1926 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Termin auf den 20. September 1926,

vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht

in Perleberg anberaumt. Perleberg, den 4. August 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

64369 Das Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikbesitzers Emil . Zimmermann in Bad Schandau,

Eirna.

nhabers der Firma Chemische Werke

aul Zimmermann in Pirna⸗Copitz, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 4. Mai 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 7. Mai 1926 bestätigt worden ist. Amtsgericht Pirna, den 3. August 1926.

NR entlingen. 54370

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Wilhelm Luik,. Maurer und Kolonialwarenhändler in Eningen u. A., wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des

Zwangsvergleichs heute aufgehoben. * 2 6 v Den 6. August 1926. Amtsgericht Reutlingen. tr eil. Kon kurs

ufgebol en. r im i 5. Juli 19265 angenommen igsvergleich rechtskräftig bestätigt i Amtsgericht Rottweil. s nkursverfahren über er Firma Schneider und Goeder 30a ĩ nach erfolgter Ab⸗ chlußtermins hiermit auf⸗

3 ; über d a8

en Kosten des de Masse nicht

** in Frpyne ah rens

h er dm. 62 **

LThemar. Das Konkursverfahren über das en des Kaufmanns Hans Seusing in mar wird nach erfolgter Abhaltung chlußtermins hierdurch aufgehoben. August 1926. sgericht Hildburghausen, teilung Themar. Fittrioning. 54575 as Amtsgericht Tittmoning hat am August 19965 das Konkursverfahren das Vermögen der Karfmannsehe⸗ Markus und Kreszen

Abhaltung

wurde nach . l ins aufgehoben. ö n 4. August 1935. Amtsgericht Ueberlingen. PDonan. Konkursverfahren Installationsgeschäft in ring 2, ist zur Prüfung der gemeldeten Forderungen und der Schlußrechmmng des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis bei der Verleilung zu berücksichtigenden erungen und zur Beschlirßfassung der . die nicht verwertbaren Termin auf Donnerstag ittags 9 Uhr, bestimmt.

Wansen. 5453781 Konkursverfahren über das Ver mogen des Rittergutspächters Paul Kramer und Konkursverfahren über das Vermögen der verehelichten Rittergutspächter Margarete Kramer, geb. Beck, in Kanschevitz, Kreis Ohl Bese Prüfungstermin ist st 1926 mittags 12 Uhr,

Dor or

Wegscheid. . )

Das Amtsgericht Wegscheid hat mit Beschluß vom 4. 58. 1936 das Konkurẽ⸗ verfahren über das Vermögen des Kauf⸗ manns Leonhard Schuler in Obernzell als durch rechtskräftig bestätigten Frange⸗ vergleich beendigt aufgehoben. 5 schreiberei des Amtsgerichts.

Wiedenbrück. 54380] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Fahrzeugfabrik West⸗ fallin Franz Knöbel ü. Sohne zu Wieden⸗ ĩ z persönliche Vermögen nämlich Franz Knobel ! jun. und Johannes Knöbel zu Wiedenbrück, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 15. Juli 1925 angenommene Dir ange vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, aufgehoben. Wiedenbrück, den 30. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Wöllstein, Hessen. (534351 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Joseph Kauf mann von Wollstein ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin

auf Freitag, den 109. September 1926 vormittags 10 Uhr, vor dem Hessischen Amtsgericht in Wollstein anberaumt. Wollstein, den 31. Juli 1926. lenz, Justizpraktikant, Gerichtsschreiber des Hess. Amtsgerichts.

2 2

HRalingen. ö Isõs 90)

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Reinhold Baumann, Drahtwaren fabrit in Winterlingen, Alleininhaber: Reinhold Baumann, da⸗ selbst. ist durch rechtskräftig bestätigten

Zwangsvergleich vom 10. Juli 1926 be⸗ endigt worden. Amtsgericht Balingen.

KRenthen, O. S.

inson in Beuthen, !. Blottnitzastr. 18. wird zur Ab⸗ des Konkurses die Geschäfts⸗ angeordnet. Aufsichtsperson:

Karl Schunk in Beuthen, S. Gymnasialstr. 1. Amtsgericht Beuthen, O. S. den 6. August 1926. Bett rop. s5 zeschäftsauficht ist angeordnet übe av f Bo en⸗

1

des Konrad Stocks in Bottrop, Straße 11, Kolonialwaren⸗ und Tag der Anordnung: Rechts⸗

Tebensmittelgeschäft. 28. Juli 1925. Aufsichtwerson: anwalt Dr. Nuphaus, Bottrop.

Bottrop, den 28. Juli 1925.

as Amtsgericht.

Rresla i. 543355

Durch Beschluß vom 5. August 1925 ird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gebr. Buch⸗ mann, Inh. Franz und Friedrich Buch⸗ mann in Breslau, Fischergasse 2 (Moöhel. abzah lungsgeschäft) angeordnet. Aufsichts⸗ person ist der Kaufmann Otto Krause in Breslau, Herzogstraße 3. 41. Nn. 314726.

Breslau, den 5. August 1926.

Das Amtsgericht.

vn rd

2

54386

vom 5. August 19

ung des Konkurses di

be ö des m 8

* eslai. Durch Beschluß wird zur Abwend

1

D ew n

ö

. 1 8 k 1 M P Dre 2 894

en 5. Auaust 9.4 ö ö Amtsgericht.

1926.

EIbherkfeld. Ueber das

an 11

rank furt, Main.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Georg Kipp, Alleininhabers der Firma J. Ga. Kipp in Frankfurt a. M. Darmstadter L 1, wird heute, am 4. 'ß, vormittags 12 Uhr X Min die Geschäftsaufsicht zum

ng des Konkurses an⸗

5

n n . ö

ufsichtsführer wird der Ter; n * Corr z Ettinghausen, hier

181 816

Kais 1

Frankfurt. Gde. Ueber das Vermi

—— d Q » Jobannes Falbe

ö 2

wird auf sein

aufsickht zur Abrw ut angeordnet, weil begründete Aus⸗

besteht, daß in absehbarer Zeit der ch ein Uebereinkommen mit

Re 836 rn abgewendet wird.

erson wird der Kaufmann P Manig, hier, Richtstraße 49, bestellt. Zugleich wi auf den Antrag des Schuldners Vergleichwerfahren er⸗ öffnet und Vergleichstermin auf den 30. August 1926, vormittags 11 Uhr, vor wen,, n, rr Gericht, Oder⸗ Treppe, Zimmer 10, an⸗

2 60 *

I 1

54390

ANeber das Vermögen der Fitma Friedr. Repenning, Lack. und Farbenfabrik in Kiel, Hafenstraße 23, Inh.: 1. Kaufmann OS. Chr. Revenning. 2. Annemarie

. Repenning und 3. Drogist D. W. Repenning in Kiel, wird heute, am

z. August 19256, vormittags 1135 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Bücherrevisor Walkhoff in Kiel, Sophienblatt 81 a, ernannt. X. N. XN.

5 26.

den 6. August 1926.

as Amtsgericht. Abt. 22. Ludwigshafen, Rhein. 391]

Ueber das Vermögen der Firma

Pfälzisches Musikhaus Waldemar Henke, Handlung von Mustkinstrumenten aller Art und Musikalien sowie Reparatur⸗ werkstätte bekreibend in Ludwigshafen a. Rh.. Bismarckstraße 96, wurde am 6. August 1926 zur Abwendung des Kon⸗ kurses die Geschäftsaufsicht angeordnet und als Aufsichtsperson der Bankdirektor a. D. Scherer in Ludwigshafen a. Rh. bestellt. )

Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

Mannheim. lol oꝰ]

Ueber das Vermögen der W. A Noegel, Polierscheiben· & Sickefabrik Mann⸗ heim. Bürgermeister⸗Fuchs⸗Str. 47653, wird Geschaftsaufsicht angeordnet. Zur Geschãftsaufsichlẽperson wird Rechts⸗ anwalt Dr. Loeb⸗Mathieu, hier, bestellt. Mannheim, den 4. August 1926. Bad. Amtsgericht. B⸗G. 10. Menden, Lr. I1serkiollg. S393]

Ueber das Vermögen der Firma Filt⸗ haut C Cox alleiniger Inhaber Franz Filthaut Gasherd abtit zu Menden, ist heute die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Karl Naust, Iserlohn

Menden den 5. August 1926.

Das Amisgericht.

a- an.

Ueber das Vermögen des Johann Schopf. Musikinstrumentengeschaͤft in Passau, wurde auf Antrag vom 27. Juli 1935 die Geschãftẽaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet, nachdem die ge⸗

Gl zgag

*

58 F

tz lichen Vorausetzungen hierfür vor⸗

Als Aufsichtsperson wurde der Matthäus Redelberger in

* CLI

*

5. Augus 1926. chreiberei des Amtsgerichts Passau.

La cl en. 54395 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kleinhändlers Christian Eichler zu Alsdorf ist durch rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleich beendet. Aachen, den 5. August 1926. Amtsgericht. Abt. 4.

Lachen. 54396 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen des Drogisten Johann Kleinholz in Aachen ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. Aachen, den 5. August 1926. Amtsgericht. Abt. 4.

His u ofsHar. löl s9?] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alfons Klapper in Bischofsburg wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 21. Juni 1925 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 28. Juni 1936 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Bischofsburg, den 2. August 19665. Amtsgericht.

los G]

Bochn * über

Vas

11

r 1 E12

ii 1926 beendigt. den 39. Juli 1936. Das Amtsgericht.

Rottrop. 1654400 Tie Ses cat toa n fsich über das Ver—⸗ mögen der Firma M. Redisch in Bottrop ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangs vergleich beendet. Bottrop, den 3. August 1926. Das Amtsgericht.

Braunschweig. . 54401 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Mitteldeutsche Verband⸗ stoff⸗Fabrik Schiebeler C Co.,, hier, Nord⸗ straße 14 Inhaber Kaufmann Ludwig Schiebeler, hier, Museumstr. 65, und Kauf⸗ Willi Runtzler, hier, Viewegstr. 4, t wegen Wegfallens der Vorausseßzungen er Anordnung aufgehoben. Braunschweig, den 6. August 1925. Der 5 des Amtsgerichts.

mant

5 ) 8 0

.

KEresiau. J über das Ver⸗

tsaufsicht

; inge raft des den V schlusses vom 5. II. Nn, 35 6) Breslau, den 6. August 1926. Das Amtsgericht.

Bre- lau. 54403

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Abraham Gluskinos in Breslau, Junkern— straße 33355, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich be⸗ stätigenden Beschlusses vom 3. Juli 1926 beendigt. (41. Nn. 231 26)

Breslau, den 6. August 1926.

Das Amtsgericht.

Enehemmr.— 54404

Die. Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Walldürner Holzwarenindustrie e G. m. b. H. in Walldürn ist auf⸗ gehoben nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs.

Buchen, 30. Juli 1926.

Bad. Amtsgericht

Calvörde. ; 514405

Das Amtsgericht Calvörde hat mit Beschluß vom 2. August 1926 die Ge⸗ schäftsaufsicht für den Kaufmann Her⸗ mann Albrecht, hierselbst, aufgehoben,

da seit der Anordnung drei Monate

verstrichen sind und ein Vergleich nicht zustandegekommen ist. Calvörde, den 2. August 1926. Das Amtsgericht. Pes en. Il 406 Die über die Gesellschaft in Firma Dresdner Schuhvertrieb G. m. b. S. in Dresden. Annenstr. 39, angeordnete Geschäftsaufsicht ist beendigt, nachdem der im Vergleichstermin am 2. Juli 1926 angenommene Zwansvgergleich durch rechtskräftigen Beschluß von dem⸗ selben Tage bestätigt worden ist. Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 4. August 1926.

D e schãft z auf

Kon in Dresden⸗A. Webergasse (Wohnung: Zirkus⸗ straße 37), ist. nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom X. Juli 1926 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist, nach 8 69 Gesch.⸗ Aufs.⸗Verordn. beendet. . Amtsgericht Dresden, Abt. IJ, den 6. August 1926. Eilen barg. Die Geschaäftsaufsich mögen des Handels mar und Korb⸗ warengeschäftsinhabers Fritz Petzold in Eilenburg⸗Ost, Dübener Straße 113, ist zufolge Rechtskraft des Zwangsver⸗ gleichs beendet. Eilenburg, den A. Juli 1926. Das Amtsgericht. EIberfeidl. 54412 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Loges & Delhey, G. m. b. H. in Elberfeld, Textilhaus, ist gemäß 8 69 G.⸗A.⸗V. beendet, nach⸗ dem der den Zwangsvergleich be⸗ stätigende Beschluß vom 9. Juli 1926 am 30. Juli 1926 rechtskräftig ge⸗ worden ist. Abt. 13.

Amtsgericht Elberfeld. EIberf eld. 54409

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willy Hecking, Inhabers der Firma Heinrich Halbe Nachf. in Elberfeld, Hofaue S5, ist am 2. August 19366 auf Antrag des Schuldners gemäß § 66 G.⸗A.⸗V. auf⸗ gehoben worden.

Abt. 13.

Amtsgericht Elberfeld. EiIiberreld. 54410

Die Geschäftsaufficht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Stru⸗ belt sen. in Elberfeld, Kronprinz allee 113, Inhabers der Firma Strubelt & Jenner in Elberfeld, ist gemäß § 69 G.⸗A.⸗V. beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 14. Juli 1926 am 3. August 19236 rechtskräftig geworden ist.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

54411 jäftsdufsicht über das Ver⸗ J. Lennhoff & Co. Bachstr. 62, und deren

Kaufmanns Otto

ld, Nützenberger Str. 67, Fre Irma Lennhoff, Döppersberg 18, ist gemäß ifsichtsverordnung be⸗

54408 fsicht er das Ver⸗

21112

2

zestätigende Beschluß vom 14. Juli 1926 am 3. August 1925 rechtskräftig ge⸗ worden ist.

Amtsgericht Elberfeld.

Herborn, Dillkr.

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Meckel zu Herborn, Inhabers der Firma W. Nassauer Nachflg., ist, nach⸗ er Bestätigungsbeschluß vom 2. Juli 1926 rechtskräftig geworden ist, beendet.

Herborn, den 5. August 1926.

Amtsgericht.

8 D

Hirsenbergz., Schles. lo 14

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Schuhmachermeisters Gustav Moser in Hirschberg i. Schl. wird das Geschäftsaufsichtsverfahren aufgehoben, weil der am 15. Juli 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechtskräftig geworden ist.

Hirschberg i

Schl., den 5. August 1926.

Jastrom. 54415

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Herbert Doerge in Jastrow wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 17. April 1926 aufgehoben.

Jastrow, den 3. August 1926.

Das Amtsgericht.

Kandel, Pfalz. 54416

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Manufakturwarengeschäfts⸗ inhabers Fritz Schulz in Kandel ist wegen Rechtskraft des den Zwangsvergleich be⸗ stätigenden Beschlusses vom 21. Juli 1926 beendet.

Kandel, den g. August 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

HR ohblenz. 54417 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Dr. Leo Michels zu, Koblenz ist durch rechtskräftig be— stätigten Zwangsvergleich beendigt. Koblenz, den 2. August 1926. Preuß. Amtsgericht.

Li dens ch eid. 54918 Die . über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Hohoff imn Lidenscheid, des alleinigen Inhabers der Firma Joh. Heinr. Schürmann in Lüden⸗ ke. 3 , . räftig ätigten Zwangsvergleich vom 12. Juli 1926 beendet. s nscheid den 6. August 19265. Das Amtsgericht.

Lüncehu ry. . Bre Ger stsenfsiht über da Ken! 8 des Schuhhauses Gebr. e Inhaber Siegmund Leß in Lüneburg, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsver⸗ gleich vom 28. Juni 1935 beendet. Amtsgericht Lüneburg.

Kwürnberg. 541420 Das Amte gericht Nürnberg hat unterm 5. August 1935 die e, , über die Geschäftsführung des Bankgeschäfts⸗ inhabers Moritz Harbauer in Nürnberg, Gartensteig 10, Alleininhabers der Firma Moritz Harbauer, Bankhaus in Nürnberg, Hefnerplatz 12 als durch rechtskräftigen Zwangs vergleich beendet, aufgehoben. richtsschreiberei des Amtsgerichts.

¶berhausen, hein. 54421

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Scheller in Oberhausen, Marktstr. 38 ist beendet, nachdem der Beschluß vom 28. Juni 1926, durch den die Geschäfts⸗ aufsicht aufgehoben wodern ist, da der Schuldner bis zum Ablauf der vor⸗ geschriebenen Frist einen Antrag auf Er— öffnung des Vergleichsverfahrens nicht ein- ereicht hat, dem Schuldner am 6. Juli ß zugestellt worden ist.

Oberhausen, den 26. Juli 1926

Das Amtsgericht.

Polk vita. 164422

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Kaufmanns Eugen Kinzer in Polkwitz wird, nachdem die bisherige Aufsichtsperson verstorben ist, der Kauf⸗ mann Fritz Moshack in Polkwitz als Auf⸗ sichtsperson bestellt.

Polkwitz den 5. August 1926.

Amtsgericht.

It g ensHhiurg. ; 644231

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Guido Ulbricht in Regensburg, Alleininhaber der Firma Guido Ulbricht, eleftrotechnisches Installationsgeschäft in Regensburg. ist beendet, da der den an⸗ genommenen Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 23. Juli 1926 die Rechts kraft beschritten hat.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Regensburg.

HR ost ol, M ecklb. 544241

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrich Saag in Rostock, Doberaner Straße 154, i mit der Rechtskraft des Beschlusses vom 14. Juli 1926, durch den der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangs- vergleich besẽtig ist, beendet.

Rostock, den 9. Juli 1926.

Meckl. Schwer. Amtsgericht.

R oit zeil.

Die Geschäftsaufsicht über mögen der Firma Martin Lauffer, handlung in Schwenningen a. N.. aufgehoben, da der Schuldner die hebung beantragt hat. 5 66 Abs. 1 betr. G. A. Amtsgericht Rottweil, den 29. Juli 1926.

Saalfeld, Saale. SM 426 Das Verfahren, betreffend die Ge schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Glertr itt werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Saalfeld, S., wird wieder aufgehoben, nachdem die Schuldnerin den Antrag auf Aufhebung gestellt hat. . Saalfeld. Saale, den 6. August 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Salz v ll. ö 6564427 Das Verfahren betreffend die Ge— schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Otto dehnen, in Dähre ist nach rechtskräftiger Bestätigung des am 15. Juli 1926 angenommenen Zwangsver⸗ gleichs beendigt. . Salzwedel, den 3. August 1925. Amtsgericht. Schorudor rp. ö . IG 25] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Wilhelm Weiffenbach in Geradstetten ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 15. k 1926 rechtskräftig geworden ist. = . Amtsgericht Schorndorf, 4 August 1925.

Schorndorr. . 54429

Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen von; 1. Emilie. Weiffenbach, Witwe in Stuttgart. Reinsburgstr. 54, 2. , Weiffenbach Witwe in Gerad⸗ stetten, beide Gesellschafterinnen der offenen ee g , enn ilhelm Weiffenbach in Gerabstetten, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 15. Juli 1926 rechtskräftig ge⸗ worden ist. . . ; Amtsgericht Schorndorf, 4. August 1926.

. 64430

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma ,, . Eduard Lengwenings in Tilsit⸗Carlberg (Inhaber: Cduard Lengweninge) ist auf⸗ gehoben, weil auf Antrag der Schuldnerin über deren Vermögen das Konkursver⸗ fahren eröffnet 3

Tilsit, den 6. August 1926.

Amtsgericht.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich g. Neichsmarh.

Alle Postanstalten nehmen Bestelsung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitun ge vertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

ESinzeine Nummern kosten 6,30 Reichsmarnh.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit 1,95 Neichsmarkh, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Mr. 1 85. Reichs bankgirokonto. B er I i n, Mi

och,

den Il. August, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 926

ESinzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

e / . . ... . . . .

Amtliches.

Deutsches Reich. Betanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver— ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. 1 S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt sür eine Unze Feingold wd für ein Gramm Feingold demnach,. . 32,7375 pence. Vorste bender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 10. August 1926. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seckel. ppa. Goldschmidt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nachstehend wird der deutsche Text der am 5. August 1926 in Paris unterzeichneten Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich über den Waren⸗ austausch zwischen Deutschland und dem Sagarbeckengebiet veröffentlicht. Die Vereinbarung soll in Deutschland auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom ; . 1926 am 21. August vorläufig in Anwendung gesetzt verden.

Vereinbarung

Deutschland und Frankrei * 5 z d Warenaustausch zwischen Deut und dem Saarbeckengebiet.

Die Deutsche und die Französische Regierung haben es als zweckmäßig erkannt, die durch den Vertrag von Versailles zwischen Frankreich und dem Saarbeckengebiet errichtete Zoll⸗ union mit einigen abmildernden und angleichenden Maß⸗ nahmen zu 1 um hierdurch der Wirtschaft des Saar⸗ gebiets einige Erleichterungen für die Weiterversorgung mit Rohstoffen zu sichern und ihr als Gegenleistung gewisse Absatzgebiete, die dieses Gebiet bisher in Deutschland besaß, u gewährleisten: sie sind demgemäß über folgende Be— ö übereingekommen:

Artikel I.

Die Französische Regierung wird die Einfuhr der in Liste A aufgeführten Erzeugnisse deutschen Ursprungs und deutscher Herkunft in das Saargebiet unter den in dieser Liste genannten Zollvergünstigungen und im Rahmen der darin festgesetzten Rontingente zulassen.

zwischen ch über den schland

Arti el n.

Die Deutsche Regierung wird die ö, . der in beiliegender Liste B aufgeführten Erzeugnisse saarländischen Ursprungs und saarländischer Herkunft unter den in dieser Lieste genannten Zoll⸗ vergünstigungen und im Rahmen der darin festgesetzten Kontin⸗ gente zulassen.

Artikel III.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, die in den beiliegenden Listen A und B bezeichneten tariflichen Ver⸗ gunstigungen streng auf die in den Listen vorgesehenen Kontingente * begrenzen; auf die diese Kontingente überschreitenden Mengen oll das allgemeine Regime Anwendung finden.

Die vorgesehenen Kontingente sind für die Dauer von sechs Monaten festgefetzt.

Artikel 1V.

Bezüglich der Verteilung der in den vorstehenden Artikeln vor⸗ gesehenen Kontingente verpflichten sich die beiden Regierungen, wach den nachfolgenden Bestimmungen zu verfahren, zu denen die kegierungskommission des Saargebiets, soweit es sie betrifft, durch einen Schriftwechsel vom 16.518. Juni 1925 ihren Beitritt erklärt hat.

J. Verteilung der Kontingente.

Die Ein⸗ und Ausfuhrkontingente werden unter Leitung der Regierungskommission auf die Beteiligten für die Dauer der Kontingentsperiode verteilt.

Die Regierungskommission fordert sofort nach Inkrafttreten dieses Abkommens die beteiligten Wirtschaftskreise auf, Vorschläge über die Verteilung der Kontingente innerhalb einer von ihr zu bestimmenden kurzen Frist bei ihr einzureichen. Nach Ablauf der

rist stellt die , den Verteilungsplan fest. Dieser Plan wird den Beteiligten zur Kenntnis gegeben, die ihre Bemerkungen oder Einwendungen binnen einer Frist von einer Woche vorzubringen haben.

Wird Einspruch erhoben, sei es wegen Verweigerung einer Beteiligung an einem Kontingent, sei es, um eine Person oder eine Firma von der ihr zu Unxecht zugebilligten Beteiligung an einem solchen Kontingent auszuschließen, sei es zwecks Erhöhung des zugebilligten Kontingentsanteils, so entscheidet über diese Ein— sprüche ein Ausschuß von drei Mitgliedern, die sämtlich den in Betracht kommenden Interessen fernstehen müssen und für sich selbst weder mittelbar noch unmittelbar Nutznießer der Verteilung sein dürfen. Eines dieser Mitglieder, das zugleich Vorsitzender des Ausschusses ist, wird vom Präsidenten des Landgerichts Saar⸗ brücken bestellt und, soweit als möglich, aus der Liste der bei diesem Gerichte vereidigten Sachverständigen ausgewählt; das zweite Mitglied wird durch die Regierungskommission ernannt, und das dritte wird von der Regierungskommission aus einer Liste von drei Personen bestellt, die ihr durch die amtlich anerkannte Berufsvertretung der in Betracht kommenden Interessengruppe (Handels- Landwirtschafts,, Handwerkskammer usw.) vorgelegt wird. Falls die französischen Staatsgruben an der enn, der Kontingente interessiert sind, kann die Regierungskommission dem genannten Ausschuß einen Vertreter der Interessen der Staats— gruben beiordnen.

Die auf diese Weise ernannten Mitglieder des Ausschusses werden durch Handschlag verpflichtet, nach Billigkeit zu entscheiden.

Die Entscheidungen des Ausschusses werden mit Stimmen— mehrheit gefällt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Entscheidungen haben innerhalb 10 Tagen nach Erhebung der Einsprüche zu ergehen. Soweit die Ent— scheidungen zu einer Aenderung des den Nichtreklamanten ge— währten Kontingents führen, müssen sie jeden einzelnen Kon— tingentsteil im Verhältnis zu seiner Höhe betreffen. ie Regierungskommission hat eine beglaubigte Abschrift des von ihr endgültig festgestellten Verteilungsplans der Deutschen und Französischen Regierung sowie den amtlichen Berufs⸗ vertretungen zu übermitteln; letzteren liegt die Benachrichtigung der Beteiligten ob.

Der Verteilungsplan darf während der Kontingentsp keiner Aenderung unterzogen werden. Die von den Berechtigte nicht ausgenutzten Kontingentsteile verfallen. Die Kontin sind unübertragbar.

II. Kontrolle der Kontingente.

A. Ausfuhr aus dem Saargebiet nach Deutsch land.

Waren, die aus dem Saargebiet nach Deutschland ausgeführt werden und auf Grund dieses Abkommens im Rahmen der Kontingente besondere Zollvergünstigungen genießen, müssen bei ihrem Eintritt ins deutsche Zollgebiet von einer Kontingents⸗ bescheinigung begleitet sein, die von einem Delegierten des Reichs— wirtschaftsministeriums im Saargebiet ausgestellt Di

D 2

wird. T Bescheinigung ist dem deutschen Eingangszollaint vorzulegen. Si hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Name und Anschrift des Ausführenden,

2. Art der Ware, ihre Benennung nach dem deutschen Zoll— tarife sowie die Zolltarifnummer, für die der Berechtigte ein Ausfuhrkontingent erhalten hat,

Höhe dieses Kontingents,

wieweit das Kontingent bis zum Tage der Ausstellung der Bescheinigung schon durch frühere Ausfuhr in An— spruch genommen worden ist,

Art, Zeichen und Nummer der Verpackung, Roh- und Reingewicht der Waren, für die die Bescheinigung aus— gestellt ist.

Außerdem muß die ausgeführte Ware, soweit die deutsche Verwaltung es verlangt, von einem Ursprungszéugnis be— gleitet sein.

B. Ausfuhr aus Deutschland nach dem Saargebiet.

Deutsche Waren, die unmittelbar ins Saarbeckengebiet ein— geführt werden und auf Grund dieses Abkommens im Rahmen der gewährten Kontingente besondere Zollvergünstigungen ge⸗— nießen, werden zu diesen Vergünstigungen nur zugelassen, wenn bei der Zolldeklaration für den freien Verkehr eine Kontingents⸗ bescheinigung vorgelegt wird, die der Zolldirektor in Saarbrücken ausstellt.

Die Kontingentsbescheinigungen werden auf Grund des durch die Regierungskommission des Saargebiets aufgestellten Ver— teilungsplans für den gesamten, dem einzelnen Beteiligten zu⸗ gebilligten Kontingentsanteil ausgefertigt und haben Gültigkeit für die ganze Dauer der Kontingentsperiode. Jede Einfuhr wird von dem Eingangszollamt auf dem Schein vermerkt unter An⸗— gabe der Menge der eingeführten Waren und der für die Einfuhr noch zur Verfügung stehenden Restmenge. Der Schein wird hierauf dem Interessenten zurückgegeben.

Der deutsche Ursprung der Waren, für die Vergünstigungen auf Grund eines Kontingents verlangt werden, muß bewiesen werden.

Außerdem muß, wenn die Französische Regierung es für not- wendig hält, nach Maßgabe der Bestimmungen der französischen Zollgesetzgebung durch einen Bürgschaftsschein sichergestellt werden, daß die Ware an den in den Zolldeklarationen angegebenen Be⸗ stimmungsorten eintrifft und im Saarbeckengebiet zum Verbrauch gelangt.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, für die Ausstellung der vorerwähnten Kontingentsbescheinigungen und für die Kontrolle der Kontingente keine Abgaben oder Gebühren zu erheben.

C. Kontrolle bei der Ausfuhr.

Wenn einer der Hohen Vertragschließenden Teile eine Kon— trolle bei der Ausfuhr für Waren einrichtet, die den Gegenstand der vorstehend behandelten Kontingente bilden oder über diese Kontingente hinaus ausgeführt werden, so soll diese Kontrolle lediglich statistischen Zwecken dienen und dergestalt ausgeübt werden, daß sie die Wirtschaft nicht beeinträchtigt.

Adtike! w

Die Bestimmungen der vorstehenden Artikel lassen die be⸗ sonderen Erleichterungen, die die Hohen Vertragschließenden Teile durch ein Sonderabkommen für den Kleinen Grenzverkehr etwa noch einräumen werden, unberührt.

Artikel VI.

Jeder der Hohen Vertragschließenden Teile verpflichtet sich, das Sonderregime für den Warenaustausch zwischen dem Saar⸗ gebiet und Deutschland, wie es durch die vorliegende Vereinbarung errichtet wird, nicht durch die Anwendung von Gesetzen und Ver— ordnungen, namentlich auf dem Gebiet der Ein- und Ausfuhr⸗ verbote, zu behindern.

Artikel VII.

Das gegenwärtige Abkommen ist auf die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Es wird mit dem Tage, an dem das am heutigen Tage unterzeichnete Handelsabkommen angewendet wird, wirksam. Es wird ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Paris ausgetauscht. Wenn in einem der beiden Länder die Zustimmung des Parlaments zur Rati— fizierung notwendig ist, wird sie rechtzeitig eingeholt.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten, versehen mit Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden worden sind, die Vereinbarung unterzeichnet.

Geschehen zu Paris in doppelter Ausfertigung in Deutsch und in Französisch am 5. August 1926.

Posse.

A. Briand.

M. Bokanowski. Liste A.

Nummer des französischen Zolltarifs

Zoll⸗ Bezeichnung der Waren be⸗ handlung

Kontingent

Zoll⸗ freiheit

Minimal⸗ ̃ tarif ö ; '. aus 128 Grubenhol . . 133 Stangen, Stützen und Pfähle, roh, von mehr als 1,10 m Länge und von höchstens 60 em Umfang am Stamm⸗ ende . 136 Holzkohle und Schäbekohle aus 177 Rheinische Basalte und Lava, , 179 k aus 181 bis Hohle Mauerziegel ... aus 181 quat. Dachziegel, mechanische oder mit Falz 183 Pflastersteine aus natürlichem

Stein . 183 bis Steine, zerschlagen, zur Be⸗ aus 184 bis

Sämereien zur Saat, Rüben⸗

samen ; Zuckerrü benkraut. .... Thymol

aus 89 aus 93 aus 112

30 000 6 250 t

10008 500 b

7 500 t

1259 *

10 000 6

schotterung von Straßen 30 000 6

Kalk, hydraulischer, als Stein oder gepulvert, ohne Rück⸗ sicht auf die Verpackungs⸗ oder Versendungsweise

Röhren und geformte Gegen⸗ stände aus Zement, aus Beton und aus verstärttem Zement

Mauerziegel aus Bimsstein, geformt ;

Ebene Bleche aus Eisen oder Stahl, auch mit Silizium gehalt, polierrtt

185 bis

aus 186 aus 210