1926 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

; . ö Hundert · Hundertsatz Bezeichnung des Bergleichsbetriebs ö oe, Tenne gen. V2. R ĩ Di Ertrags⸗ . z 2 irt 8 ts⸗ Landesfinanzamt Wittschaftsgebiet 3. . re; betrieb gelte wee. Finanzamt Eigentümer 3 it Abf. 1 des Landes⸗ biw. Guts bezirk gr. 1, ö finanzamts⸗ Ren, ) Reichs bezirk l 2 3 a. 36 30 34 4 5 Magdeburg.. Magdeburg III Torgau Kathewitz Paul Keil größte 60 100 ö. —ᷣ . . Wittenberg Mellne dorf Reinh. Höhne mittlere 27, 00 45 ö . ö Genthin Scholle hne Aug. Schöning geringere 7,80 13 Brandenburg.. Freienwalde a. O Jäckel bruch Fritz Gläser größte 60 100 5 . Calau Koswig Paul Zimmermann mittlere 25, 80 43 ö . Templin Röddelin Wilh. Henning geringere 10.80 18 München.... Bayern IV Straubing Alburg⸗Oberast Josef Müller größte 57 100 ö ö. ! Freising Freising⸗Neustift Alois Holzner mittlere 31.92 56 ö . Erding Oberding Martin Kratzer geringere 10, 83 19 Karlsruhe.. Karlsruhe 1 Singen Hilzingen Martin Glatt größte 56 100 !. ö . Singen Aach Karl Schrott mittlere 35,28 63 . . ö Bonndorf Laus heim Emil Eckert geringere 16, 12 27 Karlsruhe.. Karlsruhe IV Sins heim Eppingen Joh. Philipp Doll größte 56 100 ö K ö Mosbach Mittel⸗Schefflenz Karl Wilh. Wagner mittlere 42,00 75 . 3 ö 6 . Gissigheim Augustin Geiger geringere 21,84 39 elm Oberschlesien . Leobschütz Katscher⸗Langenau Aug. Bannert größte 56 100 ' . Grottkau Leupusch Albert Müller mittlere 28, 00 50 ! 5 Guttentag Pluder⸗Peters hof Joh. Schwierczok geringere 7,84 14 Stettin.... . Stettin Pyritz Groß Schönfeldt Gottfried Riemann größte 56 100 ö ö . Greifenberg i. P. Dummadel Erich Koepsel mittlere 17,92 32 . ö ' Schlawe Sydow Robert Henke geringere 7,28 13 Königsberg... Marienburg Thörichthof ö Dyck II größte 55 100 . Insterburg Auxkallnehlen einr. Burgdorf mittlere 17,05 31 . 2 Marggrabowa Lengowen Mathes Mielewfki geringere 5. 50 16 Dresden u. Leipzig Dresden ⸗Leipzigll Chemnitz⸗Land Auerswalde Bruno Fritzsche größte 53 100 . ö; Freiberg Lichtenberg Emil Richter mittlere 33.92 64 ö ö Stollberg Künheide Bruno Hennig geringere 11,ů13 21 München.... Bayern V Kempten Kempten Engelbert Ulrich größte 53 100 . ö ö Berchtesgaden Piding (Ortschaft Georg Wieser mittlere 37, 10 70 Mauthausen) ö. K . Traunstein Reit i. Winkel (Ort⸗ Johann Zück geringere 13,78 26 schaft lindau) . Karlsruhe... Karlsruhe I Emmendingen Freiamt Mußbach Joh. Georg Bühler größte 51 100 ö . . Wolfach Welchensteinach Anton Jäckle mittlere 31, 11 61 . . J. Freiburg⸗Land St. Peter Leop. Hüttrich geringere 10.20 20 Etöin CKRöln Mayen Polch Peter Joh Gilles größte 50 100 . St. Goar Ney Philipp Antweiler mittlere 265. 00 65 JJ ö. Ahrweiler Herschbroich Wilh. Stumpf geringere 10,00 20 Magdeburg.. Magdeburg II Nordhausen Tettenborn Friedr. Rust größte 49 100 ö ö Mansfeld Königerode Hermann Ulrich II. mittlere 24, 01 49 . . ö Effelder Aug. Lange geringere 7, 84 16 1. Thür. . Mecklenburg.. Grevesmühlen Elmenhorst O. Wigger größte 48 100 . 2 Schwerin Zittow Mittag mittlere 24,00 50 5 Neustrelitz Groß Quassow Wilh. Heidemann geringere 6.24 13 MRudolstadt.. . Thüringen II Eisenach Hötzelsroda Karl Soßdorf größte 48 199 -. . ü Schleiz Neundorf M. Dietrich mittlere 26,88 56 h ö Saalseld ö Rich. Großmann geringere 12, 96 27 Nürnberg... Bayern III Windsheim lenkersheim Georg Plackner größte 46 100 9 , . Erlangen Hüttendorf Friedr. ober mittlere 28, 06 61 h . ö Burglengenfeld Dieteldorf Josef Koller geringere 9, 20 20 München.... Bayern 1 Monheim Marxheim Georg Roßmann größte 38 100 J . Mittersels Mitterfels, Ort Joh. Eibauer mittlere 17,86 47 Weingarten . ö ö ö ö Lohr Ruppertshütten Theodor Inderwies geringere 5, 70 16 Stettin... Stettin II Disch. Krone Dtsch. Krone Albert Lange größte 34 100 ö ö Schl ochau Elsenau Naddat z mittlere 14.96 14 ꝛ. ö ö Flatow Straßforth Rud. u. Julius Krause! geringere 5, 44 16

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver— ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923.

Tages, vorausgeht.

Bekanntmachung

(RGBl. 1 S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt sür eine Unze Feingold ..

Berlin, den 4. Mai 1926.

Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. ppa. Goldschmidt.

Seckel.

6 . 19 4. für ein Gramm Feingold demnach. . 32.7294 pences. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Belannt⸗

machung im Reichtanzeiger in Beilin erscheint, bis einschließlich des der einer im Reichsanzeiger ersolgten Neuveröffentlichung

Auszug aus der Genehmigungsurkunde.

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministerlums erteilen wir hiermit auf Grund des 8 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg, die Ge⸗ nehmigung zu einer in Huhn von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im ?

Preußen.

nlande aufzulegenden Anleihe bis

zum Betrage von 14 000 600 Reichsmark, in Worten: „Vier⸗

ehn Millionen Reichsmark“, wobei für

us von 14490 kg Feingold zu rechnen ist Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel

1. für den Ausbau des Elektrizitätswerkes. . 7 600 000 RM

4 Re

2. für den Ausbau des Gaswerkes

3. für den Umbau der Abwässerreinigungs⸗ anlage und den Neubau bzw. die Erweite⸗ rung der Kanalisationsanlagen ;

4. für die Anlage von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, elektr. Licht) zur Durch⸗ führung des Wohnungsbaues ......

fu verwenden.

Kapital und Zinsen werden

zusammen . . 14 000 000 RM

Zahlungsmitteln gezahlt. Für, 4. der in Reichswährung ausgedrückte

2

w 1

ichsmark der

1800000 .

250 0900 . 1160000 1000000 ,

bei Fälligkeit in gesetzlichen eschuldete Reichsmark ist . ee ö gold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der 29. Juni 1923 8a * S. 462) im Reichsanzeiger bekannt⸗

gegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet na

kurse

. Umrechnung

der Berliner Börse auf

für das Kilogramm

Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Feingold ein Preis von nicht mehr als 2809 Reichsmark und nicht weniger als 2789 Reichsmark, so ist für jede geschuldete Reichsmark 1 RM

in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

——

Fein⸗ vom

dem Mittel⸗

Der jährliche Zinsfuß darf 8 vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. ö Die Tilgung erfolgt nach dem festzustellenden Tilgungs⸗ lane vom Beginne des auf die Begebung der Anleihe oder . einzelnen Anleiheteile folgenden n n, ab mit 2 vH des Anleihekapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen. Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vom 1. April 1931 ab vorbehalten. Berlin, den 20. April 1926. Zugleich für den Finauzministen.

Der Minister des Innern. J. A.: v. Leyden.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 193. Sitzung vom 4. Mai 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Am Regierungstische: Reichsminister des Innern Dr. Külz.

rasident Löbe ö die Sitzung um 3 Uhr 20 Minu⸗ ten und gedenkt des Ablebens des deutschen Gesandten in Wien, Dr. Pfeiffer, des früheren Zentrumsabgeord⸗ neten. .

Auf der Tagesordnung steht zunächst der e tn n über ollerleichterungen für dänische Er⸗ zeugnisse und über die Behandlung deutscher Sandlungsreisender in Dänemark.

Abg. von Gräfe (Völk) erklärt, es sei außerordentlich be⸗ dauerlich, daß wir au

der Einfuhr

wendet sich gegen die . Ein hen on so weit,

remder * erde. In der Provinz Hannover sei es

die Pferde⸗

. ter wertvolle Tiere dem Roßschlächter verkauften, weil sie sie

onst nicht absetzen könnten. Jetzt würden Dänemark große Kon- zessionen fast 3. Gegenwert gegeben.

Das Abkommen wird dem Auswärtigen und dem Han⸗ delspolitischen Ausschuß überwiesen.

Es folgt dann die Beratung eines demokratischen An⸗ trages auf Vorlegung eines Bodenreformgesetzes. Der chr lunge fn schlägt vor, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald ein Wohnheimstättengesetz vorzulegen. In einer weiteren Entschließung wird die Reichsregierung auf⸗ gefordert, einen umfassenden , e, ,, auszu⸗ arbeiten und dabei Vorschläge vorzulegen, durch die der er⸗ forderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichergestellt wird.

Abg. Silberschmidt 86 ö als Berichterstatter hervor, daß bei der Beseitigung der Wohnungsnot weitgehend die

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehsbenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

,

bei diesem Vertrage, wie bei allen anderen, die die Landwirtschaft betreffen, der gebende Teil seien. Der Redner

Gedanken der Wohnungsreform verwirklicht , . De

Redner weist ferner darauf hin, daß die Frage der Bodenreform von weiten Kreisen als eine Notwendigkeit angesehen werde. Zur

Förderung der Kultur, aus wohnungs⸗ und bevölkerungspoli⸗ tischen Gründen sei die Bodenreform unaufschiebbar. Länder

und Gemeinden müßten eine , aft treiben. Der Bodenwucher der letzten Jahre habe große Schuld an den heutigen Wohnungszuständen. Der Redner fordert, daß jeder Grund und Boden , n der Gemeinde zum Kauf angeboten werden müsse, die ein Vorkaufsrecht habe. Ein Eingriff in wohlerworbene Rechte des Eigentums sei damit nicht verbunden. n hart⸗ näckige Besitzer müsse die Gemeinde das Enteignungsrecht haben. In allen diesen Fragen müsse das Reich die ö übernehmen, . Länder und Gemeinden nach einheiklichen Grundsätzen andeln.

Abg. Dr. Steiniger (D. Nat) stimmt der Forderung auf Vorlegung eines Bauprogramms zu. Es werde zwar in kurzer . wieder überholt sein, aber man brauche endlich einmal ver äßliche Unterlagen. Es ist selbstverständlich, fährt Redner fort, daß eine vernünftige Bodenreform gemacht werden muß. Von den 8809 000 Hektar Bodenfläche in Groß Berlin befindet si die Hälfte in den Händen der Gemeinde, ein Beweis, daß eine Vorratswirtschaft schon getrieben worden ist. Der Ent⸗— wurf des Ständigen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministerium enthält nicht nur ein Vorkaufs⸗ vecht, sondern auch Ankaufsrecht und Enteignungsrecht. it Hilfe des Vorkaufsrechts könnte schon jetzt Boden genug beschafft werden. Durch das Enteignungsrecht können wir aber die Bevölkexung nicht vergewaltigen. Die Erfahrungen mit dem Heimstättengesetz in Berlin sind nicht befriedigend enug ausgefallen, um ein solches neues Gesetz zu machen. 87 derselben Lage wie Berlin befindet sich auch Köln. Wir lehnen den ö des Ausschusses ab. ö ; .

Abg. Rönneb urg (Dem); Ich bin über diese Ausfüh— rungen enttäuscht. Ich erwartzete eine ziemlich einmütig Annahme des Antrags. Beim 60. Geburtstag Damaschkes wurden diesem von allen Parteien gewissermaßen Liebeserklärungen gemacht, auch durch Herrn Mumm und andere Deutschnationale. Herr Steiniger will aber nicht mitmachen. Die Nationalversammlung hat , einmütig ein Gesetz zur Bekämpfung der Boden⸗ spekulation und Ausdehnung der Enteignung zum Zwecke der Be—⸗ ö billigen Wohnlandes angenommen. Die Verfassun eutet ja auch daraufhin, die Verteilung des Bodens darf ni allein der privaten Spekulation Überla sen bleiben. Wie der Besitz ver . so insbesondere der Bodenbesitz. Der Boden darf nicht r are bleiben. In Süddeutschland sind., die Wohnverhält⸗ nisse gesünder als in Norddeutschland, die Mietskaserne ist eine Eigentümlichkeit Norddeutschlands. Die Frage der Bodenreform ist eine Frage der Sittlichkeit. Wir verlangen in unserem An- trage nicht die Vorlegung des alten Entwurfs des ständigen Bei⸗ rats von 1920, denn wir versteifen uns nicht auf ,. sondern wollen nur die Durchführung der Grundsätze der Boden⸗ vorratsvorschrift und der Beseitigung der Bodenspekulation. Der neue Entwurf beschränkt sich aber auf die Wohnheimstätten und schließt die Frage der ländlichen Siedelungen aus. Ein unzu— lässigen Eingriff in die Selbstverwaltung wird von dem Entwurf nicht gemacht. Wir müssen zu einer generellen neuen Regelung in zusammenfassender Gesetzgebung kommen, um das bisherige Durch⸗ einander der gesetzlichen Bestimmungen zu beseitigen. Herr Steiniger meint, es sei Land genug vorhanden, aber die Terrain Gesellschaften schauen schon wieder nach dem daraus zu erzielenden Geivinn aus. Die Landgesellschaften haben dagegen Schwierig⸗ keiten mit dem Länderwerk. Es ist kein ungerechtes Verlangen, daß die Gemeinden selbst Land verwenden. Gerade angesichts der großen Erwerbslosigkeit muß weit schauende Politik getrieben werden, daß die Arbeiter etwas Land erhalten können, damit sie eine Hilfe für die Ernährung ihrer Familie haben. Um eine . gegen das Privateigentum handelt es sich nicht, der Ent⸗ wurf will ja gerade möglichst vielen Familien Privateigentum ver⸗ schaffen. Man ö. den Begriff des Privateigentums nicht über⸗ spannen. Die Aufteilung der Allmende war ein Fehler, und es ist vielfach damit Mißbrauch getrieben worden. Es ist nicht gerecht⸗ ertigt, daß jeder mit seinem . ganz nach Belieben ver⸗ ahren darf; demgegenüber stellt der Artikel 155 der Verfassung en alten deutschen Rechtsbegriff des zweckgebundenen Bodenbe⸗ e wieder her. Auch der solide Hausbesitz sollte nichts dagegen aben. ; Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig.): Das A und O der Bodenreform ist, daß wir ein Gesetz verlangen. Ich frage aber: Vollzieht sich unsere Wirtschaft nach Staatsgesetzen oder Natur⸗ esetzen? Damaschke hat selbst in einer seiner Schriften zugegeben, eine genügend hohe Umsatzsteuer die Bodenspekulation ein⸗ e ten würde. Eine Verbilligung des Bodens ist durch die

läne der Bodenreformer nicht zu erreichen. Vor dem Kriege hatte sich die Agitation der Bodenreformer schon festgefahren, f? ist neuerdings erst wieder aufgenommen worden. Die ganze Ka⸗ pitalfrage ist doch die, daß man Arbeitsstätten und 3 möglichst nahe aneinander legt. Der Redner fragt die Demo⸗ kraten, weshalb sie nicht selbst einen entsprechenden e , vorgelegl hätten statt die Regierung damit zu beauftragen. Dur Gesetze, wie auch das Bodenreformgesetz, werde man der Woh⸗ nungsnot niemals Herr werden. Nur die völlige Zwangswirt⸗ aft werde hier Wandel schaffen. Den Antrag des Ausschusses ehnt der Redner ab und beantragt namentliche Abstimmung, damit man sehe, wo die Bodenreformer sitzen. .

Abg. Seiffert (Völk) bedauert, daß die Wohnungs⸗ Statistik von der Regierung noch immer nicht vorgelegt sei. Wenn die Regierung mit den Baugeldern weiter wirtschafte, wie bis⸗ . werde man nie aus der Wohnungsnot herauskommen. Das ehe man am besten aus den Richtlinien zur Verwendung der Kredite für den Kleinwohnungsbau. Die Mittel würden erst durch einen großen , geschickt und erreichten schließli einen Mindestzinsfuß von 12 Prozent. Das nenne man billige Kredite, Der Redner fordert Enteignung von Hausbesitzern, die ihre Häuser verwahrlosen ließen, besonders ausländischer Haus- besitzer, die die Häuser für ein Butterbrot gekauft hätten, um k Mark herauszuziehen und ins Ausland zu ver— schieben.

Abg. Beythien (D. Vp.) betont, daß es sich hier um eine prinzipielle Frage handele, wenn auch der Ausschuüuß den Namen e r 6 habe. Die Zustimmung zu dem An⸗ trag würde die Anerkennung eines Bedürfnisses zu einem solchen gef in sich schließen. Das müsse die Mehrheit seiner , aber verneinen. Ein Bodenreformgesetz würde eine Abkehr vom

Grundsatz des Schutzes des Eigentums bedeuten. Seine Partei sei

ie behör sicht. Auf Grund von Einzelbeschwerden dürfe eine Gesetze machen. ö Abg. Pu tz Komm) stimmt den Ausschußanträgen zu. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes beweise schon das Geschrei der Bodenspekulanten. Ihre endgültige Stellungnahme behalte sich die kommunistische Fraktion bis zum Vorliegen des Gesetzent⸗= wurfes vor.

rundsätz . gehn die Häufung von Zwangsbestimmungen, gegen dliche Auf

man

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdireklor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck Norddeut Buchdruckerei und Verlagsanstalt, mut der Nang, ,

Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

* 2

Deutscher Reichs anzeiger Freußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt oierteljährlich , Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den VPostanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Nummern kosten 6, 89 Neichsmarhk.

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einer 5 gespaltenen Einheits; eile (Petit 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,ů 75 Neichsmarh.

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einschließlich des Portos abgegeben.

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——

.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2e.

Bekanntmachung, betreffend Ausfertigung der Schuldurkunden des Reichs und der Reichspost.

Uebersicht der Prägungen von Reichssilber-⸗ und Reichspfennig—⸗ münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende April 1925. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Neunte Bekanntmachung, betreffend die im Oberbergamts bezirk Clausthal zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.

ex ᷣᷣ m O 0 0 0 2 2 2 O e e ,- Amlliches.

Deutsches Reich.

Der Konsul in Helsingborg (Schweden) hat an Stelle des ausgeschiedenen Konsulgragenten Uddenberg den Schiffs reeder 66 Emil Johnsson zum Konsularagenten in' Höganäs bestellt. .

.

er ficht

Ausfertigung der Schuldur kunden des Reichs und der Reichs post.

Auf Grund des 8 6 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 (RGBl. J S. 95) bestimmen wir:

. Die Schuldverschreibungen und Schatz anweisungen des Deutschen Reichs, die ein späteres Ausstellungsdatum als den 31. März 1926 tragen, werden ausgefertigt durch Aufdruck unseres den Reichsadler mit der Umschrift „Reichsschuldenverwaltung“ ent⸗ haltenden Dienstsiegels in roter Farbe über oder links neben den Unterschriften;

2. die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen der Deutschen Reichs post werden ausgefertigt durch Aufdruck desselben Dienst siegels in grüner Farbe rechts neben den Unterschriften;

3. die zu den Schuldverschreibungen und Schatzanweifungen des Deutschen Reichs und der Deutschen Reichspost gehörenden Zins und Erneuerungsscheine werden ausgefertigt durch Ein— drücken eines den Neichsadler mit der Umschrift „Reichs schuldenderwaltung“ enthaltenden Trockenstempels.

Nach 8 6 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung sind die vor— stehend zu 1 bis 3 bezeichneten Schuldurkunden nur gültig, wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind.

Berlin, den 20. April 1926. Reichsschuldenverwaliung.

der Prägungen von Reichssilber- und Reichspfennigmünzen in den deutschen Münz stätten

bis Ende April 1526.

1. Im Monat Neichssilbermnnzen ; Heid onen gar then 9 1 5 z z . ö J 6. ö . ö. . ö. Zmei⸗ Drei⸗ Fünf⸗ Ein; Zwei. Fünf Zehn · SBnfzig⸗ ; gepräg markstũcke markstücke markstücke markstlcke] pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke pfennigstüucke worden in: Roi Ra, NR, Ren dj . . ,,,, 8 041 as = . ö ö München? 2 285 65 i. 3. . 1 los d 414 . Muldenhütten 1 656 0600 . . . 27 36 3. Stuttgart KJ 2 ö r 24 . ö Karlgrihe 1146000 6. . . . zl bob, . 36 Damon ig i il ö. 2 . . . w Summe l 4a aß4 50 2. en . ö / des gos s65. 14 ho, 70 = geprägt). 66 ECG s Ms 218 161 364 193 8421 670. 2795 6, 85 50 ̃ ) O00 800, 2 h6 342 ö 5 . 3. Gefamtpr⸗ l 5 S000? 26 43 e. 56 342 427, 109 859 100, gung.. P2665 000 000 95 382 728 151 754 19 7 . P K ö 3827 d löl 754 193 8 421 570 2795 6, 68 5 000 800,2 26 662 374,05 56 756 . 109 859 100, wieder einge⸗ 5 ö . ö 6 2 190485 23368 155 3 27 30n 6. 620 216. 0 11 1323 Bleiben.. Es sl zr Ss s ss 15 F s, S , s; os m1 ö o z 5 5 s 7 is s r 5 s s-

ö Vgl. den Reichsanzeiger vom 13. April 1926 Nr. 35. Verlin, den 6. Mai 1926.

Hauptbuchhalterei des Reichsfinanzministeriums. Dicke.

Preuszen.

k für Handel und Gewerbe.

ei dem Berggewerhegericht Beuthen (O. S.) ist der Bergassessor Wiggert in Beuthen (O. S.) 96 ö zum stellvertreten den Vorsitzenden mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer Beuthen (O. S.) dieses Gerichts betraut.

Neunte Bekanntmachung,

betreffend die im Oberbergamtsbezirk Ela J zugelassenen n „Auf Grund des durch den Herrn Minister für und Gewerbe am 27. März 1926 , trggz zur Liste der Bergbausprengstoffe wird der nachfolgende Wettersprengstoff unter den hierunter aufgeführten) Be— dingungen sowie unter Beachtung der allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschristen zum Gebrauch in den der Aussicht des unterzeichneten Oberbergamts unterstehenden Betrieben zugelassen.

ö Döchstlade ; H mengen für im 72 Bezeichnung 9 t ; 5 . Bez 1 PVatronen⸗ 3 3 * 35 ö. Verwendüngs. 22 83 . ber durch. 65 K tech; , , . 5 Sprengstoffs messer 8 39 3* 85 22 8 6 2 / 8 *** ; mm C C 7 14 Wetter Ammon⸗ Gesamter 30 u. 35 8 800 cahñcis 1 Bergbau .

mit dem heutigen

II. Diese Bekanntmachung hn neten Oberbergamts

Tage für den Bezirk des unterzei Inltigkei. ö

Clausthal, den 4. Mai 1926. Preußisches Oberbergamt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der schweizerische Gesandte Dr. Rüfenacht hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Gefandter 3. D. Dr. Vogel die Geschäfte der Been dr ch ö

Im Mai und Juni d. J. erscheinen in Fortsetzung des vom Neichsarchin bearheiteten Werks we er hr wer 19145182 der III. und JV. Band. Die beiden Bände behandeln den Marnefelbzug 1914, und zwar im Band i „Die Ereignisse von der Sam bre . zur Marne“,

Band IV „Die Marneschlacht«“. Die Bände können im Subskriptions wege bis zum 31. Mal 1926 von Beamten und Angestellten des Reichs, der Länder und Gemesnden zu bedeutend ermäßigten Preisen bei der Verlagsbuchhandlung ö ö. 2 & 6 . . 9 Kochstr. 68/71, be⸗ z erden. ie näheren Bezugsbedingungen teilt die genannte Verlagsbuchhandlung auf 6 .

erklärt worden.

Deutscher Reichstag. 194. Sitzung vom 5. Mai 1926, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeilungsverleger]

Präsident Löbe die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst sozialdemokratische und kommunistische Anträge auf Aufhebung des Aus⸗ nahmezust andes in Bayern.

Abg. Hampe (Wirtschaftl. Vereinig.) berichtet über die Ver⸗ handlungen des Rechtsausschusses, der vorschläͤgt, diese Anträge abzulehnen und eine Entschließung anzunehmen, die die Reichs- regierung ersucht, dem Reichstage so schnell wie möglich den Ent- wurf zur Errichtung eines Reichsberwaltungsgerichtshofes vorzu⸗ legen. Dadurch soll für Streitigkeiten, die in einzelnen Ländern über die Verletzung von staatsbürgerlichen Rechten durch Maß⸗ nahmen der Verwaltungsbehörden entstehen, ein geordneter Rechtsweg geschaffen werden,

eröffnet

Abg. Buchmann (Komm.) weist auf den jahrelangen Kampf der Kommunistischen Partei gegen die Maßnahmen der bayerischen Polizei hin. Durch Versammlungsverbote üsw. suche man gengu so. wie vor Aufhebung des Ausnahmezustandes jede kulturelle Betätigung des Proletariats zu unterdrücken. Alle unter dem Regime Kahr erlassenen Besetze und Verordnungen seien gesetzwidrig. Die baverische Regierung wolle der Reaktion in ganz Deutschland den Weg bereiten, ohne formal ein Kommunistengesetz zu schaffen. Mit diesen Methoden werde man der Kommunistischen Partei in Bayern nicht Abbruch tun, sondern das Gegenteil erreichen. Dieses System erkennten auch die kleinbäuerlichen Schichten immer mehr als Bankrottsystem. Da solle man sich doch nicht in den Mantel der Demokratie hüllen und nicht nach außen hin den Eindruck zu erwecken suchen, Gesetz und Verfassung würde in Bayern am zꝛinsten gewahrt. Die Forderung laute: Weg mit der Regierung Held, weg mit der Reichsregierung! Die Arbeiter⸗ klasse, die proletarische Einheitsfront beginne sich ihr Recht selbst zu verschaffen. Abg. Dr. Frick (Völk): Die bayerische Vertretung ist 66 bedauerlicherweise nicht anwesend, vielleicht, weil der Ausnahme— zustand in Bayern schon längst aufgehoben worden ist, der Antrag also schon für erledigt gehalten wird. Wir halten uns gn das bestehende Recht. Die Kommunisten können zwar auch in Bayern Versan mungen abhalten. (Lebhafter Widerspruch der Kommu⸗ nisten) Präbentivverbote sind von der Regierung für unzulässig 1. Nur aus Gründen der Sicherheit kann ein Versammlungsverbot ergehen, abgesehen von dem Ausnahme⸗ recht auf Grund des Artitels 48 der Reichsverfassung. Aber die bayeische ö glaubt den Ausnahmezustand noch fortsetzen zu können, indem sie in unzulässiger Weise das Vereins sesetz an⸗ wendet, um das Versammlungsrecht zu beschränken. Redner be—= handelt eine Reihe von Fällen, in denen Versammlungen wider- rechtlich verboben worden sind. Es ist Pflicht des Reichs ministeriums des Innern, darüber zu wachen, daß die Rei Sverfassung von den Landesregierungen beachtet wird. Die Verfassung müßte einen Zusatz dahin erhalten, daß gegen Verstöße gegen die Reichsver⸗ fassung durch eine Landesbehörde der Re htsweg an den Staats⸗ gerichtshof gegeben ist. (Beifall bei den Völkischen.)

Die Beratung wird unterbrochen und die von der Wirt— schaftlichen Vereinigung beantragte namentliche Abstimmung über die gestern behandelten Anträge über die Boden? ze for m vorgenommen. Der Antrag des Ausschusses für Wohnungswesen lautet dahin, den Antrag Brodauf (Dem.) auf. als baldige Vorlegung eines Bodenreformgesetzes in der Fassung anzunehmen, die Reichs regierung zu erfuchen, alsbald ein Wohnheimstättengesetz im Sinne des Entwurfs des „Ständigen Beirats für Heimstättenwesen“ beim Reichs— arbeitsministerium vorzulegen und einen umfassenden , auszuarbeiten und dabei Vorschläge vorzu⸗ legen, durch die der erforderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichergestellt wird. Bei der Beseitigung der Woh⸗ nungsnot sind weitgehend die Gedanken der Wohnu ngs reform zu verwirklichen.

Der zweite Teil des Antrags (Wohnungsbauprogramm wird in einfacher Abstimmung mit . dhe ö. genommen. Im ersten Teil wird über die Worte „im Sinne des Ständigen Beirats für Heimstättenwesen“ namentlich ab⸗ gestimmt. Dafür stimmen im wesentlichen die gesamte Linke und das Zentrum; die Bayerische Volkspartei und die Völkischen stimmen gespalten, die Wirtschaftliche Vereinigung und die beiden Rechtsparteien mit Ausnahme einiger boden—⸗ reformerischer Mitglieder stimmen dagegen. Der Passus wird mit 237 gegen 141 Stimmen bei 33 Stimmenthaltungen an— genommen.

Der erste Teil des Antrags wird demnach unverändert in namentlicher Abstimmung mit 243 gegen 157 Stimmen bei

29 Stimmenthaltungen angenommen.

gn der Fortsetzung der unterbrochenen Debatte führt

Abg. Saenger SSoz) aus: Der Abgeordnete Dr. Frick wies mit, Recht darauf hin, daß bei dieser Debatte ber die Rechts⸗ zustände in Bayern der Vertreter der bayerischen Regierung nicht