1926 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Milde- heim. 53545

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Müller, Inhaber der Firma Gustav Miehe in Hildesheim, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 18. Mai 1926 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 18. 5. 1926 bestätigt ist. Amksgericht Hildesheim, 26. Juli 1926. Joöohannisburg. 53546 . In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Walter Trebel von hier ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich Ver⸗ gleichstermin auf den 18. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Johannisburg anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Johannisburg, den 31. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Hempten, Allgzii n. 563547

Das Amtsgericht Kempten hat durch Beschluß vom 2. d. M. das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Allgäuer Nährmittelwerke A.⸗G. in Kempten mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse ein⸗ gestellt.

Kempten, den 3. August 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

NR iel. 53548

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Nikolaus Traulsen, Inhabers der Firma Medi⸗ zinaldrogerie Holtenau Nikolaus Traul⸗ sen in Holtenau, Kanalstraße 36, wird aufgehoben, da die Schlußverteilung stattgefunden hat. 22. N. 124/25 zu 14.

Kiel, den 31. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

HK iel. 53549

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Meiereibesitzers Christian Vosgerau in Friedrichs ruh bei Holtenau wird der Termin zur Gläubigerver⸗ sammlung auf den 4. September 1926, vormittags 10 Uhr, und der Prüfungs⸗ termin auf den 20. September 1926, vormittags 10 Uhr, verlegt. Die Ter⸗ mine finden vor dem hiesigen Amts⸗ gericht, Ringstraße 19, Zimmer A4, statt. 32. J. 166/25 25.

Kiel, den 2. August 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

Leipzig. 53550

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Otto Beher in Leipzig-Mockau, Stralsunder Straße 1, all. Inhabers eines Huf⸗—⸗ beschlag⸗ und Wagenbaugeschäfts, da⸗ selbst, wird gemäß § 201 K.⸗O. mangels Masse eingestellt.

Amtsgericht Leipzig, Abt. ILA,

den 4. August 1926.

Vörra ch. .

Konkursverfahren über das mögen des Kfm. Max Heidenreich, Höllstein. Nachdem der Zwangsver⸗ gleich rechtskräftig bestätigt ist, wird das Konkursverfahren gemäß § 190 K.⸗O. aufgehoben.

Lörrach, den 380. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Lörrach. H3551 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schreinermeisters Bernhard Bäuerle in Grenzach, alleiniger In⸗ haber der Firma Gebr. Bäuerle, Holz⸗ und Möbelhandlung in Grenzach, wurde nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Lörrach, den 31. Juli 196. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

535531 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Gold⸗ stein in Lyck wird aufgehoben, nachdem die Schlußverteilung vollzogen ist. Lyck, den 2. August 1926. Amtsgericht.

Ly Che.

Merseburg. 53554

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Mühlenpächters Artur Schu⸗ mann in Zöschen, Inhabers der Firma „Mühlenwerke Zöschen, Artur Schu⸗

werke G. m. b. S. in Neumünster hat die Gemeinschuldnerin gemäß sh * Konkursordnung die Einstellung des Verfahrens beantragt. iderspruchs⸗ frist eine Woche. Neumünster, den 30. Juli 1926. Das Amtsgericht.

VYVeustadt, Haardt. õ3 557]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhwarenhändlers Herr⸗ mann Lem in Neustadt a. d. Hdt. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung mit Gerichtsbeschluß vom Gestrigen auf⸗ gehoben.

Neustadt a. d. Hdt, 4. August 1926.

Amtsgerichtsschreiberei.

Pfarrkirchen. 53558 Das Amtsgericht Pfarrkirchen hat mit

Beschluß vom 3. August 1926 das Kon⸗ G

kursverfahren über das Vermögen des Rohproduktenhändlers Emeran Brand⸗ stetter in k als durch Schluß⸗ verteilung beendet aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Pfarrkirchen.

Ie ibnitæz. 535591 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Architekten Franz T iel in Graal ist infolge eines von dem Ge⸗ meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichs⸗ termin auf 14. August 1926, vorm. r Uhr, bestimmt, Der Vergleichsvor⸗ schlag und die Erklärung des Gläubiger⸗ ausschusses sind zur Einsicht der Be⸗ teiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt. Ribnitz, den 26. Juli 1926. Mecklenburgisches Amtsgericht.

Schweinfurt. 63560 Das Amtsgericht Schweinfurt hat das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Cresco Spie lwaren⸗ fabrik Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bremen durch Beschluß vom 3. August 1926 mangels einer die Kosten des Ver⸗ fahrens deckenden . eingestellt. Eine Festsetzung der Auslagen des Kon⸗ kursverwalters erübrigt sich, da die vorhandene Masse zur Begleichung der Masseschulden nicht im mindesten aus⸗ reicht. Gerichtsschreiberei

des Amtsgerichts Schweinfurt.

Spremberg, Lausitr;r. [53561] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schlesisches Textilwarenhaus 1 Dersch in Spremberg, N. L, Langestr. 18, it zur Prüfung der . angemeldeten Forderungen Termin auf den 28. August I926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amits= gericht in Spremberg, Lausitz, Zimmer Nr. 12, anberaumt.

Spremberg, L., den 28. Juli 1926.

Amtsgericht.

spremberꝑ, Lausitr. 53h62] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Paul Mattka & Söhne in Merkur ist zur ö der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 28. August 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Spremberg, Lausitz, Zimmer Nr. 128, anberaumt.

Spremberg, den 22. Juli 1926.

Amtsgericht.

Stuttgart. ; . 53563 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Friedrich Keppler, Bäcker⸗ meister in Degerloch, Charlottenstr. 20, ist nach Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und Vollzug der Schluß⸗ verteilung durch Gerichtsbeschluß vom 2. August 1926 gem. 8 163 K.⸗O. auf⸗ gehoben worden.

Amtsgericht Stuttgart J.

Weissenfels. Gos ob]] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schuhfabrik Lucke,

Kom.⸗Ges., n wird auf einen von der Gemeinschuldnerin gemachten Zwangsvergleichsvorschlag Vergleichs⸗ sermin auf den 25. August 1926, vor⸗ mittags 10½ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten? Gericht, Zimmer Nr. 30, anbe⸗ raumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Das Amtsgericht Weißenfels,

Abteilung 3.

mann“, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 22. Mai 1926 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 22. Mai 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Merseburg, den 2. August 19226. Das Amtsgericht. Münster, West t. hz hh] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma A. Gerhard Alt⸗ hoff zu Münster i. W. wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und zur Abstimmung über den Vergleichsvorschlag auf den 20. August 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 24, anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärungen des Gläubigerausschusses sind auf Zimmer

Wusterhausen, Dosse. 53565 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma C. Lüdecke, In⸗ haber Franz Tübbecke in Neustadt 4. Dosse, ist infolge eines von dem Ge⸗ meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Verg eichs⸗ termin auf den 21. August 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wusterhausen a. Dosse, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Vergleichs vor⸗ schlag und die Erklärung des Gläubiger⸗ ausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt · Wusterhausen a. Dosse, 31. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Berlin. 53577

Nr. 26 zur Einsichtnahme der Be⸗ teiligten niedergelegt, Münster, den 4. August 1926. Das Amtsgericht.

Veumünster. bsh] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Nordische Stahl—

Ueber den Schuhwarenhändler Johann Rudel in Berlin, Wrangelstr. 18, ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und Herr Kaufmann M. Krönert, Berlin, Schwedter Straße 243, als Aufsichts⸗ person bestellt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 21,

Leipzig. szõ⁊7ð]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Georg Paul Ley, alleinigen Inhabers der im Handelsregister eingetragenen n,. aul Ley Maschinenfabrik in Leipzig Kleinzschocher, Windorfer Str. 31, ist e. Abwendung des Konkurses am 3. August 1925, nachm. 7 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Schuldners ist der Diplombücher⸗ revisor Dr. Korn in Leipzig, Mark⸗ grafenstraße 10, beauftragt.

Amtsgericht Leipzig, Abt. Il Al,

den 3. August 1926.

Miünchen. 53579 Am 2. August 1926, nachm. 5 Uhr 55 Min., wurde über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Beiner, Inh. der Firma Beiner, Fahrrad⸗ und Nähmaschinengroßhandlung. München, oethestraße 8, Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Karl Rößle, Verbands⸗ sekretär, München, Ainmillerstr. 43 b. Amtsgericht München.

Münster, Westf. 3h80] Ueber die Firma Karl Herbermann und deren Inhaber Stephan Herber⸗ mann, Münster i. W. Alter Steinweg Nr. 35, wird die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson ist der kaufmann Paul Vennemann, hier, Krummestraße 23 (Tel. 1243) ernannt. Münster, den 4 August 1986, nach⸗ mittags 5 Uhr 30 Min. Das Amtsgericht.

Strehlen, Schles. 53581] Ueber das Vermögen der Firma Ernst Hübner, ,,. Inhaber Ernst Hübner und Sohn, in Strehlen, ist heute die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Aussichtsperson; Kaufmann J. Cohn in Breslau, Neue Schweid⸗ nitzer Straße 15. Strehlen i. Schles., d. 4. August 1926. Amtsgericht.

Werl, Bz. Arnshber. B62] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Beukmann K Hilchenbach G. m. b. H. zu Luigsmühle b. Westönnen, wird an= geordnek. Als Aufsichtsperson wird der Geschäftsführer des. Handwerksamts Dr, Fischer in Werl bestenlt. Werl, den 3. August 1926. Das Amtsgericht.

Altenburg, Thür. 53583 Die Geschäͤftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Müller & Krey in Altenbur wird infolge Fristablaufs gemäß § 6 Abs. 3 Ziff. 3 der Geschäftsaufsichtsver⸗ ordnung aufgehoben. Altenburg, am 4. August 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Bergen, Riügem. 53585 . Geschaftsaufsichts verfahren über das Vermögen des Bãckermeisters Farl Benedix in Bergen a. Rg. ist die Geschäftsauffscht nach Rechtskraft des den Vergleich vom 16. Juni. 196 bestäti⸗ genden Beschlusses rechtskräftig beendet. Die Gebühr für die Aufsichtsperson Her— mann Brekenfeld in Bergen wird auf a0 Reichsmark, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 123,20 RM fest⸗

„den 23. Juli 1926. Amtsgericht.

Bergen, Rixen. 53587 In dem Geschäftsaufsichts verfahren über das Vermögen der Maschinen⸗ u. Autos G. m. b. H. Karl Pipgras in Bergen a. Rg. ist nach Rechtskraft des den Vergleich vom 2. Juni 19268 be— stätigenden Beschlusses die Geschäfts— aufsicht rechtskräftig beendet. Die Ver—⸗ gütung für die Aufsichtsperson Hermann Brekenfeld in Bergen wird auf 313 RM, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 136 RM festgesetzt.

Bergen a. Rg., den 27. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Bergen, Ligen.

In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Brandt in Saßnitz a. Rg. ist nach Rechts⸗ kraft des den Vergleich vom 16. Juni 1936 bestätigenden Beschlusses die Ge— schäftsaufsicht rechtskräftig beendet. Die Vergütung für die Aufsichtsperson Her— mann Brekenfeld in Bergen wird auf 90 Reichsmark, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 44,90 RM fest— gesetzt.

Bergen a. Rg., den 3. August 1926. Das Amtsgericht. Bergen, KRiigen. 53588 In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Anna Gehrike in Binz a. Rg. ist nach Rechtskraft des den Ver⸗ gleich vom 2. Juni 1926 bestätigenden Be⸗ schlusses die Geschäftsaufsicht rechtskräftig beendet. Die Vergütung für die Auf⸗ sichtsserson Hermann Brekenfeld in Bergen wird auf 176 RM, die ihr zu er— stattenden baren Auslagen werden auf

82,35 RM festgesetzt. Bergen a. Rg., den 3. August 1926. Das Amtsgericht.

KRerlin. hH3584

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alwin Kuttner in Berlin, Lolhringer Str. 63, alleiniger Inhaber der Firmen a) A. u. B. Kuttner in Berlin, Lothringer Straße 81l, b) O. Lewin & Co. in Berlin, Schwedter Straße 36, ist, nach⸗

14. Juli 1926 g r gen. Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen eschluß vom 14. Juli 1926 bestätigt ist, beendet. Amtsgericht . Abt. 200. Nn. 98. 26, den 4. 8. 1926.

Erieg, Bz. Breslanm. 53589

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Kaufhauses Arthur Bach in. Brieg ist die Geschäftsaufsicht rechts- kräftig beendet, da der Zwangsvergleich. gemäß dem Vorschlage vom 15. 6. 1926 bestätigt, am 16. 7. 19265 rechtskräftig ge⸗ worden ist. 2 N. 12626.

Amtsgericht Brieg, 2. August 1926.

Brotterosdę. 53590

Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Firma Werkzeug; und Stahl⸗ warenfabrik Neidhardt & Co, Ges m. b. H. in Brotterode ist., nachdem der Ver⸗ gleich vom 15. Juli 1926 rechtskräftig bestätigt ist, beendigt.

Brotterode, den 351. Juli 1926.

Amtsgericht.

Crefel d. 535911

In der * e,, über das Vermögen der Firma irkes & ban Megen, Krawatkenfabrik, sowie deren persönlich haftenden Gesellschafter Hein= rich Girkes und Karl van egen in Frefeld, wird das Verfahren nach rechts- kräftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs aufgehoben.

Trefeld, den 27. Juli 1926.

Amtsgericht.

Crimmitschau. .

Die durch Beschluß vom 12. Apri 1925 über das Vermögen des Kaufmanns . Werner 3 in and Kürzel, in Trimmitschau, Händelstraße 1. e, . Inhabers der Firma Werner Kürzel, da⸗ selbst (Garnhandel), zur , n,, ded Konkurses angeordnete Geschäftsaufsicht ist aufgehoben worden, nachdem der im Ver- gleichstermin vom 12. Juli 1265 ange⸗ nommene Zwan ern, durch rechts kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be— stätigt worden ist. Amtsgericht Crimmitschau,

am 6. August 1926. Eisenach. õ3593 Die Geschäftsaufsicht üher das Ver⸗ mögen der 3 Johanna Ehrhardt, geb. Kibeik, in Eisenach, in Firma Eisenacher Kurzwaren⸗Engros. Baus Johanna Kibeik, ist nach Rechtskraft des Zwangsvergleichs vom 17. Juli 1926 beendigt. Eisenach, den 4. August 1925.

Thür. Amtsgericht. J.

Eisenach. . 53594 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der itwe Emmy Kopp geb. Matthäus,. Inhaberin eines Goldwagren; geschäfts in CGifenach, ist nach Rechtskraft des Jwangsvergleichs vom 17. Juli 1926 beendigt.

Eisenach, den 4. August 1926.

Thür. Amtsgericht. JI. Eisenach. 53595 Auf Antrag des Goldschmiedz Ernst Bitzer in Eisenach wird die Geschäfts⸗ aufsicht über sein Vermögen aufgehoben. Eisenach, den 4. August 1926.

Thür. Amtsgericht. JI.

Forchheim. (õ3596 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Landwirts u. Händlerseheleute Johann und Marig Barbara Brütting in Kircheh renbach Nr. Ha ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs beendigt.

Amtsgericht Forchheim.

Friedland. Bz. Breslau. 5337] In dem Verfahren, betreffend die Ge⸗ schaftsaufsicht über das Vermögen der Firma H. Pabel & Söh ne, Kommandit⸗ gesellschaft in Friedland, Bez. Breslau, wird dem Antrage des. Schuldners auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens gemäß S5 33, 41 der Geschäftsaufsichtsver⸗ ordnung stattgegeben und Vergleichstermin auf den 4. September 126, vorm. 10 Uhr, zur Feststellung des Stimmrechts bestriktener Forderungen und zur Ver⸗ handlung sowie Abstimmung über den Vergleich ẽvorschlag anberaumt. Friedland, 2 Breslau, den 4. August 1926. Amtsgericht. Gross Gerau. 53598 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Kaufhaus Wolf, Inhaber Richard Jungbluth in Rüssels Feim, und über das Vermögen des In— habers Richard Jungbluth daselbst, wird aufgehoben, da ein den Erfgrdernissen des 5 41 Abfatz 1 Gesch.⸗ A.- V. genügender Ankrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nicht binnen einem Monat ge stellt wurde und der Schuldner gemäß 5 66 GAV. die Aufhebung der Ge⸗ schäftsaufsicht beantragt hat. Groß Gerau, den 23. Juli 1926. Hessisches Amtsgericht. Jastro n. - 535991 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Lipinsti in Jastrow wird nach rechts— kräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 258. April 1926 aufgehoben. Jastrow, den 3. August 1926. Amtsgericht. Jihsta dt. bös bool Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Fabrikanten und In⸗ genieurs Hans Hugo Flader in Jöhstadt, alleinigen Inhabers der Fa. E. C. Fader in Jöhstadl (Herstellung von Spritzen,

en 31. 7. 1926.

dem der in dem Vergleichstermin vom

Monorspritzen und Motorpflügen) ist be⸗

worden ist,

endigl, nachdem der Beschluß vom 14. Juli 1926, durch welchen der im Ver⸗ gleichstermine vom 14. Juli 1926 ange- nommene . . eich bestätigt chtskraft erlangt hat. ugust 1926.

nm,, os6on]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der, offenen. Handel ggesellschaft unter der Firma L. Feldheim Nachfolger, Kurz-, Besatze und Modewaren zu Köln, Minoritenstr. Nr. 25 27 und Kolumba⸗

Amtsgericht Jöhstadt, am 2.

straße Nr. 12, ist infolge rechtskräftig be

stätigten e, n n , vom 15. Juli 1926 seit dem 30. Juli 1926 beendet. Köln, den 2. August 1926. Das Amtsgericht. Abteilung 78.

Königsee, Thür. 3602]

Die mit Beschluß vom 24. Februar 126 über das Vermögen der Firma Hilmar, Eberhardt, Mechgnische Schub. Schäftefabrik, in Königsee angeordnete Geschäftsaufsicht wird wieder aufgehoben, nachdem der. Bestätigungsbeschluß des Zwangsvergleichs vom 30. April 1926 rechtskräftig geworden ist.

Königsee, den 30. Juli 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

Lauf. . 3695] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des . Kammfahrikanten Karl Bauernfeind in Diepoltsdorf ist durch , Zwangsvergleich vom 1. Juli 19265 beendet. Lauf, den 4. August 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Lauf a. P.

Leobsehiü tæ. h3b0 4

In der . des Kauf- manns Eugen Silbermann in Leobschütz wird das Verfahren aufgehoben, da der den Zwangsvergleich vom 39. 9 1935 bestätigende i vom 30. Juni 1926 rechtskräftig geworden it. 2 N. 826. Amtsgerichk Leobschütz, den 2. August 1926.

Mühlhausen, Thür. (H3605

In der Geschäftsaufsicht über die Firma Koch & Vollmann in n, . Thr. ist Vergleichstermin guf den 15. August 1526, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ . Gericht, Zimmer Nr. 13, an⸗ heraumt.

Mühlhausen, Thr., den 3. August 1926.

Amtsgericht

München. 53606 Bas unter dem 3. 5. 1926 angeordnete Gesch. Aufs. Verf, über das Ver mogen berl Firma! Karl Fries Nachf. Inh, Karl Reder, feine ö München, Maximilianspfaäz 161, wird auf Antrag des Inhabers Karl Reder aufgehoben. Amtsgericht München.

Ngissę, h3b07 Die uber den Kaufmann Paul Kowo in Bielgu, Kr. Neisse, angeordnete Ge— schäftsaufsicht ist durch bestätigten Zwangs bergleich rechtskräftig beendet. 2 In 76866. Amtsgericht gige 29. Juli 1926.

Ohr drutrtt. ö 3608] Bie Geschäftsaufsicht über das Ver= mögen des Kaufmanns Friedrich Max 6. mann in Ohrdruf wird aufgehoben, nach⸗ dem im Termin vom 39. Juni 19265 ein Zwangsvergleich beschlossen und bestätigt worden ist. Ohrdruf, den 30. Juni 1926. Thüring. Amksgericht. 3. Schloppe. 536991 In dem Verfahren, betreffend Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Josef Louis Lewin in Schloppe, ist der ,,. nach Ablauf der Beschwer 27 rechtskräftig geworden. Das Verfahren ist damit gemäß 9 der Giger gen ff arg rr f beendigt. Schloppe, den 23. Juli 1925. Preußisches Amtsgericht.

Stendal, ö 53610

Die Gefchäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns. Markus, Rainer in Stendal, Brüderstraße Nr. 23, ist be; endigt, da der Beschluß vom 17. Maj 1926, durch den der Vergleich bestätigt worden ist, die Rechtskraft erlangt hat.

Stendal, den 31. Juli, 1926.

Das Amksgericht.

Stendal. = 536111

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Zigarrenhändlers Richard Weber (Inhaber der Firma Albert Traeder Nachf) in Stendal Vr testraßze Nr. 77, ist beendigt, da der Beschluß vom 16. Julj 1926, durch den der Vergleich bestätigt worden ist, die Rechtskraft erlangt hat.

Stendal, den 31. Juli 1926.

Das Amksgericht.

Treptow, Rega. 653612] Die Anordnung der Geschäftsaussicht über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Meschke in Treptow, Rega, wird, nach dem der in dem Vergleichstermin vom 2. Juli 1926 angenommene Zwangsber. vergleich durch ,, . Be in vom 2. Juli 1926 bestätigt ist, hierdure aufgehoben. Ereptow, Rega, den 20. Juli 1926. Amtsgericht.

Wetzlar., lõzbls]

In dem Geschäftsaufsichts verfahren zur Abwendung des Le u lf. über das Ver⸗ mögen., des Kaufmanns Maximilian Wiedling in Wetzlar ist der Zwangsver; leich rechtskräftig geworden und damit as Verfahren beendet. .

Wetzlar, den 2. August 1926.

Amtsgericht.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Denutsches Reich.

Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung über Ausz⸗ dehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufẽs⸗ krankheiten.

Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Zeitungsverbot. ;

Änzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 8 des Neichs⸗ gesetzblatts Teil IJ.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille bezw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

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Amtliches.

Deutsches Reich.

Bestimmungen ur Durchführung der Verordnungüber Auz⸗ ehnung der Unfallversicherung auf gewerb⸗ liche Berufskrankheiten vom 12. Mai 1926 (RGBl. L Seite 69).

Vom 3. August 1926.

Auf Grund des 5 12 der Verordnung vom 12. Mai 1925 wird zu ihrer Durchführung folgendes bestimmt;

1. a) Der Arzt, der einen ersicherten wegen einer gewerblichen Berufskrankheit behandelt, hat dem Versicherungsamt mit, det. Anzeige über die Erkrankung die Rechnung über die Gebühr 8 38 Abs. 3 der Verordnung) einzureichen. Das Versicherungsamt übersendet die Rech⸗ nung mit der Abschrift der Anzeige (8 8 Abs. 4 der Verordnung) dem Träger der Unfallversicherung, Lehnt dieser die Zahlung ab, so kann der Arzt binnen einem Monat nach Zustellung des ablehnenden Bescheides die Entscheidung des Dberversicherungsamts anrufen. Das Dberversicherungsamt entscheidet endgültig. ;

b) Das Versicherungsamt bucht die Kosten der Untersuchungen durch den geeigneten Arzt G 7 Abf. 3 der Verordnung) zu Lasten des erstattungspflichtigen Trägers der Unfallversicherung und stellt sie, falls nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, am Schluß eines jeden Kalendervierkelsahrès für die einzelnen Versicherungeträger zusammen. Das Versicherungsamt übersendet diese Zusammenstellung nebst den Kassenbelegen dem verpflichteten Träger der ,, ,, mit ber Aufforderung, die Kosten binnen einer bestimmten, Frist postgeld⸗ frei zu erstatten. Die Zufammenstellung gilt als Festsetzung der zu erstattenden Kosten. ö. .

Das Verficherungsamt kann die Kosten auch für den Einzelfall feststellen und einfordern. .

Gegen die Festsetzung ist, binnen einem Monat Beschwerde an

das Oberversicherungsamt zulässig. Die Beschwerde ist beim Ver⸗ sicherungsamt einzulegen. Das Versicherungsamt kann der Beschwerde abhelfen, wenn es sie für begründet erachtet. Anderenfalls legt es die Beschwerde mit einer gutachtlichen Aeußerung dem Oberversicherungsamt vor. Dieses entscheidet endgültig.

c) 5 1799 der Reichsversicherungsordnung gilt entsprechend; an Stelle des Reichsversicherungsamts entscheidet das Landesversiche⸗ rungsamt, wenn es in der Sache selbst zuständig ist. .

2. a) Die Versicherungsämter haben die Anzeigen des be⸗ handelnden Arztes über gewerbliche, Berufskrankheiten, soweit sie Versicherte der vom Reich oder von einem Lande verwalteten Betriebe betreffen, unverzüglich der vorgesetzten Dienstbehörde dieser Betriebe oder der von ihr bezeichneten Stelle zu übersenden.

b) Die vorgesetzte Dienstbehörde oder die von ihr bezeichnete Stelle übersendet eine Abschrift der Anzeige über die Erkrankung (58 7 und 8 der Verordnung) oder einen Auszug dargus dem ke— amteten Arzt nach näherer Bestimmung der obersten Verwaltungs⸗ behörde (5 9 der Verordnung). . ; .

) Biese Bestimmungen gelten für die Deutsche Reichsbahn entsprechend. .

Berlin, 3. August 1926.

Das Reichsversicherungsamt. Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Bassenge. Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und

Preußischen Staatsanzeiger .

Rr' 177 vom 27. 7 926 unter Prüfnummer 13 264,

Nr 176 vom 31. 7. 1926 unter Prüfnummer 13 347 und

Nr. 178 vom 3. 8. 1926 unter Prüfnummer 13 379 verbotene Bildstreifen: Die drei Mannegunn s.“, An⸗ tragsteller und Ursprungsfirma: Terra⸗Film A-⸗G., Berlin, ist auf Grund von 5 7 des Reichslichtspielgesetzes nunmehr durch Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin vom 5 August 1936 unter Prüfnummer 13393 mit 6 Akten, 1950 Meter Länge und 4,24 Meter Ausschnitten zur Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, wieder zu⸗ , worden.

Berlin, den 6. August 1926.

Der Leiter der Filmprüßfstelle Berlin. Mildner.

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Die unter der Bezeichnung „Rot Front“ von der Gau⸗ leitung des Roten Frontkämpferbundes Ostsachsen noch inner⸗ halb der Verbotsdauer der „Arbeiterstimme“ herausgegebene Druckschrift verantwortlich. Kurt Stein, Dresden, Druck Peuvag, Dresden stellt sich ihrem Inhalte nach als Ersatz⸗ blatt der mit Verfügung des Polizeipräsidiums Dresden BI S83 25 vom 23. Juli 1925 verbotenen Zeitung „Arbeiter⸗ stimme“ dar und wird deshalb durch das Verbot vom 23. Juli mit umfaßt.

Dresden, den 3. August 1926.

Polizeipräsidium Dresden, Abt. B. Dr. Pfotenhauer.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53

des Reichsgesetzblatts Teil (enthält

die Verordnung über Luftfahrzeugbau, vom 13. Juli 1926,

die Verordnung über führerlose Flugzeuge und über Flugzeuge mit den technischen Merkmalen neuzeitlicher Jagdflugjeuge, vom 13. Juli 1936, .

die Verordnung über Beschränkung der Flugausbildung, vom 13. Juli 1926, und

die Verordnung in der Luftfahrt, 13. Juli 1926.

Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 7. August 1926.

Gesetzsammlungsamt. Dr. Ka isenberg.

über Listenführung vom

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 16. Juli d. J. verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: Hermann Adam s Fuhrparkarbeiter, Düsseldorf, Franz Köhler, Gärtnereibesitzer, Pitzschendorf, Pauk Lehmann, Arbeiter, Königswalde, Paul Leschwmer, Ingenieur, Crefeld, Thilo von Seebach, Kapitänleutnant. Wilhelmshaven, Fritz Selter, Verwaltungsanwärter, Teindeln, Gustav Welcker, Lehrer, Essen,

Heinrich Zange, Torpedobootsmannsmaat vom Torpedoboot V. i. Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Wilhelm Burchardt, Postbote, Seebad Heringsdorf, Jenny Anna Lum me, geb. Heym Ehefrau, Suhl, Hubert Scheurer, Reisevertreter, Godesberg, Rudolf Volkmer, Kaufmann, Wohlau.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nachstehend wird der deutsche Text des am 5. August in Paris unterzeichneten vorläu figen Handels abkom-⸗ mens zwisch en Deutschland und Frankreich vorläufig veröffentlicht. Das Abkommen unterliegt noch der Genehmigung der beiderseitigen gesetzgebenden Körperschaften. Es soll in Deutschland auf Grund des Ermächtigungs⸗ gesetzes vom 10. Juli 1926 am 21. August vorläufig in Anwendung gesetzt werden.

Vorläufiges Handelsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich.

Der Deutsche Reichspräsident und der Präsident der Fran⸗ zösischen Republik, von dem Wunsche beseelt, die Handels⸗ beziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zwecke ein vorläufiges Handelsabkommen abzuschließen, und haben als ihre Bevo lmächtigten ernannt: Der Deutsche Reichspräsident:

den Deutschen Botschafter in Paris, Leopold von Hoesch, und den Ministerialdirektor im Reichswirtschaftsministerium, Dr. Hans Posse; . . Der Präsident der Französischen Republik: den Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Aristide Briand, und den Minister für Handel und Gewerbe, Maurice Bokanowski, die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel ver⸗ einbart haben. Artikel 1.

Die in der Liste A aufgeführten Boden- und Gewerbeerzeug⸗ nisse des J,, . Zollgebiets genießen bei ihrer Einfuhr in das deutsche Zollgebiet die in der Liste festgesetzten Zollsätze und

Vergünstigungen.

Artikel 2. Die in der Liste B aufgeführten Boden⸗ Und Gewer heerzeug— nisse deutschen Ursprungs nid deutscher Herkunft genießen bei ihrer Einfuhr in das französische Zollgebiet die in der Liste festgesetzten Vergünstigungen, sowohl hinsichtlich der Zollsätze als auch hin sichtlich ui. Fiche und Erhöhungskoeffizienten, die Frankreich anwendet oder in Zukunft anwenden könnte, Die in der genannten Liste aufgeführten Boden⸗ und Gewerbe⸗ erzeugnisse, die gemäß Absatz 1 den Minimaltarif erhalten oder die auf Grund der Bestimmungen des nachstehenden Artikel 3 später in seinen Genuß treten sollten, gemeßen dadurch die Meist⸗· begünstigung. . - n ne. Liste B aufgeführten prozentualen Abschläge auf den ÜUnterschied zwischen Generaltarif und Minimaltarif bleiben die gleichen, wie . immer Zollsätze, Zuschläge oder Koeffizienten, die Frankreich während der Bauer des gegenwärtigen Abkommens k könnte, erhöht oder erniedrigt werden sollten, soweit sie nicht auf Grund von Artikel 3 der Angleichung unterliegen.

Artikel 3.

Wenn Frankreich zu einer Erhöhung seiner . oder Koeffizienten schreiten sollte, so werden diese Erhöhungen bis zu einer Höhe von 30 vH der hei Unt eichmng dieses Abkommens gültigen n. auf diejenigen Erzeugnisse deutschen Ursprung? und deutscher Herkunft keine Anwendung finden, welche in die Liste B dieses Vertrags aufgenommen sind und Zwischenfätze zwischen dem General- und Minimaltarif genießen. ; .

Zu diesem Zwecke werden die Abschläge vom Generaltarif in der Weife erhöht, daß der Zollsatz, wie er fich am Tage der Unter⸗ zeichnung diefes Äbkommens in Franken errechnet, der gleiche bleibt, so lange wie die Erhöhungen der Zollsätze oder Koeffizienten nicht das vorerwähnte Verhältnis von 390 vo überschreiten, das als Aus⸗ gleich der seit dem 4. April 1926 eingetretenen Großhandel cpreig· fteigerung angesehen wird. Die sg errechneten Zollsätze und Koeffi zienten können jedoch auf keinen Fall unter die Sätze des erhöhten Minimaltarifs herabgesetzt werden. ;

Hinsichtlich der in die anliegende Liste C aufgenommenen Er⸗ zyeugnisse wird vereinbart, daß sie, da sie den Vorteil der vorstehend vorgesehenen Ausgleichung genießen, nur im Ausmaß der seit dem 3. Ulpril 1925 eingetretenen und um 0 vo verminderten Steige. rung des amtlichen Indexes der Großhandelspreise weitergehenden oder neuen Erhöhungen unterworfen werden dürfen.

Eine spätere Erhöhung kann jedoch erst eintreten, wenn eine

neue Preissteigerung von mindestens 20 vH festgestellt ist. Artikel 4.

Die Hohen Vertragschließenden Teile werden den sich aus den vorhergehenden Artikeln ergebenden Erleichterungen der Einfuhr in ihr Zollgebiet durch Verbote oder Beschränkungen kein Hindernis bereilen, ohne hierdurch jedoch Verbols— oder Beschränkungsmaßnahmen auszuschließen, die aus Gründen der Sicherheit des Staates und des Gebiels, des Schutze der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Ausübung der Staatsmonopole notwendig

werden sollten. Artikel 5.

Bezüglich der in den Listen A und B aufgeführten Erzeugnisse gewähren sich die Hohen Verkragschließenden Teile für die Ver⸗ brauchssteuern und inneren Abgaben jeder Art Inländerbehandlun und für die Zwischenlagerungsgebühren und Gebühren für die Zoll abfertigung der Waren Meistbegünstigung.

Artikel 6.

Hinsichtlich der Nationalisierung der von einem der Hohen Ver⸗ tragschließenden Teile in das Gebiet des anderen Teiles eingeführten Ware wird diefer, ausgehend von seiner eigenen Gesetzgebung, die Meistbegünstigung gewähren.

Artikel 7.

Bei ihrer Einfuhr sollen keinen anderen oder höheren Zöllen oder Abgaben, als wenn sie unmittelbar aus ihrem Ursprungslande eingeführt sind, unterworfen werden:

die deutschen Boden- und Gewerbeerzeugnisse, die im Durch⸗ gang durch ein oder mehrere dritte Länder nach Frankreich eingeführt werden, ebenso wie die Boden⸗ und Gewerbeerze niffe eines dritten Landes, die im Durchgang durch Deut nach Frankreich eingeführt werden, vorausgesetzt, daß diese Transporte unmittelbar und ohne Benutzung des Seeweges be wirkt werden;

die französischen Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse, die ir Durchgang durch ein oder mehrere dritte Länder nach Deuts land, ebenso die Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse dritter die im Durchgang durch Frankreich nach Deutschland eingeführ

werden. . Artikel 8

genießen auf dem Gebiete des anderen? für den Reiseverkehr, den Aufenthalt, die Ausübung von Handel, Gewerbe und i für die damit zusammenhängenden Rechte haben freien und ungehinderten Zutritt zu

Die Angehörigen jedes der Hohen Vertr Freiheit, bewegliche und unbewegliche z Teils zu besitzen und das Cigentum an kung, gesetzliche Erbfolge oder letzwillige V eine andere Weise zu erwerben und zwar aussetzungen, die durch die Gesetze des Güter befinden, für die Angehörigen irge gesehen sind. Sie können zu den gleichen gelten, hierüber verfügen.

Die Staatsangehoöͤrigen iedes sollen auf dem Gebiete des anderer lärischen Dienst sowohl in der Landarme Garde oder der Miliz und von allen person! leistungen befreit sein. Das gleiche Kilt für

leiftungen, die an Stelle von persönlichen Leiltungen auferlegt wer