e — . ;
des deutschen Zolltarifs
Benennung der Gegenstände
Nummer des deutschen Zolltarif
Benennung der Gegenstände
Zollsatz fũr 1 42
RM
ö —
Nummer des schweiz. Zolltarifs
Bezeichnung der Ware
bei einem Reingewichte der Maschine von 40 kg oder darunter. von mehr als 40 kg bis 1 da.. von mehr als 1 42 bis 2 da .... von mehr als 2 dz bis 4 da. ... von mehr als 4 4dz bis 10 42 .... von mehr als 10 dz bis 50 dzz .. von mehr als 50 4z bis 100 dz .. von mehr als 100 Vs). Lichtmaschinen und Lichtzsndmaschinenꝰ für Motorfahrzeuge; Anlaßmotoren für Ver⸗ brennungsmotoren . ö Andere Dynamomaschinen, Elektromotoren, Umformer sowie fertig gearbeitete Anker und Kollektoren; Transformatoren und Drosselspulen: bei einem Reingewichte des Gegenstandes von 10 kg oder darunter: Dynamomaschinen sowie elektrische Ventilatoren, bei denen das Ventilations⸗ rad un mitteibar auf der Welle des Elektromotors sitzt. . andere von mehr als 10 bis 25 Eg: Dynamomaschinen sowie elektrische Ventilatoren, bei denen das Venti⸗ lationsrad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors sitzt, bei einem Reingewichte des Gegenstandes von mehr als 15 kg bis 25 kg.... andere J von mehr als 25 kg bis 1,5 4z ... von mehr als 1,5 4z bis 5 dz von mehr als 5 4 bis 30 dz .. von mehr als 30 dz. . .
Anmerkung.
Maschinen in fester Verbindung mit einem Dynamogenerator oder Motor unterliegen der Verzollung nach den Sätzen des Unter⸗
abschnittes A. Indessen gehören elektrische 5 bei denen das Ventilationsrad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors sitzt, zu Nr. 907 Abs. 2
Bei der Verzollung von Transformatoren bleibt eine Oelfüllung zu Isolierzwecken außer Betracht.
Elektrische Meß⸗, Zähl⸗ und Registrier— vorrichtungen; Bestandteile von solchen Gegenständen . . . .
Elektrische Vorrichtungen für Beleuchtung, ,, oder Elektrolyse sowie ür ärztliche oder zahnärztliche Zwecke;
Vorschalte⸗- und Nebenschlußwiderftände; Jalvanische Elemente (auch Trocken⸗ elemente) und Thermoelemente; sonstige elektrische Vorrichtungen; Bestandteile von solchen Begenstän den'
Anmerkung zu Unterabschnitt E des achtzehnten Abschnitts des Tarifs.
Auf die Verzollung der
Erzeugnisse bleibt die Art und Beschaffenheit
der verwendeten Stoffe ohne Einfluß.
915 Motorfahrräder:
aus 920
bis 30. September 1926
vom 1. Oktober 1926 abn.
vom 1. Januar 1927 ab.
vom 1. Juli 1
vom 1. Januar 1928 ab
vom 1. Juli 1928 ab
dabrradte (ausgenommen Aniriebsmaschinen
und Teile von solchen sowie Kugellager, auch mit Kugeln) aus anderen unedlen Metallen (als Eisen) oder Legierungen unedler Metalle, gus Holz, Kork, Hart⸗ kautschuk, Horn, Leder, Zellhorn (Zellu— loid) oder diesem ähnli ben mri seffn
Nippel, Ventile ;
fertige SDãttel (Satte ssitz aus deder mit Untergestell) . KJ
Sattelsitze aus Leder.
23 Andere Fluß⸗ und Binnenseeschiffe (als solche
für Luxuszwecke), einschließlich der zuge⸗ hörigen gew hnlichen Schiffsausrüstungs⸗ gegenstände, Dampfmaschinen und anderen Antriebsmaschinen aschenuhren, auch Armbanduhren, auch folche . Sig lwert: in Gehäusen: aus Gold Armbanduhren andere mit einem größten äußeren Durchmesser des Gehäusemittelstücks von nicht . s ,,, andere aus Silber, auch vergoldet oder mit ber⸗ goldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen , aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder ver⸗ silbert oder mit vergoldeten oder ver⸗ silberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus andern Stoffen Anmerkung. Nach Nr. 929 sind auch Anhängeuhren (zum Anhängen an die Kleidung bestimmte Uhren) zu verzollen.
Uhrengehäuse zu Taschenuhren und Armband⸗ uhren: aus Gold zu Armbanduhren andere: mit einem größten äußern Durch⸗ messer des Gehäusemittelstücks
Jil
von nicht mehr als 3,5 cem ...
en, ; aus Silber, auch vergoldet oder mit ver⸗ goldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder ver⸗ silbert oder mit vergoldeten oder ver⸗ siberten Rändern, versehen; aus andern Stoffen.
Anmerkung zu Nr. 930.
Werden Uhrgehäuse zu Taschenuhren oder Armbanduhren in zerlegtem Zustande, jedoch fertig zum Zusammensetzen eingeführt, so sind Böden mit der Hälfte, Ränder mit oder ohne Glasreifen) und Glasreifen je mit einem
elektrotechnischen
Bügeln oder Knöpfen
frei
für 18tück 1
aus 9340
Viertel des Stückjolls für das zusammen⸗ gesetzte Uhrgebhäuse zu belegen, wãhrend Staubdeckel sowie andere Teile der Verzollung nach Beschaffenheit des Stoffes unterliegen.
Anmerkung zu den Nrn. 929 und 930.
Mit Gold oder Silber belegte (plattierte) Taschen⸗ und Armbanduhren und Uhrgehäuse dazu werden wie vergoldete oder versilberte verzollt.
Tachometer (Tachymeter), nicht elektrische, in Verbindung mit Uhrwerken, soweit sie nicht durch ihre . unter höhere Zollsätze allen V .
Uhren für Molorwagen und Fahrräder. Taschenzählwerke und andere Zäblwerke sowie selbsttätige Meß und Registrier⸗ vorrichtungen in Verbindung mit Uhr⸗ werken (mit Ausnahme der 1 alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen:
Uhren für Motorwagen und Fahrräder. andere
Wa nd⸗ und Standuhren sowie alle anderweit nicht genannten Uhren mit Uhrwerken, auch dergleichen Uhren mit Spielwerken, mit Ausnahme der Weckeruhren und der elektrischen Uhren; alle diese, soweit sie nicht durch ihre . unter höhere Zollsätze fallen .
Mechanische Spielwerke:
Spielwerke ohne Gehäuse bei einem — gewicht des Stückes von 500 g oder darunter
andere mechanische Eyielwerke mit Aus. nahme solcher bei einem Reingewicht des Stückes ohne Walzen von 110 kg oder darüber .
Anmerkung.
Wie die mechanischen Spielwerke werden auch Teile derselben verzollt, die als solche erkennbar sind, ferner auch Spielwerke ohne Laufwerk für Weckeruhren.
Aulage KE.
f. einen Dopvel⸗ zentner 600
Zölle bei der Einfuhr in das schweizerische Zollgebiet.
Nummer des schweiz. Zolltarifs
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Ry
L. Nahrungs⸗ und Genußmittel.
A. Getreide und Hülsen früchte. Gerste, nicht geschroten, nicht geschält ö ,, gemahlen (Kartoffel walzmehl)
Alz
B. Früchte und Gemüse.
Meerrettich, frisch
Saatkartoffeln mit ursprungszeugnissen unter Nachweis der Verwendung, eingeführt in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April
NE. ad ex 45. Der Nachweis der Ver⸗ wendung gilt als erbracht, wenn die Ein⸗ fuhr unter Mitwirkung der Vereinigung schweizerischer Versuchs⸗ und Vermittlungs⸗ stellen für Kartoffeln geschieht.
C. Kolonialwaren und verwandte Produkte. Hopfen XE. ad 65/66. Nach diefen Nummern wird Kartoffelsago zugelassen.
Zucker:
— Melasse, roh, gegen Nachweis der Ver⸗ wendung als Viehfutter
— Kristallzucker; Traubenzucker Starke ucker in fester Form; Kandiszuckr ....
— Stampf⸗(Pils /) Zucker .
— in Hüten, Platten. Blöcken 23 ifa von raffiniertem Zucker ,
— geschnitten oder fein gepulvert ..
Kokosnußöl, und Palmkernöl, unverarbeitet,
in Gefäßen aller Art von mehr als 16 ta
Gewicht 6 ö Do senschinken ..
XE. ad SOa. Nach dieser Nummer zum Ansatz von 60 Fr. per 4 werden auch ver—⸗ zollt: harte, . e Dauerwürste in der für Salami üblichen Form und Bierwürste (das sind dicke, geräucherte Würste von höchstens 15 cm Länge).
Lachsschinken (ausgebeinter Schinken in
Därmen); Dosenwürstchen ..... Felchen, frisch oder gefroren
i. getrocknet, gesalzjen, mariniert, geräuchert
oder anderswie zubereitet, in Gefäßen
aller Art von 3 kg Gewicht und darunter:
a) — Nollmöpse; Brat⸗ und Bismarck⸗
b) — andere
G. Geträn pe. e. Bier in Fässern von 2 hl Inhalt und darunter
II. Tiere und tierische Stoffe; Düng⸗ stoffe und ,, Abfälle.
2 a,, und a . Abfälle. Ammoniumsulfat, gegen Nachweis der Ver⸗ wendung als Düngmittel
XE. ad 163 b. Nach dieser gtummer zum 4 Fr. 1 per ꝗ werden auch zu⸗ gelassen mmoniumchlorid (salzsaures Am⸗ moniak), Ammoniumsulfatsalpeter und Düng⸗ harnstoff, gegen Nachweis der Verwendung als Düngmittel.
EII. Häute und Felle, Leder, Leder⸗ waren, Schuhwaren. Bodenleder aller Art, mit Einschluß von
Kopf⸗ und Bauchleder: a) — Kernstüͤcke b) — anderes.
per 4
. 1656 156
b. —
1, —
179 181 1384 188
252 2653 256a
ex 257 ex 258
Oberleder:
— Kalbleder, chromgegerbt, narbenschwarz oder farbig chagriniert Borcas 5.
andere (als die unter den Nummern iꝰs / iso des Tarifs genannten).
Im Tarif nicht anderweit genannte deder⸗ arten aller Art
Lederwaren, fertige, ausgenommen Reiseartikel und solche, die unter Nummer 189 des Tarifs fallen .
Schuhe und Pantoffel:
— aus braunem oder gewichstem Rinds⸗ und Kuhleder, Wildleder, Cronte:
— — ungefüttert
— mit Ralb⸗, Roß⸗, Chevreau⸗, Ziegen. Schaf. und Phantasies herleder, mit und ohne Futter
LV. Sãmereien; Pflanzen; vegetabilische
Futtermittel und Abfälle.
Melasse futter (vegetabilische Abfallstoffe mit Melasse versetzt) in trockener Form... NB. ad 214. Kartoffelflocken, ⸗schnitzel, scheiben zur Viehfütterung werden unter dem Vorbehalt der Verwendungskontrolle nach dieser Nummer zum Zollsatz von 20 Rp. ver ] zugelassen.
V. Holz. Brennholz, Reisig, Holzborke, aus Nadel⸗
olz Bau⸗ . Nutzholz:
NB. ad 232. Telegraphenstangen und Leitungsmasten aus Nadelholz, imprägniert oder nicht, bloß entrindet, auch wenn auf 2m vom Fußende weg, sowie am oberen Kopfende mit Karbolineum oder Teer ange⸗ strichen, auch zugespitzt, ohne weitere Be⸗ arbeitung, auch mit Haken oder anderen an⸗ gefügten Teilen, auch vorgebohrt, fallen unter diese Tarifnummer.
Telegraphenstangen, und Leitungsmasten, zu⸗ sammengesetzt aus einem runden Nadelholz oberteil und einem gleichartigen Fuß aus Nadel- oder Hartholz, durch angeschraubte Eisenstücke verbunden, werden zum Ansatz der Nr. 232 zugelassen mit einem Zuschlag von L Fr. per Stück.
— in der Längenrichtung gesägt oder ge⸗
spalten, auch fertig behauen: — — Schwellen:
— — — andere (als eichene) .
RB. ad 233 und 234. Eisenbahn⸗ schwellen, die vorgebohrt oder mit Einschnitten versehen an den Schienenaufliegeflächen durch Hartholz verstärkt sind, und solche, die durch Bolzen, 8 Haken oder Schrauben gegen Reißen gesichert sind, werden nach dieser Nummer ohne besondern Zuschlag zugelassen.
— — anderes aller Art: — — — anderes Laubholz (als eichenes) . — — — Nadelholz. Holzwolle (gewöhnliches? Verpackungematerial Holzwaren aller Art, im Tarif nicht ander⸗ weit genannt, vorgearbeitet, auch gehobelt: nicht zusammengesetzt XE. ad 250. Kreuzverleimte Holzplatten (Sperrholzplatten) roh, glatt, nicht geputzt, nicht furniert, . weiter veredelt, nicht zu Möbelteilen zugeschnitten, werden zum Ansatze dieser Nummer zugelassen. Bauschreinerwaren, fertig, auch mit Metall⸗ beschlägen oder in Verbindung mit Glas: — glatt, nicht furniert, roh RB. ad 251. Bei Tären dieser Nummer bedingt eine bloße Grundierung keine höhere Zoll belastung. Als Grundierung gilt ein ein⸗ maliger, eintöniger Farbanstrich mit anderer als Lackfarbe, dirett auf das rohe Holz auf⸗ getr agen.
— andere (furniert, gekehlt, geschnitzt, bemalt,
gefirnißt, gebeizt, gewichst, poliert usw.).
Rechenmacherwaren, im Tarif nicht anderweit genannt, auch mit Metallbeschlãgen . Fässer aus Holz, montiert oder demontiert,
ohne Eisenbeschläge, auch mit Gisenreifen , — se, n sn, . Werkzeughefte:
— , Werkzeuge, andere als rohe
Schreinerwaren, Möbel und Mößelteile (mit Ausnahme der Korbmöbel sowie der unter Nr. 264b des Tarifs genannten Sitzmöbel aus gebogenem Buchenholz), massib oder furniert, auch ganz oder teilweise aus ge⸗ bogenem Holz:
Sperrholzplatten, geputzt ..
NEH. Als geputzte Sperrholzplatten gelten abgeriebene oder mit der ad gm,
abgezogene, kreuzberleimte Holzplatten, nicht
furniert, nicht weiter veredelt, nicht zu Möbel⸗ teilen zugeschnitten.
b — — — andere
MR. Hobel aus Holz, mit oder ohne Cisen, roh, lackiert oder poliert, werden zum Ansatz von 35 Fr. per 4 jugel assen.
XII. ad 259 260. Möbel mit Kehlungen, welche beim aufgestellten Objekt unsichtbar sind, sowie solche mit Kehlungen, welche lediglich aus technischen Gründen angebracht sind, werden als glatte Möbel behandelt.
— gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt:
— — roh
— — andere
Luxus,, Galanterie, und Phantasieartikel; sogenannte Kleinmöbel (Nipp⸗ und Rauch⸗ tischchen, Blumentische, Schatullen, Fa ssetten, Etuis, Dosen usw.): ;
— in Verbindung mit Textilstoffen, Posa⸗ mentier⸗ oder Polsterarbeit
— andere
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
Werhʒeughefte:
Nr. 162.
3weite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 15. Juli
1926
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
x Nummer des schweiz.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
gZoll tarife
270 271 274
Fertige Holzwaren aller Art, im Tarif nicht anderweit genannt:
— roh
— andere
Leisten (Stäbe zu Rahmen), andere ct roh. grundierte
Rahmen jür Spiegel und Bilder, andere als robgrundierteꝭ)
Korbmöbel, nicht in Verbindung mit Terlil⸗ stoffen, nicht gepolstert:
— aus Flechtweiden, Haselruten und dergl.
— aus anderen Materialien
Bürstenbinderwaren:
— Bürstenhölzer:
— — vorgearbeitet, auch gelocht J
— Pinsel aller Art -
— andere, auch in Verbindung mit anderen
Materialien:
— — roh
— — poliert, lackiert ꝛc. nicht in Verbindung mit Edelmetallen:
1. — — — aus Holz, auch mit Stoff belegt, aus Zelluloid, Horn, Bein, Hartgummi oder Ersatzstoffen zu diesen Nlaietk zien
2.— — — andere..
VI. Papier und graphische ann B. Un bedruckte Papiere, Kartons und Pappen.
k Obne nachträgliche Bearbeitung. Packpapiere, im Tarif nicht anderweit genannt,
auch geölt
. ad 294. Naturfarbiges braunes oder in der Masse gesärbtes Papier zu Packzwecken, ohne nachträgliche Hearbeitung, im Gewicht von weniger als 200 g per me, das seiner Beschaffenheit nach als Druckpapier nach Nr. 301 verzollbar wäre, wird nach Nr. 294 zugelassen, sofern dasselbe bis höchstens zu 25 Bogen gelegt, in der Mitte gefalzt (ge⸗ brochen) und halbriesweise (Pakete zu 250 Bogen) oder riesweise (Pakete zu 00 Bogen) mit Bindfaden oder flachen Bändern kreuz⸗ weise verschnürt zur Einfuhr gelangt.
Seidenpapier von 25 Gramm und darunter per m?
Druckpapier, Schreib⸗ Post⸗ und Zeichnungs⸗· papier, einfarbig, anderes als holzhaltig es Zeitungsdruckpapier im Gewichte von 45 bis und mit 55 Gramm per m2 ...
Kartons im Gewichte von:
— 200 bis und mit 300 Gramm per me..
— über 300 Gramm per m?
a) — — in mehreren Schichten auf der Kartonmaschine herge stellte (gegautschte) Pappen im Gewicht von 400 Gramm n mne,
b) — — andere...
2. git e Ke grit der Bear de ita ag
Papiere und Kartons:
— einseitig gestrichen, ungemustert; beid⸗ seitig gestrichen oder mit gesttichenem Papier überzogen; plissiert, perforiert; gummiertes Papier; nicht lichtempfind? liche Papiere
— Pergament⸗ und ertam m axier auch imitiert.
XE. ad 307 d. gichtempfindliche oft. karten, unbelichtet, auch mit Adressen⸗ vordruck versehen, werden als unbedruckte lichtempfindliche Papiere behandelt.
— geschnitten in der Breite von weniger ö 25 em, auch aufgerollt....
0. Bedruckte Papiere, Kartons und Pap v en.
Papiere, Kartons, Pappen:
— typographisch oder lithographisch bedruckt:
— einfarbig:
— — — lose oder broschiert.... ...
— — mehrfarbig:
— — — lose oder broschiert
— nach anderen Verfahren bedruckt (Echt druck, photographischer Druck, Stahl⸗ oder Kupfer druck **):
— lose oder broschiert w
D. Bücher, Zeitschriften, Bilder (Buch⸗ und Kun stverlagsartikeh.
NE. ad 321. Kalender in Buchform, mit ausgesprochen belehrendem., wissenschaft⸗ lichem oder belletristischem Inhalt, werden auch dann nach Nr. 321 zugelassen, wenn sie Raum zu Notizen und zu Eintragungen ent⸗ halten. Dieser Raum darf jedoch an Zahl den vierten Teil der Blätter des ganzen Kalenders nicht übersteigen.
Bilder, andere (als Photographien), nicht eingerahmt:
a) — Malbücher für Kinder....
b) — andere E. Buchbinder ⸗ und K
arbeiten.
a) Pappe von 05 mz und mehr Flächen⸗
inhalt, auf 4 Seiten beschnitten
b) Faltschachteln, nicht überzogen, auch be⸗
druckt; Patronenpfropsen und scheiben
aus Pare, auch mit . , .
auch bedruckt ‚ Geschäfte bücher, Agenden u. dgl.. ö
XE. ad 335. Briefordner und Schnell. hefter, auch mit Registriervorrichtung, werden
nach dieser Nummer zugelassen.
Wand⸗ und Abreißkalender
Buchbinder⸗ und Kartonnagearbeiten, im Tarif nicht anderweit genannt:
— mit Papier und Pappe ausgerüstet:
Nummer
schweiz. Zolltaris s
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Nummer des schweiz. Zolltarifs
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
338b
474 ex 4826
488
— — andere lals Albums zum Einstecken von Bildern und Karten): . —— — lackierte Hartpapierwaren zu elektrotechnischen Zwecken 2. — — — andere — mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen oder dergleichen ausgerüstet; Blumen aus Papier . J amen or — — lackierte rtpapierwaren zu elektrotechnischen Zwecken.. . 2. — — andere.
VII. Spinn⸗ und Flechtstoffe; Konfektion. . A. Baum wolle. Vigognegarne, unecht .. w glatt
B. Flachs, Hanf, Jute, Ram ie, ꝛe.
Abgẽ paßte Rasetücher, ohne Näh⸗ oder
Posamentierarbeit
Seilerarbeiten, andere (als ö. — und Netze)
Taue
Posamentierwaren. NE. ad 459. Unter diese Nummer fallen auch geflochtene Bänder aus Kunstseide.
D. Wolle.
Wollgarne, roh:
— Kammgarn:
— — einfach.
— — mehrfach -
Wollgarne, ge bleicht. zefãrbt bedruãt 2.
— Kammgarn:
— — einfach J kö
— — mehrfach ;
Wollgaꝛne für den Detail verkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, 2
Wollgewebe, gebleicht, gefarbt, bedruckt, bunt⸗ gewebt (Streichgarn⸗ und Kammgarn; gewebe):
— im Gem ichte von mehr als 300 Gramm ver m?
Bodenteppiche, gewebt, andere (als die unter den Nummern 9 3 482 a des Tarifs genannten)... .
Filztücher aus Wolle
E. Haare aller Art, nicht anderweit genannt. Pferde⸗ und Büffelhaare, gereinigt, gesponnen, zugerichtet, in Bündel sortiert XE. ad 501. Patronenstöpsel aus Filz der Tarifnummer ol, auch mit Zusatz bon Wolle, mit oder ohne Karton. oder Papier sderzug, werden nach dieser Nummer zum 7 von 30 Fr. per ꝗ zugelassen.
F. Stroh, Rohr, Bast, Flecht weiden, 2 ne u. dgl. Korbflechterwaren, ohne Gestell — roh oder ferm — — aus geschãlten Weiden, Holzspänen, Rohr — ander — — nicht in Verbindung mit Leder oder
Textilstoffen ö
H. Konfektionswaren.
Wirk⸗ e Strickwaren, mit oder ohne Näh⸗ arbei
— aus Baumwolle, Leinen, Ramie e.:
66 Dandschuhe J ,
— Strümpfe o o 9
— w 4
aus Seide:
2 Dandschuhe 2 2 228 *
. Strümpfe 9 .
aus Wolle:
. Dandschuhe H ö , , n 2 8.
Strũmpfe 2 8 2 *
— — andere. 3 J nien , . für Herren und Knaben, aus
olle
Kleidungsstücke für Damen . ga e, i /-
Papierwãsche ;
Ron feftionswaren, im Tarif nicht anderweit genannt, wie montierte Vorhänge, Dra—= perien. Lam ea uin n
— aus Baumwolle, Leinen, Ramie ꝛc.:
— — andere (als montierte Vorhang, Dra⸗ perien, Lambrequins)
XB. ad 566. Formen aus Geweben, für Frauenhüte (sog. Rollbocks) fallen unter diese Nummer.
Regen⸗ und Sonnenschirme: — andere (als seidene) .
vIEI. Mineralische Stoffe. Solnhofer Bodenplatten, nicht e n . ungeschliffen, bekantet Kalk, fetter, in Stücken Kalk, hydraulischer; Traß . Portland ement ᷣ Stahlformenschlichte aus rohem und ge⸗ branntem Ton, mit Graphitzusatz, mum Auspinseln der Stahl formen Schmirgel⸗ und Karborundumfabrikate: — Schmirgelpapier; Flintsteinpapier; Kar⸗ borundumpapier; Glas und ae . — Schmirgelleinwand XE. ad 632 a. Nach dieser . zum Anfatz von 6 Fr. per q wird auch Schmirgel⸗ pulper mit einem Zusatz von höchstens 0,9 Gewichtsprozent Maschinenöl zugelassen.
— andere (als die unter den Nummern 630/632 a des Tarifs genannten)...
. , , m
635a
Isolierröhren aus Papier oder — mit Mantel aus unedlem Metall ..
XI. Ton, Steinzeug; Töpferwaren.
A. Ton. Dachziegel, roh oder engobiert: K — andere Backsteine, roh oder engobiert: ne och oder quergelocht Backsteine, Röhren, Platten . und sãurefest: a) — Backsteine b) — andere 6 aller Art
Kachelöfen, aufgesetzt; Eisenöfen mit gchel
oder Fliesenve AIilleidung B. Steinzeug.
XE. ad 670 Zum Ansatze von 6 Fr. per q nach dieser Nummer werden auch zu⸗ gelassen nicht glasierte Steinzeugplatten, ein⸗ farbig oder aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe:
1. mit glatter, Sichtfläche;
2. mit auf der ganzen Sichtfläche vorhandener mosaikartiger Felderung (sog. römisch⸗ imitierte Platten);
3. granitierte, Jog. Por phyrplatten.
Kanalisationsbestandteile aus feinem Stein⸗ zeug (Steingut) oder Porzellan, ein⸗ schließlich der Schüttsteine und Bade— wannen:
a) — Schüttsteine und Klosettschüsseln aus Feuerton, Steingut oder Porzellan, gla⸗ siert, ganz oder teilweise gelb....
b) — andere ⸗ J Steinzeugwaren, feine, einfarbig... ...
6G. Töpferwaren.
Töpferwaren mit weißem oder gelblichem Bruch; Parian, Biskuit
Töpferwaren, im Tarif nicht anderweit genannt
X. Glas.
Hohlglas und Glaswaren: — Glaskugeln und aus solchen ausgeschnittene, runde Rohglasstücke zur Uhrengläferfabri⸗ kation; Glaskolben zur Fabrikation von elektrischen Glühlampen; Glasstangen und Glaslitzen zu gewerblichen Zwecken RB. ad 689. Salinglas in Tafeln, farblos, wird gegen Nachweis der Ver— wendung zur Fabrikation von Uhren— gläsern nach Nr. 689 zugelassen.
— Flaschen aus schwarzem, braunem oder grünem Glas.
— nicht geschliffen oder nur mit abge⸗ schliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel oder auch mit einer Marke, einem Namen oder Zeichen versehen, sofern nicht graviert:
— aus farblosem sog. weißem) Glas.. aller Art, geschliffen, — gefärbt, vergoldet 2c., auch in Verbindung mit andern Materialien, edle Metalle aus⸗ genommen:
— andere (als die unter den Nummern 694a / b genannten) .
XI. Metalle.
A. Eisen. Röhrenverbindungsstücke: — roh (schwarz), blank, getrommelt, gemennigt, geteert — verzinkt, verzinnt, vernickelt, verkupfert ꝛc. Werkzeuge, im Tarif nicht anderweit genannt, andere als die unter die Tarifnummern 753/756 fallenden, das Stück im Gewichte von: — O,) bis auf 2 kg — weniger als 0,5 kg AE. ad 7609. Schreinerzirkel, bloß ab⸗ geschliffen, im Stückgewicht von weniger als 6,5 kg nach Art der vorgelegten Muster, fallen unter diese Nummer. Türschlösser: — ganz aus Schmiedeisen oder mit Th eisenteilen — in Verbindung mit Messing, Nickel oder andern Materialien Kochherde und Oefen, andere (als für elektro⸗ thermischen Betrieb)
NR. ad 781 b. Hierher gehören auch Großküchenherde für Gashetzung, auch mit eingebautem Backofen.
Möbel aller Art, auch in Verbindung mit Holz, sofern das Gewicht des Eisens vorherrscht, roh, grundiert:
— andere (als Kasfaschranke und Tresorvor⸗ richtungen)
Drahtgeflechte
Waren aus Blech, Draht; Schlosser⸗ und Spenglerwaren, im Tarif nicht ander⸗ weit genannt: verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt, andere (als elastische iat ben ern aus verkupfertem Eisen) .. .
— bemalt, lackiert, bronziert, vergoldet:
— — andere (als die unter Nr. 789a des Tarifs genannten)
emailliert
VE. ad 7 S7 / 7909. Nummern 787/790 fallenden Anhängeschlösser bedingt die Aufmachung auf Karton zum Zwecke des Detailverkaufs keine höhere Ver— zollung.
VER. ad SO / 806. Hierher fallen auch Baggerbolzen aus rohem Schmiedeisen (Stahl) mit bei der Warmschmiedung eingesenktem Loch und Baggerlaschen aus rohem Stahl, das Stück im Gewichte von O5 bis auf 20 kg
seuerfest
gerauhter oder genarbter
w
Für die . die
per q] So —