1926 / 95 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Braunkohlensyndikals usw. Auch die Genossenschaflen würden mit der Liefersperre schwer bedroht. Nach gusgedehnter Debatte beschloß cuf Antrag der Sozialdemokraten der Ausschuß, die Reichsregierung u ersuchen, die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Rege— lung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 in der Weise zu andern, daß der 5 63 folgenden Wortlaut erhält: „Er sorgt dafür, daß eingetragene Genossenschaften und deren Zentralen auf Ver— langen von den auf Grund des Kohlenwirtschaftsgesetzes bestehenden Ko n zu den vom Reichskohlenverband a Brenn⸗ stoffverkaufspreisen ohne Verpflichtung zur Einhallung von Mindest- verkaufspreisen direkt mit Brennstoffen beliefert werden.“ Auf An— trag der Bayerischen Volkspartei beschloß dann auch der Ausschuß, die Reichsregierung zu ersuchen, dein 5 60 der Ausführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 folgende Fassung zu geben: „Er genehmigt die allgemeinen Lieferungsbedingungen der Syndikate und ihrer Handelsgesellschaften und überwacht deren Einhaltung. Er überwacht auch die besonderen Vorschriften derselben an einzelne Verbraucher— gruppen. Er hat hierbei insbesondere darauf zu achten, daß die allgemeinen Lieferungsbedingungen und die besonderen Vorschriften leine Bestimmungen enthalten, dig a) dem Wiederverkäufer die Führung bestimmter Marken oder Sorten verbieten oder auferlegen, b) dem Wiederverkäufer den Absatz an bestimmte Abnehmer oder Abnehmer ruppen untersagen oder begrenzen oder nur, unter er— schwerten Bedingungen und Auflagen erlauben, dem Wiederverkäufer eine Auskunftspflicht an den Lieferanten über Ein sonstigen Bezüge auferlegen, d dem Wiederverkäufer für den Absatz Preisvorschriften machen, die vom Reichskohlenrat nicht ausdrücklich genehmigt sind.“ Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Reichstagsausschuß für das Woh⸗ nungswesen setzte in seiner gestrigen Sitzung die Be⸗ igtung über den Gesetzentwurf zur Abänderung des Mieterschutzgesetzes fort. Entsprechend der Regierungs⸗ vorlage wurden im 5 3 des Mieterschutzgesetzes die Vor⸗ schriften durch Mehrheitsbeschluß des Ausschusses geändert. Bekanntlich konnte nach 5 3 des Gesetzes der Vermieter auf Aufhebung des Mietverhältnisses klagen, wenn der Mieter mit einem Betrag im Lsung war, der den für die Dauer von zwei Monaten zu entrichtenden. Mietzins erreicht. Aus allgemein wohnungswirt— schaftlichen Gesichtspunkten erschien eins Milderung dieser Klage⸗ voraussetzung wünschenswert. Nach Ansicht der Regierung und der Mehrheiß des Ausschusses ließ es sich im Interesse der Erhaltung der Häuser und der ordnungsmäßigen Entrichtung der Hausabgaben nicht weiter aufrechterhalten, daß der Vermieter die Klage erst er— heben kann, wenn die Rückstände bis zu einem Betrage angewachsen sind, der infolge der Zweimonatsfrist einen immerhin erheblichen Teil des Jahresaufkommens ausmacht; dies gilt namentlich für die keines— wegs seltenen Fälle, in denen mehrere Mieter eines und desselben Hauses gleichzeltig unberechtigte e ge von dem Mietzins machen und dieses Verhalten längere Zeit hindurch fortsetzen. Deshalb wurde vom Ausschuß entsprechend der Regierungsborklage beschlossen, bei Verträgen mit, kürzeren, als viertelsährlichen. Jahlungs— abschnitten die Aufhebung des Mietsverhältnisses bereits dann zu— zulassen, wenn der Rückstand den Betrag eines Monats übersteigt. Dadurch, daß die zweimongtige Frist nunmehr in der angegebenen Weise vom Ausschuß herabgesetzt wurde, wird erhofft, daß die ge— dachten Schwiexigkeiten im wesentlichen gehoben werden; indem ver⸗ langt wird, daß der Rückstand den Betrag eines Monats übersteigt, wird aber auch ausgeschlossen, daß bei Verträgen mit Monatszahlung die Herausgabe des Mietsraumes bereits wegen eines einmaligen Verzugs verlgngt werden kann. Soweit hiernach fortan eine er— leichterte Aufhebung Platz greifen soll, läßt der Beschluß des Aus— schusses in dem Bestreben, einen Mieter, dem nur eine geringfügige Verzögerung zur Last fällt, vor der Aufhebung des . zu bewahren und um möglichst viele säumige Mieter zur baldigen Nachzahlung der rückständigen Beträge zu veranlassen, die Erhebung der Aufhebungsklage jedoch erst zu, wenn seit der Fälligkeit des ge— samten, die Aufhebung rechtfertigenden Betrags eine Frist von zwei Wochen verstrichen ist. Ferner konnte bisher nach 83 Abs. 1 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in Fällen, in denen der Mietzins in vier lel—= n oder längeren Zeitabschnitten zu entrichten ist, die Auf— hebungsklage erst erhoben werden, wenn der Mieter mit einem Be— trage im Verzug war, welcher den für die Dauer eines Viertel⸗ jahres zu entrichtenden Mietzins erreicht; bei nur einmaligem Rück— stand war die Erhebung der Klage, wenn Vorauszahlung vereinbart war, erst vier Mongte, im übrigen erst einen Monat nach der Fällig⸗ leit zulässig. Der Ausschuß beschloß, daß auch hier eine zweiwöchige Nachfrist ausreichen soll, wobei die bisherige Unterscheidung zwischen Verträgen, bei denen der Mietzins im voraus und solchen, bei denen er nachträglich zu zahlen ist, wegfallen kann. Schließlich war gemäß 8 3 Absatz 3 des Mieterschutzgesetzes die Aufhebung nicht mehr zu⸗ lässig, wenn der Mieter den Vermieter vor dem Erlaß des Urteils befriedigt hatte oder, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch ,, befreien konnte und bis zum Erlasse des Urteils die Auf— rechnung erklärte. Der Umstand, daß hiernach die Zahlung rück— ständiger Beträge sowie die Geltendmachung von Gegenforderungen mit einer den Klageanspruch beseitigenden Wirkung noch bis zum Erlasse des Urteils zweiler Instanz erfolgen konnte, hatte in der Praxis insofern zu Unzukträglichkeiten geführt, als die Vorschrift dazu mißbraucht worden ist, die Zahlung der Mietbeträge unberechtigter⸗ weise übermäßig lange hinauszuschieben. In Anbetracht . beschloß nunmehr der Ausschuß, die Befugnis des Mieters, die Aufhebung noch im Prozeß durch Zahlung oder Aufrechnung abzuwenden, forkan in der Welse zu beschränken, daß die Zahlung oder Aufrechnung nur innerhalb zweier Wochen seit Erhebung der Klage, längstens aber bis um Schlusse der mündlichen Verhandlung erster Instanz, auf welche

as Urteil ergeht, zulässig . soll. Zahlt der Mieter erst nach

Erhebung der Klage, so fallen ihm, wenn der Vermieter, daraufhin alsbald . t, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt

zu erklären, nach allgemeinen prozeßrechtlichen Grundsätzen die Kosten es Verfahrens zur Last, da der Mieter in dem Rechtsstreit unter⸗ legen sein würde, wenn die Erledigung nicht eingetreten wäre. Zur Vermeidung von Zweifeln wird dies in einem dem Absaz 3 des 8 3 angefügten zweiten Saße durch Beschluß des Ausschusses noch be⸗ sonders ausgesprochen. Das Gesagte gilt auch für eine nach der

lageerhebung erklärte Aufrechnung; der Ausschuß war, der Auf- affung, daß im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewittschaftung der Häuser von dem Mieter, der gegenüber der Mietzinsforderung einen zur Aufrechnung geeigneten Gegengnspruch zu haben glaubt, verlangt. werden müsse, daß er die, Erklärung tunlichst frühzeitig abgibt, jedenfalls aber nicht zuwartetk, bis der Vermieter wegen der Nichtzahlung Klage auf Aufhebung des Mietverhältnisses gegen ihn erhoben hal. Die Beratung über die Abänderung des Mieter fire err. wird fortgesetzt.

h.

Der Siedlungsausschuß des preußischen Land⸗ tags beschäftigte ch gestein. mit demokratischen Anträgen auf Aenderung des Rezichssiedlungsgesetzes usw. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitnungsverleger soll zur Beh hege n von Land für die Anlieger⸗ edlung neben der Enteignung die Zwangspacht mit Kaufanwart⸗ Haß, eingeführt werden. Ferner wird eine . an die Lanbeskulturbehörden gefordert, daß sie Anträge auf. Anlieger⸗ stedlung nicht allein aus dem Grunde ablehnen, weil die Antrag⸗ steller nicht alsbald bar zahlen oder nicht Eicherheit hinterlegen können, sondern daß die Landeskulturbehörden nach den. Vor⸗ ,, des Flüchtlingssiedlungsgesetzes als Entschädigung für das abgetretene Land auch „eine als Reallast an . tilgbare Naturalwertrente“ festsetzen. Abg. Stendel (D. Vp.) lehnte die Anträge wegen der notwendigen Aenderung des Siedlergesetzes ab. Abg. We nde⸗Winzig (D. Nat) sprach sich für Neusiedlungen aus, ebenso der Redner des Zentrums, der vorschlug, durch e n einer Rentenbank die Geldmittel für Neusiedlungen auf⸗ zubringen. Nachdem auch die Regierung eine ablehnende Stellung lingensmmen hatte, wurden die Anträge abgelehnt.

——

Handel und Gewerbe. Berlin, den Telegraphische Auszahlung.

April 1926.

Buenos⸗Aires. 1 Pap. ⸗Pes. Canada.... ! K Konstantinopel ö,, New Jork. .. Rio de Janelro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam.

Athen ..

Brüssel u. Ant⸗

werpen ... ,,,, Helsingfors ..

Italien

Jugoslawien. . Kopenhagen .. Lissabon und

Oporto ...

Schweiz ... ;

Sofia ..

Spanien .... Stockholm und

Gothenburg. ,, Budapest ...

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

23. April

100 Gulden 100 Drachm.

100 Gulden 100 finnl. Ab

100 Eseudo

100 Peseten

100 Schilling 100 000 Kr.

Brief 15707 4,209 13991 2326

26 445 4 20h Y ößhl 45341

168,76

5.5

14,90 51 9?

10 555 16956 741 110 66

21, 40d do ht 13, 95 1246 SJ, 266 3 56 66 45

11252 Hd Jh h. Sr

Soybereigns .. 20 Fres.⸗ Stucke Gold⸗Dollars. Amerikanische:

1000-5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische . Canadische ...

Englische:

große ..

14u. darunter Türkische .... Belgische ..

Bulgarische Dänische .. Danziger ..

ö .

Italienische: über 10 Lire Jugoslawische. Norwegische ..

Rumüänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 50h Lei Schwedische .. Schweizer ... Spanische ... Tschecho⸗slow.: h000 Kr. . . . 1000Rr. u. dar. Desterreichische. Ungarische ...

französische .. olländische ..

Nach dem Jahresbericht der Chrom o⸗Papier⸗ und I. Gustav Nazork,

Carton⸗Fabrik für 1925 waren dem

gesellschaft,

wieder wesentlich zurückgegang

15 361 6 (161

(4065 t). (2 347).

im Vorjahre 2681 000 Stück.

trächtliche bezogenen

verhältnisse im Stroma ohne Störung.

23. April

lG Sulden 100 finnl. K

100 Peseten

100 Schillin 100 006 Kr. .

Brief 20,57

26

4,207 4, 193 1,705

1196

20, 468

20. 462 2, 196

14,91

11009 S0 9? 10 56 14 652

168 36

Leipzig⸗Plagwitz, auf fast 6. Millionen Reichsmark gestiegenen Umsatze entsprechend die Außenstände und Verbindlichkeiten höher als im Voriahre; im V laufe der ersten 3 Monate dieses Jahres sind jedoch die letzteren Von nennenswerten Verlusten blieb die Gesellschaft im Berichtsjahre verschont. Nach Abzug der Abschreibungen und sämtlicher Unkosten, der vertrags⸗ und satzungè⸗— mäßen Vergütung an den Vgrstand und,. Aussichtsrat sowie der 1 an Beamte und Arbeiter bleibt ein Reingewinn von 126 724 RM, wovon je 769 116340 RM auf die Vorzugs⸗ und Stammaktien zu verwenden sind, fo daß ein Vortrag von 10 384 RM für das neue Geschäftsjahr bleibt.

Nach dem Bericht des Eschwei‚ler Berg werks Vereins Kohlscheid über das Geschäftsjahr 1924.‚25 erreichte die Förderung der Gruben ea. S3 o des letzten Friedensiahres. Im einzelnen stellen sich die Produktionsziffern wie folgt: 1924/25 (1923/24 in Klammern) 2 442 594 t 1 563 410 t), die Er⸗ zeugung: von Koks 652ꝰ 888 6 (353 593 t), Briketts 94735 t (54 125 t), Roheisen 161655 t (176053 ), der Nebenprodukte: Teer (1618 t), Ammoniak S299 t t wurden 1924jñ25 13 969 Arbeiter

13248 t Gießereiroheisen, Fertigfabrikate 37 430 4. J

Benzol 3345 t An Fremde würden versandt: 2390760 Stück Schlackensteine, ; ĩ der Ningofenziegelel wurden 4612 000 Ringosensteine hergestellt, Zur Vervollständigung des Pr duktionsprogramms des Hüttenwerks wurde am Schluß des Geschäftts— jahres das in Eschweiler in der Nachbarschaft gelegene Röhren⸗ walzwerk der Eschweiler⸗Ratinger Metallwerke A. G. käuflich worben. Der Betrieb des Werkes, welches nahtlose Röhren her und im Röhren-Syndikat eine Beteiligungeziffer von ging am 1. Juli v. J. auf die Gesellschaft über. Der Interessengemeinschast mit den Vereinigten Hüttenwerken Burbach Cich - Düdelingen betrug 5 ho3 gög RM. Die Abschreibungen be⸗ liefen sich auf 2200582 RM, 1, 3 192 060 RM. Der Aussichtsrat erhält l Nach dem Geschäftsbericht der Kraftübertragungs⸗ werke Nheinfelden über das Geschäftssahr 1925 herr ersten Vierteljahr des Jahres 1925 ier Wassermangel im auf den im Sommer und Herbst günst der Spätherbst

die

14 65 Dividende erforderten 1072 RM.

Wasserstände . und des aus der Schweiz Stromabgabe Trotz der im Laufe des

Nettoförderung

Anteil an der

ge Wasserstände folgte sich allmählich entwickeln Wasserknappheit. Das Dampfwerk war an 147 Tagen in Betrieb. Die verhältnismäßig Verkauf von Nachtstrom Fiemdstromes bisher noch nicht erreichtes Maß steigen. Geschäftstahres zunehmenden Krise des Wirtschaftslebens war der Stromverbrauch, abgesehen von einzelnen Fällen, nicht zurückgegangen. Im laufenden Geschäftsjahr machen sich sedoch die ungünstigen Zeit— jatz bemerkbar. Der Betrieb verlief wieder Der Reingewinn einschl 46590 Rn Vortrag beträgt 1 433 374 RM. Dem Reservefonds fließen 69 364 RM zu, 10 00 Gewinnanteil auf 12000 000 RM Aftienkapital erfordern

l, Mill. Mark. Die Vergütung für den Aussichtsrat beträ 66 956 RM. Der Versorgungskasse werden überwiesen 50 000 MM. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 47 554 RM.

Nach dem Jahresbericht der Anglo Continentalen (vormals Ohlendorff' ichen Gugno⸗ Werke in Ham burg für 1925 betrug der Reingewinn einschließlich des Vortrags aus dem Jahre 1924 42 203 RM, wovon 300 Rm gleich 6 vH. Di⸗ vidende auf die Vorrechtsaktien entfallen, 14000 RM dem Aufsichtsrat zukommen, so daß ein Ueberschuß von 27 903 RM. verbleibt, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

New York, 22. April. (W. T. B.) Die Federal Re⸗ serve Bank of New Jork hat die R edler sntz ate von 4 auf 33 vH herabgesetzt.

Wien, 22. April. (W. T. B.) Wochenaus weis der Oesterreichischen Nationalbank vom 15. April (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 7. April). In Tausend Schillingen. Aktiva. Gold, Devisen und Valuten 560 492 (Abn. 4351), Wechsel, Warrants und Effekten 9 120 (Abn. 6627), Darlehen gegen Handpfand 241 (Jun. 7), Darlehenschuld des Bundes 185 393 (— , Gebäude amt Einrichtung 10931 (——, andere Aktiva 390 796 (Abn. 6449). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (unverändert), Reservefonds 4552 (unverändert), Banknotenumlauf [49 446 (Abn. 41 370), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 74 5964 (3un. 30 564), sonstige Passiva 353 974 (Abn. 6449).

Budapest, 22. April. (W. T. B.). Wochenausweis der Ungarischen Nationalbank vom 15. April in Klammern vom 7. April). In Pengö. 1 Pengö 12500 Kronen. Gold, Silber,. Devisen⸗ und Valutenstand 230 012714 (234 452 , Wechsel auf Effekten 135 898 945 (139 420 208), Staatsschuld 1654 140 231 (154 140 231), sonstige Aktiven 258 130 237 (258 718 174), Notenumlauf 344 077 645 (365 746 475), Staats, und Privatqukt⸗ haben 209 719 878 (196 467 925), sonstige Passiven 194779 604 (194 911 435). .

London, 22. April. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 22. April (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 15. April) in Pfund Sterling: Gesamt⸗ reserve 25 998 000 (3Zun. 474 000), Notenumlauf 140 166 0090 (Abn. 5h56 000), Barvorrat 146 410 060 (Abn. 81 9000), Wechselbestand 68 031 600 (Zun. 1 4894 000), Guthaben der Privaten 1063 196 000 (Abn. 423 000), Guthaben des Staates 12 369 000 (Zun. 1405000), Notenreserve 24 662 900 (Zun. 495 900), Regjerungssicherheiten 39 270 000 (Abn. 940 000). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 22,50 gegen 22,27 v5. Clearinghouseumsatz 779 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 27 Millionen mehr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. April 1926: Ruhrrevier; Gestellt 21 513 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt

. Die Elektrolytkupfernotjerung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 22. April auf 132,00 4 (am 21. April auf 132,25 A) für 100 kg. .

Berlin, 22. April, (W. T. B) Pt eisnotierun gen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 0 kg frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. [Original packungen.) Notiert unc öffentlich angestellte heeidete Sach- berständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 17,759 bis 22, 90 A6, Gersten—⸗ grütze, lose 17,75 bis 18,59 MS, Haferflocken, lose 21,50 bis 22,00 M6, Hafergrütze, lose 22,590 bis 253,00 46, Roggenmehl Cl 16,25 bis 15,00 M, Weizengrieß 25.00 bis 26.00 M, Hartgrieß 26, 90 bis 27,00 A, 70 0, Weizenmehl 20.26 bis 25,00 A, Weizenauszug⸗ mehl 26,00 bis 29,25 M. Speiseerbsen, Viktoria 18,00 bis 23,09 4, Speiseerbsen, kleine 15,00 bis 16,900 M, Bohnen, weiße, Pert 11,25 bis 13,00 M, Langbohnen, handperlesen 15,50 bis 24,00 4, Elen, kleine 15,50 bis 26,50 M, Linsen, mittel 28400 bis 3400 M, Linfen, roße 3400 bis 45,50 „A, Kartoffelmeh!l 1425 bis 17,75 M

akkaroni, Hartgrießware 49, 90 bis 60,75 4, Mehlschnittnudeln 29 66 bis 34,50 M, Eiernudeln 45,00 bis 72,50 A6, Bruchreis 17,00 big 1800 A4, Rangoon Reis 19,59 bis 20,00 S, glasierter Tafel = reis 21700 bis 33,00 ce, Tafelreis, Java 33,09 bis 49,00 M. Ringäpfel, amerikan. 65,09 bis. S6, O9 A. getr. Pflaumen 901100 in Originalkisten 3890 bis 41,90 . getr. Pflaumen 99 lo in Säcken 34, 7h bis 35,25 „, entsteinte Pflaumen Ho / 199 in Original- kisten und Packungen b6,00 bis 58, 60 S. Kal. Pflaumen 40160 in Originalkisten 62, o bis 62.50 M, Rosinen Caraburnu * Kisten bo, 00 bis 68,900 MS, Sultaninen Caraburnu 70,00 bis 106,00 4, Korinthen choice 43,00 bis hl, 00 AMS,, Mandeln, süße Bari 196,006 bis 2306,00 M6. Mandeln, bittere Bari 216,00 bis 250, 95 AM, Zimt KFassia) 190,90 bis 105,00 A6, Kümmel, holl. 33,90 bis 36, 09 M, schwarzer Pfeffer Singapore 17,09 bis 210,09 4 3 Pfeffer Singapore 21090 bis 235,090 A, Rohkaffee Brasil 16h, 0) bis 220,00 M, Rohkaffee Zentralamerika 220, 90 bis 300 o A, Röstkaff ée Brasil 246, 0h bis 2596 0605 S, Röstkaffee Jentral— amerika 250,00 bis 400,00 A, Nöstgetreide, lose 16,00 bis 19, 00 M, Kakao, fettarm 52, 00 bis 90,00 SS, Kakao, leicht entölt go, 00 bis 120,00 A6, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 406. 900 6, Tee, indisch, gepackt 415,00 bis böb, 0 S, Inlandszucker Melis 29,56 bis l, 00 A, Inlandszucker Raffinade 30,50 bis 34.00 M, Zucker, Würfel 35,2 bis 37,00 Mc, Kunsthonig 3209 bis 33.00 „S6, Jucker⸗ . hell, in Eimern 26265 bis 37,56 A6, Speisesirup, dunkel, in

imern —— bis —— 4, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 88, 90 bis 107,09 M, Marmelade, Vierfrucht 36,00 bis 40,0 f. Pflaumen, mus in Eimern 37,50 bis 47,00 M, Steinsalz in Säcken 290 his 3M HA, Stein salz in Packungen —— bis —— 4, Siedesalz in Säcken 50 bis 470 M6, Siedesalz in Packungen bis —— 4, Bratenschmalß in Tieres, Sa, o0 bis 83 50 46, Bratenschmalß; in Kübeln 82,50 his 84 00 A, Purelard in Tierces 80,50 bis 82.0 M, Purelard in Kisten S100 bis 83,0 4, Speisetalg, gepackt ho, O0 bis So 00 M, Margarine, Handelsware L 69,00 4, U Hg, Oh bis 66, 00 M, Margarine, Spezialware 1 82.00 biß 84,969 ,. I. 69,69 bis 71,00 M, Molkereibutter La in Fässern 180,06 bis 185, 00 Az, Molkereibutter Ja in Packungen 15700 bis 192.90 M, Molkerei' butter La in e en 165,00 bis 175,00 AÆ, Molkereibutter La in ,. 172, 90 bis 182, Hh A, Auslandsbutter in Fässern 19200

is 199,00 M, Auslandsbutter in Packungen 199, 00 bis 206,00 4A,

Corned beef 1216 lbs. per Kiste b2, 00 bis 53, 90 M, ausl. Speck, geräuchert, 8 10-1214 bis —— A4, Allgäuer Romatyour Hö, b bis 75,00 t, Allgäuer Stangen. 48, 009 bis 3, H6 M, Tissiter Käse, vollfeft 110, 00 bis 120.00 4A, echter Edamer 40 0 95,00 bis 10000 , echter Emmenthaler 166.90 bis 175,00 4A, ausl. ungez, Kondensmilch 48/16 25,090 bis 26,00 4A, augl. gez. Kondensmilch 28,00 bis 30,75 A, Speiseöl, ausgewogen 67, 00 bis 74.00 4.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage)

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Verlag der Geschäftsstele (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Fünf Beilagen 3. leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

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Denutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich , Neichsmarhk. w Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den n Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die . 22 Geschäftsstelle Sm. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32. Einzeine Nummern kosten 6,30 Neichsmark. Fernsprecher: Zentrum 1573.

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Anzeigenpreis für den Raum

Anzeigen nimmt an

Mr. 95. Reich

sSsbantgirotonto.

Verlin. Sonnabend. den 24. April, abends. Poteschecktonto: Verun aa. 1926

2

einschließzlich des Portos abgegeben.

.

mR Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müfsen völlig druckreif eingereicht es mu; aus den Manustripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Berantwortung für etwaige auf Berschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Mannskripts ab. Xx

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Exequaturerteilungen. Verordnung über die Auflösung der Außenhandelsstelle für das Buchgewerbe. Bekanntmachung, betreffend Berichligung der Liste der Preise des Mitteldeutschen Braunkohlen⸗Syndkkats. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II. Preußen. Achter Nachtrag zur Bekanntmachun bezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe. Bescheide über die Zulassung von Zündmitteln.

der im Oberbergamts⸗

Amtliches.

Deutsches Reich.

. italienischen Generalkonsul in Ginseppe Pellegrini und dem Konsul von

l Haiti in Kiel Max Dorn ist namens detz Reichs das Exequatur erteilt

Verordnung

über die Auflösung der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe. Vom 22. April 1926.

Auf Grund des 8 1 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen vom 8, April 1920 zu der Verordnung über die Außenhandels⸗ kontrolle vom 23. Dezember 1919 (RGBl. 19 wird hiermit verordnet:

Die Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe wird

Berlin, den 22. April 1926. Der Reichswirtschafts minister. J. A.: Flach.

Bekanntmachung.

In der im Reichsanzeiger Nic. 2 vom 21. April 1926 veröffentlichten Liste der Preise des Mitteldeutschen Braun kohlen-Syndikats ist folgende Berichtigung vor— zunehmen:

Magdeburg⸗Helmstedter Revier.

a) Tege⸗ und Tiesbauwerke einschl. Gewerkschaft Humboldt-

Wallensen. Förderkohlen . Siebkohlen .. Stückkohlen Förderkohlen Siebkohlen L. Stückkohlen 1

Berlin, den 23. Apri

Attiengesellschaft Reichs kohlen verband. Keil ppa. Dr. Lintl.

Gruben Frle⸗ dericke, Emma u. Prinz Wilhelm

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Neichsgesetzblatts Teil II enthält: das Gesetz über das Abkommen zwischen Deutschland und Polen die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecken der Netze

h der Mecklenbürg⸗Schwerin Küddow sowie über den Verkehr auf diesen Strecken, vom

die Bestrafuͤng des Zweikampfs gestimmt hat.

das Gesetz über das auf der e in Helsingfors ge⸗ Hife Abkommen zur Bekämpfung des Alkoholschmuggels, vom 14. April 1926,

das Gesetz über die Verfrachtung alkoholischer Waren, vom 14. April 1926, und

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Haiti über die Aufhebung des Ausgleichsverfahrens, vom 16. April 1926.

Umfang 25 Bogen. Verkaufspreis 30 Reichspfennig. Berlin, den 23. April 1926. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

Achter Nachtrag zur Bekanntmachung der im Oberbergamtsbezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe.

Der Wettersprengstoff Wetter⸗Ammoncahücit E, lfd. Nr. B 4 der Liste der Bergbausprengstoffe, wird für den gesamten Bergbau, für Schlagwettergruben und schlagwetterfreie Stein⸗ kohlengruben mit der Höchstlademenge von 800 g im Ober— bergamtsbezirk Bonn zugelassen. Bonn, den 20. April 1926. Preußisches Oberbergamt.

Zündmittel⸗Zulassungsbescheid.

Das nachstehend bezeichnete Zündmittel der „Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H. in Köln-Niehl“ wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in allen der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen:

a) Bezeichnung des Zündmittels: Feuersicherer elektrischer Moment⸗

g, mit Papphülse oder Messinghülse und Vergußmasse Nr. 3

b) Herstellungsort: Fabriken in Porz, Hochkreuz bei Köln und Kamen i. Westf.

o) Beschaffenheit der . Die Zünder sind Brückenglüh⸗ zünder mit festem Zündkopf. Ihrer Form nach sind es Auf— steckzünder, die mit ihrer Hülse auf die Sprengkapsel auf— gesteckt werden. An Stelle des bisher als Vergußmasse be— nutzten Schwefels ist eine als nicht brennbar beseichnete und von der Herstellerin,Vergußmasse 36“ genannte Vergußmasse zur Anwendung gelangt. Der Zäündkopf ist in dieser Vergußmasse so eingebettet, daß der obere Teil des Kopfes herausragt. Bie Papphülse ist mit einem Feuer⸗ schußzmittel impraͤgniert. Die Zünderdrähte bestehen aus ver—⸗ zinktem Eisen und sind mit zwei je H mm breiten Papier- streifen fest umwickelt, die ebenfalls mit einem Feuerschutz= mittel imprägniert sind. i solierung und zum Schutze gegen Feuchtigkeit und Wasser sst, die Papierumwicklung der Drähte mit einer von der Herstellerin mif „Rilignit“ benannten Masse getränkt.

d) Besondere Bedingungen: Keine.

Breslau, den 14. April 1926. Preußisches Oberbergamt.

Bescheid über die Zulassung von Zünd mitteln.

a) Bezeichnung der Zündmittel:; Elektrische Brückenglühzünder mit Papphülse und mit Messinghülse.

b) Name und Sitz der Firma: Glekttrozünder G. m. b. H., Berlin,

) Ort der Herste ung; Fabrik in Groß Salze bet Schönebeck.

d) Beschaffenheit der Zündmittel: Die Zünder haben ungefähr 3b. mm hohe hellbraune Papphülsen von ungefähr 8,5 mm äußerem Durchmesser oder 44 mm hohe Meffinghülsen von ungefähr 7,5 mm äußerem Durchmesser. Sie haben festen Zündkopf. Die Zünder, mit Papphülse sind Aufsteckzünder, dieienigen mit Messinghülse Aufsteckzünder oder Einfteckzünder. Die Zünder sind unentflammhar und feuersicher gemacht.

e) Zugelassen für den gesamten Bezirk des Sberbergamts.

Halle (Saale), den 21. April 1926.

Preußisches Oberbergamt. i

Nichtamtliches.

Denutsches Reich. Berichtigung. In dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher

eitungsverleger über die Sitzung des Reichsrats am 2X. April ö die Angabe über die Stellungnahme von IHlecenbib il

chwerin zu dem ö dahin zu berichtigen, daß ür den Gesetzentwuürf über

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Preußischer Landtag. 1654. Sitzung vom 22. April 1926. Nachtrag.

Die Rede, die der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger im Laufe der zweiten Beratung des Gestütshaushalts gehalten hat, lautet nach dem vor— liegenden Stenogramm wie folgt:

Es ist heute wiederholt davon die Rede gewesen, welche Stellung die Pferdezucht in unserer Landwirt⸗ schaft gegenwärtig überhaupt noch habe. Diese Stellung geht einmal aus dem Wert hervor, den die Pferdezucht an sich hat. Sie haben bereits von einem der Herren Redner gehört, daß von der Hauptlandwirtschaftskammer ich habe ihre Zahlen angegeben, um damit eine möglichst objektive Stelle zu haben der Wert der gesamten Viehzucht auf 12,4 Milliarden und der Wert der Pferde allein auf 3,3 Milliarden berechnet wurde. Diese Zahlen habe ich in einer ausführlichen Darlegung vom 5. März d. J. über die Regelung des Pferdezolls in den schwebenden Handels- vertragsverhandlungen niedergelegt. Hieraus geht zweifellos hervor, daß die Pferdehaltung in unseren landwirtschaftlichen Be⸗ trieben heute noch eine außergewöhnlich große Bedeutung hat.

Ihre Bedeutung steigert sich aber, wenn man die Frage be⸗ antwortet: Wer ist es denn, der die Pferde hält? Ich habe in dieser Denkschrift nachgewiesen, daß nach der Betriebs- zählung vom 128. Juli 1997 von dem gesamten Pferdebestand von 3.4 Millionen Stüä damals allein 24 Millionen, das sind rund 70 vH, auf die bänerliche Bevölkerung mit einem Grundbesitz bis 50 Hektar entfallen. Ich sage ausdrücklich, auf die bäuerliche Be⸗= völkerung mit einem Grundbesitz bis 50 Hektar; gewöhnlich sieht man als bäuerliche Bevöllerung die Besitzer bis 100 Hektar an, und in Ostpreußen, wo die Verhältnisse noch anders liegen, muß man auch die Besitzer von 100 bis 125 Hektar noch zur bäuerlichen Bevölkerung rechnen. Wenn ich solche Zahlen zugrunde legen würde, dann käme ich auf mindestens 85 bis 90 vH. Das ist dann also die Zahl der gesamten Pferde, die auf die bäuerliche Zucht entfallen.

Nun entsteht aber vor allem die Frage, welche Stellung denn die Pferde in dem Betriebe der Landwirtschaft selbst einnehmen. Es kann kein Zweifel darüber herrschen, daß die Ausnutzung der Weiden vielfach am besten durch Pferde geschieht, und eine Um— stellung auf andere Tierarten ist häufig nur in einem beschränkten Umfange möglich. Ich habe daher auch in genannter Denkschrift nachgewiesen, daß gerade gewisse Pferdezuchtgegenden sich durch einen großen Anteil von Weide an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche auszeichnen, und daß also ein natürlicher Zu—= sammenhang twischen der Pferdezucht und der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche besteht. l

Dies ist aber noch gar nicht entscheidend, sondern die Frage: Welche Stellung nimmt nun das Pferd in der Zukunft im Betriebe ein? Verschiedene Redner haben naturgemäß dazu Stellung ge⸗ nommen und haben diese Frage je nach ihrer Einstellung zum landwirtschaftlichen Betriebe verschieden beantwortet. Eine Auf⸗ klärung können wir von jenen landwirtschaftlichen Sachverständigen erhalten, die im letzten Sommer in Nordamerika gewesen sind. Sie haben ihre Erfahrungen jüngst bei den Verhandlungen der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft wiedergegeben. Sie gehen dahin, daß die Grenze der Mechanisierung und Motori⸗ sierung der Landwirtschaft viel niedriger ist, als man gemeinhin annimmt chört, hört! bei der Deutschnationalen Volks⸗ bartei)h, auch in Nordamerika. Wie muß es dann erst bei uns sein Geben wir uns also nach dieser Richtung nicht etwa der Meinung hin, daß wir in der Mechanisierung und Motorisierung Grenzen fänden, die so weit gingen, daß eine wesentliche Be⸗ schränkung unseres Pferdebestandes möglich sei. Wenn das aber der Fall ist, dann geht daraus ohne weiteres hervor, daß die Er— haltung der Landwirtschaft in ihren betrieblichen Zusammenhängen auch für die Pferdezucht die entsprechende Berücksichtigung finden muß. Das haben nun die Landwirte von selbst gefühlt, und sie haben daher nach dem Kriege die Pferdezucht in einem solchen Maße ausgedehnt, daß wir mehr Pferde hatten als vor dem Kriege, allerdings das räume ich ein auf Kosten der Qunnlität; denn man hat in der Tat vielfach nur Fohlen erzeugt, weil eben die Pferde einen guten Preis hatten, und hat auf die Qualität der Pferde das geringere Gewicht gelegt. Das wird aber nun ganz von selbst anders werden. In dem Moment, in dem die Reichsregierung das Verbot der Pferdeeinfuhr aufgehoben hat, war sofort ein Rückgang unserer Pferdezucht zu verzeichnen. So ergibt sich denn, daß wir schon am 1. Dezember vorigen Jahres in