1926 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Pfälzische Hypoth.⸗Bank Pfdbr.

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Preuß. Bodenkred. Bank Pfdhr.

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do. Ser. 14

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Echwarzburg. a,. Pfdbr. Ser. —— 19

Eilddtsch. Vodenkr. Dank äsdh r. bis Ser. 43 (9), b. S. Ho (363 hr

estd. Boden kred.⸗Anst. Psöbr.

Ser. 1 - 10*

. do. Ser. 12

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Ausländische Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Prioritätsaktien.

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Teutoburger Wald⸗ Eisenbahn

Mit Zinsberechnung.

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Deutsche Klein⸗ und Straßenbahn⸗ schuldverschreibungen.

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Danzig. el. Etrßb. 1919, gek. 31.12.25 1935,

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ö Ausländische Eisenbahnschuldverschreibungen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen

werden mit ginsen gehandelt, und zwar:

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Danziger Privatbank in Danzig. Gulden

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Auswärtige Brauereien.

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zum Deutsechen NReichsanzeiger und

Ersfte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 20. Mai

PBreußischen Staatsanzeiger

1926

Nr. 115.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Tatsache ist, daß in den vorangegangenen Verhandlungen den Wünschen der Opposition sehr weitgehend Rechnung getragen war, und daß die noch vorhandenen Gegensätze von der Oppo⸗ sition selbst als nicht allzu schwer empfunden wurden. (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Der Erfolg ist auch in diesem Falle ein negativer. Die Haus⸗ wirte erhalten von der einkassierten Miete vier Prozent weniger als das neue Gesetz vorsah, und das umfangreiche Wohnungs⸗ bauprogramm ist vorläufig in Frage gestellt. Nach dem Wieder⸗ zusammentritt des Landtags am 20. April wird man natürlich zu leimen versuchen, was zu leimen geht. (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Ich wüßte nicht, wie die Sachlage besser charakterisiert werden könnte als durch diese Auslassung der „Magdeburgischen Zeitung“. Aehnliches habe ich in der „Kölnischen Zeitung“ gelesen, und dleußerungen, die darauf schließen lassen, daß politische Gründe maßgebend waren, habe ich auch in der „Nationalliberalen Kor— respondenz“ gelesen.

Welche Sachlage besteht nunmehr? Die geltende Hauszins⸗ steuerordnung in der Fassung des Gesetzes vom 17. März 1925 gilt unbefristet und tritt am 1. Juli nicht außer Kraft. Der Ertrag aus dieser Regelung ist nicht schlechter als der Ertrag nach dem abgelehnten Gesetz. Zwar würde nach dem abgelehnten Gesetz ein Satz von 40 vH der Friedensmiete oder 1000 vp Zuschlag zur Grundsteuer vom 1. Juli an erhoben werden. Auf der anderen Seite würden die Milderungen durch Staffelung und Bewertung nach dem Gebäudesteuernutzungswerte wirksam werden. Der Ge⸗ samtertrag wäre bei dieser Regelung nicht größer geworden. Wenn es nur auf den finanziellen Ertrag ankäme, könnte die Staats⸗ regierung mit dieser Lösung ohne weiteres einverstanden sein. Es fragt sich, ob diese Lösung nach dem 1. Juli rechtsgültig bleibt.

Herr Abg. Jacobshagen hat gemeint, daß die Staatsregierung in eine unangenehme Lage kommen könnte insofern, als sich der Steuerschuldner auf die Bestimmungen des Reichsgesetzes berufen könnte. Wenn man die Bestimmungen der Hauszinssteuer vom Rechtsstandpunkt betrachtet, so scheint dies nicht richtig. Das Reichsgesetz schafft kein unmittelbares Recht für den Bürger, sondern enthält, da es ein Reichsrahmengesetz ist, nach den Be⸗ stimmungen der Reichsverfassung über die Grundsatzgesetzgebung nur ein Gebot an den Landesgesetzgeber, seine Steuergesetze so und so aufzubauen. Wenn man die Dinge auf die Spitze treiben wollte, es bliebe nichts anderes übrig als die Reichsexekutive, um den Geboten des Reichsgesetzgebers Gehorsam zu verschaffen. (Zuruf des Abg. Stendel.) Ich rede nicht davon, daß ich die Gebote des Reichsgesetzgebers übertreten wollte. Ich führe nur aus, wie die Rechtslage ist, und weise darauf hin, daß der Steuerzahler un⸗ mittelbar aus diesem Gebot des Reichsgesetzgebers kein Recht her⸗ leiten kann, weil das Reichsgesetz kein geltendes Recht schafft, sondern nur Gebote an den Landesgesetzgeber enthält. Ich betone diesen Standpunkt so außerordentlich stark, um daraus herzuleiten, daß wir in Preußen die unbedingte Verpflichtung haben, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die den Geboten des Reichs⸗ gesetzgebers Rechnung trägt. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten und links) Es folgt daraus, daß die Staatsregierung und der Landtag eine Regelung herbeiführen müssen, die den Ge⸗ boten des Reichsgesetzgebers entspricht.

Auf welchen Gebieten weichen wir von den Bestimmungen des Reichsgesetzgebers ab? Es sind vier Punkte. Nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes soll die Miete am 1. Juli auf 100 35 der Friedens miete steigen. Diese Steigerung erfordert eine Anpassung, also eine Erhöhung, auch der Hauszinssteuer, denn sonst würde der ganze Mehrertrag dem Hausbesitzer zugute kommen und dies entspricht weder dem Willen des Reichsgesetzgebers noch dem Willen, der von allen Parteien des Landtags zum Ausdruck gebracht ist. Zweitens sollen wir nach dem Reichsgesetz 20 35 der Friedensmiete für den Finanz—

Landtags nicht ausschließe. Diese Meinung wird auch vertreten. Aber es ist hier so wie auf vielen Gebieten: die Juristen sind sich nicht einig. Beide Auffassungen werden vertreten. Namhafte Rechts⸗ lehrer haben jedenfalls der Auffassung Ausdruck gegeben, daß Artikel 62 der heutigen Verfassung der Wiederaufnahme einer ab— gelehnten Regierungevorlage durch einen Initiativantrag der Parteien im Wege stehe. Daher glaubt auch die Staatsregierung, daß es kaum möglich gewesen wäre, den Regierungsparteien die Anregung zu geben, die abgelehnte Vorlage wieder aufzunehmen.

Es blieb also nichts anderes übrig, als eine neue Vorlage in Aussicht zu nehmen oder einen Iniliativantrag, der in den ent— scheiden den Punkten von der abgelehnten Vorlage abweicht und nur die durch den Reichsgesetzgeber uns vorgeschriebenen Aenderungen und Anpassungen an das Reichsgesetz enthält. Auf diesem Grund— gedanken ist der Initiativantrag der Koalitionsparteien, der im Ein= vernehmen mit der Staatsregierung eingebracht ist, aufgebaut. Der Antrag enthält nur die Bestimmungen, die notwendig sind, um die Anpassung an die Reichsgesetzgebung durchzuführen und dadurch den Geboten des Reichsgesetzgebers Rechnung zu tragen.

Man hätte dabei natürlich auch noch die andere Frage erörtern können, ob es nicht möglich sei, die ganze Sache ohne den Landtag durch eine Verordnung der Staatsregierung zu machen. Sie wissen daß das Reichsgesetz hierfür eine Handhabe gibt, weil im Reichs- gesetz ausdrücklich gesagt ist, daß die erforderlichen Bestimmungen durch die Länderregierungen erlassen werden sollen. Sie wissen auch, daß beispielsweise die bayerische Staatsregierung diesen Weg geht. Die preußischen Juristen, und zwar die Juristen aller beteiligten Ministerien, waren der Meinung, daß dieser Weg nicht gegangen werden kann, schon aus Rechtsgründen, und daß die Delegation des

eichsgesetzgebers der rechtlichen Grundlage entbehrt. Aber abgesehen bon den Rechtsgründen, ich habe früher schon auf die politischen Gründe hingewiesen, die es nach meinem Dafürhalten verbieten, so vorzugehen. Man kann bei einem Steuergesetz, das heute das bedeutendste preußische Steuergesetz überhaupt ist und die größte Einnahmequelle für den Staat und die Gemeinden darstellt, ganz abgesehen von den Beträgen, die für die Neubautätigkeit ausgeworfen werden, nicht einfach den Landtag ausschallen. Aus diesem Grunde glaubt die Staatsregierung, diesen Weg unter keinen Umständen gehen zu können. Die Dinge liegen so, daß die gesetzliche Regelung, die wir heute haben, unbefristet ist und auch über den ersten Juli hinaus weiter laufen würde, wenn es nicht gelingt, bis zum 1. Juli die Anpassung an die Vorschriften des Reichsgesetzes durchzuführen. Der vorliegende Initiativantrag will die Anpassung durchführen. Ich glaube, daß alle Parteien des Landtages derselben Meinung sind, daß das große Land Preußen sich über die Vorschrift des Reichsgesetz⸗ gebers nicht hinwegsetzen kann, daß wir alle die Verpflichtung haben, die Anpassung an die Vorschriften des Reichsgesetzgebers herbei⸗ zuführen. Ich hoffe, daß es in den Verhandlungen des Hauptaus⸗ schusses des Landtags gelingen wird, einen Weg zu finden, um eine Anpassung an die Gebote des Reichsgesetzgebers mit Wirkung vom 1. Juli herbeizuführen. (Braboh

Abg. Ladendorf (Wirtschaft. Veveinig) legt die Gründe dar, aus denen heraus seine Partei die Hauszinssteuer ablehnen müsse. Vor allem müsse die Steuer dem Woh nungeébau zugute kommen. Selbst in der Regierung säßen sicher Leute, die überzeugt seien, daß das System, das sich in der Steuer auswirke, wirtschaftswidrig und des halb unnatürli sei. Es müsse aus der Steuer, wenn sie an⸗ ö werde, ein bestimmter Betrag für die Erhaltung des Alt— esitzes zur Verfügung gestellt werden. In das Gesetz müsse auch die, Bestimmun hinein, daß die bisher n ausgenutzken Räume, die zu ohnungen umgebaut würden, steuerfrei bleiben.

Abg. Dr. Wie mer (D. Bp): Wir haben genug Bedenken egen die Vorlage und werden unsere Wünsche im Hauptausschuß zum Uusdruck bringen. Wir wollen aber jetz! nicht weiter Stellung nehmen. Unsere ö besagt nicht, daß wir die politische Tragweite dieser Vorlage nicht überschauten. Es hat aber nicht viel Zweck, jetzt vor der Pause politische Betrachtungen und Parlei⸗ politifche „Auseinandersetzungen an sie zu knüpfen. Was der Finanz⸗ minister über die Ablehnung der Hausginsfteuer und die Grühde der Parteien ausgeführt hat, hat die Versländigung über diese Vorlage jedenfalls nicht geförderk. (Cebhaftes Sehr richtig! rechls) Er hat

anträge der Parteien beziehe, ist nach meinem Dafürhalten eine rein theoretische Frage; denn der Initiativantrag der Koalitionsparteien, der hier eingebracht worden ist, deckt sich unter keinen Umständen mit der Regierungsvorlage, wie auch soeben von Herrn Abgeordneten Dr. von Campe anerkannt worden ist. Ich habe vorhin, als ich . auf den Beschluß der Budgetkommission des alten Landtages berie nur darlegen wollen, daß die Frage, wie der Artikel 64 der alten Verfassung zu interpretieren sei, schon damals bestritten gewesen sei, und daß auch heute die Frage, wie der Artikel 62 der neuen Verfassung zu interpretieren sei, be— stritten ist. Ich habe weiter darauf hingewiesen, daß man aus der verstärkten Stellung des Landtages als des alleinigen Gesetzgebers vielleicht den Schluß ziehen könne, daß der Artikel 6 nicht so weit ausgelegt werden dürfe wie der Artikel 64, also auf Initiativanträge nicht ausgedehnt werden dürfe. Ich habe aber auch weiter gesagt: schon deshalb, weil die Frage zweifelhaft ist, hat die Regierung nicht die Anregung gegeben, nun etwa die abgelehnte Vorlage auf dem Wege eines Initiativantrages wieder aufzunehmen, sondern sie hat sich mit den Regierungparteien dahin verständigt, daß nunmehr eine andere, von der abgelehnten Vorlage in den ent— scheidenden Punkten abweichende Vorlage in der Form eines Initiativ⸗ antrages vorgelegt werde.

Dann ein Zweites! Der Herr Abgeordnete Dr. von Campe ist soeben noch einmal darauf zurückgekommen, ob die Vorlage aus politischen oder aus sachlichen Gründen abgelehnt worden sei. Ich möchte dabei noch ausdrücklich hervorheben: wenn ich vorhin in der Auseinandersetzung, die ich mit dem Herrn Abgeordneten Jacobs⸗ hagen gehabt habe, stark unterstrichen habe, daß nach meinem Dafür⸗ halten die Ablehnung im wesentlichen aus politischen Gründen ich habe gesagt: nicht allein aus sachlichen, sondern im wesentlichen aus politischen Gründen erfolgt sei, dann habe ich damit keineswegs die Behauptung aufstellen wollen, daß nun etwa die Parteien nicht das gute Recht hätten, auch aus politischen Gründen eine Vorlage abzu— lehnen, und daß es einen Vorwurf enthalte, wenn man aus politischen Gründen handele. Meine Herren, das wäre ja eine Torheit ge—⸗ wesen. Jede Partei hat das Recht, aus sachlichen und aus politischen Gründen eine Vorlage abzulehnen oder anzunehmen, und sie muß es unter Umständen sogar aus politischen Gründen tun. Wenn ich in der Auseinandersetzung mit Herrn Abgeordneten Dr. Jacobshagen darauf Gewicht gelegt habe, daß hier wesentlich politische Gründe ausschlaggebend gewesen seien, so habe ich das zunächst deshalb getan, weil von ihm diese Frage angeschnitten war, und zweitens deshalb, um damit zu rechtfertigen, daß durch einen Initiativantrag der Par- teien die Frage der Hauszinssteuer wieder zur Debatte gestellt wird, weil eben entscheidende sachliche Gründe dafür sprechen, daß die An⸗ passung an die Vorschrift des Reiches durchgeführt wird.

Nun noch ein Drittes! Die Herren Abgeordneten Dr. Wiemer und Dr. von Campe haben gemeint, es sei bei einer schwachen Regierungsmehrheit zweckmäßig, daß auch mit den Oppositions⸗ parteien Fühlung gehalten wird. Ja, meine Damen und Herren, ich glaube, daß ich während der Beratung der Hauszinssteuer, ins⸗ besondere während der Ausschußberatung, mit allen Parteien nach Möglichkeit Fühlung genommen habe. (Sehr richtig! bei der Deutschen Demokratischen und bei der Sozialdemokratischen Partei.) Ich habe mich mit allen Antragstellern, die im Hauptausschuß irgendwelche Abänderungsanträge gestellt haben, eingehend über diese Anträge unterhalten und das Für und Wider reiflich erwogen. (Sehr richtig! bei der Deutschen Demokratischen und bei der Sozialdemokratischen Partei) Ich glaube nicht, daß mir der Vorwurf gemacht werden kann, die Fühlung mit den Oppositions⸗ parteien außer acht gelassen zu haben. (Zuruf rechts) Herr Kollege, mir als Ressortminister liegt es ob, mich mit Vertretern der Oppositionsparteien über ihre Anträge zu unterhalten und mit ihnen das sachliche Für und Wider zu erwägen; wenn es sich aber um die Frage handelt, ob zur Verabschiedung einer Vorlage eine Umbildung der Regierungskoalition erfolgen soll, dann, glaube ich, ist es nicht an erster Stelle Sache des Finanzministers,

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bedarf aufwenden. Nach dem heute geltenden Gesetz wenden wir bon den nichtfachlichen und sediglich polttischen Grünben auf. seiten sich über diefe Dinge mit den Parteien zu unterhalten. Aber auch nur 18 auf, tragen also insofern auch dem Reichsgesetzgeber nicht er Opposition gesprochen, Ich stelle fest, daß für meine le lulf, über diese 5 . ich ö . 3 offen . darf, mit

; ; ; ö Freunde auch sachliche Gründe genug v oc ie ; Rechnung. Da weiter der Landtag immer wieder verlangt, daß k . Ich er er der . . a . Vertretern der Deutschen Volkspartei unterhalten. Ich glaube

wir den Ertrag der Steuer halb und halb teilen, so müssen wir, Per Versuch gemacht wörden ist, mit uns in Verbindun l ir mi

; 2 . ö ; ht n ist, ĩ dung zu treten. daher nicht, daß man mir mit Recht den Vorwurf machen kann wenn wir W 35 nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes für den Febhaftes Sehr richtigi bei der Deutschen Volkspartei Der Herr daß ich es an Bersuchen, Fühlung zu nehmen, hätte fehlen lassen· allgemeinen Finanzbedarf aufwenden müssen und auf der anderen

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Finanzminister mag auch überlegen, ob nicht seine eigene Haltung Mir liegt doch vor allen Dingen daran, und zwar ganz ohne Rück⸗

85 , ,,, ü ir Lin gut Teil Schuld Schei j ü̃ Seite mindestens die Hälfte nach dem Willen des Landtags für Im ige, mi 1 es ö w erh, 63 sicht auf meine Person, daß man in diesen Dingen den Bedürf⸗

die Neubautätigkeit aufwenden wollen, unbedingt auf 40 8, kommen Asche Selte bei di ö 5 . 3 Rei ; t uswe . . ei dieser Vorlage hätte außer acht laffen wollen. W nissen des Staates und den Forderungen des Reiches Rechnung

Drittens weichen wir insofern vom Reichsgesetz ab, als das werden im Ausschuß nile gen, J ö trägt. Bravo! bei den Deutschen Demokraten und bei der Sozial⸗

Reichsgesetz eine Staffelung vorschreibt und diese Staffelung in Abg. Kilian (Komm) betont nochmals, die. Kommunisten demokratischen Partei) .

unserer Zwischenregelung noch nicht enthalten ist. Endlich weichen wollten durch Ablehnung der Vorlage einen Kampf in der Seffent. , Stendel (D. Vp) erinnert den Finanzminister daran,

6 43 r lichkei ; itere Mieterhöhun hg, ͤ wir viertens von dem Reichsgesetz insofern ab, als das Reichsgesetz lich i Lea . ö an,, , daß dieser in der zweiten . ge eb, nden ü. 85

bei den kleinen Einfamilienhäusern schlechthin die Freistellung vor⸗ kraten nur unfer dem Zwange der ei r * Finanzminister habe ihm gesagt, sieht, während die preußische Ordnung nur eine Ermäßigung für eintreten könnten. d e. rden, . ö. . 94 5 it ve e , . unbelastete und gering belastete Eigenhäuser kennt. In diesen Abg, . von Campe (D. Vp. teist die Auffassung des ö 14. . . . . h k . Punkten muß also, wenn wir den Geboten des Reichsgesetzgebers i min e en r nn ri n ffn ad fn bes. Geseb's in Verbindung getreten sei. Hie e , arteien Rechnung tragen wollen, die Anpassung unter allen Umständen durch. auch Politische Gründe für die Ablehnung bes ,, hätten durchaus die ele genhe t gehaht. das Gesetz fe zu fa n

geführt werden. r ! auch die Deutsche Volkspartei die Möglichkeit gehabt hätte, bor. Ostern maßgebend gewesen; allerdings natürlich' auch sachliche stimmen. Diese Gelegenheit habe man nicht benutzen wollen.

Wie liegen die Dinge nun nach dem preußischen Recht? Die Gründe. Guru links; Ist daͤg nicht basselbe bet Ihnen? 4h P ̃ e . ; in n abgelehnte Vorlage kann von der Staatsregierung nicht wieder ein- ö . pollständig abwegig seitens des Finanzministers, ö. n gc eh. 1 a. und es wird ihnen das

E. tei Vorwü de iti ; ; ; Röracht werden. Dem steht der Artikel 52 der Verfassung entgegen. Gründen etwas i ö y 16 . Damit schließt die Besprechung. Die Vorlage geht an

Es ist die Frage, ob die abgelehnte Vorla ĩ 8 ĩ i iti ü andi ge bon Parteien des kchtz; Hei, der Putschtebatte sind doch auch politischel Grüntee den zuständigen Augsschuß.

e nu tags im Wege eines Initiativantrags aufgenommen werden für die Ablehnung unseres Antrages guf Gen hrung bon Genug— Es folgt die zweite . , , , Iönnte, Auch diese Frage ist bestritten. Unter der Herrschaft des luung maßgebend gewefen. Kebhafte Justimmung rechts] Bei so die Erweiterung des Stadtkreises Potsdam. Artikels Sr er llt Verfassuig ist von der Vudtetkemmn isston hei Albaften Mehrheitsperhältnissen, wie fie jetz; im Landtag für Für den Ausschuß empfiehlt des Landtags die Mein j e gierung sinp, müßte die Staalcregierung Fühlung auch mit Ag Dr. von Kries (D. Nat) als Berichterstatter die An=

Landtags die Meinung geäußert worden aber das liegt den nicht in der Regierung verkren Part h M ĩ i weit zurück daf der Antike . = J e 9 8 vertretenen Parteien nehmen. it einer nahme der Vorlage, durch den die Gutsbezirke Tornow und Pots dam⸗ . daß der Artike 64 dem nicht entgegenstünde, daß Zufallsmehrheit kann man auf die Dauer den Stagt Preußen nicht Gut fowie eine ganze Anzahl von Parzellen des Gutsbezirks Plan« Stelle einer abgelehnten Regierungsvorlage ein Initiativantrag regieren. Der Antrag meines Parteifreundes Stendel, die Borlage tagen baus mit der tadtgemeinde Potsdam vereinigt werden.

der Parteien ein ü über die Hauszinssteuer heute ab setz ts der A . . - ; ngebracht würde. (Abg. D. Dr. von Campe: Der J teu, heute quzu setzen, entsyrang der Auffassung, Die Vorl d prheit 8 . ; durch d lizeic ie ; Die Vorlage wird mit großer Mehrheit in allen Lesungen Landtag hat das aber desabouiert) Ganz recht, ich habe auch , Ein e , . i endgültig verabschiedet, ebenso eine andere * Aenderung

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e. gesagt, daß die Budgelkommission diese Meinung geäußert hat. in der Mitte) der Amtsgerichtsbezirke Tilsit, Ragnit und Heinrichswalde. e r dee, erer, , . Dann kommt der Etat der Lotterieverwaltung

geber ist, z ; , r . rfass . 4 h * . öͤnnte man gute Gründe dafür finden, daß Artikel 62 alten Verfassung oder der Artikel 62 der neuen Verfassung sich nur zur zweiten Beratung, der vom Hauptausschuß zur unver'

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6 6 8 . 21 z . andere ist als früher, daß heute der Landtag der alleinige Gesetz⸗ noch ein paar kurze Bemerkungen. Die Frage, ob der Artikel 64 der .

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utigen Verfassung einen entsprechenden Initiativantrag des auf Regierungsvorlagen beschränke oder sich auch auf Initiativ⸗ änderten Annahme empfohlen wird.