1926 / 111 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Io033

Liquidationseröffnungsbilauz am

16. April 1925 der Briefmarken⸗

und Münzenverwertungsgesellschaft Attiengesellschaft in Dresden.

7390 Roland. Fabrik pharmaceutischer

Spezialitãten A.. G., Essen.

Kant Chokoladenßfabrikt Attiengesellschaft.

Bilanz am 31. Dezember 1925.

Bilanz der Schrottaktiengesellschaft in Magdeburg für die Zeit vom 1. 1. 1925 bis 31. 12. 1925.

Reinhard L. Brandy A. G., Ocholt i. O. 3 Bilanz am 21. Juli 1925.

Bilanz ver 31. Dezember 1225.

An Soll.

Forderung a. Albert Bock und Rechtsanwalt A. Schlechte,

Dresden ;

Nachlaß auf das Aktienkapitai laut Generalvers. Beschluß

vom 16. 4. 1926

Forderung a. Albert Bock und Rechtsanwalt A. Schlechte

zur Erfüllung....

Per Haben. Darlehnsschulden .

Sonstige Schulden . ; l ;

Aktienkapital ...

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Patente und Musterschutz⸗

Darlehen...

Per Verlust (Nachlaß auf,

Aktienkapital)

Dresden, am 6. März 192 Der Liquidator: Franz K

berechtigung. 1565 200, Abschreibungen

17743 18 629 70

ö 37 220 81 Inventur d DI S5] e ehen; 4899 Abschreibungen 6 952. 66

D 9 9 *

per 31. Dezember 1925.

(16238

Ultra Seilstrahlen⸗ Apparate Atttengesellschaft, Berlin.

Bilanz per 31. Dezember 1925.

Warenkonto. ... Kassakonto. ... Wechselkonto ... Kontokorrentkonto . Inventarkonto .... Institutkonto- .. Patentkonto.. .. Modellkonto.. ... Schatzanweisungskonto .

Kautionenkonto ..... ,,

ratsmitglieds Exzellenz Dr. von Gordon,

Aktienkapital konto. ... Kontokorrentkonto .... nn nnn, .

Gewinn⸗ und Verlustkontv.

Verlustkonto 1924. ... Generalunkostenkonto . .. Abschreibungskonto. ...

Warenkonto. .... . K Institutunkostenkonto. Lizenzenkonto. ...

Perluftfont⸗?

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft be⸗

steht nunmehr aus:

Herrn Generaldirektor Hermann Kühn,

Gassel, Vorsitzender,

Herrn Kaufmann J. Salomon, Berlin,

stellvertr. Vorsitzender,

Herrn Kommerzienrat M. Wertheim,

Cassel,

Herrn Direktor Gustaf Widgren, Berlin, Herrn Kausmann R. Weinert, Berlin.

Berlin, den 1. Mai 1926.

Der Vorstand. Dr. A. Landeker. Wilhelm Pansegrau.

16324

Bilanz ver 30. September 1925.

Attiva. ö k . Kontokorrentkonto .... Warenkonto .... Effekten u. Beteillgungokto. mmobilienkonto .... utomobilkonto. ... Inventarfonto. ö

Wechselkonto . ; ö

. Passiva.

Kontokorrentkonto .... Ka italkonto . 9 Refervefondskonto.. .. Weitere Rückstellung .

Gewinn und Verlustkonto

1 825 378 73 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

WDerlust. Effekten u. Beteiligungskto. gaiinkl. , gn .

JJ Handl. ⸗Unkostenkonto inkl. , , J Weitere Rückstellung. .. Reingewinn: Neserpesonds 5 190 oo Dividende 40 5909 Tantiemen. 2 S800 -

ortrag a. ö 1 2612526

r m aftrag aus 1923/24 enkonto 1 1 1 1 . 1 insenkonto·. .....

Fischer Chraubach Attien

g Chram ba Grünpeter.

etriebsunkosten . .... , 398 97279 Handlungsunkosten. ... 46 385 51 K, . 323816 bschreibungen.. ... 4414859 ö . 1368 10257

Kredit. Erlös der gesamten Anlagen 1 361 249 12

Spezialitäten Attiengesellschaft. Unterschrift. An Stelle des abberufenen Aufsichts⸗

Berlin, ist Herr Apotheker Karl Schulte⸗ Vels, Berlin, gewählt worden.

II7433

Bilanzkonto 31. Dezember 1928. Aktiva. RM eee, 226 369 25

lül Mittel und Gut⸗ . 23. ... 410 093 45

Warenvorräte .... . . 1379 090 96 2 015 55366

Pa ssi va. Aktienkapital. S00 000, Reservefonds . 100 000— 900 000 Krebit onen 946 895 75

Gewinnvortrag aus 1924 bo 218,

a m unn 1955 ..

108 439,91 168 65791 2 016 bbs 6s Gewinn⸗ und Verlustkonto. Soll. RM 8 bschreibungen ö 32 237

wen, Reingewinn... 108 43921 40494870

Haben. Bruttogewinn abzüglich Generalunkosten. ... 04 4870

404 948 70

Schade & Füllgrabe A.-G. J. Halb erstadt. L. Helft. Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1925 hahe ich geprüft und bescheinige deren Uebereinstimmung mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft. 6 am Main, den 30. April

(L. S) Otto AllUecke, beeidigter Bücherrevisor für die Industrie⸗ u. Handelskammer und die Gerichte zu Frankfurt am Main.

17437 . „Glückauf Attiengesellschaft

für Vraunkohlenverwertung. Bilanz per 31. De zem ber 1925.

Aktiva. ö Grundstücke.. ... . 1173713 Wohngebäude.... 143 590 26 Grubenwerte·= . 27 49711 Gruben⸗ und Fabrikanlagen 7890 4980 48

Bestnde ... 965 391 60 , ,. k 32 806 - Kasse, Effekten u. Wechsel 9 060 80 Kontokorrentdebitoren .. 132 16164 1588 37416 Vassiva. Aktienkapital: Vorzugsaktien... 400 000 Stammaktien. ... So0 000 -— Reservefonds . 5 10829 Löhne kJ 1644851 Grundentschädigungen .. 158988

Wechselverbindlichkeiten .. 67 525 56 Kontokorrentkreditoren.. 297 70192

16588 37416 Gewinn⸗ und Verlustberechnung.

Debet. 4 19 119441573

Für Ackerbacht u. Mieten 6 853 45 1358102 57

30 000 Gffekten .

Nicht erhobene Dividende Verluste. , g Kreditoren -=. 429 982

. 5 Reingewinn... ö . 1 39 Hildesheimer Bank Aval⸗

Reingewinn...

Der Vorstand.

Attiva. M Attiva. 86 Griundstudk c 23g 75

Gebäude 817 793, Abschreibungen 16356 801 437

20 do 2. 31 90. 124 160 Maschinen u. Tir dimm dcn

Kassenbestand 12 077 4 Postscheckguthaben . ; 147316

Warenbestand .. ö

S907 719,44

Abschreibungen 6 2d S0 193 Formen 18 093,55)

Abschreibungen 14 428 65

. Attiva. 5 83 Beteiligungskonto ;

osischeckkonio⸗ . . 3

nschlußgleiskonto. ge c. ö Gebaudekto. 30 000

aschinenkonto Tlans mission⸗ u. Riemenkto. 16575 Werkzeug⸗ und Gerätekonto 5 362 b0

Grundstücke, Gebäude, A lagen und Utensilien .

Warenvortãte ...

Aktienkapital... Reservefonds .. Kreditoren ..

ͤeberschuß .

Beleuchtungsanlagekonto. Inventarkonto uhrwerkskonto

utomobilkonto. ; Betriebs⸗ u. Rohmaterial⸗

. , . ö onsignationskonto... 1 Aktienverwertungskonto . 40 000

430 489

Gewinn⸗ und Verlustrechnung. . 99h 585 K

Generalkosten.. ....

Inventar. 320, Kassen,, Bank- und Post⸗ Abschreibungen I= 1 scheckbessand. ..... 148 499 231 631 54 Debitoren ; . egen ws: Kapitalkonto ..... 2090 00909 dale Reservefonds .... 5 27717 Reingewinn... 26 35437 Passiva.

231 631 54 Aktienkapita! !.... 2 8990 909

Verlust⸗ und Gewinnrechnung , , 2 1566 999

. 14 .

konto RM S000

D

Bruttonberschuß⸗ =* J ö.

Rontokorrentkonto

Gewinn- und Verlustkonto 6581 68 DW i a. ö 25 996 02 . 6 66 197 11080

Llohds Cellufiber A. G., Wolfgang, Post Gr. Auheim a. M. Bilanz per 39. Juni 1925.

194 14847 e !. . h ; ö g Gewinne. ittenberg (Bez. Halle), den 14. Apr NRohgew ln 194 14847 1926. Der Aufsichtsrat.

„Roland“ Zabrit Pharmaz. Thomas H. Mo . 43 3 6

Vorstehende Bilanz habe ich geprüft und mit den ordnungsgemä Geschäftsbüchern in Uebereinstimmung ge⸗

funden. Paul Eismann, beeidigter Bücherrevisor. Gewinn und Verlustrechnung

8 . 96 * 5 2 22

. 800

. 1012168 . 120

, L. Brandy A. G.

L. Brandy.

Gewinn und Verlustkonto am 31. Juli 192.

Werkzeuge, Gerã atente und Lizenzrechte 4. che ne en Rohmaterialbesta fabrikatebestand

lbfabrikatebestand ,

te, Formen . 2 ö Verluste. ndlungsunkostenkonto... 1790653 84 etriebsunkostenkonto .... 13 703 25 Gespann betriebe konto... 1203830 Automobilbetriebskontoo... 2332 55 Grundstück⸗ u. Gebäudeunter⸗ haltungskonto

Trans missions⸗

am 31. Dezember 1925.

und Geräteunter⸗

3 Betriebsunkosten. .. Abschreibungen.. ... Reingewinn...

Gewinnvortrag aus 1924. Betriebsgewinn aus 1925. ginfenkenec

1926. Der Vorstand.

Debe i.

Pafsi Aktienkapital .. Bankschuld Akzeptverp

NM 1523 249

1662216

Kredit.

lebergangeposten

Gewinn⸗ und Verlustkonto

1 641 6. ber 36. Juni 1E,

Gewinne.

Warenkonto .... ö 1683 44

abrikationskonto . Flickstestungs oni ö

1662216

Wittenberg (Bez. Halle), den 14. April Der Auffichtsrat. Thomas H. Morgan, Vorsitzender. Richard Wolf. Vorstehende Gewinn⸗ und Verlust—⸗ rechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsgemäß geführten Geschäftsbüchern in Uebereinstimmung gefunden. Paul Eismann, beeldigter Bücherrevisor.

S Handlungsunkosten u. Steuern

Rohgewinn

Aussichsrats

men,, ,,, wurden in den Aufsichtsrat in der Ge⸗

Ocholt i. O.

Gebäude. . 6090 000, Maschinen . . 150 006,

Werkzgeinrichtung Ho Oo,

Waren und Rohstoffe

. Kasse und Bankguthaben. Wertpapiere....

Gläubiger J Rückständige Steuern und

Nicht abgehobene Dividende k

ö Abschreibungen auf

Reingewinn ..... Davon:

Lichtenau, den 4. Mai 1926. Der Vorstand. Schatz.

117434

Stanz und Emaillirwerke vormals Carl Thiel C Söhne,

Actien⸗Hesellschaft, Lübeck. e, rer, n,.

am 31.

uli 1924.

Beteiligungskonto.

K Maschtnenunterhaltungs konto. 9365726

und Riemen⸗ unterhaltungskonto.. 16820

haltungskonto 1243 33 Beleuchtungtanlageunterh. Kto. 15793 ventarunterhallungskonto. 66 r. ozialversicherunge konto... 16514 RVankspesen· und Zinsenkonto. 3 66332 Steuernkonto Gewinn⸗ und Verlustkonto

7 . 269201

455 08 15 3980

24 124 68 6 ö8l 68 14000 ——

I45 389 80

38 d 29 8 22 9 92

Reinhard L. Brandy A. G. 53.

Brandy.

2393 y ; Sämtliche bisherige Mitglieder des sind aus demselben aus

eu, bezw. wiedergewählt

neralversammlung vom 26. April 1926

. Ernst Wendler, Herr Alfred Falston,

3 Frau. Gertrud Brandy, jämtlich zu Icholt i. O. ö .

Wertpapierkonto Darmst. und Nationalbank⸗

ezember 1925.

Abschreibung 12 000

Zugang.. lb. 3s 189 376,35 Abschreibung 15 370,35

Jugang . 20 6g 1s S4 b69, 18 Abschreibung 16 569. 18

Landesbankkonto.

Reichsmarkeröffnungsbilanz der

Condor Kellereien Aktiengeselischaft, Magdeburg,

für den 1.

Juli 1984.

Postscheckkonto. ö Rontokorrentkonto. ... Anschlußgleis konto... Grundstück⸗ u. Ge Maschinen konto. Trans missionen⸗ u.

Attiva. . An Maschinen.. .... 4250

Passiva. -. Per Aktienkapital! ..... 00

Werkzeug⸗ u. Gerätekonto Beleuchtungsanlagekonto. Inventarkonto.. ... Fuhrwerkskonto .. Automobilkonto .

. 2 750

5000

1111

Das -=

Coudor Kellereien Aktiengesellschaft. Eugen Seldte.

Betriebs⸗ und Rohmaserial.

Bilanz per 31. Dezember 1925.

Warenkonto. .. Aktienverwertungskon to..

. Soll. Gewinn⸗ und Verlustkonto Grundstücke und Gebäude 63 3o0 =

2175 624 Maschinen u. Einrichtung 24 000

Passiva.

Gesellschafts vermögen.. 1 5090 000 8 Rädtageꝛ Schuldverschreibung und

Grundbuchschulden. ..

soziale Abgaben

Rohstoffe u. Waren ; 64 echsel und Bank 127786

Aktienkapitalkonto. . Verlust ...

Kontokorrentkonto... Rückstellungs konto...

RM 3

15 boz õ

Reinhard L. Brand A. G. R. L

Gewinn. und Verlustkonto am 31. Juli 1924.

Soll.

Gebäude.. 12 9090, Maschinen . . 18 370,35 Werks⸗ . einrichtung 16569, 18

Arbeiterwohl⸗ fahrt... 2000,

Beamten⸗ wohlfahrt . 2 000, Vortrag 45 409893

49 408,93

lfsschatz f. Arb. u. Angest. 5 81530

ividende von 1924...

Akzepte und Schulden.. 17807373

Rücklage f. zweifelh. Außenst. 27 624 22 Vorübergehende Posten .. 2348

Verluste. Handlungsunkostenkonto .. Betriebsunkostenkonto .... Gespannbetriebs konto. 5 Autobetriebskonto Grundstück⸗

unterhaltungskonto

2 175 524

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1925.

und Gebaͤude⸗ n. Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

1 4 991,20 * Reservefonds 15 000 —— 32 21 20 2022632 , . 10 C00 26 241 27

124389

TD

Maschmmenuntẽrhaltungs leisunterhaltungskto. iemenunter⸗

6 Unkosten: , 97 1598 35

haltungs konto 1 und Geräteunter⸗

haltungskonto. Beleuchtungsanlageunter⸗

haltungs konto ventarunterhaltungskonto ozialversicherungs konto. Bankspesen⸗ und Zinsenkonto. Steuernkonto

er . Verkaufsgebühren.... 1116922 fwertung und

; vpothekenau Konß⸗Verlust .... 27 839 23

Vortrag von 19a zerbsi .

Gewinne.

, ö

Mieten konto Rückstellungskonto

Der Vorstand. Wesenigk.

Der Aufsichtsrat.

Wilhelm Huth, Vorsitzender.

3 4 8 9 0 0 2 9 - 2 9 9 0 42 ö

Bilanzkonto ...

Reinhard L. Brandy A. G. R. L. Brandy.

RM . 12 95913 13 00932

181 75293

2 * J 181 20

ö 131 02047

1 1 1 330 70

Kursdifferenzen ... 2229 36 Uebertrag des Reservefonds 15 000 Verlustvortrag .... 32 2120 181 75293

Schneeberg⸗Neustädtel, den 21. April 1926

Schmirgelwerle A. W. Friedrich A.⸗G. i Liqu. Götze. Weßzig.

w

Er st e Zentral⸗Handelsregister⸗Beitage zum Deutschen RNReichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 111.

Berlin, Sonnabend, den 15. Mai

1926

ö 2 ren,.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregifter. 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm⸗

straße 32, bezogen werden.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezug . preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsma Anzeigenpreis für den Raum einer 5y.gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

14

2 *

Bom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 111A, 111B und 1110 ausgegeben.

e, Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Mi

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

67. Kann ein Landwirt die Kosten für die Anschaffung eines Personenkraftwagens als Betriebsausgabe vom ein“ kommenstenerpflichtigen Wirtschaftsgewinn in Abzug bringen? Die Vorinstanzen haben angenommen, daß der Personenkraftwagen, den der Beschwerdeführer in dem für seine Veranlagung maßgebenden Wirtschäftsjahre 1921122 angeschafft hat, nur zu einem Teile den Zwecken seines landwirtschaftlichen Be⸗— triebs diene; sie haben deshalb geglaubt, einen Teil der in den Büchern des Beschwerdeführers als Betriebsausgabe erscheinenden Rosten des Kraftwagens dem Einkontmen des Beschwerdeführers hinzurechnen zu müffen. Die Rechtsbeschwerde erscheint begründet.

tach Lage der Akten muß angenommen werden, ben der Betrag von 8 7359 Mark, der als Betriebsausgabe für den Kraftwagen ge⸗ bucht ist, der Anschaffungspreis des Wagens ist. Daß das Finanz⸗ gericht von dieser Annahme ausgegangen ist, geht fedenfalls aus einer Entscheidung hervor, in der es von dem Personenauto, dessen Preis 85 739 Mark betragen hat, spricht. Der für den Kraft— wagen gezahlte Preis war eine Betriebsausgabe, wenn der Wagen als ein Bestandteil des dem landwirtschaftlichen Betriebe ge⸗ widmeten Anlagekapitals anzusehen ist. Denkbar ist, daß ein von Einem Landwirt angeschaffter Gegenstand nur zu einem Teile den landwirtschaftlichen Betriebszwecken, zum anderen Teile außer⸗ betrieblichen Zwecken zu dienen bestinimt ist und daß er infolge⸗ dessen nur zum Teil Bestandteil des Anlagekapitals ist; feine An—⸗ öefnng ist dann auch bei Errechnung des Betriebsgewinns nach 3. 32 des Einkommensteuergesetzes dementsprechend zu behandeln. Nur der dem Betriebe gewibmeke ideelle Teil des Gegenstandes ist in das nach 5 32 Abs. J Satz 2 aufzustellende Bestandsverzeichnis aufzunehmen, und nur der auf diesen Teil entfallende Teil des An⸗ ö ist als Betriebsausgabe anzusetzen; eine derartige Teilung eines Gegenstandes ist nichts Ungewöhnliches, sie ist 3. 8 auch dann notwendig, wenn mehrere Steuerpflichtige einen Gegen⸗ stand zur gemeinsamen Benutzung innerhalb ihrer, im übrigen ge⸗ trennten Betriebe auf, gemeinsanie Kosten anschaffen. Die Fest—⸗ stellung des Finanzgerichts, daß der von dem Ie en defs fer an⸗ geschaffte Kraftwagen zuü z, Betriebszwecken, zu , außerbetrieb— lichen Zwecken diene, ist also rechtlich nicht zu beanstanden. Nicht verständlich ist edoch, warum das Finanzgericht auf Grund dieser Feststellung 35 des Betrags von 85 7130 Mark dem Einkommen des Beschwerde ührers hinzuxechnet. Hatte der Beschwerdeführer den Kraftwagen für diesen Betrag gekauft und hiest er den Wagen 6. einen Gegenstand seines Betriebsvermögens, so durfte er einer— seits den Betrag als Betriebsausgabe buchen; andererseits mußte er aber den Wagen in das für den Schluß seines Wirtschaftsjahres nach § 32 a. a. O. aufzustellende Bestandsverzeichnis aufnehmen, und zwar nach 33 4. 4. O. mit dem Anschaffungspreis oder dem niedrigeren gemeinen Werte abzüglich der zulässtgen Absetzungen für,. Abnutzung. Ob der Beschwerdeführer den Wagen in' dieser Weise aktiviert hat, läßt sich aus den Akten nicht feststellen. Hat er es getan, so kann, auch wenn man den Standpunkt des Finanz⸗ gerichts teilt, daß der Wagen nur zu 23 Betriebszwecken diene, doch nicht die Hinzurechnung von , des Anschaffungspreises zum Ein⸗ kommen in Frage kommen. Der Betrag einer Ausgabe, die von Finem nach § 32 a. a. O. zu veranlagenden Steuerpflichtigen als Betriebsausgabe gebucht ist, die aber von der Steuerbehörde nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird, kann nur dann dem Ein⸗ kommen des Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden, wenn sie bei sonstigem Einkommen, das nicht nach 5 82 oder § 35 zu ermitteln äst, nicht abzugsfähig wäre und . ihrer Buchung als Be⸗ triebsausgabe das Einkommen des Steuerpflichtigen gemindert hat. Bei der Art nun, wie gemäß § 32 des Einkommensteuer— e, der als Einkommen zu versteuernde landwirtschaftliche Be⸗ rie ö zu ermitteln ist, vermindern Betriebsausgaben, die ur ÄAnschaffung eines aktivierten Gegenstandes gemacht werden, 18 Cinken men insoweit nicht, als sie den Wert, mit dem der Hegenstand altwiert ist, nicht übersteigen. Wäre z. B. im vor— liegenden alle der Kraftwagen von dem Beschwerdeführer mit demselben etrage von 85 739 Mark, den er als Betriebsausgabe gebucht hat, in das Bestandsverzeichnis aufgenommen worden, so häre sein Einkommen durch die Anschaffüng des Kraftwagens nicht beeinflußt worden, und die Folge der Feststellung, daß der Wagen nur zu 33 Gegenfland des Bet riebsvermögens ist, 6 lediglich daß sowohl als Betriebsausgabe nur z, von 30 Mark als auch als Aktivposten nur R dieser Summe anzu— setzen wären; das Einkommen würde daher im Ergebnis a fee Bleiben, Nur wenn der Kraftwagen mit einem niedrigeren Betrage als dem, der als An caffun gfhre ie in Ausgabe gebucht ist, aktiviert worden wäre, wäre iz des Unterschieds zwischen beiden Beträgen in. . Einkommen des Beschwerdeführers hinzuzurechnen, weil eser Unterschied das landwirtschaftliche Einkommen minderte und ein Steuerpflichtiger, der . den Betriebsgewinn nach § 32 oder ( 338 des Einkommensteuergesetzes zu versteuern hat, die Kosten der Inschaffung eines Kraftwagens nicht von seinem Einkommen ab⸗ 1 darf. Hat der . den Kraftwagen überhaupt nicht aktiviert, so entsprach e uchergebnis nicht den Vorschriften des 5 32 des Einkommensteuergesetzes über die Errechnung des Bet riebsgewinns. und mußte es in diesem Punkte bei der Ver— gnlagung berichtigt werden. Dann waren aber nicht nur 3 der Anschaffungskosten des Kraftwagens seinem Einkommen hinzu— 1 nen, sondern die Berichtigüng des Buchergebnisses war 'in

er eise vorzunehmen, daß der Wagen mit * seines nach 5 33 tz fern, Wertes aktiviert und die Ber lebaa us gab: on S5 730 Mark ebenfalls nur mit 23 eingesetzt wurde. Der

führers minderte, war dann seinem Einkommen hinzuzurechnen. die hier dargelegten Grundsätze des Ein—⸗ verletzt hat,

Vorinstanz kommenfteuergesetzes offensichtlich scheidung aufzuheben; bei freier Beurteilung erschien die Sache cht s Ob und inwieweit ein von einem Landwirt an⸗ geschaffter Kraftwagen als Gegenstand des Betriebsvermögens zu ie Anschaffungskosten daher als Betriebsaus⸗ t ich nur nach Lage des Einzelfalls . Es wird aber davon auszugehen sein, daß ein Land⸗ wirt mit größerem Besitze, zumal wenn dieser Besi Beschwerdeführers, eine ungünstige Verkehrslage d ftung seines Gutes ein Beför aben muß, das ihm den Verkehr mit der Außenwelt ermöglicht, und daß daher ein solches Verkehrsmittel ein notwendiger Bestand—⸗ teil des Anlagekapitals ist. Wenn nun ein Landwirt im Jahre 1921 zu diesem Zwecke einen Kraftwagen anschaffte, also zu einer Zeit, vo der Kraftwagen seinen Eharakter als Luxusfu loren hatte, und wenn er überdies noch, wegen der Anschaffung des Kraftwagens scheint es, wenn nicht besondere Gründe gegen eine solche Annahme der Kraftwagen als

nicht spruchreif.

betrachten ist und gaben zu gelten haben, läßt f beurteilen. tz, wie der des

Interesse der Bewirtscha erungsmittel

wie es hier der Pferde abschaffte, so er⸗ unbedenklich, anzunehmen, da Ganzes ein Bestandteil des Anlagekapitals ist. An dies nicht dadurch ohne weiteres etwas geändert, daß gal, vorhandene Wagen üun auch für Privatzwecke benutzt Entscheidend wird sein, ob anzunehmen ist, daß der Kraft⸗ wagen, auch wenn eine Verwendung für Privatzwecke nicht in ch für Zwecke des Betriebs angescha Betriebe zusammenhängend muß ar ührers in denjenigen Ehrenämtern im wesentlichen in seiner Eigen- Gutes übertragen worden sind. Ist fest⸗ eine ganz überwiegende Perwendung für unden hat, so wird daraus allerdings ein g gezogen werden können, daß der Kraft— cht Betriebszwecke angeschaff übrigen ist aber, wenn der Kraftwagen als agekgpitals zu betrachten ist, wecken bei der Feststellung echnung zu tragen, Wagens im Verhaͤltni geteilt werden ünd fallende Teil jener Kosten als Frage kommt auch, ob dem Steuer Abs. 1 Satz 3 ein Einkommensbetrag Kraftwagen ĩ es jedenfalls kleinliche Ber 1926 VI A 69/66.)

schaft wird au der einmal vor

e kommen würde, do w Als mit dem die Betätigung des Beschwerdef angesehen werden, welche ihm schaft als Besitzer seines zustellen, daß tatsächlich Private Zwecke stattgef Schluß in der Richtun wagen nicht nur für t worden ist. Gegenstand des An—⸗ der Benutzung zu außerbetrieblichen ellung des Einkommens daß die laufenden Unterhaltungskosten des Ss der privaten zu der dienstlichen Benutzung die letztere Benutzungsart ent⸗ etriebs ausgabe anerkannt wird. pflichtigen nicht gemäß 32 3 ein Einko für die Dienstlei is bei Privatfahrten hinzuzurechnen It. nicht im Sinne dieser Vorschri echnungen aufgestellt werden.

Beratung des letzteren Regierungsentwurfs gestrichen hat, wongch als Ans geschäfte ausdrücklich auch Verträge anzusehen sein 6j die Gegenstände verpfändet oder zur Sicherung des Gläubigers übereignet werden, sälls dem Gläubiger die Befugnis eingeraumt wird, über die Gegenstände zum Zwecke seiner Befriedigüng wie ein Eigentümer zu verfügen, gibt nicht ÄAnlaß zu einer andere Stellungnahme, Die Streichung galt nach den 2

in der Weise

ur der au

! Jedoch wird ft liegen, wenn hierbei (Urteil vom 3.

68. Juristische Personen oder andere Persunenvereini⸗ gungen können weder aus 5 135 noch aus z 136 des Ver⸗ ein szollgesetzes als Steuerschuldner in Anspruch genommen e Vorinstanz hat eine HDandelsgesellschaft als Hinter⸗

zollgesetzes zur Entrichtung en Kraftwagen herangezogen. as Unternehmen der Hinterziehnng etzes setzt Vorsatz voraus.

ziehexin nach 32 des Vereins des Zolls für den in Frage stehend Diese Auffassung ist verfehlt. D nach 5 135 des Vereinszollges hört einerseits das Bewußtsein von der Zo und das Bewußtsein, daß die H Fortführung geeignet i entziehen, andererseits Ser Wille nehmen. Von dem Vorhandenseir grifflich nur bei natürlichen Perf j e die Rede sein. Damit

Handelsgesellschaft aus 8 135 Satz Steuerschuldnexin in Anspruch zu Grunde läßt sich die Steuerschuld aus einem der im § 18 mutungstatbe nicht etwa be eine Reihe vo die Zolldefraudation al Annahme der Zollh vermutet und brau

daß einer der Tatbe für die Anwendung des § 135 d sätzlichkeit Voraussetzung. Dies des Vereinszollgesetzes, S 152 des Vereinszollgesetzes eintritt, wenn wegen Bedacht 3.4, 5, 6, 7 un Täter eine Defraudation nicht solche nicht beabsichtigt gewesen fei.

schaft als solcher könnte unter Umstär F 93 Abs. 1 der Reichsab wendung dieser Vorschri die oder der Gesells ihrer Oblie haben. (Urteil vom

69. Voraussetzun Rückerwerb eines Gr cheidung, ob „ein atz La Nr. 3 des Grunderwerbster attung der Grunderwerbsteuer recht

fügen, ein steuerpflichtiges 9 also nur die Frage, ob vorliegendenfalls eine Sicherungsüber—⸗ eignung der in Nede stehenden Papiere stattgefunden hat. Die Rechtsbeschwerde bestreitet das mit der Behauptung, daß der Barteiwille nich' auf den Erwerb zu Eigentum, sondern lediglich auf eine Verpfändung der Papiere für das gewährte Darlehen ge⸗ richtet gewesen sei. Allein diese Behauptung 6. im vollkommenen Widerspruch zu dem Inhalt der notariellen Vereinbarung, in der der Beschwerdeführer, nachdem er unter Nr. 1 und 2 des Vertrags Heschäftsanteile und Aktien dem Darlehnsgläubiger verpfändet . mit klaren Worten unter Nr. 3 das Eigentum an den

lpflichtigkeit der Ware andlung unmittelbar oder in ihrer chtigten den schuldigen Zoll zu trotzdem die Handlung vorzu— atzes kann aber be— ei einem Personen⸗ Möglichkeit, 2 des Vexeinszollgesetzes als u nehmen. Aus der Beschwerdeführerin auch nicht Ss aufgeführten Ver⸗ gesetz führt im 8 136 ern bezeichnet nur egen ohne weiteres als vollbracht angenommen wird. Die zur interziehung erforderliche Vorsätzlichkeit wird t nicht nachgewiesen zu werden, sobald fest §z 136 verwirklicht worden ist. Auch es Vereinszollgesetzes ist sona ergibt sich klar aus 3 137 Absatz ? Ordnungsstrafe nach worauf von Amts i ; 136 unter La, e, d, Fällen sich ermitteln läßt, daß der habe verüben können oder da Die Haftbarkeit der

iden aus der Vorschrift des abenordnung hergeleitet werden. Die An; t ist von der Feststellun after als Vertreter der Ge eine Steuerhinterz April 1926, IV A S675.

gen für den grunderwerbstenerfreien undstücks. Es handelt sich um . Ent⸗ Eigentums, § * esetzes den Erlaß bzw. ch dann vorliegt,

st, dem Bere

w dieses Vo onen, nicht

i 6 des Vereinszollgese tände herleiten. Das Vereinsz ondere Straftatbestände auf, n Tatumständen, bei deren Vorli

u nehmen ist in den im § 13 8 angeführten

aus. bewegt sich auf dem Boden tatsaächlicher Behauptungen, deren . in der Rechtsbeschwerdeinstanz aus er, ist. Daß es für di

nur auf die Tatsache entgeltlich auf den Zweck der Eigentumsübertragung ankommt, hat schon die Vorenkscheidung ausgeführt. Der 6 spielt nur insofern eine Rolle, als sich vorliegend aus ihm

Uebereignung ergibt, die in Fällen der vorliegenden

schaft bei Aus— hing begangen

ckerwerb des h G Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens ledig wird. (Urtei

Mehrbetrag, um den die Buchung des Beschwerdeführers, verglichen mit dieser richtigen 6 das Einkommen des ne e

wenn in der Zwischenzeit das Grundstück

weiterveräußert ist. Diese

Frage ist von den Vorinstanzen ohne Rechtsirrtum verneint worden. Rückerwerb im Sinne der gedachten Vorschrift liegt nur dann vor, wenn er zwischen den gleichen Personen getätigt wird, die das ursprüngliche Veräußerungsgeschäft abgeschlossen haben. Es muß 9 also stets um einen unmittelbaren Rückerwerb handeln. Dies geht daraus klar hervor, daß im Falle des Rück⸗ erwerbs nicht nur das Rückkaufgeschäft . bleibt (die Steuer für dieses Heschaft erlassen wird), sondern auch die Steuer für das ursprüngliche Veräußerungsgeschäft erstattet wird. Von einer Steuererstattung für etwaige Zwischengeschäfte ist keine Rede. Beide Geschäfte Veräußerungsgeschäft und Rückkauf müssen daher zwischen den nämlichen Personen abgeschlossen sein, um Steuerbefreiung auszulösen. Die Nämlichkeit der Personen hat der Reichsfinanzhof nur in dem Falle auch als gewahrt angesehen, wenn in der wi enzeit entweder der Verkäufer oder der Käufer verstorben und an deren Stelle die Erben getreten sind. Dag findet seine Begründung darin, daß in solchen Fällen in der Zwischenzeit eine Weiterveräußerung . nicht erfolgt ist und die Erben als allgemeine Rechtsnachfolger gewissermaßen dies Persönlichkeit des ß fortsetzen. Von einer solchen Rechtsngchfolge kann im Falle der Weiterveräußerung zwischen dem ursprünglichen Erwerber und dem Dritten, die in keinen Rechtsbeziehungen zueinander stehen, schlechterdings nicht die Rede sein. (Urteil vom 13. April 1926, II A 106 / 26.

70. Uebereignung börsenumsatzsteuerpflichtiger Gegen

stände als Sicherheit für ein Darlehen ist ein abgabe—⸗ pflichtiges bedingtes Anschaffungsgeschäft. Es ö Rechts⸗ frage zur Entscheidung, ob in der Verpflichtung zur Ue

börsenumsatzsteuerpflichtiger Gegenstände als Sicherheit für ein Darlehen ein abgabepflichtiges bedingtes , liegt. Diese Frage hat der Reichsfinanzhof für das stempelgesetzes und der Devisenumsatzsteuerverordnung bereits in einem früheren Urteil in bejahendem Sinne entschieden. An dieser Entscheidung hält der Reichsfinanzhof fest, da der Begriff des An⸗

bereignung

Hebiet des Relchs⸗

e n ,,,. nach dem Kapitälverkehrsteuergesetz kein anderer s im . ist. Daß die RKeichstagskommission zu, esetzes in der zweiten en, 35 gif

affung

ten, durch

usführungen de

Antragstellers (Drucksachen des Reichstags 172022 Nr. 3Iö4 S. 5a)

vielmehr dem auf die Verpfändung (Lombardierung) bezüglichen Teile der n , und bezweckte keinesfalls mehr, on 9 . scheidung der Rechtsprechung zu überlassen. Der Regierungs- vertreter exklärte, ohne Widerspruch zu erfahren, es könne jeden falls kein Zweifel darüber bestehen, daß, selbst bei Strei ung der Boꝛschrift in den Fällen, in denen der Gläubiger berechtigk sei, über die verpfändeten Gegenstände wie ein Eigentümer zu ver—

chaffungsgeschäft vorliege. Es bleibt

onstigen Wertpapieren dem , zur Sicherheit

einer sämtlichen Ansprüche überträgt und feine Ansprü an

eine Banf, bei der die Wertpapiere ruhten, auf deren Herausgabe an ihn abtritt. Diese Eigentumsübertragung und Abtretung hat der Gläubiger angenommen. Nach einem Schreiben bes Be— schwerdeführers ist die Urkunde, so wie geschehen, deshalb gestaltet worden, weil man eine Mitteilung an die Bank vermeiden wollte. Eine solche Mitteilung war bei der Verpfändung nötig (Bürger liches Gesetzbuch 8 1286), nicht aber bei der Eigenkumsü ertragung durch Abtretung des Herausgeberanspruchs. Auch daraus ergibt lic daß man Figentum übertragen wollte. Damit war nicht nur

ie Cigentumsübertragung erklärt, sondern diese selbst na § 991

des Bürgerlichen Gesetzbuͤchs vollzogen, und der neue Gläubiger war nach 5 ib des ö ö 8 ö Bank die Herausgabe der Papiere gegen Aushändigung der Urkunde zu verlangen. Daß der Beschwerdeführer sich mit Zu— stimmung des Darlehnsgläubigers ausbedungen hat, auf dle Wert- ce, von dritter Seite ch einen Kredit von 16000 Marl au

ürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt, von der

ö schließt den vorstehenden Tatbestand in keiner we as sonst noch gegen dessen Annahme vorgebracht ist,

e Annahme eines steuerpflichtigen Anschaffungsgeschäfts z , ki r. n m,, nicht

ie , für di rt dari

e. . der Darlehensschuldner in dem Haß als sein

läubiger Befriedigung aus der übereigneten Sache findet, in

vom 13. April 1926 IL A 115 / 26.)