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Minister für Handel und Gewerbe Dr. Schreiber: Meine Damen und Herren! Die Fragen der Elektrizitätswirtschaft haben in der letzten Zeit in ganz besonderem Maße das Interesse der deutschen Oeffentlichkeit gefunden. Das ist nur zu begrüßen, denn es ist kein Zweifel, daß im Rahmen der Energiewirtschaft über⸗ haupt der Elektrizität als Kraft⸗ und Lichtquelle für die deutsche Wirtschaft eine immer steigende Bedeutung zukommt. Heute gibt es keinen Wirtschaftszweig mehr, gleichviel ob in Industrie, Handel, Handwerk oder Landwirtschaft, der nicht an einer ausreichenden zuverlässigen und hilligen Versorgung mit elektrischer Kraft das größte Interesse hätte. Und dabei befinden wir uns in Deutschlano auf diesem Gebiete erst in einer sich rasch vollziehenden Entwicklung. Einige Zahlen mögen das belegen.
Während in den öffentlichen Elektrizitätsunternehmungen in Deutschland im Jahre 1913 erst 2,096 Millionen Kilowatt in— stalliert waren, betrug die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmungen im Jahre 19265 schon das dreifache, nämlich 6,090 Millionen Kilo⸗ watt. In demselben Zeitraum von wenig mehr als 10 Jahren hat sich bei uns die Stromerzeugung mindestens verdoppelt, näm⸗ lich von 5, Milliarden Kilowattstunden im Jahre 1913 auf schätzungsweise 10 Milliarden Kilowattstunden im Jahre 1925. Dabei steht diese Entwicklung bei uns in Deutschland, obwohl wir auf dem Gebiet der Elektrotechnik führend in der Welt sind, noch weit hinter der Entwicklung zurück, die sich in andern Ländern voll⸗ zogen hat. Während in Deutschland im Jahre 1924 nur 142 Kilowattstunden auf den Kopf der Bevölkerung verbraucht worden sind, betrug der Verbrauch auf den Kopf der Bevölkerung z. B. in Schweden 364, in Amerika 472 und in der Schweiz 507 Kilowait stunden.
Diese Zahlen kann ich Ihnen freilich nur mit einem gewissen Vorbehalt geben, einmal insofern, als in ihnen diejenigen Kraft⸗ mengen nicht enthalten sind, die in den eigenen Anlagen gewerb— licher Unternehmungen erzeugt wurden und zum andern insofern, als bei einem Teil der von mir genannten Länder andere Kraft— quellen, wie insbesondere Kohle, nicht in demselben Umfange und so vorteilhaft wie bei uns in Deutschland zur Verfügung stehen, während andererseits bei ihnen die natürlichen Voraussetzungen für die Gewinnung elektrischer Energie aus vorhandenen Wasser⸗ kräften hesonders günstig liegen. Insofern muß ich Sie also bitten, die Zahlen, die ich Ihnen gegeben habe, mit einer gewissen Ein schränkung zu würdigen. Immerhin genügt wohl der Hinweis darauf, daß in einer Stadt wie Berlin noch nicht einmal der vierte Teil der Haushaltungen an das Stromnetz angeschlossen ist und daß bei uns in Deutschland, wie Sie wissen, auch die Elektri⸗ fizierung der Eisenbahnen sich noch in den ersten Anfängen befindet, um darzutun, welche außerordentlich großen Entwicklungsmöglich⸗ keiten auf diesem Gebiete noch gegeben sind.
Aus alledem ergibt sich für den Staat als Wahrer öffentlicher Interessen die selbstverständliche Pflicht, der Elektrizitätswirtschaft seine ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diese Pflicht ist von ihm schon — oder vielleicht kön nen Sie sagen erst — im Jahre 1917 erkannt worden. Damals hat sich das preußische Abgeordnetenhaus mit der Frage der Elektrizitätswirtschaft und den Aufgaben des Staates auf diesem Gebiete beschäftigt. Der damalige Minister der öffentlichen Arbeiten hat die Aufgaben des Staates auf dem Gebiet der Elektropolitik scharf umrissen.
Ich habe mir erlaubt, Ihnen in der Begründung der Vor— lage das Nähere über die damaligen Verhandlungen ins Ge⸗ dächtnis zu rufen und kann mich auf diese Ausführungen beziehen. Die Zielsetzung der staatlichen Politik von damals ist auch noch die Zielsetzung der staatlichen Politik von heute auf diesem Ge⸗ biete. All das, was in den letzten Jahren von Preußen auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft geschaffen worden ist, ordnet sich voll⸗ kommen in das Programm ein, das der Staat sich schon damals gesetzt hat.
Da darf ich zunächst auf die rein geschäftliche Betätigung des Staates in solchen Gebieten verweisen, die elektrowirtschaftlich bisher wenig entwickelt und für die Priyatinitiative vielleicht auch nicht besonders reizvoll waren. Ich verweise auf die Für⸗ sorge, die der Staat auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft Ost⸗ preußen hat zuteil werden lassen, auf Oberschlesien, Hessen und Hannover. Wenn der Staat sich auf diese Weise in erster Linie dünnbesiedelter Gebiete elektrowirtschaftlich angenommen hat, so folgt daraus sicherlich aber nicht, daß es berechtigt wäre, den Staat auf diese elektrowirtschaftlich gesehen weniger vorteilhaften Gebiete zu beschränken. Vielmehr will es mir selbstverständlich er⸗ scheinen, daß man auch den staatlichen Unternehmungen so viel Entwicklungsmöglichkeit einräumen muß, daß für seine staats⸗ eigenen Werke eine günstige Belastung geschaffen werden kann, so daß er in seinem Bestreben, auch den weniger entwickelten Wirt⸗ schaftsgebieten den elektrischen Strom wohlfeil zur Verfügung zu stellen, nicht gehemmt wird.
Wenn der Staat daher bei seinen Unterhaltungen über die Abgrenzung gewisser Interessengebiete mit Nachdruck darauf he— stehen muß, daß ihm für seine eigenen Unternehmungen ein ge⸗— nügender Entwicklungsspielraum gelassen wird, den der Staat selbstverständlich auch allen Unternehmungen sonstiger Art auf diesem Gebiet gern einzuräumen bereit ist, so fordert der Staat dieses Eingehen auf seine berechtigten Interessen von den andern Unternehmungen nicht etwa in erster Linie aus dem rein selbst⸗ verständlichen Verlangen seiner Unternehmungen, eine ange— messene Verzinsung und Amortisation herauszuwirtschaften, son⸗ dern er zielt vor allem darauf hin, imstande zu sein, die billige Versorgung der von ihm betreuten Versorgungsgebiete möglichst schnell und nachhaltig herbeizuführen. Die Maßnahmen, die der preußische Staat in dieser Hinsicht in der letzten Zeit durchgeführt hat und für die im Anleihewege von Ihnen die erforderlichen Mittel erbeten werden, dienen diesem Ziel und beginnen sich nach einer Verbindung der verschiedenen Kraftwerke vorteilhaft aus⸗ zuwirken.
Aber, meine Damen und Herren, die rein geschäftliche Be⸗ tätigung des Staates auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft ist keineswegs die bedeutsamste Aufgabe, die dem Staate auf diesem Gebiete gestellt ist, so selbstverständlich es ist, daß die staats⸗ eigenen Betriebe technisch und organisatorisch so wirtschaftlich und so volllommen wie nur irgendmöglich sein müssen. Größer und wichtiger erscheint mir die Aufgabe des Staates, die darin besteht, darauf hinzuwirken, daß das ganze preußische Wirt⸗ schaftsgebiet in möglichst volltommener Weise mit elektrischer
Energie versorgt wird. Ich verkenne keineswegs, daß diesem Ziel einer billigen, zuverlässigen und ausreichenden Versorgung des ganzen Landes mit elektrischer Energie in weitem Umfange auch von den Einzelunternehmungen gedient werden kann, näm— lich innerhalb ihres regionalen Bezirks, in dem sie tätig sind. Ueber diesen regionalen Bezirk hinaus muß es eine Stelle geben, die sich die Förderung der gesamten elektrowirtschaftlichen Inter⸗ essen unseres Landes zum Ziel gesetzt hat. Diese Stelle, die einheitlich die Interessen des gesamten Versorgungs⸗ und Ver⸗ brauchergebiets betreut, kann, wie die Dinge liegen, nur der Staat sein.
Wenn ich in dieser Art für den Staat auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft eine gewisse Führung in Anspruch nehme, so meine ich damit nicht eine Führung im Sinne der Beherrschung oder der Bevormundung der gutgeleiteten und hochentwickelten Unternehmungen, deren Leistungen ich selbstverständlich in keiner Weise verkenne, sondern ich meine eine Führung vornehmlich in dem Sinne der Zusammenführung und Zusammenfassung der Unternehmungen, die dazu berufen sind, die großen gemeinsamen Aufgaben, die auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft ganz zweifel⸗ los vorhanden sind, gemeinsam anzufassen und gemeinsam zu lösen. Ich denke dabei daran, daß die leistungsfähigen Großunter⸗ nehmungen zusammengeführt werden könnten zu einer planmäßigen Errichtung und Verbindung von Höchstspannungsleitungen, so wie sie das Gesamtinteresse des Landes erfordert, das sich nicht immer mit dem rein geschäftlichen Einzelinteresse des einen oder des anderen Unternehmers deckt. Ich denke ferner daran, daß die Groß⸗ unternehmungen ihre Stromkreise miteinander verbinden, um sich gegenseitig zu ergänzen und einen Belastungsausgleich herbeizu⸗ führen, der der Wirtschaftlichkeit aller beteiligten Unternehmungen naturgemäß zugute kommen wird. Mir schwebt ferner dabei vor, daß sich die leistungsfähigen Unternehmungen zur Schaffung von großen Wasserkraftanlagen zusammenfinden, bei denen die Mit⸗ wirkung des Staates schon aus dem Grunde nicht entbehrt werden kann, weil die wasserwirtschaftlichen Interessen doch zu sehr und zu eng mit den bedeutungsvollen Interessen der allgemeinen Landeskultur verknüpft sind.
Die Zusammenführung der verschiedenen Großunterneh⸗ nehmungen auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft wird meiner Ueberzeugung nach den notwendigen Prozeß der Ausscheidung veralteter und weniger wirtschaftlicher Werke erleichtern. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei) — Ich komme nachher noch darauf zurück. — Diese Werke werden als Umspann- und Verteilerwerke sicherlich auch in Zukunft noch ihre Bedeutung haben. Aber ich glaube, daß Sie mir darin zustimmen werden, daß es nicht notwendig ist, daß wir im Jahre 1925 noch 2699 Elektrizitätswerke für die öffentliche Stromversorgung in Deutsch⸗ land hatten. Wenn auch diese unwirtschaftliche Vielheit gegen⸗ über 1913, wo wir 4010 derartige Werke besaßen, in der Ver⸗ minderung begriffen ist, so lehren doch diese Zahlen, daß auf dem Gebiete der Veveinfachung sicherlich noch vieles zu tun bleibt. Auch die Abgrenzung der Interessensphäre der einzelnen Unter⸗ nehmungen ist wichtig und wird vom Staat gefördert werden müssen. Es wäre nicht zu verantworten, wenn einzelne Elektrizi⸗ tätsunternehmungen, nur um den Konkurrenten gegenüber Ge⸗ lände zu gewinnen, zu unwirtschaftlichen Imvestierungen schreiten würden. (Sehr richtig Freilich darf die Abgrenzung von Inter⸗ essengebieten für die einzelnen Unternehmungen nicht so verstanden werden, daß damit nun diese Gebiete der Ausbeutung durch irgend⸗ welche Unternehmungen frei überlassen blieben. (Sehr richtig!) Ich bin deshalb der Auffassung, daß die Abgrenzung von Inter⸗ essengebieten, wenn der Staat seine Pflicht nicht versäumen will, mit einer gewissen Einflußnahme und der Einräumung eines an⸗ gemessenen Einflusses des Staates innerhalb der in Betracht kommenden Gesellschaften verbunden sein muß. Dabei denke ich nicht daran, daß sich der Staat etwa in die technische Aus⸗ gestaltung dieser Unternehmungen einmischen sollte. Ich halte es auch nicht für notwendig, daß der Staat an allen diesen Unter⸗ nehmungen mit mehr oder weniger großem Kapital beteiligt ist. In der Eigenart der Elektrizitätsunternehmungen als Ver⸗ sorgungsbetriebe für die gesamte Wirtschaft liegt es indessen, daß der Staat die Möglichkeit erhält, die allgemeinen öffentlichen Interessen, die er als Vertreter der Stromverbraucher zu betreuen hat, gegenüber den reinen Unternehmerinteressen zur Geltung zu bringen, wenn ein etwaiger Machtmißbrauch versucht werden sollte. Je bereitwilliger sich die vorhandenen Unternehmungen in den Dienst der öffentlichen Interessen stellen, um so weniger werden Bedenken bei ihnen dagegen bestehen können, den Staat als Mitarbeiter auf diesem Gebiete willkommen zu heißen.
Besonders wichtig wird es für den Staat sein, im Zusammen⸗ wirken mit den anderen Elektrizitätsunternehmungen auf eine Rationalisierung der Verteilung der elektrischen Energie bis zu dem letzten Verbraucher hinzuwirken. Denn es nützt in der Tat nicht viel, wenn der elektrische Strom billig in den Großkraftwerken er⸗ zeugt wird, wenn sich aber zwischen die Erzeugung des Stromes und seine Verteilung an den letzten Konsumenten eine gar zu lange Kette einschiebt, die preisverteuernd wirkt. (Sehr richtig! Die Wege, auf denen die elektrische Energie von der Erzeugung dem Verbraucher zugeführt wird, sind vielgestaltig und zum Teil
außerordentlich lang und kostspielig. Ich verkenne auch keines⸗
wegs, daß in dem Gebiet, das der Staat mit seinem eigenen Werke betreut, in der Richtung der Verbilligung des Strom— preises für den letzten Verbraucher noch manches zu geschehen hat. Aber es wäre unbillig und falsch, wenn man etwa das, was in anderen Gebieten in jahrzehntelanger zäher Arbeit hier bisher er⸗ reicht worden ist, mit dem vergleichen wollte, was der Staat bei seiner zwei⸗ bis dreijährigen Tätigkeit auf dem Gebiete der Elek⸗ trizitätswirtschaft bisher hat erreichen können. Ich kann Ihnen aber zusagen, meine Damen und Herren, daß die staatliche Ver⸗ waltung dieser Seite des Problems ihre ganz besondere Bedeutung beimißt und nichts unversucht lassen wird, um neben einer billigen Erstellung der elektrischen Energie auch eine möglichst billige Ver⸗ teilung herbeizuführen. Sie gibt sich dabei der Hoffnung hin, daß sie auf die verständnisvolle Mitarbeit der Kommunen und Kom⸗ munalverbände rechnen kann, in deren Besitz sich ja, wie Sie wissen, zum großen Teil die Stromverteilungsanlagen befinden.
Endlich hat die Staatsregierung auf dem Gebiete der Elek⸗ tvizitätswirtschaft auch insoweit allgemeine Interessen zu vertreten, als sie es sich zur Pflicht gemacht hat, darauf hinzuwirken, daß auf
dem Gebiete der Installation und des Absatzes elektrotechnischer Bedarfsartikel den vorhandenen mittelständischen Betrieben, die lebensberechtigt und lebensfähig sind, nicht mit öffentlichen Mitteln eine unangebrachte Konkurrenz bereitet wird. Was von verschiedenen Seiten des Landtages im Ausschuß und auch hier im Plenum nach dieser Richtung vorgetragen worden ist, findet meine vollkommene Zustimmung. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß das sogenannte Hoheitsinteresse des Staates auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft sich ganz und gar nicht erschöpft mit dem Enteignungsrecht, das dem Staate auch auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft zusteht. Gewiß hat auch das Ent—⸗ eignungsrecht seine ganz große Bedeutung. Ich halte es für ganz selbstverständlich, daß dieses Enteignungsrecht vollkommen sachlich und unabhängig von den geschäftlichen Interessen des Staates auf diesem Gebiete ausgeübt wird. (-Sehr gut! rechts.) Ich gehe weiter: ich halte es nicht nur für notwendig, das Enteignungs⸗ recht von der geschäftlichen Betätigung des Staates auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft vollkommen loszulösen, sondern es will mir richtig erscheinen, daß auch die allgemeinen elektropolitischen Auf⸗ gaben des Staates, die ich Ihnen eben kurz geschildert habe, ver⸗ waltungsmäßig von der geschäftlichen Betätigung des Staates und von den geschäftlichen Interessen der einzelnen Staatsunter— nehmungen getrennt werden. Ich bin deshalb mit der Prüfung der Frage beschäftigt, wie diese Trennung unter gleichzeitiger Zu⸗ sammenfassung der staatseigenen Betriebe am besten, am ein⸗ fachsten und ohne Aufwendung neuer erheblicher Mittel herbei geführt werden kann, und ich behalte mir vor, Ihnen in abseh⸗ barer Zeit meine Vorschläge zu unterbreiten.
Einige Redner dieses Hauses haben daran Kritik geübt, daß neben den Ländern und den Gemeinden seit einiger Zeit auch das Reich auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft sich als Unter⸗ nehmer betätigt. Dieses Nebeneinander rein privatwirtschaftlicher Interessen so verschiedener öffentlicher Stellen ist ganz gewiß weder erfreulich noch zweckmäßig. (Sehr wahr Mindestens müßte aber erwartet werden, daß die verschiedenen in öffentlicher Hand sich befindenden Unternehmungen mit allem Ernst dahin streben, miteinander zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen und die elektropolitischen Aufgaben gegenüber den rein geschäft⸗ lichen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die wichtige Frage des Enteignungsrechts in den Fällen, wo an der Enteignung die Länder mit ihren eigenen Unternehmungen oder die Interessen und Unternehmungen der verschiedenen deutschen Länder beteiligt sind, leichter zu lösen wäre, wenn das Deutsche Reich nicht als Unternehmer auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft tätig wäre, vielmehr ohne eigenes Unternehmerinteresse völlig neutral den Ländern und den sonstigen Unternehmungen gegenüberstände. (Sehr richtig!) Ich würde es deshalb lebhaft begrüßen, wenn sich das Reich entschließen würde, auf eine eigene Unternehmerbetätigung auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft zu verzichten. t
Das sind im wesentlichen die Ziele der staatlichen Elektrizitäts⸗ politik. Ich glaube, daß sie bei allseitigem guten Willen zu einer wirkungsvollen Zusammenarbeit aller beteiligten Kreise führt und damit auf einem besonders wichtigen Gebiet unserer deutschen Wirtschaft einem gesunden Fortschritt die Wege ebnet. Dazu bitte ich um Ihrer aller Mitarbeit. (Bravo)
Abg. Waentig (Soz) erklärt, es gelte, auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft den ,,,, K Zustand des Einvernehmens zu ersetzen. In we cher 9 die ganze Entwicklung vor sich gehen werde, lasse 166 nicht 5. en. . falls müsse man aber über die Grundlage der Aktiengese elt . und zu einer Zusammenfassung der staat ichen Kraftunternehmungen und zu einem usammenwirken aller
Gruppen der Elektrowirtschaft kommen. Der Staat müsse dafür sorgen, daß nicht auf dem Umwege über Zwischenglieder die Ver⸗ billigungen wieder verloren gingen, die 356 rationelle Zu⸗ n n unn, erstrebt werden. Die vom Stagt hergestellte Kraft dürfe nicht wie bisher erst an wr g n, gegeben werden, sondern müsse möglichst direkt dem erbraucher zugehen. Was den Einwand anlange, der Staat werde auch die Elektrowirtschaft zur Steuerquelle machen, so seien doch die überspannten Preise der Privatunternehmungen auch, nichts andebes als Stellern. Letztes Ziel müsse für, den Staat sein, Licht und Kraft dem Konsum so billig wie möglich zu verschaffen. Dann werde der Staat nicht nur zum Wohle der Wirtschaft, . zum Wohl des ganzen Volks seine Aufgaben erfüllen önnen.
Abg. De. Pin kerneil (D. Vp.) erklärt, daß es des Staates Aufgabe sei, vor allem dort Werke zu bauen, ivy andere nicht bauen können, weil es steh nicht rentiert, wie z. B. in Ostpreußen, Oberschlesien. Wir erkennen an, daß der Staat im Wesergebiet ein treffliches Netz von Werken angelegt hat. Aber es ist damit nicht getan, daJ⸗ man den Aufsicht rat besetzt; es kommt. darauf an, welcher Wille und welche moralische Kraft hinter den einzelnen Werken steht. Wir müssen auch wissen, da wir gewiß gewillt sind, für den Ausbau ö. mehr Mittel zu bewilligen, wie der Bau⸗ plan in der Zukunft aussehen wird. Gewisse Schwierigkeiten mögen zwischen Reich, Staat und R. W. E. vorhanden sein; aber wir haben im letzten Jahr unter dem Eindruck gestanden als ob der Staat viel zu viel Kraft in den Konkurrenzkam f steckt. Es muß möglich sein, mit dem Reich und der R. W. zu einem Abkommen zu gelangen. Der Stgat hat andere Auf⸗ gaben, als Geld zu verdienen. Eine Fühlungnahme mit der zt. B. E. muß möglich sein und bald erfolgen. Aber es ist ein Unterschied, 38 man dabei auf Verstäüdigung oder auf Niederkämpfung der Konkurrenz. ausgeht. Für die Führung unserer Elektropolitik brauchen wir eine Umorganisation in eine Art Dachgesellschaft mit einheitlicher Leitung. Die Hoheitsrechte des Staates dürfen nicht zu irgendeinem Einfluß auf die Beriebsverwaltung mißbraucht werden. Es geht nicht an, daß die gesamten Fragen so wie bisher in einer Abteilung des Sandelsministeriums behandelt werden. Die Hauptsache ist, daß die Oeffentlichkeit das Vertrauen zu der Leitung der Staats⸗ betriebe behält. Es kommt darauf an, daß der Staat sich vom Parlament unterstützt weiß, so daß er die großen Aufgaben der Elektrowirtschaft begreift ünd auch weiß, daß der Zweck die Förderung des Gemeinwohls ist. ;
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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1. November, abends. Poftzchecttonto: Bertin a2. 1926
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einschließlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des autlichen Teiles:
Dentsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Genehmigung eines Akkordtarifs . 6. Fachausschuß für das Konfektionsgewerbe in ielefeld.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
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Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Der Fachausschuß für das Konfektionsgewerbe in Bielefeld hat in seiner Sitzung am 8. November 1926 einnimmig beschlossen, den am 16. Mai 1924 zwischen dem Verband Deutscher Herrenwäsche-Fabrikanten, Bezirksgruppe Bieleseld, einerseits und dem Deutschen Bekleidungsarbeiter⸗ Verband, Bezirksfiliale Bielefeld, andererseits abgeschlossenen Akkordtarif für die Herrenwäsche in Verbindung mit dem am 16. Februar 1926 gefällten Schiedsspruch für die Ent⸗ lohnung aller Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen aus der Herrenwäscheindustrie im Bereiche des Fachausschusses (Reg.⸗ Bez. Minden, Arnsberg, Osnabrück sowie Lippe und Schaum⸗ burg⸗Lippe) gemäß 8 20 Abs. 2 und 8 31 des Hausarbeits⸗ gesetzes vom 30. Juni 1923 für allgemein verbindlich zu ge⸗ nehmigen.
Die Genehmigung der allgemeinen Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1926.
Der Beschluß mit den einzelnen Entgeltsätzen des Akkord⸗ tarifes und des Schiehsspruches ist in den Gewerbeaufsichts⸗ ämtern im Bezirk des Fachausschusses einzusehen.
Bielefeld, den 8. November 1926.
Fachausschuß für das Konfektionsgewerbe Bielefeld.
Preußen.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
An Stelle des früheren Ministerialdirektors im Ministerium für Volkswohlfahrt, jetzigen Ministerialdirektors im Ministerium des Innern, Dr. Klaufener, ist mit sofortiger Wirkung der kommissarische Ministerialdirekter Dr. Schneider im Ministerium für Volkswohlfahrt zum preußischen Staats⸗ . für die Regelung der Wohlfahrtspflege ernannt worden.
Dessen Stellvertreter sind neben dem Ministerialrat, Ge⸗ heimen Regierungsrat Dr. Pokrantz, a) Regierungsrat Kämper, b) Ministerialrat Peters (sᷣ‚mtlich im Ministerium für Volkswohlfahrt).
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Die nachstehend bezeichneten Zündmittel werden hiermit . den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den er Aufsicht der Berabehörde unterstellten Betrieben, mit Aus⸗ nahme der Steinkohlenbergwerke, zugelassen.
Nähere Merkmale der Zündmittel: a) Bezeichnung der Zündmittel: J. Elektrische Bräckenglühzünder mit Messinghülsen und brennbarer Isolierung. 2. Elektrischer Brückenglühzünder mit Papphülsen und brenn⸗ barer Isolierung. . 3. Elektrischer Brückenglühzünder mit Vergußkörper und brennbarer Isolierung. b) Name und Sitz der Firma: Elektrozünder G. m. b. H., Groß Salze ( Schönebech. o) Ott der Herstellung: Groß Salze (Schönebech. 4) Beschreibung der Beschaffenheit: zu 1: Die Brückenglühzünder haben entweder 40 mm lange Messingaufsteckbülsen mit 7 mm äußerem Durchmesser oder 25 mm lange Messingeinsteckhülsen mit 6b mm äuße rem Duichmesser. Sie haben sesten Zündkopf, dessen Bestandteile und Herstellungsverfahren bei der Versjuchestrecke hinterlegt e . ist mittels Schwefelvergußmasse in der Messinghülse esestigt. Bie Zündleitungen bestehen aus 1m langen und O,. mm dicken. verzinkten Eisendrähten. Zur Nolierung sind sie entweder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit
einem 5 mm breiten hellbraunen Papierband und darüber mit Baumwollsäden umwickelt oder umsponnen und mit Kabelmasse imprägniert.
zu 2: Die Brückenglühzünder haben 34 mm lange gelbe . mit 8 mm äußerem Durchmesser. Sie haben esten Zündkopf, dessen Bestandteile und Herstellunge verfahren bei der Versuchsstrecke hinterlegt sind. Er ist mittels Schwesel⸗ vergußmasse in der Papphülle befestigt.
Bie Zündleitungen bestehen aus 1 m langen und C6 mm dicken, verzinkten Eisendrähten. Zur Isolierung sind sie ent⸗ weder mit einem 13 mm breiten roten Pavpierband oder mit einem 5 mm breiten hellbraunen Papierband und darüber mit Baumwollfäden umwickelt oder umsponnen und mit Kabel⸗ masse .
zu 3: Die Brückenglühzünder haben ungefähr 225 mm lange, nach oben sich versängende und zugespitzte Vergußkörper, deren äußerer Durchmesser unten 7,» mm, oben 5,5 mm mißt. Der feste Zündkopf befindet sich in der Spitze des Vergußkörvers, der einen gelben, bronzeartigen Anstrich trägt.
Die Zündleitungen bestehen aus L m langen und 6 mm dicken, verzinkten Eisendrähten. Zur Isolierung sind sie ent- weder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit einem 5 mm breiten hellbraunen Papierband und darüber mit Baumwoll fäden umwickelt oder umsponnen und mit Kabelmasse imprägniert.
Bonn, den 3. November 1926. Preußisches Oberbergamt.
Nichtamtliches. Dentscher Reichstag.
20. Sitzung vom 9. November 1926.
Nachtrag.
Die Rede, die der Reichsfinanzminister Dr. Reinhold zu Beginn der Beratung des 806⸗Millionen⸗Nachtragsetats gehalten hat, lautet nach ö jetzt vorliegenden Stenogramm, wie folgt:
Meine Damen und Herren! Wenn ich gegen die Gewohnheit dieses hohen Hauses den Nachtragsetat mit ein paar kurzen Vor- bemerkungen begleite, so werden Sie mir darin recht geben, daß die außergewöhnliche Wichtigkeit dieses Nachtragsetats ein solches Verfahren rechtfertigt.
Im Nachtragsetat werden im ganzen für den ordentlichen Haushalt 371 Millionen Mehrausgaben angefordert. Von dieser Summe ist der Hauptteil rein zwangläufig und resultiert ent weder aus Beschlüssen dieses hohen Hauses oder aus der wirt⸗ schaftlichen Entwicklung, die die einzelnen Ausgabeposten bedingen. Ich beschränke mich deshalb darauf, nur die wichtigsten Posten dieser Mehrausgaben des ordentlichen Etats hier zu nennen.
Es sind 109 Millionen für Vermehrung der Liquidations⸗ entschädigungen eingesetzt auf Grund eines Beschlusses dieses hohen Hauses, in erster Linie, um die sogenannte abdrosselnde Praxis wieder rückgängig zu machen. Es sind weiter 60 Millionen für die unterstützende Erwerbslosenfürsorge angefordert, weil ins- besondere nach der Verordnung der Reichsregierung, die heute herauskommt, die Kosten für die unterstützende Erwerbslosen⸗ fürsorge höher sind als die 200 Millionen, die in den Hauptetat eingesetzt worden sind. Es sind weiter 82 Millionen für das Ost⸗ programm angefordert, weil die Reichsregierung sich der dringenden Notwendigkeit nicht entziehen konnte, für die Ostgebiete, ins besondere für die Provinz Ostpreußen, eine sofortige Hilfe der jetzigen schweren wirtschaftlichen Notlage zu bringen. Es sind weiter 32 Millionen, die zwangsläufig daraus resultieren, daß die An= leiheablösung bedeutend stärkere Ausgaben in Zukunft er⸗ fordern wird.
Hierüber sei mir ein kurzes Wort gestattet. Als die Anleihe ablösungsgesetze von diesem hohen Hause beschlossen wurden, schätzte damals das Reichsfinanzministerium unter meinem Herrn Vorgänger den Gesamtbetrag der Altanleihe, die zur Ablösung unter besonderen Bedingungen kommen sollte, auf etwa 20 Mil- liarden. Nach den bisherigen Anmeldungen muß man damit rechnen, daß dieser Schätzungsbetrag weit übertroffen wird und daß der Betrag, der endgültig als Altanleihe anzuerkennen ist, sich zwischen 85 und 40 Milliarden stellen wird. (Hört, hörth Die genaue Summe steht natürlich noch nicht fest. Jedenfalls werden in Zukunft aus der Ablösung der Altanleihe etwa die doppelten Kosten entstehen, die auf Grund der Schätzung des Reichsfinanz= ministeriums im Jahre 1935 für diesen Posten in Rechnung gesetzt wurden. Da trotz der größten Energie, diese Frage so schnell wie möglich zum Abschluß zu bringen, trotz Mehreinstellung
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von Beamten und trotz außerordentlich pflichttreuer Arbeit dieser Beamten die Altablösung noch nicht hat erledigt werden können, brauchen für dieses Jahr nur 32 Millionen als Mehrkosten für die Anleiheablösung eingesetzt werden, wozu noch 17 Millionen für die geschäftliche Abwicklung des Anleiheablösungsverfahrens treten. Sie werden mir zugeben, daß das eine außerordentlich hohe Summe ist (sehr richtig), die für eine reine Verwaltungs⸗ arbeit ausgegeben werden mußte.
Wir mußten dann weiter als Härtefonds für die Notopfer⸗ abfindungen auf Grund eines Beschlusses dieses hohen Hauses noch 20 Millionen zur Verfügung stellen, mußten ferner 16 Mil⸗ lionen für Winzerkredite bereitstellen, die ebenfalls bereits be⸗ willigt sind. Wir waren außerdem infolge der Hochwasserschäden dieses Jahres in die Notwendigkeit versetzt, 7 Millionen für Hoch= wasserschäden auszugeben sowie noch 5. Millionen für Entschädi⸗ gungen an die Frankenempfänger an der Saargrenze. Alles das sind zwangsmäßige Ausgaben, die wir nicht vermeiden konnten und die auch bei Anlegung des größten Sparsamkeitsmaßstabes einfach nicht zu vermeiden waren, wenn wir unseren sozialen und nationalen Pflichten nachkommen wollten.
Die Reichsfinanzverwaltung war infolgedessen vor die
schwierige Aufgabe gestellt, für 871 Millionen laufende Mehr⸗
ausgaben für Deckung zu sorgen. Die Deckung konnte geschaffen werden, worauf ich besonderen Wert lege, ohne daß in irgendeiner Form die Steuern, die im Frühjahr gesenkt worden waren, oder etwa andere Steuern neu angespannt zu werden brauchten. Ich möchte hierbei noch auf eine andere sehr wichtig scheinende neue Praxis hinweisen. Es ist in den Vorjahren Uebung gewesen, die sich vor allem bei der Finanzgebarung der Länder und Ge- meinden als sehr störend und für die Dauer als unerträglich er⸗ wiesen hat, daß der Reichstag und die Reichsrgierung entweder Einnahmen senkten oder Ausgaben bewilligten, deren Lasten auf Kosten der Länder und der Gemeinden gingen. Ich erinnere nur daran, wie die Senkung des steuerfreien Existenzminimums im Dezember 1925 und wie die Mehrausgaben auf vielen sozialen Gebieten die Finanzen der Länder und Gemeinden in eine sehr
bedrohliche Lage gebracht haben. (Zuruf von den Deutschnationalen:
Und die Umsatzsteuer? — Mir wird zugerufen: „Die Umsatz⸗ steuer“ Ich möchte bemerken, daß die Umsatzsteuersenkung rein auf Kosten des Reiches gegangen ist, weil die Länder in diesem Jahre eine Garantie des Umsatzsteueranteiles hatten, nicht be—⸗ rechnet auf ein Prozent für den Monat, wo die Steuersenkung eintrat, sondern auf z Prozent, so daß diese Stenersenkung voll⸗ kommen zu Lasten des Reiches gegangen ist und nicht zu Lasten der Länder und Gemeinden. (Abgeordneter Dr. Gereke: Und künftig? — Auch künftig werden, wenn der Finanzausgleich, wie die Regierung ihn plant, durchgeht, den Ländern und Ge meinden in Form von Garantiesummen Erträgnisse gegeben werden, die über die Gesamtgarantie dieses Jahres noch hinaus gehen. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen. — Abgeordneter Dr. Gereke: Das freut mich!)
Also ich komme darauf zurück, daß mit der Praxis der Vor- jahre gebrochen worden ist. Damit ist, glaube ich, ein sehr ge⸗ sundes finanzielles Prinzip endlich zum Durchbruch gekommen, nämlich, daß nur diejenigen Instanzen und diejenigen Parlamente Senkungen von Einnahmen vornehmen oder Mehrausgaben be— willigen können, die sie auch wirklich zu tragen haben, und solche Beschlüsse nicht auf Kosten anderer fassen. Das hohe Haus wird deshalb Verständnis dafür haben, daß für die letzte Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung, die durch die heutige Verordnung der Reichsregierung sichergestellt wird, ich mich bereiterklärt habe, von Reichs wegen die gesamten Mehrkosten zu übernehmen, damit eben auch die Körperschaft, die die Mehrausgabe beschließt, für die betreffende Mehreinnahme beziehentlich für die Finanzierung der Ausgaben zu sorgen hat. Ich wiederhole, daß es unnötig gewesen ist, zur Deckung dieser Mehrausgaben irgendwie an eine Erhöhung von Steuern zu denken, wie ich das bei der wirt schaftlichen Lage Deutschlands auch in gar keiner Form verant- worten kann und will.
Die Mehrausgaben von 371 Millionen mußten infolgedessen auf andere Weise gedeckt werden. Das ist folgendermaßen ge⸗ schehen: erstens durch Ersparnisse, die an dem vorgelegten Haupt= etat vorgenommen worden sind. Der Hauptposten dieser Erspar⸗ nisse sind 80 Millionen, die dadurch eingespart werden konnten, daß einerseits die Reichsregierung — und an dieser außerordentlich schwierigen Aufgabe haben sich sämtliche Ressorts beteiligt — streng darauf gesehen hat, daß in diesem Jahre bei allen Fonds die äußerste Beschränkung an Ausgaben durchgeführt worden ist, und daß alle, wenn auch noch so wünschenswerten Höherein⸗
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