1926 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Oct 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Rraunschweig. In Sachen, betr. das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schrader & Viedge, Braunschweig. Goslarsche Str. 12 Inhaber: Otto Schrader und Walter e, Braunschweig), Viedge wohnt jetzt: rlottenburg. Hen lcd 83 99g all ist zur Abnahme der ßrechnung Schlußtermin anbe⸗ den 4. November 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, . 12. Braunschweig, den 8. Oktober 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5

Bremen. 74132

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Schuhgroßhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremen ist am WB. September 1926 nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden.

Bremen, den 9. Oktober 1926.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Charlottenburg. 74133]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Leopold Brieger

in Charlottenburg, Kantstr. 130, ist mangels Masse eingestellt.

Charlottenburg, den 1. Oktober 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abtetlung 40.

raumt au

Darmstadt. 14134 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Lauer u. Co. Gesell- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation in Darmstadt wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrenz ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. Darmstadt, den 1. Oktober 1926. Hessisches Amtsgericht I.

EImshorn. I4I35

In dem Konkureverfghren über das Vermögen des Holzantoffelmachers Willi Wulff in Elmshorn ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigergusschusses und Prüfung der nachträglich gemeldeten Forderungen der Schlußtermin auf den 10. November 19265 vormittags g Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.

Elmshorn, den 7. Oktober 1925.

Das Amtsgericht.

Ettlingen. 4136

Das Konkursverfahren üher das Ver—- mögen des Sägewerkebesitzers Otto Schneider in Marxzell wurde nach rechts- kräftiger Bestätigung des Zwangẽver⸗ gleichs aufgehoben, Amtsgericht Ettlingen, den 2. Oktober 1M6. Bad. Amtsgericht.

¶äc5tzting en. [4138 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Werner in Göttingen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierburch aufgehoben. Amtsgericht Göttingen.

Hanam. 741391

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Edelsteinhändlers Georg Müller in Hanau, Herrnstraße Nr. 5. wird, nachdem der Zwangsvergleich vom It. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, hiermit aufgehoben.

Hanau, den 8. Oktober 1926.

Das Amtsgericht. Abt. IV.

Hannover. 74140] Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Erich Marr. Inhabers der Schokolgdenfabrik Erich Marr in Han. nover, Jacobistraße 8 A. liegen Syohlußwerzeichnis und die Schlußrechnung auf. der Gerichtsschreiberei des Amtg- gerichts Hannover, Abt. 12, zur Einsicht aus. Die Schlußvberteilung ist genehmigt. Zur. Verfügung stehen 7g e7 RM. Dieser Betrag gelangt nach Abzug des Hongrars für den Konkursverwalter und bie Mitglieder des Gläubigerausschusses an die Gläubiger bevorrechtigter Forde⸗ rungen im Betrage von 6007 92 RM zur Verteilung.

Hannover, den 12. Oktober 1926.

Der Konkursverwalter: Dr. Paul Gaßner. Rechtsanwalt.

Heide, Holstein. UI4141] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Paula Frieda Dorothea Susemihl, geb. Rohsmann, in Heide. Bahnhofstr. . wird ein Termin zur Anhörung der Glänbigewersammlung über Einstellung des Verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahreng entsnrechenden Konkursmasse auf den 10 November 1926, vormittags 12 Uhr. bestimmt. Heide, den 9. Oktober 1926. Das Amtsgericht.

Holzminden. 14137]

In Sachen betr. die Eröffnung des Konkurgverfahrens über das Vermögen des beeidigten Bücherrevisorg und Steuer. bevollmãchtigttn Carl Voges. bier, steht nochmalige Gläubigerversammlung mit Tage gordnung: Bewilligung von Mitteln zur Fortführung eines in erster Instam , Progesses über die haupt⸗ sächlichste Konkursmasfse am 19 Oktober 1926, vormittgas 127 Uhr, gu, Gr⸗ scheinen oder Vertretung der Gläubiger wird seiteng der Konkursverwaltung dringend gewünscht.

Holzminden den 12. Oktober 1926 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

TaIlzinj

k 4 verwalters und eines anderen Gläͤ

. sowie über den 8 Staegelschen Geschäftshauses Anfechtun und Ni lutierung von en n

eine

1 i

n 3 73

Härdde. 74143 Das Konkursberfahren über das Ver⸗ mögen des Ka ns Bernhard Ra in Hörde wird nach Abhaltung . aufgehoben. örde, den 25. September 1925. Das Amtsgericht. Kiel. ö. Das Konkursverfahren über das Ver= mögen des Kaufmanns Friedrich Jaacks 5 ö. . 6 a 57 a die Schlußverteilung gefunden hat. Kiel, den J. Oktober 1926. Das Amtsgericht. Abt. 22. lee. . 4146 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma L. Bucki in Kleve ist zur Prüfung der nachträglich an⸗ 6 Forderungen Termin auf den 8. Oktoher 1925, vormittags 19 Uhr, bor das Amtsgericht hierselbst. Jimmer Nr. 36 (Sitzungssaal), anberaumt. Kleve, den 4 Oktober 1926. Amtsgericht. Kleve. 74145 Das Konkursberfahren über dag Ver⸗ mögen der Firma C. Laermann, Inhaberin Frau G. Metzke, Auguste geb. Dorloff zu Kleve wird mangels Masse hiermi . leve, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht.

HKoblenæ. 74147 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der 6 astasia Wiercioch in Koblenz. ah; 91, Inhaberin Fräulein Anastasia Wiercioch, wird, nach⸗ der in dem Vergleichstermin vom 23. September 19365 angenommene wangsvergleich durch rechtskräftigen Be— hluß vom 23. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Koblenz, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht

Königsberg, Pr. 741458

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmann Adolf Aron, hier, , Bergstraße 10 (Herren⸗ konfektion), wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußternrins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 16. 1926.

Königsberg, Px. 741409] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Königsberger Kraftradgesell⸗ schaft Hans Lubowski Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in. Liquidation, hier, Magisterstraße 46. wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 19 1926.

Lewin. ö. 74150]

Konkursverfahren Erich Wieder, Tscherbenei, ist am M., nicht A. 9. er⸗ ö

net. Amtsgericht Lewin, 9 10 1926.

Lätzen.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Goldschmieds Josef Schell in Lötzen wird, der in dem Ver= k . . 4 enommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ ö. Beschluß vom J. September 1925 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Lötzen, den 6. Oktober 1926.

Amtsgericht.

Liü d enscheid. 74153

In dem Konkursverfahren über das

Vermögen des Kaufmanns Paul Schulte in Halver ist Termin zur Vorngh me der Schlu swerteilung auf den X. November 18626. vorm. 1136 Uhr, Zimmer 37, bestimmt. Lüdenscheid, den 9. Oktober 126. Das Amtsgericht.

Liünehbarg. .

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Zühls. dorff in Lüneburg, Abtspferdetränke, wird infolge der Schluswerteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Lüneburg.

Margęꝝraboma. 74155] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanng Max Schwermer in Marggrabowa wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben Maragrabowa, den 7. Oktober 1926. Amtsgericht.

Das Amtsgericht.

der Schlußrech

Ils]

vormiltags 10 Uhr, vor dem

Nordhausen. T2456] Konkursverfahren über das

3 Rautt der lich den 10

Nordhausen, den 38. Oktober 1926 Amtsgericht.

NHRagnit. IJ 4157] Das Konkursrerfahren über das Ber⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Müller in Ragnit wird nach erfolgter Abhaltung bes Schlußtermins hierdurch aufgeheben. Ragnit, den 7 Oktober 1926. Amtsgericht.

Eatibor. . 41586] Das Verfahren, betreffend den Konkurs über das Vermögen des Hotelpächters Mar Künzer in Ratibor. als Inhaber der Firma Bruck 's Hotel, Prinz von Preußen, wird eingestellt, weil eine den Tosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Ratibor, den 9 Oktober 1926. Amtsgericht.

Roiehenkbach, Schles. IId4l59]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schuhwarenhändlerinnen Flifabeih und Klara Hoffmann in Reichenbach i. Schl, ist zur Prüfung der

nachträglich angemeldeten Forderungen auf

1926, vormittags

. dem Amtsgericht in Reichenbach i. Schl. Zimmer Nr. 15, Termin anberaumt.

Reichenbach i. Schl. den 6. Okt. 1926.

Amtsgericht.

Rcimh ek. 74160]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Igeob in Sande wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 9. September 1926 angengmmene Hwangebergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 9. Sep⸗ . 1926 bestätigt ist, hiermit auf⸗ gehoben.

Reinbek, den 11. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

I i Lon itz. 74161 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Maschinenfabrik Ribnitz, G. m. b. H., wind Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forde⸗ rungen bestimmt auf den 22. Oktober 1926, vorm. y Uhr. Ribnitz, den 22. September 1926. Mecklenburgisches Amtsgericht.

Sehla we, Pom m. 74162

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der landwirtschaftlichen Kreis genossenschaft, früherem Schlawer Spar- und Darlehnskassenvereins, e. G. m. b. H

den 21. Okkober HI Uhr, vor

zu Schlawe wird ein Gläubigerauss chuß .

bestellt. Mitglieder sind: J. Bürgermeister Lenz, 2. Geschäftsführer des Raiffeisen- vereins Hervmann, 3. Kaufmann Georg Schulz, sämtlich in Schlawe. Ve⸗ schlußfassung über die Beibehnglkung diefes Gläubige vausschußses wird. Termin an⸗ beraumt auf den 2. Nobember, vormittags 10 Uhr. .

Schlawe, den 9. Oktober 1926

Das Amtsgericht.

Sch v ann. 4165]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Friedrich Jennersahn in Kavelstorf ist zur Abnahme mung des Erhebung bon Einwendungen gegen das

Schlußverzeichnis der bei der Verteilung Forderungen der ovember 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗

zu berücksichtigenden Schlußtermin auf den 23. gericht, hierselbst, bestimmt. Schwaan, den 11. Oktober 1926. Amtsgericht. Steele. 464] * dem , 9 3 rmögen des Kaufmanns Fon⸗ robert in Steele ist zur an der

Schlußrechnung des Vemnalters, zur Er⸗ een das

teilung uu berücksichtigenden Forderungen und zur

hebung von Einwendungen Schlußverzeichmis der bei der

chlußfassung der Gläubiger über die , Sch! in au) ; m ; . n Amtsgericht, hierselbst, Zimmer 13, bestimmt. Amtsgericht Steele.

Trier.

lung aufgehoben. 1926. meisgericht. Abt. 12.

. Das Konk

ö u

das Vermögen der Finng Jo nhaber Kaufmann Wilhelm rier, wird, nachdem der

gleichstermin vom 10 ; angenommene Svergleich 7 Beschluß

tember

Breuer,

infolge eines von dem gemachten Vors Mu

rwalters, zur ; j J 1726 ö 6 , e, , . des Konkurses über das Vermögen der

ögensstücke der

aIl6s] ren über m * 21. September eptember 1926 durch reer, n nn ( RI. D al .

Trier, den 9 das . Abt. E.

mann Walter Schmidt, des alleinigen

aumt. i den 6. Oktober 1226. . Amtsgericht.

Wiürzhurg.

8 , , , . mögen d nns in , , i

end Würzburg, den 11. Oktober 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Sonnefeld. .

Ueber das Vermögen der Dampf- ziegelei „Martinswerk“ e. G. m. b. H. in Ebersdorf bei Coburg ist die Ge⸗ schäftsaufsicht am II. Oktober 1926, nachmittags 45 Uhr, angeordnet und der Rechtsanwalt Dr. Leo Beck in Co- burg als Aufsichtsperson bestellt worden.

Sonnefeld, 11. Oktober 1926.

Baher. Amtsgericht.

zrwickanu, Sachsen. 74090] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Paul Thun, alleinigen Inhabers der Firma Wilkauer Wäsche fabrik Max Thuh in Wilkau, wird zur Abwendung des Konkurses, heute, vormittags 9 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Rechtsamwalt

Dr. Sachse in Zwickau bestellt.

Das Amtsgericht zu Zwickau, den 12. Oktober 1926.

Aschersleben. 700 Nachdem der den Zwangsvergleich be⸗ stätigende Beschluß des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 18. August 1926 die Rechts⸗ kraft erlangt hat, ist das Geschäftsauf⸗ sichts verfahren über das Vermögen des Schneide rmeisters Alfred Jacobi in Aschersleben aufgehoben. Aschersleben, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht. E ernrlkim. . bo 02] Die Geschäftsaufsicht über die Firma R. Franke, Lederfabriklager, Berlin, Orauienstr. 37, Alleininhaber Robert Franke, ist beendigt. . Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 215, den 8. 19. 1986. ran nsch weig. 6. (749931 Die Geschäftsaufficht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Reisky, als alleinigen Inhabers der. Firma Schuhhaus „Roland“, hier, ist nach

chtskräftiger Bestätigung des gericht⸗ ö j rechtskräftig lee,, , Vermögen des Brennerei

Braunschwweig, den L. Oklober 14926. Dransfeld in Soltau wird die durch Be⸗

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 4.

lichen Zwangsvergleichs beendigt.

pen g häftsaussicht über d é. Di eschäftsaufsicht über da ö * der . k chaft Ge⸗ 6. 1 6 in ö Blü Textilwaren), ist nach ret en,, des den Vergleich bestätigen⸗

beendigt

̃ Nn. 3. Breslau, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht.

KEreskau. J ̃ Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

Kramer & Weigelt in Breskau, Ning

Topfkram 6 (Bürstenwaren, Toiletten n. Seilerwaren, Körbe), ist nach

eishetretener Rechtskraft des den Ver⸗ gleich bestätigenden Beschlusses vom 17. September 1926 beendigt.

Breslau, den 8. Oktober 1926.

Das Amtsgericht. (41. N. 304s26.)

bel m enheorsi [405]

xst. k In Sachen betreffend die Ge schãfts⸗ Stg. geß, aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗ manns Eberhard Penning in Delmen⸗

horst wird die Geschäftsaufsicht, nachdem * Beschluß vom 1. September 1026. durch den der Zwangsvergleich bestätigt

ist. rechtskräftig geworden ist, für be⸗

endigt erklärt. Delmenhorst, den 6. Ok⸗ tober 1926. Amtsgericht.

mnresden. ; Die über die Kommanditgesellschaft

Hans de Coster in Dresden, Albert⸗ ö. 24, die die Herstellung von Haug und Küchengeräten betreibt, angeord- nete Geschäftsaufsicht ist beendigt, nach⸗ dem der im Vergleichatermin vom

1026 8 ergleich durch r räftigen vom 2X2. September 1926 be⸗

40965]

stätigt worden ist. ö Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 8 Oktober 1926.

Prescen. = II. Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗

Inhabers der Firma „Walter Schmidt“, Großhandlung in Haus- und Küchen

geräten, Gisenwaren. Oefen und Herden

4. August 1926

mögen des Karl

platz 1 eingetretener Speyer.

ao] mögen der offenen Handelsgesellschaft

5 69 der Gesch⸗Auff⸗Verorbn e,

Auitsgericht Dresden. Abt. I. en 9. Oktober 1926. ö

Die Geschãftsaufsicht über das Ver⸗ ene q

Garlitx. agg)

Die Geschäftsaufficht über die Schuh. na .

vom 8. 9 1966 am X. 9. rechtekräftig

geworden ist, beendet.

Görlitz, den 4. Ottober 1926. Amtsgericht.

Hamborn.

Die Geschäftsgufsicht über das Ver⸗ mögen der Fa. Modehaus Sander, In haber: Siegmund Sander in Hamborn, Ecke Kaiser⸗Wilhelm⸗ und de,, traße, ist mit der Rechtskraft des Be- chl . 53 . . .

der ngsvergleichs vorschlag m i. ist, beendet. den 8. Ollober 1926. Das Amtsgericht.

Hamborn,

Die Geschäftsaufsicht Ver mögen der Chefrau Gustav Saleina in 8 Wilhelmsplatz 10, ist mit der

. des Beschlusseß vom 22. Sep- tember 1926, durch den der 9. ver. leichsvorschlag vom 8. Juli 1925 bestätigt ist, beendet.

Hamborn, den 9. Oktober 1726. Amtsgericht.

Hassfnurt. = 7416 Die Geschäftsaufsicht über das PVer⸗ mögen der Firma Hans Witschko K Co, Baugeschäft in Haßfurt, Kem mandit gesell= chaft, ist durch rechtskräftig bestäligten Zwangsvergleich beendet. Haßfurt, am 9. Oktober 1925. Amtsgericht.

4100]

Hamborn,

. 74101 über das Ver⸗

Heipæaig. an los 3 Beschluß vom 16. April *! über das Vermögen des Kaufmanng Mar Halpern in Leipzig, Ranftsche Gassg 11, all. Inhabers eines Abzahlungsgeschäfts in Wäsche, Baumwollwaren und Damen⸗ konfeklion unter gleichnamiger, handels gerichtlich nicht eingetragener Firma in Leipzig Gellertstraße 7I9, angeordnete Ge⸗ r Tuff ist beendet, nachdem der de⸗ in, rer rin bestätigende. Gericht deschluß vom 20. September 1926 rech kräftig geworden istt. Amtsgericht Leipzig, Abt. IL. A ]

(Harkortstraße 1D), den 8. Oktober 1925.

ng em eghicht ite 9 ; eschäftsaussi über das Ver⸗ . . Tabakwaren u. Schokoladengeschã a. N. ist durch re

in Schwenningen kskräftig bestätig

Zwangsvergleich vom 18. September Herd

beendigt. . Amtsgericht Rottweil, 9. Oktober 1926.

Soltau, Hann. . In der Geschäftsaufsichtsfache über das itzers Werner

66 vom 19. März 1926 angeordnete Geschäftsaufsicht aufgehoben, da innerhalb

der ir en Frist bis zum L. Oftober 126 ein verfahrens ni

ntrag auf Eröffnung des Vergleichs ; icht eingereicht worden ist. Amtsgericht Soltau, 3. 10. M6.

74105 ie Geschäftsaufficht zur Abwendung

Fa. Hebelwerk A. G. für Holzbearbeitung 7 3 ist stig be⸗= stätigten Zwangsvergleich beendigt. . den 16. Dee er 35 Amtsgerich sschreiberei.

Strasburg. Uell⸗ermark. 74107 Die 2. icht über das Ber⸗ mögen der Firma Auguf 2 in Stras

i , M. 2 ; 8 . 3

; es vom J. durch welchen . 16. Juni / L. Juli

1926 bestätigt ift, beendet.

Strasburg, Uckermark, 16. Sept. 1926. Amtsgericht

7410686 5 Ver⸗ use

des Beschl . . 5

sfses vom . u

durch welchen der angsvergleich vom

31. cn 22 * ist, beendet.

Strasburg, Uckermark. 1. Scyt. 1926. . Amtsgericht.

8. Tarij⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der

Eisenbahnen.

[3990] Eröffnung des Haltepyunktes Kungan

für den beschränkten Stũckgutverkehr. Am 15. Oktober 1926 wird der an der

Ho, Strecke zwichen Halbau und Handorf,

Kreis Sagan, gelegene Haltevunkt Kung . ö. r, . Stũckguiver ke be (bis eröffnet.

R- B. D. Breelau, den 11. 10. 19226 ; Pr. IL. I4. 12 1. 8. St. 36 / ię6)

in Dresden⸗R., Kurfürstenstraße W, ist

*

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bestimmungen über die Unterstützungspflicht der Krankenkassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfall⸗ versicherung.

Bekanntgabe der 13. Oktober 1926.

Bekanntmachung über die Barablösung von Landes⸗ (Land⸗ tasten) Schuldverschreibungen der Mecklenburg⸗Schwerinschen Schuldentilgungskommission.

Preuszen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Amtliches.

Deutsches Reich. Best i m mungen über die Unterstützungspflicht der Kranken⸗ kassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfallverficherung.

Vom 12. Oktober 1926.

Auf Grund der 55 1501, 1513, 1543 a und 1643 e der ,, und des § 1 der Verordnung zur Durchführung der Unfallbersicherung vom 14. Juni 1926 (RG6Bl. 1 S. 272) wird hiermit bestimmt:

§1.

Den Trägern der Unfallversicherung soll es ermöglicht werden, die berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung so schleunig einzuleiten, daß schon der erste, meist für den weiteren Verlauf entscheidende ärztliche Eingriff (Einrichtung, Ampu⸗ tation, Resektion usw. durch den Facharzt (nötigenfalls in der Heilanstalt) erfolgt und nur im Notfall dem Nichtfacharzt, der die erste Hilfe leistet, überlassen bleibt. Es sollen alle Fälle, in denen die Berufsgenossenschaft ein im Sinne rascherer und voll— ständigerer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit wirksameres Heilverfahren zu gewähren imstande ist, ermittelt und möglichst von Anfang an dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugeführt werden.

2

Die Krankenkasse hat durch geeignete Maßnahmen sicher— zustellen, daß sie die Erkrankungsfälle, die auf einen Betriebs⸗ unfall zurückzuführen sind, gleichviel ob Arbeitsunfähigkeit besteht, oder nicht, alsbald erfährt.

Die Krankenkasse hat in die Krankenordnung eine Vorschrift aufzunehmen, wonach jeder Erkrankte, der seine Krankheit auf einen Betriebsunfall zurückführt, ihr dies unverzüglich anzu⸗ ßeigen hat. Sie hat auch eine entsprechende Aufforderung auf dem Krankenschein anzubringen oder in anderer geeigneter Form auf die Notwendigkeit der sofortigen Meldung hinzuweisen und, soweit möglich, mit ihren Aerzten zu vereinbaren, daß diese jede Erkrankung, die auf einen Betriebsunfall zurückzuführen ist, der Kasse unverzüglich anzeigen.

Die Krankenkasse hat den Krankenscheinvordruck so einzu⸗ richten, daß der Arzt darauf die Ursache der Erkrankung sowie die Betriebstätigkeit, der der Unfall zur Last gelegt wird, ver⸗ merken kann. Die Krankenkasse hat auch, soweit möglich, die Aerzte zur gewissenhaften Ausfüllung zu verpflichten.

Die Krankenkasse kann endlich den Arbeitgeber, soweit dieser den Krankenschein ausfüllt, verpflichten, auf einem besonderen Abschnitt des Krankenscheins zu vermerken, daß ein Betriebs— unfall vorliegt, und diesen Abschnitt unter Angabe des behan— delnden Arztes unverzüglich der Krankenkasse zuzusenden.

8 3.

Die Krankenkasse hat alle Erkrankungen unfallversicherter Personen, die nach Angabe des Grkrankten, seines Arbeitgebers oder des Kassenarztes oder nach or ie ,. auf einen Unfall bei einem der reichsgesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Betriebe zurückzuführen sind, unverzüglich der BVerufsgenossenschaft unter Hinweis auf diese Tatfache durch Uebersendung einer Abschrift des Krankenscheins mitzuteilen und dabei den Tag anzugeben, an dem sie mit Leistung der Krankenpflege begonnen hat. Diese Mitteilung gilt als Anzeige nach § 1503 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung.

amtlichen Großhandelsindexziffer vom

§ 4.

Die Krankenkasse hat die Berufsgenossenschaft bei der Vor bereitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung zu unterstützen. Die Berufsgenossenschaft lann ihr auch einen allgemeinen Auftrag zur Durchführung der berufegenoffenschaftlichen Krankenbehandlung erteilen, und zwar:

J. zur Auswahl bestimmter Verletzungs fälle (5 5, Durch— langsarzt) oder 2. 6. bestimmte Verletzungs arten G 6). .

Die . der. Berufelenossenschaf, im Einzelfall gemäß ine der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mit den Be— timmungen des Reicht hersicherungsamts vom 27. Nobember 1925 Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungs mts S. 351). die Tranfenkasse mit der Durchführung der beruf . chaftlichen rankenbehandlung zu beauftragen oder selbst die Krankenbehandlung einzuleiten und durchführen, bleibt unberührt.

einschließzlich des Portos abgegeben.

e-

Die verschiedenen Verfahren können auch nebeneinander an- gewendet werden.

§5.

Auswahl bestimmter Verletzungsfälle oro n eee, Auf Verlangen einer , t an die Krankenkasse hen Unfallverletzte der Berufstzenossenschaft (auch die an—= cheinend geringfügig Verletzten) dazu an, sofort . er Krank meldung und möglichst noch vor der ersten Inanspruchnahm eines Kassenarztes einen von der Berufsgenossenschaft bezeichneten Konsul— tationsfacharzt (Durchgangsarzt) zu Rate zu ziehen. Ist ein Verletzter nicht in der Lage, den Durchgangzarzt aufzusuchen, so benachrichtigt die Krankenkasse diesen . lich. Der Durchgangsarzt beurteilt, ob die Fürsorge der Kranken 9. ausreicht, oder ob besondere Heil maßnahmen an gig sind. In letzterem Falle veranlaßt er, soweit er hierzu von der Berufsgenossenschaft ermächtigt ist, sofort die er⸗ forderlichen Maßnahmen.

Wird berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung eingeleitet, so erhält von deren Beginn die Krankenkasse durch die Berufogenossen⸗ schaft oder den Durchgangsarzt . Nachricht. Diese Nach⸗ 3 y. Anzeige nach § 559g Abs. 2 der Reichsversicherungt⸗ ordnung gleich.

Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit teilt die Berufs— genossenschaft gegebenenfalls der Krankenkasse unverzüglich mit.

§ 6.

; Auswahl hestimmter Verletzungsarten.

Die Berufsgenossenschaften, deren itglieder im Bezirk der ö gegen Unfall versicherte Personen beschäftigen, können der Krankenkasse eine Erklärung darüber abgeben, bei welchen Verletzungz⸗

arten stets berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung stattfinden und

oh deren Einleitung von einem bestimmten Lebensalter des Verletzten abhängig gemacht werden . Die Erklärung muß für alle sich be⸗ teiligenden Berufsgenossen ,. eine einheitliche sein. ; Gleichzeitig mit dieser Erklärung werden der Krankenkasse die für die Behandlung von Unfallverletzten geeigneten Aerzte (Arzt) und Heil⸗ anstalten (Heilanstalth bezeichnel. Für e nnn . Krankenbehandlung in der Form der Heilanstaltpflege kommen besonders folgende Verletzungsarten in

Frage: . alle Oberschenkelbrüche, im übrigen alle offenen Brüche, die nicht effenen Brüche großer Röhrenknochen, wenn sie kompliziert sind a) durch starke Verschiebung, Verdrehung, Splitterung oder b) durch Mitverletzung großer Gelenke oder e) durch Sitz der Verletzung in der ie. großer Gelenke (mit Ausnahme des einfachen, typischen Radiusbruchs und der Brüche des Schlüsselbeins, des Schafts des Wadenbeins und des inneren nicht des äußeren Knöchels), alle Wirbelsäulen⸗ und Beckenbrüche, alle Ausrenkungen großer Gelenke, alle 6. ofort wieder eingerenkken Ausrenkungen kleiner enke, schweren Gelenkgquetschungen mit Ausnahme der Quetschungen von Finger und Zehengelenken, alle Verletzungen großer Netvenstämme an Armen und

Beinen, alle besonders an den

Verletzungen ingern, . alle r eitrigen Entzündungen, besonders an Hand und ingern, alle ausgedehnten oder tiefgehenden , en, ,,, . besonders auch. Verhrennungen, Augen und Ohren⸗ verletzungen, die . dem Urteil des Facharztes der . ö, . feen hen, Behandlung bedürfen. Soweit, die Berufsgenossenschaften diese Verletzungsarten bezeichnet haben, überweist die Krankenkasse den Verletzten im Auftrage der zu⸗ ständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich einer hiernach in Betracht kommenden Heilanstalt. Soweit andere Verletzungsarten bezeichnet sind, bestimmen die Berufsgenossenschaften gleichzeitig, wie das Heil⸗ verfahren durchzuführen ist. . ĩ Vom Beeinn der berufsgenossenschgftlichen Kran kenbehaͤndlung macht die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft sofort Mitteilung. Diese hat die Wirkung einer Anzeige der Berufsgenossenschaft 6 § 559 g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung.

§ 7 Die Krenkenkasse bringt der Berufsgenossenschaft auf deren Er= fordern und, soweit es ihr selbst angezeigt erscheint, uch ungufgefordert die über den. Stand oder die Dauer det er . eingezogenen oder ihr sonst zugehenden Mitteilungen der Heilanstalten oder Aerzte zur Kenntnis. Stand der Verletzte vor Einleitung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung schon in Behandlung eines Kassenarztes, so ist dieser wenn die Beru cen g ff aft nichts anderes bestimmt, von der Kranken kaffe rechtzeitig (möglichst nicht später als der Verletzte) zu unterrichten. 88

Von den nachteiligen in,. (vorzeitiges Verlassen der Heilanstalt, Widerstand des ? , und, dergleichen) hat die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft unverzüglich Mitteilung u machen. ,, n. der Verletzte die von der Berufsgenossen⸗ hall angeordnete Behandlung, bricht er sie eigenmächtig ab oder veranlaßt er durch sein Verhalten die vorzeitige Entlassung aus der Behandlung, so darf, die Krankenkasse, wenn die Berufs—⸗ genossenschaft offene Krankenbehandlung gewährte, nicht Kranken= pflege an Stelle der Krankenbehandlung gewähren (5 559g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung); hat die 26 6e Heilanstaltpflege gewährt, so 63. die Krankenkasse über=

upt nichts leisten 6 6591 der Reichsversicherungsordnung).

alle

wichtiger Sehnen,

Sie hat der Berufsgenossenschaft ungesäumt Nachricht zu geben. Die Ger ie er fen e, bestimmt dann das weitere.

§ 9.

Sobald die Krankenkasse erfährt, daß der Verletzte nach Ab- schluß der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung erneut Krankenpflege wegen der ke nen. beansprucht, benachrichtigt sie unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die das weitere bestimmt.

§ 10.

Die Krankenkasse zahlt während der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung die dem Verletzten und seinen Angehörigen zustehenden wiederkehrenden Geldleistungen aus, und zwar

während der offenen Behandlung das satzungs⸗

mäßige Krankengeld, solange der Arzt, dem na 3 Bestimmungen die Behandlung übertragen wurde, den Ver⸗ letzten für arbeitsunfähig erklärt oder nach Beginn der e n e , , Geldleistungen diese nach näherer

Anweisung der Berufsgenossenschaft;

während der Heilanstaltpflege, bis die Be rufsgenossenschaft anderes bestimmt, vorläufig als Vorschuß auf die Leistungen der n ,,. die satzungs⸗ mäßigen Leistungen der Krankenversicherung (das Haus- geld, gegebenenfalls das Krankengeld nach 194 Nr. 29), als wenn sie Krankenhauspflege gewährte, und weiterhin ö. Anweisung der Berufsgensssenschaft die Leistungen de Unfallversicherung (Familiengeld, Tagegeld, , eine besondere Unterstützung nach 8 559 e Abs. 9).

§11.

Die der Krankenkasse aus einem Auftrag nach 5 4 dieser Bestimmungen oder einem Auftrag im Einzelfall G 1510 der Reichtwersicherungsordnung) erwachsenen Kosten ind Auf⸗ wendungen der Berufsgenossenschaft.

§ 12.

Ist in einem Falle der 58 5, 6 durch Verschulden der Kranken- kasse nicht nach 6 Bestimmungen verfahren worden, so tritt eine ,, inderung des Anspruchs der Krankenkasse auf Ersatz ihrer Aufwendungen für das Heilverfahren (85 2, 3 der Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 10. Juni 1926. Amtliche Nachrichten des R. V.A. 1926 S. 299) ein.

Aus der Nichtbeachtung der Krankenordnung durch den Ver⸗— letzten erwächst der Krankenkasse ein Rechtsnachteil wegen ihrer Ersatzansprüche nicht. z

13.

Für ihre Mitwirkung bei Einleitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung nach den 88 5 und 6 erhält die Krankenkasse, wenn sie an dem Krankenkafssen⸗ abkom]mmen vom 12. März 1926 (Amtliche Nachrichten des RV. A. 1925 S. 286) teilnimmt, von den an diesem Abkommen gleichfalls beteiligten Berufsgenossenschaften in jedem Falle des 5 5 eine Reichsmark, in jedem Falle des 5 6 zehn Reichsmark; nimmt die Kasse nicht teil, so betragen diese Sätze (G, 76 Reichsmark und sieben Reichsmark. Für die Berufsgenossenschaften, die an dem Abkommen nicht teilnehmen, erhöhen sich in allen Fällen die Sätze um fünfzig vom Hundert.

Ein Anspruch auf diese Sätze besteht in den Fällen des 5 6 nicht, wenn durch Verschulden der Krankenkasse die berufsgenossen schaftliche Krankenbehandlung nicht rechtzeitig zustande kommt.

5 14.

Diese Bestimmungen gelten entsprechend, wenn eine Krank . nicht die Folge eines Betriebsunfalls ist, sondern sich als eine

erufskrankheit im Sinne der Verordnung über Ausdehnung der Unfall ver sicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mal 19235 (RGBl. 1 S. 69). darstellt. Jedoch kann im Falle des 8 65 die Berufsgenossenschaft infallverletzte beschränken.

ihren Auftrag auf § 15.

Hat die Berufsgenossenschaft bei einem nicht auf Grund der Reichsversicherung gegen Krankheit versicherten Unfallverletzten die Krankenkasse gemäß § 1510 der Reichsversicherungsordnung und den Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 27. No- vember 1925 (Amtliche Nachrichten des R.-V. -A. S. BMI) mit der Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung be⸗ ul engt, so gelten die 35 7 bis 9 und 11 entsprechend. Geld⸗ leistungen zahlt die Krankenkasse in diesem Falle nur auf be⸗ sonderen Auftrag der Berufsgenossenschaft.

8 16.

Die Satzung der Genossenschaft kann Näheres bestimmen über die Verpflichtung der Unternehmer, die Genossenschaft bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen und ihr über die Behandlung und den Zustand der Verletzten Auskunft zu erteilen. gin

7.

Im Sinne dieser Bestimmungen stehen den Krankenkassen (5 235 der Reichsversicherungsordnung) die Reichsknappschaft und die Ersatzkassen (6 503 der Reichsversicherungsordnung), den Berufsgenossenschaften (6 625 der Reichsversicherungsordnüng) die Träger der Eigenversicherung (8 624 bis 62s der Reichsversiche⸗ rungsordnung und die Bersicherungsgenossenschaften (C Gy Abs. 2 Satz 3 der Reichsversichernngsordnung) gleich.

§18.

Diese Bestimmungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Das Krankenkassenabkommen vom 12. März 1925 (Amt⸗ liche Nachrichten des R. V. A. S 286) wird durch sie nicht berührt.

Berlin, den 12. Oktober 1926.

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfall versicherung. Schäffer.