1926 / 100 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

5. Kommanditgesell⸗ schasten auf Aktien, Aktien ˖ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschajten.

Die Bekanntmachungen ber den

Berlust von Wertpapieren befin-

ven sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2Z.

Ils 1oο!. Oberschlesische Zellstoffwerke A. G., Berlin.

Gemäß Artikel 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 sowie gemäß S5 36 kezw. 25 des genannten Gesetzes haben wir beschlossen, unsere 5 υι ige Anleihe vom Jahre 1922 durch eine Bar— ablösung zurückzuzahlen. Zwecks Fest⸗ setzung dieser Barablösung habeu wir die Spruchftelle für Goldbilanzen beim Fammer— gericht in Berlin angerufen. Wir kün⸗ digen daher die obige Anleihe bereits jetzt zur Rückzahlung für den 1. Augnst 1926 und behalten uns die Bekannt⸗ machung der auszuzahlenden Barablösung nach erfolgter Festsetzung seitens der Spruchstelle vor.

Berlin, den 29. April 1926.

. Der Vorstand. (15188 Bekanntmachung.

Das Großkraftwerk Mannheim Attiengesellschaft in Mannheim hat folgende hypothekarisch gesicherte Anleihen gegen Teilschuldverschreibungen aufge— nommen.

1. im Jahre 1921: 120 Millionen Mark,

2. im Jahre 1922 als erste Auflage: 10 Millionen Mark,

3 im Jahre 1922 als zweite Auflage: 1900 000 Mark.

Im Verkehr befinden sich hiervon folgende Beträge: zu 1“ 89 994 000 M, zu 39 788 000 A, zu 3 21 775 000 4.

Als Ausgabetag hat die Schuldnerin gemäß Artikel 31 der Durchsührungsver⸗ ordnung zum Aufwertungsgesetz festgestellt:

zu 1 den 21. Dezember 1921,

zu 2 den 21. September 1922,

zu 3 den 11. Januar 1923.

Die Schuldnerin beabsichtigt, diese Papiermarkanleihen mit dreimonatlicher Frist zu kündigen und durch Barablösung in der Weise zu tilgen, daß sie an Stelle des gesetzlichen Auswertungsbetrages von RM 3,833 für 1000 A nominal bei der Anleihe von 1921, von RM O, 46 für 1000 4 nominal bei der ersten Auflage der Anleihe von 1922, und von RM G, 48 für 10000 nominal bei der zweiten Auflage der Anleihe von 1922 den von der Spruchstelle sestzusetzenden Barwert nach Ablauf der Kündigungsfrist an die Gläubiger zahlen will.

Sie hat gemäß Artikel 37 der genannten Verordnung die Spruchstelle angerufen mit dem Antrage, ihr diese Barablösung zu gestatten und den Ablösungsbetrag zu bestimmen.

Etwaige Einwendungen hiergegen sind bis zum 10. Mai 1926 bei der Spruch— stelle schriftlich einzureichen.

KFarläruhe, den 22. April 1926.

iches Oberlandesgericht Spruchstelle. 59591 Feststellung eines anderweiten Aus⸗ gabetages eines Teiles unserer 4 bo0igen Anleihe vom Jahre 1907.

Die Spruchstelle beim Kammergericht in Berlin hat auf unsere Anrufung in der Sitzung vom 10. April 1926 ent⸗ schieden:

1. Für die erst im Mai 1919 aus⸗— gegebenen 5HIhH 000 „A Teilschuldverschrei⸗ hungen der vorbezeichneten Anleihe, von denen sich noch die solgenden Nummern im Umlauf befinden:

Nr 335 336 342 381/84 386/88 90/94 396 402 405 408 493 606 1173 1175 1177179 1186/87 1189/90 1326 1328/31 1333

wird der Ausgabetag anderweit auf den 1. Mai 1919 sestgestellt.

2. Im übrigen verbleibt es bei dem aus den Tejlschuldverschreibungen ersichtlichen Ausstellungetag als Ausgabetag. Gleichzeitig kündigen wir gemäß §§ 36 und 25 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes unter Wahrung der Frist von 3 Monaten den Aufwertungsbetrag lämtlicher noch ausstehender Teilschuldverschreibungen zum 1. August 1925 Wir haben die Spruch⸗ stelle beim Sächsischen Oberlandesgericht in Dresden angerufen, die Barablösung zu gestatten und den Ablösungsbetrag festzustellen. Nach Erlaß der Entscheidung werden wir den von dieser Spruchstelle fel gelegten Ablösungsbetrag noch bekannt⸗ geben.

Ferner erklären wir uns gemäß § 43 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes bereit, die dem angemeldeten und nachgewiesenen Altbesitz zustehenden Genußrechte durch Zahlung des Nennbetrags abzulösen.

Khemnitz, den 29. April 1926.

C. F. Solbrig Söhne Attiengesellschaft.

̃ Cerutti. (31417 Bekanntmachung.

Die Berliner Viktoriamühle, Aktiengesellschaft in Berlin, hat die unterzeichnete Spruchstelle gemäß Art. 37 der Durchf. V.⸗O. vom 29. 11. 25 mit dem Antrage angerufen, ihr die Bar⸗ ablösung ihrer o/o igen Anleihe von 1921 im Gefamtbetrage von 5 000000 4 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten.

Dieses wird gemäß Art. 5s a. a. O. hictmit bekanntgemacht.

Berlin, den 26. April 1926.

Der Vorsitzende der Spruchstelle des Kammergerichts.

Bad 13

Bekanntmachung.

Die Porzellaufa brit Ph. Rosen⸗ thal & Co., Attiengesellschaft in Berlin hat die unterzeichnete Spruchstelle mit dem Antrage angerusen, ihr die Bar⸗ ablösung ihrer 4 0;0igen hvpothekarisch gesicherten Anleihe vom Jahre 1908 im Gesamtbetrage von 2 000000 4A unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi— gungsfrist zu gestatten. Dieses wird ge— mäß Art. 37, 56 der Durchf.⸗Verordn. vom 29. 11. 1925 bekanntgemacht.

Berlin, den 27. April 1926

Der Vorsitzende der Spruchstelle des Kammergerichts.

13419

13411

Papierfabrik 9er A.-G., Berlin.

Gemäß Artikel 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 sowie gemäß §5§ 36 bezw. 25 des genannten Gesetzes haben wir beschlossen, unsere 5 ige Anleihe vom Jahre 1922 durch eine Barab⸗ lösung zurückzuzahlen. Zwecks Festsetzung dieser Barablösung haben wir die Spruch⸗ stelle für Goldbilanzen beim Kammer⸗ gericht in Berlin angerufen. Wir kün⸗— digen daher die obige Anleihe bereits jetzt zur Rückzahlung für den 1. August 1926 und behalten uns die Bekannt⸗ machung der auszuzahlenden Barablösung nach erfolgter Festsetzung seitens der Spruchstelle vor.

Berlin, den 29. April 1926.

Der Vorstand.

13057 Metallwerke vorm. J. Aders Aktien⸗ gesellschaft, Magdeburg⸗Neustadt.

Gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 machen wir bekannt, daß das Genußrecht unserer Anleihe vom Jahre 1889 in der Schuldverschreibung verbürgt wird. Eine besondere Urkunde

2 hierüber gelangt nicht zur Ausgabe.

Gleichzeitig fordern wir auf, die noch nicht eingereichten Teilschuldverschreihungen unserer Anleihe von 1889 (Mäntel und Bogen) zwecks Abstempelung auf Reichs⸗ mark dem Bankhause Dingel C Co, Magdeburg, einzureichen.

Magdeburg⸗Nenstadt, den 28. April 1926. Der Vorstand.

Scheft. Knichalik.

13410] Papierfabrik Krappitz A. G.,

Berlin.

Gemäß Artikel 37 der Durchführungs— verordnung zum Aufwertungssgesetz vom 29. November 1925 sowie gemäß S5 36 bezw. 25 des genannten Gesetzes haben wir beschlossen, un sere 5 o/ ige Anleihe vom Jahre 1922 durch eine Bar⸗ ablösung zurückzuzahlen. Zwecks Fest⸗ setzung dieser Barablösung haben wir die Spruchstelle für Goldbilanzen beim Kammergericht in Berlin angerufen. Wir tündigen daher die obige Anleihe bereits

etzt zur Rückzahlung für den 1. August 126 und behalten uns die Bekannt⸗— machung der auszuzahlenden Barablösung nach erfolgter Festsetzung seitens der Spruchstelle vor.

Berlin, den 29. April 1926. Der Vorstand.

13045 Gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes geben wir hiermit bekannt, daß wir be⸗ schlossen haben, über die auf den an— gemeldeten und anerkannten Altbesitz ent⸗ sallenden Genußrechte besondere Genuß—⸗ scheinurkunden auszugeben, und zwar für die Schuldverschreibungen von 1902 und 1905 über nom. 10600 PM Ge⸗ nußscheinurkunden mit dem Nennwert von 100 Reichsmark,

für die Schuldverschreibungen von 1902

und 1905 über nom. 00 PM Genuß⸗ scheinurkunden mit dem Nennwert von 50 Reichsmark.

Fernerhin machen wir bekannt, daß wir das Genußrecht des Altbesitzes der Stücke über nom. 100 PM) durch Barzahlung ablösen werden. Die Höhe des Ablösungs—⸗ betrages sowie der Termin der Zahlung wird noch bekanntgegeben werden.

Fernerhin fordern wir unsereObligationäre, welche ihre Stücke nicht schon zur Alt⸗ besitzanmeldung bei uns eingereicht haben, auf, die Mäntel zwecks Abstempelung bei uns im Büro, Kurfürstendamm 17, ein zureichen.

Berlin, den 28. April 1926.

Deutsche Ansiedlungsbank.

(13051 Bekanntmachung.

Die Obligationen der Anleihen unserer Gesellschaft aus den Jahren 1887, 1898 und 1993 sowie der An⸗ leihen der früheren Gewerkscha ften Schlägel Eisen und General Biumenthal sind mit einem der Nummer nach geordneten Verzeichnis zwecks Ab⸗ stempelung auf den Aufwertungsbetrag sofern dies noch nicht geschehen bis zum 1. Juli 1926 hei der Haupt⸗ kasse unserer Gesellschaft einzureichen. Ferner sind die noch im Umlauf befind⸗ lichen, auf Papiermart lautenden Zins⸗ scheinbogen mit den Erneuerungsscheinen genannter Anleihen in neue, auf Reichs—⸗ mart lautende Zinsscheinbogen bei uns umzutauschen.

Die am 1. Juli 1926 fälligen Zinsen können nur gegen Gin reichung der auf Reichsmark lau⸗ tenden neuen Zinsscheine erhoben werden.

Herne, den 24. April 1926.

von Velsen.

lizis6)

Vergwerksgesellschast dier.

Bekanntmachung.

Auf unseren Antrag wegen anderwelter Feststellung des Ausgabetages der Teil⸗ schuldverschreibungen Nr. 6001 bis 12000 der 47 0 igen Anleihe der Gewerkschaft Fürst Leopold in Hervest⸗Dorsten hat die Spruchstelle beim Kammergericht wie folgt entschieden:

1. Der Ausgabetag der 6 Mill. Mark Teilschuldverschreibungen Nr. 6001 bis 12000 wird anderweit auf den J. April 1919 sestgestellt.

Im übrigen verbleibt es bei dem aus den Teilschuldverschreibungen ersicht— lichen Ausstellungstag als Ausgabe— tag (8. i. Mai 1511).

Wir machen diese Feststellung der Spruch⸗ stelle gemäß Art. 30 Abs. 3 Satz 3 der Durch führungsverordnung zum Auf⸗ wertungegesetz hiermit bekannt.

Dortmnnd, den 29 April 1926.

Eisen⸗ und Stahlwerk Hoesch Aktiengesellschaft in Dortmund. J BVadische Vaumwoll⸗Spinnerei & Weberei A. G., Neurod.

Bekanntmachung.

Nachdem auf die Bekanntmachung der Spruchstelle beim Oberlandesgericht Karls— ruhe vom 1. März 1926 in Nr. H2 vom 3. März 1926 dieses Blattes bis zum 22. März 1926 Einwendungen nicht er⸗ folgt sind, hat die Spruchstelle in der Sitzung vom 13. April 1926 die Genehmi⸗ gung unserer nachstehenden Kündigung ausgesprochen:

Wir kündigen hiermit unter Einhaltung der vorgeschriebenen dreimonatigen Kün— digungsfrist gem. Art. 37 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 unsere Priori⸗ tätsanleihe von 1899 mit estlichen PM 189000 auf 1. August 1936 zur Barablösung mit RM 130 für je PM 1909 nominal; außerdem werden gleichzeitig RM 450 für je PM 1000 nominal an Zins für 1926 entrichtet.

Soweit anerkannter Altbesitz in Frage kommt, erfolgt die Abfindung der Genußrechte mit RM 70 für je RM 100 Nennwert des Genußrechls, womit auch die Gewinnanteilberechtigung des Genuß⸗ rechts für das Geschäfstsjahr 1625 ab— gegolten ist; demnach erhalten:

Altbesitzer RM 2064,50 für je PM 1000

nominal,

Neubesitzer RM 134,50 für je PM 1000

nominal

Nenrod, den 30. April 1926.

Der Vorstand. H. Beuschel. K. Widmann.

is iso] In der am 8. März d. J. stattgehabten Generalversammlung wurden folgende Herren in den Auffichtsrat gewählt: Zivilingenieut Erich Krebs, Elbing, Vorsitzender, Dabrilant Carl Steppuhn, Elbing,

. Mannheim. Steppuhn Seilwerke A. ⸗G., Mannheim.

i778]

FIntersped Attien⸗Gesell⸗ schaft, Hamburg.

An Stelle des ausgeschiedenen N. M. Nielsen, Oslo, ist Direktor Ragnar Feiring, Oslo, in den Aussichtsrat gewählt.

Der Vorstand. Werner Colberg.

Bücherrepisor Dr. Hans Zimmermann, K

13061] Bekanntmachung.

Gemäß 5 244 H-⸗G⸗B. machen wir bekannt, daß die Herren Dr. Hedler, Halberstadt, Bankdirektor Beck, Halber⸗ stadt, Fabrikbesitzer Redlefsen. Satrup, aus dem Aussichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden sind.

Wernigerode, den 28. April 1926. Der Vorstand der Ronnenberg Aktiengesellschaft.

F. Ronnenberg.

3799

Durch Gesellschafterbeschluß ist unsere Gesellschaft aufgelöst. Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden.

Mülheim- Ruhr, den 2. April 1926.

Nickel Zementwerke A.⸗G. in Liquidation.

13189 Vereinigte Kunstseide⸗Fabriken A.⸗G., Frankfurt a. M.

In der am 19. April 1926 abgehaltenen Reneralversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurde an Stelle des ver— storbenen Bankdirektors Herrn Jean An⸗ drege Herr Bankdirektor Ludwig Deutsch, Frankfurt a. M., in den Aussichtsrat gewählt.

Frankfurt a. M., 28. April 1926.

Vereinigte Kunstseide⸗ Fabriken

-G.

12530 Norddeutsche Fischhandels⸗ Aktiengesellschaft, Samburg.

Außerordentliche eneralversamm⸗

lung der Aktionäre am Mittwoch, den

26. Mai 1926 nachmittags 1 Uhr,

in Hamburg, Restaurant Patzenhofer,

Glockengießerwall 12.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschästsberichts mit der Gewinn- und Verlustabrechnung sowie Bilanz für das Geschäftsjahr 1925.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Verwertung des Gesellschaftsver⸗ mögens durch Veräußerung des Ver mögens im ganzen (5 303 H⸗G.⸗B. ).

Aktionäre, welche an der Generalver⸗

sammlung teilzunehmen und ihr Stimm⸗

recht auszuüben wünschen, haben spätestens bis zum 15. Mai, mittags 1 Uhr, bei der

Kasse der Gesellschaft, Hamburg 4,

St. Pauli, Markt⸗ und Landungẽeplatz 13,

oder bei einem deutschen Notar ihre Aktien

bezw. die für sie ausgegebenen Zwischen⸗ scheine unter Beilegung eines geordneten

Nummernverzeichnisses zu hinterlegen und

dagegen ihre Stimm- und Einlaßkarten

in Empfang zu nehmen. Der Aufsichtsrat.

(10353 Lederwert Spindlersfeld, Aktiengesellschaft, Berlin⸗ Buchholz. Bilanz am 36. Juni 1925.

Aktiva. Mc. 9 ; . 5 251 41 96 300 3 312 364 93 186 570 39 67 63 34 . 603320 46 Passiva. Aktienkapital . . 250 M00 =* Kreditoren 133 32246 7o3 329 45 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Waren und Materialien. Debitoren 5 Kapitalentwertungskonto . Gewinn⸗ und Verlustkonto

(13050 Berliner Cementbau⸗Aetien⸗ Gesellschaft in Lig in.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren:

Justizrat Dr. Georg Freund, Berlin,

Vorsitzender,

Fabrikdirektor Dr. Ludwig Jaffs, Berlin,

stellv. Vorsitzender, ;

Sanitätstat Dr. Alfred Moll, Berlin.

Berlin, den 29. April 1926. VPaul Rum f, Liquidator. 131415

Würitembergijche Transport

Versicherungs⸗Gesellsch aft zu Heilbronn. Gemäß S5 16—22 unserer Statuten laden wir hiermit die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 18. Mai 1926, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesell⸗ schaft, Heilbronn a. N., Untere Neckar⸗ straße 4, stattfindenden achtun dachtzigsten ordentlichen Generalversammiung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz für das Geschäftejahr 1925.

2. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats sowie der Revisions⸗ kom mission.

Verwendung des Reingewinns.

Entlastung des Vorstands und des

Au ssichts: ats. Satzungkänderungen: 8 5, Einzahlung (Reichsmark statt Goldmark), = 7 9. Redaktionelle Aenderung 1I, Umschreibungsgebü hren, § 28, Kaution des Vorstands und Termin für Bilanzvorlage, § 34 Dividende der Vorzugsaktien. 53. Aufsichtsratswahlen. 7. Wahl der Revisionskommission für das Jahr 1926.

Der Geschäftsbericht nebst Bilanz liegt vom 4. Mai d. J. ab im Geschäftslokal der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf.

Seilbronn, den 28. April 1926. Der Vorstand.

Neumüller. Graf Wrangel.

Soll. , g Abschreibungen .... 10 660 Unkosten, Löhne, Materialien 269 88636 Skonto u. Zinsen, Dubiose 8 bo) 14

37 TJ Haben.

Warenkonto: Bruttogewinn Verlust

zeg on 3. 4 35263 369 O38 ho

2

12470

Lindner Nutzwagen⸗Karosserien Altien⸗Gesellschaft.

Bilanz zum 41. Dezember 1925.

Aktiva. Resteinzahlungspflicht der Aktio⸗

sse. k Vorläufiger Provisionsdebitor Gottfried Lindner Aktien⸗Ge⸗

II Vertragsrecht? .... Inventarien. .... Drucksachenvorräte .

Verlusst .

29 22 8

BPassiva. Aktienkapital... Schulden

9 2 2

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1925.

Erträge. Provisionen .... .

Lasten. ü Gründungskosten 41

Berlin, den 23. April 1926. Der Vorstand. E. Wolff.

I3063 Willftãtter Glektrizitãts werk Aktiengesellschaft, Willstãtt in Baden.

Einladung zu der Freitag, den 21. Mai 1926, vormittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer des Notariats I, Mannheim, A 1, 4, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung.

Tagesordnung:

1. Vorlage von Geschästsbericht und Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für 1925. .

Beschlußfassung über die Genehmigun der Bilanz und Verwendung d Reingewinns.

3. Entlastung der Verwaltungsorgane.

4. Wahl zum Aussichtsrat. .

Die Aktien sind zur Ausübung des

Stimmrechts gemäß 5 22 des Statuts spätestens am bierten Tage vor der Gene⸗ ralversammlung bei der Süddeutschen Disconto⸗Gesellschaft A.-G., Mannheim, oder bei einem Notar zu hinterlegen.

Willstätt, den 27. April 1926.

Der Vorstand.

983651 Bilanz am 31. Dezember 1924.

Aktivg. Inventar.. Drucksachen . . Kontokorrentdebitoren. ..

8 2

180 153 194548

Passiva. Aktienkapital. Kontokorrentkreditoren .. Reservefonddd . Gewinn⸗ und Verlustkonto

. 1090000 16 O96 75 0900

4451

194 548

Gewinn · und Berlustrechnung am 81. Dezember 1924.

osten. NM , 270 563 18 Gewinn⸗ und Verlustkonto 145163

2394851

Erträge. Einnahmen 1275 01481 Magdeburg, den 13. Februar 1926. Landwirtschaftliche Privat⸗Buchstelle für die 2 . und Anhalt

Der Vorstand. B 4 u er. Lemke. [o88 ? ö J. Springer A.⸗G., München. Bilan, ver 30. September 1925.

Kass 6 Bank ö

asse, Postscheck. Banken und Effekten . 5 639 78 Schuldner 8, 362 b35 46 Waren.. ö. 79 560 56 Mohilien. —4— 3 Ob0 ie. 21327 10

Verlust . 6 8

50 000

Kapital 2 214 160 25

Bankverbindlichkeiten . Gläubiger n, . ,,

* * 292

23 14960 324938

167 662

Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 30. September 1825.

Soll. 413 Vortrag aus 1924 .. 23 187 , 27921 Abschreibungen . 29 211

80 32

Saben. Provisionsertragskonto. Warenbruttogewinn .. Verlust 9 9 2 69

11147 17346 21 827

S0 320

Il13078 Bilanz per 31. Dezember 1925.

RM 166 2s

Aktiva. Bauvorarbeiten und Kon⸗ zessionskosten ahrzeuge. nventar . 15 491, 58 Abschreibung 2831 Kasse . Kontokurrentschuldner . Verlust .

12 3932 2274116 68 1776 3 557

261 669

Passi va. e Darlehns konto... Kontokurrentgläubiger ..

150 906 50 O00 29 bh o Gewinn⸗ und Berlustrechnung. N We 45 088 72 300 469 2315 2300 20 598 309831

*

126 6e 3 a

Generalunkosten .... Porti und Fernsprecher Mieten ö. Personalversicherung Versicherungsprämien Steuern für Auto.. Gehälter und Löhne Abschreibung ....

insenkonto .... k

w n,,

Eifelkrasiwert Münch

177 003 67

wirtschaft müsse beseitigt werden. Die Handelskammer in Essen führt aus; „Uebertriebene Kartellpolitik bedeutet Rückgang der Produktion, Verlust der Märkte, Unterbindung des Fortschritts und des freien Unternehmergeistes.“ Diesem Urteil habe er nichts hinzuzufügen. Der Redner zitiert einen Artikel in der „Deutschen llgemeinen Zeitung“ vom 31. März, in dem unter der Ueber⸗ schrift „Verständigung“ u. a. gesagt wurde: „Eine Arbeitsgemein⸗ . zwischen Unternehmern und Arbeitern wird nur möglich sein, wenn die . Fühlung und Verständigung mit den Gewerkschaften nachsucht und keine Politik der Zersplitterung der Arbeiter treibt.“ Deutlicher könnten die organisierten Arbeiter und Gewerkschaftler auch nicht sprechen. Die Unternehmer würden am besten fahren, wenn sie sich mit den freien Organisationen, die aus sich selbst heraus entstanden seien und ohne Hilfe der Arbeitgeber tänden, auf dem Boden der Parität und der gegenseitigen An⸗ erkennung träfen. Dann könnten Unternehmer und Arbeiter in emeinsamer Arbeit am Wiederaufbau unserer Wirtschaft tätig sein, amit das, was der Krieg zerstört hat, wiederhergestellt werde. (GBeifall.) Um 646, Uhr vertagt der Landtag die Weiterberatung auf Freitag, 10 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Berichtigung. In dem Bericht über die Sitzung des

, des 6 s8 am 28. d. M. (Nr. 989 des

eichsanzeigerss muß die Stelle, betr. die Ab st imm ung über das Gemeindebestimmungsrecht, richtig lauten:

Ein Antrag verschiedener Abgeordneter, der das Gemeinde⸗ bestimmungsrecht aus dem Entwurf des Schank— stättengesetzes hergusgenommen wissen wollte, wurde mit fünfzehn gegen vierzehn Stimmen angenommen.“ Diesey . bedeutet also, daß zurzeit das

Gemeindebestimmungsrecht im Ausschuß wicht angesiommen worden ist.

Zu den Abstimmungen im , ,. bezüglich des Ge⸗ meindebestimmungtzrechts ö. noch nachzutragen, daß folgende Ent⸗ schließung Bickes (D. Vp) mit 16 gegen 12 Stimmen an⸗— enommen wurde: Die Reichsregierung zu erf ichen. durch geeignete

aßnahmen sicherzustellen, daß von den bei Kap. 2 Tit. H2 im

Haus lt des Reichsministeriums des Innern bewilligten Mitteln

(,8 Millionen Mark zur Bekämpfung des Alkoholismus) mindestens ein Teilbetrag von Zweidritteln gusschließlich praktischen Zwecken, der Rest aber keinesfalls der Propaganda für das Gemeinde bestimmungsrecht zugute kommt,

Der Rechtsausschuß des Reichstags war am

28. d. Mis. zusammengetreten, um seine Beratungen über die ver⸗ mögensrechtliche Auseinandersetzung mit den vor—⸗ mals regierenden Fürstenhäusern fortzusetzen. Vor Eintritt in die Tagesordnung verlangte jedoch Abg. Neubauer omm)), laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, Abstimmung über die bisher zurückgestellten Punkte, damit endlich Klarheit geschaffen werde. Abg. Schulte⸗Breslau (Zentr,) erklärte namens der Zentrumspartei, daß er bei der Stellung mahme der Deutschnationalen und der Sozialdemokraten eine weitere Beratung für zwecklos halte, solange diese Flügelparteien nicht end⸗ gültig und klar sagten, ob sie überhaupt bereiß seien, einer Lösung auf mittlerer Linie zuzustimmen. Er richtete nochmals einen Appell an alle Parteien, eine Lösung zu suchen. Die Flügelparteien spielten ein va banque⸗Spiel; denn keiner wisse, ob der Volksentscheid an⸗ genommen werden würde oder nicht. Ein Mißerfolg des Kom- promisses könne also zu unabsehbaren Krisen führen, die vielleicht die PF truktur unseres Staatswesens in Mitleidenschaft ziehen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz) erklärte, daß auch er eine Weiterberatung n ebenfalls für zwecklos halte. Man solle den heute im ö anstehenden Enteignungsentwurf zunächst erledigen. Die zialdemokratie fürchte den Volksentscheid durchaus nicht. Im Gegenteil: sie sei der festen , daß dadurch endlich einmal alle schwankenden Elemente in Deutschland vernichtet und die Republik gestärkt und gefestigt werde. Abg. xo n Richthofen (Dem) meinte, es müsse noch bor dem Volksentscheid klargestellt werden, ob der

Reichstag imstande und gewillt sei, eine mittlere Lösung zu suchen.

Seine Fraktion sei fest en g en, alles zu tun, um den Reichstag . dieser seiner Pflicht dem Volke ae m,, . Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) vertrat den Standpunkt, daß eine Parallelberatung keinen Zweck habe. Man werde dann im . nur Agitationsreden zum Volksentscheid hören. Redner sprach dann sein Bedauern darüber aus, daß im Vebr gr . Regierung nicht führender hervorgetreten sei. Die Deutsche

olkspartei jedenfalls hätte sich die größte Mühe gegeben, um ein Zustandekommen des Kompromisses zu bewerkstelligen. Sie hätte an allen Sitzungen des Rechtsausschusses aktiv mitgearbeitet und durch Vorschläge und Anträge die Sache fördern wollen. Abg. Dr. ö (D. Nat.) erklärte, daß es nicht die Schuld der Deutschngtionalen sei, wenn die Verhandlungen jetzt . Abbruch lämen. Die deutschnationale Fraktion sei in ihrer Mitarbeit mit Anträgen bis an die äußerste Grenze gegangen. Die Mittelparteien mögen den Grund für das Scheitern ihrer Versuche darin suchen, wo er liege, nämlich in der Iloyglität der Demokratischen Partei, bie auch . wieder ohne Rücksicht auf die Kompromißparteien mit einem selbständigen Antrag zu dem n, ,,. ihre eigenen Wege gehe. Der Mitarbeit der . ei damit gedankt worden, daß die Mittelparteien zusammen mit den Sozialdemo— raten alle Anträge der Deutschnationalen niederstimmten. Der Kurs sei nur nach links gegangen. Das vorliegende Kompromiß sei jedenfalls für die Deutschnationale Partei unannehmbar, worüber er auch nicht den . Zweife ö wolle. Abg. Dr. Hags (Dem) wies mit Entschledenheit den Vorwurf der Flloyalität für seine Fraktion zurück. Seine Fraktion habe erkannt, die Verhandlungen im echtsausschuß . keinem Resultate führen würden, und das sei ja heute auch die Meinung aller Par⸗ eien. Um nun unabsehbaren Schaden infolge des Scheiterns des Kompromisses zu vermeiden, sei ein neuer Vorschlag von seiner Fraktion in Erwägung gezogen worden. Dieser Vorschlag habe sich aber zu einer bestimmten Formulierung noch gar nicht ver⸗ ichtet. Wie durchaus ö semne . gehandelt habe, gehe daraus hervor, daß er, Redner, sich dagegen gewandt habe, den neuen Vorschlag formuliert in ber Presse zu veröffentlichen, und daß infolgedessen auch seine Fraktion bon der Veröffentlichung abgesehen habe. Er könne sich nicht erklären, auf welche Weise die Germanig“ heute einen Text, der übrigens nicht stimme, habe zur r n bringen können. Im weiteren Verlaus einer Ausführungen erhob Redner egen die Regierung den orwurf, daß 9. leider nicht kräftig gen geführt habe. Hi n die Regierung von sich aus einen Gesetzentwurf eertigt⸗ o wäre die Sache vielleicht anders verlaufen. bg. Dr. Rosen feld (Soz. n ebenfalls die entscheidende hrung der Regierung. eichsjustizminister Dr. Marx er⸗ lärte daß eine Initigtive der Reichsregierung von vornherein auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen wäre, die dem Kom— promiß der Regierungsparteien entgegenstanden. Infolgedessen würde ein Entwurf der Regierung zeitraubender Vorarbesten be⸗ durft haben, ohne die bestehenden Schwierigkeiten auszuschalten. Abg. Dr. Evevling (D. Nat.) stellte fest, daß nicht, wie hier behauptet werde, erst heute, sondern während der ganzen Verhand⸗ lungen von deu ischnatlonaler Seite, sowohl vom rn Merveldt wie von ihm selbst, der folgende Standpunkt unverändert ver⸗ treten und wiederholt mit aller Deutlichkeit ausgesprochen worden fei: Für die Deutschnationale Partei sind Verstöße gegen die Grundsãätze der Partei, die doch auch Grundsätze der Mittel⸗ . sein sollten, die Verstöße gegen die Objektivität der echtsprechung bei der Zusammiensetzung des Gerichtz, gegen die

ltung rechtskräftiger Urteile, geschlosfener Vergleiche und der-

leichen in den Rückwirkungen und gegen die Grundlage unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung durch Einfügung von Ent⸗ eignungsbestimmungen in die Richtlinien untragbar, und deshalb das zunehmend verschlechterte Kompromiß unannehmbar. Die deutschnationalen Mitglieder des Rechtsausschusses haben aber durch Stellung von Anträgen zur Verbesserung des Kompromisses ständig mitgearbeitet, um dieses dem Rechtsstandpunkt wieder näherzubringen. Die Schuld am Scheitern des Kompromisses, von der der Abgeordnete Schulte⸗Breslau (Zentr.) gesprochen habe, treffe die Mittelparteien, die unter dauernden , nach links eine Fühlung mit der Rechten gar nicht erst gesucht haben. Eine historische Schuld treffe die Demokraten, die nicht nur durch den Entwurf Koch und Genossen die ganze Hetze und Verwirrung veranlaßt hätten, sondern jetzt wieder durch ihren Abänderungsantrag zum Volksentscheid der Enteignung Beihilfe leisteten. Die . die schon in einer früheren Sitzung durch seinen Mund an die Regierung die Aufforderung zur Führung gerichtet hätten, fürchteten den Volksentscheid nicht. Sie seien sich der Verpflichtung bewußt, die ihnen ihre Grundsätze bei diesem Kampf auferlegen, und seien des Sieges der Wahrheit über die Lüge sicher. Abg. Pfleger (Bayer. Vp) erklärte: In einem gewissen Gegensatz zu der prinzipiellen Stellungnahme der Deutschnationalen Partel bin ich auf Grund des im Rechtsaus⸗ schuß erholten tatsächlichen Materials zu der Anschauung gelangt, daß die zweckentsprechende sachliche Regelung der Frage der Aus⸗ einandersetzung zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürsten⸗ häusern kein Problem der Rechtsanwendung, sondern der Schaffung neuen Rechts und besonders neuer materialrechtlicher Normen ist. Aus diesem Grundgedanken heraus habe ich unter Vorbehalt des Ausschlusses der Rückwirkung des Gesetzes auf ab⸗ k Auseinandersetzungen und vorbehaltlich grundsätzlicher edenken gegen einzelne Bestimmungen von untergeordneter sach⸗ licher Bedeutung an der Gestaltung des Entwurfs mitgearbeitet. Die vielbewegten Leichenreden, die dem Entwurf soeben gehalten worden sind, scheinen mir zu beweisen, daß der geplagte Tote doch bedeutungsvoller und besser gewesen ist als sein Ruf in der Oeffentlichkeit. Nunmehr gab der Vorsitzende Abgeordneter P. Dr. Kahl (D. Vp in Zusammenfassung der vorangegangenen Erörterungen eine Erklärung folgenden Inhalts ab: Man dürfe den Wert der Kompromißarbeit in 865 Sitzungen, die bisher zur Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürsten statt⸗ 53 haben, doch in keiner Weise unkterschätzen. Wie sich die Dinge in allernächster Zeit entwickeln würden, könne niemand voraussagen. Er für seine Person glaube, daß der Zeitpunkt kommen werde, in dem der Reichstag wieder auf die unentbehrliche Arbeit der Kompromißparteien angewiesen sein werde. In der Spannung des gegenwärtigen Augenblicks sei es allerdings richtig, dem Antvage des Abgeordneten Schulte⸗Breslau (3entr.) auf vor⸗ läufige Vertagung und Unterbrechung der Verhandlůngelr im Rechtsausschuß zuzustimmen. Er fasse den als Vorsitzenden ihm zugedachten Auftrag dahin auf, daß er nach Vereinbarung mit den Obmännern der Parteien die nächste Sitzung unter eigener Ver⸗ antwortlichkeit für diese Frage einzuberufen habe. Daraufhin wurde der Vertagungsantrag angenommen. Der Reichstagsausschuß für soziale An⸗ 5 genheiten . sich gestern unter dem Vorsitz des lbgeordneten Esser (Zentr. laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger mit dem alten Streitfall zwischen Reichstag und Reichsrat über die Fürsorgepflichtverord⸗ nung, der immer noch keine endgültige Entscheidung gefunden hat. Um den Sozialrentnern eine . Stellung wie den Klein⸗ rentnern zu geben, beschloß der Reichstag am 14 Juli 1925 eine Abänderung der Verordnung über die lr ke gepflicht vom 13. Fe⸗ bruar 1924 dahin, daß zugunsten von Sozialrentnern bei der Fest⸗ setzung von , auf Grund der Fürsorgegesetzgebung jährliche Bezüge bis zum Betrage von 270 Reichsmark nicht zu berücksichtigen seien. Dieser Beschluß wurde vom Reichstag ein⸗ stimmig gefaßt. Am 27. Juli erhob der Reichsrat hiergegen Ein⸗ . indem er die finanziellen Auswirkungen des Reichstags⸗ beschlusses auf mehrere hundert Millionen Reichsmark schätzte und diese Ausgabe für die Länder nicht für tragbar hielt, wenn nicht eine ganz neue Regelung des Finanzausgleichs erfolge. Der Ein⸗ spruch des Reichsrats ging dem dieichstag am 12. August 1925 zu, also am Tage der letzten Sitzung vor den Sommerferien. In dieser Sitzung des Reichstags beantragte Abg. Esser (Zentr.) die Be⸗ ratung über den Einspruch von der Tagesordnung abzusetzen, weil schwerwiegende Bedenken der Länder und Gemeinden gegen den Gesetzentwurf ö. gemacht worden seien, die eine gründliche m der Angelegenheit notwendig erscheinen ließen. Abg. Dr. ülz (Dem) beantragte, den Antrag dem Sozialpolitischen Aus— schuß zu überweisen. Aber die Abgeordneten der sozialdemokratischen und kommunistischen Paxtei verlangten sofortige Abstimmung. Abg. Schultz-Bromberg (D. Nat.) bat darauf, ohne einen for⸗ mellen Antrag zu stellen, die ed ug, abzusetzen oder dem Sozial⸗ politischen . zu überweisen. Aber der Präsident des Reslchs⸗ tags erklärte:; Damit kein gIttun aufkommt: Mehrere Lesungen üher den Beschluß gibt es nicht. Nunmehr zogen die Abgeordneten Esser und Dr. Külz ihre Anträge zurück, es wurde in namentlicher Abstimmung nochnials über den Gesetzentwurf abgestimmt, worauf der Reichstagsphräsident feststellte, daß der Gesetzentwurf mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden sei. Der Reichsrat fühlte sich darüber beschwert, daß über seinen Einspruch . nähere Kenntnis der Einspruchsbegründung vom Reichstag in überstürzter Weise abgestinimt worden fei und wandte sich an die Reichsregierung mit dem Antrag, das vom Reichstag ö Gesetz nicht zu verkünden. Auch die Reichsregierung war der An⸗ sicht, daß die Behandlung des Einspruchs des Reichsrats im Reichs—⸗ tag nicht den Vorschriften entsprach, die für solche Fälle nach der Geschäftsordnung des Reichstags gelten. Ueber den Einspruch ist wie der stenographische Bericht des Reichstags ergibt, nur if Grund einer Beratung beschlossen worden, wahrend nach Ansich der Reichsregierung eine dreimalige Beratung erforderlich war. Um die Frage zur Klärung zu bringen, wurde auf Vorschlag des Präsidenten des Reichstags der Einspruch der Länder⸗-Regierüngen und der Beschluß des Reichskabinetts dem Geschäftsordnungsaus- schuß des Reichstags zur Prüfung überwiesen. Der Geschäfts— nn ,, unterzog sich der ihm übertragenen Aufgabe am 10. Dezember 1925 und kam hierbei zu dem Resultat, daß im vor⸗ liegenden Falle der Einspruch des Reichsrats ordnungsgemäß durch den Reichstag unter allen Umständen dadurch beseitigt war, daß die Vollversammlung des Reichstags ohne Widerspruch eines der an⸗= ihnen Mitglieder die nur einmalige Beratung und Beschluß⸗ fassung üher den Einspruch des Reichsrats i g fen und den am 14 Juli 1925 gefaßten Beschluß mit , aufrecht erhalten hat. 66 egen erklärte am 14. Januar 1926 der Reichs⸗ rat, daß er den Beschluß des Geschäftsordnungs⸗Ausschusses des Neichstags nicht für zutreffend halte. Es sei nicht auf die aus dem Artikel 4 der . zu entnehmenden Grundsätze für die ,, ö chanblung von Einsprüchen des Rei k . Gesetzesbeschlüsse des Reichstags eingegangen. Aus der Reichsverfassung gehe hervor, daß eine Beschlu ö. in . Weise wie die Beschlußfasfung auf eine Gesetzesborlage nach srtikel 68 Absatz 2 erfolgen müffe, d. h. eine Beschlußfaffung, die eine eingehende Beratung in sich begreife. Das . Den des Reichstags dürfe sich also nicht auf bloße Abstimmung beschränken. Die Auffassung, daß es bei . eines Einspruchs des Reichsrats nur auf eine nochmalige Abstimmung über das Gesetz im Reichstag ankomme, würde zu dem Ergebnis führen, daß das Gesetz nur in vollem Umfange wieder angenommen oder abgelehnt werden könnte, während es sich in den meisten Fällen des Ein⸗ spruchs gerade und lediglich um die Aenderung von einzelnen Be⸗ stimmungen des Gesetzes handle. Vor allem aber sei durch die Ab⸗ haltung nur einer Lesung in dem umstrittenen Falle des Fürsorge⸗ ,,,. es dem Reichsrat unmöglich gemacht worden, seinen inspruch gegenüber dem Reichstag gebührend vertreten zu können. Da sowohl die Reichsregierung als . der Reichsrat Wert darauf legten, daß die Angelegenheit unter ihrer Beteiligung im Ge⸗ schäftsordnungsausschuß des Reichstags erneut erörtert werde, wurde am 6. März 1925 eine neue Sitzung des Geschäftsordnungs⸗

ausschusses in dieser Angelegenheit anberaumt. Nach langer Ver⸗ handlung beschloß der Geschäftsordnungsausschuß mit 15 gegen sz Stimmen, den am 10. Dezember 1925 gefaßten Beschluß aufrecht⸗ zuerhalten. Inzwischen hatte die Reichsregierung eine Verordnung erlassen, die der Notwendigkeit der Befriedigung der erhähten Bedürfnisse der Klein- und., Sozialrentner und der ihnen gleich⸗ gestellten sonstigen Alten und Erwerbsunfähigen Rechnung trägt und die , der nötigen Maßnahmen sicherstellt. Dies eschah durch Einfügung eines neuen § 33a in die Reichsgrund⸗ 6 über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen . vom 4. Dezember 1924. Der Reichsrat erteilte zu dieser Verord⸗ nung seine . Dadurch sah auch der Reichstag die Mög⸗ lichkeit zu einem friedlichen Einlenken gegeben, und einige Mit⸗ glieder hes Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags, die Ab⸗ geordneten Andrs (Zentr.), Schneider⸗Berlin (Dem.) u. a., bean⸗ tragten nunmehr, 8 die Reichsregierung ermächtigt werde, von der Verkündigung des am 12. August 1925 beschlossenen n. betreffend Abänderung der , , abzusehen. Aber der Reichstag solle auch beschließen: 1. Der Reichstag nimmt Kenntnis von dem von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats erlassenen 8 33a der Reichsgrundsätze über Voraus⸗ setzung, Art und Maß der öffentlichen Fuͤrsorge. 2. Der Reichstag beauftragt die Reichsregierung, unverzüglich und nachdrücklichst im Verein mit den Länder-Regierungen darauf hinzuwirken, 30 ih. neue erlassene 8 35a der ,,, lückenlos durchgeführt und ausreichend: Sicherheiten hierfür allseitig geschaffen werden. 3. Der Reichstag ersucht die Reichsregierung, ihm eine Zusammen⸗ stellung der von den einzelnen Fürsorgebehörden aufgestellten Richt⸗ sätze vorzulegen, ebenso der Einkommensätze für die Wochenfür⸗ sorge. In her gestrigen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ergab sich über ö Antrag eine lange und erregte Aussprache. Namentlich die Vertreter der Linken wollten von einem Nachgeben des Reichstags in der Fürsorgegesetzgebung nichts wissen. Die ö der finanziellen Auswirkung des vom Reichstag zweimal beschlossenen Gesetzes wurde nochmals aufs eingehendste behandelt. Abg. Schwarzer (Bayr. Vp.) erklärte, daß zur Durchführung der vom Reichstag zweimal beschlossenen Fürsorgemaß⸗ nahmen ungefähr 206 Millionen Reichsmark notwendig seien und richtete die Frage an das Reichsfinanz⸗ ministerium, ob es diese Summe zur Verfügung stellen könne. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums, Geheimrat Dr. Gravenhorst erklärte dies für ganz unmöglich, da bereits im Nachtragsetat 1926 ungefähr 200 Millionen Reichsmark für andere Zwecke neu angefordert werden müßten, und derartige Beträge aus laufenden Mitteln keinesfalls aufgebracht werden könnten. Im übrigen müsse unbedingt an dem Grundsatz festgehalten werden, daß die soziale Fürsorge f abe der Länder sei. Abg. Schneider“ Berlin (Dem) hielt das Nachgeben des Reichstags trotz des zweimgl gefaßten Beschlusses des Reichstags durchaus nicht für so ö wie es die Linke darstellt. Eine parallele Erscheinung dazu bilde z. B. jetzt der Beschluß des Reichstags, das Duellgesetz wegen des Ein⸗ spruchs des Reichspräsidenten in veränderter Fassung erneut zu be— handeln, trotzdem es doch vom Reichstag ordnungsgemäß angenommen worden ist. Im e ig , der Verhandlungen stellte der Vorsitzende Abg. Esser Gentr.) fe t, daß die Vertreter des Reichsrats zu der heutigen Sitzung des Ausschusses fristgerecht eingeladen worden seien, daß sie aber K der Einladung nicht gefolgt seien, trotzdem doch der Ausschuß sich gerade sehr eingehend mit dem Ein⸗ spruch des Reichsrats beschäftige. Hier im Sozialpolitischen r , werde das Problem materiell behandelt, aber der Reichsrat habe sich immer nur an den Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags gewandt, wo die Sache doch lediglich formell erledigt werde. Es sei sehr be⸗ dauerlich, daß die Vertreter des Reichsrats den materiellen Verhand— lungen des ö Ausschusses nicht beiwohnten, und er empfehse daher auch dem Ausschuß, zunächst den Antrag Andre nicht anzunehmen; denn dieser Antrag stelle ein großes Entgegenkommen des Reichstags dem Reichsrat gegenüber dar, und es fei zumindest zu fordern, daß der Reichsrat seine Vertreter in den Sozialpolitischen Ausschuß entsende, wenn ein solcher Antrag behandelt werde. Den Ausschuß beschloß, durch das Reichsarbeitsministerium dem Reichsrat Kenntnis dabon zu geben, daß am nächsten Mittwoch die Materie er— neut behandelt werde und dann auch Vertreter des Reichsrats im Aus—⸗ schuß erwartet würden. Eine Abstimmung über den Antrag Andre (Zentr) unterblieb, und der Ausschuß vertagte sich. Der Reichstagsuntersuchungsausschuß über die Verhältnisse in der Branntweinmonopol— perwaltung, der in seiner letzten Sitzung einen Bericht über die Organisation der Menopolverwaltung entgegengenommen hatte, befaßte sich gestern mit der Tätigkeit des Beirats der Monopol berwgltung, über die Abg. Eggerstedt (Soz) ein Referat vorlegte, An Hand der Niederschriften der Beiratssitzungen stellte der Referent gti in vielen Fällen der Beirat das Brennrecht höher und die dreise für das Monopol ungünstiger festgesetzt habe als die Monopol- verwaltung es vorgeschlagen hatte. Ter Reichsrat als Einspruchs— instanz habe vollkommen versagt. Von einem freien kaufmännischen Arbeiten der Monopolberwaltung könne unter solchen Umständen nicht esprochen werden. Wenn das Monopol noch nicht zugrunde gegangen gi, so sei das der Inflationszeit Eu verdanken. Die Stellung des Beirats müsse geändert werden. Er dürfe entweder nur gutachtliche echte haben, oder er müsse die volle Verantwortung für dle geschäft= ichen Ergebnisse seiner Tätigkeit tragen. In seiner nächsten Sitzung am Freitag nächster Woche wird der Ausschuß ein Referat des Abg. Dr. Most (D. Vp) über Geschäftsführung und Preisgebarung enk gegennehmen.

Der Femeausschuß des Preußischen Land⸗ tags derha nd elle in sfiner gestrigen nichtöffentlichen Sitzung über Geweisanträge im Falle des Landtagsabgeordneten Jahnke. Dem Nachrichtenbüro des Vereins dentscher Zeitungs= verleger fol lag u. a. ein Beweisantrag Riedel 964 vor, ob Jahnke (D. Nat.) der Schwarzen Reichswehr oder Major Buchrucker, dem früheren Vorgesetzten des Oberleutnants a. D. Schulz, direkt oder durch Vermittlung anderer ö oder be⸗ stimmter Verbände Gelder e hr chch. ob Jahnke insbesondere Gelder, die ö. früher zur Betätigung im Ruhrkampf übergeben waren, für die Zwecke der am Klistriner Putsch beteiligten Schwarzen Reichswehr verwendet hat, und ob Jahnke wiederholt an Sitzungen teilgenommen hat, in denen dieser Putsch besprochen und vorbereitet wurde, und in denen u. a. auch die Beseitigung der ö. Dr. Stresemann und Severing vorbereitet wurde. bg. Dall! mer. (D. Nat) lehnte diefen Antrag als nicht zum Beweisthema gehörig ab. Abg. Ob uch (Komm.) stellte einen Er⸗ anzungsantrag, darüber Beweis zu erheben, ob Jahnke an tungen teilgenommen hat, in denen die Frmordung Stresemanng und Severings anläßlich des Reichswehrputsches erörtert worden sei. Abg. Eichh off (D. Vp) hielt eine Beweiserhebung nur darüber fi zulässig, ob Jahnke , zu Fememördern unterhalten 6. g Riedel (Dem) stellte dann einen neuen Antrag, darüber Beweis zu erheben, ob und welche Beziehungen der Abge⸗ ordnete Jahnke zu Oberleutnant 8 oder anderen wegen Feme⸗ morden verbächtigen Personen untechallen hat. Von den Rechts— partejen und dem Zentrum wurde beantragt, den Antrag Riedel so . fassen, daß nur allgemein von Fememördern die Rede ist. Den lusschuß einigte sich schließlich einstimmig dahin, die Beweisqguf⸗ nahme au ö zu erstrecken. Die Ver⸗ nehmung Jahnkes soll in einer Sitzung am 4. Mai stabtfinden.