1926 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Oct 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Rraunschweig. 14131 In Sachen, betr. das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schrader X Viedge, Braunschweig Goslarsche Str. 12 Inhaber: Otto rader und Walter Viedge, Braunschweig), Viedge wohnt jetzt: rlottenburg, Pestalozzi⸗ raße 99alll, ist zur Abnahme der lußrechnung Schlußtermin anbe⸗ raumt auf den 4. November 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, n, . 12. Braunschweig, den 8. Oltober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5

KEBremen. ; 41321

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Schuhgroßhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremen ist am WB. September 1926 nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden.

Bremen, den 9. Oktober 1926.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Charlottenburg. 74133 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Leopold Brieger in Charlottenburg, Kantstr. 130 b, ist mangels Masse eingestellt. Charlottenburg, den 1. Oktober 1926 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abtetlung 40. Darmstadt. 74134 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Firma Lauer u. Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter. Haftpflicht in Liquidation in Darmstadt wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent— sprechende Masse nicht vorhanden ist. Darmstadt, den 1. Oktober 1926. Hessisches Amtsgericht J.

Elmshorn. .

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Holzpantoffelmachers Willi Wulff in Elmshorn ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Ginwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berückfichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigergusschusses und Prüfung der nachträglich gemeldeten Forderungen der Schlußtermin auf den 10. November 19226, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.

Elmshorn. den 7. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Ettlingen. 74136

Das Konkurkberfahren über das Ver- möänen des Sägewerksbesitzers Otto Schneider in Marxzell wurde nach rechts- kräftiger Bestätiguna des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben. Amtsgericht Ettlingen, den 2. Oktober 1926. Bad. Amtsgericht.

Gd it ting en. UI 4138 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Werner in Göttingen wird nach erfolgter Abhaltung bes Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Göttingen.

I 4135

Hananm. 4139

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Edelsteinhändlers Georg Müller in Hanau, Herrnstraße Nr. 5. wird, nachdem der Zwangsvergleich vom I. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, hiermit aufgehoben.

Hanau, den 8. Oktober 1926.

Das Amtsgericht. Abt. IV.

Hannover. 74140 Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Erich Marx, Inhabers der Schokolgdenfghrik Erich Marz in Han. nover, Jacobistraße 83A. liegen das Sychluswerzeichnis und die Schlußrechnung auf., der Gerichtsschreiberei des Amts. gerichts Hannover, Abt. 12, zur Einsicht aus. Die Schlußverteilung ist genehmiat. Zur Verfügung stehen 74027 RM. Dieser Betrag gelangt nach Abzug des Honçrars für den Konkursverwalter und bie Mitalieder des Gläubigerausschusses an die Gläubiger bevorrechtigter Forde⸗ rungen im Betrage von 6097, 92 RM zur Verteilung.

Hannover, den 12. Oktober 1926.

Der Konkur werwal ker: Dr. Paul Gaßner. Rechtsanwalt.

Heide, Holstein. [4141

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Paula Frieda Dorotheg Susemihl, geb. Rohsmann. in Heide. Bahnhofsstr. TD, wird ein Termin zur Anhörung der Glähnbigerwersammlung über Einstellung des Verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrenz entsurechenden Konkursmasse auf den 10 November 19265, vormittags 121 Uhr, bestimmt.

Heide, den 9 Oktober 1926

Das Amtsgericht.

Holzminden. 174137

In Sachen betr. die Gröffnung des Konkurgherfahrens über das Vermögen des beeidigten Bücherreyisors und Steuer⸗ beyollmãchtigt? Carl Vogel. hier, steht nochmalige Glöubigerwersammlung mit Tage gorhnung: Bewilligung von Mitteln zur Fortführung eines in erster Instanz wonnenen Progesses über die haupt- ächlichste Konkursmasfse am 19 Oktober 17'ß. vormittgas 122 Uhr, gn, Er- scheinen cber Vertretung der Gläubiger wird seitenz der Konkursverwaltung dringend aewünscht.

Holzminden den 12. Oftober 19265. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Hirsch er, Schles. ö en

der Konkurgfache uber

. Kaufmanns Paul Krebs u Hirschberg i. Schl. wird nit Beschluß⸗ * über den Antrag einiger Gläubiger a l eines anderen Konkurs. verwalters und eines anderen Glär 8 sowie über den if des Stae celschen Geschäãftshauses Anfechtun e 9 2 84 en n ur nachtrãglich angemeldeten fer. eine öffenlli e. bersammlung auf den 4 Nobember 1936, vormi Uhr, vor dem hiesigen Amts.

zes Sal. den 9. Ottaber erg i. . . 165 Amtsgericht. Harde, Langs] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ka ns Bernhard Ra in Hörde wird nach Abhaltung des lußtermins aufgehoben. örde, den 25. September 19265. Das Amtsgericht. Kiel. 741441 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanng Friedrich Jaagcks in Kiel, Lerchenstraße 18, wird gufgehoben, da die Schlußberteilung stattgefun den hat. Kiel, den . Oktober 136. Das Amtsgericht. Abt. 22. HK lere. [4146 In dem Konkursberfahren über das Vermögen der Firma L. Buck in Kleve ist zur Prüfung der nachträglich an⸗ . Forderungen Termin auf den 8. Oktober 1926, bormittags 19 Uhr, dor das Amtsgericht hierselbst. Jimmer Nr. 36 (Sitzungssaal), anberaumt. Kleve, den 4 Oktober 19265. Amtsgericht. Kleve. 74145] Das Konkursverfahren über das Ver—⸗ mögen der . C. Laermann, Inhaberin Frau G. Meßzke, Auguste ö. Dorloff zu Kleve wird mangels Masse hiermil eingestellt. leve, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht. Koblenz. 74147 Das Konkursverfahren über das Ver mögen der 6 astasia Wiercioch in Koblenz. . 91, Inhaberin Fräulein Anastasia Wiercioch, wird, nach⸗ der in dem Vergleichstermin vom 233. September 1936 angenommene wangsvergleich durch rechtskräftigen Be— hluß vom 23. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Koblenz, den 8. Oktober 1929 Amtsgericht

Käünigsberx, Pr. 741458

Das Konkursberfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Adolf Aron, hier, . Bergstraße 10 (Herren konfeklion) wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußternrins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 16. I97365.

HR önigsberg, Hr. 74149 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Königsberger ,,,. schaft Hans Lubowski C Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, hier, Magisterstraße 46, wird nach er— folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. ̃ Amtsgericht Königsberg. Pr. 6. 19. 1926.

Lewin. 74150 Konkursverfahren Erich Wieder, ers ist am M., nicht A. 9, er⸗ öffnet. Amtsgericht Lewin, 9 10. 19265.

Litzen. 74152 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Goldschmieds Josef Schell in Lötzen wird, der in dem Ver— gleichstermin vom J. September 1925 an- . Zwangsvergleich durch rechts- räftigen Beschluß vom 7. September 1925 bestätigt ist, 16 aufgehoben. Lötzen, den 6. Oktober 1926. Amtsgericht.

Li denscheid. 74153

In dem Konkursverfahren über das Vermögen deß Kaufmanns Paul Schulte in Halver ist Termin zur Vornahme der Schluswerteilung auf den X. November 196. vorm. 11 Uhr,. Zimmer 37, bestimmt.

Läüdenscheid den 9. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Liinebarꝶ. 74154

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Zühls-= dorff in Lüneburg, Abtspferdetränke, wird infolge der Schluswerteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Lüneburg.

Mar rabhoma. 741551

Das Konfursverfahren über das Ver das Ve * mögen des Kaufmanng Max Schwer mer

in Marggrabowa wird nach Abhaltung des Schlußterming hierdurch aufgehoben. Maragrabomg, den 7. Oktober 1926. Amtsgericht

KRiebiül. 74151] In dem Konkursverfahren über das

Vermögen des Kaufmanng Bendix Böde⸗ wadt in Niebüll ist zur Prüfung der nach⸗ rderungLen Termin

träglich angemeldeten Fo

auf den 29. Oktober 1726 vorin. 11 Uhr,

vor dem Amt

Niebüll. ren SYktober 192d Das Amtsgericht.

Fichtz, immer 10, parterre, anberaumt.

icht Niebüll anberaumt. i

por ahmen. 1IT74156] In dem Konkursverfahren über das . 1

Jiordhaufen. Jimmer XV. anberaumt Nordhaufen, den 8. sSftober 1936 Amtsgericht.

NRagmnit. 7457] Das Konkursberfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Müller in Ragnit wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Raanit, den 7. Oktober 1926. Amtsgericht.

Ratibor. 74158 Das Verfahren, betreffend den Konkurs über das Vermögen des Hotelvächters Max Künzer in Ratibor, als Inhaber der Firma Bruck 's Hotel, Prinz von Preußen, wird eingestellt, weil eine den Tosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Ratibor, den 9. Oktober 1925. Amtsgericht.

Rœiehenkbhach, Sehles. 74159]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schuhwarenhändlerinnen Flisabeih und Klara Hoffmann in Reichenbach i. Schl. ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 21. Oktober 1926, vormittags UL. Uhr, vor dem Amtsgericht in Reichenbach i. Schl. Zimmer Nr. 15, Termin anberaumt.

Reichenbach i. Schl. den 6. Okt. 1926.

Amtsgericht.

NR inmhek. 74160

Das Konkursverfahren über das Ver= mögen des Kaufmanns Hermann Jacob in Sande wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 9. September I926 angengm mene Zwangevergleich durch rechtskräftigen. Beschluß vom 9. Sey= tember 1926 bestätigt ist, hiermit auf— gehoben.

Reinbek, den 11. Oktober 196.

Das Amtègericht.

I i n ita. 174161

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Maschinenfabrik Ribnitz, G. m. b. H., wird Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forde⸗ rungen bestimmt guf den 22. Oktober 1926, vorm. 9M Uhr,

Ribnitz den 22. September 196.

Mecklenburgisches Amtsgericht.

Schlawe, Pomm. 74162

In, dem Konkursverfahren über das Vermögen der landwirtschaftlichen Kreis⸗ genossenschaft, früheren und Darlehnskassendereins, e. G. m. b. H. zu Schlawe wird ein Gläubigerausschuß hestellt. Mitglieder sind: J. Bürgermeister Lenz, 2. Geschäftsführer des Raiffeisen= vereins Herrmann, 3. Kaufmann Georg Schulz, sämtlich in. Schlawe. Zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehgltung dieses Gltiubigevausschußses wird Termin an⸗ beraumt auf den 2. November, vormittags 10 Uhr.

Schlawe, den 9. Oktober 1926

Das Amtsgericht.

Sch wann. . L41655

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäclermeisters Friedrich Jennerjahn in Kavelstorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das

Schlußverzeichnis der bei der Verteilung beendigt zu berücksichtigenden Forderungen der odember 1926, vormittags 93 Uhr, vor dem Amts⸗

Schlußtermin auf den 23.

gericht, hierselbst, bestimmt.

Schwaan, den 11. Oktober 1926. Amtsgericht. Stęel. 14164 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Fon⸗ robert in Steele ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Vemalters, zur Er⸗

hebung von Einmendungen . i, zerteilung

Schlußwerzeichnis der bei der u berücksichtigenden Forderungen und zur . der Gläubiger über die nicht verwertbaren Schlußtermin auf den 8. Nobember 1926

vorm tags 19 Uhr, bor dem Amtegericht,

hierselbst, Zim 13, bestimmt. ierselbst 3

Trier. 4166]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Konngb. Wilwertz in Trier wird nach erfolgter Schlußvertei⸗ lung aufgehoben. i 1925. mesgericht. Abt. 12.

7416651 ven über

rier, wird, nachdem der in dem Ver, gleichstermin vom 10 September 1925 angensmmene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Veschluß vom 10. Sey

tember 1936 bestätigt ist. hierdurch auf ĩ t f Gee, 54

n. Trier,

e nn, .

schuldner gemachten Vorschlags zu enen, r m , , n ,

awer Spar⸗

anberaumt. i den 5. Oktober 1926. * sches Amtsgericht.

——

Sonne feli. 74089] Ueber das Vermögen der Dampf- ziegelei ‚Martinswerk“ e. G. m. b. H. in Ebersdorf bei Coburg ist die Ge⸗ schäftsaufsicht am 11. Oktober 1926, nachmittags 45 Uhr, angeordnet und der Rechtsanwalt Dr. Leo Beck in Co- burg als Aufsichtsperson bestellt worden.

Sonnefeld, 11. Oktober 1926.

Baher. Amtsgericht.

Tiickai, Sachsen. 74000 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Mox Paul Thuy, alleinigen Inhabers der Firma Wilkauer Wäschefabrik Max Thuy in Wilkau, wird zur Abwendung des Konkurses, heute, vormittags 9 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Rechtsanwalt

Dr. Sachse in Zwickau bestellt.

Das Amtsgericht zu Zwickau, den 12. Oktober 1926.

Aschersleben. (7M l]

Nachdem der den Zwangsbergleich be⸗ stätigende Beschluß des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 18. August 1929 die Rechts⸗ kraft erlangt hat, ist das Geschäftsauf⸗ sichts erfahren über das Vermögen des

Aschersleben aufgehoben. Aschersleben, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht. Eenlim. M092 Die Geschäftsaufsicht über die Firma R. Franke, Lederfabriklager, Berlin, Oranienstr. 37, Alleininhaber Robert Franke, ist beendigt. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 215, den 8. 19. 1986.

HRranrseHhrweig. [174093

ögensstücke der

Trjer, den 2. Vktober

in dem der im Ver

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Reiskh,

lichen Zwangsbergleichs beendigt.

Hrxeslam. 74109] Die Geschäftsaussicht über das Per⸗

. ö. n in . Blücherplatz ilwaren), il na ret . tskraft des den 3 bestãätigen⸗ den Beschlusses vom 14.

igt. (41. Nn. 248/265.)

Brezlau, den 7. Oktober 19265.

Das Amtsgericht.

Breslau.

Kramer & Weigelt in Breslau, Ring artikel, Seilerwaren, Körbe), ist nach eithetretener Rechtskraft des den Ver⸗ gleich bestätigenden Beschlusses vom IT. September 1926 beendigt.

Breslau, den 8. Oktober 1926.

Das Amtsgericht. (41. N. 304/26.)

Delmenhorst. CLaMaogb] In Sachen betreffend die Geschäfts⸗ aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗ manns Eberhard Penning in Del men⸗ horst wird die Geschäftsau fsicht, nachdem der Beschluß vom 1. September 1026, durch . ,, 6 istz, rechtskräftig geworden ist, für endigt erklärt. Delmenhorst, den 6. Ol⸗ tober 1926. Amtsgericht. Presdlen. 240906 Die über die Kommanditgesell schaft Hans de Coster in Dresden, Albert⸗ straße 24, die die Herstellung von Haus- und Küchengeräten betreibt, angeord- nete Geschäftsaufficht ist beendigt, nach-

termin vom 21. September 1926 2 Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom XW. September 1925 be⸗ stätiat worden ist. Amtsgericht Dresden, Abt. II,

am 9 Oktober 1926.

Dresden f

mann Walter Schmidt, des alleinigen Inhabers der Firma „Walter Schmidt“,

Großhandlung in Haus⸗ und Küchen=

geräten. Eisenwaren. Oefen

nen und rden e , f e e e, nn, e,,

2

4. August M6 bestä Ha

Schneide rmeisters Alfred Jacobi in

(Harkorts

Braunschweig, den IL. Oklober 4925. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 4.

eingetretener ptember Hes Ja. e, en A. Gd. für Hol bear heilung

in 1 Jwangsvergleich beendigl. er

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen e n,, .

Topfkram 6 (Bürstenwaren, Toiletten⸗

durch welchen der ] 31. Mai 1926 bestätigt ist, beendet.

Die Geschäftagufficht über den Kauf- Kren

or

Anutsgericht Dresden, Abt. l, den 9. Oktober 1926.

.

Ggoeli.

Die Geschäftsaufficht über das Ver⸗= 2 n , n, Ernst Lilienfeld 234 D. rgleichs 2 9

n . 96 * 4 mae . 1926. Amtsgericht

Görli t. . 4 Die Geschäftsaufficht über die Schul ãndlerin rtrud Steffen in

9 ist. nachdem der Zwangsvergleich vom 8.

9. 19966 am 23. 9. rechtskräftig geworden ist, beendet. Görlitz, den 4. Ottober 1926. Amtsgericht.

ne en a d, m, ů x0 mögen der 5 5 Sander, In haber: . . Sander in Hamborn, Ecke Kaiser⸗Wilhelm. und Gabelsberger traße, ist mit der Rechtskraft des Be- chlusfes von X. September 1736. durch der ,, n ag vom ö.. ist, beendet.

mborn, den 8. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Hamborn. w . Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Ehefrau stad Saleina in e,. Wilhelmsplatz 10, ist mit der echtskraft des Beschlusses vom 22. Sep- tember 1926, durch den der ** wer glei ee, g, vom 8. Juli 1925 bestätigt ist, beendet. , den 9g. Oktober 1926. Amtsgericht.

Hassfnrt. 741M] Die Geschäftsaufsicht über das Per⸗ mögen der Firma Hans Witschko & Co. Bangeschaft in Heß urt, Kemmanditgesell⸗= *. ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet.

Haßfurt, am 9g. Oktober 1926. Amtsgericht.

Lei pag. ; A603 Die durch Beschluß vom 16 April 1926 über das Vermögen des Kaufmanng Mar Halpern in Leipzig, Ranftsche Gasse 11. all. Inhabers eines bia lunge gel ch in Wäsche, Baunwwollwaren und Damen konfeklion unter gleichnamiger, handels- gerichtlich nicht eingetragener ö in ö. ig Gellertstraße 719, angeordnete Ge⸗ r Tuff ist beendet, nachdem der den Jwangsvergleich bestätigende Gerichts beschluß vom 20. September 1926 rechts- . ng re Abt. I A1 Amtsgeri eipzig, Abt. . 1D, den 8. Oktober 1926.

gte; , mon Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

mögen des Karl Neumaier, Tabakwaren-=

u. Schofoladengeschäft, in Schwenningen a. R. ist durch rechtskräftig bestätigken

Zwang svergleich vom 18. September 126

beendigt.

Amtsgericht Rottweil, 9. Oktober 1925. als alleinigen Inhabers der Firma —— Schuhhaus „Roland“, hier, ist nach

rechtskräftiger Bestätigung des gericht⸗ htsf , erg un Vermögen des Brennereibesitzers Werner

Sgltanm, Hann. 714106] In der Geschaftsaufsichtsfache über das

Dransseld in Soltau wird dle durch Be⸗ 6 vom 190. März 1926 angeordnete Geschäftsaufsicht aufgehoben, da innerhalk

der en Frist bis zum 1. Oktober 1726

ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichs

mögen der offenen Handels n chaft Ge- verfahrens nicht eingereicht worden ist.

Amtsgericht Soltau, 3. 10. 1926. 74106

Gney ern. *. Geschäftsaufsicht zur Abwendung

Konkurses über das Vermögen der

deyer ist durch d nie be

eyer, den 16. r 1926. Amtsgericht oͤschreiberei.

Strasburg, Uelermark. 74107]

Die Geschäftsaufficht über das Ver⸗ mögen der Firma Aug a in Stras ; burg, U. M. ist mit Rechtskraft des Be- . vom 7. August L925. durch welchen

. wangsvergleich vom 16. Juni / 1. Juli e , e,

et. Strasburg, Uckermark 16. Sept. 1926. Amtsgericht

Stxas hug Vek orm mri. 1741 M8] Die Geschästsaufficht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Krause in e. M., ist mit Rechtskr fie de

s. vom 28. August 1926,

des Beschl . angsvergleich dom

Strasburg, Uckermark 1. Sept. 1926.

Amtsgericht.

8. Tarij⸗ und Jahrplanbelannt⸗ machungen der Eijenbahnen.

des Haltennnktes Kunaun für den be schränkten Stũckgutverkehr. Am 15. Oktober 1926 wird der an der

100 Strecke zwichen Halbau und Haugdorf,

Sagan, gelegene Haltepunsft Kunau für den beschränkten Stückgutver kebr (bis 500 Kg) eröffnet.

(RB. D. Breslau, den 11. 19. 1826

Er. II. I4. 12 11. 8. St. 5 / ig)

Dentscher Reichsanzeiger Preußischer Etaatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Neichs mark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32. Einzeine Nummern kosten 6,36 Reichsmarn.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 8 gespaltenen Einheitszelle (Petih 1,95 Neichsmarn, einer 8 gespaltenen en, m, dn 1,75 Neichsmarn.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftestelle des Reichs · und Staats anzeigers Berlin Sw. 48, Wilhelmstrahe Nr. 82.

Nr. 24 1 CD Neichsbankgirokonto.

Berlin, Freitag, den 15. tober, abends.

Postschecttonto: Berlin i821. 1926

Sinzelnummern oder einzelne Beitagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bestimmungen über die Unterstützungspflicht der Krankenkassen und. Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfall⸗ versicherung.

Bekanntgabe der 13. Ottober 1926.

Bekanntmachung über die Barablösung von Landes⸗ (Land⸗ kasten) Schuldverschreibungen der Mecklenburg⸗Schwerinschen Schuldentilgungskommission.

Preuszen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Amtliches.

Deutsches Reich. Best i mm ungen über die Unterstützungspflicht der Kranken⸗ kassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Un fallverficherung. Vom 12. Oktober 1926.

Auf Grund der §§ 1501, 1513, 1543 a und 15436 der Reichsversicherungsordnung und des § 1 der Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung vom 14. Juni 1926 (RGBI. 1 S. 272) wird hiermit bestimmt:

51.

Den Trägern der Unfallversicherung soll es ermöglicht werden, die berufsgenossenschaftlichée Krankenbehandlung so schleunig einzuleiten, daß schon der erste, meist für den weiteren Verlauf entscheidende ärztliche Eingriff (Einrichtung, Ampu— tation, Resektion usp.) durch den Facharzt (nötigenfalls in der Heilanstalt) erfolgt und nur im Notfall dem Nichtfacharzt, der die erste Hilfe leistet, überlassen bleibt. Es sollen alle Fälle, in denen die Berufsgenossenschaft ein im Sinne rascherer und voll⸗ ständigerer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit wirksameres Heilverfahren zu gewähren imstande ist, ermittelt und möglichst von Anfang an dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugeführt werden.

: 2

S 2.

Die Krankenkasse hat durch geeignete Maßnahmen sicher⸗ zustellen, daß sie die Erkrankungsfälle, die auf einen Betriebs⸗ unfall zurückzuführen sind, gleichviel ob Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht, alsbald erfährt.

Die Krankenkasse hat in die Krankenordnung eine Vorschrift aufzunehmen, wonach jeder Erkrankte, der seine Krankheit auf einen Betriebsunfall zurückführt, ihr dies unverzüglich anzu⸗ zeigen hat. Sie hat auch eine entsprechende Aufforderung auf dem Krankenschein anzubringen oder in anderer geeigneter Form auf die Notwendigkeit der sofortigen Meldung hinzuweisen und, soweit möglich, mit ihren Aerzten zu vereinbaren, daß diese jede Erkrankung, die auf einen Betriebsunfall zurückzuführen ist, der Kasse unverzüglich anzeigen.

Die Krankenkasse hat den Krankenscheinvordruck so einzu⸗ richten, daß der Arzt darauf die Ursache der Erkrankung sowie die Betriebstätigkeit, der der Unfall zur Last gelegt wird, ver— merken kann. Die Krankenkasse hat auch, soweit möglich, die Aerzte zur gewissenhaften Ausfüllung zu verpflichten.

Die Krankenkasse kann endlich den Arbeitgeber, soweit dieser den Krankenschein ausfüllt, verpflichten, auf einem besonderen Abschnitt des Krankenscheins zu vermerken, daß ein Betriebs unfall vorliegt, und diesen Abschnitt unter Angabe des behan— delnden Arztes unverzüglich der Krankenkasse zuzusenden.

§ 3.

Die Krankenkasse hat alle Erkrankungen unfallversicherter Personen, die nach Angabe des Erkrankten, seines Arbeitgebers oder des Kassenarztes oder nach ort fn Anhaltspunkten auf einen Unfall bei einem der reichsgesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Betriebe zurückzuführen sind, unverzüglich der Berufsgenossenschaft unter Hinweis auf diese Tatfache durch Uebersendung einer Abschrift des Krankenscheins mitzuteilen und dabei den Tag anzugeben, an dem sie mit Leistung der Krankenpflege begonnen hat. Diese Mitteilung gilt als Anzeige nach 5 1508 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung.

§ 4.

Die Krankenkasse hat die Berufsgenossenschaft bei der Vor— bereitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung zu unterstützen. Die Berufsgenossenschaft kann ihr auch einen allgemeinen Auftrag zur Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung erteilen, und zwar:

1. zur Auswahl bestimmter Verletzungs fälle (6 5, Durch⸗

angsarzth oder

2. für bestimmte Verletzungs arten (8 G. U

Die Befugnis der Berufs enossenschaft, im Einzelfall gemäß 1610 der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mit den Be⸗ timmungen deg Reichsbersicherungsamts vom 27. Nobember 1925

amtlichen Großhandelsindexziffer vom

Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts S. 351) die ne . mit der Durchführung der . chaftlichen Krankenbehand ranken

; lung zu beauftragen oder selbst die handlung ,,,,

einschließzlich des Portos abgegeben.

Die verschiedenen Verfahren können auch nebeneinander an- gewendet werden.

§5. Auswahl bestimmter Verletzungsfälle or en een,

Auf Verlangen einer Berufsgeno 3 t et die Krankenkasse ent Unfallverletzte der Berufsgenossenschaft ye. die an⸗ cheinend geringfügig Verletzten) dazu an, sofort na er Krank meldung und möglichst noch vor der ersten Inanspruchnahmg eines Kassenarztes einen von der , , ,. bezeichneten Konsul tationsfacharzt (Durchgang sarzt) zu Rate zu ziehen. Ist ein Verletzter nicht in der Lage, den rchgangzarzt aufzusuchen, so benachrichtigt die Krankenkasse diesen unverzüglich. Der Durchgangsarzt beurteilt, ob die Fürsorge der Krankenkasse ausreicht, oder ob besondere Heil ⸗· k an gig sind. In letzterem Falle veranlaßt er, soweit er hierzu von der Berufsgenossenschaft ermächtigt ist, sofort die er⸗ forderlichen Maßnahmen. ö

Wird berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung eingeleitet, so erhäst von deren Beginn die Kran kenkasfe durch die Beru fögengssen. schaft oder den Dire, g en . Nachricht. Diese Nach= richt steht der Anzeige nach 8 559g Abs. 2 der Reichsversicherungs— ordnung gleich, 1

Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit teilt die Berufs— genossenschaft gegebenenfalls der Krankenkasse unverzüglich mit.

; § 6. Auswahl hestimmter Verletzungsarten.

Die Berufsgenossenschaften, deren itglieder im Bezirk der ö gegen Unfall versicherte Personen beschäftigen, können der Krankenkasse eine Erklärung darüber abgeben, bei welchen Verletzungt⸗ arten stets berufsgenossenschaflliche Krankenbehandlung stattfinden und ob deren Einleitung von einem bestimmten Lebensalter des Verletzten abhängig gemacht werden aj Die Erklärung u für alle sich be⸗ teiligenden Berufsgenossenschaften eine einheitliche sein. ;

Gleichzeitig mit dieser Erklärung werden der Krankenkasse die für die Behandlung vgn Unfallverletzten geeigneten Aerzte (Arzt) und Heil⸗ anstalten (Heilanstalt) bezeichnet.

Für herufsçengssenschaftliche Krankenbehandlung in der Form der Heilanstaltpflege kommen besonders folgende Verletzungsarten in

Frage: ö

alle Oherschenkelbrüche

im übrigen alle offenen Brüche,

die nicht offenen Brüche großer Röhrenknochen,

wenn sie 6 ind .

a) durch starke Verschiebung, Verdrehung, Splitterung oder

b) durch Mitverletzung großer Gelenke oder

e) durch Sitz der Verletzung in der i. großer Gelenke (mit Ausnahme des einfachen, typischen Radiusbruchs und der Brüche des Schlüsselbeins, des Schafts des Wadenbeins und des inneren nicht des äußeren Knöchels),

alle Wirbelsäulen⸗ und Beckenbrüche,

alle Ausrenkungen großer Gelenke,

alle . . wieder eingerenkten Ausrenkungen kleiner

Gelenke,

alle schweren Gelenkguetschungen mit Ausnahme der

Quetschungen von Finger und Zehengelenken,

alle Verletzungen großer Nervenstämme an Armen und inen,

alle Verletzungen wichtiger Sehnen, besonders an den ingern,

alle 566 eitrigen Entzündungen, besonders an Hand und Fingern,

alle austedehnten oder tiefgehenden ,,

besenders auch. Verhrennungen. Augen. und Dhren—⸗

verletzungen, die nach dem Urteil des Facharztes der

. , . fie erg li hen, Behgndlung bedürfen. Soweit die X rufsgenossenschaften diese Verletzungsarten bezeichnet haben, überweist die Krankenkasse den Verletzten im Auftrage der zu⸗ ,. Bexufsgenossenschaft unverzüglich elner hiernach in Betracht ommenden Heilanstalt. Soweit andere Verletzungsarten bezeichnet sind, bestimmen die Berufsgenossenschaften gleichzeitig, wie das Heil⸗ berfahren durchzuführen ö. .

Vom Betünn der de nr, n g Kran kenbehandlung macht die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft sofort Mitteilung. Diese hat die Wirkung einer Anzeige der Berufsgenossenschaft ö § 559g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung.

§ 7

Die Krankenkasse bringt der Berufsgenossenschaft auf deren Er— fordern und, soweit es ihr selbst an geje gt erscheint. auch ungqufgefordert die üer den Stand oder die Dauer deß He verfahrens eingezogenen oder ihr sonst zugehenden Mitteilungen der Heilanstallen oder e n zur Kenntnis.

Stand der Verletzte vor Einleitung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung schon in handlung eines Kassenarztes, so ist dieser wenn die Berufsgenossenschaft nichls anderes bestimmt, von der Krankenkasfe rechtzeitig (möglichst nicht später als der Verletzte) zu unterrichten. ß

Von den ngchteiligen i , (vorzeitiges Verlassen der Heilanstalt, Widerstand des Verletzten und der leichen) hat die Krankenkasse der . unverzüglich Mitteilung u machen. Verweigert der Verletzte die von der Berufsgenossen⸗ han angeordnete Behandlung, bricht er sie eigenmächtig ab oder veranlaßt er durch sein Verhalten die vorzeitige Entlaffung aus der Behandlung, so darf die Krankenkasse, wenn die Berufs⸗ genossenschaft offene Krankenbehandlung gewährte, nicht Kranken⸗ lege an Stelle der Krankenbehandlung e . 6G 559g bs. 2 der Reichsversicherun sordnung); hat die , , gi Heilanstaltpflege gewährt, so darf die Krankentasse über⸗

upt nichts leisten (5 559g i der Reichs versicherungsordnung).

Sie hat der Berufsgenossenschaft ungesäumt Nachricht zu geben. Die Berufsgenossenschaft bestimmt dann das weitere.

§ 9.

Sobald die Krankenkasse erfährt, daß der Verletzte nach Ab⸗ schluß der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung erneut Krankenpflege wegen der Unfallfolgen beansprucht, benachrichtigt sie unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die das weitere bestimmit.

5 10.

Die Krankenkasse zahlt während der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung die dem Verletzten und seinen Angehörigen zustehenden wiederkehrenden Geldleistungen aus,

und zwar

während der off enen Behandlung das satzungs mäßige Krankengeld, solange der Arzt, dem na a Bestimmungen die Behandlung übertragen wurde, den Ver⸗ letzten für arbeitsunfähig erklärt oder nach Beginn der , Geldleistungen diese nach näherer Anweisung der Berufsgenossenschaft; . ;

während der Heilanstaltpflege, bis die Be⸗ rufsgenossenschaft anderes bestimmt, vorläufig als Vorschuß auf die Leistungen der Unfallversicherung die satzungs⸗ mäßigen Leistungen der Krankenversicherung (das Haus- geld, gegebenenfalls das Krankengeld nach 8 194 Nr. 9, als wenn sie Krankenhauspflege gewährte, und weiterhin * Anweisung der Berufsgenössenschaft die Leistungen 2 Unfallversicherung (Familiengeld, Tagegeld, gegebenenfall eine besondere Unterstützung nach 5 559 e Abs. 9.

§11.

Die der Krankenkasse aus einem Auftrag nach 5 4 dieser Bestimmungen oder einem Auftrag im Einzelfall G 1510 der , erwachsenen Kosten sind Auf⸗ wendungen der Berufsgenossenschaft.

§ 12.

Ist in einem Falle der S5 5, 6 durch Verschulden der Kranken- kasse nicht nach 6 Bestimmungen verfahren worden, so tritt eine angemessene Minderung des Anspruchs der Krankenkasse auf Ersatz ihrer i , nn für das Heilverfahren (8§5 2, 3 der Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 10. Juni 1926, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1926 S. 2923) ein.

Aus der Nichtbeachtung der Krankenordnung durch den Ver⸗ letzten erwächst der Krankenkasse ein Rechtsnachteil wegen ihrer Ersatzansprüche nicht. z

13.

Für ihre Mitwirkung bei Einleitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung nach den 58 5 und 6 erhält die Krankenkasse, wenn sie an dem Krankenkaffen⸗ ablommen vom 12. März 1926 (Amiliche Nachrichten des R. V. -A. 1926 S. 286) teilnimmt, von den an diesem Abkommen gleichfalls beteiligten Berufsgenossenschaften in jedem Falle des 5 65 eine Reichsmark, in jedem Falle des 3 6 zehn Reichsmark; nimmt die Kasse nicht teil, so betragen diese Sätze 0.76 Reichsmark und sieben Reichsmark. Für die Berufsgenossenschaften, die an dem Abkommen nicht teilnehmen, erhöhen sich in allen Fällen die Sätze um fünfzig vom Hundert.

Ein Anspruch auf diese Sätze besteht in den ee. des 8 6 nicht, wenn durch Verschulden der Krankenkasse die berufsgenossen⸗ schaftliche Krankenbehandlung nicht rechtzeitig zustande kommt.

§ 14.

Diese Bestimmungen gelten entsprechend, wenn eine Krank . nicht die Folge eines Betriebsunfalls ist, sondern sich als eine

erufskrankheit im Sinne der Verordnung über Ausdehnung der Unfallpersicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mal 1925 (RGPl. 1 S. G69) darstellt. Jedoch kann im Falle des 5 5 die Berufsgenossenschaft ihren Auftrag auf Unfamverletzte beschränken. .

16.

5

Hat die Berufsgenossenschaft bei einem nicht auf Grund der Reichsversicherung gegen Krankheit versicherten Unfallverletzten die Krankenkasse gemäß § 1510 der Reichsversicherungsordnung und den Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 27. No= vember 1925 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V. -A. S. 361) mit der Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung be⸗ techn so gelten die 88 7 bis g und -11 entsprechend. Geld leistungen zahlt die Krankenkasse in diesem Falle nur auf be⸗ sonderen Auftrag der Berufsgenossenschaft.

8 156.

Die Satzung der Genossenschaft kann Näheres bestimmen über die Verpflichtung der Unternehmer, die Genossenschaft bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen und ihr über die Behandlung und den Zustand der Verletzten Auskunft zu erteilen. 81

Im Sinne dieser Bestimmungen stehen den Krankenkassen G 22; der Reichsversicherungsordnung) die Reichsknappschaft und die Ersatkassen (8 503 der Reichsversicherungsordnung), den Berufsgenossenschaften (8 625 der Reichsversicherungsordnung) die Träger der Eigenversicherung (383 624 bis 628 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) und die BVerficherungsgenossenschaften G6 629 Abs. 2 Satz 3 der Reichsversichernngsordnung) gleich.

§18.

Diese Bestimmungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Das Krankenkassenabkommen vom 12. März 19886 (Amt liche Nachrichten des R-⸗V.-⸗A. S. 286) wird durch sie nicht berührt.

Berlin, den 12. Oktober 1926. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Schäffer.

,