1926 / 189 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Aus der Differenzierung ischen Gas⸗ und Schmiedekohlen . der Einwand der unbilligen Härte nicht er⸗ hoben werden.

§ 31.

Jedes Mitglied ist allein für die gute und vorschriflsmäßige Lieferung der an das Syndikat zum Vertrieb überlassenen Mengen und Sorten verantwortlich; es trägt alle Kosten allein, die durch Liefe—⸗ rung schlechter oder ungenügender Qualität oder durch ein sonstiges ver⸗ tretbares Versehen bei Ausführung der Lieferung seinerseits verursacht werden. Die Entscheidung darüber, ob ein solches Verschulden vorkiegt, hat das Syndikat zu treffen. Gegen diese Entscheidung steht dem Mitglied innerhalb von vier⸗ zehn Tagen nach der Zustellung Be⸗ rufung an die Versammlung der Mit⸗ glieder zu Händen der Geschäftsführung des Shndikats offen.

S 32.

Die den Mitgliedern für ihre Liefe⸗ rungen monatlich zustehenden Beträge sind jeweils spätestens am 2. des der Lieferung folgenden Monats fällig. Er⸗ füllungsort ist Waldenburg. Das Syn⸗ dikat bleibt gehalten, alle verfügbaren Gelder den Mitgliedern gegen Ver⸗ zinsung zur Verfügung zu stellen.

33

Zur Deckung aller Geschäftsunkosten des Syndikals wird eine Umlage er⸗ hoben, deren Höhe die Mitglieder⸗ versammlung auf Vorschlag der Ge— schäftsführung des Syndikats nach Be⸗ darf feststellt, und die wie folgt er⸗ rechnet wird:

Bei Kohle wird die Umlage zur Hälfte nach der Tonnenzahl der durch das Syndikat gelieferten Mengen (Tonnenumlage) und zur Hälfte nach den den Mitgliedern zukommenden Preisen verteilt (Preisumlage).

Bei Koks und Briketts wird die Um⸗ lage in gleicher Weise berechnet, jedoch mit der Maßgabe, daß von den Koks⸗ preisen 20 vH und von den Brikett⸗ preisen 30 vH in Abzug gebracht werden.

Eigenbedarfsmengen nehmen nur an der Tonnenumlage, und zwar in der Höhe der tatsächlich abgesetzten Mengen des Kontingentes, die kohlehaltigen Ab⸗ fallprodukte nur an der Preisumlage teil.

Ueberwachung. 8 34.

Der Geschäftsführung des Syndikats steht das Recht der Ueberwachung der Verladung und das Recht auf Einsicht— nahme der in Betracht kommenden Ge— schäftsbücher und Schriftstücke zu.

Geschäftsjahr. 35.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres.

Strafen. 8 36.

1. Falls ein Mitglied entgegen den Be⸗ stimmungen dieses Vertrages Kohlen, Koks, Briketts oder kohlehaltige Abfall—⸗ produkte verkauft oder zu Eigenbedarfs⸗ zwecken verbraucht, so hat es an das Syndikat für jede Tonne eine Vertrags— strafe bis zu fünfzig Prozent des für gleiche Produkte im Syndikat erlösten Preises zu entrichten.

2. Wer seinen Lieferungsverpflichtungen durch eigene Schuld nicht nachkommt, kann zu einer Strafe herangezogen werden, deren Höhe für jede Tonne der nicht gelieferten Mengen für jedes Ge⸗ schäftsjahr im voraus von der Versamm— lung der Mitglieder festgestellt wird.

3. Wegen schuldhafter Uebertretung der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet sich jedes Mitglied, an das Syndikat eine Vertragsstrafe zu zahlen. Sie soll für jeden Fall des Zuwider⸗ handelns nicht unter 1000 Reichsmark betragen.

4. Alle Strafen werden auf Antrag des Syndikats durch Entscheidung der Mit⸗ gliederversammlung verhängt. Die Zu⸗ stellung der Entscheidung erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

5. Die Zahlung der Vertragsstrafen hat sofort nach Aufforderung zu erfolgen.

6. Im Unterlassungsfalle ist das Syn⸗ dikat berechtigt, die Rechnungsheträge der betreffenden Mitglieder um die Strafen zu kürzen.

IJ. Neben der Vertragsstrafe kann das Syndikat auch Ersatz des entstandenen Schadens beanspruchen. Tran, § 3.

Den Mitgliedern steht nach 8 78 der Ausfülhrungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 gegenüber den Beschlüssen der Mitglieder⸗ versammlung bzw. der vom Syndikat ge— troffenen Maßnahmen innerhalb vier Wochen ein Beanstandungsrecht durch Be⸗— schwerde an den Reichskohlenverband in nachstehenden Angelegenheiten zu:

1. Neue. Eigenbedarfs und Werks⸗

selbstverbrauchsmengen im Sinne des 8 3, II, Ziffer 10 Anteilsziffern (68 11, 12, 14, 15 und 16 die Ausübung des dem Syndikaß zu⸗ stehenden. Rechts, betreffend Ausz— kunftseinforderung gemäß 8 9 Abs. 3

2. Ebenso sind, wenn Besißer von Bergwerken. Kokereien. Brikeltfabriken und anderen Werken im Sinne der 6 und 7 der Ausfüh rungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgesetz in die Vereinigung aufgenommen werden müssen, mit diesen besondere Vereinbarungen zu treffen, die der Genehmigung der Mitgliederver- sammlung, mit Dreiviertelstimmenmehr⸗ heit unterliegen. .

3. Die Anteilsziffern neuer Mitalieder, deren Beitritt nach 55 5, 6 und 7 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlen⸗ wirtschaftsgesetz durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers herbeigeführt wird. werden vorläufig durch die Mit— gliederversammlung festgesetzt. Der Fest⸗ setzungsbeschluß bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen.

Beginn und Dauer des Vertrages. iebergangsbestimmungen. § 39.

1. Dieser Vertrag tritt in vorliegender Form am 1. Juli 1926 in Kraft und gilt bis zum 31. März 19229.

Falls er nicht ein halbes Jahr vor Be⸗ endigung der Syndikatsdauer von einem Mitgliede gekündigt ist, so läuft er auf je zwei Jahre weiter.

Die Verhandlungen über die Er⸗ neuerung des Syndikats haben unmittel⸗ bar nach etwa erfolgter Kündigun be⸗ ginnen. Führen diese Verhandlungen innerhalb der ersten drei Monate nach Kündigung nicht zum Ergehnis, so ist jedes Mitglied berechtigt, innerhalb der letzten drei Monate der Syndikatsdauer seine Produktion selbständig für die Zeit nach Ablauf des Vertrages zu verkaufen.

§ 40.

1. Die Geschäftsführung kann mit Stimmenmehrheit. der itgliederver · sammlung zum Abschluß von rträgen über die Syndikatsdauer hinaus ermächtigt werden, Soll sich der Abschluß auf Pro⸗ dukte eines bestimmten Mitgliedes beziehen, so ist außerdem die Einwilligung des be—⸗ treffenden Mitgliedes erforderlich. Die Abwickelung des Geschäftes für die Zeit nach Ablauf des Syndikatsvertrages ist vor Abschluß des Geschäfts mit den Mit— gliedern zu regeln.

2. Die Geschäftsfühyung hat viertel⸗ jährlich eine Uebersicht über die auf Grund dieser Bestimmung abgeschlossenen Ver—⸗ träge vorzulegen, aus welcher Art, Menge

und Verteilung, der jeweils erreichte Stand der ,, der einzelnen Mitglieder an der

tg n der Gesamtheit der Ab⸗ chlüsse und die jeweils im entsprechenden zierteljahr gelieferten auf die einzelnen

Mitglieder entfallenden Mengen ersicht— lich sind. Diese Aufstellung hat sic auch zu erstrecken auf zur Zeit des Inkraft⸗

tretens dieses Syndikatsvertrages bereits

bestehende Abschlüsse über Syndikats⸗ dauer hinaus und auf die Vorverkaufs— mengen.

§ 41. 1. Wenn ein Mitglied seinen gesamten niederschlesischen Bergbaubetrieb dauernd einstellt, insbesondere wenn der Gesamt⸗ betrieb über ein Jahr ruht, so scheidet es

aus dem Syndikat aus.

2. In diesem Falle und in den Fällen,

daß während der vorgesehenen Dauer dieses Vertrages über das Vermögen eines der Mitglieder das Konkursverfahren er⸗ öffnet wird, oder daß ein Mitglied einen Grund zu vorzeitiger Kündigung dieses

Vertrages mit Erfolg geltend macht, sollen für alle übrigen Mitglieder sämtliche Be⸗ stimmungen dieses Vertrages nach wie vor Geltung behalten.

3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für

den Fall, 2 über sein Vermögen das

Konkursverfahren eröffnet werden sollte,

auf. Anforderung des Syndikats der Ver— einigung unter den Bedingungen, wie sie zur Zeit der Konkurseröffnung bestehen, wieder beizutreten,

ieder ̃ , Jobald es die freie Verfügung über die Konkursmasse wieder

§ 42. 1. Aenderungen dieser Satzungen können

erhalten hat.

mit einer Dreiviertelstimmenmehrheit mit

Ausnahme der Bestimmungen über die Beteiligungsziffer und das Preisverfahren,

deren Abänderungen Stimmeneinheit er=

fordern, beschlossen werden und sind nach durch den Reichskohlenrat erfolgter Ge⸗ nehmigung im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen.

2. Wo im Vertrage von einer einfachen oder qualifizierten Mehrheit die Rede ist, ist lediglich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemeint.

43.

Selbständige Gesellschaften, welche bei Abschluß des Syndikatsvertrages eine Ge⸗ samtbeteiligungsziffer erhalten haben, gelten dem Syndikat gegenüber in jeder Hinsicht als einheitliches Mitglied. Ein solches . wird durch eine der zu⸗ sammengeschlossenen Gesellschaften, welche bei Syndikatsabschluß zu bezeichnen ist, dem Syndikat gegenüber vertreten. Diese Gesellschaft übernimmt damit, ohne daß die Vertretenen enthaftet werden, in erster Linie die Gewährleistung für die Erfüllung aller sich aus dem Syndikatsverhältnis er⸗ gebenden Verpflichtungen und zwar für die Gesamtheit der als Syndikatsmitglied zusammengeschlossenen Gesellschaften.

Waldenburg i. Schles., den 29. Juni 1926. Gewerkschaft Steinkohlenwerk Ver⸗ einigte Glückhilf⸗Friedenshoffnung.

1

Ablatz⸗ anteils⸗

Verwaltung ziffer

Anlage zum Liefervertrage (8 109, 8 2 Ziffer 3).

Stimmrechts⸗ ziffer o/o Koks

, t Briketts

1374600

1993200 S08 800 860 000 480 000 420 000

Fürst von Pleß Kokswerke C Chemische Fabriken.. ö von Kulmiz ĩ Glückhils . Wenceslaus = Neurode . .

23, 15 2650 000

33,58 450 000

13,62 360 000

14,49 250 000 8.09 7207

d0 000 S0 000

S0 oo

5 936 500

Die Koksanteilsziffer des Mitgliedes Gewerkschaft des teinkohlenbergwerks von . beträgt vor Aufnahme des Dauerbetriebes der neuen Koksanlage auf der von Kulmizgrube 320 000 t, nach der⸗ selben 360 000 t.

Gesellschaftsvertrag. Satzungen.) Firma, Sitz und Dauer der Gesell⸗ scha ft. 51.

1. Die unter § 3 Genannten bilden eine Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, die die Firma:

Nieder ilch Steinkohlen⸗Syndikat

Gesellschaft mit beschränkter Haftung führt und ihren Sitz in Waldenburg in Schlesien hat.

2. Wenn Besitzer von Bergwerken und von Kokereien, Brikettfabriken oder anderen Werken im Sinne der §§ 6s7 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgesetz in das Syndikat aufgenommen werden, so sind mit ihnen besondere Vereinbarungen zu treffen.

3. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.

4. In der hier vorliegenden abge⸗ änderten Form tritt der Gesellschafts⸗ vertrag mit dem 1. April 1922 in Kraft.

Gegenstand des Unternehmens.

§ 2. 1. Ausschließlich Gegenstand des Unternehmens ist es, der durch Zu⸗ sammenschluß von Grubenbesitzern im Bezirk des niederschlesischen Stein⸗ kohlenbergbaues gegründeten Ver⸗ einigung als geschäftsführendes Organ zu dienen und in dieser Eigenschaft alle Aufgaben zu erfüllen, welche die Aus⸗ fa e e bd nel gh vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 den Kohlensyndikaten übertragen. 2. Außer Steinkohlen, Steinkohlen⸗ loks und Steinkohlenbriketts aus den Anlagen der Mitglieder der Vereinigung kann das Syndikat auch Kohlen, Koks und Briketts vertreiben, welche von Nichtmitgliedern herrühren. . 3. Das Syndikat handelt bei seiner gesamten Tätigkeit im eigenen Namen und auf Rechnung der Mitglieder der Vereinigung, darf also für eigene Rech⸗ nung keinertei Geschäfte betreiben.

in,

H Das Stammkapital hekrägt. 120 000 in. Worten:; Einhundertzwanzigtausend) Reichsmark, die bar an die Gesellschafts— kasse eingezahlt sind. Von dem Stammkapital übernahmen als ihre Stammeinlage; RM 1. Seine Durchlaucht Fürst von Pleß Hans Heinrich XV. für die Cons. Fürstensteiner Gruben und Sophiegrube (lin. Worten; Neunund⸗ zwanzigtausend Reichsmark) Bewerkschaft Neue cons. Caesargrube zu Reußendorf, (in Worten: Zweitausend Reichsmark) Steinkohlenbergwerk xons. Abendröte zu Rothenbach (in Worten: Sechstausend Reichsmark) ö Steinkohlenwerk Vereinigte Glüghilf / Friedenshoffnung zu Hermsdorf (in. Worten; Vierund⸗ zwanzigtausend Reichsmark) Steinkohlenbergwerk cons. Fuchs zu Weißsteien (in Worten: Siebzehn⸗ tausend Reichsmarh;. Steinkohlenbergwerk David zu Konradsthal . (in Worten: Viertausend Reichsmark Gewerkschaft Neuroder Kohlen- und Thonwerke zu en ,,, . (in Worten: Achttausend Reichsmark) . Gewerkschaft des Steinkohlen⸗ bergwerks von Kulmiz zu Waldenburg. 6000 (in Worten: Sechstausend Reichsmark) Conf. Seegen⸗Gottesgrube zu Melee, Mo (in Worten: Viertausend Reichsmark) Gewerkschaft cons. Wences⸗ lausgrube zu Mölke . . 10000 (in Worten: Zehnkausend Reichsmark) Schlesische Kohlen⸗ und Koks⸗ werke A. G. zu Gottesberg 10000 (in Worten: Zehntausend

dem Einziehungsbesch

folgt die Festsetzung der

Kohlenwirtschaft vom 23.

Zeichnung eines

100, 1310000 240 000

besitzes übergehen. Geschäftsanteile, die dieser Bestimmung zuwider im Erb⸗ ange an andere Personen als die Er⸗ werber des zugrunde liegenden Werks⸗ besitzes übergegangen sind, können von der Gesellschaft gegen Erstattung des Nennwertes eingezogen werden.

2. Bei Auflösung der Gesellschaft er⸗ folgt die Teilung des Gesellschaftsver⸗ mögens nach Maßgabe der von den Ge⸗ sellschaftern seit 1. Januar 1904 ge⸗ zahlten Umlagen.

3. Dasselbe gilt für Feststellung der bei Einziehung eines Anteils zu leisten⸗ den . Für die Feststellung des Gesellscha e, ,,, ist dabei die

usse vorangegan⸗ gene Jahresrechnung maßgebend.

4. Stellt ein Gesellschafter seinen den Syndikatsverpflichtungen unterstehenden Betrieb dauernd ein, gerät ein Gesell⸗ schafter in Konkurs oder scheidet er aus irgendeinem anderen Grunde aus dem Niederschlesischen Steinkohlen⸗Syndikat Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus, so ist er verpflichtet, auf Ansorderun des Syndikats innerhalb zwei ö GeschäftsanteiDl den übrigen Gesell⸗ chaftern zum Nennwert zur Verfügung zu stellen, die diesen im Verhältnis ihrer eigenen Beteiligung zu über⸗ nehmen haben.

5. Eine dauernde Einstellung des Betriebes ist insbesondere anzunehmen, wenn der Betrieb ö. ein Jahr ruht.

Bei Aufnahme neuer Mitglieder er— letz öhe des Ge⸗ sellschafteranteils durch die Versamm⸗

lung der Mitglieder mit einer Mehrheit von mindestens R der abgegebenen Stimmen.

Organe der nern ft.

Organe der Gesellschaft sind: a) die Geschäftsführung,

b) der Aufsichtsrat,

eh die Generalversammlung.

. 1. Die Gesellschaft hat zwei oder

mehr Geschäftsführer, welche von dem Aufsichtsrat bestellt werden, der auch die Zahl der Geschäftsführer festsetzt und befugt ist, Prokuristen zu ernennen.

2. Einer der Geschäftsführer muß

eine Person sein, die der Gesellschaft

von den Arbeitervertretern des Reichs⸗

kohlenrats gemäß § 10 der Aus⸗

führungsbestimmungen vom 21. August

1919 zum Gesetz über die , der (

ärz 1919 vorgeschlagen wird. 3. Die Zeichnung für die Gesellschaft geschieht rechtsgültig unter der Firma mit der Unterschrift zweier Geschäfts⸗ führer oder Prokuristen oder mit der eines Geschäftsführers und eines Prokuristen. 4. Die Zeichnung für die Gesellschaft erfolgt . auch durch die eschäftsführers oder

Prokuristen mit einem Handlungs⸗

bevollmächtigten außer in denjenigen

Rechtsgeschäften, welche eine Veräuße⸗ rung oder Belastung von Grundstücken, die Erteilung von Vollmachten, die Er⸗ klärung über Zeichnungsvollmachten oder die Führung eines Prozesses zum Gegenstande haben; in diesen Fällen hat nur die Zeichnung zweier Geschäfts⸗ führer oder Prokuristen oder eines Ge⸗ schäftsführers und eines Prokuristen rechtsverbindliche Gültigkeit.

3

1. Der Aufssichtsrat besteht aus je einem Vertreter der im 83 unter 1, 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11 bezeichneten Gesell⸗ schafter sowie aus solchen Mitgliedern, die kraft Gesetzes Anspruch auf die Mit⸗ gliedschaft im Aufsichtsrat besitzen.

2. Die Ernennung bezw. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder hat vor Ablauf jedes Geschäftsjahres für jedes folgende Geschäftsjahr von neuem zu erfolgen.

3. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine von der Gesellschafterversammlung zu beschließende feste n .

Der Aufsichtsrat wählt alljährlich nach der ordentlichen Generglversammlung den Vorsitzenden und ö

Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder geladen und min⸗ destens acht Mitglieder anwesend sind.

ö

Die Generalversammlung der Gesell⸗ schafter wird seitens des Aufsichtsrats be⸗ rufen. Die Berufung geschieht durch eine edem Gesellschafter unter Angabe der

nacht rägli Vertreter mu der De n, dem Grubenvorst gder dem Aufsichtsrat des betreffenden Werkes angehören.

13.

Den Vorsitz in der Generalpersammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder einer seiner Stellvertreter oder in deren Verhinderung ein von der General- dersammlung zu wählender Vorsitzender. Derselbe eröffnet und schließt die Ver sammlung, ernennt zwei Stimmzähler und leitet die Verhandlung Zu den Be schlüsen und Wahlen genügt, soweit nicht das Gesetz oder die Satzungen eine Aus- nah me vorsehen, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen G 12).

§ 14.

Alljährlich innerhalb der ersten sechs Monate des neuen Geschäftsjahres findet die ordentliche Generalversamm⸗ lung statt. Außerordentliche General⸗ versammlungen sind mit Angabe der Tagesordnung einzuberufen, wenn der Aufsichtsrat es für notwendig erachtet oder wenn Gesellschafter, die ein Zehntel des Stammkapitals vertreten, dies beim Aufsichtsrat beantragen.

5 15.

Die Vorlagen zu der ordentlichen Generalbersammlung und Gegenstände der Beschlußfassung sind:

a) der Jahresbericht,

b) die Jahresrechnung sowie die Er⸗ teilung der Entlastung an die Ge⸗ schäftsführung und den Aufsichtsrat,

e) die Wahl der Rechnungsprüfer.

5§5 16.

Die Generalbersammlung kann

Satzungsänderungen sowie die Er⸗

höhung des Stammkapitals mit der im F 13 gedachten Mehrheit beschließen;

insofern es sich aber um Abänderungen

des Gegenstands des Unternehmens, Herabsetzung des Stammkapitals, Ver—=

schmelzung oder Auflösung der Gesell⸗ schaft handelt, ist eine Mehrheit von

Dreivierteilen des Stammkapitals er⸗

forderlich. § 17. Die über die Generalversammlung

aufzunehmende Niederschrift soll vom Vorsitzenden und den Stimmzählern unterschrieben werden.

ö Die Geschäftsführung ö verpflichtet,

ö. jedes verflossene Geschäftsjahr in

en . vier Monaten des folgenden

ericht

ech, tsjahres eine 1 aufzüstellen, sie nebst einem Berich Jahresbericht) über den Vermögenz⸗ stand und die Verhältnisse der Gesell⸗

chaft dem . und mit dessen

Bemerkungen der Generalversammlung vorzulegen und spätestens zwei Wochen vor der Generalversammlung jedem Ge⸗

ellschafter eine Abschrift der Vorlagen

mit der Unterschrift: ; führung“ oder „Der Aufsichtsrat“.

rungen der vorste durch den Reichskohlenrat erfolgter Ge⸗

owie des Berichts der Rechnungsprüfer

zu erteilen.

Art der Bekanntmachungen. § 15. Bei Bekanntmachungen der Gesell⸗

schaft, welche durch öffentliche Blätter erfolgen sollen, genügt deren Aufnahme in den Reichsanzeiger. Die Bekannt machungen erfolgen unter der Auf— schrift: ; .

ee er e Steinkohlen⸗Syndikat

Gesellschaft mit beschränkter Haftung . „Die Geschäfts⸗ Auf diese 33 sind auch Abände⸗

enden Satzungen nach

nehmigung bekanntzumachen. Walden urg i. Schles, den g. März 192.

Vorstehende Satzung wird im Sinne der lte e e der 5 17 und 48 der

Ausführungsbestimmungen zum, Gesetz

über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 919g (RGBl. S. 1449) enehmigt. . —ĩ . den 5. August 1926. Reichskohlenrat. Bennhold, Geschäftsführer.

64127

Die Firma Georg Pfeiffer G. in. b. S. ö Stuttgart hat sich aufgelöst,

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich

zu melden. Der Liquidator: Georg Pfeiffer, Eierstraße.

bad Die hirmg L. Levin's Blumen fabrik

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in e . Cöpenicker Str 108, ist in Liquidation getreten, und ich bin zum Liguidator ernannt. In dieser meiner Gigenschaft erfuche ich saͤmtliche Gläubiger, ihre Forderungen bei mir innerhalb 14 Tagen anzumelden. Max Silberberg, beeid. Bücherrevisor, Berlin, Cöpenicker Str. 109.

6h 9521] „Trio“ Grundstücks Verwertungs⸗ gesellschaft . Haftung.,

erlin. Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 4. Juni 1926 tritt die

Nr. 189.

Amtlich fesigestellte Kurse.

1 Franc, 1 Sira, 1 SBzu, 1 Peseta 0, 89. 4. 1 6sterr. Gulden (Gold) 200 4. 1 Gld. österr. B. 1370. 4. 1 Kr. ung. oder tschech. W. 0, 85 . 7 Gld. sidd. W. 12, 90 . 1 GlId. holl,. W. 170 4. 1 Mart Banco 1,50 4K. 1 Schilling österr. W. 10 0090 Kr. 1stand. Krone 1125 4. 1 Rubel (alter Credit⸗Rbl.) 2, 1 H. alter Goldrubel 3,20 4. 1 Peso (Gold) —= 400 . 1Peso larg. Pap. 1415 4. 1 Dollar 4,20 66. 14Pfund Sterling 20,40 4K. 1 Shanghai ⸗Tael 2,59 4K. 1 Dinar 3, 40 . 1 2, 10 K. 1310ty,. 1 Danziger Gulden 0, 80 4.

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗

sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien seferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier bestndliche Zeichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.

Das * hinter einem Wertpapier bedeutet für Million.

Die den Altien in der zweiten Spalte beigefügten gisfern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten

palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ lommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschãftsjahrs.

Ber Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ ahlung sowie für Ausländtfche Banknoten efinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“

Fer, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ 1 werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggeftente Notierungen werden möglichsft bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung! mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 6 owmbard 7. Danzig og, (Combard 69. Amsterdam 39 Brüssel J. Helsingfors . Italien 7. Kopenhagen 5. London 8. Mabrid 5. Dzlo sz. Paris 78. Prag 6. Schweiz 89 Stockholm . Wien 7.

Deutsche Staatsanleihen mit ginsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

14. 8. 13. 8. 63 Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000o,ll,f. 1.12.32 1. 5h a 6 do. 19 - 1000. ,f. 38 9. 96, 1b 23 Dt. Reichssch. K (Goldm. ), bis 30.11.26 2 dausl. . f. 1906M 665 Dt. Reichspost Schatz rz. 1. 10. 960 69 z Preuß. Staatssch. rückz. 1. 3. 29 69h do. rz. 1. 10. 30 7 Bayer. Staatsschatz rilckz. 1. 4. 29 by Hess. Dollaranl. R. B kdb. 1. 10. 25 7H Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 4. 25 69 Mecklbg.⸗Schwer. Staatssch., r3. 1.4.29 h Sachs. Staatsschatz⸗ anw. R. 1, fäll. 1.7.29 . 38.26 7h do. R. 2, fäll. 1.7.80 . J, 2b 75 Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 1.3.9. 91, 6b 1, Sb 6 3 Württbg. Staats⸗ . „Ibs 86,260

schatz Gr. 1, säll. 1.8.39 1.3. Bei nachfolgenden Wertpapieren

fällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. Dtsche Wertbest. Anl. b. 5 Doll. fäll. 2.9. 385 f. g. in Hess. Dollarschatzanw. füll. 18. 10. 26 Hess. Dollaranl. R. A rilckz. 1. 10. 26

Dtsch. IV.-V. Reichs⸗ Schatzanweis. 1916, ausl. 23 bis 1.7. 32 do. VIL-IX. Agio ausl do. Reichs⸗Schatz f. 24 do. Reichsschatz „* 23, Ausg. Iu. IIf27 bo. a4. Ausg. Iu. IE f. 2s K für 1 Milliarde 6. s Binsf. 8 - 154 Deutsche Reichsanl. . . do. do. do. do. do. do. do. Schutzgeblet⸗Aul. do. Spar⸗Vräm.⸗Anl. I-15 5PreußSt.⸗-Schatz auslosb. ab Okt. 26f. Pr. Staats sch., f. 1.5. 25 do. do. fäll. 31.12. 3 Hibernia) bo. do. 14 ausl. 1.4.36 Preuß. konsol. Anl.... do. do. do. do. Anhalt. Staat 1919... Baden 1901 .... .... do. 08/09, 1112, 18, 14 do. 1919 do. lv. v. 1875, 78,79, 80, d 92, 94, 00,02, 04.07

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O, Beh 6

do. ? do. Eisenb⸗Obl. do. Ldsk.⸗Rentensch. konv. neue Stiicke 39 Bremen 1919 unk. 80 49 do. 1920 49 do. 1922, 1923 49 bo. os, og, 1, gk 31. 12.23 do. 874-90, 05, gk 31.12.23: do. gt. 92. gek. 31. 12. 25 Hambg. Staats⸗Rente do. amort. St. A. 19 A „do. 1919 B kleine „do. 10000 bis 100 000 S6 do. 500 000 4 do. St.⸗Anl. 1900 „07, 08, 09g Ser. 1,2, 11,18 rz. 53, 14 rz. 54 do. 1887, 91, 96, 99, 94 3h do. 1886, 97, 1902 Hessen 1923 Reihess * H3Zinsf. 6 - 164 do. 99, 1996, 08, 09, 12 9 1919, R. 16, uk. 24 9 l do. 18965, 1903-1905 Lübeck 1983 unk. 28 Meckl. Landesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 do. kons. 18865

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C 28

Börsen⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berliner Börse vom 14. August

neee; gorigeꝛr

Heatiger Voriger Kurs

1926

Heutiger Voriger Lurz?

4436, Hannov. ausgst. b. 81.12.17 4,5 do. spãter ausgegeben 4, 89 des ne gn, b. õ 1.12.17 4,3 . später ausgegeben 4.3 S Brandenburg. ausgest. b. 381. 12. 17

. 39 do. später ausgegeben I Sauenburger, agst. b51.12. 17 45 do. später ausgegeben 4, 393 Pomm. ausgest. b. 31.12.17 4, 8 do. später ausgegeben 4, 39, Posensche. agst. b. 51.12.17 4, 3 do. später ausgegeben 4, 8 S Preußische i u. West⸗ ausgest. b. 81.12.17

6 bo. später ausgegeben 4. 3 3 Rh. u. Westf. agst. b 51.12.17 4, 395 do. später ausgegeben 4, 8 3 Sächsische. agst. b. 51.12.17 4. 38395 do. später ausgegeben 4, 893 Schlesische, agst. b. 51.12.17 4, ; do. später ausgegeben 4, 8g; Schl. Holst. agst. b. 51.12.17 4. 85 do. später ausgegeben

Lipp. Landesbk. 1-9 v. Lipp. Landessp. u. C. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 31

do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do. Gotha Landkred. do. do. Oz, og, os do. Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗Rudolst. Landkredit. .. .....

o. o. do. Sondersh. Land⸗ kredit, gel. 1. 4. 24

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

. 11 88

1b a 11, sa 10, sd a

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr.,

do. do. S. 8, 4, 6 M do. Grundrentenbr. = Serie 1-3 Sächs. ldw. Pf. b. S. 23, 26, 27

do. bis S. 25 319 do. Kreditbr. b. S. 22, 26— 38

do. do. bis S. 25

Dhne Zinsscheinbogen u. ohne

Ser. 1, 2, 5, - 106 4 versch. do.

Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.) gk. 1.7.24 do. do. 19, 26, gk. 1.5. 24 Deutsche Koni. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 Hannov. Komm. 1923 do. do. 1922 bo. bo. 1919 Pommersche Komm. Ser. 1 u. 2

Bergisch⸗Märk. Ser. 3 Magdeb . Mecklenburg. Friedr. Franzbahn Pfälzische Eisenbahn, Ludwig MaxNordb. do. 1881 do. 18979, g0, 83, 85, 98 e do. (nicht konvert.) Wismar⸗Carow ....

Sachs. Pr. Reichsmark

Brandenb. Prov. os - 11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27-33, 1914 Reihe 84 - 52 .....

do. 1899 39

Casseler Landeskredit

Ser. 22 - 25

Ser. 26

Ser. 27

z Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 80 Hannoverschegandes⸗ kredit, S. A, gek. 1.7.24

do. Prov. S. 9, gk. 1.5. 24 39

Oberhessische Provinz 1920 unk. 26 ..... 4

do. do. 1913, 1914

Dstpreußische Provinz Ausg. 128 ;

Pommersche Prov.

do. Ausgabe 16...

do. Ausg. 14, Ser. 4

bo, ,,, 44 8 . do. 5— 14 ...... . do. 14, Ser. 3 .A. 1894, 1897, 1900 J Ausg. 14.

Rheinprovinz 22, 4

.

do. 1000000 u. 80000 do. kleine Sächstsche Provinzial Ausg. 8 do. do. Ausg. 9 * do. do. Ausg. 5 7 Schletzw.⸗Holst. Prod. lusg. 184 ** do. do. Ausg. 15 u. 1 do. do. Uusg. 96 * 6 do. do. Ausg. 8 497 do. do. 1907— 09 4 do. do. Ausg. 6 u. 14 do. do. 98, O2, 06,

/ —— 4 S 2

8 222212 2

do.

Anklam. Kreis 1901. 4 , Kreis 01 4 do. o. 1919 4 Hadersleb. Kr. 10 ukvn 4 Lauenbg. Kreis 1919. 4 Lebus Kreis 1910... 4 Yffen bach Kreis 115 1

Kur⸗ u. Neum. Schuldvs 1 L171 g3insf. 153. F ginsf. s8 - 153.

Anleihen verstaatlichter

Ausg. 13 unk. . 1.2.8 ks wo Ohne Zinsberechnung.

2

2

83

. e = 27 35

gek. 1. 10. 28 39 1.4.10 do. Landes klt. Rtbr. 1.4.10 do. 39 1.4.10

wgintzf. J 203. *“ 8— 186. F 6—– 1853. Kreisanleihen.

Eisenbahnen.

. , . 2

Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

ps n B

*

Berlin 1923 Ausg. 2 do. 1886 do. 1880 bo. 1898 bo. 1904, S. 1 bo. Groß Verb. 1919 do. do. 1920 Berl. Stadtsynode 99,

1908, 12, gel. 1. 7. 24

do. do. 1899. 1904 05

Bonn 1919 N, 1919 Breslau 1906 , 1909 do. 1891 Charlottenburg os, 12

II. Abt., 19 do. 1902, ger. 2. i. 24 Coblenz.. ...... 1919 do. 1920 Coburg ..... ... 1902 Cottbus 1909 Migis Darmstadt. ..... 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1.7. 23 Deutsch⸗Eylau .. 1907

Dresden ..... .. 1905 39

Duis burg ...... 1921 do. 1899, 07, 09 do 1913

do. iss8, 16589 3

do. 1896, 92 Düren H 1899, J 1901

do G 1891 bK. 3.

Düsseldorf ioo. os, 1 get. i. 8 21

do. 1900, gek. 1. 5. 24 3)

Elbing os, og, gk. 1.2.24 do. 19513, gek. 1. 7. 24

do. 1903, gel. 1. 2. 24 3

Emdenos H, J, głi. 5.24 Erfurt 1898, 01 M, os, 1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1893 NM, 1801 M, geb. 1. 10. 23 Eschwege .... ... 1911 Essen ...... .... 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg. . . 1912, gek. 2. 1. 24 Frankfurt a. M. 23 * do. 1910. 11, gekt. do. 1913 do. 19 (1. - 8. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), geb.

do. 1899, get. 3 do. 1901 M8

Frankfurt O. 14 ukv. 28 do. 1919 1. u. 2. Ausg.

Fraustadt ...... 1895

Freiburg i. Br. 1919

Fürth i. S. .... 1923 . 1920 ukv. 1925 0.

1901 8

Julda. ...... 1907 M Gießen 1907, 09, 12, 14 do. 1905 Gotha ... «1928 Hagen 1919 NM ..... Halberstadt 1912, 19 Halle. . . 1900, 05, 10 do. 1919 do. 1892 do. 1900 Heidelbg. o], gk. 1. 11.23 do. 1905, gek. 1. 10. 28 Heilbronn .. 1897 M Herford 1910, rückz. 39 Köln. . 1923 unk. 38 1912 Abt. 3 1919 unk. 29 1920 unk. 80 do. 1922 Konstanz 02, gek. 1.9.28 Krefeld... 1501, 1909 do. O6, O, geł. 30. 6.24 do. 1918, gek. 30. 5. 24 do. 88, 01,05, gk. 80.5. 24 Langensalza . . .. 1908 Lichtenberg Bln) 1918 Ludwigshafen .. 1906 do. 1890, 94, 1900, 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 81 do. Stadt⸗Psdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. 9 do. 1922 Lit. B do. 19 Lit. U. V, ul. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gel. 1. 1. 24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1. 24 do. 19 LAg. , gk. 1.9.24 do. 19 III., 9k. 1.2. 285 do. 1920, gel. 1. 11. 25,

do. 1888, gek. 1. 1. 24 3 do. 1897, 95, gk. 1.1.24 do. 1904, 1908, gek.

Merseburg 1901 Mühlhausen t. Thür. 1919 VI Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 18, uk. 81, 85 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München ...... 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 M unk. 86 Münster os, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23 Nordhausen .... 1908 Nürnberg do. 1920 unk. 30 o. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 M, gk. 81. 1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920 do. 5, 0s, gek. 1. 11.23 Pirmasens 99, 80.4. 24 Plauen os, geb. 30.6. 24 do. 1903 Potsdam 19, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 M Regensburg 1908, 09 do. 97 N, OM = 03, 05 Do. 1889 Remscheid oo, gk. 2.1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 M

do. 1891

Rostock ... 1919, 1920 do. 81,84, 08, gt. 1.7.24

do. 1895, gek. 1. 7. 243

Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,

gek. 1. 5. 24 Spandau 0h M., 1. 10.23 Stendal ol, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24

do. 1903, gek. 1. 4. 24

Stettin V ...... 1928 BZinsf. J - 18 4.

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2

Deutsche Pfandbriefe.

* durch‘ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach en von den Landschaften gemachten Mittetlungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

* Calenberg. red. Ser D,

F (geł. 1. 10. 28, 1. 4. 20

365 Kur⸗ u. Neumärk. neue ——

4, 39, 83 Kur⸗ u. Neumärk Komm. ⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 81. 12. 1917... ..... ... 3, 26h

4, 39,3 Kur- u. Neum Kom. ⸗Obl.

4, 39, 8 h landschaftl. Zentral m. Deckungs besch. bis 81. 12. 17 Nr. 1-484 629

4, 89, 383 landschaftl. Zentral.

4, 38, 8 P Dstpreußische Y, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17 .....

4, 39. 83 Ostpreußische ......

4 Sstpr. landschaftl. Schuldv.

4, 89, 384 Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17

4, 54, 83 Pommersche .. .....

4, 59, 3 Pomm. Neul. für Lleingrundbesitz, ausgestellt bis 31. 12. 17

. 585. 83 Pomm. Neul. filr Kleingrundbesi

4, 39, 33 Sächsische, ausge⸗ stellt bis 81. iz. i7.. ......

4, 39. 33 Sächstsche ..... ....

43 Sächs. landsch. Kreditverb.

4, 393 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) I

4, 89 33 Schles. landschaftl. A, D, B, ausgest. bis 24. 6. 17

4. 3, 8 Schles. landsch. A, O, D

4, 39, 8 3 Schleswig⸗Holstein Lande skred. M, ausg. b. 51.12.17

4. 38. 83 Schle sw. Holst. C. Kered.

4, 39, 3 5 Westfälische, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 1]

4, 8ꝝ, 8 4 Westfälische. ... ....

4, 5, 8 3 Westpr. Ritterschaftl. Ser. = H m. Deckungsbesch. bis 381. 12. 17

4, 38, 8 B. Westpr. Ritterschaftl. Ser. I- 1

, 889, 83 Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81. 13. 17 44

4, 88, 8 Westpr. Neuland⸗ scha

*

Schwed. St. Anl.

Schweiz. Eidg. 12 bo ; ᷣ—

Türk. Adm.⸗Anl.

do. Zollobl. ii S. Ung. St.⸗R. 131

do. do. her u. 1er? bo. Grdentl.⸗Ob.?

Bromberg 95, gek. 89 fr. gins. Bukar. 1888 in A4 4 . Budapest 14 m. T. Christianig 1903 Colmar (Elsaß) 07 Danzig i MAg. 19 Gnesen ol, o7m. T Gothenb. 90 S. A do

Graudenz 1900 i, . 1900

Krotosch. 1900 S.

5, 49, 4, 34 S Berliner alte, ausgestellt bis 31. 123. 1917. 5, 48, 4, S Berliner alte. .

4, 39, 384 Berliner neue, ausgestellt bis 81. 12. 1917. 4. 39. 383 Berliner neue ....

43 Brandenb. Stadtschastsbriefe

Vorkriegsstücke

4h do. do. (Nachkriegsstücke)

f Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Lissab. S6 S. 1, 2** Most. abg. S. 28,

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 8 unk. 80 34

Preuß. Zentralstadt⸗ n,, ,.

83, 6-10, 12, 18

do. do. Reihe 14416

do. do. R. 1, 4, 11

do. do. Reihe 2, 5

Westf. Pfandbriefamt f. SHausgrundstücke.

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. J Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗8. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3h Dldenburg. 40 Tlr.⸗L. 3 Sachs.⸗Mein. 7 Gld.⸗ L.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen

werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

JJ 1 6 3 . , nil g , , , w g, d, m , ge.

w .

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisseststellung

nicht statt. Vern . Kt.⸗A. 87 v. 8 —— —— Bosn. Esb. 147 38 Mb S5. 25h do. Invest. 147 35 4.10 37,25 86 3]7b do. Land. 9 i. . 49 4. ö. 9b —— do. do. O2 in K.“ 46 4. 75 d do. do. 95 in K.‘ 4 66 66 Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. der Nr. 121561 bis 136560 do. zer Nr. 51551 bis 85650, ler Nr. 1- 20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. C do. priv. 1. Irs. do. 25000, 12500Fr do. 25090, 300 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 Mon. do. 5 18614284 do. oJ Pir.⸗Lar. 90 do. 4 Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, in Lire 4 Mexik. Anl. 99 5 f. do. 5h abg. do. 1904 4 in. Æ do. 1994 4 abg. Norw. St. 94 in E do. 1888 in Dest. St. Schatz 14 angem. St. 1 do. am. Eb.⸗A. * do. Goldrente 10006 uld. Gd. do. do. 200.7 do. Kronenr. 012 do. lv. R. in sKt. 1 do. do. in K.“ do. Silb. in fl! do. Papierr. in fl2 ortug. 8. Se; Rumänen 19051 do. 18 ukv. 24 16 do. 89 äus. i. 16s,

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Posen 1900, 05, 06

Sofla Stadt... Stockh. (E. 83 84)

Thorn 1900,06, 09 do. 1899 Hu richStadtsg id] gz

Budap. Hptst Spar 4 1.5.11 . Chil. Hp. G. Pf. 12 5 15.2.5 67, pb 8 97,5 n Dän. Lm b.⸗D. S. 4

o. . do. In selst.⸗ V. gar. 39 do. do. Kr. Ver. S. 9 4

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Kopenh. Hausbes

1880 in 4 bo. 1886 in 4 bo. 1899 in 4 do. St.⸗R. M4 1.0 do. do. 19061. 4 do. do. 1888

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do. Eisenb. R. o

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do. Bgd. E. A. 1 do. do. Ser. 2 do. lons. A. 1890 da. uf. 1908, os Türken Anl. 1908 do 1908

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do. 100 Fr. ⸗Lose

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do. 1014 * do. Goldr. in fl. do. St. ⸗R. 19103 do. Kron⸗Rente? do. St⸗R. 97 in 8. do. Gold⸗ꝛA. f. d.

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Ausländische Stadtanleihen.

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do. 1894, 03, gek.

1880 in K do. 1885 in 6 do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913

i. K. 1. 10. 20, ** S. 1. st. 1.1. 17, S. 2 6. G. 1. J. 17.

Sonstige ausländische Anleihen.

rückzahlb. 100 4 do 39

4 111

Finnl. Hyp.⸗V. 87 do do 5

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Mex. Bew. Anl. 44 gesamtkdb. a 101 do. 494 abg. Nrd. Pf. Wib. S1 .2 Norweg. Hyp. 987 Dest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B.. S. 2.3 Poln. Pf. 8000 R. do. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888. 92, 95, 98, 01 m. T.

Ji. K. 1.5.14 —, 3. il. 11.24

do. 1895 m. T. 8 Raab⸗Gr. P.⸗A.* do. Anrechtsch.

Schwed. Hyp. 18, unkv.

do. 18 kündb. in. K do. Hyp. abg. 8

do. Städt. Pf. 82

do. do. 02 u. 04

do. do. 1906

Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 866, 57 in K.

do. do. 1894 ing. Ug. Tm.⸗Bg. i. K.“ do. Bod. ⸗Kr.⸗Pf. do. do. 1. Kr. do. do. Reg. ⸗Pfbr. do. Spk. gtr. 1. 2

Pfandbriefe und Schuldverschreib., deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gemäß Belanntm. v. 25. 3. 26 ohne Hinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ derschreibungen sind nach den von den Gesellschasten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handels bank Pfdbr. Ser. 2, 16 869 H, S. 6 G6H do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. Mk M* Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1–4, 7, 8, 18-18, 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5, 6, 19, 20 u. abgestemp. do. do. do. Ser. 28, 24 do. do. Ser. 25

do. do. Ser. 26

wegen Strafen aus § 36; wegen der nach § 3, 11, Ziffer 5 zu machenden Preisvorschläge.

Gewerkschaft Neuroder Kohlen⸗

und Thonwerke. Deutsche St

Aachen 22 A. 23 u. 2418 do. 17, 21 Ausg. 22 4 Altona ..... ... 1928 9 do. 1911, 1914 4 1 * 3 2

do. Komm. -Obl. S. 1, 2 hö, Ser. 9 do. do. Ser. 4

do. 1890 in 61 do. do. m. Talon do. 1891 in 18 . 1894 in 12

. do. m. Talon f. 1896 in KM

. do. m. Talon

. 1896 in 11

. do. m. Talon

. konv. in 415

. 1908 in 616, 1906 in !*

da. 1910 n Au

nleihen. Stolp i. Pomm. ... Stuttgart 19,065, Ag. 19 Trier 14, 1.u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30 Viersen 1904, gk.2. 1.24 37 Weimar 1888,gk. 1.1.24 37 Wiesbad. 1998 1.Aus⸗ gabe, rückz. 1937

do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gel. 1. 10. 34 do. 18 Ag. i9 Lu. IL.

gel. 1. J. 21 ] Wilmersd. ( Vl

Reichsmark) do. 1890, 4, 1901, 05

Oldenburg 1909, 12

do. 1919, gek. 1. 1. 82

. 1908, geb. 1. 1. 24 o

agesordnung eingeschrieben zuzuftellende Gesellschaft in Liquidation. Die Gläubiger Kokswerke . Chemische Fabriken Gesamtsumme 120 000 schriftliche n er, benen fh , ler s,lisch ft uren hi gcsordert, itte Aufnahme neuer Mitglieder. Aktienge sellschaft, Berlin. § 4. mindestens einer Woche; sie beginnt mit Ansprüche bei der Gesellschaft ginnmiele g § 38. e. Se. Durchlaucht Fürst Hans 1. Die Veräußerung oder Verpfän⸗ dem Tage der Ginlieferung des Ein. Berlig NW. Friedrichstraße 6, . 1e. 1. Bei Aufnahme neuer Mitglieder in Heinrich XV. von Plest. dung eines Geschäftsanteils oder eines ladungsschreibens zur Post und endet am den 12. August 1926. re gr nh org Hie Vereinigung sind mit, diesen, besondere Gewerkschaft des Steinkohtenberg- Teiles eines solchen an Nichtmitglieder Tage der Generalbersammlung. „Trio“ Grundstücks- Verwert nns. ved fa ,. Verträge, welche der Genehmigung der werks von Kulmiz. ist nur mit Genehmigung aller Gesell⸗ § 12. gesellschaft mit beschränkter vastung gag. xi en fer z Mitaliederpersammlung mit Dreiviertel⸗ Gewerk schaft schafter zulässig. Im Erbfalle darf der Jede 1000 (Eintausend) Reichsmark in Liquidation. eltember g. Cn stimmenmehrheit unterliegen, abzu- consolidirte Wenceslaus Grube. Geschäftsanteil nur auf den Erwerber eines Geschäftsanteils gewähren eine Die Liquidatoren:; 9 ach . schließen. des ihm zugrunde liegenden Werks⸗I Stimme. Buschmann. Müller.

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2

bo; nn, Ser. 5 Braunschw.« Hannov. Hyp. Bk. Pfbr. Ser. 25*

do. do. do. Ser. 26 do. do. Komm. ⸗Obl. v. 19284 Dtsch. Hyp. Vt. Pfdbr. S. , C2 11, 5d 6 do. do. do. Ser. 25 gomm.-Obl. S. 1-8 8.88 6 do. Ser.

da. Ser. 8!

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Aschaffenburg. .. 1901 Barmen 07, rz. 4140 do. 1904, 05, gek. 1.8.24 Verlin .

Zinsf. 86 - 18 4 do. 1919 unk. 80 4 do. 1920 unk. 81 4 da. 1922 Ausg. 114

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n) 1919

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