1926 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

plitterung der Gerichtsbarkeit ist beseitigt. Jeder kann nunmehr pwissen, welches Gericht für seinen Fall zuständig ist. Die Zahl der⸗ jenigen, welchen die Wohltaten dieser sozialen Gerichtsbarkeit zu⸗ teil werden, wird sich voraussichtlich unter der Geltung des neuen Hesetzes verdoppeln.

Meine Damen und Herren! Es ist klar, daß ein so ein⸗ schneidender Gesetzentwurf während seiner Vorbereitung Gegen⸗ stand langwieriger und schwieriger politischer Auseinandersetzungen

ewesen ist. Diese bewegten sich in erster Linie um die Frage des E. eln ses der Arbeitsgerichte zur ordentlichen Justiz. Sonder⸗ gerichte oder Eingliederung in die ordentliche Justiz! war die entscheidende Frage. (Zuruf von den Kommunisten) Sie ist es auch heute noch. Die Idee, alle behördlichen Aufgaben der Sozialpolitik für die Arbeitnehmer durch besondere Arbeits⸗ behörden lösen zu lassen, die einheitlich über das ganze Reich ver⸗ breitet und in ein Reichsarbeitsamt zusammenzufassen wären, schließt auch den Gedanken einer besonderen, von der übrigen Justiz vollständig losgelösten Arbeitsgerichtsbehörde ein. (Sehr richtig! links) Dieser Idee steht gegenüber die grundsätzliche Ablehnung jeglicher Sondergerichtsbarkeit und demnach das Verlangen, die Arbeitsgerichte restlos in die Justiz aufgehen zu lassen. Daß der Streit überhaupt entstand, hat seinen Grund einmal in der Neu— heit der Probleme, ferner in dem geschichtlichen Verlauf der bis⸗ herigen Lösungsversuche, endlich vor allem in der weitverbreiteten Annahme einer nicht genügenden sozialen Einstellung und Vor— bildung der ordentlichen Richter. (Ironischer Zuruf links: Ist nur Annahmeh Ueber die Berechtigung oder über das Maß der Berechtigung dieser Annahme braucht hier nicht gestritten zu werden, wenigstens von meiner Seite nicht. (Sehr richtig! links.) Es genügt, das Vorhandensein dieser Auffassung festzustellen, um den Meinungsstreit zu erklären.

So ideal der Aufbau der besonderen Arbeitsbehörden auf der ganzen Linie der Arbeitnehmerinkeressen an und für sich auch sein mag, er mußte doch schon an der praktischen Unmöglichkeit seiner Durch— führung in den gegenwärtigen Zeitläuften scheitern. Es ist sogar fraglich, ob solche Arbeitsbehörden alle die Vorzüge hätten entwickeln können, welche sich die Verteidiger dieser Idee vorstellen. Das Gebiet des heutigen sozialen Rechts ist so umfangreich, daß es auch einem Vorsitzenden der so konstruierten Arbeitsgerichte schwer fallen würde, alle einschlägigen Fragen zu beherrschen.

Entscheidend für die Stellungnahme der Reichsregierung waren aber keineswegs diese praktischen Bedenken, sondern entscheidend waren grundsätzliche Erwägungen. Gewiß hat sich das Arbeitsrecht als Sonderrecht entwickelt. Daraus folgt aber nicht, daß es Sonderrecht in vollem Umfange bleiben muß. Das Recht aller Stände ist ge— schichtlich als Sonderrecht geworden. Trotzdem verlangt die Einheit⸗ lichkeit des Volkes und des Staates, daß solche Sonderrechte auf die Dauer mit dem allgemeinen Recht verwachsen und das allgemeine Rechtsleben durchdringen. Das gilt um so mehr, wenn ein solches Sonderrecht einen großen oder gar wie in unserem Falle den größten Teil des Staatsvolkes erfaßt. Wollte man anders verfahren, so würde jeder Stand sein Sonderrecht als dauernde Einrichtung beanspruchen; wir würden den nationalen und staatlichen Notwendigkeiten der Gegen— wart damit keine Rechnung tragen, würden vielmehr in die überlebten Zeiten ständischer Gliederung des Volkes zurückfallen. Angesichts des tiefen Sturzes der deutschen Nation und des Deutschen Reiches infolge des verlorenen Weltkrieges wäre eine solche Zersplitterungsgefahr doppelt bedauerlich und verhängnisvoll.

Vielleicht scheinen dem einen oder anderen solche Erwägungen die Tragweite der Streitfrage zu überschätzen. Ich bin anderer Ansicht. Es handelt sich hier um eine der wichtigsten Staatsaufgaben. Das Hineinwachsen des Arbeitsrechts in das allgemeine Recht hat aber nicht nur Bedeutung für das materielle, sondern auch für das formelle Arbeitsrecht, und einen der wichtigsten Bestandteile des formellen Rechts bildet die Arbeitsrechtspflege, mit der sich der vorliegende Ent— wurf befaßt. Allerdings ist, wie vorhin schon hervorgehoben wurde, die Zeit für ein endgültiges Verwachsen des Arbeitsrechts mit dem allgemeinen Recht heute noch nicht reif und auch noch nicht abzusehen. (Sehr wahr! bei den Deutschen Demokraten Deshalb darf aber die Notwendigkeit nicht aus dem Auge verloren werden, vielmehr müssen wir zwischen den jetzt miteinander streitenden Belangen einen sach⸗ gemäßen Ausgleich suchen. In diesem Bestreben besteht das Charakteristische der ganzen Vorlage. Wird sie Gesetz, so sind auf der einen Seite die Interessen der Arbeitnehmer an einer sozialen Recht— sprechung gewahrt, auf der anderen Seite ist dafür gesorgt, daß die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht von einem der wichtigsten Gebiete des Lebens abgedrängt wird. Die Einschaltung und dauernde Mitwirkung der Sozialverwaltung bei der Einrichtung, Verwaltung und Beauf— sichtigung der Arbeitsgerichtsbehörden ist notwendig, erscheint aber auf der anderen Seite neben der Mitwirkung des Laienelements auch als hinreichend, um die sozialen Interessen der Arbeitnehmer zu wahren. Auf diesem Wege wird der Staat auf dem Gebiete der Rechtsprechung der soziale Staat, den wir alle mit Recht erstreben.

Selbstverständlich muß erwartet und dafür gesorgt werden, daß der Richter immer mehr und vollkommener mit den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen vertraut gemacht wird. Die Ausbildung der Juristen an den Universitäten und im praktischen Vorbereitungs— dienst muß dieser Notwendigkeit Rechnung tragen. Es ist zu be⸗ grüßen, daß die Spitzenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich mit entsprechenden Vorschlägen an die Landesregierungen gewandt haben.

Wir vernachlässigen auf diesem Wege auch keineswegs die im Artikel 157 der Reichsverfassung vorgezeichnete Aufgabe der Schaf⸗ fung eines einheitlichen Arbeitsrechts. Es handelt sich hier nicht um zwei Dinge, die einander widersprechen oder ausschließen. Der Grundsatz, daß das Arbeitsrecht einheitlich für alle Arbeitnehmer sein muß, wird keineswegs verletzt.

Zu anderen für den Charakter der Vorlage weniger ent— scheidenden Streitfragen bei diesen einführenden Worten Stellung zu nehmen, dürfte sich erübrigen; dazu wird in den Kommissions⸗ beratungen und in der zweiten Lesung genügend Gelegenheit ge⸗ boten werden. Ich begrüße es freudig, daß die Mehrheit des Reichswirtschaftsrats und sogar eine Zweidrittelmehrheit des Reichsrats sich in den entscheidenden Fragen auf den Boden der Vorlage gestellt haben. (Hört, hört! bei den Kommunisten) Das berechtigt mich zu der Hoffnung, daß die Vorlage auch bei der

Mehrheit des Reichstags keiner grundsätzlichen Ablehnung begegnen wird.

Noch eine Bemerkung zum Schluß! Die Tätigkeit der bis⸗ herigen Gewerbe- und Kaufmannsgerichte wird beim Inkrafttreten dieses Gesetzes ihren Abschluß finden. Ich glaube, der Gerechtigkeit

und der allgemeinen Volksstimmung zu entsprechen, wenn ich diesen Anlaß benutze, um den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten Dank und Anerkennung für ihre Tätigkeit auszusprechen. (Leb⸗ haftes Bravo) Sie haben in vorbildlicher Weise gearbeitet und dem kommenden Gesetz die Wege geebnet. (Sehr wahr! Der Geist, der sie beseelte, soll auch in den neuen Behörden, die an ihre Stelle treten, fortleben.

Die Reichsregierung hegt die zuversichtliche Erwartung, daß das Gesetz noch in diesem Sommer verabschiedet werden kann. Beifall.)

Abg. Aufhäuser (Soz.): Es g bei dieser Vorlage, die Reichsverfassung auf dem Gebiete des Arbeitsrechts zu erfüllen, um der Republik einen sozialen Rückhalt zu geben. Das Recht des arbeitenden Menschen muß den modernen Arbeitsverhältnissen an⸗ gepaßt werden. Die Persönlichkeit muß einen Schutz gegen den Wucher der Arbeitskraft erhalten, und es muß zu dem kollektiven Arbeitsrecht übergegangen werden, das wir in Deutschland noch nicht haben. Zur Durchführung der sozialen Gesetzgebung muß eine einheitliche Arbeitsberwaltüng geschaffen werden. Wenn die einheitliche Arbeitsbehörde heute 9. nicht möglich ist, muß das einheitliche Arbeitsrecht 3 n, , vorbereiten. Beim Arbeitsgericht darf es sich nicht nur um die Rechtsprechung, sondern auch um die Rechtschöpfung handeln; es muß in dem Tarifvertrag neues Recht geschafsfen werden. Aufgabe des Reichstags ist es, dieses Gesetz so zu gestalten, daß dadurch eine möglichft selbständige staatliche Arbei kee e ö gCeschaffen wird. Zum erstenmal wird hier die Parteifähigkeit der Organisationen vor dem Arbeits⸗ gericht ausgesprochen. Dabei dürfen aber die Betriebsbelegschaften der Organisationen den Gewerkschaften nicht , . werden, sonst könnte das Tarifwesen zerschlagen werden. Das kommende Arbeitsrecht soll nicht bloß einheitlich, nicht bloß sozial, sondern auch autonom sein; es soll aus dem sozialen Leben herauswachsen. Von diesem Standpunkt aus nimmt meine Fraktion zu den Einzel⸗ heiten dieses Entwurfs Stellung. Wir haben bei iesstn Gesetz zu kämpfen gehabt mit drei Widerstandsgruppen: den zünftigen Juristen, den antisozialen Widerständen der Länder und den orga⸗ nisierten Unternehmern. Wir wollen die Geltung des ,. zes möglichst exweitern auf größere Personenkreise, auf die Schiffs⸗ besatzungenl, die Heimarbeiter, die Beamtendiensttuer usw. Alle Kollektivstreitigkeiten müssen vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Dabei wollen wir insbesondere auch das Erfinderrecht vor das Arbeitsgericht bringen, damit die geistige Arbeit geschützt wird. Die Berufungsmöglichkeiten wollen wir einschränken, damit die unteren Gerichte selbständig die eigentlichen Tarifstreitigkeiten entscheiden können. Nicht für wichtig halten wir es, daß die Exxichtung der Arbeitsgerichte erster Instanz in das Belieben der Landesjustiz- behörden gestellt wird. Die ordentlichen Gericht? sind nicht ge⸗ eignet, die sozialen Forderungen zu erfüllen; denn die Richter haben durchweg eine privatwirtschaftliche, aber keine soziale Erziehung er⸗ halten. Wenn wir auch die Justiz beim Arbeitsgericht nicht ganz aus⸗ nn wollen, so wünschen wir doch . ein Monohol der Richter für den Vorsitz in den Arbeitsgerichten, die bewährten Vorsitzenden der Kaufmanns⸗ und Gewerbegerichte dürfen von diesem Vorsitz nicht ausgeschlossen werden. Wir wünschen ferner keine Zulassung der Rechtsanwälte zu den Arbeitsgerichten; der Wert der Kaufmanns und Gewerbegerichte lag wesentlich mit darin, daß sie schnell arbeiteten. Die Zulassung der Rechtsanwälte ver⸗ zögert die Sachen. Es entspricht nicht dem Ansehen der Rechtsanwälte, sich zu der Zulassung zu den Arbeitsgerichten zu drängen. Ab— gefehen von dieser Erwägung, haben wir eine Reihe von Rechts⸗ anwälten auch als Arbeitgeber kennengelernt, die sehr niedrige Gehälter zahlen. Die organisierte Rechts anwaltschaft hat es noch nicht zu einem Tarifvertrag für ihre Angestellten gebracht. Der Deutsche Anwalts⸗Verein hat sich sogar vom Standpunkt des Arbeit⸗ gebers für tarifunfähig erklärt und seinen Mitgliedern den Ab⸗ schluß von Tarifverträgen verboten; er hat sich in den Dienst der ö Reaktion gestellt. Den Gegnern der Sondergerichte ant⸗ worten wir, daß die Auslieferung des Arbeitsrechts an die ordent— liche Gerichtsbarkeit unmöglich ist. Das Arbeitsrecht wird sozigl sein oder es wird nicht sein. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. SHülser (D. Nat) begrüßt die Vorlage und schließt sich dem Dank an die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte an. Der in dem Entwurf vorgesehene Aufbau der Arbeitsgerichte eutspreche allerdings nicht den Wünschen seiner Fraktion, die im Ausschuß für die Angliederung an die ordentliche Gerichtsbarkeit eintreten werde. Die den Ländern entstehenden Mehrkosten müßte das Reich tragen. In dieser ,, sei den Wünschen des Reichs⸗ rats Rechnung zu tragen. Im übrigen behalte sich die Deutsch— nationale Fraktion ihre Ausschuß⸗ beratung vor. .

Abg. Gerig (Zentr.) . mit Befriedigung fest, daß das Mißtrauen, das * eegenüber den ordentlichen Rechtsprechungs⸗ behörden heute vielfach zeige, gegenüber den Gewerbe⸗ und Kauf⸗ mannsgerichten nicht vorhanden fei. Sie erfreuten sich weitgehenden Vertrauens der Arbeitgeber⸗ und Arbeit nehmerschaft. Deshalb müsse das ar , , so gestaltet ö. daß die bewährte Praxis der bisherigen Arbeitsgerichtsbarkeit fortgesetzt werden könne. Der vorliegende Entwurf entspreche im wesentlichen den Wünschen des Zentrums, eine brauchbare Grundlage für ein. Werk zu schaffen, das die Gewähr für die Fortsetzung der Arbeit der Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichte biete. Der Redner beantragt Ueberweisung an den Sozialpolitschen Ausschuß.

Abg. Thiel (D. Vp.) erinnert daran, daß sein Fraktions⸗ freund Dr. Heinze als Justizminister bereits die ersten Grund⸗ lagen für das vorliegende Gesetz geschaffen habe. Der Redner tritt dafür ein, daß auch die Arbeitsgerichte den unabhängigen, lebenslänglich angestellten Richter erhalten. Notwendig sei eine möglichst weitgehende Gliederung der Spruchkammern. Die Re⸗ gierung habe mit ihrem Entwurf den Weg des Kompromisses be⸗ chritten, demgegenüber müsse. man den sozialdemokratischen

orderungen

Stellungnahme für die

schärfsten Widerstand entgegensetzen. Eine un⸗ estechliche und unabhängige Justiz auch in Ar eitsstreitigkeiten sei eine grundlegende Forderung für jedes Volk und jeden Ord⸗ nungsstaat. Cine Ausgliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit us der ordentlichen Gerichtsbarkeit sei daher gefährlich und entschieden zu bekämpfen. ; . Abg. RKRädel (Komm): Der Abgeordnete Thiel hat einen Standpunkt vertreten wie Hugenberg, und so etwas nennt sich Angestellter. Die Neuordnung des Arbeits rechts ist eine äußerst wichtige Angelegenheit und nicht nur eine Aufgabe des Parla⸗ ments. Daß die Regierung Luther ein Arbeitsgerichtsgesetz ein⸗ bringen muß, zeugt von der Bedeutung k die 1918 eingeleitet worden ist. Das Gesetz hätte eigentlich schon längst gemacht werden müässen. Auch in dieser Frage stehen sich ourgeoisie und Arbeiterklasse gegenüber. Arbeiter wollen einen Schutz gegen Unternehmerwillkür; die Arbeitgeber wollen sich mit dem Arbeitsgericht einen neuen Unterdrückungsapparat schaffen ur Stärkung der bourgeoisen Klassenherrschaft. Es ist eine Tat⸗ 6. daß dieser Gesetzentwurf auf die Unternehmerwün che Rück⸗ icht nimmt. Selbst in der ersten Instanz wird der Vorsitzende ein Berufsrichter sein, und die Arbeitsgerichte der untenen Instanz werden den Amtsgeyichten angegliedert sein. Die Beisitzer werden „berufen“, die Arbeiter haben fast gar keinen Einfluß auf die Be⸗ etzung der Gerichte. Jeder Instanzenzug verschleppt das Ver⸗ . auch hier soll der Instanzenzug sein: Amtsgericht, Land- ericht, Reichsgericht. Was soll da für die. Arbeiter heraus⸗ ommen, wenn Landgerichtsdirektoren und Reichsgerichtsräte ent⸗ scheiden? Die Arbeiterklasse hat kein Vertrauen zum deutschen Richterstand; der deutsche Richter ist ein Klasseurichter und urteilt vom Standpunkt der Bourgeoisie aus. Die Arbeitskraft ist das einzige Eigentum des Arbeiters, die Regierung kümmert sich aber nicht darum, dieses Eigentum zu schützen. Dieser Gese ntwurf enthält keinerle Strafen für die Unternehmer, die die Rechte der Arbeiter mit Füßen treten. Wir verlangen, daß mit diesem Gesetz ein e, . verbunden wird, das die Unternehmer mit strengen Strafen belegt, die mit der Arbeitskraft ihrer Arbeiter wuchern.

Wir verlangen die Wählbarkeit der Richter der Arbeitsgerichte, sowohl der Beisitzer wie der Vorsitzenden.

Abg. Lem mer (Dem): Wir hoffen, daß man nicht bei dieser Vorlage stehen bleiben wird, die nur eine Etappe auf dem 6 der Ausgestaltung des Arbeiterrechts bildet. Ein gutes, ein⸗ . iches Arbeitsrecht bildet die beste Grundlage der Wirtschaft. Hauptsächlich gilt es, daß der Arbeitnehmer in beschleunigtem Ver—⸗ fahren sein Recht erhält. Die Behauptung, daß hier eine Sonder⸗ gerichtsbgrkeit zum Schaden der Rechtspflege geschaffen werde, muß ich bestreiten. Es handelt sich vielmehr um ein zwischen zwei Rechtsanschauungen. Die 2 Instanz der Arbeits⸗ gerichtsbarkeit muß so gestaltet werden, daß sie sich an die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse schnell anpassen kann. Umstritten bleibt die Frage der Zulaffung der Rechtsanwälte. Die Mei⸗ nungen darüber sind in unserer Fraktion geteilt. Handelte es sich nur um formal-⸗juristische Entscheidungen, so wäre die Zulassung unbedenklich. Um Mißdeutungen vorzubeugen, möchte ich be⸗ merken, daß die Anwaltsfrage für unsere Stellung keine ent⸗ scheidende Bedeutung hat. Meine Freunde wünschen eine andere Zusammensetzung der zweiten Instanz, die mit fünf, Persönlich⸗ keiten, einem Richter und je zwei Beisitzern aus Arbeitgeber⸗ und Arbeilnehmerkreisen besetzt werden müßte. In der dritten und letzten Instanz muß das Laienelement mehr zür Geltung kommen. Wir werden im Sozialpolitischen Ausschuß entsprechende Anträge stellen. Erfinderstreitigkeiten gehören unbedingt unter die Vor⸗ , des Entwurfs. Unklar bleibt die Bestimmung über die

erufung der Beisitzer nach den Vorschlagslisten der Berufsver⸗ einigungen. Hier muß Vorsorge getroffen werden dagegen, daß mißliebige Fersonen ausgeschlossen bleiben. Der Reichswirtschafts⸗ rat darf bei den Vorschlagslisten nicht übergangen werden. Möge der Entwurf bald Gesetz werden im Interesse der zahlreichen Lohn⸗ empfänger!

Der Ent wurf geht an den Sozialpolitischen

Aus sch uß.

Nächste Sitzung, 6 2 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Nachtragsetat; Duellgesetz; Vorlage über Enteignung der Fürstenhäuser.)

Schluß 62 Uhr.

Preußischer Landtag. 158. Sitzung vom N. April 1926, mittags 12 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Abgeordneter Wittich-Hessen (Soz) die von ihm gestern gegen den deutschnationgken Abgeordneten Gauger erhobenen Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.

Ohne Debatte stimmt das Haus einem Ausschußantrage zu, der vom Staatsministerium die Durchführung verschiedener Maßnahmen zugunsten der notleidenden Leinen⸗ und Flach sindu strie verlangt; Staatsaufträge und Kredit⸗ bürgschaft werden u. a. gewünscht.

Es folgt die dritte Beratung des Entwurfs für eine preußische Verwaltungsrechtsanwalts⸗ ordnung.

Von Regierungsseite wurde die Ablehnung eines

Antrags eines Teiles der Deutschen Volkspartei verlangt, der dem 8 1 der Vorlage folgende Fassung geben will: „Zur berufsmäßigen Rechtsvertretung vor den Verwaltungs gerichten (advokatorischen Praxis im Sinne des § 6 der Reichs⸗ gewerbeordnung) muß zugelassen werden, wer durch Alegung der dorgeschriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren Ver⸗ waltungsdienst oder zum Richteranit erlangt hat, sowie jeder ordentliche öffentliche Lehrer des Rechts an einer dentschen Universität.“ . HJ

Abg. Dr. Leidig (D. Vp) spricht sich für die Fassung der zweiten Lesung aus. In einer großen Reihe van J ü preußischen . sei aestgel. t, daß alle die e,, seien, die die Befähigung zum . und die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst hätten. Infolgedessen ergebe sich als augenblicklicher Rechtszustand, daß alle diejenigen, die diese Be⸗ fählgung hätten, Mitglied des preußischen Verwaltungsgerichts sein könnten? Man könne dies in diesem Fall nicht umbiegen, er müsse also den Antrag eines Teiles seiner Fraktionsfreunde ablehnen.

Damit ist die dritte Beratung beendet. Die Abstimmungen werden ausgesetzt.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der Landwirtschaftsverwaltung fort.

Minister für Landwirtschaft, Da mänen und Forsten Dr. Steiger nimmt das Wort zu einer Rede, die 66 Ein⸗ gang des Stenogramms veröffentlicht werden wird.

Abg Brandenburg (Soz) betont, in der Dehatte hätte man 8 vicle schöne Worte über Bauern- und , , n,, von den

utschnationglen gehßrt. Die Taten der deutschngtionalen Anhänger draußen im Lande ständen leider in schreiendem Gegensatz u. die sen Worken. (Sehr ih gh links. Befonders landarbeiterfeindlich be⸗ nähmen sich die Beulfchnationalen in Ostpreußen, wo im Dezember 1935 an berheirgfete Landarhelter ein Bar, unt Raturaliohn bon zu sammen 0 Mark monatlich gezahlt wurde. ö ört, hört! links) Die zweite in dieser Beziehung besonders schlecht betreute Provinz sei Schlesien, wo der a, , n. Lohn monatlich 35,74 Mark betrage. (Unruhe rechts und Zuruf: Das sind ja Lügen! Der deutschnationale Zwischenrufer wird zur Ordnung ge— . Der Redner erklärt, daß seine Angaben über die „Jammer, bezahlung“ der Landarbeiter aus zuverlässigem statistischen aterial stamn ten, und erweitert diese Angaben ini einzelnen. Das kennzeichne die „Lendarbeiterfreundlichkeit“ der , ebenso wie die Entlassung von solchen Arbeitnehmern, die sich weigern, Jahres⸗ verträge ehne Kündigungsklausel zu unterzeichnen, damit die Guts⸗ besitzer sich von der 36 der Erwerbslosenbeiträge drücken könnten. Hier verlangten die Sozialdemokrgten Schutzbestimmungen für die Arbeiter. Bei den scharfen Entlassungen deutscher Landarheiter sei besonders beklagenswert, daß 80 C00, ausländische Landarheiter in Dentschland von den Großagrariern über den Winter durchgefüttert worden seien. (Hört, hört! links.) Für 1926 seien der Landwixtschaft noch 136 9669 auslaäͤndische Arbeitskräfte vom Reiche zugestanden worden. , . Zurufe links) So sehe die Arbeikerfreundlichkeit der lgrarier aut. Dankenswerterweisg habe die preußische Siaats⸗ regierung ch Zahl herabgedrückt. Die Freizügigkeit der Landarbeiter mlsse vom Minister unter allen Umständen geschützt werden. Das Wohnungselend der Landarbeiter, über daz die Sozigldemokrgten schon sest 191 Klage führten, müsse nun endlich einmal beseitigt werden.

Abg. Wenzlaff (D. Nat.) . gegenüber den Ausführungen des Vorredners eine Erklärung des Kreisbertretertages der Arbeit; nehmergruppe des Reichs landbundes, in Pommern. Dort wird empfohlen, den Klassenkanipf zu überwinden und im Interesse der not⸗ leidenden Volkswirtschaft nur geringe Ansprüche an die Arbeitgeber zu stellen sowig jeden Luxus zu vermeiden. (Beifall bei den Deutsch⸗ nationalen. Dag fei ein anderer Ton als der des sozigldemokratischen Redners. Der Redner beklagt dann die Höhe der Steuern und der sozialen Lasten, die heute für die Landwirtschaft das Vielfache gegen⸗ über der Vorkriegszeit betrügen. Gegen die Sonderbesteuerung der Bauern, die in der Hercn nie hn der Ehefrauen und Kinder, die im Betriebe mitarbeiteten, zur Einkommoensteuer liege, müsse protestiert werden. (Sehr richtigi bei den Deutschnalionalen In den Staͤdten seien die Lehrlinge steuerfrei; nicht einmal dies werde den Bauern

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

eichs⸗ und

Börsen⸗ Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger Nr. 98. Verliner Börse vom 27. April

Heutiger Voriger Kurs

Heutiger] Voriger n, ,

Preußische Rentenbriefe. Bonn 191 2, 191 Breslau 06 M, 1909

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. . ö. 4 1H *

Amtlich 4, 3 93 Hannov. ausgst. B. 31.12. 11s10 36 Abt. 19 4, 3 do. später ausgegeben do. 19ũ z. 2. . festgestellte Kur e ,, 2 , . * 4, 895 „später ausgegeben ——

, . verloste und unverloste Stilcke. do. do. 18868 4. 8E Kur- u. NReum. (Brdburg.)

1925 4 I. ö,, J. 393 Calenberg. Kred. Ser D, Schweiz. Eidg. 12 1 Franc, 1 Lira, 1 C3u, 1 Peseta o, 8o Æ. I bsterr. aug gest. b 31.2217 8. geb 8 . . er ö. . .

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Das hint 4 S Schlesische. agst. b. I.42.17 10 F do. 1635, 1889 hinter einem Wertpapler befindliche geichen Sy do. später ausgegeben do. 1896, 02 M

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4, ging Das R hinter einem Wertpapier bedeutet für Di sseldorf 1gb0 os, 11 illton. Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Schwed. St. Anl.) 1830 in 1886 in 4K h a. 1899 in 4 ö o. St. -R 04 1. 6.

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind en,, Lan dschasten , il , . als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzuse

Gelündigte und ungekründigte Stücke,

m. Vecküngs besch. biz zi. 12. 1 Türken Anl. 1903 Rr. 6 se ... d 4, 889, 38 landschaftl. Zentral. 4, 58. 33 Ostpreußische bis 81. 12. 17 ausgegeben M... 4, 89, 85 Ostprenßische 48 Sstpr, landschaftl. Schuldv. 4, 389, 33 Pommersche, autz⸗ gestellt bis 81. 12. 17 ...... 4, 84 383 Pommersche ... .... 4. 54, 35 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt , 4, 388, 83 Pomm. Neul. für Kleingrundbest

*. 3 Sich mich ails ge⸗ Ausländische Stadtanleihen.

4, 34, 3 J Sächsische Bromberg 189893 fr. Zins.

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Die mit einer Notenziffer versehenen Anlelhen werden mit Hinsen gehandelt, 2 2 ; 3e. . d

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gel i. 10. 2 3 beslnden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ h . . . er Etwaige Orucrfehler in den heutigen ö u n , 1 31 1 Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ do. do. lonv., gel. r = J,, e. tage in ver Sparte Voriger Kurs“ be Sn, , Rrudääl. antun . . e r richtigt werden. Jrrtümliche, später aurt , de mndtrch g nn, . . K lich richtiggestente Notierungen werden do. Sondersh. Land⸗ ] ; do 19 (1.65. amen möglichtt bath amn Schtuß beser, edi, e,, ice . T als Berichtigung mitgetertt. c nn s, 9 ,

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Berlin (Lombard 8). Danzig 8 (Lombard 9). do. do. bis S. 25 Fraustadt. Amsterdam s. Brüffel J. Helnngsor . Jialien J. Brandenb Komm. 28 Freiburg 1. Br. 1810 sobenhagen sz. London 5. Mabrid 5. Dzlo sr. (Giroverb, gk. 1.74 1. Fürth i. B. .... 1925 Baris . Prag 5. Schweiz 37 Stockholm . Bien . o. do. 19326. 3k. 1.85.24 ; do. 1920 ulv. 1925 Deutsche Kom. Rred. 20 do. 190139 do. do. 1922, rz. 28 Fulda. ...... 1907 M

Deutsche Hannoverscheg om m. Gießen 1807, os, 13 1 sch Staatsanleihen Anleihe bon 1923 ö. 1905 31

n mit Hinsberechnung. . 0 un gen .

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SS Dt. Wertbest. Anl. 23 26. Gir. n senm Schu fi 1. -— . . 10 - 1906 Doll. 1. 9b. ) g3Zint'f. 183. * ginsf. J 15. ;

do. 1996

3 do. 10 - 1600 Fol. wb a Heidelbg. or gl.. 11.23 1 ie n n Ee ; Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen. hdl n In.

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do. 1913 Abt. 9 in nie re, z ten n, 0.

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fält die Berechnung der Stuck insen fort. do. 1s 0, go, 88, ss, 83 s. LT.T10 Constanz ox, gel. 10. 15 h Ot. Werthest. A. 6.8 D. . . in g joop do. (nicht konvert 3 1410 K r ,. . Do llarscha zan w. bo. ö Wismar⸗Carow .... 1.1.7 k

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Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗ 8. Hamburg. 89 Tlr.-⸗L. 8 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 Dldenburg. 40 Tlr. 8. 3 Sachs.⸗Mein. 1GlId.⸗8.

Lichtenberg öoln 1918 4

Ludwigshafen .. 19064

e 21 33, 1914 do. 1890, 94, 1900, 02 89

e 84 - 5Z ..... Magdehurg 1918,

do. 1899 1L. - 4. Abt. ulv. 81 4

Casseler Landes kredit do. Stadt⸗Pfdbr. R. 14 Ser. 22 25 Ser. 26 Ser. 27

Mainz 1923 Lit. G18 do. 19223 Lit. B77 * f. 3. Zinsf. 8 - 183 ) Ser. 28 gin che e, do. Ser. 29 unk. 96

do. 1919 Lit. U, V

unk. 29 1

9 do. 20 Lit. W unk. 30 4 . 5 . HannoverscheLandetz⸗ Mannheim 1922 6

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do. Schutzgeblem⸗Anl. 3

bo. ö , n, ,, .

aus. a8 bis 1. 7. 8 1. Rei bo. V- TX. Agio auzl . i bo. Neichs⸗ 86 wre ; do. NReichsschatz „K* 1923, Ausg. Lu. II bo. 1924, Ausg. Lu. für 1 Milliarbe

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do. 1901, igo6, 1907 1908, 12, gel. 1. 1. 244 do. 19 w 1 do. 19 IAI. gl. 1.2.25 1 do. 19209, gel. 1. 11. 28 4 do. 1888, gel. 1. 1. 24 do. 1897, 98, gk. 1.1.24 do. 1904, 1903, gel. Merseburg Mühlhausen 1. Thür. 19 VI

19 Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11 und 18

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do. do. Anhalt. Staal 1919. . e, nn, Haden 1901 ...... ..

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; do. 1000000 u. 5009 do. kv. v. 1875, 78,

do. lleine 79, go, gꝛ, 94, Sächsische Provinzial 18900, 1502, i904,

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do. Ldzt - NRentensch. ;

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1908, 1906 3 e. g r eg, e, , d,, . ho ö iauenbg. Kreis 1919. e. 92.1. o. 07, Os, 09 Ser. 1.2, Lebus Kreis 1910... 410 . 1889 Ser. 4

1911, 1913 rz. 53, . Offenbach Kreis 1919 0. 1

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbanken. Sämtlich ohne , einschl. Erneuerungg- in. B . ü ö m n , Die durch“ gel ichnet P fg , . 96 n n ,,

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19189 ausgegeben anzusehen.

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