1926 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich g, Neichs mark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Neichs mark.

ESinzelne Nummern khosten 0 Fernsprecher: Zentum 1573.

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Nr. 177. Reichsbantgirotonto. Berlin, Montag, den 2. August, abends.

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Anzeigen nimmt an

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit 1,095 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1B 75 Reichsmark.

die Geschästsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftsjchecttonto: Berlin a621. 1926

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Barablösung der Württembergischen Staatsschuldverschreibungen. Betanntmachung, betreffend eine Anleihe des Württembergischen Kreditvereins in Stuttgart. Bekanntmachung, betreffend eine Goldmarkanleihe der Staat— lichen Kreditanstalt Oldenburg.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung über die Festsetzung des Stempels für Vollmachten.

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 34 der Preußischen Gesetzsammlung.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er—⸗ lasse, Urkunden usw.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung

des Württembergischen Finanzministeriums über die Barablösung der Württembergischen Staatsschuld⸗ verschreibungen Reihe 36 bis 42.

1. Den Inhabern der Württembergischen Staatsschuldver⸗ schreibungen Reihe 36 bis 42 wird gemäß F 44 der Württembergischen Durchführungsverordnung vom 10. Juli 1926 zum Anleiheablösungs—⸗ gesetz (RegBl. S. 157) die Barablösung dieser Schuldver⸗ schreibungen mit 1 Reichspfennig für je 1000 4 Nennwert angeboten. Dieser Betrag stellt rund 123 0, des nach 31 des Anleiheablösungs—⸗ geletzes berechneten Goldwerts dar (1000 66 Nennwert rd. 8 3 Goldwert). Die Barablösung wird auch für den nach dem Anleihe⸗ ablösungsgesetz an sich ausfallenden Kleinbesitz, also für Posten unter 500 M Goldwert (— 6007546 4A Nennbetrag), gewährt. Alt⸗ und Neubesitz wird nicht unterschieden.

2. Die Barablösung ist innerhalb einer vom 2. August bis 1. November 1926 laufenden Ausschlußfrist ohne Vermittlungsstelle unmittelbar bei der Württembergischen Staatsschuldenkasse in Stutt⸗ gart zu beantragen. Gleichzeitig sind die abzulösenden Schuld⸗ berschreibungen nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen, nach Reihen geordnet, einzureichen. Die auf die einzelnen Reihen entfallenden Stückzahlen und Nennbeträge sowie die Gesamtstückzahl und der Gesamtnennbetrag der eingereichten Schuldverschreibungen sind in dem Antrag oder in besonderer Anlage zu verzeichnen. Antragsvordrucke sind bei der Staatsschuldenkasse erhältlich, ein Zwang zu ihrer Be⸗ nützung besteht nicht.

3. Der Anleihebesitz mehrerer Gläubiger kann zum Zweck der Barablösung ungesondert in einen Antrag zusammengefaßt werden, wenn für die Auszahlung des Gesamtablösungsbetrags ein gemein— samer Empfangsberechtigter bestellt wird.

4. Der Ablösungsbetrag wird nach Prüfung des Antrags von der Staatsschuldenkasse in Stuttgart bar ausbezahlt oder auf Gefahr des Gläubigers auf dem geeignetsten Zahlungsweg übermittelt, bei dessen Wahl die Wünsche des Antragstellers, soweit tunlich, berück— sichtigt werden. Beträge unter 50 Reichspfennig (— 560 000 ( Nennbetrag) werden jedoch nur bar bei der Kasse ausbezahlt. Auf die Möglichkeit, durch Zusammenlegung nach Ziffer 3 einen über⸗ mittlungssähigen Betrag zu erreichen, werden die Besitzer der Posten unter 50 000 Nennwert besonders hingewiesen.

Stuttgart, den 26. Juli 1926. Württembergisches Finanzministerium. Dr. Dehlinger.

Durch Entschließung vom heutigen Tag ist dem Württ. Kreditverein A. G. in Stuttgart die Genehmigung erteilt

worden, weitere 8prozentige bis spätestens 1. Oktober 1966 zu

tilgende Goldhypothekenpfandbriefe im Nennwert von 6 Millionen Goldmark in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 29. Juli 1926. Ministerium des Innern. . 8g gag.

Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg ist vom Staatsministerium ermächtigt, 7! prozentige Goldmarkf⸗ kommunalschuldverschreibungen 1 Goldmark n kg Feingold) im Gesamtbelrage von 3 Millionen Goldmark in tuchen zu 100, 500, 1090 und 29000 Goldmark auszugeben, deren Zinsen halbjährlich nach den dafür zu erlassenden Bestimmungen zu zahlen sind, und zwar am 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. . ö

Die Anleihe ist seitens der Gläubiger unkündbar. Ihre Tilgung ersolgt im Wege der Auslosung mit jährlich

mindestens 1 vH der begebenen Summe. Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg zahlt die Schuld verschreibung drei Monate nach erfolgter Auslosung, vom Tage der Auslosung gerechnet, zum Nennwert zurück.

Die Auslosung ist erstmalig am 1. Juli 1927 zum 1. Ok— tober 1927 zulässig. Erhöht sich die jährliche Tilgung über L vH hinaus, so kann sie insoweit auch durch Rückkauf ge⸗ schehen. Eine verstärkte Tilgung bis zur Gesamtsumme der Emission ist vom 1. Juli 1929 an zulässig.

Die Tilgung muß bis zum 1. April 1957 beendet sein.

Oldenburg, den 23. Juli 1926. Staatsministerium. Dr. Driver.

Preußen. Justizministe rium.

Der Landgerichtspräsident Dr. Braun in Braunsberg ist nach M.⸗Gladbach versetzt. Der Oberstaatsanwalt Spatz in Stendal ist gestorben.

Finanzministerium.

Durch das Gesetz vom 25. Juli 1926 (Gesetzsamml. S. 233)

ist der Stempel für Vollmachten der Tarifstelle 19 Abs. J des Stempelsteuergesetzes in der n . der Bekannt⸗ machung vom 27. Oktober 1924 (Gesetzsamml. S. 627) mit Wirkung vom 1. August 1926 ab auf höchstens 1909 GM festgesetzt worden; der Höchststempel gemäß Tarifstelle 19 Abs. 2 beläuft sich hiernach auf 250 GM.

Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität München Geheimen Justizrat Dr. Leopold Wenger zum korrespondierenden Mitglied ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 132 das Gesetz über die Bereitstellung von weiteren Staatsmitteln zur beschleunigten Kultivierung privater Heide- und Moorländereien durch den Staat, vom 27. Juli 1926, unter Nr. 13 133 das Gesetz über die Bexeitstellung weiterer Mittel für den Stettiner Hafen, vom 28. Juli 1926, unter

Nr. 13 134 das Gesetz über die Aufhebung privatrechtlicher Bau⸗ beschränkungen in der Provinz Hannover und in der Stadt Frank⸗ furt a. M., vom 28. Juli 1926, unter

Nr. 13135 das Gesetz zur Abänderung des Grundvermögens—⸗ steuergesetzes vom 14. Februar 1923 (Gesetzsamml. S. 29) und des Gesetzes vom 28. Februar 1924 (Gesetzsamml. S. 119) in der Fassung der Verordnung vom 28. Dezember 1925 (Gesetzsamml. S. 178), vom 29. Juli 1926, unter

Nr. 13 136 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung weiterer

Geldmittel für die nach dem Gesetz wegen Vollendung des Mittel⸗ landkanals und der durch sie bedingten Ergänzungsbauten an vor— handenen Wasserstraßen vom 4. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S. 67) auszuführenden Bauarbeiten, vom 30. Juli 1926, und unter

Nr. 13 137 die Verordnung über die Kosten in Angelegenheiten des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der ,, , für landwirtschaftliche Pächter, vom 9. Juli 1926 (RGBl. S. 399), vom 18. Juli 1926.

Umfang „/. Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 31. Juli 1926. 5

Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Betanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Mai 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Lüchow für die Errichtung eines Spiel- und Sportplatzes in der Feldmark Lüsen durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburg Nr. 29 S. 122, ausgegeben am 17. Juli 1926;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juni 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Melle für die Durchführung der Melioration des Elsetals durch das Amts— blatt der Regierung in Osnabrück Nr. 28 S. 74, ausgegeben am 10. Juli 1926.

Nichtamtliches.

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 2. August 1926.

Telegraphische Auszahlung.

2. August 30. Juli

Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap. ⸗Pes. 1,698 1B 702 1,598 1,702 Canada.... 1 kanad. 4, 198 4,208 4,198 4,208 Japan ..... 1 Jen 1,989 1,993 1,977 1,981 . ägypt. Pf. 20 924 20,976 20,924 20,976 Konstantinopel 1 türk. 2 2,388 2, 39 2,35 2, 36 London ..... 1 25352 26444 265514 26 446 New Jork. .. 1 F 4ig5 42065 4185 4205 Rio de Janeiro 1 Milreis 0, 543 0, 645 0,643 O0, 645 Uruguay .... 1 Goldpeso 4, 155 4,165 4, 155 4,165 Amsterdam⸗

Rotterdam . 100 Gulden 168,6 168,98 168,57 168,99 Athen ..... 100 Drachm. 4,69 4,571 4,79 4,81 Brüssel u. Ant⸗

werpen ... 100 Fres. 11,06 11,10 10,57 10,61 Danzig. .... 100 Gulden 81,61 81,81 81,60 81.80 HJelsfngfors . . 106 finnl. 16565 16355 ] 1055 16.55 Italien .... 100 Lire 13,70 13,74 13,50 13,54 Jugoslawien. . 100 Dinar 7, 4, 7, 42 7,39 7, 41 Kopenhagen.. 100 Kr. 1165 1 l nnn Lissabon und

Oporto ... 100 Escudo 21,425 21,175 21,455 21,595 6s. ..... 1G Kr. ois 2,17 Ii,385 32,12 Paris. . .... 166 Fres. 1675 ss 10685 165, 1235 , oh nr. 12, 422 12, 462 12,418 12,458 Schweiz .... 100 Fres. 81, 17 81,37 81,13 81,33 Sofia. .... 166 deva 9g , . Spanien .... 100 Peseten 64.27 64. 43 6,652 64, 68 Stockholm und

Hohenburg. 199 Kr; 11226 11954 1126 112,54 Wien. . . . .. 166 Schilling 55, 535. 55,45 ] 589,55 5519 Budapest ... 100 006 Kr. 5, 862 5, 882 5, 872 5.892

Ausländische Geldsorten und Banknoten. 2. August 30. Juli Geld Brief Geld Brief So vereigns .. 20,53 20,63 20 Fres. Stücke 16, 17 16,25 Gold ⸗Dollars . 4,229 4,249 4229 4,249 Amerikanische:

1000-5 Doll. 15 4, 179 4, 199 4, 178 4, 198 2 und 1 Doll. 18 4,162 4, 182 4, 161 4,181 Argentinische . . 1,675 1, 695 1,576 1,696 Brasilianische . 1 Milre 0,622 0, 642 0,62 0, 64 Canadische .. . 1 kanad. Englische:

/ 14 20,3665 20,465 20,359 20,459 Lu. darunter 1 20, 3598 20,458 20,357 20, 457 Türkische. . . . J türk. Pfd. 357 257 Belgische ... 100 Fres. 11,472 11,48 10,9 10, 3 Bulgarische .. 100 Leva Dänische .... 100 Kr. 111,02 111,58 110,97 111,53 Danziger. ... 100 Gulden 81,40 81, 80 81, 35 81, 75 i ... 100 finnl. 4A 19525 oh sh 10,52 10,58 französische .. 100 Fres. 1152 11,A58 10.57 10,63 Holländische .. 100 Gulden 168,18 169,92 168,18 169,02 Italienische:

über 10 Lire 100 Lire 13,95 14,01 13,87 13,A93 Jugoslawische . 100 Dinar 7,33 7,87 7,35 7,39 Norwegische . . 100 Kr. 1,57 92, 03 91, 57 92, 03 Rumänische:

1000 Lei und

neue 500 Lei 100 Lei 1,91 1,95 1,89 1,93

unter 500 Lei 100 Lei 1,90 1,94 Schwedische .. 100 Kr. 112,02 112,58 111,97 11253 Schweizer ... 10 Fres. 81,30 81, 70 81,20 51,50 Spanische ... 100 Peseten 63,94 64, 26 64, 24 64,56 Tschecho⸗ low. ob Kr. . . 100 Kr. 12387 12,47 124065 12, 465 1000Kr. u. dar. 100 Kr. 12, 43 12, 49 12,42 12,48 Desterreichische 160 Schilling Höß 583365 55,45 5576 Ungarische ... 100 000 Kr. b, Saß 5, Sb5 h, 825 5, 65

London, 31. Juli. (W. T. B.) Heute gelangten 10000

Sovereigns nach Holland zum Export.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Britetts

am 31. Juli 1926: ö Oberschlesisches Revier: Gestellt —.

Ruhrrevier: Gestellt 29 491 Wagen.

Am 1. August

Ruhrrevier: Gestellt 441 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —.