. U /. ö 289 unter den nämlichen persönlichen und sachlichen Bedingungen wie dle e) in Beziehung auf Waffen, Munition und Kriegsgerät und 2 Bßörsen 2 Beilage
Angehörigen der meistbegünstigten Nation einer beruflichen Tätigkeit unter außerordentlichen Umständen auf anderen Kriegs⸗ ⸗
nachzugehe . * 21 bedarf . 1 ö . onderen Not⸗ —. * * ,, , , , e , , d. be . zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
6 t, daß sie die Landesgesetze beobachten, das Gebiet des andern
eils frei betreten, darin reisen, sich aufhalfen und niederlassen sowie monopols bilden oder bilden werden, ferner zu dem ö ; ; . . dieses Gebiel sederjeit frei bersafsen. Sle werden dabel keinen anderen Zweck, für fremde Waren alle anderen Verbote oder Be⸗ Die deutschen fes und ihre Ladungen sollen in , z 2 z oder lästigeren allgemeinen oder örtlichen Beschränkungen oder Auf⸗ schränkungen durchzuführen, die durch die innere Gesetz⸗ und die e , Schiffe. und ihre ö sollen in Deutsch⸗ RC. 1 1 5 —— mer Dr E vom 17. M 1926 lagen irgendwelcher Art unterworfen sein, als die Angehörigen der gebung für die Erzeugung, den Vertrieb, die Beförderung land in gleicher Weise wie die in ändischen Schiffe und ihn. . . 2 mesftbeglnstigten Nation. — oder den Verbrauch gleichartiger einheimischer Waren Ladungen behandelt werden, gleichviel, von . . i em mem
Es besteht ferner Einverständnis darüber, daß das Recht eines im Inlande festgesetzt sind oder festgesetzt werden. gelaufen oder wohin sie bestimmt sind, und gleichviel, woher di 1 Voriger lleutiger Boriger en, Voriger . Voriger jeden der vertragschließenden Teile, Angehörigen des anderen Teils titen d en , . . , 2 k Curt Curs Furs Rurs
** , e,. Fründe Ar ? Je zorre und je efrei eser —
entweder infolge gerichtlicher Verfügung oder aus Grün den der . 1 ; Jedes Vor 2 . z ; 3 2 ⸗ J ; 1091 V. 1019 . ; . inneren oder äußeren Sicherheit des Staates oder guch aus polizei— Auf die Durchfuhr werden die vertragschließenden Teile gegen⸗= e ns „von einen der vertragschließenden Teile einer dritte Amtli Preußische Rentenbriefe. , ich ? Deutsche Pfandbriefe. Echwer ginn sichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Armen⸗, Gesund⸗ seitig die Bestimmungen des in Barcelona am 20. April 1951 ab- acht eingeräumt werden sollte, soll gleichzeitig und bedingungs . ee, , . do. iz s Hen urch en Fler neten ln dr gn nag de, m,, heits⸗ und Sittenpolizei, den Aufenthalt im einzelnen Falle zu lossenen internationglen Abkommens über die Freiheit der los auch dem anderen Teile zustehen. k . , 3 , . . e,. . i, do. 1990 in versagen, durch die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages Durchfuhr anwenden. Es besteht Einverständnis, daß auch in ö Die Bestimmungen dieses Artikels finden ,, 6 ge e e Ur e. ö 3 i , ,. . do. 1902, get. 2. 1. 2 Getündigte und ungekündigte Stücke, . ö. 4 nicht beeinträchtigt wird! dieser Beziehung der Grundsatz der Meistbegünstigung gilt. auf die Küstenschiffahrt, die Küstenfischerei sowie auf die esonder Sess · Nass. agf. b. 31.1217 Coblenz. . ...... 1918 verloste und unverloste Stücke. do. do. iss
Die Angehörigen des einen Teils sollen im Gebiete des anderen . Begünstigungen, welche den Erzeugnissen des inländischen Fisch Franc. 1 gira, 1 Ssu, 1 Pesela — o, gg A. 1 bsterr. 3. 6m do, später ausgegeben Ro 12 val Ce enbern, red. Ser P Schweiz. Eidg. 12 Teils in gleicher Weife wie die Angehörigen irgendeines dritten Artikel 10 fanges in dem einen oder anderen Lande jetzt oder in Zukunft Gulden (Golo = 2 05. 6. I Gb. bstert. . 1.0. . ,,, ö 633 i, He Kela. a0. 231, 9 , n. 3 Et 1. Staates befugt sein, bewegliches oder unbewegliches Vermögen zu er— Die in dem beiliegenden Tarif A bezeichneten schwedischen gewährt werden sollten. . . . . t, ung; operz ce ch a; = one, , En, hd, , , do, spöt't nge ben Darm stadt. ..... 1926 i Lig Irn nteumet nene — Tür. Mom. Anl. St gte ein, 9 1 6 amen z ͤ da gh k . chiffahrt doch der vertrag⸗ — 100 . 1 Gid, hol. B. — 170 Æ. 1 Mark Banco 4. 5g, sI Kur- u. Neuméärk. werben, zi, besitzen und darüber durch Verkauf, Tausch, Schenkung, Boden- und, Gewerbeerzeugnisse werden bel ihrer Einfuhr in Bas 32 der Küsten chiffahr 9 . i. n , ,, . . gon m. Pi. n Ve ctun g besch. . letzten Willen oder auf andere Weise zu verfügen, sowie Erbschaften deutsche Zollgebiet zu den durch diesen Tarif festgestellten Be- schließende Teil für seine Schiffe das Recht al g e Vergün Trene Janna rl l be laltez Krehit-⸗Rhl) 26 4 g Bonn , ,, z ; del sshi ih 15h bis Cen en izr , ' Wh * 3 6 vermöge letzten Willens oder kraft Gesetzes zu erwerben. dingungen zugelassen. güngen und Vorrechte, die der andere in dieser Beziehung ö. 141er Goldrule S206. i Bess Gold) — 490.4. , h jpater ausgegeben Dres ben ..... .. 1906 . uf. ig ö Artikel? Die in dein beiliegenden Tarif B bezeichneten deutschen Boden- Gritten Macht gewährt hat oder gewähren wird, unter der Be⸗ 3 , dres dener rund; Artitel?z. und Gewerbeerzeugnisse werden bei ihrer Einfuhr in Schweden zu
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m. Secküngsbesch. bis 3. 12.17 Türlen Anl. 19305 . do. 1968 Nr. 1 = 184 8a ...... ...... ia 2s a
4, 89. 8 landschaftl. Zentral. . , s, 3 d Osthreußssche bis , ö
31. 12. 17 ausgegeben ... 166 a i. ö. 6 4. g, 8 B Hstpreußische ...... — d Got Mc 1 Bstyr. fandschaftl. Schu bv. — , e *, S9, 33 Pommerfche, aus- o. St.- R 1610
gesle lt bis 31. 19. 17. ..... 196 a do · Tron · Rente * do. St⸗R. 97 in. 4, 39, 83 Pommersche . ...... —. bo, Gold⸗A n f.
4, Sg, 3 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgeste llt eiserne *. , do do der u er 4, sz, 8s Pomm. Reüt, für do. Grdentl⸗ Db.
Kleingrundbesitz ...... ..... 18; z 24 ö. Leh iz zie. Ausländische Stadtanleihen. e 8 S1, is, i7.. ...... Bromberg 1895 389 fr. Zins. sche . Bular. 1855 in. 4 1.5.12 ! . 2
1 Iller g en wr 4, sg, 8 d landschafti. Zentral da. uf. 1903, os ; . ; . ; 6 = un e — 20, . nghat⸗Ta . ; H w . ö dingung, daß er e Schiffen des anderen ö die . Ver⸗ k , . 6 . 1 . 3. ,, Eignet ig rigen tes Kinn bertrsssliese nden ils sf. den durch diesen arif feftgestentten Bedingungen zugesaffen. günstigungen und Vorrechte in seinem Gebiete zugesteht. 13lotn, 1 Danziger Gulden — o 60 ö. a nn . do. do. &. B. 4, 8 nießen im Gebiete des anderen Teils sowohl für ihre Person wie Artikel 17. Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗ 4,33 do, später ausgegeben do. Grundrentenbr. für ihre Güter, Rechte und Interessen in bezug auf Abgaben Artikel 11. Die Nationalität der Schiffe soll beiderseits auf Grund der J,, guluaburn ** f Steuer Zölle Hebühren, sofern sie steuerähnli sind Rö . . z . . Vie Nationglite 3 ede rseits 8 J ö etreffenden Emission lieferbar sind. 3. „ . do, später ausgegebe 2 244 Steuern und Zölle), Gebühren, sosern si steuerähnlich si 18 und Bei der Einfuhr von Erzeugnissen des einen vertrag— bar . gustndigen Behörden in jedem der beiden Länder den 4. g Sächsische. agst. b. II 2.17) do. 1653, , 6s andere ähnliche Lasten in jeder Beziehung die gleiche Behandlung schließenden Teils in das Gebiet des anderen wird im allgemeinen . uch. zust 33 en , . ö,, ; ! Das hinter einem Wertpapter befindliche geichen? 4, 355 do. später ausgegeben ; do. 1913 und den gleichen Schutz bei den Finanzbehörden und Finanz— hie Vorlage von Ursprungszengnissen nicht gefordert. . Kapitänen, ö 6. ö ausgestellten Urkunden d Preisfeststellung gegen 1, 3 3 Schlefische, agst. b. 3112.1) R ,,,, ö 1 ha, m , (. eist⸗ He; ö K ö *. ö und Patente anerkannt werden. det. 89 do. später ausgegeben 9. 1666, 02 M , . vg . nn, n,, nm, w, meist 1 . , 6 r g . 3 , ,,, vertragschließenden Teile ausgestellten Dat K hinter einem Wertpapier bedeutet A für eo ,,,, ,, 'begunstigten Nation. ines dritten ndes mit höheren Abgaben als die erzeug nisse des w 6 ö . . ; z ; 3 4395 do. später ausgegeben 0. 1601 Hv. P fan cen öeßeg WMrtherg ah we forghem amernden ene, nn,, 3 hoh Raben ais die berge ugnisfe Schiffsmeßbriefe werden nach Maßgabe der zwischen den beiden vet⸗ 1wMillion. . r n, , dme, , , e, . e , e, ele, eee, anderen Teils beleßt oder wenn er bie Erzeugnisse eincs dritten , . . ger ga . befonderen Bie den Aten in zer zustten Stalt heigefügten Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften 21, Bestimmungen, dieses Vertrages finden ent baechende Ampendung aif Landes Einfuhrverboten oder Beschränkungen unterwirft, denen r i w, me. l d Teil kannt d ; iffern bezeichnen den vorletzten, vie in der n slrednansalten entlicher Körper dften. zei. i. 6. 4 3) uristische Perso d die in Arkkel 5 Fezeichneten Gesesffchafte n, e. . 6 . / Vereinbarungen von dem anderen Teile anerkannt werden, . 8 . ohr, ganbeztt . 2 1600 ,,,, , , nn mn, mm,, , lieber die gegenseitige Anerkennung der Regeln und Vorschriften ,,, ern rr rg, he. lind e , g ⸗ J ö . ö ; em,, M t 6 leber di gen . 9. , . ö ! ommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ - ö e ,. . geJ. 1.7. wenn erforderlich, die Anwendung der ermäßigten Abgaben für der inlaändischen Gesetzgebung über die Ausrüftung, Einxichlungen gröebhis angegeben. fo is es gazsenige dez vorlegen de do, uni 3s An, do 1 0 ier jr... do. dhe in g, .
re ; ; 6 ö ] . ; l Erze : Teils o fi andi schen C , i, . , . niere die Erzeugnisse des anderen Teils oder deren Zulassung zur Ein— und SicherhestebWedengungen der Schiffe des einen vertragschließenben Geschäfts ja hrs. hen ant, 9 ö . ,,,, — 6. . 17
. 9725 udapest 14 m. T.
Die vertragschließenden Teile veipflichten sich, in freundschaft— é Von der Beibringung n, n, men,, rn, S1 ö —t . lichem Kinvernchsmmen bie Behandlung bern ischwebsschen klrbriteréin fuhr von der Beibringung von Ursprungszeügnissen abhängig Nins enn Häfen des anheren Teils bei der Beförderung von e Die Notierungen für Telegraphische aus. b. 22. , do. el 63 r, , n . lichem (invernehmen die Behandlung der schwedische r machen hi J ; ö f 0 14.9 4, gg. 8] Schle 3 unn nn, nr n, e, n ,, ,. ; hen. J ; . ; 2. eisenden, de Bepäck und Frachten soll ein besonderes Abkommen ahlung sowie für Austandische Banknoten Sachs.⸗Altenb. Landb. f do. 18953 N, ig 686 ; do. 1. Kr. gk. 1.3. 25 Deutschland und der deutschen Arbeiter i schweden hinsichtlich der D * i . eisenden, deren Gepäck . . 2 . e e e ,, hee k Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, dafür zu sorgen, ech offen weder efluden sich fortlaufend unter, Handel und Gewerbe‘ do. bo. 9. u. 10. R. . get. i. 10. 26 39 14. Ig Schlef andsch. T. d. 6 ghristianin 2903 Arheiterversicherung zu dem Zwecke zu prüfen, durch besondere Ver— daß der Handel nicht durch überflüssige Förmlichkéiten bei der Aus. geschlossen werden. . do. Cohg. Landrbi. ii] 14. Eschwege !.. 0 i . or , Schles sandsch. . 9. Golm ar(Elsasß o einbarungen den 2 des einen Landes im anderen Lande eine t Ursprungs ö behind r . . Her Etwaige Druckfehler in den heutigen do. Gotha Landkred. Essen ... ...... 1622 ; 3. 3x , Danzig t) lg. 19 Ye mm 14 die' jk urn! mm ick st! asclckrte ie re m stellung von Ursprungszeügnissen behindert wird. k — / . en Rurs ben werd 4. do. do. e, os, os 3g L.4. dom 16. Mz. iy ag. I) . Mn dest red ausg ha 12177 Ine fen 190, 07 Behandlung zu sichern, die ihnen möglichst gleichwertige Vorteile Die genannten Ursprungszeugnisse können von der Zoll— Die deutschen Schiffe welche hach einem schwedischen Ha en, urs angaben werden am nächften Börsen⸗ bo. Mein. hkrd ger. * 686 Nun bur e ! . 4, z, 85 Schlesw.⸗ . do. igoi bieietz : t r behö„lde des Versanorts im Junker oher an der Grenze oder ben nd umgekehrt, die schwensfchen Schiffe. weiche nach gnen dent tage in ver Spalte „Voriger Kurs!“ ve de. ben gon, er , r. zel. z. 1. 1. 1. e r ger n gl, en, woe ö Diese Vereinbarungen werden durch ein besonderes Abkommen der zuständigen Industrie⸗ oder Handelskammer . ausgestellt Hafen kommen, um daselbst nur ihre Ladung zu verboll tändi en oder richtigt werden. Irrtümliche, spater amt⸗ Schwargbg. = Rubosst. Frankfurt a. M. 23 * 1 9 en wen ii e J do. 1896 sestgeseßzt werden. k werde l. Die beiden eg lern ngen könen Verestharnnge l ere, Knen Tel berfelben zu chen, sollen, woraHszescht, dal sig ich nach w J , e enn ihn Artikel um noch auf andere als die oben bezeichneten Stellem oder auch den, Gesetzen Und Väörschtiften des betzeffenden Staates richten, den mägtich t balt au Schutz ves Aurszettels de Sonde Can. . , e, , n, ne, e, dae . . Die Stgatsangehörigen jedes verkragschließenden Teils sind in rtf iche Vereiniau e, , He ö ; ? nach einem anderen Hafen desselhen oder eines anderen Landes be— als „.Berichtigung!“ mitgeteitt. kredit, gel. i. 4. 241 ! 1920 (1. Ausg.), ger. . doe : 33 Vie Stgatsangehörigen je des vertragschlie ßenden. Tel ind in auf wirtschaftliche Vereinigungen eines der bejden Länder die Be⸗ h . n, , m, m wn, 2. ; — . 0, üer 4, 3M, 83 Westpr. Ritterschaftl. Sohensalza 1557 Friebel, und. Krie ß zit im,. (ebiet, des gubcten. Teils von jeder fugnis zur Äusftellung von UÜrsprungszeugnissen zu übertragen, en ten Teil ihrer Ladung an Bord behalten und ihn wieder aut ö. . ö. a6 Ser LL del. u. ugt. St. fr. In owrazla w
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staatlichen Arbeitspflicht einschließlich der Spanndienste sowie von die von den Zollbehörden des anderen Landes anzunehmen sind ühren können, ohne gehalten zu sein, für diesen letzteren Tei! ihrer ; Bankdis kont. ö bis . I , r Franlfurt a. 19 4. 3. 83. Westpr. Neuland. Kopenhag. S in. 0 . G . * . e,, . z 4 . 22 ö ) ir . baab ple j den j ; z h ö . schaftl. mit Deckungsbesch. bis ö allen persönlichen militärischen Dienstleistungen und von etwaigen se, die Zeugnisse nicht von einer dazu ermächtigten Staats⸗ Ladung irgendeine Abgabe zu beg ih, außer den Aufsichtsabga . . Berlin 7 Combard 6. . (gombard 6. do. Kredttbr. 6. S. z ulo. 1925 56. 9 16. r el e,. . ö 0
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Ersatzleistungen befreit. ehörde ausgestellt sind, kann die Regierung des Bestimmungs⸗ welche übrigens nür nach dem für die, inländi che oder die mei 1 Amsterdam 39 Brülssel J. Helfingforz 78. Italien J. 2666 ö do. Ie I, . u. 2. Aus] 4. 38, 8 5 Westpr. Neuland⸗ do. 1395 in 4
Gleiches gilt von allen sonstigen militärischen Zwangsleistungen . . 14 ste von ihrer . . . begünstigte Schiffahrt bestimmten niedrigsten Satze erhoben werden , , ö 5. . . 3. ö , ĩ . schaftl. get u ungek. St.. roiosch x0 &.] oder Requisitionen, sowie bon allen Jontribntionen und Zwangs zuständigen di lomatischen oder konsularischen Behörde beglaubigt dürfen. ; . . 8 Wien 16. iroverb, „gt. 1.4 39 a. ürch i. B. ... 1623 3 ar, F Berliner aste dissab. SS Sar
, —ö 5 3 w ö z 9 P h h ) 9 9 t ᷣ bo. id zd ü. 1933 e m - do. 406 * gnleihen. Ausgenommen sind unter der Voraussetzung der Gewährung werden. Die Beglaubigung erfolgt kosten os. Artikel 19. . e iss ii. an be ene d ge ernte ö der Inlänherbehandlung Requisiticnen von Kraft- und Motorwagen, Die Ursprungszeugnisse können sowohl in der Sprache des Von Tonnengeldern und Abfertigungsgebühren sollen in den Deutsche Staatsanleihen k Juida. ..... 1607 w IJ, 2s söhs Röt. Wagen, Pferden und. ande len Lasttranspf ramitte n im Kriegsfalle, Bestimmungslandes als auch in der Sprache des Ausfuhrlandes Häfen eines jeden der beiden Länder völlig befreit sein; . mit Zinsberechnung. dannoverscheß om m. 6 190, 9, 12. 14 ausgeste llt bis gr. 10. an en g ö Föie die aus irgendeinem. Rechtetitel mit dem Hesitz cines C-hru'nd. abgefaßt san; im letzenen Falle können bie Zollämter des Be— J. die Schiffe, welche von irgendeinem Orte mit Ballast ein inn, fn, nlelze bon 1 m n. ; geha . tire em e .
24 =. ; 2m ö. 2 9 5sor n . gaoweise Ginau— 2 2 * won l ö z 7 J s g 3. ; [ . . . . * * — . . S 8 tückes verbundenen Lasten, weiterhin die zwangsweise Einquartierung stimmungslandes eine Uebersetzung verlangen. und damit wieder auslaufen; Kürs do, do. 161 1. ; h dagen ir z) ..... Branden re, rf k
und andere besondere militärische Zwangsleistun gen oder Requisitionen, Wenn Erzeugnisse dritter Länder über das Gebiet des einen 2. die Schiffe, welche aus einem Hafen des einen der beiden 1. 5. I5. 35. Pommersche Komm. Halberstadt 1013, 19 d 9 denen alle Landeseinwohner als Eigentümer oder Bewohner von verne n , e in das Gebiet des anderen ling ih Lander hic einem oder , Häfen desselben Landes ö J nl e n n,. ö , s, . ö. 2 * CQachlriegsstucte) , Hebäuden oder Land hergng gen werden sollen. ö werden, ollen die Zollbehörden des letztgengnnten Teils auch die lommen und sich üher die in einem anderen Hafen a , , ,, m, ,, do. 153 , Mülhauj. . C. s, Jh keinem Fall dürfen die Staats angehtzricen des anderen Teils in dem Gebiet des erstgenannten Teils nach den Bestimmungen Sandes bereits erfolgte Zahlung jener Abgabe auswei sen r gn, Ke 1. iz. bis Sinsf. 184 F Sinsf. s- 153. 3a 4 bis z unt. 89 – 3 än , ungünstiger behandelt werden, als die Angehörigen der meist⸗ dieses Artikels ausgestellten Ursprungszeugnisse annehmen. können; . auslosb. (Golbmarh 30.11. 26 86h 66 6 Anleih zaatlichter Gisenk 9! 96 ,,, Preuß. gentralstabt ol 1891. 508 begünstigten Nation. ͤ . ;; Artikel 1 8. die Schiffe, welche freiwillig oder notgedrungen mit Ladun ne Gtachsgen! n 6 nleihen verstaatlichter Gisenbahnen. d er, ,, , Sofig Stabt. .. Die Bestimmungn dieses Attikels find en much au juristische 9 1 11e . ⸗ nach einem Hafen kommen und ihn, ohne irgendwie Hande ö. r T eren fg 7. ö . i n,. 1 ö ens , — de. dc. Reihe 11d ; g, Personen und die im Artikel 5. bezeichneten Gesellschaften Anwendung. Innere Abgaben, die im Gebiet des einen der vertrag— getrieben zu haben, wieder verlaffen. . * . . loo, os. Pekin burg. Friebr. , 3 do. do. R. 1, c,. 11 4 1. do. L n . Aktiengesellschafte d 85 Dandelsgesellschaften einschließlich Rechnung von Provinzen, Gemeinden oder Korporationen, auf der Schlepp⸗, Quarantäne⸗ und sonstige mf dem Schiffekörper laster . ie i ge e mg do 19235 unk. J36 ö . ö onen r e Aktiengesellschaften und andere Pandelsgesellschaften einschließlich Herborbringung, der Zubereitung, der Beförderung oder dem Ver⸗ . in gleichem Maße von den n,, und von d Bei nachsolgenden Wertpapieren do j d 1922 . ö usg. r. ; ; 00 1 8.
2 Sr r t o e e e, =, e.
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2 2 — 22 —3 — 2 —
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O. ,, Naerehrg., T 3 . d Versicher 5. ⸗ ; n ,. . wer. . k ; ; ; J ⸗ n ; ⸗ J ö i ] 1881 39 1. s 19.2 0. e. Fun strie 9 , Vr e 3. e , , und , ,, brauch eines Erzeugnisses gegenwärtig when oder künftig ruhen ffen der meistbegünstigten ation für dem rkehr dienende r fällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. do. 1879, 80, 8s, 85, 95 33 1.4. ö 3 . Thorn 1900, 96, 99 ge ellschaften, . 1m Hebie eines . , n.. i enden ö. echte. werden, dürfen Erzeugirisse des guderen Teils unter keinem Vor— eistungen und Vorkehrungen zu entrichten sind. ö Dt. Werthest. A. b. 8 D. f. 3. in ioo 100d Dan m utcht Loiidert s . do. Ss, pn, gel. zh. 8. Deutsche Lospapiere. . , 3. 4 . . . 9 ande höher oder in lastigerer Weise treffen als die gleichartigen Ift, das Cinlaufen durch Rot veranlaßt worden, so gelen nicht ö do. JJ e i e lin . e 8 — E y 6 Ve 8 8 ö . 6 1 be stehe 1 — 92 7 * des w . J 8 8 . 1 8 *. 3 i s L ö . 7 *. * * 4 2 1 1 89. 1 3, 990. ,, ie, ene, . Maßgabe er geltenden igeschlichen Erzeugnisse des eigenen Ländes. Als Msübung des Hande cbelricbes daß fun. Iwecke del e e gi J Deutsche Provinzialanleihen. ger rere r r Be gie nm n gen und Beschranküngen hre Handels. oder gemötbficke Artikel as. des Schiffes erfolgte Löschen und, Wiꝑebereinladen der Waren, daz 9 ,,, Brandenb . Prov. os 1 , ,,, . , , 3 . . . ( ö laden auf ei deres chiff i all Seeuntüchtigkei . eis. ihe 18 — 26, 1912 33 Tätigkeit und alle anderen Rechte ausüben. Hinsichtlich des Betrages, der Sicherstallung und der Erhebung Ueberlazen auf in anderes Schiff im Felle der Sęeuntüchtigkeil des aus, gs bis .J. 336 a I. ö ,, do. 18630, St, 160, o Auf jeden miesen die Gesellschaften im Gebiet des anderen , , ,, . e , . e nn,. ersten, die zur Verprobigntierung der Schiffsmannschaft notwendigeth bo. VI. IX. Ngo aus 4 1.1. ĩ = 82 Magdeburg 1913 Auf, jeden Fall genießen die (oesellschaften in Gebiet des audelen der Einfuhr und Ausfuhrzölle sowse in bezug auf die zollamtlichen 6a. anner n , . 1 9p 8 Reihe si- = S2 ..... 4 1.4. ĩ ; bertragschließenden Teils zie gleichen Nechte, die gleichartigen Ge. Niederlagen, die (örtlichen) Gebühren, die Zollförmlschkeiten, die ,, Verkauf der beschädigten Waren mit Genehmk bern r e b get ö. a, ,, . sellschaften des in dieser Beziehung meistbegünstigten Landes zustehen Zollbehandlung und Zollabfertigung, ferner in bezug auf die für gung der Sollberwal turn. . J 10e, Ausg. Hu. 1 ; ,, Vlainz 1923 git. G oder zustehen werden. J . Rechnung des Staates, einen Probinz, Gemeinde oßer Korporation . Arti ke 29 . . , 8. ! Ser. 6 ö Artikel 6. ö. hin Hebung gelangenden inneren Steuern und Atzisegebühren jeder Wenn ein Schiff eines der vertragschließenden Teile an den f. g. Zinsf. 8-153 ⸗ ö. . und. 2p Unbeschadet der weiteren Vorteile, dig sich aus der Meist Art verpflichtet sich jeder der e, , , . Teile, den anderen 1 des gnderen Teils strandet oder Schiffbruch leidet, sollenn . Deutsche Reichtanl. . 8 vercch. ) do. Ser. 29 unk. gh do. 20 Lit. W unk. zo begünstigüng ergeben, sollen Kaufleute, Fabrikanten und andere Ge. an , jedem Vorrecht und jeder Herabsetzung in Schiff und Ladung dieselben e, n, und Befreiungen ge⸗ ( . Bo. * do. . Hann overschegandes. k ö . werbetrelbende 6 einen vertragschließen den Teils, die durch eine den Tarifen teilnehmen zu lassen, die er einer drikten Macht ge— nießen, wesche die Gesetgebung des betreffenden Landes den eigenen do. . ö ; i do. 39. ph. 135 von den Behörden ihres Landes gusgestellte Ausweiskarte nachweisen, währt haben sollte. J Schiffen oder denen der meistbegünstigten Natien in gleicher Lage de. Schutz ge bret ⸗ nt a in Oberhẽ sstsche pr hin / 1903, 12, gel i. 1.2 daß sie in dem Staat in dem sie ihren. Wohnsitz haben, zur Aus— Eben so soll jede späterhin einer dritten Macht zugestandene bewilligt.. Es soll dem Führer und der Mannschaft sowohl für ihre , . ̃ . 1926 unk. a6 ..... * . eg, r. übung ihres Handels oder ihres Gewerbebetrieb berechtigt sind, und Begünstigung oder Befreiung sofort bedingungslos ünd ohne Person wie für Schiff und Ladung Hilfe und Beistand in demselben alle lob. ab ht z f. 3 1410 — . 8 n. do. 15e, ger 1. IE. D daß fe dort die hierfür festgesetzten Steuern und Abgaben entrichten, westeres dem anderen vertragschließenden Teil zustatten kommen. amp wie den i then dee eigenen . ( e eh n g; 13.6 5. 1.3.3 Utusg? J..... . a. ein r. befugt sein, selbst oder durch in ihren Diensten stehende Reisende Are die vertragschließenden Teile kommen außerdem überein, 949ß 0. do. fäl, i. 12. 39 4 1.1. Pommersche Prov. . 1697, 98, gh. 1.1.24 Mein, e, n,. a, , e e. , . rtikel ld. ; 8 , . . 259 Sibernia) d do. 1904, igoz, get. Bern. Kt. A. 87 Hv. ; 8 unter Beobachtung der vorgeschriebenen Förnilichkeiten in den Ge⸗ Soweit die Bestimmüungen diefes Vertrages die gegenseitige ble geborgenen, Waren feiner. Zollabgabe zunterliegen sollen, es sei do. do. 14 dug oba 1. i. . Nerseburg 1h61 g Don. Esb. 14 5 biet des anderen Teils bei gufleg ben oder in 3 , , , n. Gewãhrung der Meistbegünftigung bet effen sind fie richt an⸗ denn, daß sie in den inländischen Verbrauch übergehen. Hen wenfg, mh . if 5e ,,, Mühlhausen 6 , . 6 4.10 346 ö 1 oder bei Personen, welche die Waren erzeugen, Warenankäufe zu wendbar . . / — Artikel 21 d . 3 do. , . 1010 * . . o. Land. Iz icq. 4. on e g ; , , . . . k dbar . Jö . do. do. 8 2 366 do. do. 11, Ser. 3 Millheim (Ruhr) 1909 do. do. O2 in K. ö; 1 f ö . 9 6e , ht er Hir . , a) auf die von einem der vertragschließenden Teile an⸗ Die Schiffe des einen der vertragschließenden Teile und ihre Anhalt. Staat 1610. 1 .. 6 e. Rigo a för Toi, z . 1 ö 2. ö 9 . J J 2 6 ' 9 ) / . 16 ö 9 ryan p 9 1 rt 5 1 . ö 5 60 j . ni ) ö 5 z 3s s. 9 ' 9. . deter , g nd een mti hren c greuzenden Stagten gegenwärtig oder künftig gewährten Mannschaften und Ladungen sollen güf den Binnen gewässern des gaden 1501 ... ... L. e n mne, 1666 86. . 5 da iss. 1 i J 3 r Ausweiskarte! Gewerbe-Legitimationskarte) ver— besonderen Begünstigüngen zur Erleichterung des Grenz⸗ gnderen Teils und, in seinen dem offentlichen Verkehr dienenden Do. os / x5, 1 Ii iz, i. — ; bo id n hh ohh do. 1919 un. 36 bis 21565660 ga 169 k ö t , m , verkehrs in einer Ausdehnung von in der Regel nicht mehr lußhäfen die gleiche Behandlung genießen wie die eigenen Schiffe, da. 16194 1. do. lleine München ... 1021 do. der ir. 12156 Raab⸗ Gr. P. A. (henen deutschen. Söewerbetreibenden (Hand ung. seisenden) dürfen für als 15 km beiderseits der Grenze; re Mannschafken und Ladungen oder wie die Schiffe, Mannschaften k Sächstsche Problnzial 3 . , ; do. An rechtsch. die bezeichnete Tätigkeit in Schweden keiner höheren Abgabe unter— , , , 2 ; . 5. . fir, n f, , . oz S0; 82, gt, Ausg. 8 4. M. Gladbach 1911 N do. ꝛer nr. Sido Eqwed l he r ö sen zerden ass bie Hanhlungsreisenben uin? Ausland“ an saͤssiger b) auf die von Linem der vertragschließenden Teile gegen- und Lodun en der meistbegünstigten Ration. hö. 1502, iohi, do. do. Anm. unt bis ss6z6, . worfen werden als, die e 1 76 wärtig oder künftig auf Grund einer Zollvereinigung Die Eigenschaft eines Schiffes als Schiff eines der vertrag2— loo... .. 3 3 N versch. do. do. Aus Mn Leros gl. 193 ,, do . ns kůndb. In. schredl cher Gef cäftehtnser er die Höhblungsressendz n s mieist⸗ eingegangenen Verpflichtungen; schließenden Teile wird von den beiden vertragschließenden Parteien 66 ö . Schlez w. goist. Kor. e ed ct n, . . da. Syp abg. Is begünstigten Landes. Die mit einer solchen Legitimationskarte ver— . , , e, h m. ; ⸗ ö ; ; 7. n, . ayern ...... ...... 4 Aung. 12 ** 1.8. Nyrdhausen .... 1908 Egyptische gar I. . do. Gig zt. . 86 , , 9 e, , nr e) auf Begünstigungen, die einer der vertragschließenden Teile entsprechend den bei beiden Teilen geltenden Gesetzen und Verord⸗ do. ..... 34 verjch. do. do Ausg. hu MM. f Nitrnberg .... 1914 do. priv. . Irz. *. ö 3. s hen ut r e, e n br dere en e. fire in Verträgen zur Ausgleichung der in- und ausländischen nungen gegenfeitig anerkannt. 8. ,,, w J . y In Ve 716 n 1 ) 6h . ü o. ⸗Renten, do. do. Ausg. 8 49 1903 1 ö
8* ich Stadt i 3
2. — rich Stadts9 iF 3 . — r ., r, , , . i. K. 1. 10 20. S. 1. C. 1. i. 1. S. 21. R. 1. 1. in , 650 . 3 15 9
n ,, Sonstige ausländische Anleihen. Sachs.⸗Mein. 1Gld.-8. — 4p. Budap. Sptst Spar 4 z k
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Chil. Hp. G.⸗Pf. 1 Dän. Lmb.⸗8. S. 6 119
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Aus ländische Staatsanleihen. e nselst d. gar.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen ö do 0.
werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
Seit 1. 6 19. 2 1. 6. 19. 1. 6. 19. 41.7. 19. Jülländ. Bdi. gar. 51. 8. 19. 5 1. 9. 19. 1. 10. 19. 15. 19. 19. do. Kr. Ver. S. 5 1. 11. 19. 10 1. 12. 1898. ü 1. 1. 20. i 1. 2. 20. do. do. S. 5 16 1. 8. 20. 1 1. 6. 28. do. do. S. 5
Für sämtliche zum Handel uad zur amtlichen Börsen⸗ Kopenh. Hgusbes, notiz zugelassenen Nu fstsichen Staatsanleihen Mer, Bew Anl. 4 findet gegenwärtig eine amtliche Preisseststellung Jesa mtl dh amg nicht statt. do. 413 abg.
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e sie in ö , . do. do. Jxhs 1 J bga . Heer nn, e,. , , , . . n . ) o. 2500, Soo Fr. 8. ockt Schweden von deutschen Handlungsreisenden zur Hebung gelangen. . . . 6 g e . r; Artikel 22. ö , ö Offenbach g. M. 16x gif dor hr. e hlte ,, . Die Ausweiskarten muͤssen dem Muster entsprechen, das in em este z erung, auf , , , nne, mem, m Die verttagschließenden Teile bewilligen sich gegenseitlg das thremen 1hi9 unt 3d a 1.15 bo. do. Ausg. in. , Inn. St. ⸗Cisß. bo. doe iz ing
am 3. Nobenber 1933 in hi , , ,, e n, Ab⸗ ö. ö . e,, , ö Recht, Kenfuln in 3. denjenigen Häsen und Handelsplatz: n deg *. oer, e , r,, d. ö ö ,, J ir r, kommen über die Vereinfgchung der Zollförmlichkeiten aufgestellt ist. . m. r ; ö. ; anderen Teils zu ernennen, in benen Konsuln irgendeines dritte bo. os ohr 1, gk. i. iz. 3 ] versch. zuin Ribr mM n,. h do. os, os, gel. i. 1. 35 do. v Kir. gr. vo 6. . kr nber gehe r uuf nicht 32 Steuersachen oder Steuerstrafsachen eineni anderen Ire e lf , ; ö . n,, t Lan zzeut vpm g mr, =, = gn ee öh, , ,. e en . : ularisch — . ; Staate zugesteht; 3 . . Yi * nuln em , , vertragschließenden Teils sollen in de do. gs. h, get. 31.1226 8 14.10 „ ginsf = 20. . 6 = 163 F e-= 16 Plauen os, gel. 0 s a3 Ital. Rent. in Lire g ; ö do Spyl. Fir. 9]
Artikel 7. d) auf die besonderen Begünstigungen, die schwedischerseits 66 elle pie en en ger. 1 n ö ; . an . do. amort. Eg. 2 zebiete des anderen Teils dieselben Vorrechte, Befreiungen und Be — g. Stag ts Rente s Kreizanleihen en n, n,,
. ö J j in Lire Reiß mer Muste a, n Norwegen oder Dänemark oder beiden Ländern ein- Nebt— ; r ; . — 8 In Beziehung auf Warenproben und Muster werden die e gc, 2 ugnisse, genießen, die den Konsuln irgendeines dritten Staale , , ; fugnisse. js 9 ritten. Stzates Antlam. Kreis 1001. 4] L..10 Regensburg 1306, ah
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i , ,, Pfandbriefe und Schuldverschreit.
. 1901 4 in. . do. ; deutscher Sypothekenbanken.
do. ada * abg; de, id . Sämtlich ohne ginsscheinbogen einschl. Erneuerungs. NRorw. St. 9e in 4. ein. Braunschwelg⸗Han nov. Syp. S. 8 u. n rn. do,. 1636 in 2 . alan n 1508 33 d , , ,
den ge, n. (Die durch gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld-
do. am. Eb. ⸗A. 0 verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften do. Goldrente gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19gig 10006uld. Gd. ‚ ausgegeben anzusehen.)
do. do. 200, 3 Bayerische Handelsbant Pfdhr. ̃ do. Kronenr. int en en H. S. -= 6 CH — — . do. Hv. N. in K. n I. Joh do. Hyp. u. Wechselbl. Pfdhr. . Bo 254 derlozb. u. nde rlasb. z Ge He isb a fi ,b a do. Silb. in i a, i. Verl. Syp. Hi. Pfdbr. Ser. 14, do. Papierr. in fl 78 15.18, 21.223, kv. S. 5,3, 19, Portug. 8. be f. J . u. abgestemp.“ Jo. Ib 6 Rumänen 1909 M5 do. do. Ser. 28, 24 6 do. 1913 ulv. 24 ö Ser. 25 do. 19889 in S6 4 7h t Ser. 26 do. 1890 in M6 4 1.1.7 do. Komm. ⸗Obl. S. 1, 2* do. do. m. Talon f. Z. . F. 1.7.2 do. do. Ser. 8 do. 1891 in 4 4 1.1.7 do. do. Ser. bo. 1899 in 4K 4 1.1.7 do. do. do. Ser. 5 bo. do. m. Talon f. Z. i. C. i. 1.17 Braunschw. ö. Syp.⸗Bt.
vertragschließenden Teile die Bestimmungen anwenden, die in dem geläumt worden sind oder eingeräumt werden, sofern egempärtig ober künftig gewährt werd Indes gen n. 8 do, 109 H lleine
49 ber 1835 ; czeichn . internation. nicht die genannten Begünstigungen noch ei deren eenmmertig er g gen verden. Indessen sollen ihnen a. do iC gog biz ienzbůrg. Kreiz oi! II do. isg7 X 290m bis am g. November 1933 in Genf unter . internationalen cht die geng: Begünstigungen noch einem anderen diese Vorrechte, Befreiungen und Befugnisse nicht in einem größeren i m . k J 4
Abkommen Über die Vereinfachung der Zoll förmlichkeiten enthalten Staate gewährt werden. 6 . do. do öh oö gleb⸗ de. igsz fie, ,, en, d, e ee. 1 e ze. ker gn bie Tell lebe beitierz bes fähe, , ö., eln,
Die deutschen Handlungsreisenden dürfen in Schweden mit Auf den Eisenbahnen soll im Personen⸗ und Gepäckverkehr ; . ĩ , , ,. Lebus Kreis 19gio.. 4 1116 h .
jerten Mustern v 6. ietgllwaren reisen. Sie sind ver⸗ insichtl 3 2 5 g ; . Artikel Ss. 6. JJ
unpunzierten Mustern von meigllwan ken, lind hinsichtlich der Abfertigung, der Beförderungspreife und der mit Dieser Vertrag der ,. 6s in bent 3 e n, m . . ; 9a ct ö. pflichtet, diese Muster binnen 12 Mong; en wieder , g, der Beförderung zusammenhängenden , . Abgaben kein schwer er 6 zer in doppe tern ö . rift. 5 . scheg und in * , ,, 3 Deutsche Stadta a,,, und haben die Erfüllung dieser Verpflichtung sicherzustellen. der Unterschied . den Bewohnern der Gebiete der vertrag ö aer her Sprache ausgefertigt ist, soll, 2 erseits nach Zustimmung Sessen isRs Reihen s? 12 Aachen 2 A. 28 u. 24. . do. 163. get i. j. sicherzustellende Betrag soll bei Silberwaren das Doppelte, bei schließenden Keile gemacht werden. ꝛ der, , n, Körperschaften, ratifiziert werden, und die Ratisi⸗ Jing 8 = 193 do. 17, 21 Iuzg. 22 . . Saarbrücken 14 8. ig. Gold⸗ und Platinwaren das infa des Zollbetrages nicht üher⸗ In Deutschland agufgelieferte nach Schweden oder durch latio nur unden sollen so bald als möglich in Berlin ausgetauscht . . 9. , 9 k stiigen. Durch Verfall der Sicherheit wird die strafrechtliche Ber- Schweden nach einem dritten Sigate zu befördernde Gütertrans! ,. ge n, mr ze ssantch der Rane. do. ...... 3g versch, * Alscha fend irg... Id . panda gef. . an, x * 9 r , . torrn t 2 ern. ehen nuf zn gilengahnen Schhezens wer in behug auf . 3 . dle pam een g. ö. g n,, · . . 625 J Vc. Ii , timmungen betreffend den Handel mi metailwaren nich ie Abfertigung und . noch hinsichtlich der Besörde⸗ Geltung. Falls keiner der beiden , , Tale sechs dieckl. Landesanl. IL. 11 2. do. 190d, 5, gel. 1.3. 24 do. 1308. der 1.6 24
chlossen. rungsprei H der mit der förder enhän, . . e ! heschloss ingspreise oder der mit der Veförderung zusammenhängenden Monat vo Ablauf dieser Frist feine Absich bekanntgegeben hat. . ,, 1 , k
Artikel s. öffentlichen Ahgaben ungünstiger behandelt werden, als glei . . 2. l mtrtichen ng ü ; den, als gleich Graf , ; K e, , , , 2 ,, , ö tigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr- oder Ausfuhrverbote zu erselben. Richtung und auf derselben Verkehrsstrecke. Das gleiche J e, ,, ,,. ,, hHhibenburg 1805, 13 2 verich. * do. gz Ausg. bo. 1913 unt. S6 . ö = r, bertrggschließenden Teile ihn gekündigt haben wird. s 9 ö Vtersen ix ql
wird bei den deutschen Ei ür in Schwede , zende haben, ⸗ ; ö do. 191g, get. 1. 1. 334 L157 igz2 Uuszzg. 2 ; hen Eisenbahnen für in Schweden aufgel ie fette Wenn indessen einer der vertragschließenden Teile seine bei e idr er r , n, n. . Weimar 1686. zt. 1.1.1 gie e
5 ö 5 36 6 an 8 itertranspo j ; = . c De n tsche ; 4 . . sᷣ h Vlusnahmen hiervon können, soweit sie auf alle Länder oder Gütertransporte gelten, die nach Deutschland oder durch Deutsch⸗ ure i es des Vertrages bereits! gesehlich beflinimten Zölle 656 31 17 : 16 0 3] 1.4. Wies bad. dos 1. Uus⸗ do. 1865 in Æ 1 1 2
guf die Linder anwendbar sind, bei denen die gleichen Voraus⸗ land nach einem dritten Staate befördert werden. 5 st Jeder Sei Gr rc 6 ; Sa . ; do. da. h ͤ gleich h s ; erhöhen sollte, ist jeder Teil befugt, die Gültigkeit dieses Vertrages , . on ö . . e, e gon m gb. fte
etznngen zutreffen, in folgender ällen stattfinden: Die vorstehenden Grundsätze fin iti 1n⸗ i , . 5 . . 0. 5. . . 9. 9 ö aun . 66 ge, , e d n. wendung . 1 Trgnsporte ö. 2 we nnn gat. 1 . drei Monate vörher anzuzeigẽnden Kündigung zu ö be wroß er . z den . Ten ri , ven — , . id gn d dr . ee, o nm e ** . ö. . ⸗ z ö . z ⸗ n. em 642 o. 6. . ‚ u. I. ⸗ ; 4 . . . w b) aus Rücksicht auf die öffentliche Gesundheit oder zum die zunächst mit Schiffen oder mit anderen Verkehrsmitteln außer * Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den n di,, rer,. ; Berl. Stadtsynope gy, e n , n, ran ; s ern,: do. do. gomm. O 1. . 1-3. 830 Schutze von Tieren oder Nutzpflanzen gegen Krgukheiten der Eisenbahn in Seehäfen, Flußhäfen oder andere Teile des Vert . . e , ynigte de. Neihe 86 = 24 do. 1908, 12, gel. 1. J. 26 ᷣ Wilmers d. (0ln. 19134 1.2.3 — . do. 1906 in * . do. do. do. Ser. 6 und Schädlinge sowie von Frutzpflanzen gegen Entartung Staats gebizets getragen und Fort auf Eisenbahnen aufgeliefert ertrag unterzeichnet und hierunter ihre Siegel gefeht. w., 6 da. do. do. 1569. 1g0 οs . . ins. = is 1 doe ige in * de de e, ser. und Aussterben, werden. In Berlin, am 14. Mai 1926.
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