1926 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Oct 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Mitteln auf die Reichsregierung dahin zu wirken, daß eine Einheitlichkeit der Erwerbslosenunterstützung nuch in der Kurzarbeiterfrage erzielt, daß in einzelnen Bezirken ein⸗ getretene Härten bei Bemessung der Höhe der Erwerbslosen⸗ unterstützung ausgeglichen, daß die Unterstützungssätze für Erwerbslose erhöht. und daß die Unterstützung für Erwerbs⸗ lose verlängert werde. Ferner fand der Antrag des Handels⸗ ausschusses Annahme, der das Staatsministerium beauftragt, in Verbindung mit den Beteiligten nochmals zu prüfen, ob nicht die Wiederinbetriebnahme der Steinkohlenzeche „Ver⸗ einigte Margarethe“ in Sölde, Kr. Hörde, nig ig; ei. Eine Reihe anderer Anträge verschiedener Parteien, die mit der Erwerbslosenfrage beschäftigen, gingen zur Vorberatung an den Hauptausschuß. .

Das Haus geht über zur Besprechung der Ju stizvor⸗ gänge in Magdeburg. .

In der von den Sozialdemokraten eingebrachten Großen Anfrage wird Auskunft verlangt, ob das Staatsministerium gegen den Untersuchungsrichter Kölling und den Kriminal⸗ lommissar ten Holt nicht nur die disziplinare, sondern auch die strafrechtliche Untersuchung wegen Amtsverbrechens einleiten wird, und ob es noch weiter den Preußischen Richterverein als Standesorganisation anerkennen will, der den Senats⸗ präsidenten Großmann, einen aufrechten Demokraten, aus— geschlossen, den Untersuchungsrichter Kölling aber mit aller Kraft gedeckt habe. In der Interpellation der Kommunisten wird erklärt, der Justizskandal in de e. habe erneut den Beweis für das Versagen der Polizei⸗ un Justizorgane bei der Aufdeckung krimineller Verbrechen ergeben. Es wird gefordert, daß das Staatsministerium auf die Reichsregierung einwirke, daß diese dem Reichstag einen Gesetzentwurf vor⸗ lege, der die Unabsetzbarkeit der Richter aufheben und ihre Wählbarkeit durch die werktätigen Massen festlegen soll.

Weiter liegt der Besprechung der sozial⸗

demokratische Urantrag zugrunde, wonach bei der reichsgesetzlichen Neuregelung des Strafprozesses über die Haftbeschwerde eines in Untersuchungshaft genommenen An⸗ geschuldigten in mündlicher kontradiktorischer Verhandlung entschieden wird, daß ferner dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger ein weitgehendes Recht auf Akte neinsicht zuerkannt wird. Durch ein neues preußisches Gesetz sollen die veralteten 1 für richterliche Beamte neugestaltet und namentlich die Seffentlichkelt für die entscheidende Ver— ö eingeführt werden. Des weiteren wird von den Sozialdemokraten gefordert, daß die Tätigkeit der mit der Mordsache Helling befaßten Richter und Staatsanwälte einer diiplinaren Nachprüfung auch ünter dem Gesichts punkt unter⸗ . wieweit diese vorsätzlich oder fahrlässig die sachliche Aufklärung des Falles verzögert bezw. nicht genügend ge— oördert haben.

In der Aussprache nimmt zunächst das Wort

Abg. Kuttner (Soz): Er erinnert an das Wort, das Professor Dr. Kahl gesprochen hat, daß die Erie einer Vertrauenskrise in der Jufstiz sich nicht mehr leugnen lasse. Der Magdeburger Fall bestätige das. Es sei kein fan daß dieser Skandal gerade in Magdeburg sich ereignet habe. Man brauche nur an den Fall Bewersdorff zu erinnern. Der Magdeburger n sei eine Gesamtarbeit des Magdeburger Richterkollegiums gewefen. Ss sei unverständlich, wie es möglich gewesen sei, über unschuldige Menschen ein solches Lügengebäude aufzurichten. Nicht etwa Schräder, fährt Redner fort, hat die Justiz auf eine falsche Fährte gelockt, die Organe der Justiz selbst find vielmehr daran schuld, daß eine vorgefaßte Meinung weiter verfolgt wurde. Alles ging von einer Gesellschaft aus, die Haas einmal die „G. m. b. S. der ent⸗ lassenen Angestellten“ genannt hat. Ihr Haupt war eln gewisser ehemaliger Direktor Johannsen. Er war abgebaut, hatte die 20 009 Mark, die er als Entlassungsgeld erhielt, verspekuliert. Als sein Versuch, neues Geld zu bekommen, fehlschlug, fuchte er auf andere Weise aus der Firnta Haas Geld herauszuschlagen. Zu diesem Zweck hat er sich mit anderen in Verbindung gesetzt, au mit dem Landtagsabgeordneten Arlt von der Deutschen Volks— partei. Die Firma Haas wurde wegen Steuerhinterziehung an⸗ gezeigt. Es wurde darauf spekuliert, daß, wenn man eine Steuer⸗ hinterziehung von drei Millionen nachweise, man 10 3. Belohnung erhalte. Die „Angestellten G. m. b. H.“ arbeitete zusammen mit dem Steueroberinspektor Liebing. Dem Abg. Arlt hatte Johannsen die Rolle zugedacht, daß er als Abgeordneter bei den Ministerien und im Landtag den nötigen Dampf dahintersetzen sollte, damit das Steuerhinterziehungsverfahren nicht einschlafe. Ob er diese Rolle gespielt hat, weiß ich nicht. Johannsen gab an, nur die Firma Haas habe ein Interesse daran gehabt, Helling zum Verschwinden

u bringen. Es wurde auch auf die Beziehungen zum ischecho⸗

owakischen Konsulat hingedeutet. Ehe Schröder des Konsulats Er⸗ wähnung tat, stand das schon alles in den Akten. Schröder muß die Akten gelannt haben. (Zurnf links zum deutschnationaglen Ab⸗

eordneten Meyer: Herr Meyer, wie wird Ihnen?) Die Bauste ine agen in den Akten schon bereit; Schörder brauchte sie nur zu zAehnien, um sein Lügengebäude zu errichten. Gegen Schröder ge⸗ schah zunächst gar nichts. Wenn man die Akten einsähe, würde man finden, daß nach der Ergreifung des Schröder zwei Monate keine Eintragung erfolgt ist. Nur der Schröder suggerierte, Adolf hat sich gewandelt. Aus groß wurde er klein, aus schlank᷑ untersetzt, aus blond schwarz, aus schnurrbärtig barilos, ans Adolf wurde Haas. Schröder wurde in diesen Monaten vielmals ver⸗ nommen, ohne daß darüber eine Eintragung in den Akten steht. Schröder selbst schildert bei einer Vernehmung, wie Beamte fich in seiner Nähe über Haas unterhielten, und ihn so beschrieben, daß Schröder ihn nennen konnte. Auch Fischer hat seinem Vater gegen⸗ iber erklärt: Man will nicht die Wahrheit von mir. Ich soll den Haas belasten, obwohl ich ihn gar nicht kenne!“ (Rufe links: Un— erhört! Als man nun aus Schröder den Namen Haas heraus⸗ gepreßt hatte, wurde überhaupt nur gegen Haas vorgegangen.

lles andere ruhte. Köll ings Aktenführung grenzte haarscharf an Attenfälschung. Schröder hatte den Adolf immer als mit einem goldenen Armband am linken Arm geschildert. Es war ten Holt leicht festzustellen, daß Haas nie ein solches Armband besaß. Das ßte ten Holt aber nicht in den Kram. Gegen Haas lag bei seiner Verhaftung gar nichts vor. Erst nachträglich hat man in seinen Verhältnissen nachgeschnüffelt. Die von Haas angebotenen Ent⸗ lastungsbeweise wurden nicht beachtet. Dagegen wurden die Zeugen beeinflußt, so daß der Vorsitzende in der Hauptverhandlung er⸗ rlärte, er verstehe nicht, daß die Voruntersüchung in dieser Art geführt worden sei. * Stunden müßte man darüber reden, was Kölling und ten Holt alles unterlassen haben. ten Holt scheidet aus, weil Kölling die Verantwortung allein fragen will. Es wurde 1. 4. versäumt eine gründliche Durchsuchung bei Schröder. Er hat zugelassen, daß Schröder den bei der Tat getra enen Anzug aus dem Gefängnis heraus zu seiner Schwester 2 einigung schickte. Kölling bezeichnete den zur Tat benutzten Revolver als „für die Sache ohne Bedeutung“ Kölling hat nicht die Hilde Götze ver⸗ nommen, die zur Zeit des , des Hellings allein in Großrottmersleben mit Schröder hauste, und deren nach vier Monaten durch Berliner Kriminalisten erfolgte Vernehmung zur Aufklärung der Tat in 24 Stunden führte. Für Kölling war alles, was Schröder sagte, wie ein Wort aus der Bibel. Dabei sind die Aussagen Schröders voll von Widersprüchen. 8m Beispiel hat Schröder seine Aussagen über den Ort der Tat immer dann geändert, wenn eine Angabe widerlegt war. Schließlich hat er erklärt, der Mord sei im Biederitzer Bus a iert, und es habe an dem Tage een, Ten Holt hat sofort erklärt, er erinnere sich, baß ;

eregnet habe. Der Berliner Kommissar Braschwitz stellte du der Wetterwarte fest, daß tatsächlich an dem fraglichen

es an diesem Tage

Tage der schönste Sonnenschein herrschte. Seiterkeit links) Köllings Verhalten, wenn es zunächst aus guiem Glauben entstand, ist späͤter nicht mehr als gutgläubig zu bezeichnen. Er hat nur no dafür gekämpft, daß er unter allen Umständen Recht behalten müsse. Es macht geradezu den Eindruck, als ob Kölling durch Benutzung seiner Machtbefugnis verhindern wollte, daß das Geständnis des Schröders protokolliert würde. (Sehr wahr! links.) Der Vorwurf gegen Hörsing, er hätte einen Eingriff in die Rechtspflege unternommen, ist vollkommen irrsinnig. Hörsing hat seine Stellung und sein An⸗ sehen riskiert, um einen Unschuldigen zu retten. Das ist ein Ver⸗ dienst. Kölling hätte konsequent den unschuldigen Haas zum Schaffott geführt. Der Eingriff in die Rechtspflege liegt darin, d gänzlich unbeteiligte Magdeburger Richter Kölling aufgeputs haben. Es ist fraglich, ob nicht das Justizministertum etwas f er die Pflicht 25 hätte, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Anklage auf d gegen Schröder erheben. Der r Richterverein, der einen untadligen Mann wie Großmann nicht in seinen Reihen dulden wollte, hat. Kölling den Naden gesteist und ist sozusagen mit Hörnern und Trompeten für einen Justizmord eingetreten. (Sehr wahr! . Kölling und Hoffmann sind nahe an der Begünstigung der wirk⸗ lichen Mörder vorbeigegangen und sollten sich hüten, gegen die Berliner Kriminalbeamten vorzugehen. Am schlimmsten ist für mich, daß Kölling und Hoffmann nicht selber den Mut hatten, schweigend den Richtertalar auszuziehen, der durch sie besudelt und bedreckt wurde. (Lebhafte Zustimmung links. Die Ber⸗ liner Kommissare verdienen besonderen Dank, denn nur durch sie ist in diesem Falle das Ansehen der deutschen Rechtspflege wiederhergestellt. Es ist bedauerlich, daß das Disziplinar⸗ verfahren gegen die schuldigen Magdeburger Richter nicht öffent— lich durchgeführt werden kann. Hier ist eine Aenderung des Ge⸗ setzes dringend am Platze. Zum Schluß dankt der Redner noch⸗ mals den charaktervollen Männern, die dem Magdeburger Mord aufflärten und nach dem Schillerwort handelten: Hilfe, wo die Unschuld leidet! Beifall und Händeklatschen bei den Sozial⸗ demokraten. Bizepräsident von Kries erklärt, daß das Klatschen in der Geschäftsordnung des Landtags nicht vorgesehen sei. Gelächter links.)

Abg. Grube (Komm) begründet eine kommunistische Große Anfrage, die das Staatsministerium fragt, ob es bereit ist, sofort dem Ständigen Ausschuß des Landtags die Maßnahmen mitzuteilen, die gegen die in der Magdeburger Justizangelegen⸗ heit beteiligten und widerspenstigen Richter ergriffen worden sind, und auf die Reichsrgierung einzuwirken, einen Gesetz⸗ entwurf dem Reichstag vorzulegen, der die Unabsetzbarkeit der Richter aufhebt und deren Wählbarkeit durch die werktätigen Massen festlegt. Haas habe sich durch seine Forderung von fast einer Million als Entschädigung für die unschuldig erlittene Untersuchungshaft als Musterrepublikaner gezeigt, wie es der Thp der von Sozialdemokraten und Demokraten geschaffenen Republik sei. Um einen solchen Mann brauche man sich nicht aufzuregen, zumal Proletarier in Magdeburg jahrelang unschuldig in Untersuchungshaft sitzen müßten. Das Magde— burger Gerichtsgebäude führe im Volksmund ja schon den bezeichnenden Namen „Bewersburg“.

Staatssekretär Fritz vom preußischen Justizministerium gibt zunächst eine eingehende dokumentarische Darstellung der Vorgänge in Magdeburg und bemerkte zu den gestellten Einzel⸗ fragen folgendes: Gegen den Landgerichtsrat Kölling und den Landgerichtsdirektor Soffm ann 'in Magdeburg ift durch den dafür zuständigen Disziplinarsenat des Oberlandesgerichts in Naumburg das förmliche Disziplinarverfahren eröffnet worden, und zwar gegen Kölling am 7. und 14. August, gegen Hoffmann am 14. und 265. August und 19. September. Kölling ist beschuldigt, in der Presse Erklärungen veröffentlicht zu haben, in denen er gegen andere Stagtsbehörden und ihnen angehörende Beamte Vorwürfe erhoben hat, deren Richtigkeit zu erweifen er nicht in der Lage sei, dadurch zugleich den Streit der an der Mordfache Helling beteiligten Behörden weiterhin an die Oeffentlichkeit gebracht, die Mitteilung eines an den Polizeipräsidenten in

sagdeburg gerichteten Briefes an die Presse veranlaßt zu haben, bevor der Brief dem Empfänger, dem Polizeipräsidenten in Magdeburg, zugegangen war, seinen Namen unter diesen in Wahrheit von anderer Seite verfaßten Brief gesetzt, sich auch sonst bei seinen Maßnahmen nicht lediglich von seiner richter lichen Ueberzeugung leiten lassen, sondern anderen, an dem Verfahren nicht beteiligten Personen Einfluß auf seine Ent⸗ schlüsse gewährt zu haben, ferner die Pflicht zur Amts- verschwiegenheit verletzt und den Behördenschriftwechsel, betr. die Gegenüberstellung der Hildegard Götze mit Schröder, nicht zutreffend wiedergegeben zu haben. Der Oberlandesgerichts⸗ präsident und der Generalstaatzanwalt in Naumburg find ferner unter Hinweis auch auf den Inhalt dieser Großen Anfrage ersucht worden, zu prüfen, ob bei der Voruntersuchung in der Mordsache Helling Gesetzesverstöße oder sonstige Pflichtver⸗ letzungen von solcher Bedeutung vorgekommen sind, daß dieser⸗ halb eine Untersuchung im Disziplinarverfahren geboten erscheint! Die gegen den Lantgerichtsdirektor Hoffmann erhobenen. Be⸗ schuldigungen gehen dahin, er habe den Landgerichtsrat Kölling zu den von diesem begangenen Dienstvergehen durch Mißbrauch des Ansehens oder durch andere Mittel vorsätzlich bestimmt, auch habe er den genannten Untersuchungsrichter in der Mordsache Helling beraten und maßgebend beeinflußt, obwohl er mit der Mordsache Helling dadurch dienstlich befaßt gewesen sei, daß er einmal bis zum 15. Juli und vom 18. bis 31. Juli d. J. Vor⸗ sitzender der Strafkammer gewesen sei, die über Beschwerden gegen Entscheidungen des Untersuchungsrichters zu befinden hatte, in dieser Eigenschaft auch an einem die Haftbeschwerde des Angeschuldigten Haas verwerfenden Beschlusse mitgewirkt habe, ferner als Vertreter des dienstlich abwesenden Landgerichts⸗

präsidenten am 17. Juli an einer Verhandlung mit leitenden,

Kriminalbeamten teilgenommen und am X. Juli mit dem Untersuchungsrichter eine amtliche Unterredung über das an

diesem Tage zur Ausführung gelangende Vorgehen des Unter⸗

suchungsrichlers gegen die Polizei gehabt habe. Ferner wird Hoffmann beschuldigt, daß er in zwei Veröffentlichungen Recht in Not“ in Nr. 187 und 19 der Magdeburger Tageszeitung vom 12. und 20. August 1926 Vorwürfe gegen staatliche Behörden und ihnen angehörende Beamte erhoben habe, die zu erweisen er nicht in der Lage sei; weiterhin, daß er durch diese Veröffent⸗ lichungen den Streit der Behörden in der Mordfache Helling erneut in die Oeffentlichkeit gebracht, auch seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit verletzt habe. Endlich wird ihm zur Last gelegt, am 30. Juli der ausdrücklichen Anordnung des Lber⸗ landesgerichtspräsidenten, daß der Landgerichtspräsident der Fort⸗ setzung des Pressekampfes in bezug auf die Voruntersuchung in der Mordsache Helling entgegenwirken solle, als Vertreter und unter Mißbrauch einer kurzen Abwesenheit des Landgerichts⸗ präsidenten bewußt zuwidergehandelt, ferner am 1. August an dem Verfahren unbeteiligte Dritte, nämlich den Präsidenten und den stellsertretenden Präfidenten der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer in Magdeburg, unter Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen den angeblichen Versuch der Justizverwaltung, einen ungesetzlichen Druck auf die Unabhängigkeit des Untersuchungs⸗ richters auszuüben, zu Hilfe gerufen und sie veranlaßt zu habem den Landgerichtsrat Kölling aufzusuchen und zu stützen und damit auf dessen Entschlüsse einzuwirken. Diese Beschuldigungen sind so ernst, daß der Justizminister den Generalstaatsanwalt angewiesen hat, gegen Hoffmann beim Disziplinarsengt die Ver- hängung der Amtsfuspension zu beantragen. Das Disziplinar⸗ gericht hat dem Antrag des Gmeralstaatsanwalts durch Be schluß vom 28. September stattgegeben. Schon vorher war durch Ver⸗ fügung des Justizministers die Vertretung des Landgerichts⸗

präsidenten in Magdeburg einem anderen Landgerichtsdirektor

übertragen worden, und zwar sowohl mit Wirkung für die im Gerichtsverfassungsgesetz bezeichneten Geschäfte, als für die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte des Landgerichtspräßfidenten. Die beiden Richter haben zu ihrer Verteidigung geltend gemacht:

Ihre Beröffentlichungen in der Presse seien erforderlich gewesen zum Schutze der Voruntersuchung gegen weitere unzulässige Ein= griffe der Verwaltungsbehörden, die dem Untersuchungsrichter, insbesondere wiederholt seine polizeilichen Hilfskräfte, entzogen und ihm andere hätten aufzwingen wollen, und gegen eine weitere das gerichtliche Untersuchungsverfahren beeinkrächtigende Einflußnahme der Presse, die von der Landeskriminalpolizei und den von ihr abgeordneten Beamten fortgesetzt mit Nach— richten über Ergebnisfe und Führung der Voruntersuchung ver— sehen worden sei, schließlich auch zum Schutz der Ehre des Untersuchungsrichters, über den unwahre und schwer beleidigende Behauptungen verbreitet worden seien Das Disziplinarverfahren gegen die Richter befindet sich noch im Stadium der Untersuchung. Der Justizminister hat den Generalstaatsanwalt in Naumburg angewiesen, einerseits auf tunlichste Beschleunigung des Verfahrens, andererseits darauf hinzuwirken, daß die Jusam⸗ menhänge der Angelegenheit bis ins einzelne aufgeklärt werden, und zwar sowohl hinsichtlich des Kreises der Personen, die si

amtlich oder außeramtlich an der Angelegenheit beteiligt haben, als auch hinsichtlich der einzelnen Vorgänge. Um festzustellen, Eb ten Holt sich me n, der in . 2 r g, en . ee, ,, ö. wil fe ig gema ist ein Disziplinarverfahren gegen ihn geführt 2 a. Ergebnis gehabt hat: Es konne nicht nachgewiesen werden, daß ten Holt während der von ihm in der Morbsache Helling geleiteten Ermittlungen die Verfolgung der Spur gegen den Kaufmann Rudolf Haas wider besseres Wissen betrieben. insbesondere daß er dem Schröder die Kenntnis der diesem un— bekannten Personen und Derklichkeiten vorsätzlich vermittelt hat, von deren vorheriger Kenntnis die Glaubwürdigkeiten der Ausspagen Schröders wesentlich abhing, endlich daß ten Holt dem Schröder di Beßichtigung der Mowanstiftung gegen Haag r hat. Du Akten des Landgerichts zu Magdeburg gegen Richard Schröder wegen Betrugs ergeben nämlich, daß die Beschreibung der Oertlichkeiten des tschechischen Konfulats zu Magdeburg und die Namen aller der⸗ jenigen Personen, die später in der Mordsache Helling eine Rolle gespielt haben, besonders die Namen Hags,. Adam, sowie eine genaue Beschreibung des Konsulatssekretärs Jandg und ein Hinweis zuf das Steuerstrasperfahren gegen die Firma Louis Haas A. G., sich bereits in den Feststellungen des Kriminalkommissars Rückrien vom 23. März 1928 vorfanden. Bei seiner Vernehmung am 8. Mai 1965 wurden von Schröder dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrgt Kölling, weitere Einzelheiten bezüglich der Einrichtung des FGonfulet⸗ und der Person des Konfuls Adam angegeben. Am 29, Mai. 1925 hatten die Geschwister Helling vor dem Untersuchunggzrichter die an geblich von Schröder gestohlenen Uhren als die ihres bermißen Bruders Hermann anerkannt. Nunmehr kam Kölling der 6 daß der frühere Befitzey diefer Uhren, Hermann Helling nich . am Leben wäre. Er rechnete damit, daß ein zur Zeit noch * a. Zusammenhang zwischen der Vermißtensache , uh er Vetrugs- und Diebstahlssache Schröder bestände, Auf seinen Wunsch wurde? ihm darch das Magdeburger Polizeipräfidium am 8. Jug! 16275 der Krimlnalkommiffar len Holt jur Verfügung gestellt. ten Holt erhielt den Auftrag, den Zusammenhang der beiden Sachen aufzuklären urd insbesondere festzustellen wer der große Unbekannte

„Adolf! wäre. Schröter hatte dem ten Holt gegenüber zunächst jede&

Ausfage verweigert. ten Holt war daher genötigt, auf dem bereitz . Material der Vermißtensache Helling und der Betrugs und Diebftahlssache Schröder aufzubauen. Dementsprechen?d arbeitete er fußend auf dem Bericht des Kriminalkommissars Rückrien vom 23. Mätz 1925 und den Vernehmungen des Untersuchungsrichtetz vom 8. Mai 196, weiter und stellte entsprechende Fragen m Schröder. Die Namen Janda, Adam, Haas und, die Oertlichkeiten des tschechoslowakischen Konsulats waren also in die Sache bereits zu einer Zeit hineingezogen worden, als ten Holt die Sache goch gat nicht kannte. Auf Grund der von ten Holt aus diesem Zusammen— hang heraus gestellten Fragen stellte sich Schröder, der elne außer— ordentlich gute Kombinationsgabe besitzt, für seine Verteidigung ein entsprechendes Gesamibild zusammen. Es konnte dem len Holt auch nicht nachgewiesen werden, daß er den Namen des Rohprodukten⸗ händlers Ohle und die damit zusammenhängenden Aussagen über die

Kraftwagenfahrt mit der Leiche zu dem Grundstück des Ohle dem Schröder suggeriert oder ihm die Kenntnis der Personen des Ohl

und dessen Grundstücks vermittelt hätte. Diese Kenntnisse besah Schröder wohl auf Grund eines anderen, in dem Strafverfahren nicht aufgeklärten Zusammenhanges. Die Annahme ten Holts, daß Reuter den Kraftwagen gelenkt hätte beruhte nicht auf bestimmten Angaben Schröders, sondern auf Schlüssen ten Holts aus dem eingangs wieder⸗ gegebenen Sachverhalt. Bestärkt wurde ten Holt in der Aufrecht erhaltung seines Irrtums dadurch, daß auch der Untersuchungsrichter noch nach der Auffindung der Leiche Hellings den Gezanken eineg Anstiftungsmordes nicht aufgab. Daß unter diesen Umständen auch ten Holt, so nahe für einen erfahrenen Kriminalbeamten jetzt die Schlußfolgerung auf einen gewöhnlichen Raubmord lag, die Sur des Anftiftungsmordes weiler verfolgte, ist um so mehr erklärlich, als die neuen Angaben Schröders sich in Einzelheiten zu bestätigen schienen. Ein Gestänbnis seiner alleinigen Täterschaft hat Schröder gegenüber ten Holt nicht abgelegt, Aus seiner Aecußerung bei, einer Vernehmung, er wolle alles auf sich nehmen, brauchte ein Geständnig nicht geschlossen zu werden. Im Taufe des Ermittlungeverfah rens gegen ten Holt hat sich nur ergeben; daß ten Holt, sich mehrfach difsplinarisch vergangen haf. Diese Verfehlungen stehen jedoch mih dem Thema der Großen Anfrage in keinem Zusammenhang. Sie werden disziplinarisch geahndet werden. Bisher sind keine Tatsagen bekannt geworden, die Maßnahmen des Justizministers zur Gn leitung eines Verfahrens wegen kriminell strafbarer Handlungen des Landgerichtsrats Kölling oder eines anderen der beteiligten Justiz Karl Fischer Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet worden; der QWberstaatsanwalt in Magdeburg hat nach Prüfung des Sach verhalts mit Bescheid vom 7. August ein Einschreiten abgelehnt. Am 13. Auaust ist eine vom Repuslik-Rechtebund in Dresden er, stattete Strafanzeige gegen Kölling wegen Rechtsbeugung eingegangen. Diese Sache wird entsprechend einer ge⸗ menen Weisung des Justizministers, wonach der Gen eral⸗ staatsanwalt in Naumburg mit den staatsanwaltschaftlichen Verrichtungen in den Strafsachen, die mit der Sache Helling im Zusammenhang stehen, auf Grund des 8 16 G. V. G. an Stelle der Staalsanwaltschaft in Magdchurg den Ober staatsamralt in Halberstadt belrauen soll, in Halberstadt bearbeitt. Auch das gegen ten Holt durchgeführte dißiplinare Vorverfahren hatte nichts dafür ergeben, daß ten Holt sich strafbare Handlungen bei der Durchführung der Untersuchung in der Mordsache Helling hätte zuschulden kommen lassen. Am 1. August hatte der stel⸗ vertretende Vorsitzende des Bezirksverbandes Magdeburg de⸗ Preußischen Richtervereins in der Presse eine Erklärung per öffentlicht, in der er den Landgerichtsrat Kölling gegen die wide⸗ ihn erhobenen Vorwürfe in Schutz nahm und daxauf hinwies, doj dem genannten Untersuchungsrichter die Bearbeitung der Vo unter suchung Helling nach dem Gesetz nicht entzogen werden f Der e ch, Richtewerein selbst als Standesorganisation der Richterschaft hat in der ganzen Angelegenheit Zurüd hal] beobachtet; sie kommt insbesondere in einer Erklärung des Vor stands des Preußischen Richtervereins vom 12. August 2. . druck, in der hervorgehoben ist, daß die Leitung des ren ßig! Richtervereins sich jeder öffentlichen zu der 2 gelegenheit enthalten habe, wie das seiner ständigen Ene n mn während schwebender Gerichtsverfahren entspreche, und daß die 2. klärungen des stellvertretenden Horsitzenden des Magdeburger 9j irksvorstands ohne vorherige Fühlungnahme mit der Leitung ä. reußischen Richtervereins abgegeben seien, auch mit dem ge⸗ nannten Bezirksverband Einigkejt dahin bestehe, si rn. Beendigung des gerichtlichen Verfahrens jeglicher Stel ung hh im öffentlichen Sirrn westren zu enthalten. Hieran ha Ai Preußische Richterverein festgehalten. Es besteht daher in 1 laß, an der Anerkennung des Preußischen iich terre ei n nz Standesorganisation etwas zu ändern. Die In , mn, 1 e. le in seinem Verhalten nuf das n, Richterkollegin ö stärkt worden sei, trifft nicht zu. Zu den Einzelfragen ist erg

keit nicht allein Schmuck für den Richter,

beam ten erforderten. Gegen Kölling ist am 1. August 1936 von

utragen: 1. Die Frage einer Angehung des „Ständigen Aus⸗

. es“ ist gegenstandslos 1 2. Irgendwelche Anhalts⸗ punlte dafür, daß Kölling Weisungen von deutschnationalen Ab- heordneten und Stahlhelmführern entgegengenommen hätte, sind nicht hervorgetreten. 3. Es besteht lein Anlaß, auf die Reichs reglerung dahin einzuwirken, daß sie dem Reichstag einen Gesetz= zn n rf ne hegt der die Unabsetzbarkeit der Richter aufhebt und deren hlbarkeit durch die werktätigen Massen festlegt. Der Staats ekretär bemerkt noch, daß kein Anlaß dazu vorhanden sei, anzunehmen, daß das Taschenbuch des Haas mit den bekannten Ein⸗ tragungen irgendeine besondere Rolle gespielt habe. Alle ver⸗ nommenen Personen haben das als Erfindung bezeichnet. Was die Beteiligung des —— enn angehe, so werde das Diszißlinarverfahren bald eine Aufklärung bringen. * gar eine Art Richterverschwörung stattgefunden habe oder da ein Kollegium zusammengetreten sei, um auf die Entschließungen des Untersuchungsrichters einen Einfluß auszuüben, sei nach den bisher vorliegenden eidlichen Aussagen als widerlegt anzusehen.

Abg. Seel mann (D. Nat.) erklärt, daß seine Fraktion nicht

daran denke, Verfehlungen, die in der Justiz vorkämen, zu decken. Das Disziplinarverfahren sei zu billigen, damit festgestellt wird, was an den Beschuldigungen war sei. Vorher könne ein Urteil nicht abgegeben werden. Im ersten Stadium habe ein Antrag wegen Mordes noch nicht vorgelegen, der sei erst später hinzu⸗ ekommen. In diesem ersten Stadium könne gegen den Ünser— uuchungsrichter Kölling ein erheblicher Vorwurf nicht erhoben iverden. Nicht das geringste sei für die Behauptung erbracht, daß Kölling aus pglitischen Gründen gehandelt habe. Das müͤsse man auch von ten Holt sagen. Es wäre zu wünschen gewesen, daß die beteiligten Persönlichkeiten mehr Ruhe bewahrt hätten. Starle Vorwürfe seien gegen Herrn Hörsing zu erheben. Er hätte sich vor seinem Eingreifen zunächst mit den zuständigen Stellen in Ver⸗ bindung setzen müssen. Er hat als Oberpräsident es nicht ver⸗ standen, den richtigen Wes zu gehen. Ob Haas schuldig war oder nicht, konnte er nicht wissen. Er hatte gar keine genaue Kenntnis. Wir kennen ja die Art des Herrn Hörsing guch in anderen Fällen. (Gurufe bei den Sozialdemokraten) Was hat Herr ö durch Eine unglückselige Art nicht auch seinem Vorgesetzten, dem Minister Severing, für Schwierigkeiten gemacht. Diese Art hat sich auch in dem bekannten Schreiben gezeigt, in dem er gegen Juristen den Vorwurf erhob, sie stellten sich schützend vor einen Mörder. (Er⸗ neute Zurufe links.) Sie (nach links) messen mit zweierlei Maß. Wie hat sich Herr Hörsing auch in diesem Falle wieder völlig in der Form vergriffen. Hätte er nicht eingegriffen, so wäre die Sache viel schneller vorwärts gekommen! Kachen und Widerspruch bei den , ,. Wie stellt sich das Innenministerium zu diesem Schreiben? Auch wir bedauern diesen Fall. Wenn Fehler vorgekommen sind, so ist das bedauerlich. Das begründe aber nicht die Berechtigung, gegen den Preußischen Richterverein so chwere Vorwürfe zu erheben, wie es Herr Kuttner wieder getan

at. Es ist sestgestellt, daß der Prxeußische Richterverein sich korrekt verhalten hat. (Widerspruch links) Wenn ein Richter seine Nerben verliert, so ist das kein Wunder bei den andauernden An— feindungen. Gegen dieses ganze Anfeindungssyftem müffen wir die schwersten Vorwürfe erheben.

Staatssetretär Fritze erwidert auf die Frage nach dem Vor⸗ gehen gegen Hörsing, daß durch gemeinsamen Erlaß des Minister— Präsidenten und des Innenministers das Vorgehen Hörsings nach⸗ drücklichft gemißbilligt worden ist. (Zurufe rechts: Daraus wird der sich was machen!

Abg. Dr. Schmidt- Lichtenberg (Zentr.) erklärt. daß das Zentrum das Magdeburger Justtjtrauerspiei fo sehe, daß zwar das Endurteil noch nicht gesprochen werden dürfe. Dennoch ließe sich schon jetzt sagen, daß. Unfähigkeit, verletzte Eitelkeit und dünkelbafte Uebenhebung sewie die mit bhinreichendem Verdacht anzunehmende ewisse pelitische Vereingenommenheit und Verantwortungslosigkeit n Magdehurg einen Justizwirrwarr hervorgerufen haben (sehr richtig links und im Zentrum). Dieser Justijwirrwarr hätte in der Tat bald zu einem Justizmord führen fönnen. Wenn ein hoher politischer Beamter wie Hörsing an diesem Wirrwarr Anstoß nahm und mit einem recht guten Erfolge eingriff, kann man das nicht tadeln (sehr sut! im Zentrum). Unterlassungssünden wiegen, wie beim Militäri= schen, so auch überall oft viel schwerer als verfehlte Unternehmungen. Was den Vorwurf des Angriffs auf die richterliche Ungbhãngigkeit gnlangt, so ist doch Voraussetzung das Vorhandensein der Ünabhaängig⸗ keit. Bei Kölling aber eine innere Unabhängigkeit zu behaupten, wird wohl hier niemand mehr wagen. Autorität des Richters ist notwendig und gut. Sie darf aber nicht mißbräuchlich angewendet werden. Denn schließlich sind richterliche Autorität und Unabbängig—⸗ ; sondern eine Pflicht gegenüber dem Volke. (Sehr richtig! im Zentrum und links) Wag die Angriffe auf die Haltung der Polizei angeht, so sind die Vor— schriften der Strafprozeßordnung veraltet, während die Polizel über— aus modern ist. (Sehr richtig! bei den Kommunisten. Heiterkeit.) Ich arbeite aber lieber mit einer modernen Polizei als mit einer ver⸗ alteten Gesetzgebung. Die sozialdemokratische Forderung nach Oeffent— lichkeit der richterlichen Disziplinarverfahren erscheint beachten wert. Dem in Cassel jetzt tagenden Preußischen Richterverein müßte ich ghber zurufen; Der Kampf um die Unabhängigkeit wird unendlich er⸗ . durch Vorkommnisse wie die Magdeburger; es kann kein

ensch dafür garantieren, wie der Kampf einmal aukegeht, wenn sich solche Vorkommniffe wiederholen. (Beifall im Zentrum.)

Die Debatte wird unterbrochen.

Abg. Arlt, (D. Vy) gibt folgende Erklärung ab: Der Abg. Kuttner hat mich in seiner heutigen Rede fälschlich als abgebauten Beamten der Firma Haas bezeichnet und im JZusammenhang mit dem Steuerver fahren gegen diefe Firma und mst der Magdeburger Justizaffäre gebracht. Derartige Behauptungen sind bereits wiederholt in offener oder versteckter Form in der Presse hervorgetreten. Ich begrüße es deshalb, daß mir die Rede des Abg. Kuttner Gelegenheit gibt, hier vor aller Oeffentlichkeit zu erklären, daß ich weder direkt noch indirert an der Steuerstrafanzeige gegen . mitgewirkt habe, und daß ich auch in keiner Weise an der Magdeburger Justizaffäre beteiligt bin.

ch bin lediglich in beiden Angelegenheiten als Zeuge vernommen worden, da ich Direttor von mehreren Zuckerfabriken war, deren Heschäftganteile sich in Händen der Familie Haas befunden haben. Bei, meiner Vernehmung in der Magdeburger Äffäre konnie ich zur Sache nichts bekunden. Ich habe aber auf Befragen betont, daß ich

aas weder eines Mordes noch der Anstiftung dazu sür fähig halte.

ch nehme an, daß dem Abg. Kuttner diese meine Aussage unbekannt war. Aber selbst unter dieser Annahme bleiben seine ehauptungen unverständlich, und ich hätte bei feiner von ihm bet onten Sbseftipität und Gerechtiqkesteliebe erwarten dürfen, daß er de rartige unbegründete Verdächtigungen gegen ein Mitglied die ses Haufes nicht erheben würde, ohne den Versuch zu machen, die Tatsachen wahrheitsgemäß festzustellen. ö

„„Bei Festsetzung der Tagesordnung für die nächste Sitzung beantragt

Abg. Pie ck (Komm), am Montag zuerst den kom— munistischen Antrag auf Einstellung der Renovierungsarbeiten an der Siegesallee zu verhandeln. Als dieser Antrag gegen

ie Stimmen der Kommunisten abgelehnt wird, beantragt Abg. Pieck (Konim.), am Montag zunächst die Magdeburger Ausspꝛrache fortzusetzen. Als er dabei wiederholt von der Ver—

recherbande der Hohenzollern spricht, deren Verbrechen zum Timmel stinken, klatschen die Kommunisten Beifall; bei den NVeutschnationalen ertönen Pfui⸗Rufe, und räsident Bartels mahnt den Redner, parlamentarische Ausdrücke zu ,. Auch dieser ,, Antrag wird unter roßem Lärm der Antragsteller abgelehnt, ebenso wie das

aus, mit den Stimmen der Sozialdemokraten die dann noch vom. Abgeordneten Pieck vorgebrachten geschäftsordnungs⸗ mäßigen Bedenken gegen die Vehandlung der Hohen ollern⸗ görlage ant Montag verneint. fülnhaliender Lärm bei den

ommüunisten und Rufe: Auch die Sozialdemokraten gehören zu den Fürstenlnechten ])

Um 5 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag 1 . Erste Beratung des Gesetzentwurfes über die . einandersetzung mit dem vormals regierenden er . in Verbindung damit kommunistische Anträge auf entschädigungs⸗ . Enteignung und dauernde Landesverweisung der Hohen⸗ ollern; hierauf: Fortsetzung der Magdeburger Debatte und e r f, ntrag auf Einstellung der Erneuerungs⸗ arbeiten an der Berliner Siegesallee.

Parlamentarische Nachrichten.

In der vorgestrigen Sitzung des Fe meunntersuchungs⸗ ausschusses des Reichtags wurde als erster Jeuge Land—= gerichtsrgat Eh grd vernommen, der als Staatsanwalt in Jahre 1925 die Anklage gegen Neunzert und Bally vor dem Schwur⸗ gericht München vertreten hat. Der Vorsitzende fragte den Zeugen, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs verleger, ob in diesem Verfahren auch die ähnlich gelagerten Faͤlle Sandmair und Dehner mitberücksichtigt worden seien. Der Jeuge Ehard erklärte, Fiese Zusammenhänge seien bei, der Untersuchung durchaus berückichtigt worden. Die Staatsanwaltschaft sei aber dabei guf Kombinationen angewiesen gewesen und habe feine tatsächlichen Beweise über die Verbindung der Tätergruppen beschaffden können. Berichterftatter Dr. evil Warum ist in der damaligen Ver handlung fein Zeugniszwang gegen Dr. Gademann durchgeführt worden? Warum sind auch nicht die Minister Gürkner und Roth vernommen worden. obwohl das bei dessen schlechlem Gedächtnis angezeigt gewesen wäre. (Zuruf des Abg. Stöhr: Weher wissen Sie, daß Dr. Roth ein schlechtes Gedächtnis hat?) Di. Levi; Das habe ich gestern gesehen. Jeuge hard: Es handelt sich nicht um ein Verfahren, das nach dieser Richtung ging, sondern das war ja eigentlich eine Nebenfrage. 2. den Untersuchungsrichter und den Staatsampalt war die Aufgahe, zunächst festzustellen, welche Be deutung die Affäre Gademann im Rahmen dieser Unterfuchung hafte. In dem Augenblick, in dem der Zeuge unter Eid so aussagte, daß eine Begünstigung nicht mehr in Frage kommen konnte, war es kaum möglich, im Rahmen dieser Untersuchung weiter zu gehen, als man damals gegangen war. Hätten sich im Verlauf der weiteren Unter— suchung irgendwelche Anhaltspunkte ergchen nach der einen oder anderen Richtung, so hätte ich selbstverständlich ohne Räcksicht auf die Person die entsprechenden weiteren Schritte unkernommen. Diermit war Lie Vernehmung des Zeugen beendet. Der Polizei. inspekter Ott hat. unter Regierungsrat von Merz in der Ab— teilung J der Polizeidirektion mit dem Fall Hartung zu tun gehabt. Er sagte gls nächster Jeuge aus: Mir war die Aufgabe nickt an— genehm. Damals war die Volksstimmung anders als heute. Man

sagte, um so einen Lump sei es nicht schade, Es ist möglich. daß

zuch ich mich so geäußert habe. Ich war Einwohnerwehrmann und stand politisch guf der rechten Seite. Selbstwerständsich habe ich trotzdem den Fall Hartung mit derselben Energie bearbeitet wie jeden anderen. Der Zeuge betonte, das. Gutgchten des Waffenfachber⸗ ständigen, in dem erklärt wurde, die Pistolen seien zur Tat nicht benutzt worden, sei höchst oberflächlich ünd mangelhaft gewesen. Die Aufhebung der am Tage vorher erlassenen Haftbefehle fei ihm auf— gefallen, Und er habe sich Hesagt, hier sei offenbar ein Wink von besonderer Stelle gekommen. Als sich der Zeuge über diese befondere Stelle auslassen soll, äußerte er Zweifel daran, ob die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit sich auch auf diesen Punkt erstreckte. Die Sitzung wurde auf kurze Zeit unterbrochen, damit die Aussage⸗ genehmigung entsprechend ergänzt werden könne.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung teilte der Vorsitzende mit, daß er den bayerischen Innenminister um Aufhebung der Schweigepflicht der Beamten in. allen Fragen ersucht habe. die Hemmungen der Justiz⸗ und Polizeitätigkeit betreffen. Inzwischen wurde als Zeuge Oberlandesgerichtẽrgt Brunner vernommen, der im Prozeß gegen die Münchener Neue Zeitung“ wegen Beleidigung des Instiz= ministers Gürtner als Untersuchungsrichter wirkte. Er hat Dr. Gade—⸗ mann vernommen und gibt, an, dieser habe zunächst zu Unrecht sein Zeugnis verweigert unter Himpeis auf seine berufliche Schweigchflicht, die gar nicht bestand. Schließlich habe Dr. Gademann gefagt, Dr. Roth hätte eine Intewentjon wegen der Waffentransporte ah gelehnt und gejagt, er möge sich an seinen Referenten wenden. Daraufhin habe er. Gademann, wohl eine Unterredung mit Dr. Gürtner besprochen und dann die Augeburger Skagtsg3mvälte nach München gefahren. Ueber die Haftbefehle und ihre Aufhebung sei bei keiner Gelegenheit gesprochen worden. Dr. Gademann hate schließlich erklärt, er habe den Eindruck gewonnen, daß Dr. Roth über der Sache stehe und nicht persönlich eingreifen wolle, Die Vewweisung an den Referenten habe bei ihm nicht das Gefühl er— weckt, daß Dr. Roth etwa die Verantwortung für eiwas was ihm nicht einwandfrei erschien, von sich abwälzen wollte. Der Zeuge wurde darguf entlassen. Der Vorsitzende teilte mit, daß der baverische Innenminister nunmehr alle die ihm unterstellten Beamten bon der Schweigepflicht entbunden habe über alle Fragen, die die Vemmungen durch irgendwelche Behörden betreffen. Darauf wurde die vorher abgebrochene Vernehmung des Zeugen Kriminaloberinspektors Ott fortgesetzt Borsitzend er: Sie sagten vorher, bei der Auf. hebung der Haftbefehle hätten Sie den Eindruck gehabt., daß fie auf einen Wink bon besonderer Seile zurückzuführen war. Wen meinten Sie mit der besonderen Seite. Ott: Mir scheint, es ist ein rechter Wink ergangen. Vorsitzender: Diese Wendung ist mir noch unverständlich. Meinen Sie, daß der Wink von rechts gekommen, daß also von politisch rechtsstehender Seile ein Einfluß ausgeübt worden ist. Zeuge Ott: Ja, das habe ich damit gemeint. Auf weitere Fragen erklärte der Jeuge: Dig Ueberleitung des Falles Hartung von der Abteilung 5 auf die Abteilung 1 war mit auf⸗ fällig weil es doch ein pokitischer Mord war und die Abteilung s die politischen Dinge zu bearbeiten hatte, Ich hatte zwar vorher in der Zeitung von dem Fall Hartung gelesen, aber mich dienstlich nicht darum gelümmert. Ich dachte mir nur: Gott sei Dank, den hat's nicht erwischt! (Heiterkeit Um so weniger war ich erfreut, als mir dann die Sache plötzlich auf den Schreibtisch gelegt wurde. Borsitzender: Nun war aber in der Äbteilung 6 der eigent⸗ liche Mordfall kaum bearbeitet worden. Man hatte sich dort nur mit, der politischen Tätigkeit, des lebenden Hartung beschäftigt. Als festgestellt wurde, daß es sich bei dem Ermordeien um artung handel. kam die Sache sofart an Re Mordabteilung 1 Abg. Gräf (D. Nat.): Der Polizeidirektor Ramer war nach Ihrer Meinng doch politisch links eingestellt, da kann ich mir nicht erklären, weshalb Sie die Verlegung der Sache nach Abteisung ] auf Einflüsse von politisch rechtsstehender Seite zurückführen. Zeuge Ott: Ich habe freilich bemerkt, daß sich bei der Revolution Direktor Ramer damals als Oberregierungsrat auf die linke Seite 6e hat. Ich weiß aber nicht, ob er wirklich links ist. In solchen bewegten Zeiten muß man doch schon mal mit den Wölfen heulen und sich ruhig verhalten. Das wissen wir doch alle. Heiterkeit Abg. Gräf (D. Nat.): Haben Sie heute auch noch den Eindruck, daß die Ueberweisung an Abteilung 1 nicht richtig war? Zeuge Ott: Ich kann mir heute keine andere Meinung bilden, als ich sie damals gehabt habe. Abg. Gräf: Sie meinen also, daß die Ueberleitung nicht sachlich gerechtfertigt war, sondern eine politische Schiebung von rechts her. Zeuge Ott: Darüber kann ich sehr schwer etwas sagen. Wir kleinen Beamten werden doch nicht informiert und erfahren nichts. Wenn etwas schief geht, dann werden wir zwar zur Verantwortung n, aber . informiert man uns sehr wenig. (Heiterkeit) 83 be auch

n Vater des Hartung vernommen, und er schon früher zu seinem Sohn gesagt: Bub, Du fällst noch ma entweder von der rechten oder von der linken Seite. Abg. Gräf: Dann hätten Sie doch auch mit der Möglichkeit rechnen können, daß der Wink von links kam. Zeuge Ott: Gewiß, aber ich batte ls die Meinung, g er von rechts gekommen sei. Abg. Dr. Schaeffer (D. Nat.): Sie sind als einer der besten Kriminalpollzisten de⸗

zeichnet worden, und man hatte Ihnen früher volle Selbständigleit Fillen, Da mußte es J nen doch auffallen, daß in diesem Fall egierungsrat von Merz, der sich selbst als Laien bezeichnete, die Sache bekam und Sie nur sein Helfer waren. Zeuge Ott: Ja, das fiel mir auch auf! Vors. : Waren Sie denn anderer Meinung als Regierungsrat von Merz? Zeuge Ott: Es ist natürlich eine bedenkliche Sache, wenn man 53 elbst verant⸗ wortlich alle Vernehmungen vornimmt und nur als . dabei isst und von manchen Vernehmungen erst nachträglich hört. Da- durch fühlte ich mich vor den Kopf gestoßen. In der Frage der Haftbefehle war ich aber ganz der Meinung des Herrn von Reer daß sie kätten aufrechterhalten werden müssen. Es lagen ja ge⸗ nügend Gründe vor. Aber auf einmal war nichts mehr da! Da⸗ mit war die Vernehmung des Zeugen Ott beendet. Es wurde dann vernommen der Zeuge Sberinspektor Cduard Senbert, der früher Kriminaloberkonmiffar bei der Abteilung 6 ber olizei⸗ direktion München war. Aus seinen Aussagen geht u, a. hervor, daß zwischen der Polizei und der Landeslellung der Einwohner- 2 eine Verbindung dahingehend bestand, daß die , we geitung die Polizei über assenichtebungen informierte. Als der Mord an Hartung bekannt wurde, hatte Seubert sofort Braun in Verdacht. Aus welchen Gründen die Angelegenheit von der Abteilung 6 an die Abteilung 1 übergeleitet wurde, ist dem Zeugen nicht bekannt. Regierungsrat Be rnreuter von der Polizei⸗ direktion München bekundete, die Beziehungen zwischen Einwohner⸗ wehr und Polizeidirektion seien naturgemäß ö. gewesen, weil es sich bei der Einwohnerwcht um eine staatlich geförderte Organi⸗ sation handelte. Er selbst sei damals Hilfsarbeiter in der poli⸗ tischen Abteilung gewesen und habe an den Besprechungen nicht teilgenommen. Der nächste Zeuge Kriminalinspektor Ga ser sagte aus, die Einwohnerwehr Jaber damals als Organisatlon des Staates mit der Regierung in enger Verbindung gestanden, und so sei es nicht auffällig gewesen, daß die Herren bon der Leitung der Einwohnerwehr Fühlung mit dem Polizeipräfidenten Pöhner unterhielten. Der Zeuge fahr fort: Einmal kam Präsident Pöhner mit Böhm aus seinen Arbeitszimmer und sagte mir, ich könnte mich in allen Entwaffnungsfragen einfach an Böhm wenden. Ueber die Ausstellung eines falschen Passes für Schweikthardt sagte der Zeuge: Die. Weisung des Polizeipräsidenten Pöhner ging dahin, daß man die Erfuchen von sämtlichen Organen der Reichs—⸗ wehr bezw. der Einwohnerwehr zu berücksichtigen habe. Es ist sehr häufig vorgekommen, daß C*suchen um beschleunigte Paß⸗ ausstellung an die Leiter der Abteilung herankamen. Von denen wurden die Sachen dann an mich zur Erledigung überwiesen. Auch im Falle Schweilhardt, dessen ich mich allerdings nicht erinnere, würde ich nur ausführendes Organ gewesen . Vors.: Sind auch Pässe auf falsche Nsacmen ausgestelll worden? Zeuge Glaser: Das ist auf Veranlassung des Polizeipräsidenten Pöhner in etwa zwanzig bis fünfundzwanzig Fällen in der Zeit von 1919 bis Ende 1921 geschehen, besonders während der Zeit der Auslieferungs—⸗ begehren der Entente wurden falsche Pässe an prominente Per— sönlichkeiten, Parlamentarier und Sffiziere gegeben. Abg. Stöhr wölk): Können Sie einzelne Namen nennen 9. e Glafer: Ich erinnere mich nur, daß auch r. Müller ⸗Meiningen einen falschen Paß erhalten hat. Eine Einflußnahme auf die Paßausstellung ist von uns nicht genommen worden. Die Ausstellung der Inkognitopässe fiel in der Hauptsache in die Zeit des Auslieferungsbegehrens der Entente. Listen über diese Pässe sind nicht geführt worden. Die Frage des Berxichterstatters Dr. Levi, warum bei Pässen für Reichswehr und Einwohnerwehr der Umweg über die politische Abteilung der Polizeidirektion und nicht der direkte Weg an die Paßabteilung gewählt wurde, beantwortete der Zeuge Glaser damit, daß in der damaligen erregten Zeit engfler Kontakt zwischen politischer Abteilung des Polizeipräsidiums, dem Gruppenkommando der Reichswehr und den leitenden Persön⸗ lichkeiten der Einwohnerwehr bestanden habe, und daß darum dieser Weg der gang natürliche gewesen sei. Die Vernehmung Glasers wandte sich dann dem Fall Dobner zu. Der Vor⸗ sitzende hielt dem Zeugen vor, daß es sich hierbei um ein etwas mysteriöses Telephongespräch handle, das im Oktober 1920 zwischen ihm und dem bekannten Pracher geführt worden ist. Glaser bekundete darüber folgendes: Dieser Pracher wurde seinerzeit unter dem Namen Brachere festgenommen, später aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Damals hat er der Polizei angeboten, Nachrichten aus der Ententekommission zu vermitteln. Er sollte besonders über Waffenlager berichten, die dort ver⸗ raten worden sind. In der damaligen Zeit spielte auch schon der Fall Sandmair, und es war davon die Rede, daß ein Reichs wehrsoldat als Täter in Frage komme. Pracher hat damals den Namen des Dobner im Zusammenhang mit einem Waffenvorrat genannt. Später machte Pracher die Mitteilung, daß ein neues Waffenlager verraten worden sei bei Freifing, und er bezeichnete wieder den Dobner als Verräter. Ich habe auf Grund der Weisung des Polizeipräsidenten die Angelegenheit an einen Oberleutnant weitergegeben, der die Waffenbeseitigung vor⸗ nehmen sollte. Am 20. Oktober sollte durch eine Autofahrt dieses Waffenlager geborgen werden. Wir haben uns gefagt: Wir lassen den Dobner an diesem Tage noch mitfahren und nehmen ihn dann am nächsten Tage fest. Diese Fahrt nahm dann einen Ausgang, der nicht unseren Intentionen entsprach. Es ist klar, daß, wenn wir es auf eine Beseitigung des Dobner abgesehen hätten, nicht die ganze Angelegenheit im Beisein mehrerer Beamter besprochen und nicht die Fahrt auf offener Straße angetreten worden wäre. Am nächsten Tage kam Pracher, um seine Belohnung zu holen. Später rief er mich noch einmal an und teilte mir mit, daß neues Material da sei von einem Waffenvorrat. Auch in diesem Zusammenbang hat er den Namen Dobner genannt. Pracher hatte außerordentliche Angst vor Dobner. Er lebte in der ständigen Angst, daß ihm erwas passieren könnte. Deshalb habe ich ihm bel diesem Telepbon- gespräch gesagt, ich hätte ihm bewiesen, daß er unseren Schutz enieße. Irgendein anderer Gedanke lag mir vollkommen fern. 1 Das Gespräch hat sich also auf den persönlichen Schutz des Pracher bezogen? Zeuge Glaser: Das ist richtig. Bor.: Es wird aber so dargestellt, als ob damals schon don der Bei⸗ seiteschaffung Dobners die Rede gewesen wäre. Pracher soll in dem Telephongespräch, dem ja drei Zeugen beiwobnten, gesagi haben: Sie wissen, ich habe ihn beiseiteschaffen laffen, worauf Sie erwiderten: Sie können ganz berubigt fein, Sie baben unseren Schutz! Zeuge Glaser: Ich babe schon erwäbnt, daß Pracher in einer ständigen Furcht vor einem Uederfall oder An⸗ riffen lebte, und deshalb hade ich ihm gesagt, daß er J Sicherheit habe. Pracher bat übrigens nur scMl echt gesprochen, so daß die Verständigung mit ihm seßr Ccberer wa Berichterstatter Abg. Dr. Levi fragte nun wiede rdolt denn Pracher dazu gekommen sei, in Gegemwart dreier Zeugen, nämlich der Landtagsabgeordneten Timm und Gareis und Rechtsanwalts Werner, ibn, den Glaser, anzurufen und ein fängliches Gespräch zu führen. odewodl er doch damit rechnen mußte, fofort desavouiert zu werden. Slaser erwiderte könne sich das nur so erklären, daß es Pracher darauf ankam Geschäft daraug ju machen. Auf eine weitere Frage Dr. Vds be= ktundete der Zeuge, daß damals schen bekannt gewelen ei daß die Sandmair in einem Auto ermordet worden war. Da Verloe nf des weiteren Verbörs wurde auf Antrag des Abg. Mitteln ann 8 Vp.) beschlofsen, den Rechtsanwalt Werner als Zeugen a laden. or soll darũder aus sagen, wie der Aut druck Beiseitemacben auf- fassen war. Die Vernehmung des Zeugen war Damit dererst ade schlossen. Vorsitzender Dr. Sche tter gab nunmebt dekernt. daß eine Reibe von Ladungen nicht migestellt weiden kennte. Drum ker dee den Neunzert und des Kanzler. Weiter derlas der Berstkende enn Schreiben des Schriftstellersß Stempfle, R dem anche Dran Nn · ewiesen ist, daß der Vorsizzende Ja Bente der Waänchener Der. ndlungen deg Aueschuffes den doliiscihen Sdaratker er Aud chek verbandlungen betont dade,. In dem Screiden debt & Dorn. daß. (in Konseguen einer Vterkßedlcdkea ed w, . Cinstellung der Jene nicoãht die Dond M Dre rer Pede den