1926 / 139 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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K. ——

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der Arbeiten zur Herstellung einer Stütz⸗

kei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Wiesbaden, den 7. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

s33759] Oeffentliche Bustellung.

Die Wiskott. Licht. Gesellschaft m. b. H. für Lichtreklame und Schaltautomaten in Berlin NO. b5, Saarbrũcker Straße 2224

rozeßbevollmächtigter: Nechigan wall 36 in Berlin C. 54, Rolsenthaler

traße 48, klagt gegen den Restaurateur Carl Greff, früher in Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup= tung, daß der Beklagte ihr für eine ge⸗ lieferte Lichtreklame den Restbetrag von 1690, 3 RM schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und evtl.

egen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ treckbar zu verurteilen, an die Klägerin 1690,73 Reichsmark nebst 12 0ͤ‚0 Zinsen seit dem 1. Januar 1925 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 40. Zivilkammer des Landgerichts 1 in Berlin auf den 27. Oktober 1926, vormittags 1090 uhr, Neues Gerichts⸗ ebäude, Grunerstr., II. Stockwerk, Zimmer

hie 32/33, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelasse— nen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen und durch diesen seine Einwendungen und Beweismittel gegen die Behauptungen der Klageschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Berlin, den 12. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J.

133770) Oeffentliche Zustellung.

Der Schlosser Fürchtegott Jo bannes Steinert in Dresden⸗Fr., Friedrichstr. 42 1, klagt gegen die Margarethe Steinert, geb. Scheinert, z. Zt. unbekannten Auf— enthalts, mit dem Antrage, die Beklagte wird verurteilt: 1. drei Schlüssel zur Wohnung, 2. eine Kücheneinrichtung, gelb lasiert, bestehend aus Schrank, Tisch, zwei Stühlen und Regal, 3. ein Wand⸗ spiegel, braun, 80x cb 0, 4. eine Wand⸗ apotheke, braun, 5. eine Ampel für Blumen, 6. eine Figur, Löwe, schwarz, 7. eine Matratze mit ,, roter Drell, 8. ein Kaffeeservice (Rosenthal), 9. ein Waschgefäß, Porzellan, 10. zwei Fenster Gardinen und Vorhänge, 11. zwei Bett⸗ bezüge, weißer Linon, 12. zwei Bettücher, weiß Leinen, 15. eine Bettvorlage, Schaf⸗

fell, 14. eine Nähmaschine, Seidel & Naumann D4, 15. eine Tüllbettdecke, 16. ein Kohlenkasten, Blech, schwarz,

17. ein grohfß Bild: Die büßende Magda—⸗ lene, 18. ein Vorhang für Küchentisch, dkl gemustert, 19. zwei Oberhemden, ein weißes, ein gestreiftes, 20. sechs Herren⸗ hemden, Mako, 21. sechs Herrenunter⸗ hosen, Mato, 22. drei Handtücher, Leinen, weiß, 23. sechs Teller, weiß, 24. eine Brot⸗ kapsel, weiß emailliert, herauszugeben und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts—⸗ ericht Dresden, Lothringer Straße 11, 6m 78, auf den 26. Juli 1926, vormittags 8 Uhr, geladen.

Dresden, den 14. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Dresden.

3. Verkãnfe, Perpachtungen, Verdingungen ꝛc.

s337 75] Betanntmachung .

Im Wege der öffentlichen Ausschreibung soll für den Ausbau der Seeschiffahrts— straße Stettin Swinemünde die Lieferung von 2500 mi Waldfaschinen vergeben werden.

Lieferungsfrist: 1. August 1926. Zuschlagsfrist: zwei Wochen. Verdingunggunterlagen können, soweit vorhanden, . portofreie Einsendung von 1,650 bezogen werden. Ver⸗ schlossene und versiegelte Angebote sind is zum 28. Juni 1926, vormittags 12 Uhr, an das staatliche Wasserbauamt Stettin, Fahrwasserverbesserung, Haken— terrasse 4, mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen.

Stettin, den 14. Juni 1926.

Staatliches Wasserbauamt.

33773

Die teilweise Erneuerung des Asphalt⸗ belages der Viehrampe auf Bahnhof Stendal soll öffentlich vergeben werden. In Frage kommen 18. 860 4m Guß asphalt, 3 em stark. Verdngbch können gegen vorherige porto, und bestellgeldfreie Einsendung von 2 RM in bar vom unter— zeichneten Eisenbahnbetriebsamt bezogen werden. Eröffnungstermin Mittwoch, den 30. Juni 1926, vormittags 10 Uhr. Juschlagsfrist 4 Wochen. Dentsche Reichsbahn Gesellschaft.

Eisenbahnbetriebsamt 1, Stendal.

33774]

Verdingung

mauer auf Bahnhof Gütersloh: 600 ms Erdaushub, 85 mh. Fundamentbeton, 365 mh Bruchsteinmauerwerk. Frist zur , n. 40 Arbeitstage. Frist zur

inreichung der Angebote: 30. 6. 1926, vorm. 19 Uhr 485 Min. Verdinghefte kännen, loweit der Vorrat reicht, gegen

Bareinzahlung von 2,50 RM von der unterzeichneten Bauabteilung bezogen werden.

Deutsche Reichsbahn ⸗Gesellschaft.

4. Verlofung 1. von Wertyavieren.

337781 Betanntmachung. Gemäß 5 44 des Auswertungsgesetzes geben wir bekannt, daß wir über die den Altbesitzern unserer Tei lschuldver⸗ schreibungen von 1907 und 1912 zustehenden Genußrechte auf den Inhaber lautende Genußscheine ausgeben. Die Ausgabe dieser Scheine erfolgt nach Drucklegung an die Altbesitzer bezw. an die Firmen, durch deren Vermittelung die Anmeldung des Altbesitzes erfolgt ist. Berlin, den 14. Juni 1926. Gewerkschaft Frielendorf. Der Repräsentant: Dr. Büren.

133776 Bekanntmachung. ; Der Durchschnittepreis der amtlichen Notierungen für den Zentner Roggen an der Frankfurter Produktenbörse im Mai 1926 ist nach der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1923, die Aufnahme einer Noggenanleihe des Volksstaates Heffen (Reihe 0) betreffend, Anleihe⸗ bedingung 3, durch die Hessijche Land⸗ wirtschaftskammer in Darmstadt auß 9, 0 RM sestgestellt worden. Demgemäß berechnet sich der am 1. Juli 1926 sällige Jahreszinsbetrag nach Abzug der Kapi⸗ taleriragssteuer (Einlösungsbetrag) lür je einen Zentner Roggen auf 044 RM. Darmstadt, den 14. Juni 1926. Hessische Staatsschuldenverwaltung.

Neumann. 33777] Bekanntmachung. Schäffer C Budenberg G. m. b. S., Magdeburg ⸗B.

A. In Bezug auf unsere 43 Anleihe vom Jahre 1912 über RM 3500 000 hat die Spruchstelle beim Kammergericht in Berlin in der Sitzung vom 10. Mai d. J. entschieden:

1. Für die Teilschuldverschreibungen Lit. A Nr. 1991 bis 2500 über je M 1000 und Lit. B Nr. 3926 bis 3955 und Nr. 4001 bis 4500 über je hb00 wird der Ausgabetag anderweitig auf den 4. September 1919 festgestellt.

2. Für alle übrigen Teilschuldverschrei⸗ bungen gilt der aus den Teilschuld—⸗ verschreibungen ersichtliche Aus—⸗ stellungstag (im Dezember 1912) als Auegabetag.

B. Dementsprechend stellt sich der

Aufwertungsbetrag der Teilschuldver⸗ schreibungen zu ö

1. über je 1000 auf Reichsmark 28,20, ferner bei Altbesitz auf Reichs⸗ mark 18,80 Genußrecht, über je „ö hoo auf Reichsmark 14,10, ferner bei Altbesitz auf Reichsmark 9,40 Ge⸗ nußrecht,

2. über je M 1000 auf Reichsmark 150, ferner bei Altbesitz auf Reichsmark 100 Genußrecht, über je M boo auf Reichsmark 765, ferner bei Altbesitz aut Reichsmark 50 Genußrecht.

In Durchführung der Umstellung der Teilschuldperschreibungen zu Nr. 1 (Aus- abe September 1919) wird eine Ab⸗ e, m, derselben auf RM 20 bezw. RM 10 und Auszahlung des Spitzen⸗ betrags von RM 8, 20 bezw. RM cl6 in bar vorgenommen.

C. Wir fordern hiermit unsere Obli⸗ gationäre Neubesitzer auf, die Mäntel und Talons zwecks Abstempelung bezw.

Erneuerung der Zinsbogen mit einem nach der geordneten Verzeichnis in der Zeit vom 25. Juni bis zum 31. Juli d. J. bei dem Bankhause Zuck ichwerdt Beuchel, Magdeburg. einzureichen. Bei Vorlage der Stücke am Schaster der Bank erfolgt die Abstempelung gebührenfrei, sofern die Stücke im Wege der Korrespondenz ein⸗ und ausgeliefert werden, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Es empfiehlt sich, die Abstemvelung der Teilschuldverschreibungen während der obengenannten Frist vornehmen zu lassen, da eine spätere Abstempelung mit erhöhten Kosten verbunden sein wird.

HD. Die Zinsen für 1925 und 1926 werden bei Vorlage der Talons von obenerwähntem Bankhause unter Abzug von 10 0/0 Kapitalertragsteuer gleichzeitig ausgezahlt, und zwar:

auf Nennbetrag für 1925 für 1926 RM lh RM 270 RM 4,05 , ig , 8020 20 o öjtz . 65h]

gemäß § 43 35 3 des Aufwertungs⸗ gesetzes durch Zahlung des Nennbetrags abgelöst. Soweit wir den Altbesitz an⸗ erkannt haben, wird den Einreichern bezw. denjenigen Stellen, die die Einreichung der Obligationen vermittelt haben, der entsprechende Betrag für das Genußrecht durch Vermittelung des obenerwähnten Bankhauses überwiesen unter gleichzeitiger Rücklieferung der abgestempelten Mäntel. Die von Altbesitzern noch nicht einge reichten Talons sind sofort zwecks Zins— zahlung und Erneuerung der Bogen nach— zuliefern.

Magdeburg⸗B., den 12. Juni 1926. Schäffer C Budenberg G. m. b. S.

34257

Diplomatische 3 0/ Schuld der

Vereinigten Staaten von Venezuela. Emission 1905.

Die am 1. Juli 1926 sälligen Zinsscheine sind vom genannten Tage ab zahlbar zum Sichtkurse auf London

in Berlin bei der Direction der Dis—⸗

conto⸗Gesellschaft,

in Hamburg bei der Norddeutschen

Bank in Hamburg.

Die am 1. Juli 19231 fällig gewesenen Zinsscheine der Diplomatischen 300 Schuld der Vereinigten Staaten von Venezuela verjähren am 30. Junt 1926.

33779) Textilwerke Hildesheim G. m. b. S. uf Grund der 5§8 25 und 36 des Auf⸗ wertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 kündigen wir hiermit unsere o/ gige Anleihe vom Jahre 1921 zur Rück⸗ zahlung auf den 30. September 1926. Die Rückzahlung erfolgt gegen Ein—⸗ lieferung der Teilschuldverschreibungen nebst Erneuerungsscheinen und Zinsscheinen

zum vollen Aufwertungsbetrage von RM 3,42 für 10600 PM zuzüglich der bis zum Kündigungstermin auflaufenden Zinsen mit RM 3,60 für PM 1000 bei der Hildesheimer Bank in Hildesheim und deren Zweignieder⸗ lafsungen.

Vom Kündigungstermin ab hört die Verzinsung auf. .

Hildesheim, den 14. Juni 1926.

Textilwerke Hildesheim G. m. b. S.

33780

o öß6 6, 135

1 1

Pence zu 20 Goldmark für 1 Pf Dresden, den 16. Junt 1926.

Der Landwirtschaftliche Kreditverein Sachsen zu Dresden.

Die am 1. Jult 1926 fälligen Zinsscheine unserer o / Goldkredithriefe werden vom Fälligkeitstage ab an unserer Kasse in Dresden und bei den sonst bekannt⸗ gegebenen Zahlstellen spesenfrei zu folgenden Beträgen eingelöst:

Zinsscheine über 4. Gramm Feingold

Die Berechnung ist erfolgt . Feingoldprels voni 4. 5. 1926 von 27g d. Sterling RM 2,7818 für 1 Gramm.

111

e, ,

Rea 6 hh * RM 626 . 8 z

Das Direktorium.

Nach hardbahn vom 1. April 1895 werden ausgelosten 1270 Obligationen bei unserer Hauptkasse in

stellen in der

Nr. 3041 3060 4441 4460 6881! 6900

10081 19100

13106 - 13120

17321 - 17340

19761 - 19780

20041 —– 20060

33781 33800 39361 - 39380 43801 - 43820 44121 4140 46601 46620 17281 - 473090 bos 81 = 0400

Nr. 4401 - 4410 22951 —– 229660

4961 4970 23361 23370 III - 5120 24381 —- 24390 Ib21— 7530 24521 - 24930 S071 S980 24681 - 24690 9881 9890 24911 - 24920

11481 - 11490 17841 —-— 17850 196551 19660 20 71 - 20180 22171 22180

2699 1 - 26909 3067 1 - 3056580 31081 31090 32121 32130

32631-32640 47491

Bern, den 8. Juni 1926.

Eisenbahnbauabteilung Gütersloh.

binn Schweizerische Bundesbahnen.

Rückzahlung von Obligationen des 3a oo Anleihens der Gotthardbahn, vom 1. April 1895.

Maßgabe der Bedingungen für das 3ü½ 0/0 Anleihen der Gott⸗ urickbezahlt

550 Obligationen zu 35061 - 35070 47501 47510 37151 - 37160 37921 37930 49211 49220 38491 38500 50611 - 50620 42591 42600 51331 —61340 43561 43570 51871 —11880 44111-44120 52731 - 52740 45971 45980 54281 54290 46381 46390 54571 —- 546580 46921 46930 61691 61700 47500 62081 62090

Am 30. September 1926 hört die Verzinfung dieser Titel auf.

Generaldirektion der S. B. B.

am 30. September 1926 folgende

ern, bei unseren Kreiskassen in

Lausanne, Luzern und , bei den üblichen Zahl PM 10060 chweiz und in

720 Obligationen zu Fr. 500.

51061-51080 69941 - 69960 bho28 1 -S5300 70841 70860 b6601 - 56620 71621 71640 60601 - 60620 73981 - 74000 62801 - 62820 79821 - 79840 64661 64680 S5l4I - S560 66661 66680 S5 801 - 85820

eutschland:

S7 941 - 879609 S9o00l = S9020 S996 1 = 89980 9l681 - 91700 94941 94960 94961 - 94980 gb321 - 96340

Fr. 1000.

63681 —- 63590 65 161 65170 65191 65200 66071 —– 66080 b 7081-67090 6771 1 -= 67720 68411 —- 68420 70191 —70200 71421-71430 71461 - 71470 73071 - 73080

18831 48840

5. Kommanbitgesell⸗ schaften auf Aktien, Attien ˖ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften. 33906 Sa lle⸗Hettstedter

Eisenbahn⸗Gesellschaft. Gemäß 8 4 des , vom 16. Juli 1925 geben wir hiermi bekannt, daß wir 8 haben, be⸗

sondere Genußrechtsurkunden über die den

Altbesitzern unserer 2M 2 Anleihe vom Jahre 1898, 15 5 Anleihe vom Jahre 1906

und

AM 2 Anleihe vom Jahre A911

zustehenden Genußrechte auszugeben. Ferner geben wir zu unseren sämtlichen noch im Umlauf befindlichen Teilschuld- verschreibungen gegen Rückgabe der alten 5 neue Zinsscheinbogen aus. er erste neue Zinsschein berechligt zur Zinsen für das

Empfangnahme der Kalenderjahr 1926. .

Die Genußrechtsurkunden sowie die auf den Aufwertungsbetrag. abgestempelten Schuldvherschreibungsmäntel nebst den neuen Zingscheinbogen gelangen nunmehr durch die Cinreichungsstellen an die Alt⸗ besißer zur Ausgabe, Soweit Althesitzer ihre Schuldverschreibungen seinerzeit ohne Zinsscheinbogen eingereicht haben, sind die etzteren zwecks Erhebung der neuen Zins— scheinbogen nachzuliefern.

Gleichzeitig ö wir die Neu⸗ besitzer unserer obigen Anleihen auf, ihre Schuldverschreibungen nebst irg . bogen zwecks Abstempelung der Schuld⸗ verschreibungsmäntel auf den Aufwer⸗ tungsbetrag und Empfangnahme der neuen Zinsscheinbogen bis zum 29. Juli 1926 außer bei unserer Gesellschafts⸗ kasse Halle (S.), Brüderstraße 2 bei einem der folgenden Bankhäuser:

H. F. Lehmann in Halle ( 89

Reinhold Steckner in Halle (S.),

Berliner Handels ⸗Gesellschaft in

Berlin,

Rott X Schünemann in Berlin einzureichen. . .

Die. Abstenwelung ist gebührenfrei, so⸗ fern die Schuldverschreibungen mit einem zweifachen, der Nummernfhlge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis am Schalter während der üblichen Geschäftsstunden eingergicht werden. Findet die Einreichung im Wege des Briefwechsels statt, so wird hierfür die übliche Gebühr in Anrechnung gebracht werden.

Halle (S.), den 15. Juni 1926.

Halle⸗Hettstedter Eisenbahn⸗

Gesellschaft. Der Vorstand. Czarnikow.

Klein, Schanzlin C Becker A. G., 33896 Frankenthal (Pfalz).

Wir fordern die Inhaber unserer 4 und 4y z6igen Teilschusdwerschreibungen von 1896, Jol und 1920 auf, die Stücke nebst Zins- und Erneuerungsscheinen zur , ,, auf den neuen Reichsmark⸗ nennbetrag bis spätestens 31. Juli 1926 bei

der Darmstädter und. Nationalbank

KR. a. A. in Berlin und ihren Nieder⸗ lassungen in Frankfurt a. M. Mann heim, Ludwigshafen a. 5th. und Stuttgart oder . der Rheinischen Creditbank in Mann⸗ heim und ihren Niederlassungen in Ludwigshafen a. Rh. und Frankenthal einzureichen, soweit dies nicht bereits an⸗ läßlich der Anmeldung des Altbesitzes ge⸗ schehen ist. Der Nennbetrag stellt sich bei den Obligationen von 1895 und 1912 auf RM 150 für je PM 1009, und auf RM 75. für je HM 500, und bei den Obligationen von 1920 auf RM lh, 6h für je 1000, Der Spitzenbetrag bon RM O65 wird hei, den Neubesitz , der letzteren Anleihe in bar ab⸗

gelöst.

Zugleich erhalten die Besitzer der Obli- tionen von 1698 und 1912 für die ahre 1926 bis 1931 neue Zinsscheine, wogegen die alten Zins⸗ und Erneuerangs⸗ scheine zurückzugeben sind. Für die Oöli⸗ gationen von 1920 werden Zinsschei ne nicht ausgegeben, da die Zinsen für diese Stlicke laut gesetzlicher Bestimmung erst * Fälligkeit des Kayitals zu entrichten ind.

Soweit Altbesitz in Frage kommt, . wir über die Genußrechte, die den ltbesitzern der Schuldverschreibungen von 1898 und 1912 zustehen, besendere Genuß⸗ scheine aus, die bei den Obligationen von EM 1000. auf RM 100, bei den MWligationen von WM bog au MRM 50, lauten. Sie werden dur die vorgenannten Stellen ausgereicht. Das Genuß recht an den Ohligationen von 1920 ist mit Zustimmung der Spruchstelle am Amtsgericht Ludwigshafen vom 26. Fe⸗ bruar 1926 durch eine Zusatzaufwertung von 60 3 RM 4.26 abgelöst. . für diese Obligationen errechnet sich sonach auf 10,65 4 4,26 MM 1491. welchen Betrag wir auf RM 15 qufrunden. Auf diesen Be⸗ trag werden die Männel abgestempelt. Dig Abstermpelung ist. Probisionsfrei, so= fern sie am Schalter erfolgt. Andernfalls wird die übliche Provision angerechnet. Ferner geben wir bekannt, daß gleich keit die für das Jahr 1926 am 1. Juli

.J. fälligen Zinfsen von 3 925 unserer Tei schurldyerschre bungen von 1898 und 1912. d. i. für die Stücke zu RM 150, RM 450 und für die Stücke zu RM 75 2.25, abzüglich Kapitalertragssteuer, gegen Einreichun des Zinsscheins Nr. 1 bei unseren Zahl stellen bezahlt werden. iges

i .

Frankenthal, den 12. Der Vorstaub.

33892 Bekanntmachung.

Wir machen hiermit bekannt, daß wir beschlossen haben, die Genußtechte für den Altbesitz

unserer 4 0, igen Anleihe vom Jahre

1898 und , 41 ooigen Anleihe vom Jahre 1 durch Gewährung einer Barabfindung ab⸗ zulösen und daß wir die zuständige Spruch⸗ stelle beim Oberlandesgericht Breslau an⸗

I ögerusen haben mit dem Antrage, die Höhe

der zu gewährenden Barabfindung durch eine Enischeidung festzustellen. Sobald das geschehen ist, werden wir die Höhe der Barabfindung durch eine besondere Veröffentlichung bekanntgeben.

Vom 1. Januar 1927 ab können die Genußrechte nur noch in der Form des Anspruchs auf die Barabfindung aus⸗ geübt werden.

Cunnersdorf i. Rsgb. . 14. Juni 1926.

Schlefische Cellulose⸗ und Papier⸗

fabriken Atniengeselschaft. Gottber g. Rot

133903] Bertanntmachung.

Die KWammgarnspinnerei Werns⸗ hausen in Wernshausen a. Werra hat bei der unterzeichneten Spruchstelle beantragt, ihr die Barablösung ihrer An⸗ leihe vom 10. 12. 1919 zum 1. Oktober 1926 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten und als Ab. lösungsbetrag den Barwert des Auf- wertungebetrags und die zu zahlenden Zinsen zu bestimmen. ö

Sie will ferner den Altbesitzern dieser Anleihe an Stelle der Genußrechte eine Barabfindung in Höhe von 60 0, des Nennbetrags am 1. Oktober 1926 ge⸗ währen und hat beantragt, darüber zu entscheiden, daß die angebotene Barab⸗ findung den Wert der Genußrechte im Zeitpunkt der Gewährung nicht unter schreitet.

Ueber die Anträge wird Anfang Juli 1926 entschieden werden.

Jena, am 12. Juni 1926. . Die Spruchstelle für Goldbilanzen beim Gem. Thür. Oberlandesgericht in Jena.

Der Vorsitzer: Dr. Deinhardt, Oberlandesgerichtsrat. F ;

Die Wayß G Freytag A. G. in Frankfurt a. Main hat die Spruchstelle bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. mit dem Antrage angerufen, ihr unter Einhaltung einer 3 monatigen Kün⸗ digungsfrist die Barablösung der von ihr im Jahre 1920 ausgegebenen H oso Anleihe über 5 Millionen Mark gemäß Art. 37 der Durchführungsverordnung zum Auf- wertungsgesetz vom 29. November 1925 zu gestatten und als Ablösungsbetrag den Barwert des Aufwertungsbetrags zu be⸗ stimmen. 1. E. R. 66/26 1.

Frankfurt a. Main, den 14. Jun 1926. Spruchstelle für Goldbilanzstreitigkeiten

bei dem Oberlandesgericht.

34174

Die „Miag“ Mühlenbau und In⸗ dustrie Aktiengesellschaft in Frank⸗ furt a. Main hat die Spruchstelle bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. Main mit dem Antrage angerufen, ihr unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist die Barablösung der H oo An—⸗ leihe zu gestatten, welche die von ihr über⸗ nommen? „Amme, Giesecke C Konegen Aktiengesellschaft Braunschweig“ im Jahre 1920 ausgegeben hat, und den Bar—⸗ wert des Aufwertungsbetrags und der nach Art. 38 der . zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 noch zu zahlenden Zinsen zu bestimmen. 1. H. R. 67/26 1.

Frankfurt a. Main, den 14. Juni 1926. Spruchstelle für Goldbilanzstreitigkeiten bei dem Oberlandesgericht.

los gha ; Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht in Hamm hat für die Barablösung um 1. Juli 1926 den Ablösungsbetrag für die 44 0 ige Anleihe von 1906 der Schlegel⸗Brauerei Aktien Gesellschaft in Bochum auf RM 125,490 für je K 1000 Nenn⸗ betrag ausschließlich Zinsen bestimmt. Ferner hat die Spruchstelle entschieden, daß durch eine Barabfindung von RM 65, zahlbar ab 1. Juli 1926, der Zeitwert des an Stelle des auf die obige Anleihe entfallenden Genußrechts im Nennwert von RM 109 nicht unterschritten wird. Die Kündigung der Anleihe ist bereits durch unsere Bekanntmachung am 1. März 1926 erfolgt. Die Einlösung der Teilschuldverschrei⸗ bungen und die Ablösung der Genußrechte erfolgen von heute ab gegen Auslieferung der Teilschuldverschreibungen nebst Er⸗ neuerungs⸗ und Zins scheinen bei unserer Gesellschaftskasse, bei der Deutschen Bank, Berlin, und deren Zweiganstalten. Bochum, den 14. Juni 1926.

Schlegel Scharpenseel Vrauerei Aktien⸗Gefellschaft.

Harrer.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengerin g, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering] in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verla . Berlin, Wilhelmstraße 32.

Drei Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite

Zentral⸗Handelsregister Beilage

Preußischer Etaatsanzeiger.

Der Bezugspreis betrãgt deem n 8. Neichsmarh. Alle Posianstalten nehmen Bestellung an, ür . den Postanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Fe Nr Neichsmark.

Geschäftsstelle Sm. 48, Wilhelm Einzelne Nummern kosten 6 Jernsprecher: Zentrum i573.

Nr. 1 39. Reichs bankgirotonto.

einer 5 gespaltenen Einheits zeile Petit 06 Me einer g gespaltenen Einheits .

Anzeigenpreis für den Raum ia

mark., e 1,75 Neichs mark. Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle bes Reichs und Staatsanzeiger Berlin SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. *

Berlin, Freitag, den 18. Juni, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 926

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezatzlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

ö über den Empfang des neuernannten Gesandten on Haiti. ö ekanntmachung über Wochenbeibilfe für saarländische Ver— sicherte außerhalb des Saargebiets. 3 fc Betanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter⸗

8 nehmen. ekanntgabe der Großhandels inderziffer Ausgabe

amtlichen 16. Juni 1926. 2. Anzeige, betreffend die

Jeichs gesetzblatts Teil I. Preu ßzen.

der Nummer 34 des

Handelsverbot.

cat me 2 O Q O O O Q Q ,. Amtliches.

Deut sches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat heute den neuernannten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Haiti George Gentil zur Entgegennahme seines Beglaubigungt— schreibens empfangen. An dem Empfang nahm außer den Herren der Umgebung des Herrn Reichspräsidenten der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts Dr. v. Schubert teil.

Dem Konsul von Paraguay in Frankfurt a. M. Alfred Minner ist namens des Neichs das Exequatur erteilt worden.

Betanntmachung

über Wochenhilfe für saarländische Versicherte außerhalb des Saargebiets. Vom 15. Juni 1926. . .

Arbeitnehmer, die gegen einen 1garländischen Träger der Kranken— versicherung einen Anspruch auf Wochenhilse oder Familienwochen—⸗ hil e haben und nicht nur vorübergehend außerhalb des Saargebiets im Deutschen Reiche wohnen, erhalten bis auf weiteres einen Reichs zuschuß zu den Leistungen des zuständigen Versicherungsträgers in Höhe von 40 Reichsmark für jeden Entbindungosfall.

32 Die Zahlung des Reichszuschusses erfolgt auf Antrag des Be— rechtigten durch die Allgemeine Ortekrankenkasse des Wohnorts. Dem Antiage sind Belege beizufügen, aus denen hervorgeht, daß der Antrag⸗ heller einen Anspruch auf die Leistungen der Wochenhilfe oder der Familienwochenhilfe gegen den zuständigen Versicherungsträger hat oder daß er solche Leistungen erhält.

ͤ 3 Die Ersatzantrãge der Allgemeinen Ortskrankenkassen sind durch das Versicherungsamt dem Reichspersicherungsamt vorzulegen. Auf Antrag können den Kassen Vorschüsse in angemessenem Umfange ge— währt werden. Das Reichsversicherungsamt kann hierüber näheres bestimmen.

§4. Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1926 in Krast. ; ;

Berlin, den 15. Juni 1926.

Der Reicharbeitsminister. Dr. Brauns.

Bekanntmachung. Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 5. März 1928 1 A 1619 die von der Guardian Alsurance Company, Limited in London, beantragte Erlaubnis zum Betriebe der Feuerversicherung im Gebiete des Deutschen Reichs erteilt. Berlin, den 9. Juni 1926.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Brillat. n nnn

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 16. Juni 1926. Die auf den Stichtag des 1. Juni berechnete Groß— handelsinderziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem 9. Juni um O4 vH auf 124,2 gestiegen. Von den Haupt⸗

gruppen haben die AÄgrarerzeugnisse um 07 vH auf 124,5 an⸗

gezogen, während die Industriestoffe um 02 vH auf 123,6 nach gegeben haben. Berlin, den 17. Juni 1926. Statistisches Reichsamt. J. A.: Bramstedt.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält: die Bekanntmachung über die Zulassung von Börsentermin—

geschäften in Aktien von Bergwerks⸗ und Fabrikunt 9. ö. g F nternehmungen, vom die Verordnung jur Aufhebung der Verordnung über das Füttern 9 k Schlachtviehmärkten und ö vom Mai .

Dritte Bekanntmachung über die Wechsel⸗ und Scheckzinsen, vom 8. Juni 1926, Fünfte Verordnung über Höchstsätze für die nach der Menge des

steuerbaren Getränkes bemessenen Gemeindegetränkestenern, vom 12. Juni 1926, und ; ö

die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Eiern und Eierkonserven zur Herstellung von Farben, vom 12. Juni 1926.

Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 18. Juni 1926. Gesetzsammlungsamt. J. Vi: Alleckna.

Preußen.

Bekanntmachung.

Dem Händler Otto Voß aus Reher, Kreis Steinburg, ist auf Grund des 8 21 des Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Tleisch in der Faffung vam 16. August 1935 (RGB. Teil 1

eite 185) in Verbindung mit S5 20 ff. der Verordnung über Handels. beschränkungen vom 15. Jult 1823 (RGBl. Teil L Seite 706) der Handel mit Vieh, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetrieb wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Itzehoe, den 3. Juni 1926.

Der Landiat. J. V.: Dr. von Koerber.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Vollsitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Verelns deutscher Zeitungsverleger Kenntnis von der Annahme des deutsch-russischen Vertrags und der Vorlage über Gewährung von Darlehen aus den Mitteln der Reichsgetreidestelle zur Hebung der K lichen Erzeugung durch den Reichstag, ohne gegen die Reichstagsbeschlüsse Einspruch zu erheben.

Angenommen wurde ein , . betr. Abänderung der Gewerbeordnung, wonach die Unternehmer von Wach⸗ und Si e ee nl chaftzn konzessionspflichtig gemacht werden; die Erlaubnis kann entzogen oder versagt werden, wenn Tat— sachen vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Unternehmers ergibt.

In der Begründung wird hervorgehoben, es sei wiederholt fest⸗ gestellt, daß vorbestraste Personen bei den Wach⸗ und Schließgefell⸗ schaften angestellt würden; sie seien nicht immer sorgfältig bei der Auswahl der Personen, die doch sicherheitspolizeiliche Aufgaben zu erfüllen suchten. ;

Angenommen wurde weiterhin ein Gesetzentwurf der den Titel „Gesetzentwurf zur Förderung des Preisabbaues“ be— halten hat, aber von der ursprünglichen umfassenden Vorlage nur noch die Bestimmung enthält, dem 5 73 der Gewerbe⸗ n , einen neuen Absatz 3 anzufügen, 66 die Oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Behörden an⸗ ordnen können, daß Bäcker und Verkäufer von Brot solches nur nach einem bestimmten Gewicht feilhalten dürften. Die betreffenden Behörden können auch anordnen, daß Brot nur feilgehalten werden darf, wenn gedrückten Stempel bezeichnet ist.

Der Reichsrat stimmte ferner einer Verlängerung des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, das am 1. Juli dieses Jahres abläuft, bis zum 1. Januar 1927 zu.

Die Reichsregierung beabsichtigt, während des halben Jahres der Verlängerung zu pruͤfen, nach welchen Richtungen das Gesetz zu ändern und vielleicht zu vereinsachen wäre; auf die Beibehaltung dieses Gesetzes legen weite Wirtschaftskreise, besonders Metall ver⸗ arbeitende Industrie, großes Gewicht, da man allgemein annimmt, daß es vorteil haft gewirkt habe. ;

Auch das Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen würde am 1. Juli dieses Jahres erlöschen; es soll nun aber nach einem Vorschlag der Reichs⸗ regierung ebenfalls verlängert werden, wobei aber eine Reihe

von , , des alten Gesetzes fallen gelassen wurde. Wegfallen soll die Konzessionspflicht für Handel und Verarbeitung von Edelmetallen usw. und die Buchführungöpflicht für den Handel;

sein Gewicht durch einen ein⸗

Abhandlungen: Prinzing, Die

aufrechterhalten wird dagegen das Verbot des Erwerbes von Edel. metallen, Edelsteinen und Perlen von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei eine Verschärfung in⸗ sofern eingetreten ist, als das alte Gesetz nur von Minderjährigen“ pprach; ferner wurde aufrechterhalten ein Verbot des Erwerbes und ß im Hausierhandel und die Strafandrohung als qualifizierter kebstahl, für den Fall des Diehstahls eines Gegenstandes aus Edel-

metall, der zur öffentlichen Besichtigung aufgestelt ist.

Der Reichsrat nahm auch dieses Gesetz an.

Einverstanden erklärte sich der Reichsrat mit einer Ent⸗ scheidung des Reichsjustizministeriums, wonach für die von der Lippischen Landesbank in Detmold ausgegebenen ver⸗ zinslichen auf den Inhaber lautenden Schuldverschrei⸗ bungen die Voraussetzungen des 8 51 Abs. 1 des Auf— wertungsgesetzes vorliegen, d. h. daß sie auf 15 vH wie die Industrieobligationen aufzuwerten sind.

Angenommen wurde ein Gesetzentwurf über eine Er⸗ hebung in der Erwerbslosenfürsorge. .

Es besteht die Absicht, die Sätze der Erwerbslosenfürsorge nach dem Arbeitsverdienst, also nach Lohnklassen abzustufen. Um die nötigen Unterlagen hierfür zu haben, hat die Reichsregierung die Veranstaltung von statistischen Erhebungen in Aussicht genommen, durch die sest⸗ gestellt werden soll, welche Wirkungen sich aus dem neuen System ergehen würden; der Gesetzentwurf sieht für den Reichsarbeitsminister die Ermächtigung vor, solche Erhebungen zu veranstalten. Schließlich genehmigte der Reichsrat noch die Satzungs⸗ änderungen der Deutschen Genossenschafts-Hypo⸗ thekenban! A.⸗ G. in Berlin und der Leipziger Hypo⸗ thekenbank in Leipzig. . .

Parlamentarische Nachrichten.

Der Wirtschaftspolitische und der Finanz⸗ politische Ausschuß des Reichswirtschaftsrats behandelten in ibrer gestrigen gemeinsamen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend Abänderug des Bankgesetze . Der Entwurk ermächtigt bekanntlich die Reichsbank zur Diskontierung und Lom— bardierung, von Reijchsschatzwechseln bis zum Höchstbetrage von 400 Millionen Reichsmart. Die Ausschüsse stimmten, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, dem Gesetzentwurf zu, nachdem ein Antrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen worden war, wonach hinter 8 1 eingefügt werden soll, daß der Betrag der Schatzwechse! in den Ausweisen der Reichsbank gesondert auszuweisen ist und nicht als Notendeckung im Sinne des Ss 28 des Bankgesetzes verwendet werden darf.

Gesundheitswesen Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßrregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche

ist vom Schlachtviehhofe in München, das Erlöschen .

aul z und Klauen seuche von Schlachtviehhofe in Dresden am 16. Juni amtlich gemeldet worden. .

Nr. 24 des Zentralblatts der Bauverwaltung vom 16. Juni 1926 hat folgenden Inhalt: Generaldirekrtor Dr.-Ing. . h. Oeser f. Gewölbewirkungen bei teilweise bogen« förmigen Talsperren. Ueber Elettrizitätserzeugung im großen. Aus fremden Zeitschriften. Bericht Über die achte Hauptversamm⸗ lung der kommunalen Vereinigung für Wohnungswesen. Vermischtes. Bücherschau. Amtliche Mitteilungen.

Nr. 24 des Reichsgesundheitsblgtts vom 16. Juni 1926 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil J. w e, richten. Fortlaufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krank. heiten im In- und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen

gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.)

Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuchs. (Preußen.) Dur

führung der Pockenimpfung. Zurückstellung von Kindern n Impfung. (2schecho⸗Slowakei )] Erzeugung pharmazeutischer Spe⸗ zialitäten und ihr Pertrieb in den Apotheken. Tierseuchen im Deut schen Reiche, 31. Mal. Verhandlungen von gesetzgebenden Körper⸗ schasten, Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich Der 45. Deutsche Aerztetag. Vermischtes. Verzeichnis der Männer und Frauenvereine vom Roten Kreuz. (Ankündigung. B. Nichtamtlicher Teil. evölkerungsfrage in den europäischen Ländern nach dem Welikrieg. Fresenius und Abel, Bericht über esundheitliche Einrichtungen in Jugoslawien. C. Amtlicher Teil 1I.

Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in

45 deutschen Großstädten mit 100 690 und mehr Einwohnern. Geburts- und Sierblichkeitsverhältnisse in . größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Witterung.