle sich Tus dem örtlichen und städtischen Zusammenleben ergebenden Nufgaben definiert, soweit sie nicht durch 9 einer anderen Stesfe übertragen find, und der bestimmt, daß solche Aufgaben von den Städlen freiwillig übernommen oder ihnen durch Gesetz auferlegt werden können, bleibt ö Durch Aus⸗ zählung wird mit 198 gegen 179 Stimmen ieser Paragraph angenommen. Unter Ablehnun— einschränkender Aendernngs⸗ ankräge wird gemäß dem Ausschußbeschluß bestimmtz Selbst⸗ vervwaltungsangelegenheiten umfassen die gemeinnützige und die werbende Betätigung.“

Annahme findet ein demokratischer Antrag, der u. a. be⸗ bt. „Die r m ,. Betätigung einer Stadt darf

ie Erfüllung ihrer öffentlich- rechtlichen Auf aben nicht beein⸗ trächtigen. Sie muß auf die berechtigten Belange der anderen Gemeinden und Gemeindeverbände . der eigenen Gewerbe⸗ treibenden Rücklicht nehmen. Die frädtischen Betriebe müssen das öffentliche Bedürfnis befriedigen, wenn der Vettbewerh gleichartiger privater Betriebe tatsächlich ausgeschlossen ist.“ Nach einem weiteren angenommenen Antrag der Demokraten ollen die kommunalen Wirtschaftsbetriebe alljährlich Ver= öffentlichungen über ihren wirtschaftlichen Stand herausgeben.

Ein kommunistischer Antrag, der ö. die städtischen An⸗ gestellten und Arbeiter den A b schluß von Tarifen mit den freigewerkschaftlichen Organisationen über Lohn, Arbeits⸗ zeit usw. verlangt, kommt in namentlicher Abstimmung zun Entscheidung. Die Abstimmung ergibt die Ablehnung des kommunistischen Antrags mit 35 gegen 344 Stimmen.

Zur namentlichen Abstimmung kommt dann der Gesetzes⸗ teil, der besagt, daß werbende Betriebe von der e⸗ meinde in wirtschaftlicher und, soweit nicht reichsgesetzlich Steuerbefreiungen vorgesehen sind, auch in steuerlicher Hinsicht den Privatbetrleben gleichzustellen sind. Die Abstimmung er⸗ gibt die Aufrechterhaltung dieser Bestimmung mit 199 gegen 188 Stimmen der Linken.

Um 5 Uhr vertagt sich der Landtag auf Donnerstag, 12 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Fortsetzung der Abstimmungen zur zweiten Beratung der Städteordnung und die zweite Beratung der Zwischenlösung zur Hauszinssteuer. Außerdem Fortsetzung der Beratung des Personalabbaugesetzes.

Parlamentarische Nachrichten.

Der , , , des Reichstags setzte am 2. d. M. die allgemeine Aussprache zum Etat des Reichs⸗ ministeriums des Innern fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins ö Zeitungsverleger begrüßte Abg. v. Gu zpard (3) die Erklärung des Ministers über das Beamtentunt und sagte!? Auch wir wünschen die Erhaltung des Berufsbeamtentums und teilen die Auffassung, daß der Beamte die gegenwärtige Staatsform bejahen müß, und zwar in und außer dem Anite. Die deutschnationale Auffassung in dieser Frage, wie sie gestern zum Ausdruck gebracht wurde, lehnen wir ab. Wir brauchen eine organische ,, 1 Gesundung unseres deutschen Parteiwesens. Bei den letzten. Kabinettskrisen haben die Parteien, insbesondere die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten, vollständig versagt. Es ist gestern 6 zu⸗ gegeben worden, daß für eine völlige Parität bei der Besetzung der Veamtenstellen der Unterbau fehlt; das muß grundsätzlich ge= ändert werden. So 6 wir für die Ertüchtigüng des Volkes durch Sport sind, so halten wir doch die Gleichmachergi der e schlechter bei der sportlichen Betätigung für ch und schäd lich. An der Verhältniswahl halten wir gründsätzlich est. Die Aus⸗ führungen des Ministers über das. Reichsschulgesetz ließen die Anerkennung des Elternrechts vermissen. Abg. DP. Mu mm (Dnat.) forderte baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Schutze der kirchlichen Feiertage, der in Rechtsausschuß liege, ohne Ver⸗ quickung mit der Frage des Verfassungstages usw. Er forderte weiter ein Einschreiten von Reichs- und Landesxegierungen gegen

direkt „Schwelnisches“ auf gewissen Schaubühnen. Er ver⸗ langte schleunige Vorlegung des Reichsschulgesetzes unter be⸗ *

den

Ii3h643] Zwangsversteigerung.

wvVermęerks; Handelsgärtner Emil Kühn in Reinickendorf)

Za 67 qm groß, Grundsteuermutterrolle

1Iaum

Il36b 44] Zwangs versteigerung.

gung des Versteigetungsvermerks: Kauf⸗

dad in Wozinkel belegene, im Grundbuch

der Eintragung des Versteigerungsvermerks

Vbelm Fehling zu Wozinkel eingetragene t 1

Gericht, an der Gerichtsstelle, versteigert 76 4m groß Der Versteigerungsvermerk

ist am II. Dezember 1923 in das Grund⸗ Puch eingetragen.

vot der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen Gebots nicht bersicksichtigt und bei der Ver⸗

Aufhebung oder einstweilige Einstellung

3 weite Beilage zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1828

Nr. 53.

1 uUnterfuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellschasten auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Berlin, Donnerstag, den 4. März

Erwerbe. und Wirtsch aftsgen ossenschaften. ö.

G C * 6. ĩ 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Cn 1 Cr nzeiger. 8. Unfall, und Invaliditäts, 2c. Versicherung.

9. Bankausweise.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Betit) 19. Verschiedene Bekanntmachungen. 1.05 Reichsmark. 11. Privatanzeigen.

—=—

e, Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei

der Geschäftsftelle eingegangen sein. MM

I. Unterjuchungsfachen.

Ils6 64] Steckbriefserledigung.

Der unterm 18. Januar 1926 hinter

Bäckergesellen Peter Karl John

Ferdinand Baetjer erlassene Steckbrief

Stück Nr. 21 v. 1926) ist erledigt. Der Untersuchungsrichter

beim Landgericht Flensburg.

2. Ausgehyte, Verluft⸗ und Zundfachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 29. April 1926, vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen, Platz, J. Stock, Zimmer 30, versteigert werden das im Grundbuche von Reinicken⸗ dorf Band 26 Blatt Nr. 775 (eingetragener Eigentümer am 13. Januar 1926. dem Tage der Eintragung des Versteigerungs—⸗

eingetragene Grundstück Nordbahnstr. 23, Gemarkung Berlin⸗Mei⸗ nickendorf. Kartenblatt 3, Parzelle 1135/73,

Art. 641, Nutzungswert 1088, M, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 290, bebauter Hof⸗ und Hausgarten mit Kohlen⸗ schuppen. (6. K. 114. 25.)

Berlin N. 20, den 19. Februar 1926.

Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

J Abteilung 6.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 6. Mai 1926, vormittags Oe Uhr, an der Gerichtsstelle Brunnenplatz, 1 Stock,

Zimmer 30, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 57 Blatt 1378 (eingetragener Eigentümer am 28. Januar 1926, dem Tage der Eintra⸗

mann Reinhold Herrmann in Berlin) ein— getragene Grundstück Biesenthaler Straße 8, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 24, Par⸗ zelle 1281s57, 10 a 453 dm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 3403, Nutzungswert 7399, A6, Gebäudesteuerrolle 3453. 6. K. 121. 26. Berlin N. 20, den 23. Februar 1926.

Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

[13595 1J Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

für das Allcdialgut Wozinkel, Amt Lübz, Nr 48 des Grundbuchamts für ritter schaftliche Landgüter in Schwerin zur Zeit

auf den Namen des Gutsbesitzers Wil⸗

Grundstück am 1. Mai 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete

werden. Dns Grundstück ist 215 ha 22 a.

Es ergeht die Auf⸗ forderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundhuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerung termin

bpten anzumelden und, wenn der Gläubiger falls sje bej der Feststellung des geringsten

teilung des Versteigerungserlöses dem An— spruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen⸗ stehendes Recht haben, werden aufgefor⸗ dert, vor der Erteilung des Zuschlags die

des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls für das Recht der Versteigerungs⸗ erlös an die Stelle des versteigerten Gegen⸗ standes tritt. Parchim, den 22. Februar 1926. Mecklb⸗Schwer. Amtsgericht.

(136465

Erledigung. Die im Neichsanzeiger 11 vom 14 1. 26 gesperrte Dt. Goldanl. zu 50 § Nr. 124 531 ist ermittelt.

Berlin, den 3. J. 25. (Wp. 21/26) Der Poltzeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

(34953

Die Deutsche Dunlop Gummi⸗Com—⸗ pagnie A. G., Hanau a. M. hat das Auf⸗ gebot des ihr angeblich verlorengegangenen, am 9. April 1925 in Kirn fälligen Wechsels Nr. 418 über 4090 RM, ausgestellt von der Firma Gebr. Maurer, Kirn, und be⸗ zogen auf Joh. Müller, Fürchbach, be⸗ antragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1926, vormittags

Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebots⸗ fermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Kirn, den 23. Februar 1926. Das Amtsgericht.

(134957 Aufgebot.

Der Fabrikant Paul Arno Braun in Oberlungwitz Nr. 5i6 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hvpothekenbriefs vom 16. Juli 1914 über die für ihn auf dem Grundstücke Blatt 1713 des Grund⸗ buchs für Glauchau F. A. (Eigentümer: Zwirnereibesitzer Gustav Clemens Leichsen⸗ ring in Glauchau) in Abteilung II unter Nr. 2 vbd. m. Nr. 4 und 5. eingetragene, zu Hosoevom 1. Juli 1914 ab verzinsliche Baugeldforderung von 10000 M zehn⸗ tausend Mark beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermin feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Krastloseiklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Glauchau, den 23. Februar 1926.

Das Amtegericht.

(134958 Anfgebot. ; Der Termin am 16. November 1926 in Sachen, betr. das vom Rittergutshesitzer Wätjen in Halchter beantragte Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes vom 23. VI. 1915 über die auf dem Grundstück Grundbuch von Halchter Bd. 1 Bl. 1 in Abt. III Nr. 2 für die Wwe. des Dr. Wendenburg, Anna geb. Strauß, in Bad Sachsa eingetragene Darlehns⸗ hypothek von 300 000 RM, wird auf— gehoben. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. September 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. . Wolfenbüttel, den 26. Februar 1926. Das Amtsgericht.

(134956 Aufgebot.

Der am 1. August 1847 in Ochsenberg geborene, in Franksurt a. M. Seckenbacher Landstraße 16, l, wohnhafte Privatmann Matthäus Hitzler hat als Nachfolger in das Hitzlersche Familienfideikommiß in Mergelstetten durch seinen Bevollmächtigten Karl Hitzler, Fabrikmeister in Mergel⸗ stetten, Haldenstr. 189, das Augehots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung der unbekannten Nacholgeberechtigten gem. Art. 26 ff. AGBGB. beantragt. Das Aufgebotsverfahren bezieht sich auf folgende, das Fideikommißgut betreffende Rechtsakte: 1. Die Belastung der Grund⸗ stücke Markung Mergelstetten Parz. Nr. 101511014, 939, 797, 798, 799, 800, Sol und 367, Grundbuch Heft 30 127, 40, 37, 57, 58, 59g, 60 und 11 mit einer beschränkten persönlichen Grunddienstbarkeit zugunsten der Württ. Landeselektrizitäts Aktiengesellschaft in Stuttgart, bestehend in dem Recht der Benützung dieser Grund⸗ stücke zur Errichtung einer elektrischen Hochspannungsanlage für die Leitungs⸗ strecke Herbrechtingen eidenheim und zur Führung von Leitungen im Lustraum dieser Grundstücke. Bewilligung vom 13. August 1925. 2. Die Veräußerung von folgenden Teilen von Parz. Nr. 1583, Markung Mergelstetten, Grundbuch Heft 30 171, a) 2 a O9 dm zu Geb. Nr. 410 und Parz. Nr. 1565 der Ehegatten Eberhard und Marie Hitzler in Mergelstetten, b) 2 a 4 dm zu Geb. 411 und Parz. Nr. 15516 der Ehegatten Friedrich und Luise Hitzler in Mergelstetten, ch 32 dim zum Hofraum gemeinschaftlich zwischen den genannten Ehegatten Eber⸗ hard Hitzler und Friedrich Hitzler. Kaus⸗ verträge vom 25. November 1925 mit Auflassung vom gleichen Tag. 3. Die Veräußerung von der ganzen Parzelle Nr. 1I77I2 mit 4 a 55 dm, Grundbuch 3 30 1 69 an Hermann und Anna

itzler. Kaufvertrag und Auflassung vom 5. November 1925. 4. Die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des Dar⸗ lehenskassenvereins Mergelstetten e. G. m. u. H. in Mergelstetten an Parzelle Nr. 1551ñ1, 10 a 80 qm Wiese, Markung Mergelstetten, Grundbuch Heft 30 1 70, auf die Dauer vom Tage der Eintragung bis 31, Dezember 20006. Vertrag und Auflassung vom 27. November 1925. Die unbekannten Nachfolgeberechtigten werden aufgeiordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Montag, den 14. Juni 1926, vormittags 9 Uhr, anberaumten Auf— gebotstermin beim Amtsgericht Heiden⸗ heim anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren vom Versahren be⸗ troffenen Rechten erfolgen wird.

Seidenheim a. Brz. . 23. Februar 1926.

(135645 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Reyersbach in Senftenberg N. L. Bahn⸗ hosstraße 20, hat als Nachlaßpfleger des am 24. Oktober 1925 in Clettwitz N. L verstorbenen Sanitätsrats Dr Ernst Kittel in Clettwitz N. L das Aufgebotsversahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach— laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Her e, gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Sanitätsrats Dr. Ernst Kittel spätestens in dem auf den 1. Juni 1926, nachmittags 1 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht Zimmer 16, anbergumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗

zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten;

urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit

Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnacht eil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Senftenberg N. L., den 25. Februar 1926. Amtsgericht.

Wengel, Amtsgerichtsrat.

136152

Auf Antrag der Erben wird über den Nachlaß des am 19. Januar 1926 in Weißenfels verstorbenen Hoteliers Paul Kurt Blanchart in Weißenfels die Nach⸗ laßberpaltung angeordnet. Zum Nachlgß⸗ perwalter wird der Bürovorsteher Rabenau in. Weißenfels ernannt. Alle Personen, die Forderungen gegen den

Nachlaß haben, werden fe r, diese

Forderungen unverzüglich beim Nachlaß⸗ derwalter anzumelden. Weißenfels, den 26. Februar 1926 Amtsgericht. Abteilung 3. (134959 Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen Tage sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt: Die Hypothekenbriefe a) vom 30. Sep⸗ tember 1919 und Pb) vom 29. September 1919 über die im Grundbuch von Cöthen Band XXXIV Blatt 2169 eingetragenen Forderungen von 1300 (Brief vom 30. 9. 19), von 8000 M (Brief vom 29. 9. i535. Cöthen, den 24. Februar 1926. Anhaltisches Amtsgericht. 5.

134960]! Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 31. Oktober 1925 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt: l. der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch von Mühlhausen i. Th. Band 29 Blatt 547 in Abteilung III unter Nr. 5 eingetragene Post von 2500 Mark, 2. der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Bickenriede Band 2 Blatt 265 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 2 eingetragene Hypo⸗ thek von 300 Mark, 3. der Teilhypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Mühl⸗ hausen i. Thür. Band 71 Blatt 9 in Ab⸗ teilung II unter Nr. 6 eingetragene Hypothek von 5000 Mark, 4. der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Mühlhausen i. Th. Band 10 Blatt 277 in Abteilung IIIL unter Nr. 20 einge⸗ tragene Hypothek von 1200 Mark.

Mühlhausen i. Th., 18. Februar 1926.

Das Amtsgericht.

(134955

In Sachen, betr. Erbschein nach Kretzschmar, Alfred, Druckereidirektor in Saarbrücken, wird der vom Amtsgericht Sgarbrücken am 12. Februar 1936 er. lassene Erbschein eingezogen und für kraft⸗ los erklärt.

Saarbrücken, den 25. Februar 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 18.

[135647] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Die Firma Jordan K Hartmann in Berlin, Kurfürstendamm 33, Projeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. K. Maschke und Dr. L. Mannheimer in Berlin SW. 48, Friedrichstr. 233, gegen die Filmschauspielerin Amalie Jahncke, geborene de Putti, früher in Berlin⸗ Schöneberg, Haberlandstr. 13 auf Grund eines am 3. Februar 1926 fälligen, mangels Zahlung protestierten Wechsels über 3000 RM, mit dem Antrag, die Be⸗

10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht,

Amtsgericht.

klagte zu verurteilen, 39009 RM nebst 105,0 Zinsen seit dem 4. Februar 1926

sowie 26,40 RM zu zahlen. Atten⸗ zeichen: 1819. P. 186265. 2. Der Kaujmann Siegfried Blandowe kr, Berlin Schöneberg, Salzburger Straße 16, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Geh. Justiz⸗ rat Hermann Unger und Dr. Max Unger, Berlin⸗Wilmersdorf, Landauer Straße 12, gegen die Frau Maria Astor, y Astor früher in el Escorial (Spanien), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der am 13. 2. 1922 zwischen den Parteien geschlossene notgrielle Kauf⸗ vertrag nichtig sei, da ein Schwarwerkauf vorliege, mit dem Antrag, die Beklagte kostenpflichtig und nötigenfalls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, 1. darin zu willigen, daß das Grundbuch des Amtsgerichts Schöne berg von Berlin⸗Schöneberg Blatt Nr. 3368 (Grundstück Salzburger Straße 15) dahin berichtigt werde, daß nicht die Beklagte, sondern der Kläger Eigentümer des vor⸗ bezeichneten Grundstücks ist; 2. das ge⸗ nannte Grundstück an den Kläger heraus—⸗ zugeben. Aktenzeichen: 2. O. 494725. 3. Der Schiffer Albert David in Ham⸗ burg, Harburger Chaussee, bei Czerwent⸗ kowska, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Herbert Heinrich Simon in Berlin 8W. 19, Beuthstr. 8, gegen 1. die Firma Lilienthal C Seckendorff, Kom. Ges., z. Zt. Halensee, Lützenstr. 12, bei Reichel, 2. deren persönlich haftende Ge—

sellschafter, a) den Kaufmann Adolf Lilienthal, ebenda, b) den Kaufmann Georg Seckendorff, ebenda, jetzt un⸗

bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagten an Miete usw. für den Flußkahn „Tilsit' Nr. 714 und Else Tilsit“ Nr. 722 den unten erwähnten Betrag schulden mit dem Antrag: 1. die Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 316036 RM nebst 190 monatlicher Zinsen seit dem 25. August 1925 zu zahlen, 2. das Urteil eventl. gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Aktenzeichen: 3. O. 577125. 4. Die Emilie Vogt, geb. Kühn, Berlin, Alvenslebener Straße 13, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Corny, Berlin W. 9, Köthener Straße 46. gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Vogt, Berlin, Alvenslebener Straße 13, zurzeit unbetannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Ehebruch getrieben habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗

scheidung. Aktenzeichen: 7. R. 59. 26. 5. Die Frau Pauline Schmidt, geb.

Trefke, in Wien IX. Alferbachstr. 377, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leo Jaffé, Berlin W. 35, Am Karlsbad 2l, gegen ihren Ehemann, den Maler Wendlin Schmidt, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Ehe⸗ bruch begangen habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 7. R. 8285. 6. Der Straßenbahnschaffner Fritz Spiegel in Berlin⸗Mariendorf, Kaiserstraße 142, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fritz Flato in Berlin, Kommandanten⸗ straße ö / 4, gegen seine Ehefrau, Erna Spiegel, geb. Klingbeil, zuletzt ebenda wohnhaft gewesen, z. It. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte die Wirtschaft vernachlässige, gemäß §1568 B. G⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 7 R. II26. JT. Der Tischler Richard Utnehmer, Berlin, Gräfestraße 7, ptr, bei Suptitz Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Th. Liebknecht in Berlin, Chausfeestr. 121, gegen seine Ehefrau, Sofie Utnehmer, geb. Forster, früher in Langenaltheim Nr. 144 bei Weißenburg (Bayern), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte ihn böswillig verlassen habe, mit dem Antrag auf Ehe— scheidung. Aktenzeichen 7 R 00 25. 58. Die Frau Rosa Mummenhoff, geb Schröer, in Grevenbroich, Auf der Schanze 16, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsaulbalte Ju— stizrat Grünschild und Dr. Bürgner in Berlin, Kronenstr. 66/67, gegen ihren Ehe—⸗ mann, Kaufmann Friedrich Mummenhoff, früher in Berlin. Schöneberg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts. auf Grund ehe⸗ widrigen Verhaltens mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 20. . 66 / 25. 9. Die Frau Johanna Kaszubowsti, geb. Höhne, in Berlin⸗Schöneberg, Vor⸗ bergstr. 13, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Diamant und Dr. Freundlich in Berlin, Chausseestr. 115, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Wladislaus Kaszu⸗ bowski, früher in Berlin⸗-Schöneberg, Monumentenstr. 22, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §S§ 1666, 1968 B. G-B. mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Aktenzeichen: 20. R. 491/29. 16. Die Firma Markus M. Bach in Berlin, Kaiserallee 19, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Berlin, Wil helmsfr 145, gegen den Ernst Frankenstein, früher Berlin⸗Schöneberg, Freisinger Str. 19. mit dem Antrag auf Jahlung von 730 RM nebst 10 Zinlen

aus Darlehen. Aktenzeichen: 25. 0. 33025.

11. Der Referendar Dr. Karl Heil, Berlin⸗Schöneberg. Bozener Str. 8, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wiede, Berlin, Goltzstr. 30, gegen den Kunstmaler Rudolf Neumann, früher Berlin⸗Schöneberg, Bozener Str. 8, auf Zahlung des Mietzinses für die Zeit vom J. April 1924 bis 30. Juni 1925, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 601,20 RM nebst 10 vom Hundert

seit 1. Juni 1925 zu verurteilen. Aktenzeichen: 6. O. m. 568 (20. Die Kläger laden die Beklagten zur

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht L in Berlin, Halle—⸗ sches Ufer Nr. 29531, und zwar: zu 1 vor die 2. Kammer für Handelssachen, Zimmer 204, auf den 7. Mai 1926, zu 2 vor die 2. Zivilkammer, Zimmer 113, auf den 18. Mai 1926, zu 3 vor den Einzel⸗ richter der 3. Zivilkammer, Zimmer 116, auf den 4. Mai 1926, zu 4 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 14. Mai 1926, zu 5 vor die 7. Zivil⸗ kammer, Zimmer 267, auf den 7. Mai 1926, zu 6 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 14. Mai 1926, zu 7 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 18. Mai 1926, zu 8 vor die 10. Zivilkammer. Zimmer 207, auf den 15. Mai 1926, zu 9 vor die 10. Zivil kammer, Zimmer 207, auf den 15. Mal 1926, zu 190 vor die 14. Zivilkammer, Zimmer 116, auf den 6. Mai 1926, zu 11 vor den Einzelrichter der 6. Zivil kammer, Zimmer 2035, auf den 5. Mai 1926, vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dleser Auszug der Klagen bekannt⸗ gemacht.

Berlin, den 1. März 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II. 136466 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen mit dem Antrag . Ehe⸗ scheidung bzw. Herstellung des ehelichen Lebens bzw. Anfechtung der Ehe gem se 1333 hö. Lz ban, 1553 bar, Höh bzw. 1567 bzw. 1568 bzw. 1569 B. Ge- B. 1. Ida Seidel in Berlin, vertreten dure den Rechtsanwalt Loewh, gegen Ado Seidel, 2. Erich Thiel in Berlin, ver= treten durch 91 eh ag it e n, gegen Klara Thiel, 3. Paul Jockisch i Berlin, vertreten durch den ee, al Ballien, gegen Erna Fockisch, 4. Ida Henning in Berlin, vertreten durch den Rechtsamvalt Bittermann, gegen Otto Henning, 5. Erika Jasinski in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Glücks⸗ mann, gegen Karl Jasinski, 6. Wladis⸗ lawa Vesper in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Zweig, gegen August Vesper, 7. Alica Katner in Hen, der⸗

treter durch den Rechtsanwalt Dr. Blankenfeld, gegen Hermann Katner,

8. Gertrud Schneider in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Montag, gegen Alfred Schneider, 9. Ir hanna n in Berlin, vertreten durch den Rechts. anwalt Dr. Riecke, gegen Stanislaus Szuderek, 10. Johann Schmidt in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt J.⸗R. Wegner, gegen Karoling Schmidt, TI. Alexander Jablonski in Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Lemchen, gegen Mignon Jablonski, 12. Anna Bentlin in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Balßen, egen Otto Bentlin, 13. Anna Ntttrich in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr Munk, gegen Georg Bittrich, 14 Margg⸗ rete Otto in Spukendorf, vertreten 866 den Rechtsanwalt Dr. Kiewe, gegen Kur Otto, 15. Karl Häuser in Kattowitz, ver⸗ treten durch den Nechtsanwalt Dr. Freund gegen Sinaida Häuser, 16. Fri Sit in Berlin, vertreten durch den Rechts—⸗ anwalt Dr. Levi, gegen Marie Otto, II. Klara Dejus in Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Flügge, gegen Kurt Dejus, 18. Margarete Rauan in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr,. Stern, gegen Kurt Rauan, 19. Els. beth Grützke in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt J.⸗R. Alexander Katz, gegen Wilhelm Grützke, 20. Margarete Gerhardt in Berlin, vertreten durch den

Rechtsanwalt Dr. Jaffa. gegen Ernst Gerhardt, 21. Emma Loebel in Berlin,

vertreten durch den Rechtsanwalt. Kurtz, gegen Georg Loebel, 22. Gertrud Winkel⸗ mann in Berlin, vertreten durch den Rechtsampaft Dir. Leß, gegen Nobert Winkel mann, 235. Gertrud Wendt in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Hamburger, gegen Frie 396 . 34. Ernestine Wegener in Berlin, ver⸗

treten durch den Rechtsanwalt Dr. Kiewe, gegen Wilhelm Wegener. Sämtliche Beklagle sind unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht J in Berlin, Gruner— straße. II. Slockwerk, zu 1 und 3 auf 12 Üihr, zu 17 und 19 auf 11 Uhr