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1500] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gertrud Brunner, geb. Fröhlich, in Köln, Weverstraße 118, Yrozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Friede und Dr. Rose in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Alois Brunner, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf Grund des § 1568 B. GB. mit dem Antrag auf Che⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der Zivilkammer 4 des Landgerichts in Han⸗ nover auf den 1. Oktober 1926, vor⸗ mittags 190 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hannover, den 31. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
5450hl] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Christine Uster, geb. Gakenholz. in Ricklingen, Ricklinger Straße 99, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Kleine in Hannover, klagt gegen den Arbeiter Albert Uster, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Han— nover, auf Grund des 8 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 27. September 1926, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuaelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 3. Augqust 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 54059) Oeffentliche Zustell ung.
In Sachen des minderjährigen Josef Lukawetz, vertreten durch die Rechts⸗ schutzabteilung der b. Landes ⸗Findel⸗ anstalt in Prag 11 u. Karlova, gegen den Krankenwärter Josef Franz Kunzmann in Liebschwitz a. Elster, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, wird der Ver⸗ klagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Montag, den 4. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, vor das Thürin⸗ gische Amtsgericht, Abteilung 2 für Rechtsstreite, in Gera, Amtsgerichts⸗ gebäude, Schloßstraße 22, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 45, geladen. Wenn der Ver⸗ klagte nicht erscheint und sich auch nicht durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten läßt, kann auf Antrag Versäumnisurteil gegen ihn erlassen werden.
Gera, den 4. August 1926.
Die Geschäftsstelle des Thüring. Amtsgerichts.
54510] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Wilhelm Decher in Lingelbach, vertreten durch seinen Vor— mund Johann Heinrich Geisel in Lingel⸗ bach, Prozeßbevollmächtigter: Kreisjugend⸗ amt Alsfeld, klagt gegen den Chauffeur Heinrich Lochhaas, früher in Neu Ulrichstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsrente, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger, zu Händen seines Vormundes, vom 1. Mai 1926 ab unter Fortfall aller bisherigen Festsetzungen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus am Ersten jedes Geburtsvierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich 60 Reichs⸗ mark, die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll— streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Homberg (Oberhessen) auf Mittwoch, den 26. Oktober 1926, vormittags 8 Uhr, geladen.
; Homberg (Oberhessen), den 26. Juli
926 Der Gerichtsschreiber 54h11] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anneliese Engel in Ibdstein, vertreten durch das Jugendamt in Langenschwalbach, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: — klagt gegen den Schneider Fritz Müller, zuletzt wohnhaft in Iwbstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als Vater der Klägerin in Anspruch genommen werde, weil er der Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt
abe, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin zu Händen des Jugendamts Langenschwalbach, von seiner Geburt ab — 29. 4. 1926 — eine Unter⸗ haltsrente von monatlich 35 66 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftigen am 29. jeden Monats im voraus zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll— streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Idstein, , Nr. 12, auf den 23. September
925, vormittags 9n½ Uhr, geladen.
Idstein, den 4. August 1926.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 540962] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Richard Hans Seidel, geb. am 3. 11. 1922, uneheliches Kind der ledigen Fabrikarbeiterin Marie Seidel in Petersdorf Nr. 267, vertreten durch den Kreisausschuß, Kreisjugendamt in Hirschberg i. Schles., als gesetzlichen Amtsvormund, Kläger, gegen den Glas⸗ schleifer Richard Wiesner, zuletzt Sandersleben, Anhalt, Eislebener Str. 8, bei Arbeiter Brunkau wohnhaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beth ufer wegen Unterhalts. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be—
des Amtsgerichts.
Amtsgerichts.
stember 1928, vormittags 10 Uhr, . das Amtsgericht Sandersleben ge⸗ aden.
Sandersleben, den 4. August 1926. Der Gerichtsschreiber des An wichen
54496] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Curt Bentzin 3 Curt Bentzin) in Görlitz, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Dalibor, Ber⸗ lin⸗SZüdende, Seestr. 4, klagt: 1. gegen Frau A. M. Gertrud Kuttner, geb. Stultiens, früher in Eindhoven, Holland, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2 deren Ehemann, Kaufmann Peter Kuttner, in Berlin W. 62, Kleiststr. 42, Pension Döring, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte zu 1 ihr aus übernommener Bürgschaft, welcher der Beklagte zu 2 zugestimmt hat, einen Restbetrag von 6b 3 RM schulde, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare und kostenpflichtige Verurteilung der Beklagten zu 1 a) zur Zahlung von 1300, — RM nebst 18 2, Zinsen von 2040,59 RM für die Zeit vom 16. 10. 1925 bis 6. 1. 1926, von 1890,50 RM seit dem 7. 1. 1926, und b) zur Zahlung von 760,90 RM am 1. 4. 1926, den Beklagten zu 2 zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut der Beklagten zu 1. Die Klägerin ladet die Beklagte zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 135. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 16—18, auf den 11. November 1926, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, iich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — Aktenz. 50. O. 71. 26.
Berlin, den 17. Juli 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J.
54497] Oeffentliche Zustellung.
Der Invalide Friedrich Worschun in Berlin-⸗Mariendorf, Königstraße 59, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Manasse in Berlin W. 8, Kronenstraße 3, klagt gegen den Bücher⸗ revisor Herbert Simon, früher in Berlin N. 4, Chausseestraße 15, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte ihm aus dem Vertrage vom 19. November 1925 noch den Betrag von 1685 RM schulde, mit dem Antrag, 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1685 RM nebst 9 95 Prozeßzinsen zu zahlen, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, 3. das Urteil, evtl. gegen ö für vorläufig bollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 30. Zivilkammer des Landgerichts JI in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 114— 13, auf den 29. No⸗ vember 1926, vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. .
Berlin, den 26. Juli 1926. Gerichtsschreiber des Landgerichts J.
564509) Oeffentliche Zustellung. Die Pommersche Bank für Landwirt— schaft und Gewerbe, Aktiengesellschaft, Stettin, gesetzlich vertreten durch ihre Borstandsmitglieder Schellong und, Karl Hoffmann⸗Lüth,9 ebenda, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Ernst Woll⸗ mann, Dr. jur. Paul Vahrenkamp, Berlin W. 9, Köthener Str. 38, klagt 7 den Kaufmann Hans Heinrich von Hol eufer, früher in Berlin, Unter den Linden Kö, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Beklagter an, rück— ständigen Gebühren und Auslagen für die Erwirkung eines Arrestbefehls und Pfän— dungsbeschlusses durch das Landgericht J in Berlin in 47 60 12626 472,75. d verschulde, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare, kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 472,75 6 nebst 12 * Zinsen Pp. a4. seit dem Tage der Klage— zustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Mitte, Ab- teilung 32, Neue Friedrichstraße 12115, auf den 15. Sktober 1926, vormittags 10 Uhr, Zimmer 158, II. Stock, ge⸗ laden. (32 6. 1460. 26.) Berlin, den 5. August 1926. Der Gerichtsschreiber Imtsgerichts Berlin-Mitte. 54499] Oeffentliche Zustellung.
Es klagt der Buchhalter Franz Ferden⸗ hert in Wetter (Ruhr), Bergstraße 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Heinemann in Hagen (Westf.), gegen den Betriebsleiter Julius Hippert, früher in Wetter (Ruhr), jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, 4. O. 47726, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 670 RM nebst 190 9. Zinsen seit dem 1. Januar 1925 zu zahlen und das Urteil notfalls gegen Sicherheits⸗ leistung oder Hinterlegung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ladet der Kläger den Beklagten vor den Einzel— richter der 4. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Hagen (Westf,) auf den 5. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 253, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. Die Sache ist vor— behaltlich der Entscheidung des Gerichts zur Feriensache erklärt.
Hagen (Westf.), den 21. Juli 1926.
Abt. 32.
klagte auf Dienstag, den 21. Sep⸗
[53136] Oeffentliche Zustellung. Der Rittergutsbesitzer Hans Bodo von Alvensleben in Neugattersleben, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtaanwalt Peters in Kalbe a. S., klagt gegen 1. Heinrich Friedrich Diesing, geboren am 30. 5. 1853, 2. Andreas Gottfried Gottlieb David Diesing, geb. 14. 1. 1855, 3. Marie Wilhelmine Dorothee Friedrike Diesing, geb. 31. 5. 1857, 4. Luise Elisabeth Elenore Diesing, geb. 26. 7. 1860, sämtlich unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage. 1. die Beklagten zu verurteilen, die Löschung der im Grundbuch von Neu⸗ gattersleben Band 3 Blatt 88 in Abtei⸗ lung III unter Nr. 3 eingetragenen 20 Taler gleich 60 A mütterlichen Erb⸗ gelder zu bewilligen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Termin zur Güteverhandlung ist vor dem Amtsgericht in Kalbe a. S. auf den 14. Oktober 1926, vormittags 9Suhr, bestimmt, zu dem die Beklagten zu 1—4 geladen werden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
54h? Oeffentliche Zustellung. Die Firma Emilie Lenard und Cie. in Sierck an der Mosel, Zweigniederlassung Köln, Rosenstraße 70, Klägerin, Prozeß bevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. iur. Jos. Holl J. in Köln, Auf dem Hunnen⸗ rücken 21, klagt gegen die Eheleute Nikolaus Georg Theis und Frau, Lenn—⸗ tine geb. Jessel, in Grevenmacher Luxemburg), Beklagte, unter der Be: hauptung, daß sie dem Beklagten im Juli 1924 zwei Waggon Heu geliefert habe und die Beklagten sich zur sofortigen Zahlung des Kauspreises verpflichtet hätten, je⸗ doch seit dem 1. August 124 in Verzug geraten seien mit dem Antrag auf kosten⸗ fällige und fals, gegen Sicherheitzsleistung vorläufig vollstreckbare Verurteilung der beklagten Ehefrau zur Zahlung von 1483.22 Reichsmark, i. B. eintausend⸗ vierhundertdreiundachtzig Reichsmark und 22 Pfennige, nebst 10 865 Zinsen seit dem 1. Auaust 1924, ferner auf Verurteilung des beklagten Ehemannes die Zwangs— vollstreckung in, das eingebrachte und seiner güterrechtlichen Verwaltung unter— liegende Vermögen seiner Ehefrau zu dulden. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Köln, Reichensperger— platz 1,, auf den 26. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 259 mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelgssenen. Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver— treten zu lassen. Köln, den 3. August 1926. Gerichtsschreiber des Landgerichts.
3. Verkäufe, Verhachtungen, Verdingungen 1c.
1476760) Bekanntmachung.
Das 186,2458 ha große Stifts⸗ gut Hohenebra, Kreis Sondershausen, soll am Freitag, den 27. August 1926, vorm. 11 Uhr, im Dienstgebäude der Klosterkammer zu Hannover, Eichstr. 2, auf 18 Jahre vom 1. Oktober 1926 ab öffentlich meistbietend ver⸗ pachtet werden.
Das Gut liegt im Kirchdorf Hohenebra. Der Gutshof ist vom Bahnhof Hohen— ebra der Bahnstrecke Nordhausen = Sonders⸗ hausen— Erfurt 2 km und von der Halte— stelle Hohenebra⸗Ort 4900 m entfernt und mit ihnen durch Pflasterwege verbunden. Zur Uebernahme des Gutes ist ein Ver— mögen von 100 000 M erforderlich. Der Vermögens⸗ und Befähigungsnachweis ist bis zum 16. August 1926 bei der Kloster⸗ kammer zu erbringen.
Die Klosterkammer.
Bekanntmachung. Domänenverpachtung. Die Domäne Leegen, Kreis Lyck, l,7 km von der nächsten Postanstalt Sentken und 40 km von der nächsten Bahnstation Birkenwalde entfernt, soll am Freitag, den 27. August 1926, vormittags 11 Uhr, hierselbst im kleinen Sitzungössaal des Regierungsgebäudes für die Zeit vom 1. Juli 1927 bis 30. Juni 1945 öffentlich meistbietend zur Neuver⸗ pachtung ausgeboten werden. Die Domäne hat einen Flächeninhalt von 377,?115 ha und einen Grundsteuer⸗ reinertiag von 992,38 Talern. Die Ausbietung erfolgt ohne die Ver⸗ pflichtung zum käuflichen Erwerbe des auf der Domäne vorhandenen lebenden und toten Inventars. Die . be⸗ trägt ein Zehntel der Jahrespacht, doch behält sich die Regierung ihre Erhöhung auf ein Drittel der Jahrespacht vor. Pachtbewerber haben ihre Befähigung als praktische Landwirte und den eigen- tümlichen Besitz eines frei verfügbaren Vermögens von 866 —- 100 000 RM bis zum 15. August d. J. der unterzeichneten Regierung, die über die Zulassung zum Bieten entscheidet, nachzuweisen. Besichtigung der Domäne ist nach vor⸗ heriger Anmeldung bei dem jetzigen Pächter, Herrn Oberamtmann Hilbrandt, jederzeit gestattet. Nähere Auskunft erteilt die unterzeichnete Regierung. Allenstein, den 15. Juli 1926.
Regierung, Abteilung für
(48090
4. Verlofung ac. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗
abteilung 2X.
ö 4530
Peiner Stadtanleihe von 1903. Im Anschluß an die 4. Verordnung
zur Durchführung der Ablösung der
Markanleihen der Gemeinden, Ge⸗
lich⸗rechtlichen Körperschaften vom 10. Juli 1926 (Preuß. Gesetzsammlung Nr. 28 Seite 200) fordern wir hiermit die Inhaber unserer 37 925 igen Peiner Stadtanleihe von 1903 auf, innerhalb der Ausschlußfrist, die vom 2. August bis zum 1. November 1926 läuft, ihren Anspruch auf den Umtausch der in der Inhaberschuldurkunde verbrieften Mark⸗ anleihe bei den in oben angegebener Verordnung vorgesehenen Vermittlungs⸗ stellen (öffentlich⸗rechtliche Kredit⸗ anstalten, Sparkassen, Banken usw.) an—⸗ anzumelden. Bei diesen Stellen ist auch der An— trag auf Gewährung von Auslosungs⸗ rechten anzubringen und hierbei der Altbesitz der Anleihestücke nachzuweisen. Es wird beabsichtigt, statt eigener Ablösungsanleihen und Auslosungs⸗ rechte auf Antrag des Gläubigers diesem entsprechende Stücke der vom Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband aus⸗ gegebenen Sammelablösungsanleihe lnebst Auslosungsrechte) zu gewähren. Peine, den 2. August 1926. Der Magistrat. 545531 Barabfindung der Inhaberanleihe der Stadtgemeinde Rehau vom Jahre 1921. ; 5 § 32 der Verordnung des Bayer. Gesamtministeriums vom g. Juli 1926 über die Durchführung der 8§ 40 bis 48 des Anleiheablösungsgesetzes (Staatsanz. Nr. 1657) bietet die Stadt⸗ gemeinde Rehau den Gläubigern der in der Inflationszeit — 1921 — auf⸗ genommenen 4 Bigen Papiermarkanleihe eine Barabfindung in Höhe von 5 83 des Goldwerts an. Der Abfindungsbetrag beläuft sich pro 1000 Papiermark auf 860 Reichspfennig. Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate, beginnend mit der Veröffentlichung dieses Angebots im Bayer. Staatsanzeiger und im Deutschen Reichsanzeiger. . Die Inhaber dieser Schuldverschrei⸗ bungen werden aufgefordert, unter genauer Angabe ihres Namens, Standes. und Wohnorts, gegebenenfalls auch des Bank⸗ kontos, die Mäntel nebst Zinsscheinbogen einschließlich Erneuerungsschein unter Bei⸗ gabe eines Nummernverzeichnisses bei der Stadtkämmerei Rehau einzureichen. Die Zusendung oder die unmittelbare Auszahlung des Gegenwerts erfolgt durch die Sladtkämmerei Rehau kostenlos. Rehau, den 5. August 1926. Stadtrat. J. V.: Strobel.
(54522 Barabfindung der Chemnitzer Inflationsanleihen, d. h. der Inhaberschuldverschrei⸗ bungen der Stadtgemeinde Chemnitz, die in der Zeit vom L. Januar 1919 bis zum Ende der Inflationszeit begeben worden sind. Die Stadtgemeinde Chemnitz löst die seit J. Janugr 1919 ausgegebenen Stadt—⸗ anleihen in bar ein. Es handelt sich um Teile der 1914er Anleihe und um die ,. 1920 er Anleihe, Unter Zugrunde⸗ Sung des vom Treuhänder genehmigten Durchschnittsgoldwertes dieser Anleihe⸗ bestände und unter Berücksichtigung der von anderen Greßstädten für die Bar— abfindung der Inflationsanleihen ge⸗ zahlten Prozentsätze vergüten wir den In— habern der nach dem 1. Januar 1919 aus gegebenen Stücke der 1914 er Anleihe für 100 Papiermark 1 Reichsmark und den Inhabern der Stücke der 1920 er Anleihe für 100 Papiermark 20 Reichspfennige. Soweit bei den oben erwähnten Teilen der 1914er Anleihe der Altbesitz nach⸗ ö werden kann, bleibt es den In— abern überlassen, die Altbesitzrechte zu beanspruchen oder von der Barablösung Gebrauch zu machen. Die Einlösungsfrist läuft bis Ende Nobember 19226. Die Inhaber der im Absatz 1 erwähnten Schuldverschreibungen können ohne Rücksicht auf die Höhe des Besitzes ihre Ansprüche unmittelbar bei der Stadthauptkasse Chemnitz geltend machen. Hierzu ist erforderlich gengue Angabe des Namens, Standes und Wohn— ortes des Einxeichenden, Bezeichnung der Anleihestücke (welche Anleihe, Abteilung und Nummer) sowie Beifügung der Stücke nebst Zinsleisten und Zinsscheinen. Nach Ablauf des 30. November 196 findet eine Bgrabfindung nicht mehr statt Mit der Annahme des Angebots auf Barabfindung erlöschen alle Ansprüche aus den abgelieferten Schuldurkunden. Wird innerhalb der oben angegebenen Frist Bar⸗ ablösung nicht gefordert so kann die Auf⸗ wertung der Inflationsanleihen, soweit Neubesitz in Frage kommt, nur nach den Bestimmungen des Anleiheablösun ꝗgs⸗ gesetzes (23 * vom Goldwert) gefordert werden. Nähere Bestimmungen der säch, sischen Regierung sind hierüber noch nicht ergangen. Chemnitz, den 7. August 1926.
meindeverbände und sonstigen öffent⸗
54532 Bekanntmachung ber die Barablösung der Inhaber⸗ anleihen der Stadt Remscheid von
1922 und 1923. Entsprechend der Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden. Gemeinde⸗ verbände und sonstigen öffentlich⸗recht⸗ lichen Körperschaften vom 10. Juli 1926 ist für die nachstehenden Inhaberpapier⸗ anleihen eine 127 ige Barablösung des der Stadt Remscheid zugeflossenen
Goldmarkbetrages beabsichtigt: t 5 23 ige Markanleihe von 1922 30 Mil⸗ lionen Mark,
1923
10 35 ige Markanleihe 200 Millionen Mark,
Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate vom Tage dieser Bekanntmachung ab. Einlösungsstelle ist die Stadthauptkasse in Remscheid.
Remscheid, den J. August 1926.
Der Oberbürgermeister: ö
von
54521]
Amtliche Bekanntmachung des
Stadtrates Berneck i. Fichtelgeb.
Barabfindung der 4 25 Inhaber⸗ anleihe der Stadtgemeinde Berneck im Fichtelgebirge vom Jahre 1920. (10. VII. 19269, 14. VI. 1921 und
26. XI. 1921.)
Gemäß § 32 der Verordnung des Bayer. Gesamtministeriums vom 9. Juli 1926 über die Durchführung der 88 40 bis 46 des Anleiheablösungsgesetzes — Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 157 vom 12. 7. 1926 — bietet die Stadt⸗ gemeinde Berneck i. Fichtelgebirge den Gläubigern der unterm 10. VII. 1920, 14. VI. 1991 und 28. RI. 1931 aus⸗ gegebenen Inhaberschuldverschreibungs— anleihe eine Barabfindung, und zwar in Höhe von 5 33 des Goldwertes, der der Stadtgemeinde Berneck zugeflossen ist, an. Die Barabfindungsbeträge belaufen sich wie folgt: für Buchstabe A Nr. 1 mit 24, Buch⸗
stabe B Nr. 1 mit 36, Buchstabe C
Nr. 1 mit A, 23 mit 34, 36 mit 61,
63 mit 87, 89 mit 95, 97 mit 126,
Buchstabe D Nr. 1 mit 50 pro
PM 500, — — RM 2,78, für Buchstabe A Nr. 25 mit 100,
Buchstabe B Nr. 37 mit 80, Buch⸗
stabe C Nr. 127 mit 160 pro PM
500, — RM 1,65, für Buchstabe A Nr. 101 mit 140,
Buchstabe B Nr. 81 mit 170, Buch⸗
stabe C Nr. 161 mit 189 pro PM
5090, — RM — 48.
Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate mit der Veröffentlichung dieses An— gebots im Bagger. Staatsanzeiger und im Deutschen Reichsanzeiger. . Die Inhaber dieser Schuldverschrei⸗ bungen werden aufgefordert, unter ge⸗ nauer Angabe ihres Namens, Standes, Wohnortes, gegebenenfalls auch des Bankkontos, die Mäntel nebst Zins⸗ scheinbogen einschließlich Erneuerungs⸗ schein unter Beigabe eines Nummern⸗ derzeichnisses bei dem Bankgeschäft Karl Schmidt in Berneck im Fichtelgebirge einzureichen.
Die Zusendung oder die unmittelbare Auszahlung des Gegenwertes erfolgt durch das Bankgeschäft Karl Schmidt in Berneck im Fichtelgebirge.
Berneck im Fichtelgebirge, am 7. August 1926.
Stadtrat Berueck.
54520
Barabfindung der Inhaber ⸗An⸗ leihen der Stadtgemeinde Bayreuth aus den Jahren 1922 und 1923. Gemäß 5 32 der VO. des Bayer. Gesamtministeriums vom 9. J. 1926 über die Durchführung der s§ 40 bis 46 des Anleiheablösungsgesetzes bietet die Stadt Bayreuth den Gläubigern der Papiermarkanleihen aus den Jahren 1922 und 1923 eine Barabfindung in Höhe von 12 vH des durchschnittlichen Goldwertes der Schuldverschreibungen an und bezahlt demgemäß:
für 1000 KA Nennwert der 63 igen
Anl. v. J. 1922 — 8 Reichspfg., für 1000 K Nennwert der 10 5 igen
Anl. v. J. 19233 — 2 Reichspfg. Die Einlösungsfrist läuft drei Mo⸗— nate, beginnend mit der Veröffent- lichung dieses Angebots im Bayer. Staatsanzeiger und Deutschen Reichs⸗
anzeiger. Die Inhaber dieser Schuldver— . werden aufgefordert, die äntel nebst Zinsscheinbogen und Er— neuerungsscheinen bei der Stadthaupt⸗ kasse Bayreuth unter Beigabe eines Nummernverzeichnisses einzureichen. Die Zusendung oder die unmittelbare Auszahlung des Gegenwertes erfolgt dur die Stadthauptkasse Bayreuth kostenlos. Bayreuth, den 6. August 1926. Stadtrat: Preu.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil. J. V.: Oberrentmeister Meyer Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J V.: Meyer in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite
Das Landgericht. Ferienzivilkammer.
Domänen und Forsten.
Der Nat der Stadt Chemnitz.
gentral⸗Handelsregister · Beilage
Nr. 184.
Erste Beitage
zum Denutfchen Reichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 10. August
1926
— 78 —
1. UNntersuchun 2. Aufgebote,
J. Verkãufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.
4. Verl 2c. von Wertpapieren. b. — . esellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften h Kolonialgesellschaften.
e Befristete Anzeigen miüsffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschãjtsstelle eingegangen sein. Ml
und Deut
,, , nene, genehm n dern,.
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile ¶ Petit)
1,05 Reichsmark.
9. Bankauswei 10. Verschiedene
6. Erwerbs. und Wirtschast enossenschaften. 7 Niederlassung ꝛc. von Nechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und . 2c. Versicherung. *
Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
—
5 Perlosung at.
. arablösung . ber Inflationsauleihe der Sta dt giel vom 2. Janugr 1923. Die im Jahre
wird mit 121 * des Durchschnitts⸗ Goldwerts bar abgelöst. Mindestaus⸗ zahlungsbetrag 1 Reichsmark.
Nach der Goldwertberechnung, aner⸗ kannt von dem öffentlichen Treuhänder für den Regierungsbezirk Schleswig, ergibt sich für die vorbezeichnete In⸗ haberanleihe ein Vergütungssatz von je S0 53 für 5000 Papiermark Nennwert.
Die Einlösung erfolgt unmittelbar bei der Stadthauptkasse Kiel, Rathaus, innerhalb 3 Monaten von dieser Be⸗ tanntmachung an gerechnet.
Kiel, den 6. August 1926.
Der Magiftrat.
54534 Bekanntmachung ö Angebot der Barablösnng von Markanleihen der Stadtgemeinde
Wiesbaden.
Auf Grund des 5 32 der Verordnung des Preußischen Stagtsministeriums vom 15. uli 1926 (Gesetzsamml. S 200 wird folgendes bekanntgemacht: .
§ 1. Die Stadt Wiesbaden bietet den Gläubigern ihrer 4 3 igen Anleihe von 10 Buchst. J I. Ausgabe und der 7 12 3 igen Namensschüldscheinanleihe von 1572, die als Neubesitzanleihen vor- erst nicht umgetauscht werden, an Stelle des Umtausches in Ablösungsanleihe Bar—⸗ ablösung an. .
§z 2. Die Höhe der Barablösung be⸗
tra 5 sr die 435 ige Anleihe von 1920 Buch⸗ stabe J JI. Ausgabe 5 vy, für die — 120 1ge Namensschuldschein anleihe von 18722 12P5 öh. des Goldmarkbetrags, der der Stadt Wies. baden aus der Begebung dieser Anleihen zugeflossen ist.
Die Barablöfung erfolgt zu den vor⸗ stehenden Sätzen ohne Rücksicht auf die Größe des Besitzes, insbesondere glse auch an solche Inhaber, deren Besitz 500 Gold⸗ mark nicht erreicht. .
Zinsen werden nicht vergütet.
3 3. Die Berechnung des Goldmark. befrags für die 473 ige Anleihe von 1920 ist gemäß 5 31 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Äblösung öffentlicher Anleihen durch den Magistrat erfolgt und hat die Genehmigung der Aufsichtsbehörde er—⸗ halten. .
Der Goldwert der 43, igen Anleihe von 1920 Buchstabe J J. Ausgabe beträgt 4786275 des Nennwertes; 500 PM werden demnach bei einer 5 * igen , ,. gemäß ? mit RM 125, das sind 02530 des Nennwertes, eingelöst .
Der Goldwert der Namensschuldschein⸗ anleihe ist für jeden Schuldschein be⸗ sonders berechnet und gleich dem Goldwert bes Geldbetrages, der der Stadt aus der Begründung der Schuldverpflichtung zu— geflossen ist. .
8 4. Die Anträge auf Barablöfung sind innerhalb einer n,, vom 10. August bis einschließlich 9. November 1926 unter Vorlegung der Schuldurkunden bei der Stadthauptkasse Wiesbaden zu stellen. Den Stücken der Anleihen J I. Ausgabe sind die Zinsbogen und Er— neuerungsscheine beizufügen.
Berechtigt zum Empfang der Bar⸗ ablöfung für die Namensschuldscheine ist nur derjenige, auf dessen Namen der Schuldschein ausgestellt ist oder auf den er gemäß Ziffer 5 der Bestimmungen vom
11. Bejember 1977 ordnungsgemäß über⸗
tragen wurde. t ĩ . Die Barablösung erfolgt sofort an den
54731
über die Barablösung der Juhaber⸗
von Wertpapieren..) Kö
1923 ausgegebene 1 9 „ige Inhaberanleihe der Stadt Kiel Ablösung der Markanleihen der Ge—⸗ meinden, sonstigen schaften vom Gesetz Sammlung Nr. 28 vom 13. Juli 1926) M Brandenburgischen Kommunal⸗ Anleihe von 1829 und der Siz * Brandenburgischen leihe von 1923 die Abfindung ihrer Rechte aus dem Anleiheablösungsgesetz durch Barabfindung wie f geboten:
Bekanntmachung
19 2. Aommunal⸗An⸗
1820 und der
Kommunal⸗An⸗ leihe von 1823.
Auf Grund des §8 32 der Preuß.
V. Verordnung zur Durchführung der
der Gemeindeverbände und öffentlich⸗ rechtlichen Körper⸗ 10. Juli 1926 (Preuß. Gläubigern der
wird den
Kommunal⸗An⸗
folgt an⸗
1. A 33 Brandenburgische Kom⸗ munal⸗Anleihe von 1926.
a) Die nachbezeichneten, bis zum 30. Juni 1922 ausgegebenen In⸗ haberschuldverschreibungen werden, soweit es sich um Neubesitz handelt, mit 5 , und soweit es sich etwa ausnahmsweise um Altbesitz handelt, mit 1215 35 des durchschnittlichen Goldwerts GBapiermark 8, 7156, — Nennwert — Goldmark 500, — ab⸗ gelöst. Demgemäß werden unter Abrundung der sich ergebenden Ab⸗ lösungsbeträge auf volle 10 Reichs⸗ pfennige nach oben für je Papier⸗ mark 500, — Nennbetrag, .
soweit es sich um Neubesitz
handelt RM 1,50 soweit es sich etwa ausnahmsweise um Altbesitz handelt RM 3,70 ezahlt. ; In Frage kommen folgende Stücke:
Buchft. A: Nr. 101 — 185, 501 bis 1009,
Buchst. B: Nr. 2001 - 3000,
Buchst. G: Nr.
1501 - 1717, 1501-2374,
Brandenburgischen Kommunal⸗AUnleihe von 1923 zu verbinden.
ablösung wollen, haben ihren Anspruch auf Um⸗ Sinn z tausch in währung von Auslosungsrechten inner⸗ halb der Ausschlußfrist vom 2. 1926 bis 1. November 1926 auf den vor⸗ geschriebenen Vordrucken bei den Ver⸗ mittlungsstellen anzumelden.
Anleihealtbesitzer, die von der Bar⸗ keinen Gebrauch machen
Ablösungsanleihe und Ge⸗
August
spruch auf Umtausch und Gewährung bon Auslosungsrechten besteht nur, so⸗ weit Anleiheablösungsschuld im Nenn⸗ betrage vom RM 12,50 oder einem Vielfachen davon zu gewähren ist, mit⸗ hin also nur bei einem Altbesitz von mindestens Goldmark 500, — oder einem Vielfachen davon (C 30 des g. gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen). Berlin, den 9. August 1926. Verband brandenburgischer Kom⸗ munalverbände für das kommunale Spar-, Bank⸗ und Kafsfenwesen (Brandenburgischer Sparkassen⸗ und
Giroverband).
Der Verbandsvorsteher: Machowiez.
54527 Bekanntmachung.
Der Kreisausschuß hat beschlossen, den Rest der 3 Rigen Kreisanleihe von 1887 in bar abzulösen. Es wird eine Barabfindung von 1215 vH ange— boten. Auch diejenigen Altbesitzer, die Anleihestücke im Bekrage von weniger als 560 S6 besitzen, werden in gleicher Weise abgefunden. Anträge sind bei der Kreisberbandskasse, Heinrichswalde, Ostpr., zu stellen.
Heinrichswalde, den 6. August 1926. Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Niederung.
54525 ; Abltösung der Markanleihen der Stadt Essen.
2501-5000,
Buchst. D: Nr. bis 4423,
Buchst. E: Nr. 201 - 832, 1401 bis 2000,
b) die nachbezeichneten, vom 1. Juli 1922 bis Ende September 1923 ausgegebenen Inhaberschuld⸗ verschreibungen werden mit 1263 des durchschnittlichen Goldwerts (Papiermark 4 289 991, — Nenn⸗ wert — Goldmark 500, — abgelöst. Demgemäß werden unter Abrun⸗ dung der sich ergebenden Ablösungs⸗ beträge auf volle 10 Reichspfennige nach oben für je Papiermark 10 600, — Nennbetrag Reichsmark 0, 20 gezahlt. —ĩ Jö In Frage kommen folgende Stücke:
Buchst. A: Nr. 1— 100, 185 bis 500.
Buchst. B: Nr. 1—1500, bis 2000, 3001 — 6000,
Buchst. G: Nr. 1— 1500, 2375 bis 25600, 3001— 10 000,
Buchsft. D Nr. 4412 — 4418, 1434356 009, =
Buchft. E: Nr. 1—187, 833 bis 1400, 2001-2089. 2501 - 3600.
2. S1 7 Brandenburgische Kommunal⸗Anleihe von 192.
Sämtliche Stücke der 8 3 Brandenburgischen Kommunal⸗An⸗ leihe von 1923 werden mit 125 *. des durchschnittlichen Goldwerts (Papiermark 6 386 692. — Nenn⸗ wert = Goldmark 500, — abgelöst. Demgemäß werden unter Abrun⸗ dung der sich ergebenden Ablösungs⸗ beträge nach oben für je Papier⸗ mark 10 000, — Nennbetrag Reichs⸗
mark O0, 10 gezahlt. . Die Barablöfung erfolgt in der Zeit
1—4411, 4419
1718
Ein lieferer der Schuldurkunde.
85. Inhaber von Schuldurkunden der Anleihen von 1920 Buchstabe J I. Aus—⸗ . die ihre Stücke auf. Grund des imtaufches gegen den gleichen Betrag älterer Anleihen der Stadt. Wiesbaden er⸗ halten haben und für die abgegebenen Stücke den Altbesitz nachweisen können, haben, soweit sie nicht von der Bar— ablöfüng Gebrauch machen wollen, ihren Anspruch auf ÜUmtausch in Ablösungs⸗ anseihen und Gewährung von Auslosungs. rechten geltend zu machen. Ein Anspruch auf Ümkausch und Gewährung. vgn Aus⸗ losungsrechten bestehk nur, soweit Anleihe⸗
ablösungsschuld im Nennbetrag von Reichs⸗
mark 1350 oder einem Vielfachen davon zu grahren ist, mithin also nur bei einem Altbesitz von wenigstens 060 GM.
Die Geltendmachung vorstehender An⸗ sprüche für einen Teil des auf diese Weise nachgewiesenen Altbesitzes schließt die Var⸗ ablöfung für den übrigen Teil des Alt— bestes desselben Gläubigers aus.
Wiesbaden, den 6. August 1926.
Der Magistrat.
vom 16. August 1925 bis 45. November Brandenburgischen Giro⸗ zentrale — Brandenburgischen Kom⸗ munalbank — Berlin SW. 68, Alte Jakobstraße 130/132, zu den vor⸗ genannten Sätzen, und zwar ohne Rücksicht auf die Größe des Besitzes, insbesondere also auch an solche In⸗ haber, deren Besitz Goldmark 500, — nicht erreicht. Zinsen werden nicht ver⸗ gütet. Anträge auf Barabfindung sind innerhalb der vorerwähnten Ausschluß⸗ frist unter Beifügung der Inhaber⸗ schuldverschreibungen nebst , schriftlich bei der Brandenburgischen Girozentrale — Brandenburgischen , *. 68, 323 akobstraße⸗ zu stellen. Ab⸗ ee, n g. unter RM 0,59 werden nur in bar an der Kasse der Branden⸗ burgischen Girozentrale — Branden⸗ burgischen Kommunalbank — gezahlt; es sst jedoch statthaft, Anleihestücke der 1x, 8 Brandenburgischen Kommunal Anleihe von 1929 und der 8 2
1826 bei dei
Gemäß X2 Abs. 2 der zweiten Verord⸗ nung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 343) gebe ich hierdurch bekannt, daß Ansprüche auf Umtansch von Mharkanleihen alten Besitzes der Stadtgemeinde Essen in Ablösungsanleihe auf Grund des Ge— setzes über die Ablösung öffentlicher An⸗ lelhen vom 15. Juli 1925 (R. G. W. ] S. 137) und der preußischen vierten Ver⸗ ordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihen der Gemeinden usw. vom 190. Juli 1926 (G.- S. S. 290 durch Unmeldung auf gesetzlich vorgeschriehenen Vordrucken innerhalb einer Ausschlußfrist vom 2. August bis einschl. 1. No⸗ vember 1926 bei den Vermittlungs stellen geltend zu machen sind. Die vor— geschriebenen Vordrucke sind bei den Ver⸗ mittlungsstellen zu haben.
Ueber die Frist der Anmeldung der nach dem J. Juli 1920 erworbenen Schuldver—⸗ schreibungen (Neubesitz) ergeht noch be— sondere Bekanntmachung. .
Vermittlungsstellen sind nach 85 Abs. der Verordnung vom 10. Juli 1926 im Deutfchen Reiche die öffentlich-rechtlichen Kreditknstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders zur Ver⸗ mittlung zugelassenen Sparkassen. die in das Handelsregister eingetragenen Kauf— leute, die Bankiergeschäfte betreiben, die den Revisionsverbänden des Deutschen Ge⸗ nossenschaftsverbandes angehörenden Kredit genossenschaften, die JZentralkassen des Jeichsberbandes der Deutschen landwirt⸗ schaftlichen Genossenschaften, die Raiff⸗ eifenbank A. G. Berlin und ihre Zweigstellen oder Hauptgeschäftsstellen. Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten ausländischen Bankanstalten.
e , auf Ablösung von Schuld⸗
scheindarlehen sind unter Be Schuldurkunden usw, unmittel
Unterzeichneten zu richten, Ueber die 3 . Umtausch ent⸗ scheidet — vorbehaltlich des in der, Ver- ordnung vom 10. Juli 1926 bezeichneten Rechtsweges — der Oberbürgermeister der Stadt fs. Die Behandlung der An— träge ist ebenfalls durch die Verordnung vom 10. Juli 192 geregelt,. Es werden gewährt je ein Stück der Abl u fei! im Nennbetrage von Rö 1259 nebst den zugehörigen Aus⸗ sofungsrechten gegen Einreichung von nom. 56) MM der IX. — XIV. Ausgabe, nom. 1000 ½ der XV. Ausgabe, nom. 8333 M der XVI. Ausgabe, soweit nicht bei letzterer von dem am 5 Auguft 19265 bekanntgegebenen Angebot der Barabfindung Gebrauch gemacht wird.
Essen, 7. August 1926. Der Oberbürgermeister.
figunm der ar an den
54536
Werke in Mechernich, Kreis Schleiden, hat die Spruchstelle mit dem Antrag an⸗ gerufen, ihr die Barablösung ihrer 5 8
einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten und den Ablösungsbetrag zu bestimmen.
Ein An⸗ Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht.
f 439 e Kö Ablösung der 9 igen Anleihe de
gesetzes über die Ablösung öffentlicher An⸗ leihen vom 15. Juli 1935 (R. G.⸗Bl. 1 S. 137) der zweiten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 2. 1925 (R. G.-⸗Bl. J S. 343) und der vierten Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihen der Ge⸗
Bekanntmachung.
Die Gewerkschaft Mechernicher
lnleihe von 1920 unter Einhaltung
Köln, den 6. August 1926.
Stadt Schiel m von 1923. Auf Grund der Ss 30 ff. des Reichs⸗
2. Juli
meinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften vom 19. Juli 1926 (Preuß. Ges. Samml. Seite 155) wird folgendes bekanntgegeben: 1. Die Ablösung der 9 zinsigen Anleihe der Stadt Schwelm vom Jahre 1923 er⸗ folgt anstatt durch Umtansch und Aus—⸗ lofung durch Barablösung. Die Höhe der Barablösung beträgt 1275 vom Hun⸗ dert des Goldmarkbetrags, der der Stadt Schwelm aus der Begebung dieser An⸗ leihe zugeflossen ist. Den Goldmarkbetrag der Anleihe h der Herr Treuhänder für den Regierungsbezirk Arnsherg zu Arnsberg fuͤr je 19 00 Papiermark Nennwert der Anleihe auf 2, 56 Goldmark festgesetzt. Die sich danach für die kleinsten Abschnitte ergebenden Barablösungsbeträge werden auf volle 5 3 nach oben abgerundet. 2. Die Bgrablösung erfolgt zu den vor⸗ enannten Sätzen ohne Rücksicht auf die Größe des Besitzes. .
3. Zinsen werden nicht vergütet. 4. Finlöfungsstellen sind die Stadtkasse
51529] Bekanntmachung. ö Der Kreiskommunalverband Lötzen löst seine restlichen Schuldverschreibungen auf den Inhaber vom Jahre 1884 an⸗ statt durch Umtausch im Wege der Bar⸗ abfindung mit 125 vH des ihm aus der Anleihe zugeflossenen Goldmarkbetrags ein. Die Einlösung erfolgt vom 20. August bis n ließ 30. No⸗ vember 1925 bei der Kreiskommunal⸗ kasse in Lötzen. Tie Zahlung des Be⸗ trags erfolgt im Falle der Zusendung der Anleihestücke durch die Post alsbald nach Eingang auf gleichem Wege. Lötzen, den 5. August 1926.
Der Kreisausschus.
51524 Bekanntmachung. Betreff: Ablösung der Markt⸗ anleihe 1913. ;
1. Ansprüche auf den Umtausch der in Inhaberschuldverschreibungen ver⸗ brieften Markanleihen alten Besitzes der Marktgemeinde Ebersberg in Ab⸗ lösungsanleihen und auf Gewährung von Auslosungsrechten sind ausschließ⸗ lich durch Anmeldung in der Zeit vom 2. August mit 2. November 1926 mittels vorgeschriebenen Form⸗ blatts bei einer Vermittlungsstelle geltend zu machen. Vermittlungs stellen sind die öffentlich rechtlichen Kredit⸗ anstalten, öffentlichen Sparkassen, , eingetragenen Banken, Kreditgenossenschaften usw. Eine un⸗ mittelbare Anmeldung beim Markt⸗ gemeinderat Ebersberg ist gesetzlich un⸗ zulässig. !. .
2. Die Vermittlungsstellen wollen die eingereichten Anträge auf Gewährung von Ablösungsanleihen und. Aus- sofungsrechten an die Bezirkssparkasse Ebersberg als Annahmestelle weiter leiten.
3. Gemäß Gemeindexratsbeschlusses vom 6. d. M. bietet die Marktgemeinde
zu Schwelm und die Städtische Sparkasse zu Schwelm. 3. 5. Die Anträge auf Barablösung sind innerhalb einer Ausschlußfrist vom
vember 1926 unter Vorlegung d Eruenerungsscheinen hei, den Ein, lösungsstellen zu stellen. S 52 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die Ablösung
Anwendung.
den Einlieferer der Schuldverschreibung. Schwelm, den 7. August 1926. Der Magistrat. Dr. Puller.
12. August bis einschließlich 11. No⸗ der
Schuldverschreibungen mit Zinsbogen und
4 Anleihen findet entsprechende
5. Die Barablösung erfolgt sofort an
Ebersberg den Gläubigern von Markt- anleihen eine Barabfindung in der Söhe von fünfzehn vom Hundert der Papier markbeträge an. Die Einlösungs: frist beginnt sofort und endigt mit 31. Dezember 1926. Einlösungs⸗— stelle ist die Marktkämmerei Ebersberg, bei der die Schuldurkunden mit dem Nachweis des Altbesitzes einzureichen sind (5 32 VO. über Ablösung von Markanleihen der Gemeinden und Ge— meindeverbände.) Ebersberg, am 7. August 1926. Gemeinderat des Marktes Ebersberg. Müller. Schub.
loaoss ĩ U
die Markanleihen des Elektrizitätsvoerban
Gesamtministeriums vom 7. Juli 1926 gewährt die untenstehenden Barablösung 25h oo entsprechen.
Bekanntmachung
ber
Barablöfung der Anleihen von 1921 und 1922 des Elektrizitäisverbandes — Zweckverband — Gröbg. Da die Beftimmungen des Anleiheablösungsgesetzes vom 16. Juli 1925 auf
des Gröba Anwendung finden, beabsichtigt
der genannte Zweckberband auf Grund des § 29 der Verordnung deg Sächsischen
seine Markanleihen in bar abzulösen und aͤbeträge, die einer Aufwertung von rund
—— 8
Begrũnd. Tag der Schuld⸗ verpflichtung
Art der Schuldverschreibungen
K 2E c Auf. Bar GM. Wert wertung des ablöf ung. für l000 PM GM. Betrags betrag RM
17. 3. 1921 31. 12. 1921 31. 12. 1921
Ho / g Anleihe v. Jan. 1921 50/0 v. 20. Nov. I921 5H oso , v. 16. Febr. 1922
verpflichtungen nicht gefordert werden kan Die Schuld verschreibungen werden
b. Dresden, Körnerweg 5.
Bram sch
70, 9o 77 25 56 ö, 38 55 ar.
Im Hinblick darauf, daß, wenn nach 3 44 des Anleiheablösungsgesetzes vom 16. Jul 1935 die Tilgung von Ablösungsanleihen neuen Besitzes mittels Auslosung vorgenommen wird, die Einlösung mindestens zum Nennbetrag, d. i. 2, vom Hundert des Goldmarkbetrages erfolgen muß, erscheint das Angebot besonders günstig, zumal eine Tilgung und Verzinsung der Neubesitzanleihen bis zum Erlöschen der Reparations⸗
n. zu den vorstehenden Barablösungsbeträgen
in der Jeit vom 15. August bls 15. November 19826 gegen Einreichung der Mäntel nebst Insbogen und Erneuerunggtschein eingelöst, ohne Hefe, der Legitimation des Inhabers, bei der Kasse des Elektrizitätsverbandes Gröba, Kötzschenbroda
Die Barablösung erfolgt zu obigen Beträgen ohne Rüchsicht auf die Größe des Besitzes. Eine Vergütung von Kosten und Spesen findet nicht statt. Kötzschenbroda b. Dresden, den 10. August 1926.
Elektrizitäts verband Gröba, Verbandsvorstand.
Vorsitzender.
Zinsscheinbogen mit Erneuerungsscheinen I5. November 1926 zu stellen sind.
*
9 */
sichtigung eines angemessenen Diskonts 341 — RM.
Cöthen, den 6. August 1926.
3 *. 9 — 1
.
bei der hiesigen Kreistkommunalkasse bis zun
Die Barabfindung er,, . der aufgelaufenen Zinsen beträgt unter
für je 300 4 der bezeichneten Anleibe
Der Kreisausschuß des Kreises Cöthen.
v. Brunn.