1926 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

führung des Artikels 3 der Verfassung Inhaltlich sich erstreckt, auch darüber ist es nicht möglich, ein endgültiges Urteil hinsichtlich der Zulässigkeit zu fällen, wenn man nicht an die bisherigen Vorgänge anknüpft. Es ist bekannt, daß die Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 19221 im Artikel 3 der Verfassung den Nahmen gesehen hat, der auszufüllen ist eben im Verordnungswege. Mir ist wohl bekannt, daß dabei der eine Weg, eine Flagge zu wählen, die nicht die Nationalfarben als Grundfarben trägt, sondern Schwarz⸗Weiß⸗Rot als Grundfarben trägt, abgesehen von der Handelsflagge, daß dieser Weg, der tatsächlich gewählt worden ist, juristisch beanstandet worden ist. Die Reichsregierung bat gar keine Veranlassung, heute über die Dinge anders iu denken, als im Jahre 1921 darüber gedacht worden ist. Aber, meine Damen und Herren, selbst wenn man annimmt, daß die engere Auslegung richtig sei, die meint, daß im Jahre 1921 die Grenze der Verfassung überschritten worden sei, auch dann überschreitet die jetzige Verordnung doch auf keinen Fall und in gar keiner Hinsicht die Grenzen der Verfassung.

Der einzige Einwand, der noch erhoben worden ist, ist der, eine Handelsflagge sei eigentlich nur im Zusammenhang mit Schiffen denkbar. Der Herr Interpellant sagte: Handelsinstitutionen sind die Handeleschiffe der deutschen Nation. Aber auch nach dieser Richtung gibt es Vorgänge, die durchaus eine andere Auslegung gewählt haben. So gibt es ein Schreiben an den Vorsitzenden des Deutschen Museums vom 31. August 1923, gezeichnet vom damaligen Innen minister Soll mann chört, hört! rechts), das dahin lautet:

Mit Ihrem Vorschlage für die Beflaggung des Deutschen Museums, wonach neben der in der Mitte befindlichen neuen Haus— flagge rechts die schwarz-⸗rot-goldene Nationalflagge, links die weiß— blaue bayerische Landesflagge, gegebenenfalls weiter rechts die Flagge der Stadt München und weiter links die schwarz⸗weiß⸗rxote Handelsflagge mit der schwarz⸗rot-⸗goldenen Gösch gehißt werden soll, erkläre ich mich einverstanden.

(Stürmische Rufe: Hört, hört! und große, lang andauernde Heiter— keit rechts und bei den Kommunisten.)

Meine Damen und Herren! Wenn man nach einer näheren Be— gründung für diese meines Erachtens unzweifelhaft richtige Auf— fassung sucht, so gibt sie vielleicht ein Schreiben aus demselben Reichsministerium des Innern, von dem früheren Reichsminister des Innern Oeser stammend, ebenfalls betreffend die Beflaggung des Deutschen Museums in München, in dem es heißt:

Der Umstand, daß das Museum eine große Abteilung See—⸗ schiffahrt hat und der gesamten deutschen Wirtschaft dient, läßt die Führung der Handelsflagge als zulässig erscheinen, ähnlich wie auf der deutschen Gewerbeschau 1922 neben der Nationalflagge auch die Handelsflagge gehißt wurde.

(Stürmische andauernde Heiterkeit rechts und bei den Kommunisten. Händeklatschen rechts. Glocke des Präsidenten.)

Meine Damen und Herren! Mir liegt nur daran, durch diese Beispiele darzutun, daß sich die Reichsregieynng bei ihrem jetzigen Verfahren hinsichtlich der Auslegung der Verfassung in vollem Ein— klang mit früheren Auslegungen der Verfassung befunden hat. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung und rechts.)

Nun ist auch noch der Einwand erhoben worden, es hätte vor dem Erlaß der Verordnung der Reichsrat gehört werden müssen. Meine Damen und Herren, ich spreche jetzt auch nur juristisch. Der Artikel h?

der Reichsverfassung ist in der Praxis niemals dahin ausgelegt worden,

daß etwa alle Verordnungen vorher dem Reichsrat vorgelegt würden, und nach dieser Richtung muß ich besonders feststellen, daß die von mir genannten grundlegenden Bekanntmachungen über Reichswappen und RMeichsadler und auch die Flaggenberordnung vom Jahre 1921 dem Reichsrat ebenfalls nicht vorgelegt worden sind. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei und rechts) Die Reichsregierung hat sich also auch hier in vollem Einklang mit den bisherigen Maßnahmen be— funden. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.)

Nun, meine Damen und Herren, scheint mir aber viel wichtiger zu sein, daß ich von dieser Stelle aus die sachliche Begründung für die Maßnahmen der Reichsregierung noch einmal zusammenfassend gebe. Ich versuche, den Tatbestand im Auslande, besonders in Uebersee, zu schildern. Es ist jetzt ja in der Presse schon viel die Rede gewesen von den mancherlei Schwierigkeiten, die sich ergeben haben. Auch eine umfangreiche Verlautbarung des Herrn Außenministers hat nach der Richtung hin der Oeffentlichkeit Material unterbreitet. Ich möchte, wenn ich auf dieses Material zurückkomme, nicht sprechen von den Zwistigkeiten, die an sich innerhalb der Kolonien zwischen den ver— schiedenen Arten der Flaggen führung unter einzelnen Privaten bestehen. Das sind ja Zwistigkeiten, wie sie zu meinem großen Leidwesen auch im Inlande bestehen. Was sich im Auslande vollzieht, ist nach dieser Richtung also nur eine Wiederholung des Vorgangs im Inlande. Ich lege daher für die besondere Begründung der Verhältnisse im Aus— lande auf diese Zwistigkeiten, so unangenehm sie sein mögen, kein Gewicht.

Anders dagegen verhält es sich hinsichtlich der Schwierigkeiten, die zwischen den deutschen gesandtschaftlichen und konsularischen Be— hörden auf der einen Seite und der Bevölkerung auf der anderen Seite bestehen. Hier entstehen politische, wirtschaftliche und, was für das Leben im Auslande wirklich nicht belanglos ist, da unser Volk auch dort erkennbar und deutlich zusammenhalten muß, auch gesellschaft⸗ liche Nachteile. Es ist für die deutschen Beamten, die ins Ausland kommen, durch die ganzen Flaggenverhältnisse überaus erschwert, in der politischen Beziehung zu erreichen, daß die deutsche Kolonie als Einheit gemeinschaftlich hinter dem Gesandten steht. Die beratende wirtschaftliche Tätigkeit, die der Gesandte, insbesondere auch der Konsul auszuüben hat, wird durch diese Dinge immer und immer wieder be— einträchtigt. (Unruhe und Zurufe links) Wir haben Fälle, meine Damen und Herren, wo es nicht gelungen ist, die unzweifelhaft ge⸗ eigneten Persönlichkeiten zu Wahlkonsuln zu bestellen, weil diese Männer sich gescheut haben, ihrerseits in diesen Flaggenkonflikt ein⸗ zutreten. (Erneute Zurufe links) Da wir ja bekanntlich niemand zwingen können, Wahlkonsul zu werden, so haben wir dort vor sehr erheblichen Schwierigkeiten gestanden.

Die allergrößte Not aber besteht da, wo, wie das Auswärtige Amt ja auch im einzelnen neulich mitgeteilt hat, es überhaupt ver boten ist, andere Flaggen zu hissen als die amtlich von einem anderen Lande zugelassenen. Dort sind wir zu dem Bilde gekommen, daß die deutsche Flagge so gut wie überhaupt nicht mehr gezeigt wurde, daß also diese wirklich nicht unwichtige Form der Betonung des Deutsch= tums völlig unterbleibt. Cebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten: Das ist Patriotismus)

Meine Damen und Herren, es ist von dem Herrn Interpellanten lezweifelt worden, ob das Bild wirklich so ist, wie ich es eben wieder bargestellt habe, wie es in Einzelheiten auch von dem Herrn Auhßen⸗

mlnlster belegk worden It. Cs exlstleren darüber im Auswärtigen Amt die allerumfangreichsten Vorgänge. Ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitskraft manches Gesandten und Konsuls wird mit diesen Schwierigkeiten ausgefüllt. Große Unruhe und ironische Zurufe bei den Sozialdemokraten: Ist ja unerhört! Glocke des Präsidenten.)

Ja, meine Damen und Herren, wenn Sie diese Umstände für geringfügig erachten wollen, so bitte ich doch an die allgemeinen wirt— schaftlichen Folgen des bestehenden Zustandes zu denken. (Erneute Zurufe von den Sozialdemokraten) Sie wissen, daß im Auslande die Flagge in viel stärkerem Maße als in Deutschland und auch in anderen Teilen Europas auch ein Wirischafts- und Handelssymbol ist. Unser deutscher Handel, wie aus den Mitteilungen der verschiedensten Stellen, die wir wirklich für zuverlässig in ihren Mitteilungen zu halten alle Veranlassung haben, hervorgeht, leiden der Handel und die deutsche Wirtschaft im Ausland nennenswert darunter, daß es nicht gelingt, die alteingeführte Flagge wiederum zu benutzen. (Große Unruhe und erregte Zurufe links. Glocke des Präsidenten.) .

Ja, meine Damen und Herren, es handelt sich doch einfach um die Frage: Wollen wir draußen im Auslande und ein sehr erheblicher Teil des deutschen Volkes wohnt bekanntlich im Auslande eine Geltendmachung deutschen Symbols mit allem Nachdruck fördern, oder wollen wir, so wie die Dinge nun einmal liegen und Sie (nach linkt) haben es so wenig in der Macht wie die Reichsregierung, die Dinge dort draußen in der Stimmung der Menschen zu ändern —, deswegen darauf verzichten, das Symbol des Deutschtums in wirt— schaftlicher und politischer Beziehung zur Geltung zu bringen? Geb— hafte Zurufe links.)

Nun komme ich zum Kern der Sache. Welches Symbol wird denn von der Reichsregierung durch die Flaggenderordnung betrieben? In der Interpellation der Sozialdemokratischen Fraktion ist die Rede von der Flagge des Kaiserreichs. Ja, ich finde aber die Flagge, die in der Verordnung der Regierung steht, im Artikel 3 Satz 2 der deutschen Reichsverfassung. (Rufe links Wortklauberei! Drücken Sie sich doch nicht um die Sache) Sie können doch die gegemwärtigen Zustände nicht von dem loslösen, was seinerzeit in der National— versammlung beschlossen ist. (Sehr richtig! rechts. Abgeordneter Dr. Breitscheid: Dann sagen Sie „die Hauptfarben des Kaiserreichs“h Verzeihen Sie, ich habe der Nationalpersammlung nicht angehört. (Abgeordneter Dr. Breitscheid: Sie wissen genau so wie wir, was mit der Gösch gemacht wird) Meine Herren, ich weiß so genau wie Sie, daß die Flagge, von der die Verordnung des Herrn Reichs—⸗ präsidenten spricht, eine Flagge der geltenden deutschen Reichs— verfassung ist. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei) Und wir haben das größte Interesse daran, daß draußen im Auslande, soweit Flaggen gezeigt werden da müssen Sie mir doch zu— stimmen —, Flaggen gezeigt werden, die der Reichsverfassung ent— sprechen. (Sehr richtig! rechts. Große Erregung und fortgesetzte Zurufe von den Sozialdemokraten: Schwarz⸗Weiß⸗Rot! Unerhörth Im Inlande mag man einen solchen Kampf, so bedauerlich und be— trüblich er ist, führen können. Draußen im Ausland ist jeder Deutsche mehr oder weniger Vertreter des Deutschtums überhaupt. Und wenn wir jetzt erreichen, daß in steigen dem Maße diese deutsche Handels flagge, die in der Verfassung steht, benutzt wird, so erreichen wir eben gerade damit, daß eine Flagge der Verfassung im Auslande von all den vielen Deutschen gezeigt wird. (Stürmische Unterbrechungen und

große Erregung links. Das ist ein facher Tatbestand. Erneuter großer

Lärm links. Rufe: Das glauben Sie doch selbst nicht!! Ja, warum soll ich das nicht glauben? Das ist ja die Bedeutung des Hamburger Vorgangs, der in dem Zusammen hang in der Presse häufig erwähnt worden ist. (Zuruf links: Den haben Sie ja inszeniert! Der Hamburger Vorgang beweist, daß diejenigen Kreise, die am Ueber⸗ seehandel ein besonderes Interesse haben (Rufe links: nur Schwarz⸗Weiß⸗Rot flaggen) nein, daß sie statt Schwarz⸗Weiß⸗ Rot Schwarz⸗Weiß⸗Rot mit der Gösch, also die deutsche Handels— flagge, geflaggt haben. (Cachen links) Das beweist, daß, wenn unsere Gesandten, wie es ihre Pflicht sein wird, dafür eintreten, daß, soweit nicht die schwarz⸗rot⸗goldene Flagge gezeigt wird, dann die Handelsflagge gezeigt wird, sie sich auf diesen Vorgang in Hamburg beziehen können (erneutes Lachen links), wo maßgebende Kreise unserer Ueberseewelt sich auf diesen Boden gestellt haben.

Und nun, meine Damen und Herren, betrachten Sie doch, bitte, einmal die Lage, in der sich der Ueberseedeuntsche gegenüber den in der Handelsflagge stark vertretenen alten Farben Schwarz⸗Weiß⸗ Rot befindet. Sie wissen doch wohl, daß unter dieser Flagge Schwarz⸗Weiß⸗Rot draußen, wo man die Einzelvorgänge der deut— schen Innenpolitik naturgemäß nicht verfolgt (Lachen bei den So⸗ zialdemokraten), die alte deutsche Kleinstaaterei mit den vielen Einzelflaggen überwunden worden ist. (Sehr richtig! bei der Deut schen Volkspartei) Und Sie wissen doch wohl, meine Damen und Herren, daß die Flagge Schwarz⸗Weiß⸗Rot damals natürlich ohne die Gösch im Jahre 1867 als Handels⸗ und Marineflagge des Norddeutschen Bundes eingeführt worden ist. Reichsflagge ist sie ja bekanntlich erst 1871 geworden. Bis dahin ist auf dieser Grundlage die Gewinnung der ausländischen Märkte durch den deutschen Handel erfolgt, und viele von Ihnen, meine Hetren, werden sich genau so wie ich an Besprechungen und Unterredungen mit Leuten aus früherer Zeit erinnern, die berichtet haben, was das für unser Deutschtum bedeutet hat, daß nun mit einem Male draußen nicht mehr die Hamburger oder die Oldenburger Flagge bestand, sondern daß man mit einem Male draußen eine einheitliche deutsche Flagge hatte (Unruhe links), und diese Flagge, unter der damals die Welt wirtschaftlich für den deutschen Kaufmann er⸗ schlossen worden ist, ist eben die alte schwarz⸗weiß⸗rote Flagge ge⸗ wesen. Das ist ja doch auch der Grund, warum die Nationalver⸗ sammlung den Artikel 8 Satz 2 eingefügt hat. (Lebhafter Wider⸗ spruch links. (Zu den Sozialdemokraten gewendet:)

Meine Damen und Herren! Denken Sie doch auch mal an die gegenwärtige Situation. Es mag bei Ihnen die Meinung bestehen, daß in verhältnismäßig kurzer Frist ich unterstelle das in der Diskussion mit Ihnen im Inland die schwarz⸗rot⸗goldene Flagge ganz allein oder ganz überwiegend sich durchsetzen wird. Auch wenn das richtig ist, so ist doch ganz deutlich, daß im Ausland dieser Vor⸗ gang sich, wenn überhaupt, nur mit unendlicher Langsamkeit vollziehen könnte. Denn in welcher Form sieht denn das Ausland die Flagge der Heimat? Das Ausland sieht die Flagge der Heimat doch in der Form, wie die Schiffe sie führen. Jedes deutsche Schiff, das dort herüberkommt, ist ein Stückchen deutscher Erde. Die Ver⸗

bindung mit der Heimat knüpft sich auch gefühlsmäßig an die Flagge,

wie die Schiffe sie führen. (Zustimmung rechts und bei der Deut⸗ schen Volkspartei) Gerade wo Sie, Herr Dr. Breitscheid, völlig mit Recht ausgesprochen haben, wie die Symbole auch Gefühls⸗

fragen sind, sollten Sie das doch auch gegenüber ben Auslands= deutschen anerkennen, die ganz naturgemäß ihr Gefühl an das an⸗ knüpfen, was sie von der deutschen Heimat dort sehen. (Sehr wahr! vechts und in der Mitte.)

Meine Damen und Herren! Nun kommt der Einwand, wir würden zwei Farben haben. Ja, die zwei Farben stammen ja aus der Verfassung (Zuruf von der Deutschen Volkspartei: Leider!) und der jetzige Zustand im Ausland scheint mir der ungünstigste von allen. Da kommen aus der Heimat die Schiffe mit der Handels⸗ flagge. (Zuruf von den Deutschen Demokraten: Das ist bei Eng⸗— land geradeso) Beim Konsulat weht eine andere Flagge, nämlich unsere deutsche Nationalflagge. (Erneute Zurufe links: Wie ist es bei England? Antworten Sie doch) Verzeihen Sie, meine

Herren, bei den englischen Verhältnissen kann ich mich in das Ge⸗—

fühlsmäßige meinerseits nicht so hineinfinden. (Lachen links.) Haben Sie schon jemals gehört, daß in England ein Flaggenstreit besteht? Ich nicht. Und das ist doch der springende Punkt. Hier soll es sich darum handeln, den Flaggenzwist, wie er vorhanden ist, zu übewwinden, und zwar zu überwinden in dem Sinne, daß künftig draußen die in der Verfassung vorgesehenen deutschen National- flaggen gezeigt werden. .

Nun ist mir vorhin von dem Herrn Abgeordneten Dr. Breit⸗ scheid, nicht ohne die Absicht, politisch interessante Tatbestände zu setzen, entgegengehalten worden, ich hätte ausgeführt, daß sich das Vorgehen in dem Sinne entwickeln würde Ihre Ausdrucksform war etwas anders daß die schwarzrotgoldene Flagge nicht zu⸗= rückgedrängt würde, dagegen die schwwarzweißrote. Ja, meins Herren, aus meinen Darlegungen ergibt sich das an sich ganz selbst— verständlich. Denn wenn jetzt draußen im Ausland an Stelle der schwarzweißroten Flagge die schwarzweißrote Flagge mit der Gösch gezeigt wird, so ist eben der Vorgang der, daß an die Stelle der alten Ueberlieferungsflagge, die die schwarzweißrote ist und die für weite Teile des deutschen Volkes ein Gegenstand hoher Verehrung ist, doch eine Flagge getreten, die augenblicklich in der Reichs ver⸗ fassung als Nationalflagge vorgesehen ist. (Sehr richtig! rechts und bei der Deutschen Volkspartei. Exregte Rufe links: Angenblick= lich! Hört, hört]

Meine Damen und Herren! Ich glaube, gerade Sie sollten sich über diese Bemerkung nicht so sehr wundern, da ich aus den Kreisen, die von links her angreifen, in der letzten Zeit häufig den Wunsch gehört habe, man möchte den Absatz 2 des Artikels 3 beseitigen. Ich sehe infolgedessen nicht ein, warum gerade diese Bemerkung bei Ihnen so viel Anstoß verursacht. .

Nun ist bestritten worden, ob der jetzige Zeitpunkt geeignet sei, die Verordnung durchzuführen. Dazu möchte ich zunächst bemerken, daß der Tatbestand, der sich hier angehäuft hat und zur Lösung ge⸗ drängt hat, seit vielen Jahren besteht. Er hat sich aber ununter⸗ brochen auch in der Dringlichkeit der Darstellungen und Wünsche sowohl unserer offiziellen Auslandsvertretungen wie sonstiger Aus—⸗

landsstimmen, denen wir Gewicht beilegen mußten, vermehrt und,

gesteigert. Ich beziehe mich an sich sehr ungern auf das Zeugnis eines Toten, aber ich muß doch hier aussprechen, daß in der kurzen Zeit, die ich unter der Reichspräsidentenschaft des verstorbenen

Reichspräsidenten Ebert Kanzler gewesen bin, der Herr Reichspräsi⸗

dent Ebert aus dem Gesichtspunkt ernstester Sorge über diese Ver⸗ hältnisse bei den Auslandsdeutschen mit mir gesprochen und mich aufgefordert hat, nachzusinnen, auf welchem Wege man wohl diese Schwierigkeiten überwinden könwne. Ichehabe gar keinen Zweifel, daß ein Vorschlag, wie der, der jetzt dem Herrn Reichspräsidenten gemacht worden ist, auch den Beifall des Herrn Reichspräsidenten Ebert gefunden haben würde. * .

Nun, meine Damen und Herren, ist gegen den jetzigen Zeit— punkt auch eingewendet worden, wir würden dabei auf außen politische Schwierigkeiten stoßen; die ganze Politik des Deutschen Reiches würde durch diese Vorgänge beeinträchtigt werden. Im all gemeinen ist aus der Auslandspresse und sonstigen Auslandsstimnien festzustellen, daß man sich um die Angelegenheit, die dort als inner⸗ deutsch betrachtet wird, sehr wenig kümmertz. Presseäußerungen von Belang und Umfang liegen überhaupt nur aus Frankreich vor. (Ab geordneter Dr. Hilferding: Die englische Presse erscheint nämlich nicht Das ist mir auch schon aufgefallen! (Große Heiterkeith Diese Aeußerungen, die aus Frankreich kommen, beschäftigen sich fastz durchweg damit, innerpolitische deutsche Gesichtspunkte zu wieder holen, sich also in ihrer Art in die innere Politik Deutschlands ein⸗ zumengen, ohne daß daraus irgendwelche außenpolitischen Wirkungen für uns anzunehmen oder zu befürchten wären. Ein einziges Wort ist mir letzthin in der französischen Presse aufgefallen; es ist nämlich davon gesprochen worden, es handle sich hierbei um einen erwachenden deutschen Imperialismus. (Ruf rechts: Bestellte Arbeit. Unruhe bei den Sozialdemokraten) Dieses Wort führt mich zum Grundsätz⸗ lichen der ganzen Angelegenheit. Imperialismus? Ich glaube, es handelt sich für das deutsche Volk nie und in keiner Weise mehr um etwas, was man Imperialismus nennen kann. Um aber ein Volk in der Welt zur Geltung zu bringen, sind Kanonen und andere Waffen nicht das einzige Mittel. Wohl aber müssen wir als deutsches Volk eine Zusammenfassung in der Form haben, daß sich das Volk! auch wirklich zum Deutschtum bekennt. Wir müssen vor allen Dingen eine Entfaltung unserer Wirtschafts, und Handelskräfte haben. Und da kann man doch wirklich sagen: die Handelzflagge, gerade mit der Idee des Handels, ist das stärkste Symbol des Friedens. Imperialismus aber ist eine Idee, die, glaube ich, mit dem Frieden nicht verbunden wird. Gurufe von den Svzial⸗ demokraten Schwarz⸗Rot-⸗Gold ist selbstverständlich erstens die deutsche Reichsflagge und zweitens auch ein sehr starkes Symbol des Friedens. Aber, meine Herren, Sie können dasselbe nicht der an deren Flagge abstreiten, die ebenfalls in der Verfassung vorgesehen ist. Das Ausland hat selbstverständlich auch Interesse daran, muß Interesse daran haben, daß unsere friedlichen Kräfte gestärkt werden. Worauf beruht denn unsere gesamte Außenpolitik, die ja gerade von Ihnen (nach links) gebilligt, von anderen Seiten des Hauses nicht im gleichen Umfang gebilligt, sogar mißbilligt wird? Sie beruht doch darauf, daß wir durch Wiedereingliederung in die Weltwirtschaft unsere natürlichen Kräfte stärken und entwickeln wollen. Dazu ge— hört auch die Ausgestaltung des Handels. Es kann also gar kein Zweifel sein, daß gerade die Verordnung, wie sie unter dem 6. Mai ergangen ist, dadurch ein Glied der Kette unseres wirtschaftlichen Wiederaufbaues ist. (Lachen bei den Sozialdemokraten) In dem Augenblick, wo wir durch Handelsverträge wieder in den friedlichen Wettbewerb der Völker als gleichberechtigte und als ein Volk ein⸗ treten, das ebenso wie die anderen am gesamten Wirtschaftsleben der

Börsen⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 110.

1926

Verliner Vörse vom 12. Mai

keutiger Voriger Kurs

lleutlger Voriger sturs

lle ut seutiger e mm,

lle all Voriger n rig

do. später ausgegeben Hess.⸗Nass. agst. b. 51.12.17

festgestellte Kurse.

aus gest. b. 81.12 17

1 Franc, 1 Ltra. 1 L5u, 1 Peseta o, 9o A. 1 bsterr. 48 do. ata r gu ige chen

Gulden (Golb) 2 00. *. 1 61d. österr. V. 1,10. 4. 1 Kr. ung,. oder tschech. W. 0,83 36 7 Gld. sübb. W. 3 ren , b. 51.12. 17 1.00.6. 1 Gid. zoll. C. = 1535 . 1 Mart vanco o. später ausgegeben Z ibo . 1 Schl ling österr. W. 19 069 Er. 1stand. ** en r,, rene = 1126 4. 1 Rubel (alter Kreölt⸗Kbi) 2.16 60. 4 o. sväter ausgegeben i alter Golbrubel z. 4. 1 Veso Gold * zo *. , Posensche agst s bir i3 1] ö 7 ga . * 1. s 5. 1 Dollar = 964 , . r , enn, ,

nd Sterling 20,10 4. 1 Shan Tael * . 9 2480 4. 1 Dinar 3, 40 . 9 e 4. . b. 31.12. 17

1310ty, 1 Danziger Gulden = 6. 80 231 ia n ft *

Die einem , . beigefügte Bezeichnung N be⸗ 4, 8) do. später ausgegeben Hit, daß nur . Nummern oder Serien der 4, 8r 3. Sächsische, agst. b. 51.12. 17 etreffenden Emisston lieferbar find. do. später ausgegeben

r n, . oe, ; k e geichen o Schlesische, agst. b. 51. 12 17 daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet. ; .

Das int l. api a er einem Wertpapier bedeutet für

Schl. ⸗Holst. agst. b. 51.12.17 do später ausgegeben

1

Lipp. Landesbk. 1— ) v. Lipp. Landessp. u. C. do. do. unk. 26 OAlbenbg. staatl. Kred. bo. do. unk. 81

do. do. ĩ Sachs.⸗Altenb. Landb. 3) do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do. ⸗Gotha Landkred. do. bo. O2, og, os 8! bo. Mein. Lbkrd. geb. do. do. konv., gek. 98] Schwarz bg. Rudolst.

ö andkredit. .. .. . ..

Die den Aktien in der zwelten Spalte beigeflligten iffern bezeichnen den vorletzten, bie in der dritten palte belgeftigten den letzten zur Ausschtittung ge⸗ . . *. . ein Gewinn⸗ gebnis angegeben, so ist es dassenige des vorletzten Geschäfts jahrs. ö ;

Die Notierungen für Telegr * 7 . , efinden sich fortlaufend unter. Handel und Gewerbe“ Hen Etwaige Dructfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Zertümliche, später amt lich richtiggeftelte Notierungen werden möglichft bald am Schluß ves Kurszettels

0. do ö do. ⸗-Sondersh. Land⸗ kredit, gek. J. 4. 24183!

] o. später ausgegeben 8G Kur- u. Reum. (Grdburg.),

do. später ausgegeben

Preußische Rentenbriefe.

,, und ungekündigte Stücke, mil verloste und unverloste Stücke. Sannov. ausgst. b 81. 12. 1710, 1a

io zd e

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Sächs. idw. Pf. b. S. 28,

26, 27 do. bis S. 25 3 do. Kredlthr. b. S. 22,

26— 895 bo. do. bis S. 25 81 Brandenb. Ksomm. 28 (Giroverb.) gl. 1.J. 24 bo. do. 19,20, gł. 1.5. 24 Deutsche Kom Kred. 20 bo. do. 1922, rz. 28 4

z Hannoverscheomm. Deutsche Staatsanleihen n

mit Zinsberechnung. do. bo. 1922

do. bo. 1919 Pommersche Komm. Anleihe Ser. 1 u. 2

als „Berichtigung / mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 (ombard 86). Danzig 7 (Lombard 6). Amsterdam 34. Brüssel 7. Oed or 78. Italien 7. Kopenhagen sr. London 5. NMabrid 5. Dzlo d. Bari 5. Prag 6. Schwelz 8 Stockholm 48. Wien 75.

sieuisger J Voriger Kurß

12. 5. 11. 5.

S6] Di. Wertbest. Anl. ag 10 - 1600 Doll. ob, Jõb a

* bo. 109 - 10090 Dgll. bo, Jöb a0 956 0

X Dt. Reichssch. Kr

äauzlosb. (Golbmarh] z). 11. 26 b

ö . S , . 4. 6,21 8 836260 sp Hess. Dollaran .I. . —— . s6ę§ Preuß. Staatssch. ö 85 6 „956 6

) Zinsf. 1534. 4 Zinsf.

Anleihen verstaatlichte

Bergisch⸗Märk. Ser. 8 Magdeb , Mecklenburg. Friedr. Franzbahn ; Pfälzische Eisenbahn,

Lugwig Max Nordb. do 168131

Bet nachfolgenden i n en ö. fällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. do. 1879, 809, 86, 85, 95 Yt Wertbhest. ll. b. v D. .. R in g sioob doe , (nicht Lon vert.) U. Do lla rschatzan w. Bo Wis mar · Carow ... ess. Dollaranl. R. A do.

Ytsch, IV. V. Reichz⸗ chatzanweis. 1916, auzl. 28 bis 1. 7. 88 . 1.1. bo, VNI-IX. Agio aus S 1.1. bo. Relchs⸗Schatza. 21 1.4. 8. 8.

; Deutsche P

Brandenb. Prov. 8-11 . 13— 26, 1912

1 902256 Reihe 27— 35, 1914 . O. szßeb 6 6 puieiße 31 52 .....

8 * 22

O. S25b o. 1655 Casseler Landeskredit Ser. 22 - 25 Ser. 26 Ser. 27 J Ser. 28 do. Ser. 20 unk. 30 HannoverscheLandeß⸗ kredit, . A, geł. 1.7.24 do. Provinz, Ser. 9 8) Oberhessische Provinz 1920 unt. 26 ..... bo. do. 1913, 1914 Dstpreußische Provinz ,,,, Pommersche Prov. do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 gs, . do. 6 - 14... ... . do. 14, Ser. 3 . A. 1894, 1697, 1900 h Ausg. 19. Rheinprovinz 22, 28 do. 1000000 u. 500000 do. kleine Sächsische . lusg. 6

do. Neichsscha

1Ioꝛs. Ausg. en bo. 1934, Außg. Tu. I.] für 1 Milltarde t f. H. Zinsf. 8-185 Deutsche Reichs anl.. . 5 do. bo. 4 bo. bo. 389

8.9 9. 1966 8.9 O0, 14h

. EI E222 O O 2 2 2

O, 365eb 6 0.317258 O,. 85h

0. 35h

O0, 486

4. 90b 6 0.215 8

. 8

82 2

* 2 *

2

Preuß. konsol. Anl.... do. do. 39 d 5

do. bo elnhalt. Staat 1919...

Haden 1901 .... .... do. Os / og, 11/13. 18, 11 do. 1918 4 do. tv. v. 1878, 7s,

79, 80, 92, 94, U, , do. do. Ausg. 9

bbJ. ...... ... do. do. Mn gg. 5 ) bo. 1556 8 1.2. CGiesn e hajern K , . .

09. 68 0, 39b e Liens Hör r n! .

bo. Odzk.-Kentensch. ; konv. neue Erl 39 1.6. . . , ann 1919 unt. 80 c 1.4. . bo. bo. Ausg. 5 u.]

ipꝛo⸗ da 1022. 1523 . 3 0 g

0 3 882

8 2

.

—— * D - * 2

22222

4 2

333 223

k

—— ——

// / /

/ .

—— 222 2

Kur⸗ u. Neum. Schuldys FJ 1.1.7 1

= 15 r Eisenbahnen.

alanleihen.

x8 2 t 2

do. os op, 11, gr Bi. i. 3. bo. Sr. od 5 gr i ig 83 8 . ö

do. vs. Hz. aci 1.12. 4. get. 1.12.28 383 1.4.10 Zins. 8 - 208.

222

——

2 2* .

28

bo. do. 1919 B kleine bo. do., 10 000 bis

do. do. Soo 000 4 do. do. St.⸗Anl. 1900 do. o, os, Oo Ser. 12, 1911, 1918 rz. 6s, 1914 rz. S464 do. 1887, 9, 9g, g, a sy bo do. 1886, 9, 15025 Hessen 1923 Reihese 5 gʒinzf. 5 - 15 4

Anklam. Kreis 1901. 4 1 1.4. 10 en urg Kreis ol4 1.1.7 do. o. 191914 1.1.7 Hadersleb. Krets 10 M 14.10 Lauenbg. Kreis 1919.4 1.410 Lebus Kreis 1910... 4 1.4. 10 Offenbach Kreis 1919 1.1.7

Aachen 22 A. 28 u. 3418] 1.6. 12 do. 17, 21 Ausg. 22 4 1.6.11 do. Jo. 1698, os, O5, 12 . Altona ... ..... 1928 9 1.1.7 do. 1919, R. 16, uk. 3 ö . do. 191, 1919 4 versch Aschaffenburg. .. 1901 9 1.65.1 Barmen ..... 1907, ckz. 1064 1.2.6 do. 10 06, gei. .. 24 39 verjch. Berlin ..... .. 1928 F * 17 Hʒinzf. 6 - 18 d i919 unt. sola 1.8.9

bo. 1696, 163i pz z ir. 1923 unt. 819 eckl. Landezanl. 144 do. Staattz⸗Ani. 1919 4 1.1. Eb. - Schuld 187013 bo. kons. 18686 bo. 1890, i, 1901. 65 3 Dldenburg 1oog, 12. do. 1919, ger. 1. J. 2. do. gos. ger ĩ 1. a1 39 i. do. 16963 i. Sachsen St. -A. 1919. do. St. Rente ... 5 J Sãachs. Martanieihe 235 8 1. Groß Verb. i516 ] 1.1 Württemberg S. g. 0 ; do. 19204 1.4.10 Berl. Stadtsynode 99, do. Neihe sas ** 1808, ig, get. 1.7. 21 . 1.1. d, , , . do. bo. 1659, 10, s og 1.1.

1920 unk. 81 1922 Ausg. 1.4.10 1922 Ausg. 1.1.

1.4. 10 1.4.10 14.10 1.4.10

= 163 F 6-16 Kreisanleihen.

Deutsche Stadtanlelhen.

144.10

Bonn 191 N, 1919s4 Breslau 06 M 1909 4 do. 1891 39 Charlottenburg 96. 12 Abt. 1941

Coblenz. .. ..... 191911 do. 19204

Cottbus 1909 M üiIgis ] Darmstadt. ..... 1920 19 do. 1913, 1919, 204 Dessau 1996, gl. 1. 7. 28 4 . . 19073 Dresben .... ... 1508 3x Dresdener Grund⸗ rentenpfandbriefe, Ser. 1. 2, 9. - 10 4

do. Grunbrentenhr. Serie 1-8 1 Duisburg . ..... 1921 4 bo. 1899, 07, 09 4 bo. 1918 *

bo. 1896, 092 M3 Dil ren KE 1899, J 190i] do. 18691 kv. 3! Dilsseldorf 1900, os, 1 geb. 1. 6. 24 * do. 1900, geb. 1. 6. 94 89 Elbing os, 69, gl. 1.2.24 bo. 1513, gek. 1. J. 24 do. 19603, geh. 1. 2. 4 Emdenos H. J. głi. 5. 24 Erfurt 18998, 91 M, os, 1910, 14, gek. 1.10.23 4 do. 1898 M, 1901 M, gek. 1. 10. 23 89 Eschwege ...... . 19114 Essen .... ...... 19227 bo. 16. Ag. 19 (ag. 20) 4 Flensburg. .. 1912, gek. 2. 1. 24 4 Frankfurt a. M. 28 65 bo. 1910, 11, gel. 4 do. 1518 * do. 19 i Ausg.) 1920 (1. Ausg.), gek. 1 bo. 1899, gel. 39 do. 1961 M34 Frankfurt a. O. 1914 ukv. 1925 4 do. 1919 1. u. 2. Ausg. 4 Fraustadt ...... 1685 39 nn i. Br. 1919 4 ürth i. B. .... 1923 10 do. 1920 ulv. 1926 4 do. 19801139 Julda. ...... 1907 M4 Gießen 1907, 09, 12, 14 4 do. 19605 39 Gotha ..... .... 1923 15 ö 1919 N ..... 41 5

1 1 39 1

alberstadt 1913, 194 alle. .. 1900, os, 104 o. 1919 4 bo. 1892 39 do. 1900189 eidelbg. o7, gr. 1. 11.28 4 o. 1905, ger. 1. 10. 28 389 , M4 erford 1910, rückz. 89 4 Köln. . 1928 unk. 33816 bo. 1912 Abt. 34 1919 unk. 29 4 1920 unk. 60 41 . 1822 * Konstanz O2, gel. 1.9. 23 39 Krefelb. .. 1901, 19094 do. 06, 7, gek. 80. 6. 24 4 bo. 1918, gek. 80. 6. 244 do. 88, 91,05, gł. 80.6. 24 8) Langensalza .... 1908 39 Lichtenberg (Bln) 1918 4 Ludwigshafen .. 1906 4 do. 1890, 94, 1900, 02 39 Magdeburg 1918, 1—4. Abt. ulv. 31 4 bo. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 4 Mainz 1922 Lit. G8 do. 1922 Lit. BI7 do. 1919 Lit. U, V unk. 29 4 do. 20 Lit. W unl. 30 4 Mannheim 1922 6 do. 1914, geh. 1. 1. 24 49 do. 1901, 1906, 1907 19068, 12, gek. 1. 1. 24 4 do. 19 . gl. 1.9. 24 4 do. 19 I.. gł. 1.2.25 4 do. 1920, get. 1. 11. 28 4 do. 1888, gel. 1. 1. 24 37 do. 1897, 958, gk. 1.1.24 39 bo. 1904, 10s, gek. 39 Merseburg 1801 4 Mülhlhausen t. Thür. ; 1919 VII] Mülheim (Nuhr) 1909 Em. 11 und 18

do. do. 1919 unk. 804 München ...... 1921 49 do. 1919 4 M. Gladbach 1911 N unk. 86 41 Münster os, gk. 1. 10. 28 4 do. i897, get. 1.10.23 39 Nordhausen .... 1908 4 Nil rnberg ...... 1914 41 bo. 1920 unk. 80 4 d 190313

do. do. S. 8. 4, 6 M89 d

do. 1885. 1859 . 1.

1.171

1.1.]

1.8.9

versch 1.1.7

8 e 3

22 22

** 22 *2* *** 83322253

. 28 2

—— 2 288 ———

22 *

. 2 2 282

. 27 * 22

8 * 82

2 w —— 2

D 33 23

o. Offenbach a. M. 1920 49 Dppeln oꝛ M gt. 81. 1.24 3 Pforzheim 01, oJ, 10,

do. 95, os, gel. i. 11.28 Ptrmasens 59, 80. 4. . os, gel. 90. 6.

o

J 1 ots dam 19M. gů. 1.1. uedlinburg 1908 M. Regensburg 1908, o9 do. 1897 M, 1901 bis

1903, 1905

do. 1869

Nemscheid oo, gk. . 1. 28

64 6 1899 Ser. 44 6.

Rostock... 1919, 1920 bo. 61,84, 08, gt. 1.7. 24 3 bo. 18986, get. 1. 7. 94 3 Saarbrilcken 14 8. Ag. 1 Schwerin i. M. 1895, gel. 1. 8. 248 Spandau 69 M. 1.10.28 4 Stendal oi, gel. 1.1.24 4 do. 1908, gek. 1. 4. 2411 do. 1908, gel. 1. 4. 2483 Stettin V ...... 1923 * Stolp t. Bomm. ... FI 16 Stuttgart 19,06, Ag. 19141 Trier 14. 1.u. . 2. ul. 28 do. 16919 unk. 804 Viersen 1904, gh. 2.1. 24 3 Weimar 1888, gk. 1.1.9418 Wiesbad. 1906 1.Autz⸗

( vii

Wilmersd. Gln. 19184 ZJinss. G 18 .

1

Tr krEEJ zELESIELICTIT —— 2 —— 282 d 1

* 22 8

2 25

w

2 —— *

X *** 22

2

-

, * 2

ö

1.1.7 versch L. 1.7 1.4.1 1.4. 10 14. 10 1.2. 8 versch. 1.1.7 1.4. 10 1.1.7 1.1.7

1.2.6

versch. do

versch. do. 1902, get. 2. 1. 24 39 1.17

1.4. 10 Coburg ... ..... 1902 g 1.1.7 versch.

82 He

2

22

. ii iii iii

J 1

* * 2

11

14 111111

*

1 l

6 64. 11111111111

. 111111

. 11

1 ö 1

den von

n= und u verloste

,

Kur- u. Neumark.

4. 38. 8 landschaftl.

48 6 lanbschaftl. E * * * .

Kle 4, 89. 85 Pomm. Neus.

stellt his 31. 13. i....

4, 8 3 Schles. (ohne Talon)

aus gest. bis 24. 4, 88, 8 J Schles. landsch. A,

4, 58r,. 383. Westfälische, gestellt biz 81. 12. 1J.. 4, 89, 8 3 Westfälische. ... 4, 54, 83 Westpr. Ritters Ser. = II m. Deckung

Ser. 1

.

schaftl., gel. u. unge S

F (gel. L. 10. 8s, 1. 6. 2

4, 6z, 8 g Kur- u. Neum är. Tomm.⸗Dbl. m. Deckungsbesch. b ,,,

4. 83 CKRur-u. Neum. Kom. -Bbl.

1. 8g. 83 landschaftl. Zentral m. Deckungs besch. bis 81. 12. 17 Nr. 1-481 526 ...... ...... 1

entral.

4, tz, 8 Ostpreußische bis 81. 12. 17 ausgegeben M...

4, 89, 8 Ostpreußische .....

gestellt bis 381. 12. 17 ...... 4. ', 8 J Pommersche ...... 4. . 5 g Pomm. Neul. für ngrundbesttz, ausgestellt

.

Kleingrundbesttz ..... ...... *. 8 361 Sächstsche, ausge⸗

. , . ltlandschaftl.

9 9. ob , Schles. landschaftl.

4, 38, 83 Schleswig⸗Holstein Landeskred. ausg. b. 31.12. 17 4, 84, 83 Schlesw.⸗ .

bis 31. 13. 17, gek. u. ugk. St. 4, 89, 83 Westpr. Ritterschaftl. L, gek. u. ugk. St. Westpr. Nenland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 61. 12. 17, gel. u. ungk. St. 4, 38. 83 Westpr. Neuland⸗

Deutsche Pfandbriefe.

(Die ig ggekennzeichneten Pfandbriefe sind nach en Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

ngekündigte Stücke,

und unverloste Stilcke. * Calenberg. Kred. Ser D, a6

neue T

uldv. auß⸗

für

22

6. 147 90, V

auß⸗

aftl. esch.

t...

5, 49, 4, sy z Berliner auzsgestellt

4, 3 3 *

4, 895. 8 B Berliner neue

* do.

ts 81. 12. 1917.. 56, 44, 4, 8 J Berliner alte. . . ! Berliner neue, ausgestellt bis 81. 12. 1917..

7 Brandenb. Stadtschafts briefe WVorkriegsstücke do. (Nachkrlegsstůücke)

alte,

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 biz s unk. 80 84

Preuß. Zentralstadt⸗ chafts⸗Pfandbhriefe

6, 6 -= io, 12, 28 4 10

bo. do. Reihe 14165 19

do. do. R. 1, 4. 114

do. do. Relhe 2, 8

n,, . f. Sausgrundstůcke. 9

Augsburg. 7 Guld.⸗8. Braunschw. 20 Tlr. 8.

Köln. ⸗M

Seit 1. 4 19. 21. 8. i 8 6 ö. 1 R , i n i,. , m , , .

nicht Bern. Kt.⸗A. 687 kv. Bosn. Esb. 147

do. Land. Hg LC.

bo. do. O2 in K. *

do. do. 95 in K.

Bulg. G. ⸗Hyp. 92 25er Nr. 241861

do. er Nr. 121561 bis 196560 do. Ber Nr. 615851 bis 85650, 1er Nr. 1-2099006 Dänische St. A. 9] Egyptischegar. i. 6 do. priv. i. FIrs. do. 25000, 125005 do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 Mon. do. 6 1651.83 do. o] Pir. Lar. 90 do. 4 Gold⸗R. 89 Itul. Rent. in Lire do. amort. S. 8, in Lire Mexit. Anl. 99 86 gf. bo. 53g abg. do. 1904 4 in. A do. 1999 4 abg. Norw. St. 4 in 2 a. in E est. Et. atz 14 . . 1 bo. am. Eb. A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd.“ do. do. 200 1 bo. Kronenr. 10 bo. lv. R. in K. nn bo. do. in K. do. Silb. in fl do. Papierr. in fl un n 8. Spez. f. 8. mänen 1909 do. 1918 ulv. 24 bo. 1889 in 6 bo. 1890 in S do. do. m. Talon f. 8. do. 1891 in 4 do. 1899 in A 4 do. do. m. Talon f. G bo. 1896 in 4 * do. do. m. Talon f. G do. 1898 in Æ 4 do. do. m. Talon f. 8 do. konvert. in 4 4 do. 1908 in CS 4 do. 1906 in Æ 4 do. 1910 in 4

1

& . . Oe oe eo .

Ae 2

* 22

2

—— S —— Q = i , , , n

. 8 8 0 D D w 2 8 2

2 ö

= * 228

n . , , dm, r m m r 23 2 Se, 5 3 82g TETC S2 22 2

2 83

4 4.10 do. Invest. 197 4.10 4.10

.1.7

8

bis 2465609 6 1.1.1]

—— 3 * —— *

r* 2 , 8 . S8

2. 222

Deutsche Lospapiere.

4p. Sts 4p. St 1 S0 Tlr.⸗L. 8 1.8.

nd. Pr.⸗Anl. 36g 1.4.1 Oldenburg. 46 Tlr.⸗L. 8] 1.2. Sachs.⸗Mein. 1Gld.⸗. - Ap. St

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zginsen gehandelt, und zwar:

182 6 1 n n. 1 15. u 1. 1. 29. U 1. 3. Z0.

Für sämtliche zum Hande und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Rufsischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

statt.

26 * *

* 2222 S SCS

D— de

. . . 2 2 QGæe FD 2 * Se g S 83 S828

8 *

Schwed. St.- Anl.

1880 in 4 da. 1885 in 4 bo. 1690 in 4 bo. St. -R. O 4 . i do. bo. 19061. 4 do. do. 18586 Schweiz. Eidg. 1 do. b

6. do. Eisen b. R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgb. E.⸗A. 1 ba. do. Ser. 2 bo. kons. A. 1890 bo. uf. 1903, 0s Türken Anl. 1908 0. 1908 do. Gollobl. 11 S. 1 do. 00 de doe Ung. St.- R. 18 do. 1919 * bo. Goldr. in fl. do. St.⸗R. 1910 bo. Kron. ⸗Rente? do. St⸗R. 97 ing. do. Gold⸗A. f. b. eiserne T. bo. do. Jer u. 1er? do. Grdentl⸗Ob.?

Auslãn

Bromberg 1893 Bular. 1858 in bo. 1895 in do. 1898 in 6 Budapest 11 m. T. do. 1. Kr. ꝗł. 1.8. 25 Christiania 1908 Colmar (Elsaß) o7 Danzig 4M Ag. 19 Gnesen 1901, 07 do. 1901 Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900* Helsingfors 1900 do. 1902 ,, Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in 6 do. 1910-11 in. 4K do. 168656 in 4K do. 18938 in 4 Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. S6 S. 1, 2* do. 400 4 Mosk. abg. S. 26, 27. 28, 5500 Rbl. do. 1000-100 . Mosk. abg. S. 380 bis 93, 5500 Rbl. Mos k. 1000-100. do. S. 34, 853, 88, 89, 5000 Rbl. do. 1000-109... Mülhaus. i. E. O6, O7, 18 M, 1914 Posen 1900, 03, 8 do. 1894, 1908 Sofia Stadt. ... Stockh. (E. 83-89) 1880 in 4 do. 1885 in do. 1887 Straßb. i. E. 1909 (u. Ausg. 1011 4 do. 1515 * 6. . 4

6. 1595 2 Zürich Stabts g id 8 t. FE. 1. 10. 20. * S. 11. . 1. 1. 11, S. g L. &. I. 1. ag

Sonstige ausländische Anleihen. Buday. Hptst Spar 1.5.11 —— par

6E ZEEF

D 8 d= D 8 d 8 W 39

—— —— ** 84

8 0 G . . 2 2 2 c 80 2 0 o e e e E83 3 8. S

—— * 2 28

Q 2

dtanleihen.

280

n , , . Oo . ö 0 d S

123

8

27288 2*

8

=

.

*

—⏑ 60

e O . ——

**

Chil. Hp. G. 5. 121 8 15.2.3 Dän. Amb.⸗D. S. 4 ö vllckzahlb. 10

0. do. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr.⸗ Ver. S. 9 Finnl. . 87

do 0

Jütländ. Bdk. gar. do. Kr.⸗Ver. S. 5 do. do. S. 5 do. do. S. 5 Kopenh. Hgusbes, Mex. Bew. Anl. 44 gesamtkdb. a101 do. 4p abg. Nrd. Pf. Wib. S121 4 n . Hyp. 87 ern, -L. v. 68 Pest. U. C. B.. S. 2,8 4 Poln. Pf. 8000 R. do. 1900-100 R. Posen. Provinzial do. 1838, ga, 95,

98, 01 do. 1895 Raab⸗Gr. P.⸗A. do. Anrechtsch. Schwed. Hyp. 76,

unkv. do. 8 lündb. in. A do. Hyp. abg. s do. Stadt. Pf. 82 do. do. 02 u. 04 bo. do. 1906 Stockh Intgs. Pfd. 1885, 86, 67 in R. bo. do. 1894 ing.

2

1

*

26

.

t S282 —— 2 Q o R o

2 2

Der, dr 2 822282

2 2 .

2 ̃⸗— 8 ——

D —— * 3 33833

do. do. Reg. Rb. do Spl.⸗gtr. i. 2

—— 1 * * . 2 * 22222 A 2

andbriefe und Schuldverschreis. * k ee nr , 8

, e, ,. 6 lein. Braunschwelg⸗Hannoy. . S. 8 u. Preiß. ene 1509 2 ohne e e , Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schulb⸗ d, , sind nach den von den Gesellschaften genachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen.)

er. 2, is (8 bo. Hyp. n.

do.

Braunschw. ⸗Hannov. 1 Pfbr. 3e . 8 do. do.

0.

do.

k do.

r ,, / . . .

www