1926 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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su einem Ergehnis, weil mit einzelnen Bundesstaaten eine Einigung Über Art und Umfang dieser reichsgesetzlichen Regelung nicht erzielt wurde. Nach dem Kriege wurden die Arbeiten auf anderer Grand⸗ e wieder aufgengmmen. Es erging am 31. Dezember 1919 das etz, betreffend d, ,. der e,, m, , m. das die re . der großen Elektrizitätserzeugungs⸗ und Uebertragungs⸗ anlagen in das Eigentum des Reichs vorsah. Das Gesetz ist nicht ö worden, weil der Sozialisierungsgedanke in der Wirt— shoftspolitik sehr bald zurücktrat, und man versuchte, das mit dem eßk verfolgte Ziel, nämlich die bessere Versorgung des gesamten Reichsgebiets mit Elektrizität, wie es in der Präambel des Gesetzes heißt, auf anderem Wege zu erreichen. Die Gesetzentwürfe, die in dieser Zeit in Ausführung des § 1 Absatz 3 des Gesetzes von 1919 d,, wurden, der die Einbringung eines Gesetzes zur Regelung ber (Mektrizitätswirtschaft bis zum 1. April 1901 vorschrieb, haben mehrfach eine Umarbeitung erfahren. Der letzte Entwurf sah eine , e fon von Selbstverwaltungskörpern (Elektrowirtschafts— beibänden und Behörden (Elektrodmter) vor, die eine Spitze zusammenfassend im Hauptverband der deutschen Elektrowirtschaft und im Reichselektrgamt finden sollten. Außerdem enthielt der Entwurf materielle Bestimmungen, die unter den AÄbschnitten Ge— nehmigungsordnung, Grundbenutzungsordnung und Wirtschafts— ordnung zusammengefaßt waren. Anfang 1923 wurde der letzte Ent⸗ wurf dem auf. S 20 des Gesetzes pon 1919 beruhenden Beirat für die Kleftrizitätswirtschaft vorgelegt, dem Vertreter der Parlamente, der Länder und gller an der Elektrizitälswirtschaft beteiligten reife angehören. Diese Körperschaft lehnte jedoch den Entwurf ab, werf sie glaubte, daß die Jiele, die mit dem Entwurf verfolgt wurden, nämlich die. Verhesserung. der Energiewirtschaft, insbesondere die möglichst wirtschaftliche Erzeugung und Verteilung des Stromes urch Zusammen schluß . Versorgungsgebiete und durch Ver⸗ hinderung unwirtschaftlichet Neuanlagen und Erweiterungen, zunächst ohne Eingreifen s Reichs guf dem Wege natürlicher Entwicklung angestrebt werden würden. In der Tat * die Entwicklung in den Let ten Jahren diesen Weg gegangen. Die Erzeugung des elektrischen Stromes im großen unter wirtschaftlicher . der vorhan⸗ benen Energieque en (Steinkehlen, Braunkohlen, , die Ent⸗ wicklung großer e, , . zusammenhängender Versorgungs⸗ iete und der gegenseitige Stromaustausch zwischen den einzelnen enten haben erhehliche H hr erf gemacht und sich bisher in wirtschaftlich vernünftiger Weise gestaltet. Landesgesetzliche Rege⸗ lungen der Clektrizitüitwirtschaft bestehen, wie eine bor einem Jahre von R. W. M. bei den, Vändern vorgenommene ÜUmfrage ergeben het, er dem hier zur Erörterung stehenden thüringischen Gesetz nicht.

Ich begrüße es, daß die Linder guf diesem Gebiet bicher gesetz— ier Zurückhaltung geübt haben. Nachdem die . ö.

ilch weitere Fortschrikte gemacht hat, so daß die Verbindung der V asserkräfte der. Alpen mit der rhelnischen Braunkohle durch ine 200 00 Volt-Leitung, bereits in Angriff genommen werden onntz, und nachdem die einzelnen großen Versorgüngsgebiete vielfach bie Giengen der Länder überschritten haben, kann näch Auffassung ber Reichsregierung eine gesetzliche Regelung der Glektrizitäts⸗ wirtschaft, soweit eine solche erforderlich ist, nur durch das Reich Vorsenommen werden. Gesetzgeberische Maßnahmen der einzelnen Vander werden leicht zu einer schädlichen weiteren Zersplitterung J Es besteht gußerdem die Gefahr, daß bei diesen Maßnahmen se Belange der, allgemeinen Eleftrizitätswirtschaft gegenüber den vielfach mehr örtlichen und mehr fiskalischen a. der Linjelnen Länder nicht genügend berücksichtigt werden. Ich darf ferner darauf hinweisen, daß ber erwähnte Bejrat ö die Elektrizi⸗ tättwirtschaft den damaligen Reichsgesetzentwurf nur deshalb abgelehnt hat, weil er eine gesetzliche Regelung überhaupt nicht für notwendig bielt. Es wärhe aber dabei kein Zweifel darüber gelassen, daß, wenn einmal eine gefeßliche Regelung notwendig werden sollte, sie nur vom Reiche und nicht von den eilzelnen Ländern auszugehen hätte. Ich kann daher dem Grund— gehn ken der ö nur zustimmen. In diesem Zusammenhange möchte ich auch auf die Ausführungen Bezug nehmen, die der Be— richterstatter für den Haushalt meines Ministeriumis, der Abgeordnete von Raumer, vor einem Jahr bei der Haushaltsberatung gemacht hat. Herr von Raumer führte damals gus, die deutsche Elektrizitäts- 1 habe sich, nachdem man in langen Beratungen vergeblich versucht habe, das Ausführungsgesetz zu dem Gesetz vom 31. Dezember 1919 r gn, im allgemeinen auf, dem Wege der . Ent wicklung durchaus günstig gestgltet. Aber es hätten fich in letzter Zit wieder , if! Interessen einzelner Länder geltend gemacht. Solche fiskalischen Interessen dürften unter keinen Umständen den organisatorischen Ausbau der Elektrizitäfswirtschaft hemmen. Es ei, wenn man Deutschland wirklich zu einem einheitlichen Ver— , , mgchen wolle, ganz ausgeschlossen, das Enteignungs— recht für die . pannungsleitungen, für die großen Speiseleitungen, dis von 100 000 Volt an begönnen, den Landesregierungen zu über⸗ lgssen, die ihrerseits bei dieser Gelegenheit lediglich ihr fiskalisches Schäfchen scheren wollten. Er habe deshalb angeregt. das Ent— eignungsrecht für Höchstspannungsleitungen durch ein Reichsgesetz dem Reichswirtschaftsminister zu übertragen. In der letzten Zeit sst be— sonderß in Auslande der Gedanke der Ratipnalisürrung der Glek. trizitätswirtschaft propagiert und auch von den Regierungen auf gegriffen worden. So hat z. B. die englische Regierung dem Unter« za eine Gesetzesborlage, an deren Annahme nicht zu zweifeln ist, unterbreitet, nach der die Stromerzeugung auf eine verhältnismäßig ringe Zahl von modernen Großkraftwerken beschränkt und ein zu⸗ k System der Stromübertragung im großen auf ge— . Grundlage geschaffen werden soll. Nach dem Erklärungen des en, ,. englischen Ministers wird durch diese eh ere Elektrizitätsversorgung eine Ersparnis von kehr n 44 Millionen 1h Sterling erwartet. Es ist zuzugeben, daß die eleftrizitätswirtschaftlichen Verhältnisse in England veformbedürftiger ind als in Deutschland. Dennoch ist aber zu befürchten, daß die in Aussicht genommenen Maßnahmen der ö. so erheblichen Verbilligung des elektrischen Stromes fähcen werden,

dec 5161 Wir erden deshald auch in

chaftliche . gefunden wird. Ich kann mich der . nicht

u den akuten Fragen der Elektrizitätswirtschaft herbeiführen. Nach ausgedehnter Debatte wurde vom Ausschu e, Ent⸗

Bericht zu erstatten über eine einheitliche Regelung der Elektrizi⸗ er r rtschaft durch das Reich.“ Hierauf vertagte sich der Aus⸗ huß.

Der Volkswirtschastliche «„ Ausschuß des Reichstags hat beschlossen, die Reichsregierung zu ersuchen, ge: meinsam mit der Reichebank und der Rentenbankkreditanstalt bemüht zu bleiben, daß die. von der Golddiskontbank zunächst mit einem Kapital von 250 Millio'en Reichsmark eingeleitete Maßnahme zum Zweck der Umwertung. schwebender Wechfelberbin?d— lichkeiten in langfristigen Hypothekenkrezit wesentlich ausgestaltet wird, und daß die 8 . die der In⸗ anspruchnahme bon Krediten aus den Golddiskontbankmitteln von seiken der begebenden Stellen entgegenstehen, als dem Wege geräumt

werden.

Der Reichstagsgusschuß für soziale An⸗ gelegenheiten beendigte gestern die dritte Lesung des Reichs⸗ knappschaftsgesetzes.

Vor dem , des Reichs⸗ tags für die Ursachen des Zusammenbruchs beleuchtete gestern in Fortsetzung seines Vortrags Abg. Graf Westanrp noch die Unzulänglichkeit und Fehlerbastigfeit der sachlichen Einwirkungen, die der Reichstag und seine Mehrheit auf die Ausgestaltung und Durchführung des Hilfsdienstgeletzes ausgeübt hat. Er kritisierte ferner den Widerstand, den der Reichétag der Anwendung der Staats gewalt zur Niederringung schwächlicher Ideologie, innenpolitischer Umsturzbestrebungen und landesverräterischen Treibens entgegengesetzt hat, bei der Kritik des Belagerungszustandes am 9. Oktober 1917 bei der Abweisung der unabhängig⸗sozialdemokratischen Agitation, bei Streiks. Zur äußeien Politik übergehend, stellte Graf Westaip laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger zunächst gleichfalls die Machterweiterungen sest, die sich der Reichstag während des Krieges auch auf dem Gebiet der äußeren Politik erworben hat. Er ging dann besonders auf die in den Vordergrund der Erörterung gestellte sogenannte Kriegszielpolitik ein. Dabei stellte er die Politik der konservativen Partei in ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit von derjenigen der „Alldeutschenꝰ und anderen Richtungen dar, die auch da gewahrt wurde, wo man in enger Fühlung miteinander stand. In den Vordergrund stellte er, daß die Feinde ihren Eroberungs— willen niemals preisgegeben haben, daß also in keinem Augenblick des Krieges auch nicht bei den Verhandlungen über dir Papst—⸗ note eine klare Lage geschaffen war, bei der Deutschland durch Verzicht auf eigene Kriegsziele einen Frieden, der ihm Dasein und Ehre ließ, hätte haben fönnen. Da die deutsche Politik von den feindlichen Mächten niemals ernstlich vor diese Probe gestellt worden ist, so ist schon aus diesem Grunde der agitatorische Vorwurf der Verlängerung des Krieges durch Festhalten annexionistischer Kriegs. ziele unhaltbar. Bekanntlich besteht der Unterschied zwischen den Konserpativen und den bürgerlichen Parteien, der Friedensresolutions« mehrheit, nur darin, daß die Konservativen die Kriegsziele, zu denen sich andere ebenso oder wie der Abg. Erzberger in noch viel weiter⸗ ehendem Maße bekannt hatten, länger aufrecht erhielten als jene.

ie Motive dazu lagen auf dem Gebiete der äußeren wie der inneren Politik. Wurde der Gedanke fallen gelassen, daß dieser Verteidigungskrieg Deutschland beim Siege seiner Waffen auch das Ziel einer besseren politischen, militärischen und wirtschaftlichen Sicherung für die Zukunft bringen müsse, so hat das den Feind nicht friedlicher und versöhnlicher gestimmt, sondern es war nur dazu geeignet, als Zeichen der Schwäche ihn zum Be— harren auf seinem Eroberungs⸗ und Vernichtungswillen zu bewegen. , e, mußte es die Aussichten auch nur eines solchen Friedens, der

eutschland ohne positipe Vorteile seine bisherige Lage sicherte, wesentlich schwächen, wenn Deutschland als Vorleistung den Verzicht auf die Kompensationobiekte aussprach, die es in den weiten, durch vier Jahre mit unvergleichlicher Tapferkeit genommenen und gehaltenen Gebieten in der Hand hatte. Auch der Stagatssekretär von Kühlmann hielt es nicht für zweckmäßig, das Kompensationsobjekt Belgien vorzeitig aus der Hand zu geben. Ene pen erblickten die Konservativen in der sogenannten Verzichtpolitik der Friedensresolution die schwere Gefahr, 6 durch sie in den Massen der kämpfenden Truppe und in der Heimat der Glaube geweckt und genährt wurde, der sich immer wieder als Irr⸗ glaube erwiesen hat, Deutschland könne den sofortigen und erträglichen . haben, sobald es nur auf eigene Kriegsziele verzichte. Um den

ampfes. und Verteidigungswillen lebendig zu erhalten, war es aber nötig, das Volk immer wieder darauf hinzuweisen, daß nur der volle Sieg der deutschen Waffen ihm Rettung bringen könne, eine Tatzache, die sich wahrlich zur . nur derjenigen als richtig er— wiesen hat, die von dem Fortwerfen der Waffen Friede, Freiheit

und Brot erwarteten. Wenn uns Konservativen bei dem Kampf hier⸗

gegen der Erfolg bei den Massen versagt geblieben ist, so lag das an der mangelnden Führung durch eine entschlossene Regierung; vor allen Dingen aber wirkte auch auf diesem Gebiete die Agitation verderblich, die unter gewollter Verkennung der oft genug verkündeten Motive unserer Kriegszielpolitik uns unter dem Sammelnamen der Alldeutschen, Schwerindustriellen, Agrarier, und Kriegsgewinnler die niederträchtigsten und gemeinften egoistischen Beweggründe anlog. Gegen diese Agitation und ihre Urheber erhob Medner die Anklage, den Zusammenbruch in erster Linie mitver— schuldet zu haben, und in Hinweis hierauf bezeichnete er sie als eine . die um der historischen Wahrheit wie um der Zukunft des Volkes willen erfüllt werden müsse. Redner faßte, sein Urteil wie folgt zusammen: Nicht darin, daß der Kriegsreichstag und seine Mehrheit seine Macht nicht genügend ausgenutzt, das par— lamentarische System also unvollkommen und zu spät durch gesetzt habe, liegt eine Ursache des Zusammenbruchs, sondern darin, daß der innenpolitische Machtkampf während des. Daseinskrieges überhaupt entfesselt worden ist. Sachlich hat, die Reichstags mehrheit mit dem starken Einfluß, den sie sich errungen hatte, das Ziel des Verteidigungskrieges, einen Frieden, der Ehre und Dasein des Reiches wahrte, nicht gekördert, sondern gehemmt. So hat das parlgmentarische System selbst die Stabilität der Ne glerungsverhältnisse in keiner Weise vermehrt, so hat der Reichstag in den Ernährungö⸗, den Hilfsdienst,, den Belagerungszustandsfragen und auf anderen Gebieten der Verwaltung, ingbesondere aber auch auf dem Gebiete der auswärtigen Politik hei der Aufgabe, das Volk zum Siege zu führen, versagt. Die sogenannte Verständigungt politik hat den Kriegs⸗ willen der Feinde gestärkt, indem sie den Eindruck der Schwäche herpor⸗ gerufen hat; sie hat zur Unterhöhlung des deutschen Verteidigungswillens aber wesentlich beigetragen, indem sie den Irrglauben erweckt hat, Deutschland könne bei Verzicht auf ige. Kriegsziele iederzeit und ohne den endgültigen Sieg der deutschen Waffen einen Tꝛieden der Verständigung und Versöhnung erlangen. Jesonders schwere Schädigungen aber hat die Agilallon vornehmlich der Sozial⸗ demokzaiie und der spartatistischen Richtung im Gefolge gehabt, die Haß und Erbitterung gegen die eigene Regierung und die eigenen Volksgenossen genährt und so den Willen, zur Abwehr des äußeren Feindes ertötet hat. Eine Politik, pazifistisch nach außen, von Macht- und Kampfeswillen gegen die eigenen Volksgenossen beherrscht, ist es gewesen, die angeklagt werden muß) den Zusgmmenhruch verschuldet zu hahen,— Nach dem Grafen Westarp ergriff Dr. David (Soz.) das Wort zu etwa zweistündigen Ausführungen. Er wiederholte einleitend den schon von Dr. Moses gegen den Gutachter Dr. Bredt erhobenen Einwand, daß der Reichs⸗ tag keine Kollektivpersönlichkeit gewesen sei, vielmehr aus entgegen⸗ . Strömungen bestanden habe, um sich dann Bredts These zuzuwenden, daß es die Parteien der Friedensresolution an . Willen zur Durchsetzung ihrer Kriegspolitik und. zur Verwirklichung des arlamentarismus hätten sehlen klassen. David bestriit diese These entschieden. Der Deutsche Reichs. tag sei nur ein Rahmenparlament gewesen; er dürfe nicht mit einem regierenden Parlament verglichen werden. Die konserva⸗ tiven Mächte hätten von Preußen aus auch Deutschland beherrscht. Die Person des Kailers sei die. Schlüsselstellung gewesen. Um ihn stritten die politische und die Heeresleitung. Es wäre für die Parteien der Friedenzresolution aussichtsloß gewesen, sich an diesem Streit zu beteiligen. David widersprach der von Bredt vertretenen Auffassung, als wäre der Kaiser oder der Kronprinz für die Forderungen der Demokratie und des Parlamentarigmus zu gewinnen gewesen. Die Kommandogewalt habe für unantastbar gegolten. Soweit der Vorwurf mangelnder Folgerichtigkeit und Ent⸗ schiedenheit gegen das Zentrum erhoben wird will David die Wider⸗ legung dieser Partei üͤberlassen. Für die Sozialdemokratie weist er diese Vorwürfe zurück. Konsequent handeln heiße, sich den wechselnden Umständen anpassen, und sei etwas anderes als konsequent denken. Was den Vorwurf mangelnder Tatkraft angehe, so zrage er, was die Sozialdemokratie hätte tun ollen? Die Kriegskredite ver—= weigern, wäre für das In- und Ausland das Signal gewelen, daß sich, die Sozialdemokratie aktiv am Krieg nicht mehr beteilige. Streik in der Heimat und im Heer: das wäre die Revolution ge⸗ wesen. . die Sozialdemokralie, so lange das Land noch mit den Waffen hätte verteidigt werden können, zu diesen Mitteln ge⸗ gegriffen, so könnte ihr der Dolchstoßvorwurf, der Ietzt nur Lüge und Verleumdung sei, mit recht gemacht werden. Sie hätte auch

innenpolitisch arbeitet als der Entente. Infolge dieser Kriegsgebundenheit habe es für den Reichstag keine anderen Mittel gegeben als zu reden, Mehrheiten zu bilden, resolution und des Ueberganges zur parlamentaxischen habe bei der O. H.⸗L. Widerstand gefunden, die in Dr. Michaelis und Graf Hertling ihr genehme Kanzler besaß. Friedensresolution und das sei für die Parteien, Friedensbereitschaft ihn fallen zu lassen. die Friedensresolution Sie habe sofor)

zu überzeugen. Die Politik der

Auch Bethmann

mentarismus Bekenntnis der Grund gewesen, leitung sich entschlossen habe, Schultern zu nehmen“, so sei das Taktik gewesen. die ihr zur Verfügung stehenden Mittel angewandt, um eine Politik im Sinne der Friedensresolution zu verhindern. Redner geht aus- führlich auf eine Dienstvorschrift des Armeeoberkommandos Eichhorn für die Erteilung des Vaterländischen Unterrichts ein. Der Reichs—⸗ kanzler Michaelis Parteien hetrogen. zu vermeiden, habe das die Sozialdemokratie in der Sitzung nicht Das Verhalten der Regierung zum Friedensschritt des Papstes beurteilt Dr. David übereinstimmend mit Dr. Bredt und Randstaatenpolitik sei dynastische Interessen verdorben worden. Sowohl mit Polen wie mit Litauen wäre eine Einigung möglich gewesen, die den Die Sozialdemokratie und Redner selbst hätten daran gearbeitet, aber die Widerstände nicht überwinden können. Auch eine Erklärung der elsässischen Abgeordneten, die sich mit Autonomie für ihr Land begnügen wollten, sei an dynastischen Wünschen und militärischen Forderungen gescheitert, In Brest⸗Litowsk wäre ein Friede möglich gewesen, den die Bolschewiken aus innerpolitischen Gründen Dann hätte Deutschland ein Wirtschaftsgebiet zur Ver= fügung gestanden. das bis an den Großen und Indischen Ozean reichte, und die Blodade wäre gebrochen gewesen. Aus allen diesen Gründen könne die These des Sachverständigen Dr. Bredt, es habe den Parteien der Friedengresolution an Klarheit und Entschiedenheit gefehlt, soweit die Sozialdemokratie in Betracht komme, nicht an⸗ wag in der Kriegsgebundenheit., überhaupt Die Aussprache wird nächsten Dienstag, vormittags 19 Ühr, fortgesetzt. Dr. David wird sich in einem zweiten Teil mit Graf Westarp auseinandersetzen.

Wenn die Heeres⸗

seinem Wie es verstehe“,

ausgesprochen.

eg nach Ruß⸗ land freigemacht hätte.

erkannt werden.

möglich gewesen wäre, sei geschehen.

er, , m.

Gesnundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Der Ausbruch und das Erlöschen

und Klauenseuche ist das Erlöschen

ver Maul⸗ vom Zentralviehhofe in Berlin, Maul⸗ und Klauenseuch den Schlachtviehhäfen in Essen und Zwickau am 6. Mai amtlich gemeldet worden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 8. Mai 1926. Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗Aires

Canada.... ann,, Konstantinopel

New York... Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam.

1 Goldpeso

100 Gulden = 100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗

. mmm nm, nnn . 223 2 2

,,,, elsingfors ..

Jugoslawien. . Kopenhagen.. Lissabon und

100 Eseudo

lob Peseien Stockholm und

Gothenburg. 3 100 Schilling 100 000 Kr.

AuZuslandische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns . 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische:

10006 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinischen Brasilianische . Canadische ...

große.... 1 u. darunter Türkische .. Belgische . Bulgarische Dänische .. Danziger ..

—“— ö

Db.

100 Gulden O finnl. .

100 Gulden

.

olländische .. Italienische:

über 16 Lire Jugoslawische. Norwegische

1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische ..

100 Peseten Tschecho⸗slow.

löd0Mcr. n. dar. Desterreichische. Ungarische ...

100 Schilling 100 000 Kr.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger

Nr. 106.

Berlin, Sonnabend, den 8. Mai

x · , t r D ᷣ¶·¶ÜEKäKiKͥiiii , m.

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust u. Fundsachen, Zustellungen u. deral. 8. Verkäufe, Verpachtungen,. Verdingungen ꝛe.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

x

e, Befriftete Anzeigen müfsen drei Tage vor

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Betit)

1,05 Reichsmark.

dem Einrückungstermin

1929

Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall! und Invaliditäts. ꝛ6. Versicherung. 9. Ban kausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Mi

2. Nufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen,

Zustellungen u. dergl.

IIhhh6]

Der HDofbesitzer Otto Johannsen in Neuenkoog bei Büsum hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes Büsum Bd. 3 Bl. 118 Abt. III Nr. 11 von 40 000 ,

Gläubigerin: Sparkasse der Kirchspiels— landgemeinde Büsum in Büsum, bean— tragt. Aufgebotstermin: 28. 7. 1926, vorm. B Uhr. Amtsgericht Wesselburen. IIb960 Aufgebot. Der Friseur Otto Koch in Mannheim, Lindenhosstraße 12, vertreten durch die R.⸗A. Dres. Eder in Mannheim, hat be— antragt, den verschollenen Julius Theodor Koch, geb. zu Göppingen am 18. Fe— brugr 1873, Sohn des Malers Julius Koch, zuletzt hier, und seiner Ehefrau raneiska geb. Gut, zuletzt wohnhaft in udwigsburg, für tot zu erklären. Der hezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf Donnerstag— den 26. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an— beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Ludwigsburg, den 27. April 1926. Amtsgericht.

15861] Aufgebot. „Der Fabrikarbeiter Johannes Tiefen— bacher in Stammheim und die Eheleute Jakob und Luise Föhl, geb. Tiefenbacher, in Feuerbach, haben beantragt, den ver schollenen Jakob Friedrich Tiefenbacher, geb. am 14. Juni 1871, Sohn des verstorb. Gottlieb Tiefenbacher, Schäters, und der veistorb. Kargline geb. Mögle, zuletzt wohnhaft in Stammheim, O.⸗V. Luadwigè⸗ burg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 20. Jannar 1927, vormittags D Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er— teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge— richt Anzeige zu machen. Ludwigsburg, den 277. April 1926. Amtsgericht.

(lb5bꝛ]

Das Amtsgericht, 3, hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Rechtsanwalt Dr, jur. Alfred Nichter in Leivzig, Tröndlinring 3, als Veiwalter des Nach— lasses des am 21. Januar 1926 in Oesper verstorbenen Brauereibesitzers Otto Pohl hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließiumg von Nachlaßgläubigern beantragt. Bie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Branerei— besitzers Otio Pohl spätestens in dem auf den 22. Juni 1926, vormittags 19 uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Zimmer Nr. 8, anberaumten Auf— gebotstermine bei diesem Gerichte anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, önnen, unbeschadet de; Nechtz, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichttells= rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als ich nach Befriedigung der nicht aus e Gläubiger noch ein Ueber— chuß ergibt. Nach der Teilung des Nach— lasses haftet jeder Erbe nur für den seinem

Erbteil entsprechenden Teil der Verbind, (16966 Durch Ausschlußurteil vom 29. Apri 6 ist der Hypothekenbrief über die in

Grundbuchs ,

gebot nicht betroffen. Weusten feld eingetragene, an den Ingeni Braunschweig, den 29. April 1928. Wilhelm B' weimt . .

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 3. Köln, Aquinost

i595) n,, schuld in Höhe von 30 060 4 für kraftlos

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. 7 . t

lichteit. Die Gläubiger aus Pflsichtteils= rechten, Vermächtniffen und Auflagen

sowie die Gläubiger, denen der Erbe un, Abt. Brühl

beschränkt haftet, werden durch das Auf—

Braunsberger in München gis Sevo mächtigter der Alleinerbin Mathilde Roth—

werden alle diejenigen, welche Ansprüche

gegen den Nachlaß des am 11. April 1926 Menge, geb. Schrade hier verstorbenen Rechtsanwal is Justiz⸗ Schiffgraben ö Rechtsanwalt

rats Di. Emil Rothschild erheben, au

termin am Mittwoch, den 23. Juni 1926, vorm. 10 Ühr, Amtsgerichts⸗ platz Nr. IJ a, Zimmer Nachlaßglaͤubiger,

gebäude, Mariahilf 20I / IIl, anzumelden. die sich bis dahin nicht melden, können unbeschadet des Rechts auf Berücksichtigung vor etwgigen Pflichtteilsforderungen, Ver— mächtnissen und Auflagen von dem Erben nur insoweit Befriedigun sich nach Befriedigung geschlossenen Gläubiger ein Ueberschuß er—⸗ Auch, haftet ihnen nach Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem entsprechenden bindlichkeit. München, den 3. Mal 1926. Amtsgericht München, Vormundschafts« und Nachlaßgericht. Aufgebot. Der Kaufmann Konrad Kirchberger in Schwenningen, mächtigter der übrigen Miterben, Arthur, Karl und Käthe Kirchberger, hat als Erbe des am 16. März 1926 beim Bahnüber— gang Hofweier⸗-Offenburg durch Unglücks⸗ fall verstorbenen Kirchberger, Erhard, Kaufmann in Schwenningen a. N., das Aufgebotsverfahren zum schließnng von Nachlaßgläubigern begn— tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem guf Donnerstag, den 24. Juni 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht anzu— n. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. weisstücke sind in Urschrift oder in Ab— schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, un— beschadet des Rechts, vor den Verbindlich Pflichtteilsrechlen, Vermachl⸗

werden, von d friedigung verlangen, als sich nach Be— friedigung der nicht ausgeschlofsenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilun des Nachlasses nur für den seinem Frhiei entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. ger gus Pflichtteil lsrechten, x. und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß feder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlaffes nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. F. 76 Ks. Rottjueil, den 29. April 19236. Württ. Amtsgericht.

erlangen, als nicht aus⸗

zwecke der Aus⸗

Urkundliche Be—⸗

Erben nur in

Für die Gläubi Vermöãächtnissen

Durch Ausschlußurteil vom 22, April 1926 ist die Aktie der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 14319 über zweihundert Taler preußisch kraftlos erklärt.

Lübeck, Amtegericht, Abt. 6.

Kurant für

Bekanntmachung. Der am 21. Juli 1856 erteilte Pfand⸗ schein über die im Grundbuch von Ält— heim, O.⸗-A. Ulm, Heft 245 Abt. 11] Nr. 4 und Heft 127 Abt. III Rr. 7 (Unterpfandsbuch Band 11 zugunsten des David Schmid, eingetragene Hypothek 2700 RM wurde durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Um vom 1. Aprik 1926 für kraftlos erklärt.

Ulm, den 4. Mai 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Blatt 188) Bauers in

Durch Ausschlußurteil vom 26. April 192 sind die heiden am 18. Juli 1525 von der Firma Mortßz Lemberg in Bres-= lau 8, Klosterstraße 17, au ̃ em Kaufmann Ma Breslau, Feldstraße 18, Wechsel über je 200 RM, zahlbar in Breslau, der eine am 2., der andere am kraftlos erklärt (H4/41. E. 90 / 25.) Breslau, den 26. April 1926.

Das Amtsgericht.

egestellten und r Steinmetz in angenommenen

9. Oktober

ch genannt Hans Werth, r. 1, abgetretene Grund⸗

wird aus Ver

Brühl (Bez. Köln), den 3. Mai 1826. schieden,

Amtsgericht.

schild, Kaufmannswitwe in Konstanz, 1ibg67! Im Ramen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Witwe Anna r, in Hannover, Am

fammer des L Mittwoch,

in Hannover,

gefordert, ihre Ansprüche unter Beifügung hat das Amtsgericht in Hoya dur . . * ! e J rch den der Belege bis spätestens im JRufgebots I Amtsrichter ä. Schoch für r e n.

(15968

sür kraftlos erklärt. Amttgericht Ribnitz.

Ib96g

heute für kraftlos erklärt worden. 1926. Das Amtsgericht. Abt. J.

Es klagen: 1. die Ehefrau

beiden Fällen auf Chescheidung Schuldigsprechun des Beklagten.

Flensburg, den 29. April 1926.

(15972

München, den 12. April 1926.

zeßbevollmächtigten zu bestellen.

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Hoya Band VIII Blatt 287 in Ab- teilung III unter Nr. 1 zugunsten des Kaufmanns August Menge in Hannover eingetragene Hypothek über 3500 4 wird für kraftlos erklärt. Sch och.

öffentlichen Zastellung wird dieler Auszug der Klage zekanntgemacht.

München, den 1. Mal 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J.

(I5975] Oeffentliche Zustellung.

Frau Martha Rieke, geb. Sandow, in Wriezen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts—⸗ anwalt Justizrat Ulrich n Prenzlau, klagt gegen den Schlosser Fritz Rieke, unbe— kannten Aufenthalts, früher in Heeger— mühle, wegen Ehezerrüttung und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts— treits vor den Einzelrichter der 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 21. Juni 1926, vormittags 195 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. R. 61 26.

Prenzlau, den 4. Mai 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(159761 Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterin Marie Bach, geborene Foge, in Jastrow, Prozeßbevollmächtigter: Rechisanwalt Schulz in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Bach, früher in Jastrow, jetzt unbekannten Aufenthalts, scheidung, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im Jahre 1922 verlassen und sich seit dieser licher Absicht von ihr ferngehalten habe, 1. die Ehe der Par⸗ teien wird geschleden, der Beklagte ist der alleinschuldige Teil, Nechtsstreits werden dem Beklagten auf⸗ Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Schneidemühl, Zimmer 20, auf den 9. Juli 1326, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An— walt zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendungen und Beweismittel umver— züglich dem Gericht und der Klägerin mit— der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Schneidemühl, den 1. Mai Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(Ulbo77] Oeffentliche Zustellung. Frau Mathilde Seeger, geb. Hhngolb in Groß Süssen, O.⸗A. Geislingen, ver— treten durch Rechtsanwalt Dr. Steiner in Göppingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Wilhelm Seeger von Groß Süssen, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt ahwesend, wegen Ehescheidung, zwischen den Parteien am 1. Dezember 1500 in Cassel geschlossene Ehe zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ Sie ladet den mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts zu Ulm auf Mittwoch, den 7. Juni 1926, nachmittags 4 uhr, mit der Aufsorderung, einen bei Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Gerichtsschreiberei des Landgerichts.

15980] Oeffentliche Zustellung. Johanna Edith Müller, geb. 4. 4. 1926. zu Blaubeuren, vertr., durch den Amts— vormund des Jugendamts Blaubeuren, klagt, gegen Gustay Binder, Friseur— gehilfe von Schelklingen, unbek. Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpfl. und vorl. vollstr. zu verurteilen, der Klägerin z. H. ihres Vormunds vom Tage der Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine in jahresraten auf 4. 4, 4. 7, 4. 10, 4. i. vorauszahlbare Unterhaltsrente von jähr— lich 3660 GM (1 G

amerik. Dollar), und zw Beträge sofort, zu bez klagte wird zur mündl. Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Blau— beuren geladen auf Montag, 28. Juni 1826, nachm. 2I Uhr.

Amtsgericht Blaubeuren, den 3. Mail g2b.

16981] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Anna Tütsch, geb. 15. 3. 1918, außereheliche Tochter der Arbeiterin Grete Tütsch, gesetz lich bertreten durch den Amtsvormund der Stadt Nürn— berg, Prozeßbevoll mächtigter: Städt. Büro⸗ inspektor Dowe in Köln, klagt gegen den Monteur Theodor Strauf, früher wohn—⸗ haft in Köln, Heumarkt 31, J11. Etage, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter der un— eheliche Vater der Anna Tütsch sei, mit dem Antrage, der Klägerin vom Tage der Klagezustellung an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an Stelle der bisher fest⸗ Ge⸗ gejetzten Unterhaltsrente nunmehr Unterhalt eine an den gesetzlichen Vertreter

Zwecke der

Durch Ausschlußurteil des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 3. Mat 1926 ist der Grund⸗ schuldbrief, der über die Grundschuld von 2000 4M ausgestellt ist, die im Grundbuch von Gresenhoirst Blatt 69, Häuslerei Nr. 26 daselbst, in Abt. III auf Folium 1 für den Arbeiter Fritz Brümmer in Gresen⸗ horst eingetragen und mit vier vom Hundert seit dem 1. Januar 1919 verzinslich ist,

Unser Erbschein vom 14. Junt 1921 im Zweghe der

VL 54/21. 2 (Gepner⸗Schellbach) ist Homberg, Bez. Cafsel, den 2. Mai

15970) Oeffentliche Zustellung.

Wetzel. geb. Lohrengel, in Walbernhain bei Eisenberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Boysen in Flensburg, gegen den Schachtmeister Gustar Wetzel, früher in Dörpum bei Bredstedt, ietzt bekannten Aufenthalts, auf Grund des 81565 B. G.⸗B., 2. die Ehefrau Marie Delene Klöhnhammer, verw. Nielsen, geb. Friedrichs, in Flensburg, Kanzleisfraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechteanwalt Dr. Christians in Flensburg, gegen Matiosen Heinrich Thomas Theodor Klöhnhammer, früher in Flensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 Abs. 2 Ziff. ? B. G.⸗-B. in

mit dem Antrage:

Kosten des

Klägerinnen laden die Beklagten mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1II. Zivilkammer des Landgerichts in Flensburg auf den 8. Juli 126, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde— rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen. Aktenzeichen: 6. R. 48/126 und 6. R. 65/26.

Zum Zwecke

Der Gericht sschreiber des Landgerichts.

Der Dreher Konrad Wilhelm Depper— mann in Mannheim, Eichelsheimer Str. bs, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Katz und Ebertsheim in Mannheim, der gegen seine Ehefrau, Maria Depyer⸗ mann, geb. Schaub, zuletzt in Mann⸗ heim H. 2, Il, auf Grund des 8 1668 B. G. B. Klage auf Scheidung der am l5. Juni 1912 zu Mannheim geschlossenen Ehe erhoben hat, ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Mannheim auf Freitag, den 2. Juli 1926, vormittags 95 ühr, mik der Aufforderung. einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 30. April 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[17081] Oeffentliche Zustellung. In Sachen Schneider, Elis, Kauf— mannsfrau in München, Klägerin, ver— treten durch Rechtsanwalt Dr. B in

eklagten zur dem gedachten

d acharach n München, gegen Schneider, Josef, Kaufmann, zuletzt in München, zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, nicht vertreten, wegen Chescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur inünd— lichen Verhandlung des 9.

die, 2. Zivilkammer des Landgerichts München 1 auf Mitwoch, 509. Juni 1926, vorm. H Uhr, mit der Aufforderung, einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als ö zu bestellen. Zum zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser, Auszug der Ladung bekanntgemacht.

echtsstreits vor

gegen den

106 nord⸗ ar die rückständig.

Der Gerichts schreiber des Landgerichts J.

(lho 74] Oeffentliche Zustellung. Knauer, Babette, Putzerin in Munchen, Klägerin, vertreten, durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Schmitt in München, klagt gegen Knauer, Andreas, Installateur, früher in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: J. Die Ehe der Streitsteiie schulden des Beklagten ge II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtestreits zu tragen.

Die Kläger ladet den ägerin

Beklagten zur mündlichen Ver— andlung des Rechtsstreits vor die J. Zivil⸗ andgerichts München J auf ) den 7. Juli 1926, vor—⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssgal 9! /n, mit der Aufforderung, einen bei diesem richte zugelassenen Rechtsanwalt als

vorauszuzahlende Geldrente von wöchentli RM zu zahlen sowie die Kosten deg Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zuß mündlichen Verhandlung des Nechtsstreitz wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Justizgebäude, Reichenspergerplatz,ů, Zimmer 170, auf den 8. Juli 1926, vormittags 9 Uhr, geladen. Köln, den 24. April 1926. Weiler, Justizinspektor.

(15h 5] . Die am 22. 3. 1914 geborene Dorotheg Agathe Vogt in Elberfeld, vertreten durch das Stadt- Jugendamt Elherfeld, klag gegen ihren Vater, den Artisten Fri Dürr, zuletzt wohnhaft in Mannheim, zurzeit unbekannt wo, auf Unterhalts leistung. Sie beantragt kostenfällige Ber⸗ urteilung zur Leistung einer vom Klagen zustellungstage an laufenden vorauszahl⸗ baren vierteljährlichen Unterhaltsrente von 100 RM, und zwar an Stelle einer am 25. 7. 1916 bereits anerkannten Rente, Mündliche Verhandlung ist am Mitt. woch, 23. Juni 1926, vormittags Sz Uhr, Jimmer 478. Beklagter wird hierzu vorgeladen. Mannheim, 30. 4 1925. Der Gerichtsschreiber des Amts gerichts. B.⸗G. 12. e

(Lö 56] 1 Deffentliche Zustellung und Ladung! Die Marig Franziska Eigner, geh Brändle, in Ulm, Promenade 37, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Moos il. in Ulm, klagt gegen ihren geschiedeneß Ehemann Johann Herman Eigner, Geschäftsführer, zurzeit mit unbekannten Aufenthalt abwesend, mit dem Antrag. den Beklagten durch ein vorläufig voll streckhares Urteil kostenfällig zu ver? urteilen, der Klägerin als Unterhalt vom 1. Januar 1926 ab eine Rente von monat lich s3 RM zu bezahlen. Zur münd. lichen Verhandlung des Nechtsstreits wir der Beklagte auf Dienstag, den 15. Juni 1926, vormittags Uhr, vor das Württ. Amtsgericht , Saal 65, geladen. Die öffentliche Za stellung ist bewilligt. ö. * Ulm, den 3. Mai 19265, 3 Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. (l6llg

Deffentliche Zustellung. ö. ie Firma Gebr. Lesckowitz & Co. in.

1 RN. 24, Elsasser Straße 49, flag sen den Kaufmann Ascher Gütteir, egen den Kaufmann Moritz Gütter, beide als Inhaber der von den Beklagten geführten Firma A. Gütter C Sohn, Berlin NG. 4531, Neue Königstraße 15. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund; der Behauptung, daß die Beklagten alf Inhaber der von ihnen geführten Firma. ihr für im Nobember und Dezember 1925. käuflich gelieferte Waren 1142 Reichsmark nebst 10 39 Verzugszinsen seit 1. Februat. 1926 verschulden, init dem Antrag: a) dig, Beklagten als Gesamtschuldner zu verge, urteilen, an die Klägerin oh,. (Fünf hundert Reichsmark) nebst 19 3. Verzugs, zinsen seit dem 1. Februar 1926 zu zahlen,“ b) die Kosten des Rechtsstreitz einschließ. lich des voraufgegangenen Arrestven fahreng zu tragen, e das Urteil für vollstreckbgz zu erklären. Zur mündlichen. Verhandlung des Rechtzstreits werden die Peklagiei

Dro- 2 T S838 * 8

bor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, e.. teilung 29, in Berlin, Neue Friedrich straße 13/14, J. Stochp, Zimmer 17017 uf den G6. Zur 18236, vormittag 193 Uhr, geladen. ; . Berlin, den 29. April 1926. . Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 28

(Ih 978] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Emmy Kahner, geb. Preuß; in ö Fehlerstraße h, klagt.

ischlermeister Otto Kaßner, unbekannten Aufenthalts, früher in Bersin, Madaistraße 12, auf Grund der Ben hauptung, daß der Beklagte, ihr ge, schiedener Ehemann, mit dem sie gemeing;

sam die Wohnung Fehlerstraße 5 gemieten

habe, sie seit Juni 1924 verlassen, sie sel

dieser Zeit die Wohnungsmiete gezahlt habe und der Beklagte jetzt die Wohnung; zu veischieben versucht, mit dem Antrage ?!

iz daß fie allein berechtigt ist, die in,

Berlin⸗Friedenau, Fehlerstraße 5, belegens Wohnung innezuhaben, 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen, 3. das Urteil für vorläufig vollstrecbar zu erklären. Zur mündlichen Verhande lung des Rechtsstreits wird der Beklagte bor das Amtsgericht Berlin⸗Müte, Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. I5 / 14, L Stockwerl, Zimmer 162 / 164, auf den w 1926, vormittags 9) uhr eladen

Berlin, den 29. April 1926

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin

Mitte. Abt 40. 40. G. 1684. 36.

15982

Die Verkäuferin Dorothee Meyer n

des Kindes zu leistende, je für 3 Monate

Berlin 8 VW. 68, Hollmannstr. 9, klagt

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