1926 / 149 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

meine Freunde erkläre ich, daß wir die Vorlage, die leider Gottes ein parteipolitisches Gesetz ist, nicht durch Verleumdungsvorschläge bensfähig machen wollen, wir halten sie für ein ganz vefehltes Gebilde und werden uns an der weiteren Einzelberatung nicht be⸗ teiligen. Abg. Neubauer Comm) erklärt, der Volksentscheid sei

ein Entscheid gegen diesen Reichstag. Die Vorlage bedeute die Bewilligung der Forderungen der ure bis auf einen ganz , Rechtsanspruch. Damit schlage man dem Volkswillen ins Gesicht. (Zurufe rechts: Und die 25 Millionen Wähler ver— 6 ie!) as sind nicht alles Ihre Anhänger. Nur durch error haben Sie diese zur Fernhalkung von der Wahlurne ge— wungen. (Lebhafter Widersptuch und Oho!⸗Rufe rechts. Zuruf: er Terror ging von Ihnen aus!! Der Reichspräsident werde schon dafür sorgen, daß die Zusammensetzung des Sondergerichts möglichst reaktionär geftaltet werde, lauter Monarchisten würden darin sitzen. Nach den sozigldemokratischen Anträgen solle dieser reaktionüre Reichstag das Sondergericht zusammensetzen. Es sei ausgeschlossen, daß dieser Reichstag hierbei feine Entscheidung im Interesse des Volkes treffe. Dieser Antrag der Sozialdemokraten sei daher entweder eine hohle Phrase oder ein Versuch, die Massen zu täuschen. Schon der § 1 zeige, daß ier g n. Verbesserungs⸗ aktion eine alberne Komödie , sei. an könne dieses zur Täuschung des Volkes gemachte Gesetz nicht erlassen, man könne es nur bekämpfen. Die Sozialdemokraten müßten es entweder ab lehnen oder sie gehörten in die Front der Fürstenknechte. Abg. Alpers (Wirtschaftl. Vereinig.) gibt eine Erklärung

ab, wonach die Ausschußverhandlungen zwar nicht voll befriedigten, seine Fraktion stimnie aber trotzdem zu. Die entschädigungslose Enteignung lehne sie ab. Abg. von Lindeiner⸗Wildau (D. Nat) betont, daß auch die Deutschnationalen das Vorliegen besonderer Umstände nicht verkennten. Man müsse aber unterscheiden zwischen poli⸗ tischen und parteipolitischen Gründen. Wenn die Reichs regierung auf dem Standpunkt stehe, daß jede Abänderung des Gesetzentwurfs eine Gefährdung des inneren Friedens darstelle, so müßten ja auch die Verhandlungen im Rechtsausschuß den inneren Frieden stören. Die Deutschnationale Fraktion stehe auf dem Standpunkt, daß, wenn zie Fürsten auch aufgehört hätten, souveräne Fürfsten zu sein, . doch nicht aufgehört hätten Staatsbürger zu fein; sie hätten daher auch Anspruch auf den gleichen Rechtsschutz mit den übrigen Staatsbürgern. (Lebhafter Beifall rechts) Bei der Abstimmung über 51 werden die sozialdemo⸗ kratischen und die deutschnationalen Anträge abgelehnt. s J wird dann mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftlichen Vereinigung bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten und der Deutschnationalen angenommen. Dagegen stimmen die Völkischen und die Kommunisten.

Die, s§z 2 bis 4 enthalten die Bestimmungen über die Zu⸗ ständigkeit des Sondergerichts, über Anträge auf Einleitung eines Verfahrens und den Umfang der Auseinandersetzungs— masse. Nach der vom Ausschuß unverändert angenommenen Regierungsvorlage wird das Reichssondergericht auf Antrag Änes Landes oder eines Mitglieds eines vormals regierenden Fürstenhauses tätig. Die. Zuständigket des Reichssonder⸗ gerichts wird in sieben einzelnen Punkten bestimmt, deren erster lautet, daß das Sondergericht zuständig für alle Gesamt⸗ auseinandersetzungen, die nicht bereits nach der Staatsum— wälzung des Fahres 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt sind; ob eine Gefanitauseinandersetzung als erfolgt anzusehen ist, entscheidet das Reichssondergericht nach freiem Ermessen.

Ein Antrag der Sozialdemokraten will in 82 bestimmen, daß das Reichssondergexicht mit Ausnahme der Fälle der nach⸗ stehenden Ziffer 1 auf Antrag usw. (wie in der Vorlage) tätig wird. Die Ziffer 1 soll na h dem Antrag so gefaßt werden, daß das Sondergericht rem n ist für alle Gesamtausein⸗ , n n,, . vorbehaltlich des Absatzes 2 des § 2. Die se r Absatz bestimimt nach der Regierungsvorlage: „Ist zwischen einem Lande und dem vormals regierenden Fürftenhaus und seinen Mitgliedern nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918, aber vor dem Inkrafitreten dieses . eine Gesamt⸗ auseinandersetzung erfolgt, so hat das Reichssondergericht auf übereinstimmenden Antrag der Parteien eine neue Gesamt— auseinandersetzung nach den Vorschriften dieses Landes vorzu— nehmen“. Die Sozialdemokraten wollen statt der Worte Lübereinstimmenden Antrag der Parteien“ setzen: „Antrag des beteiligten Landes“. Die sozialdemokratischen Anträge zu §s8 3 und 4 sind lediglich Konsequenzen des Antrages zu 8 2.

Abg. Landsberg (Soz.) begründet die Anträge seiner Fraktion. Danach sollen alle Gesamtauseinandersetzungen, ganz gleich, ob sie nach der Staatsumwälzung 1918 durch Gesetz, Schleds? Mruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt sind oder nicht, durch das Reichssondergericht entschieden werden. Die Entscheidung soll nicht auf übereinstimmenden Antrag der beiden beteiligten Parteien, sondern auf Antrag des beteiligten Landes eintreten.

Abg. Freiherr von Richthofen (Dem): Wir hatten ur⸗ sprünglich beantragt, die gesetzliche Regelung den Ländern zu über—⸗ tvagen. Das wäre das Einfachste und Richtigste. Wir sind aber mit unserem Antrag nicht durchgedrungen. Nun wollen wir aber die Länder, die es nicht wünschen, nicht dazu zwingen, an das Gericht eranzutveten. Deshalb müssen wir den sozialdemokratischen

ntrag ablehnen. Weil es aber vornehmlich eine politische Frage ist, wollen wir ihm die Möglichkeit lassen. Praktisch haben nur Preußen und . noch ein Interesse an dem Para⸗

aphen 2 (zwei). Alle anderen Streitigkeiten kommen vor das

eichssondergericht. Manche Länderregierungen haben gar nicht den Wunsch, das Gericht nochmals anzurufen, und aus einem Lande ist nur der dringende Wunsch mitgeteilt worden, dafür zu wirken, daß der 82 unverändert angenommen wird. Der sozial⸗ demokratische Antrag würde das Zustandekommen des Gesetzeg er— chweren. Der Vollsentscheid war ein großer Erfolg für die epublik, aber praktisch für dieses Gesetz hat der Volksentscheid nichts ergeben.

Abg. Schneller Comm): Der S2 bedeutet, daß alle An⸗ sprüche der Fürsten im Werte von 2 Miillarden restlos erfüllt werden sollen. Alle Ansprüche, die schon befriedigt sind, sollen von diesem Gesetz nicht mehr betroffen werden. Nur theoretisch soll eine Gesamtauseinandersetzung revidiert werden können, und nur wenn Land und Fürstenhaus beide es wollen. Die beteiligten Regierungen haben erklärt, daß sie gar nicht daran denken, den

nzen Fragenkompley noch einmal , Die Sozial⸗ mokraten setzen sich mit sich selbst in Widerspruch, denn mit Worten sind sie immer für die entschädigungslose Enteignung ein⸗ treten, das Kompromiß dient aber dazu, die Ansprüche der ürstlichen Räuber zu befriedigen und den Abfindungsstandal der eetzten Jahre anzuerkennen. Die bürgerlichen Parteien versuchen sammen mit den Sozialdemokraten den Millionenwillen des olkes in sein Gegenteil zu verkehren und den monarchiftischen Bestrebungen zu dienen. Wir werden den Kampf um den Willen des werktätigen Volkes nicht aufgeben und nicht zulassen, daß das Volk in seiner Not noch durch dieses Kompromiß verhöhnt wird. (Redner muß seine Rede abbrechen, da die Redezeit abgelaufen ist, . noch weiter zu sprechen. Präsident Löbe entzieht ihm ort. . Abg. D. Dr. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig): Sie werden in keinem Lande der Welt ein Gesetz finden, das von vornherein für den Fall einer Revolution die Rechte der 1 regelt. Eine Entscheidung guf Grund eines bestehenden Gesetzes ist gar nicht möglich. Die Prozesse, die geführt worden sind, drehten sich nur darum, ob ein Vermögensstück mehr als Staatseigentum oder

ö und

maßgebend bleiben. l sich gegen den Schluß des 5 7 der die Vermögensstücke behandelt, über die bereits vor 1918 eine Auseinandersetzung ö hat. Es handle sich hier gar nicht um die Frage Monarchie o

sondern darum, ob au Durch Annghme dieses Gesetzentwurfs würde das Rechtsgefühl er— schüttert werden.

durch die Ansprüche der habgierigen Fürsten erschüttert sei, müsfe der Entwurf. in entsprechen der Kube völk; Das muß ein Jud Barmats!) Der Redner be e in den 5 den Absatz einzufügen; In Zweifelsfällen spricht die Ver— mutung für Staatselgentum“. Die Anträgen von der Ansicht aus, daß das Privatvermögen der Fürsten ö. gi sehr ö dürfe, weil das eine Gefährdung der Republik edeuten würde.

empfangen; Jetzt kommt der zweite Judeh, im S 6 in dem Satz: „Das Reichssondergericht kann jedoch au i, einer Partei von einem nach der Worte „nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918“ zu streichen. . an die Möglichkeit gegeben werden, guch die Besitzverhältnisse er Herr

die vor 1918 durch Gexichtsurteil dem Haus Hohenzollern als Pribat- eigentum zugesprochen sei.

Verfügungen der Volksbeauftragken auß dem n z das b

Ver mögensverhältnisse der diesen Fehler, der Volksbeauftragten, korrigieren und Revolution noch hinausgehen. die. Grundlage des Rechtsstaates geradezu auf den Kopf gestellt. Der Redner beantragt über den deutschnationalen Antrag, dem hre 2 des § 6 folgende ts⸗ gültige Schiedssprüche maßgebend, namentliche Abstimmung.

Sozialdemokraten als so wechse so schwankend wie di Heiterkeit. Der Volksentscheid habe bewiesen, . au turm wanke wie noch nie.

zweierlei. Das Zentrum sollte daran denken, daß die großen Fürsten⸗ hermögen vielfach durch Berqubung der Kirche entstanden seien. Das

Landesherr es muß jetzt nach der Revolution irgendwie geteilt werden. Was jetzt mit dem Kronvermögen geschehen soll, das ist die Frage. Man hätte nach der Revolution bestimmen sollen, daß über das Kronvermögen nach billigem Ermessen das Reichsgericht oder irgendein Sondergericht entscheidet; man hat die Sache aber einfach laufen lassen und dem ordentlichen Gericht überlassen. Es muß aber nach der historischen Entwicklung geurteilt werden. Man kann diese verxworrenen Dinge nur auf zweierlei Weise lösen, ent⸗ weder durch Sondergericht oder durch Vergleich. Wo es durch Ver⸗ e,. geschehen ist, wollen wir es dabei bewenden lassen. Der yerische Landtag hat zum Beispiel den Vergleich angenommen; wir können nichts anderes tun, als dem bayerischen Landtag das überlassen. Wir wollen in diesem Gesetz nicht mehr schaffen als unbedingt notwendig ist. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch die Reichsverfassung bieten eine Unterlage; wir müssen die Materie also neu ordnen. Bei abgeschlossenen Vergleichen müssen wir es aber belassen, soweit nicht beide Parteien die Frage wieder auf⸗ werfen wollen. Der einen Partei allein das Recht dazu geben, die früher in aller Form einem Vergleich zugestimmt hat, das können wir nicht mitmachen. Damit . die Aussprache. In persönlicher Be— merkung bleibt Abg. Dr. Barth (D. Nat) dabei, daß im Ausschuß ein sozial⸗ demokratischer Redner die Behauptung aufgestellt habe, daß durch dieses Gesetz Barrieren des Rechtsstaates niedergerissen werden sollen, während Abg. Landsberg (Soz) eine Aeußerung in diesem Sinne bestreitet und die Behauptung des Abg. Barth als objektive Un⸗ wahrheit bezeichnet. ; 9 der Abstimmung über 5 2 wird zunächst der sozial⸗ emo

. bänderungsantrag gegen die Stimmen der Antvagsteller abgelehnt. 36 den § 2Xselbst stimmen nur die Regierungspartesen. (Ruf links: Minderheit! Bei der

Gegenprobe erheben sich die Deutschnationalen, die Vöͤlkischen, die Sozialdemokraten und die Kommunisten. Demnach ist § 2 abgelehnt.

Bei der Abstimmung über 8 3 wird der sozialdemo— kratische Antrag gleichfalls gegen die Stimmen der Antrag⸗ steller abgelehnt. Bei der Abstimmung über 8 3 selbst er⸗ heben sich dafür nur die Regierungsparteien. Bei der Gegen⸗ probe stimmen dagegen die Sozialdemokraten und Kommu⸗ nisten, während die Deutschnationalen sitzen bleiben also sich enthalten. Das Büro kann eine Entscheidung nicht treffen, es muß ausgezählt werden.

Die Auszählung ergibt die Annahme des g 3 mit 142 gegen 138 Stimmen, bei 79 Stimmenthaltungen (Deutsch—⸗ nationale und Völkische). Mit dem gleichen Stimmverhältnis wird 5 4 angenommen.

Abg. Neubauer (Komm) hält jede weitere Beratung fi überflüssig, nachdem ein wichtiger Paragraph der Vorlage abgelehnt ei. Man solle den Reichstag auflösen. (Stürmische Zustimmung

i den Kommunisten.)

Präsident Läbe weist darguf hin, daß die Weiterberatung nur unterblejben habe, wenn alle, Teile (iner Vorlage in zweiter Ieratung abgelehnt seien. In diesem Falle seien aber schon einige Paragraphen angenommen.

Es folgt die Besprechung der s5 5 bis 7. Nach § 5 gilt als Staatseigentum, was das Fürstenhaus erworben hat auf Grund von Handlungen, die es nur kraft seiner staatsrecht= lichen Stellung vornehmen konnte, oder auf Grund des Völker⸗, Staats⸗ oder übrigen öffentlichen Rechts mit Aus— nahme der unter Zustimmung einer Volksvertretung ver⸗ fassungsmäßig zustandegekommenen Gesetze, ferner gegen Leistungen, die das Fürstenhaus oder seine Mitglieder nur kraft ihrer staatsrechtlichen Stellung bewirken konnten. Als Priwatéigentum gilt, was auf Grund eines Privatrechtstitels mit privaten Mitteln oder unenigeltlich (im Erbgang usw.) erworben worden ist. Nach 86 ist das Reichssonderge richt an bereits erfolgte Auseinandersetzungen . gebunden. Von rechtskräftigen nach 1918 ergangenen Urteilen kann das Gericht auf Antrag einer Partei abweichen, wenn es feststellt, daß das Urteil auf Gründen beruht, die mit dem neuen Gesetz nicht vereinbar sind. Verträge und Vergleiche bleiben nötig. Nach § kann von Feststellungen abgesehen werden, wenn bei ein— zelnen Vermögensstücken die Rechts- und Eigentumsverhält⸗ nisse zweifelhaft sind. . BVermögensstücke sollen zu einer Streitmasse zusammengefaßt werden. Vermögensstücke, die dor der Staatsumwälzung einer Auseinanderfetzung unter⸗ . waren, sollen gleichfalls zur Streitmasse geschlagen werden.

Abg. 6 . ann D. Nat) äußert Bedenken gegen, diese Vor⸗ eantragt Streichung der Bestimmungen, die die Fest⸗

tellung von Staats. und Privaleigentum betreffen. Er beantragt erner, daß rechtskräftige Urteile, iedssprüche und Vergleiche ö. in weiterer deutschnationaler Antrag wendet

er Republik, ch in der Republik Recht Recht bleiben soll.

Abg. Ar. Rosenfeld (Soz.) meint, weil das Rechtsgefühl

Fassung angenommen werden. (Abg. e sggen, ein Stammes ene gründet den sozialdemokratischen Antrag,

Sozialdemokratie geht bei ihren

Abg. Landsberg (Soz.) (von den Völkischen mit dem Zuruf begründet den tg

Staattzumwälzung des ahres 1918 ergangenen rechtskräftigen Urteil abweichen .. . die

chaft Schwedt⸗Vierra vor das Sondergericht zu bringen,

Abg. von Lin deiner⸗Wildau (D. Nat) betont, daß die Jahre 1918 und. 1919 is dahin geltende Recht als Richtschnur ö. die

ürsten bezeichngt hahe. Jett wolle man über die Durch diese Zweckgesetzgebung werde

Fassung zu geben; n itt f . Urteile, re e,

Verträge, Verglei Anerkenntnisse bleiben

Abg. Dr. Rosenberg nn, , die Haltung der

voll wie das Wetter im April oder die Launen eines Backfisches im Monat Maj. der Zentrums⸗

Religion und Wirtschaft seien eben

des Urteils hinsichtlie als 6 unzeitgemäß bezeichnet, weil es auf einer mittelalterlichen Rechtsordn

ergangene können. ö §z 6 selbst wird sodann gegen die Stimmen der Deutsck nationalen, der Völkischen und der Kommunisten, bei En w n. der Sozialdemokraten angenommen. Desgleichen de.

ö K

ausgesprochen habe. (Abg. Kube: Dafür habt ihr Bauer und Fürsten⸗

Barmat. Heiterkeit; Die Bewegung werde bei den 2 fn halt machen, sondern weiter gehen (Lebhaftes hört, ört! rechts.

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp) erklärt, die letzten Worte

des Vorredners seien außerordentlich dankenswert. Sehr richtigl 1. der 3

rechts) Der Redner tritt gegenüber dem „Trommelfene

änderungsanträge für Aufrechterhaltung der Ausschußbeschlüsse und

für Aufrechterhaltung des jetzt geltenden Rechts ein und wendet sich

gegen weitere Eingriffe in rechtskräftige Urteile.

Abg. Dr. Ro senfeld (Soz)

eht auf das Zustandekommen der Herrscheft

wedt⸗Vierraden ein, das er

ung beruhe. Bei der Abstimmung wird § 5 unter Ablehnung der

deutschnationalen und sozialdemokratischen Aenderungsanträge gegen die Stimmen der Deutschnationalen, Völkischen und Kommunisten unter Enthaltung der Sozialdemokraten anQ— genommen.

Zu 36 wird der deutschnationale Antrag, wonach rechts⸗

kräftige Urteile usw. maßgebend bleiben sollen, mit 361 gegen 1é0 Stimmen bei einer Stimmenthaltung in namentlicher Ab⸗ kennung abgelehnt. , abgelehnt wird der sozig!

emokratische Antrag, wonach auch vor der Staatsumwalzi ier rteile vor das Reichssondergericht gebracht werk

Das Haus vertagt sich auf Mittwoch 3 Uhr: Fortsetzung

der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes über die Aus⸗ einandersetzung mit den Anträge auf Entschädigung der Hochwassergeschädigten.

Fürstenhäusern, kleine Vorlagen,

Schluß 7 Uhr.

am 28. 8d. M. mann (Soz.) zunächst die Novel die, Rediskontmöglichkeit für Schatzwechsel des Reiches durch di= Reichsbank (wie vor der Inflation) vorsieht. diese Rediskontierung von Schatzwechseln des Reiches so die Begebung und . die Rediskontiexung nur dann zugelasse

er Rediskontant seinerseits die wechselmäßige Verpflichtung der Reichsbank müssen also, um rediskontfähig private Unterschrift tragen. Als 9 tierung der Beträge . Reichsschatzwechsel auf 400 Reichsmark von der ĩ

kommission hat auf Grund des einstimniigen Votums des General- rats der Reichsbank am 1. Juni 1926 Ihre r r Ein Kompromißantrag, der unter allen Fraktionen vereinbart ist, verlangt den dieser Vorschrift ĩ n .

beliehenen S en, in den öffentlichen 3 9 36 Abs. II) der Reichsbank auszuweisen ist, und ni

. wird die Redaktion dieses Zusatzes für das Gesetz

neter Hergt (D. Nat.) um Angabe des Abs ö 1. Juni 1956 in Einnahme und Ausgabe und ferner um Erläute⸗ rung der 86 auf die der e ,, im Plenum hingewiesen 8 e. mit aller. Offenheit eine n . Finanzminister betonte, daß die ö sich nur in Ordnung halten lassen, wenn keine neuen Ausga r Der Reichshaushglt könne in diesem Jahre ohne Defizit abschließen, wenn zwei Grundbedingungen vorhanden sind; 1. die t . daß die Wirtschaftslage im Laufe des en, keinen weiteren Rückschlag erleidet neuen Ausgaben brãngt. . erhoben würden und wenn die Wirtschaftslage sich nicht weiter ver⸗ könne der, Finanzminister nur betonen, daß seine Vorausberechnungen richtig 1 zt seien und daß der Etat ohne enn jetzt von gegnerischer Seite darauf verwiesen werde, daß die Ausgabe, von vierhündert Millionen Schaßz⸗ anweisungen infolge einer . Finanzgebarung notwendig geworden seien, und daß diese Schatz das letzte Mittel darstellten, um die Reichsfinanzen in Or . halten, so müsse der Reichsfinanzminister darauf verweisen, daß chon lange vor Ingngriffnahme der Steuermilderungen durch seinen ö im Ctat ein Zinsbetrag von zwanzig Millionen Reichs⸗

schlechtere, so

Defizit abschließen werde.

mark au dienen so till entspricht iner Ausgabe von vierhundert Millionen Reichsmark Schatzanweisungen, wenn man der ö eine siebenprozentige Verzinsung zugrunde legt und berücksichtigt., da . tzanweisungen erst im Laufe des Etatsjahres zu erf Ern at, die Zinszahlen alse nicht für das ganze Jahr beregnet sind. Minsster müsse also auf das au erf en weisen, daß erst seine Finanzpolitik die Notwendigkeit geschaffen habe, Schatz anweisungen in m Gegenteil müsse er feststellen, daß im Augenblick otwendigkeit vorliege, zur Begebung von i, schreiten. Das Etatssahr, das am 31.

don Wache zu Woche, i von Tag zu Tag die nachprüfen zu können. 2 Reichsfinanzministerium gemangelt. Nach diesen Aufftellungen könne der Reichsfinanzminsster feststellen, daß die Einnahmen im an. Steuern 584,6

Parlamentarische Nachrichten. Der Haushaltsausschuß des Reichstags beriet unter dem J des ,, Hei⸗ e zum Bankgesetz, di⸗

18 ein, daß nterbringung 6 erfolgt ist, und zwar assen werden können, wenn

übernimmt. Diese Reichsschatzwechsel

gegenüber . u sein, wenigstens eine gute

egierung vorgeschlagen. Zustimmung erteilt.

der auf Grund erworbenen und ungen icht als 28 gelten soll. Der Reichswirt⸗

usatz, daß der jeweilige . urch Diskontierung oder Kau ĩ eröffentli

otendeckung im Sinne des

ersuchte Abgeord⸗

ernehmen. In der allgemeinen Erörterun usses der Kasse vom

einh old gab nun

Reichsfinanzminister Dr. ,,, ! Finanzlage. Der

arstellung der

en mehr gefordert werden. 2. daß der Reichstag die eichsregierung nicht ö r

Wenn aber Neuforderungen nicht me

atzanweisungen gewissermaßen Ordnung zu

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust u. Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

B. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen re.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

3. Unfall! und Invaliditäts, ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenypreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

————

Ce, Befristete Anzeigen müffe

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundfachen, 8 ustellungen u. dergl. , des Herrn Richard Piro in Trier,

w ebe n; n,, alls ein Berechtigter nner ha K 124 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ Platz Zimmer 301, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band h6 Blatt Nr. 1706 (eingetragener Eigentümer am 19. Mai 1926, dem Tage 31119 der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Fabrikant Willy Klinke in Berlin) ein— k Girozentrale für den

Grundsteuermut terrolle Art. 16657, Nutzungs⸗ wert z20. 6 Gebäude steuerrolle Rr. 1660, 1116 Ackerland, Wohnhaus, Werkflätten gebäude. I31116 (6. K. 33. 25. / 8.)

lBz1I1III1 Zwangsver steigerung.

am 27. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer 30, J, versteigert werden I31126 das im Grundbuche von Berlin-Reinicken. Die dorf Band 26 Blatt Nr. 762 (einge⸗ tragener Eigentümer am 15. Mal 1936,

. d j nämlich 1. . ö kJ Scheuß in Eschweiler, 2. der Rechtsanwalt

Dr. Josef Klefisch Ii. in Köln, Mozart— straße 11, haben das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs über die auf dem Grundflück

steigerungsvermerks: Christian Lange in Lühe bei Möckern) ann . . . orf, Justusstr. 29, Gemarkung Berlin— t Reinickendorf, Kartenblatt 3, Parzelle . Band 29 Blatt 1144 Abt. 111 2844116, 2845/1116, 3 a 45 qm groß,

Grundsteuermutterrolle Art. S8, Nutzung⸗

Voraussetzung

öchstgrenze ist eine feste Limi⸗- wert 51135. = Wohnhaus mit Hofraum, Stallgebäude, Acker. 6. K. . 25./I8.

Werlin X. 20, den 4. Juni 1926.

; illionen Die Reparations⸗

I3 11131 Zwangsversteigerung.

30. Juli 1926, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, ver= steigert werden das im Grundbuche von Ravensbrück . VI Blatt ö ö getragener Eigentümer am 11. Februar 1926, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ 131127] steigerungsvermerks: Ziegeleibesitzer Karl Knöllner, in Ravensbrüch) eingetragene Grundstück; bebauter Hofraum, Garten, Oedland, Wiese, Acker, Holzung, Ge⸗ buch von . k . Himmel⸗

ort Forst, a a 35 am groß, ; iht; Meinertrag 12405 Taler, en ne.. Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, mutterrolle Art. 19, Nutzungswert 2811 , spätestens jn dem au Gebãäudesteuerrolle Nr. I, 3, 4.

oraussetzung,

l8l1I14] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangevollstreckung soll Urkunde erfolgen wird. am 30. Juli 1926, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, versteigert werden, daz un Brund— 31124 buche von Lychen Band 23 Blatt Nr. 682 j leingetragener Eigentümer am 3. April 1926, dem Tage der Eintragung des Ver—

estellt worden war, der der Ausgabe von Schghwechseln . Dieser Zinsbetrag von zwanzig Millionen Reichsmar

ß die Ausgabe der er te den Vorwurf zurück herauszugeben. ö 7 keine echseln zu März. 19236 abgelaufen i t mit einem ,, von 180 139 909 Reichsmark abgeschlossen.

dem veranschlagten Betrage

ür, das laufende Etalsjahr habe sich der Reichsfinanzminifter emüht, solche Aufstellungen zu erhalten, die ihn in tzen,

n Stand setzen, inanzlage genau

hebauter Hofraum vor dem Stargardter Tore, Acker und Wiese im Lehm kuhlen= 6 und Scheune, Gemarkung Lychen,

14,89 Tlr., Grundsteuermutterrolle Art. ag. K! . ; zrubihsgibett ß . Gebäadeftenettost, Els ritdrich eres Ann, eihärime

4h g ; g fügt geborene Langenstraß, in Ströbeck' bean— dr. al, er Termin am 26. Jun ih tragt. Der unbekannte Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1926, vormittags 11166 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 222 des Landgerichts⸗ 1. Paket, ent, gebäudes, anberaumten Aufgebotgtermine haltend alle Aktien, 100 Stck. X 16050 8 seine Nechte anzumelden, der Trans⸗Continental Shoe u. Laether Co. New Charlottenburg, Kaiserdamm 118.

ist aufgehoben.

3 1637 Adhandengekommen:

n derartigen Aufstellungen habe es bisher im

pril 1926

Millionen und gn. Verwaltungseinnahmen sechs

Millionen inggesamt also Seiz. Millionen Reichsmark betragen haben. Die Au ggbe J Finanzverwaltung 368, Millionen Reichsmark und. für überweisungen an die ) esamt ai, 575,5 Millionen Reichsmark betragen. Zu dem Ueber- huß im

ie wir aus den fügungsbereit haben. Im ; Steuern. 455,4 Millionen Reichsmark, die r nn, 46,7 Millionen Reichsmark. Das Monatszwöftel der in den E

n im April 1926 haben für die ,, ͤ . teuer⸗

Länder 2072 Millionen Reichsmark. ing. ril un, noch ein. Zwölftel der Summe gerechnet werden, eberschüssen der beiden letzten Etatsjahre ver=

ai 1926 betru

gen die Einnahmen an

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

rivateigentum anzusehen war. In der Monarchie örte das . dem Monarchen, nicht als Person, 2 als

Hesetz beweist in feiner Gestaltung einen vollkommenen Wiberffnn. Merkwürdig sei, daß der Demokrat Schacht fich gegen die Enteignung

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den . Rechnungsdirektor Mengering in

erlin.

rlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Ve Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Attiengesellschaft.

Berlin. Wilhelmstr. 32.

Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage. (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Der Polizeipräsident. Abt. IV. GE. -D.

31116

Auf Antrag der Girozentrale Hannover, öffentliche Bankanstalt in Hannover, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhandengekommenen Band 111 Blatt 79 in der dritten Ab— des Deut⸗ teilung unter Nr. J für ihn eingetragene, schen Reichs von 1923 (Goldanleihe), mit 44 00½ ' ab fällig 1925, Nr. 16057 über 00 F ver, liche boten, an einen anderen Inhaber als die beantragt. obengenannte Antragstellerln eine Leistung wird aufgefordert, in dem auf den 27 Ja⸗ zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine nuar 1927, vormittags 10 uhr, ober einen Erneuerungsschein auszugeben. vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. AI,

6ô/o igen Schatzanweifung

31118

Das Fräulein Martha Skiebe in Klein Gandern hat das Aufgebot folgender ihr verlorengegangener Mäntel zu Æ bö6 dow Deutsche Reichsanleihe Nr. M öh 14, 6 160 d Ce. Deutsche (31122 Reichsanleihe Lit. G Nr. 6 345 253 be— antragt. Der Inhaber der Urkunden wird hagen, aus Mittenwalde (Mar aufgefordert, spätestens in dem auf den durch den Rechtsanwalt Dr. P vormittags selbst, hat als Erbin ihres verftorbenen 19 Uihr, vor dem unterzeichneten Gericht Ehemannes, des Mauren Wilhelm Leh⸗ anberaumten Aufgebote termine seine Rechte mann von hier, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der auf

14. Januar

anzumelden und die Ürkunden vorzulegen,

31121]

12 Zwangsversteigerung.

emarkung Berlin⸗Reinickendorf, Karten⸗ und Waldeck,

. 3, Parzelle 431/13, 4064 / 13, 4066 / 13, aufgehoben.

3 a 88 am groß, Reinertrag 0, 02 Taler,

Berlin N. 29, den 31. Mat 1926. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll Juli 1926, vormittags

Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.

Lychen, den 9. Juni 1936. Das Amtsgericht.

vormittags

. 9 2 ö F. er nne fk. der Landwirt Karl Uhlemann, in Ströbect, haben“ bah Auf gebot des ünbekannten Gläubigers folgender im Grundbuche von Ströbeck Band 1I1 Blatt 124 in Abteilung III unter Nr. 1 ypothekenpost: „400 Thaler Kurant Darlehn für die Witwe des Gast=

ostka in Lychen) eingetragene Grundftück:

eingetragenen

ha 69 a G02 4m groß, Reinertrag

Lyezchen, den 9. Juni 1926. Das Amtegericht.

Jork, Eigentümer C. Braude, folgen wird.

Berlin, den. 0. 5. 26. Wp. / 2s.)

w 31125] Zahlungssperre.

19g09 über die i

F. 2201. 26, den 9. 6. 1926.

Lit. D

1927,

n drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsfstetle eingegangen sein. WM

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Reppen, den 4. Juni 1926. Amtsgericht.

Aufgebot.

dem Grundbuchblatt des Wilhelm Leh⸗ mann (Mittenwalde Stadt Bl. 107) in Abt. III Nr. 4 für die Witwe früher Witwe Schmid, ans der vom 15. April 1842 eingetragenen Rest- laufgeldhypothek von 100 Talern beantragt. Die Gläubigerin wird aufgefordert, spä—=— testens in dem auf den 12. August 1926, mittags 12 uhr, vor dem unterzeich— neten Gericht anberaumten Aufgebots— termin ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird.

Mittenwalde, Mark, den 3. Juni 1926.

Amtsgericht.

Aufgebot. Witwe Pauline Semrau, geb. Mischnick in Damerau, vertreten durch den Rechtsanwalt Heßdörffer in Schlochau, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 5. April 1911 äber die in Abteilung III Nr. 14 und 19 des Grundbuchs von Damerau Blatt Nr. 7 den Bäckermeister Zoufal in Prechlau eingetragene Gesamt⸗ hypothek von Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Oktober 1926, vormittags 8 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. II, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor—⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Schlochau, den 28. Mai 1926. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

1. Die Gewerkschaft Saalburg“ in Gotha ist Eigentümerin des Grubenfeldes lück 6, 2. die Gewerkschaft Ernst“ in Gotha ist Eigentümerin des Grubenfeldes Karlssegen 83, 3. die Ge⸗ werkschaft Eba“ in Gotha ist Eigen⸗ tümerin des Grubenfeldes Rodeland 10“, 4. die Gewerkschaft Renata“ in Thal 1. Thür. ist Eigentümerin des Gruben feldes Werder IV“ in Ruhlaer Flur, die Gewerkschaft Gotha ist Eigentümerin des Grubenfeldes „Friedrichsanfang“ am Greifenberg, Ober⸗ Grundbuch von Oberhof Das Thüringische

Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Polzin, den 3. Juni 1926.

31143 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Conrad van Rieth, Hen⸗ riette geb. Bongers, in Crefeld, Fried⸗ Proze ßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Dr. Koch in Crefeld, klagt

egen den Schmied Conrad van Rieth, rither in Crefeld⸗Linn, auf Grund der S8 1565, 1568, 1567 B.⸗G.⸗B. mit

Aufgebot. Die Witwe Auguste Weiß; geb. Orban, in Heidersbach, vertreten dur anwalt Nicolai in Suhl, hat beantragt, ihren verschollenen, im Australien ausgewanderten Sohn, Eisendreher Max am 27. April 188

Zur Versicherung Nr. L 220093 ist die den Rechte, Abs. 2 Ziffer 3 dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts 21. September 1926, vormittags 935 Uhr, mit der Aufforderung, sich ch einen bei diesem Gericht zuge—⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Crefeld, den 5. Juni 1926. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

ahre 1911 nach

Police außer Kraft. Köln, den 7. Juni 1926. Gerling⸗Konzern Lebensbersicherungs⸗Aktiengesellschaft.

ug o Weiß, geboren zu Heidersbach und vor seiner Auswanderung dort zuletzt wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Dezember 1926, 10 uhr,

In der Aufgebotssache der Landeshaupt

kasse, Kassenstelle der Landeskreditkasse, vurmittags

unterzeichneten anberaumten Aufgebotstermine widrigenfalls die

welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Uufgebots⸗ termin dem Gericht

Amtsgericht Suhl, den 26. Mai 1926.

Reg. Bez. Cassel ist der Aufgebotstermin

Bochum, den 7. Juni 1926. Das Amtsgericht.

zu melden, ö Oeffentliche Zustellung.

in Tangermünde, Rechtsanwalt Kalbhenn in Darmstadt, klagt gegen ihren Ehemann, Wilhelm Knust Offenbach a. M., Aufenthalts, § 1568 B. G. -B. am 8. April 1920 vor dem Standesamt Tangermünde geschlossene Che der Streit⸗ teile zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3.

Landgerichts

und 43 für Die am 6. September 1923 gegen den . Arbeiter Gustav Vatterodt, Henze, geboren am 13. 5. 1904 in egeln, erlassene Aufenthal wird zurückgenommen. II D 8323. Delmenhorst, den 2. Juni 1926.

Amtsgericht.

Aufgebot. Testamentsvollstrecker der 11. V. 24 in Köln verstorbenen Witwe Christian Scheuß, Gertrud geb. Tutt, der Fabrikbesitzer Michael

Anzeige zu machen.

zurzeit unbekannten

ekanntmachung wegen Chescheidung

In der Aufgebotssache des Karl Imig, Landwirt aus Pfalzdorf Nr. 64, für si seine Schwester, Borgardts, sowie für den Landwirt Jacob Imig in Pfalzdorf hat das Amtsgericht in Goch durch den Amtsgerichtsrat Schrick für Recht erkannt: Folgende Stücke der ho / g Deutschen Reichsanleihe:

Stück Nr. A 1901013 über 5000 A Nr. GC 4635977 Nr. E 2792198 Nr. G 11765870 Nr. OC 5187582 Nr. E 3582028 Nr. B 3715743 Nr. O 5080038

i Nr. E 35682027 werden für kraftlos erklärt. Amtsgericht Goch.

Zibilkammer

zu Darmstadt rn Landgerichtsrat Dr. Bittel, auß ontag, den 27. September 1926, vormittags 9 Uhr, er forderung, sich durch einen bei diesem enen Rechtsanwalt Prozeßbevoll mächtigten ö lassen.

ess. Landgerichts.

Gefunden

Nr. 2 eingetragene Restkaufpreishypothek 5 . A r tg fn, . . dude gunsten der Witwe ristian euß, e , . Gertrud geb. Tutt, am 265. Juli 1918 be— antragt. Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. September 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine selne Im Wege der Zwangevollstreckung soll am Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä—= rung der Urkunde erfolgen wird. Bonn, den 8. März 1926. Amtsgericht. Abt. 19.

Aufgebot.

Die Frau Ww. Aloys Hansen in Bonn, Bornheimer Str. 22, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über eine im Grund⸗ Bonn - Kessenich Band 29 Blatt 1130, Abt. 1II1 Nr. 5 eingetragene b Oypothek von 11 000 A beantragt. Der

Darmstadt, Der Gerichtsschreiber Zivilkammer iII.

31140] Oeffentliche Zustellung.

abrikarbeiterin Felix Bernhardine Dornap 266 bei Wül bevoll mächtigter:

? j Simgnstall in l Vurgh Ausschlußurkeil vom 16. Mai

1926 ist der Wechsel vom H. Juni 1925 über 140 Reichsmark, fällig am 15. Sep— tember 1925, ausgestellt von Georg Mark⸗ wort und akzeptiert von Wilhelm Hövener in Bocholt, für kraftlos erklärt worden. Bocholt, den 2. Juni 1926.

Das Amtsgericht.

höfer Forst, Band G Blatt 451. Bergamt in Weimar hat gemäß § 5 des tz Gewerksabgaben 22. 12. 1923/9. 7. 1924 beantragt, im Wege des Aufgebots das Bergwerkseigen⸗ tum an den genannten Grubenfeldern zu entziehen, weil die Vorstände nicht zu er⸗ mitteln und weil seit Jahren die Gruben⸗ feldabgaben im Rückstand sind. Eigentümer der genannten Grubenfelder A ezw. die Gewerkschaftsvertreter werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am Montag, den 16. August 1926, vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzu— melden, sonst wird ihnen das Bergwerks—⸗ eigentum entzogen. Weimar, den 31. Mal 126. Thüringisches Amtsgericht. 5.

Aufgebot. Ehefrau Kaufmann Ronsdorf, Emma geborene Schulte, in Breckerfeld hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Ferdinand Ronsdorf, zuletzt wohnhaft in Breckerfeld, für tot zu er Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. März 1927, mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer ib, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, J widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Sagen i. Westf., den 29. Mai 1926. Das Amtsgericht.

Aufgebot. Die Taglöhnerin Maria Pollhammer von Wasserburg hat als Ehefrau den An— trag gestellt, ihren verschollenen Ehemann, artin Pollhammer, wohnhaft in Grasensee,

frath, Rhld., Prozeß⸗ Rechtsanwalt Simon in Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Felix Forster, früher in amborn, Kronprinzenstraße, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, 8 1567, 1568 B. G. B. mit dem Antra Die Klägerin lade en zur mündlichen Verhand- echtsstreits vor die J. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Duis⸗ burg auf den 27. September 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer 178, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt j Prozeßbevoll mächligten vertreten zu

Durch Ausschlußurteil des unterzeich— neten Gerichts vom 5. Juni 1926 ist der irma Berliner Großgaragen harlottenburg, Schillerstr. Bös, gezogene und von ihr angenommene, am 3. August 1925 fällig gewesene Blanko⸗ wechsel vom 15. Juni 1925 über 1300 0 für kraftlos erklärt.

Charlottenburg, den 5. Juni 1926.

Das Amtsgericht.

Beschlusz. Der am 12. März 1918 von dem Amts⸗ gericht in M.⸗Gladbach nach dem am h 6. 8. 1914 verstorbenen Peter Mäurer ö gemeinschaftliche wird für kraftlos erklärt, da er insoweit unrichtig ist, als darin Anna Mäurer, die schon vor dem Erblasser gestorben ist, als Erbin angeführt wird, und da der Erbschein nicht erlangt werden kann. M.⸗Gladbach, 31. Mai 1926. Amtsgericht. Abt. 4.

tember 1926, vormittags 9 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

ls 1139] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gustahß Ernst Kenkel,

Bonn, den 17. Mai 1926. Amtsgericht. Abt. 19.

Aufgebot.

Der Schuhmachermeister Heinrich Uhlemann in Ströbeck Nr. 87, 2. die ver= ehelichte Schmied Emma Ehrich, geb.

üttenheim, Gartenstraße, P wächtigter: Rechtsan wall. Dr. Ba klagt gegen ihren Ehemann, den. Schreiner Gustap Kenkel, Duisburg, jetzt unbekannten Au auf Grund des § 1568 B. G-. Antrag auf Ehescheidung. ladet den Beklagten zur mündlichen handlung des

ausgestellte

Die Klägerin

: Rechtsstreits Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf den 28. September vormittags mer 176, mit der Aufforderung, sich durch Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.

lz 141] Oeffentl:

Durch Ausschlußurteil vom 8. Mai 1926 chollene Hermann Otto Ludwig Gensch, geb. am 7. Juni 1896 zu Stendell, Uckm., sowie 2. sein Bruder, der verschollene August Gensch, geb. am 3. Oktober 1899 zu Stendell, Ückm., für tot erklärt worden. der 30. Juni 1916 bezw. der 31. Dezember 1918 festgestellt.

Angermünde, den 16. Mai 1926. Das Amtsgericht.

sind 1. der vers

r

Als Todestag sind

e Zustellun Die Frau Anni Gekalla, geb. n, in Erfurt, lägerin, Prozeßbevoll mächki

widrigenfalls Rudnicki in

die Ausschließung mit seinem Rechte er— anwalt Dr.

gegen ihren Mann mund Czekalla, früh straße 8e, jetzt unbekannten Aufenth Beklagten, auf Grund der S5 1565, 156 GB. mit dem Antrag auf Scheidung he mit allein iger klagten und Kostentragung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ des Rechtsstreits des Landgerichts

27. September JI526, hr, mit der Aufforderung, sich durch

Rechtsanwalt als vertreten zu lassen. Erfurt, den 1. Juni 19265. ;

Der Gerichtsschreiber des Tandgerichts.

31142] Oeffentliche Zustellung.

Der Geschästsreisende Hermann Hein⸗ rich Schröder in H durch Rechtsanwalt Dr.

ö h Schröder, geb. Röser, gesch. Kistler, zu= . unbekannten enthalts, aus §5 1568 B. G. B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 10 Zivil kingplatz, auf den 1

rfurt, klagt den Kaufmann Si

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ er in Erfurt, Moltke=

neten Gerichts vom 18. Mai 1926 ist der

Joseph Roggenbuck aus geboren am 3. Mai 1897 zu B

lötenstein, für tot erklärt. Als

Zeitpunkt des Todes ist der 1. November

I9l8 festgestellt.

Baldenburg, den 19. Mai 1926.

Das Amtsgericht.

31137] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehejrau des früheren Sägewerks⸗ besitzers Walter Fenske, Babette geb. Sütterlin, in Müllheim (Baden), tigter: Rechtsanwalt Dr. hier, klagt gegen ihren genannten Ehe— mann, früher in Zajecar in Serbien, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §z 1568 und fö65h B. G.“

Halberstadt, den 3. Juni 1926. Das Amtsgericht.

Aufgebot. Der Fabrikant Paul Gossel in Nord⸗ D hausen hat das Aufgebot des verloren, gegangenen Hypothekenbriefs vom 30. Juli m Grundbuch von Stiege

für tot zu er⸗ Verschollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf onnerstag, 23. Dezember 1926, vorm. 11 Ühr, von dem unterfertigten Gerichte anberaumten zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung Ferner ergeht die Auf⸗ forderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er teilen vermögen, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu machen. Pfarrkirchen, den 29.

verschollene

chuld des Be⸗

Aufgebotstermine

erfolgen wird. J. Zivilkammer

f 26. Mai 1913 verzins⸗ vormittags Darlehnsforderung

Der Inhaber der Urkunde

zugelassenen Prozeßbevoll mchtigten

unterzeichneten Gericht anbe⸗

raumten Aufgebotstermine seine Rechte

anzumelden und die Urkunde vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunde erfolgen wird.

Hasselfelde, den 26. Mai 1926.

Das Amtsgericht. Bohnsack.

2 Aufgebot. Die Witwe Bertha Lehmann,

Aufgebot.

Der Kaufmann Otto Sonnenburg in Berlin-Mahlsdorf, Frettchenweg 28, hat beantragt, den verschollenen, am 20. S tember 1852 in Polzin geborenen Gerber Otto Hermann Ferdinand Sounenburg, zuletzt wohnhaft in Polzin, für tot zu Der bezeichnete wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Dezember 1926, vor⸗

B., mit dem

scheiden und den Beklagten als allein— schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Braun⸗ schweig auf den 24. September 1926, vormittags 19 uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Braunschweig, den 5. Juni 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

amburg, vertreten eibe, klagt

Verschollene

geb. Ziegen⸗ k), vertreten

zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Auskunft über Leben oder Tod des Ver—⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die

An alle, welche

ktober 1926,