eee,
w
Schlußverzeichnis der bel der Verteilung u berücksichtigenden Forderungen und zur zeschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er—⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des
Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf
ben 22. Juli 1925, vormittags 8 Uhr,
vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zim⸗ mer 10, bestimmt.
Steinau (Oder), den 5. Juli 1926.
Amtsgericht.
St ut igart. (43122
Im Konkurse über den Nachlaß des am
10. November 1925 verstorbenen Isaak
Strauß, Alleininhaber der Firma Hägner
& Co. Lederwarenfabrik, hier, Rokebühl⸗
straße 98, wird nach Prüfung der vom
Verwalter über den Vollzug der Schluß⸗
verteilung vorgelegten Nachweise das Ver⸗
fahren gem. S 163 K.⸗O. aufgehoben. Amtsgericht Stuttgart JI.
La unuberbischofsheim. [43123 In dem Konkursverfahren über das zermögen des Müllers Friedrich Beck in
hofen ist Termin zur Prüfung der räglich angemeldeten Forderungen be—
mmt auf Dienstag, den 27. Juli 1926, vormittags 9 Uhr.
Tauberbischofsheim, den 3. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Teuchern. 43124 In „dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Geißler u. Albrecht in Teuchern wird ein Termin zur Anhörung der Gläubigerver— sammlung über Einstellung des Konkurs— verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 20. Juli 1926, vorm. 19 Uhr, bestimmt.
Teuchern, den 6. Juli 1926.
Amtsgericht.
— 13
Trachenberg, Schles. 43125 In dem Konkursverfahren über Vermögen des herzoglichen Domänen pächters Alfred Domke in Gr. Ossig steht zur Prüfung einer nachträglich angemel⸗ deten Forderung besonderer Prüfungs— bermin am 23. Juni 1926, vorm. 98 Uhr,
gn Gerichtsstelle an. Amtsgericht Trachenberg, 19. Juni 196.
Ulm, Donau. 43126
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Georg Storer, Wirts in Langenau, ist zur Abnahme der Schluß— rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß— verzeichnis der bei der Verteilung zu be— rücksichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er— stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf Samstag, den 31. Juli 1926, vor⸗ mittags 8! Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt.
Amtsgericht Ulm.
Wermelskirchen. (43127
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns F. W. Preyer in Wermelskirchen wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Wermelskirchen, den 22. Juni 1926.
Amtsgericht.
Wiedenbriicke. (43128
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Fahrzeugfabrik Westfalia, Franz Knöbel u. Söhne, sowie deren Inhaber Franz Knöbel sen., Franz Knöbel jun. und Johannes Knöbel in 3 wird infolge eines von den Gemeinschuldnern gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichs—⸗ termin auf den 15. Juli 1925, vorm. 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht an—⸗ beraumt, in welchem gleichzeitig die Prü⸗ Er der nachträglich angemeldeten For⸗
rungen erfolgen soll. Der Vergleichs— vorschlag und die Erklärung des Gläu— bigerausschusses sind auf Zimmer 2 des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Wiedenbrück, den 24. Juni 1926.
Das Amtsgericht.
Winsen, Luhe. 43129 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Hermann Hahn in Winsen⸗Luhe wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 18. 6. 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts—⸗ kräftigen Beschluß vom 18. 6. 1926 be⸗— stätigt ist, hiermit aufgehoben. Amtsgericht Winsen⸗Luhe, 6. 7. 1925.
Wollin, Pomm. 43130 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Zigarrenhändlers Franz Busch in Misdroy ist Termin zum Ab— schluß eines Zwangsvergleichs auf den 16. Juli 1926, 11 Uhr vormittags, vor dem Uunterzeichneten Gericht anberaumt. Wollin, den 5. Juli 1926. Amksgericht.
NKRerlin. (43169 Ueber das Vermögen der „aby“ Handelsgesellschaft m. b. H. in Berlin
KN. 65, Liebenwalder Straße 11, wird die P
Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ fursesß angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Ernst Neitzel zu Berlin NW. 52, Melanchthonsträaße 15, bestellt. — 6 Nn. 61. 26. Herüin N. 2), den 3. Juli 1926 Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Abt. 6.
Rerxlin. 43165
Ueber den Kaufmann Gustav Silber⸗ berg in Berlin. Gertraudtenstr. 27 und in Dortmund, Münsterstr, 40 (Tuche und Futterstoffe) wird die Geschäftsaufsicht angeordnet und der Kaufmann E. Noctzel in Berlin, Siegmundshof 6 als Auf— sichtsperson bestellt.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abt. 154 Nn. 358. 26, den 6. Juli 1926.
KRexlin. 43166 Auf Antrag des Kaufmanns Arthur Schindler, Alleininhaber der Firma Gebr. Schindler in Berlin, Stallschreiberstr. 28, wird heute zur Abwendung des Konkurs⸗ verfahrens eine Beaufsichtigung seiner Ge⸗ schäftsführung angeordnet und Herr Kauf⸗ mann Carl Sardemann, Berlin⸗Lichter⸗ n gr 13, als Aufsichtsperson estellt. Das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 154, Nn. 3546. 26, den 7. Juli 1926.
Rerlin- Schöneberg. (43167
Dem Antrage des Kaufmanns Curt Hahn, Berlin-Steglitz, Stindestraße 29, vom 17. 6. 1926 auf Anordnung der Ge⸗ schäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses gemäß den Verordnungen vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 3. Juli 19265, nachmittags 12 Uhr 30 Min. sfatt⸗ gegeben. Zur Beaufsichtigung der Ge⸗ schäftsführung der Schuldnerin wird Rechts⸗ anwalt Dr. Hans Pohl, Berlin W. 66, Wilhelmstraße 43b, bestellt. Anmel⸗ dungen irgendwelcher Forderungen bei Gericht können nicht stattfinden. Anfragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aussichtsperson zu richten. Ein Gläubigerbeirat wird wegen des geringen Umfanges der Geschäfte nicht bestellt.
Berlin⸗Schöneberg, den 3. Juli 1926.
Amtstgericht. Abteilung 9.
Rerlin- Schöneberg. (43168 Dem Antrage des Kaufmanns Hermann Malz, Berlin-Steglitz, Stindestraße 29, vom 17. 6. 1926 auf Anordnung der Ge⸗ schäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses gemäß der Verordnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 3. Juli 1926, nachmittags 12 Uhr 30 Min, stattgegeben. Zur Beaufsichtigung der Grid *r ü des Schuldners wird Rechtsanwalt Dr. Hans Pohl, Berlin W. 66, Wilhelm— straße 436, bestellt. Anmeldungen irgendwelcher Forderungen bei Ge⸗ richt können nicht stattfinden. An— fragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aufsichtsperson zu richten. Ein Gläubigerbeirat wird wegen des geringen Umfangs der Geschäfte nicht bestellt. Berlin⸗Schöneberg, den 3. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 9.
PDũsseldort. 43170
Am 3. Juli 1926, nachmittags 127 Uhr, ist die Ehefrau Frieda Kämper, geb. Plate, in Düsseldorf, Hüttenstraße 8, Inh. der Firma „Frieda Plate“, Pelzgeschäft in Düsseldorf, Hüttenstraße 4, unter Ge⸗ schäftsaufsicht gestellt. Als Aufsichtsperson ist der Bankvertreter Schöntag in Düssel⸗ dorf, Leopoldstraße, bestellt.
Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.
Gelsenkirchen. 143171
Ueber das Vermögen der Firma F. Pothmann Söhne, Inhaber Kaufmann Fritz Pothmann in Gelsenkirchen, Bahnhofstr. 2, wird auf den am 16. Juni 1926 einge⸗ gangenen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nach den Be— kanntmachungen vom 14. 11. 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Ge—⸗ schäftsaufsichtsperson wird der Kaufmann Leopold Friedmann in Gelsenkirchen, von der Reckestr. 7, bestellt.
Gelsenkirchen, den 28. Juni 1926.
Das Amtsgericht.
Gelsenkirchen. 43172
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Clemens Hackert in Gelsenkirchen, Elisabeth⸗ straße 17, wird auf den am 4. Juni 1926 eingegangenen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nach den Bekanntmachungen vom 14. 11. 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Gelchüstsaufsichtsperson wird der Kauf⸗ mann S. Großmann in Gelsenkirchen, Bahnhofstr., Georgshaus, bestellt.
Gelsenkirchen, den 1. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
lei witꝝn. 43173 Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Friedrich Lötz in Gleiwitz, Wil⸗ helmstraße 19, wird heute, am H. Juli 1926, Nachmittags 12,50 Uhr, die Ge—⸗ schäftsaufsicht angeordnet. Zur Aufsichts⸗ person wird der Bankdirektor a. D. Oskar Baitsch in Gleiwitz, Oberwallstraße 14, bestellt. Amtsgericht Gleiwitz, den 5. Juli 1926.
Hamburgs. 143174
Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Max Linius Waurisch, in nicht eingetragener Handels bezeichnung Max L. Waurisch, Manufaktur⸗ waren, Hamburg, i. den Höfen 1. Aufsichtsperson: G. gießerwall 9.
Hamburg, 6. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Leipzis. 43176 Ueber das Vermögen des Kaufmanns aul Schmid in Leipzig, Hallische Str. 24, all. Inhabers einer Groß und Klein⸗ handlung mit künstlichen Blumen, Feder schmuck, Dekorationggegenständen usw. unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Oskar Jope“ in Leipzig, Salz⸗ gäßchen 5 J, und Altes Rathaus, Laden 10,
ssener Straße, Großhandel in Strümpfen
N. Kanning, Glocken⸗- E
5. Juli 1926, nachmittags 44 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Schuldners ist der Kaufmann Arthur Harring in Leipzig, Hardenbergstr. 31 III, beauftragt. . Amtsgericht Leipzig., Abt. II Al, den 5. Juli 1926.
Leipzig. 43216 Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma Bruno Grellmann“, Planen⸗ und Säckefabrik in Leipzig⸗Gohlis, Heerstraße 4 (persönlich haftende Gesellschafter: Wolfgang Bruno Grellmann und Werner Schultze in Leipzig), ist zwecks Abwendung des Kon⸗ kurses am 5. Juli 1926, nachmittags 5t Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Schuldnerin ist der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fuchs in Leipzig, Markgrafenstraße 6, beauftragt. Amtsgericht Leipzig, Abt. NH Al, den 5. Juli 1926. .
M. GIadbach. 43177 Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Heumann C Cie, in M.⸗Gladbach, Vier⸗
und Trikotagen, und ihres alleinigen In— habers, des Kaufmanns Rudolf Heumann, daselbst, wird heute, nachmittags 6 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Ausfsichts—⸗ person wird der Kaufmann Anton Pul⸗ heim in M.⸗Gladbach, Schwogenstraße , bestellt. Zur Erörterung der Verhältnisse sowie zur Stellungnahme zu der Berufung der Aufsichtsperson und zur Ernennung der Mitglieder des Gläubigerbeirats wird auf Freitag, den 14. Juli 1926, vormittags l05 Uhr, auf Zimmer 77 des hiesigen Gerichts eine Gläubigerversammlung ein— berufen.
M.⸗Gladbach, den 2. Juli 1926.
Amtsgericht.
Reichenbach, Schles. 43178 Auf Antrag der Frau Hedwig Polocke in Neich tech ei Tchl, fertig e 36) wird zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der verehelichten Hedwig Polocke die Geschäftsaufsicht heute, nach⸗ mittags 12,30 Uhr, angeordnet. Die An⸗ tragstellerin hat glaubhaft gemacht, daß die Zahlungsunfähigkeit in absehbarer Zeit wieder behoben oder der Konkurs durch ein Uebereinkommen mit den Gläu— bigern abgewendet werden wird. Als Auf⸗ sichtsperson wird der Kaufmann Paul Eitner in Reichenbach i. Schl. bestellt. 6 N 2326. Amtsgericht Reichenbach i. Schl., 7.7. 1926.
Senttenberg, Lausitz. 43179 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Walter in Großräschen, Anhalter Straße 29, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Bücherrevifor Worrack in Senftenberg bestellt. Senftenberg, den 30. Juni 1926. Bas Amtsgericht.
RHayrenth. 43180 Das Geschäftsaufsichtsberfahren über das Vermögen der Firma Karl Nüssels Nachf. Konrad Herold in Bayreuth, Max⸗ straße 74, und der Firma Konrad Herold in Bayreuth, Opernstraße 28, ist durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet. Bayreuth, den 6. Juli 1928. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
RKResig heim. 43181 Die Geschäftsaufsicht über Emil Müller, Inhaber eines Manufakturwarengeschäfts in Bönnigheim, ist durch rechtskräftig bestãtigten Zwangevergleich beendigt. Württ. Amtsgericht Besigheim.
KReuthen, O. S. (43183
Die über das Vermögen des Schuh⸗ machers und Schuhwarenhändlers Paul Dandek in Mikultschütz, Wil helmstraße 18, angeordnete Geschäftsaufsicht wird, nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich be, stätigenden Beschlusses vom 14. Juni 1926 aufgehoben.
Amtsgericht Beuthen, O. S., den 1. Juli 1926.
Beuthen, O. S. 43182
Die über das Vermögen des Schneider⸗ meisters Rudolf Goerlich in Beuthen, D. Sx, Ring Nr. 22, angeordnete Geschäftsauf⸗ ficht wird nach Rechtskraft des den Zwangs⸗ vergleich bestätigenden Beschlusses vom 20. Mai 1926 aufgehoben.
Amtsgericht Beuthen, O. S. den 3. Juli 1926.
Rraunschweiꝶ. 43184 Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Firma Elektrizitätsgesellschaft Union H. Koster u. Otto Kleinke, Allein⸗ inhaber Kaufmann Otto Kleinke, hier, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsver— gleich vom 16. Juni 1926 beendigt. Braunschweig, den 5. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.
xreslau. 431861 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Berthold Loewenberg in Breslau, Schloß⸗ ohle 65, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 10. Mal 1936 beendigt. (42 Nn 64 / 26.) Breslau, den 1. Juli 1926. Amtẽgericht.
Rreslau. 43187 Die Geschäftsaufficht über das Ver—⸗
Vergleich bestätigenden Beschlusses vom
20. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 79/26.)
Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.
Ræeslanu. (43188 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Firma Schweitzer C Seeliger, Schuhwarengroßhandlung in Breslau, Reuschestraße 51, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 15. Mai 1926 beendigt. Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht. (42 Nn S6 / 26.)
Breslam. (43192 Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Hermann Schaumkell in Breslau, Rosenthaler Straße 2, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 1. Juni 1926 beendigt. (42. Nn. 9426.) Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.
NRreslau. 43193 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Handelsfrau Hedwig Seichter in Breslau 2, Gartenstraße 77, ist ag eingetretener Rechtskraft des den Verglei bestätigenden Beschlusses vom 29. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 199/26). Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.
Rreslam. (43185 Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Heilborn in Breslau, k 2 (Schuhwaren), ist nach ein⸗ getretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 28. Mai 1926 beendigt. (41. Nn. 32/26.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.
KRxæeslan. (43189 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Handelsfirmg Max Ritter in Breslau, Reuschestraße 1, ist nach einge⸗ tretener Rechtskraft des den Vergleich ver⸗ werfenden Beschlusses vom 30. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. S226.) Breklau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslau. ; (43190 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Breslauer Elektro Industrie G. m. b. H. in Breslau, Nachodstraße 5 lelektrotechnische Bedarfsartikel), ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 2. Juni 1926 beendigt. (41. An. 91126.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.
Kreslan. 43191 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Eugen Juliusberg in Breslau, Tauentzien,; straße 53 (Papiergroßhandlung), ist nach eingetretener Rechtskraft des ven Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 27. Mai 1926 beendigt. (41. Nn. 9326.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.
Elberteld. 143194 Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Hoffstaedter, In—⸗ habers der Firma Heimann K Hoff staedter in Elberfeld, Grünstr. 24, ist gemäß 8 69 Geschäftsaussichts verordnung beendet, nach⸗ dem der Beschluß vom J. Juni 1826, durch welchen der Zwangsvergleich he: stätigt worden ist, am 26. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist.
Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.
Essen, Ruhr. 43195
Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Ehefrau Rudolf Moog, Maria eb. Gräber, verwitwete Theodor Runte in Essen, alleinige Inhaberin der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma Theodor Runte in Essen, Schäferstr. 23, ist beendigt, nachdem der Beschluß über Bestätigung des Zwangsvergleichs bom 18. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist.
Essen, den 3. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Gera. 43196
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mägen der Firma LVöscher C Froß in Gera (Inhaber die Installgteure Alwin Töscher u. Willy Froß) — Installations⸗ geschaͤft für Elektrizitäts-, Gas⸗ C Wasser⸗ anlagen — ist als heendigt anzusehen, nachdem der die Bestätigung des Zwangs; vergleichs aussprechende Gerichtsbeschluß rechtskräftig geworden ist.
Gera, den 7. Juli 1926. .
Das Thüringische Amtsgericht.
Gladenbach. (43197 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustay Braun in Gladenbach ist durch den rechtskräftig be⸗ ssätigten Zwangsvergleich vom 2. Juni d. 8. beendet. — N. 2s26 —. Gladenbach, 5. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Glein ia. ; az 95
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Crich Reichmann in Gleiwitz, Kaufhaus Klosterstraße, ist beendigt, da der Zwangkvergleich vom 3. Jun 1926 rechtskräftig bestãtigt ist.
Amtsgericht Gleiwitz, 4. Juli 1926.
n n ,, ie Geschäftsaufsi über da er⸗ mögen 9. Schlossermeisters Wilhelm aller in Köln⸗Mülheim, Papageien el. 12, wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben. . Kökn⸗Mülheim, den 1. Juli 1926. Das Amtsgericht. Abt. 6.
Leipzig. 43201
anuar
waren⸗ und Beleuchtungskörperfabrik, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig⸗Stötteritz, Schönbachstraße 56 / 58, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftg⸗ führer Otto Poeschel und Arno Kuniß, ebenda, angeordnete Geschäftsaufsicht wird auf den dahingehenden Antrag des allei- nigen Geschäftsführers Otto Poeschel der Aufsichtsschuldnerin wieder aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. U Al, den 3. Jul 1926.
Lobberich. 432021 Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Peter Adam Stein, Cigarrenfabrik in Kaldenkirchen, wird nach rechtskräftig bestätigtem Zwangsvergleich hiermit auf⸗ gehoben.
Lobberich, den 2. Juli 1926.
Pr. Amtsgericht.
Malchin. 432031 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Sattlers und Tapezierg Otto Fredenhagen in Malchin wird auf⸗ gehoben, nachdem der am 29. Mai 1826 bestätigte Zwangsvergleich rechtskräftig ge⸗ worden ist. Malchin, 25. Juni 1926.
Amtsgericht.
Tenrode. 13205 Die Geschäftsaufsicht bezüglich der offenen Handelsgesellschaft Herrmann. & Pfau in Neurode ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs beendet. Amtsgericht Neurode, den 30. Juni 1926.
Veuss. 132041 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft E. Kempkes C Co., Neuß, Erftstraße 100, wird infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs aufgehoben. Neuß, den 28. Juni 1926. Amtsgericht. Abt. 1.
Nürnberg. 43206 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Fabrikbesitzers Georg Schönlein in Nürnberg, Bruckwiesen⸗ straße 30, Alleininhaber der Firma Georg Schönlein C Sohn, Holzhandlung, Säge⸗ und Hobelwerk, Kistenfabrik dortselbst, als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich be⸗ endet aufgehoben.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Xüůxnberg., 43207 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der offenen Handels esellschaft in Firma Hutzler C Co., Metall⸗ und Lacklerwarengroßhandlung in Nürnberg, Rennweg 5o, als durch rechts- e en Zwangsvergleich beendet, auf— gehoben. . Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Vürnberæ. (—32081 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Juweliers und Goldarbeiters Rudolf Storch in Nürn⸗ berg, Umenstraße 20, Alleininhabers der Fa. Emil Koehler in Nürnberg, Unterer Bergauer Platz — 4, als durch rechts- kräfligen Zwangsvergleich beendet auf⸗ gehoben. . . Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Pyrxitꝶ. In der Geschäftsaufsicht über den Land- wirt Wilhelm Bodemann in Altstadt wird das Verfahren gemäß § 66 Abs.
Ratibor. 432101
stätigten Vergleichs beendet. Ratibor, den 3. Juli 1926. Amtsgericht.
Riesa.
nach Rechtskraft des Bestätigungsbe⸗ beendet. Amtsgericht Riesa, den 6. Juli 1926.
Waltershausen.
. Ernst Selk, eendet, nachdem der Beschluß vom 10. Juni 1926, durch den der Zwangs. vergleich bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Waltershausen, den 25. Juni 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Wiesbaden.
Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Ehefrau Sophie Werb i Erbenheim ist infolge rechtskräftiger Be—⸗
1926 beendet. . Wiesbaden, den 2. Juli 2926. Amtsgericht. Abt. 17.
Wolgast. h Das Verfahren, betreffend Geschäfts—
Otto Pehlgrimm in Wolgast wird infolge rechtskräftigen Zwangsvergleichs aufge⸗ hoben. . Wolgast, den 6. Juli 1926. Amtsgericht.
Tell, Nosel. 43215 Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Karl Keßler in Zell⸗ Mosel ist durch Zwangsvergleich vom 14. Mai 1926 beendigt. Zell⸗Mosel, den 28. Juni 1926.
b. H. in Breslau, Bahnhofstraße 32, ist
ist zwecks Abwendung des Konkurses am
mögen der Ostdeutschen Bank, e. G. m. . eingetretener Rechtskraft des den
L10925 über das Vermögen der Metall⸗
Dle durch Beschluß vom 18.
Preuß. Amtsgericht.
azzosg]
Ziffer z V. -O. über Geschäftsaufsicht aufgehoben. Das Amtsgericht Pyritz, den 28. Juni 1926.
Die Geschäftsaufsicht über das Ver ⸗ mögen der Firma Josef Wittek in Ratibor, Langestr. 7. ist infolge rechtskräftig be-
(432111
Die Geschäftsaufsicht über den Strumpf ⸗ und Wollwarenfabrikanten Karl Frwin Ehrhardt in Riesa, alleinigen Inhaber der Firma Erwin Ehrhardt in Riesa ist
schlusses vom 19. Juni 1926 rechtskräftig
(432121
Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Tabarz, ist
43213
stätigung des Zwangsvergleichs vom 29. 4.
az 14] aufficht über den Nachlaß des Kaufmanns
Deutscher Reichsanzeiger Freußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich ,— Neichs mark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
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die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin Sñw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
— —
Einzelnummern oder einzeine Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages
end, den 10 Juli, abends.
Poftscheckkonto: Berlin 41821. . 92
—
einschließlich des Portos abgegeben.
——— — — em-, en.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Exequaturerteilung.
Verordnungen der Länder außer Sachsen, Württemberg und Waldeck über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes und die Ablösung der Markanleihen der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und anderen öffentlich-rechtlichen Körper— schaften nebst Verzeichnissen der ausländischen Vermittlungs— stellen für den Umtausch der Schuldverschreibungen und der Girozentralen als Annahmestellen für die Ablösung der Anleihen. .
Bekanntmachung der Kaliprüfungsstelle über die Zuerkennung einer endgültigen Beteiligungsziffer. ö
Anzeige, betrefsend Ausgabe der Nummer 44 des Reichs—⸗ gesetzblatts Teil J.
Preußen.
Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffen⸗ heit und Bejeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken. .
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer A der Preußischen Gesetzsammlung.
Amtliches.
Deutsches Reich.
. Dem französischen Konsul in Nürnberg, Albert Charles Marie de Vaulchier du Deschaux, ist namens des Reichs des Exequatur erteilt worden.
Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körper⸗ schaften vom 9. Juli 1926.
(Preußen.)
Auf Grund des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RG6Bl. S. 137) und der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die AÄblösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 (RGBl. 1 S. 343) wird verordnet:
IL Allgemeine Vorschriften. § 1.
Ansprüche auf Grund des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGGBt. 1 S. 137) können gegen Gemeinden, Gemeindeverbände, oder die im 8 33 genannten sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften nur in den Verfahren geltend gemacht werden, die in dieser Verordnung oder durch andere zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassende Vorschriften geregelt werden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
; 8 2.
(I) Die Teilbeträge der Ablösungsanleihe eines Anleihe⸗ schuldners sind ohne Ruͤcksicht darauf, ob sie gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben werden oder nicht, gleichmäßig auszu⸗ statten. Den Gläubigern von Markanleihen alten Besitzes ist neben der Ablösungsanleihe ein Auslosungsrecht zu gewähren, auf Grund dessen sie an der Tilgung der Ablösungsanleihe nach Maßgabe der 85 34 und 43 des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen teilnehmen. .
(2) Ueber die Ablösungsanleihen und die Auslosungsrechte werden Schuldurkunden ausgestellt. Die Teilbeträge der Ab⸗ lösungsanleihen und die Auslosungsrechte sind unabhängig von⸗ einander veräußerlich.
(G3) Mit Zustimmung des beteiligten Gläubigers kann der Schuldner diesem statt eigener Ablösungsanleihen und Auslosungs⸗ rechte auch die entsprechenden Stücke der vom Deutschen Spar⸗ kassen- und Giroverband ausgegebenen Sammelablösungsanleihe (nebst Auslosungsrechte) gewähren.
(. Die Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der im Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird, wird durch Ziehung von Auslosungsrechten und durch deren Ein⸗ lösung vollzogen. Wer ein Auslosungsrecht einlöst, hat in Höhe seines Nennbetrags Teilbeträge der Ablösungsanleihe abzuliefern. (5) Hat ein Schuldner nur einen Gläubiger, der eine Tilgung seiner Ablösungsanleihe verlangen kann, so erfolgt die Tilgung anstatt durch Auslosung in der Weise, daß an den Gläubiger in jedem Jahre der Betrag gezahlt wird, den der Schuldner gemäß den Vorschriften der 55 42, 43 des Gesetzes über die Ablösung
Zustimmung der beteiligten Gläubiger kann die Tilgung auch in anderen Fällen in entsprechender Weise durchgeführt werden. (6) Eine Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der nicht im Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird, kann bis zum Erlöschen der Reparationsverpflichtungen nicht ge— fordert werden. Eine Verzinsung des in Satz 1 bezeichneten Teils einer Ablösungsanleihe findet nach den geltenden Vorschriften nicht statt. ö 83.
Gebühren oder Auslagen dürfen den Anleihegläubigern in dem durch diese Verordnung geregelten Verfahren nicht in Ansatz gebracht werden. Dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband sind die ihm durch Herstellung und Versendung von Drucksachen und sonstigen Materialien erwachsenden Kosten nach näherer Regelung des Ministers des Innern von den Anleiheschuldnern zu ersetzen.
II. Der Umtausch der Markanleihen in die Ablösungsanleihen. a) Der Umtausch der Inhaberschuldurkunden. ; § 4.
(I) Der Anspruch ö. den Umtausch der in Inhaberschuld⸗ urkunden verbrieften Markanleihen in die Ablösungsanleihen ist durch Anmeldung innerhalb einer Ausschlußfrist geltend zu machen.
(25 Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen
alten Besitzes beträgt drei Monate. Sie läuft vom 2. August bis zum 1. November 1926. Dauer und Beginn der Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen neuen Besitzes werden vom Minister des Innern festgesetzt. Die Vorschriften des 8 52 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden ent⸗ sprechende Anwendung. G) Werden Markanleihen, die der Beschlagnahme einer alli— ierten Macht unterliegen, freigegeben, so endet die Ausschlußfrist frühestens zwei Monate, nachdem die Anleihen den Gläubigern aus— gehändigt worden sind.
(4) Wird ein Anspruch auf Herausgabe von ausgelosten oder
gekündigten Markanleihen, der darauf gestützt wird, daß die Mark⸗ anleihen bei einer Bank zur Einlösung eingereicht sind und daß sie sich noch im Besitze der Bank befinden, geltend gemacht (6 32 Abs. 3 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so endet die Ausschlußfrist für den Umtausch der Markanleihen, auf die sich der Anspruch bezieht, , einen Monat nach Heraus⸗ gabe der Markanleihen an die Anleihegläubiger und, falls eine Klage auf Herausgabe der Markanleihen erhoben ist, frühestens einen Monat nach rechtskräftiger Entscheidung über den Klage— anspruch. . . (5) Die Verwaltungsorgane der Schuldner werden ermächtigt, in besonderen Fällen aus Gründen der Billigkeit den Umtausch von,. Markanleihen auch dann anzuordnen, wenn die in den Absätzen 2 bis 4 festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden.
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. (1 Die Anmeldung ist, unbeschadet der Vorschrift des 9, durch eine Vermittlungsstelle an das Verwaltungsorgan des Schuldners zu richten. Die Anmeldung kann rechtsgültig nur auf den vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband herausgegebenen Vordrucken vorgenommen werden.
(2) Vermittlungsstellen im Deutschen Reiche sind die öffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders zur Vermittlung zugelassenen Sparkassen, die in das Handelsregister eingetragenen Kaufleute die Bankiergeschäfte betreiben, die den Revisionsverbänden des Deutschen Genossenschaftsverbandes an⸗ gehörenden Kreditgenossenschaften, die Zentralkassen des Reichs verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, die Raiffeisenbank A. G., Berlin, und ihre Zweigstellen oder Haupt— geschäftsstellen; Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der Anlage aufgeführten ausländischen Bankanstalten.
(3) Die Reichsbank ist Vermittlungsstelle nur dann, wenn die anzumeldenden Markanleihen sich im Depot des Kontors der Reichs⸗ hauptbank für Wertpapiere befinden oder Mündeldepots bei einer Reichsbankanstalt sind.
(4) Die Vermittlungsstellen sind Beauftragte der Anleihe⸗ gläubiger, die Schuldner haften für ihre Handlungen nicht; die Vermittlungsstellen dürfen von den Anmeldenden Gebühren nicht erheben. Der Minister des Innern wird ermächtigt, in einzelnen Fällen die Haftung der Vermittlungsstellen zu beschränken. Die Ermächtigung kann von dem Minister des Innern an andere Stellen übertragen werden.
(5) Den Vermittlungsstellen stehen Vergütungen für ihre Tätigkeit nach näherer Bestimmung des Ministers des Innern zu. Die Vergütungen sind von den Annahmestellen G 7) zu zahlen und nach näherer Regelung des Ministers des Innern auf Rie Anleihe— schuldner zu verteilen. Im Falle des § 10 sind die Vergütungen von den Schuldnern zu zahlen.
§6.
(1) Der Anmeldung sind die umzutauschenden Schuldurkunden nebst Erneuerung. und Zinsscheinen und, wenn auf, Grund der anzumeldenden Markanleihen die Gewährung von Auslosungsrechten beantragt wird, ein, nach den verschiedenen Anleihen geordnetes und die Beträge, die Anzahl und die Serien, Buchstaben und Nummern der Schuldurkunden enthaltendes. Verzeichnis beizufügen. (2) Markanleihen, die bei einer öffentlichen Kasse 6der einer Reichsbahnkasse hinterlegt sind, können guch ohne Beifügung der Schuldurkunden zum Umtausch in die Ablösungsanleihe an— gemeldet werden, wenn der Anmeldung beigefügt sind:
1. eine Bescheinigung der Hinterlegungskasse, aus der sich er—=
öffentlicher Anleihen in dem ,. Jahre für die Tilgung und Verzinsung seiner Ablösungsanleihe zu verausgaben hat. Mit
—
2. eine Erklärung des Anmeldenden, daß er mit der Heraus—⸗ gabe der hinterlegten Markanleihen durch die Hinterlegungs⸗ kasse an die für die Vermittlungsstelle zuständige Annahme— stelle und mit der Aushändigung der Ablösungsanleihe und der etwa zu erteilenden Auslofungsscheine an die Hinker— legungskasse einverstanden ist. .
(3) Sind die anzumeldenden Markanleihen durch ein Ausschluß—⸗ urteil für kraftlos erklärt worden (6 1017 Z.4P.-O.), so ist an Stelle der Schuldurkunde das Ausschlußurteil beizufügen.
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2rroislt do Ciel
prüft und be bereinstimmung der eingelieferten Stücke mit den Angaben der Anmeldung und mik dem Nummernverzeichnis, soweit ein versieht die eingereichten Se r ͤ zen, den Namen der Vermittlungs stelle iden spelaufdruck und entwertet dig Schuldurkunden nach n Deutschen Giroverb
2
Sparkassen⸗ und
; 2) Die Vexmittlungsstelle sammelt die bei ihr eingehenden Anmeldungen, stellt sie in Listen nach den vom Deutschen Spar— kassen⸗ und Giroverband herausgegebenen Vordrucken zusammen und übersendet die Anmeldungen mit den Listen und den Schuld urkunden, denen die Erneuerungs⸗ und Zinsscheine beizufügen sind, soweit nicht der Vermittlungsstelle die Vernichhung der Zins. und Erneuerungsscheine vom Minister des Innern übertragen wird, an die zuständige Annahmestelle; S8 5 Abs. 4 Satz 3 findet Anwendung. Annahmestellen sind die in dem anliegenden Verzeichnis j eführten Girozentralen und Zweiganstalten von Girozentralen. Zuständig ist im Inlande die Annghmestelle, die der Vermittlungs— stelle am nächsten gelegen ist Für die im Auslande gelegenen Vermittlungsstellen ist die zuständige Annahmestelle die Deutsche Girozentrale in Berlin, die sich für den Verkehr mit einzelnen ausländischen Vermittlungsstellen der Mitwirkung der Reichsbank als Hilfspermittlungsstelle mit deren Zustimmung bedienen kann.
„G) Die zu, den einzelnen Anmeldungen gehörenden Schuld— urkunden sind bei der Uebersendung voneinander getrennt zu halten sofern auf Grund der angemeldeten Markanleihen die Gewãhrung von Auslosungsrechten beantragt wird.
.) Die Annahmestellen erteilen der Vermittlungsstelle über die erhaltenen Sendungen eine Empfangsbescheinigung. 88.
() Die Annahmestelle übersendet die ihr zugeleiteten An- meldungen mit den zu ihnen gehörenden Schuldurkunden und Zins und Erneuerungsscheinen unmittelbar an die Verwaltung gsorgane der Schuldner. Die Anmeldungen sind in Listen zusammenzustellen, die
. Rn
der Sendung beizufügen sind. ie Vorschriften des 53 7 Abs. 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.
EG) Im Falle des 5 6 Abs. 2 ruft die Annahmestelle die hinter⸗ legten Anleihestücke von der Hinterlegungskasse ab unter Beifügung des Antrages, auf dem die hinterlegten umzutauschenden Anleihestücke ,. sind des Dinterlegunasschemes und der Er arung des Antragstellers, daß er mit der Herausgabe der Markanleihe durch die Hinterlegungskasse und mit der Aushändigung der neuen Stücke an die Hinterlegun gskasse einverstanden ist. Die Hinterlegungskasse sendet den Antrag, den Hinterlegungsschein und die in dem ÄÜntrag bezeichneten hinterlegten An leihestücke nebst Zins⸗ 38 scheinen an die anfordernde Annahmestelle. Die ntr gste lers iiber sein Einverständnis mit der Anleihestücke bleibt bei der Hinterlegungskasse. Verfahren gelten die Vorschriften des Abs. 1.
198 ⸗* e Erklärung des Aushändigung der weitere
8 9
Die Anmeldungen können innerhalb der Ausschlußfristen des s 4, abweichend von den Vorschriften des 8 5, bei solchen Kassen, die der Schuldner bestimmt, unmittelbar eingereicht werden. Die Vorschriften des 6 finden Anwendung. Dem Anmeldenden ist über die Anmeldung und die übergebenen Schuldurkunden eine Empfangsbescheinigung auszustellen. Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften des F 8 sinngemäß Anwendung.
. §5 19.
Sofern sich eine Vermittlungsstelle am Sitz des Verwaltungs— organes des Schuldners oder an einem diesem nahegelegenen Orte befindet, kann sie, abweichend von den Vorschriften des 57 Abs. 2, die Anmeldungen und Schuldurkunden unmittelbar an das Ver— waltungsorgan des Schuldners übersenden. Die Vorschriften des §z 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 finden Anwendung.
. § 1.
(1) Als Tag der Anmeldung gilt der Tag, an dem die An— meldung dem Verwaltungsorgan des Schuldners zugeht. Die An⸗ meldung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist bei einer Vermittlungsstelle oder einer vom Schuldner bestimmten Kasse (5 9) eingereicht ist und sie innerhalb von einem Monat nach dem Ende der Anmeldungsfrist bei einer Annahmestelle oder in den Fällen der 5s8 9 und 10 bei dem Ver waltungsorgan des Schuldners eingegangen ist. Die Vermittlungs stelle hat den Tag des Eingangs der Anmeldung bei ihr auf dieser zu vermerken, sofern sie die Anmeldung nach Ablauf der Anmel⸗ dungsfrist weiterreicht. Sofern die Anmeldung durch eine im Aus— lande belegene Vermittlungsstelle erfolgt, gilt als Tag der An- meldung der Tag, an dem die Anmeldung der Vermittlungsstelle zugeht.
(2) Wohnt der Anleihegläubiger im außereuropäischen Auslande, so gilt die Anmeldung als rechtzeitig erfolgt wenn die Absendang der Anmeldung an eine Vermittlungsstelle innerhalb der An= meldungsfrist von einer deutschen amtlichen Stelle oder von einer
gibt, daß die anzumeldenden Markanleihen bei der bescheini⸗ genden Stelle hinterlegt sind,
ausländischen Postanstalt bescheinigt wird.