1926 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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den Grundstock der Kapitalienfonds der Krane gebildet. (Sehr richtig! links) Dieser Streit ist also alt, und er wäre wahr⸗ scheinlich überhaupt nicht in die Erscheinung getreten, wenn don seiten der Krone in dem ganzen Jahrhundert, aber insbefondere in den Zeiten der Reaktion, der große Standpunkt eingehalten worden wäre, wie er von Friedrich II. eingenommen war und wie er in den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts zum Ausdruck kommt. (Sehr richtig! links) Wenn es hier nun einmal auf eine grund— sätzliche Auseinandersetzung ankommt, so muß ich auch auf diese Dinge eingehen. Im Allgemeinen Landrecht steht mit dürren Worten: Alle Arten der Staatseinkünfte, welche aus dem Besteuerungs⸗ recht, aus dem besonderen Staatseigentum, den nutz- baren Regalien und anderen Staatsabgaben fließen, werden unter der Benennung des Fiskus begriffen und haben besondere Vor— zugsrechte. Dann heißt es weiter: Einzelne Grundstücke, Gefälle und Rechte, deren besonderes Eigentum dem Staate, und die ausschließende Benutzung dem Oberhaupte desselben zukommt, werden Domänen⸗ oder Kammergüter genannt. Weiter: Auch diejenigen Güter, deren Einkünfte zum Unterhalte der Familie des Landesherrn gewidmet worden, sind als Domänen⸗ güter anzusehen. Und dann weiter: Damit das Oberhaupt des Staates die ihm obliegenden Pflichten erfüllen und die dazu erforderlichen Kosten bestreiten könne, sind ihm gewisse Einkünfte und nutzbare Rechte beigelegt. (Hört, hört! links) Das Allgemeine Landrecht geht davon aus, daß der gesamte unbewegliche Besitz ein Eigentum des Staates sei (sehr richtig! links), und daß der König nur Anspruch auf gewisse Einkünfte dieses unbeweglichen Vermögens habe, damit das Ober⸗ haupt des Staates die ihm obliegenden Pflichten erfüllen und die dazu erforderlichen Kosten bestreiten könne. (Hört, hört! links.) Das ist der grundsätzliche Standpunkt des All— gemeinen Landrechts, wie er auch vom Freiherrn vom Stein vertreten worden ist, als die Frage erörtert wurde, ob ein Teil der Domänen abverkauft werden dürfe, um die Schulden des Staates aus den Befreiungskriegen zu decken. Das ist der grund⸗ sätzliche Standpunkt, der auch von den späteren Justizministern und Finanzministern in den Auseinandersetzungen mit der Krone vertreten worden ist. (Zurufe rechts.)

Der Herr Abgeordnete von Rohr hat auch einige öffentliche Reden von mir in die Debatte gezogen. Es ist richtig, meine Damen und Herren, ich habe neulich in Dortmund bei einer Reichsbanner⸗ versammlung eine Rede gehalten und habe auch jüngst in Bochum und Hagen Reden gehalten und habe dabei auch Stellung ge⸗ nommen zur Frage der Fürstenabfind ung. Wenn der Herr Abgeordnete von Rohr gemeint hätte, es wäre meine Sache gewesen, in diesen Dingen Aufklärung zu schaffen, weil ich diese Dinge kenne ja, Herr Abgeordneter von Rohr, ich kenne diese Dine allerdings. Wenn ich Aufklärung hätte schaffen wollen und die Zeit dazu gehabt hätte, hätte ich all das vortragen müssen, was ich hier eben vorgetragen habe. (Sehr gut! links. Unruhe rechts) Das ist der Standpunkt des preußischen Staates, wie er in dem Rechtsgutachten vom Jahre 1922 dargelegt worden ist. akute Frage werde ich gleich kommen. Aber wenn die Forderung erhoben wird, daß in diesen Dingen Aufklärung geschaffen werden müßte, und wenn die Forderung an die preußischen Staats— minister gerichtet wird, dann hätte ich, wenn ich die Zeit dazu hätte, die Verpflichtung, darzulegen, wie ein hundertjähriger Streit zwischen der Krone und dem Staat stattgefunden hat, und welches der Rechtsstandpunkt des Staates ist. (Z3urufe rechts.) Dieser Rechtsstandpunkt war im Rechtsgutachten dargelegt, das im Jahre 1922 im preußischen Finanzministerium ausgearbeitet worden ist. Das Ergebnis dieses Rechtsgutachtens ist, daß Flatow⸗ Krojanke zu Unrecht der Krone zugefallen ist, daß Schwedt⸗ Vierraden zu Unrecht der Krone zugefallen ist, daß Wusterhausen zu Unrecht der Krone zugefallen ist. Sehr richtig! links. Leb⸗ hafte Zurufe rechts. Große Unruhe. Glocke des Präsidenten.)

Ich will noch auf eine andere bedeutsame Frage eingehen. Auch in späteren Jahren haben Auseinaudersetzungen zwischen

Krone und Staat stattgefunden. Ich erinnere hier an den Ver⸗

tauf des Akademieviertels. (Sehr richtig! links.) Seinerzeit ist das Akademieviertel als Eigentum der Krone be⸗ trachtet worden. Der Staat hat es im Tausch erworben, und man hat außerdem der Krone noch mehr als acht Millionen dafür ge⸗ geben. (Hör, hört! links) Nachher hat sich das Staatsministerium auf den Standpunkt gestellt, daß dieses ganze Geschäft zu Unrecht erfolgt sei, und daß man zu Unrecht davon ausgegangen sei, daß

Aufklärung schaffen wollte, hätte man auch in dieser Frage als den Rechtsstandpunkt des Staates darlegen müssen, daß auch dieses Geschäft zu Unrecht erfolgt ist, und daß auch hier die Krone Vor⸗ teile erworben hat, die ihr nicht gebühren. (Hört, hört! links. Lebhafte Zurufe rechts. Glocke des Präsidenten. )

Der Volksentscheid ist in der Verfassung vorgesehen, und das deutsche Volk ist nach der Verfasfung in der Lage, auch ein Reich s⸗ gesetz auf diesem Wege ergehen zu lassen. Also von einem Raub kann ganz gewiß keine Rede sein. (Lebhafte Zurufe rechts. Große Unruhe. Glocke des Präsidenten) Von dem damaligen Gesetzgeber das war der König allein ist zugunsten der Krone entschieden worden. Nunmehr soll der heutige Gesetzgeber in dieser Auseinandersetzung entscheiden. Wie er entscheiden wird, weiß ich nicht, aber jedenfalls kann man seine Entscheidung unter keinen Unständen einen Raub nennen (lebhafte Zurufe rechts), wie ich es nicht wagen würde, die Entscheidungen, die in diesen Dingen früher getroffen worden sind, einen Raub zu nennen.

Nun zu der vorliegenden Frage selbst und zu meiner Haltung in diesem ganzen Streit!

Es ist richtig, daß wir im vorigen Jahre einen Vergleich abgeßchloffen haben und daß ich damals diesen Vergleich befürwortet und dem Staatsministerium vorgeschlagen habe, ihn zu billigen. (Hört, hört! rechts) Aber ich habe immer wieder darauf hingewiesen, daß die preußische Staatsregierung diesen Vergleich nur deshalb abgeschlossen habe, weil damals mit einem Eingreifen des Reichsgesetzgebers nicht mehr zu rechnen war

chört, hört! links Lachen und Zurufe rechts), und weil es für den preußischen Staat einen ungeheuren Schaden bedeutet haben würde, wenn die Auseinandersetzung in vielen Einzelprozessen vor

den Gerichten ausgetragen worden wäre. (Sehr wahr! links.

Unruhe und Zurufe rechts) Nein, meine Damen und Herren, es handelt sich hier um gar kein Mißtrauen gegen die Gerichte! Mir liegt es durchaus fern, den Gerichten in irgendeiner Form einen Vorwurf zu machen, und ich habe mich immer dagegen gewehrt, daß ich den preußischen Richtern einen Vorwurf machen wollte. (Lachen und Zurufe rechts) Nein, Sie müssen mich nur einen Augenblick ausreden lassen! Meine Damen und Herren, Sie müssen noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückgehen. Wenn in diesem jahrhundertelangen Streit vielfach der König selber durch Kabinettsorders zugunsten der Krone entschieden hat chört, hört! bei den Kommunisten), dann sind diese Kabinettsorders für die Gerichte bindend. (Hört, hört! links) Wenn nun diese Kabinetts⸗ orders einfach von den Gerichten zugrunde gelegt werden, dann kann auf diese Weise der jahrhundertealte Streit nicht zu einem gerechten Ende geführt werden. (Lebhafte Zustimmung links. Unruhe und andauernde Zurufe rechts) Und aus diesem Grunde habe ich immer ausgeführt, daß der preußische Staat die Ent⸗ scheidung nicht den Gerichten in Einzelprozessen überlassen könnte.

Nun haben wir einen Vergleich geschlossen. Trotz dieses Ver⸗ gleiches hat die preußische Staatsregierung ihren Rechtsstandpunkt doch in keiner Weise aufgegeben! Der Rechtsstandpunkt der preußischen Staatsregierung ist heute genau der gleiche wie vor einem Jahre: wir stehen auch heute noch auf dem Standpunkt, daß die Ansprüche des preußischen Staates, so wie sie in dem

Rechtsgutachten als begründet dargelegt werden, von Rechts wegen

auch begründet sind. Wenn wir gleichwohl diesen Vergleich ab geschlossen haben, so haben wir das getan, weil man bei einem Vergleich eben nachgeben muß; es ist bei einem Vergleich eben nicht möglich, den Rechtsstandpunkt voll und ganz durchzuführen. Beim Reichsgesetzgeber gab es keine Hilfe, bei den Gerichten konnten wir aus den eben dargelegten Gründen uns unser Recht nicht holen; infolgedessen haben wir uns zu einem Vergleich verstanden und haben dabei allerdings unseren Rechtsstandpunkt im wesentlichen aufgeben müssen. (Unruhe und Zurufe rechts.)

Nun machen Sie, meine Damen und Herren, mir den Vor— wurf, daß ich, als die Sache im Reichstage neu aufgeworfen wurde, mich darum bemüht habe, dem Reichsgesetz eine Fassung zu geben, bei der der preußische Rechtsstandpunkt zur Geltung kommen sollte. Man hat zunächst einmal das möchte ich mit Rücksicht auf den Vergleich sagen, den Herr Abgeordneter von Rohr gebraucht hat als Staatsmann andere Rücksichten zu nehmen wie als Privatmann. (Widerspruch und Zurufe rechts.) Jawohl, der Staatsminister hat nur nach der Staatsraison zu handeln, nichts anderes. (Lebhafte Zustimmung links) Aber ich bestreite, daß ein Privatmann in einem solchen Falle anders handeln könnte, und ich will versuchen, das an einem Beispiel darzulegen. Setzen Sie einmal den Fall, meine Damen und Herren, daß ein Vormund für sein Mündel einen Vergleich über Aufwertungsfragen abschließt und daß, bevor dieser Vergleich vom Vormundschaftsgericht genehmigt wird, eine Aenderung der Auf— wertungsgesetzgebung eintritt, auf Grund deren nunmehr der Vor— mund für sein Mündel viel weitergehende Rechte geltend machen könnte als vorher. Was würde der Vormund tun, was wäre seine Pflicht? Er würde zum Vormundschaftsgericht gehen und sagen: ich bitte, diesen Vergleich nicht abzuschließen; dieser Vergleich ist unter einer anderen Gesetzgebung abgeschlossen worden (lebhafte Zurufe rechts); ich habe die Interessen meines Mündels wahrzu⸗— nehmen; ich bitte daher, den Vertrag nicht zu genehmigen. Ich würde als Vormund so gehandelt haben. Hier liegen die Dinge genau so.

Die Sache ist im Reiche von neuem aufgegriffen worden durch einen demokratischen Antrag. Ich möchte hierbei in Parenthese bemerken, daß ich auf die Stellung dieses demokratischen Antrags keinen Einfluß gehabt habe, auch nicht negativ. (Zurufe rechts.) Nein, das ist durchaus nicht der Fall. Dieser Antrag ging dahin, den Ländern die Möglichkeit zu geben, im Wege der Gesetz⸗ gebung die Auseinandersetzung zu regeln. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß, wenn der Reichsgesetzgeber eingreifen wollte, die Annahme dieses Antrags das Beste gewesen wäre. Denn dann hätte der preußische Landesgesetzgeber die Frage hier im Landtage

regeln können, und zwar mit Rücksicht auf das preußische Be⸗

dürfnis. Im Reiche sind dann die Dinge anders gelaufen. Der Reichstag hat sich auf den Standpunkt gestellt, er selbst wolle die Dinge regeln. Es wurde ein Entwurf von den Mittelparteien ausgearbeitet, der ein Schiedsgericht vorsah und gewisse Richt⸗ linien, nach denen dieses Schiedsgericht handeln sollte. Nunmehr bin ich aufgefordert worden, an den Beratungen des Rechtsaus⸗ schusses teilzunehmen und den Standpunkt der preußischen Staats⸗

regierung darzulegen, und ich habe dort grundsätzlich gesagt: wenn ) ö der Reichsgesetzgeber jetzt eingreift und uns die Ermächtigung gibt, das Akademieviertel Privateigentum sei. Wenn man also weitere

die Auseinandersetzung mit der Krone auf dem Wege des preußischen Gesetzes zu regeln, so werden wir von dieser Er⸗

mächtigung Gebrauch machen, weil wir unsererseits den Vergleich

geschlossen haben, als keine anderen Möglichkeiten da waren, und weil wir immer der Meinung gewesen sind, daß durch den Ver⸗

gleich der Rechtsstandpunkt des preußischen Staates nicht gewahrt

worden ist. Wenn es nun weiter darauf ankam, diesen Entwurf, der dort im Reichstag beraten wurde, zu gestalten, so war es ganz selbstverständlich, daß ich vom Standpunkt der preußischen Staats⸗ regierung aus alles tun mußte, diesem Gesetzentwurf eine solche Gestalt zu geben, daß dabei der Rechtsstandpunkt des preußischen Staates, wie er in der Denkschrift von 1922 niedergelegt ist, nach Möglichkeit zur Geltung komnit. Wenn ich anders gehandelt hätte, würde ich einfach meine Pflicht als preußischer Staats⸗ minister nicht getan haben. (Sehr richtig! links) Ich glaube also, daß in dieser Hinsicht keine Vorwürfe gegen mich erhoben werden

können.

Herr von Rohr hat eben noch bemängelt, daß ich draußen im Lande jetzt nicht zu der Frage des Bolksentscheids selbst Stellung genommen habe. Herr von Rohr, ich habe zu diesen Fragen Stellung genommen und habe in den Versammlungen kein Hehl daraus gemacht. (Zuruf rechts: Welchen demokratischen Stand⸗ punkt haben Sie da eingenommen? Heiterkeit rechts) Ich

trage in solchen Versammlungen den Standpunkt vor, den ich vor

meinem Gewissen verantworten kann. Ich habe kein Hehl daraus gemacht, daß ich persönlich den Volksentscheid nicht be⸗

grüßen würde (hört, hört! bei den Kommunisten), daß ich der

Meinung bin, daß diese Frage durch den Reichstag entschieden werden soll, und ich habe weiter dargelegt, daß ich mir die aller⸗ größte Mühe gegeben habe, den Volksentscheid zu verhindern und eine Lösung durch den Reichstag selbst herbeizuführen. (Hört, hört! bei den Kommunisten) Auf dieser Richtlinie sind meine ganzen Bemühungen gewesen, und wenn ich mich bemüht habe, Verhand- lungen mit den Mittelparteien im Reichstage und auch mit der Reichsregierung herbeizuführen und eine Einigung zwischen den Mittelparteien, der Reichsregierung und der preußischen Regierung herbeizuführen, so geschah das alles aus dem Bestreben, eine Ent- scheidung des Reichstags durch ordentliches Reichsgesetz in dieser Frage herbeizuführen und damit den Vollsentscheid zu verhindern. Das ist mein Standpunkt gewesen. Denn ich stehe nicht an, grund⸗ sätzlich zu erklären, daß ich es nicht für glücklich halte, wenn in dieser Frage durch Volksentscheid entschieden wird. Es wäre die Aufgabe des Reichstags gewesen, diese Frage zur endgültigen Ent⸗ scheidung zu bringen. Ich bedauere, daß es nicht geschehen ist. Ich habe mir die erdenklichste Mühe gegeben, diese Entscheidung des Reichstags herbeizuführen. Daß ich mich dabei bemüht habe, der Entscheidung des Reichstags eine Richtung zu geben, bei der auch der preußische Rechtsstandpunkt zur Geltung komme, wird mir niemand verargen können, und es war einfach die Pflicht, die ich als preußischer Staatsminister hatte. Bravo! links. Zischen rechts.)

Abg. Dr. Waentig (Soz.) weist den Vorwurf zurück, daß es den Sozialdemokraten an nationalem Gefühl mangele. Unter der Monarchie habe es dagegen leider an sozialem Gefühl ge⸗ mangelt. Die Fyage der Abfindung der früheren . sei aber nicht nur eine reine Rechtsfrage, sondern wesentlich eine politische Frage. Man solle sich an das lateinische Sprichwort erinnern: Summum jus summa iniuria! Die Behauptung des Abgeordneten Rohr, es handle sich beim Volksentscheid um einen Abrutsch vom Rechtsstandpunkt zum Standpunkt der Gewalt, sei unzutreffend. Der Redner fragt den Minister, ob und aus welchen Summen einer Reihe früherer reichsfreier Fürsten hohe Jahresrenten ge⸗ zahlt würden. Die Umstellung der Krongutsverwaltung sollte zweckmäßig bis zur endgültigen Regelung der Abfindungsfrage vertagt werden. Der Redner tritt für eine baldige Konzentration der heute noch sehr zersplitterten preußischen Bauverwaltung ein. Wichtige Bauangelegenheiten seien vom Finanzministerium als Fragen behandelt worden, zu denen der Landtag 3. eigentlich nur zustimmend zu äußern habe. Die Vorlagen würden dem Landtag immer erst im letzten Augenblick zugängig gemacht und müßten dann Hals über Kopf erledigt werden. ; .

Abg. Dr. von Richter (D. Bp) wendet sich gegen die Aus= führungen des Finanzministers in der Frage der ,, und erklärt, wenn die preußische Staatsregierung, vertreten dur den Ministerpräsidenten und den Minister für die Finanzen, einen Vertrag abschließt, dann muß man verlangen, daß die Regierung sich mik ihrer ganzen Kraft hinter den Vertrag stellt. Wir müssen bedauern, daß der preußische Finanzminister und die Staats- regierung überhaupt das nicht getan haben. Wir sehen darin etwas, was mit der Loyalität gegen einen Vertragsgegner und den wohlverstandenen Staatsinteressen nicht vereinbar war. æehhafte Zutufe links) Wenn jemand einen Vertrag abgeschlossen hat, mit dessen Durchführung der Bertragsgegner rechnet, und dann läßt, daß ihm andere den Vertrag Zerschlagen, und zwar ö ihm nahestehen, darauf liegt der Schwerpunkt, so müssen wir dagegen Einspruch erheben. Die geschichtlichen Ausführungen, die der Finanzminister gemacht hat, sind sehr zweifelhafter Natur. Ich glaube jedenfalls, daß die Pflicht des Finanzministers gewesen wäre, etwas ruhiger und weniger vom parkteidemokratischen Stand⸗

1

punkt aus Stellung zu nehmen. Gerade die Tätigkeit des Finanz- . ministers, die in die verschiedensten politischen Nessorts eingreift, verlangt, daß der Finanzminister möglichst bestrebt sein muß, über

den Pärteien zu stehen. Wir bedauern darum lehhaft, daß der der⸗ zeitige Finanzminifler in der letzten Zeit sich besonders stark in verschiedenen Berfammlungen, besonders des Reichs banners Schwarz⸗Rot⸗Gold, betätigt und auf diese Weise sich in rein politische Fiskusstonen hineinztehen läßt. Redner kommt dann auf die Spar- samkeitspolitik zu sprechen, die seitens des Finanzministeriums auch dem Landtage gegenüber viel stärker als bisher betont. werden müsse. Der Finanzminister müsse sich auch gegen Vorwürfe der Unpopularität stark machen. In der Frage des Spernhausumbaues würde man vielleicht zu einer anderen Lösung kommen, wenn es sich nicht bloß um die Sicherheit der Zuschauer und des Personals handelte, sondern wenn man in der Lage wäre, nur nach archi⸗ tektonischen Gesichtspunkten einen Neubau vorzunehmen. Zum Schluß wiederholt der Redner die Erklärung, es handele sich in der Fürstenabfindungssache um nichts weiter, als daß das Königshaus genau so zu behandeln sei wie jeder andere. Gu vu se links. Die Regierung sollte wirklich den Mut finden, der Verhetzung und den entstellenden Gerüchten entgegenzutreten, als ob das Königshaus bei der großen Not hesondere Vorteile genießen solle. .

Abg Kasper (Komm.) erklärt, für die Not dez Volkes habe ö. der Finanzminister nichts übrig; für das Fürstengesindel, für die ö. Polizei und für die Hurenjustis (der Redner wird zur Ordnung

.

gerufen) sei aber immer Geld da. Das sei eine feine Vepublik, die ö dem kleinen Bauern die letzte Kuh und das letzte Schwein aus ö

dem Stalle hole, damit er die Steuern bezahle. Wenn die so⸗

genannte Revolution die Monarchisten und Kapitalisten alle mit⸗ .

einander an die Laterne gehängt hätte, dann brauchten wir jetzt ö.

keinen Volksentscheid über die Auseinanderfetzung mit den Fürsten. Auch die preußische Regierung, die offen oder versteckt die Inter⸗ essen der Fürsten und Kapitalisten vertrete, werde einst hinweg⸗ gefegt werden von den werktätigen Massen; die Kommunisten 3

würden dafür sorgen.

Abg Falk Dem) meint, die maßlosen Ausführungen des Deutschnet tonalen von Rohr seien höchste Demagogie und er be⸗ dauere die ungewöhnlichen Angriffe des sonst von den Demokraten

geschätzten Volksparteilers Dr. von Richter gegen den Finanz⸗ ö derm man doch Dank für seine schwere Arbeit schulde. (Beifall in der Mitte) Der Vergleich mit den 4 war aßgeschloffen worden vorbehaltlich der Zustimmung des Preußif Lendtags. Glauben Sie, Herr von Richter, 2 sich für diesen Vergleich eine Mehrheit im Landtage gefunden

neter von Richter schüttelt verneinend den Kopf.) Dann aber kann

reußischen ätte? (Abgeord⸗

man dem Finanzminister nicht den Vorwurf der Illoyalitat machen. Aber es handelt sich ja gar nicht um die Person des

*

Finanzministers. Es handelt sich darum, ob nicht durch diese Rede

des Herrn Dr. von Richter die Möglichkeit schwer erschüttert worden ist, daß zwei Parteien, die jetzt getrennt kämpfen und doch so nahe verwandt sind, zusammen miteinander arbeiten. Ich sage zan glatt heraus: Ich kann es mit den Grundsätzen, mit denen ich groß geworden und ergraut bin, nicht vereinbaren, für diesen Volksentscheid zu stimmen. Na also! rechts Aber die Schuld der Reichsregierung Luther mit den deutschnationalen Ministern an dem Zustandelsmmen des Volksentscheides ist nicht klein. Wir wissen n, genau, daß leider unsere Anhänger im Lande uns die Gefolgschaft verweigern würden, wenn wir sie auf unseren Stand⸗ punkt festnageln wollten. (Gelächter rechts. Zuruf bei den Demokraten: Ihre Anhänger tun dasselbe) Die Kommunisten können sich bei den Herten von rechts bedanken für deren unfrei⸗ willige Agitation für den Bolksentscheid, für den Briefwechsel des Herrn von Claß mit dem Hause Doorn und für das schrankenlose, Eintreten für die angeblichen Fürstenrechte. Ich glaube nicht, daß der Volksentscheid die erforderliche Stimmenzahl aufbringen wird. Dann wird es Aufgabe des Reichstags sein, eine annehmbare Lösung zu finden, und dabei rechnen wir auf die Mitwirkung so⸗ wohl der Deutschen Volkspartei wie der Sozialdemokraten. Beifall in der Mitte) . V3

Abg. Müllc r ⸗Franken (Wirtschaftl. Vereinig) führt die gegenwärtig im deutschen Volke herrschende große Beunruhigung

k

Börsen⸗Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 126.

Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 Lou, 1 Peseta O. 809. 4. 1 österr. Gulden (Gol) 2, 009. 4. 1 G1d. österr. W. 1,70. . 1 Kr. ung. oder tschech. W. —= 0,88 . 7 GId. südd. W. 12,00 . 1 Gld. holl. W. 11 J0 . 1 Mark Banco 1,50 4K. 1 . W. 10 9090 Kr. 1 skand. Krone 128 4. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2, 16 6. 1 alter Goldrubel 9,20. 4. 1 Peso (Gold) 4,00 . 1 Peso (arg. Pap.) 115 4. 1 Dollar 420 6. 14fund Sterling 20,0 4. 1 Shanghal⸗Tael 7, 5xi0 4. 1 Dinar = 3,40 4. 1 Yen 2, 10 . 1310ty, 1 Danziger Gulden 0.80 4.

Die einem ter beigefügte Bezeichnung M be- Ei. daß . m mte ö oder Serlen der

etreffenden Emission lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier befindliche geichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht ftattfin det.

Das hinter einem Wertpapier bedeutet für Million.

Die den Altien in der zweiten Spalte beigefügten 2 a,. * . 2 ,, .

a e en den letzten zur Au ung ge⸗ kom menen . Ist nur ö 5 3 ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.

Be Die Notierungen für Telegr ische Aus⸗ 1 61 a nl rr ——

efinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ Per, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächften Börsen⸗ tage in ver Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 Combard 8). Danzig 7 (Zombard 8). Amsterdam soy. Brüssel J. Helsingfors 79. Italien J. Kopenhagen 55. London 8. Madrid 5. Dslo s Paris 6. Prag t. Schweiz 8 Stockholm . Wien ]

Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs z

6 Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000Doll, f.. 12. 82 63 do. 10—- 1000 Dgll. 25 Dt. Reichtsch. K* (Goldm. ), bi 86. 11.26 2 pausl. Af. 1006M 13 Bayer. Stoatzscha 53 ess. Dollaran

6Y h Preuß. Staatssch. * Thür. Staatsanl. v. 19236 ausl. ab 1.8. 80 683 Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.8. 29

Bei nachfolgenden We eren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Dt. Wertbest. A. b. 8 D. mz 1oob soopb bo.

ö

Dtsch. IV.. V. Reichs⸗ Schatz anwels. 1916, auß. 28 bis 1. 7. 8 . 1.1.7 3360

do. VI- IX. Agio ausl . 1.17 0,323 O0 26 do. Reichg⸗S i g. 1.4. 10 0, 8265

do. Reichsschatz 2 1923, Ausg. Tu. 81 15.5 0 1829

do. 1984, Ausg. Lu. 18.9 O, i6ßeb 6 —— K für 1 Milliarde

f. 3. Zinzf. 8—- 18

Deutsche Reichzanl... S versch. O. 3866 8 0, 38b 6

do. do. 4 do. O0. 366 0, 8g I5b

do. do. 3 do. O 3450 6 . 3660

do. do. 3 do. O0, 41256 9,4260

do. . 11.7 5, 8b e B, 8õb

do. Spar⸗Präm.-Anl. fr. Zins.] 0, 21756 6 G Zb a

7-161 reußSt.⸗-Schatz auslosb. ab Okt. 25 6.8 1.4.10

Rr. Staatsch., .. 5. 256 6 L238 O, is6b O, ih

do. do. fäll. 81.12. 34 4 1.1.7 0.426 0 429 (Hibernia) do. do. 14 ausl. 1.4. 364 1.4.10 0, gaJ5öh. ] C, 2J5

Preuß. konsol. Anl.... 4 versch. O. 36250 O 362560

do ds. 3

do. do. 3 0. 8958 Anhalt. Staat 1919.4 1L410 0, 86 0498 Baden 1901 ...... 114.7 O 389668 030658 do. o8 / og, 11/18, 18, 14140 versch. —— do. 15194 117 0, 51h 0. 5sb do. tv. v. 1876, 78,

19, go, ge, 94,

1969, 1502, i904, 1907... ..... .. 3 versch. —— . do 1596 8] 123

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do. Sdzr.-HRenten konv. neue Stücke sg 1.6. 1 —— Vremen 1919 unk. 80 Me 1.4.10 do. 1920 , Lo o o 020 do. 1922, 1928 4 1.5.1 Q J D nn,, ,, versch = do. 87-99, s gsi. 12.233 —— —— do. 96. 02, gek. 1. 12.2318] 14.10 Hambg. Staats⸗Rente sr 12.8 1,9206 do. amort. St. A. 19 A 4] 1.410 0. 365 a 0. 86 9 bo. do. 1919 B lieine & 1.117 0, i d 0. 1b a J e, o oss . 1 114 8 0gss g Do. do. 5699 009 A M 11. O 5s ß „os vo. do. St.⸗ Anl. 19000] 147 14 —— bo. 7, og, 99 Ser. 12, 1911, 1918 rz. 58, 1914 rz. 54 4 versch. 1,036 1, 046 6 do. 1887, g, 9, gg, Gas do. 1915 1.01 8 do. 1886, 97, 1502 3 do. 1,0 0 1066 deln n, 12 0, gb B . 6—1 bo. vo, 1996, os, 95, 2214 versch. do. 1919, R. 16, ul. 244 1410 —— O. 38 a 0. ... ...... 39 versch. 0. 38h do, isgs, 1903-1905 3 do. 0 O 36h a Lübeck 19233 unt. es 9 13.5 00216 O06 Meckl. Landeszanl. 144 1.17 do. Staats⸗Anl. 19194 1.17 O 2seb e do. Eb. Schuld 1570 39 11.7 J do. kons. 1886 39 11.7 bo. 18699, a, 190i, 68 89 1.410 K Aldenburg 1909, 12 4 ] versch. . do. 1919, get 1. 1. 34 L117 —— 0, sh do. 1903, gel. 1. 1. 24 39 1.1.7 do. 16963 175 . Sachsen St.-. 1919 (Reichs schuld). . ... 4 1.3.9 0260 8 do. Ste Rente... 6 versch. . 6h 98366 Sãchs. Martanleihe 23 8 L. o, 00969. O οο09 G Württemberg S. 6-0 ü. 831-85 4 versch. do. Reihe ss 14 do. Gos 8 O6ον 6 2290999898899 bo. 08409 a .

Verliner Vörse vom 2. Juni

1926

Zinsf. 153. S Zinsf. s 153.

Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

erford 1910, rückz. 89 öln. 1928 unk. 88 do. 1912 Abt. 5

6 ... 1897 M

do. 1900 eidelbg. 7k. 1.11.28 o. 1903, ger. 1. 10. 28

Anst. Posen Ser. 1 bis 8 unk. 80 384 Preuß. Zentralstadt⸗ . riefe

8, 5 10, 12, 18

do. do. Reihe 141416 do. do. R. 1, 4, 11 do. do. Reihe 2, 85

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Sofia Stadt. ... Stockh. (C. 838-84)

do. 1885 in S

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leut Voriger lleutiger Boriger Heutiger Soriger Hoatiger]¶ Voriger , . , Lee . , Preußische Rentenbriefe. . . w Deutsche Pfandbriefe. Schwed. St. Anl. . Getündigte und ungekündigte Stück, do. 1651 . J Die durch gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach 23 verloste und unverloste Stücte. Charlottenburg os, 12 ö ö n von schaften gemachten M ü . 4. 8g Hannov. außgst. b. 81.12.1710, 8ꝰ 10 85 a r geb 194 als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anz ) 4 8 do. später ausgegeben —— do. 1902, gel. 2. 1. 24 8 Gekündigte und ungekündigte Stilcke. 4.8 de. m enn, b. 1.12.17 10, 6 a 106 0 Coblenz. ...... 19194 —— verloste und unverloste Stüce. 8 —ᷣ— 4, 8 o. später ausgegeben bo. 189204 sz Calenberg. red. Ser D weiz. Eidg. 192 4 4. 8. Brandenburg., ausgest. b Coburg.... 1902 6 (gel. 1. 9. 18, 1. 4. 24 —— do. 38 1. 18. 17 8. 85 6. Od a Tottbus 1909 1918 zz ur u. Reu mri. neue 22 . da. Eisenb.⸗-R. 90 3 FT 43g do. später ausgegeben Darmstadt. ..... 1920 14488 3 gur u. Reum nr ö * o lo, zh e 4 Lauenburger, agst. b. 51.12. 17106 10 6 do. 1918, 1919, 204 —— Fon m. bi. m. Dectungz bejch. 33 1 6, b 14. 5h * do. später ausgegeben = . Dessau 1896, gk. 1.7. 26 4 bis 31. Tz. 1917... .. ..... 36 z. ash do. do. Ser. 2 * 18. 16 n 280 g Bomm. auggest. b. 31.1217 8 ah b. d Deütsch⸗Eyiau .. 1807 3 . n n. Cad een: n Lien n Kon Böl. = . do. ton. A. 1899 —— 4, 8 do. später ausgegeben Dresden .. ..... 19053 * 351 fü. Zentra z 1 do. uf. 19038, ß 4 4. 33 Posensche. agst. b. S1. 12.17 ᷣ— Dresdener Grund⸗ e , , 6 17 Türken Anl. 19038 4 D * o. Päter ausgegeben rentenpfandbriefe, ger = r sa. . i442 id ah do. 13056 , 4. 8 p Preußische Ost⸗ u. West⸗ Ser. 1 2, 5, 1 = 1011 —— . 8g 38 landschafti. Zentrai. . do. Zollobl. 1 S1 1 159 1 266 b. 81.12.17 6,566 6 5b 6 do. do. S. 8, 4, 5 Msi do. 1,9 31 Ostpreupischẽ auß ö. do. 400 Fr.⸗Lose fr. 8. b ehung 4 3 do. soiterlguz gegeben. = ———— do. Grundrentenbr. zegeben vin s. 13. 17 .... 16d a 6b a Ung. St⸗R. 18 . . xis e n ner,, 2 9. h Serle 1-8 * 14.10 ö 4, g Ostpreußische ..... *. 16h 1276p 83 de. sbäter angegeben 2. Duisburg . e i ü 14606 , n sgi =, do. gold. in st · iris, ii ie 4, 8 g;. Sächstsche, agst. b. 51. 12. 17 9g, 6h 9. 05h do. 1899, oJ, os 4 1.1. 33 5 3 . do. St⸗R. 1910 4 6 A6 Feb di här ange geben. 2 do w b do gran dener; 3 66d 6é. sa ne e neren R, de,, ee, d , n, = . Men gsa: , fee, ,,,, e ö 4, 895 do. später ausgegeben —— do. 1896, 02 M 89 1.17 *4 5 363 Pomm Neun. für ö ö Gold⸗A. f. d. 4, 3h Schl. - Holst. agst. b 51.12.17 68. J a g. sjdb a Ditren HE 1899, J1g9ou d] 1.17 Rlelng run besit . 8 17166 11.2560 4. 86, do. später ausgegeben bo. G 1891 w. 39 117 . 1615608 16. J5b do. do. Ser u. 1er 8 1I56b esp . ; . Vlsseldorf doo. hs n z ; . do rdenll. Sb. . od, . ; . u . ö Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. zo. 1900, * , r,, En, mn, K ? ische Stadtanleihen. Lipp. Landesbt. 1-91 1.17 —— Elbing os, Oo, gk. 4.224 117 2 steill dis 1. 13. 17. Ii, 459 11,25 gromb 8931 8 2 . v. Lipp. Sandes sp u. . do. 1313, ger. 1. . 24 1 Sach , g m, r,, aer, ,. 2 ; bo. , do, nnr, es, n do. 1508. ch. 1. . ea K 3 e ee nee. ! ; gutat. 3 s in 4 . . R * * .. 219 * '. * . 8 33d irn e , ,, d 2 . 6 . . . . ) . 2 1656. w dapest 14 m. T. do. do. k Iͤih, 16, gel. i. 9. 23 ö g mann zu oe, . Sach Altenb. Sandb. d do. 1858 . 2b , , em, fam, , n, , ö * do. 9. u. 19. RM. do. . Eschwe . . . er e. 38. 85 Schles landsch. 1 O. D . Colmar(elsaß) 7? * . . o. Cobg Landrbk i * 110 J s⸗ 9 . 2 32 4, 38, 383 Schleswig⸗Holstein 1 —— 1 6 . e, 6 ö. Hen , win *! er w. nel n. Lan rn n , 6. eb 6. 6.6 6 Gnesen ioi, o ko. Miein. Mtr. ge,, ri, ss, dlensburß. . 0 e ; . . * . K de, Wein fe mn, , r, n, get. 2. 1. 26 K , Gothent. 0 S a] —— Schwarn bg. Ytundost. rankfurk a. M. S3 * 8 L283 Bi 6 Me K de. 12961 ö. 1915, n 11 2 4, 89, 8 estfä sche. .. 5 Graudenz 1900 4 Landkrebit. .... ... 4 1.17 —— 36 11, get, . . 4, 5z, 84 , , . IJ. Helsingfors 1950 4 JJ e nn a.. alen ö . , oon 94 . k .* 2 . . 9 ĩ 31. 1 n 9 ö. K n,, . kredit, gel. J. 4. 24189 versch —— . d 1920 n , * . . 4, sz, 8 3 Westpr. Ritterschaftl. gane ii: . * . Sich dw vm d. S 3 1896, 66. ? . ö. . e G nn raz law ö z 25, 24 versch . 4 66 . , og, s. Westyr. Neuland; Kopenhag. oz inch —— —— do. bis S. g6 . e. Franlfurt a. * 6. schaftl. mit Deckun gsbesch. bis 0 r in ; or n, do. Kreditbr. H. S. x , . k r . , , b 2068 S230 3 ,, . , , / 4 . Gran lub. d ann, , reiburg I. Sr. , , ——— ; ; 5 re m,: och. ag dr, ,,. ürth i. g. .. i656 id Un 12 4 Bermner amn Jab. e Cn, (Giroverb. gr. 1.1.24 869 1.1.7 —— e, ,, nür n, , . . 8, 4, 4. sr R Berliner alte, 44 sded 6 656 do. do. 19, 26, gk. 1.5.24 4 versch. —— . ion sz trio = 2 ausgeste lt bis 31. 12. 1917... 18.56 3 18. 55 a Most. abg. S. 26, Deuts che nen teen s, dr, = . Rida. . ict n n, , , me n, d, n me ele, d = m e ss bi,: ,, , , , nine, ,, e, e e uh e, e, , ; 5 - . 17 J do. 1505 1110 —— ee n H ö Mosk. abg. S. 39 o. do. 1922 1.1.7 Goih 1923 10 2 . 4. 38, 83 Berliner neue.. his 33, S5 Rabl. 1 bo. bo. iöi5 s 1 e, ,,. , a Branden. Siadischafts briefe . K Pommersche Komm. 3 vr imd. ii t ver a . . WVorkriegsstücke) 8, 5 s 8, I5õb u do. S. 34, 85, 38. Ser, ner, el = derart ae t wn =, , me da. de, Gachttieß snce = . . . 2 . ; e. . o. 1000199... ö . RKur⸗ u. Neum. Schuldvs s 11. 1 ö *. . ö 1 7 Deutsche Pfandbrief Müthaus w E. Ss * . ? * = 8 * 8 . 1 3

z Sins. 8 - 18 4

do 1922 Ausg. 14 do 1922 Ausg. 214 do. 1986618 do. 16903 do. 1898 83 do. 19048, S. 1 3 do. Groß Verb. Siga do do. 19204

1906, 18, gek. 1. J.

do. da. 1899, i900 06 8

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 248 do. 17, 21 Ausg. 22 4 Altona . ...... 19289 do. 1911, 1914 4 Aschaffenburg. .. 19014 Barmen ...... 1907,

rlickz. 1/0 4 do. 1904, 0s, gef. 1.3. 24 8 Berlin .. ..... 1928 *

1.17 versch. = e,, 16. 12

0. 1919 unk. 80s4 do. 1920 unk. 81 4

Bergisch⸗Märk. Ser. 839 1.1. Magdebg.⸗Wittenbge. 8 14. —— Mecklenburg. Friedr.

Franzbahn . ...... 89 UI.

ö Eisenbahn,

Ludivig Max Nordb. 4 14.19 do. 1681 39 14.10 do. 189, 80, 88, 86, 95 89 14410 bo. (nicht konvert. 8g 14.10 ——

Wismar⸗Carow .... 13 117 Deutsche Provinzialanleihen. Brandenb. Prov. og 1

Reihe 15— 26, 1912

Reihe 27 —-— 35, 19149

Reihe 84 - 32 ..... 4 1.4.10 26 24 do. 1699139 1.4.10

Casseler Landeskredit

Ser. 22 284 1.5.5 do. Ser. 264 1.3. do. Ser. 274 1.8.5 bo. Ser. 28 4 153.5 do. Ser. 29 unk. 804 13.9 —— HannvverscheLandes⸗ kredit, 8. A, geł. 1.71244 1.17 do. Prov. S. 9, gk. 1.5.24 389 15.11 Oberhessische Provinz

1920 int. 26 ..... 4 1.4.10 ——

do. do. 1913, 1919 41] 1.410 Dstpreußische Provinz

usg. 12... ... .. 49 11.7 —— Pommersche Prov. 4 * 11. do. Ausgabe 16. . * ** 1.4.10 do. Ausg. 14, Ser. 15 1.1.7 do. do. 15... ...... 5 15,5 do. do. 6—- 14...... 4 versch. do. do. 14, Ser. 8 4 11. —— do. A. 1894 1597, 1900 39 14.107 —— do. Ausg. 14. 39 11.7 Ythe improvinz 28, as s] 11. zo 6 Bod do. 106000 u. bobo 6 13. So X65

o. kleine 46 117 816 80 6

Sächsische n usg. 5 7 1.4.10 do. do. Ausg. 9 7 1410 do. do. Ausg. S * 4 versch. Schlesw.⸗Holst. Prop. usg. 12 ** 15.1 do. do Ausg. 16 u. 1 114. do. do. Ausg. 9 1.17 do. do. Ausg. 6 1.17 do. do. 1907-090 11410 —— do. do. Ausg. 6 u. I 4 114.7 bo. do. g8, oꝛ, os, gek. 1. 10. 28 39 1.4.10 do. Landesklt. Ntbr. ] 1.410 do. do. 39 1.4100 —— gZinss. S- 20. ** 86— 183. J 6 183. Kreisanleihen. Anklam. Kreis 1801. 4 14.10 . Kreis o 117 do. o. 1919 4 1.1. ö Hadertzleb. Kreis 19 M a L419 ö Lauenbg. Kreis 1919.4 14.10 —— Lehus Kreis 1910... 4 14.10 —— Offenbach Kreis 191914 11.7

12.5

versch. = i . 1.1.7

18.59 10 16

14.10 0, 66 9 0, 66 0 14. 10 —— —— 117 14.10 La io —— —— 14.14 —— L410 ——

Ei aeg 17h rio os 6 Gp a

1.1.7 1.1.7

O

0. 1889 Remscheld oo, gl. 2. 1.28 en, 1699

6.

do. 89 Rostock .. 1919, 1920 do. 61, 8, 8, gh. 1.7.24 8 do. 1896, get. 1. 7. 24 3 Saarbrilcken 14 8. Ag. ]

Schwerin i. M. 189.7, gel. 1. 5. 4 39 1.1.7 Spandau 09 M, 1.10.23 4 Stendal oꝛ, gel. 1.1.24 4 do. 1908, gek. 1. 4. 241 do. 1909, gek. 1. 4. 2483

2 3 0 omm. ... Fi6 Stuttgart 19, 06, Ag. 1 Trier 14, 1. u. 2. A. ut. z

Viersen 1904, gk. 2.1.

Weimar 18886, gl. 1.1.2 Wies bad. 1998 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937

do. 1919 unt. 29 do. 1920 unk. 80 1922

do. 1918. ger. 80. 6. 29 do. 88, 01,03, gł. 80. 6. 24 Langensalza .... 1908 Sichten berg (Bln) 19185 Ludwig hafen. . 1906 do. 1880, 998, 1900, 02 e 1918, 1. 4. Abt. ulv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 19283 L2it. 9

do. 1920, gek. 1. 11. 98

Mil n t. Thür. . *

München ...... 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 M

unk. 86

o. Offenbach a. M. 1920

rzheim oi, o7, 10, 1912, 1920

do. 18697 N, 1901 bis

8

do. 1919 unk. 3 2

—— 2

do. 1920 1. Ausg.,

Jginss. C is

,

* X d 3 LF - = 2 2

do.

Konstanz oꝛ, gel. 1.9.98 Krefeld... 1501, 1909 do. O6, o7, geł. 80. 6. 24

do. 1929 Lit. B do. 1919 Lit. U., V unl. 29

e m. 2 M— N 8e e. m . me m., . d . . m m D . . 0 m 3 , . r 2. 2 3

1906, 13, gel. i. 1. 241 bo. 19 L2Ag., gl. 1.9.24 4 do. 19 II., gk. 1.2.28

do. 1988, gek. 1. 1. 2413 do. 1897, 95, gl. 1.1. 2413 do. 1904, 15908, gek. 8 Merseburg 1501 4

do. 1919 unk. 804

Münster os, gl. 1. 10.28 4 do. 1897, get. 1. 10.28 8 Nordhausen .... 19gos 4 Nürnberg ...... 1914 4 do. 1980 unk. 80 9 d 1903 8

eln 93 Mk. 81. 1.94 39 1.41

do. 95, os, get. i. 1.238

Pirmasens 9, 80. 4. 244

. os, get. 80 o.

oiadam 19 YM, gt. 1.44 uedlinburg 1908 M4 Regens bu

6.84 4

Ser. 44

S S t .

21 2. Ag., gel. 1. 10. 344 bo. ö 9 I. u. II.

gel. 1. J. 244 Wilmersd. (Bln. 109184

* * 2 —— . n, deen w , ,. e . . —— , . . ——

2 , . . 2 15.2 —— —— —— —— 2 . i,.

Finn.

do. h do. 4

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Westf. Pfandbriefamt ie n ,

111

Deutsche Lospapiere. Augsburg. 1 Guld. E.

Braun schw. 20 Tr h .

Köln.

Dldenbur

d. Br Anl. 3 110 —— i. 8 . Sachs.⸗Mein. 161d. 8.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihßen

werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

Seit 1. 4. 19. 51. 6. 18. 1. 11. 19. is 1. 8. 20.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Nu sstschen Staatsanl findet gegeniwärtig eine amtliche Preisfeststellung

, kv. osn. Esb. do. Invest. 141 do. Land. H8 i. KR. do. do. O2 in &. do. do. 95 in K. Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560

do. ber Nr. 121561 bis 186560

do. zer Nr. 61581 bis s5680,

ler Nr. 1-20000

do chbo 1gzod Fr do. 2800, 36900 Fr. Els.⸗Lothr. Rente

riech. Mon. do. Sz 1881-84

ir-Lar. 90 old⸗R. 89 1. in Lire o. amort. S. 8, c

ire 4 Mexit. Anl. 99 d Hf. 5 abg.

do.

1000Guld. Gd. do. do. 200 3 ö do. Kronen r. 10,6

R. 1

do. bo. in K do. Sild. in fl do. Papierr. in fl rtug. 8. mänen 1908 1 do. 1918 ukv. 24 do. 1889 in S do. 18690 in M6 do. do. m. Talon do. 1891 in 4 do. 1894 in 4 do. do. m. Talon f. do. 1696 in 4 4 do. do. m. Talon f. do. 18998 in 4 4 do. do. m. Talon f. do. konvert. in 4

1 1910 in AI 4

83

21. 85. 19. 3 1. 6. 18. * 1. J. 19. 51. 9. 18. 1. 10. 19. 15. 10. 189. 16 1. 18. 198. U 1. 1. Z0. 161. . 28.

nicht statt.

. . 1.4.10 . 36, 26b 1.4.10 6 Joh 1.4.10

1 8385 36 8 n 82

151.10 * . ware g 1.1.7 16. 8b 16, 8b * 1.4.11 260 24 1.4.10 18, 25h88 1 . 16. 25h 6 1 —— 1 1H᷑7 136 1, geb a 185.11 , reis 254 2364 ö 1.2.8 mer, ,, 2 J Ap. St. 6 186

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r,, mr , ,

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Straßb. J. E. 1969 lu. Ausg. 1911)

See e .

do. 1895 Zürich Stabts s id i. K. 1. 10. 20,

D 5 S. 4 rllckzahlb. 119 do. do.

Illtländ wdr. gar. do. Kr.⸗Ver. S. 8

* 1. 2. 20. Kopenh. Housbe

Mex. Vew. Anl. 4 gesamtldb a 101 bo. b.

g. Nrd. Pf. Wib. S1 Norweg. Hyp. 87

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Poln. Pf. 3000 R. do. 1090-100 R. Posen. Provinzial do. 1888, 2, a5,

Naab⸗Gr. P.⸗A. do. Anrechtsch. Schwed. Hyp. I6, un

do. s kündd. in

g= 9 2 .

do. do. 02 u. 04 bo. do.

Stockh. Int 6 ntgs. Pfd. ,

do. Spk.⸗str. 1. 2

Aufwertungsbe

gemachten Mitteilungen a a

fdr. Ser. 144, 7. 8, 18-18, 21-2 . u. abge g da. 2. 2s,

Braunschw. Ganno i do. do. Komm. ⸗ODbl. v. 1023 Dtsch. Syp. Vl. Pfoͤbr. do. do.

do. do Komm.⸗TbJ. S. 18 bo. ba. do. Se

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G8. 1 LR. 1.1. 17, S. 2 1. &. 1.1. 17 Anleihen.

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbauken. Pfandbr. n. Schuldverschr. Belanntm. v. 26. 3. 26 nbogen und ohne Ernene rungsschein

lieferb (Die durch gelennzeichneten Pfanbbrlefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den e Iz vor dem 1. Januar 1918

Bayerische Handelsbank Pfdhr. Ser. 2, I6 . Hp. u.

do. * verlosb. u. unver Berl. Hyp.⸗Bk.

„lis sa fis au „lis is ina 100 Go 5b a asse, Fa 139 u 6 *

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2