1926 / 83 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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alod Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 7. Mai, nachmittags 5 Uhr, in den Geschästsräumen des Notars Justizrat Dr. Schultz Duisburg, König⸗ strane 46, stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage der Liquidationsschlußbilanz. 2. Beschlußsassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats z. Beschlußfassung äber die Beendigung der Liquidation und die Verteilung des Gesellschaftsvermögens und über die Löschung der Gesellschaft im Handels register Duisburg, den 8. April 1926.

Hochfelder Walzwerk Aktien⸗

Verein in Liquidation. Der Auf sichtsrat. Mathias Böllert, Vorsitzender. Liguidatoren:

R Manger. C. Stelt mann.

14037 Erdmannsdorfer Attiengesellschaft für Flachsgarn⸗Maschinen⸗ Spinnerei und Weberei in JZillerthal im Riesengebirge.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 19. Mai 1926, nachmittags 4 Uhr, im Sitzungssaal der Dresdner Bant in Breslau stattfindenden vierund« fünfzigsten ordentlichen Generalver⸗ fammlung eingeladen ;

Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstands. 2. Vorlegung der Bilanz vom 31. De⸗ zember 1925. .

83. Erteilung der Entlastung an Vor⸗

stand und Aufsichtsrat.

4 Wahl zum Aussichtsrat

Diejenigen Aktionäre, welche an der Ge⸗ neralversammlung teilnehmen wollen, haben laut 5 28 des Gesellschaftsvertrags ibre Aktien oder, falls die Aktien bei der Reichsbank oder bei einer anderen gesetz⸗ lich zugelassenen Hinterlegungsstelle nieder⸗ gelegt sind, die hierüber ausgestellte Be⸗ scheinigung nebst einem genauen Ver— zeichnis der hinterlegten Stücke nach Nummern, Gattung und unter Angabe des Nominalbetrags der Aktien über 150 oder 300 GM in doppelter Ausfertigung bis spätestens Mittwoch den 5. Mai d. J, abends 6 Uhr,

in Zillerihal bei der Gesellschaftskasse,

in Berlin bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank bei der Darinstädter und National⸗ bank Kom.⸗Gesf a. A., bei dem Bankhause Abraham Schle— singer, bei der Bank für Textilindustrie A⸗G , Voßstraße 11, in Breslau bei der Dresdner Bank Filiale Breslau, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G Filiale Breslau, in Dresden bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank Filiale Dresden, in Zittau bei der Dresdner Filiale Zittau, in Hirschberg / Schl. bei der Deutschen Bank Filiale Hirschberg gegen Empfangsbescheinigung einzureichen.

Der Geschäftsbericht für 1929 nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Berlustrechnung liegt vom 12. April d. J. ab im Ge⸗ schäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus

Zillerthal i Rsgb., den 10. April 1926.

Der Borftand. Or Hildebrand. 39m]

Liguidationscröffnungsbilanz am 1. Januar 1926. Aktiva. Immobilien . Inventar . Nasse. Bank⸗ u. Postscheckguth Debitoren . Effektenbestände K Büigschaft ; . für Probisior Vorräte Unterbilanz. ..

Bank

̃ 2

la7 bo. l

114639 6858 482 9: 1211741 Ba ssiva. Grundkapital ... . 420 000 Ban kschulden ... 132 954 1 ; 3750 Kreditoren . 518 480 Transitorische Posien 709677

Banthürgschaft für Depot⸗ J 2000

wechsel . Rückstellungen. 12116010

RM Gewinn und Bertluftrechunng ain 1. Fanuar 18926

n , 445 29719

2196403 143 239230 271935 1015690 64 561 55

688 482 92 683 82 * RM . ss 432 9e Die Unterbilanz ist von dritter Seite zur Wegjertigung übernommen worden Wir sordern hiermit unsere Gläubiger unter Bezugnahme auf unsere Befannt⸗ machung vom 7. Januar d. F erneut auf, ihre Forderungen anzumelden. München, den 10 April 1926 Süddeutsche Holzwerwertungs⸗ AUtłtiengesellschaft i. x. Ludwigstr. 17a.

Verlust am 30 6 1925 Verlust am 30. 6. 1925 (Zweiselh. Fordg )]; .. Untosten migen KJ , bschrb. f. zweifelh. Forderung.

Verlust

1211 741 79.

1383

al45] Schneiber K Hanau Attiengesellichast. rant furt . M.

Unter Bezugnahme auf unsere Ein⸗— berutung zu der auf den 30. d. M an— beraumten außerordentlichen Generalver⸗ sammlung geben wir hierdurch bekannt, daß die Tagesordnung folgende Erweite⸗ rungen erfährt:

4 Beschlußfassung über den Antrag eines Aktionärs auf Einziehung der Vorzugeaktien gemäß den Bestim⸗ mungen des Gesellschaftsvertrags

Frankfurt a. M, den 8. April 1926 Schneider A Sanau Aftiengesellschaft.

Der Vorstand.

Gustarv M Schneider.

Willy Schreiber.

14108

Einladung zur Generalversamm⸗ lung der Aero Motor- und Auis⸗ Zubehör Aktiengesellschaft, Berlin XV. S7, Kaiserin⸗Augnsta⸗Allee 4, in den Geschäftsräumen des Herrn Justiz— rats Ludwig Steiner, Berlin W. 8, Unter den Linden 28, am Mittwoch, den 12. Mai ds. Is., nachmittags T Uhr.

Tagesordnung:

Jahresbericht des Vorstands.

2. Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn⸗

und Verlustrechnung

3. Erteilung der Entlastung an den Vor⸗

stand und Aussichtsrat.

4. Neuwahlen zum Aussichtsrat.

5. Verschiedenes.

Laut §27 der Statuten haben zur Aus⸗ führung des Stimmrechts in der General⸗ versammlung die Aktionäre spätestens 3 Werktage vor der Generalversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder einem deutschen Notar zu hinterlegen.

Der Vorstand. B. Jablonsky.

8. Unsall⸗ und Jnvaliditäts⸗ . Bersicherung.

Berufsgenossenschaft der Fein⸗ mechanit und Elektrotechnik Sektion VX Iserlohn. Reichs⸗ unfallversichernng.

Die diesjährige ordentliche Sektions⸗ versammlung der Sektion VI der Be⸗ rusegenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik findet Mittwoch, den 12. Mai 1926, nachmittags 3 uhr, im Hotel Lippischer Hof' in Detmold,

Hornsche Str. Ü, statt. . Tagesorbuung:

Erstattung des Verwaltungsberichts

für das Jahr 1925. . Prüfung und Abnahme der Jahres⸗ rechnung für das Jahr 1925. Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Jahresrechnung für das Jahr 1926. Feststellung des Voranschlags für die Verwaltungskosten des Jahres 1927. Beschlußfassung über eiwaige Anträge von Mitgliedern in der Sektions—⸗ veisammlung (6 9 Absatz 16 der

Satzung).

Zum Ausweis der Stimmberechtigten dient die besonders veisandte Einladung. Sofern einzelne Mitglieder der Sektion eine Einladung nicht erhalten haben, ist sie vom Sektionsvorstand noch vor der Versammluug einzufordern. Jedes Mit— glied kann sich durch ein anderes stimm— berechtigtes Mitglied oder durch einen be⸗ vollmächtigten Leiter seines Betriebs ver— treten lassen. Als Vollmacht ist das Ein⸗ ladungsschreiben. dem ein Vollmachts⸗ formular beigefügt ist, zu benutzen.

Iserlohn, den 8. April 1926.

Der Sektionsworstand. Kirchhoff, Vorsitzender.

9. Bankausweise.

4048 Monatsausweis der Deutschen Rentenbank März 1926. Aktiva. Belastung der Land wirtschaft zugunsten der Rentenbank Bestand an Renten⸗ briefen:

RitM 1699 8441 000 Darlehen an das Reich Abzuwickelnde Wirt⸗ schaftskredite (darunter 9 Millionen an das Reich gegebene Meliorationskredite) Kasse, Giro⸗, Postscheck⸗

und Bankguthaben Bankgebäude = Mobilien und Büro⸗

utensilien

Sonstige Aktiva .. assiva.

Grundkapital...

Umlaufende Renten⸗

bankscheine . Tilgung gemäß § 76

des Liqu. GeJ. Umlaufende Rentenbriefe Guthaben der Deutschen

Rentenbank⸗Kredit⸗

wd Gewinnreseive . Näckstellungen .. 6 0a0 C00. Sonstige Passiva .. 60 000 760,

Berlin, den 9. April 1926.

2 000 000 000,

1 054 427 852, 93 86 89 722,

112 324 327, 16 300 000,

38 624,30 26 527 647, 64

2 000 000 000, 1573 367 613, 67 793 963, 46 156 000,

25 539 534,51 36 160 115,56

Deutsche Rentenbantk.

log] . l der Sächfijchen Sank zu Dresden

Sonstige täglich fällige Ver⸗

J 7

Wochen übersicht

vom 7. April 1925. Aktiva. RM Goldbesland 21 007 784 - Deckungs fähige Devisen 9 104 473 Sonstige Wechsel und Schecks 55 171 157,78 Deutsche Scheidemünzen.. 67947 40 Noten anderer Banken 7319 260 rxombardforderungen 356 900, Wertpapiere JJ / Sonstige Aftipna. . 12 024 485, 64

Passiva. 15 000 000,

Grundkapital 3 500 000,

Rücklagen Betrag der Noten

umlaufenden 63 167 050, bindlichkeiten 9 599 701,40 An eine Kündigungsfrist ge—⸗ bundene Verbindlichkeiten Darlehen bei der Renten⸗ d, 7 794 225, Sonstige Passiva. .. 2324 562 45 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗ mark 182 748. 96

4584172. 96

Io. Verschiedene Bekanntmachungen.

41101 Verein Creditreform e. V., Berlin. Ordentliche Mitgliederversamm⸗ lung am Dienstag, den 20. April 1926, nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsräumen des Verein Creditreform e. V. Jägerstr. 2J. Tagesordnung: Erstattung des Geschäftsberichts, Ver⸗ schiedenes.

4043) a. G., Hildesheim.

Am 29. April 1826, mittags 12 Uhr, findet die ordentliche General⸗ versammiung in Hildesheim im Ge⸗ schäftsgebäude, Schüätzenallee 12, statt.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht für das Jahr 19265, Vorlage der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sowie der Bilanz.

„Entlastung des Vorstands und Auf⸗— sichtsrats.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Aenderung der Versicherungsbedingun⸗ gen und Satzungen.

5. Verschiedenes

Hildesheim, den 9. April 1926.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Paul Werner.

3821] Bieh⸗Versicherungsverein „Nassovia“ a. G. zu Wiesbaden, Karlstr. S7. Gegründet 1877. Wir laden die Mitglieder unseres

Vereins zu der 49. ordentlichen Ge⸗

neralversammlung am Samstag,

den 24. April 1926, nachmittags

3 Uhr, in Wiesbaden, Hotel Reichspost,

Nicolasstr. 16618, ein.

Tagesordnung: 1. Bericht über das Geschäftsiahr 1925. 2. Genehmigung des Abschlusses für 1925 und Entlastung von Auf⸗ sichtsrat und Direktion. „Antrag auf Ergänzung des Namens. Antrag auf Aenderung der Allgemeinen Versicherungsbedin⸗ gungen für die Viehlebens⸗(Mit⸗ glieder⸗Versicherung.“ Wiesbaden, den 27. März 1926. Der Aufsichtsrat. H. Ohligmacher, Vor. Die Direktion. Dr. Pitz. Müller.

4111 Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung der Braunschweigischen Allgemeinen Vieh ⸗Versichernungs⸗ Gesellschaft a. G. auf Sonnabend, den 1. Mai 1926, morgens E11 Uhr, im „Börsen⸗Hotel“, Friedrich⸗Wilhelm⸗ Straße 2, in Braunschweig. Tagessrdnung: Geschäftsbericht des Vorstands und Vorlegung der Gewinn- und Verlust⸗ rechnung vom Jahre 1925. Genehmigung der Jahresbilanz für 1925. 3. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats. „Ergänzungswahl zum Aussichtsrat. Beschlußfassung über Gesuche um Gewährung freiwilliger Entschädi-⸗ gungen. 6. Verschiedenes.

Braunschweig, den 8. April 1926. Braun schw. Allg. Vieh⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft a. G. Der Vorstand. Dr. Bues.

3233) Deutsche Gesellschaft

für Bevölterungspolitik, Berlin.

Wir laden hiermit unsere Mitglieder zu der am Montag, den 26. April 1926, vormittags 10 Uhr, im Zimmer 90 des preuß Ministeriums für Volkswohlfahrt, Berlin, Leipziger Str. 4, stattfindenden ordentlichen Mitglieder⸗ versammlung ein.

Tagesordnung: Beschlußsassung über Auflösung der Ge⸗ sellschaft und Aufgehen in der Arbeits. gemeinschaft für Volksgesundung“.

Für den Fall der Beschluzun ähigkeit der Versammlung wird hierdurch zu einer zweiten Mitgltederversammlung am Montag, den 26. April 1926, vor⸗ mittags 11 Uhr, im Zimmer 90 des preuß. Ministeriums für Volkswohlfahrt, Leipziger Straße 4, mit der gleichen Tagesordnung eingeladen.

Berlin, den 7. April 1926

Deutsche Gesellschaft für Bevölterungspolitik.

D. Seeberg, Vorsitzender.

Aufforderung. Beschluß der Gesellschafterver⸗

vom

schränkter Haftung in Wunsiedel aufgelöst. Die Glänbiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem! unterzeichneten Liquidator anzumelden. Heinrich Hassenbach, Wiesbaden, Adolfsallee 9. 1590 Firma Carl Aug. Müller G. m. b. S. in Stuttgart. Durch Beschluß der Gesellschafter vom 29. März 1926 wurde die Gelellschaft aufgelöst. Ich fordere die Gläubiger auf, sich bei der Gesellschaft zu melden.

Stuttgart, den 30. März 1926.

Der Lignidator: Hösle.

1155

In der Gesellschafterverlammlung vom 11. März 1926 wurde die Auflösnng der Firma Ehemische Werke Herkules, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Staufen im Breisgau, beschlossen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liquidator geltend zu machen. Richard Müller, Staufen im Brg.

15941 Bekanntmachung.

Die Feller Bergbaugesellschaft m. b. S., Trier, ist in Liquidation ge⸗ treten. Zum Liguidator ist Herr Ernst Korte, Trier, Broditraße Hö, bestellt Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche schrijt⸗ lich bei diesem geltend zu machen. Frist bis 30. April 1926.

(686 Bekanntmachung.

ie Navigation Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremer⸗ haven ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liqui⸗ dator anzumelden.

Bremen, Lloydgebäude, den 25. März 1926. Hermann Meier, Liguidator der Navigation Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung

i. Lig., Bremerhaven. 1589 .

Die Firma Münchener Texztilkunst G. m. b. S. in München ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Liqui⸗ dator, München, Kaufingerstraße 2h, Zwischenstock, zu melden.

München, den 23. März 1926.

Der Liquidator: Josef Baumann. 6851 Bekanntmachung.

Die „Keramik“ Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Oschatze ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Radebeul, den 3. April 1926

Der Liguidator der Keramik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Oschatz; Mar Langner.

1158

Die Hermann Blunck G. m. b. H. in Lübeck ist aufgelöst. Gläubiger wollen sich bei mir melden.

Hermann Blunck, Liquidator.

3823

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Personen:

Direktor R. Mertins, Vorsitzender,

Berlin⸗Friedenau, Direktor E Kurths, stellv. Vorsitzender, Berlin⸗Friedenau,

Major a. D. Strubell, Berlin⸗Grune⸗ wald, . Hptm. a. D. und Rittergutsbesitzer

Delius, Morrn.

Aus dem Aussichtsrat ist mit dem Ab⸗ lauf des Geschäftsiahres 1924 ausgeschieden: Direktor Franz Müller, Berlin⸗Lichterfelde.

Veritas, Pferde⸗ und Vieht⸗

Versicherun gs⸗Gesellschaft a. G.,

Berlin⸗ Schöneberg.

3822 Zentralverein für Schülerwanderungen E. V. Beilin.

Einladung zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 23. April 19265, abends 8s Uhr, im Berl. Rathaus, Jädenstr., 3. 63.

T⸗D.: 1. Geschäftsbericht. 2. Entlastung des Ausschusses und des Vorstands. 3. Wahlen. 4. Verschiedenes.

Prof. Dr. Edmund Meyer, 1. Vors.

3825 . Needereigesellschaft F. O. Klingström m. b

Durch Gesellschafterbeschluß vom 29. 12. 1925 ist die Gesellschaft aufgelöst. Liqui⸗ dator ist der bisherige Kaufmann Willi Möller in Lübeck. Die an Paul Ströberg erteilte Gesamtprokura ist erloschen Etwaige Gläubiger der Gesellschast ersuchen wir, sich umgehend bei uns zu melden.

207

Die Ostpreusische Hackethal⸗Ver⸗ triebs⸗Gesellschaft m. b. S. in Königs⸗ berg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Sannover, den 29. März 1926. Der Liguidator der Ostpreustischen Sackethal Vertriebs⸗Gesellschaft m. b. S. i. Liqu.: Hans Höltzcke.

208 Die Wesifälische Hackethal⸗Ver⸗ triebs G. m. b. S. in Dortmund ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschait werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Hannover, den 29. März 1926. Der Liquidator der Westfälischen Hackethal⸗Bertriebs⸗ G. in. b. H. i. Liqu.:

lar)

mittelungs⸗ schräntter Haftung, Berlin NW. 40,

Geschästsführer

Bekanntmachung. Die Norddeutsche Transport⸗Ver⸗ Gesellschaft mit be⸗

Rronprinzenufer 27, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaftt werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 8. März 1925. Der Liguidator der Narddeutschen Transport- BVermittelungs⸗Gesell⸗ schaft m. b. S. in Liquidation: Dr. Halden wang. 1595 Durch Gesellschafterversammlung vom 4 Februar 126 ist Firma Möbel und Warenkredithaus Union“ G. m. b. S., Berlin N. 24, Elsasser Str. 39, in Liquidation getreten. Der Unter⸗ zeichnete ist zum Liquidator hestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Ansprüche bei dem Liquidator geltend zu machen. Syndikus B. Heimann, SW. 48, Friedrichstr 4. Dönhoff 9068. 3231 Gemäß § 69 Gesetzes über die Gesell⸗ schaften mit beschräntter Haftung mache ich hiermit bekannt, daß die Luftflug⸗Batent⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin durch Gesellschafterbeschluß vom 25. März 1926 aufgelöst ist. Als Liquidator fordere ich die Gläubiger der Gelellichaft auf, sich bei mir zu melden. Nohnstock, den 3. April 1926. Oberrentmeister P⸗u schmann. 3824 ĩ

Pronto Präparate Vertriebs⸗ gesellschaft m. b. S., Serlin⸗Halensee.

Derr Diplomkaufmann und Hangels⸗ richter a. D. Direktor Eugene de la Croix ist am 25. 2. 1925 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

13332

Westdentsche Import⸗ und Agentur⸗

Gesellschaft mit besjchränkter Saftung. Duisburg, in Liquidation.

Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 4 März 1926 ist die Gesell⸗ schafst aufgelöst worden und in Liqui- dation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche beim unterzeichneten Liqui-⸗ dator anzumelden.

Duisburg, den 6. März 1926. Westdentsche Inport⸗ und Agentur⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung

in Liquidation. Der Liguidator R. Georgi, Bückeburg⸗Jetenburg Nr. 61.

1593 Lt. Beschluß der Generalversammlung v. 22. Februar 1926 wurde beschlossen die Etettro⸗Unnion G. in. b. S., Grosz⸗ Strehlitz, zu liguidieren. Zum Ligui⸗ dator wird der bisherige Geschäftsführer Franz Komendzins ki, Gro Strehlitz, ernannt.

587

Hierdurch mache ich bekannt, daß die Firma Presttorfwerke im staatlichen Schwenzeler⸗Mogor G. m. b. S. in Bertin⸗Lichterfelde in Lquidation ge treten ist. Als Liquidator fordete ich alle Gläubiger auf, ihre Forderungen umgehend bei mir anzumelden.

Otto Szelies, Königsberg Pr.,

Holländerbaumstr. 10.

3229 Aufforderung.

Die Firma Grundstücks⸗Grwerbs⸗ gesellschaft Kronenstraße 11 mit be⸗ schränkter Haftung in Berlin ist durch Beschluß der Gesellschafter am 22. März 1926 aufgelöst und in Liquidation getreten. .

In Gemäßheit 8 65 des Gesetzes, be⸗ treffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, fordere ich die Gläubiger der Gelellschaft auf sich bei mir zu melden.

Berlin W. 8, Charlottenstraße 46, den 7. April 1926. .

Der Liquidator: Alfred Steinke. (586 Anfforderung.

Die. Verkaufsgesellschaft Braun⸗ schweiger Ziegeleien mit beschräukter Haftung ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschafst werden hiermit aufgefordert, sich bei ihr zu melden

Braunschweig, den 1. April 1926. Verkaufs gesellschaft Braunschweiger Ziegeleien mit beschränkter Haftung.

Die Liquidatoren: Buchert. Albrecht.

143996 Großmotoren⸗Werke

Hamburg⸗Mannheim G. m. b. S.

In der am Donneistag, den 11. März,

abgehaltenen ordentlichen Gesellschafter⸗ sitzung wurde folgendes beschlossen und zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet: ö

1. Die Vertretungsbefugnis des Geschänts⸗ führers Herrn Prosper L'Orange in Mannheim ist beendet,

die Gesellschaft ist aufgelöst,

3. zu Liguidatoren sind die bisherigen Prokuristen, die Herren Johann Friedrich Carl Martin Blümner und Peter Kühnle, Kaufleute in Sam burg, hestellt. .

4. der 3 10 des Gesellschaftsvertrags ist aufgehoben

Hamburg, den 11. März 1926.

Die Geschäftsführung.

1596

Die Lebuser Kreisbank, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Seelow Mark) ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden

Frankfurt (Oder), den 30. März 1926. Die Liguidatoren der Lebuser Kreis⸗ bank. Gesellschaft mit beschränkter

Saftung, Seelow (Mark), in Liquidation.

Hans Höltz ce.

Hübner. r. Wol fs la st.

Gegenwert noch

SErste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

zum. Deut ichen NReichsanzeiger und Preu

Nr. 83.

Berlin, Sonnabend, den 10. April

sßischen Staatsanzeiger

.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels, 2. dem Güterrechts⸗ G. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗

besonderen Blatt unter dem Titel

3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, und Fahrplanbekanntmachungen der Cisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

Sentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.

Das Zentral Handels register für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin 9 Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reich? und Staatsanzeigers 8. 48, Wilhelm⸗

aße 32, bezogen werden.

preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Der Bezugs

Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark.

Bom „Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 83 A, S8B und S3 C ausgegeben.

e,, Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschãftsftelle eingegangen sein. MI

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

53. Steuerliche Behandlung einer vor dem Bilanz stichtage gezahlten Versicherungsprämie für einen sich teil weise über den Bilauzstichtag hinaus erstrerkenden Zeit raum bei Veranlagung der Körperschaft- und Einkommen— steuer . Einstellung eines Passivpostens in die Bilanz für eine für das abgelaufene Geschäftsjahr entstaudene, noch unerfüllte Pächterverpflichtung zur Erhaltung, Ergänzung und Erneuerung der Pachtgegenstände. Die Rechtsbeschwerde der ,, m. b. H. richtet sich gegen die Versagung einer Absetzung auf Pachtgegenstcnde und des Abzugs von Feuer⸗ versicherüngsprämien für einen sich über den Bilanzstichtag hinaus erstreckenden Zeitraum. Die Rechtsbeschwerde ist zum Teil be—⸗ gründet. Zum Streitpunkt: Absetzung laut Pachtvertrags. Der ablehnende Standpunkt des Finanzgerichts war schon nach dem bisherigen Vorbringen der G. m. b. H. rechtsirrig. Ez handelt sich gar nicht, wie das Finanzgericht annimmt, um Anwendung

; 33 b als Befreiungsgrund, sondern daruni, daß die für das abgelaufene Geschäftsjahr entstandene, nicht erfüllte Substanz⸗ erhaltungspflicht am Bilanzstichtag als Passtvum anerkannt wird, wobei 5 3b nur als Bemeffungsbehelf für die Höhe diefer Schuld in Betracht kommt. Nach den Bestimmungen des Pachtvertrags liegt der G. m. b. H. eine Erhaltungs⸗ und Ergänzungspflicht 1. Pächtexin ob. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn das Bestehen einer solchen für das abgelaufene Geschäftsjahr ent= . noch unerfüllten weitgehenden Pächterverpflichtung zum lnlaß genommen wird, in die Bilanz einen angemessenen Passiv⸗ 3 einzustellen. Unerheblich ist der in ber Berufungsent— scheidung betonte Umstand, daß die G. m. b. H. nach dem Pacht— vertrag auch verpflichtet ist, die Mittel zur Erfüllung ihrer Er⸗ änzungs⸗ und Erneuerungspflicht in der Gesellschaft“ anzu— sammeln, da er an der Belastung der Gesellschaft durch jene Ver— pflichtung am Bilanzstichtage nichts ändert, sondern nur die stetige Erfüllung der bis ins Steuerjahr zurückreichenden Verpflichtung icherstellen will. Es dürfen aber in der Frage der Sonder⸗ bewertung einer solchen Verpflichtung nur diesenigen , veranschlagt werden, die das maßgebende Steuerjahr selbst an— gehen, also nicht auch Umstände, mit deren Eintritt erst in der Folgezeit zu vechnen ist, und die baher innerhalb des maßgebenden Steuerabschnitts eine Erfüllungspflicht für den Pächter Überhaupt noch nicht erzeugen können. Zum Posten: „Feuerversicherung“ . die Berufungsentscheidung aus: „Für Feuerversicherung hat ie i rig im laufenden, mit beim S6. September 1922 endigenden Geschäftssahr für die Zeit vom 30. August 1922 bis 80. August 1923 2 415 169.60 . gezahlt, die diesem Zeitraum jedoch nur zu 1sie (für den Monat ,, 1922) zur Last fallen. Wenn dieser Betrag auch innerhalb des Geschäftsfahrs fällig war und bezahlt worden ist, so schließt dies doch nicht aus, daß an diesen Werbungskosten der Ertrag des nächsten Geschäftsjahrs richtig teilzunehmen hat. Da auch die . der Versicherungs⸗ gesellschaft in das nächste Geschäftsjahr der G. m. b. H. hineln⸗ reicht, muß dieser Leistungsanspruch zwecks zutreffender Ver⸗ teilung der Unkosten im folgenden Jahre als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die auf die nächsten 11 Monate des . 1922/23 entfallenden 2 200 000 Æ können daher nicht als Werbungskosten des Geschäftsjahrs 1921/22 abgesetzt werden. Dieser Betrag ist daher von der Vorinstanz mit Recht dem Geschäftsgewinne zugeschrleben worden.“ Diese Auffassung der Berufungsbehörde ist rechtsirrig Der Gesichtẽpunt der Werbungskosten (6 13 A6 1 Ziff. 1 des Einkommenstenergesetzes) ,, ier ganz aus; maßgebend sind die Grundsätze des 8 35 1bs. 2 a. a. Q. über die Feststellung des Bilanzgewinns. Der Reichsfingnzhof hat bereits in einem früheren Urteil die Frage der bilanzmäßigen Behandlung von Verpflichtungen zur Entrichtung von Betrieb saus aben erörtert; er hat dabei auch auf dem Gebiete der err n h , gere, an dem vom Reichsfinanzhof für andere Steuergebiete ständig anerkannten Grundsatz festgehalten, daß Betriebsausgaben nur in dem Jahrg abzugsfähig sind, in dem sie anfallen, und zur Klärung des Begriffs des An fallens von Betriebsausgaben weitere Ausführungen gemacht, die darin 6 1. Verpflichtungen zu Betriebsausgaben, die reine Un= kosten des betreffenden Jahres darstellen, sind bilanzfähig und bilanzpflichtig sobald die Schuld entstanden ist. 2. Bas gleiche ilt von den Verpflichtungen zu Betriebsausgaben, bei denen der Ausgabe ein Anspruch auf 6 . gegenübersteht, dann, wenn der zu der Betriebsausgabe Verpflichtete die , bereits empfangen hat. 3. Wenn dagegen in den Fällen zu 2 der zu der Betriebsausgabe Verpflichtete die Gegenleistung noch nicht empfangen hat, so ist zu unterscheiden a) zwischen fälligen Ver⸗ flichtungen, d. h. solchen, bei denen der Vertragsgegner jederzeit ie Beza . der Betriebsausgabe verlangen kann, und Pb) nicht älligen Verpflichtungen. Für die letzteren besteht keine Abzugs⸗ erechtigung. Bezüglich der fälligen Betriebsausgabeschulden in den Fällen zu 3a ö es steuerlich nicht zu beanstanden, wenn die Gesellschaft diese Schuld in ihrer kaufmännischen Bilan; unter ihren Kreditoren berücksichtigt. Aber diese Befugnis begründet keine Verpflichtung, so zu verfahren. Solange der Kaufmann den nicht erhalten und seinerseits noch nicht geleistet 9. darf er das ganze Verhältnis in der Bilanz unberücksichtigt . unter dem Besichtspunkt, daß hier der Wert seiner Rechte und Verbindlichkeiten aus den noch laufenden Geschäften sich für ihn aufhebt. Im vorliegenden Falle handelt es sich nicht um ö. eschuldete, sondern um bereits bezahlte Betriebsausgaben, un

ar um eine vor dem Bilanzstichtage, 30. September 1922, für

das Versicherungsjahr 30. August 1922 bis 80. August 1923 fällig gewordene und gezahlte , aus einem e üer igen Vertrage, dem Versicherungsdertrag, aus dem die Hesellschaft m. b. H. eine Gegenleistung in Gestalt einer Aus⸗ zahlung einer Versicherungssumme bis zum Bilanzstichtage nicht erhalten hatte, als damalige Gegenleistung also nur die Abnahme des Risilos durch den Versicherer in Frage kam. In ,,. Anwendung und Ausdehnung der vorhin erwähnten Leitgedanken des früheren Urteils würde also hier ein dem dortigen Falle Ziff. s unter a ähnlicher Fall zulässiger Abzugsberechtigung gegeben sein Allerdings liegt hier eine gem isse sor enannte Antizipation sicher vor, indem die wirtschaftlich zum größten Teil das nächste Jahr angehende Prämie ganz diesem Jahre belastet ist. Das ist aber in diesem Umfang für zulässig zu halten. Wenn der Kauf⸗ mann seine Versicherungen auf Jahresdauer . und das Versicherungsjahr nicht mit seinem Geschäftsjahr läuft, so wird er,

rechnen zu müssen, für seinen Abschluß die im Laufe des Geschäfts⸗ jahrs gezahlte . diesem Jahre belasten dürfen. Voraus⸗ setzung ist nur, a6 er stets so verfährt, also nicht diesem Jahre glg den auf dieses Jahr bezüglichen Teil der im Vorjahr bezahlten Prämie belastet, und weiter, daß es sich nur um eine Jah resprämie handelt. Belastung mit vorausbezahlten Prämien längerer Zeiträume werden immer wegen des Mehrbetrags steuerlich unzulässige sogenannte Antizipationen sein. UFteit vom 19. Januar i836 7 A IM /a5) .

54. .Das dem Zeilhaber einer offenen Handelsgesell⸗ schaft aus einem Anstellungsvertrage zufstehende Gehalt stellt, wenn es der offenen Handels gesell schaft zufliest, eine ein koꝛumensteunervorauszahlungs pflichtige Betriebseinnahme der Gesellschaft dar. Der Beschwerdesührer ist nach seiner An⸗ gabe mit seinem Bruder je zur Hälfte an der Firma R. zu B. beteiligt, die ein Exportgeschäft betreibt. Weiterhin ist er auf Grunz eines Vertrages gegen ein Monatsgehalt von 275 Gulden als Korrespondent und Reisevertreter bei der holländischen Firma M. in Holland angestellt, die die Vertretung einer Metall- warenfirma zu B, für . in Händen t. Der Steuer⸗ [ Mibtige hat zunächst für das erste bis dritte alendervierteljahr 1924 getrennte Voranmeldungen abgegeben, in denen er seine Vor- auszahlungen auf die ,, 1924 gemäß den ersten , , vom 5. Februar 1954 zur II. Steuer⸗ notverordnung 2. Abschnitt G0 IV 8 B nach den Vorschriften für die Ausfuhr im Großhandel mit 4 vom Tausend des auf ihn ent⸗ fallenden Anteils an dem Warenumsatze der Ausfuhrfirma be⸗ e chnet. Am 15. Oltober 1924 hat der Steuerpflichtige sodann ein Schreiben an das Finanzamt gerichtet, in dem er ausführt, daß die Firma R. im 5 1924 nur ganz geringfügige Umsätze er⸗ zielt habe. Die bei en Teilhaber hätten jedoch noch andere Ein⸗ künfte, die sie der Firma zuzuführen verpflichtet seien. Bei ihm komme hier insbesondere das Gehalt in Betracht, das er in Volland beg ehe und das gemäß mündlicher Vereinbarung mit seinem Teilhaber ihrer Exportfirma zugeflossen sei, Es sei daher steuerlich als gewerbliches Einkommen der ,. 9Yt. zu behandeln. Da es sich sedoch nicht um aus Warenlieferungen herstammende Ein⸗ nahmen handle, müßten die Vorauszahlungen davon nach den Grundsätzen bevechnet werden, die für die freien Berufe gelten. Dementsprechend berechnet der Steuerpflichtige die auf ihn für das erste bis dritte Vierteljahr 1724 aus dlesen sonstigen Ein⸗ nahmen seiner Firma entfallenden Vorauszahlungen in der Weise, daß er zunächst davon die von der Firma gezahlten Mietbetrãäge und Geöhälter als Werbungskosten abzieht. Von dem über⸗ schießenden Betrag legt er, ö seiner Beteiligung an dem Geschäft, für sich die Hälfte zugrunde und berechnet seine Voraus— zahlungen davon mit 10 vH. Das Finanzamt hat diefe Berechnung nicht anerkannt. Nach seiner Auffassung liegen zwei getrennte Steuerguellen vor, nämlich die 1 des Fe mr ne für die holländische Firma und seine Beteiligung an dem Berliner Exportgeschäft. Für das Einkommen, das aus jeder dieser Quellen stamme, müßten die Vorauszahlungen besonders nach den dafür mgßgebenden Bestimmungen errechnet werden. Das dem Steuer- . aus Holland zufließende Gehalt stelle selbständiges rbeitseinkommen dar, für das die Vorauszahlungen gemäß Art 18 7 der II. Steuernotverordnung zu entrichten feen‘ Die Miete und die e en in wirts alttich mn nn, mit dem Expertgeschäft ständen, könnten nicht als erbungskosten von dem Lrbeikseinkommen abgezogen werden, ebenfowenig sei dessen ,, n. bei der Steuerberechnung zulässig. Entsprechend ie luffgssung hat das Finanzamt die Vorauszahlungen für diese vom , als sonstige Einnahmen der Firma R. bezeichneten Beträge mit 10 vH festgesetzt, indem es unterstellt, daß diefe Ein nahnien ganz aus dessen hoöolländischem Gehalt her⸗ tammen. Gegen die getrennte Festsetzung der Vorauszahlungen at der Steuerpfli tige Beschwerde eingelegt, in der er darauf inweist, daß seine holländischen Einkünfte doppelt bei ihm alg 1xbeitscinkommen, bei der Firma R. als Betriebseinnahmen * würden, wenn dle Steuerfestfetzung des inanzamts bestehen bleibe. Das Landesfinanzamt hat sich der daf , des Finanzamts angeschlossen und die zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Teil haber getroffene Vereinbarung, nach der er sein holländisches Gehalt dem orig chen zuführen mußte, steuer⸗ vechtlich für unerheblich erklärt. Diefe Beschwerdeentscheidung 3 der beim Reichsfinanzhof angefochten und be— antragt, unter Aufhebung der Vorenischeldung anzuerkennen, daß

, . zu Anfang und Ende des Geschäftsjahrs hin⸗ und her⸗

ein holländisches Gehalt als gewerbliches Einkommen der Firma R. und nicht als sein persönliches Einkommen behandelt werden müsse. Das vom Steuerpflichtigen irrig als Rechts⸗ beschwerde bezeichnete Rechtsmittel an den Reichsfinanzhof ist als weitere Beschwerde im Sinne des Art. 15 N der II. Steuernot⸗ verordnung aufzufassen, der gemäß 8 7 des Steuerüberleitungs⸗ gesetzes auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Geltung bleibt. Das Rechtsmittel ist jedoch nach Art I 8 87 a a. O. nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige entgegen der Auffassung der Vorinstang recht hat, daß Vorauszahlungen vom , Einkommen der Firma R. in Frage stehen. Unter besonderen Verhältnissen kann die Annahme einer Stellung durch einen Kaufmann, der im übrigen ein eigenes Geschäft betreibt, ein Vorgang sein, der zu dem Geschäftsbetriebe des Kaufmanns gehört. So kann z. B. die Uebernahme der Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds bei einer Aktiengesellschaft durch einen Kaufmann für diesen ein Handels- geschäft darstellen. Ob hier der Abschluß des Anstellungs⸗ vertrag; zu dem Gewerbebetriebe des Steuerpflichtigen ge⸗ hört, läßt sich wegen nicht ausreichender Feststellung dez Tatbestandes in den PVorentscheidungen noch nicht endgültig beurteilen. Rechtsgrundsätzlich aber ist die Möglichkeit einen solchen Konstruktion, welche die Vorinstanzen verneinen, zu be jahen. Der 2 behauptet, die Firma R. hätte sich, als die Warenausfuhr zu Anfang 1924 immer schwieriger wurde und die Geschäftseinnahmen die Unkosten nicht mehr deckten, nach einer anderen Erwerbsquelle umsehen müssen, um dem Geschäft die zu seiner , notwendigen Mittel zuführen zu können. Diese Erwerbsquelle habe man darin gefunden, daß einer der Ge—⸗ sellschafter, nämlich der Beschwerdefül ine Stellung bei einen , annahm. Das ihm hier gezahlte Gehalt sei hm jedoch nicht persönlich zugeflossen, sondern feiner Exportfirma die das Gehalt auch vereinnahmt habe. Hätte die Firma du rch diese Gehaltszuführung einen Gewinn erzielt, so hätte er, de Steuerpflichtige, nicht allein davon Nutzen gehabt, sondern au . Teilhaber, da er ja an dem Gewinne zur Hälfte beteiligt sei limmt man an, daß unter der Firma R. von ihm und seinem Bruder eine offene dandelsgesellschaft betrieben wurde, was er erst in dieser Instanz ausdrücklich 666 hat, und treffen dann auch die weiteren He mug rale, des Steuerpflichtigen zu, dann ist in der Tat nicht das ganze Entgelt für seine Dien tleistun gen bei ihm zu Einkommen geworden, sondern nur ein Teil davo mittelbar über die Exportfirma Fi. Letztere hat dann das Gehaß des Steuerpflichtigen als gewerbliche Einnahme bezogen. Ein kommen ist dann bei dem Pflichtigen nur sein Anteil am Bilan gewinne der offenen Handelsgesellschaft geworden, in dem e einzelne Betriebseinn ahme anf geht Was Bestandtell geiverblicher Einkommens ist, wird nur als solches erfaßt, nicht nochmals al Einkommen aus der Quelle, der es zuzurechnen wäre, wenn die g Quelle nicht innerhalb des Gewerbebetriebs fließen würde. Anderenfalls würde eine Doppelbesteue rung stattfinden. Die se Grundsäße gelten auch für die in ber II. Steuernotverordnung geregelten Vorauszahlungen, soweit sie nicht durch die Vorschriften über die Steuerabzüge vom Kapitalertrag und Arbeitslohn, dia objektsteuerartigen Charakter haben, eine Aenderung erfahren. Einer dieser Fälle aber liegt hier, weil der Arbeitgeber eine aus- ländische Firmg ist, nicht vor. Es ist festzuhalten, daß es vorbehalt⸗ lich 8 5 ke Reichsahgabenordnung einem Steuerpflicht igen frei⸗ et, seine Verhältnisse rechelich so zu gestalten, wie er es he. ut befindet. Die Finanzbehöden sind nscht berechtigt, fich über die von ihm vorgenommene Gestaltung ohne weiteres hinwegzufetzen und seine Verhältnisse ohne nähere Nachprüfung anders zu 9 urteilen, als es der vom Steuerpflichtigen dargestellten Sachlage entspricht. Der vorliegende Fall ist aber noch nicht genügend klar⸗ gestellt, um das Verlangen des Beschwerdeführers als unberechtigt . zu lassen, daß sein holländisches Gehalt für die Voraus⸗ zahlungen als gewerbliches Einkommen der Firma R. behandelt werde. Insbesondere muß aufgeklärt werden, ob die Firma R, wie der Gier ch g. jetzt behauptet, eine offene K 8 chaft ist, an der er und sein Bruder als Mitinhaber beteiligt sind. ürde es sich um eine Einzelfirma handeln, deren alleiniger In= aber der Beschwerdeführer 1. so würde die Vermutung dafür rechen, daß die Annahme der Stellung 1 von dem etriebe des Handelsgeschäfts erfolgt wäre. Sodann ist nachzu⸗ weisen, daß das holländische Gehalt des Beschwerdeführers tat= sächlich der offenen Handelsgesellschaft zugeflossen ist und bei ihr wie ihre übrigen Einnahmen Verwendung fand. Die Darstellung des Beschwerdeführers, daß auch sein Bruder und Teilhaber in Einnahmen an die offene Han , , ni abgeführt habe, wird nag e n sein. Für die Berechnung der von dem Steuer⸗ pflichtigen zu entrichtenden Vorguszahlungen ist darauf hinzu⸗ weisen, daß nach den 1. Durchführungsbestimmungen zur II. Steuernotverorbnung 2 Abschnitt G IV 3B nur reine Aus- fuhrhändler 4 vom Taufend für alle Ausfuhrgeschäfte ent⸗ 1 Als e,. gelten Großhändler, die regelmäßig und in wesentlichem Umfang ihr e sor, betreiben und als reine Ausfuhrhändler anerkannt sind. diese Voraussetzungen hier vorliegen, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Da der Steuer- ichtige selbst zugibt, daß Ausfuhrgeschäfte nur in geringem Um⸗ ang getätigt worden i ist weiter zu prüfen, ob die Voraus⸗ ahlungen des Steuerpflichtigen nicht nach den Sätzen n bemessen . die für den Einzelhandel gelten. Die Sache war daher unter Uufhebung der inanzamt

eefochtenen Entscheidung an das mt er we ffn. i ĩ 25)

eschluß vom 5. Februar 1926 1 B