1926 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

ĩ Abhaltung des Schlußtermins * 1. der e r n durch Beschluß vom 14. Juli 1926 aufgehoben worden. Amtsgericht Reutlingen.

Reutlingen. (46273

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Erwin Letsche, Kaufmanns in Reutlingen, Alleininbabers der Firma C. Letsche C Co in Reutlingen, ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Voll⸗ zug der Schlußverteilung am 14. Juli 1936 aufgehoben worden.

Amtsgericht Reutlingen.

Saalfeld, saale. 46274 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Ida Köhler, geb. Graf, in Saalfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Saalfeld, Saale, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung III.

Sch enhklergsfeld. 46275

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders und Kaufmanns Johannes Pfromm in Röhrigshof ist der Vergleichstermin und Prüfungstermin vom 21. Juli 1926 anderweit auf den 23. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, verlegt worden. Im übrigen wird auf die Ver⸗ fügung vom 5. Juli 1926 Bezug ge⸗ nommen.

Schenklengsfeld, den 14. Juli 1926. Das Amtsgericht. Senftenberg, Lausitz. 46276 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuh machermeisters Paul Vogel in Annahütte wird infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich der auf den 31. Juli 1926, vormittags 9 Uhr, fest⸗ gesetzte allgemeine Prüfungstermin zugleich zum Vergleichstermin bestimmt. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts Senftenberg zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Senftenberg, N. L., den 13. Juli 1926. Das Amtsgericht.

46277 Sommerfeld, Rz. Frankf. O. Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Frau Hedwig Günther in Sommerfeld. Sorauer Str. 179, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß— termins hierdurch aufgehoben. Sommerfeld, Ffo.,, den 9. Juli 1926. Amtsgericht.

Strelitz, Alt. 46278

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Ahrens in Strelitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 22. Mai 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be—⸗ stätigt ist, aufgehoben.

Strelitz, den 10. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Tharandt. 46279 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Johannés Erich Paul Walther in Tharandt, alleiniger Inhaber der Firma Johannes Walther, Aluminiumwerk, daselbst, wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 2. August 926, vormittags 95 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumt. Amtsgericht Tharandt, den 12. Juli 1926.

Weiden. 46280

Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Heinrich Beyer in Weiden wird gemäß 78, 80 K.⸗O. nn Stelle des bisherigen Kon⸗ kursverwalters Rechtsanwalt Justizrat Börger in Weiden zum Konkursverwalter ernannt.

Weiden, den 13. Juli 1926.

Amtsgericht.

Wermelskirchen. 462581 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Rudolf Dicke in Nüxhausen bei Hilgen wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. Junt 1925 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Wermelskirchen, den 6. Juli 1926 Amtsgericht.

Nalingen. 46356 Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Duttlinger, mech. Strickwaren⸗ und Trikotfabrik in Winterlingen, ist am 10. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet und Rechtsanwalt Dr. Strähler in Balingen als Aufsichtsperson bestellt worden. Amtsgericht Balingen.

KRerlin. 46357 Ueber den Kaufmann Wilhelm Brom⸗ berger in Berlin, Klosterstr. 13.15 (Baumwollwarem), ist die Geschäftsauf⸗ sicht angeordnet und der Kaufmann Wunderlich in Berlin, Hallesches Ufer 26, als Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 81, den 14. 7. 1926.

KRraunschweig. 46358 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Somund Hoffmeister, als Inhabers der Firma E. R. Edmund Hoffmeister, Echternstraße 626 hierselbst, ist die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Geschäftsleiter der Treuhag A.⸗G., Herr Paul Welge, Güldenstraße 76 Mittelstandshaus), bestellt. Braunschweig, den 14. Juli 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

NRresa iu. (46359 Durch Beschluß vom 12. 3. 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des ren, . . August Hötzel in Breslau, e , . 29, ange⸗ ordnet. Aufsichtsperson ist der . mann Paul ulz in Breslau, Sprude straße Nr. 1. (41. Nn. 317/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.

6

Burghanun. (46360

Ueber das Vermögen des Gastwirtes, Kohlen⸗ und Bierhändlers Emil Leister in Burghaun ist heute die Geschäftsauf⸗ sicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bankdirektor a. D. Hanhart in Fulda, Bahnhofstraße 5, bestellt. Nn. 1/26.)

Burghaun, den 14. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Ebersbach, Sachsen. 146361]

Auf den am 5. Juli 1926 gestellten Antrag wird heute, nachmittags 5. Uhr, die Geschäftsaufsicht über das Handels⸗ geschäft des Kaufmanns Arthur Dreßler in Neugersdorf zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Beaufsich⸗ tigung der Geschäftsführung wird der Kaufmann Alwin Israel in Neugers⸗ dorf bestellt.

Ebersbach, am 13. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Förde. 46362

Ueber das Vermögen des Zigarren⸗ fabrikanten Wilhelm Blume in Bilstein wird gemäß Verordnung vom 14.6. 1924 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses heute, vorm. 93 Uhr, an⸗ geordnet und der Bücherrevisor Schäffer in Attendorn zur Geschäftsaufsichts⸗ person bestellt.

Förde, den 10. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Hagen, Westf. 46363

Ueber das Vermögen der Firma Bücherstube Severin, G. m. b. H. Hagen i. Westf., ist am 10. Juli 1926, 10 Uhr vormittags, die Geschäftsaufsicht gemäß Verordming vom 14. Juni 1924 von neuem angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Neumann zu Hagen i. Westf., Elbersufer 26.

Das Amtsgericht Hagen i. Westf. Hall, Schwäbisch. 46364

Ueber das Vermögen der Firma Louis Moser⸗Preuninger, Inhaber August Mühling in Hall, Putz- u. Mode⸗ geschäft in Hall, wurde am 14. Juli 1926, vormittags 10 Uhr, erneut die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist Albert Auer, beeidigter Bücherrevisor in Hall.

Württ. Amtsgericht Hall.

Ober Ingelheim. (46365

Ueber das Vermögen der Firma Ott und Hennig in Nieder Ingelheim wird heute, am 12. Juli 1926, vormittags

10 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Rechts⸗ anwalt Theodor Meixner in Ober Ingel⸗ heim ernannt. Ober Ingelheim, den 12. Juli 1926. Hess. Amtsgericht.

Schönebeck, Elbe. 46366

Auf Antrag des Wäsche⸗ und Textil⸗ warenhändler Walter Wild in Bad Salzelmen wird über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Theodor Weigand in Schönebeck ernannt. Von der Be⸗ stellung eines Gläubigerbeirats ist wegen des geringen Umfangs der Geschäfte Ab⸗ stand genommen.

Schönebeck a. E., den 9. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Friedrich.

Aꝑolda. lab36 y In dem Geschäftsaufsichtsverfghren über das Vermögen der Firma Thür. Strickwaren ⸗Industrie Akt.. Ges. in Apolda ist der im Vergleichstermin am 22. Juni 1928 abgenommene und vom Gericht bestätigte Zwangsvergleich rechts- kräftig geworden. Das Verfahren ist damit beendet Apolda, den 8. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Bayreuth. 46358 Dag Geschäftsaufsichts verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Andreas Frank in Bayreuth. Inhaber der Firma Andreas Frank, Schuhwaren en gros, en detail, in Bayreuth, ist durch rechts kräftigen Zwangsvergleich beendigt. Bayreuth, den 14. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Berlin. 46369 Die Geschäftsaufsicht in Sachen Ge⸗ sellschaft für Textil⸗Industrie m. b H., Berlin C. 19. 6 11113, ver⸗ treten durch ihre Geschäftsführer, die Kaufleute Kurt Voigt und Hugo Rose, ist gemäß z 69 Geschäftsaufsichts verordnung mit der Rechtskraft des Bestätigungs— beschlusses beendet. Das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 83, den 14. Juli 1926.

EBeuthen, O. S. 46371

Die über das Vermögen der Firma Modenhaus Angreß und Lange in Beuthen, O. S. Gleiwitzer Straße 23 angeordnete Geschäftsaufsicht wird nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Be- schlusses om A. Juni 1926 aufgehoben. Amtsgericht Beuthen. O. S. 6. Juli 1926.

I Benthen, O. g. 463 Vermögen 1. 2

Die über das ohannes Kgrmeinski in Beuthen, O S. leiwitzer Strtße Nr. 23, 2. des Kauf⸗

manns Johannes Karmeinski in Beuthen,

O. S. Hubertusstraße Nr. 13, angeord

nete Geschäftsaufsicht wird nach Rechts⸗

kraft des den Zwangsvergleich bestätigen⸗

w vom 21. Juni 1926 auf⸗

gehoben.

Amtsgericht Beuthen Qꝰ S., 7. Juli 1926.

Hie denkopt. (. 46372 de, m tcht Ker de . mögen des Kaufmanns Ernst Krug in Biedenkopf ist nach Rechskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses vom 26. Juni 1925 beendigt. Die Gläu—⸗ biger sind mit 65 . abgefunden. Biedenkopf, den 12. Juli 1926. Amtsgericht.

NRreslan. 146379 Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Hannach in Bres⸗ lau, Reichspräsidentenplatz 14, infolge nicht rechtzeitiger Einreichung eines ordnungsmäßigen Antrags auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens auf⸗ gehoben worden. (41. Nn. 280/26.) Breslau, den 9. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. 46375

Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Salo Cohn in Breslau, Reuschestraße 20 21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens aufgehoben worden. 41. Nn. 110126.)

Breslau, den 12. Juli 1926.

Amtsgericht.

Breslain. 46376

Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Cohn in Breslau, Reuschestraße 2921, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. I. In. 10g / 96)

Breslau, den 12. Juli 1926.

Amtsgericht.

Bresla n. 46377 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Rettig & Fraenkel in Breslau, Reusche⸗ straße 13‚14 (Inhaber die Kaufleute Max Rettig und Max Fraenkel), ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 14. Juni 1926 beendigt. (42. Nn. 110/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht.

HRreslan. 46378

Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Georg Cohn in Breslau,

Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. (41. Nn. 108/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. ; 46373 Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Gustav Schilff, Schokoladen⸗ und bensmittelgroßhandlung, in Breslau, Tauentzienstraße 162 alleiniger Inhaber Gustav Schilff in Breslau, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. (42 Nn 195526.) Breslau, den 13. Juli 1925. Amtsgericht.

Breslau. 1465374 Durch Beschluß von heutz ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der G. m. b. H. Gustab Schilff, Zigarren⸗ herstellung und Vertriebsgesellschaft in Breslau, Tauentzienstraße 162, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. C2. Nn. 1066/26) Breslau, den 13. Juli 1926. Amtsgericht.

Crimmitschanu. 46380

Die durch Beschluß vom 10. Februar 1926 über das Vermögen des Bau⸗ unternehmers Louis Emil Werler in Crimmitschau, Leipziger Straße 115, zur Abwendung des KRonkurses an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist auf⸗ gehoben worden, da seit der Anordnung 5 Monate verstrichen sind und Ver⸗ längerung der Frist nicht beantragt worden ist.

Amtsgericht Crimmitschau.

Deggen dort. Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

mögen des Schneidermeisters Edmund

Döringer in Deggendorf ist, nachdem

der den Zwangsvergleich bestätigende

Gerichts beschluß vom 22. Juni 1926

rechtskräftig geworden ist, beendigt. Deggendorf, den 13. Juli 1926.

Amtsgericht.

Dęssan. 46382 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Buchdruckereibesitzers August Hahmann in Dessau wird aufgehoben, da der Schuldner den Antrag ge⸗ stellt hat. = Dessau, den 12. Juli 1926. Anhaltisches Amtsgericht. Abt. 8.

assi]

K / ;;

Die m, die Fabriwestter inn. e r die i ulie Margarethe von Lilienthal, geb. oesmann, in Dresden als der ehe⸗ maligen alleinigen Inhaberin des unter der Firma Sächs. Kofferfabrik „Sta⸗ bilist“ Friedr. Jone K Co. in Dresden, Strehlener Straße 8, betriebenen Handelsgeschãfts (Generalbevollmäch⸗ tigte: Frau Baronin Irmgard von Rüdt in Dresden, Kaitzer Straße 5) an⸗

geordnete Geschäftsaufsicht ist beendigt, 18

nachdem der im Verleichstermin vom 24 Juni 1936 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 12 Juli 1926.

Dxesden. 46383

Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Samuel Schärf in Dresden, der unter der Firma Samuel Schärf in Dresden⸗A., Christianstr. 36, den Handel mit Textilwaren betreibt, wird aufgehoben, weil der Schuldner das Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt hat.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 14. Juli 1926.

Eibenstoclz. 463851

In dem Verfahren, betr. die Geschäfts⸗ aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗ manns Walter Köhler, als Alleininhaber der Firma Walter Köhler in Eibenstock, Neumarkt 3, ist die . nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich vom 18. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses vom 19. Juni 1926 beendet. (8 69 G. A. V⸗O)

Eibenstock, den 9. Juli 1926.

Amtsgericht.

Ellricl;. 46336

Die Geschäftsaufsicht über das Ver-

mögen des Kaufmanns Thilo Röhr in

Ellrich wird nach rechtskräftiger Be⸗

stätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Ellrich, den 14. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Fęrst, Lausitz 46357 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Jirmg Robert Pracht Nachf. in Forst (Inhaher Tuchfabrikant Otto Schollan in Forst i, L), wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 26. Juni 1925 angenommene Zwangsvergleich urch rechtskräftigen Beschluß vom 25. Juni 1726 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Forst (Lausizn, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht. ;

Freiburg, Breisgan. 46388 Nachdem der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, die Rechtskraft erlangt hat, ist die Ge— schäftsaufsicht über die Firma Karl und Franz Munding, Manufgkturwaren in ee hh arg i, Br., Schusterstraße 27, In⸗ haber Karl Munding, Kaufmann, und Franz Munding, Kaufmann, in . . Br., gemäß 65 G. A1. VS. Feendigt. Freiburg i. Br., den 9. Juli 1926. Bad. Amtsgericht. 4.

CGladbeclc. 1463539

Das Geschäftsaufsichtsverfahren der Firma W. & K. Jablonowski in Gladbeck wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 12. Juni 126 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Gladbeck, den 13. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

r enn, 46390 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Jakob Scharf in Greiz ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende. Beschluß vom 22. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. 6 69 der Aufs.⸗Verordnung.) Greiz, den 9. Juli 191. Thüringisches Amtsgericht.

Hagen, Westf. 46391

Die Geschäftsaufsicht über das Ver—⸗ mögen der Firma Bücherstube Severin Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hagen ist gemäß 66 Abs. 2 3. 3 der Verordnung vom 14. Juni 1926 auf⸗—

gehoben. Das Amtsgericht Hagen i. Westf.

Hmm em; (46392 Die Geschäftsaufsicht über das Ver—⸗ mögen der Firma H. A. Meinel in Ilmenau wird, nachdem der am 28. Juni 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechts⸗ kräftig geworben ift, aufgehoben. Ilmenau, den 12. Juli 1926. Thüringisches WUmtsgericht.

Limbach, Sachsen. 46393 Die über das Vermögen des Ludwig Paul Schubert, Inhaber einer uh⸗ warenhandlung in Limbach. Sa., Helenen⸗ straße 44, angeordnete Geschäftzaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß es unterzeichneten Gerichts vom 29. Juni 1928, wonach der vom Schuldner gemachte Vergleichsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 14. Juli 1925.

Limbach, sachsen. (46394 Die über das Vermögen des Wirk warenfabrikanten Johannes Müller in Limbach, Sa., Oststr J, alleinigen In⸗ habers der Firma Johannes Müller, da⸗ selbst, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 30. Juni 1925, wonach der vom Schuldner gemachte Veraleichsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 15. Juli 1926.

lass

8 aftsaufsicht über mögen Gmil Well in 1 ist nach rechtskräftig bestätigtem See, beendet.

Lyck, den 7. Juli 1926. Amtsgericht. Mannheim.

; 6 * Verfahren über die Geschäfts. aufsicht über . . pP uck in ckenheim ist der schluß vom 6. 19365 über die Bestätigung des n mit Ablauf des 2. 7. M6 e. geworden. Das Ver⸗· fahren ist beendet. Mannheim, 12. Juli 1935. Bab. Amlsgericht. BG. 12.

nne Glahn. sabz9/ Das Geschäftsaufsichtsverfahren über

das Vermögen des Karl Meyer, Inhabers

des Union⸗Bazars in M.⸗Gladhach, ist

infolge , bestätigten Zwangs⸗

vergleichs beendet. .

Gladbach, den 19. Juli 1926. Amtsgericht.

Münster, Westt. (46398

Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Firma Montania Aktiengesell⸗ schaft für Bergbau, hier, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich be stätigende Beschluß vom 18. Juni d. J. rechtskräftig geworden ist,

Münster, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Münster, West. IU463 99

Die Geschäftsaufsicht über die Firma Engelbert Wallscheid. hier, und deren Inhaber Engelberl Wallscheid, hier, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 19. v. M. rechtskräftig geworden ist.

Münster, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Vüxrnhberg. ; (46400 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 13. Juli 1935 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des inzwischen ver⸗ storbenen Kaufmanns. Reinhard Bauer, elektrotechnische Artikel in. Nürnberg, Sandstraße 37, wegen Nichtmehwvor⸗ liegens der Vorausseßungen aufgehoben. Gerichts schreiberei des Amtsgerichts.

Oels, Schles. = 464101 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Zigarrenkaufmanns Rudolf Kellner in Oels wird, nachdem der am 1I. Juni 195 bestätigte Vergleich rechts⸗ kräftig geworden ist., aufgehoben. Oels, den 7. Juli 1926. Amtsgericht. Paderborn. ö 464021 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Uhrmachers Wilhelm Lages in , ist durch rechtskräftig be⸗ tätigten Zwangsvergleich aufgehoben. Paderborn, den 8. Juli 1936. Das Amtsgericht. Pæatsd am. . 464031 Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Kommanditgesellschaft Walter Neumann in Potsdam ist durch rechts kräftigen Zwangsvergleich beendet. Potsdam, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 8.

Prüm. 46404 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz Irsfeld aus Schönecken wird, nachdem der JZwangsvergleich vom 21. Mai 1926, 10. Juni 1726 rechtskräftig geworden ist, aufgehoben. Prüm, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Reichenbach., Vogtl. 46405

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Fa. Elkan & Co, G. m. b. H. in Reichenbach i. V., Fabrikation von Tuchen, Kostüm⸗ und Blusenstoffen und bestickten Voiles, ist beende, da der am J. Juni . wangsvergleich am 24. Juni 192 echtskraft er⸗

lang hat. Imtsgericht Reichenbach i. Vogtl., den 3. Juli 1926.

Rostogk, Mecklb. 46406 Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Möbeltischlers Ernst Paschen 2 Wismarsche Straße 301, ist mit Rechtskraft des Beschlusses vom 23. Juni 1926, durch welchen der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangsvergleich bestätigt ist, beendet. Rostock, den 9. Juli 1926. Meckl. Amtsgericht.

8. Taris⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

(46347 Deutsch⸗nordischer Verbands⸗ gütertarif, Teil L Abt. H.

Ab 265. J. i975 wird als Tarif stelle 39 b nachgetragen: Isolierdecken aus gevreßtem Seetang mit den Tarifklassen LI CG 2131 4121718. Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 14. Juli 1926.

Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahn direktion Altona namens der Verbandsverwaltungen.

n.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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xe me e m Q Q O mr m mm mmm,

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats.

Preußen.

Bestimmungen über die Zusammensetzung und Aufgaben der Grubensicherheitskommissionen.

Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗

konzession. Zeitungs verbot.

Amtliches.

Deu tsches Reich.

Dem Königlich siamesischen Konsul in Bremen, O. H. Bern⸗ hard, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung.

Der Vorsitzende des Reichsgesundheitsrats, Präsident des Reichs gesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Bumm ist infolge seines am 1. Juli 1926 erfolgten Uebertritts in den dauernden Ruhestand aus demReichsgesundheits⸗ rat ausgeschieden.

Auf Grund des 5 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Reichsgesundheitsrat ist nach Anhörung des Reichsrats der Präsident des Reichsgesundheitsamts, Dr. Hamel in Berlin, zum Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats ernannt worden.

Berlin, den 15. Juli 1926.

Der Reichsminister des Innern. J. V. Zweig ert.

Preußen.

Ministerium für Handel und Geverbe.

Best i m mungen

über die Zusammensetzung und Aufgaben der Grubensicherheits kom missionen. 3

(1) Bei dem Minister für Handel und Gewerbe (Gruben- sicherheitsamt) und den Oberhergämtern zu Breslau, Halle, Claus⸗ thal, Dortmund und Bonn wird je eine Grubensicherheitskommission als beratendes Organ für Fragen der Grubensicherheit gebildet.

(2) Die Grubensicherheitekommission bei dem Minister für Handel und Gewerbe (QHrubensicherheitsamt) führt die Bezeichnung Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommissions ; die Grubensicherheitskommissionen an, den einzelnen Oberbergaäͤmtern führen die Bezeichnung „Grubensicherheitskommisston für den Ober⸗ bergamtebezirk (Namen des OBA's)“.

A. Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission).

I. Zu sammensetzung. 82. 9 Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission) setzt sich zusammen aus: 91 3 des Grubensicherheitsamts, der zugleich den Vorsitz ührt, , je einem Vertreter der Oberbergämter aus den Sachbearbeitern für allgemeine Bergpolizei, Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 7 2 der Arbeitnehmer (darunter 2 technische Gruben angestellte), 3 Vertretern des Preußischen Landtags.

einschließlich des Portos abgegeben.

reußischen Volkswohlfahrtsministers an.

3) Der Minister für Handel und Gewerbe kann zu den Ver—⸗ ö der Kommission Sachverständige mit beratender Stimme zuziehen. ; :

(4) In besonderen Fällen kann der Minister für Handel und Gewerbe den Vorsitz selbst übernehmen oder einem anderen Beamten des Ministeriums übertragen.

§ 3.

Von den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen: den Steinkohlenbergbau: 4 Vertreter der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 4 Vertreter der Arbeitnehmer (darunter 1J technischer Gruben⸗ angestellter); t auf den Braunkohlenbergbau;: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Erzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Stein und Kalisalzbergbau: 1Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer. (2) Die in Absatz 1 genannten Personen müssen wenigstens 3 Jahre in dem Bergbauzweig, für den sie bestellt werden, als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätig gewesen sein.

d (I) Die Vertreter der Oberbergämter werden vom Minister für Handel und Gewerbe ernannt. (2) Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden von der Reichsarbeitsgemeinschaft für den Bergbau benannt und als⸗ dann vom Minister für Handel und Gewerbe berufen. (3) Die auf den Preußischen Landtag entfallenden Mitglieder werden von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt. (4) Der Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers wird von diesem dem Minister fuͤr Handel und Gewerbe benannt. (5) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

8 5.

(I) Die in 8 4 Abs. 2 genannten Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden alle 4 Jahre neu bestellt. Der Minister für Handel und Gewerbe zieht alsdann neue Vorschläge von der Reichs—⸗ arbeitsgemeinschaft für den Bergbau ein; die bisherigen Vertreter können hierbei wiederum in Vorschlag gebracht werden.

(2) Die Mitgliedschaft der Vertreter des m Landtags erlischt mit dem Ende der jedesmaligen Wahlperbode.

(3) Im übrigen erlischt die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern beim Ausscheiden aus der Stellung, auf der die Mitgliedschaft beruht.

II. Aufgaben.

§ 6.

(L. Die, Preußische Grube nsicherheitskommission. (Haupt kommission) bildet ein beratendes Organ für den Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitzamt in denjenigen inen der Grubensicherheit, die von allgemeiner Bedeutung sind; insbesondere ist die Stellungnahme der Kommission zu allen wichtigen technischen Maßnahmen der Unfallverhütung herbeizuführen. Die Kommisston kann auf den zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Gebieten Ent— schließungen an den Minister für Handel und Gewerbe richten.

(2) Die Hauptkommission wird zur Erledigung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von 6 Mit— liedern einberufen, tritt jedoch wenigstens einmal jährlich zusammen.

ie Einberufung erfolgt kunlichst 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung.

(3) Der Hauptkommission ist alljährlich ein Bericht über den Stand des Grubensicherheitswesens vorzulegen.

§ 7.

(1) Der Hauptkommission werden nach Bedarf für die einzelnen Gebiete der technischen Unfallverhütung ständige Fachausschüsse zur Untersuchung und Klärung einzelner technischer Fragen angegliedert; ihre Zusammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung der Hauptkommission.

(27). Die Aufgaben werden den Fachausschüssen von dem Gruben— sicherheitsamt oder der Hauptkommission zugewjesen. Ihre Vorschläge unterliegen der Zustimmung der Hauptkommission; in Fragen von geringerer Bedeutung können sie selbständig entscheiden.

§ 8.

; 95h Die Hauptkommission und ihre Fachausschüsse können, falls die Mehrheit zustimmt, zur Unterrichtung über diesenigen Fragen, die ihr zur Stellungnahme überwiesen sind, Grubenbefahrungen vornehmen oder durch einzelne Mitglieder vornehmen lassen; die Reisen bedürfen der Zustimmung des Mmisters für Handel und Gewerbe.

(2) Nach Abschuß der Befahrungen ist der Hauptkommission ein abschließender Bericht vorzulegen.

B. Die Grubensöicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern.

. 8 Mit beratender Stimme gehört der Kommission ein Vertreter es h

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I. Zu sammensetzung.

8 9. (1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern setzen sich zusammen aus:

1 Vertreter des Oberbergamts, der zugleich den Vorsitz führt,

2 Bergrevierbeamten (Erste Bergräte oder Bergräte),

3 Vertretern der Arbeitgeher (darunter 1 Betriebsführer),

3 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 1 technischer Gruben angestellter),

2 Mitgliedern des Preußischen Landtags, die in dem Ober bergamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.

(2) Mit beratender Stimme gehören der Grubensicherheits- kommission der Beirat des Oberbergamts und die zuständigen Ge⸗ werbemedizinalräte an. .

(3). Das Oberbergamt kann zu, den Verhandlungen Sach⸗ verstaͤndige mit beratender Stimme zuziehen.

8 10.

(1) Die Mitglieder der Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern werden unter sinngemäßer Anwendung des 5 4 durch den Minister für Handel und Gewerbe ernannt bezw. berusen. Die Vertreter der Oberbergämter müssen, die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zugleich Mitglieder der Hauptkommission sein.

(2) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

(3) Für die Dauer der Mitgliedschaft gilt die Bestimmung des § 5.

II. Aufgaben. §11.

(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern bilden beratende Stellen derjenigen Oberbergämter, für deren Bezirk sie eingesetzt sind.

E) Ihre Tätigkeit umfaßt . . ö

a) die Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle,

b) die Mitwirkung bei der Aufklärung anderer für die Unfall⸗ verhütung wichtiger Ereignisse,

e) die Stellungnahme zu den Entwürfen der Bergpolizei⸗ verordnungen. . .

(3) Die Grubensicherheitskommissionen werden zu ihren Be⸗ ratungen durch den Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einberufen. Die Einberufung erfolgt, soweit nicht bei Unfällen oder sonstigen wichtigen Ereignissen ein baldiges Zusammentreten nötig wird, tunlichst sieben Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung. Soweit ein Zusammentritt aus Anlaß der in Absatz2 a—« genannten Fälle nötig sein wird, sind die Kommissionen jährlich wenigstens einmal zur Besprechung über den Stand des Unfallwesens in den einzelnen Oberbergamtsbezirken zusammenzuberufen.

(4) Den Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern können zur Klärung besonderer Fragen aus dem zu ihrer Zuständig- keit gehörenden Gebiete mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe örtliche Fachausschüsse beigegeben werden; ihre Zu⸗ sammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung des Oberbergamts und der Grubensicherheitskommission.

(6) Der Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheits⸗ amt) ist von allen Beratungen der Grubensicherheitskommissionen, der Fachausschüsse und der Unfallausschüsse (5 13) rechtzeitig durch die Vorsitzenden der Kommissionen zu unterrichten.

a) Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Un fälle.

12. sich ö. Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle erstreckt ich auf: die Beteiligung an der amtlichen Unfalluntersuchung und die Stellungnahme zu dem Ergebnis der Untersuchung.

8 13.

(1) Zur Teilnahme an der amtlichen Unfalluntersuchung wird für iede Grubensicherheitskommission oder für jeden zu dem Bezük einer Grubensicherheitskommission gehörenden Bergbaubezirk oder Bergbauzweig ein Unfallausschuß von der Kommission bestellt, der aus einem Vertreter der Arbeitgeber, einem Vertreter der Arbeit nehmer und einem Mitglied des Landtags besteht. Die Mitglieder dieses Ausschusses, für die im Falle der Verhinderung ihre Stell= vertreter eintreten, sind nach Eintritt wichtiger Unsälle gan als mög⸗ lich durch den Vorsitzenden der Kommission zusammenzuberufen; der . hat diesen von allen wichtigen Unfällen in Kenntnis zu setzen. .

(2). Der Unfallausschuß oder die von ihm zu bestimmenden Mit— glieder des Ausschusses haben das Recht, an der Befahrung der Un⸗ fallstelle teilzunehmen und der Vernehmung der Zeugen beizuwohnen. (63) Die Vernehmung der Zeugen erfolgt durch den Bergrevier= beamten oder seinen Stellvertreter; die Mitglieder des Unfall ausschusses können jedoch die Zeugen durch den Vorsitzenden über be stimmte Punkte befragen lassen.

(4) Falls es nach Ansicht des Unfallausschusses zur Klärung des Sachverhalts nötig eischeint, kann dieser die Vornahme weiterer Er— mittlungen und die Vernehmung weiterer Zeugen beschließen.

(5) Der Gang der amtlichen Untersuchung darf durch die Tell nahme des Unfallausschusses keine Verzögerung erleiden.

§ 14.

(1) Nach Abschluß der amtlichen Untersuchung beruft der Vor— sitzende, falls nötig, die Grubensicherheitskommission zur Beratung und Stellungnahme ein. In dieser Beratung ist der Kommission ein mündlicher oder schriftlicher Bericht des Unfallausschusses über das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten.

(2) An den Beratungen nehmen auch diejenigen dem Landtag angehörenden Mitglieder der Hauptkommission⸗ die in dem Ober⸗ bergamtebezirk ihren Wohnsitz haben, der zuständige Bergrevierbeamte oder sein Stellvertreter, der zuständige Bergrevierinspektor, die Werkeverwaltung und Vertreter des Betriebsrats teil.