1
n 75 9 81 79 9
115051] Betauntmachung.
Gemäß S§ 44 des Aujwertungsgesetzes nähen wir hierdurch bekannt, daß wir äker die Genußrechte des Altpbesitzes unserer Anleihe vom Jahre 1914 und unserer Anleihe vom Jahre 1916 be— sondere, auf den Inhaber lautende Ge⸗ nußscheine im Sinne des § 43 des Auf— vertungegesetzes ausgeben werden.
Die Leerung der Genußrechtsurkunden erfolgt nach Drucklegung.
Sehnde (Prov Hannover), den 26. März 1926.
Gewerkschaft Wendland. 145050 Bekanntmachung.
Gemäß 5 44 des Aufwertungsgesetzes machen wir hierdurch bekannt, daß wir über die Genußrechte des Altbesitzes unserer Anleihe vom Jahre 1917 be⸗ sondere, auf den Inhaber lautende Genuß⸗ scheine im Sinne des 3 43 des Auf wertungsgesetzes ausgeben werden.
Die Lieserung der Genußrechtsurkunden erfolgt nach Drucklegung
Sehnde (Prov. Hannover), den 26. März 1926
Ilsenburg Bergbaugesellschaft
m. b. H.
Gewerkschaft König Tudwig.
Gen. 5 44 des Aufwertungsgesetzes zeben wir hiermit bekannt, daß wir die auf den anerkannten Altbesitz unserer An— leihen, nämlich
J. der 4prozentigen Anleihe aus dem
Jahre 1905, II. der 41 prozentigen Anleihe aus dem Jahre 1910, entfallenden Genußrechte durch Bar⸗ Ibfindung zur Ablösung bringen werden.
Behufs Feststellung des Werts der nach z 43 Ziffer 2 des Aufwertungsgesetzes zu gewährenden Abfindung haben wir die zu⸗ tändige Spruchstelle angerufen. 148352!
Recklinghausen, den 26. März 1926.
Der Gruhenvorstand. 148354
Zeche Mathias Stinnes, Karnap.
Ründigung unserer 1 9igen Anleihe von 1905.
Hiermit kündigen wir sämtliche noch im Verkehr befindlichen Stücke obiger Anleihe ur Rückzahlung zum 1. Juli 1926 durch Barablösung zuzüglich der bis dahin auf elausenen noch nicht gezahlten gesetzlichen zinsen. Die Verzinsung hört mit dem 0 Juni 1926 auf.
Die zuständige Spruchstelle ist an—⸗ zerufen mit dem Antrage, die Barablösung jemäß Artikel 37 der Durchführungs⸗ zestimmungen zum Aufwertungsgesetz vom 29 11. 1925 zu gestatten.
Gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 geben wir bekannt, daß wir beschlossen haben, die Genußrechte durch Barabfindung gemäß 8 43 Absaßz? des Aufwertungsgesetzes abzulösen. Nach dem 1. Oktober 1926 können die Genuß⸗ rechte nur mehr in dieser Form ausgeübt werden
Vei der zuständigen Spruchstelle haben wir die Festsetzung des Gegenwartewerts der Genußrechte beantragt
Der Rückzahlungspreis für die Anleihe sowie der Ablösungswert der Genußrechte wird bekanntgegeben werden, sobald die Ensscheidung der Spruchstelle vorliegt.
GEssen, den 29. März 1926.
Zeihe Mathias Stinnes, Karnap.
Der Grubenvorstand.
J
S. Rheinhold.
Wir machen zum 1. Jult 1926 von dem uns nach § 43 Ziffer 2 des Aufwertungs—« gesetzes zustehenden Rechte Gebrauch und gewähren für das den Altbesitzern unserer Anleihen vom Jahre 1901 und 1905 zuslehende Genußrecht eine Zusatzaus—⸗ wertung in Höhe von 10900 des Nomingl⸗ betrags der Teilschaldverschreibungen. Wir haben eine Entscheidung der Spruchstelle gemäß § 45 Ziffer 2 des Aufwertungs⸗ gesetzes beantragt Nach dem 1. Oktober 925 können die Genußrechte nur noch in der obigen Art ausgeübt werden.
Gleichzeitig kündigen wir auf Grund des Art 37 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungegesetz die noch im Um— lauf befindlichen Teilichuldverschreibungen unserer Anleihen vom Jahre 1901 und vom Jahre 19095 zur Barab— lösung zum J. Juli 1926. Die Einlösung erfolgt vom 1. Juli 1926 ab bei der
Hannoverschen Bank, Filiale der Deut⸗
schen Bank, Hannover,
Hannoverschen Bank Celle, Filiale der
Deutschen Bankf, Celle, ; Firma Ephraum Meyer C Sohn, Han— nover, in Höhe des Barwerts des Aufwertungs— betrags, der von der von uns angerufenen Spruchstelle festgesetzt und von uns noch bekanntgegeben wird.
Mit den gekündigten Teilschuldver⸗ schreibungen sind bei der Anleihe von 1905 bie Coupons per 1. Juli 1926 u. f. nebst Talons bei den genannten Zahlstellen ein⸗ zuliefern. Von beiden Anleihen sind alle Zinsscheine mit früheren Fälligkeitszaten wertlos. Die Verzinsung der Teilschuld⸗ perschreibungen beider Anleihen hört mit dem 1. Juli 1926 auf .
Ferner geben wir auf Grund des 8 41 des Aufwertungsgejetzes bekannt, daß wir über die den Ältbesitzern von Teilschuld⸗ veischreibungen unserer Anleihe vom Jahre 1914 zustehenden Genußrechte Fesondere, von den Teilschuldverschreibungen getrennte, auf den Inhaber lautende Ge— nußscheine ausgeben.
Hannover, im März 1926.
S. Rheinhold, Hannover. S. Rheinh old, Celle.
1453353) Bekauntinachung.
Wir haben auf Grund der 5 43 und 44 des Aufwertungägesetzes den Beschluß gefaßt, den Genußrechtsinhabern unserer Teilschuldverschreibungen, und zwar:
4F0ν ige Ausgabe vom Januar 1904
und
h o/ ige Ausgabe vom Mai 1920 (Gold⸗
wert für se 1000 PM S 106,40) an Stelle der Genußrechte eine Zusatz⸗ aufwertung von 10 ½ des Goldmarkbe— trages der Schuldverschreibungen zu ge— währen.
Ueber die Durchführung der Zusatzauf⸗ wertung erfolgt noch weitere Bekannt⸗ machung
Frankfurt a. Main, früher Berlin, den 29. März 1926.
Elektrochemische Werte G. m. b. 147921
Kraus. Strauß.
4
148229 Gewerkschaft Einigkeit A, Ehmen bei Fallersleben. Betr. unsere Obligationsanleihe von 1912.
Das Genußrecht für diejenigen Teil— schuldverschreibungen, für die wir den Alt⸗ besitz anerkannten, werden wir durch Ab— stempelung der betreffenden Teilschuldver⸗ schreibungen kenntlich machen. Wir fordern daher hiermit die von uns als Altbesitzer anerkannten Inhaber der Teilschuldver⸗ schreib ungen auf, diese, soweit sie nicht bei uns zum Zwecke des Nachweises des Alt— besitzes bereits hinterlegt sind, zur Ab— tempvelung an uns einzusenden.
Ehmen, den 26. März 1926.
Gewerkschaft Cinigkeit I. Der Grubenvorstand. J. Gumpel. Th. Feise.
(145055) Bekanntmachung.
Die Gewerkschaft Lucherberg in Lucherberg hat gemäß Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Auf wertungegesetze die Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, ihr die Barablösung der Anleihe vom 13 November 1909 über 300 000 PM unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist zu gestatten und den Barwert der Ablösung und der nach Artikel 33 zu zahlenden Zinsen zu bestimmen.
Köln, den 24 März 1926. Oberlandesgericht, Spruchstelle für Goldbilanzen.
(148054 Bekanntmachung.
Die Gewerkschaft Zukunft in Köln, jetzt in Weisweiler, hat gemäß Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Auf— wertungsgeletze die Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, ihr die Barablösung der Anleihe vom Juni 1910 unter Ein— haltung einer dreimonatigen Kündigungs«
zahlenden Zinlen zu bestimmen. Köln, den 24. März 1926. ⸗— Oberlandes gericht, Spruchstelle für Goldbilanzen.
148056 — .
Die Adler Aktiengesellschaft für Berg. bau in Kupferdreh hat am 28. Januar 1926 im Reichsanzeiger bekanntgemacht, daß die 45 igen Schuldverschreibungen der Gewerkschaft Johaun Deimels— berg in Steele vom März 1920 am 1. März 1920 ausgegeben seien.
Die Essener Credit⸗Anstalt Filiale der Deutschen Bank in Essen bean— tragt für fich und im Namen von Glän— bigern mit mehr als 5 oso der einlaufenden Schuldverschreibungen gemäß Art. 31 Abs. ? der Durchführungsverordnung zum Außf⸗ wertungsgesetz als Ausgabetag den 23. Juli 1920 festzusetzen. . .
Hamm, den 26. März 1926.
Die Spruchstelle beim Oberlandesgerscht.
5. Kommanditgesell ˖ schaften auf Aktien, Aktien- gesellschasten und Deutsche
Kolonialgeellichasten.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter abteilung 2.
frist zu gestatten und den Barwert der, Ablösung und der nach Artikel 4
148261] 50/0 Teilschuldverschreibungen
des Elektricitätswerkes Westfalen 2A. G., Bochum, vom März 1922.
Gemäß Artikel 37 der Durchführungs—⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 2 November 1925 haben wir die Spruch⸗ stelle beim Kammergericht Berlin mit dem Antrage angerufen, uns die Barablösung der Anleihe unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist zu gestatten. Demgemäß kündigen wir die noch nicht eingelösten Stücke unserer 5 igen Teilschuldverschreibungen vom März 1922 zum 1. Juli 1926.
Ueber die Höhe des Ablösungsbetrags erfolgt noch besondere Bekanntmachung, sfobald die Entscheidung der Spruchstelle ergangen ist. ;
Die Bareinlösung der Teilschuldver— schreibungen ersolgt vom 1 Juli 1926 ab gegen Einlieferung der Stücke nebst Er— neuerungs⸗ und Zinsscheinen bei den in den Teilschuldverschreibungen angegebenen Zahl⸗ stellen und bei unserer Kasse, Bochum, Freiligrathstr. 20. ;
Bochum, den 26. März 1926.
Elektricitätswerk Westfalen, Altienge jellschast.
Krone.
1483391 . Hugo Schneider Atkiiengesellschaft, Leipzig ⸗Vaunsdorf.
Wir haben beschlossen. das unseren Altbesitzobligationären zustehende Genuß— recht nach 5 43 Ziffer 3 des Aufwertungs⸗ gesetzes durch Zahlung des Nennbetrages abzulösen. Das 10 9 ige Genußrecht be⸗ trägt gemäß unserer Bekanntmachung vom 153. 2. 19356 RM 190,40. Die Aus⸗ zahlung erfolgt durch unsere Gesell— schaftskasse in Leivzig⸗Paunsdorf.
Nach dem 30 9. 1926 werden wir den Betrag für die bis dahin nicht abgeforderten Genußrechte hinterlegen.
Leipzig, den 29. März 1926.
ö Der Vorstand.
Braunkohle ibergban und Brikgtt⸗ sabrikation, Köln.
Gemäß 55 43 Ziff. 3 und 44 des Auf⸗ wertungsgesetzes vom 16. Juli 1926 haben wir beschlossen, die den anerkannten Alt— besitzern unserer Anleihen:
1. 46 0lo ige Anleihe der
Rheinische Akttiengesellschaft 2
ehemaligen
Gewerkschaft Fortung zu Grube Giersberg ⸗ Fortuna bei Quadrath, Kreis Bergheim, vom Jahre 1898; 2. o/ ige Anleihe der ehemaligen Gewerkschaft Fortuna zu Grube Giersberg⸗Fortung bei Quadrath,
Kreis Bergheim, vom Jahre 1901;
3. 45 o ige Anleihe der ehemaligen Gewerkschaft Sibyllagrube zu Frechen bei Köln vom Jahre 1905;
„Ac oo ige Anleihe der Rheinischen Aktiengesellschaft für Braunkohlen⸗ bergbau und Brikettfabrilation in Köln vom Jahre 1908;
5. 45 0½ ige Anleihe der Rheinischen Aktiengesellschast für Braunkohlen⸗ bergbau und Brikettfabritation in Köln rom Jahre 1909;
6. H 0 /o ige
3
Anleihe der Rheinischen Akttengesellschaft für Braunkohlen⸗ bergbau und Brikettfabrikation in Köln vom Jahre 1920
zustehenden Genußrechte durch Zahlung
des Nennbetrags abzulösen.
Der Nennbetrag des Genußrechts be— ziffert sich bei den unter 1— 5 bezeichneten Anleihen für je 1000 PM auf 100 RM und bei der Anleihe unter Nr. 6 für je 1000 PM auf 8, 3h RM.
Nach dem 30. September 1926 kann das Genußrecht nur noch, wie vorstehend bekanntgemacht, ausgeübt werden.
ie Auszahlung des auf das Genuß⸗ recht entfallenden Betrags erfolgt sofort durch unsere Gesellschaftskasse in Köln,
Kaiser⸗Friedrich⸗Ufer 5h. Die als Alt—⸗
besitz anerkannten Teilschuldverschreibungen
der obigen Anleihen sind zu diesem Zweck bei unserer Gesellschaftskasse einzureichen.
Köln, den 50 Märg 1926. .
Der Vorstand. V
Rheinijsches Elektricitätswerk im Braunkohlenrevier Aktiengejellschaft, Köln.
Gemäß S5 3 Ziff. Z und 44 des Auf— wertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 haben wir beschlossen, die den anerkannten Alt- besitzern unserer Anleihen:
1. 44 0 ige Anleihe vom Jahre 1910;
2. hoo ige Anleihe vom Jahre 1914
3. 5 Gso ige Anleihe vom Jahre 1916 zustehenden Genußrechte durch Zahlung des Nennbetrags abzulösen. Der Nenn—⸗ betrag des Genußrechts beziffert sich für e 1600 PM auf 190 RM.
Nach dem 30. September 1926 kann das Genußrecht nur noch, wie vorstehend bekanntgemacht, ausgeübt werden.
Die Auszahlung des auf das Genuß— recht entfallenden Betrags erfolgt sofort durch die Gesellschaftskasse der Rheinischen Aktiengesellschaft für Braunkohlenbergbau und Brikettfabrikation, Köln, Kaiser— Friedrich⸗Ufer 5h. Die als Altbesitz an erkannten Teilschuldverschreibungen der obigen Anleihe sind zu diesem Zweck bei der Gesellschaftskasse einzureichen.
Köln, den 30. März 1926.
Der Vorstand.
(148279
Asbest⸗ und Gummiwerke Al
einzureichen.
frei, soweit die Einreichung an den
des Vorzeigers der Quittung zu prüfen.
41 00Jt‚igen Teiljchuldverschreibungen nur & Söhne, Hamburg. Hamburg, im Mär; 1926.
* lar dez X
J. G. Farbeninduftrie Aktiengesellschast.
Wir haben beschlossen, den Altbesitzern der von uns unter unserer früheren Firma „Badische Anilin C Soda⸗Fabrik“ sowie der von den früheren Firmen
Aetien⸗Gesellschast für Anilin-Fabri⸗
kation. Berlin,
Chemilche Fabrik Griesheim Elektron,
Frankfurt a. M, Chemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer, Uerdingen a. Rh., Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer G
Co, Leperkusen, Farbwerke vorm. Meister Lucius G . Brüning, Höchst . M, ausgegebenen, nachstehend einzeln auf—
geführten Obligationengnleihen, nämlich:
Badische Anilin⸗ Soda⸗Fabrik: Obli⸗ gationenanleihen Serie A von 1901, Serie B von 1908 Serie 9 von 1919,
Actten⸗-Gesellschaft für Anilin-Fabri⸗ kation: Obligationenanleihen von 1900 und 1909,
Chemische Fabrik Griesheim Elektron: k von 1900 und 914,
Chemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer: Obligationenanleihen von 1897 und 1900,
Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer G Co: Obligationenanleihe von 1909,
Farbwerke vorm. Meister Lucius E Brüning: Obligationenanleihen von 1900 und 1919,
an Stelle der Genußrechte eine Zusatz— aufwertung in Höhe von 10 0ͤ0 des Gold- markbetrags zu gewähren. Die den Zusatz⸗ aufwertungsbeträgen für das Kalenderjahr 1925 zustehenden Zinsen werden gleich— zeitig mit der Ausgabe der aufgewerteten Stücke zur Auszahlung gelangen.
Durch Beschluß der Spruchstelle beim Oberlandesgericht Frankfurt g. Main vom 16. d. M. ist festgestellt, daß die Zusatz⸗ aufwertung von 10 ,½ des Goldmark— betrags dem Wert der Genußrechte ent spricht. Wenn wir gemäß Art 37 der Durchführungsverordnung zum Aufwer⸗ tungsgesetz vom 29. November 1925 eine Obligationenanleihe auf einen vor dem 1. Januar 1932 liegenden Zeitpunkt in bar ablösen, so verpflichten wir uns, die Zusatzaufwertung der in Frage stehenden Teilschuldverschreibungen auf 12 0½ zu er⸗ höhen, d. h. also der . der Bar⸗ ablösung die erhöhte Zusatzaufwertung zu⸗ grunde zu legen und die in Art 8 der genannten Durchführungsverordnung fest— gesetzten Zinsen für den Erhöhungsbetrag vom 1. Januar 1925 ab nachzuzahlen.
Ueber die Durchführung der Zusatzauf— wertung erfolgt weitere Bekanntmachung. Frankfurt a. M., den 26. März 1926.
J. G. Farbenindnstrie Aktie ngesell schaft. 147637 Bosch. Michel.
33. G. Sarbenindustrie Attiengesellschaft.
Auf Grund des Art. 31 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 25. November 1925 geben wir hier⸗ mit folgendes bekannt:
Die unter unserer früheren Firma „Badische Anilin⸗ Soda⸗Fabrik“ im Gesamtnennbetrage von PM 50 000 000 ausgegebene 4 ige Obligationen⸗ anleihe Serie C von 1919 ist von unserem Bankenkonsortium für eigene Rechnung übernommen und der gesamte Gegenwert am 1. März 1819 zur Ver⸗ fügung gestellt worden, Ausgabetag für die se Tei sschuld erf hreibz en ist demnach der 1. März 1919. PM 1900 Nenn⸗ betrag entsprechen somit nach der Um⸗ rechnungstabelle des Aufwertungsgesetzes RM 460. Bei 15 060 Aufwertung ent⸗ fallen daher auf PM 1000 Nennbetrag RM 6b. ö
Zurzeit befinden sich von dieser Anleihe noch PM 36 365 0600 in Umlauf.
Frankfurt a. M., den 29. März 1926.
J... Farbenindustrie . Attiengefellschaft. 1476381
Bosch. Michel.
Calmon Aktiengesellschaft, Samburg. 495ige Anieihe von 1896 und 40 ige Anjeihe von 1992. ; Der Rennbetrag der Schuldverschreibungen obiger Anlgihen, der bisher auf A 100 lautete, beträgt nunmehr RM 150 entsprechend dem Auswertungsgesetz. Wir fordern hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen auf, die Mäntel mit einem nach der Ziffernfolge geordneten Nummernverzeichnis bis zum 30. April 1926 ö bei den unten verzeichneten Banken zwecks Abstempelung auf, den neuen Nennbetrag Veh der 450 gen Anleihe sind die Jinsscheinbogen — Zinsscheine per J. 7. 26 bis 1. 7. 1929 einschließlich — mitzuliefern. ö. 2 Die Aushändigung der abgestempelten Mäntel unter Beifügung der Zinsscheine für die Jahre 1926 bis 1931 einschließlich n Giareichuüngsstellen ausgesolgten Quittungen sobald als möglich, und zwar provisions⸗ Schaltern der Einreschungsstellen geschieht. Soweit die Einreichung oder Wiederinempfangnahme der Stücke im Wege des Brief⸗ wechsels erfolgt, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. ö Die Einreichungsstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation
erfolgt nur gegen Rückgabe der von den
Diesenigen Anleihegläubiger, welche unter Einreichung der Mäntel bei der Gesellschaft den Altbesltz im Sinne des Aufwertungegesetzes nachgewicsen haben, erhalten bei der demnächst erfolgenden Rücklieferung der abgestempelten Mäntel mit Zinsscheinbogen für jede Teilschuldverschreibung noch eine besondere, auf den Inhaber sautende Genußrechtsurkunde über Re 100 nebst Dividendenscheinbogen ausgeliefert.
Einreichungsstellen sind:
für die 4 0½ ige Anleihe: Deutsche Bank Filiale Hamburg, Hamburg, Bankhaus T. Behrens C Sohne. Hamburg,
für die 4 ige Anleihe: Bankhaus L. Behrens C Söhne, Hamburg, Norddeutsche Bank in Hamburg, Hamburg, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin. . ;
Nach Ablauf der Abstempelungsfrist erfolgt die Abstempelung der 400 igen Teilschuldverschreibungen nur noch bei der Deutschen Bank Filiale Hambung, der
noch bei dem Bankhause L. Behrens
Der Vorstand.
(48293
Gemäß 5§ 44 des Aufwertungsgesetzes geben wir hiermit bekannt. daß wir auf Grund der im § 43 des Aumwertungs⸗ gesetzes bezeichneten Befugnisse beschlossen haben über die den Altbesitzern unserer 9 igen Teilschuldverschreibungen von 19035 zustehbenden Genußrechte be⸗ sondere, von den Teilschuldverschreibungen getrennte Genußscheine auszugeben.
Die Inhaber der obigen Teilschuldver⸗ schreibungen fordern wir auf, die Stücke nebst Erneuerungsscheinen, soweit sie die⸗ selben nicht bei der Anmeldung des Alt⸗ besitzes eingereicht haben, zwecks Ab⸗ stempelung bis zum 31. Mai 1926 bei
dem Bankhaus H. F. Lehmann in
Halle a. S. oder
dem Bankverein Artern, Spröngerts
Büchner K Co., Komm.⸗-Ges. auf Aktien in Artern, oder der Gesellschaftskasse in Artern einzureichen. Artern, den 26. März 1926.
Aktien⸗Maschinensahrik Kyff⸗
häuserhütte vorm. Paul Reuß. Ge rasch. Lindenberg.
—— — — — —— —
(148282) Wir geben hiermit bekannt, daß wir be⸗ schlossen haben, alle noch im Umlauf befind⸗ lichen Teilschuldverschreibungen unserer 4509 Anleihe von 19802 auf Grund der § 25 und 36 des Aufwertungsgesetzes zum 1. Juli 1926 zu kündigen. Die Rückjahlung erfolgt schon jetzt gegen Einlieferung der Teilschuldverschrei⸗ bungen nebst Erneuerungsscheinen und Zinsscheinen
zu vollen 15 0½ des Goldmark RM d — zuzüglich 20½ Aufgeld . 3.
zuzůglich 3 / Zinsen vom J. 1. 26 bis 36. 6. 26, abzügl Kapital ertragsstener abgerundet 2, —
für je PM 1000 Nennwert 155, — bei unserer Gesellschaftskasse oder
der Direction der Disconts⸗Gesell⸗ schaft Filiale Stuttgart in Stutt⸗ gart oder
der Württembergischen Vereins bank Filiale der Deutschen Bank Abteilung Hofbank in Stuttgart.
Vom 1. Jull 1926 ab hört die Ver—
zinsung der Obligationen auf. ö
Gleichzeitig geben wir hiermit gemäß
Sz 44 des Aufwertungsgesetzes bekannt, da
wir die Genußrechte, welche nach 8 5
des Aufwertungsgesetzes auf die als Alt⸗—
besitz von uns anerkannten Stücke unserer obigen Anleihen entfallen, auf Grund des
S 43 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes durch
Zahlung von
RM 100 auf je PM 1000 Nennwert
ablösen. .
Die Einlösung der Genußrechte erfolgt
ab heute bei denjenigen Stellen, bei denen
die Teilschuldverschreibungen zwecks An-
meldung des Altbesitzes eingereicht worden
ind.
! Erfolgt die Einlösung nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten von heute ab, fo werden wir den Ablösungsbetrag für Rechnung der Genußberechtigten bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Stuttgart in Stuttgart hinterlegen, Bietigheim, den 27. März 1926.
Getmania Linoleum · Werke A S. m.
Kalle & Co. Aktiengesellschaft, Biebrich a. Rh.
Auf Grund der S5 43 und 44 des Auf⸗ wertungögesetzes haben wir beschlossen, den Genußrechtsinhabern an Stelle der Genuß⸗ rechte unserer 4 ½ igen Obligationen⸗ anleihe aus dem Jahre 1905 und unserer S5 oe igen Obliggtionen⸗ anieihe aus dem Jahre 1914 eine Zujatzaufwertung in Höhe von 10 , des Boldmarkbetragß der Schuldverschrei⸗ bungen zu gewähren. 4 .
Durch Beschluß der Spruchstelle beim Oberlandesgericht Frankfurt a. M. vom I65. März 1926 ist festgestellt, daß die Zu⸗
satzaufwertung von io g des Goldmark. bekrages dem Wert der Genußrechte
entspricht. 6 . . Sollten wir gemäß Art. 37 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungt⸗ gesetz vom 29. November 1926 eine Bar⸗ ablösung vor dem 1. Januar 1932 vor- nehmen, so verpflichten wir une, die Zu⸗ satzaufwertung auf 12 0½ zu erhöhen d. h. . der Errechnung der Barablösung die erhöhte Zusatzaufwertung zugrunde zu legen und die in Art. 38 der genannten Durchführungsverordnung festgeletzten Jinsen für den Erhöhungsbetrag vom J. Fanuar 1925 ab nachzuzahlen. . Sie den Zusatzaufwertungsbeträgen, für das Kalenderjahr 1925 zustehenden Zinsen werden mit der Ausgabe der aufgewerteren Stücke zur Auszahlung gelangen ; Ueber die Durchführung der Zusatzauf⸗ wertung erfolgt weitere Bekanntmachung. Biebrich a. Rh., den 26. März i926. Kalle Co. Attiengesellschaft. Der Vorstand.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantworklich für den Anzeigentei!. Rechnungsdirektor Mengerin g. Berlin. Verlag der Geschäftgstelle Mengering in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanftalt, Berlin. Wilhelmstr. 3*
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte
Qentral⸗Handeldregister⸗Beilage
.
*
V
⸗ )
Deitscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 8, — Neichsmarnk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitun gsvertrieben für Selbstabholer auch die e Nr. 32. Ginzeine Nummern hosten 6,39 Neichsmarhk.
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraß
Fernsorecher: Zenrum 1673.
Anzeigenpreis für den Naum
224 5 gespaltenen Einheitszelle (Petit 1,05 Neichs mark, einer
gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark. Anzeigen nimmt an
bie Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Nr. 76. RNeichsbankgirokonto. — — — —
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis,
Bekanntmachung, betreffend das Verbot von Tellen eines Bildstreifens.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reiche gesetzblatts Teil! und der Nummer 13 Teil II.
Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗
konzession. Handelsverbot.
Amtliches. Deutsches Reich.
Bet anntm ach ung
über den Londoner Goldpreis gemäß 5s 2 der Ver— ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1928. . (RGBl. 1 S. 482.) Der Londoner Goldyrets beträgt lür Cine Unze Feingold ö für ein Gramm Feingold demnach .. 32,7616 penes. Vorste hender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichtzanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuvperöffentlichung vorauegehhh t. 6 Berlin, den 30. März 1926. ö Deyisenhesch . zstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. , . Goldschmidt. .
————
Auf Antrag des badischen Ministers des Innern vom 6. März 1926 ist am 29. März 1926 die Zulassung folgender Teile des Bildstreifens: „Die freudlose Gasse“ (Ursprungsfirma und Antragsteller:; Sofar⸗Film⸗Pro⸗ duktion G. m. b. H., Berlin, Filmprüfstelle Berlin vom 15. Mai 1925 — Prüfer 10 477) widerrufen worden:
Akt II
nach Titel S: Großaufnahme weiblicher Beine vor einem Keller⸗ senster. Länge: 190 m, nach Titel 10: Vergewaltigungsszene im Fleischerkeller. Länge:
36 m. Atte * nach Titel 12: Ein Mann reißt einem mit einer Perlschnur geschmückten Mädchen die Bluse herunter. Länge: 3,50 m, nach Titel 43: Würgeszene. Länge: 5.35 m. Akt IX nach Titel 1: Ankleidelzene im Bordell. Länge: 13,390 m, nach Titel 16. Großaufnahme eines Mädchens am Fenster mit auf der Biust weitgeöffnetem Ballkleid. Länge: 2 m, nach Titel 21: Großaufnahme des Kepses des erschlagenen Schlächters hinter einem Kellerfenster. Länge: 2.95 m.
Die im Umlauf befindlichen — am 15. Mai 1926 ausge⸗ stellten = Zulassungskgrten verlieren mit dem 29, April 1926 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht berichtigt worden sind.
Berlin, den 30. März 1926.
Film⸗Oberprüfstelle. Seeger.
Bek anntm achung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Reichsgesetzblatts Teil L enthält:
das Geietz übet die Geltungsdauer von Vorschriften der Reichs⸗ versicherungsordnung, vom 26. März 1926. e
daß Gesetz über die Bereitstellung von Kredit zur Förderung des Kleinwohnungsbaues, vom 26. März 1926,
das Gesetz zur einheitlichen Regelung des Wohnungsgeldzuschusses, vom 27 März 1926.
die neun zehnte Ergänzung des Beloldungsgesetzes, vom 27 März 1926,
die Vierte Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen, vom ?2 März 1926.
die Veiordnung über die Bewertung zwangsbewirtschafteter Grundstücke für die erste Fesistellung der Einheitswerte nach dem Reichsbewertungegesetz vom 25 März 1926.
die Verordnung über die Berechnung des Zwischenzinses bei vor zeitiger Zablung des Aujwertungsbetrags, vom 26. März 1926, und
die Verordnung über den üblichen Zinsfuß, vom 27. März 1926.
Umfang s Bogen Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 30. März 1926.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 153 des Reichsgesetzblatts Teil ILenthält:
das Gesetz über die patentamtlichen Gebühren, vom 26. März 1926,
die Bekanntmachung über die Ausdehnung des deutsch⸗englischen Dandels vertrags auf Barbados. Bermuda, Ceylon, Cypern, Gambia, Goldküste (einschließlich des britischen Mandatsgebiets ven Togoland), Leeward ⸗Inseln. Malta. Nigeria leinschließlich des britijchen Mandats ebiets von Kamerun), Nord Rhodesien, Nyassaland, Somaliland, tanganyika, Trinidad, vom 19 März 1926,
die Verordnung über die Abänderung der Bekanntmachung, be treffend die Einrichtung der Positionslaternen auf Seeschtffen, vom 17. März 1926.
die Bekanntmachung über die Kündigung des Meistbegünstigungs— vertiags zwischen dem Deutschen Reich und dem Freistaat Paraguay, vom 22. März 1926, die Bekanntmachung über die Ratifikation des Internationalen Abkommens zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten und des dazu⸗ gehörigen Protokolls vom 3. November 1923 durch Schweden, vom 23. März 1926
die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen siber den Eisen bahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 24. März 1926, und
die Bekanntmachung über die Ratifikation des vorläufigen Wirt schaftsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem König reich Spanien vom 18. November 1925, vom 25. März 1926.
Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 19 Reichspfennig. Berlin, den 30. März 1926.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenb erg.
Preußen.
Finanzministerium.
Die Rentme isterste Lle bei der staatlichen Kreiskasse in Calau, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., ist sofort zu e en
Bekanntmachung.
Dem Markscheider — Joel ist von uns unterm 31. Dezember 1925 die Berechtigung zur selbständigen Aus⸗ führung von Markscheiderarbelten innerhalb des preußischen Staatsgebietes erteilt worden. Derselbe hat seinen Wohnsitz in Dortmund genommen.
Dortmund, den 26. März 1926. Preußisches Oberbergamt.
Handelsverbot.
Auf Grund der Verordnung über ,,, vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 706) habe ich dem Kaufmann Leo Wiersch, Berlin, Wolliner Straße 20, durch Verfügung vom 30. Dezember 1925 den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedaris wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb rechtskräftig untersagt.
Berlin, den 24. März 1926
Der Polizeipräsident.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. ; Rentenbewegung im Jahre 19265.
Gegen den
Bestand Im Jahre 1925 Bestand aun ns wurden am Bestand am Rentenarten . Januar! nen. fielen 31. . l. Januar 1925 1925 fest · zember Zu. Ab gesetzt . 19285 nahme nahme K .. . 260 128 26 ö — 6 ö. 141 820 6. rankenrenten. — . l — . ö 110 482 — 21 60 89 452 — 21020 itwen· . . . . 189 754 55 011 113611 233 404 43 650 — itwen kranken ⸗ . renten .... 3830 — 3899 3441 — 389 Waisenrenten ⸗ (Waisen⸗ stämme) ) ...] 5663 87381 39912 60911 597 694 33 8211 —
In den vorstehenden Zahlen sind die von den ehemaligen Lanbesversicherungsanstalten in Westpreußen, Posen und Elsaß⸗ Lothringen und ber ehemaligen Pensionskasse der Reichseisen⸗ bahnen übernommenen sowie die von den Ersatzversicherungs⸗ trägern festgesetzten Renten mit enthalten, sowelt sie bis zum Jahre 1925 noch liefen.
Der finnische Gesandte Dr. Holma ist nach. Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.
Verlin, Mittwoch, den 31. Mätz, abends,. Totulchecttonto: Bertin user 1926
Deutscher Reichstag. 188. Sitzung vom A. März 1925. Nachtrag.
Die Nede, die der Reichsverkehrsminister Dr, Krohne in Erwiderung auf die Ausführungen des Ab⸗ geordneten Mollath gehalten hat, lautet nach dem Stenogramnt wie folgt: .
Meine Herren! Ich möchte dringend bitten, dem Antrag des Herrn Vorredners nicht entsprechen zu wollen. Ich habe schon in verschiedenen Etatlesungen, die hier stattgefunden haben, eingehend auseinandergesetzt, welche Gründe das Reich bewegen, sich an den Kraftverkehrsgesellschaften zu beteiligen. Ich will das hier im einzelnen nicht wiederholen. Aber mit der Verzinsung und der unwirtschaftlichen Arbeit scheint es doch auch nicht ganz so zu liegen, wie es der Herr Abgeordnete Mollath ausgeführt hat. Die bayerische Kraftverkehrsgesellschaft hat jetzt 8 v5 Dividende vor- geschlagen. Nehmen Sie den Antrag des Herrn Abgeordneten Mollath an, so wird die Folge sein, daß die Kraftverkehrsgesell⸗ schaften mehr oder weniger von der Eisenbahn geschluckt werden. Was dann kommt, das können Sie sich selbst ungefähr vorstellen
. —
We ßer ß ; * D, . 36 62 66 = Weiter habe ich in der Sache nichts mehr zu sagen
In der zweiten Beratung des Haushalts der Allgenieinen Finanzverwaltung, mit der die Beratung des Gesetzentjwurfs ber Steuermilderungen verbunden war, hielt der Reichs—⸗ finanzminister Dr. Reinhold folgende Rede:
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Gereke hat mehrfach in sehr beweglichen Worten von der Sommerkoalition und von den schönen Zeiten des Sommers gesprochen. Ich habe von dieser Stelle mich nicht dazu zu äußern, warum aus diesem schönen Sommer für die Herren Deutschnationalen ein Winter des Mißvergnügens geworden ist, und ich bedauere, daß ich zu diesem Winter des Mißvergnügens so sehr beigetragen habe. Aber ich will dem Herrn Abgeordneten Dr. Gerele auf has parteipolitische Se- biet, das er ja sehr reichlich hier gestreift hat, nicht folgen, weil ich es für die Aufgabe der Regierung ansehe, sich von Parteipolitik ganz fernzuhalten
Ich möchte deshalb hier die Erklärung abgeben, daß die Reichs regierung auf einen einstimmigen Beschluß des Kabinetts die Steuervorlage nicht unter Berücksichtigung irgendwelcher partei⸗ politische Grundsätze aufgestellt und verfolgt hat, sondern lediglich deshalb, weil die Regierung dapon überzeugt war und ist, daß es vor dem ganzen Volke und vor der Wirtschaft Pflicht der Regierung ist, in diesem Augenblick einer scharfen Krise so weit zu helfen, wie es der Regierung irgendwie möglich ist.
Nun hat der Herr Abgeordnete Dr. Gereke gesagt, das Pro- gramm der Regierung wäre durch die Veränderungen im Steuer- ausschüußß in seiner Grundtendenz vollkommen verändert und hätte einen ganz anderen Charakter angenommen. Wenn der Entwurf der Regierung in seinem Grundcharakter völlig verändert worden wäre, dann wäre die Regierung niemals in der Lage gewesen, dem Kompromißentwurf zuzustimmen. (Lachen bei den Deutschnatio⸗ nalen.) Sie wissen ja, daß die Grundtendenz der Regierungsvor⸗ lage in keiner Weise verändert worden ist. (Nanu! bei den Deutsch= nationalen Was die Regierung zusammen mit den Regierungs- parteien von vornherein gewollt hat, wird durch die Vorlage er—⸗ füllt, nämlich die Tatsachen, daß wir jetzt sofort — und ich darf hier im Namen der Regierung sagen, daß wir dem Hause außerordent⸗ lich dankbar dafür sind, daß es durch die beschleunigte Arbeit, die es geleistet hat, ermöglicht worden ist, am 1. April die Stener⸗ milderungen in Kraft zu setzen — daß wir jetzt sofort die Steuer⸗ milderungen eintreten lassen können, die unserer Wirtschaft einen Betrag von annähernd 500 Millionen Mark Erleichterungen zugibt.
Das Kernstück der Regierungsvorlage, die Senkung der Um⸗ satzstener, ist geblieben. Es war aber für die Regierung bei der finanziellen Tragweite eine Selbstverständlichkeit, daß sich die Re⸗ gierung der mit Januar veränderten Sachlage anpassen mußte. Da die Aufhebung der Weinsteuer vom Ausschuß bei einer einzigen Stimmenthaltung beschlossen war, die Regierung also dieser Auf- hebung trotz schwerer Bedenken zustimmen mußte, war eine finan⸗ zielle Lücke entstanden. Da nun die Regierung nicht in der Lage war, über die von ihr zur Verfügung gestellte Summe für Steuer milderungen hinauszugehen, mußte diese Lücke durch eine geringere Senkung der Umsatzsteuer ausgefüllt werden. Es bleibt selbstver⸗ ständlich der Wunsch und das Ziel der Regierung, die Umsatzsteuer auf . vH zu senken, weil nach unserer festen Ueberzeugung für ein an den Welthandel und die Weltwirtschaft angeschlossenes Volk eine niedrige Umsatzsteuer eine Grundbedingung wirtschaftlicher Pro⸗ sperität ist. Wir sind aber gezwungen, an den finanziellen Grund⸗ lagen unseres ganzen Staatsbudgets nicht zu rütteln, und ich muß
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