1926 / 94 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

wo ! wohnern usw.

Zentrums und der Demokraten dagegen stimmten.

des Mieterschutzgesetzes abgelehnt waren, bleibt es zunäch ursprünglichen . des 5 1 des Mieterschutzgesetzes.

für Arbeiter und

von derjenigen der

übrigen sollen strafbare Handlu

punkten sol

D. Nat) betonte, die Handwerker hätten sich mit einer Teillösung zufrieden gegeben, weil sie glaubten, zurzeit nicht mehr erreichen zu können. n müsse nicht bloß den Arbeiterschutz, sondemm einen wirklichen Gewerbeschutz zu erreichen suchen. Namens des Reichswirtschaftsministeriums erklärte ein Regierungs⸗ vertreter, eine Reihe von Fragen, wie das Schankstätten⸗ gesetz usw., seien aus der Reichsgewerbeordnung herausgeschnitten und in besondere Bearbeitung genommen. Solange man nicht wisse, welche Fragen der Reichsgewerbeordnung verblieben, könne man nicht an ihre Reform gehen. Abg. Di 23 (Zentr.) empfahl vorläufige Zurückstellung des Antrages. Abg. Schmidt-⸗Berlin 5 trat für Annahme des Antrages auf Aenderung der

G.⸗O. ein unter der Voraussetzung, daß das Handwerkergesetz, das Arbeitsschutzgesetz und das Berufsausbildungsgesetz vorher er— ledigt worden sind. Abg. Petzold (Wirtschaftl. Vereinig.) zog den Antrag seiner Fraktion zurück. Der Antrag Schmidt⸗ Verlin (Soz) wurde einstimmig angenommen. Abg. Petzold k Vereinig.) begründete dann einen Antrag auf Vor⸗ 'gung eines Gesetzentwurfs über den Straßenhandel und wies auf die Auswüchse im Straßenhandel hin, die die Existenz des stehenden Gewerbes zu vernichten geeignet seien. Ein Vertveter des Reichswirtschaftsministerium s bat, von der Belastung der Reichsgewerbeordnung durch diesen Antrag abzusehen And ihn der Regierung als Material zu überweisen. Abg. Loib! (Bayr. Vp.) beantragte, die Regierung aufzufordern, die Auswüchse im Straßenhandel zu beseitigen. Dieser Antrag wurde an⸗ genommen, die anderen Anträge sind damit erledigt.

Der Reichstagsausschuß für das Wohnungs wesn trat gestern in die Cinzelbergtung über den Gesetzentwur zur Abänderung des Mieterschutzgesetzes ein. Nach dem Bericht des. Nachrichtenbüros des Vereins dentscher Zeitungs— verleger hatten hierzu die Vertreter der Wirtschaftlichen Vereinigung einen Antrag eingebracht, wonach bei Grundstücken die Kündigung eines Mietsberhältnisses, das bei Inkrafttreten dieses Gesetzes be— tanden hat, auch wenn der, Mietzins nach Monaten oder kürzeren

visten bemessen ist, nur für den Schluß eines Nalendervierteljahrs . n Kündigungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ein soll.

alten zweck Aenderung des § 1. des Mieterschutzgesetzes beantragt, ß eine Kündigung des Vermieters Überhaupt ausgeschlossen sein olle. Unter der Wirkung des Mieterschutzgesetzes vom J. Juni 1923 ausgesprochene Kündigungen sollen ebenfalls ünwirksam sein. Ein mangels Kündigung sich verlängerndes Mietsverhältnis soll als bis zu dem Zeitpunkt verlängert gesten, der ein Jahr nach Schluß des ö die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes folgenden Kalenderviertel⸗ 4h

: Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Sozialdemokraten

9 ts . sofern r vertraglich eine kürzere Verlängerungsfrist . den Fall der Nichtkündigung vor dem Inkrafttreten des Mieter⸗ chutzgesetzes vereinbart war. n, dieser sozialdemokratische Antrag wirr be vom Ausschuß abgelehnt. Die Vertreter der Deutsch— nationalen hatten eine Lockerung der Zwangswirtschaft in der Weise beabsichtigt, daß sie beantragten, daß 5 1 des Mieterschutzgesetzes folgendermaßen, geändert werden solle: „Mietsberhältnisse über Ge⸗ bäude und Gebäudeteile sollen, auch wenn der Mietszins nach Monaten oder kürzeren Fristen bemessen ist, nur zum Schluß eines Kalender— 1 rs gemäß den Kündigungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Als wichtige Gründe wurden insbesondere angeführt: 1. wenn der Mieter der eine Person, die zu seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb ge jört oder der er den Gebrauch des Mietraums überlassen hat, sich einer erheblichen Belästigung des Vermieters oder eines Haus— bewohners schuldig macht, es sei denn, daß der, Vermieter oder eine j seinem Hausstand eh rig Person die H isti ßunm durch eigenes Verschulden veranlaßt hat, 2. wenn eine dieser Personen durch un⸗ angemessenen Gebrauch des Mietraumes oder . der ebotenen Sorgfalt den Mietraum oder das Gebäude erheblich ge⸗ hell 3. wenn der Mieter einem Dritten den Gebrauch des Miet raums überläßt, obwohl er zur Ueberlassung desselben nicht befugt war. Die Kündigung in den Fällen 1 bis 3 soll nur zulässig sein, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters das Verhalten fortsetzt oder es unterläßt, eine ihm mögliche Abhilfe zu chaffen, oder wenn das Verhalten des Mieters ein solches war, daß em Vermieter die Fortsetzung des Mietsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung soll nur binnen sechs Monaten, von bem Zeitpunkt ab zulässig sein, in den der Vermieter vom Kündi⸗ gungsgrunde Kenntnis erlangt hat. Sie soll . sein, wenn seit Entstehung des Kündigungsgrundes ein Jahr perstrichen ist. Dieser ö Antrag, der also eine kleine Ex— weiterung des Kündigungsrechts des Vermieters bezweckte, wurde ab— elehnt. Dagegen stimmten die Vertreter der Kommunisten, der Sozialdemokraten, des Jenkrums und der Demokrgten. Der Ver4 kreter der Deutschen Volkspartei hatte einen Antrag eingebracht, wonach dem S1 des , folgende neue Absätze 4 und 6 anzufügen sind: „Die Vorschriften des Miekerschutzgesetzes finden vom 1. Juli 1926 an keine Anwendung mehr auf gewerblich benutzte Räume, soweit sie nicht an Kleingewerbetreibende oder im Zu⸗ sammenhang mit Wohnungen vermietet sind. Eine Vermietung an

Kleingewerbetreibende liegt nicht vor, wenn die, Jahreszfriedensmiete üäbersteigt: a 3000 Reichkßmark in Gemeinden mit über 5hh 999 Ein—

. b) 25090 Neichsmark in Gemeinden mit über 200 900 Ein— jnern, h 2000 Reichsmark in Gemeinden mit über 190 900 Ein— Dieser Antrag bezweckte also die Aufhebung des Mieterschußes für gewerbliche Räume größerer Art. Er wurde ab⸗ elehnt, da die Vertreter der Kommunisten, Sozialdemokraten, des Nachdem nun⸗ mehr in erster Lesung im Ausschuß alle k . J

zei der

soziale An⸗

Der Reichstagsausschuß für ert ag er, ,,

elegenheiten setzte gestern die Beratun

ö, des 6 nappschaftsgesetzes fort. Nach en

des Nachri

dem Berich büros des Vereins Deutscher . d

verleger wurde insbesondere die Pensionsversicherung der Arbeiter be⸗

ensionsversicherung waren bisher zwei Abteilungen gestellte mit gemeinsamen Vorschriften vorgesehen. Entwurf trennt die Pensien sversicherung der Angestellten völlig Arbeiter, indem er zwei besondere , n,

borsicht. Bie Arbeiterpensionskasse des Reichsknappschaftsvereins soll alle Arbeiter in knappschaftlich versicherten Betrieben umfassen, und war ohne inschränkung bezüglich des Gesundheitszustandes der rbeiter. Zweifellos 26 ker, sich durch den Wegfall des Ge— tn ,, im Durchschnitt das Wagnis der, V kasse, ,, wird aber erreicht, daß überall dieselben Personen, se nach der Reichsversicherungsordnung bersichert sind, auch der Ver⸗ sicherungspflicht in der Arbeiterpensionskasse unterliegen, wodurch die Verwalkung wesentlich vereinfacht wird. Da die Aussprache sich ehr ausdehnte, kam es in der heutigen Sitzung nicht zu Ab— stimmungen. Die Materie wird zunächst erst zur weiteren Be⸗

delt. In der

arbeitung einer Unterkommission überwiesen werden.

Im Femeuntersuchungs ausschuß des Reichs⸗ tags . gestern der Vorsitzende git Dr. Schetter (Zentr) ein Arbeitsprogramm vor. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des

Vereins deuts , , sollen danach im Sinne der

vom Plenum überwiesenen Aufgabe als Fememorde angesehen werden: Anschläge auf Menschenleben auf Grund des Spruchs

einer Organisation oder der Verabredung einzelner ihrer Mit⸗

lieder wegen eines von ihnen als verräterisch , Ver⸗ altens sowohl gegen Mitglieder und ehemalige Mitglieder als

auch gegen Außenftehende. Als Femeorganisatkonen sollen an=

gesehen werden: Organisgtionen, die Gruppen bildeten eder duldeten, denen die Durchführung von , , ,., oblag. Im

z 9 ö , igt kern. so⸗ weit sie zur Beleuchtung der Anschläge oder zur Charakterisierung der n ,, n Be fn find. Unter diesen Gesichts=

; n nach dem bisher geprüften Material als Feme⸗ rganisationen in Betracht kommien; J1. die S. R. (Schwarze eichswehr), 2. die Organisation Roßbach, 3. die Arbeitsgemein—

schafl Mayer Breslau 1 bel Einlbohnerwehr Bayern Srts⸗

ohne daß er hlervon vorher in Kenntnis gesetzt wurde.

ruppe München), 5. der er, . (München), 6. die O. C. . sanisation Consuh, 7. der Werwolf. Als Femetaten kommen in Betracht zu 1 die acht Fälle Legner, Pannier, Gröschke, Wilms, Sand, Brauer, Holz, Beyer, zu 2 die Fälle Kadow und Böttcher, zu 38 der Fall Hermann, zu 4 die Fälle Dobner, Sandmeyer, Har⸗ tung, zu 5 der 3 Bauer, zu 6 die Fälle Erzberger und Rathenau, zu 7 liegt kein besonderer Fall vor. Ungewiß hinsichtlich ihrer Zu⸗ gehörigkeit sind die Fälle Gareis und Dammers. Mit Rücksicht darauf, daß h den wichtigsten Fememorden (der Schwarzen Reichs⸗ wehr) das Aktenmaterial 6 sehr unvollständig ist, soll deren Behandlung bis zum Eingang und der Durcharbeitung der Akten zurückgestellt werden. Dasselbe gilt für die Fälle, die die Organi⸗ sation Roßbach betreffen. ö. der Arbeitsweise des Aus⸗ schusses soll folgendermaßen verfahren werden; Die BVexichterstatter geben 7 den Einzelfällen einen zusammenhaͤngenden Bericht mit einem Vorschlage, über welche Fragen Beweis erhoben werden soll und welche Personen als Zeugen oder Sachverständige gehört werden sollen. Dementsprechend beschließt der Ausschuß dann Art und Umfang der Beweiserhebung und führt . 2 Um mit der Untersuchung sofort beginnen zu können, soll zunächst folgende Reihenfolge für die er ch h eingehalten werden: 1. der Fall Bauer, 2. die Fälle der Einwohnerwehr München, 3. die Fälle der Organisation Consul und 4. der Fall Hermann. Sobald die Akten zu den Fällen der Schwarzen Reichswehr vor⸗ liegen, werden diese Fälle vorweg behandelt. In längerer Ge⸗ schäftsordnungsdebatte nahmen die Redner zu dem Programm Stellung. Abg. Landsberg (Soz.) wandte iich gegen eine Ein engung des Begriffs Feme sowie eine Verengung des Arbeits⸗ kreises des Ausschusses. Sachlich und historisch bedeute Feme eine angemaßte, also gewalttätige Gerichtsbarkeit. Abg. Baecker (D. Nat.) warnte vor einer Erweiterung der Arbeiten des Aus⸗ schusses, es bestehe sonst die Gefahr, daß der Ausschuß im Herbst noch immer sitze und daß die einzelnen Mitglieder physisch einfach nicht mehr mitarbeiten könnten. Es liege aber im Interesse der Sache, daß möglichst dieselben Mitglieder im As fd blieben. Abg. Scheide mann (Soz.) betonte, bei den Attentaten auf Erz- berger, Rathenau und ihn selbst habe es sich ausgesprochenermaßen um eine „Bestrafung“ gehandelt, bei der die Täter sich sogar über die Reihenfolge unterhallen hätten und darüber, wie man die Arbeiter⸗ schaft am besten zu Putschen veranlassen könnte. Abg. Troßmann n Vp.) führte aus, wenn man praktische Arbeit leisten wolle o müsse man sich auf die Organisationen beschränken, die wirklich eine Gefahr . Das sei aber bei der Einwohnerwehr Bayerns nicht der Fall. Er beantrage daher, diese zu streichen. Abg. Schneller (Komm.) beantragte, zu den Femeorganisationen hinter Werwolf noch alu fäs en., Oberland und Wikingbund. Zum Antrag Troßmann bemerkte Berichterstatter Abg. Levi (Soz ,): Vom Ober⸗ land stamme der Blücherbund ab, dem eine Femetat nachgewiesen sei. ö sei Oberland in Oberschlesien beteiligt gewesen, wo piele

utzende unaufgeklärter Morde vorgekommen seien. Man könne aber an den ganzen oberschlesischen Komplex gar nicht heran., Mit- berichterstgtter Abg. Dr. Schaeffer erklärte, über die Vorgänge in Oberschlesien beständen keine Akten. Ueberdies würden etwaige Straf— taten aus der damaligen Zeit in , auch nach Ansicht des Reichskommissars nicht unter die Gerichtsbarkeit des Reiches fallen. Abg. Dr. Mitte! mann (D. Vp) beantragte auch die Ein— 6 der Tscheka und von Tschekamorden in die Untersuchung. Abg. Schneller (Komm.) wandte sich gegen diesen Antrag. Abg. Dr. Mitte lmamn (D. Vp.) betonte, der Ausschuß müsse ganz glatte, unangreifbare Arbeit leisten und . ich eine Art richterlicher Autorität in Anspruch nehmen. Abg. Dr. Levi en hatte vom Standpunkt der strengen Logik gegen den Antrag Mittelmann nichts einzuwenden. Die Oeffentlichkeit interessiere aber weniger der innere Aufbau dieser , als die Frage, wie es möglich ge— wesen sei, daß diese Organisationen sich jahrelang hätten hallen können. Da werde man immer wieder auf gewisse Zusammenhänge mit den Behörden stoßen. Politisch sei der Antrag Mittelmann nur geeignet, die Aufgaben des Ausschusses zu verwischen. Daher könne er ihm nicht zustimmen. Abg. Bgecker (D. Nat.) wies darauf hin daß man sich erst gegen eine Verengung der Aufgaben des Aus schusses gewendet habe, während man sich jetzt von derselben Sejte gegen eine Erweiterung sträube. Die Tscheka falle unbedingt, unter die vorher angenommene Zweckbestimmung. Die Mehrheit des Ausschusses ftlmmte der Einbeziehung der Tscheka zu, Dagegen stimmten die, Sozialdemokraten und die Kommunisten. Im . wurde das Arbeitsprogramm des Vorsitzenden genehmigt. Bezüglich der Einwohnerwehr in Bayern wurde beschlossen, die Untersuchung nur auf die Landesleitung zu erstrecken. Nächste Sitzung: Mittwoch, den 23. April. Tagesordnung: Berichterstattung über den Fall Bauer.

Der Verfassungsgusschuß des preußischen Landtags trat in seiner letzten . dem Nachxrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger f olge, dem , über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrzats durch die Provinzialverwaltungen bei, der im März dieses Jahres von der . Volkspartei, den Demokraten und den Sozialdemokraten im Landtag e er worden war, da eine Zweidrittelmehrheit gegenüher dem Einspruch des Staantsrats nicht zu erzielen war. Bekanntlich besagt der Antrag, daß in den Aus= schüssen des Reichsrats ein vom Staatsministerium bestimmtes Mit- lied Lie Stimme des Landes Preußen führt. Die,. Gegenstände der . der Vollsitzung sind vorher in gemeinschaftlicher Be⸗ ratung aller preußischen . des Reichsrat zu erörtern. J der Vel tnt werden die Stimmen Preußens einheitlich durch ein vom k bestimmtes Dat h abgegeben, es sei denn, Rah sich mehr als jh Stinmen in der Möinderhelt befunden haben. Jedein gewählten Mitglied ö das Recht zu, bei einheitlicher Gr ne abe seine abweichende Stellungnahme dem Reichgrat be⸗ kanntzugeben. Gegen diese Vorschläge stimmten nur das Zentrum und die Deutschnationalen. Der C . des Stagtsrats soll erst, nachdem das Plenum zu dem Beschluß des Verfassungsausschusses Stellung genommen hat, zur 8 kommen.

Dem Beamtenausschuß des preußischen Land⸗ tags lag gestern ein Aenderungsankrag der Sozialdemokraten zum ö izzeibegmtzengesetz vom 16. August 1922 vor, der, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsberleger zu. folge, Annahme fand, nachdem Ministerialdirektor Abegg erklärt hatte,. daß nicht anzunehmen sei, daß, das neue Gesetz bor dem J. Sktober d. J. verabschiedet werden könne. Der. Aenderungsantrag bringt einige ö in den Vorschriften . die Dienstentlassung und faßt die Ziffer 2 des 18 wie folgt; „Der Schußbholizeibeamte hat dem rechtmäßigen Diensthefehl der zuständigen Dienstvorgesetzten unbedingt nachzukommen. Verwarnungen und, einfache. Verweise gegenüber den Beamten sollen ausdrüglich als ef durch die Dienst. borgefetzen ausgesprochen und dem Bestraften schriftlich übermittelt . Der strenge Verweis wird dem Schutzpolizeibeamten in Gegenwart eines Schutzpolizeibamten, der möglichst dem glei Dienftgrade angehörk, durch den unmittlbgren. Wenftvorgesetzt n oben in dessen Gegenwarß erteilt.! , Der Ausschuß bes r f sich mit einer Eingabe des Polizeiobersten Klüßfer⸗Münster, der über seine ,, qus dem Stgatsdienst durch den green n Minister des Inneren beschwert, weil die Perabschiedung 9.

1 4 chwerde enthält, schwere Vorwürfe gegen ginzelne. Vorgesebte, die 6. Ministeria direkter Abegg mit Entschiedenhert , , mien wurden. Dle Entlassung sei lediglich wegen Ueberschreitung der Altersgrenze erfolgt. Abg. Bor ck (D. Ri behielt sich eine endgüllige Stellungughme über die kündbare Einstellung der Schutz , pollzeioffiziere für sich und seine Fraktion vor.

Nr. 20 des Ministerlal⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung“, herausgegeben im Preußischen Mi⸗ nisterium des Innern, vom 21. April 1925 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. Bek 10 4. 26 Verkauf v. Orden u Ehren⸗ zeichen. RdErl. 15. 4. 26, Kostenpflichtigkeit v. Amtsblattbek RdErl. 16. 4 26, Lehrg. d. Vereinigung f. staatswissenschaftl. Fort⸗ bildung. Staatshaushalt. RdErl. 31. 3. 26, Kassenanschlag der Verwalt. d. Inn. f. 1926. Kommunalverbände. Anw. 16. 4. zum Gewerbesteuergesetz Polizeiver waltung. Bekämyf. von Schund⸗ u. Schmutzschriften. Filmverbot HY lch 12. 4. 26. Verstaatl. der Pol⸗Verw. Wanne⸗Eickel. RdEl. 12 4. 26, Nachweis d. sestgesetzten Geldstrasen RdErl 15. 4. 26, Polizei⸗ kosten. RdErl. I7. 4. 26, Verrechn.“ Anw. d. Pol. usw. RdErl. 15 4. 26, Ueberführ v. Pol -Kanzleibeamten in höh. Gruppen. RdErl. 16. 4 26, Satzung d. Hilsskasse d. Landiägerei RdErl. 9. 4. 26, Verwert. d. Altsachen d. Schutzpol. RdErl. 9. 4 26, Aend. 8 Raum -B. O. Paß u Fremdenpolizei. RdErk. 12. 4. 26, Ausländ. Diplomaten“ u. Ministerialpässe Verkehrs⸗ wesen. RdErl. 9. 4. 26, Erfahrungen bei Flugwettbewerben RdErl. 14. 4. 26, Genehmigung v. Luftfahrtveranstalt RdErl. 14. 4. 26. Zulass. v. Luftverkehrsunternehmen RdErl. 16. 4. 26, Genehmigung v. Luftfahrtunternehmen. RdErl. 16. 4. 26, 34. v. Flughäfen. Nichtamtlicher Teil. Die Deutsche Hoch⸗ schule f. Politik. Ne uerschein ungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8 Mauer⸗ straße 44. Vierteljährlich 1,30 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedrückt) und 2,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 22. April 1926. Telegraphische Auszahlung. 22. April 21. April

Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap. Pes. 1,697 1,701 1693 1,697

Canada .... 1 kanad. 5 41599 4,209 4,189 4,209 Japan.... 19en l, 884 1,988 1,971 1975 Konstantinopel 1 türk. B 2, 165 2, 175 2, 1095 2, 115 London. .... 14 26 40 26 455 20357 26 4495 New Jork... 18 4,195 4,205 4, 1g9 4,205 Rio de Janeiro 1 Milreis o, 591 06593 O, h88 Cbh9 Uruguay . . . . 1 Goldpeso 4 335 4,345 „335 4345 Amsterdam⸗ ; Rotterdam. 199 Gulden 168,38 168,69 168,4 168,76 Athen 100 Drachm. 5,29 551 529 b, 31 Brüssel u. Ant⸗ werpen ... 100 Fres. 16, 96 16,10 15,93 15,07 ,, 100 Gulden 8090 81,10 80, 87 81, 07 eisingfors . . 166 finn. 165147 10657 10547 10557 fallen ... . 166 Lire 16575 is sis iszs. 16,93

Jugoslawien. . 100 Dinar 7,395 7,415 7389 7409

Kopenhagen .. 100 Kr. 109,80 11008 10931 110 09 Lissabon und Oporto ... 100 Eseudo 21,325 21,375 21,325 21,375 , Sosß Iii. gin. 51,65 k 100 Fres. 14095 14,135 14015 14.0655 Prag . .... . I6b6 Fr. 12419 17459 idol iz 6] Schweiz .. . . 100 Fres. 80,98 61,18 80, 98 Sl, 18 Sofa.... Ib deva F„oß5 3506 3oö5 JZ566 Spanien .. .. 100 Peseten 60,53 6078 60 24 60. 40 Stockholm und . Gothenburg. 1090 Kr. 112,94 112,52 11228 112,56 Wien. 5 . . .. 1606 Schilling 59, 1h85 59,298 59,7 69,31

Budapest ... 100 000 Kr. b, 86 5, 8 5. 87 5,89

Ausländische Geldsorten und Banknoten. 21. April

22. April Geld Brief Geld Brief Sobereigns .. 20,47 20,57 V Freg. Stücke ᷣ. 36. 16,17 16,26 Gold . Dollars. 4229 4249 4227 47347 Amerikanische: 1000-5 Doll. 4189 4, 209 4,19 4,21

75 A41ig5 4176 XIIgs

5 2 und 1 Doll. 15 h Pap. Pes. 1,68 170 1,68 1,670 ö!

Argentinische.

Brasilianische . llre O 678 Ogg 0,585 0,505

Canadische ... anad. J 4175 4, 195 4,175 4, 195 nglische:

ö. . 20,37 20,47 20,367 20,467 Bu. darunter 16 20,362 20, 462 20,365 20, 465

Türkis E. 928 türk. Pfd. 6 . . er .

Belgische ... 100 Freg. 14,98 15, 06 14,96 15, 04

100 Leva

Bulgarische .. 4 . 6 ... 100 Kr. 110,2 109,5 110,099 Dan ziger. ... 100 Gulden S0, 69 381,90 So h7 80 97]

innische. .. . 100 finnl. 4 10,51 10,57 ranzösische .. 100 Fres. 14075 14,155 1401 14,09

olländische .. 100 Gulden 16801 168,859 167,96 168, 80

talienische:

über 10 Lire 190 Lire 16,89 16,97 16, 905 16,986

ugoslawische. 100 Dinar 73, N 7,36 7,40

orwegische .. 100 Kr. 9087 g1, 33 l, ꝛ5 91,71 Rumãänische: .

1000 Lei und ; ;

neue boo Lei 100 Lei 1586 1,626 1,8 1,67

unter 500 Lei 100 Lei . Schwedische .. 100 Kr 111,99 112,59 112,99 112,66

Schweller. .. Id reg. So s3 S125 5557 5, Spanische ... 100 Peseten 6045 60756 bo, 09 60.40

T o⸗ssow.:

e ill . loo r. 19413 198473 17395 129,165 , Oesterreichische. n . 59, derer fg ite. 3h S ns 5. 3Jỹ 5536 S366 5 576.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirekto Mengering in Berlin. . Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr. 32. . Vier Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage) und Erste bis Dritte Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage.

8

.

6. Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich , Neichsmarh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung . Verlin außer den ö elbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Neichs mark.

Postanstalten und Zeitungavertrieben für

Einzeine Nummern hosten 0 Fernsprecher: Zentrum 1573.

6 ö gespaltenen Cinheltozeile (Petih 1,05 Neichsmark, einer

ble Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers Berlin Su. 48, Wilhelmstraße Nr, 82.

Anzeigenpreis für den Naum

gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmarh. Anzeigen nimmt an

Mr. 94. Reichs bank girokonto.

Berlin, Freitag, den 235. April, abends.

Poftschecttonto: eri ais. I9 26

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

*

Kar, Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Manustripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. g

t , ᷣᷣᷣ¶QKu—ii—ͥu., ür„!„e᷑᷑᷑a᷑)᷑axx᷑a᷑ ax xx )x )x 222002202022. Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 21. April 1926.

Fil mverhot.

Preuszen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Handelsverbot.

Amtliches. De n tfches Reich. Die amtliche Großhandelsindexrziffer vom 21. April 1926.

Vom 14. bis zum 21. April hat die Gruppe Industrie⸗ stoffe weiter um 1,7 vh auf 124,35 nachgegeben, die Agrar⸗ erzeugnisse haben um 0,5 vH auf 12235 angezogen. Der Gesamt⸗ inder stellte sich damit am 21. April auf 1233 oder um O5 vH niedriger als in der Vorwoche.

Berlin, den 22. April 1926. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platz er.

—————

Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Dr. Carl Hau Schuld und Sühne“ 1 Akt = 147 m Antrag⸗ keller und Ursprungsfirma: Rex⸗Film A. G., Berlin, ist am 1. März 1926 unter Prüfuummer 12668 verboten worden.

Berlin, den 22. April 1926.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

Prenszen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Nachstehend bezeichnetes Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen.

A. Nähere Merkmale des Zündmtttelzs. Herstellende Firma: Elektro⸗Zünder G. m. b. H., Sitz der Firma: Groß Salze, Herstellungk ort; Fabrik in Groß Salze, Bezeichnung des Zündmittels: Elektrischer Brückenglühzünder, Beschaffenheit des Zündmittels: Unentflammbarer Brücken glühzünder mit sestem ö Die Isolierung der Zünd leitungen ist mit einem Feuerschutzmittel imprägniert. B. Verwendungsbereich. Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Dortmund.

Dortmund, den 17. April 1926.

Preußisches Oberbergamt.

J. V.: Weise.

S e or-

Durch rechtskräftigen Bescheid vom 265. März 1926 ist dem hier 8 amm lob, wohnhaften Reisen den Friedrich onzier der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Dandelsbetrieb auf Grund ber Verordnung über Handels— beschränkungen vom 23. Juli 192 untersagt. Hannover, den 17. April 1926. Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Weber.

——

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern nachmittag eine öffentliche Vollsitzung ah. Kenntnis genommen wurde von einer Mitteilung, daß für die Zeit des längeren Urlaubs des Reichs- wehrmmisters Dr. Geßler der Reichsminister des Innern Dr, Külz mit der Wahrnehmung der Geschäfte des re che wehrministers beauftragt worden 4.

Der Reichsrat stimmte, nach dem Bexicht des Nachrichten⸗

büros des Vereins deutscher J der Errichtung

einer Abrechnungsstelle im Scheckverkehr bei der Reichsbankstelle in reiß urg (Breisgau) zu, und genehmigte weiterhin die Verordnung über die Regelung der fürsorgerxechtlichen Beziehungen zum Saargebiet. Wie vor zwei Jahren, so wurde auch diesmal vom Reichsrat der Antrag der Canadian Pageifie Railway Company in Montreal auf Erweiterung der Er⸗ laubnis zur Auswandererbeförderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika über Canada abgelehnt, weil nach Ansicht des Reichsrats ein Bedürfnis nicht vorliegt.

Durch eine Verordnung des Reichsverkehrsministers soll die Zahl der Mitglieder der Beiräte für die Reichs⸗ wasserstraßen von 12 auf 15 erhöht werden. Diese Ver⸗ ordnung bedarf der Zustimmung des Reichsrats. Die Aus⸗ schüfse haben beschlossen, die Genehmigung zu erteilen.

In der Vollversammlung erklärte der Bertreter von Sachsen, daß die Regierung des . taates Sachsen der Ver⸗ ordnung nicht zustimmen könne, weil sich unter den vom Reichs⸗ verkehrsminister Ernannten kein Vertreber der sächsischen Wirtschaft befände. Sachsen könne um so weniger zustimmen, als sächsische Wirtschaftskreise überzeugt seien, daß schon bei ähnlichen Ankässen Zachsen unberGcksichtigt geblieben sei. Ein Antrag e ssens, die Vorlage an die Ausschüsse zurückzuverweisen, fand nicht die genügende Unterstützung.

Der Reichsrat stimmte mit Mehrheit der Verordnung zu.

Angenommen wurde ein Nachtragsetat für 19235. Es handelt sich hierbei, wie der Berichterstatter, Ministerial⸗ direktor Sachs, ausführte, lediglich darum, Ausgaben zu legali⸗ sieren, die im , schon die Zustimmung der beiden gesetz⸗ gebenden Körperschaften gefunden haben. Insgesamt bringt der Entwurf eine Mehrausgabe von 221 Millionen, wovon den Haupt- anteil der Hundertmillionenkredit an die Reichsbahn in Anspruch nimmt. Während diese 100 Millionen durch Hergabe von Reichs⸗ bahnobliggtionen gedeckt werden, . die übrigen Ausgaben teils it Erhöhung oder Neueinstellung gewisser Einnahmen, teils durch Verminderung von Ausgaben kesfnn, werden. Dem Etat für 1Jheö kommt güch noch ein Betrag von 13 Millionen zugute, den die deutsche Reichspost infolge der Nowolle zum Post inan gesetz an die Reichskasse abliefern wird. Von Interesse sst, daß die im Etat vorgesehenen 300 006 Mark zur Durchführung des Volks⸗ begehrens von den Reichsratsausschüssen im Einverständnis mit der Regierung auf anderthalb Millionen erhöht worden sind.

Obwohl die beteiligten Kreise die n n Kosten des Volks⸗

begehrens gu übernehmen haben, sind doch dem Reich für die Ein— tragung erhebliche Mehrausgaben ö Die Weißeritz-⸗Talsperren-Genossenschaft in Freital (Sachsen) hatte eine Entscheidung gemäß § 51 Absatz 2 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 bean⸗ tragt, welcher Kategorie von Anleihen ihre Anleihe von 10 Millionen Mark zuzurechnen ist. Der Reichsjustizminister hat dem Reichs vnt mit eteilt, seine Entscheidung werde dahin lauten, daß für diese Anleihe die Voraussetzungen des 8 51 Absatz 1 des , , vorliegen, und der Reichsrat erklärte sich mit dieser Entscheidung einberstanden. Schließlich wurde noch ein Gesetzentwurf über die Be⸗ strafung des Zweikampfes angenommen.

Der Reichstag hatte bekanntlich seinerzeit beschlossen, daß beim militärischen Duellbergehen obligatorische Dienstentlafsung ein⸗ treten sollte. Dann wurde auf Antrag von mehr als einem Drittel der Reichstagsmitglieder die Verkündigung des betreffenden Ge—= setzes auf zwei Monate ausgesetzt, weil Bedenken entstanden waren 3 die Einführung der obligatorischen Djenstentlassung an

kelle der bloß fakultativen, lediglich im Bereich des militärischen ,, Die Reichsregierung hatte nun dem Reichsrat eine nene Porlage zugehen lassen, wonach für den , en Zwei⸗ kampf die ö assung in der Regel nur fakultativ sta fee solle und obligatorisch nur in schweren Fällen. . Zivilbeamte war in der Vorlage der Regiepüng nur die fakultative Vorschrift ent halten. Dann aber hat die Reichsregierung ihre Vorlage noch dahin geändert, daß entsprechend den Bestimmungen für mili— tärischen Zweikampf auch für den zivilen Zweitampf in der Regel nur die fakultative Dienstentlassung vorgesehen wird und die abligatorische Dienstentlassung nür für schwere Fälle. In dieser

orm wurde die Novelle vom Reichsrat gegen die Stimmen von Thüringen und Mecklenburg-Schwerin angenommen. Die Ver— treter der preußischen Provinzen und das preußische Stagts—⸗ n, e. gaben diesmal einmütig ihre Stimme für die Vor⸗ age ab.

eber ig

über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse für März 1926.

ö Ayril 192 ö . 925 . Mar 1926 Reichsm ar? L Einzahlungen. a) Allgemeine Finanzverwaltung P (Steuern, Zölle, Abgaben) o hne die verpfändeten Zoll⸗ und Stenuer⸗ einnahmen für März 1926. 419 634787 6 833 851 675

31932428 451 567215

344 420 030 2178 271705

b) Sonstige Einzahlungen Summe der Einzahlungen II. Aus zahlu n, a) Allgemeine Michs verwaltung l(ein⸗ schließlich derGtriegslastenausgaben) b) Steuerüberweisungen an Lander

188 383 018 4799719408

un Genn, 165 770 161 2541 511 724

O) Reparationszahlungen ... 36 182 320 299 770 964 Summe der Auszahlungen 690 335 49 7 641 002 096

Mithin Zuschußbedarf] 238 768 284 462730 391

III. Stand der schwebenden Schuld

am 31. März 1926. Reichsmark 1. Zahlungsverpflichtungen aus Schatzanweisungen und Scha tzwechseln . 18 631 200 2. Sicherheitsleistungen mit Schatzanweisungen und Schatzwechseln... .... 522164100

Summe III.. 7d S4 6606 Erläuterungen: 1. Das Gesamtaufkommen an Steuern und Zöllen betrug im ,,, rd. 442,9 Mill. RM, hlervon sind

die verpfändeten Zölle usw. mit. rd. 161,7. bleiben.. 28I,3 Mill. M. Da zu kommen die vom Kommissar für ver⸗= pfändete Einnghmen im März zurück- überwiesenen Beträge aus dem Monat 3 .

Mithin betragen die Einzahlungen w. Js Mi. Mr 2. In den Auszahlungen für die allgemeine Reichsverwaltung sind

die an die Deutsche Reichsbahn gegen Hergabe von Vorzugsaktien ge— zahlten 100 Mill. RM enthalten.

3. Die vorliegende Uebersicht gibt lediglich die Geldbewegung bei der Reichshauptlasse in der Zeit vom 1. April 1925 bis zum 31. März 1926 wieder. Sie umfaßt auf der Ausgabenseite nicht nur die in dieser Zeit bewirkten Ausgaben des Rechnungsjahres 1925, sondern auch die in der Zeit vom 1. April 1925 bis zum 31. August 1925 . für . des Jahres 1924 geleisteten Ausgaben und schließli solche Restausgaben, für die die Mittel durch den Haushalt für 1924 bereitgestellt waren, die aber erst nach dem Abschluß des Rechnungsiahres 1924 (581. 8. 25), also im Rechnungslahr 1925. gezahlt und verbucht werden konnten (J. B. Zahlungen auf Grund des Liquidationsschädengesetzes, Erwerb von Vorzugsaktien der Reichs bahngesellschaft, Fertigstellung im Jahre 1924 begonnener Bauten u. 4. m.). Diese Ausgaben fallen nicht den a,,, des Jahres 1925 zur Last, sondern den aus dem Jahre 1924 in das Jahr 1926 übernommenen Nesten, Hierauf beruht es, daß das Rechnnnge— jahr 1925 bis zum 31. März 1926 rein kassenmäßig mit einem J von rund 463 Mill. RM abschließt, während haus haltsmäßig sich ein Fehlbetrag voraussichtlich nicht ergeben wird und die Summe der Zahlungen auf die aus dem Jahre 1924 in das . . n rn. e n. 34 e 2 nn

er ist a er ausgewiesene Kassenzuschußbedar don d h in r

. 4. In den Berichtsmonat fallen 27 Zahltage, so daß sich bei den Einzahlungen ein Tagesdurchschnitt von 16,7 Mill, bei den Aus zahlungen ein solcher von 25.5 Mill. RM ergibt.

Der Königlich großbritannische Boischafter D Abernon ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Freußischer Landtag. 153. Sitzung vom 21. April 1926.

Nachtrag.

Die Rede des Ministers für Volkswohlfahrt Hirt

siefer in der Beratung des Abschnitts des Volkswohlfahrts⸗

etats „Wohnungs⸗ und Siedlungswesen“ lautet nach dem jetz. vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Im Anschluß an die letzten Ausführungen des Herrn Abg.

Meincke möchte ich kurz mitteilen, daß wir beabsichtigen, in den

Viscount