1926 / 71 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

aus dem Kriege erwachsenen wirtschaftlichen Verhältnisse zablungeunfähig geworden ist. daß aber begründete Auslicht besteht . daß in absebbater Zeit die Zablun , unjähigkeit beboben werden wird, hiermit nach An— börung der zuständigen Hantelslammer in Weimar eine Geschäftsaufsicht zur Ab— wendung des Konkureverfahreng über sein Vermögen gemäß § 1“ der Bunde gte. bekannimachung vom 14. Dezember 1916 mit Nachträgen angeordnet. Zur Beauf⸗ sichtigung der Geschäste führung des Schuld⸗ nerg wird Bücherrevisor Chr. Glaser in Eisenach, Karleplatz hestellt

Eisenach den 22 März 1926

Thürmgisches Amtsgericht. Abt. J.

Frankenstein, Sc:·'les. 1455391

In dem Verfahren,. betreffend Ge schã fte⸗ ausficht über das Vermögen der offenen Dandelegesellschaatt in. Firma Johann Gbhronz zu Frankenstein, wird, da der Kaufmann Alfred Neichel. hier, als AuF— sichteperson ausgeschieden ist. als neue Aufsichteperson der Kontureverwalter J Gohn zu Breslau, Neue Schweirnitzer Straße 19. bestellt.

Amtsgericht Frankenstein, den 21 Män 1926.

Frankfurt, Malin. 145540

Ueber das Vermögen der Ehefrau Tekla Marx und ibrer minderjährigen Kinder Frietel Vera Lothar Heinz und Helmut Braunschweiger gesetzlich vertreten durch ihren Vormund. Direktor Max Wohl in Frankfurt 9. M. Holzhaulenstraße 56 sämtlich in Frankfurt a M. Paul: Ehrlich Straße 24. Inbaber der Firma Germania Sel- & Leim Unien. Braunschweiger C Co. in Frankturt a. M. Mainzer Landstraße 86, wird heute, den 20. 3. 19265. vormittags 11 Uhr 35 Minuten, die Geschäfteaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkfunses angeordnet. Zum Auflichte führer wird Rechteanwalt Dr Bacharach in Frankfurt a. M., Kaiserstraße 2. besiellt

Frankfurt a. M. den 20 März 1926.

Amtegericht Abt. 17.

Frauke l nukt, Malm. 145541 Auf Antrag des Kaufmanns Fran Fieber, vertreten durch Rechteanwalt Dr. Schmidt. Mitinhabers der Firma Südlux Schuhfabrik Fieber Bütmer, offene Handelsgesellichaft Frank⸗ furt a. M, Offenbacher Landstraße 311, wird heute vormittag 1 Uhr 55 Minuten über deren Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. err Rechtsanwalt Dr. Nichard M Simon. rankfurt a M, Zeil 123, wird als Ge—⸗ chäftsaufsichteper on bestellt Frankfurt a. M, den 20 März 1926. Amtsgericht Abteilung 18.

Freiburg, Schles. (145542

Auf Antrag der Firma Mayer Barnett, Inhaber Mayer Barnett in Frei- urg. Landeshuüler Straße 15 wird ge⸗ mäß § 1 der Bekanntmachung über die Geschältsaufsicht zur Abwendung des Kon kurseöß vom 14 12 16 in der Fassung vom 8. 2. 24 und der Abänderung vom 14. 6. 24 die Geschäftsaussicht zur Ab- wendung des Konkurs versahrens angeordnet. Zur Beaussichtigung der Geschäftsführung des Schuldners wird der Kaufmann J. Budwig in Breslau, Schweidnitzer Straße 38 = 40, besiellt. Der am h. März 1926 von einigen Gläubigern in Breslau vor Eröffnung des Verfahrens ge faßte Beschluß wonach das Lager mit allen Aftiven mit dem 5. 3. 26 als dem Kauf⸗— mann Heitzel in Freiburg zugunsten der Gläubiger übereignet gili, ist rechts. unwirklam. Der Gläubigerbeirat besteht aus solgenden Herren: Alfred Schach⸗ mann in Fa. N. Schüftan, Breslau, Antonienstr 2— 4, Albert Mosler von der Einkause vereinigung Schlesien. Breslau, Reuschestraße 5. Josef Weber in Fa. Gebr. Weber, G. m. b H., Breslau, Reuschestraße hJ. Freiburg i. Schl., den 19 März 1926. Das Amtsgericht. Piet sch.

Gnrmisch. 1456543 Durch Beschluß des Amtsgerichts Gar⸗ misch vom 18. März 1926 wurde über das Vermögen des Kausmanns Kreiling, riedrich, in Garmisch die Geschäftsauf⸗ cht zur Abwendung des Koncurses an⸗ eordnet. Als Konkursverwalter wurde ücherrevisor Buchmever in Garmisch be—⸗ stellt Die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausjchusses wurde vorerst als entbehrlich erachtet K 12126 Garmisch, den 22. März 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Gelsenkürchen. 145544 eber das Vermögen der Firma Heinrich Sieburg in Gelsenkirchen, Schalker Straße 147, wird auf den am 8. März I926 eingegangenen Antrag die Geschästs⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurles nach den Bekanntmachungen vom 14. No⸗ vember 191tz, 8. Februar und 14. Juni 1924 angeordnet. Als Geschäftsaufsichts⸗ person wird der Vereinssyndikus Theodor Jünger in Gelsenkiichen Vohwinkelstrabhe, bestellt . Gelsenkirchen, den 18. März 1926 Das Amtsgericht.

Güstrow. 145547]

Ueber das Vermögen deg Kaufmanns Rudolt Knak. Güstrow, ist heute, am 23. März 1926, vormittags 8 Uhr 45 Minuten, das Geschäftsaussichtsver⸗ fahren eröffnet. Zur Aussichteperson ist der Kaufmann Blume, Güstrow, bestellt.

Amtegericht Güstrow.

Gnmbinnen. (145645

Ueber das Vermögen des am 22. 2. 1926 verstorbenen Kaufmanns Louis Wolff in Gumbinnen ist die Nachlaß⸗Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses

angeordnet. Als Aufsichteverson ist der Rausmann Emil Lelleik in Gum mnen, Friedrichstraße 19, bestellt. Eine An. nietung von Forderungen bei Gericht

findet nicht statt. ; ; Amtegericht Gumbinnen. den 10 März 1926.

Gumbinnen. 145546 Ueber das Vermögen der Stannaiticher Peinschenfabrik. Inbaber Karl Lippert in Humbinnen,. Gartenstraße 32 ist die Ge—= schäftzaufsicht zur Abwendung des Kon—= kurses angeordnet Als Ausichtsperson ist der Kaujmann Emil Lelleik in Gam binnen, Friedrichstraße 19, bestellt. Eme Unmeldung von Forderungen bei Gericht findet nicht statt. U Amisgericht Gumbinnen den 17. März 1926.

HHaxenom, Meck 1D. 142942

leber das Vermögen des Kaufmanns Rudolf Schlee in Hagenow ist heute auf Grund der Bek. vom 14 Dezember 1916 in der Fassung der Verordnungen vom 5 Februar und 14 Juni 1924 die Ge⸗ schäͤftsaussicht zur Abwendung des Kon— kursverfahrens angeordnet. Zur Geschästg⸗ aussichtsperson ist der Kaufmann Einst Paschen in Hagenow bestellt.

Hagenow, den 13. März 1926.

Meckl. Schwer. Amtsgericht.

Halle, Saale. (145548

Auf Antag des Kaufmanns Georg Cohn (Schuhwarengroßbandel) in Halle a S. Steinweg 24 wird zur Abwendung des Konkurses über dessen Vermögen heute, am ?? März 1926, nachmittags 1 Uhr, die Geschärtsaufficht angeordnet. Zur Aul— sichleverson wird der Kaufmann Axolf Gebauer in Halle a S., Viktor ⸗Scheffel⸗ . 6, bestellt.

Halie 9 S, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 7.

Hannover. 1455419

Ueber das Vermögen der Firma Drogen⸗ handlung August Heinecke in Hannover- Döhren, Hildesheimer Chaussee 10, wird heute, am 22 März 19265, vormittags UI Uhr, zur Abwendung des Konkurses die Geschaͤftsaujsicht angeordnet. Zur Geschafteauisichtsperson wird der Geschäfts⸗ führer Wedekind in Hannover, Rathenau⸗ platz 6, bestellt.

Amtsgericht Hannover.

Hindenburg, O. S. (14 Hhh0]

Ueber das Vermögen des Schuh⸗ warenkaufmauns Jakob Silberstein in Hindenburg, O. S., Kronprinzen⸗ straste, ist die Geschäftsaufsicht ange rd net und zur Aussichteperson der Bücher⸗ revisor iktor Kornath in Hinden⸗ burg. O. S., Schechestraße 10, hestimmt worden. Nn. 3h (26. Sinden⸗ burg. O. S., den 17. März 1926. Das Amtsgericht.

M indenburx, O. S. (145551

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isidor Grünpeter, in Firma Wagner ü Grünveter, in Hindenburg S. Kronprinzenstraße, ist die Geschäftgaufsicht angeordnet und zur Aussichtsperson der Rechtsanwalt Dr. Schaefer in Hinden. burg. D. S., Dorotheenstraße, bestimmt worden. 1. Nn. 36/26. Sindenburg. O. S, den 17. März 1926. Das Amts- gericht. Igerlohnn. (145552

Ueber das Vermögen des Clektrotechnikers Karl Kipper in Iserlohn, Karnacksweg 9, alleinigen Inhabers der Firma Kan Kipper, elektrotechnisches Bürg in Jler. lohn. Friedrichstraße 9 und Weimingser Straße 11, ist gemäß der Verordnung vom . 12. 1916siz 6. 1924 am 15 März sHèß, mittags 12 Uhr, eine Geschäftsauf⸗ sicht angeordnet worden. Der Kaufmann Fritz Stader in Iserlohn ist zur Beauf— sichtigung der Geschäftefühtung des Schuldners bestellt worden.

Iserlohn, den 15. März 1926.

Das Amtegericht.

NHaorlohm. (1455 b 3] Ueber das Vermögen des Putz und Mode⸗ warenhändlers Paul Gerlach in Letmatbe, Hagener Straße 26, ist gemäß der Ver— ordnung vom 14 12. 1916/12 6. 1924 am 18. März 1926 nachmittags 124 Uhr, eine Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Der Kaufmann Fritz Stader in Iserlobn ist zur Beaufsichtigung der Geschäfte— sührung des Schuldners bestellt worden. Iserlohn, den 18 März 1926. Das Amtsgericht.

IS albe, Sanle.

(145529 Ueber das Vermögen des Kaufmanns

Willy Wohlfahrt in Kalbe a. wiid heute, am 22 März 1926, vormittags 9 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab- wendung des Konkurses angeordnet. 3 Aufsichteperson wird der Bücherrevisor Georg Kupatz in Kalbe a. S bestellt. Der Schuldner und jeder vom Verfahren betroffene Gläubiger tann innerhalb drei Wochen nach Bestellung der Aussichts: person unter Darlegung der Gründe bei dem unterzeichneten Gericht die Bestellung anderer oder weiterer Aufsichtspersonen beantragen.

Kalbe a. S, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht

Kandel, Pralz. (145554 Die . über das Ver iögen der Firma Psälzische Sägewerke H m. b. S. in Berg ist wegen Rechts⸗ krajt des den Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses vom 6. März 1926 beendet. Gerichtsschreiberei des Amtegerichts Kandel.

HKappeln, Schlei. 145555

Bas Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Ehefrau Marie Laß. geb v. Holdt, verw Lorentzen, in Firma

Marie Laß“, in Kappeln wird aufgehoben,

da drei Monale sett der Auordnung ver⸗ nrichen sind und von der Schuldnerin trotz Bewilligung einer zweiwöchigen Nach; frisw gemäß d 41 Abl 2 Gesch ⸗·A-⸗ V. O. ein ordnungsmäßiger Vergleicht antrag nicht eingebracht ist. S 66 Abl. 3 Ziff. 3 Gesch · · V · O.

Kappeln, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 2.

HR dnl sbrũck. 145556 Ueber die Firma Technisches Büro Sauer & Kunath in Schwepnitz wird Leute, vormittags 9 Ubr, die Geschäfte. aussicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird be⸗ stellt der Kaufmann Johannes Peymann in Schweynitz J

Amsẽgericht Königsbrück den 22. März 1926

HKörlin, Persanmte. (145557 In der Geschättsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma W. Krakow in Körlin Persante) Ist nach Einstellung des Ver⸗ gleichs verfahrens die Geschäfteaussicht auf⸗ gehoben. ;

Körlin (Persante)., den 20. März 1926.

Das Amtsgericht.

Lichten gels. 145558 Die am 16. Dezember 1925 über das Vermögen deg Baugeschäftsin habers Andreas Schuberth in Hochstadt a. M. angeordnete Geschäftsaufsicht wurde mit Beschluß des Amtegerichts Lichtenfels vom [6 März 1926 auigehoben, weil 3 Mo— nate Jseit ihrer Anordnung verstrichen sind. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Lichtenfels.

Lindan, Bodensee. (145559

Das Amtsgericht Lindau Bodensee hat am 27 März 1926 über das Vermögen des Eisen. und Kohlenhändlers Fritz Mever in Lindau Reutin die Geschaͤfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Keonkurses an⸗ geordnet. Als Aussichteperson wurde Rechtsanwalt Justizrat Nördlinger dahier bestellt. Gerichtsschreiberei

des Amtsgerichts Lindau Bodensee.

Munchen. (145561 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Fa. Driendl u. Co, München, ist seit . März 1926 durch Zwangs—⸗ vergleich beendet. Amtsgericht München.

Miünchenm. (45560 Am 20. März 1926, mittags 12 Uhr. wurde über das Vermögen der Firma Jakob Würzner, Eiektrogroßhandlung und Vertretungen in München, Fraunhofer sfraße 4, Geschäftsaufsicht fur Abwen⸗ dung des Konkurses angeordnet. Beschlossen mitiags 12 Uhr. Als Aufsichtsperson wird Kaufmann Richard Abel in München, Jutastr. 24 bestellt. Amtsgericht München.

Keukölkln. ; 145562] Ueber das Vermögen der Firma Willy Klinke. Maschinen! und Werkzeugfabrik in Neukölln, Cottbuser Damm 70/71, Berlin. Reinickendorf, Kopenhagener Str. 48. und Berlin, Reichenberger Sfr. 47, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Herr Kaufmann fag, Winkler in Neukölln. Wildenbruch⸗ sraße 85. wird zur Aufsichtsper on bestellt. Neukölln, den 22. März 1926.

Dag Amtsgericht. Abt. 21. (1455631

Vüxrnberg. Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 22. März 19236 die Geschättsaufsicht über die Geschäftsführung der Firma Bayerische Sprengstoff werke und Chemische , Aktiengese ,. mit dem Sitze berg, Sulzbacher Str. 11, Zweigbetriebe: Neumarkt ö O., Parsberg i O. und Kloster Lechfeld, angeordnet. Aussichteperson: Rechtsanwalt Dr. Krakenberger in Nürn⸗ berg, Königstraße 26 und Kausmann Dr. Werner Hoppe in Nürnberg, Rieterstr. 3. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Nürnber. 1456564 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 22. März 1936 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der offenen Handels esellschaft in Firma S. Pollak C. Co. Hier ern ldelsabllt in Nürnberg. Fürther Straße 36, angeordnet. Aussichtsperson: Kommerzienrat Dr. Max Leopold in Nürnberg, Spittlertorgraben 21. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Operhausen, Rheinl. (145565

Das Geschästeaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma B. Bitkower u. Sohn, Inh. Bernhard Bitkower und Hermann Bitkower in Oberhausen, Rhld. Markistr. 110, ist beendet, nachdem der Beschluß vom 27. Februar 1926, durch den der angenommene Vergleich vom 27. Januar 1926 bestätigt worden ist, rechtskräftig geworden ist.

Oberhaufen. Rhld., den 158. März 1926.

Das Amtsgericht.

Oberhausen, Rheinl. (146566 In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen der Firma . Schultze in Sterkrade, Bahnhofstraße 34, wird auf Antrag der Geschästsaunsichtsperson Rechts⸗ anwalt Dr. Rock in Sterkrade die Ge⸗ schäftsaufsicht aufgehoben weil die Schuld⸗ nerin sich für unfähig erklärt hat, die Vergleichsquoten zu bezahlen und aus diesem Grunde den Vergleichsvorschlag zurückgezogen hat. Die Kosten des Ver— fahrens trägt Antragstellerin. Oberhaufen, Rhld., den 19. März 1926 Das Amtsgericht.

Obernkirchen, . (146567 Grat sch. schaumburg. Ueber das Vermögen des Schmiede⸗ meisterg Georg Struckmann in Anten⸗ dorf ist heute vormittag 106 Uhr die Ge⸗

n Nürn⸗

angeordnel. Der Kaufmann Oskar Meier in Hattendorf ist als Aussichtsperton

bestellt = Amtsgericht Obernkirchen 22. März 1926.

Oels, Schles. 145568 In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Kaufmanns Walter Horn aus Sibyllenort wird die Geschäfteaufsicht. nachdem der Beichluß des Amtsgerichts Oels vom 30 Januar 1925. durch den der Zwangs vergleich bestätigt worden ist, rechts kräftig geworden ist aufgehoben.

Amtsgericht Oels. den 22. März 1926.

oldenburg, Oldendurg. [145569] Die Firma Friedrich Krämer, Eisen⸗ u. Kurzwalengroßhandlung, Oldenburg i O. Brüderstr. 3, wird unter Geschärtsaufsicht gestellt. Der Auftionator Ru doll Meyer ö . wird als Aufsichtsperson bestellt.

Oldenburg, den 20. März 1926.

Amtsgericht. Abt. VI.

oldenburg. Oldenburg. II45570 Die Oldenburger Sperrholzfabrit Ma⸗ gnus Meinert in Oldenburg i. O. wird unter Geschäftsaufsicht gestellt. Der Kauf⸗ mann Leopold Hahlo in Oldenburg. Stau⸗ graben 4. wird als Aufsichteperson bestellt. Oldenburg, den 20. März 1926. Amtsgericht Abt. VI.

Osnabrück. 145571 Die Geschäftsaufsicht über den Kauf. mann Marx Gottschalk in Osnabrück ist duich rechtskräftigen Zwangsvergleich vom 19. Februar 1926 beendet. Osnabrück, den 7. März 1926.

Das Amtsgericht. VI.

Passau. 145572 Ueber das Vermögen der Firma Tberese Pritscher in Passau wurde auf Antrag dom 10. März 1525 die Geschäftsautsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aussichteperson: Prokurist Johann Seibl in Passau.

Passau, am 20. März 1926. Gerichtsschreiberet des Amtsgerichts Passau.

NR eckhklinsgshavnusenm. (l 46573) Das Geschästsaussichtsverfahren über

das Vermögen des Klempners und Fahr

radhändlers Johann Vlad⸗Joanowitsch in

Herten, Ewaldstraße 90. wird nach rechts.

frästiger Bestätigung des Zwangsvergleichs

hiermit aufgehoben. ö Recklinghausen, den 18 März 1926.

Amtsgericht.

Reppben. e. . 145682 In dem Ig schaftẽc ont Hh rer ah ren über das Vermögen des Maschinenbau- melsters Hugo Nitkowski in Sternberg, Nm, ist infolge eines von dem Gemein⸗ chuldner gemachten Vorschlags zu einem wangsvergleich Vergleichs termin auf den 35. März 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in enn, Zimmer Nr. II. anberaumt. Der Ver= leichsvorschlag ist auf der Gerichts. chreiberei des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Reppen, ben 19. März 1926.

ö ust albert Gerichtsschrekber des Amtsgerichts.

Riedlingen. 11450574 Ueber das Vermögen des Alfred Moll, Inhabers einer Ziegelei in Uttenweiler, wurde am 20. März 1926 zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsgufsicht an⸗ eordnet. Aussichtsperson: Bezirksnotar ikeler in Riedlingen. . Württ. Amtegericht Riedlingen.

Römhild. (145575 Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Barthelmes in Nömhild sowie über dae Vermögen der Inhaber der Firmg Karl und Albert Barthelmes wird die Geschäfts. aufsicht eröffnet. Die Aufsicht führt Rechtsanwalt Justizrat Grötzner in Mei⸗ ningen. Römhild, den 20. Mätz 1926. Thüring. Amtsgericht.

Salzwedel. (1465576 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Schaja Reiner in Salzwedel wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aussichts⸗ person wird der Bürovorsseher Schulz in Salzwedel bestellt. . Salzwedel, den 22. März 1926. Das Amtsgericht.

Seehausen, AItmark. 146577 Auf Antrag des Kaufmanns Johannes Michel in Seehausen i. Altm. wird heute, am 22. März 1926, 5 Uhr nachmittags, über das Vermögen des Kaufmanns Jo— hannes Michel die Geschäftsaussicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann . hier, Schulplatz, wohnhast,

estellt. Seehausen i. Altm, den. 22. März 1926. Das Amtsgericht.

Sinzig. (146578 Ueber das , der Firma Wil⸗ helm Brinkmann, Rundholigroßhandlung zu Niederbreisig (Inhaber der Kaufmann Wilhelin Brinkmann in Niederbreisig), wird heute, am 23. März 1926, mittags 123 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkursverfahrens angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird bestellt Kauf⸗ mann Johann Ebach in Sinzig. Sinzig, den 22. März 1926. Amtsgericht.

Stuttg at. (145579

Ueber das Vermögen des Sally Schön berg, Kaufmanns, Inhabers einer Detail- und Engroshandlung in Trikotagen in Stuttgart, Königstraße 84, wurde am I9. März 1925, nachmittags 6 Uhr die Geschäsltsaussicht zur Abwendung des Kon⸗

verson wurde bestellt Paul Vogel, Bank⸗ direktor a. D. in Stuttgart, Zimmermann⸗ straße 11.

Amtsgericht Stuttgart I.

Torg amn. 145580 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Kurt Hirschsels in Torgau wird heute am 19 Mär 1925 nachmittags 8 Uhr, die Geschäftsaussicht zur Abwendung des Konkurseg angeordnet. Zur Aussichts- per son wird der Justizinlvektor 1. R. Rechnungsrat Weniger in Torgau ernannt. Amtsgericht Torgau.

Verden, Aker. 145581 In dem Geschäntsaufsichts verfahren über das Vermögen der Firma Heinr. Hogrefe Jiachf, Inh. J. C. Corleis in Verden wird Vergleichstermin auf den 9. Aprit 1926, vormittags 11 Uhr. Zimmer Ni. 18 des Amtegerichts, hier, anberaumt.

Amtsgericht Verden. den 19. März 1926.

Waldenburg, Sachsem. (145682 Ueber die Firma Ernst Vogel in Walden⸗ burg, Alleininhaberin Hedwig Alma verw. Werner, geb Thiele., in Waldenburg Sa., ft am 20. März 1926, nachmittag 12.50 Uhr. Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftstührung ist der Kaufmann Ma Funfe in Altstadt⸗Waldenburg beauftiag worden.

Sächs. Amtsgericht Waldenburg,

den 20. März 1926.

VW elssentrels. 145583 Zur Abwendung des Konkursversahrens äber das Vermögen der Frau Lina Felsing in Weißenfels wird auf ihren Antrag die Geschältgaussicht angeordnet. Zur Ge⸗ schäftzauffichteperson wird der Kaufmann Heinrich Kupfer in Weißentels ernannt. Weißensels, den 2 Märg 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 3. (45585

VV eissensels. Zur Abwendung des Konkurs verfahreng übe! das Vermögen der Firma Paul Sachse., Schuhfabrik in Weißenfels. wird auf deren Antrag die Geschãstsaunsicht an⸗ geordnet Zur Geichãfigaulsichtsverlon wird der Kaufmann Richard Vietz bestellt. Weißenfels. den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 3. 145686]

Wer dan. Die für die Firma Eisenwerk Gera, Louts Plötz, G. m. b. H. ,, 4. d. Csster, angeordnete Geschäf ts aussich wird aufgehoben. nachdem seit der An⸗ ordnung der Geschärtzaufsicht 3 Monate verstrichen sind und die Schuldnerin zu ihrem Antrag auf Verlängerung dieler rist nich? die Zustimmung von ki der läubiger mit einer Sum menmaiorität von d / der Gesamtsumme der Forderungen der beteiligten Gläubiger nachgewiesen hat. inte n Wedau.

Wies badon.

Auf Antrag der Firma warenhaus Alex Schupler, Inhaber Alex Schupier in Wiesbaden, Kirchgasse 45, wird heute um 12 Uhr mittags über das gesamte Vermögen des Genannten dle Geschäftsaufficht zur Abwendung des Kon⸗ kurjesß angeordnet. Al Aufsichtsperson wird der Kaufmann Karl Eichelsheim in Wiecbaden, Bahnhosstraße 8. hestellt. Forde unghkan meldungen sind bei Gericht nicht zu bewirken. /

Wiesbaden, den 20. März 1926.

Amtsgericht. Abt. 17.

Wyle, Föhr. 145688] üeber das Vermögen der Ehefrau Amanda Tantau in Wyk wird die Ge—⸗ schäftsaussicht angeordnet. Als Aunsichts- perfon wird der Kaufmann Waldemar Lind in Wok bestellt. Wyk, den 20. März 1926. Das Amtsgericht.

Wyle, Föhr. 1455891 Üeber das Vermögen der Firma Arnold Hubo in Wyk wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann Edmund Kohl in Wyk bestellt. Wyk auf Föhr, den 20 März 1926. Das Amtegericht.

zöblitz, Erag eh. 1465590 Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Serventin · Aktien · Gesellichaft in Isblitz wird nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs vom 11. Fe⸗ bruar 1926 aufgehoben. . Amtsgericht Jöblitz, am 23. März 1926.

zschopanm. ; (145591 Die Geschäftsaufsicht über die Gewerbe⸗ bank, eingetragene Genossenschast mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Zschopau zu Ischopau, wird auf Antrag der Gewerbe= bank aufgehoben. . Amtsgericht Zschopau, den 23. März 1926.

8. Taris⸗ und Fahr planbekannt⸗

machungen der Eisenbahnen.

(1454961 Deutsch⸗ dãnischer Gütertarif, Teil I.

Ausnahmetarif 15 für überseeisch ein⸗ geführtes Erdöl (Petroleum) usw. zur unmittelbaren Durchfuhr durch Deutsch- land wird mit Ablauf des 30. April 1926 aufgehoben.

Altona, den 20. März 1926.

Deutsche Reichsbahn. Gesellschaft. Reichs bahndirektion Altona

(1455871 Speʒlal⸗Vett⸗

schäftsaufsicht zur Abwendung des Konturses

kurses angeordnet. Als Geschäftsaufsichte⸗

namens der Verbandsverwaltungen.

b) eine schriftliche Auskunft des Magistrats oder des Gemeindevorstebers darüber, ob noch Anliegerbeiträge für das Grund⸗ stück zu zahlen sind und ob nech Straßenland abzuneten ist. Der Vor- stand ist berechtigt, im Einzeljalle noch weitere Unterlagen zu verlangen oder auf die Einreichung entbehrlicher Unterlagen zu verzichten.

2. Gleichzeitig ist der für die Pfand⸗ briese gewünschte , anzugeben und zur Bestreitung der Verwaltungskosten eine Meldegebühr von U, bei einer zweiten Hyvothek von 2 vT des beantragten Pfand⸗ briefdarlehns, zu vollen Mark nach oben abgerundet, einzuza blen. Eine Rückzahlung dieser Gebühr findet nicht statt. Der Ver⸗ waltunge tat ist berechtigt, einen Mindest⸗ satz festzusetzen. Ei kann auch bestimmen, daß die Meldegebübr nur im Falle tat⸗ sächlich zustande gekommener Beleihung erhoben wird

Der Vorstand kann jedoch auf Antrag nnächst eine Vorprüfung eintreten lassen, ür welche in Anrechnung auf die spätere Meldegebühr ein Betrag erhoben wird, dessen Höhe der Vorstand festsetzt. Auf Grund der Angaben des Antiagstellers wild dann eine unverbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe des Dar⸗ lehns gegeben

3. Grundstücke, deren Eigentum mehreren zustebt, können nur im ganzen belieben werden; daslelbe gilt von Erbbaurechten, die eine Mehrheit von Personen zustehen.

§ 9. 1. Der Vorstand ist berechtigt, den Antrag abzulehnen. wenn nach seinem pflicht mäßigen Ermessen die Bestimmung des Grundstücks oder der Gebäude oder die Person des Besitzers oder sonstige Umstände nicht die genügende Sicherheit für das Darlehn bieten. Für solche Ab⸗ lehnung kommen insbesondere in Betracht:

a) Grundstücke, deren Beleihungegrenze die Höhe von 3000 nicht erreicht;

b) Grundstücke in deren Gebäuden Be⸗ triebe staninden, die mit besonderer Feuersgefahr verbunden sind;

e) Warenhäuser, Theater und Gebäude, die aueschließlich oder doch hauptsäch⸗ lich als Tanz. und Konzertsäle oder zu ähnlichen Zwecken dienen;

d) Grundstücke, deren Wert auf in⸗ dustrieller Nutzung beruht oder die aus anderen Gründen ungewöhnlich chwer zu vermieten oder zu verkaufen ind. Gegen die Entscheidung des Vorftands steht dem Antragsteller die Berufung an den Vewaltungsrat offen, bei dessen Entscheidung es bewendet.

2 Ueber die Bewilligung einer zweiten Hypothek entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, nachdem die Gemeinde, in deren Bezirk das zu beleihende Grund⸗ stück liegt oder der übergeordnete Kreis für die nach Erschöpfung der Sonderrück⸗ lage bei dieler Hypothek an Kapital und 66 entstehenden Ausfälle die Bürg⸗ chaft zugesichert haben. (83 33.)

3. Statt der Bürgschast der Gemeinde oder des übergeordneten Kreises kann auch eine beitragsfreie, bei der Lebenever⸗ icherungsanstalt der Ostpreußtschen Land⸗ chalt abzujchließende Leben verficherung als Sicherheit angenommen werden, wenn die versicherie Summe mindestens die gleiche Höhe hat wie die zweite Hypothek und spätestens zu der Zeit fällig ward, zu der die Hypothek ganz getilgt lein muß.

§ 10. L. Die Stadtschajt gewährt das bewilligte Darlehn in Pfandbriesen der Ostpreußischen Stadtschast des vom Schuldner gewählten Zins fußes und Kapi⸗ talbetrages nach dem Nennwert, in der bom Vor stande festzufetzenden Stückelung unter folgenden Bedingungen:

a/ Der Schuldner hat das Darlehn in

der ursprünglichen bejw. der dur Lölchung geminderten Höhe mit dem leichen Imsfuß zu verzinsen, als der . der Stadtschaftsbriefe beträgt, die für das Darlehn ausgegeben sind. Außerdem hat er bis zur anderweiten Be⸗ schlußsastung des Verwaltungsrats bei einer ersten Hypothek 1 pH, bei einer zweiten Hypothet 2 vh Heiträge ge— mäß 5 20 zu zahlen. Zinsen und Beiträge sind vierteljährlich im vorautz in der Zeit vom 3. bis 10. Januar 3. bis 10. April, 3. bis 10. Juli, 3 bis 10. Oktober an die Kasse der Siadtschaft bar oder in fälligen, nicht verjährten Zinescheinen von Ost⸗ preußischen Stadtschaftsbriesen abzu⸗ führen. Es kann außerdem ein be— jonderer Tilgungsbeinrag vereinbart oder gesordert werden

Auf Anttag des Darlebnenehmers kann der Vorstand genehmigen, daß die für das eiste Viertelfahr zu ent—⸗ richtenden Zinsen und Beiträge ohne Berechnung von Verzugszinsen auf bie nächsten z /. Jahre verteilt werden.

Soweit bei den bisher bewilligten Hyvorheken eine vierteljährliche nach⸗ trägliche Zinszahlung vereinbart worden ist, verbleibt es bei dieser Vereinbarung; er bat die bei Ausgabe von neuen Iinsscheinhogen etwa zur Erhebung gelangende Jinsbogensteuer zu tragen; e) für Kapital und 336 muß je nach

dem Antrag an erster oder zweiter

Stelle Hypothek bestellt werden; die

sonstigen satzungsmäßigen Beiträge

. durch Eintragung eines ent⸗

prechend höberen Zinssatzes sicher⸗ zustellen Voreingetragene Altenteile,

Grundrenten, Abfindungsberechti.

. und andere dauemnde Lasten

hb)

nd auf ihren Kapitalwert nach dem

imessen des Vorstands einzuschätzen und mit diesem Werte von dem Dar⸗ lehns betrage abzuziehen

Auch hai der Darlehnsnehmer in der gerichtlichen oder notariellen

ch Sicherstellung des Zuschußdarlehns erfolgt

und den jewelllgen Eigentümer wegen des Darlehnskapitals nebst Zinsen, Beiträgen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung sowie allen Satzungsänderungen unterwerse und dies im Grundbuche eintragen zu lassen.

Kann das Vorrecht vor bereits ein⸗ getrggenen Forderungen nicht jogleich beschaff s werden, so it die Bewilligung des Darlehns dennoch zulässig, wenn der Darlehnsnehmer sich verpflichtet, die bereits eingetragenen Forderungen, sobald dies anqängig ist, zur Löschung zu bringen und wegen der Ansprüche aus denselben eine um 2 vH höhere Sicherheit bar oder in Ostpreußischen Stadtschaftsbriesen deslelben Zins—⸗ fußes bei der Stadtschaft hinterlegt. Bei Berechnung der etwaigen An— sprüche aus den eingetragenen Forde⸗ rungen wird der Zinssatz auf 5 v9 und der Rückstand der Zinsen auf zwei Jahre angenommen, ofern ein anderes nicht nachgewiesen wird. Die Bewilligung einer zweiten Hypothek ist nur angängig, wenn das Grundstück über 90 vH seines Wertes hinaus nicht belastet ist und der Schuldner zugunften der zweiten Hyvo⸗ thek eine Vormerkung gemäß § 1179 des B. G.⸗B. eintragen läßt.

Etwaige Voischüsse aus der Be⸗ triebsmasse zur Deckung rückständiger Zinsen oder Versicherungsheiträge sind mit 5 vH Verzugszinfen zurück- . Der Verwaltungsrat kann ür Verzugszinsen einen höheren Satz festsetzen.

Sämtliche Kosten der Vorbereitung und Vollziehung des Darlehnsgeschäfts und ferner der Eintragung, Um— wandlung, Erneuerung oder Löschung des Darlehns trägt der Darlehns⸗ sucher; zur Deckung dieser Kosten kann ein angemessener Vorschuß ver⸗ langt werden. Die Herstellungs⸗ und Stempelkosten für die auszufertigenden

jandbriefe sowie die sämtlichen kosten jedes gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Kosten für die Ver⸗ tretung des Vorstands trägt der Darlehns jchuldner.

d) Der Schuldner ist verpflichtet, solange die Pfandbriefschuld besteht, das Grundstück bel der Feuersozietät für die Provinz Ostvreußen oder bei einer anderen von dem Vorstand ge⸗ nehmigten Feuerversicherungegesell schaft in Feueipersicherung zu halten, und zwar mindestens in Höhe des nach 112 ermittelten Bauweits.

2. Auf Verlangen des Vorstands hat

der Darlehnenehmer den Verkauf der be⸗

willigten Pfandbriefe der Osiprieußischen

Stadtschaft selbst oder durch Banken

oder Bankhäuser gegen Erftattung der

Auslagen, namentlich der Makler⸗ und

Vermittlungsgebühr, zu überlassen.

3. Bei einer ersten Hypothek kann dem

Darlehnsnehmer auf seinen Antrag,

wenn der Kurs der Pfandbriefe, die er

erhält, unter dem Nennwert steht, zur völligen oder teilweisen Ausgleichung des

Kursunterschieds und zwar im Falle

eines Verkaufs der Prandbriefe einschließ⸗

lich der Makler und Vermittlungsgebühr und des Reichsstempels aus der Be⸗ triebsmasse ein Zujchußdarlehn in bar gegen einen vom Vorstand zu bestimmenden

6 gewährt werden. Zu seiner Tilgung

ist ein besonderer Tilgungsbeitrag von

mindestens 4 vH des ursprünglichen

Nennwerteßg des Pandbrierdarlehns zu

entrichten. Dieser Tilgungsbeitrag wird

in einem besonderen Ausgleichskonto so lange angesammelt, bis daraus das Zu⸗ schußdarlehn vollständig getilgt ist. Die

durch Eintragung einer entsprechenden Er— höhung des Iinsjatzes für das Pfandbrief darlehn im Grundbuch oder, sosern hier⸗ durch eine ausreichende dingliche Sicherheit nicht gewährt wird, durch eine unmittel⸗ bar nach der Pfandbriefschuld einzutragende

Sicherungshypothek, über die im Interesse

der etwa nacheingettagenen Gläubiger nur

durch Löschung verfügt werden datf. Ver⸗ mag der Schuldner die Vorrangsein⸗ täumung nicht zu erreichen, 10 ist dem

Vorstand überlassen, sich mit Eintragung

der Sicherunge hypothek an bereitester

Stelle innerhalb 90 vd des Schätzungs«

werte zu begnügen. Solange das Zuschuß⸗

darlehn noch nicht völlig getilgt oder zurückerstattet ist, darf das Stadtschafts⸗ darlehn nicht zurückgezahlt und kann

Löschungsbewilligung für letzteres nicht ge⸗

fordert werden. Eifolgt die Verzinfung

und Tilgung des Zuschußdarlehns durch

Zinserhöhung für das Stadtschaftsdarlehn,

so kann die Rückzahlung des letzteien bis

auf die Dauer von 20 Jahren ver—⸗

traglich ausgeschlossen werden (Art 3231

Preuß isches Ausführung gesetzzum B G- B.)

4 Etwaige Vorschüsse aus der Betriebs

masse auf das bewilligte Pfandbrief darlehn

sowie Ba ugelddarlehen (5 27) sind nach näherer Bestimmung des Vorstands zu verzinsen.

§ 11. Jedes Grundflůck, dessen Eigen⸗

tümer der Stadtschaft beitreten kann, ist

beleihbar:

a) an erster Stelle bis zu 60 vo. an zweiter Stelle bis zu 75 ph des er— mittelten Wertes. Auesnghmsweise kann die Beleihung an zweiter Stelle bis zu 80 vH ersolgen, namentlich, falls sie zur Förderung des Klein wohnunge baues dient. Die Beleihung an zweiter Stelle darf in keinem

alle den Betrag von 50 000 RM bersteigen.

Der bei der Wertermittlung zu⸗ 1unde zu legende Wert des Grund tücks darf den durch lorgsältige Er⸗ mittelung festgestellten Ver tautewen

schaftsbriefe begeben werden.

Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen den das Grunbstück bei ordnungsmäßiger Wut⸗ schaft jedem Besitzer nachhaltig ge⸗ währen kann

Die Wertermittelung ist auf Grund einer von einem öffentlichen Schätzunge⸗ amte ausgeführten Abschätzung und bis zur Einrichtung öffentlicher Schätzungsämter auf Grund der Ab—= schätzungs ordnung vorzunehmen, die der Verwaltungsrat unter Zustim⸗ mung des Provinzialausschusses fest⸗ gesetzt hat und die der Genehmigung durch die staatliche Aufsichtsbehörde bedarf.

Bei einer zweiten Hypothek ist dem Bürgschafts verband auf Verlangen Gelegenheit zu geben, an dem Schätzungsverfahren teilzunehmen. Von der Aufnahme einer lörm— lichen Schätzung tfann abgesehen werden, wenn das ju bewilligende Darlehn ein in der Abschätzungs— ordnung festzusetzendes Vielfaches des Gebäudesteuernutzungswertes nicht üherschreitet:

b) die Beleihung von Hausgrundstücken,

die in der Bebauung begriffen sind, d h. die Hergabe von Baugeld⸗ hypotheken, ist nur innerhalb der . ö gestattet

5 12. J. Werden auf einem beliehenen Grundstücke Neubauten errichtet oder Umbauten vorgenommen, so ist der Vor⸗ stand befugt, ein neues Pfandbriefdarlehn zu gewähren.

2. Sollen auf einem beliehenen Grund⸗ stück Gebäude abgebrochen werden, so hat der Eigentümer spätestens vier Wochen vor Beginn des Abbruchs eine nach dem Verhältnis der Herabminderung des Grund⸗ stückswerts von dem Vorstande festzu⸗ stellende Sicherheit bar oder in mündel⸗ sicheren Wertvapieren zu bestellen, widrigen falls die sofortige Rückzahlung des Pfand⸗ briefdarlehns von dem Vorstande geordert werden kann. Die bestellte Sicherheit wird zurückgegeben in dem Umfange, in welchem die satzungsmäßige Sicherheit als wiederhergestellt nachgewiesen wird.

3. Ebenso ist der Eigentümer ver⸗ pflichtet, von jeder baulichen Veränderung auf dem Grundstücke, joweit sie auf den Gebäudeste uernutzungswert von Einfluß sein kann, vier Wochen bor deren Aus⸗ führung dem Vorstand Anzeige zu machen widrigenfalls dieser die sofortige Zurück- zahlung des Pfandhriefdarlehns zu fordern berechtigt ist

4. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit prüfen zu lassen, ob und inwieweit die satzungsmäßige Sicherheit für das Pfand— briefdarlehn noch vorhanden ist. Eine solche Prüfung foll mindestens alle 10 Jahre stattfinden.

6. Ergibt sich, daß das Darlehn nicht mehr innerhalb der zulässigen Beleihungs⸗ grenze fieht, o ist der Vorstand jederzeit berechtigt, die ganze oder teilweise Rück jahlung desselben nach echsmonatigt Kündigung oder, wenn nach seiner Ueber⸗ zeugung Gefahr im Verzuge ist, die sossrtige Rückzahlung zu fordern. Gegen die Entscheidung des Vorstands steht dem Antragsteller die Berufung an den Verwaltungsrat offen, hei dessen Ent⸗ scheidung es bewendet.

5 13. 1. Nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aushändigung der Pfandbriefe ist der Schuldner befugt, nach sechsmonatiger Kündigung zum 2. Jannar oder 1. Juli das Darlehn in nicht ausgelosten Pfand⸗ brieten der Ostpreußischen Stadtschast desselben Zinssußes, in welchem das Dar— lehn gegeben wurde, zum Nennwerte oder nach seiner Wahl auch in Geld ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Teilzahlungen können ohne Kündigung jederzeit erfolgen, wenn sie insgesamt 5 vH des Pfandbrief⸗ darlehns in einem Jahie nicht übersteigen. 2. Vor Ablauf von fünf Jahren ist die Gesamtrückzahlung des Darlehns nur mit Genehmigung des Vorstands zulässig. Diese darf nicht verweigert werden, wenn die Rücksahlung infolge Veräußerung des Grundstücks oder aus Anlaß eines Brandes innerhalb einer Frist von drei Monaten in nicht ausgelosten Pfandbriefen der Ostpreußijchen Stadtschaft desselben Zinssußes angeboten wird.

3. Der Darlehnsnehmer ist berechtigt. die Umwandlung feines tadtschaft⸗ darlehns in ein niedriger oder höher ver—⸗ zineliches zu verlangen, foweit solche Stadt⸗ Die Rück⸗ zahlung des noch nicht getilgten Kapital⸗ betrages muß in Stadtschaftebriefen der⸗ selben Art und desselben Zinsfußes er⸗ folgen, in der das Darlehn gewährt worden ist. Bei Ausreichung von Stadtschafte⸗ briefen mit geringerem Zinsruße ist der Darlehnsnehmer berechtigt, über das Gut⸗ haben an der Tilgungsmasse nach der Be— stimmung im z 16 iu verfügen Die Aut reichung von Stadtschaftebriefen mit höberem Zins fuße darf nur erfolgen, wenn Rückstände aus einem Zuschußdarlehen nicht vorhanden oder erneut sicher⸗ gestellt sind.

4. Zahlt der Schuldner am Verfalltage das Darlehn nicht zurück, so hat der Vor⸗ stand das Recht die Kündigung als un⸗ wirklam zu erklären.

5. Erfolgt die Kündigung des Darlehns behusß Umwandlung des Zinsfußes. so bleibt das Guthaben des Grundstücks an der Tilgungemasse bestehen.

6 Im Falle der Umwandlung des Darlehn läuft das Kündigungsrecht des Schuldners von der Auezahlung des neuen Darlehns.

7 Die Rückzahlung des auf Grund des 10 Absatz 3 gewährten Zuschußdarlehns

bieses Wertes sind nur die dauernden

aung des Darlehns nach 12 Vorstand befugt monatiger Frist zum 2. Januar ode

J. Juli ganz oder teilweise zu tündigen

rung für das Grundstück nicht fort nicht pünktlich abführt;

S 5 erflärt hat; d) wenn Zwangsversteigerung eingeleitet ist;

räumt; heit der Anstalt erfordert.

Darlehns verlangen. Gegen die Entschei⸗ dung des Vorstands steht dem Antragsteller die Berufung an den Verwaltungsrat offen, bei dessen Entscheidung es dewendet 2. Im übrigen ist die Stadtschast nur befugt. die Abtragung der Schuld durch satzungsmäßige Tilgung zu fordern.

J. Bei einer zweiten Hypothek ist die Kündigung mit der in Abjatz! bestimmten Frist außerdem angängig, wenn Tas Gru nd⸗ stück über die Wertgrenze von 0 vy hinaus neu belastet wird und sie muß erfolgen, wenn sie der Bürgschaftsverband verlangt aus Gründen, welche die Stadtschaft elbst zur Kündigung berechtigen

5 18. 1. Bei einer erften Hypothek der Stadtschaft kann der Vorstand auf An. trag eines nach der Stadtschafte hypothek eingetragenen Gläubigers, welcher unter einmaliger Zahlung von 4 vQᷓ seiner Hypot het sich verpflichtet, für den säumigen Schuldner die rückständigen Zinsen und Versicherungs beiträge nebsst Kosten zu zahlen, zu den Akten sür das Grundftück einen entsprechenden Vermerk eintragen lassen. 2 Auf Grund deg Vermerk erhält der Gläubiger im Falle der Säumnis des Schuldners Nachricht mit der Aufforderung, innerhalb zwei Wochen nach dem Be⸗ bändigungstage die rückständigen Zinsen und Versscherunge beiträge samt den Kosten gegen Abtretung zu zahlen und weiterbim die Zinsen und Beiträge an den Fällig⸗ keitstagen zu entrichten. Solange der Gläubiger die Zahlungen pünktlich leistet, bleibt ihm das Recht vorbehalten, bei einer Uebernahme des Grundstücks durch freihändigen Ankauf oder im Wege der Zwangs versteigerung das Pfandbriefdarlehn mit allen satzungs mäßigen Rechten und Pflichten nach 8 5 zu übernehmen.

3. 6 einen Jolchen nacheingetragenen Hypothetengläubiger ist ferner auf Antrag des Schuldners zu den Akten zu vermerken. daß der Schuldner sich verpflichtet, nicht ohne Genehmigung des nacheingetragenen Gläubigers über sem Guthaben an der Tilgungsmasse zu verfügen und ferner die Hypothek löschen zu lassen, soweit sie sich mit dem Eigentum in einer Person ver— einigt. Zur Sicherung dieser letzten Ver⸗ pflichtung ist eine Vormerkung im Grund⸗ buche einzutragen.

§ 16. 1. Nach der vollständigen oder teilweihen Tilgung des Darlehns erhält der Schuldner, soweit nicht die Be—⸗ stimmungen in den 5§5 10 Abs. 3 und 18 Abf. 3 entgegenstehen oder das Guthaben an der Tilgungsmasse von der Stadtschatt gemäß § 31 in Answruch genommen wind. löschungssähige Quittung bei Teilrück zahlungen unter Vorbehalt des Voirechts jür den Rest des Stadtichaftsdarlehns. 2. Auf Antrag des Darlehneschuldners ist ihm eine solche Quittung in Höhe seines Guthabens an der Tilgungsmasse auch schon dann zu erteilen, wenn 5 Jahre en dem 1. Januar des Jahres verstrichen sind, in welchem die Beleihung des Grund⸗ stücks oder die letzte Erneuerung (6 is Abl. J) oder die letzte Umwandlung des Darlehns unter Anrechnung des Guthabens 8 13 Abs. 5) vorgenommen worden ist. as Guthaben witld hierbei nur in der Höhe berücksichtigt, wie sich fein Bestand nach dem letzten Jahresabschluß ergibt. Der Votstand ist ledoch berechtigt, für das Restdarlehn einen erhöhten Tilgungt beitrag zu verlangen. ; 3. Auch kann der Darlehnsschuldner abgeseben von der Beleihung eines Erb— baurechts nach erneuter Feststell ung des Beleihungs wertes seines Grundstücks eine Erneuerung des Stadtschaftsdarlehns unter Aueschüttung des Guthabens in der nach Absasß J sestzustellenden Höhe fordern, soweit die Beleihungshöhe dies zuläßt und die Bestimmungen in den 5 Abs. 1, 19 AbJ. 3 und 18 Abs. 3 nicht entgegenstehen 4. Uebrigens müssen für das Darlehn, soweit über dasselbe nicht löschungsfähige Quittungen erteilt sind, auch weiterhin, ohne Rücksicht auf die abgestoßenen Be⸗ träge, die bisherigen Zinsen und Beiträge weitergezahlt werden.

EV. Bfandbriefe.

§ 17. 1. Die Pfandbriese werden nach dem beigefügten Muster A als verzinsliche Schul dverschteibungen. welche au jeden Inhaber lauten, unter dem 1. Januar des jedesmal laufenden Jahres vom Vor- stande ausgefertigt Sie werden für einen Zeitraum von 16 Jahren mit Zinescheinen nach dem Muster B und außerdem zur Empfangnahme der neuen Zinsschein reihe mit einer Anweisung nach dem Muster 0

versehen. 2 Auf diese Anweisung wird ledoch die

ann ohne Kündigung jederzeit in bar er⸗

Schuldur kunde zu erklaren, daß er sich

nicht abersteigen. Bel der Feststellung

solgen.

neue Jinoscheinneihe nicht verabfolgt, wenn

§ 14. 1. Abgesehen von der Auffuündi⸗ ist der das Darlehn mit sechs.

a) wenn der Schuldner die Zinsen nicht pünkilich zahlt oder die Feuerversiche-

setzt oder die Versicherungsbeiträge

b) wenn der Schuldner sich den satzungs. mäßigen Anordnungen des Vorstands trotz wiederholter Mahnung nicht fügt;

e) wenn der Erwerber des verpfändeten Grundstücks den Beitritt nicht nach

die Zwangsverwaltung oder e) wenn der Schuldner in Konkurs gerät oder die Zahlungen einstellt oder ein Nießbrauchrecht am Grundstück ein⸗

f) in jonstigen Fällen, in denen es nach Entjcheidung des Vorstands die Sicher

Bei Gefahr im Verzuge lann jedoch der Vorstand die sofortige Rückzahlung des

borher von dem Besttzer des Manddrte les schriftlich Widerspruch erhoben worten ist, vielmehr wird dann die neue Zinsschein⸗ r reihe an denjenigen verabfolgt, welcher den r Pfandbrief vorlegt.

Für diejenigen Mandbriese, welche bereite der Tilgungsmasse überwiesen oder zur Rückzahlung gekündigt sind. findet ebenso wie für diejenigen, welche bereits rechtskrähtig für ungültig erklärt sind, die Aushändigung einer neuen Zinsscheinreihe nicht statt.

4. Der Vorstand bestimmt mit Ge⸗ nehmigung des Provinzialaueschusses die Arten des Zinsfußes, zu welchem Pfand⸗ hriefe zu begeben sind. Die Höhe deg Zinsfußes kann duich die Staatsautsichts⸗ behörde beschränkt werden.

5 18. 1. Der Inhaber eines Pfand—⸗ briefes kann von dem Vorstande verlangen, daß der 1 auf seinen eder eines Dritten Namen umgeschrieben werde, es sei denn, daß er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Zugunsten der Stadtschast gilt der Inhaber als zur Verfügung über die Urkunde berechtigt 2. Die Beträge verjährter Zinsscheine fließen zur Betriebsmasse.

S 19. Die Zinsen der Piandbriefe werden halbjährlich an die Vorzeiger der fälligen, nicht verjährten Zinsscheine von der Kasse der Stadtschaft oder den ee, , anderweitigen Kassen gezahlt.

5 20. 1. Der Gejamtbetrag der im Um⸗ laufe befindlichen Ptandbriefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hvpotheken von mindestens gleicher Höhe und mindeftens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Ist infolge der Rückjablung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung durch Hyvo⸗ theken nicht vollständig vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Hypotbeken noch die Einziehung eines ent⸗ sprechenden Betrages von Pfandbrieten ofort aus sührbar, 10 hat die Stadtschaft die fehlende Oypothekendeckung einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstagtes oder durch bares Geld zu ersetzen Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrage in Ansatz gebracht werden, der um 5 vo des Nennwertes unter ihrem jeweiligen Börsen⸗ preise bleibt. Als eingelöst gelten die zu den Tilgungsmassen gelangten und die zum Zwecke der Tilgung aus den Bar⸗ beständen derselben aufgerufenen Pfand⸗ briefe. In den Gesamtbetrag der Hypotheken sind dielenigen Beträge, welche bereits getilgt, aber noch nicht löschungs⸗ sähig , sind, nicht einzurechnen.

2. Den Inhabern der Stadischafte briefe haftet für alle aus diesen Schuld- verschreibungen entspringenden Forderungen als Gesamtschuldner mit der Stadtschasft unmittelbar der Provinzialverband von Ostpreußen.

3. Diesem haftet für die infolgedessen geleisteten Zahlungen nebst den Zinsen, deren jeweilige Höhe der Provin zial⸗ ausschuß benimmt, das gesamte Vermögen der Stadt chaft einschließlich aller Deckungs⸗ mittel und Ersatzansvrüche.

S§21. 1. Die Pfandbriefe können seitens des Inhabers nicht und seitens der Stadt⸗ schaft nur behuls satzungsmäßiger Tilgung gekündigt werden. wu diesem Falle ersolgt die Einlöfung zum Nennwert.

2. Die Kündigung muß drei Monate vor dem Einlösungstage durch dreimalige Bekanntmachung in den Blättern der Stadtschaft erjolgen.

§ 22. J. Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen in kursfähigem Zustande eingeliefert werden; der Belag fehlender Zinsscheine wird bei der Ein⸗ lösung in Abzug gebracht. Der Betrag der nicht eingehenden Pfandbriese bleibt, 1oweit die Einlöfung nicht früher ertolgt, bis zum Ablauf der Gültigkeit alle: ausge—⸗ gebenen Zinsscheine m Gewahrsam der Sltadtschafst. Nach Ablau jener Zeit wird der Kapitalbetrag der nicht ein⸗ gegangenen Pjandbriese nach Abzug des Betrages der nach der Verfallzeit fällig gewordenen und von der Stadischaft ein⸗ gelösten Zinsscheine bei der Hinterlegungs⸗ stelle hinterlegt. Soweit der Anspruch aus gekündigten und nicht eingereichten Pfandbriesen gemäß 8 801 B. G⸗B zu⸗ gunsten der Stadtschast verjährt ist, fließen die hinterlegten Beträge zur Sonderrůcklage

2. Allsährlich sind die im Besitz der Tilgungsmassen befindlichen Pfandbriefe mit den dazugehörigen Zineicheinen nehst Anweisungen von dem Vorsignde in Gegenwart eines abgeordneien Mitgliedes des Verwaltungsrats durch Feuer zu ver- nichten Neber die ertolgtie Vernichtung ist eine Verhandlung auizunehmen, in welcher die vernichteten Pfandbriefe nach Meihe, Buchstabe und Nummer aufzuführen sind, und seitens des Vorstandes eine Bekannt- machung in den Blättern der Stadtschaft zu erlassen.

§ 25. Die Stadischaft übernimmt auf Antrag für die Inhaber von Pian briefen die Ueberwachung des Zeitvunkies der Aut= losung Die Auelosung wird ale cann dem Auftraggeber duich eingeschrielenen Brief mitgeteilt. Für die Ueberwachung der Auslosung wird eine vom Vorsiande zu bestimmende Gebübt erhoben

§ 24 Die Piandbriefe können auf den Namen eines bestimmten Gläubigers b

der Stadischaft mit der Wirkung hinter⸗ legt werden, daß die Stadtschast außer ibter Verpflichtung aus den Pfandbriesen die dem Inhaber zur Geltendmachung seiner Rechte obliegenden Maßnahmen, im Falle der Auelosung die Erwerbung gleichartiger neuer Ptanebriele und die für ihn mit dem Del der Wertpapiere verbundenen Gejahren übernimmt

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