1926 / 255 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

63 Dentscher Reichsanzeiger BPrenßischer Staatsanzeiger.

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. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich s,. Neichsmarn. Anzeigenpreis für den Raum ö Alle . . e . . Berlin auher den elner s e,. Cinhelts zeile (Petih 1, 93 Reichs marh, . Postanstalten und Zeitun gever trieben für Selbstabholer auch die einer gespaltenen Einheitszeile 16 Neichr marh. ] 1 en e, , , . nzein e mmern kosten eichs m ö 3 Zenwum 1578. Berlin Sw. A48, Wiihelmstrahe Nr. 82.

. Mr. 255. eiche bantgirotonto. Betlin, Montag, den 1. Niãvemiber, abends. Pottichecttonto: Perlin A621. 1926

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Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen (Ruhr), für den Bau einer 100 900⸗Volt⸗Leitung von dem Umspann⸗ werk in Koblenz nach einem bei Niederhausen a. d. Nahe zu er- richtenden Umspannwerke durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenm Rr. 41 S. 149, ausgegeben am 2. Oktober 1926; 7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Sep⸗ tember 19265 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die ; Attiengesellschaft für Gas, Wasser⸗ und Elektrizitätsanlagen in Berlin ö für die Verlegung und Unterhaltung einer Ferngazleitung von Blankenburg über Thale nach Ballenstedt durch das Amtsblatt der 1 in Magdeburg Nr. 40 S. 1665, ausgegeben am 2. Ok- tober 1926; 8. der Erlaß des . Staatsministeriums vom 29. Sep⸗ tember 1926 über die Verleihung des Enteigungsrechts an die Aktiengesellschaft Sächsische Werke in Dresden sür den Bau einer 160 G05-Volt⸗Doppelleltung von Hirschselde nach Görlitz durch das Am tsblatt der Regierung in Liegnltz Nr. 41 S. 209, ausgegeben am 9. Oktober 1926; . . g. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom? Oktober 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Hörde für die Verlegung der Kreisstraße Eichlinghofen —Salingen Annen durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 42 S. 182, aus- gegeben am 16. Oktober 1926 . 10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Gelsenkirchen für den Umbau der Pripatanschlußbahn des städtischen Schlacht, und Viehhofs an den Reichsbahnhof Gelsenkirchen⸗Schal ke durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 42 S. 181, ausgegeben am 16. Oktober 1926; II. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom L. Olteber 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma Ohler Gisenwerk Theob. Pfeiffer in Ohle i. W. für die Herstellung einer

Verordnung

ur Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes ; f . Oktober 1926.

Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 (RGBl. JL Seite 343) wird verordnet:

Die Ausschlußfrist für die Anmeldung zum Umtausch oder zur Bardblösung von Markanleihen alten Besitzes des Landes Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und der mecklenburg-schwerinschen Gemeinden und Gemelndeverbände und der ihnen gleichgestellten anderen öffentlich⸗ rechtlichen Körperschaften wird bis zum 30. November 1926 verlängert.

Schwerin, den 30. Oktober 1926.

Mecklenburg⸗Schwerinsche Ministerien des Innern. der Finanzen. J. A.: Schlesinger. J. A.: Schwaar.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

GBrxequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend den Uebergang einer Gesellschaft auf das Reich.

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1926.

Verordnung über die Markanleihen des Freistaats Baden.

Verordnung des Mecklenburg-Schwerinschen Ministeriums zur Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes.

Preuszen. ( Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ö

se n e.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.

Preußen.

Finanzministerium.

Oberregierungsrat Dr.Ing. Behrendt vom Ministerium ür Volkswohlfahrt ist zum Ministerialrat im Preußischen inanzministerium ernannt worden.

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Amtliches.

. Deutsches Reich. K ö. Dem argentinischen Vizekonful in Leipzig Ernst Ulrich ist , . Drahtfeilbahn durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg

; namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Feigen she * Buckenglühzünder mit Messinghülsen und Rr. 43 S. 181, ausgegeben am 16. Oktober 1926.

brennbarer Isolierung. ö. 2. Elektrische Brückenglühzünder mit Papphülsen und brenn⸗ ie e 2 ᷣᷣ—ᷣ—uyèůͥ᷑˖⸗ , r e e e e.

barer Isolierung. Nichtamtliches.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Abwicklung von Kriegs— esellschaften und Kriegsorganisationen vom 15. Juli 192

3. Glektrissche Brückenglühzünder mit Vergußkörper und brenn⸗ barer Isolierung. b) Name und Sitz der Firma: Elektrozünder G. m. b. H.,

GBl. Nr. 78 vom Y. Juli 1921 Seite 945 erkläre Berlin. Parlamentarische Nachrichten. mich hlerdurch, daß mit dem heutigen Tage die folgende Gesell⸗ c) Srt der Herstellung: Fabrik in Groß Salze bei Schöne⸗ Der Reichstagsausschuß für,. Beamten schaft mit ihren Aktiven und Passtven auf das Reich übergeht: beck, Elb ; angelegenheiten beendete vorgestern die erste Lesun

„Elbe. 4) Beschaffenheit der Zündmittel;

J. 465 mm lange Messingaufsteckbülsen mit 7 mm äußerem Durchmesser oder 25 mmm lange Messingeinsteckhülsen mit 6h mm äußerem Durchmesser; fester i mittels Schweselvergußmasse in der Messinghülse befestigt.

JI mm lange Papphülsen mit 8,5 mm äußerem Durch messer; Zündkopf wie bei 1. 8. 22,5 mm lange, nach oben sich verjüngende und zugespitzte

Vergußkörper, Durchmesser unten 7,6 mm, oben bs mm.

Der seste Zäͤndkopf befindet sich in der Spitze des Verguß⸗

des Entwurfs einer ee, n,, rafordn ung. Mil der zweiten Lesung wird der Ausschuß frühestens in 14 Tagen

beginnen.

Zentral-Einkaufs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Berlin NwW. 7, Am Weidend amm la. Mit der Abwicklung der Geschäfte dieser Gesellschaft wird die Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft zu Berlin W. 8, 2. Behrenstraße 21 / 22, beauftragt. Berlin, den 31. Oktober 1926. Der Reichsminister der Finanzen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtag beriet am 29. . einen Gesetzentwurf 31 die Bereitstellung bon Geldmitieln für die Ausgestaltung der stgatlichen Elektrizität swerke. Es wird darin ein Betrag von 53,8 Millionen Mark angefordert, der einen Teilbetrag des durch das

; ö ; körpers. Geseßz vom 16. Februar 1926 vom Landtag bewilligten Kredils in J. A.. Dr. von Brandt. ö Zündleitungen bei 1 bis 3 bestehen aus 1 m Hehe von 159 Millionen dargestellt. Der. Berichterstatter Abg. langen und (O5 mm dicken, verzinkten Eisendrähten, die r. Waen küg (Soz) empfghl dem Nachrichtenbürd des Vereing

mit Papier und Baumwollsäden umwickelt oder umsponnen und mit Kabelmasse imprägniert sind. e) Zugelassen für den gesamten Bez ik des Oberbergamts.

Halle, Saale, den 27. Oktober 1926. Preußisches Oberbergamt. Cleff.

deutscher Zeitungsberleger zufolge das 56 zur Annahme und äußerte sich insbesondere über die Frage der künftigen Gestaltung der Elektropolltit des Staates. Er, empfahl eine Entschließunge in welcher die Grundlinien dieser Politik zum Ausdruck kommen mihten. Als solche stellte er auf; Zweckmäßige V Organisation der staatlichen Werke, billlge Stronipreise für den letzten Abnehmer, Abgrenzung der, Interessensphären, insbesondere gegenüber dem R n Jestfälischen Clektrizitätswerk, und Regelung detz staat⸗ lichen Verhältnisses zum Reich bezüglich der Elektrowerke deg Reiches. Handelsminister Dr. S

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1926. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“ ist nach den Feststellungen des Statistischen Hieichs mts für den Durchschnitt des Monats Oktober mit 142.7 gegen 142.0 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.

Auch bei den einzelnen Bedarfsgruppen waren Schwankungen von nennenswertem Ausmaß nicht zu verzeichnen. Nur inner⸗ halb der Ernährungsausgaben stand ein stärkeres Anziehen der , einem erheblichen Rückgang der Gemüsepreise gegen⸗ er. Berlin, den 30. Oktober 1926.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Bekanntmachung

zur Verordnung über die Markanleihen des Frei⸗ ö staats Bad en.

Mit Ermächtigung des Staatsministeriums wird die Aus⸗ schlußfrist ö die Barabfindung der Gläubiger der nach dem 35. Juni 1520 ausgegebenen Markanleihen des Landes Baden bis zum 30. November 1926 verlängert; vergleiche Artikel 2 der Verordnung des Staatsministerlums vom 16. Juni 1926 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 97 und die hierzu er⸗ gangene Bekanntmachung vom VN. Juli 1926 (Gesetz- und Ver⸗ ordnungsblatt Seite 167),

Karlsruhe, den 28. Oktober 1926.

Der Minister der Finanzen. Köhler.

tember 1925 über die Genehmigung von

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 367) sind betenntgemacht: ö ö. Gesetzsamm

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. August 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Ruhr⸗

talsperrenverein in Essen für den Bau und Betrieb einer Talsperre

im Sorpetal durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 42 S. 182, ausgegeben am 16. Oktober 1926,,

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28 August 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Elektrische Ueberlandzentrale Saalkreis⸗Bitterseld, e. 8 m. b. H. in Halle a. S., für den Bau einer 15 000⸗Volt⸗Leitung von Gossa nach Gröbern durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 39 S. 163, ausgegeben am 25. September 1926;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom J. Sep- tember 19265 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Land- gemeinde Ost Dievenow für die Verlängerung eines Fußwegs durch das Amtsblatt der Regierung in Stettin Nr. 39 S. 214, ausgegeben am 25. September 1925;

4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. Sep⸗ tember 1926 über die Verleihung des Enteignungrechts an den Kreis Steinburg für den Ausbau der Nebenlandstraße Hohengspe Reher durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 39 S 2h69, ausgegeben am 25. Seytember 1926;

JD. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Sep⸗ Satzungsänderungen des Landschafstlichen Kreditverbandes für die Provin; Schleswig⸗Holstein durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 40 S. 270, ausgegeben am 2. Oktober 1926

6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Sep⸗

tember 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das

Interessen verfol

der staatlichen Elektropolitik für die Entwicklung der Gesamtwirt⸗ chaft hin. Der historische Ueberblick in der Begründung zum Ge⸗ etzentwurf zeige, daß die eng. Elektropolitik von ihren ersten nfängen än sich ganz klare iele gesetzt und sich stets in der gleichen Richtung bewegt habe. Der angeforderte Betrag wäre zum Ausbau der Betriebseinrichtungen der staatlichen Werke und zu Beteiligungen in den letzten . zum größten Teil bereits verwendet worden. Für das Re nungsjahr 1926 sei in der Vor- lage ein Betrag von 21,2 Millionen , Mit einem weiteren Ausbau der staatlichen Werke werde bei der starken Ent⸗ wicklung, die die Elektrizitätswirtschaft in Deutschland voraus⸗ ,. in er nun , werde, zu rechnen sein. Bei dem treit, der sich in der Oeffentlichkeit über die staatliche Elektro⸗ politik erhoben habe, werde meist übersehen, da der Staat auf elektrowirtschaftlichem Gebiete nicht in erster Linie geschäftliche ze, sondern dahin zu wirken habe, daß dag gesamte per fe rr ar bh möglichst s nell, möglichst vollkommen und möbglichst wohlfeil mit elektrischer Energie ver⸗ sorgt werde, Der Staat müsse daher über seine eigenen lektrizi⸗ tätswerke . auch bei anderen Elektrizitätsunternehmungen i Erreichung dieses Ziels einen i rh auszuüben suchen. iese Betätigung des Staates sei für den Verbraucher elektrischer Kraft außerordentlich wichtig. Die rein ec ft e Betätigung des Staates auf dem Gebiete der Elektri itätswirtschaft trete segenüber dieser allgemeinen elektropolitischen Betätigung des laates an Bedeutung zurück, wenn es auch ,,, .

Pflicht des Staates sel, seine eigenen Werke betriebstechnisch un

organisatorisch möglichst vollkommen zu entwickeln, wozu der Ausbau der Werke und, gewisse Angliederungen notwendi gewesen seien. Der Minisf' gab dann einen Ueberbli über den Stand der einzelnen Werke und ihren Stromabsatz. Abg. Dr. von Waldthausen (D. Nat) begrüßte namens seiner

reiber wies auf die große Bedeutung ö

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