1926 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

b) . für die Schuldscheine ausgestellt sind; ch die Schuld des vorm. Freistaats Coburg

aa) vom *r 1881 zu 4 konv. 315 vh;

bb vom Jahre 1919 zu 45 vH; d) die 4 ige Irn nd enten glg un ge üs. . . e rückständige Kapitalien aus den Verlosungen und Kündi⸗ gungen 3 Anlehen, die bis zum Ende des Rechnungsjahrs 1919 stattgefunden eben . ind, auch wenn fie noch auf eine nicht mehr geltende Währung , lauten, Markanleihen des Landes ayern.

Nicht Markanleihen des Landes Bayern sind dagegen

die vom Reiche übernommenen vorm. bayer. Staats⸗ anlehen, nämlich: die Allgemeinen Anlehen zu 4 und 3 vH, die Eisenbahnanlehen zu 4, 5 und 3 vc, die Pfalzbahnprioritätenanlehen zu 4 und 37 vH und die Schuld an Stiftungen und Gemeinden zu 4 und 3 vs, die schon zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld des Reichs während der Zeit vom 5. Oktober 1925 bis ein⸗ schließlich 31. März 1926 aufgerufen waren.

2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Markanleihen werden nach Maßgabe der 380 ff, des Gesetzes vom 16. Juli 1925 über die Ablöfung der bffentlichen Anleihen und der zweiten Verordnung vom 2. Juli 1926 zur Durchführung dieses Gesetzes (RGBl. J S. 343), dann der in Ziff. 1 bezeichneten Verordnüng des Gesamt⸗

inisteriums des Freistaats Bahern in die auf Reichsmark autende Bayerische Ablösungsanleihe umgetauscht.

Zurzeit findet nur der Umtausch der Markanleihen alten Besttzes statt. Markanleihen alten Besitzes sind solche, die der Anleihegläubiger nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm dom Erwerbe bis zum Umtausch ununterbrochen zu⸗ gestanden haben. Als vor dem 1. Juli 1920 erworben oder als Markanleihen alten Besitzes gelten auch Markanleihen, auf die die Vorschriften der 88 10 und 11 des Anleiheablösungsgesetzes sowie die auf Grund des 8 10 Abs. 2 dieses Gesetzes erlassenen Be⸗ stimmungen entsprechende Anwendung finden.

Der Umtausch der Markanleihen, die nicht Altbesitz sind, ist einer späteren Regelung vorbehalten.

3. Ausgeloste Schuldverschreibungen, die sich noch im mittel⸗ baren oder unmittelbaren Besitze des Anleihegläubigers befinden,

aben durch die Auslosung die Eigenschaft als Schuldver⸗ chreibungen nicht verloren. Sie sind daher Markanleihen, die in diesem Verfahren abgelöst werden.

4. Der Nennbetrag der Ablösungsanleihe bestimmt sich nach dem Goldwert, den die umzutauschenden Mark⸗ anleihen zur Zeit ihrer Begründung hatten C. Abschnitt II Ziff. 6). Für je 509 M Goldwert werden 1250 RM Ablösungsanleihe gewährt. Der Nennbetrag der Ku siosungtrgchte ist gleich dem Nennbetvag der Ablösungsanleihe; nur im Falle des ͤbschnitts 11 Ziff. 7 ist der Nennbetrag der Auslosungsrechte geringer als jener der Ablösungsanleihe. Beträge unter 500 M Goldwert fallen beim Umtausch in allen Fällen aus.

Ueber die Teilbeträge der Ablösungsanleihe und der Aus⸗ losungsrechte werden Schuldurkunden in Nennbeträgen zu 12,50, 25, 56, 100, 200 und 500 RM ausgestellt.

5. Die Anmeldung zum Umtausch und der Antrag auf Ge⸗ währung von Auslosungsrechten ist

a) hinsichtlich der auf den Inhaber lautenden Markanleihen der in Ziff. 1 bezeichneten Art bei den aufgestellten Vermitt lun 86 stellen (Banken, Sparkassen, öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten usw.)

einzureichen, ;

b) hinfichtlich der auf den Namen eines be⸗ stimmten Berechtigten umgeschriebenen oder auf den Namen des Gläubigers ausgestellten Markanleihen ausschließlich und unmittelbar an die Baye⸗ rische Staatsschuldenverwaltung Büro für die Anleiheablöäsung in München zu richten. Die in Buchstabe a bezeichneten Vermittlungsstellen sind in diesem Falle zur Mitwirkung nicht bexufen.

6. Die Frist für die Anmeldung zum Umtausch und für den Antrag anf! Gewährung der Auslosungsrechte beginnt, am 2. August 1926 und endet mit Ablauf des 2. Nobember 1926 (8 5 der VO. vom 8. Juli 1926). ö

Zur Durchführung des Umtauschverfahrens wird folgendes bestimmt: .

1. Der Antrag umfaßt sowohl die Anmeldung zum Umtausche wie auch den Antrag auf Gewährung der uf ng , g Er ist nur zu stellen, wenn Markanleihen zum Umtau che gebracht werden, deren Gesamtgoldwert (s. Ziff. 6 unten) mindestens 500 Goldmark beträgt. Berechtigt zur Stellung des Antrags ̃ist nur der Anleihegläubiger, auf dessen Namen die Markanleihe lautet oder unmgeschrieben ist oder eine der in Art. 59 des bayerischen Ausführungsgesetzes vom 9. Juni 1899 zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuche bezeichneten Personen.

2. Zu den Anträgen sind Vordrucke zu verwendeng die von der Bayerischen Stgatsschuldenverwaltung, Büro für die Anleihe— ablösung, in München unentgeltlich zu beziehen sind.

3. Mit dem Antrag sind die umzutauschenden Schuldurkunden nebst den Erneuerungs⸗ und Zinsscheinen einzuliefern. Falls die letzteren Bestandteile den Schuldurkunden nicht beigefügt. werden können, ist der Grund hierfür im Antrag oder auf einem besonderen Blatt anzugeben. . ;

Die 'eingelieferten Schuldurkunden sind in dem im Antrag enthaltenen Verzeichnisse nach den verschiedenen Anlehen, den Wertbeträgen oder Buchstaben, dann nach Nummern geordnet mit ihrer Stückzahl, ihrem Nennbetrag und ihrem Goldwert (s. Ziff. 6 unten) aufzuführen. ö ö

Sind die anzumeldenden Schuldurkunden für kraftlos erklärt G 1017. 34 O), so ist an ihrer Stelle das gerichtliche Ausschluß⸗ nrteil einzuliefern.

4. In dem Antrage sind unter Beifügung der Nachweise die Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, daß die Markanleihen, auf Grund deren die Auslosungsrechte beantragt werden, Altbesitz⸗ anleihen sind oder als solche zu gelten haben. Als Beweismittel kommen vor allem Originalschriftstücke in Frage, insbesondere Nummernverzeichnisse, die von einem Finanzamt abgestempelt sind, Depotbescheinigungen oder -auszüge, Nummernverzeichnisse einer Bank, Sparkasse, dann Schlußscheine usw. oder sonstige Schrift⸗ stücke, die auf den Erwerb der Schuldurkunden Bezug haben.

Liegt der Zeitpunkt der Namensumschreibung oder der Aus⸗ stellung der Namensschuldurkunde vor dem 1. Juli 1920, so bedarf es eines Altbesitznachweises nicht. .

Im Falle der Geltendmachung eines Altbesitzrechts auf Grund des 5 35 Satz 2 in Verbindung mit 5 11 Abs. 1 des Anleihe⸗ ablösungsgesetzes sind dem Anträge ferner die Nachweise über den Erwerbstag, Kurs und Erwerbspreis beizufügen.

5. Soweit die umzutauschenden Schuldurkunden noch auf die frühere bayer. Guldenwährumg lauten, ist der Venn⸗ betrag dem Markbetrage gleich, der sich nach 5 15 des Münz⸗ gesetzes vom 1. Juni 19609 ergibt. Die auf Gulden lautenden 4 2*„igen Grundrentenablösungsschuldbriefe sind demnach umzu⸗ rechnen und in den Anträgen einzusetzen wie folgt:

das Stück zu 1000 fl. mit 1714,A,29

, . . .

161 . 16 25 n

6. Der Goldwert der Markanleihen ist

a) bei den bis zum 1. Januar 1919 begründeien Mark⸗ anleihen gleich ihrem Nennbetrage,

b) bei den nach dem 1. Januar 1919 begründeten Mark⸗ anleihen gleich dem Goldwert des Geldbetrags, der nach Maßgabe des § 31 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes sich berechnet.

7. Wenn Altbesitz für Markanleihen geltend gemacht wird,

die auf Grund gesetzlichen Zwanges zur mündelsicheren Anlage in

der Zeit vom J. Juli 1929 bis 30. Juni 1923 erworben worden ind, so wird der Erwerbspreis (nicht der ren , dieser dertpapiere nach Maßgabe des Wertwverhältnisses, das für den Tag des Erwerbes in der n zum Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 festgesetzt ist, in Goldmark umgerechnet. Der ver⸗ doppelte Goldmarkbetrag, auf 500 nach unten abgerundet und durch 40 geteilt, ergibt in diesem Falle das zu gewährende Aus⸗ losungsrecht.

8. Für den Nachweis der Berechtigung des Antragstellers sind die Bestimmungen des Art. 51 des bayer. Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche maßgebend.

Für die Anmeldungen und Anträge der Gemeinden, gemeind⸗ lichen Stiftungen und , Sparkassen finden die auf die Löschung der Namensumschreibungen bezüglichen Vorschriften in Ziff. 175 der Min. Bek vom 18. Mai 18905 Nr. 10 404, „Die Anlegüng von Gemeinde⸗ und Stiftungsgeldern betr., für jene der Kirchenstiftungen, Kirchenverwaltungen, Pfründestiftungen die Vorschriften in Ziff. 17 I und IV und Ziff. 181V der Min. Bek. vom 14. Juni 1518 Nr. 14571, „Die Anlegung von Geldern der Kultusstiftungen und Kirchengemeinden betr., Anwendung. Einer aufsichtlichen Genehmigung oder der Herbeiführung eines Ver⸗ e gore schlus fe bedarf es nicht, da der Umtausch kraft Gesetzes erfolgt.

Für andere Stiftungen und Fonds ist der Antrag von den zuständigen Verwaltungen oder von der Aufsichtsbehörde zu stellen.

J. Die für die eingelieferten Markanleihen zu gewährenden Stücke der Ablösungsanleihe und die Auslosungsscheine können nach den bestehenden Bestimmungen auf den Nameneines bestimmten Berechtigten (ngtürliche oder juristische Person) umgeschrieben werden.

Der Beibringung der nach Ziff. 8 iti, Berechtigqungs⸗ ausweise und der Anwendung der daselbst bezeichneten Form⸗ vorschriften bedarf es dann nicht, wenn gleichzeitig mit dem Um⸗ tauschantrage der Antrag gestellt wird, die neuen Stücke der Ablösungsanleihe und der Auslosungsscheine wieder auf den⸗ selben Namen und mit derselben Gläubiger⸗ bezeichnung zu umschreiben, auf die die bisherige Namens⸗ umschreibung der eingelieferten Markanleihen lautet.

Im Falle der Nachweis der Berechtigung des Antxagstellers Ziff. N nicht erbracht werden kann, behält sich die Bayerische Staatsschuldenverwaltung vor, die neuen Stücke wieder mit der gleichen Namensumschreibung zu versehen, die auf den eingelieferten Markanleihen eingetragen war.

10. Ueber die zum Umtausch eingelieferten, auf Namen um⸗ eschriebenen Markanleihen erhält der Einlieferer von der ayerischen Staatsschuldenverwaltung eine Empfangsbestätigung.

11. Der Antrag auf Gewährung einer Vorzugsrente ist bei der Bezirksfürsorgestelle zu stellen, in deren Bezirk der Anleihe⸗ gläubiger wohnt oder fich nicht nur vorübergehend aufhält s 239 der VW. vom 8. Juli 1926). Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn der Anleihegläubiger die Gewährung der Aus⸗ losungsrechte beantragt hat. 9

1. Sofern die Gläubiger der in Abschnitt 1 Ziff. 1a und b genannten Markanleihen von der ihnen gemäß § 43 Abs. 1 der VO. vom 8. Juli 1926 anzubietenden Barablösung keinen Gebrauch machen, find die Markanleihen im Umtauschverfahren in gleicher Weise anzumelden, wie dies in Abschnitt II vor⸗ gesehen ist.

2. Die Barabfindung der Kleingläubiger, d. i. der bedürftigen Anleihegläubiger, die Markanleihen alten Be⸗ sitzes des Landes Bayern im Gesamtgoldwerte von weniger als 1600 M haben, nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 und 3 des Anleihe⸗ ablösungsgesetzes, bleibt späterer Regelung vorbehalten.

3. Im übrigen wird auf das von der unterfertigten Stelle über den Umtausch der auf Namen umgeschriebenen Markanleihen des Landes Bayern herausgegebene Merkblatt verwiesen, das von der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung, Büro für die Anleihe⸗ ablösung, unentgeltlich bezogen werden kann.

4. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, daß die baherische Landeskulturrentenschuld zwar eine bayerische Landesschuld ist, daß aber die bayerischen Landeskultuxrenten⸗ scheine nicht dem Ablösungsverfahren nach dem Anleiheablösungs⸗ gesetz unterliegen, sondern nach Maßgabe der Bestimmungen, in ö 77 ff. des Aufwertungsgesetzes vom 16 Juli 19285 (R BJ. 1 S 1II7) aufgewertet werden (vgl. auch die Min. Bek. vom 9. März Ioeß Nr. G51 Bayer. Staatsanz. Nr. FI). Die Zeit des Um⸗ tausches der Landeskulturxentenscheine wird später bekannt⸗ gegeben. Ihre Anmeldung ist daher noch nicht veranlaßt.

München, den 29. Juli 1926.

Direktion der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung.

Dr. von Knilling.

Preußen. Ministerium des Innern.

Genehmigungsurkunde.

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermst auf Grund des s 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 und des 81 des Gesetzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber vom 23. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 407) der Stadt Breslau im Regierungs⸗ ezirk Breslau die Genehmigung zu einer in Form von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Inlande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 5 000 099 RM, in Worten „Fünf Millionen Reichsmark“, wobei für jede Reichsmark der Preis von 13ον0 (kg Feingold zu rechnen ist.

Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel

zur Erweiterung des Gasversorgungsgebiets,

zur Ausgestaltung der Gaswerke,

zur Erweiterung des Wasserrohrnetzes,

zur Etweiterung der Elektrizitätswerke,

zur Errichtung einer Großmarkthalle,

zum Bau einer Hauptwerkstätte und zur Vergrößerung des Wagenparks der Straßenbahn und

zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

zu verwenden.

Der jährliche Zinsfuß darf 7 vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. ; .

Die Tilgung erfolgt nach dem festzustellenden Tilgungs— plane vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Änleiheteile folgenden Rechnungsjahres ab mit 2vH des Anleihekapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Auslosung von Schuldver— schreibungen.

Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vom Jahre 1931 ab vorbehalten.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldver— schreibungen wird eine Gewährleistung vom Staate nicht über⸗ nommen.

Berlin, den 6. Juli 1926.

Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern. J. A.: von Leyden.

Bekanntmachung.

Die durch 3 ft ung vom 12. Mai 1926 IL G 827/26 auf Grund der 4 2 und 19 Abs. 2 in 2 mit 8 7 Ziff. 4 und 5 des Gesetzes zum Schutze der Republi vom 21. Juli 192 (RGBl. 1 S. 5865) für den Bereich des Freistaats Preußen ausgesprochene Auflösung des „Bundes Wiking“ mit allen seinen Bezirken, Gauen und Ortsgruppen einschließlich sämtlicher Organisationen des „Jung⸗ Wiking“ wird mit Zustimmung der Reichsregierung zuglei 2 * des Gesetzes vom 22. März 1921 (RGBl. S. 235

gestützt.

2 Gegenstände des Vereins und seiner Mitglieder, die den nach 5 J des Ge e vom 2. März 1921 unzulässigen Zwecken unmittelbar gedlent haben, werden zugunsten des Reichs beschlagnahmt und eingezogen.

Berlin, den 2A. Juli 1926. Der Preußische Minister des Innern. Severing.

Bekanntmachung.

Die durch Verfügung vom 12. Mai 126 II G S258, 26 auf Grund der 14 Abs. 2 und 19 Abs. 2 in Verbindung mit 87 Ziffer 4 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. J S. 585) ausgesprochene Auflösung des Vereins „Olympia, Deutscher Verein für Leibes⸗ übungen e. V.“ in Berlin wird mit Zustimmung der Reichs⸗ regierung zugleich auf 8 1 des Gesetzes vom 2. März 1921 (RGBl. S. 235) gestützt. .

Alle Gegenstände des Vereins und seiner Mitglieder, die den nach 8 J des Gesetzes vom 22. März 1921 . Zwecken unmittelbar gedient haben, werden zugunsten des Reichs beschlagnahmt und eingezogen.

Berlin, den 28. Juli 1926.

Der Minister des Innern. Severing.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die vom Rittertage der e nl des Fürstentums Hildesheim am 4. Mai 1926 vollzogene Wahl des Ritterguts⸗ besitzers von Dassel auf . zum Mitglied der Calen⸗ berg⸗Göttingen⸗Grubenhagen⸗Hildesheimschen Kreditkommission in Hannover ist vom Preußischen Staatsministerium unter dem 21. Juli 1926 bestätigt worden.

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Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags hielt gestern unter Vorsitz des Abg. Dr. Breitsche id eng eine Sitzung ab, um sich mit der Regierungsvorlage über die Ermäßigung der Mehlzölle auf 10 zw. für Mehl und Muͤllereierzeugnisse aus Hafer und Gerste auf 14 Mark pro Doppelzentner zu beschäftigen. Die Vorlage ist bekanntlich vom ö bereils mit der Aenderung angenommen worden, daß die Reichsregierung den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der er⸗

mäßigten Zoͤllsätze nicht allein, sondern im Benehmen mit dem

Reichsrat Rand dem Reichstagsäusschuß. bestimmen kann. Die er⸗ mäßigten Sätze sollen am 1. August in Kraft treten. In einer sehr kebhaften und ausgedehnten Debatte stellte Abg. Urbahns (Komm. laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher , , einen Antrag auf Zollfreiheit für sämtliche Mehle, wodurch eine ers e ung des Mehlpreises um . bis sieben Pfennig eintreten würde. Abg. Dr. Wien beck D. Nat) begründete eingehend deutschnationale Anträge, die die Gültigkeit der ermäßigten Zollsätze bis zum 31. Dezember 1926 begrenzen und die i me, nnen, auf 12350, die Vierzehn⸗Mark⸗Zoll⸗ sätze auf 15 Mark erhöhen wollten. Abg. Fehr (Bayer. Bauern⸗ bund) bezeichnete als Zweck der Zolltarife den Schutz der Wirtschaft und die Stärkung der Grundlage für Handelsvertragsverhand-⸗ lungen. Diesem Zweck diene die Vorlage nicht. Es fehle jede Relation in den Sätzen zwischen Mehl und Getreide, und in HJulunft würde eben Mehl anstatt Getreide eingeführt werden. Der Redner lehnte die Vorlage als unzureichend ab. Abg. Ehr⸗— hardt (Zentr) verwies demgegenüber auf die große soziale Not, die gegenwärtig in Deutschland herrsche und angesichts derer man nicht immer nur die Interessentenwünsche bei den Zollsätzen be⸗ rüchichtigen dürfe. Es sei auch nicht notwendig, der Müllerei ein Monopol zu schaffen; denn bei straffer Organisation könnte sie auch bei den Sätzen der Vorlage auf ihre Kosten kommen. Der Redner empfahl die Reichsratsfassung zur Annahme. Abg. Tony Sender Se bemerkte, die hohen Zollsätze schafften nur eine . artellrente für die Unternehmer, während der ganze Konsum darunter leiden müßte. Die Mehleinfuhr sei seit Einführung der Zölle ganz wesentlich herabgegangen, so daß man nicht von einer ganz großen Auslandskonkurrenz sprechen könne, und der Mühlen⸗ industrie scheine es ganz gut zu gehen, sonst könnte sie nicht ö Prozent Dividende verteilen. Sie setzte sich für sozialdemokratische Anträge ein, die die Zehn⸗Mark⸗Zollsaͤtze auf acht und die ier zehn e e er , auf zehn Mark ermäßigen wollten. Abg. Dr. von Richthofen (Dem) hob hervor, daß die Erreichung des Zieles von a. nämlich des Schutzes der Produktion und einer vermehrten Arbeitsbeschaffung, seine Grenze an der Trag⸗ fähigkeit des Konsums finden müsse. Der Mehlzoll bestimme den Preis des Brotes, der wiederum im großen und ganzen den Preis für die übrigen Lebensmittel anzeige. Es handele sich bei der Vorlage ja auch nur theoretisch um eine Herabsetzung der Zölle gegenuber den für den 1. August geplanten höheren Sätzen, während praktisch eine Heraufsetzung der Sätze von bisher acht auf ehn Mark erfolge. Dles sei aber auch die Grenze des für den keln Möglichen, und darüber könne man nicht hinausgehen. Abg. Morgkth (D. Vp.) bedauerte die Neigung der deutschen Ver⸗ braucherschaft, ausländisches Luxusmehl vor en ehe fn iss en vorzuziehen und schloß sich im Interesse der deutschen Mühlen⸗ industrie den deutschnationalen Anträgen auf Erhöhung der Sätze an. Abg. Giesberts (Sentr) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß der Vertreter der Dentschen Volkspartei den deutsch⸗ nationalen Anträgen, die sich gegen die Regierungsvorlage richten, zustimme, und meinte, Kompromisse der Regierungsparteien hätten keinen Zweck, wenn sie nicht eingehalten würden. Abg. Stub⸗ bendorff (D. Nat.) meinte, die Getreidezölle lägen ja fest, und das Getreide sei doch das Rohprodukt. Es handele sich nun bei möglichst hohen Mehlzollsätzen nur noch darum, den Veredelungs⸗ prozeß des Rohproduktes ins Inland zu verlegen. Die Auffassung der Abg. Sender, daß unter den Zöllen die Mehleinfuhr zurück⸗ gegangen sei, treffe nicht zu. Vielmehr hätte sich die Mehleinfuhr von 32 000 Doppelzentnern im Oktober vorigen Jahres bis auf 120 000 Doppelzentner im Mai dieses Jahres pro Monat gesteigert. Die Monopolbestrebungen der großen Mühlenkonzerne lehnten auch die Deutschnationalen ab. Nach weiterer Debatte wurden die deutschnationalen Anträge auf Erhöhung der Zollsätze gegen die Antragsteller und den gchibne nnn Morath (D. Vp.) abgelehnt. Der kömmunistische Antrag auf völlige Zollfreiheit für Mehl fiel gegen die Antragsteller und einige Sozialdemokraten, der sozial⸗ demokratische auf Ermäßigung der in der Vorl genannten von 19 auf 8 und von 14 auf 10 gegen 10 Stimmen der Sozial⸗

demokraten und Kommunisten. Auch der deutschnationale Antrag auf Begrenzung der ermäßigten Mehlzölle bis zum 31. Dezember wurde gegen die Antragsteller und die Deutsche Volkspartei ab⸗ gehn, nachdem sich in dieser ,

itter für die Reichsratsfassüng, die ein Mitbestimmungsrecht des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses vorsieht, aus⸗ ge ehen hatte. Mit großer rheit fand dann die Regie rungs⸗ vorlage in der Reichsratsfassung endgültige u ltinmmung, 7 daß die in ihr genannten neuen Me . nunmehr am J. August in Kraft treten werden.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 31. Juli 1926. Heute fand keine Börse statt.

Die Liqguidationskurse per ultimo Juli 1926 . sich wie folgt: Allgem. Deutsche Eisenb. 75, 00, Deutsch⸗ ustral. Dampf 14300, Hamburg⸗Amerikanische Packetfahrt 152,00, Hamburg ⸗Suͤdamerikan. Dampf 135,90, Hansa Dampfschiffahrt 160 00, Kosmos Dampfschiffahrt 143,90, Norddeutscher Lloyd 148. 00, Barmer Bank⸗Verein 116, 00, Berliner Handels⸗-Gesell⸗ schaft 1865,00, Commerz⸗ u. Privat⸗Bank 137,00 Darmstädter u. Nationalbank 186,00. Deutsche Bank 170,00, Diskonto⸗Kom⸗ mandit 157, 0. Dresdner Bank 13909. Mitteldeutsche Kredit- Bk. 129, 00 Schultheiß ⸗Patzenhofer 218. 00, Allgem. Elektrizitätsges. 141,00, Bergmann Elektrizität 131,00, Berl. Masch. Schwartzkopff 92.00, Bochumer Gußstahl 144,00, Buderus Eisenwerke 94 00, Charlotten⸗ burger Wasser 103,00. Continental Caoutchoue 121,00, Daimler Motoren 87,00. Dessauer Gas 137,900, Deutsch-Luxembg. Bergw. 149, 0, Deutsche Erdöl 14490, Deutsche Maschinenfabr. 99, 0, Dynamit A. Nobel 122,00, Elektrizitäts- Lieferung 135,00. Elektr. Licht u. Kraft 141,909. J. G. Farbenindustrie S5ö, 99. Felten u. Guilleaume 131,00, Gelsenkirchen Bergwerk 169,00, Ges. für elektr. Unternehm. 160, 00, Hamburger Elektrizität 139 00, Harpener Berg⸗ bau 154,00, Hoesch Eisen u. Stahl 134 00, Ilse Bergbau 137,06, C. A. F. Kahlbaum 146.90, Kaliw. Aschersleben 136,00, Klöckner Werke 117, 00, Köln⸗Neuessen. Bergwerk 139.090, Köln⸗Rottweil 127,00, Linke⸗Hofmann 80, 00, Ludw. Loewe 174, 00, Mannesmannröhren 130 00, Mantfeld Berghau 11399. Nationgl. Automobil S5, o, Oberschl. Eisenb⸗Bedarf 69, 00. Oberschl. Eisen⸗Industrie 79,00, Oberschl. Kokswerke 98,00, Orenstein G Koppel 96, 900, Ostwerke 171,00, , he. 118,00, Rheinische Braunkohlen 172 00, Rheinische tahlwerke 140, 00, A. Riebeck Montan 146,900, Rombacher Hütten 17,00, Rütgerswerke 109, 09, Salzdetfurth Kali 166 00. Schuchert X Co. 125,90. Siemens & Halske 169, 9M. Leonhard Tietz Oro, Transradio 122,900, Westeregeln Alkali 147, 00, Zellstoff⸗Waldhof 157,00, Otavi Minen u. Eisenbahn 31,00.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Die Bgnk von 9g nd hat heute 14 000 Pfund Sterling Gold in Barren verka

Wien, 30. Juli. (W. T. 3 Wochenausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 23. Juli (in Klammern Zu. ünd Abnahme, im 1 zum Stande vom 15. Juli). In Tausend Schillingen. ktipa. Gold, Devisen und Valuten 659 318 (Zun. 12 263), Wechsel, Warrants und Effekten 792 (Abn. 3271) Darlehen gegen ndpfand 209 (Zun. 1), Darlehenschuld des Bundes 182 658 (Abn. 325) Gebäude samt Einrichtung 19 931 (unverändert), andere Aktitza 355 660 (Zun. 9846). Passipg. Aktienkapital (390 Millionen Goldkronen) 45 209 , Reservefonds 4552 (unverändert), Banknotenumlauf 96 810 (Abn. 20 867), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 114938 (Jun. 29 873), sonstige Pafsiva 328 869 (Zun. 846).

e a gg sr mgrkä f 8 und Briketts am 30. Juli 1926: Ruhrrevier: 29 413 Wagen. Oberschlesisches Revier: Geftellt

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für

deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des eng 3. am 30. Juli auf 136,25 4KÆ (am 29. Juli auf 135,50 4) r g.

Berlin, 29. Juli. Preisnetierungen für Nahrungs— mittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗ mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der. Ware. [Original- packungen.! Notiert durch öffentlich angestellte beeidete 3. verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 2009 bis 22, 90 A, Gersten= grütze, lose 19,50 bis 19,75 AA, Haferflocken, lose 22,50 bis

22,5 4, Hafergrütze. Iose 23,50 bis 25, 00 Æ, Roggenmehl 0 / 15,75 bis 16,50 A, Weizengrieß 26,75 bis 2750 4KA, Hartgrieß 26, 00 bis 27,00 AÆ, 70 0ᷣ)09 Weizenmehl 21.75 bis 2300 4, ie, , mehl 265,00 bis 30,00 A, Speiseerbsen. Viktoria 24,00 bis 29, 75 Epeiscerbsen, kleine 18.25 bis 29 ö. 6, Bohnen, weiße, Peri 146 bis 15, 00 , Langbohnen. handverlesen 19800 bis 22360 M, Linsen, kleine 15,50 bis 26 50 A, Linsen, mittel 26,00 bis 33,00 4, Linsen, roße 35, o bis 4100 M, Kartoffeimehl 1750 bis 18,3 , akkaroni, Hartgrießware 48 06 bis 62, 50 , Mehlschnittnudeln 3200 bis 34,50 A, Eiernudeln 47,00 bis 73,090 AÆ, Bruchreis 19,00 bis 1975 *, Rangoon Reis 21,099 bis 21,50 Æ, glasierter Tasel⸗ reis zWäbo bis 3.5 , Kafelrelg. Jatza zö, so bis 4 , Ringäpfel, amerikan. 66, 90 big S6. o A, getr. Pflaumen 90 / los in Originalkisten 3890 bis 39, 99 4. getr. Pflaumen 99109 in Säcken 34,79 bis 35 365 MK, entsteinte ne go / los in DOriginal⸗ kisten und Packungen 50,00 bis hä, G0 M, Kal Pflaumen 49150 in Originalkisten 61,00 bis 62,00 , Rosinen Caraburnu 4 Kisten „0,00 bis 68, 0 A, Sultaninen Carghurnu 7000 bis 105,99 H, Korinthen choice 44,00 bis 5l, oo0 4, Mandeln, süße Bari 209,06 bis 23000 Æ. Mandeln, bittere Bari 22000 bis 250,90 44, Zimt (Kassia) 1090, 90 bis 105,00 AÆ, Kümmel, holl. 35,90 bis 37,00 4, schwarzer Pfeffer Singapore 177,090 bis 200 09 M, weißer Pfeffer Singapore 2265,99 bis 245,09 M, Rohkaffee Brasil 190,00 bis 220, 00 M, Rohkaffee Zentralamerika 220,090 bis 310,00 M , Röstkaffer Brasil 24000 bis 290, o0 S, Röstkaffee Zentral. amerika 285,00 bis 415,00 4A, Röstgetreide, lose 19,900 bis 19,75 4, Kakao, fettarm 50,09 big g0, 00 Æ, Kakao, leicht entölt, 8g 00 bis 120, 00 , Tee, Souchong, gepackt 365, 00 bis 405 90 , Tee indisch, gepackt 413,00 bis Süd, 90 K, Inlandszucker Melis 3350 bis 34,56 , Inlandszucker Raffinade 35,090 bis 36,50 M, Zucker, Würfel 37,50 bis 40, 235 M, Kunsthonig 33,59 bis 35, 00 M, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,25 big 37,50 M, Speisesirup, dunkel, in Eimern bis —— „M, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 88,00 bis 107,090 Æ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,09 M, Pflaumen- mus in Eimern 37,50 bis 47, 00 A, Steinsalz in Säcken 2,90 bis 30 A, Steinsalz in Packungen 400 bis 6,00 M, Siedesalz in Säcken 450 bis 4579 4A, Siedesalz in Packungen „60 bis 7,50 4, Bratenschmalz in Tierces go, 0 bis glh0 A, Bratenschmalz in Kübeln gl, 00 bis 92,50 A, Purelard in Tierces 91,50 bis 92,50 A, Purelard in Kisten 92, 90 bis 9g3, 00 Æ, Speisetalg, gepackt 0, 00 bis M00 A, Margarine, Handelsware L 69, 0 A, H 53,00 bis 66 00 M, Margarine, Speziaiware 1 8200 bis 8400 M, HI 69,00 bis lo 4, Molkereibutter a in Fäffern i590 bis 19800 4A, Molkereibutter La in . 19565, 00 bis 265,00 AÆ, Molkerei⸗ butter Ua in . ern 172,00 bis 185,00 Æ, Molkereibutter IIa in , . 182, is 192,00 4, Auslandsbutter in Fässern 200,090 bis 206, 00 M, Auslandsbutter in Packungen 207,00 bis 215,00 4A, Corned beef 12536 1Ib8. per Kiste 2,00 bis 53, 90 K, ausl. Speck, n 8/10 - 1214 bis 4, . Romatour d, 90 bis So 00 , Allgäuer Stangen 5h09 bis bös, 00 M, Tilsiter Kaäͤse, vollfett 100,0 bis 110,00 A, echter Edamer 400; 0 9g0, 00 bis gs, 00 AK, echter Emmenthaler 1650 00 bis 160,00 4, ausl. u z Rönzentjnilch 46/16 25,60 bi 26, 5 A, gugh. gez, Kondensmlf 28, 00 bis 30,75 A, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 76, 00 .

Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des W. T. B. vom Verein der Kaffeegroßröster und händler, Sitz Hamburg, am 30. Juli für gute Sorten mit 2,80 bis 3,80 4, für feinste Sorten bis 4,60 M fur ein Pfund je nach Her⸗ kunft notiert.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten.

De visen.

Danzig, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty H6,43 G., 56,57 B. Berlin 100 Reichsmarknoten 122,322 G., 122, 628 B. Schecks: London 2499 G. QB. Auszahlungen: Warschau 100 JIloty⸗ Auszahlung 56,43 G., 56,57 B., London 3 Auszahlung 398 9 B., Zürich telegraphische Auszahlung 99,37 G.

Wien 30. Juli. (B. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 283 55, Berlin 16, gz, Budapess Fo m), Kopenhagen 186,95. London M43 Lz, New Jork 705446, Paris 16336,

ürich 136,14, Marknoten 67 zb. KÄltrendten 22, 32. Jugoslawische Noten ig, Tscheche, Slowaßhsche toten 20, 5; hen l, gi, 6,70, Dollarnoten 703, 25, Ungarische Noten g8, 64, Schwedische

Noten —. .

Pra J 30. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse)yh: Amsterdam 13,515, Berlin S, 06h, Zürich 6h44, Oslo 742,50, Kopenhagen S909, London 16456, Madrid 519, 90, Mailand 11016, New Jork 33,85, Paris 82,50, Stockholm 9, 66, Wien 4,798, Marknoten S, 05z, enn Noten 371.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Depisenkurse. Paris 202, 25, New Jork 4, 86, 25, Deutschland 26,423, Belgien 192,75, Spanien 31, 68, Holland 12, 10,00, Italien 151,00 Schweiz 25,12, Wien 34,41.

Paris, 30. Jull. (W. T. B.) Deyisenkurse. Deutschland ——, Bukarest 15,80. Prag Wien ——, Amerika 41,54, Belgien 104,50, England 293,15. Holland 1673,00, Italien 134,75, Schweiz 809, 00. Spanien 638,00 Warschau —— Kopenhagen —, Oslo 916.00. Stockholm 1118,00

Am sterdam, 30. Juli. (W. T. B.) Devijenkurse, (Offizielle Notierungen.) London 12, 109 Berlin O59, 26 fl. für 1 RM,

aris 358, Brüssel 6271. Schweig 48,18, Wien 9. 35,29 für Schilling Kopenhagen 66,00. Stodholm 66 65, Oslo bbb. effh e Notierungen.) New Jork 2487, Madrid 38, 35, Italien oh, Prag 7,38. Helsingfors 627. Budapest 0 00 345 Bukarest 1, Ih, arschau O. 273.

Zürich, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. New Jork He6, S0. London 265, 13, Paris 12.60, Brüssel 13,109. Mailand 16,82 Madrid 75.76, Holland zor, 63, Stodkholin 136,35, Sglo 113,35, Kopenhagen 137,905, Prag 15,30, Berlin 1,23, 00. Wien 73. 15, Budapest 0, 00,72, 30. Belgrad 9,114, Sofia 3,75, Bukarest 235, Warschau 56, 50, Helsingfors 13,02 Konstantinopel 2,8, Athen 5, 75, Buenos Aires 2059,06.

Kopenhagen, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18339, New Jork 3,718, Berlin G89, 8̃, Paris 9,25, Antwerpen g, s0, Zürich 73,1. Rom 12,35, Amsterdam 151, 95, Stockholm l01, 05. Oslo 82,75, Helsingfors 9,52. . 11,20. Wien 0,53, 50.

Stockholm, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,17. Berlin O,'8g, Paris 9,25. Brüssel 9,75, Schweiz. Plätze 72.40. Amsterdam 1650, 25, Kopenhagen 99, ib, Oslo 82 00, Washington 3. 3 „5, Helfingfors ä, Fiom 1335, Prag Ii. 10. Wien G,öd, 65.

Oslo, 36. Juli. (W. T. B.) Deyisenkurse. London 22,29,

amburg 168,75, Paris 11,25, New Jork 460 50, Amsterdam 183,59, ürich 88, 00, Helsingfors 1225, Antwerpen 11,75, Stockholm 122.265, Kopenhagen 121,25, Rom 165,00 Prag 13,60 Wien O, 64,50.

(W. T. B.) Silber 29 / g, Silber auf

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 30. Juli. (W. T. B.) Desterreichische Kreditanstalt 7,20, Adlerwerke 79.50, Aschaffenburger Zellstoff 109, 09. Lothringer Zement ——, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 140, 00, Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 4, 50, Hilpert Maschinen Phil. Holzmann S5, 00, Holzverkohlungs⸗Industrie 48, 00 Wayß u. Freytag 1647s8. Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 8100.

Ham burg, J0. Juli. (W. T. B.) Schlußkurse.) Brasil⸗ ban —. Commerz⸗ u. Privatbank 137,00 Vereinsbank 123,90, Lübeck⸗Büchen 121, 00, Schantungbahn 3,70. Deutsch⸗Austral. 143,50, , ,, Paketf. 1653,00, Hamburg⸗Südamerika 137,00, Nordd.

loyd 14g C5. Verein. Gihschfffahrt 53, bo, Galmon Asbest ö, G, Darburg . Wiener Gummi 70,00, Ottensen Eisen 20, , Alsen Zement 180, 900. Anglo Guano 81,00, Merck Guano 67 B, Dynamit Nobel 122. 50, Holstenbrauerei —— Neu Guineg 482,50, Otavi Minen . Freiverkehr. Sloman Salpeter 6b, 900 RM. für

ück.

Wien, 30. Jult. (W. T. B.) (In Tausenden.) Völker⸗ hundanleihe 75,5, Mairente „46, Februarrente 8, 55. Oesterreichische Geldrente bg, 8. Oesterreichische Kronenrente 4.5, Türkenlose 448, Wiener Bankverein 92, , Bodenkreditanstalt 166,9. Oesterreichische Kreditanstalt 126,9. Ungarische Kreditbank 279,9, Effektentreuhandges. , . 90,9, Niederösterreichische Eskompteges. 260, 0. Länder bank 127,0, n n, . Nationalbank 1960, Wiener Unionban iöä o. Stagföbahn Ih, 5. Südbahn 128,8. Alpine Montan 268 ,

oldihütte 53,0, Prager Eisenindustrie 1600, 0. Rima⸗Muranyer 200, Skodawerke —. Wa,ffenfabrik 57.5, Trifailer 423,0,

deykam⸗Josefsthal 1470.

Am sterdam, 30. Juli. (W. T. B.) 6 Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 1065/8, 4 o/ Niederländische Staatt⸗ anleihe von 1917 zu 10900 fl. 1005s, 3 ( Niederländische Staato⸗ anleihe von 18961906 76,75, 7 6 Niederl.-Ind. Staatsanleihe zu 1000 fl. 1001/3, 70/0 Deutsche Reichsanleihe 1065, 90. Reichsbank neue Aktien 1657,25, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. ——, Jurgens Margarine 165,50, Philips Glueilampen 342,090, Geconsol. Holl. h n, 17900, Koninkl. Nederl. Petroleum 381,25, Amsterdam Rubber 322,090, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 47, 00, Nederl. Scheep⸗ vart Unie 183,50, Cultuur Mpij. der Vorstenl. 168, 00, Handels bereeniging Amsterdam 624,00 Deli Maatschappij 410 00, Senembah Maatschappij 404,00. r

Lon don, 30. Juli. Lieferung 297 /ig.

Nr. 34 des Reichsministerig!lblatts“ (Zentralblatt für das Deutsche Reich) vom 30. Juli 1926 hat folgenden Inhalt: 4 Konsulatwesen: Exequaturerteilung. 2. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung über die Zollabfertigung. Verordnung zur Aenderung der Anleitung für die Zollabfertigung und der Postzoll⸗ ordnung. Durchführungsbestimmungen zum Süßstoffgesetze. 3. Verkehrswesen; Verzeichnis der zur Ausstellung von Leichenpässen im Deutschen Reiche zur Zeit zuständigen Behörden und Dienststellen. 4. Druckfehlerberichtigung. H. Versorgungswesen: Verzeichnis der den. Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Lippe, Staats dienst. ;

2 .

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust. u. Fundsachen, Zustellungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.

4. Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.

5. dan e m, n, auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von ee , 8. Unfall und Invaliditäts. 2c. Versicherung. 9. Bankausweise. 19. Verschiedene Bekanntmachungen. II. Privatanzeigen.

mer Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Ma

I. Untersuchungs fachen. * mute,

ol 147] 6 a 8 4am groß,

ö des Kraftfahrer

abteilung 6, geboren am 3. 6. 1965 in Mörs, zurückgenommen. Hannover, den 7. Juli 1926. 5m Das Amtsgericht. 40. sol

Wege der

und Sundsachen, sellungen u. dergl.

51144 Jwangsversteigerung.

Tage der Kalovits in Berlin getra

36

ktober 19

an der Gerichtsstelle, Neue 1314, III. Stockwerk,

am 21. 11 Uhr,

Friedrichftr arzelle 1260/95, 6 a

rundsteuermutterrolle

das in Berlin,

belegene, im Grundbuch vom Schön⸗ (eingetragener Eigentümer bruar 1926, des Versteigerungsvermerks:

am 5. Fe⸗

Fabrik⸗

getragene vundstück,

Seitenflügel,

Berlin, Kartenblatt 101, Parzelle 129, 3. ö ; Grundsteuermutter⸗ In der Strafsache gegen Schweizer rolle Art. 108 Nutzungswert 15700 4, wird der Beschluß vom 22. 109 23, betr. Gebäudesteuertolle Rr. 108. 87. K. 7/e5 x Berlin, den 26. Juli 1926.

unst Schweizer, 2. Komp. Kraftfahr⸗ Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 87. Tage der Eintrggung des , ,

51145 m ,

Iwangsvollstreckung kin , wenne tis. 1. . ö . mitta r, an der Gerichtsstelle, ort, ene Friedrichs t aße 13 ic . ö . werk, Zimmer Nr. 1131165,

werden das in Berlin, Zinzendorfstr. 5 12 , w n,, . ; z ‚. . 6 198 4m groß, rigenfalls sie bei der Verteilung des Ver⸗ durch das 2. Aufgebote, Verlust⸗ e gen im Grundhußh von Moabit Art. Slo, Rutzungswert 7600 M, Ge- steigerungserlöses nicht ee ih y Wilkendorf Band 115 Blatt Nr. 4424 (eingetragener bäudeftenerrolke zwei 3u⸗ Eigentümer am 4. Februar Ieß, dem . Eintragung des . zungsvermerks: der 2 e, . Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 8ö. Im Wege der Zwangsbollstreckung soll mi gk r if g. . M Im er Zwan eckung soll mit Seitenflügel links und rechts und 51150] Zwangsversteigerung. vormittags Hof. Gemarkung Berlin, Kartenbl. 12, h ö e , 59 am gl am Art.

den Tag der Eintragung löl] Jswangsversteigerung. 15.

Berlin, Neue Friedrichstraße 18,44, III. Stockwerk, Immer Nr. 11911 versteigert werden das in Berlin, Kol⸗

Gemarkung

Band 21, Blatt Nr. 624 , . Eigentümerin am 17, Juni 1926, dem Tons, der

vermerks:

Offene andelsge Nachmansson, f 9 ;

Lauterbach & Co. in Kolbe eingetragene Grundstück: vor⸗ a) . mit besonderem Ab⸗

III. Stock⸗ arten, b) Doppelquer⸗

bersteigert Kartenblatt 35

9, 5 6 Grundsteuermutterrolle

Nr. 610. Juli 1926.

85 K. werden. 119. 26. Berlin, den 26.

und Ko

Im Wege der Zwangsbollstreckung soll n., 22. September 1X6, vor⸗

161, mittags 9 Ühr, an der Gerichtsstelle, zu erklären.

Versteigerung

siffgregister des Amtsgerichts Stettin unter Nr. 5 S. 8. R. 1706 eingetragene Schiffmortorkutter Kolberg Nr. 55 Erwin“ (eingetragener Eigentümer am

ist ein

Schiffes beträgt 21.5 cbm 761 Reg auf Nettoraumgehalt 6,7 ebm Newiger 238 Reg. Tons. elschaft auf ber Werft von Ser. Botowskü in g erbaut und in Kolberg beheimatet. mit e und Hausgarten, Es ergeht die Aufforderung, Rechte, so⸗ gebäu weit sie zur Zeit der Eintragung des Ver— . er⸗ steigerungsbermerks aus dem wohngebäude , , Berlin, register nicht ersichtlich waren, spätestens 3.33 Taler Parzelle 1027,13 im Verteilungstermin anzumelden, wid⸗ zember 1926, . 109 Uhr,

Es ist zweckmäßig, schon zwei manns Dombrowski zum Wochen vor dem Termin eine genaue, Be— rechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen d ö der Kündigung und der die Be— friedigung aus dem S Rechtsberfolgung mit Angabe ĩ ; it anges schriftlich einzureichen Zeit der Eintragung des Versteigerungs— oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers vermerks aus dem Grundbuch nicht er— Diejenigen. ed, ein der sichtlich waren, spätestens im Versteige—⸗ Zimmer Nr. 118/115, versteigert werd Gehb ände? 8e. ö ] entgegenstehen des 3 / r rerste 3 * ö , ö, 843 ensagl, 6 . werden der im haben, werden gufgefordert, vor der Er— Berlin, den 25. Juli 1926.

hausertorbezirk Band 8 Blatt Nr. 83 Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 8. finstweil . Ginstellunq; deb. Verfahren

herbeizuführen, n, . für das Recht Feststellung des geringsten Gebots nicht

uni 19265, dem Tage der Eintragung 14 e n, . des tritt r Im Wege der Zwangsvollstreckung des teigerungsber ks: 65 = ver rr, dee, e ght. besitzer eng Kalovits zu Berlin) ein⸗ sol am 22. Dirndl e . meistey ius . 6 dern g ue ke 84 864 iff mit Hil

Vorderwohn⸗ mittags 11 Uhr, an der Gericht sftelle, E

3 Amtsgericht.

motor, aus Holz erbaut mit einem Mast. I5tl49)] Zwangsversteigerung. 20, Es hat eine Rh von 9,91 m, eine Breite von 3,65 m, eine Tiefe von 1,24 m. Die soll das e ert Straße 80, belegene, im Grund⸗ größte Länge des Maschinenraums beträgt Grundbuch von Wilkendorf zur Zeit der bu vom Oranienburgertorbezirke 185 m. Der

Im Wege der Zwangsvollstreckung in Wilkendorf belegene, im Bruttoraumgehalt des Eintragung des Versteigerungsvermerks den Namen des 6 Franz eingetragene Grundstück 1 Kartenbl. 1, Parzellennummer 139, 140, 3831, bestehend aus Wohnhaus Stall⸗ e, Ackerland und Wiese: Gesamt⸗ flächeninhalt 1 ha 28 a 40 4m, 45. (M Schiffs⸗ Nutzungswert, 1,80 Gebäudesteuer, Reinertrag am S. De⸗

Das Schiff ist 1920 Bl. 2

unterzeichnete Gericht in in den Räumen des Kauf⸗ Zweck der Aufhebung der Erbengemeinschaft ver⸗ steigert werden. Der Versteigerungsver⸗ merk ist am 21. Juni 1926 in das iffe bezweckenden Grundbuch n, . Es ergeht die

es bean. Aufforderung, Rechte, soweit sie zur

Recht rungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und,

teilung des Zuschlags die Aufhebung oder wenn der Gläubiger widerspricht, glaub⸗

haft zu machen, widrigenfalls sie bei der

berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten

achgesetzt werden. el t We au, d. A. Juli 1924

3s an die Stelle des