1926 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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habe, daß diese Steuer aus finanziellen, rechtlichen und wirtschaft— lichen Gründen verabschiedet werden muß, kaum angefochten werden kann. (Sehr richtig) Bei der Gestaltung, die dieses Steuergesetz im Hauptausschuß gefusden hat, handelt es sich im wesentlichen nicht mehr um ein Finanzgesetz, um ein Gesetz, durch das Fehlbeträge im Staatshaushalt gedeckt werden sollen; denn die Verteilung, die der Hauptausschuß vorgeschlagen hat zwischen dem Staat einerseitß und den Gemeinden und den Bedürfnissen der Neubautätigkeit andererseits, hat doch dahin geführt, daß die Erhöhung der Steuer am 1. April und am 1. Juli dem all— gemeinen Finanzbedarf des Staates nur noch in einem ganz ge⸗ ringen Umfange zugute kommt. Ich erlaube mir, hier noch ein⸗ mal die Zahlen anzuführen. Bisher haben wir für die Neubau⸗ tätigkeit aus der Hauszinssteuer aufgewandt jährlich 365.4 Mil⸗ lionen; nach der Verabschiedung dieses Gesetzes werden für die Neubautätigkeit 450 Millionen, also 84,5 Millionen mehr, zur Verfügung stehen. Bisher haben wir den Gemeinden aus der Hauszinssteuer für ihren Finanzbedarf 104,4 Millionen zur Ver⸗ fügung gestellt; in Zukunft werden wir ihnen 157,5 Millionen, also 53,1 Millionen mehr, zur Verfügung stellen. Für den all⸗ gemeinen Finanzbedarf des Staates haben wir bisher aus der Hauszinssteuer zl Millionen gewonnen; wir werden in Zukunft, nach dem 1. Juli, 292,5 Millionen, also ein Mehr von 31,5 Mil⸗ lionen aus der Hauszinssteuer gewinnen. Sie ersehen aus diesen Zahlen, daß bei weitem das meiste von der Erhöhung der Neu⸗ bautätigkeit zugute kommt, daß an zweiter Stelle die Gemeinden mit ihrem Bedarf für die Wohlfahrtspflege stehen, und daß der Staat nur mit einem Mehr von 91,5 Millionen an diesem Haus⸗ zinssteuergesetz überhaupt beteiligt ist. Bei der Berechnung dieser Zahlen bin ich von den Schätzungen ausgegangen, die der Be⸗ gründung für den Gesetzentwurf beigegeben sind. Für die Finanz⸗ verwaltung ergibt sich daraus die Notwendigkeit, einen Betrag von 60 bis 70 Millionen weiter einzusparen. Es wird nicht leicht sein, diese Folgerung zu ziehen, da wir bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 1926 die Ausgaben nach dem Nettovoranschlag um 125 Millionen vermindert haben. Diese Folgerung muß aber gezogen werden, und ich bin außerordentlich dankbar dafür, daß sie auch der Hauptausschuß des Landtags bei der Beratung der einzelnen Haushaltspläne gezogen hat, daß der Hauptausschuß sich bei der Beratung aller Haushaltspläne bemüht hat, die Ausgaben weiter herabzustreichen und auf diese Weise das durch die Ge— staltung der Hauszinssteuer in Frage gestellte Gleichgewicht im Haushalt doch wiederherzustellen, und ich hoffe, daß dies den ge⸗— meinsamen Bemühungen des Landtags und der Finanzverwaltung gelingen wird.

Nun ist allerdings von einer Seite die Frage aufgeworfen worden, ob die Schätzung, die wir der Steuer mit auf den Weg gegeben haben, nicht zu gering gegriffen sei. Es ist nicht ganz leicht, das Aufkommen einer Steuer zu schätzen. Aber ich glaube, daß wir hier nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine ziemlich genaue Schätzung haben aufstellen können, nicht auf Heller und Pfennig, aber ich glaube nicht, daß wir uns stark vergriffen haben. Die Schätzung, die wir der Begründung beigegeben haben, die davon ausgeht, daß diese Steuer 900 Millionen aufbringen wird, wird ziemlich genau der Wahrheit entsprechen. Ich fürchte sogar, daß nach all den Ermäßigungen und Milderungen, die im Hauptausschuß beschlossen worden sind, das Steueraufkommen noch ganz erheblich hinter der Schätzung zurückbleiben wird, wenn nicht auf der andern Seite die Folgerung gezogen wird, die Minimalstufe von 10 auf 15 vH zu erhöhen. Das hat der Haupt⸗ ausschuß beschlossen. Gewiß, ich gebe ohne weiteres zu, es wäre mir lieber, wir hätten daran festgehalten, daß der unbelastete Besitz nur mit 10 vH wäre bestenert worden. Aber nachdem man den Staat so stark gekürzt hat, nachdem so viele Milderungen in das Gesetz hineingebracht worden sind, muß man sich damit ab⸗ sinden, daß auch der unbelastete Besitz mit 15 v5 Minimum zu dieser Steuer herangezogen wird. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß hier schon eine große Milderung insofern eintritt, als die Steuer bisher im allgemeinen 28 vH betragen hat, und daß somit der Satz von 15 vH erheblich unter dem Steuersatz liegt, der bisher von dem unbelasteten Besitz getragen worden ist.

Dann darf ich noch auf einige Einzelfragen eingehen. Es ist von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert worden, man möge den gewerblichen Besitz geringer zur Steuer heranziehen. Die Staatsregierung will durchaus nicht verkennen, daß manches dafür spricht, den gewerblichen Besitz zu entlasten. Nun ergibt sich aber eine Entlastung des gewerblichen Besitzes in sehr vielen Fällen schon daraus, daß der unbelastete Besitz nur mit 15 8 heran— gezogen wird; gerade die gewerblichen Unternehmungen, ins besondere der Groß- und Mittelindustrie, gehören im allgemeinen zu dem unbelasteten Besitz. Sie waren mit Hypotheken höchstens sür Obligationen belastet. Solche Sicherungshypotheken für Obli⸗ gationen rechnen nicht zu einer Belastung, wenn es sich darum handelt zu prüfen, mit welchem Steuersatz das Gebäude zur Haus⸗ zinssteuer herangezogen werden soll. Das bringt schon eine gewisse Entlastung des Gewerbes. Die Staatsregierung ist aber auch bereit, auf den Boden der Anträge zu treten, die dahin gehen, bei der Heranziehung der gewerblichen Gebäude zu dieser Steuer den Gebäudesteuernutzungswert als Steuergrundlage zugrunde zu legen. Auch das würde eine gewisse Ermäßigung der Steuer herbeiführen, nach unserer Schätzung um ein Fünftel bis ein Viertel. Darüber hinaus noch weiter zu gehen, würde mir außer— ordentlich bedenklich erscheinen. Im Hauptausschuß war der An— trag gestellt, und ich glaube, es ist auch von der Deutschen Volks⸗ partei für das Plenum noch ein Antrag gestellt, die Steuer für das Gewerbe auf die Hälfte zu ermäßigen. Ich habe bereits im Hauptausschuß darauf hingewiesen, daß wir auf diesem Gebiet nicht frei sind, daß uns in dem Reichsgesetz zwar für die Landwirt⸗ schaft die Möglichkeit gegeben ist, sie entweder ganz herauszulassen oder mit geringeren Steuersätzen heranzuziehen, daß wir aber beim Gewerbe diese Möglichkeit nicht haben und daher gegen die reichsgesetzlichen Bestimmungen verstoßen würden, wenn wir für das Gewerbe besondere Steuersätze einführen wollten.

Es ist hier von mehreren Rednern auf die Notlage der Gast⸗ betriebe in Bädern und Kurorten hingewiesen. Der Herr Ab⸗ geordnete Stendel hat mit großer Wärme hier den Antrag 2454 verteidigt, der dahin geht:

Vei Sotelbetrieben und Fremdenpensionshäusern ist die Friedensmiete in der gleichen Höhe festzustellen wie bei den übrigen Miethäusern.

Dieser erste Satz des Antrags 2454 entspricht dem geltenden Recht. Wenn die Herren Antragsteller die Freundlichkeit haben wollten und würden § 7,4 des vorliegenden Gesetzentwurfs durchlesen, so würden sie 57 Abs. 4 entnehmen können, daß bei solchen Gast⸗ häusern in Bädern die Friedensmiete wie bei allen anderen Häusern festzustellen ist, also nach der ortsüblichen Miete, die für ein anderes Haus erzielt wird. (Abg. Stendel: Als Pensionshaus!) Nein, Herr Kollege Stendel, das ist durchaus falsch. Davon ist nicht die Rede. Wir werten dieses Haus nicht anders ein als ein anderes Haus von gleicher Größe und Beschaffenheit. Wir denken nicht daran, als Friedensmiete und entsprechenden Mietwert die Miete zugrunde zu legen, die der Hausbesitzer erzielt, wenn er sein Haus an Badegäste vermietet. Also dieser erste Satz des Antrags ist in der gesetzlichen Bestimmung bereits enthalten. Nun geht der Antrag aber weiter:

Bei Hotelbetrieben und Fremdenpensionshänsern in Badeorten wird die Hauszinssteuer nur für die Zeit der Saison erhoben. Ja, Herr Kollege Stendel, eines geht doch nur! Wenn Sie die Steuer nur während der Zeit der Saison erheben wollen, dann müssen Sie auch die Miete zugrunde legen, die der Besitzer wahrend der Saisonzeit von seinen Gästen bekommt. Wenn Sie das machen wollen, dann können wir die Erhebung der Hauszinssteuer auf diese Monate beschränken. Wenn wir aber als Friedensmiete und Friedensmietswert etwas ganz anderes zugrunde legen, dann können wir die Erhebung der Steuer unmöglich auf diese Monate beschränken. Also entweder oder. Entweder nimmt man die tatsächliche Miete, die in solchen Häusern von den Badegästen erzielt wird, und beschränkt dann die Steuer auf die Saisonzeit, oder man schätzt diese Häuser wie alle anderen Häuser zur Steuer ein, dann aber müssen diese Häuser auch das ganze Jahr die Steuer tragen. Eine andere Frage ist die, ob man nicht solche Betriebe in Bädern und Kurorten mit Rückicht darauf, daß der Besuch der Bäder und Kurorte gegen die Friedenszeit zurück⸗ gegangen ist, besser stellen soll. Diese Frage hängt nicht mit dem Gesetz zusammen, sondern ist eine Frage der Billigkeit. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, daß wir in unserem Erlaß vom 5. Dezember v. J. die nachgeordneten Behörden angewiesen haben, einen Vergleich zwischen dem letzten Friedensjahr und dem Jahre 1925 oder 1926 anzustellen und dann, wenn der Besuch der Bäder und damit der Besuch der Gasthäuser gegen 1919 zurück gegangen ist, enrsprechend diesem Rückgang die Steuer zu stunden und niederzuschlagen. Ich glaube also, wir haben auf diesem Gebiete getan, was getan werden konnte. Wenn heute noch Klagen laut werden, so bann das nur daran liegen, daß dieser Erlaß vom 5. Dezember sich in der vorigen Saison noch nicht ausgewirkt hat und daß daher die Besitzer dieser Gasthäuser noch unter dem Ein—

druck der vorigen Saison stehen.

Dann muß ich noch mit ein paar Worten auf einige Anträge eingehen, die auf Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Ver— teilung der Steuer Bezug haben. Uns sind eine ganze Reihe von Anträgen hier vorgelegt worden, die dahin gehen, daß die Aus— führungsbestimmungen vor ihrem Erlaß dem Landtag zur Ge⸗ nehntigung vorzulegen sind, ein weiterer Antrag, daß die Richt—⸗ linien über die Verteilung der Hauszinssteuer vor ihrem Erlaß

dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen sind, endlich ein

Resolutionsantrag, der dahin geht, daß die Grundsätze über die Ver— teilung des Ausgleichsstocks des Wohlfahrtsministers einem Beirat vorzulegen sind. Ich glaube, wir betreten eine sehr gefährliche Bahn, wenn solche Anträge bei allen Gesetzentwürfen gestellt werden, und wir verschieben damit die Kompetenzen, die nun ein— mal durch unsere Verfassung dem Landtag einerseits und der Staatsregierung andererseits gegeben sind. Es heißt im Artikel 51 der Verfassung:

Das Staatsministerium erläßt die Verordnungen zur Aus— führung der Gesetze, soweit das Gesetz diese Aufgabe nicht einzelnen Staatsministern zuweist.

Die Ausführung der Gesetze ist Sache des Staatsministeriums und nicht Sache des Landtags, und der Landtag überschreitet seine Kompetenzen, wenn er bei diesen Ausführungsbestimmungen mitzuwirken verlangt. Ist der Landtag mit der Amtstätigkeit des Staatsministeriums nicht einverstanden und hat er die Tätigkeit des Staatsministeriums zu beanstanden, so hat er daraus die politischen Konsequenzen zu ziehen. Es ist aber nicht möglich, daß die Grundgedanken der Verfassung verschoben werden und daß sich der Landtag auf allen Gebieten immer mehr und mehr in die Ver— waltung einzuschieben versucht. Bei solchen Bestrebungen kann auf die Dauer die Verwaltung nicht mehr glatt und reibungslos arbeiten. Ich würde daher dringend darum bitten, diese Anträge hier nicht anzunehmen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hgushaltsausschuß des Reichstags setzte

amn W, d. Me, die Etatsberatung fort, und zwar bei . Kapitel Reichssparkommisfar des ushalts des Reichsfinanz⸗ ministeriums /. Abg. Stüclen (Soz.) beantragte dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger ufolge, diesen Titel als künftig wegfallend 6 bezeichnen, weil k. Regierung auf dem Standpunkt stehe, der Sparkommissar sei nur zu ihrer Ver⸗ igung, nicht zu der des Reichstags da. Ministerialdirektor ot“ holzk teilte mit, daß zurzeit ö organisatorischer Art über die Einrichtung des 5 schwebten, z B auch darüber ob seine Aufgaben etwa dem technungshof zu überweisen 6 36. ein bis zwei Monate sei ein Provisorium vorgesehen. ach tern könne dann in aller Ruhe das weitere ihn dieses Etatskapitels besprochen werden. Das Kapitel wurde darauf lenehmigt. Der Ausschuß setzte dann die Beratung des Haus⸗= alts des Reichspostministerium s fort, und zwar bei Meichsdruckerei . Ein Antrag mehrerer Parteien verlangt, den Bireklor der Reichsdruckerei in eine höhere Gehaltsklasse (63 5 A3) zu setzen. Berichterstatter Abg. Steinkopff (Soz5 rachte zur Sprache, da eine große Reihe von Maschinen der Reichsdruckerei unbenutzt sei. Es scheine sich selbst bei Behörden eine Art Sabotage der Reichsdruckerei zu zeigen. Der Redner empfahl, dann einige Verbesserungen fir die Arbeiter und Angestellten der Reichsdruckerei, z. B. für die Altersversorgung der Arbeiter. Wenn Arbeiter in erheblichem Maße Ueberftunden hätten machen müssen, so dürfe die Reichsdruckerei bei Rückgang der Aufträge nicht gleich zu Entlassungen greifen, Die Be⸗ stimmungen des Betriebsrätegefetzes würden anscheinend nicht immer beachtet. Abg. Morath (D. Vp.) vermißte die rechte Pro aganda für die wundervollen drucktechnischen Erzeugnisse der Reichsdruckerei. Er forderte gleichfalls Aufbesserung des Direktors der Reichsdruckerei, eventuell durch Aenderung seiner Amts⸗ bezeichnung. Abg. Stein kopf (Soz.) erinnerte daran, daß das Reich mit schwerem Gelde die jetzige Reichsdruckerei angekauft

habe. Nun kaufe Preußen die Druckerei der D. A. Z., obwohl die Reichsdruckerei zum Teil leerlaufe. Ministerialdireklor Lotholz teilte mit, daß eine Vereinbarung der Ressorts dahingehend ge⸗ troffen worden sei, von jetzt ab die Druckaufträge zu sammeln und an die Reichsdruckerei abzuführen. Dringend warne er vor einem neuen Durchbruch der Besoldungsordnung. Er rate davon ab, für einen besonderen Fall die Gesetzgebung zu bemühen. Abg. Bruhn D. Nat.) wandte sich dagegen, daß die jetzigen Druckaufträge den Privatbetrieben wieder abgenommen werden. Die Reichedruckerei rentiere sich mit 15 vH doch recht gut. Reichspostminister Stingl erklärte, daß er der Angelegenheit des Ankaufs einer Druckerei durch Preußen nachgehen werde. Der Direktor der Reichsdruckerei. Ellenberger, stellte fest, daß die leerstehenden Maschinen in der Hauptsachs dem Nytendruck der Inflationszeit gedient hätten. Die Reichsdruckerei sei ein fauf— männischer Betrieb und müsse sich nach der Konjunktur richten, könne also auch Kündigungen nicht vermeiden. Er bitte um Be⸗ uch der Druckerei zur persönlichen Unterrichtung. Zurzeit sei das Betriebsergebnis noch günstig; der Ueberschuß betrage etwa 29 vH. Das k mache Schwierigkeiten für Inserate und Reklamen der Reichsdruckerei. Der Ausschuß einigte fich dann dahin, in der nächsten Woche der Reichsdruckerei einen Besuch ab⸗ zustatten,. Der Antrag auf andere Eingruppierung des Direktors der Reichsdruckerei wurde zurückgestellt. Im Etat war als Be⸗ trag des Ueberschusses der deutschen Reichspost, der auf Grund des §z 8 des Reichspostfinanzgesetzes an die 4 abzuführen ist, eine Summe von 20 Millionen Reichsmark eingesetzt worden. Der Ausschuß nahm an, daß es der Post möglich ist, eine größere Summe als Ueberschuß an die Reichskasse abzuführen, und setse entsprechend einem Ant rage Bruhn (D. Nat.) hierfür 70 Mil⸗ lionen als Einnahme in den Etat ein. Weiter wurde eine Ent schließ umg. Harmony. (D.. Nat.) angenommen, worin das Reichspostministerium ersucht wird, den Mitgliedern des Haus— haltsausschusses für den Postetat die Niederschriften über dig Ver⸗ handlungen des Postverwaltungsrats zugänglich zu machen. Ferner nahm der Ausschuß eine Entschließ ung Steinkopf Soz. an, die das Reichspostministeriunt ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Neuregelung der Fernsprech bühren eine Belastung der Wenigsprecher zu Gunsten einer Ent Ig der Vielsprecher vermieden wird, auch sollen die Abwesenheitsgelder für das . begleitpersonal den Teuerungsverhältnissen entsprechend , t werden. Damit war der Etat der Reichspost und der Reichsdruckerei erledigt. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) stellte mit Befriedi⸗ gung fest, daß zum ersten Male nach langer Zeit wieder dar Etat vom Haushaltsausschuß des Reichstags rechtzeitig verabschiedet worden sei. Es folgte die Behandlung der Fragen, ob und in welchem Umfange die Wartebzestandszeit als ruhegehalts⸗ fähige Dienstzeit zu gelten hat. hltennesich ist 3 46 des Reichs⸗ beamtengesetzes, der diese Frage regelt, durch die Personalabbau⸗ verordnung seinerzeit dahin abgeändert worden, daß bei Berechnung der Dienstzeit nur die Zeit in Anrechnung kommt, während der ein Beamter im einstweiligen diu tante im Reichs⸗ 6der Landes⸗ dienste verwendet worden ist. Diese Vorschrift der Personalabbau⸗ verordnung wurde auch nach Einstellung des Personalabbanes noch heibehalten, mit der Maßgabe, daß f am 31. März 1926 außer Kraft zu treten habe. Das neue Gesetz ließ also die Frage offen, welche Vorschrift am 1. April 1926 an die Stelle der durch die Personalabbauverordnung geänderten Vorschrift des Reichs⸗ beamtengesetzes treten soll. Die Reichsregierung hatte nunmehr dem Haushaltsausschuß einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, daß die Bestimmung der Personalabbauverordnung bezüglich der Berechnung der Dienstzeit der Wartestandsbeamten weiter ver⸗ längert werden soll bis zum Inkrafttreten der pensionsrechtlichen Vorschriften des neuen RNeichsbeamtengesetzes. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) wies darauf hin, daß es seit Jahr und Tag das Be⸗ streben des Reichstags und der Reichsregierung sei, mößlichst viel Wartegeldempfänger wieder zu beschäftigen, damit gewisse maßen das Wartestandskonto ermäßigt und die unproduktiben Ausgaben dieses Kontos in die produktiven des Besoldungskontos umge⸗— wandelt werden könnten Abg. Frick (Völk) verlangte, daß be⸗ züglich der pensionsrechtlichen Vorschriften die n nn n, des alten Reichsbeamtenvechts so schnell wie möglich wieber in Kraft ge⸗ setzs werden müßten, also da sich jetzt die Gelegenheit böte be⸗ reits am J. April d. J. Abg. Stein kopf (Soz.) würdigte die Bedenken der Reichsregierung und war bereit, eine gewisse Spanne Zeit zur endgültigen Regelung dieser Frage zu lassen. Aber die Sache . natürlich nicht ad calendas graecas vertagt werden, und deshalb müsse spätestens am 1. August die Frage des Pensions— rechts endgültig geregelt sein. Abg. Torgler (Komm.) sah in dem Einbringen eines ,, in letzter Minute seitens der Reichsregierung eine Art Pressiön und wünschte den alten Zu⸗ stand des alten Reichsbeamtenrechts sofort wiederhergestellt Abg. Allekotte (Zentr.) betonte, daß es im Ineresse der Verwaltung und im Interesse der Beamten liege, wenn die leistungsfähigen Wartestandsbeaniten möglichst restlos alle wieder beschäftigt würden. In diesem Zusammenhange verlangte er von der Reichs⸗ regierung, sie möge sich dafür einsetzen, daß die Reichspostver⸗ waltung auch die über 60 Jahre alten Beamten wieder beschäftige, die seinerzeit nicht wegen ihrer Leistungsfähigkeit und ihres Alters, sondern wegen Einschränkung des Behördenapparats auf Wartegeld gesetzt worden seien. Ministerialdirektor Lotholz vom Reichs⸗ finanzministerium versprach, dieser Frage die ihr gebührende Auf⸗ merksamkeit zuzuwenden und diesbezüglich sich mit der Postver— waltung ins Benehmen zu setzen. Abg. Schuld t⸗Steglitz (Dem.) trat ebenfalls für die Wiederherstellung der alten Rechte der Be— amten, sobald es möglich sei, ein. Abg. Schmidt-Stettin D. Nat) verlangte ebenfalls die Wiederverwendung der über 60 Jahre alten artestandsbeamten bei der Post. Angenommen wurde ein Kompromißgesetzentwurf, wonach zunächst die pensions⸗ rechtliche Regelung der Personalabbauverordnung verlängert wird mit der Maßgabe, daß sie am 31. Juli d. J. außer Kraft trete, und 9 die erworbenen Rechte der Beamten bestehen bleiben. Hier⸗ auf vertagte sich der Ausschuß. ;

Der . des Reichstags trat gestern nachmittag während der 7. enarsitzung zu einer Sitzung zusammen, un die Frage der Fürstenabfindung weiter zu behandeln. Von seiten der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Völkischen wurde aber gegen die Abhaltung dieser Sitzung Ein- spruch erhoben, da es geschäftsordnungsmaͤ ig nicht zulässig sei, . n nge, während der . abzuhalten. Der Auß ö. vertagte sich daher auf Dienstag vormittag.

Die , , des Reichsfinanzministers Dr. Rein Ro!d auf die Anfrage des Abg. Dr. Gereke (D. Nat.) in der , des Steuerausschusses des Reichstags am 18. d. M. lautet, wie i n mitgeteilt wird, folgendermaßen: Er könne eine unbedingte Garantie für die Erhaltung des Be⸗ triebsmittelfonds am Ende des Jahres selbstverständlich nicht über— nehmen. Weitere Stenersenkungen als die von der Regierung vor⸗ geschlagenen seien nicht möglich. Für Liquidationsschäden sollten außer den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln noch weitere 80 bis 100 Millionen gegeben werden.

Der Untersuchungsausschuß des Preu ischen Landtags für die Beschwerden 66k . behörde behandelte gestern Fälle von Uebertretungen des 8 Oöa des Berggesetzes, der vorschreibt, daß an heißen Zechenstellen, die eine Temperatur von über 28 Grad Celsius aben, die Bergarbeiter nicht länger als in Sieben-Stunden—⸗ Schichten , werden dürfen. Es n,. sich um Verstöße guf den Zechen Werne im Bergrevier Lünen und Sachsen im Bergrevier Hamm. Die Initiative zu diefen Untersuchungen geht von Kommunisten und Sozialdemokraten aus, die der Bergbehörde den Vorwurf machen, daß sie nach Bekanntwerden der Verstöße nicht so nachdrücklich eingeschritten sei, daß die verantwortlichen Be⸗ triebsführer bestraft oder wenigstens die Mängel abgestellt worden seien. . das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger berichtet, wurde in diesen beiden Fällen Beweisanträgen

, die die Vernehmung einer anzen Reihe von Zeugen vorsehen. Der Ausschuß beschloß, die Beweisaufnahme auf der

Sweite Beitage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 69. Berlin, Dienstag, den 23. März 1926 1. Unter luchungs achen. 6 Erwerbe. und Wirtschaftsgenossenschafien.

a,, 2. Aufgebote, Verlust u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. * J. Niederlassung ꝛc. von Yiechtsanwälten. 3. Verkäufe, Vervachtungen. Verdingungen ꝛc. En 1 Ek n3ze ger.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts, ꝛc. Versicherung. 4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

9. Bankausweise. ö. Kommanditgesellschasten auf Attien, Aktiengesellschaften 1 und Deufssche Kolonialgesellichaften. 105 Reichsmark.

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II. Privatanzeigen.

a, Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Mag

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(I1445032] Oeffentliche Zustellung. ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ mitzuteilen. Zum Zwecke der offentlichen gegen den Maschinenschlosser Georg

2 Aufgebote Per⸗ Der Schauspieler Georg Zeidser in handlung des Nechtsstreits vor das Land, Zustellung wird dieser Auszug der Klage Dim melskach, zurzeit an unbekannten 9 . * Brieg, Bez Breslau. Piozeßbevollmäch⸗ gericht in Hamburg, Zwilkammer 3 (Zivil- befanntgemacht. Den 16. März 1956. Orten abwejend, unter der Behauptung,

lust⸗ d Ʒundsachen tigter: Rechtsanwalt Dr. Böhm in 3. sumtizgebäude, Sievekingplatz auf den Gerichtsschreiberei der Zivilkammer des daß der Beklagte als Vater der Klagerin un ü av tlagt gegen die Filmichauwielerin Else 18. Mai 1926, vormittags 9 uhr, Landesgerichts. verpflichtet sei, letzterer vom Tage der

. Zeidler, geb Prohaska, jetzt unbekannten mit der Aufforderung, einen bei dem ge— . ,, Geburt bis zur Vollendung des 16 Lebeng⸗ Zuftellungen l. dergl. Äusenthalts, mit dem Antrage auf Ver- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu (144544 Oeffentliche Zustell ung. jahres eine vierteljährlich im voraus zahl ,,,, urteilung zur Wiederherstellung des ehe bestellen. . Die am 13. Mai 1920 geborene, unter bare Unterhartstenie von ionail ich 20 RM (143665! . lichen Lebens. Der Kläger ladet die Be, Damburg. den 18. März 1926. m ievormundichast stebende ,,,, zahlen. Zur Güteverhandlung wird der

Durch Ausschlußurteil von heute sind klagte zur mündlichen Verhandlung des Ber Gerichtsschreiber des Landgerichts. Maria Magdalena Peters in DYtarieuberg,. Heklagte vor das badische Amtsgericht folgönde Urkunden für kraftlos erklärt Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des . bertreten durch, das Kreisjugendamt in Labri Be auf Mittwoch, den 28. Äyril worden: Landgerichts in Brieg Bej. Bie lau, auf 144538 Oeffentliche Zustellung. gReilentirchen. klagt gegen den zeigmann 1926, vorm. d Uhr, gelaren. II Der Der über die im Grundbuch von Köln⸗ den 28. Aynril 1926, vormittags Die Ehefrau Vydig Yteinardy, geb. Bernard Santamp, rüher in Strei led. Rlägerin wurde das Armenrecht bewilligt. Stadt, Longerich Band 49 Blatt 1926 9 uhr, mit der Aufforderung, sich duich Schroers, München Gladbach, vertreten z. It unbelannten Aufenthalts auf Grund III. Gemäß S5§ 203 ff. Z. P-O. wurde Abt, III Nr. 4 eingetragene Hypothek ge⸗ einen bei diesem Gerichte zugelassenen durch Rechtsanwalt Di. Horwitz, welche der Behauptung daß der Beklagte der die öffentliche Zustellung der Klage nebst egen ihien Ehemann, den Arbeiter Gertrud Peters, ihrer Mutter in der Term inbestimmung an den Beklagten be—

bildete Hypothekenbrief über 3000 S6. Rechtsanwalt altz Prozeßbevollmächtigten 66. 3 . e. en von Lövenich vertreten zu lassen. bann Reinardy, unbekannten Aufent- gesetzlichen Empfängniezeit d. i. vom willigt.

Der ül , . Band 32 Blatt 1275 Abt, 1 Nr. 2 Brieg, den 19. März 1926 balls, auf Ehejcheidung klagtz ladet den 15. 7. 1924 bis 13 11. 1924 beigewohnt Lahr, den 4. Mär; 1926. eingetragene Hypothek (Nest von 5609 Martin, Justizobersektetär, Beklagten zur mündlichen Verhandlung hat, wosür als Beweismittel Zeugnie Der Gerichtsschreiber' Bad. Amtsgerichts.

und 6800 M0 gebildete othekenhrief. Gerichtsschreiber des Landgerichts. des Mechtsstreitö vor das Landgericht in eventl. Eid der Kindesmutter benannt ; Der über die in e gen, Köln⸗ . Pamburg, Zivilkammer 8 (JZwiljustiz! wird, mit dem Antrage, den Beklagten n llttoos! Oeffentliche Zustellung.

Nippes and 7 fat Abt. [144534 Oeffentliche Zustellung. ebäude, Sie betingplatz, auf den 18. Mai verurteilen, ihr vom Tage der Geburt bis Der minderjährige Ludwig Johann . . 8. en 3 63 Die Ehefrau Alfred Bitterlich Josefa 3 . en, mit der zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Boftelmann in Stotel, vertreten durch den Ir, e,, Hypothekenbrief. Der geb. Ruprecht, in Bremen, Worpée weder Aufforderung, einen bei dem genannten am 1. Mai. 1. August, 1. November und Vormund, Landwirt Heinrich Döicher in s Straße 8. Prozeßbevollmächtigter: Ytechts· Gerichte zugelasfenen Anwalt zu ' bestellen. J. Februar jeden Jahres im voraus fällige Stotei, Prozeßbevoll mächtigter· Kreisver⸗

Hvamburg, den 19. März 1926. Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 waltungsoberinspektor Klait, hier. tlagt

über die im Grundbuch von Köln⸗Chren—

eld Band 8 Blatt 313 Abt. it einge, anwalt Markwitz in Tuisburg klagt gegen . ! i

f Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Reichsmark zu jahlen und die Kosten des gegen den am 22 August 199 in Stotel Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen veritorbenen Arbeiter Lüder Sinram, der

ragene Hypothek von 5000 o (Rest von ihren Ehemann, den Arbeiter Alfred 235009 Ie] gebildete Hypothekenbrief. Bitterlich, früher zu Hamborn, jetzt un⸗ K ̃ Der Wechsel über 275 Billionen Her bekannten Ausenthalts, auf Grund des 1441540] Oeffentliche Zustellung. Verhandlung des Rechtsstreits wird der beerbt ist 1. von einer Ehefrau, Adel heid Ausgestellt von dem Karmann Walther 1348 B GRW, mit, dem Antrag auf Der Wörischafter Friedrich Derwenskus Beklagte vor das Ämtegericht Aachen, geb. Seesuß. zuletzt wohn haft in Siotei, Sauer aug Elberfeld. Nordstraße 11 a, Fbescheidung. Die Klägerin ladet den u Dwarischken, Prozeslbevollmächtigter: Fongreßstr II. Zimmer Nr. 23, auf den jetzt unbekannten Ausentbalts, 2 von seinen und Karl Brünagel, Köln, Ubierring 1, Beklagten zur mündlichen Verhandlung Hechlsanwalt Justizrat Forche in Inster⸗ S8. Mai 1926, vormittags 9 Uhr, Kindern Meta, Dora und Heinrich, unter angengmmen am 15. Auqust 1924 fällig des Rechtestreits vor die J. Zivilkammer burg, klagt gegen jeine Ehefrau Anna geladen. . der Behauptung, daß der Beklagte der am B. September 1824. Der Wechsel des Landgerichts in Duisburg guf den Derwenskus, geb. Scherlitzti, früher zu Aachen, den 5. März 1926. Kindesmutter in der geletzlichen Empfängnis⸗ über 760,55 auf Köln, zahlbar am 17. Mai 1826, vormittags 9 uhr, Yam burg, jetzt unbetannten Äujenthalts, Schwe ißtz er, Justizobersekretär, jeit, d. i. in der Zeit vom 22 Februar 1. September 1935 bei der r , Saal 18, mit der Aufforderung, sich auf Grund 8 1569 B. GB. mit dem Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 1918 bis 235. Juni 1öls, geschlechtlich bei- Landesgenossenschaftskasse Köln, Der Über durch einen bei die sem Gerichte zugelassenen Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger 14439 Oesfentiche Ju wan nn gewohnt hat, mit dem Antrage auf tosten«

Hie im Grundbuch von Köln-Altftadt Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten 6 j ind Ver⸗ Oeffent pflichtige Verurteilung der Beklagten zur Band 29 Watt 1159 Abt. Jik Nr. 3 ein. vertreten zu lafsen. 1 minderiährige Kurt Hans Lange in Zahlung (iner monatlichen Unterhalterente

nd ** handlung des Rechtsstreits vor die zweite n . h getragene. Grundschuld von 36605 God . h ich 9 Dresden, vertreten durch den Amtsvormund von 20 RM zu Händen jeines Vormunds mark. eingetragen Grundschulobr ef. Der [l44636] Heffentliche Zustellung. Ziviltammer des kanggerichts . Inster Far zu Dresden, Jugendamt, Proseß. von der Gebu't, b i. vom I. Verember

mart ein d ö burg auf den 11. Inni 1926, vor⸗ 406 36 über die im Grundbuch von Köln-A Frau Ella Krahmer, geb. Löw, in an ; bevoll mächtigter: Oberberwaltungsinspektor ig, ah bis zur? des 16 Lebens ch von Köln⸗Altstadt mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, Weiß in Dresden, Fugen dan, ant een , . 6 2 9

Band 8 Blatt 3176 Abt. III Rr. J ein⸗· Gotha. Ohrdrufer Straße Nr. 1, vertreten ; trähens Hy otheß? von l hhbh 4. melt. Lurch die htechteanwälte: Werner Hatz . . k pu, den Gärtner Ernst Alfred Schulze, zu, Kier Känstig' sältgen am klceeg een 2. 0 ; letzt wohnhaft in Dresden Lunenstr 64. II, Monats ün boraus zahl bar. 6 münd⸗ tost

gte Hypothekenbrief. Der über die im Dr. König in Gera, klagt gegen ihren 9 ern 19: ; Grundbuch von Köln Band 160 Ehemann, den Kaufmann Karl Krahmer, . . k jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird

Blatt 6355 Abt. III Rr. 12 eingetragene zuletzt in Gera wohnhaft. jetzt unbefannten e , n,, e Antrage, zu ertennen: Der Beklagte wird die Ehesrau Adelheid Sinram ais Mit- Twpothek von 30 M0 1 gebilbele Hypo, Aufenthalts, gul Ebescheidung, mit dem (144533) Oeffentliche Zustellung. Berurteilt; dem Kläger vom Tage der erbin des Beklagten vor das Amtsgericht eCbri Der über, dig im Grundönch Antrag die Che der Parheien zu schtiden Die Fran Johann Weierstahl. Giffabeth Klagzustellung ab bis einsch 20 Januar fn? Wesermüändel. Geestemsnde lauf? ben en Hirt Band 1 Arte sg t ili Endes den zBerklagten. für den glleiẽn. geboren Schmidt, in Heisingenhubr, 1gz3 an Sielle der durch öffentliche ür. 19. Wia nvz6ß, vormttiggs uhr, Nr. 5 eingetragene Hypothek von 3000 schuldigen Teil zu erklären und die Kotten Herdestraße ö, Prozeßbevoll mächtiger: kunde vom 28. Juni 19517 11 NBKReg. geladen. sebildete Hüpothekenkrief. Der lber die des Nechts geit autzuerlegen Die Klägerin Föechttantwbalt Ley in Kleve, tlagt gegen Luan 5süz sestgeseßten Unterhaftsrenkte Wesermünde⸗ Geestemünde, den ih Grundbich bon Köln Deutz Band 6 ladet den Vertlagten zur mündlichen Ver. den Bergmann Johann Weierstahl in von jährlich 3600 . eine jolche von 15. Mar; 1925. Blatt. 221 Abt. III Nr, esngetragene handlung des Rechteftreitg in die öffent. Pelfum ber Damm, früher in Homberg sährlich 360 Ran (rethundertsechtig Ber Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. pbothek von 18 09 und der im liche Sitzung der I. Zivilkammer des am Rhein, auf Grund der §§ 1565. 1567 Reichsmark), und zwar die rückftändige lo— rundbuch von Köln- Poll Band 3 Thüringijchen Landgerichts in Gera auf Abf. 2 B. G-⸗B. mit dem Antrag auf sort, die künftig lällig werdende in viertel, 144545] Oeffentliche Zustellung. Platt 122 Abt. III Nr. 5 eingetragene Mittwoch, den 12. Mai 1926. vorm. Ehescheidung. Die Klägerin ladet den jährlichen, am 28 1. 24 4, 24. 7. und Die Firma Karl Vogi in Döbein, Pro⸗ Hyhgthek gebildete Hvpothelenbrief 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Beklagten zur mündlichen Verhandlung 24 10. jeden Jahres fälligen Voraus zeßbevolimächtigter: Rechtsanwalt Reimer 759 ln, den. 4. März 1926. dem genannten Gerichte zugelassenen An- des Nechtsstieits vor die 2. Zwilkammer zahlungen von se 90 RM zu gewähren in Döbeln, klagt gegen die Frau Käthe 3 Amtsgericht. Abt. 71. walt als Prozeßzbepollmächtigten zu be⸗ des Landgerichts in Kleve auf den 28. Miai und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, Junker, früher in NUachen. Wirichebon— nile fe. K stellen. Zum Hweche der öffentlichen Zu⸗ 1926. Vormittags 9e Uhr, mit der Das Urteil ijt vorlaufig vollstreckdar. Der gardstraße 34, jetzt ohne bekannten Auf⸗ I 52 24 Aus jchlufßturteil. stellung wird diese Klage mit der Ladung Aufforderung, sich durch einen bei diesem Beklagte wird zur mündlichen Verhand- enthaltsort. auf Grund der Behauptung, 367 * Namen des Volkes! ; bekanntgemacht. ; Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht daß die Schuldnerin der Klägerin einen In der uh ebotẽ lache des Gemeinde Gera, den 16. März 1926. Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Dres den Lothringer Straße 1, Saal 185. Betrag von 63 Reichsmart nebst 2 3 , Das 6 Landgericht. Kleve, den 15 März 1925. Turn 3 6. 1926, vormittags Imsen über den jeweiligen Reichsbank⸗ . u erichts⸗ Zivilkammer. Seri r, geladen. 1 0 a , nne n, , e ml. Zivillamme Der Gerichteschreiber des Landgerichts. a diskontsatz, mindestens aber 10 c seit

j nütt ö ; . : Dresden, den 19. März 1926. 19 Januar 1926 sowie 6 20 Reichsmar Der Nen tenfchu db lef vom 16 Februar ih6n 144536 , . Zustellung. (141545 Oeffentliche Zustellung. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts bee, ,n, . mit 3 8 ber die tin Grungbuche von Bigpingen . Die Ehefrau. Elie Kage, a3 Kober . Die Frau Adelgunde Schreiber in Dresden. auf Zahlung. Zur weiteren mündlichen Band III Blatt 83 Abt. III Nr. I ein, in, Fantsurt a. M, Alter Markt 30 Neubrandenburg, Prozeßbevoll mächtigter: ; . Verhandlung des Rechtsstreits wird die Prozeßbevoll mächtigte: HFechtganwalt Bauerwen dalelbst, klagt 144559 Oeffentticht Zu stellung. Beflagte vor das Amtsgericht hier. Con⸗ Die Ehefrau Johann Meier. Anastasia grteßstraße 11. Zimmer Nr. 20 auf den

getragene Rentenschuld von fährlich 30 bei Spranger. Pi 3 ; . i *. 33. een des k ü. ö ig e e,; gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Kurt h Tenn . ar Verfahrens trägt der Antragstelser. 1 den, flag! gegen jhren ehemann Schreiber, früher zu Neubrandenburg, geborene Politiko in Ratingen, Karl g' Amtègericht Soitah., den 16. Harz 1926 äugust Kage, jrktzet in, Northeim zur, hren einm be untätig seu, Theodor Sirghe 6a. Prozeßbevollmäch. w ung 3, . ait. unbekannten Aufenthalts, auf Che. Behauptung, daß der Bekflagte sie ohne tigter: Justizobersekretär Vennebeil in Tage festgesetzt. [14h77] scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ Grund verlassen habe, auf Wiederher Essen. klagt gegen ihren Ehemann, früher Aachen, den 16. März 1926 Durch Ausschlußurteil vom 17. Mär klagten zur mündlichen Verhandlung des stellung des ehelichen Lebens Dle Klägerin in Stoppenberg. unter der Behauptung, Amtegericht Abt. 11. 1926 ift der verschollene Schlosser Her⸗ Nechtzstreits dor die dritte Zivilkammer jadet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ daß der Beklagte sich seiner Unterhal:g⸗ ö —— man, Theodor Amandus Thierenfeid, k. Wndßerichtzs in Göttmgen Kufa den bandlung des techtesttei vor die g. Ziotl. Pflicht entziehe, mit dem Antrage auf liggöag] Deffenriche Fustellung. , an go. Abril Iörs in Lenzen. 18. Mal 126, vormittags 10 uhr, jammer des, Landgerichtes zu? Yteusfrelitz koftenpfüichtige Zablung einer um voraus Die Witwe Eizja beih kee. in Gerthe, brüch. Kreig Ainshalde, für tot erklärt. mit der Aufforderung, sich durch einen bei auf Dienstag, den 1. Juni 1926, fälligen Unterheltsrente von monatlich Castroper Str. 37. Proleßbevollmächtigter; Als eitnunkt bes Todes wird der zi. De, diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt vormittags io; uhr, Kir der Auf. 60 grit, und dag Ürteil, für vorläafig diechtsamwäalt Banne in Gertke agi zember 1924, nachts 12 Uhr, festgestellt. als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu forderung. einen 6. dem gedachten Ge, vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen gegen, den Bergmgnn Otta Bönger, HDannover, 17 III. 19265. Amtsgericht. 27. lassen. . nichte zugelassenen Anwalt zu beftellen. Verhandlung des Rechtsstreits wird der surzeit unbekannten Aufentbaitg, hüber in . . Göttingen, den 15. März 1926. Zum Jwecke der öffentlichen Zuftellung Beklagte vor das Amtegericht, hier, Berthe, Caitroper Str. 37, bei der I[lathzo] Heffentliche Zu stellung. Der Gerichts schreiber des Landgerichts, seird diefer Auszug ker Klage bekannt, Zweigertstraße 2, auf den 18. Mai Klägerin, mit dem Antrage, den Be⸗ I Die Chesrau Hansierer Franz Ehanj ligasz? 10 fen iiche Just u ggemacht ö,. 1926, vormittags 9 uhr, Zimmer 149, klagten kostenpflichtig und vorläufig voll. Finmä gebereng Fire. in Henterd. Hoch le emen ür, 1 ng sie Reustrelitz. den 18. März 1806, gelgden. . strectbaz zu verurteilen, an die Kiägermn ,,, ö ö 3 . 8 anng angie Her Gerichtesschreiber des Landgerichts. Essen, den 8. März 1926. 18,10 NM nebst 12 7/0 Verzugszinen jeit Friz Brinktöter, Martha geb. Votern ann c mann, 66 ; tephan, Hamburg. . . ühlenk ot t, Justizobersekretär, dem 1. Januar 192 zu zahlen und die in Tkeesen ir ö. 3 der Dhersfaalß. Creden eg dm bein BeWäbelt; vertreten (14366 1] Oeffentiiche Zustellung. Gerichteschreiber dez Amtsgerichtsß, Lostg, des Arrestperfabiens 21 G. 2.6 ; des Amtsgerichts Bochum zu zahlen. Zur

anwalt ; beim Landgericht in Bielefeld, , Frau Marie Baumgärmner, geb. Tritschler, 144551 Oeffentliche Zustellung. můndlichen Verhandlung des Nechtsstreits

Rudolph Carl Bartmann, jetzt, unhe⸗ . . a n n. Elisabeth Frank, geb. I 5 280 in Nürn⸗ wird der Beklagte vor das Amtsgericht. bende in Biele eld flagen gegen 1. 6 ', . , . aus S5 1567, 1568 e , Bm. . pier , m,. berg, vertreten durch den Amtsvorinund in hier, Wilhelmsplatz, auf den 28. Mai B. Gen B. mit dem Antrage, die Ehe tlagt gegen ihren Gbemann, ben Gagen Nürnberg, klagt im Armenrecht gegen 1926. vormittags 9 uhr, geladen.

Ehemann Hausierer Franz Scharf, früher ; in Herford 2 ihren Chemänn Echlimachet der Parteien zu icheiden, den Beklagten m. ö äber in ihren natürlichen Vater Hermann Mößsner, Zimmer 4. chuhmacher Baumgärtner, Zauber tünstler, früber in zuletzt wohnhaft in Sontheim. 4 Zi. mit Bochum, den 12. Mär 1926.

t i . für den alleinschuldigen Teil zu ertlären k Rö. und ihm die Nosten des Hrechtestrennz nr· . , , An, wndelangiem fen ann atnestn. wu Wintz, Gerichts attuar e a nelle en. Klägerin ladet den Be. er *. Unterhalt, mit dem Äntrag, zu erkennen: Gerichtsschreiber des Amiggerichts. Möntmann niüher in Ennigloh zu 163 lkagten, zur mündlichen Verhandlung des em Antrag, Urteil zu erlassen? Pie Ter Betlagte wird alt Vater der Klägerin (144529) Oeffentliche Zustellung.

jetzt unbefannten Aujenthalis, zu lis Z mil Rechtsstreits vor das Landgericht in Ham- zwijchen ben Parte len am 20 Mar; 166 festgestellt und verurteilt, der Klägerin von Die Firma Htto Krufenberg in Perfin,

e burg, Zivilk 1 63iviliustizgebäude, 6 dem Anttage auf Eheschetdung gemäß . ö * fi, e e vor dem Standesamt Schwennin zen a. N. * ge, , n. Landwehrstraße 1718. Profeßbevonsimäch=

S 15568 B G-⸗B, zu 3 mit dem Antrage geschlossene Che wird geschieden der Be : in Is r . J. J ü . ö . 247 tigter: Rechts It Dr. Marti ae⸗ auf, Nichtigertigrung der Che gemäß vormittags Pi Uh, mit der Autforde kiagle wird für den allein schuidigen Teil 1 . 4 3 in ö 3 9 ,,

8 lz26 B. G-B. Die Kläger laden die ung. (einen bei dem gedachten Gerichte ertfart! und bat dict rufe u , ehen! ĩ Beklagten zur mündlichen Verhandlung öugelassenen Atnwalt zu bestellen, streits zu tragen. Die Klägerin . Deriahi.e bag die Holten dee Rrzbishhits Sirgbe g n, nnn .

. zur en Perl , 36. ; eines Einzel kaufmanns 9 ö ö 2. ö Beklagien zur mündlichen Verhandlung u tragen. Termin gra mn ichen ver, Hüriten· . Pinselfabrifation, früber in

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. z e, n., handlung vor dem Amtegeri ilb

= be ö des Rechtsstreits vor die Zivnstanmer detz Kandlung bor dem Amtegericht Heilbrann = ĩ

2 Zivilkammer (zu 3) des Landgerichts in [44539] Oeffentliche Bustellung. Landesgerichts 1 Montag., ist bestimmt, auf Fretiag, 7. G. E6. 2 k ir

ie geld au den 14. Mai 1 ä, vorm. Die Cbefrau Hermine Caäriie Heibel, den 31. Mai 1826, Wormurtttt nachm. 3 ühr. Saßl 5. Der Betlagte . DYltober und? 11. Ytteder pd an

A0 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei geb. Franke, vertreten duch Hiechtg. H ühr, nnter der Aufforderung, einen bei wind hierzu geladen. ablung von S5b, 06 Rt nebst 12 ,

dem gedachten Gerichte zugelassenen An— anwalt Fritz Alexander, tlagt gegen dem Proseßgericht zugelasfenen Hechts⸗ Heilbronn, 16 3 26. 2 seit 1. Februar 1926. Die Klägerin

walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ ihren Ehemann Ludwig Karl? Geibei, anwalt zum Prozeßbevollmächtigten zu be⸗ Der Gerichte schteiber des Amtsgerichts ladet die Beklagte zur mündlichen

lichen Zustellung wird diefer Auszug der unbekannten Aufenthalis, aus 5 16567 Abl. stellen und alle eiwaigen Einwendungen [144553 Verhandlung des Mechtestreits vor die

selage bekanntgemacht. - B Ge B. mit dem Antrage, die Ehe der und Beweiemsttel durch den zu bestellen., 1 Die minderjährige Lorle Bächle, geb 20. Kammer für Handelesachen des Land⸗ Bielefeld, den 17. März 1926. Parteien zu scheiden und den Beklagten den Anwalt in einem Schrirntjatz vor dem am 26 Dfiober vas in Lahr, vertreten ie 1 in Berlin auf den 8. Mai

Der Gerichisschreiber des Landgerichtz. für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin Termin dem Gericht und der Klägerin durch das Stadtjugendamt Lahr, klagt 1926, vormittags 10 Uhr, mit der

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