ist nach ng des Schlußterming *. Vollzug der lußverteilung durch Beschluß vom 14. Juli 1926 aufgehoben worden. Amtsgericht Reutlingen.
I cutlingen. (46273
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Erwin Letsche, Taufmanns in Reutlingen, Alleininhabers der Firma G. Letsche & Co. in Reutlingen, ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Voll: zug der Schlußverteilung am 14. Juli 1926 aufgehoben worden.
Amtsgericht Reutlingen.
Saalfeld, Saale. 46274 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Handelsfrau Ida Köhler, geb. Graf, in Saalfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Saalfeld, Saale, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung III.
SchenhkIlengsf eld. 46275
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders und Kaufmanns Johannes Pfromm in Röhrigshof ist der Vergleichstermin und Prüfungstermin vom 21. Juli 1926 anderweit auf den 23. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, verlegt worden. Im übrigen wird auf die Ver⸗ fügung vom 5. Juli 1926 Bezug ge⸗ nommen.
Schenklengsfeld, den 14. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Senftenberg, Lausitz. 46276
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Paul Vogel in Annahütte wird infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich der auf den 351. Juli 1926, vormittags 9 Uhr, fest⸗ gesetzte allgemeine Prüfungstermin zugleich zum Vergleichstermin bestimmt. Der Vergleichsborschlag ist auf der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts Senftenberg zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Senftenberg, N. L., den 13. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
46277 Sommer fell, Bz. Frankf. O. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Hedwig Günther in Sommerfeld, Sorauer Str. 179. wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß— termins hierdurch aufgehoben. Sommerfeld, Ffo.,, den 9g9. Juli 1926. Amtsgericht.
Strelitz, Alt. 46278 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Ahrens in Strelitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 22. Mai 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich . rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be⸗ stätigt ist, aufgehoben. Strelitz, den 10. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Tharandt. 46279 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Johannes Erich aul Walther in Tharandt, alleiniger Inhaber der Firma Johannes Walther, Aluminiumwerk, daselbst, wird zur Prüfung der, nachträglich angemeldeten orderungen Termin auf den 2. August 926, vormittags 955 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumt. Amtsgericht Tharandt, den 12. Juli 1926.
Weiden. 46280
Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Heinrich Beyer in Weiden wird gemäß S§ 78, 80 K. O. an Stelle des bisherigen Kon⸗ kursverwalters Rechtsanwalt Justizrat Börger in Weiden zum Konkursverwalter ernannt.
Weiden den 13. Juli 1926.
Amtsgericht.
Wermelskirchen. 46281 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Rudolf Dicke in Nüxhausen bei Hilgen wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. Juni 1935 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Wermelskirchen, den 6. Juli 1926. Amtsgericht.
NRalingen. 46356 Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Duttlinger, mech. Strickwaren⸗ und Trikotfabrik in Winterlingen, ist am 10. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet und Rechtsanwalt Dr. Strähler in Balingen als Aufsichtsperson bestellt worden. Amtsgericht Balingen.
KRerlin. 46357 Ueber den Kaufmann Wilhelm Brom⸗ berger in Berlin, Klosterstr. 13.15 (Baumwollwaren), ist die Geschäftsauf⸗ sicht angeordnet und der Kaufmann Wunderlich in Berlin, Hallesches Ufer 26, als Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 81, den 14. 7. 1926.
Rraunschweig. 46358 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Edmund Hoffmeister, als Inhabers der Firma E. R. Edmund Hoffmeister, Echternstraße 62h hierselbst, ist die Ge⸗ schäftsʒaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Geschäftsleiter der Treuhag A.⸗G., Herr Paul Welge, Güldenstraße 76 Mittelstandshaus), bestellt Braunschweig, den 14. Juli 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
NRresla i. 46359 Durch Beschluß vom 12. . 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschaͤftsaufsicht über das Vermögen des 1 August Hötzel in Breslau, . 29, ange⸗ ordnet. Aufsichtsperson ist der Kauf⸗ mann Paul ulz in Breslau, Sprude straße Nr. 1. (41. Nn. 3 Breslau, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.
EBurghanun. 46360
Ueber das Vermögen des Gastwirtes, Kohlen⸗ und Bierhändlers Emil Leister in Burghaun ist heute die Geschäftsauf⸗ sicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bankdirektor a. D. Hanhart in Fulda, Bahnhofstraße 5, bestellt. (Un. 1/26.)
Burghaun, den 14. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Ebersbach, Sachsen. 46361]
Auf den am 5. Juli 1926 gestellten Antrag wird heute, nachmittags 5 Uhr, die Geschäftsaufsicht über das Handels⸗ geschäft des Kaufmanns Arthur Dreßler in Neugersdorf zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Beaussich⸗ tigung der Geschäftsführung wird der Kaufmann Alwin Israel in Neugers⸗ dorf bestellt.
Ebersbach, am 13. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Förde. 46362
Ueber das Vermögen des Zigarren⸗ fabrikanten Wilhelm Blume in Bilstein wird gemäß Verordnung vom 14.6. 1924 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses heute, vorm. 97 Uhr, an⸗ geordnet und der Bücherrevisor Schäffer in Attendorn zur Geschäftsaufsichts⸗ person bestellt.
Förde, den 10. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Hagen, Westf. 46363
Ueber das Vermögen der Firma Bücherstube Severin, G. m. b. H. Hagen i. Westf., ist am 10. Juli 1926, 16 Uhr vormittags, die Geschäftsaufsicht gemäß Verordnung vom 14. Juni 1924 von neuem angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Neumann zu Hagen i. Westf., Elbersufer 26.
Das Amtsgericht Hagen i. Westf. Hall, Schwäbisch. 46364
Ueber das Vermögen der Firma Louis Moser⸗Preuninger, Inhaber August Mühling in Hall, Putz- u. Mode⸗ geschäft in Hall, wurde am 14. Juli 1926, vormittags 10½ Uhr, erneut die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist Albert Auer, beeidigter Bücherrevisor in Hall.
Württ. Amtsgericht Hall.
Ober Ingelheim. (46365
Ueber das Vermögen der Firma Ott und Hennig in Nieder Ingelheim wird heute, am 12. Juli 19265, vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Rechts⸗ anwalt Theodor Meixner in Ober Ingel⸗ heim ernannt.
Ober Ingelheim, den 12. Juli 1926. Hess. Amtsgericht. ScChäönebech-, FlIlhbhe. 16366 Auf Antrag des Wäsche⸗ und Textil⸗ warenhändler Walter Wild in Bad Salzelmen wird über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Theodor Weigand in Schönebeck ernannt. Von der Be⸗ stellung eines Gläubigerbeirats ist wegen des geringen Umfangs der Geschäfte Ab⸗
stand genommen. Schönebeck a. EG., den 9. Juli 1926. Das Amtsgericht. Friedrich.
Aꝑgolda. ; ö 46367] In dem Geschäftsaufsichtsverfghren über das Vermögen der Firma Thür. Strickwaren ⸗Industrie ⸗ Akt.. Ges, in Apolda ist der im Vergleichstermin am 22. Juni 1926 abgenommene und vom Gericht bestätigte Zwangsvergleich rechts⸗ kräftig geworden. Das Verfahren ist damit beendet Apolda, den 8. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Bayreuth 4b368 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Andreas Frank in Bayreuth. Inhaber der Firma Andreas Frank, uhwaren en gros, en detail, in Bayreuth, ist durch rechts kräftigen Zwangsvergleich beendigt. Bayreuth, den 14. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Berlin. 463659 Die Geschäftsaufsicht in Sachen Ge⸗ ellschaft für ,, m. b H., erlin C. 19, Schgrrenstr. 11113, ver= tpeten durch ihre Geschäftsführer, die Kaufleute Kurt Voigt und Hugo Rose, ist gemäß 8 69 Geschäftsaufsichtsverordnung mit der Rechtskraft des Bestätigungs—⸗ beschlusses beendet. ̃ Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 83,
KEHenuthen, O. 8. 46371
Die über das Vermögen der Firma Modenhaus Angreß und Lange in Beuthen, O. S. Gleiwitzer Straße 23 angeordnete Geschäftsaufsicht wird nach, Rechtskraft des den Zwangevergleich bestätigenden Be⸗ schluffes dom 21. Juni 1926 aufgehoben. Amtsgericht Beuthen. O. S. 6. Juli 1926.
I RBenthen, O. g.
r ö Gz ol Die über das Vermögen 1. der 32
ohannes Kgrmeinskj in Beuthen, O S,
leiwitzer Strtße Nr. 23, 2. des Kauf⸗ manns Johannes Karmeinski in Beuthen, O. S. Huhertusstraße Nr. 13. 9 nete Geschäftsaufsicht wird nach Rechts kraft des den Zwangsvergleich bestätigen⸗ den Beschlusses vom 21. Juni 1926 auf⸗
r. mts gericht Beuthen Q S., 7. Juli 1926.
Hie denk opt. 3 463721 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Ernst Krug in
Biedenkopf ist nach Rechskraft des den
Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses
vom 26. Juni 1926 beendigt. Die Glau⸗
biger sind mit 55 . abgefunden. Biedenkopf, den 12. Juli 1926.
Amtsgericht.
Rreslan. 463791 Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Hannach in Bres⸗ lau, Reichspräsidentenplatz 14, infolge nicht rechtzeitiger Einreichung eines ordnungsmäßigen Antrags auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens auf⸗ gehoben worden. (41. An. 280/26.) Breslau, den 9. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslau. 463751
Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Salo Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens aufgehoben worden. 41. Mn. IIG /)
Breslau, den 12. Juli 1926.
Amtsgericht.
Breslai. 463761
Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Cohn in Breslau, Reuschestraße 29/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. (41. Nn. 109 / 26.)
Breslau, den 12. Juli 1926.
Amtsgericht.
Breslau. 46377 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Rettig C Fraenkel in Breslau, Reusche⸗ straße 1314 (Inhaber die Kaufleute Max Rettig und Max Fraenkeh), ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 14. Juni 1926 beendigt. (. Nn. 110/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslan. 46378 Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Georg Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. (41. Nn. 108/265.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. Breslau. ; 46375 Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der 3 Gustav Schilff, Schokoladen⸗ und ebensmittelgroßhandlung, in Breslau, Tauentzienstraße 162. alleiniger Inhaber Gustav Schilff in Breslau, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. (G2 An. 195/265.) Breslau, den 13. Juli 1925. Amtsgericht.
Breslau. 146374 Durch Beschluß von heute ist, die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der G. m. b. H. Gustab Schilff. Zigarren⸗ herstellung und Vertriebsgesellschaft in Breslau, Tauentzienstraße 162, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehohen worden. C2. Nn. 106/268) Breslau, den 13. Juli 1925. Amtsgericht.
Crimmitschau. 46380 Die durch Beschluß vom 10. Februar 1926 über das Vermögen des Bau⸗ unternehmers Louis Emil Werler in Crimmitschau, Leipziger Straße 116, zur Abwendung, des Konkurses an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist auf⸗ gehoben worden, da seit der Anordnung 5 Monate verstrichen sind und Ver⸗ längerung der Frist nicht beantragt worden ist. Amtsgericht Crimmitschau.
DPDęxgendort. ö (46331 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Edmund Döringer in Deggendorf ist, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Gerichtsbeschluß vom 2. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, beendigt. Deggendorf, den 13. Juli 1926. Amtsgericht. Dessan. 46382 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Buchdruckereibesitzers August Hahmann in Dessau wird aufgehoben, da der Schuldner den Antrag ge⸗ stellt hat. = Dessau, den 12. Juli 1926. Anhaltisches Amtsgericht. Abt. 8.
2
Dresden. Die über die ulie Margarethe von Lilienthal, geb. oesmann, in Dresden als der ehe⸗ maligen alleinigen Inhaberin des unter der Firma Sächs. Kofferfabrik „Sta⸗ bilist“ Friedr. Jone & Co. in Dresden, Strehlener Straße 8, betriebenen Handelsgeschäfts ( Generalbevollmäch⸗ tigte: Frau Baronin Irmgard von Rüdt in Dresden, Kaitzer Straße 5) an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist beendigt, nachdem der im Verleichstermin vom 24 Juni 1926 angenommene Zwangs⸗ dergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist.
Amtsgericht Dresden, Abt. II,
am 12 Juli 1926.
Dresden. 46383
Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Samuel Schärf in Dresden, der unter der Firma Samuel Schärf in Dresden⸗A., Christianstr. 36, den Handel mit Textilwaren betreibt, wird aufgehoben, weil der Schuldner das Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt hat.
Amtsgericht Dresden, Abt. Il, den 14. Juli 1926.
Eibenst oel. — 46385 In dem . betr. die Geschäfts⸗ aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗ manns Walter Köhler, als Alleininhaber der Firma Walter Köhler in Eibenstock, Neumarkt 3, ist die k nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich vom 18. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses vom 19. Juni 1926 beendet. G 69 G. A.V.⸗O.) Eibenstock, den 9. Juli 1926. Amtsgericht. ElIlricii;i;. . 463861 Die Geschäftsaufsicht über das Vex⸗ mögen des Kaufmanns Thilo Röhr in Ellrich wird nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Ellrich, den 14. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Fęrst, Lausitz. ö 46387 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Jirma Robert Pracht Nachf. in Farst (Inhaber Tuchfabrikant Otto Schollan in Forst i. L wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 25. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 25. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Forst (Causitz, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht. ;
Freiburg, Breisgau. 46388 Nachdem der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, die Rechtskraft. erlangt hat, ist die Ge—= chäftsaufsicht über die Firma Karl und Franz Munding, Manufakturwaren in Freiburg i, Br., Schusterstraße 27, In⸗ haber Karl. Munding, Kaufmann, und Franz Munding, Kaufmann, in Freiburg i. Br., gemäß 8 69 G. A.- VS. beendigt. Freiburg i. Br., den 9. Juli 19265. Bad,. Amtsgericht. 4.
CGlIadbegle. 14635391
Das Geschäftsaufsichtsverfahren der Firma W. & K. Jablonowski in Gladbeck wird, nachdem der in dem Vergleichs— termin vom 12. Juni 19265 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Gladbeck, den 13. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Gxeiæ. . ö. . 46390 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Jakob Scharf in Greiz ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende, Beschluß vom 22. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. G6 69 der Aufs.⸗Verordnung.) Greiz, den 9. Juli 1928. Thüringisches Amtsgericht.
Hagen, Westf. ö 46391 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Bücherstube Severin Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hagen ist gemäß § 66 Abs. 2 3. 3 der Verordnung vom 14. Juni 1926 auf⸗ gehoben. . . Das Amtsgericht Hagen i. Westf.
IIm ena mn. ö 46392 Die Geschäftsaufsicht üher das Ver⸗ mögen der Firma Meinel in Ilmenau wird, nachdem der am 236. Juni [oB bestätigte Zwangsvergleich rechts⸗ kräftig geworden ist, aufgehoben. Ilmenau, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Limbach, Sachsen. 46395 Die über das Vermögen des Ludwig Paul Schubert, Inhaber einer Schuh— warenhandlung in Timbach, Sa, Helenen⸗ straße 44, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 29. Juni 1938, wonach der vom Schuldner gemachte Vergleichsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 14. Juli 1926.
Limbach, Sachsen. 46394 Die über das Vermögen des Wirk- warenfabrikanten Johannes Müller in Limbach, Sa., Oststr. 9, alleinigen In⸗ habers der Firma Johannes Müller, da— selbst, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 30. Juni 1926, wonach der vom Schuldner gemachte Veraleichsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 15. Juli 1926.
gabriel e
elt. ; 146395] EF Sescgfter uf er ve, mögen des Kaufmanns Emil Well in * ist nach rechtskräftig bestätigtem 8e, ,, beendet.
Lyck, den J. Juli 1926. Amtsgericht.
Mannheim. 46396 Im Verfahren über die Geschäfts⸗ aufsicht über . Vi Rauch in Seckenheim ist der Beschluß vom 18. 6. 1925 über die Bestätigung des ir ,, mit Ablauf des 2. ]. M6 ar. geworden. Das Ver⸗ fahren ist beendet. Mannheim, 12. Juli 1926. Bad. Amtsgericht. BG. 12
—
M. Gladbach. (46397 Das Geschäftsaufsicht verfahren über das Vermögen des Karl Meyer, Inhaberz des Union⸗Bazars in Gladhach, ist infolge 6 bestätigten Zwangs⸗ veg. s beendet. . Gladbach, den 10. Juli 1926. Amtsgericht. Münster, Westrpr. (46398 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Montania Aktiengesell⸗ schaft für Bergbau, hier, ist beendigt, nachdem der den e, , . = stätigende Beschluß vom 18. Juni d. J. rechtskräftig geworden ist.
Münster, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Miünst er, West. L46309
Die Geschäftsaufsicht über die Firma Engelbert Wallscheid; hier, und, deren Inhaber Engelbert Wall scheid, hier, ist dbeendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 19. v. M. rechtskräftig geworden ist.
Münster, den 12. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Nürnberg. ö Ab 00
Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 153. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des inzwischen ver⸗ storbenen Kaufmanns Reinhard Bauer, elektrotechnisch Artikel in Nürnberg, Sandstraße 37, wegen Nichtmehwor⸗ liegens der Voraussetzungen aufgehoben.
erichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Oels, Schles. . 46401
Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen des Zigarrenkaufmanns Rudolf Kellner in Oels wird, nachdem der am II. Juni 1925 bestätigte Vergleich rechts. kräftig geworden ist, aufgehoben. Oels, den 7. Juli 1536. Amtegericht.
Paderborm. ; 46402 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen des Uhrmachers Wilhelm Lages in , ist durch xechtskräftig be⸗ tätigten Zwangsvergleich aufgehoben. Paderborn, den 8. Juli 1926. Das Amtsgericht. Potsdam. ; 464931 Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Kommanditgesellschaft Walter Neumann in Potsdam ist durch rechts kräftigen Zwangsvergleich beendet. Potsdam, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 8.
Prüm. . (464041 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz Iwangsvergleich vom 21. Mai aufgehoben. Prüm, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Reichenbach, Vogt. (46405
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Fa. Elkan & Co, G. m. b. H. in Reichenbach i. V., Fabrikation von Tuchen, Kostüm⸗ und Blusenstoffen und bestickten Voiles, ist beendei, da der am 9. Juni 1926 4 wangsvergleich am 24. Juni 19 echtskraft er⸗ langt hat.
Imtsgericht Reichenbach i. Vogtl., den 3. Juli 1926.
KReostogk, Meckl. 46496 Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen des Möbeltischlers Ernst Paschen zu Rostock, Wismarsche Straße 301, ist mit Rechtskraft des Beschlusses vom 23. Juni 1926, durch welchen der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangsvergleich bestätigt ist, beendet. Rostock, den 9. Juli 1926. Meckl. Amtsgericht.
8. Taris⸗ und Fahrplanbekannt⸗
machungen der Gisenbahnen.
46347 Denutsch⸗nordischer Verbands⸗ gütertarif, Teil L Abt. H.
Ab 26. 7. 1926 wird als Tarif⸗ stelle ls9 b nachgetragen: Isolierdecken aus gevreßtem Seetang mit den Tarifklassen 11012131 4121718. Auskunft durch die Abfertigungen.
Altona, den 14. Juli 1926.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Altona namens der Verbandsverwaltungen.
k aus Schönecken wird, 6 ]. 16. Jun föeß rechtskräflig geworden sst,
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 8, — Neichs mark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
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LB, Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Maunustkripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf VBerschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. Mg
e / —᷑
Inhalt des amtlichen Teiles: . . Deutsches Reich. Exequaturerteilung. Bekanntmachung, betreffend Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats. Preußen.
Bestimmungen über die Zusammensetzung und Aufgaben der Grubensicherheitskommissionen.
Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗
konzession. Zeitungs verbot.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dem Königlich siamesischen Konsul in Bremen, O. H. Bern⸗ hard, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung.
Der Vorsitzende des Reichsgesundheitsrats, Präsident des Reichs gesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Bumm ist infolge seines am 1. Juli 1926 erfolgten Uebertritts in den dauernden Ruhestand aus demReichsgesundheits⸗ rat ausgeschieden.
Auf Grund des 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Reichsgesundheitsrat ist nach Anhörung des Reichsrats der Präsident des Reichsgesundheitsamts, Dr. Hamel in Berlin, zum Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats ernannt worden.
Berlin, den 15. Juli 1926.
Der Reichsminister des Innern. J. B. Zweigert.
Preußen.
Ministerium für Handel und Geverbe.
Best i m mungen
über die Zusammensetzung und Aufgaben der Grubensicherheitskommissionen.
§1.
(1) Bei dem Minister für Handel und Gewerbe (Gruben⸗ sicherheitsamt) und den Oberbergämtern zu Breslau, Halle, Claus—⸗ thal, Dortmund und Bonn wird je eine Grubensicherheitskommission als beratendes Organ für Fragen der Grubensicherheit gebildet.
(2) Die Grubensicherheitskommission bei dem Minister für Handel und Gewerbe ((rubensicherheitsamt) führt die Bezeichnung „Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission)“; die Grubensicherheitskommissionen an, den einzelnen Oberbergämtern führen die Bezeichnung „Grubensicherheitskommission für den Ober⸗ bergamtsbezirk (Namen des OBA's)“.
A. Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission).
I. Zu sammensetzung.
§ 2. 9 Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission) setzt sich zusammen aus:
ö . des Grubensicherheitsamts, der zugleich den Vorsitz ührt,
je einem Vertreter der Oberbergämter aus den Sachbearbeitern für allgemeine Bergpolizei, —ᷓ
7 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer),
7 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 2 technische Gruben⸗ angestellte),
3 Vertretern des Preußischen Landtags.
einschließzlich des Portos abgegeben.
2) Mit beratender Stimme gehört der Kommission ein Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers an.
(3) Der Minister für Handel und Gewerbe kann zu den Ver—⸗ 1 der Kommission Sachverständige mit beratender Stimme zuziehen. — ̃
(4) In besonderen Fällen kann der Minister für Handel und Gewerbe den Vorsitz selbst übernehmen oder einem anderen Beamten des Ministeriums übertragen.
8 3.
(1) Von den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen: auf den Steinkohlenbergbau: . 4 Vertreter der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 4 Vertreter der Arbeitnehmer (darunter 1 technischer Gruben⸗ angestellter); ; auf den Braunkohlenbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Erzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Stein und Kalisalzbergbau: 1Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer. (2) Die in Absatz 1“ genannten Personen müssen wenigstens 5 Jahre in dem Bergbaͤuzweig, für den sie bestellt werden, als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätig gewesen sein.
.
(I) Die Vertreter der Oberbergämter werden vom Minister für Handel und Gewerbe ernannt.
(2) Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden von der Reichsarbeitsgemeinschaft für den Bergbau benannt und als— dann vom Minister für Handel und Gewerbe berufen.
(3) Die auf den Preußischen Landtag entfallenden Mitglieder werden von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt.
(4 Der Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers wird von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt.
(5) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.
83
(I) Die in 5 4 Abs. 2 genannten Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden alle 4 Jahre neu bestellt. Der Minister sür Handel und Gewerbe zieht alsdann neue Vorschläge von der Reichs arbeitsgemeinschaft für den Bergbau ein; die bisherigen Vertreter können hierbei wiederum in Vorschlag gebracht werden.
(27) Die Mitgliedschaft der Vertreter des n Landtags erlischt mit dem Ende der jedesmaligen Wahlperlode.
(3) Im „übrigen erlischt die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern beim Ausscheiden aus der Stellung, auf der die Mitgliedschaft beruht.
II. Aufgaben. 56.
(. Die, Preußische Grube nsicherheitskommissien. (Haupt kommission) bildet ein beratendes Organ für den Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) in denjenigen Fragen der Grubensicherheit, die von allgemeiner Bedeutung sind; insbesondere ist die Stellungnahme der Kommission zu allen wichtigen technischen Maßnahmen der Unfallverhütung herbeizuführen. Die Kommission kann auf den zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Gebieten Ent— schließungen an den Minister für Handel und Gewerbe richten.
(2) Die Hauptkommission wird zur Erledigung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von 6 Mit— liedern einberufen, tritt jedoch wenigstens einmal jährlich zusammen.
ie Einberufung erfolgt tunlichst 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung.
(3) Der Hauptkommission ist alljährlich ein Bericht über den Stand des Grubensicherheitswesens vorzulegen.
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(1) Der Hauptkommission werden nach Bedarf für die einzelnen Gebiete der technischen Unfallverhütung ständige Fachausschüsse zur Untersuchung und Klärung einzelner technischer Fragen angegliedert; ihre Zusammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung der Hauptkommission.
(2). Die Aufgaben werden den Fachausschüssen von dem Gruben⸗ sicherheitsamt oder der Hauptkommission zugewiesen. Ihre Vorschläge unterliegen der Zustimmung der Hauptkommission; in Fragen von geringerer Bedeutung können sie selbständig entscheiden.
5 8.
6h Die Hauptkommission und ihre Fachausschüsse können, falls die Mehrheit zustimmt, zur Unterrichtung über diejenigen Fragen, die ihr zur Stellungnahme überwiesen sind, Grubenbefahrungen vornehmen oder durch einzelne Mitglieder vornehmen lassen; die Reisen bedürfen der Zustimmung des Mmisters für Handel und Gewerbe.
(2) Nach Abschuß der Befahrungen ist der Hauptkommission ein abschließender Bericht vorzulegen.
B. Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern.
I. Zusammensetzung. § 8.
(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern setzen sich zusammen aus:
1 Vertreter des Oberbergamts, der zugleich den Vorsitz führt,
2 Bergrevierbeamten (Erste Bergräte oder Bergräte),
3 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer),
3 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 1 technischer Gruben angestellter), ;
2 Mitgliedern des Preußischen Landtags, bergamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
(2) Mit beratender Stimme gehören der Grubensicherheits⸗ kommission der Beirat des Oberbergamts und die zuständigen Ge⸗ werbemedizinalräte an. .
(3). Das Oberbergamt kann zu, den Verhandlungen Sach2 verstaͤndige mit beratender Stimme zuziehen.
5 10.
(1) Die Mitglieder der Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern werden unter sinngemäßer Anwendung des 5 4 durch den Minister für Handel und Gewerbe ernannt bezw. berufen. Die Vertreter der Oberbergämter müssen, die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zugleich Mitglieder der Hauptkommission sein.
(2) Für jedes Mitglied wird ein. Stellvertreter bestellt.
; 8. Für die Dauer der Mitgliedschaft gilt die Bestimmung es ö
die in dem Ober⸗
II. Aufgaben.
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(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern bilden beratende Stellen derjenigen BSberbergämter, für deren Bezirk sie eingesetzt sind.
(23) Ihre Tätigkeit umfaßt
a) die Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle,
b) die Mitwirkung bei der Aufklärung anderer für die Unfall⸗ verhütung wichtiger Ereignisse,
e) die Stellungnahme zu den Entwürfen der Bergpolizei⸗ verordnungen. .
(3) Die Grubensicherheitskommissionen werden zu ihren Be—⸗ ratungen durch den Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einberufen. Die Einberufung erfolgt, soweit nicht bei Unfällen oder sonstigen wichtigen Ereignissen ein baldiges Zusammentreten nötig wird, tunlichst sieben Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung. Soweit ein Zusammentritt gus Anlaß der in Absatz 2 a— e genannten Fälle nötig sein wird, sind die Kommissionen jährlich wenigstens einmal zur Besprechung über den Stand des Unfallwesens in den einzelnen Oberbergamtsbezirken zusammenzuberufen.
(4) Den Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern können zur Klärung besonderer Fragen aus dem zu ihrer Zuständig- keit gehörenden Gebiete mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe örtliche Fachausschüsse beigegeben werden; ihre Zu⸗ sammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung des Oberbergamts und der Grubensicherheitskommission.
(5) Der Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheits⸗ amt) ist von allen Beratungen der Grubensicherheitskommissionen, der Fachausschüsse und der Unfallausschüsse (6 13) rechtzeitig durch die Vorsitzenden der Kommissionen zu unterrichten.
a) Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle.
5§ 12. sic . Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle erstreckt ich auf: die Beteiligung an der amtlichen Unfalluntersuchung und die Stellungnahme zu dem Ergebnis der Untersuchung. 513.
(1) Zur Teilnahme an der amtlichen Unfalluntersuchung wird für jede Grubensicherheitskommission oder für jeden zu dem Beziik einer Grubensicherheitskommission gehörenden Bergbaubezirk oder Bergbauzweig ein Unfallausschuß von der Kommission bestellt, der aus einem Vertreter der Arbeitgeber, einem Vertreter der Arbeit nehmer und einem Mitglied des Landtags besteht. Die Mitglieder dieses Ausschusses, für die im Falle der Verhinderung ihre Stell⸗ vertreter eintreten, sind nach Eintritt wichtiger Unsälle 'am als mög⸗ lich durch den Vorsitzenden der Kommission zusammenzuberufen; der w hat diesen von allen wichtigen Unfällen in Kenntnis zu setzen. ?
(2) Der Unfallausschuß oder die von ihm zu bestimmenden Mit— glieder des Ausschusses haben das Recht, an der Befahrung der Un— fallstelle teilzunehmen und der Vernehmung der Zeugen beizuwohnen.
(3) Die Vernehmung der Zeugen erfolgt durch den Bergrevier⸗ beamten oder seinen Stellvertreter; die Mitglieder des Unfall ausschusses können jedoch die Zeugen durch den Vorsitzenden über be— stimmte Punkte befragen lassen.
(4) Falls es nach Ansicht des Unfallausschusses zur Klärung des Sachverhalts nötig eischeint, kann dieser die Vornahme weiterer Er— mittlungen und die Vernehmung weiterer Zeugen beschließen.
(5) Der Gang der amtlichen Untersuchung darf durch die Teil⸗ nahme des Unfallausschusses keine Verzögerung erleiden.
§ 14.
(1) Nach Abschluß der amtlichen Untersuchung beruft der Vor—⸗ sitzende, falls nötig, die Grubensicherheitskommission zur Beratung und Stellungnahme ein. In dieser Beratung ist der Kommission ein mündlicher oder schriftlicher Bericht des Unfallausschusses über das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten.
(2) An den Beratungen nehmen auch diejenigen dem Landtag angehörenden Mitglieder der Hauptkommission, die in dem Ober⸗ bergamtsbezirk ihren Wohnsitz haben, der zuständige Bergrevierbeamte oder sein Stellvertreter, der zuständige Bergrevierinspektor, die Werkes verwaltung und Vertreter des Betriebsrats teil.