in der Firma Großhandel Agenturen in Magdeburg. Werftstraße 38. wird nach erfolgter stung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Magdeburg, den 13. August 1925. Das Amtsgericht A. Abt. 8.
Nossen. 57504 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des senbquers Georg Lange in Nossen wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkurs- masse nicht vorhanden ist. Termin zur Abnahme der Schlußrechnung ist auf den 2. November 1265, 913 Uhr vormittags, anberaumt worden. ö Amtsgericht Nossen, am 16. August 1926.
Ober Scemen. 56645
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Joseph Goldschmidt in Ober Seemen fordern die 696 bevor⸗ rechtigten Gläubiger 5271,26 Zur Verteilung kommen 6 6 — 316
Ober Seemen, den 15. 8. 1926.
Der Konkursverwalter.
Winkelmann,
Oels, schles. 57505] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Robert Fuchs in Oels wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins das Kon⸗ kursverfahren aufgehoben.
Amtsgericht Oels, den 23. Juli 1926.
57506
IS antizgan b. Barmstedt, Holst.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händlers Karl Hoffmann in Rantzau wird der Versteigerer Jessen als Konkursverwalter entlassen, an seine Stelle tritt der Versteigerer Maack in Barmstedt.
Rantzau, den 9. August 1926.
Das Amtggericht.
It at iũzéOor. 57507
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alois Wilczek in Ratibor ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver— zeichnis der hei der Verteilung zu berück— sichtigenden Forderungen sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergülung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 18. September 1926, vor⸗ mittags 107 Uhr, vor dem Amttgericht hierselbst bestimmt. Das Honorar des Konkursverwalters Schimitzek in Ratibor wird auf 496 RM, seine Auslagen auf 9824 RM festgesetzt.
Ratibor, den 16. August 1926.
Amtsgericht.
Eiegkingen. 57508
In den Konkursverfahren über das Vermögen 1. des Josef Grab, Gastwirts und Inhabers einer Tabakwarenhandlung in Riedlingen, 2. des Josef Schmider, Inhabers einer Oel- und Fettwarenhand⸗ lung in Riedlingen, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußberzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht vemvertbaren Vermögens stücke Schlußtermin auf Freitag 17. September 1926, nachm. 3 bezw. 34½ Uhr, vor dem Amtsgericht Riedlingen bestimmt.
Den 16. August 1926.
Württ. Amtsgericht Riedlingen.
I isa. 57509 In dem Konkursverfahren über das Ge— sellschafts vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft Firmg Riesager Lederwaren⸗ und Treibriemen⸗Fabrik Löbe & Dämmig. Riesa in Riesa wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 16. September 1926, vorm. 10 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Riesa, den 16. August 1926.
Iè OsIãcek, Meclelkh. 575l0 Das Konkursverfahren über das Ver⸗— mögen des Kaufmanns Carl Schwiedeps in Stäbelow (Lebensmittelhandlung) wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Nostock, den 14. August 1926. Meckl. Schwer. Amtsgericht. Sch eihenberg. 51511 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schnittwarenhändlers Arno Walter Wagner in Schlettau wird infolge eines vom Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleiche Vergleichstermin vor dem unterzeichneten Amtsgericht auf den 3. September 1926, vorm. 101 Uhr, be⸗ stimmt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. In diesem Termine sollen auch die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft werden. Scheibenberg, am 16. August 1926. Das Amtsgericht.
Schleusingen. 57512
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Malermeisters Paul Hartung in Schleusingen wird gemäß 8 204 K.-O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmesse nicht vorhanden ist.
Schleusingen, den 7. August 1926.
Das Amtsgericht.
Schlochan. (b 5l3] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des RNittergutsbesitzers Werner Ammelt in Adl. Pollnitz ist zur Prüfung der — angemeldeten Forderungen Termin auf den 18. Sep⸗ tember 1826, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Schlochau, Zimmer Nr. 11, anberaumt. e Amtsgericht Schlochau, 24 Juli 1926.
Sehwerte, Kuhr. 1657514]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Tondok, Schwerte, wird das Verfahren mit Zustimmung der Konkursgläubiger eingestellt.
Schwerte, den 12. August 1926.
Das Amtsgericht.
Werdau. 567515]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Händlerin Johanna verehel. Werner, geb. Deutschbein, in Werdau, Sorge 12, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Werdau, den 16. August 1926.
Amtsgericht.
Wiesbaden. 57516
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns H. Turner in Wiesbaden ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs⸗ termin auf den 4. September 1926, vor⸗ mittags 19 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wiesbaden, Oranienstraße 17, Zim⸗ mer 8, anberaumt. Erklärungen eines Gläubigers, insbesondere Stimm⸗ abgaben für oder gegen den Zwangs⸗ vergleich, können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in dem Termin durch den Gläubiger persönlich, oder durch einen bevollmächtigten Vertreter er⸗ folgen. Schriftliche Erklärungen bleiben unberücksichtigt.
Wiesbaden, den 10. August 1926.
Amtsgericht. Abt. 17.
Witten. 57517
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma 5. W. Haller⸗ mann, Witten⸗Ruhr — Inhaber Kauf⸗ mann Franz Hallermann — ist Termin zur Prüfung der nachträglich ange⸗ meldeten Forderung auf den 17. Sep⸗ tember 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, anberaumt.
Witten, den 14. August 1926.
Das Amtsgericht.
Wolelan., 57518
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutsbesitzers Frei⸗ herrn Friedrich von Schuckmann in Auras wird auf Antrag des Konkurs⸗ verwalters zur Wahl von zwei neuen . an Stelle von zwei ausgeschiedenen und zur Be⸗ schlußfassung über die etwaige Ein⸗ stellung des Verfahrens mangels Masse eine Gläubigerversammlung auf den
28. August 1926, , n, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wohlau, an⸗ beraumt.
Wohlau, den 12. August 1926. Amtsgericht. 7TekIl-MHosel. 5675191 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Heinrich Binz und deren Inhaberin Ehefrau Heinri Binz, Helene geb. Reuscher, in Zell⸗ Mosel wird bekanntgemacht, daß zu dem am 8. September 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht stattfindenden allgemeinen Prüfungs⸗ termine gleichzeitig auf Antrag des Konkursverwalters eine Gläubigerver⸗ sammlung einberufen worden ist, die über folgenden Antrag beschließen soll: „Antrag des Konkursverwalters auf Verkauf der Waren im einzelnen unter zeitweiser (speriodischer) Oeffnung des Geschäfts und Aufhebung des früheren Beschlusses, wonach das Geschäft ge⸗ schlossen bleiben und die Waren en bloc
verkauft werden sollen.“ Zell⸗Mosel, den 13. August 1926. Preuß. Amtsgericht. Vi esant. 57520 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Handelsmanns Paul Hart⸗ mann in Görzke wird, nachdem der im Vergleichstermin vom 3. Juni 19265 angenonimene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch auf⸗ gehoben. Ziesar, den 13. August 1926. Das Amtsgericht.
Had KEeineræz. 57524
Ueber das Vermögen des Fabrik⸗ besitzers Hermann Hanke in Reinerz und als Inhaber: a) der Firma Cen⸗ tralbüro der Hausindustrie⸗Organisa⸗ tion für Handweberei in Schlesien von Wedel in Reinerz, b) der Mecha⸗ nischen Weberei Hermann Hanke in Reinerz, Inh. Hermann Hanke in Reinerz, wird heute, am 13. August 1926, nachmittags 5, 30 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet, da begründete Aussicht besteht, daß die Zahlungs⸗ unfähigkeit in absehbarer Zeit behoben werden wird. Anhängige Zwangsvoll⸗ streckungen sind bis zum 18. September 1926, einzustellen. Der Stadtrat Mihlan in Glatz wird zur Aufsichtsperson be⸗ stellt. — 2. Mn. 18 /26/2.
Reinerz, den 18. August 1926.
Amtsgericht.
PDuisburg-Ieunrort. 57521] . Ueber das Vermögen der Witwe Fritz Kleinbongardt in Duisburg⸗Meiderich
ist heuke die Geschäftsaufficht ange⸗ ordnet. Der Bankdirektor a. D. Karl Hanebeck in Duisburg⸗Meiderich, Au den Damm 92, ist zur Geschäftsauf⸗ sichtsperson bestellt. Duisburg⸗Ruhrort, 14. August 1926. Amtsgericht.
¶ wi fhorn. 57522]
Ueber das Vermögen des Tischler⸗ meisters Heinrich Busse in Hillerse wird heute, am 14. August 1926, nachm. 6 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet und der Rechtsbeistand Karl Schölk⸗ mann in Gifhorn zur Aufsichtsperson bestellt.
Das Amtsgericht Gifhorn, den 14. August 1925.
Hillesheim, Eifel. 57523]
Ueber das Vermögen der Erben des Nachlasses des Metzgermeisters Fritz Eichmann zu Gerolstein wird heute, 9 Uhr 30 Minuten vorm., die 1 aufsicht angeordnet. Als Aufsichts⸗ person wird der Rechtsanwalt Pinten zu Gerolstein bestellt.
Hillesheim (Eifel), 14. August 1926.
Amtsgericht.
Spandau. 57525 In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Stakermeisters Gustav Schulz in Bln.⸗Siemensstadt wird auf Antrag des Stakermeisters Gustav Schulz in Siemensstadt, Brunnenstraße 7, die Geschäftsaufsicht über sein Vermögen heute, vormittags 10 Uhr, angeordnet. Zur Aussichts⸗ person wird der Kaufmann Alfred Geiseler in Spandau, Schönwalder Straße 19, bestellt. Forderungsanmel⸗ dungen sind nicht an das Amtsgericht, sondern an die Aufsichtsperson zu richten. Spandau, den 17. August 1926. Das Amtsgericht. Abt. .
Stra is iumndl. 57525 Ueber das Vermögen der Konfektions⸗ firma Robert Drews Nachf., Inh. Wil⸗ helm Gerlach, hier, wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Kaufmann Otto Bliefert, hier, bestellt. Termin zur Gläubiger⸗ versammlung am 23. dieses Monats, mittags 12 Uhr. Amtsgericht Stralsund, 9. August 1926.
Ueberlingen. [57527] Auf Antrag der Paul Brugger Ehe⸗ frau, Käthe geb. Geißert, in Markdorf, Inhaberin der Firma Paul Brugger in Markdorf i. B., wird heute, vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung eines Konkursberfahrens an⸗ geordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson wird Herr Kaufmann Fritz Mangold in Ueberlingen a. See bestellt. Ueberlingen, den 14. August 19256. Bad. Amtsgericht.
Beuthen, O. S. 7528 Die über das Vermögen des Werk⸗ meisters a. D. Rudolf Loose in Beuthen, O. S., Wermundstraße 1, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, da mehr als 3 Monate seit der Anordnung verstrichen sind und bisher weder ein Zwangsvergleich bestätigt noch die Frist über die Zeit von 3 Monaten hinaus verlängert worden ist (8 66 Abs. 3 Ziff. 3 der Geschäftsaufsichts verordnung). Amtsgericht Beuthen, O. S., den 12. August 1926.
Blankenhain, Thür. 57529] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Walker, Manufakturwaren, in Bad Berka ist in⸗ folge Zwangsvergleichs beendet. Blankenhain, den 13. August 1926. Thüringisches Amtsgericht.
KRochum. t . 57530
In der Geschäftsaufsichtssache des Kaufmanns Eugen Wittgenstein in Bochum, Bongardstraße 26, Inhaber der Firma Wikttgenstein & Horn, wird das Geschäftsaufsichtsverfahren nach Rechtskraft des Zwangsvergleichs vom W. Juli 1926 aufgehoben.
Bochum, den 14. August 1926.
Das Amtsgericht.
PDęrtmiung. 57h31]
Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns 6 Blome in Hombrunch-Barop ist du den rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleich aufgehoben.
Amtsgericht Dortmund.
PDudersta dt. 57532]
Die am 10. Juni 1926 angeordnete Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Dunkel in Duderstadt wird aufgehoben und das Verfahren eingestellt, da der Schuldner, nachdem die Frist zur Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens auf seinen Antrag und mit Zustimmung der Mehrzahl der be⸗ troffenen Gläubiger um einen Monat bis zum 10. August 1926 verlängert war, weder die Zustimmung der er⸗ forderlichen Mehrzahl der Gläubiger mit der Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen für eine weitere Ver⸗ längerung dieser Frist nachgewiesen noch auch einen ordnungsmäßigen An— trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens gestellt hat. Amtsgericht Duderstadt, 11. Auguft 1926.
rt. (b7533
Duisburg-HRuliro In der Geschäftsa 22 2 f das Ve n der Ehefrau Wi i Goerke, Inhaberin der Firm reiber⸗
Braun in Duisburg⸗Ruhrort, wird die
Geschäftsaufsicht von Amts wegen 8
mäß 5 66 Abs. 2 Nr. 2 .
6 dem Tode der 2 — die 3.
aussetzungen für die Anordnung der
, mich entfallen sind. Duisburg⸗Ruhrort, 13. August 1926.
Das Amtsgericht.
Ellrich. ; 55341]
Die über das Vermögen des uh⸗ machermeisters Hermann Kühne in Ellrich, Nordhäuser Straße 6, angeord⸗ nete Geschäftsaufsicht wird nach rechts⸗ 266 bestätigtem Zwangsvergleich auf⸗ gehoben.
llrich, den 16. August 1926. Das Amtsgericht.
n, 57535 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Otti Haas in Gera, In⸗ haberin eines Damenputzgeschäfts, ist als beendigt anzusehen, nachdem der die Bestätigung des Zwangsvergleichs aus⸗ sprechende Gerichtsbeschluß die Rechts⸗ kraft erlangt hat. . Gera, den 16. August 1926. Das Thüringische Amtsgericht. Glad enhbaqch. 57536 Die Geschäftsaufsicht Waldschmidt in Gladenbach ist durch den rechtskräfti bestätigten Zwangsvergleich vom 7. Juli 1926 beendet. — N 166/19. Gladenbach, den 12. August 1926. Das Amtsgericht.
—
alle, Saale. 67537] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung
des Konkurses über das Vermögen der
offenen , n, e, Böhm
Jänicke in Halle a. S., Große Stein⸗
straße 16, ist durch rechtskräftig be⸗
stätigten Zwangsvergleich beendet. Halle a. S., den 17. August 1926.
Das Amtsgericht. Abt. 7.
Heinrichswalädle, Ostpr. 57538] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Völkner in Gr. Friedrichsdorf wird, nachdem der den Zwangsvergleich vom 26. Juli 1926 bestätigende Beschluß rechtskräftig geworden ist, aufgehoben. Heinrichswalde, den 16. August 1926. Amtsgericht. Häöln. ö 57539 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft unter der Firma F. Nolzen, Elektrotechnisches Institut in Köln, Passage 4-8 und 43— 47, ist durch rechtskräftig bestätigten Vergleich vom 27. Juli 1926 beendigt. Amtsgericht, Abt. 80, Köln.
ä nigslh erg, Hr. 57540 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen: 1. des Kaufmanns Lewin Bloch in Königsberg, Pr., 2. der offenen Handelsgesellschaft Walter Wolff G Co., hier, Kneiphöfsche Langgasse 15, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termine vom 23. Juni 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 23. Juni 1926 bestätigt ist, hiedurch aufgehoben. Amtsgericht Königsberg, Pr., den 11. 8. 19286.
H ulmbach. 57541] Die Geschäftsaufsicht über Geschwister Vießmann, Georg Vießmann und Max Vießimann in Kulmbach ist durch rechts⸗ kräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. Kulmbach, den 13. August 1926. Amtsgericht.
Lauenburg, Pomm. 57542
Die über die Firma Dettmar Lewin Nachf. Inh. Alex Ring in Stojentin, Kreis Stolp, am 29. Wpril 1925 an—⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist durch den gerichtlich bestätigten, am 22. Juli 19265 rechtskräftig gewordenen Zwangtvergleich vom 7. Juli 1926 beendigt. Lauenburg, Pomm., den 13. August 1926. Amtsgericht.
Lauenburg, Pomm. 575453]
Die über die Handlung und den Ge⸗ werbebetrich des Bandagisten Karl Hodapp, hier, am 19. April 19265 an—= geordnete Geschäftsaufsicht ist durch den gerichtlich bestätigten, am 2. d. Mis. rechtskräftig gewordenen Zwangsvergleich vom 17. Juli 1726 beendigt. Lauenburg i. Pomm., 13. August 1926. Amtsgericht.
Meiningen. ; (bh7I 54] Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Firma J. Eisemann und A. Motschmann Nachf., beide in Mei⸗ ningen, Inhaber Kaufmann Ludwig Eisemann, hier, ist durch Zwangs vergleich rechtskräftig beendet. Meiningen, den 12. August 1926. Thür. Amtsgericht. Abt. 2. Mieshach. 576545 Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens ilber das Ver— mögen des Konditors Georg Binder in Miesbach, ist durch rechtskräftig be= stätigten Zwangsvergleich beendigt. Amtsgericht Miesbach. München. 57546 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Bavaria Dauerwäsche Vertrieb Hermann Eder in München, Alleininh. Hermann Eder in München,
ist heit d. August ioꝛs durch Biwangsz 36 J. ges durch Zwangsber⸗ Amtsgericht München.
München. h M6] Die Geschäftsaufsicht über das Ver= mögen der Tuchhandlung Beilhack und Lehmann, Herren⸗ und Damenstoffe, Baumwollwaren, in München ist sei 25. Juli 1926 durch ee rl e, beendet. Amtsgericht München.
— —
YOęumittel vwalde. o 547]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des staatlichen Domänenpächters Kurt Wollert in Klein Ulbersdorf wird aufgehoben, nachdem der gerichtlich be⸗ stätigte Zwangsvergleich rechtskräftig geworden ist.
Neumittelwalde, den 14. August 1926.
Amtsgericht.
Vorden. 575491 Gemäß § 69 der Geschäftsaufsichts⸗ verordnung hat die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Anteus Voß in Norden geendet. Norden, den 16. 8. 1926. Das Amtsgericht.
Oels, Schles. 57550 In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Kaufmanns Oskar Rhien in Gutwohne wird die Geschäfts⸗ aufsicht, nachdem der von den Gläu⸗ bigern angenommene Zwangsvergleich bestätigt und rechtskräftig geworden ist, hiermit aufgehoben. Amtsgericht Oels, den 19. Juli 1926.
Offenbach., Main. 57551 Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Firma Enim⸗Werk Maschinen⸗ fabrik zu Neu Isenburg wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 23. Juni angenommene Zwangsvergleich e ft geworden ist, hierdurch auf⸗ gehoben. Offenbach 4. Main, 5. August 1926. Hessisches Amtsgericht.
Oftenhaurg, Raden. Ib 7553]
Das Geschaäͤftsaufsichtsberfahren über das Vermögen der Süddeutschen Elektro2 u. Maschinenindustrie G. m. b. H. in Offenburg wird nach rechtskräftiger Be—⸗ stäͤtigung des abgeschlossenen Zwangs vergleichs aufgehoben.
Offenburg, den 18. 8. 1926.
Bad. Amtsgericht. II.
Ohla nun. 67552
Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen des. Schuhmachermeisters und Schuhgeschäftsinhabers Josef Zigan in Ohlgu 3 Rechtskraft des den Ver⸗ glei ,. Beschlusses vom 24. Juli 1926 beendigt.
Ohlau, den 14. August 1926.
Amtsgericht.
Poll w. 7 5654
Das . zur Ab⸗ wendung des Konkurses übern das Ver⸗ mögen der Firma schw. Kirsch, In⸗ haber Recha Körber, in Poll now ist durch den rechtskräftigen Beschluß vom 24. Juni 1926, durch den der Zwangs vergleich am 24. Juni 1926 bestätigt worden ist, beendigt.
Pollnow, den 10. August 1926.
Das Amtsgericht.
Preussisch Exyldlau. (H 7 555 Das Geschäftsaufsichtsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Karsmanns Otto Wittke in r. Eylau wird, nachdem der den in dem Vergleichstermin vom 30. Juni 1926 an—2 nommenen Zwangsvergleich bestätigende eschluß des unterzeichneten Gerichts vom 24. Juli 1926 rechtskräftig geworden ist, hierdurch aufgehoben. Pr. Eylau, den 13. August 1926. Amtsgericht.
Preussisch Friedland. I57sö6] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Rittergutzabesitzers Paul Aly in Alyshof ist aufgehoben, weil der Schuldner die Aufhebung der Geschäfts— aufsicht beantragt hat. . Das Amtsgericht Pr. Friedland, den 13. August 1926.
Rest og, Meck 1b. o 7365 Die chäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Frau Luise Niekerk, Inhaberin der Firma Stiller 'sche Hof⸗ und Univer- itätsbuchhandlung in Rostock, Stein traße 15, ist mit der Rechtskraft des Be⸗ chlusses vom 28. Juli 1926, durch den der im Termin vom gleichen Tage an— genommene Zwangsvergleich bestätigt ist
beendet. Rostock, den 19. August 1926. Meckl. Schwer. Amtsgericht.
Reostogk, Meckl. 57557 Die Geschäftsaufsicht über das Ver der Firma Erich Trennert. u. Co— G. m. b. H. (Schneiderbedarfzartikeh, ift mit der Rechtbskraft des Beschlusses vom 29. Juli 1925 durch den der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangs- vengleich bestätigt ist, beendet. Rostock, den 13. August 1926. Meckl. Schwer. Amtsgericht.
Sch wighus. 567559]
Die Geschäftsaufsicht über die Firma Theodor Balcke und deren Inhaher Frau verw. Melanie Balcke, geb. Köberlin, Faufmann Herbert Balcke und Ingeborg Balcke, sämtlich in Schwiebus, ist am 12. August 1926 durch den rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich vom 28. Juli
beendet. Amtsgericht Schwiebus.
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
— —
2
— — 8
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Exequaturerteilung. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Preußen. .
Bekanntmachung, betreffend Genehmigung eines Nachtrags zu der Satzung des Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft.
Zeitungsverbot.
Amlliches.
Deutsches Reich.
Dem brasilianischen Konsul in München Vinieio da Veiga ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. September 1926 ab: 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebs⸗ recht abgefertigte Essigsäure 1
2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und Essig, die aus dem Ausland eingeführt werden. 74,10 RM
für den Doppelzentner wasserfreier Säure. Berlin, den 20. August 1926. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. , , na iser
Preußen. Bekanntmachung.
Der Nachtrag (2ter) vom 22. Juli 1926 zu der Satzung des Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft) ist durch nachstehenden Erlaß des Preußischen Staatsministeriums genehmigt worden:
Der von der Hauptversammlung des Berliner Hppothekenbank— vereins (Stadtschaft) in Berlin in ihrer Sitzung vom 8. März 1926 beschlossene und vom Magistrat der Stadt Berlin genehmigte zweite Satzungsnachtrag wird in der anliegenden Fassung gemäß § 47 Abs. 2 der Satzung genehmigt.
Berlin, den 22. Juli 1926.
(Siegel) Das Preußische Staatsministerium.
D ini ür Volkswohlfahrt. Der Finanzminister. ö. . ,, . Der Minister des Innern. Der Justizminister.
FJ. M.: Ten z. J. A.: Lindemann.
Vorstehenden Erlaß des Staatsministeriums bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken, daß der Satzungsnachtrag (2ter) vom 22. Juli 1926 als Sonderbeilage zu diesem Blatt veröffentlicht wird.
Charlottenburg, den 17. August 1926.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin. J. A.: Dr. Kaempf.
Auf Grund der §§ 8 Ziffer 1, 17 und 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. 1 Seite 585) verbiete ich das Erscheinen des „Stahlhelm“, Wochenschrift und Amtliche Mitteilungen des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, mit den Beilagen „Vor zehn Jahren“, „Das Deutsche Heim“, „Der lachende Landser sowie die Bilderbeilage „Am Scherenfernrohr“ auf die Dauer von sechs Wochen, und zwar für die Zeit vom 20. August 1926 ab bis 30. September 1926 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt.
Magdeburg, den 19. August 1926.
Der Oberpräsident. J. V.: Dr. Hausmann.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags beschäftigte sich gestern unter Vorsitz des Abg. Pernitius e ch mit einer von Mitgliedern der Deutschnationalen und der Bayerischen Volkspartei eingebrachten Entschließung, worin
die Reichsregierung ersucht wird, das Gesetz, betreffend die Wer ö. bestim mung der Einfuhrscheine für eine Hab ergenge, eit vom 14. Juli 1926 mit sofortiger Wirkung aufzuheben und der Wertbestimmung der Einfuhrscheine die jetzt geltenden Zollsätze zu⸗ grunde zu legen. Abg. Stub bendo vf f (D. Nat.) führte zur Begründung aus, daß die . bei Einbringung der Ge⸗ setzes vorlage am 14. Juli 1926 bezüglich der niedrigeren Wertfest⸗ etzung der Einfuhrscheine gegenüber dem vom Reichstag be⸗ chlossenen Zollsatz zugesagt habe, daß die Uebergangs regelung nur o lange in Wirksamkeit bleiben solle, bis durch handels bertragliche Vereinbarungen die normalen Zollsätze für die in Betracht kom⸗ menden Waren erreicht sind oder bis mit einiger Sicherheit an⸗ zunehmen ist, daß auf Grund der niedrigeren Sätze über den Bedarf hinaus eingeführtes Getreide in größeren Mengen nicht mehr vorhanden ist. Dazu sei festzustellen, daß im Gegensatz zum 14. Juli heute die „normalen“ Zollsätze für die in Betracht kom⸗ menden Waren mit den letzten im Reichstag beschlossenen Zoll⸗ sätzen erreicht sind. Jedenfalls liegen darüber bindende Zusagen er Regierung vor. Sodann ist der 1. August überschritten, der
513
neue Zolltarif in Kraft, die unerwünschten Folgen des Wechsels
der Zollsätze sind demnach heute nicht, mehr zu befürchtzn, Schließ⸗ lich ist nicht nur mit einiger Sicherheit, wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf hieß, sondern mit Gewißheit anzunehmen, daß auf Grund der vor dem 1. August geltenden niedrigeren Zollsätze über den Bedarf hinaus eingeführtes Getreide nicht mehr vor⸗ handen ist. Der Redner gab sodann einiges Zahle ningterial, aus dem zu ersehen sei, daß die Einfuhr des Jahres 1926 etwa um zwei Drittel geringer sei als die Einfuhr 1925. Wenn man weiter die Einfuhrzählen des Jahres 1926 mit den mongtlichen Konsum⸗ bedarf des Deutschen Reiches an Roggen vergleicht, so ergibt sich angesichts der Tatsache, daß Vorräte alter Ernte aus Deutschland ant 1. August nur in geringem Umfange zur Verfügung standen, daß auf Grund der niedrigeren Zollsätze eingeführte Getreide⸗ mengen, jedenfalls was Roggen anlangt, nicht mehr vorhanden sind. Und wenn wirklich 100 000 Doppelzentner ausländisches Ge⸗ treide aus der Einfuhr vor dem 1. August noch vorhanden wären und zum Export kämen, so könnte das im Höchstfall einen Ausfall für den Staatssäckel von 200 000 M ausmachen. Die Bewertung der Einfuhrscheine nach den heutigen Zollsätzen wird nicht eine nennenswerte Steigerung der Getreidepreise zur Folge haben; der Antrag soll lediglich den Zweck haben, das Abrutschen der Se⸗ treidepreise, insbesondere der Noggenpreise, zu verhindern. Im Vorjahr hatten wir am 8. Juli noch einen Roggenpreis von etwa 1150 Mk. und am 7. November schon einen solchen von 6,83 Mk. Diese Preisentwicklung war in erster Linie verursacht durch die starke Wechselverschuldung der Landwirtschaft. Die Fälligkeit der Wechsel zwang die Landwirte zu Notverkäufen. In diesem. Zu— sammenhange stellte der Redner fest, daß diese ruinösen Preise für Roggen aus dem Spätherbst des Vorjahres für den konsumierenden
Teil des deutschen Volks den geringsten Vorteil gebracht haben.
Wir werden das starke Angebot an Getreide haben, weil bis zum Herbst etwa 1500 Millionen Mark Landwirtswechsel fällig sind. Die Preußenkasse hat bereits ein Schreiben herausgehen lassen, daß zum J. Dezember 1926 alle Düngerwechsel fällig zu stellen sind.
er Getreidehandel, besonders in Sachsen, rät bereits den Land⸗ wirten unter Hinweis auf den zu erwartenden Preissturz infolge der Wechselfälligkeiten, schon jetzt ihr Getreide zu verkaufen. Aus Pommern wird gemeldet, daß von Landwirten verlangt wird, daß sie im Herbst mindestens 75 vo ihrer Wechselverbindlichkeiten ab⸗ zudecken hätten. Aehnlich ist das Bild überall. Wenn in normalen Jahren der Vorkriegszeit das Angebot an Getreide sich im Herbst verstärkte, so waren die Mühlen und der Handel kaufkräftig genug, einen wesentlichen Teil des Ueberangebots aufzunehmen. Ein etwa noch überschießender Teil des Ueberangebots ging ins Ausland, meist in die nordischen Länder. So sind in den Monaten Juli, August und September des Jahres 1913 1765 000 Doppelzentner Roggen allein in die nordischen Länder ausgeführt worden. Dieser Ausfuhrmenge steht bis dato im Monat Juli des Jahres 1925 eine Ausfuhr von 3600 Doppelzentner gegenüber. Heute ist bei Mühlen, beim Handel und bei den Genossenschaften kein Kapital, die Ausfuhr nach dem Norden ist uns durch die jetzige Regelung des Einfuhrscheinsystems versperrt. Meine Herren, das bedeutet die Katastrophe für die Landwirtschaft! Schulden, Schulden⸗ zinsen, Wechsel und Steuern soll die Landwirtschaft bezahlen. Das bringt neuen Preissturz, wenn nicht schleunigst ein Ventil geöffnet wird. Die sogenannte Lombardmöglichkeit für Getreide bringt auch keine wesentliche Erleichterung, weil das vorgesehene Verfahren falsch ist; aber auch wenn es richtig wäre, würden die erwarteten Erfolge längst nicht erreicht werden, weil effektiv in Deutschland nur Lagerraum für rund eine Million Tonnen Getreide vorhanden ist. Das würde bei 60prozentiger Beleihung höchstens 120. Mil⸗ lionen Mark ausmachen; demgegenüber sei nur darauf hin⸗— gewiesen, daß allein an Bargeld für Löhne zur Einbringung der Ernte 269 Millionen Mark gebraucht werden. Wechselrückzahlungen, Steuerzahlungen, Schuldenzinszahlungen, Werbungskosten für die neue Ernte usw. können vom Inlandsgeldmarkt nicht geleistet werden. Wir brauchen zur Bewegung der neuen Ernte im Inland vorübergehend den Kapitalmarkt des Auslands. Das kann wirk⸗ 66 nur geschehen durch vorübergehende Ausfuhr. Dabei ist zu be⸗ enken, daß das exportierte Getreide der Volksernährung nicht ver⸗ loren geht. Es kommt, nur zu anderem Zeitpunkt, die gleiche Ge⸗ treidemenge infolge des Einfuhrscheins zollfrei wieder herein. Aber Eile ist geboten. Wir müssen gegenüber Rußland und Polen den Vorsprung der früheren Ernte auf dem nordischen Markt aus⸗ nutzen. Sind Polen und Rußland mit ihrem Getreide erst am Markt, dann nutzt auch die Aenderung der Bewertung der Ein⸗ fuhrscheine nichts mehr. Eile ist auch deshalb geboten, weil. infolge des schlechten Erntewetters ein großer Teil unseres Getreides in
nicht lagerfähigem Zustand geerntet ist. Dieses maß a chleun gt dem Konfum zugeführt werden. Die Mehrheit des w ,, le den jetzt geltenden Zolltarif beschlossen hat, hat damit den Willen bekundet, im Interesse der Belebung der . t, im Interesse der Wiederherstellung der Kaufkraft ö 9 ; wirtschaft und damit einer Stärkung. des inneren arkte
die Landwirtschaft aus ihrer drückenden Notlage 6 befreien. Durch die derzeitige Bewertung der Ein⸗ fuhrscheine sind die Zölle vollkemmen unwirksam gemacht. — Abg. Fehr Bayer. Vp) schloß sich im allgemeinen dem Vor. redier' an. — Die Abgg. Dr. Hilferding (Soz) und Dr. Schneider (D. Vp. äußerten ernste Bedenken gegen die eingebrachte Entschließung, sowohl aus Gründen der Volksernäh⸗ rung wie aus fiskalischen und rechtlichen Gründen, die dadurch er⸗ höht würden, daß es untunlich sei, ein Gesetz, das sich kaum Drei Wochen in Kraft befinde, nun wieder aufzuheben. — Abg. Meher-⸗Berlin (Dem) wies darauf hin, daß die Demolratis e Partei im Juli der Erhöhung der Getreidezölle nur mit schweren Bedenken zugestimmt habe. Mit Rücksicht auf ,, Lage habe sie diese Bedenken zurückgestellt, wobei jedoch erheblicher Wert darauf gelegt wurde, daß durch die Wertbestimmung der Ein⸗ fuhrscheine auf der Grundlage der alten Zölle die Erhöhung bei der Preisbildung nicht in vollem Umfang in , trete. Die hierfür vorgesehene Uebergangszeit könne. noch nicht als verstrichen angesehen werden, nachdem noch nicht drei Wochen vergangen seien. Unter diesen Umständen wäre eine Neuregelung vor . tritt des Reichstags nur angezeigt, wenn eine dringende Not⸗ wendigkeit dafür obwaltete. Davon sei aber bei den geltenden hohen Getreidepreisen nicht die Rede, während es andererseits unter den jetzigen Ernteverhältnissen im Interesse der Vollsernährung nicht ungefährlich erscheine, den Getreideezport im gegenwärtigen Augen⸗ blick besonders anzuregen. Die Demokratische Partei wünsche des⸗ halb nicht, daß in dieser wichtigen Angelegenheit der Ausschuß der Entscheidung des Plenums vorgreife, zum mindesten nicht, solange nicht eine Anregung der Regierung vorliege. — Der Ve Etre ter der Reichsregierung betonte, daß er noch keine Erklärung zu der Entschließung abgeben könne, weil die Reichsregierung dazu noch nicht Stellung genommen habe. Selbstverständlich werde die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Gesetz außer Kraft zu , . wird, dauernd bon der Regierung im Auge behalten. — Die A I Dr. Hoff (D. Vp) und Hankens (D. Vp.) erkannten gewisse Bedenken in politischer und formaler Hinsicht an. Auf der anderen Seite aber betonen sie, daß die Gründe, die zu dem Abänderungs⸗ gesetz geführt hätten, jetzt zum Teil entfallen oder an Bedeutung stark verloren hätten. Es biete sich jetzt die Möglichkeit, der Land⸗ wirtschaft, und zwar vor allem der östlichen Landwintschaft, zu helfen, ohne daß dadurch die fiskalischen Interessen des Reichs oder die Konsuminteressen der Bevölkerung in nennenswertem Maße geschädigt würden. Aus dem großen allgemeinen wirtschaftlichen Fin. an einer Entschuldung der Landwirtschaft und einer Stär⸗ kung ihrer Kaufkraft heraus glaubten die erwähnten Abgeord⸗ neten daher der beantragten Regelung zustimmen zu sollen. — Abg. Dr. Lammers (Zentr) hielt gegenwärtig eine Abstimmung über die Entschließung für untunlich, weil die Regierung no keine Stellung zu der Frage genommen hätte. Er beantragte daher zu⸗ 3 die Aussetzung der Abstimmung, bis, zu einer klaren Stellungnahme der Regierung. — Abg; Höllein (Komm.) sprach sich gegen die Entschließung aus. Die e nn . Partei werde den agraxischen Profitmachern keinesfalls zustinmmen. — Abg. Blum Gentxr, hielt die Sache für, eilbedürftig und bat, die Annahme der Entschließung nicht zu verzögern. Der kleinen Land- wirtschaft gehe es sehr schlecht.
Der Ausschuß entsprach dann dem Vertagungsantrag des Abgeordneten Lammers (Zentr.) und beschloß, die Ab⸗ stimmung über die eingebrachte Entschließung bis zu einer Stellungnahme durch die Regierung auszusetzen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maszregeln.
Nachweisung s ber den Stand von Viehseuchen im DeutschenReich am 15. August 1926. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts, usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut, Rotz, Maul und Klauenseuche, Lungen⸗ seuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweinepest nach den eingegangenen Meldungen am Berxichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte um— sassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Tollwut (Rabies).
Preusen. Reg.-Bez. Gum binnen: Goldap? Gemeinden, 2 Gehöfte, Gumbinnen 1, 1, Niederung 1, 1 Oletzko 1, 1. Reg. Bey. Allen stein: Neidenburg 3, 3. Osterode 1, 1, Prostken 1, 1, Rössel 41, Sensburg 8, 8 (davon neu: 3 Gem., 3 Geh.), Reg.-Bez. West⸗ preußen: Marienwerder 2, 2 (1, 1). Reg.-Bez. Potsdam; Oberbarnim 1, 1. Reg.-Bez. Frankfurt: Calgu 1, 1, Cottbus Stadt 1, 1 (1, 1), Friedeberg i. Nm. 1, 1, Landsberg a. W. 14 1, Soldin 1, J. Reg.! Bez. Stettin: Cammin 3, 3, Greifenberg 3, 3, Greifenhagen 2, 2, Naugard 7, 8, Randow 2. 2, Regenwalde 1, J. Reg. Bez. Köslin: Dramburg 1,1. Reg. Bez. Schneide⸗