1926 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

nahme ber Schlußrechnung des Ver⸗ walters wird auf den 18. August 1926, vorm. 10 Uhr, anberaumt.

Stettin, den 21. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 6.

sulingen. bots]

In dem Konkursberfahren über, das Vermögen der Firma Johann Heim ich Lübbering in Schwaförden ist. zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung, des Ver⸗ wakters, zur Erhebung von Einwendungen egen das Schluswerjeichnis der bei der He r, zu berücksichtigenden For⸗ derungen sowie * Anhörung der Gläu⸗ biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des , ,, . der Schlußtermin auf den 15. September 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts- gericht, hierselbst, bestimmt.

Amtsgericht Sulingen, 19. 7. 1926.

Tuttlingen. 504331

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Paul Martin, Schuhfabri— kanten in Tuttlingen, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die ͤ 'ͤrwertbaren Vermögensstücke der

S 19 zel

meten Gericht bestimmt. Amtsgericht Tuttlingen.

Verden, Aller. 50434

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Bruno Herken⸗ hoff in Verden ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu börücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 21. August 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, hierselbst, bestimmt.

Amtsgericht Verden, 24. Juli 1926.

Wer dan. b0l35] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Johanna verehel. Werner in Werdau ist der Schlußtermin am 5. August 1926, vormittags 10 Uhr, beim Amtsgericht Werdau. Das Amtsgericht.

W eser mitn d e-Lehe. 50436

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Mechanikers Johann Meyer in Bederkesa ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be— rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 24. August 1926, mittags 12 Uhr. vor dem Amtsgericht, hierselbst, Nordstr. 10, Zimmer A, be⸗ stimmt. Schlußrechnung und Schluß— verzeichnis liegen auf der Gerichts⸗ schreiberei, Zimmer 26, zur Einsicht aus. Amtsgericht Wesermünde⸗Lehe, 24. 7. 1926. Vwrittenmberg, Bz. HallQle. 50437]

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Firma Carl Scheinig Nach— folger G. m. b. H. in Wittenberg, Bez. Halle, wird wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse eingestellt.

Wittenberg, den 21. Juli 1925.

Das Amtsgericht.

Lachen. 50494 Ueber das Vermögen der Firma F. Mönchs & Co., G. m. b. H. zu Aachen, Rudolfstraße 23s25, wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Auf⸗ sichtsperson wird Kaufmann Carl Goebel zu Aachen, Friedrichstraße 67, bestellt. Aachen, den WR. Juli 126. Amtsgericht. Abt. 4.

6 der

erlinm. 50495

Auf Antrag der Firma „Aktiengesell⸗ schaft Neuhoefer“ in Berlin C. 2, Große Präsidentenstr. 2, mit Zweigniederlassung in München, ist eine Beaufsichtigung ihrer Geschäftsführung angeordnet und der Kauf⸗ mann Dammann, Berlin, Stralauer Straße 36/37, als Aufsichtsperson bestellt worden. ;

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 215

Nn. 246. 26, den 24. 7. 1926.

Rerlin-Schönebergi. oo 96

Dem Antrage des Graphischen Kabinett Buchhandlung G. m. b. O., Berlin W. 62. Wichmannstraße 10, vom 25. Juni 1926 auf Anordnung der Geschäftsaufsicht zum Zweck der Abwendung des Konkurses ge⸗ mäß der Verordnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 23. Juli 1926, mittags 1 Uhr 50 Min., stattgegeben. Zur Beauss—ichti⸗ gung der Geschõftẽfüh run der Schuld⸗ nerin wird Handelsrichter Worms, Gins⸗ bergstraße, bestellt. Anmeldungen irgend⸗ welcher Forderungen bei Gericht können nicht staͤttfinden. Anfragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aufsichts— person zu richten.

Berlin⸗Schöneberg, den * Inli 1926. Abt. 9.

Das Amtsgericht.

KEFenthen, O9. s. 50497

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Leo Kary, Alleininhabers der Firma S. Morawski in Beuthen, O. S., Ring Nr. 6, wird zur Abwendung des Kon—⸗ kurses die Geschäftsaufsicht angegrdnet. Auffichtsperson: Kaufmann Karl Schunk in Beuthen, O. S., Gymnasialstraße 12

Ueber das Vermögen der Firma Oskar Wäldner's Buchhandlung hard Ga⸗ wenda in Beuthen, O. S., Gleiwitzer Straße Nr. 24, wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht ange⸗ ordnet. Aufsichtsperson; Kaufmann Leo Guttmann in Beuthen. OSS. Ring Nr. 8. Amklsgericht Beuthen, SS. 4. Juli 16s.

Cassel. 50499 Ueber das Vermögen des Schlosser⸗ meisters Julius Grünthal. Inhaber der Firma S. Grünthal & Co in Cassel, Wörthstr. 4, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson ist der Bücherrevisor Reif in Cassel, Hermann— straße 8, bestellt. . Cassel, den 26. Juli 1926. Das Amtsgericht. Abt. 7.

(50500 Coburg hat am

Coburg. Das Amtsgericht 25. Juli 1926, mittags 1233 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Fa. Ernst Dorn, Papiergroßhandelsgesellschaft m. b. H. in Coburg angeordnet. Als Auf⸗ sichlsperson ist Bücherrevisor A. Engler in Coburg, Viktoriastraße 3, ernannt. Coburg, den 26. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amisgerichts.

Duderstadt. 50501 Durch Beschluß vom 24. Juli 1926 ist über Vermögen des Kaufmanns Schabacker, Inhaber der Firma Samt— haus Vergau & Sohn in Duderstadt, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon— kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bürovorsteher Früh in Duderstadt bestellt.

Amtsgericht Duderstadt, 24. Juli 1926.

Hamburg. 50502 Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Georg Theodor Carl Paul Eduard Weber, all. Inhabers der Firma Georg Weber, Ham⸗ burg, Neue Gröningerstraße 10. Aufsichts⸗ person; Max Deutschländer, Mönke⸗ damm 7. Das Amtsgericht Hamburg. Konstanæz. 50503 Ueber das Vermögen der Firma Kon— stanzer Bücherstube, Inhaber Richard Walther in Konstanz, wurde heute, am 26. Juli 1926, vormittags 8 Uhr, zur Abwendung des Konkurses das Geschäfts— aufsichtsverfahren eröffnet und der Kauf— mann Walter Oetting in Konstanz, Schottenstraße 47, als Aufsichtsperson bestellt. Konstanz, den 26. Juli 1926.

Bad. Amtsgericht. II.

. das

Leipzig. 5050 Ueber das Vermögen der Firma Tilles, Lederwarenfabrik, Aktiengesell⸗ chaft in Leipzig. Salomonstraße 3 (ber—⸗ treten durch ihre Vorstandsmitglieder Josef Tilles und Willibald Mendershausen in Leipzig), ist zwecks Abwendung des Konkurses am 24. Juli 1926, nachmittags 3M Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Begufsichtigung der Ge⸗ schäftsführung der Schuldnerin ist der Direktor Wilhelm Knoche in Leipzig, Hugo⸗Licht⸗Straße 1, beauftragt. Amtsgericht Leipzig, Abt. IJ A1, den 24. Juli 1926. Lewin. 50505 Auf den am 8. Juli 1925 bei Gericht eingegangenen Antrag des Schuldners wird die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns. Heinrich Bieler in Sackisch angeordnet. Zur Geschäfts⸗ aufsichtsperson wird der Rechtsanwalt . in Lewin ernannt. Amtsgericht Lewin, Kreis Glatz, den 23. Juli 1926.

Lewin. . 50506 Auf den am 8. Juli 1926 eingegangenen Antrag der Schuldnerin wird die Ge⸗ schäftsaufsicht über die Schlesisch— Böhmische Handels, und Holzindustrie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Sackisch, Kr. Glatz, angeordnet. Zur Ge⸗ , n, n. wird der Stadtrat Mihlan in Glatz, Schwedeldorfer Straße, bestellt. Amtsgericht Lewin, den 24. Juli 19236.

V. - GIadbach. 50507

Auf Antrag der Firma Baumwoll—⸗ weberei Arthur Pongs und deren alleinigen Inhabers Arthur Pongs in M.⸗Gladbach, Rheydter Straße, wird heute, 23. Juli 1926, mittags 12 Uhr, über deren ge⸗ samtes Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Ahwendung des Konkurses anggordnet. Als Aufsichtsperson wird der Bücher⸗ revisor Josef Willner in M.⸗Gladbach, Rheydter Straße 78, bestellt. Zur Er⸗ örterung der Verhältnisse sowie zur Stellungnahme zu der Berufung der Auf⸗ ae g und zur Entgegennahme von Vorschlägen für die Ernennung der Mit⸗ glieder des Gläubigerbeirats wird auf Mittwoch, den 11. August 1925, vor⸗ mittags jo Uhr, auf Zimmer 77 des piesig en Gerichts eine Gläubigerversamm⸗ ung einberufen. g

M. Gladbach, den 23. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Ueber den Kaufmann Wilhelm G meyer, Inhaber der Firma Wilhelm Gerdsmeyer in Osnabrück, Krahnstraße 22, ist heute, am 19. Juli 19365o, mittags 12 Uhr, eine be,, m n. zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur

Osnabriickhk.. 6

Antogerlcht Veuthen, S. S, 24. Juli 1925.

Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor

August Müller in Osnabrück. Straß⸗ burger Platz, bestellt. . He Amtsgericht, VI, Osnabrück.

Osnabnüche. ; ooh) 9]

lleber die Kaufleute J,, F. Nütten und Paul Schaepe in Osnabrück. Inhaber der Firmg G. Ditting in Dẽnabrück, Großestraße, ist auf ihren .. heute, am 2. Juli 165, vormittags 10 Uhr, eine Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. gar n ce erson ist der Bücherrevisor Grober in snabrück, Neuer Graben, bestellt.

Osnabrůck, 22. J. 1926.

Amtsgericht. VI.

Potsdam. 560510 Ueber die Deutschen Kolonial⸗Kapokt Werke Aktiengesellschaft in Potsdam wird die Geschäftsaufsicht zur Abwen⸗ dung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Stadt⸗ älteste Paul Urban in Potsdam, Neue Königstr. 58 / 54, bestellt. Potsdam, den 24. Juli 1926. Amtsgericht. Abt. 8.

Röm kiild. 50511 Ueber das Vermögen des Tischler⸗ meisters Theodor Stössel in Exdorf ist Geschäftsaufsicht eröffnet. Aussichts⸗ führender: Werner von Hacht in Römhild, Römhild, den 23. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Siegerz. 50512 Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens gemäß der Be⸗ kanntmachung des Bundesrats vom 14. Dezember 1916, in der Fassung der Verordnung vom 8. Februar und 14. Juni 1924, wird hierdurch über das Vermögen des Maurermeisters Adam Achenbach in Unterwilden angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird be⸗ stellt der Rechtsanwalt Herting in Siegen. Das Amtsgericht Siegen, den 26. Juli 1926, vormittags 11 Uhr 15 Minuten.

Walllenbukrg, Schles. 9513] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Max Peschmann, Juwelier⸗ Gold⸗ und Silberwaren⸗ geschäft in Waldenburg i. Schles., Ring Nr. 21, ist Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Donnerberg in Waldenburg i. Schles. Waldenburg i. Schles., 235. Juli 1926. Amtsgericht.

Altenburg, Thür. 50514 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Optikermeisters Alexander Kube in Altenburg, Inhabers der Firma Ernst Heinrici, Optisches & feinmechanisches Institut Inh. Alexan⸗ der Kube in Altenburg, ist durch den rechtskräftig bestätigten Zwangsver⸗ gleich vom 7. Juli 1926 beendet. Altenburg, am 26. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abt. 2 b.

Hamberg. 505 lh] Das Amtsgericht Bamberg hat mit Beschluß vom 26. Juli 1936 die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der Textilwarengeschäftsinhaberin Elise Seyfert in Bamberg, Oberer Kaul⸗ berg 46, als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendigt aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgeferichts.

Rarm en, IIG6O05 16

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Manfred Siegel in Barmen, Allee 40, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 3. Fuli 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Barmen, den 21. Juli 1926. Amtsgericht.

Berlin. . ; öl] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Isaae Herz, Berlin, Rodenbergstr. 1, Inhabers der Firma Isaae Herz in Berlin, Kronenstr. 33, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Juliusburger und Dr. Braß in Berlin W. 8, Leiy⸗ ziger Str. 90, ist infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. Amtsgericht Berlin ⸗Mitte, Abt. 838, Nn. 244. 26, den 2. J. 1926.

Berlin. . . 50518] Die Geschäftsaufsicht über die offene Handelsgesellschaft Rosenberg & Co. (Strumpfwaren und Trikotagen) in Berlin, Spandauer Str. A, wird auf ihre Inhaber, Kaufmann Siegmund Rosenberg, Berlin, Gubener Str. 36, und Fanny Rosenberg, Berlin, Clau⸗ diusstr. 3, ausgedehnt. Amtsgericht Berlin ⸗Mitte, Abt. 81, den 23. 7. 1926. Dresden. . 50519] Die Geschäftsaufsicht über die offene . chaft Sächs. Textilhandels es. Große & Co in Dresden⸗A, Hum boldtstr. 12 und Polierstr, 25, wird auf⸗ gehoben, da die Schuldnerin die erforder⸗ lichen Zustimmungserklärungen za dem Zwangs vergleich nicht beigebracht hat. Amtsgericht Dresden, Abt. IÜ, den 26. Juli 1926. Dresden. J 50520] Die Geschäftsaufsicht über den Kauf— mann Johann Andreas Max. 3schucke, Inh. einer Strumpffabrik in Firma Marx Ischucke in Dresden⸗A., Gerokstr. 29, ist,

vom 8. und 10. Juli 1926 mene wangsvergleich durch e sn f, Be chluß vom 19. Juli bestätigt worden ist, nach 8 69 Gesch.⸗Aufs. Verordn. beendet. Amtsgericht Dresden. Abt. If, den 26. Juli 1926.

Eisenach. 50621] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Ernst ulins Baur in Fa. August Rotschuh in isenach 6e n. in Zigarren und igarettenspitzen) wird gufgehoben, da der uldner keinen den , Erforder ˖ nissen genügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens eingereicht hat. Eisenach den 23. Juli 1926. Thür. Amtsgericht. I.

Eschwege. 560522 Das Geschäftsaufsichtsberfahren über die Firma Christian Arnold in Eschwege ist durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet. Eschwege, den 21. Juli 1926. Das Amtsgericht. Abt. J. Franks furt, Main. 50523] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Salomon Wolpert in Frankfurt a. M., alleinigen Inhabers der Strickwarenfabrik Salomon Wolpert in Frankfurt a. M. Kaiserstraße 46, wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben. Frankfurt a. M., den 17. Juli 1926. Amtsgericht. Abt. 17.

Glatæ. (0524

Das Verfahren, betreffend die Ge— schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma August Pfeiffer in Ullerhorf, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleich vom 17. Juni 19265 beendet. Glatz, den 24. Juli 1926.

Amtsgericht. ¶GxäFenberg. 0525 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Müller, In— habers eines Gemischtwarengeschäfts in Gräfenberg, ist mangels rechtzeitiger Stellung eines Antrags auf Eröffnun des Vergleichsverfahrens durch ö vom 23. Juli 1926 aufgehoben worden. Gräfenberg, den 26. Juli 1926.

Amtsgericht.

Hamburg. 50526 Die über das Vermögen des Kaufmanns Paul Georg Rehr, Steindamm 235, allei— nigen Inhabers der Firma Norddeutsche Elektrogroßhandlung Paul Rehr, Ham— burg. Schmilinskystraße 76 / 78, angeordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechtskräftig be⸗ stätigtßm Zwangsbergleich am 21. Juli 1926 beendet. / Das Amtsgericht Hamburg.

Hamburg. 6 3

Q 6

50527 . ie über das Vermögen der Gesellschaft in Firma Hamburger Beleuchtungskörper— fabrik Busse & Nissen G. m. b. H., Kai ser⸗Wilhelm⸗Straße 70. angeordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechtskräftig be⸗ stätigtem Zwangsvergleich am 22. Juli 1926 beend as Amtsgericht Hamburg.

Ha imnbnxæ. Die über das Vermögen des Inhabers eines Manufakturwarengeschäfts Robert Eichengrün, Eppendorfer Weg 3, an— geordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechts⸗ kräftig bestätigtem Zwangsvergleich am 22. Juli 1926 beendet. Das Amtsgericht Hamburg.

Hillesheim, Eifel. 560529

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Eheleute Kaufmann e Schmidden und Adele geborene Daubach in Gerolstein wird gemäß § 66 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über die Geschäfts— aufsicht aufgehoben.

Hillesheim (Eifel), den 23. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

50528

Lemgo. 50531

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Schäftemachers Marx Knorr in Lemgo ist nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs auf— gehoben.

Lemgo, den 20. Juli 1926.

Lippisches Amtsgericht. I.

Löwenberg, Schles. 50532] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikbesitzers Arthur Märkel in Zobten am Bober wird aufgehoben, da der Schuldner bis zum 20. Juli 1926 einen Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nicht gestellt hat. Löwenberg, den 23. Juli 1926. Amtsgericht.

Liÿ densch;heid. 50533

Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen des Schuhwarenhändlers Wil⸗ helm Fernholz in Lüdenscheid, Knapper⸗ straße 52 a, ist durch rechtskräftig be: stätigten Zwangsvergleich vom 28. Juni 1926 beendet.

Lüdenscheid, den 24. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Lüdenscheid. . 50534 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Brüninghaus & Co. in Lüdenscheid ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleich dom 28. Juni 1926 beendet. Lüdenscheid, den 24. Juli 1926. Das Amtsgericht

Liimnebüurg. H0bh 35] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

nachdem der in den Vergleichsterminen.

burg ist, nachdem der Zwangsvergleich rechtskräftig verworfen 3 aufgehoben. Lüneburg, den 21. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Markranst nh t. e,. Die durch Beschluß vom 28. Dezembe 1925 über die Firma Wichler & Co., G. m. b. S. in Markranstädt, Nord⸗ straße 18, angeordnete Geschäftsaufsicht ist beendet, nachdem der den Zwangs- vergleich bestätigende Gerichtsbeschluß vom 8. Juli 1926 rechtskräftig ge⸗ worden ist. Amtsgericht Markranstädt, 26. ⁊. 1926.

Meiningen. 560537 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Richard Braun, In⸗— haber Kaufmann Richard Braun in Meiningen, ist durch Zwangsvergleich rechtskräftig beendet. Meinigen, den 10. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Meschede. 0h38

Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Wwe. Isaac Goldschmidt in Eslohe wird gemäß Ss 34, 66 Abs. II 3. 2 der k vom 14. Juni 1924 auf gehoben, da der Eröffnung des Ver— gleichsverfahrens auf der Grundlage des Vorschlags des Schuldners die in 8 41 des Gesetzes über die Geschäftsaufsicht vorgeschriebene Mehrheit der Gläubiger nicht zugestimmt haben. Meschede, den 21. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Wigge.

Osnabrück;. oõ0 5391 Die Geschäftsaufsicht über die Witwe Helene Fricke, geb. Eppens, und den Kaufmann Johann Harms in Osna— brück, persönlich haftende Gesellschafter der Firma Rudolf Fricke, daselbst, ist durch rechtskräftigen Zwangsvergleich vom 3. Juli 1926 beendet.

Osnabrück, 20. Juli 1926.

Das Amtsgericht. VI.

Hi liicallen. ooh 40] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Landwirts Julius Unterberger in Kailen wird die Geschäftsaufsicht gemäß 8 66 Geschäfts⸗ aufsichtsberordnung aufgehoben, da der Schuldner dies beantragt hat. Pillkallen, den 24. Juli 1926. Amtsgericht. Schlotheim, Lhür. 506d l] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Curt Raabe in Schlotheim wird aufgehoben, nachdem 3 (drei Monate seit der Eröffnung ver flossen sind. Schlotheim, den 23. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht Ebeleben. Abteilung Schlotheim.

Schweinfurt. 50542 Die Geschäftsaufsicht über das Ber⸗ mögen der Landwirts und Müllerseheleute Ferdinand und Eleonore Keil in Nieder werrn ist wegen Rechtskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses beendet. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Schweinfurt. stolp. Eomm. 560543] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über den Architekten Paul Piever in Stolp ist in⸗ folge rechtskräftiger Bestätigung des Ver gleichs vom 30. Funi 1926 beendet. Stolp, den 19. Juli 1926. Amtsgericht. Stolp, Pomm. 505441 Das Gefch ts auffichtsberfahren über den Kaufmann Walter Schatzkowski in Stolp, Probststraße 26, ist infolge rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 6. Juli 1926 beendet. Stolp, den 2X. Juli 1925. Amtsgericht. Weimar. õ0h4bJ Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Fleischermeisters Max Fleisch⸗ hack in Weimar wird aufgehoben. Der Zwangsvergleich ist rechtskräftig bestätigt. Weimar, den 19. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

, 50548 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Wäschefabrik Erich Heinze in Weimar wird aufgehoben. Der IZwangsvergleich ist rechtskräftig bestätigt. Weimar. den 19. Juli 1925. Thüringisches Amtsgericht. Weimar. ö. - 50545 Dle Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Handelsfrgu Frieda Heß in Weimar, Marktstr. 2, wird aufgehoben. Der den Vergleichsvorschlag bestätigende Beschluß ist rechtskräftig. Weimar, den 29. Juli 1925. Thüringisches Amtsgericht.

Weimar. 0h rl Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen des Kaufmanns Johannes Albert, Weimar, Bürgerschulstraße 14, wird auf⸗ gehoben. Peren, , ,, ag be⸗ stätigende ist rechtskräftig. . den 20. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Worms; IG6M934d89 Die Geschäftsaufsicht über Ado Schweizer in Herrnsheim ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich vom 23. Juni 1925 bestätigende Gerichts beschluß vom gleichen Tage rechtskräftig geworden ist. Worms, den 23. Juli 125.

mögen der Firma Fr. Ohlert in Lüne⸗

Hessiches Amtsgericht.

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Berlin, Freitag, den 30. Juli, abends.

Poftschecktonto: Bertin 1821. 1926

8—

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Exequaturerteilung.

Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen.

Verordnung über Zolländerungen.

Verordnung über die weitere Durchführung der Aufwertung von Pfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen.

Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer 28. Juli 1926.

Bekanntmachung über die Berufung und das Einrücken von Stellvertretern der Beisitzer des Knappschaftssenats des Reichsversicherungsamts.

vom

Preußzen.

Verleihungen der Rettungsmedaille. Zeitungs verbote.

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 33 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amiliches.

Deutsches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Dresden, George P. Waller, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen.

Vom 23. Juli 1926. (Veröffentlicht im RGBl. 1 Nr. 50 vom 27. Juli 1926.)

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

51

Wer im Inland Altmetall, Metallbruch oder altes Metall⸗ erät ohne besonderen . oder Altertumswert aus unedlen Metallen oder unedle Metalle in rohem oder umgeschmolzenem Zustand zur gewerblichen Weiterveräußerung auch nach Be⸗ oder Verarbeitung erwerben will, bedarf der Erlaubnis. Wenn der Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter ausgeübt werden soll, so bedarf auch der Stellvertreter der Erlaubnis.

Die oberste Landesbehörde kann bestimmen, ob und inwieweit der Betrieb von Schmelzereien und Gießereien, in denen unedle Metalle verarbeitet werden, der Erlaubnis bedarf oder sonstigen Beschränkungen im Rahmen dieses Gesetzes n n ,., werden soll.

Für den Betrieb von Eisen⸗, Stahl⸗ und Temperg . Hochöfen⸗ Stahl- und Puddelwerken bedarf es der Erlaubnis und der Bescheinigung nach 5 11 nicht. .

Händler, die die Gegenstände im kleinen erwerben, um sie als Metall weiterzuveräußern, dürfen das Einschmelzen nicht betreiben noch Einrichtungen unterhalten, die ein . der er⸗ worbenen He gsgnde ermöglichen.

Unedle Metalle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Metalle und Metallegierungen einschließlich Eisen und Stahl und deren Legierungen, mit Ausnahme von Gold, Silber, Platin, der Platinmetalle und der Legierungen der genannten Metalle.

8 2.

ö Erlaubnis für den Großhandel wirkt für das Reichs gebiet.

Die Erlaubnis für den Kleinhandel kann versagt werden, wenn ein Bedürfnis nicht nachgewiesen ist. Sie wirkt nur für den Bezirk der die Erlaubnis erteilenden . und kann auf Teile dieses Bezirkes beschränkt werden; die oberste Landesbehörde kann bestimmen, daß die Behörde die Erlaubnis auch für andere Teile ihres Landes erteilen kann.

Die Erlaubnis für den Groß⸗ und Kleinhandel kann sachlich beschränkt und unter Auflagen sowie unter Vorbehalt weiterer Auflagen erteilt werden.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Sachkenntnis oder . nicht besitzt. Bei einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit gelten als Antragsteller im Sinne dieser Vor⸗ schriften die vertretungsberechtigten Personen.

Die Erlaubnis muß erteilt werden an solche Gewerbetreibende, die ein Gewerbe im Sinne des 51 bereits vor dem 1. Januar 1915 in dem betreffenden Gemeindebezirke betrieben haben, sofern nicht die Versagungsgründe des Abs. 4 vorliegen.

9

Die Erlaubnis wird durch bie von der obersten Landesbehörde bestimmte Verwaltungsbehörde erteilt. Gegen deren Bescheid oder Auflagen ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die von der obersten Landesbehörde bestimmte Stelle zuläfsig, die endgültig

Vor der tl che g der ersten und e. ö. ist die örtlich zuständige Industrie⸗ und Handelskammer (K ö . oder Handwerks⸗ (Gewerbe⸗ Kammer gutachtlich zu ören.

Die oberste Landesbehörde regelt das Verfahren. Die §§ 21 Satz 2 und 21a der Gewerbeordnung finden sinngemäße An⸗ wendung.

Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist dem Finanz⸗ amt unverzüglich mitzuteilen.

§8 4.

Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn die Führung des Gewerbebetriebs geen die nach 5 2 Abs. 2 und 3 emachten Beschränkungen oder Auflagen verstößt oder der Vor⸗ schrift des 5 6 Abs. 1 oder den auf Grund des 5 6 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen nicht entspricht,

Die Zurücknahme der Erlaubnis muß erfolgen,

1. wenn die Erlaubnis auf Grund Unwahrer Angaben oder sonstiger täuschender Handlungen erwirkt war,

2. wenn festgestellt wird, daß bei Erteilung der Erlaubnis die Voraussetzungen für ihre Versagung vorgelegen aben, oder wenn 15 nach Erteilung der Erlaubnis Tat⸗ achen ergeben, welche die mangelnde Sachkenntnis oder Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers dartun,—

3. wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des 5 5 erfolgt ist.

Gegen die Zurücknahme der Erlaubnis ist Beschwerde zulässig. Die Vorschriften des 5 3 Abs. 1 bis 3 finden für die Zurücknahme der Erlgubnis n ,,. Anwendung. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. git die Zurücknahme auf mangelnde Sachkenntnis oder Zuverlässigkeit gegründet, so entscheidet die Beschwerdeinstanz vorab darüber, ob der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt.

Die Zurücknahme der Erlaubnis ist dem Finanzamt unver⸗ züglich mitzuteilen.

§5. Es ist verboten, Gegenstände der im 8 1 bezeichneten Art von Minderjährigen zu erwerben.

§ 6.

In, dem Gewerbebetriebe müssen Bücher geführt werden, in denen sämtliche Erwerbungen im einzelnen fortlaufend numeriert, sofort nach ö des Geschäfts mit Tinte oder Tintenstift einzutragen und nach Ort, Zeit, Art, Gewicht, Preis oder Gegen⸗ leistung sowie nach der Person des Veräußerers (Name, Familien⸗ . Wohnung, Alter, Beruf oder Gewerbe) nachzuweisen i,

on allen Veräußerern, die ihm nicht zweifelsfrei bekannt sind, muß sich der Erwerber einen amtlichen Ausweis über ihre Person vorlegen ö.

Die näheren Bestimm ungen über die Buchführung erläßt die oberste Landesbehörde. Sie kann weitere Bestimmungen für die Führung des Gewerbebetriebs erlassen, insbesondere auch über die an die persönlichen Eigenschaften der Inhaber, Stellvertreter und Angeste ten zu stellenden Anforderungen, über die Zulässigkeit von Anpreisungen, über die Art der Firmenbezeichnung und über die polizeiliche Kontrolle des Gewerbebetriebs.

I.

Die oberste Landesbehörde kann im Wege von Ausführungs— bestimmungen Ausnahmen von den Vorschriften des § 6 zulassen, wenn ein wirtschaftliches Bedürfnis vorliegt.

Die von der obersten Landesbehörde bestimmten Stellen können im Einzelfall Ausnahmen von den gleichen Vorschriften zulassen.

§ 8.

Die von der obersten Landesbehörde bestimmte Behörde kann den Gewerbebetrieb schließen und seine Fortsetzung verhindern, wenn der Betrieb ohne Erlaubnis geführt oder die Erlaubnis erloschen oder gemäß § 4 zurückgenommen ist. Sie kann ferner in den Fällen des 8 4 Abs. 2 den Gewerbebetrieb 3 . In , Falle hat sie, soweit sie nicht selbst über die Zurücknahme der Erlaubnis zu befinden hat, unverzüglich bei der gemäß § 8 zuständigen eh hrdr die Zurücknahme der Erlaubnis zu be⸗ antragen. Diese Behörde hat über die vorläufige Schließung vorab zu entscheiden.

§ 9. Die Vorschriften dieses 2 gelten nicht für den börsen⸗ mäßigen 2 in unedlen Metallen (55 50, 51 Abs. 1 Satz 3, 4 des Börsengesetzes). Die Vorschriften der 55 1 und 6 finden keine Anwendung auf lbstandige Handwerker, die Gegenstände der im 81 bezeichneten Art im Rahmen ihres Betriebs zur gewerblichen Weiterveräuße⸗ rung auch nach Be⸗ oder Verarbeitung erwerben, sofern der Erwerb von einem Kunden im Zusammenhange mit einer dort von dem Handwerker ausgeführten Arbeit erfolgt.

§5 10. Durch Maßnahmen gemäß 4 oder 8 werden Entschädi— gungsansprüche nicht begründet.

511. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden mit Ausnahme des sz 5 keine Anwendung auf Gewerbetreibende, die Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art im großen zur gewerblichen Weiter— veräußerung oder Verarbeitung erwerben, sofern die von der obersten Landesbehörde bestimmten Verwastungsbehörden auf Grund eines Gutachtens der zuständigen Industrie- und Handels- kammer bescheinigen, daß der Gewerbetreibende regelmäßig im großen erwärbt und daß gegen seine Sachkenntnis und Zuver—

entscheidet.

lässigkeit Bedenken nicht bestehen. Gegen die Entscheidung der

Beschwerde an das Reichswirtschaftsgericht zulässig, das endgültig entscheidet. Weicht die Entscheidung der Verwaltungsbehörde vom Gutachten der Industrie⸗ und Handelskammer ab, so ist die Ent⸗— scheidung auch der Industrie⸗ und Handelskammer mitzuteilen, die ihrerseits binnen zwei Wochen nach Zustellung die Beschwerde an das Reichswirtschaftsgericht richten kann. . Reichswirt⸗ schaftsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

Die Bescheinigung der Verwaltungsbehörde kann zurück- genommen werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen für ihre Erteilung sich als unrichtig erwiesen haben oder fortgefallen sind. Gegen die Zurücknahme der Bescheinigung steht dem In— haber die Beschwerde an das Reichswirtschaftsgericht binnen zwei Wochen nach e u, der Zurücknahmeerklärung zu. Auf das Verfahren finden die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäße An- wendung.

Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht das Reichswirtschaftsgericht vorab bestimmt, daß ihr diese Wirkung nicht zukommt. Sowohl hierüber wie über die Beschwerde selbst kann das Reichswirtschaftsgericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

§ 12.

Auf den im § 1 Abs. 1 bezeichneten Gewerbebetrieb finden die Vorschriften der Gewerbeordnung insoweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetze besondere Bestimmungen getroffen sind.

§13.

Die Vorschriften der 88 35 und 38 der Gewerbeordnung, soweit sie den Erwerb der im §51 bexichneten Gegenstände im Kleinhandel betreffen, treten für die Dauer der Geltung dieses Gesetzes außer Kraft.

§ 14.

Wird die Erlaubnis versagt 6 2), so dürfen Legitimations- karten G6 44a der Gewerbeordnung) nicht ausgestellt werden. Bei der Versagung, der Zurücknahme oder beim Erlöschen der Erlaubnis sowie bei der Zurücknahme der Bescheinigung gemäß s 11 müssen die Legitimatlonskarten für Inhaber, Stellvertreter und Angestellte des Gewerbebetriebs zurückgenommen werden.

8 15.

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf den Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen (6 55 der Gewerbeordnung) Anwendung. Wandergewerbescheine für den Aufkauf der im 5 1 Abs. 1 be⸗ zeichneten Waren dürfen, unbeschadet der 85 57 bis 57 der Gewerbeordnung, nur ausgestellt werden, wenn eine Erlaubnis erteilt ist, und nur für den örtlichen Geltungsbereich der Er⸗ laubnis; sie müssen unbeschadet des 8 58 der Gewerbeordnung zurückgenommen werden, wenn die Erlaubnis versagt worden oder erloschen ist oder zurückgenommen wird. Die erkeilte Er— laubnis ist im Wandergewerbescheine zu vermerken.

Die oberste Landesbehörde kann in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und in Vorortgemeinden von Großstädten den auf den Erwerb von Gegenständen der im § 1 genannten Art gerichteten Gewerbebetrieben im Umherziehen von Haus zu Haus, an und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie an anderen öffentlichen Orten allgemein verbieten, insoweit es sich nicht um altes Hausgerät oder Hausgerätabfälle aus unedlen Metallen handelt.

5 16.

Mit Gefängnis oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich 1

8 I7. Wer einen Diebstahl an einem Gegenstand aus unedlem Metalle begeht, der zum öffentlichen Nutzen dient oder öffentlich aufgestellt ist, oder der einen Teil eines Gebäudes bildet oder in einem Gebäude zu dessen Ausstattung angebracht ist, wird wegen schweren Diebstahls G 243 des Strafgesetzbuchs) bestraft. Das gleiche gilt für den Diebstahl von Maschinenbestandteilen und sonstigen Betriebsmitteln aus unedlem Metalle, deren Weg- nahme die gesicherte Fortführung des Betriebs erheblich gefährdet.

8518. Wer beim Betrieb eines Gewerbes der im § 1 bezeichneten Art einen Gegenstand aus unedlem Metalle, von dem er aus Fahrlässigkeit nicht erkannt hat, daß er mittels einer strafbaren Handlung 66 ist, verheimlicht, ankauft, zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt oder zu seinem Absatz bei anderen mist— wirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld— strafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

819. Der Reichswirtschaftsminister kann mit Zustimmung des Reichsrats und des zuständigen Reichstagsausschusses Aus führungsbestimmungen zu diesem Gesetz erlassen.

§ 20. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft; gleich

Vermwaltungsbehörde ist binnen zwei Wochen nach Zustellung die

zeitig tritt das Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen