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Deutscher Reichsanzeiger
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Preußfischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, — Neichsmarn.
Anzeigenpreis für den Raum
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den 1 einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petih 1,05 Neichsmark, Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die * U 1. einer 3 gespaltenen Emheitszeile 1,75 Reichsmark.
Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin Sñw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Mr. 124. Neichsbankgirokonto.
Berlin, Dienstag, den J. Juni, abends. Poftschecktonto: Bertin ais2. 1926
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließzlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Denutsches Reich. Erlaß über den Uebergang der dem Reichswirtschafts ministerium bisher unterstellten Dienststellen der Seeschiffahrt auf das Reichs vverkehrsministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe elnes neuen Renten— bankscheins zu 5 Rentenmark.
Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise. x Q m,,
Amiliches.
Dentsches Reich. Erlaß über den Uebergang der dem Reichswirtschafts— ministerium bisher unterstellten Dienststellen der Seeschiffahrt auf das Reichsverkehrsministerium. Gemäß 5 65 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Reichsministerien bestimme ich auf Grund des Beschlusses der Neichsregierung vom 25. März 1926, daß gleichzeitig mit den
. das Reichskommissariat für See⸗ ĩ
zvermessußg, das Reichsoberseegmt, die Reichskommissare
ei den. Seeämsern, die Reichsprüfungsinspektoren und die
Technische Kommission für die Seeschiffahrt aus dem Geschäfls⸗
bereich des Reichswirtschaftsministers auf den Geschäftsbereich des Neichsverkehrsministers übergehen.
Berlin, den 26. Mai 1926. Der Reichskanzler. Marx. Der Reichsverkehrsminister. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Krohne. . Curtius.
Deutsche Rentenbank.
Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß vom 15. Juni 1926 ab neue Rentenbankscheine über 5 Rentenmark mit dem Ausstellungs datum 2. Januar 1926 aus⸗ gegeben werden. Die neuen Scheine, deren Beschreibung wir nachstehend veröffentlichen, treten an die Stelle der bisher ausgegebenen Rentenbankscheine über 5 Rentenmark vom 1. November 1923; die noch umlaufenden Scheine der alten Art behalten aber bis auf weiteres ihre volle Gültig keit.
Beschreibung des Rentenbankscheins über 5 Rentenmark vom 2. Januar 1926.
Der neue Rentenbankschein über 5 Rentenmark ist 74 3 133 mm groß und auf weißem, mit einer Riffelung versehenem Papier gedruckt. Das rechts seitig im Papier eingesormte Wasserzeichen stellt ‚Aehren und Kornblumen“ dar. Die Wirkung dieses Wasserzeichens wird durch die hellblaue Tönung des Papierstreifens, der orangerote und grüne Fasern enthält, erhöht.
Auf der Vorderseite befindet sich rechts ein etwa 38 mm breiter Schaurand, der in seinem oberen Teil die Bezeichnung
5 Renten⸗ mark trägt. Das von einem Zierrand f n Druckbild zeigt auf der rechten Hälfte, von einem viereckigen Rahmen umgeben, das Kopf⸗ bildnis eines Landmädchens mit einem Aehrenbündel. Darunter ist ein reichverziertes Linienstück mit der schwarzgrünen Wertzahl „Hh“ angebracht. Das linke, größere Feld trägt auf einem in den Farben hellbraun und blau spielenden Zahlenuntergrund folgende Beschristung in schwarzgrüner Farbe und deutschen Buchstaben:
Rentenbankschein Fünf Rentenmark
Ausgegeben auf Grund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 (RGBl. 1 S. 963).
Berlin, den 2. Januar 1926. Deutsche Nentenbank Verwaltungsrat und Vorstand. Lentze. Brandes. Crone⸗Münzebrock. Dietrich. Gennes. Hillger. Johannssen. Gr. Kalckreuth. Kayser. Kutscher. Frh. v. Psetten. Seelmann. Kißler. Lipp. Links neben den Unterschriften befindet sich der Trockenstempel
mit einem Aehrenbündel und der Umschrist: „Deutsche Rentenbank Berlin'. Reihenbezeichnung und Nummer sind oben links und unten
rech ts in roter Farbe aufgedruckt.
Die Rückseite zeigt links einen etwa 38 mm breiten un— bedruckten Schaurand. Das in den Farben violett⸗gelbbraun⸗hellgrün spielende Druckbild besteht aus einem Guillochengrunde mit dem schwarzgrün gedruckten Aehrenbündel in der Mitte. Darüber stehen in der gleichen Farbe die Worte: „Deutsche Rentenbank“, darunter die Wertbezeichnung ‚Fünf Rentenmark“ und der dreizeilig angeordnete Strafsatz. Die vier Ecken sind durch Zierstücke mit der Wertziffer „5h ausgefüllt.
Berlin, den 31. Mai 1926.
Deutsche Rentenbank. Kiß ler. Lipp.
Bekanntmachung.
Beim Brennstoffverkauf frei Eisenbahnwagen ab oberrheinischen Umschlagplätzen gelten für die Erzeug⸗ nisse des Ruhrreviers (Kohlensyndikat für den Bezirk des niederrheinisch⸗westfälischen , , n vom 1. April
1926 ab die in unserer Bekanntmachung vom 12. November 1924 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 268 vom 12. November 1924) genannten Zuschläge vermindert bei Kohlen, Brechkots 1, 2, 35, 4 und Perlkoks um 375 Pfennige je Tonne.
Berlin, den 31. Mai 1925.
Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Stutz. Keil.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hält Freitag, den 4. Juni 1926, 5i/ Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Parlamentarische Nachrichten.
Der ens sihl Hu des Preußischen Land- tages beschäftigte sich in seiner gestrigen ersten Sitzung nach Pfingsten mit der Vorlage über die Bewilligung weiterer Staats- mittel für die Erweiterung und Einschleusung des Fischerei⸗ hafens zu Wesermünde. Durch die Vorlage wird das Staatsministerium ermächtigt, zu dem genannten Zweck außer den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln weitere 13 Mil⸗ lionen nach Maßgabe des von dem zuständigen Minister fest⸗ zustellenden Planes zu verwenden. — Abg. Leinert (Soz.) gab als Berichterstatter, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher . zufolge, der Ansicht Ausdruck, daß die jetzige Zersplitterung im alten Fischereihafen unwirtschaftlich sei. Im neuen Hafen solle man die Rentabilität durch eine Zusammen⸗ fassung zu Großbetrieben heben. Ferner . eine großzügige Pro⸗ paganda für Fische zu wünschen. — Minifsterialdirektor Fagues machte darauf aufmerksam, daß ein Fischereihnfen an sich kein gewinnhringendes Unternehmen sei. Der alte Fischereihafen werfe 1 bis 11 Prozent Zinsen ab. Der Nutzen liege auf volkswirtschaftlichem Gebiet, man müsse danach streben, Hundert tausende, die für Einfuhr ausgegeben würden, zu ersparen. — Abg. Metzenthin (D. Vp.) bekämpfte den Gedanken der Zentralisation mit der Begründung, daß die jetzige Organisation durch die Entwicklung bedingt sei. Auch er . Förderung der Propaganda für Fische. — Abg. Weis serm el (D. Nat) war gleichfalls Cen eine Zentralisation, da der Mittelstand Schaden leide. ie Vorlage selbst hält er für notwendig zur Hebung der Seefischerei, der Stadt Wesermünde und zur Förderung der . Volkswirtschaft. — Abg. Hermes Zentr) be ij gleichfalls die Vorlage und erkannte die err irrsch Minh Einstellung der Staatsregierung an. Den Gedanken der Zentralisation solle man nicht ohne weiteres ablehnen. Bei dem neuen Hafen müßten zum mindesten Be⸗ trachtungen üher eine rationellere Ausnutzung angestellt werden. — Ahg. Waentig (Soz.) wies auf die Zersplitterung hin und wünschte Rationalisierung. — Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) betonte, man müsse bei Zentralisationsbestrebungen vorsichtig sein. Der Anstoß müsse aus den Unternehmungen selbst kommen, nicht aber dürfe der Staat die Bewirtschaftung in die Hand nehmen. Zu warnen sei vor der y hr eines zentralisierten Monopolbetriebes. Ministerialdirektor Jagues erklärte weiter, daß er der Frage der Zentralisation persönlich fl egen⸗ überstehe; die Erfahrungen aus der Kriegswirtschaft mahnten zur Vorsicht. — Abg. Biester ö Vereinigg.), warnte ebenfalls vor der Zentralisation. — Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) wandte 9 dee, daß man die i, . Gestaltung der hannoverschen Schiffahrt, die eine Partenschiffahrt sei, nicht erücksichtige. Die Vorlage wurde 6 gegen die Kom⸗ munisten angenommen, dazu ein Antrag der Regierungsparteien, der das Stagtsministerium ersucht, mit allen Mitteln auf eine Hebung des Fischverbrauchs hinzuwirsen und zu diesem Zwecke n . 1. die rationelle Behandlung der in den 36 eingehrachten Fische unter Ausnutzung aller modernen Hilfs⸗ mittel und unter möglichster Vermeidung unwirtschaftlicher Zersplitterung, nach einem deutschngtionalen Zusatzantrag, ferner unter Schonung der mittelständischen Betriebe zu fördern;
wolle an einer Komödie, die erneut vor Geri
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2, die Zusammenarbeit mit der Reichsregierung dahin u ver⸗ tiefen, 4 wesentlich größere Mittel als bisher u die Prüfun neuer Fis fe wn fehheben zur , estellt werden; 3. für weitgehende Anwendung geeigneter Methoden zur pfleg⸗ lichen Behandlung der Fische im Binnenlande Sorge zu. tragen; 4. größere Mittel für die. Förderung des Instituts für See⸗= ischerei bereitzustellen. Die Vorlage wegen Uebertragung der taatlichen Hafenanlage in Duisburg an eine d n horn ie gleichfalls auf der Tagesordnung stand, wurde au Mittwoch vertagt.
— Der Geschäftsordnungsausschuß ,, schen Landtages behandelte . die Frage, ob im FalC' Wulle die Immunität aufgehoben werden soll. Bekanntlich it gegen den Abgeordneten Wulle die Beschuldigung der Anstiftung zum Fememord erhoben worden. Von kommunistischer Seite wird, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs- verleger, in einer Erklärung gegen den Antrag Stellung ge⸗— nommen. In dieser Erklärung heißt es, daß die kommunistische Fraktion den Antrag ablehne, weil sie sich nicht mitschuldig ö t zur Verschleieru
der Fememorde gespielt werden solle. Die kommunistische Fraktion halte unter Hinweis auf öfsentlich bekannte Vorgänge, wie sie zum Beispiel in der Schrift: „Vier Jahre politischer Mord“ dargestellt ö. es für ausgeschlossen, daß die Gerichte und Richter des ,,. Klassenstaates gewillt oder fähig seien, die intellek⸗ tuellen Urheber der Feme⸗ und Meuchelmorde festzustellen und sie zu verurteilen. Sie seien vielmehr bestrebt, die Zusammenhänge zwischen den Urhebern und den ausführenden Personen zu ver⸗ schleiern. Es zeige sich das enge Kampfbündnis zwischen den Führern der Konterrevolution und den Richtern der bürgerlichen Klassengerichte gegen die Arbeiterklasse, das die Richter zu Mit- schuldigen an den Verbrechen mache, die von den Führern der Konterrevolution an zuviel wissenden oder abtrünnigen Anhängern und an der . verübt würden. Der Antrag des Justiz-⸗ ministers fordert die Aufhebung der Immunität, weil der Ver⸗— dacht besteht, daß der Abgeordnete Wulle im Jahre 1923 in Berlin an einer Verabredung teilgenommen habe, zu deren Bestrebungen es gehöre, den preußischen Minister Severing, ein Mitglied der republikanischen Regierung des Landes Preußen, durch den Tod zu beseitigen, und zwar, indem er Grütte⸗Lehder zur Begehung des Mordes aufforderte und die Tat mit ihm verabredete; ferner, daß er im November 1923 in Berlin den Grütte⸗Lehder durch Ueber—⸗ redung dazu angestiftet habe, den Kaufmann Heinrich Dammers zu ermorden. Abg. Nuschke (Dem.) wies als Berichterstatter ausführlich auf die Zeugenaussagen Grütte⸗Lehders vor dem Untersuchungsausschuß hin. Diese Aussagen allein hätten aber nicht den Strafverfolgungsbehörden Veranlassung gegeben, gegen Wulle vorzugehen, vielmehr die Tatsache, daß die neuen Ver⸗ nehmungen der Zeugen ergäben, daß Grütte⸗Lehder entgegen seiner ersten Aussage die gleichen Angaben den Zeugen gegenüber um die Zeit des Mordes herum getan habe, zu denen er sich jetzt bekenne. Ferner stellt das Ersuchen des Fustizministeriums sest, daß die Angaben des Abgeordneten Wulle, sein Verhältnis zu Grütte⸗ Lehder sei nur ganz lose gewesen, mit den Tatsachen in Widerspruch e. Die Vernehmung der Zeugen hahe ergeben, daß Wulle ent⸗ gegen seiner Behauptung wiederholt, nicht nur einmal, mit Grütte⸗ Lehder zusammengewesen sei, und daß auch sein ganzes Verhältnis zu Grütte⸗Lehder auf enge Bekanntschaft hindente. Der Bericht= erstatter schloß mit dem Amrage, dem Ersuchen auf Aufhebung der Immunität stattzugeben. Ein Antrag auf Verhaftung sei ent— sprechend der Uebung des Preußischen Justizministeriums nicht gestellt worden. Er nehme an, daß die Strafverfolgung eine solche Verhaftung auch nicht beabsichtige und daß, wenn es im weiteren Gange der Untersuchung nötig werden sollte, ein Beschluß des Landtages darüber noch herbeigeführt werde. In der Aussprache wurde dieser Anschauung vom Sbersustizrat Dr. Wirth ausdrücklich ugestimmt- Abg. Koerner (Völk) stimmte dem Antrage des ö auf Genehmigung zu, erklärte aber, Grütte⸗ Tehder sel ein pathologischer Lügner. Die Deutschnationalen ließen durch die Abgeordneten Koch⸗Oeynhausen, Kenke! und Martenl ihre Zustimmung gleichsfalls erklpen. Die Sozial= demokraten betonten durch die Abgeordneten Heilmann und Dr. Rofenfeld, daß Grütte⸗Lehder nicht von Sachverständigen als pathologischer Lügner bezeichnet worden sei, sondern daß erg um die Widerrufung seines ersten Geständnisses vor der Auffindung der Leiche des Bammers pfychologisch zu begründen, sich selbst so bezeichnet habe. Für das Zentrum führte Abgeordneter Stieler aus, daß es nicht Aufgabe des Landtages sei, Schuld oder. Unschuld zu prüfen. Auch die Würdigung von Zeugen und Zeugnissen falle nicht in die Kompetenz des Landtages. Würde ein so schwerer Verdacht von der 2e behörde ausgesprochen, so müsse man dem Antrag auf Strafverfolgung Raum geben. Hierauf. wurde der Antrag auf Aufhebung der Immunität gegen die beiden kommu⸗— nistischen Stimmen angenommen.
— Der Feme⸗untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages setzte nach der Pfingstpause gestern seine Verhandlungen 6 unächst erstattete Bericht⸗ erstatter Abg. Kuttner (Soz.) dem Nachrichtenbüro des Vexeins deutscher Zeitungsverleger ufolge, den Bericht, über den Akten⸗ inhalt in Sachen Grütke⸗Lehder. Es handelt sich dabei um fünf umfangreiche Bände. Dabei hat der Berichterstatter die Akten der Ermittkungsverfahren gegen Ahlemann und Genossen noch gar nicht berücksichtigt. Zwei Momente, so art Abg. Kuttner aus, wären es hauptsächlich gewesen, die für den,. Bericht hervor⸗ 6 seien: die Frage der Anstiftung Grütte⸗Lehders und
r Glaubwürdigkeit des Mörders. Ueber das Thema „An⸗ stiftung“ enthielten die Akten so gut wie gar nichts. Eine Unter⸗
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