1926 / 128 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

28867] Kühlersabrik Längerer C Reich, Aktiengesellschaft, Stuttgart.

Die Aktionäre werden zu der am Freitag, ven 25. Juni 1926, nachmittags g Uhr, in den Geschäftsräumen der öffentl. Notare . und Häfele in Stuttgart, Poststr. , stattfindenden vierten ordent⸗

chen Generalversammlung

laden.

Tagesordnung:

I. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und Gewinn. und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1925 und Genehmigung der Bilanz.

II. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.

III. Aufsichtsratswahlen.

IV. Verschiedenes.

Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der

elnge⸗

seine Aktien spätestens am 3. Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei

er Bankfirma Gebr. Rosenfeld in Stutt⸗ gart oder bei einem deutschen Notar hinter⸗ legt hat und in der Generalyersammlung

eine Bescheinigung über diese Hinterlegung

übergibt. ; Stuttgart, den 2. Juni 1926. Der Vorstand. Heinrich Längerer.

8. Unfall. und Invaliditãts⸗ ꝛc. ersicherung.

28895 zu der am Montag, den 14. Juni 1926, nachmittags 3 Uhr, in unserem Sektionsgeschäftszimmer, Altena i. W., Bahnhofstr. 13, stattfindenden diesjährigen ordentlichen Sektionsversammlung werden unsere Mitglieder hierdurch er—= gebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die Verwaltung der Sektion im Jahre 1926. 2. Prüfung und Abnahme der Ver— waltungskostenrechnung der Sektion für das Jahr 1925. 3. Feststellung des Verwaltungskosten⸗ voranschlags für das Jahr 1927. Wegen Vollmachtserteilung vergl. S 24 Abs. I der Satzungen Altena Westf.), den 3. Juni 1926. Der Vorstand der Sektion 111 der Maschinenbau⸗ u. Kleineisen⸗ indnstrie⸗Berufsgenossenschaft. Fritz Meese, Vorsitzender.

Bekanntmachungen.

28034] Bekanutmachung.

Die Borussia Kohlen- und Kokls-Han—⸗ delsgesellschaft m. b. H. zu Berlin ist guf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem unter⸗ zeichneten Liquidator zu melden.

Berlin, den 26. Mai 1926.

Der Liquidator der Borussia Kohlen und Koks⸗Handels⸗ gesellschaft m. b. H. i. Liquid.: Ma ke.

23957) Bekanntmachung.

Die Bernstadter Zeitung, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Bernstadt, ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. .

Bernstadt, Schles., den 18. Mai 1926.

Die Liquidatoren der Bernstgdter Zeitung, Gesellschaft mit beschränkter Sdaftung in Auflösung. Karl Scholz. Elsfa Müller.

l26 115] Bekanntmachung.

Die Kunstdünger⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Stuttgart ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Stuttgart, den 21. Mai 1926. , Der Liquidator der Kunstdünger

G. in. b. S. i. L.: Netzer.

25105

Die Bunzlauer Druckerei G. m. b. S. ist aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Liquidator:

Hermann Fernbach, Bunzlau. 121713 Die Firma Sächs. Textil⸗Rohstoff⸗ Ges. m. b. S. Chemnitz, Dresdner Str. b8, befindet sich in Liquidation. Zum Liqui⸗ dator ist bestellt Herr Kaufmann Emil Schubert, Chemnitz, Dresdner Str. 68. Gläubiger wollen sich an ihn wenden. 27696

Die Firma Max Schaarschmidt Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung gibt hier—⸗ mit ihre Liquidation bekannt. Als Liqui⸗ dator ist der Endesunterzeichnete bestellt.

Chemnitz, den 31. Mai 1926. Max Schaarschmidt G. m. b. S. i. Liquid. Max Gustav Schaarschmidt.

16751

Durch , ist unsere Gesellschaft, aufgelöst. Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden.

Mülheim⸗Ruhr, den 2. April 1926. Lederfabrik Kolkmann G. m. b. S. in Liquidation.

26413

Die Elektrochemische Industrie G. m. b. S. in Köln a. Rhein, Auf dem Berlich 26, ist aufgelöst. Ich fordere die Gläubiger der genannten Gesellschaft auf, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft an⸗ zumelden. Der Liquidator:

Bankier Julius Ullrich, Gladbeck i. Westfalen.

25h34 Die Ziegel Verkaufsgesellschaft Aachen m. b. H. in Aachen ist auf⸗ elöst. Gläubiger werden aufgefordert, ich beim Liquidafor J. Chorus, Aachen, Rochusstraße 27, zu melden.

Die Gläubiger der Hausgesellscha ft Cranachstraße 41 mit beschränkter Haftung Berlin⸗Friedenau 1, Hähnel⸗ straße 9, werden aufgefordert, ihre Forde⸗ 1 anzumelden. 28910 K. Schittenhelm, Ingenieur, Berlin- Friedenau 1, Hähnelstr. 9, als Liquidator.

28193) Bekanntmachung.

Die Gaby Grundstücksgesellschast mit beschränkter Haftung in Berlin, Unter den Linden 70, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 2. Juni 1926.

Der Lignidator der Gaby Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung: Gertrud Rösicke.

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗

sammlung ist beschlossen worden, daß die 35

unterzeichnete Firma aufgelöst wird. Die Gläubiger der unterzeichneten Firma werden aufgefordert, sich bei der unter⸗ zeichneten Firma zu melden. Berlin, den 9. April 1926. 27836] Loewenheim & Netheim Gesellschaft mit beschränkter Saftung. Vertreten durch die Liguidatoren Julius Loewenheim und Hugo Netheim.

Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit.

28525]

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

für das Geschäftssjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1925.

A. Einnahme. 1. Vortrag aus dem Vorjahre! ....

2. Ueberträge (Rücklagen) aus dem Vorjahre; a) für noch nicht verdiente Beiträge Cee

übertrag): Feuerversicherun g.. Einbruchdiebstahlversicherung .. Wasserleitungsschädenversicherung

b) Schadenrücklage: Feuerversicherung .. Einbruchdiebstahlversicherung .. Wasserleitungsschädenversicherung

3. Beträge abzüglich der Rückbuchungen: Feuerversicherung.. ... ö. Einbruchdiebstahlversicherung .. Wasserleitungsschädenversicherung

4. Nebenleistungen der Versicherten: Ausfertigungsgebühren ....

5. Kapitalerträge: .

D n g, ö

6. Gewinn aus Kapitalanlagen:

a) realisierter Kursgewinn ... b) buchmäßiger Kurègewinn ... ) sonstiger

7. Erhöhung der Aufwertung auf Grund des Auf⸗

wertungẽegesetzes vom 16. Juli 19259 8. Sonstige Einnahmen: . Beteiligung an Versicherungsgen

HB. Ausgabe.

1. Rückversicherungsbeiträge: Feuerversicherung.. .. ö Einbruchdiebstahlversicherung .. Wasserleitungsschädenversicherung

2. a) Schäden aus den Vorjahren, einschl., der Schaden⸗

Ren 8 RM 8 1 4 147 07 2297 353, 34 Ib rg, d] 3 742,26 2561 869 24 d o, 264 oo - 2 816 869 24 , , w 33 , , s bes bons J 118 648 14

217 340654 175 16 392797 81

, 247283 :: 66 , 6s , 1300679 ieinschaften . [3 2X 14169 400 22

1 5981 5592

174 1225 5 047 9 176073465

2 2 22

ermittelungskosten von RM 11704564 in der Feuerversicherung und RM 65233 in der Ein⸗ bruchdiebstahlversicherung, abzůglich des Anteils der Rückversicherer: Feuerversicherung: RM , . 2. zurückgestelle. . 173 hi5 79 Einbruchdiebstahlbersicherung: J 19 675,99 2. zurückgestelltt?.. 19 67699 . . Iö83 soi is ) Schäden im Geschäftsjahr, einschl, der Schaden⸗ ermittelungskosten von RM 71 8734534 in der Feuerversicherung, RM 408823 in der Einbruch⸗ diebstahlversichering und RM 110697 in der Wasserleitungsschädenversicherung, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: Feuerversicherung: 1. gejahlt .. 2 566 769, 20 2. zurückgestellt 917 000 - 3472769, 20 Einbruchdiebstahlversicherung: 1. gezahlt... 138 301,39 2. zurückgestellt. 38 000, —-— 176 301,39 Wasserle hhngeschl den ver s cherung: 1. gezahlt 2657, 8 2. zurückgestellt 1200 3 26185 3 652 318 44 3 846 i022 3. Ueberträge (Rücklagen anf as näͤchste Geschäftssahr; für noch nicht verdiente Beiträge abzügl. des Anteils der Rückversicherer (Beitragsübertfrag): Feuerversicherung. ... J Einbruchdiebstahlversicherung. ... 351 29857

Wasserleitungsschädenversicherung 4. Abschreibungen auf:

L id 0 3 M os o

2 S4 17208

k 6

I 43 831 06

o Fahrzeuge.. . 76 883 - 204 88614 b. Verlust aus Kapitalanlagen; . .

h an veräußerten Wertpapieren..

b) buchmäßiger Kursverlust.. .. 28 861 80

ö . ö 160 = 29011850

6. Verwaltungskosten abzüglich des Anteils der Rück

versicherer:

a) Verwaltungskosten der Generalagenturen sowie Gebühren und sonstige Bezüge der

Agenten:

Feuerversicherung.. 2 262 429, 38 Finbruchdiebstahlversicherung. . 218 199,88 Wasserleitungeschädenversicherung 9 489,95 249011921 b) sonstige Veirwaltungskosten: Feuerversicherung. .. ... . 369 426,40 Einbruchdiebstahiversicherung.. 40 238,23 Wasserleitungoschädenversiche rung 110975 410774 38 2900 89359 7. Steuern und öffentliche Abgaben: 9 k J 67 001 75 b Leistungen zu Feuerlöschzwecken: auf gesetzlicher Vorschrift beruhende 153 223,09 , S üb 62 83800 226 939 84 8. ,, aus der Aufwertung: 3 an den Beitragsüberttags .. . 400 000 - by an den Rücklagestock . ..... 5600 000 c an die Aufwerkungsrücklage .. 400 602 1300679 9. Sonstige Ausgaben: a) Ausgaben für den Grundbesitt ? .... 121 860 18 b) Ruhegehälter, Hinterbliebenen versorgun und Arbeinehmerantell an der Angestelltenversicherung 241 085 66 362 92684 10. Ueberschuß und dessen Verwendung: Vortrag auf neue Rechnung.... J 63 I658 14 1a 169 100 22

Vermögensrechnung für den Schluß des Geschäftssahrs 1928.

NM *

Gotha, den 3. Mai 1926.

Vollert. Christ. Wobbe.

Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit. von Haselberg.

A.. Werte. RM 3 ; 1. Forderungen: . 3 a) Nückstände der Versicherten bezw. bei Agenten 751 zol 1h b) Ausstände bei Generalagenten. ...... 53 583 75 eJ Guthaben bei Banken . d) andere kurzfristige Ausleihungen... ... 88 750 - ej Guthaben bei anderen Versicherungsunter⸗ nehmungen ; —̃ ; 289 843 28 H im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sie anteilig auf das laufende Jahr treffen... 8 734 49 2224326 20 3 . 40 48201 Kapitalanlagen: a) Hypotheken und Grundschulden ..... 1319 550 2 1115611 o) Darlehen an Gemeinden und sonstige juristische J 361 342 2777 505 4. Grundbesitz ö e 4632 000 5. Inventar: a) Fahrzeuge (abgeschrieben) .... b) sonstiges Inventar (abgeschrieben) ... 2 9674 211 21 E. Verbindlichkeiten. 1. Ueberträge auf das nächste Jahr nach Abzug des Anteils der Rückversicherer: a) für noch nicht verdiente Beiträge (Beitrags⸗ übertrag): n n nn JJ 3 108 301,13 inbruchdiebstahlversicherung . 361 998, 57 Wasserleitungsschädenversicherung 13 26070 . 7 T Tod 7 hierzu: NUeberweisung aus der Aufwertung... 4600 000 3 874 060 40 p) für angemeldete, aber noch nicht bezahlte Schäden (Schadenrücklage): euerversicherung. ... 917 0090. Tinbruchdiebstahlversicherung.. 38 000, - Wasserleitungsschädenversicherung 1200 966 200 4830 26040 2. Hypoiheken: auf sieben Generalagenturgrundstuͤcken. 299 812 3. Sonstige Verbindlichkeiten: Guthaben anderer Ver— sicherungsunternehmungen ... 487 801 07 4. Grundstücksentwertungsstockkͤcs ... 2 692 000 - 5. Mächlg ge ft d̃;ĩ . . 509 000 hierzu: Ueberweisung aus der Aufwertung... 500 000 = 1000000 6. Mu fwertun get ücklagg , 400 679 , n,, w ,, 63 768 14 9674 31121

28524 (28911 und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Firma E. L. Fried⸗

worden:

8 GC Hypothekenpfandbriefe Serie IX ordentliche und Danziger Gulden 5 000 000 E 200 000 8oυ Hypothekenpfandbriefe Serien L XIV der Danziger Hypothekenbank Akt. Ges. in

285231 Bekanntmachung. Von der Westbank Aktiengesellschaft, Frankfurt a. Main, ist bei uns der An—

trag auf Zulassung von 2650

Aktien, 5h00 Stück Nr. 1–- 5600 zu ie RM 206 RM 110 900 —,

RM 690 000, in einer Urkunde der Westbank Aktiengesellschaft,

gemäß § 4 der 6. Durchführungs⸗

Sartorius⸗Werke, Gebr. Ruhstrat,

zu Göttingen vom 26. Mai 1926 ist von

Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei dieser zu melden. Göttingen, den 26. Mai 1926.

Der Geschäfte führer der Vereinigung Göttinger Werke Sartorius⸗Werke, Gebr. Ruhstrat, Spindler Hoyer, Glektroschalt⸗ werk u. Gen. für Feinmechanik, Optik und Elektrotechnik G. m. b. S. Dr. Löwenstein.

27547

melden.

(261141

Die Blechwaren⸗

Schwãä bische sich aufgelöst, die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, sich zu melden.

Gaildorf, den 31. Mai 1926.

Der Liquidator: Otto Röck.

27781]

Die im Handelsregister des Amts⸗ gerichts Breslau in Abteilung B 3 Breslauer Transport Gef. m. Drossel Spedition,. Möbeltransport, Lagerei ist durch Beschluß der Gesell⸗ schafter vom 10. 5. 1925 aufgelöst und der Kaufmann Ludwig Hoffmann, Breslau, Grüneiche, zum Liquidator bestellt worden. Ich fordere etwaige Gläubiger der Gesell⸗ schaft auf, ihre Forderungen anzumelden.

Ludwig Hoffmann, Liquidator der Breslauer Transport Ges. m. b. S.

28035

etreten.

aufgefordert, melden.

Drossel Spedition, Möbeltransport, Dr. Lagerei.

ö. H. Durch Beschlu sammlung vom

; Deutsch⸗Koloniale Von der Dresdner Bank, Darmstädter Gerb-KFarbstoff⸗Gesellschaft m. b. S., Karlsruhe⸗Rheinhafen.

; Am Dienstag, den 29. Juni 1926. mann C Co., hier, ist der Antrag gestellt mittags 12 uhr, findet in den Geschäfts⸗ räumen der J. G. Falbenindustrie Aktien- Danziger Gulden 1 000 900 E40 000 gesellschaft zu Ludwigshafen a. Rhein unsere

Gesellschafterversamm⸗

Dortmund.

Optik und Elektrotechnik G. m. b. H. Beteiligung einzuladen. Verelnt mitgliedern das Stammkapital der Gesellschaft auf Herren, die nicht berechtigt sind, ihre Firma 50 0005 Goldmark herabgesetzt. Die allein zu zeichnen, werden gebeten, mit Vollmacht zu versehen.

Der Vorfitzende: Meyer.

berorbnung zur Goldbilanzverordnung 2. Rechenschaftsbericht um Handel und zur Notierung an der direktor, n geh Börse eingereicht worden. 3. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1926. 4. x Zulaffungsstelle ö trag auf Entlastung. t Bi ü an t a. M. . , , . der Gebühren für 1926s27. 2619 6. Durch Beschluß der Gesellschafter der 7. Vereinigung Göttinger Werke 8.

lung mit folgender Tagesordnung stalt: 1. Vorlage der Bilanz für das Geschäfts⸗ jahr i925 mit den Berichten des Aufsichts rats und der Geschäftsführung.

Danzig 2. Beschlußfassung über die Genehmigung zum Börsenhandel an der hiesigen Börse der Bilanz. ; zuzulassen. . 3. Entlastung des Aufsichtsrats und der Berlin, den 2. Juni 126. Geschäfts führung. Zulassungestelle an der Börse zu Berlin. 4. Aufsichtsratswahlen. Dr. Gelpke. 5. Verschiedenes.

Wir laden unsere Herren Gesellschaster hiermit zur Teilnahme ein.

Die Direktion. Linck. F. Müller.

147 nominal Reichsmark 800 999, Dampfkessel⸗Ueberwachungs⸗Verein

an ö ,,,. . 6905 Stück Nr. hol sßßo5ß 39996, versammlung findet am Mittwoch, den 40000 . je 5 Aktien ö RM . 23. Juni 1926, nachm. 4 Uhr, im Kasino“ zu Dortmund, Betenstr. 18, statt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: Frankfurt a. Main( Wiederzulassung 1. Bericht dez Vorsitzenden über das ab⸗ elaufene Geschästsjahr.

des Vereins⸗ Rechenschaftsbericht des Kassenführers. Bericht der Rechnungsprüfer und An—

Festsetzung des Haushaltsplans und

Festsetzung der Gebühren für 1927128. Wahl von 5 Vorstandsmitgliedern.

Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1926327. Spindler . Hoyer, CElektroschalt⸗ 9. Verschiedenes. ö wert und Gen. für Feinmechanik, Ich erlaube mir, zu recht zahlreicher

Die Vertreter und diejenigen

Bekanntmachung.

Die Mereator Gesellschaft fur industrielle Unternehmungen mit beschränkter Haftung zu Berlin W. 15, Knesebeckstraße Hy / 69, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu

Berlin, den 1. Juni 1926. . fler mn r , . j j j ese aft für industrielle Unter⸗ industrie G. m. b. H., Gaildorf, hat e e n wr nir be wr ntter Sastung in Liquidation: Kaletsch.

Natz.

665 des Gesetzes über die G. m. ihre Ansprüche

München, den 1. Juni 1926. Gartenheim Johanna Bodenstein G. m. b. S Der Liquidator:

Ernst Bodenstein.

sich

Gartenheim Johanna Vodenstein

G. m. b. H.

der Gesellschafterver⸗ 1. 5. 26 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst worden und in Liquidation Die Gläubiger werden h

anzu⸗

weniger willkürlichen Unterscheidungen geführt hatte, die man für

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Mr. 128. Berlin, Sonnabend, den 5. Juni 1926

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels., 2. dem Güterrechts-“, 8. dem Vereins,, 4. dem Genossenschafts', 5. dem Musterregister, 6. ver urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral ⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. = Der Bezug s⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,õ0 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin 9 Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8w. 48 Wilhelm⸗

traße 32, bezogen werden.

Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 128A, 128B und 1280 ausgegeben.

Re, Befristete Anzeigen müsfen drei Tage vor dem GSinrũůckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. .

Entscheidungen des Reichsfinan hofs.

Karten eines Dominospiels, das mit Karten gespielt wird, kann hier nicht eingegangen werden, da Karten jolcher Spiele hier 5 Gegenstand der Entscheidung sind und ihre bisherige steuerli

Behandlung für die Entscheidung der Mah-Jongg⸗Karten von keiner Bedeutung sein kann. Für die Entscheidung der Frage, ob das mit Kartenblättern gespielte Mah⸗Jongg-⸗Spiel ein Karten⸗ spiel im Sinne des § 1 Abs. 1 der 4 ist, kommt es hiernach nur darauf an, ob der Ausgang des nach

alle zur Anwendung uli 1923 (RGBl. J der steuerbaren

erklärt worden. Auch das im vorliegenden kommende Spielkartensteuergesetz vom 8. S. 564) enthält selbst keine Begriffsbestimmun Spielkarten, wohl aber im § 1 Abs. 2 die Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, den Kreis der steuerbaren piel⸗ karten näher ö bestimmen. Nach der Begründung zu diesem

76. Zum Begriff der steuerpflichtigen Spieltarte. Das chinesische Mah⸗-Jongg⸗Spiel in Kartenform ist steuer⸗ pflichtig. Der Relchsminister der Finanzen hat in dem Erlasse vom 17. Mai 1985 II B St. i165 (Reichszollbl. S. 40) folgendes bestimmt; „Das chinesische Mah⸗Jongg⸗Spiel, das ursprünglich ausschließlich mit Steinen gespielt worden ist, kommt neüerdings auch in Kartenform in den Handel. Das Spiel besteht Gesetze war dieser Kreis der steuerbaren Spiekkarten bereits in den

Ausführungsbestimmungen zum Gesetze von 1919 8§5 1 und 2

aus 144 Kartenblättern, die neben chinesischen Schriftzeichen und ̃ . Zahlen figürliche Darstellungen enthalten. Von 1836 dieser Karten bestimmt, nur zur Vermeidung rechtlicher Zweifel sollte bon der Er= Spielregeln gespielten Spieles von der Zuteilung oder der Auf⸗ (i0s sogenannte Ordnungskarten und 28 Trümpfe) sind je 4 voll mächtigung des gien e fte, Gebralch gemacht und in den nahme von Karten abhängig ist. Das ist aber der Fall. Beim

Beginn des Spieles wird jedem Spieler eine bestimmte Anzahl

Ausführungsbestimmungen im § 1 Ab 1 die oben wiedergegebene von Karten zugeteilt, es waltet also der Zufall ob, welche Arten

Bestimmung des § 1 Abs. 2 der e, n, . en zum Gefetze von 1919 aufgenommen und im Abs. S der Kreis der nicht von Karten jeder Spieler erhält; von der Zuteilung der Karten steuerbaren Spielkarten bestimmt werden. 6 , als hängt es ab, welche Spielbilder (Serien, Folgen) der Spieler Rechtsverordnung auch für den Reichsfinanzhof maßgebend. Nach . den Verlauf des Spieles in Aussicht nehmen kann. Im Ver⸗ der im 8 1 Abs. 1 enthaltenen Begriffsbestimmung sind die 9 des Spieles kommt dem Zufall aber auch weiter durch das Voraussetzungen für steuerbare Spielkarten folgende: 1. Es muß Au nehmen von Karten aus dem Spielstapel (den verdeckten sich um Kartenblätter handeln, 2. es muß mit den Kartenblättern Karten) Bedeutung zu. Denn von der Art der aufgenommenen sei es auch 9. auf Grund einer Verabredung über die Be⸗ Karten gt es ab, welche Spielbilder zusammenzuspielen der deutung der einzelnen Blätter ein me,. gespielt werden Spieler sich . kann. Das Zuteilen und das Aufnehmen können. Zu 1: Unter dem Begriff Kartenblätter versteht man der Karten ist daher neben der Kombinationsgabe des Spielers Blätter, die auf der einen Seite mit . oder Zeichen be⸗ für den Ausgang des Spieles von Bedeutung. iernach handelt malt sind und die sich hierdurch voneinander unterscheiden. Diese es sich bei dem mit Kartenblättern gespielten Mah⸗Jongg⸗Spiel J, . erfüllen die hier in Betracht kommenden Karten- um ein Kartenspiel. Daß der übliche Steuerstempel auf den blätter. AÜuf die Ausstattung der Kartenblätter (hier zunächst Karten nicht angebracht werden kann, ist unerheblich, weil dieser e , von der Ausnahmevorschrift des § 1 ö 2 Nr. 1 der Umstand die Versteuerungspflicht nicht beseitigen könnte. Danach Ausführungsbestimmungen) kommt es nach 8 1 A s. I nicht an. sind die hier in Betracht kommenden Mah⸗Jongg⸗Karten steuer⸗ Zu 2: Mit den Karkenblättern muß ein Kartenspiel gespielt werden können. Ein Kartenspiel ist ein Spiel, bei dem der Aus⸗ ang des mit den Kartenblättern nach Spielregeln gespielten Spieles mit von Zufälligkeiten, d. h. von Ereignissen, auf deren

ständig gleich, 8 (Haupitrümpfe), die beim Spiel auch fehlen können, nur einzeln vorhanden. Diese zum . spiel verwendeten Kartenblätter . als steuerbare Spielkarten Im Sinne des 1 des Spielkartenstenergesgtzes J 1 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen anzusehen“. Im Verfolge dieses Er⸗ lasses ist eine Fabrik, die das Mah⸗Jongg⸗Spiel in Kartenform 1 und in den Handel bringt, für 10 Spiele zu einer Spiel artensteuer von 3 RM herangezogen worden. Ihre Anfechtung war erfolglos. Auch ihre Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Bas preußische Obertribungl hatte bereits unter der Herrschaft des preußischen Gesetzes über den Spielkartenstempel vom 23. Dezember 1867, das eine Definition des Begriffs Spiel⸗ karten nicht aufgestellt hatte, angenommen, daß die Bedeutung des gewöhnlichen Lebens den Bestimmungen des Gesetzes zur Grund⸗ lage gedient habe und daß demnach unter en e gern Spiel⸗ karten er zu verstehen seien, mit denen eines der gewöhnlichen Kartenspiele ohne weiteres ausgeführt werden kann. Auch das Reichsgesetz vom 3. Juli 1878 hatte den Begriff der Spielkarten nicht festgelegt. Die Motive bemerken: „Für steuerpflichtig werden nur solche Karten zu erachten sein, welche sich für den Gebrauch bei den gewöhnlichen Kartenspielen eignen, nicht also die in Nürn⸗

bare Spielkarten, es sei denn, daß die Befreiungsvorschrift des ; 1 Abf. ? Ziff. J der Ausführungsbestimmungen zur Anwendung ommen müßte. Für den Begriff der nicht 8 Kinder⸗ spielkarten ist nach 5 1 Abs. Z der Ausführungsbestimmungen zum

berg und anderen Orten fabrizierten Kinderspielkarten und Eintritt der Spieler keinen oder nur einen unwesen lichen Einfluß Spielkartensteuergesetz Voraussetzung, daß es sich um Spielkarten Oblatenkarten“. Der Bundesrat legte den Begriff dahin aus, daß hat, abhängig ist und bei denen die Zufälligkeiten in der Zu- handelt, die zur Unterhgltung von Kindern dienen, und daß ihre

einzelnen Blätter eine Breite bis zu höchstens 27 Millimeter und eine Länge bis höchstens 35 Millimeter aufweisen. Für die Steuer⸗ befreinng müssen also beide Voraussetzungen erfüllt sein. Daraus, daß die eine 1 sich über die Größe der Spielkarten verhält, folgt, daß die Größe der Spielkarten bei der Beurteilung der anderen Voraussetzung, ob die Spielkarten zur Unterhaltung von Kindern dienen, auszuscheiden hat. Als „zur Unterhaltung von Kindern dienend“ können nur solche SGpiellerten angesehen werden, die Lediglich zur Unterhaltung von Kindern dienen. Sind die Karten auch zur Unterhaltung Erwachsener geeignet, so können sie nicht mehr als Kinderspielkarten angesehen werden, Diese Auslegung ergibt sich aus der Regelung, die im Zolltarif und Warenverzeichnisse hinsichtlich der „Kinderspielkarten“ vor—⸗ genommen ist. Die Anmerkung im Warenverzeichnisse zum Stichwort Spielkarten lautet: Die der Spielkarkensteuer nicht unterliegenden Kinderspielkarten, deren einzelne Blätter nicht mehr

als Spielkorten solche Karten anzusehen seien, mit welchen irgend⸗ teilung oder in der Aufnahme von Kartenblättern beruhen. Dies eines der gewöhnlichen Kartenspiele gespielt werden kann. Dabei ind die einzigen Merkmale, die sich aus dem Begriffe „Karten⸗ nahm die Rechtslehre die Steuerpflichtigkeit der Karten auch dann piel“ herleiten lassen. Es fragt sich aber, ob darüber hinaus als gegeben an, wenn die Karten zu, einem der gewöhnlichen als K hinzukommen muß, daß der Verkehr das Kartenspiele erst verwendet werden können, nachdem in betreff ] Spiel als ein Kartenspiel ansieht. Die Beschränkung der Steuer⸗ der Bedeutung der Karten eine Verabredung der Spieler statt⸗ pflicht auf Kartenblätter, mit denen eines der gewöhnlichen gefunden hat; War dies möglich, so waren die Karten . Kartenspiele gespielt werden kann, ist in den em , flichtig, selbst wenn sie noch zu anderen Zwecken, z. B. zum Wahr⸗ bestimmungen zu dem Gesetze von 1919 absichtlich fortgelassen agen, dienten. So wurden als stempel pflichtig insbefondere er⸗ worden. Damit sollten nicht nur die Karten der Besteuerung klärt die sogengnnten Lenormandschen ,, allgemein unterworfen werden, mit denen die damals zur Zeit des Erlasses sogenannte Wahrsagekarten ähnlicher Art, in welchen auch nur der Ausführungsbestimmungen üblichen, d. h. im Verkehr ein⸗ ein mit den üblichen Bildern oder Zeichen der gewöhnlichen fran⸗ gehbürgerten Kartenspiele gespielt werden konnten, sondern es zösischen oder deutschen Karten versehenes Karxtenblatt enthalten ollten insbesondere auch de Karten der Besteuerung unterworfen sst, ferner die sogenannten „Vogellarten“ und die Karten zum werden, mit denen erst später aufkommende Kartenspiele gespielt Pochspiel „Rundherum“, ferner die Karten des aus der Schweiz werden können. Dadurch, daß die Ausführungsbestimmungen zum eingeführten sogenannten Puntespiels, die auf verschiedenartiger Gesetze von 1919 jede Beschränkung des Kartenspiels absichtlich

Innenfläche Punkte oder Zahlen aufweisen. Dabei wurde in der unterließen, und der dadurch geschaffene Zustand durch das Gesetz als 35 Millimeter in der Höhe und A Millimeter in der Breite Rechtslehre die Ansicht vertreten, daß unter Kartenspielen nur vom Jahre 1923 übernommen wurde, indem dem Reichsfinanz! messen, sind als Kinderspielzeug nach Nr. 946 zum Satze von

minister die Befugnis gegeben wurde, den Kreis der steuerbgren Spielkarten zu bestimmen, und der Reichsfinanzminister die Aus⸗ führungsbestimmungen des Gesetzes von 1919 in den Ausführungs⸗ bestimmungen des Gesetzes von 1923 übernahm, folgt, daß zum Begriffe des Kartenspiels im Sinne der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze von 1923 nicht auch gehört, daß es sich um ein

20 RM zu verzollen. Ferner sind nach der Anm. 1 zum . wort Kinderspielzeug solche Gegenstände von der Verzollung als Kinderspielzeug ausgeschlossen, die nach ihrer Beschaffenheit nicht lediglich als Spielzeug für Kinder dienen können, vielmehr sich auch zur Beschäftigung, zur körperlichen Uebung oder Belustigung Er⸗ wachsener eignen. Es fehlt an jedem Grunde dafür, die Auslegung,

k also Spiele zu verstehen seien, die chon zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes allgemein üblich gewesen seien. Das Spielkartensteuergesetz vom 16. September MY enthält wiederum keine Begriffsbestimmung. Dagegen ent⸗ hielten die Ausführungsbestimmungen im § 1 Abs. 2 die Be⸗ . „Als 12 Spielkarten gelten alle Karten⸗

Hzlätter, mit denen sei es auch erst auf Grund einer Verabredung Kartenspiel handeln muß, das herkömmlich oder üblich ist oder das die das Warenverzeichnis de zegriff Ki ĩ

hlätter, m ü e . das ; r zeichnis dem Begriff Kinderspielzeug gegeben üher, die Bedentung, der einzelnen Blätter ein Kartenspiel ge⸗ der . als Kartenspiel ansieht. Das oben erwähnte 9. nicht e. auf den 8 der ir e e ghd im spielt werden kann“. Gegenüber dem bisherigen Rechtszustande Esperanto⸗Zauberspiel, von dem nicht feststand, ob der Verkehr inne des Spielkartensteuergesetzes zu übertragen. Eine solche

bedeutet diese Begriffsbestimmung eine Aenderung dahin, daß hier es als Kaxrtenspiel ansah oder nicht, war ein neues Spiel. Wenn Uebertragung ist um so mehr geboten, als in der Ar das Merlmal des allgemein üblichen, herkömmlichen, landläufigen der Reichsfinanzminister die Karten zum Esperanto⸗ auberspiel ei , ne, . 8 jehung zum ö arten spiels oder das Merkmal, daß der Verkehr das Spiel als . steuerbar erklärte und die Ausführungsbestimmungen zum Ge- gesetz hervorgehoben ist. Danach ien Kinderspielkarten nur solche n,, ansieht, fallen gelassen ist; Die Beschränkung der etze von 1923 den früheren n n mmm n wörtlich Spielkarten, die lediglich zur Unterhaltung von Kindern dienen. St ener pf ich auf die Karten solcher Kartenspiele ist nicht etwa anpaßte, so erhellt daraus deutlich, daß nach seiner Ansicht und Allerdings wird die Annahme von Kinderspielkarten nicht dadurch zufällig. sondern absichtlich fortgelassen worden. Die bewußte Er⸗ diese war maßgebend die Fassung der Ausführungs⸗ ausgeschlossen, daß es von Erwachsenen mit Kindern gemeinsam weiterung der Steuerpflichtigkeit war erstens auf den Umstand bestimmungen auch neue r, re. begreift, und zwar ohne gespielt werden kann. Wenn die Anm. 1 zum Stichwort Kinder⸗ zu vückzuführen, daß die Abgrenzung der gewöhnlichen (landes- Rücksicht darauf, Lb der Verkehr die Spiele als , , e. an⸗ spielzeug im Warenverzeichnis von der Eignung eines Gegen— üblichen; Kartenspiele von anderen Kartenspielen in jahrzehnte⸗ sieht oder nicht. Die Forderung, daß der Verkehr das Spiel auch als standes zur Beschäftigung zur körperlichen Uebung oder zur Be⸗ langer Praxis wiederholt zu Schwierigkeiten und mehr oder Kartenspiel ansieht oder als im „landläufigen und technischen Sinne ustigung Erwachsener spricht, so ist damit nur an eine solche als Kartenspiel“ anzusprechen sei, läuft letzten Endes auf die Be- Eignung vom Standpunkt Erwachsener aus, an eine Verwendung schränkung auf solche Kartenspiele hinaus, die sich in der Be⸗ des egenstandes durch Erwachsene in deren eigenem pölkerung mehr oder weniger eingebürgert haben. Denn erst daun Beschäftigungsinteresse gedacht. Würde das Mah⸗Jongg - Spiel kann sich eine Verkehrsauffassung darüber bilden, ob ein Spiel nur von Kindern und nicht auch von Erwachsenen in deren als Kartenspiel anzusehen ist oder nicht. Es sollte aber jede Be- eigenem n,, gespielt, so wäre die Annghme schränkung der Bestenerung von Spielkarten, mit denen irgendein von sogenannten Kinderspiellarken gerechtfertigt. Das Mah⸗ Kartenspiel gespielt werden, kann, unterbleiben und die Be⸗ Nen e e , ist aber ein Spiel, das hauptsächlich von spielt. steuerfrei zu err cht auf Kartenblätter, mit denen ein neues Karten⸗ rwachsenen gespielt wird. Wenn die Firma 3 macht, daß lassen, zumal da mit der Spielkgrtenstener doch wohl eint Be. iel gespielt werdetgz kann, ausgedehnt werden. Der Schluß, daß eine ihrer Ausgaben als . ausgebaut sei, in der ,, des Kartenspielens überhaupt als einer Art von Luzus in mit Steinen, also nicht mil Kartenblättern, gespieltes Skat⸗ die Regeln des Spieles von sö5 auf 13 Regeln vereinfacht seien, fo i den, ne,, n n,, , en ln, n, , ,,,, 9194 ĩ rtenspie euerbarer Gegenstand ist ni as Kartenspiel, sondern sind die iegl, i i ; , auf dem das Spiel Bacharat gespielt werden kann, ferner Kartenblätter (Vorgussetzung oben zu 1); fehlt es z. g beim * . 5 5 * n ie Karten zum Esperanto⸗Zauberspiel, bei dem die Karten mit Skatspiel mit Spielsteinen an den Kartenblättern, so hegen keine Kartenzahl (144 enthält, also mit den Karten auch das regel⸗ e n, Nummern versehen und je mit einem der Volale steuerbaren Spielkarten vor. Daß aber im übrigen Kartenspiele mäßige Spiel gespielt werben kann. (ürteil vom 31. April 1526 l. E. Jen O, U mit 6 fortlaufend numerierten Reihen aus ihre Eigenschaft als Kartenspiele nicht dadurch verliexen, daß ste 17 A 264/25) ; Worten mit ö. Sprache und mit gegenübergestellter Ueber⸗ är Unterhaltung gespielt werden, kann nicht a n ein. ; setzung in der Esperantosprache bedruckt sind, für steuerpflichtig arauf, ob Lotto⸗ und Quartettspiele steuerpflichtig sind oder die

die Zukunft vermeiden wollte. Ferner war für die Erweiterung des Kreises der steuerbaren Karten die Erwägung maßgebend, daß es unbillig und nicht gerechtfertigt erscheint, Karten, mit denen, zur Zeit des Inkrafttretens des Spielkartensteuergesetzes zufällig schon landesübliche Kartenspiele gespielt werden können, u besteuern, dagegen Karten, mit denen erst später in Aufnahme ommende Kartenspiele gespielt werden können,

1. Handelsregiftet. 6 I as n n, , nen

27845 , abgeändgrt worden. Aus 4. Tony Dutreur. Ingenieur in Luxem- Aachen: Richard Talbot, Fabrikant in 29. Man

andelsregister wurde am erwaltungsra Vorstand sind bur weilere Verwaltungstgts⸗ eingetragen bei der k eo Levy e,, . 6 . . 4 sind is, ö 33

Axe en. . 27813) Aachen, ist zum weileren Geschäftsführer „Hüttengesellschaft der Rothen in Parts mbert de Wendel i tellt: r Ihy daß Handelsregister wurde am 0Kestellt. Er vertritt die ö n Erden Zweigniederlafsung. der Älbet er,. Dirertor in gk und y 1 5 28 Mai 1s eingetragen; Demeinschaft mit Einem anderen Fe. luxemburgiichen Äktiengefellschaft der Velcgierig des Verwastungäörals mil elchierles Perwalluingeratömitglich der

schäftsführer oder mit einem Prokuristen. Dem * p

ode ĩ Societe Mé6tallurgique des Heinrich Schürmann in Aachen *

Mayrisch in Düdelingen. An Stelle Alktlengefell Gioutori gtileri Terres RR ouges“ in Uachen, als an. nen * schaft Clouterie et Fréfilerie

kohlen⸗Syndikat Gesellschaft mit be⸗ sind als Verwaltungsratsmitglieder des Flandres in Gentbrugge 8

schränkter Haftung“ in Aachen: ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, Zweigniederlassung der „Socisté Vorstandsmitglieder bestellt: 1. Jacques N dem Beschl

Pefer Sarsch Abe ; ; ; . . J 3. . 2 * 1 en Pöter Harsch. Abceordneler in Herzzgen⸗ daß er in. Gęmeinschaft mit einem Ge- Métalilurgiquę 43. Terres Jaffangh; k der 8. k ril 363 rath, ist zum ordentlichen Geschäftsführer, schastsführer oder mit einem anderen Pro⸗ Rounges“ in Luxemburg, Gross⸗ schaft Forges de Chatillon Commentry sind aus dem Verwaltungsrat Vor⸗ DVeinz Krieweth, Kaufmann in Kohlscheid, kuristen zur Vertretung der Gesellschaft herzogtum Luxemburg, eingetragen: in. Paris, 2. Armand de Saint ⸗Sauvenr, stand ausgeschieden: Heinrich Darcy in und Josef Thelen, Kaufmann in Derzogen⸗ berechtigt ist. Die Prokura des Richard Durch Beschluß der außerordentlichen beigeordneter Generaldirektor der Gesell⸗ Paris, Augist . in Paris, rath, sind zu stellverkretenden Geschäfts. Talbot in Aachen ist erloschen. Generglbersammlung vom 13. Februar schaft Schneider & Co. in Paris. 3. Jean⸗ Leopold Alexander Prglon in Maris und führern bestellt. Amtsgericht, 5 Aachen. 1926 sind die Artikel 21 und 29 des Ge⸗ Louis Bach, Doktor der Rechte in Paris, Jacques Taffanel in Paris Als neue

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