1926 / 55 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

(i3?700 Am 18. März 1926, vorm., werden im Büro der Rotare Dres Wäntig, Kauffmann, Sieveking, Hambuig. Adolvhebrücke 4 fünt Attien der unterzeichneten Gesellichaft à RM 20 die für 200 durch Bekanntmachung vom 25. Sept 19295 sür kraftlos erklärte Papiermarkaktien ausgegeben sind, öffent⸗ lich versteigert. Hasselbrookhaus A. G. vorm. DSam⸗ burger Käsefabrit Siepmann A. G.

IJ 7387) Mech. Baumwoll Spinnerei Weberei Bamberg.

Zu unserer Ausschreibung vom 2 d. M. in diesem Blatte, betr. Generalversamm⸗ lung, bemerken wir berichtigend, daß die getrennte Abstimmung ieder der Aflien— galtungen sowie der Generalversammlung nicht zu Punkt 3, sondern zu Punkt 4 der Tagesordnung ersolgt.

Gaustadt Bamberg, 4. März 1926.

Der Vorstand. A. Ruoff F. Traub.

1537698] Ganter'sche Brauerei ⸗Gesellschaft

A.-G. Freiburg im Breisgau.

Tagesordnung der 39. Jahresver— sammlung, Samstag, den 27. März 19265, nachm. 5 Uhr, in Freiburg, Schiffstr 7, 11 Stock

1. Vorlegung der Bermögens⸗ und Be⸗

triebe rechnung vom 30. September 1925 nebst Bericht von Vorstand, Aufsichts:rat.

Beschlußjassung über die Genebmigung der Vermögens⸗ und Betriebsrechnung sowie die Verwendung des Ueber— schusses

3. Entlastung

sichts rat

4. Aenderung der Satzungen in bezug

aul § 10. 137573

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 25. März 1926, minags 12 Uhr, im Geschäftszimmer des Herin Rechis— anwalts und Notars Dr. Ernst Frankenstem in Beilin W. 8. Behrenstraße 23, statt⸗ sindenden L. ordentlichen Generalver⸗ sammlnng eingeladen

Tagesordnung:

. Vorlage der Bilanz und des Ge— schäste berichts Revisionsbericht des Aufsichtsrats.

Beschlußnahme über das Jahres— ergebnis

Erteilung der Entlastung an Auf— sichltgrat und Vorstand

b. Wahlen von Aussichtsratsmitgliedern.

6. Verlegung des Gesellschastssitzes.

Zur Teilnahme an der Generalversamm— lung und zur Ausübung des Stimmrechts in derselben sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aftien spätestens drei Tage vor der Geneialversammlung dem Vorstand unter Angabe der Nummern an⸗ melden oder bei der Dresdner Bank in Berlin bis nach Abhaltung der General— persammlung hinterlegt haben.

Berlin, den 4 März 1926.

Providentia⸗Grundstücks. A. G.

Arnold

von Vorstand und Auf—

137699 Kühlhaus Zentrum A.⸗G., Hamburg.

Fünfsehnte ordentliche General— versammlung am Montag, den 29. März 1926, mittags 12 Uhr, in der Börse, 1 Stock, Zimmer Nr. 121.

Tagesordnung.

Vorlegung des Geschäftsberichts, Ge— nehmigung der Jahresbilanz nebst Gewinn. und Veilustrechnung und Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns und die Höhe der Aussichtsratsvergütung. Erteilung der Entlastung an Äussichtsrat und Vor— stand.

Diejenigen Aktionäre, die an der General⸗ versammlung teilzunehmen wünschen, wollen gegen Vorzeigung ihrer Aktien und eines geordneten Nummernverzeichnisses bis zum 2. Mäiz 1926 in unseiem Kontor, Brandsende 11. 1 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr pormittags, ihre Stimm- und Einlaßkarten in Empfang nehmen

Kühlhaus Zentrum A. ⸗G. Der Aufsichtsrat. Ernst Solmitz, Vorsitzender.

[157693 Hamburg Südamer ikanische Dampsichifffahrts⸗Gesellschaft.

Einundfünfzigste ordentliche Gene⸗ ralversammlung der Aktionäre am Sonnabend, den 27. März 1926, 11Uhr vormittags, in der Hamburger Börse, Saal 120.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschästsberichts sowie der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für 1929 und deren

Genehmigung. 2. Entlastung des Aufsichtsrats Vor stands. 3. Wahlen zum Aussichtsrat. Eintrittskarten und Stimmzettel, zur Generalverlammlung sind gegen Hinter—⸗ legung der Attien bis zum 24 März, 123 Uhr vormittags, entgegenzunehmen: in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, Berlin bei der conto · Geselischaft, woselbst auch vom 8. März ab die Ab⸗ rechnungen nebst Jahresbericht entgegen⸗ genommen werden können. Hamburg, den 6 März 1926 Samburg-Südamerifanische Dampschifffahrts⸗Gesellschaft. Der Vorstand. ;

und

zirection der Dis—⸗

1I1 37406 10 uhr Veritas, Allgemeine Versicherungs⸗

Attien⸗Gesellschaft.

Der Außssichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich aus folgenden Herren zusammen: Direktor Robert Mertins, Friedenau, Vorsitzender., Major a. D Strubell, Grunewald, stellvertretender Vorsitzender, Direktor Kurths, Friedenau, Ritterguts— besitzer Julius Delius, Rittergut Mormn Lantesökonomierat Dr. h. C. J. Acker⸗ mann Gut Irlbach Generaldirektor Hans Riese hat sein Amt als Vorsitzender unseres Aufsichtsrats niedergelegt und ist aus dem Aufsichterat ausgeschieden.

Berlin, den 4 März 1926.

Der Vorstand. A. Hins ke.

idr 7 i z Algemeene Bruinkool

Compagnie, Amsterdam.

Hierduich laden wir unsere Aktionäre zu einer ordentlichen Generalver⸗ sammlung auf Donnerstag, den 18. März 1926, vormittags 95 Uhr, auf dem Geschästsbüro unserer Filiale, der Abteilung Grube Graf Fürstenberg. Bottenbroich b. Frechen, ein

Die Tagesordnung liegt von heute ab zur Einsicht auf unserm Hauptbüro in Amsterdam, Keizersgracht 117, auf.

Die Attionäre haben Zutritt zu der Veisammlung nach Hinterlegung ihrer Aktien oder eines Depotausweises hierüber bis zum 15. März 1926 beim Bankthause Delbrück v d. Heydt C Co, Köln, oder auf dem Geschäftszimmer unserer Ge— ellschajt .

Amsterdam, den 2. März 1926.

Die Direktion.

idr ados)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 8. April 1926, vormittags 115 Uhr, im Verwaltungsgebäude der A G G, Berlin NW. 40, Friedrich⸗ Karl-Ufer 2 4, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung eingeladen

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Verlust⸗ rechnung für das Geschästsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 1925.

Beschlußfassung über Genehmigung

der Bilanz, Erteilung der Entlastung und Verwendung des Reingewinns.

3. Aufsichteraiszuwahl.

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind nur Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung hei der Geselljchaft. einem reichsdeutschen Notar oder der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schast, Berlin W. 8, Behrenstr. 32/33, nachweislich hinterlegt haben.

Dertin⸗· Ehariotten burg, den 4. März 1926

Elełirizitäts· Uktiengesellschast

Hydrawerk.

Der Vorstand. Leser. 137703 Wolfgang Schmidt Serumwerk

I.G., München 9.

Die Aktionäre werden hierdurch zu der am 9. April 1926, nachmittags Z Uhr, in der Kanzlei des Rechtsanwalts Serin Dr M Reschreiter, München, Perujastraße 2 stattfindenden 2. ordent⸗ lichen Generalversammlungeingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geichäftejahr vom 1. Januar 1925 bis 31. Dez. 1925 nebst Bericht des Vorstands und Auf— sichts ats hierzu.

2. Entlastung des Vorstands und Auf— sichtsrats

3. Abberufung Aufsichtsratẽmit⸗ glieds.

4 Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimm rechts sind diejenigen Attionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 3. Wert tage vor der Generalversammlung, den Tag der Generalversammlung nicht mit— gerechnet, bis abends tz Uhr bei einem deutichen Notar oder bei der Gesellschaft hinterlegt haben und sich hierüber durch Vorlegäang einer Empfangsbestätigung der Hinterlegungestelle ausweisen können.

München, den 5. März 1926.

Der Vorstand.

eines

Ir rohs

Deutsche Sporthallen A.⸗G.

Wir laden unseie Aktionäre zu einer ordentlichen Generalversammlung auf den 29. März 1926, nachmittags 2 Uhr, in Berlin, Französijche Straße Nr 13.14. im Büro des Rechtsanwalts und Notars Dr. Lustig mit folgender Tagesordnung:

a) Vorlegung und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlust⸗ rechnung für 1925.

b) Entlastung des Vorstands und Auf— sichts rats (.

c) Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrags.

d) Aenderung des Gesellschaftsvertrags Sz 1 (Sitz der Gesellschaft).

e Verschiedenes

Teilnahme⸗- und stimmberechtigt ist jeder Aftionär, der spätestens am 3. Tage vor dem Versammlungetage seine Aktien und, wenn er nicht persönlich erscheint, die Vollmacht oder sonstige Legitimation urkunden seines Vertreters bei der Kasse der Deutschen Sporthallen A⸗G., Berlin, oder bej einem deuischen Notar hinterlegt.

Berlin, den 6. März 1926 Deutsche Sporthallen A.-G.

Der Vorstand.

137407]

Kölner Bürgergefellschast, Köln.

Einladung zur 33. ordentlichen Saupt⸗ versammlung der Aktionäre am Mon⸗ tag, den 29. März 1926, nachmittags 6 Uhr, im Gesellschaftshause (Weißer Saal).

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ ichtsrats über die Lage der Gejell⸗ chaft und die Ergebnisse des Geschästs⸗ jahrs 1925.

Bericht der Rechnungsprüfer; Ent⸗ lastung.

Beschluß über die Genehmigung der Rechnungslage und die Gewinnver⸗ tetlung nach § 22 des Statuts.

Ergänzungs. bezw. Neuwahl Aussichtsrat.

Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters für das Geschäfts⸗ jahr 1926

6. Ueberttagung von Aktien.

7. Genehmigung des Ankauf Grundstücks.

Köln, den 1. März 1926.

Der Aufsichtsrat. Rechtsanwalt C Gustodis, Vorsitzender.

Uebertragung von Aktien (Attien von 250 GM, mit notariell oder gerichtlich beglaubigter Unterschrist des Uebertragenden) sind bis zum 22. März er. dem Direktor Herrn Adolf Cader anzumelden.

137790 Bleicherei, Färberei & Appretur Anstalt, Stuttgart.

Die sechsundfünfzigste ordentliche Generalversammlung findet am Diens⸗ tag, den 30. März 1926, 11 Uhr vormittags, in Stuttgart, Kepler⸗ straße 27 p, statt.

Die Herten Aktionäre werden hierzu mit dem Ersuchen eingeladen, sich gemäß § 11 unseres Gesellschastsstatuts späte⸗ stens 3 Tage zuvor über ihren Aktien⸗ besitz in Stultgart, Keplerstr. 27 p., oder auf unserem Büro in Uhingen auszu⸗ weisen und ihre Eintrittskarten daselbst in Empfang zu nehmen.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme

Vor ssands

zum

elnes

Woermann⸗Linie A. G.

Ordentliche Generalversammlung der Aftionäre am Dienstag, den z0. März 1926, 12 Uhr mittags, im Sitzungssaal der Gesellschaft, Afrika⸗ haus, Große Reichenstraße 27, Hamburg.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Jahresbilanz und Beschlußfassung über die Verwendung des Ueberschusses

2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Voꝛ stands.

3 Wahlen zum Aussichtsrat.

Einlaßfarten und Stimmzettel sind gegen Hinterlegung der Aftien vom 11. bis 2s. März 1926, mittags 12 Uhr, bei Norddeutsche Bank in Hamburg entgegen⸗ zunehmen

Aprechnungen und Berichte sind ab 8. März 1916 bei derselben Stelle er⸗ hältlich.

Hamburg, den 5. März 1926

Der Vorstand. 1368021

1355803

Dentsche Oft Afrika⸗Linie.

Ordentliche Generalversammlung der Aftionäre am Dienstag, den 30. März 1926, 12 uhr mittags, im Sitz ungssaal der Gesellschaft, Afrifka⸗ haus, Große Reichenftraße 27, Hamburg.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Jahresbilanz und Beschlußsassung über die Verwendung des Ueberschusses.

2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Einlaßkarten und Stimmzettel sind gegen Hinterlegung der Aktien vom 11. bis 26 März 1926, mittags 12 Uhr,

in Hamburg bei Norddeutsche Bank

in Hamburg,

in Berlin bei Direction der Disconto⸗

Gesellschaft, . bei Berliner Handelsgesellschaft, bei Herrn S. Bleichtröder, bei Herren Delbrück Schickler C Co. entgegenzunehmen.

Abrechnungen und Berichte sind ab 8. März 1926 bei denselben Stellen er⸗ hältlich

Hamburg, den 5. März 1926.

Der Vorstand.

des Berichts des über das Ergebnis des fisöröhgn abgelaufenen Jahres und der 39 Vochumer Berein für Bergba

merkungen des Aussichtsrats dazu.

Prüfung und Feststellung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftssahr 1925.

3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗

sichts rats.

4. Beschlußfassung über die Verwendung

des Reingewinns.

5. Aussichtsratswahlen.

Die in Ziffer l und 2 der Einladung bezeichneten Vorlagen liegen in Stuttgart, Keplerstr. 27 p., und auf unserem Büro in Uhingen zur Einsichtnahme der Herren Aktionäre auf und können auch in ge— drückten Aussertigungen gegen Vorzeigen der Aktien in Empfang genommen werden.

Stuttgart, den 4 März 1926.

Für den Aufsichtsrat der Vorisitzende: Dr. h. c. Heinrich Blezinger.

132957 Ludwig Wagner Aktien⸗Gefell⸗ schaft, Schriftgießerei, Leipzig.

Bilanztonto am 39. Juni 1925.

414

10 393 62 6 30611 50 0090 219 22134 115 51587 11728163

413 168 27

Attiva.

Kasse, Wechsel, Postscheck⸗

und Bankguthaben... I Maschinen und Inventar Kontokorrentaußenstände Warenvorrätte Kapitalentwertungskonto⸗.

Ba ssiva. w Kontokorrentgläubiger Gewinn⸗ u. Verlustkonto:

Vortrag a neue Rechn. 2096

413 166 57

Gewinn⸗ und Verlustkonto am 39. Juni 1925.

345 000 68 11461

. Soll. Gesamtunkosten Abschreibungen Kapitalentwertungskonto Bilanzkonto, Reingewinn.

848 359 0

Saben.

Fabrikation Sd8 359 0

848 399 05 Leipzig, am 18. Dezember 1925. Ludwig Wagner Aktien⸗Gesellschaft, Leipzig. Der Vorstand. Ludwig Wagner sen.

1325368. Ludwig Wagner Akftien⸗Gesellschaft, Schriftgießerei, Leipzig.

Laut Generalversammlungebeschluß vom 2. Januar 192tz wurden für das Geschäfts—⸗ jahr 1925/tz Herr Ludwig Fritz Heibert Wagner in Leipzig als Aussichtsrafsvor—- sitzender, Frau Frieda Emma Jahr, geb Wagner, in Leipzig, und Frau Emma Amalie Wagner, geb Ludwig, in Probst⸗ deuben b. Leivzig als Aussichtsratsmit⸗ lieder gewählt. Herr Dr. Willy Jahr in Leipzig ist aus dem Aussichtsrat aus— geschieden. .

Leipzig, 1. März 1926 Ludwig Wagner Aftien⸗Gesellschaft.

Der Vorstand. Ludwig Wagner sen.

und Gußstahlfabrikation in Bochum.

Zu der am Sonnabend, den 27 März 1926, mittags 12 Uhr, im ö hause in Berlin 8W. 11, Schöneberger Straße 3/4. stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aktivnäre laden wir hierdurch ein unter Hinweis auf 8 21 und 22 der Satzung.

Tagesordnung:

1. Beschlußsassung über den Antrag des Venwaltungsrats, den Vorstand und den Veiwaltungsrat der Gesellschast zu ermächtigen, mit der Vereinigte Stahlwerke Attiengesellschast in Düsseldorf einen Vertrag auf Ueber⸗ nahme des größten Teils der Werfs— anlagen und Beteiligungen gegen Gewährung von Aktien und Genuß⸗ scheinen der Vereinigte Stahlwerke Akftiengesellschaft abzuschließen.

.Berichterstattung des Vorstands und des Veiwaltungsrats über den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über das Er⸗ gebnis des Geschäftsiahrs 1924/25.

Vorlage und Genehmigung der Jahres⸗ bilanz nebst Gewinn- und Verlust⸗ rechnung für 1924. 25, Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns.

Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats.

5. Wahlen zum Verwaltungsrat.

Die Hinterlegung von Inhaberaktien kann außer bei der Kasse unserer Gesell⸗ schaft in Bochum bei folgenden Stellen erfolgen:

in Berlin:

bei der Deutschen Bank, bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, bei der Dresdner Bank, bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellichaft auf Aktien, sowie deren sämtlichen Niederlassungen in Aachen. Bochum, Bremen, Dort—⸗ mund, Essen, Frankjurt a. M., Ham⸗ burg, Köln München, bei Delbrück Schickler C Co, ferner in Köln: . bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein A. G, bei Deichmann E Co, bei Sal. Oppenheim jr. & Cie., bei dem Banfhaus J. H Stein, ( in Frankfurt a. M.: ö. Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗ nk, bei der Frankfurter Bank, in Bochum: bei dem Barmer Bank⸗Verein, Hinsberg Fischer Comp., in Zürich: bei der Basler Handelsbank. Die Hinterlegungsfrist läuft am 24. März 1926, abends 6 Uhr, ab Vollmachten zur Vertretung unserer Aktien sind gemäß § 21 der Satzung spätestens am 26 März 1926, nachmittags 1 Uhr, bei der Geschäftsstelle unserer Ge— sellschaft in Berlin W. 8, Wil helmstr. 71, einzureichen Bochum, den 4. März 1926. Bochumer Verein für Bergbau und Gußztahlfabrikation. Der Vorstand. Borbet. Schreiber.

1373741 Einladung zur Generalversammlung der Suberit⸗Fabrik A—⸗G., Mann⸗ heim⸗Rheinau, auf Montag, den 22. März 1926, nachmittags 23 Uhr, im Büro des Herrn Dr. Pudel, Mann⸗ heim M. 1. 2. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das Geschäftsjahr 1925. 2. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf 31. De—⸗ zember 1925.

„Entlastung des Vorstands und des Au sichts rats.

Beschlußfassung über Auflösung oder Fortführung der Gesellschaft, eventl. unter verabJetzung des Grundkapitals.

5. Verschiede nes

Stimmberechtigt sind nach § 18 der Gesellschaftsstatuten nur Akttonäre welche vätestens am Z3. Werktage vor der Ver⸗ sammlung bei der Geschäftskasse, bei der Rheinijchen Creditbank, Mannheim oder deren Filialen, oder bei einem Notar gegen Bescheinigung ihren Aktienbesitz hinterlegt haben. Mannheim⸗Rheinau, den 3 März 199664' Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: C Eckhard.

13770]. ö Heinrich Ries A. G., München.

Die Aktionäre werden hierdurch zu der am Montag, den 29. März 1926, vorm. 11 Ühr, im Geschäftslofal des Notariats München V, München, Karls⸗ platz 10, stattfindenden 2. außerordent⸗ lichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Beschlußtassung über die Abgabe des Geschäftsbetriebs an eine neu er— richtete Kommanditgesellschaft.

2. Aenderung des Namens und des Zweckes der Aftiengesellschatt.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens 3 Werktage vor dem zur Abhaltung der Versammlung bestimmten Tag bis 6 Uhr abends ihren Attienbesitz durch Hinterlegung ihrer Aftien oder der darüber lautenden Hinterlegungsscheine bei der Gesellschastskasse, München, Klenze⸗ straße 39/1, nachgewiesen haben.

München, den 5 März 1926.

Heinrich Ries 21. G. Der Aufsichtsrat. Schumann, Vorsitzender.

137572 Vergisch Märkische Industrie⸗ Gesellschaft.

Die Aktionäre werden bierdurch zur diesjährigen ordentlichen Hauptwer⸗ sammlung auf Montag, den 29. 1926, vormittags 11 uhr; a Geschäftelokal der Gesellschaft Barmen, Postbrücke 6, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftäberichts, Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftejahr 1925 geinäß 260 und 2465 H. G- B.

Festsetzung. der festen Vergütung für

den Aufsichtsrat für das Geschästs⸗ jahr 19265. ; . Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und über die Ge— winnverteilung.

4. Beschlußfassung äber die Entlastung des Vorstands und des Außssichtsrats.

h. Wahl zum Aufssichtsrat.

6. Wahl des Ausschusses für die Prü—⸗ fung der Bilanz des laufenden Jahres.

Zur Teilnahme an der Hauptversamm⸗« lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum 26. März d. J. vormittags 11 Uhr.

bei der Deutschen Bank in Berlin sowie deren Filialen in Barmen, Elberfeld, Düsseldorf, Köln und Frankfurt a. P.,

bei dem Bankhause J. Dreyfus G Co., Berlin und Frankfurt a. M. oder

bei der Gesellschaft in Barmen hinterlegt haben.

Barmen, den 4. März 1926.

(l3 7366 . ack⸗ und Sarben . Rroß · inne Attiengesellschaft zu Dresden. Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zu der am 31. März 1926, vormittags 19 uhr, im Sitzungszimmer des Sub⸗ missionsamts, Dresden- A, Gr. Zwinger⸗ straße 8 III, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:; 1. Vorlage des Geschäffsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn und Ver⸗

bei der Beiliner 1 k .

lustrechnung sür das Geschäfts jahr]! 925.

„Beschlußfassung über die Genehmi— gung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Amsichtsrats.

4 Wahlen zum Aussichtsrat.

5. Verschiedenes. .

Der Bericht des Vorstands und Auf— sichtsrats zur Bilanz und zur Gewinn⸗ und Verlustrechnung liegt im Geschäfts⸗ lokal der Gesellschaft, Dres den⸗A., Cana⸗ lettostr 9, zur Einsicht aus.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind nur diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bei der Gesellichast oder bei der Landes— gewerbebant Sachsen e. G. m. b. H., Dresden A, Gr. Zwingerstraße 8, oder bei einem deutschen Notar hinterlegen.

Dresden, den 3. März 1926.

Lack⸗ und Farben⸗Groß⸗Einkaufs⸗

Attiengesellschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Grnst Stauch.

der

3. .

. ESrste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage ; zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 55.

Berlin, Sonnabend, den 6. März

1926

Der Inhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels, 2 dem Güterrechts, 3. dem Vereine, 4. dem Genofsenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

vesonderen Blatt unter dem Titel

Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8Sw 48. Wilhelm⸗

r 9. 6 32, bezogen werden.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel taglich. Der Bezug 6 preis beträgt monatlich 150 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5y. gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1.05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten O. 15 Reichsmark.

2 22

Vom „Zentral⸗Handelsregifter

mr

das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 55A, 55 B und 55 C ausgegeben.

e, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Ma

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

33. Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen von Heil⸗ mitteln durch Fabriken an Kranken kassen. Streitig ist, ob die Befreiung von der Umsatzsteuer nach 5 2 Nr. 9 des Umsatzsteuer⸗ ker es 1922 einer k zu gewähren ist, wenn sie

rbandstoffe unmittelbar an Krankenkassen (5 225 der Reichs⸗ ,, . oder andere in der genannten Gesetzes⸗ vorschrift diesen gleichgestellte Kassen liefert. Die. Vorinstanzen aben derartige . der Beschwerdeführerin für umsatz⸗ steuerpflichtig angesehen, weil sie nicht „Hilfsleistungen“, wie die efreiungsvorschrift fordere, darstellten. Dem kann nicht gekolgt werden. Die Auslegung der Vorinstanzen läßt Wortlaut und Sinn der Gesetzesvorschrift in der neuen . von 1922 vollständig unberücksichtigt; in ihr sind als umsatzsteuerfrei erklärt „ärztliche und ähnliche Hilfeleistungen sowie Arznei⸗ und Heilmittel, die zur Krankenpflege dienen, soweit die Entgelte . sie von ; u zahlen sind“. Nach er neuen Fasfung der Gesetzesvorschrift im Fs. 2 Nx. 9, die auf einem bei der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Umsatzsteuergesetzes 1919 ein⸗ gebrachten Antrag . u. Gen. beruht (s. Reichstagsdrucksache 1920/23 Nr. 3996), sind also Hilfeleistungen und Arznei- und Heil⸗ mittel hinsichtlich der Steuerbefveiung einander gleichgestellt. Nichts richt i . Auffassung der Vorinstanzen, daß „Hilfeleistung“ der berbegriff wäre; die Auffassung kann auch nicht auf den ein schränkenden Satz „soweit die Entgelte für . von zu . sind“, mit dem lediglich die Art der bei der Befreiung in Betracht kommenden Kassen von anderen Kassen (z. B. von den Kassen der Versorgungsämter) abgegrenzt sind, gestützt werden Es r auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß durch die . des § 27 Nr. 3 der K zum Umsatzsteuer 3 die im Jahre 1922 im Anschluß an die Gesetzes⸗ änderung erfolgt ist, die in Frage stehende Steuerbefreiung von anderen als den im Gesetze selbst genannten Merkmalen abhängig gemacht werden wollte; hierzu hätte es auch an jeder gesetzlichen Unterlage gefehlt. Wie die Vorinstanz ihre Auslegung auf die Ausführungen von Popitz ö. S. 23 ff. der „Einführung in das Abänderungsgesetz vom 8. April 1923“ stützen will, ist unver⸗ ständlich; denn dort ist auf S. 24 unter 9e gerade ausgesprochen, daß durch die im Jahre 1932 erfolgte Abänderung des Gesetzes auch abriken, die z. B. Prgthesen an die Kassen liefern, insoweit um⸗ atzsftenerfrei eworden sind. Der Rechtsbeschwerde war daher unter Freistellung der Beschwerdeführerin von der Steuerpflicht für die in Frage stehenden Entgelte und Ueberbürdung der Kosten auf das 6 (G 287 der Reichsabgabenordnung) stattzugeben. (Urteil vom Februar 1926 V A 345/25.)

34. Wirkung der Eröffnung des Konkursverfahrens auf eine Steuerschuld. Der Steuerbescheid ist an den Konkurs— perwalter gleichzeirig mit der Anmeldung der Steuerschuld zum . erlassen worden. Mit der Eröffnung des Kon⸗ kursverfahrens ist aber der Steuergläubiger Konkursgläubiger (8 3 der Konkürsordnung), die Steuerschuld Konkursforderung (83 3, 61, 103 der Konkursordnung) geworden, d. h. während der Dauer des Konkursverfahrens hat der Steuergläubiger nur Anspruch darauf, gus dem der Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögen, das dem Gemeinschuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört , 1 der Konkursordnung), wegen der Steuerschuld nach Maßgabe der Konkursordnung wie alle sonstigen

ersönsichen Gläubiger, die einen zu diesem Zeitpunkt begründeten

ermögenzanspruch an den Gemeinschuldner haben, befriedigt zu werden. Er kann nach 8 19 der Konkursordnung seine Forderung auf Sicherstellung oder Befriedigung aus der Konkursmasse nur nach Maßgabe der Konkursordnung verfolgen. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Steueranspruch gegen den Steuerpflichtigen auch außerhalb des Konkursverfahrens sestzustellen, wenn es mit der ausdrücklichen Absicht geschieht, Befriedigung nicht aus der Konkursmasse zu be ehren. In der Regel wird ein solches Ver—⸗ fahren aber ,, da nach 5 14 Abs. 1 der Konkursordnung während der Dauer des Konkursverfahrens Arreste und Zwangs

vollstreckungen zugunsten einzelner Konkursgläubiger auch nicht in

das nicht zur Konkursmasse gehörige Vermögen staͤttfinden. Feden⸗ 5 ist für eine solche außerhalb des Konkursverfahrens sich be— egende Verfolgung einer Steuerschuld der Konkursverwalter in keiner Weise legitimiert, ein Rechtsmittel zu ergreifen, da sich 0 he 5 Abs. Z der Konkursordnung . Zuständigkeit darauf eschränkt, die Konkursmasse zu verwalten und n,. zu ver⸗ ügen. Der Einspruch des Konkursverwalters könnte im vor— iegenden Falle eine rechtlich erhebliche Bedeutung daher überhaupt nur gewinnen, wenn er in eine Beziehung zum Konkursverfahren ebracht werden könnte, Auf das Konkursverfahren wirkt eine ststellung der a n . im , oder Ver⸗ . iberhaupt nicht ein. Gleichviel cb hier eine Feststellung erfolgt oder nicht und ob eine gelroffene e ,,. rechtskräftig geworden ist oder nicht: im Konkursverfahren ann die Steuer chuld erst berücksichtigt werden, wenn sie an⸗ emeldet ist ( 138 der Konkursordnung), und i sie angemeldet, o ist ihre Be riedigung durch den Betrag und hurch den Grund er Forderung bestimmt, der in der Anmeldung oder dem Prüfungstermin angegeben ist (568 139, 142, 145 Abs. 4 der Ronkursordnung), gleichviel ob eine Feststellung aus einem anderen Grunde oder zu einem anderen Betrag außerhalb des Konkurs verfahrens stattgefunden hat. War eine Anmeldung erfolgt, so gilt die Steuerschuld nach Grund und Betrag der Anmeldung oder oͤer im Prüfungstermine geltend gemachten Aenderung festgestellt, enn weder der Verwalter noch ein Konkursgläubiger wider⸗ prechen (6 144 Abs. 1 der Konkursordnung). Eine Feststellung m Berwaltungsverfahren oder im, Verwaltungsstreitverfahren kommt erst in Betrachi, wenn im Prüfungstermin der Verwalter oder ein Konkursgläubiger die Steuerschuld in irgendeiner Hinsicht bestritten hat (6 146 der Konkursordnung). . der Konkursver⸗ walter oder ein Konkursgläubiger ,, gegen die Steuer⸗ 6 im Prüfungstermin erhoben, so sind nach 5 146 Abs ß der konkursordnung die Vorschriften des 1, 3. Und 4. Absatzes ö. Paragraphen anzuwenden. Nach Abs. 1 bleibt den äubigern streitig gebliebener Forderungen überlassen, die

bedingungen, unter Umständen auch der

eff en nf der Forderungen gegen die Bestreitenden zu betreiben. rst damit ist das Finanzamt in der Lage, eine J mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen, wobei zu beachten ist, da nach § 146 Abs. 4 der Konkursordnung, wie hervorgehoben, die Feststellung nur auf den Grund gestützt und nur auf den Betrag erichtet werden kann, welcher in der Anmeldung oder dem er. Zstermin angegeben ist. Da hiergegen verstoßen worden

. ist, sind die Vorentscheidung, der Einspruchsbescheid und der Steuer⸗

bescheid ersatzlos ,, Welches steuerrechtliche Verfahren einzuschlagen ist, wird nach vorstehendem von dem Schicksal ab⸗ hängen, das die Anmeldung der Steuerschuld im Konkursverfahren erfahren hat oder erfäbrt. (Urteil vom 5. Februar 1726 II A 659/25.)

35. Ueber die Bedeutung einer Bürgschaft als Voraus⸗ rn für die Erhebung einer Gesellschaftssteuer. Ueber die Bedeutung einer Bürgschaft als Voraussetzung für die Erhebung einer Gesellschaftssteuer hat der Reichsfinanzhof bereits früher in einem Urteil dargelegt, daß die Bestellung einer Sicherheit nur unter ganz besonderen Umständen einer GJ gleicht ef h und unter §8 6e des Kapitalverkehrssteuergesetzes . werden kann. Nicht so 6, erörtert ist in dem früheren Urteil die Tragweite des 6b des Kapitalverkehrssteuer⸗ esetzes. Denn der damals vorliegende Tatbestand schloß die An⸗ vendung dieser Bestimmung schon um deswillen aus, weil nicht estgestellt werden konnte, daß die Sicherheit geeignet war, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Indes ist schon damals der Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob nicht eine Sicherheit sich ö von den Leistungen unterscheidet, die 5 6b im Sinne at. An der Hand des jetzt vorliegenden Tatbestandes beiaht der Reichsfinanzhof diese Frage. Eine Bürgschaft, so wertvoll 6. auch für denjenigen sein mag, zu dessen Gunsten sie wirken soll, ist niemals Selbstzweck, sondern stellt immer nur ein Mittel zur Erreichung eines anderen Zieles dar. Nun führt 5 6b des Kapitalverhehrssteuergesetzes . eine Reihe von Vor⸗ gängen 14 welche das Anwendungsgebiet ö kenn⸗ ů6 sollen. Sind sie auch unter sich sehr verschieden, so haben 6 och alle das miteinander gemein, daß sie sich als unmittelbare Hingabe von Vermögenswerten an die e darstellen. Das entspricht auch dem Zwecke der Gesellschaftssteuer, welche grund⸗ . den Zusammenschluß von Vermögenswerten treffen will.

enn man deshalb, fußend auf dem durch das Wort „insbesondere“ gekennzeichneten Beispielscharakter der namentlich angeführten Vorgänge, eine Ausdehnung dieser Vorschrift über diese Vorgänge nicht ablehnen kann, so muß hierbei doch n,, werden, daß nicht jede zugunsten einer Gesellschaft wirkende Handlung, sondern nur eine solche den Tatbestand des 5 6b erfüllt, welche ihr un⸗ mittelbar Vermögenswerte zuführt. Daß nur das der Sinn des F. 6b sein kann, wird besonders deutlich, wenn man ihm die Be— stimmung im § 6e gegenüberhält. i letzterem handelt es sich zweifelsfrei um die Zurverfügungstellung von Vermögenswerten, und doch wird dieser Tatbestand nicht allgemein, sondern nur dann der Steuer unterworfen, wenn weitere Voraussetzungen zutæeffen, welche diese Vermögenswerte als wirtschaftliche Ire nher, des Gesellschaftsvermögens erscheinen lassen. Es erscheint aus—⸗ e n,. daß der Gesetzgeber, der einen solchen Tatbestand nur beschränkt der Steuerpflicht unterwirft, ein zu seiner Herbei— führung angewendetes Mittel, wie eine Bürgschaft, für unbeschränkt te nuerpflichtig erklären konnte. Daraus, daß Bürgschaften unter Ge nicht erwähnt sind, ergibt sich also ebenfalls der Schluß, daß ihre Unterstellung unter 8 6 vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt ist. (Urteil vom 8. Fanuar 1926 11A 660/25.)

36. Zur Frage, ob jemand Angestellter oder selbständiger Gewerbetreibender ist und ob deshalb seine Bezüge dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Die Vorinstanz ist der Änsicht, daß die von einer Nähmaschinenfabrik ae. lten ere g sen fn als unselbständige Angestellte anzusehen feien und deshalb ihre Bezüge dem Stenerabzuge vom Arbeitslohn unterlägen. Sie hat 6. festgestellt erachtet, daß die Agenten unselbständige Glieder in er Verkaufsorganisation des Betriebs der Beschwerdeführerin seien und in der Betätigung ihres Willens unter der Leitung der Genannten ständen. Diese Feststellung ist jedoch keine Feststellung von Tatsachen, sondern in Wirklichkeit die rechtliche Ven re erung eines im wesentlichen nicht streitigen ö Der Reichs⸗ inanzhof hat deshalb zu prüfen, ob die zwischen der Firma und den sogenannten Agenten abgeschlossenen Verträge, so wie sin von der nn als vorliegend angenommen sind, die Auffassung vechtfertigen, daß es sich um e , handelt. Vach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ist für die Frage, ob jemand Angestellter oder selbständiger Gewerbetreibender . nicht ein bestimmtes Merkmal entscheidend, sondern das gang ertragsverhältnis unter Berücksichtigung amtlicher n n ö ge 1 gesellschaftlichen Stellung der Veteiligten. Vertragshedingungen, die für sich betrachter die Annahme eines Angestelltenverhättnisses . ertigen würden, können in ihrer. Bedeutsamkeit durch andere ingungen beein⸗ flußt werden, die die ie, . Person als unabhängig erscheinen lassen. Eine Beschränkung in der Ausnutzung seiner Arbeitskraft ist für jeden gegeben, der sich zur Leistung von Handlungen ver⸗ pflichtet. Aber in der ö. Ausnutzung seiner Arheitskraft ist auch en ern, wer die Lieferung von Sachen, namentlich von erft herzustellenden, versprochen hat. Deshalb kann nicht jeder, der si h persönlichen Handlungen verpflichtet hat, deshalb allein als in Diensten seines Vertragsgegners stehend angesehen werden. Viel⸗ mehr kommt es darauf an, ob seine Gebundenheit das Maß dessen erheblich überschreitet, was die Folge der Uebernahme von Liefe⸗ rungen an einen anderen ist. 984 der Verpflichtung zur Vermitt⸗ lung und zum Abschluß von Ge ö. für einen anderen wird man davon ausgehen können, daß die Art der Entlohnung für die Auffassung des Verhältnisses von der , ,, Bedeutung ist. Wer für jedes vermittelte oder abgeschlossene Ee l, eine ent⸗ . Provision erhält, wird in der Regel als selbständig wer agegen eine öste erg ohne w auf die abgeschlossenen Geschäfte erhält, in der Regel als unselbständig anzuse n sein.

Denn der auf Provfsion Gestellte arbeitet weniger in dem Bewußt⸗ sein, zur Tätigkeit . zu sein, als in dem, Gewinne zu machen, während der auf feste Vergütung Gestellte lediglich in dem Bewußtsein der Verpflichtung u tätig wird. Unbedingt ent- ,, ist aber dies Merkmal nicht. So kann die ganze Stellung es auf feste Vergütung Gestellten die Annahme der Unselb—⸗ ständigkeit ausschließen. . kann der ö Provision Gestellte durch die anderen Vertragsbestimmungen so gehunden sein, daß man seine Tätigkeit nicht mehr als überwiegend aus eigenem Entschluß ausgeübt ansehen ann. Dies ist der Fall, wenn er in erheblichem Maße den Weisungen des Geschafsherrn im einzelnen nachzukommen hat, wenn er zur Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit oder zur Erledigung eines bestinimten Kreises von Aufgaben verpflichtet ist, endlich auch, wenn ihm durch Verbot ,,, passender Betätigung eine andere Aus 4 seiner Arbeitskraft unmöglich gemacht ist. Wenn der artige Vertragsbedingungen borliegen, wird der Vermittler regel mäßig nicht mehr tätig, weil er Provisionen verdienen will, sondern weil er zu der Tätigkeit infolge des . gezwungen ist. Prüft man unter diesen Gesichtspunkten die vorliegenden Verträge, so ergibt sich, daß eine Unselbständigkeit der sogenannten Agenten nicht anerkannt werden kann. Die Vorinstanz hat darauf. hin⸗ gewiesen, daß die Agenten verpflichtet seien, innerhalb eines ihnen ugewiesenen Bezirks tätig zu sein. Dies würde aber nur dann di lbständigkeit ihrer Entschließungen beeinträchtigen, wenn ste damit verpflichtet wären, bei ganz bestimmten Firmen oder Einzel⸗ personen regelmäßig vorzusprechen. Die bloße rei ung eines Bezirkes bedeutet lediglich die Abgrenzung ihres Wirkungskreises, was bei Agenten . ist. Noch weniger von Bedentung ist, daß die Agenten die Wgren nur zu fest vorgeschriebenen Lien . dürfen. 3m Gegenteil liegt es mehr in dem Wesen eines Agenten als Angestellten, zu bestimmten Preisen zu ver⸗— kaufen, da ersterer nur zur Vermittlung von Geschäften verpflichtet sein will, während letzterer die Interessen seines . in jeder Beziehung wahrnehmen soll, so daß in den Bereich seinen . auch die Erwägung fallen kann, welche Preise im Einzel falle zu fordern sind. Unerheblich ist auch, daß der Agent an ihn elangende Zahlungen sofort und ohne Verrechnung auf seine Provision abzuführen hat. An sich hat der Agent mit der Be⸗ zahlung verkaufter Gegenstände nichts zu tun. Oh er Zahlungen in Empfang nehmen lann und wie sie zu behandeln sind, hat die Beuxteilung des Verhältnisses keine Bedeutung. Dasselbe gilt für die Form, in der über solche Zahlungen Quittung zu erteilen ist. Das Verbot, für Konkurrenzbetriebe tätig zu sein, beschränkt . den Agenten in der Betätigung seiner Arbeitskraft. Diesg Beschränkung ist jedoch keine solche, daß der Agent lediglich auf die Betätigung für die Firma angewiesen ist. Wer geeignet ist, Näh= maschinen zu vertreiben, wird in der Regel auch befähigt ein, Abschlüsse in anderen Gegenständen zu vermitteln. Endlich kann der Beitrag der Firma zu den Unkosten der Agentur deshalb keins Rolle spielen, weil er im Verhältnis zu den zu erwartenden J zu unbedeutend ist. Nicht gewürdigt ist von der Vorinstanz die von ihr erwähnte Verpflichtung der Agenten, sich in regelmäßigen . bei der für sie zuständigen Geschäftsstelle einzufinden. Es kann dahingestellt gleiben, ob diese Verpflichtung in der Weise besteht, wie es der Tatbestand des angefochtenen Urteils voxaussetzt, oder nach dem Akteninhalt etwas anderes anzunehmen ist. Denn jedenfalls bedeutet diese Ver— lichtung nur eine geringfügige Beschränkung der Agenten in der erfügung über ihre Zeit. Von Bedeutung könnten diese Zu— ammenkünfte sein, wenn bei ihnen den Agenten bindend eisungen über ihre Betätigung bis zur nächsten Zusammenkunft erteilt würden. Hierzu bieten die Akten jedoch keinen Anhalt. Nach alledem kann . anerkannt werden, daß die, Agenten alg unselbständige Angestellte anzusehen . Die angefochtene Ent⸗ cheidung war deshalb aufzuheben und die Beschwerdeführerin von r geforderten Steuer freizustellen. (Urteil vom 13. Januar 1926 VI A 17525.) 37. Exrstattung der laut einer Rechtsmittelentscheidun uviel gezahlten Steuer. Auf Berufung wurde die n n, . des Steuerpflichtigen herabgesetzt. Nach Zustellung del erufungsentscheidung beantragte der Steuerpflichtige Erstättung der laut dieser Gnts , zuviel gezahlten Steuer. Die Vor⸗ instanz hat die Erstattung abgelehnt, weil infolge der vom Finanz— amt ung en Rechtsbeschwerde, über die . nicht entschieden ei, die e,, . cheidung noch keine Rechtskraft erlangt habe. ie die Ablehnung des ie e re anfechtende Rechts⸗ beschwerde erscheint begründet. Es handelt sich um einen Er— e n n f nach 5 183 der , . Zu der Frage, ob ein solcher KJ schon vor Rechtskraft der Steuerfestsetzung erhoben werden kann, ist in Schrifttum und Rechtsprechung nicht einheitlich Stellung genommen worden. Die—⸗ selben Gründe ö die den Reichsfinanzhof früher bereits ver anlaßt haben, den Rechtssatz aufzustellen, daß die Kosten einer Rechtsmittelentscheldung, schon bevor sie rechtskräftig geworden ist, von, den Steuerpflichtigen eingezogen werden dürfen, sprechen dafür, auch den Erstattungsanspruch aus § 128 der Reichsabgaben⸗ ordnung alsbald nach Bekanntgabe der Rechtsmittelentscheidung uzulassen, ohne ah es darauf ankäme, ob sie Rechtskraft erlangt at oder nicht. Nach § 73 der Reichsabgabenordnung werden Ver. 1 en (Entscheidungen, Beschlüsse, Anordnungen) der Steuer be Ine Personen dadurch wirksam, . 9 zugehen, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind (Be ö e; andererseits wird nach § 236 der Reichsabgaben⸗ ordnung durch Einlegung eines Rechtsmittels die Wirksamkteit des anger tenen Bescheids nicht gehemmt. ide , , n,. selten auch für Rechtsmittelentscheidungen. Da im 8 128 der 2 nordnung für den Erstattungsanspruch nichts Ab⸗ weichendes bestimmt ö insbesondere aus z 188 nicht hervorgeht,

örden für einzelne sie dem⸗

daß mit der dort erwähnten Berichtigung der Steuersestsetzung nur die rechtskräftige Berichtigung gemeint ist, folgt aus S5 73, 295 der Reichsabgabenordnung, daß der Erstattungsanspruch nicht von der Rechtskraft der berichtigenden Entscheidung abhängt. (Urteil vom 15. Januar 19296 VI A 117725.) j