anwesend ist. Dessen Aufgabe besteht offenbar nur darin, hier zu erscheinen, um Abgeordnete namens der bayerischen Regierung zur Ordnung zu ruüsen. Das ist auch ein Zeichen für die Würde des Reichstags. Wenn auch der Ausnahmezustand in Bayern zum rößten Teil aufgehoben ist, so bestehen doch noch immer einige leberreste. Der bayerische Ausnahmezustand ist mit dem Namen des Herrn Dr. von Kahr verknüpft, schon das sollte die Reichs⸗ regierung veranlassen, die Beseitigung der Ueberreste von Bayern zu verlangen. Herr von Kahr war es doch, der einst erklärte, mit der Reichsregierung verhandele er überhaupt nicht. Herr von Kahr war es, der aus Treue zum Reich verfassungswidrig Reichsgesetze außer Kraft setzte und der den steckbrieflich verfolgten Korvettenkapitän Ehrhardt als Stütze der bayerischen Regierung nach Nürnberg schickte, um dort bei den Arbeitgebern Geld zu be⸗ n um einen Kriegszug gegen die Reichsregierung zu in⸗ szenieren. (Hört, hört!) Heute ist Herr von Kahr der Vorsitzende des Obersten Verwvaltungsgerichts in Bayern. Nomen est omen. Schon wegen des Herrn von Kahr sollte der Freistaat Bayern auch die letzten Ueberreste des Ausnahmezustandes beseitigen. Nicht bloß die Deutschvölkischen und die Kommunisten leiden unter dem Ausnahmezustand, sondern auch alle Arbeiter in Bayern haben dieses Regiment zu spüren. Vor einigen . wurde in München der Vortrag eines angesehenen praktischen Arztes verboten mit der unwahren Behauptung, daß er zur Begehung von Verbrechen nach 8 2s des Strafgesetzbuchs Anlaß geben könnte. Einem Arbeiter— Turn⸗ und Sportverein in Oberfranken wurde vom Bezirksamt⸗ mann verboten, Turnunterricht an Schüler und Schülerinnen zu erteilen, solange freireligiöse Mitglieder in der Vorstandsschaft seien. (Hört, hört! links. Als diese Mitglieder ausgetreten waren und der Verein nochmals um Erlaubnis bat, erhielt er vom baye⸗ rischen Staatsministerium den Rekurs: Die Zusage des Bezirks⸗ amtsmanns, nach dem Ausscheiden solcher Mitglieder das Verbot aufzuheben, könne nicht innegehalten werden, da neue Momente eingetreten seien, indem nämlich drei andere Mitglieder des Vor— stands in ihrem Glaubensbekenntnis nicht ganz einwandfrei seien. (Hört, hört! links.) In einem weiteren Fall hat das Bezirksamt Ansbach einem Turn- und Sportverein den Unterricht an acht n n. Kinder verboten unter Berufung auf eine Ent— chließung des Kultusministeriums. In dem Bescheide war gesagt, daß die Ortspolizei den Unterricht verhindern werde und daß die Gendarmerie zur Unterstützung angewiesen sei. (Hört, hört! Die bayerische Regierung beruft sich in zahlreichen Fällen noch auf ein Gesetz von 1879 zur Ausführung des Reichsstrafgesetzbuches, es besteht aber nach keiner Richtung irgendein Grund, noch irgend welche Ueherreste des Kahrschen Ausnahmezustandes aufrecht zu erhalten. Die Kommunisten sind keine Gefahr für den bayerischen Staat, und gegen die Nationalsozialisten vorzugehen hat die bahe⸗ rische Regierung weder ein politisches noch ein moralisches Recht. Die Nationalsozialisten waren ja die beste Stütze der bayerischen Regierung, bis sie auch den Hemen von der Bayerischen 16 harte unbequem wurden. Solange war die nationalsozialistische Bewegung in Bayern für die Regierung ein gutes Kampfmittel gegen die Arbeiterklasse. Herr Dr. Frick hat vor allem kein Recht, jronisch von der Freiheit der Republik zu sprechen, denn er ist des Hochverrats überführt und deswegen rechtskräftig verurteilt, aber noch heute aktiver Staatsbeamter in Bayern. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Stoecker (Komm.) protestiert gegen die Unterdrückung der Redefreiheit der Kommunisten in Bayern. In eine Konferenz mit einer ganz harmlosen Tagesordnung, an welcher im ganzen etwa neunzehn Personen, darunter auch sechs Abgeordnete und der Redner teilnahmen, seien plötzlich dreißig bis vierzig Kriminal⸗ beamte mit vorgehaltenen Revolvern eingedrungen (hört, hört! links), hätten alle Anwesenden für verhaftet erklärt und sie trotz des Hinweises der Abgeordneten auf ihre Immunität nach Beschlag⸗ nahme aller Papiere unter Androhung von Gewalt nach dem Polizeipräsidium gebracht. Dort seien die Verhasteten nach mehreren Stunden wieder freigelassen worden. Die Fortsetzung der Konferenz sei nicht gestalttet worden. Die Bayern, deren Ver⸗ treler hier nicht anwesend seien, pfiffen auf Reichstag und Ver⸗ hung, und der Reichsinnenminister habe Angst, hierher zu omnien, weil er fürchte, mit der Baherischen Volkspartei in Konflikt zu geraten. Er habe auch Wichtigeres zu tun, als ver⸗ assungsmäßige Fustãnz in Bahern herzustellen, nämlich ver⸗ assungswidrige Beschlüsse des Reichskabinetts in der Flaggenfrage r en zu helfen. ;
Der Ausschußantrag auf Ablehnung der Anträge wird angenommen; auch der vont Ausschuß vorgeschlagenen Ent— schließung stimmt das Haus zu.
Es folgt die zweite Beratung des sozialdemokratischen , , der die Straflosigkeit der Abtreibung ordert, wenn der Eingriff von einem staatlich approbierten Arzte innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen wird. Der . schlägt demgegenüber folgende Fassung des 5 218 des Strafgesetzbuchs vor:
„Eine Fran, die ihre Frucht im Mutterleibe oder durch Ab⸗ treibung tötet oder die Tötung durch einen anderen zuläßt, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso wird ein anderer bestraft, der eine Frucht im Mutterleihe oder durch Abtreibung tötet. Der Versuch ist strafbar. Wer die Tat ohne Einwilligung der Schwangeren oder gewerbsmäßig begeht, wird mit Zuchthaus bestraft. Ebenso wird bestraft, wer einer Schwangeren ein Mittel oder Werkzeug zur Abtreibung der Frucht gewerbsmäßig verschafft. Sin mildernde Umstände vorhanden, so tritt e nis err . nicht unter drei Monaten ein.“
Abg. Lore Agnes (Soz.) begründet den sozialdemokratischen , mit der soziglen Notlage der breiten Massen in dieser Zeit der schweren Wirtschaftskrise und dem entsetzlichen Wohnungs⸗ elend. Die Kindesliebe und rückwirkend die Mutterliebe, müßten unter den jetzigen Umständen leiden. Die Frauen der minder⸗ bemittelten Kreise würden von diesen Gesetzen geradezu gehetzt und gequält. Durch die hohen Strafen seien die Abtreibungen nicht einzudämmen. Wenigstens eine Milderung der Abtreibungs— paragraphen sei unbedingt erforderlich.
Abg. Dr. , (D. Nat. lehnt den vom Ausschuß an— nommenen Entwurf, der außerordentlich radikal vorgehe, ab. Die tatsächliche Mindeststrafe für das Abtreibungsdelikt sei eine Geldstrafe von drei Mark. Die Strafgesetze der anderen Staaten, auch nichtchristlicher, Länder, sähen viel schwerere Strafen für Ab⸗ treibungen vor. Die Gefahr, daß in Ländern mit scharf linksein⸗ gestellter Regierung die Abtreibung nur noch mit Strafbefehlen geahndet würde, sei nach Annahme dieses , außer⸗ ordentlich groß. Der Rückgang der Geburtenziffer in Deutschland, insonderheit in Berlin, sei schon jetzt sehr bedenklich. Nicht nur der verlorene Krieg werde Ben cht eh Schicksal entscheiden, sondern nur sein Wille zum Leben. Besonders eindrucksvoll sei auch der Widerstand des Deutschen Aerztetages gegen den sozialistischen Antrag. Auch die Einsprüche evangelischer und katholischer Kirchenkreise seien größter Beachtung wert. Den sozialistischen Antrag lehnt der Redner erst recht alb.k.
Abg. Dr. Bockius (Gentr.) bezeichnet den sozialistischen Antrag als den Versuch, völlige Straffreiheit herzustellen, als einen schweren Angriff auf die Elemente des Volkswohls und der Ethik. Die Abschwächung der Strafen, wie der vom Ausschuß empfohlen Entwurf vorsehe, gehe auf, völlige Straflosigkeit inaus. Eine Abtreibung bedeute die Tötung eines werdenden
enschen, müsse daher mit entsprechender Strafe bedroht sein. Die Gesichtspunkte der Not fänden auch heute schon in den mildernden Umständen ausreichende Berücksichtigung. Der Redner lehnt eine Vorwegnahme der Aenderung einzelner Paragraphen des Strafgesetzbuchs ab. Durch die beantragte Abschwächung der n ig werde die christliche Kultur zur Unkultur zurück hren. ;
Abg. D. Dr. Kahl (D. Vy) ö. den Vorwurf der Abgeord⸗ neten Agnes, seine Kreise hesäßen nicht das nötige neff für die soziale Lage der Gebärenden, zurück. Das Gesühl für die Heiligkeit der Mutterschaft sei hui eier Kreisen er , noch in erhöhtem Maße vorhanden. Zweifellos lägen große 6h ic!
3⸗
und soziale Nöte vor, aber das Mittel zu ihrer Beseitigung sei nicht die Tötung, sondern eine Reform und Besserung der staatlichen und gesellschaftlichen Lage. Insonderheit den kinderreichen Familien müsse durch eine entsprechende Gestaltung der wirtschaft⸗ lichen Lage die Existenzmöglichkeit gegeben werden. Für die Strafzumessung müsse das richterliche Ermessen einen sehr freien Raum erhalten. Man möge es bei dem ehrlichen Kompromiß des Ausschußantrags lassen, dann sei einstweilen den schwersten Schäden abgeholfen. Freilich könne man nicht wie der Vorredner, Tötung gleich Tötung setzen; die Tötung eines Menschen sei etwas ganz anderes als die Tötung eines werdenden Menschen im Mutterleibe. Mit Geldstrafen in Höhe von drei Mark dürfe man allerdings nicht operieren, daran würde kein vernünftiger Richter denken. Aus allen diesen Gründen könne der Redner nur dle einstweilige An— nahme des wohlerwogenen Ausschußantrags empfehlen.
Eingegangen ist ein Antrag Dr. Barth und Ge— nossen (8. Nat.), im 8 218 Strafgesetzbuchs hinter Androhung von Gefängnis die Worte hinzuzufügen: „nicht unter drei Monaten“.
Abg. Dr. Marie Lüders (Dem.) stimmt der Auffassung zu, daß der Ausschußantrag ein géeigneter Boden für eine vorläufige Regelung sei. Die Kinder müßten lehen! Zur Milderung von Härten sei der Antrag ausreichend. Der völligen Straffreiheit könne die demokratische Fraktion nicht zustimmen. Wenn der Ab⸗ geordnete Bockius darauf verwiesen habe, daß man jährlich mit einer halben Million Abtreibungen rechnen müsse, so sei das doch ein Beweis dafür, daß die augenblicklichen hohen Strafandrohungen keineswegs abschreckend gewirkt hätten. Es habe keinen Zweck, eine Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, die in der Praxis keinerlei Wirkung gezeitigt habe. Die Rednerin widerspricht der Auffassung, daß die Erleichkerungen in der Gesetzgebung die Frau zu einem willenlosen Ausbeutungsobjekt des Mannes machen würden. Dazu habe sie vor dem deutschen Manne zu viel Achtung.
Darauf werden die Beratungen abgebrochen.
Das Haus vertagt sich. Donnerstag 2 Uhr: Fürsten— enteignung; Weiterberatung.
Schluß gegen 6 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushalts ausschuß des Reichstags über⸗ wies gestern zunächst den Antrag der Demokraten, des . und der Sozlaldemokraten, betr. Einstellung weiterer Mittel in den Etat des Reichstags für Fort führüng des Unter uch u gr , für die Kriegsfragen, an den , ,, Es folgle ein Antrag des hee ch w si h nl nt! und des Reichsfinanzministers vom 26. April 19366, betreffend Uebernahme einer Au sfalls- und Liquidität sbürg⸗ schaft für deut sche Flachswirtschaft, und ein Antrag des Reichsernährungsministers vom 28. April 1926, betr. Ueber— nahme einer Garantie zur Erhaltung des deutschen Traktorenbau es. Vorsitzender Abg. Seim ann (Soz.) be⸗ merkte, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, zur formellen Behandlung beider Anträge, daß, wennn diese dem int., der Regierung entsprechend hier auf Grund des 5 2a des Etatgesetzes erledigt würden, es überhaupt keine wirtschaftliche Vorlage mehr geben werde, die nicht genau ebenso motiviert hier im . zur Erledigung gebracht werden könnte. Trotz dringenden Ersuchens fehle noch jede Aufstellung über die Art und Höhe der Garantien und der gewährten Kredite. Hier scheine der Ausfluß von Bestrebungen vorzuliegen, den Reichstag über anscheinend noch kommende weitere Pläne im Dunklen zu halten. Er schlage deshalb vor, keine Vorlage über Garantien oder Kreditübernahmen mehr zu behandeln, bis diese Nachweise vorliegen. Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Dr. Fischer ersuchte, doch jedes Mißtrauen gegen das Reichs— ̃ö fallen zu lassen. Pläne angedeuteter Art chwebten nicht. Er stehe zu mündlichen Auskünften sosort zur Verfügung; selbstoerständlich seien alle Unterlagen vorhanden. Abg. Dr. v. Gu srard (Bgentr,) Pflichtete für seine Partei den Ausführungen des Vorsitzenden bei. Abg. Schuhltz-Bromberg (D. Nat.) . schleunige Vorlegung einer Nachteisung über die bisher gezahlten Industriekredite und Garantieübernahmen. Abg. Dr. Crenier (B. Vp.) wünschte die Ausdehnung dieses Nachweises auf alle Garantien. Abg. Diet rich-⸗Baden (Dem.) nahm den Reichsfinanzminister gegen den Verdacht in Schutz, etwa die Etatsrechte des Reichstages einschränken zu wollen; er werde aber noch mit dem Finanzminister verhandeln. Abg. Dr. Leicht (Bayr. Vp.) bemerkte, anscheinend seien die Rollen setzt vertauscht; der Ausschuß müsse sich bemühen, gewissermaßen gegen die Finanz⸗ verwaltung die Finanzen des Reiches in Ordnung zu halten. Abg. Müller⸗Franken (Soz) bemängelte die Abwesenheit des Finanzministers. Die vorliegenden Anträge könnten seiner Auf— ö nach nur durch Vorlagen an das Plenum erledigt werden. Abg. Stoecker (Komm.) sprach sich in ähnlichem Sinne aus. Staatssekretär Fischser gab an der Hand schriftlicher Aufzeich⸗ nungen ins einzelne gehende Auskunft über die gewährten Bürg⸗ schaflen. Ins Gewicht falle davon nur der Russen-Kredit, von dem man noch nicht wisse, wie er sich entwickle. Eine weitere Statistik erstreckte sich auf die Industrie⸗Kredite und auf die landwirtschaft⸗ lichen Kredite. Außerdem steckten noch in manchen Etatstiteln verschiedene Posten für Kreditzwecke. Selbstverständlich werde er gern die Nachweise schriftlich vorlegen. Grund zur Beunruhigung oder Mißtrauen liege nicht vor, daß das Finanzministerium etwa auf eigene Faust Kreditaktionen unternehme. Nach weiterer aus⸗ gedehnter Diskussion wurden die Beratungen über die beiden Punkte der Tagesordnung, welche die Uebernahme einer Ausfalls⸗ und Liquidationsbürgschaft für die deutsche Flachswirtschaft und die Uebernahme einer Garantie zur Erhaltung des deutschen Traktorenbaues betreffen, , abgebrochen. Bevor die ent⸗ scheidende Abstimmung, insbesondeve auch über die Auslegung des z 2a des Etatsgesetzes stattfinden wird, soll das Reichsfinanz⸗ ministerium dem Ausschuß eine ausführliche Darlegung seiner Stellungnahme in schriftlicher Form zustellen. — Alsdann gab in vertraulicher Aus ih, Ministerialdirektor von Brandt (Reichsfinanzministerium) eine Erklärung zur Abwicklung von Fürsorgemaßnahmen aus Anlaß des Einbruchs in das Ruhr⸗ und Rheingebiet ab. Es wurde beantragt, die Sache einem Unteraus⸗ schuß zu überweisen, der überhaupt die Finanzierung des Ruhr— kampfes im ,,, nachprüfen solle. Der Antrag wurde aber wegen der Uferlosigkeit und Aussichtslosigkeit der dem Unteraus— schüß zu übertragenden Arbeiten abgelehnt. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Steęuerausschuß des Reichstags begann in seiner gestrigen Sitzung mit der Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung des Kraftfahrzeu ene fe, n,. Von seiten der Regierung wurde der rn g dem Nachrichtenbürh des Vereins deutscher Zeitungsverleger Ifolse damit begründet, daß die starke, Beanspruchung der Wege durch . steigenden Verkehr Abgaben notwendig machte, um eine Aufrechterhaltung des geordneten Wegebaues durchführen zu können. Zur Deckung der Kosten für
in, Preußen und anderen Ländern Vorgusleistungen genannt, erheben. Für die Abgrenzung der Gebiete von Reichsrecht und Landesrecht wäre ngßgebend daß das Kraftfahrzeug in erheblichem Umfang ohne Rück sicht. auf die Landesgrenze innerhalb des gesamten Hut ig; in gewöhnlicher Wegebenutzung verwendet würde. Die Erhöhung
eine e. Wegeabnutzung könnten die Lander Beiträge,
der Kra fern n g, bedeute allerdings eine ,, der Kosten
für die Lurch Kraftfahrzeuge vermittelte Personen, und Güterbesörde⸗ rung. Dies stehe auf den ersten Blick im Widerspruch zu der Preis— kel nr eettiz, an deren Förderung der Reichsregierung durchaus ge— legen sei. Der Widersprüch . aber, sobald man sich ver⸗ gegenwärtige, daß die Erhöhung der Steuer mit dem dringenden Geldbedarf für die Wegeunterhaltung begründet wird, und daß eine sachgemäße geunterhaltung die Abnutzung der Kraftfahrzeuge und
fie; getan, um das parlamentgrische Regiment durchzusetzen
damit die Betriebskosten, berringere. Notwendig sei allerdings, daß die Steuer ausschließlich diesen volkswirtschaftlich wesentlichen Zwecken zugeführt werde. Bisher schreibe 5 45 des Finanzausgleichs gesetzes in der Fassung der dritten Steuernotverordnung lediglich vor, daß die Länder die Steuer mindestens zur Hälfte zur Wegeunter⸗ haltung zu verwenden haben. Um die Verwendung des gesamten k u Zwecken der öffentlichen Wegeunterhallkung ge⸗ setzlich festzulegen, ku diese Vorschrift geändert werden. Mit der Frage einer Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer sei bei der Erörterung in Fachkreisen zumeist die Frage verbunden worden, ob die bisherigen Grundlagen der Besteuerung auf die Dauer beibehalten 23 könnten. Die vorliegende Uebergangsmaßnahme biete für eine solche grundsätzliche Umgestaltung keinen Raum. m Augenblick handle es sich nur darum, schon ß die nächste Zeit die Mittel der Länder angemessen if ee, die der Wegeunterhaltung dienen, und so zu verhindern, daß erfall der Wege oder ungenügende Wiederherstellung die Betriebskosten für Kraftfahrzeuge übermäßig erhöhe und die Aus breitung der Kraftfahrzeughaltung dadurch hindere. Die Besteuerung des Brennstoffs werde als gerechte Besteuerung empfunden, weil der Brennstoffverbrguch um so größer ki je größer das Gewicht der Fahrzeuge, die Fahrgeschwindigkelt und die kilometrische Jahresleistung seien, je stärker also das . die Wege benutze. In der General⸗ debatte wurde von den Vertretern . Parteien zum Ausdruck zebracht, 3 der Gesetzentwurf als Uebergangsmaßnahme, nur für ein Jahr befristet werden möge. Auch wurde eine steuerliche 4 en. der Krafträder in der Steuer verlangt. Die Neuregelung es Steuertarifs für Motorräder sehe im Gegensatz zu der bishen geltenden Begrenzung von 1,5 PS eine neue erste Begrenzung bet 1 ES vor. Die Auswirkung dieser. Neuregelung sei dergestalt, daß für Motorräder zwischen 1 und 15 Ps eine Vervierfachung der
bisherigen Steuersätze eintreten würde. Eine derartige Regelung
würde zweifellos eine außerordentlich , auf dem Motorradmarkt haben, Und zwar gerade bei Motorradtypen, die als daz Rad des kleinen Mannes und derjenigen Kreise bezeichnet werden müßten, für die jede Steuererhöhung von befonderer Bedeutung jej Da das Mehraufkommen an Steuern gerade in dieser Gruppe sicherlich nicht von ausschlaggebender Wirkung sein dürfte, erscheine es, nament⸗ lich, auch aus soziglpolitischen Erwägungen, nicht, ungerecht fertigt, es bei der bisherigen Gruüppeneinteilung im allgemeinen zu belassen. Die Generaldebatte wurde gestern geschlossen. — Heute soll die Spezialdebatte beginnen.
Im Volkswirtschaftlichen Ausschuß des
Reichstags fand gestern eine ausgiebige Erörterung der Frage
der Kreditgewährung für die n , ,, statt. Angenommen wurde ein Antrag des Abgeordneten Thomsen (D. Nat.), der die Reichsregierung ersucht, gemeinsam mit der Reichsbank und der Rentenbank⸗Kreditanstalt bah hr zu wirken, daß die von. der Gold diskontbank zum Zweck der Umwandlung der kurzfristigen Ver⸗ schuldung der , in langjährigen Realkredit mit einer Summe von zunächst 250 Millionen Mark eingeleiteten Maßnahmen weiter ausgestaltet werden, und daß durch tunlichste Vereinfachung des Verfahrens die großen Erschwerungen bei der Begebung der Kredite beseitigt werden. J
— Der Wohnungsausschuß des Reichstags *. gestern die Beratung des Gesetzes zur Aenderung des Mijeter— schutzgesetzes fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros zes Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde ein deutschnationaler An— trag angenonimen, demzufolge Gelände, das der Inhaber eines Be— triebs zur Unterbringung von Angehörigen des Betriebs vor dem 1. Juli 1918 zu Eigentum erworben oder gemietet hat, solchen Ge- bäuden gleichsteht, die zu gleichen Zwecken neu, errichtet sind. Der Teil der Regierungsvorlage, demzufolge der Mieterschutz für Unter⸗ mietverhältniffe nur Anwendung findet, wenn ausschließlich Wohn räume vermietet sind, in denen der Untermieter eine eigene Wirt— schaft oder Haushaltung führt, wurde nach Ablehnung weitergehender Anträge angenommen. Gleichfalls angenommen wurde die iche⸗ stimmung, wongch die Zwangsvollstreckung ohne Stellung eines Er⸗ satzraums zulässig ist, wenn nur die Freigabe ein eluer Räume ohne Aufhebung des gesamten Mietsverhältnisses vom Vermieter erkämpft ist. Das Recht des Mieters, die vom Vermieter verweigerte Zu— stimnmung zum Untermieter durch das Mieteinigungsamt erteilen zu lassen, wurde aufrechterhalten, jedoch e i g l diele Befugnig des Mieteinigungsamts sich auf die Fälle, beschränkt, in, denen der Untermieter in den Mietsräumen eine eigene Wirtschaft oder Haut- haltung führt. ö ᷣ .
— Der ö zur Förderung der Leibesübungen hielt gestez unter dem Vyorsitz des Abg. Schreck (Soz) in Anwesenheit ber Vertreter der beteiligten Ver⸗ bände eine Sitzung ab, in der Genexalsekretär Dr. Diehm vom Reichsausschuß für Leibesübungen ein Referat über die tägliche Turn stunde hielt. Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeikungs⸗ berleger zufolge erörterte er dabei die Bedeutung einer soschen Ein⸗ richtung für die körperliche Kräftigung und die Charakterbildung. In einer ausgedehnten k nahmen die parlamentarischen Ver treter zu den Dingen Stellung. Es ergab sich die einmütige Auf fassung des Ausschusses für die tägliche Turnstunde. Abg., Hof in an n- Ludwigshafen (Zentr.) wies, insbesondere auf die Notwendig- keit der Fühlungnahme mit den Ländern hin. Eine Entschließung des Reichstags vom Februar d. * hatte bereits sechs Turnstunden efordert. Der Gedanke soll weiler verfolgt werden. Als weitere egenstände für die Behandlung in künftigen Sitzungen des Aus⸗ schusses wurden in Aussicht genommen: die Frage des Jugend wanderns, serner auf Anregung der Abg. Dr. Mac . Vp.) die Frage einer Turn ⸗ Spiel; und. Sportpflicht für dit schulentlafsene Jugend. Weiter sollen. Besichtigungen des Hauses der Deutschen . und des Sladions ö — Im Unterausschuß des Parlamentarischen Unterfüchungsagusschusses für die Ursgchen des Zugrimenbruchs hielt Abg. Dr. Mases (Soz.) gestern das Koörreferat zu dein von dem Sachverständigen Dr. Bredt ein⸗ Ereichten Gutachten über den deutschen Reichstag im Weltkrieg. In diesem Gutachten untersucht der Abgeordnete Dr. Bredt die Rolle, die der Reichttag während des Weltkrieges gespielt hat. Laut Be= richt des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger steht im Mittelpunkt sesner Ausführungen der Kampf um das arlamentarische Regiment, die. Demokrgtisierung des Reiches und 6 Ringen um den Verständigungsfrieden. Nach der Auffgssung des Sachberstandigen hat es der, Reichstag unterlassen, von sich aus mit der notwendigen Willensstärke in dieser Richtung zu wirken, insbesondere ist von seiten des Reichstags nicht genügend getan worten, um die Herbeiführung eines Verständigungsfriedens durch— zusetzen. Hätte hinter dem Reichskanzler eine feste Reichs iagsmehr⸗ heit mit, bestimmtem Willen gestanden, dann wäre die Opberste Deeresleitung machtlos gewesen. Und wenn Deutschland im Kriege einen wirklich großen Staatsmann gehaht hälte, dann hätte diesen nur die eine Aufgabe haben können, den General Ludendorff in festen Schranken zu halten. Abg. Dr. Moses machte zu Beginn seines Korreferats zunächst eine Bemerkung prinzipiellen Art. Er wies unter allgemeiner Zustimmung darguf hin, daß in dieser Form keine Urteile über den Reichstag gefällt werden könnten. Wie iedeg Parlament, so babe auch der Reichstag des Weltkrieges aus sich chroff widerstrebenden Gruppen bestanden. Man müsse daher fragen. wie haben die einzelnen Parteien zu den von dem Sachverständigen Bredt erörterten Problemen gestanden. Was haben sie getan, um die Kriegführung auf ein vernünftiges Ziel zu lenken, was hahen um der Verständigungspolitik zum Siege zu verhelfen. iese Frage ist deshalb von besonders großer Bedeutung, weil bei seiner Unter⸗ suchung des militärischen Jusammenbruchs Dr. Bredt zu dem Er⸗ gebnis gekommen ist, daß bei einer rechtzeitigen Durchführung Ses parlamentarischen Regiments und bei einer ehrlichen Außenpolitik im Sinne des Verständigungsfriedens der Zusammenbruch bon 1915 hätte verhindert werden können. Dr. Moses führte gus: Der Kampf um das parlamentarische Regiment habe seinen ersten Niederschlag in der Einsetzung des Verfassungsausschusses gefunden. Leider bilde der ampf um das parlamentarische Regiment kein Ruhmesblatt in der Geschichte des . Reichstags. Selbst Leute wie Haußmann glaubten, daß die Parlamentari⸗
Sessen 1923 Neihegz
Börsen⸗Beilage
zum Ven cschen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 5. Mai
Nr. 104.
Amtlich festgeftellte Kurse.
1 France, 1 Lira, 1 CL6u, 1 Peseta — 0,809. . 1 österr. Gulden (Gold — 2,00 6. 1 G1d. sterr. W. — 1,70. . 1 Kr. ung. oder tschech. W. — 0, 89 4. 1 Gld. südd. W. 13,00 Æ. 1 Gld. holl. W. — 1470. 4. 1 Mark Banco — 1.50 4. 1 Schilling österr. W. — 10 09000 Kr. 1skand. Krone -= 1,125 4. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2, 16 c. 1 alter Goldrubel — 8.20 4. 1 Peso (Gold) — 400. 4. 1 Peso (arg. Pap. — 175 4. 1 Dollar —= 4,20 6. 1 Pfund Sterling — 20,0 4. 1 Shanghai ⸗Tael — 2, S090 . 1 Dinar — 8, 40 . 543 — 2, 10 . 1 310ty. 1 Danziger Gulden — 0, 80 4.
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung H be⸗ 2 daß nur bestimmte Nummern oder Serlen der treffenden Emission lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen ? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das 4 hinter einem Wertpapier bedeutet 4 für 1 Million.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten 6e n bezeichnen den vorletzten, die in der dritten
palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäfts ahrs
Den Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ n 6 n Ae dig f, Banknoten eflnden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“
er Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ vichtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichft balb am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 7 (Lombard 8). . s (Sombard 9. Kmsterdam gr, Brüssel J. Selsingfors .. Italien 7. Fopenhagen ötz. London s. Mädrtd 5. Dzlo hi Parit 6. Prag 5. Schweiz 844 Stockholm 44. Wien 7.
Deutsche Staatsanleihen mit Zintberechnung.
Heutiger Voriger Kürs 65. 8. 4. 8. 6] Dt. Wertbest. Anl. 23 9. 10 — 1600 Doll. 1.13. 96,66 96, 6 a 63 do. 109 - 1000 Doll,. 1.9. 8 e . K* 1. 12. bis auslosb (Goldmark) 80. 1. 26 86869b 6 ss6eb 6
25
. Staat sschatz 1.4. „2b 96s, 1 6 1.7.
6 1.8
ess. Do llaranl. R. B Preuß. Staatssch.
Bet nachfolgenden . tällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. Dt. Werthest. A. b. 8 D. z in S siooh l00b o.
ess. Dollarschaßzanw. . ö. ö .
Dtsch. IV.. V. Reichtz⸗ Schatzanweis. 1916,
ausl. 23 bis 1.7. 82 9 1. 6, 42583 — — bo, VI.-IX. Agio ausl * 1. 0. 34h 0, 35b 6 49 1.
do. Reichs⸗Schatza. a4 do. e d , E
1923, Ausg. P it do. 1924, Ausg. Lu. I 9 i J! ,.
. J. Binsf. 6— 15
g ge er,! o.
— ö
5 versch. 0, 885 6 C0. 3686 0 do. do. — 0 6b do. do. 389 do. O,. 36]756 0, 372560 6 do. bo. 8 do. 9.472509 O0 472560 do. Schutz gebtet⸗Anl. 4] 1.1.7 6,36 5. 8b 6
do Spar- räm. Anl. fr. Fins G zz6b. S230 e
7-155 reußSt. Schatz )
auslosb. ab Okt. 25 f. 3 1.4.10 — — — — Vr. Staatssch. f. 1.5.6 6 J 1.2.3 9, igh 6, 186]bᷣb do. do. fäll. 31.12. 834 4 1.1.7 0 4659 0 46560
Hibernia) do. do. 14 ausloßbar 4 1.4. 10 0, 3699 6 O0, 366 Preuß. konsol. Anl.... 4 versch. O,. 7b 0, Sb do. do. 39 do. O0. 376 0, 9756 do do. 3 do. O0, 88h 0.8975 Anhalt. Staat 1919... 4 14.10 0.586 9 0, 86 G
Baden 1901 ... ..... 4 1.1.7 — 0, 46 do. O6 / og, 1112, 18, 1444 versch, — — — 0. 19194 1.1.7 — 0, 34 6
do. tv. v. 1615, 78, 19, 80, vz, 94,
1960, 1502, 19604. 1907. ...... ... 39 versch. O,. 4h —— ; 1596 8] 1.2.5 — — — maheeenn⸗, 9j . — — — 0. — 52.3018 versch. e . do. Lisenb- Sol. s] L.] ioibo - do. Ldsk.= ,, konv. neue Stilcke 8 1.6.17 — — — — Bremen 1919 unt. 80 4 1.4.10 — — —— do. 1020 4 1.4.10 — — —— do. 1922, 1928 19 1.5.1 — Q 9 — do. os oh, 1, ghzi. 12. x3 1 ] versch. —— 1,36 9 bo. 7-99, os, gl 81. 12. 23 3 do. — — 1, 986 6 bo. 96. 02, gel. 31.12.23 3 1.4.10 —— 1.386 0 Hambg. Stagts Rente g) 1.2.3 1,26 1.21 do. amort. St. A. 19 A 14.10 0844 0, 34 6 do. do. 1919 B kleine M 1.1. 0, i156 0. 15b 6 do. do. 10 000 bis 100 0900 S 1 1.1.7 O 06310 0, 0615 6 do. do. oo 000 4 4 1.1.7 O 0636 Oos ißh G bo. do. St ⸗Anl. 19000 1.17 1216 —
bo. o], os, o Ser. 1.2,
1911. 1913 rz. 58, 1914 rz. S6 a versch. 1.249 1, 2h
bo. 1887, 91, 98, g9, 04 398 do. 1,198 1, 175 6
do. 1886, 97 1802 do. 1, 196 1. 175 6
Zinsf. 8 - 163 do. , 1g96, os, O, 12 1 1919. R. 16. ul. 24
O0. ...... 44.
— * 2 8— 22 253 14 11 11 ö. 11
do. 1685. 1s i555 3 do. 0. zod 0 39h Lübeck 19383 unk. 285 18. — — — — Meckl. Landesanl. 144 1.17 — — — do. Staats⸗Anl. 19194 1.1.7 —— 0. 5h bo. Eb.-⸗Schuld 1670 39 11. — —— do. tons. 1866 89 11. — Q — do. 1890, a 1901. O5 8g 14.10 — — — EUAldenburg 1999, 12 4 versch. — — — do. 1918, get. 1. 1. 324 1.7 O86 —— do. 19086 ger. 1 1. 34 39 1.1.7 C041 — do. 18963 17 C.6bG 0.66 Sachsen StA. 1919 1.3.59 60 320 0.346 bo. St-Rente ... 3 verfch 0, Sßb 0, 35 Sächs. Martanleihe 3386: 11 — O, ol h Württemberg S. g- 9 ö u. 81 — 88 4 versch. O46 — do. Reihe 66 —– ** do. G0 0οôs 8 C6ο6 0 222225322 .5.18 bo. 04h 8 ,
Heutiger Voriger Kurz
Heutiger] Voriger Heutiger Vortger Kurz Kurz
4, 8 4. 39 Ku 4. 89h
4 4, 8h
Preußische Rentenbriefe.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
4. 39 Hannov. ausgst. b. 31. 12.17 4, 8 do. später ausgegeben 4. 8G Hess.⸗Nass. agst. b. 1.12. 17 do. später ausgegeben r⸗ u. Neum. (Brdburg. I, ausgest. b. 31
do. später ausgegeben 4 Lauenburger,. agst. b. 51.12. 17 do. später ausgegeben 4, 3g. Pomm. ausgest. b. 51.12. 17 do. später ausgegeben 4. 333 Posensche, agst. h. 51.12.11] 134 deo. später ausgegeben 4. 8 gh Preußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 81. 12.17
4, 8g; do. später ausgegeben F Rh. u. Westf. agst. b. 51.12.17
7. do. später ausgegeben G Sächstsche, agst. b. 81.12.17 ) do. später ausgegeben 39 Schlesische. agst. b. 51.12.17 389 do. später ausgegeben 4, 86; Schl. ⸗Holst. agst. b. 51. 12. 17 4. 8 C5 do. später ausgegeben
Kreditanstalten öffentlicher
4, 8 4, 31) 4, 8 4, 8 4, 4,
Lipp. Landesbk. 1-9 v. Lipp. Landessp. u. . do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. bo. unk. 81 do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do. ⸗Gotha Landkred. do. do. O2, 098, 05 do. Mein. Ldkrd. gek. do. do., konv. get. Schwarzbg.«⸗ Rudolst. Landkredit. ... .... bo. do. do. ⸗Sondersh. Land⸗
kredit, get. 1. 4. 241
Körperschaften.
2 . e, d e S 221 5
S —
— — 2 — — — —
—— 8 — 9 & X ch
2
— * 2
2 2
Sächs. ldw. Pf. b. S. 23, 26, 27
bis S. 25 3
do. bo. Kreditbr. b. S. 22, 26— 838
do. do. bis S. 258.
Brandenb. Komm. 23
(Giroverb. ) gk. 1.1.24 87 do. do. 19. 26, 3k. 1.5.24 4
Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 HannoverscheKomm.⸗
Anleihe von 1923 bo. do. 1922 do. do. 1919 Pommersche Komm.
Anleihe Ser. 1 u. 2
Kur⸗ u. Neum. Schuldvs Sinzf. J— 15 5. Zinsf. 6 - 183.
Anleihen verstaatlichter Eisenb
Vergisch⸗Märk. Ser. 8 , , Mecklenburg. Friedr.
Franzbahn ... .... 3
Pfälzische Eisenbahn, Lugwig MaxNordb. do. 1881
bo. 1g)9, go, Ss, S5, S 8 do. (nicht konvert.) 3! Wismar⸗Carow ....
Deutsche Pr
Brandenb. Prov. o8-11 Reihe 13— 26, 1912 ien 27— 358, 1914
Reihe 8 - 52 ..... bo. 1899 Casseler Landeskredit
Ser. 22 - 25 bo. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 968
do. Ser. 29 Unt. 3h Hannoversche Landes⸗ kredit, L. A, geł. 1.1.24
do. Provinz, Ser. 9 8
Oberhessische Provinz 1920 unk. 26 .....
do. do. 1913, ii
Dstpreußische Provinz
Ang. 1834... 4 K Prov. 1
o. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 bo. do. 15... ......
do. do. 14, Ser. 8
do. A. 1894, 1697, 1900
do. Ausg. 14. Rheinprovinz 223, 23 do. 1000000 u. 500000
do. kleine Sächsische Frovinzial
Ausg. 83
do. do. Aug. 9
do. do. Ausg. 5 — ] Schlesw.⸗Holst. Prov.
Ausg. 12
do. do. Ausg. 16 u. 11
do. do. AUusg. 9
do. do. Aüzg. 6
do. bo. 1907— 09
do. do. Ausg. 6 u.
do. do. 96, O2, 06,
gek. 1. 10. 28 do. Landes klt. Rtbr. do. do.
ᷣginsf. 8 -= 203.
Kreisanleihen. Anklam. Kreis 1901.4 i n. do. o
Haders leb. Krets Lauenbg. Kreis 1919. 4 Lebus Kreis 1910... Dffenhach Kreis 1919
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 238 u. 2418 do. 17, 21 Ausg. 28 49 Altona .... .... 19289 do. 1911. 1914 49 Aschaffenburg. .. 1901 4 Barmen ...... 1967, rilckz. 41/40 1 do. 1904,05, get. 1.3.24 397 Verlin ..... .. 1928 *
Hintzf. 8 - 18
do. 1919 unk. 80 2 bo. 1920 unk. 31 4 do. 1922 Ausg. 114 do. 1922 Ausg. 24 do. 1886 8 do. 189083 do. 18698 3 do. 190, S. 115 do. Groß Verd. 19194 do. do. 1920 41
Berl. Stadtsynode oy, 1908, 12, gek. 1. 7. 24 4 da. do. 1860, ig0 4, 05
S8
283
8 2 2 3 22
82 . — .
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— — — —— — — —— — . = — 3
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Kreis 014 . 1919 4 10 M4
— 2 — - 2
K d T2 82222 * 288233
— —
— 2 - — 2
—— 2 *
Breslau 0oß M 1909
do. 1891 Charlottenburg 96, 12 II. Abt. 19
do. 1902, geb. 2. 1. 24 Coblenz. . ...... 1919 do. 1920 Coburg .... .... 1902 Cottbus 1909 MiIgi3 Darmstadt. ..... 1920 do. 1918, 1919, 290 Dessau 1896. gl. 1.7. 23 Deutsch⸗Eylau .. 1907 Dresden ...... 1905 Dresdener Grund⸗ rentenpfandbriefe, Ser. 1. 2, 5. I- 10 do. do. S. 3, 4, 6 M bo. Grundrentenbr.
Serie 1-3 Duisburg . ..... 1921 do. 1899. 0, 00 do. 1913 bo. 1885, 1889 do. 1896, 02 M Dil ren 1899, J 1991 do. G 1891 kv. Düsseldorf 1990, 08, 1
gel. i. 6. z
Elbing 03. 99, gk. 1.2. 24 do. 1513, gel. 1. J. 24
Emdenos H. J, gkl. 5. 24 Erfurt 1893, 01 M, 08,
1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1898 N, 1901 M,
irre 341911 Essen ... .... ... 1022 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg. .. 1912 , gek. 2. 1. 24 Frankfurt a. M. 28 * bo. 1910, 11, get. bo. 1518 do. 19 r Ausg.) 1920 4. Ausg.), gek.
Frankfurt a. O. 1914 ukv. 1925 do. 1919 1. u. 2. Ausg.
reiburg t. Br. 1919 ürth ü B. .... 1928
0. Fulda. . .. . . . 18607 M . 1907, 09, 12, 14
0. Gotha ... ...... 1925 Hagen 1919 M ..... Halberstadt 1912, 19 ö. 1900, 05, 160 o. 1919 do 1892 1900
Bonn 1914 . 19153 4
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)
Gekülndigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stiülcke.
alenberg. Kred. Ser D, (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 88F Kur⸗ u. Neumärk. neue 4, sy, 85 Kur⸗ u. Neumärk. Tomm. - Obl.m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917 4, 89,3 KRur⸗u. Neum. Kom. ⸗Obl. 4, 39, 8 landschaftl. Bentral m. Deckungs besch. bis 81. 12. 17 Nr. 1 - 464 620 ..... .... 4, 89, 83 landschaftl. 4, 5tz, 85 Ostpreußische bis 81. 12. 17 ausgegeben M... 1 4, 39, 8 Ostpreußische ...... 4B. Sstpr. landschaftl. Schuldv. p Pommersche, auz⸗ gestellt bis 81. 12. 17 ...... 1] 4, 8, 843 Pommersche . ...... Fp Pomm. Neul. für
Kleingrundbesitz, ausgestellt
w 6, 4, Sg, 8s Pomm.
Kleingrundbesitz 4, 39 33 Sächsische, ausge⸗
— — — — — 2 e = 2 22
——
—
— — —— 2 — Q — ——— 82
— . k 1 2 — — — — 2 — —
do. 1900, gek. 1. 8. 24 3!
bo. 1903, get. 1. 2. 24
ohne Talon 383 Schles. landscha B, ausgest. bis 24. 6. 17 Schles. lanbsch. A, O0, D 4, 34, 85 Schleswig⸗Holstein Landes kred. ausg. b. 31.12. 17 4, 38, 83 Schlesw.⸗Holst. C.⸗Kered. 4, S§, 83 Westfälische, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 11... ... 1 4, s§ꝗ, 83 Westfälische. . ...... 4, Sz, 8 3 Westpr. Ser. II m. Deckung bis 81. 12. 17, gek. u. ügk. St. 3. 86 4, 89, 8 Z Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 — II, gekt. u. ugk. St. 4, 8§5, 83 Westpr. Neuland. schaftl. mit Deckungsbesch. bis 1. ek. u. ungkt. St. 4, 88, 8 d Westpr. Nenland⸗ schãaftl., gel. u. ungel. St. . ..
gek. 1. 10. 23 3!
— —
d d S
bo. 1899, get. 89 do. 19601 M3
2
—
828 8 io 8 8
22 22
— — — — 44 — —
. . 18608 39
35, 449, 4, 8§ P Berliner alte, ausgestellt bis 81. 12. 1917.. 5, 44, 4, 895 S. Berliner alte. .. 6g, 8 5 Berliner neue, ausgestellt bis 81. 12. 1917.. 4, 89, 8 Berliner neue . ....
do. 1920 uv. 1928 b 1901
2
1905
— — 2 — 222
— 2
7E S2 8. * — 4 — *
.
Brandenburg. Stadt⸗ schafts⸗Pfandbriefe *
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5s unk. 80 — 84 4
w E
—
do. eidelbg. o7, gl. 1.11.28
Magdeburg 1918, 1. — 4. Abt. ukv. 31
do. Stadt⸗Pfdbr. R. ]
Mainz 1922 Lit. G
do. 1901, 1906, 1907 1968. 13, gel. 1. 1. 24 19 i n
do. 19 II.A., gk. 1.2.2
1 E
do. 18868, geb. 1.1. do. 1697, 96, gk. 1.1.2
Merseburg 1501 1919 VI
Mlilheim (Ruhr) 1909 Em. 11 und 13
O. 1919 M.⸗Gladbach 1911 M
do. 1920 unk. 80 1903
Pforzheim 01, O7, 10,
Plauen 08. gek. 8D. 6. 24 do. 1908 Potsdam 19 *, gt. 1.1.24 do. 1897 M, 1901 bis do. 1889 Rem scheid oo, gt.. 1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. *. 19198 M
do. Rostoct ... 1919, 1920
Schwerin i. M. 1893,
Stettin V ...... 1923 Stolp i. Pomm.. . Stuttgart 19, 06, Ag. 19 Trier 14.1. u. 2.21. ul. 25 do. 1919 unk. 80
4 Wiesbad. 1906 1. Autz⸗ do. 1920 1. Ausg.
do. 18 A9. 19 L. u. II.
) ginsf. 8— 18 4.
Preuß. Zentralstadt⸗ schafts⸗Pfandbriefe R. 8, 6— 10, 12, 18
bo. bo. Reihe 11416 19
d do. R. 1, 4, 11 49
do. Reihe 2, 8 4
Westf. Pfandbriefamt f. Sausgrundsticke.
o. 1905, gek. 1. 10. 23 317 , M4 zerford 1910, rllckz. 89 4 Köln. . 1623 unk. 534 8 do. 1912 Abt. 84 do. 1919 unk. 894 do. 1920 unk. 80 4 do. 1922 41 Konstanz oꝛ, gel. 1.9. 23 39 Krefeld. .. 1501, 1909 4 do. 06, 7, gek. 80. 6. 24 4 do. 1918, gek. 80. 6. 244 do. 88, 01,05, gk. 80. 6. 24 3 Langensalza .... 19033 Lichtenberg (Bln) 19134 Ludwigshafen .. 1906 1 do. 1890, 94, 1900, 02 39
. 1
D —
.
— — = 2 — 2 2 8 2 ö 2
—
83 ——⸗ 3Q— * 2 22
— * —w— —
D —
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗8. Braunschi. 290 Tlr.⸗L. Hamburg. 89 Tlre- L. Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 8 Oldenburg. 40 Tlr⸗8. 3 Sachs. Mein. 1Gld.⸗. — .
2 — 2 5
— 2 8 2 — ** 223
r 2
— — — —— — 8
do. 1923 Lit. B
be., rs eue F., Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Rotenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
Seit 1. 4. 19.
6 1 , 111111 111111111
23 2
Mannheim 1922 6 bo. 1914, get. 1. 1. 24 49
— 22 —— * — —
2253
—=— *
2
S — de 3
Filr sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen
4 8 do. 1920, gel. 1. 11.2 eh. e, . . findet gegenwärtig ein amtliche Preisfeststellung 4
w—öᷣ — * — 22
Bern. stt.⸗A. 87 v.
do. Invest. 14! do. Land. Os i. K. do. do. 02 in K.“ do. do. 95 in K.? Bulg. G. Hyp. 92
25er Nr. 241561
do. 1904, 19086, gek. 3 Mühlhausen t. Thür.
CC = R X ü — 3
do. ; 1914 4 do. 1919 unk. 80 4
1 ..... 192149 do. der Nr. 121861 4
— 1
2 —
do. 2er Nr. 61551
ker Nr. 1-209000 Dänische St. ⸗A. 97 Egyptischegar. i. 8
do. 26000, 12500Fr do. 26500, 590 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. riech. q Mon. do. oh 1661-84 bo. 6h Pir.⸗Lar. 90 do. I Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 8,
4 Mexitł. Anl. ö . 3. do. 1903 4h in
do. 1994 45 abg. Norw. St. Sg in E
unk. 86 4 Münster os, gl. 1. 10.28 4 do. 1897, gel. 1.10.23 37 Nordhausen .... 1908 4 Nürnberg ...... 1914 4
X . w
2 — — — — — 22
o. Offenbach a. M. 1920 47 Oppeln o2 M, gk. 81. 1.24 37
J 3 — — 2—— 2 * — — de O —— — O2
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1912, 1920 4 do. 95, os, gek. i. 11.28 39 Pirmasens go, g0. 4.24 4
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1908. 1905 3895
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do. am. Eb. -A. do. Goldrente 1000Guld. Gd.
do. Kronen. Uns do. Hv. R. in g. n
do. Silb. in fl do. Papierr. in fl Portug. 8. Spez. f. Rumänen 1908
do. 1918 ukv. 24 bo. 1889 in S bo. 1690 in 6 do. do. m. Talonsf. do. 1891 in 4 do. 1899 in 4K do. do. m. Talon f. do. 18695 in 4 do. do. m. Talonff.
—— — x — — de — . 83
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bo. 681,84, 08, gk. 1.1. 2418 do. 1895, gel. 1. J. 2418 Saarbrücken 19 9. Ag. ]
61
33 ** 253 — 3 88
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geh. 1. 8. 24 3 Spandau 09 M., 1. 10.28 4 Stendal ol, gek. 1. 1. 244 do. 1908, ger. 1. 4. 244 do. 19603, gek. 1. 4. 24 8
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Viersen 1904. gk. 2. 1. 24: Weimar 1689, gk. 1. 1.243
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aabe, rilckz. 1987
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do. do. m. Talonff. do. tonvert. in. 4 bo. 1908 in M bo. 1906 in
21 2. Ag. gek. 1. 10. 34 4
gel. 1. 7. 24 4 Wuümertz, (Bln. 1918 41
j — 2 ——
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Schwed. St.⸗-Anl.
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1880 in 4 do. 1886 in K bo. 1890 in 4 do. St. -R. 04 6.6 do. do. 1906 1.4 do. do. 1885 Schwelz. Eidg. 12 do. do
**
do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 bo. do. Ser. 2 do. kons. A. 1690 do. uf. 1903, 06 Türken Anl. 1905 do. 1905 do. Zollobl. 11S. 1 do. 400 Ir · ohe Ung. St.⸗R. 13 do. 1914 * do. Goldr. in fl. do. St.⸗R. 19105 bo. Kron. ⸗Rente?n do. St⸗R. 97 ing. do. Gold⸗A. f. d. eiserne T.“ do. do. Fer u. Ler?* do. Grdentl.⸗Db.?
Auslãndisch
Bromberg 18951 89 Bukar. 18638 in ÆK 4 do. 1895 in 4Æ 9 do. 1898 in S 49 Budapest 14 m. T. do. i. Kr. gl. 1.8.25 Chrlstiania 1903 Colmar(Elsaß) o Danzig! 4MAg. 19 Gnesen 1901, 07 do. 1901 Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900* Helstngfors 1900 do. 1902 d;, Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 int. 4 do. 1910-11inÆ 4 bo. 18866 in 44 385 bo. 1865 in Æ 8 Krotosch. 1900 S. 4 Lissab. S6 S. , 2* 4 do 400 A 4 4 4 4 .
—— — SS e . 2 8
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Co Ce = . . . 2 0 = . . 0 . ' 6 8
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Mosk. abg. S. 25, 27. 238, 5600 Rbl. bo. 1009-109 .
Mosk. abg. S. 80 bis 388, 5 00 Rbl.
Mosk. 1000-100. do. S. 34, 85, 83,
89, 8000 Rbl. 4 do. 1000-1090... Millhaus. i. E. 06, o7, 18 M, 1914 4
Posen 1900, 05,8 4 do. 1894, 1903 859
Sofia Stadt. ... 68
Stockh. (E. 88-84)
1880 in 4 4 bo. 18885 in S 4 do. 1887 89
Straßb. 4. E. 1909 (u. Ausg. 1011) 4 do. 1918 4 Thorn 10000099 4 do. 15695 8 Zürich Stadtsg iF 8
Vudap. Sptst Spar Thi. Gx. G. i. 12 6ð Düän. mb. ⸗JB. .*
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do. 1900-100 R., 4 Posen. Provinzial 4
do. 1888, 92, 99,
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do. 1895 8 Raab⸗Gr. P. A.“ 2
do. Anrechtsch. fr Schwed. Hyp. 7ꝛ6,
unkv. do. 18 kündb. in. 4
do. Hyp. abg. 6
do. Städt. ⸗Pf. 82
do. do. 02 u. 04
do. do. 1906 Stockh. Intgt. Pfd.
1885, 86, 87 in K.
do. do. 1894 ing.
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do. do. C gr. do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk. -gtr. 1,
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Pfandbriefe und Schuldverschrels, deutscher Sypothekenbanken.
Sämtlich ohne Zinsscheinbogen einschl. Erneuerung Hannov. Syp. S. 8 u. Prein edoch ohne Erneuerungsschetn.
(Die durch * gekennzeichneten Pfandbriefe und Schulb⸗
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19159 ausgegeben anzuse hen.)
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