1926 / 265 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

dagegen die Bestimmungen hinsichtlich der Regelung des richterlichen Prüjungsrechte in einem späteren Paragrapben entsprechend erweitert werden sollten. In Ueberemstimmung mit der Reiche regierung haben die Reichsratsausschüsse ferner beschlossen, die gesetzagebenden Körper⸗ schasten als antragsberechtigt in der Weise zu bezeichnen, daß neben den Minderheiten nicht auch noch die Körperschaft als solche ge⸗ nannt wird.

51 Abs. II gibt eine nähere Erläuterung dafür, was unter der Frage, ob Vorschriften mit der Reichsverfassung vereinbar sind, zu perstehen ist. Damit soll klargestellt werden, daß jowohl der Inhalt wie das Zustandekommen der Vorschrift der Nachprüfung unterliegt. Die Ausschüsse waren hierbei in Uebereinstimmung mit der Reichs reglerung einhellig der Auffassung, daß darunter unter anderem auch die Frage fällt, ob das Reich, wenn es von der Grundsatzgesetzgebung Gebraucht macht, sich auf die Grundsätze beschränkt hat.

Die 3 und 4 regeln das Verfahren vor dem Staatsgerichts⸗ hof. Die S3 5 und 6 enthalten wieder grundlegende Bestimmungen. Im Einzelfalle kann zweifelhaft sein, ob bei der Ungültigkeit einer Vorschrift das ganze Gesetz oder die ganze Verordnung ungültig wild. S5 sieht daher vor, daß der Staatsgerichtshof, wenn er nur einielne Rechtsnormen für ungültig erklärt, diese Vorschristen auf die Bedeutung ihres Zufammenhangs mit anderen im Gesetz oder in der Verordnung enthaltenden Voischrirten prüsen und aussprechen soll, ob und in welchem Umfang auch diese übrigen Vorschriften rechtenngüllig sind. Nach S 6 ist die Entscheidung des. Staats⸗ gerichtshofz obne Begründung ün Reichsgesetzblatt zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung hat die Entscheidung Gesetzesfraft.

sz 64 regelt die formelle Zusländigkest für das richterliche Prü⸗ fungerecht. Hiernach verbleibt jedem Richter die Zuständigkeit zur Bejahung der Frage der Verfassungsmäßigkeit. Hält dagegen ein Richter eine Vorschrift für verfassungswidrig, so soll hierüber nur der Staatsgerichtshof entscheiden dürfen. Das Prozeßgericht hat in diesen Fällen das Versahren von Amts wegen auszusetzen und diese Einzelfrage dem Sfaatsgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Um jedoch zu vermeiden, daß der Staatsgerichtshof allzusehr helastet wird, soll nur das Reschegericht oder ein anderes höchstes Gericht oder ein Oberlandesgericht die Frage unmittelhar an den Staats⸗ gerichtshof bringen können, die übrigen Gerichte dagegen gehalten sein, die Frage zunächst dem höchsten, ihnen übergeordneten Gerscht vorzulegen. Erst wenn dieses ebenfalls die betreffende Vor⸗ schrist für verfassungswidrig hält., soll der Staatsgerichtshof damit befaßt werden. Andernfalls entscheidet es durch Beschluß, der bindend ist für das Untergericht. Kommt es zu einer Entscheidung des Staaltgerichtshofs, so hat alsdann das Prozeßgericht das Streit⸗ derfahren von Ami wegen wieder aufzunehmen. Bei der starken Zer= splitierung der Gerschisorganisation konnte trotz langwieriger Er⸗ örterungen und verschiedener Aenderungen eine voll befriedigende Fasfung dieser Bessimmungen nicht gefunden werden. Die Ausschüsse haben daher einen Schlußabsatz des Inhalts aufgengmmen, daß die Reichsregierung mit Zufsimmung des Reichsrats ermächtigt wird, diese Verfahrensvorschriften anders zu regeln. . .

In materieller Hinsicht schlägt hier das zu 8 1 bereits erivähnte Komwbromiß ein. Während die Ausschässe davon abgesehen haben, den 5 1 die Nachprüfung auf alle Gesetze und Verordnungen aus— zudehnen, die feit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung ver—⸗ kündet sind, haben sie in überwiegender Mehrzahl der Mitglieder es für dringend geboten gehalten, daß die Regelung des nichter— lichen Prüfungsrechts bezüglich aller seit Inkrafttreten der neuen Reichsverfassung verkündeten Gesetze und Verordnungen. lich gesfaltet wird. Anderenfalls hätte sich der höchst un— befriedigende Zustand ergeben, daß zwar bezüglich der seit Inkraft— treten dieses Gesetzes verkündeten n, und Verordnungen aus— schließlich der Staatsgerichtshof eine Reichtvorschrift für ungültig erklären kann, und zwar mit Gesetzesfraft, daß aber bezüglich der früheren seit Inkrafttreten der Reichsverfassung vertündeten Gesetze und Verordnungen einerseits keine Vorschrift trotz etwaiger Verfassungswidrigkeit mit Gesetzeskraft für ungültig erklärt werden

kann, andererseitz aber jeder Richter für sich zuständig geblieben wäre, eine Reichsporschrist als versassungswidrig im einzelnen

Streitfall nicht anzuwenden. Damit wäre für die früheren Gesetze und Verordnungen die Verwirrung in der Rechtsprechung und die Unsicherbeit im Rechtsleben geblieben, die durch den Entwurf doch gerade beseitigt werden soll. Die Reichsregierung hat denn auch keine Cinwendung gegen diese Erweiterung. des F 6 erhoben. Während dse bisher behandelten Vorschristen die Nachprüfung bereits verkündeter Gesetze und Verordnungen betrafen, gibt 3? die Möglichkeit, auch noch., nicht verkündete Gesetze und Ver⸗ ordnungen an, den Staalszerichlshof zur Prüfung auf, ihre Ver⸗ fassungsmäßigkeit zu bringen. Die Prüfung oll nur eine gutacht—

liche sein, die Anrufung des Staalsgerichtõhofs nur dem Reichs⸗ präsidenien und der Reichsregierung, jedem für sich, zustehen

und erst dann möglich sein, wenn die Gesetze und Verordnungen be⸗ reitz beschlossen sind. Es ergibt sich hier die Frage, ob nicht die Anrufung des Staatsgerichtshofs schon in einem srüberen Zeitpunkt soll einsetzen können und dann auch dem Reichsrat und dem Reichs- tag zugeslanden werden soll. Die Reichsregierung hat hiergegen den Sltandvunkt eingenommen, daß zunächst die gesetzgebenden Faktoren, Reichsrat und Reichstag, selbst sich zu einem bestimmten Stand- punft durchgerungen baben müssen, daß also der Gesetzgebungsakt abgeschlossen sein müsse. Andernfalls würde der Staatsgerichtshof in einem Zeitpunkt angegangen werden, in dem noch gar nicht abzu— seben ist, ob überhaupt und mit welchem Inhalt der Gesetzentwurf

berabschiedet werden wird. Ver Staatsgerichtshof würde mit einer überflüssigen, rein theoretischen Tätigkeit belastet werden, er

würde gezwungen sein, fein Gutachten in einem Zeitpunkt abzugeben, in dem der Prozeß der politischen Willensbildung noch voll im Gange ist und unter Umständen die Wogen der Leidenschaft über die politische Zweckmäßigkeit des Gesetzes noch besonders hochgehen. Dle Richter würden daher auch im besgnderen Maße der Gefahr ausgefetzm sein, rechtliche und politische Gesichtzpunkte unwillkürlich zu vermengen. Die Ausschüsse haben in der überwiegenden Mehrheit sich diesem Standpunkt der Reichsregierung angeschlossen und daher von einer Erweiterung des 8 7 abgesehen. Da die Tätigkeit des Staatsgerichtshofs gegenüber Gejetzentwürfen eine nur gutachtliche ift, bleibt die Entscheidung über die Frage, ob das Gesetz als ver. fafsungsmäßtg. zustande gekommen zĩu verkünden oder als nicht verfassungsmäßig zustande gekommen nicht zu verkünden ist, nach wie vor allein der freien Willensentschließung und politi⸗ schen Veraniwortlichkeit der Reichsregierung und des Reicht— räsidenten vorbehalten. Artikel 70 der Reicheverfassung wird omit in seiner Geltung nicht berührt. Fraglich könnte nur noch sein, ob die in Artikel 70 vorgesehene einmonatige Fisst für die Verkündung eingehalten werden kann und nicht aus diesem Grunde elne Abänderung des Artikel 70 notwendig wird. Die Reichsregierung hat aber versichert, daß sie unter allen Uinständen an dieler Verkünvungefrist festhält. Wenn also der Staatsgenichtebof nicht innerhalb dieses Monats sein Gutachten abgibt, werden Reichs- reglerung und Reichspräsident unabhängig hiervon die Entscheidung über die Verkündung nach Artikel 70 der Reichsverfassung treffen Als beschlossenes Gesetz im Sinne des 5]? gilt auch ein im Volks- entscheid angenommener Gesetzentwurf, nicht dagegen schon ein im Volksbegehren verlaugter Gesetzentwurf. Es wurde anerkannt, daß eine Prütungsmöglichkeit durch den Staatsgerichtahof auch hierfür wilnschengwert wäre, wie überhaupt gelegentlich der He⸗ ratungen auch die Frage der Ausdehnung der Zuständigkeit des Staate⸗ erichishofs auf Verfassungsstreitigkeiten überhaupt gestreift wurde.

tes würde zweifellos im. Interesse einer größeren Kontinuität und Beruhigung des Staatslebens liegen. Man war sich aber klar, daß zunächft mit dem wichtigsten Problem, der Prüfung der Verlassunge— mäßigkeit der Gesetze, der Anfang zu inachen jei, und dies schon einen wesentlichen Fortschritt in der Entwicklung der Entvolitisierung des Verfassungslebens und der Veivoll komm nung des Recht stgategedankens bedeutet. Nach 8 8 regelt, soweit das Gesetz selbst Keine Be—⸗ stunmungen trifft, der Präsident des Staatsgerichtehofs Perfabren und Gerchätttzgang durch eine Geschältsordnung, die der Sustimmung der Reichéregierung und des Reichsrats bedarf. Das Perjabren vor dem Staategerichtshof und das Beschlußversahren nach 5 Ga ist nach 5 9 gebühren⸗ und stempelfrei.

*

einheit

Eine sehr eingebende Erörterung ergab sich zum Schluß der Beratungen über die Frage der Verjassungsmäßigkeit des Entwurfs selbst. Entgegen der Ausfassung der Reicheregierung war die über⸗ wiegende Mebriahl der Ausschußmitglieder der Meinung, daß § 6, der der Enticheidung des Staatsgerichtshofs Gejetzeskiaft beilegt, eine Abweichung von Artikel tz der Reichsverfassung bedeutet, der besagt daß die Gesetzesvorlagen von der Reichsregierung oder aus der Mitte des Reichstags eingebracht und die Reichsgejetze vom Reichstag beschlossen werden. Während nun ein Reichegesetz nur wieder durch ein Reichsgesetz auigehoben werden kann, also nur durch den Gesetzgeber des Art. 68, wird bier ein Gesetz durch eine Entscheidung des Staatsgerichts—⸗ hofs aufgehoben, der also an die Stelle des Gesetzgebers des Artifel 68 tritt. Demgemäß wurden auf preußischen Antrag durch Mehrheitabeschluß der Einganasformel des Entwurfs die Worte eingefügt: Nachdem sestaestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungs⸗ ändernder Gesetzgebung erfüllt sind. Die Reichsregierung hat diesem Antrag widersprochen und die Auffassung vertreten, daß die Ver⸗ kündungsformel einschließlich dieses Zusatzes gar nicht vom Reichsrat oder Reichstag beschlossen werden könne, sie vielmehr allein Sache der Reichsregierung sei, denn es handele sich dabei um die Bestätigung von Vorgängen, die erst bestätigt werden könnten, wenn der Gesetz⸗ gebungsakt beendet sei.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig nach den Ausschuß⸗ beschlüssen angenommen. ;

Der Reichsrat nahm weiter noch den Entwurf eines neuen Spiritusmonopolgesetz es nebst Einführungsgesetz an.

Der Hauptzweck des neuen umfangreichen Gesetzes ist, die Monopolvetwaltung zu einem selbständigen faufmännischen Unter— nehmen zu machen. Die Reichsratsausschüsse haben an dem Gesetz— entwurf eine ganze Anzahl von Aenderungen vorgenommen, über die der Berichterstatter nur kurz reserierte. So ist die Zusammensetzung des Verwaltungsrats geändert worden. Die Zahl der industriellen Mitglieder wurde um zwei, die der landwirsschaftlichen um eins erhöht und entsprechend auch die Zahl der vom Finanzminister be⸗ rusenen Mitglieder. Die industriellen Mitglieder wurden auf die einzelnen in Frage kommenden Gewerbe aufgeteilt. Das Beschwerderecht gegen Beschlüsse des Verwaltungsiats an den Reichsfinanzminister wurde gestrichen. Von wesentlicher Bedeutung sind die materiellen Aenderungen beim Brennrecht. Die Ausschüsse haben beschlossen, daß vorläufig neue Brennrechte nicht entstehen können. Sie können nur bei entsprechender Besserung der Wirtschastslage gegeben werden. Die Einteilung der Brennereien in landwirtschaftliche, gewerbliche Brennereien und Obstbrennereien ist unverändert geblieben Die Ausschüsse haben auch die erheblichen Aenderungen, die der Entwurf wegen der schwierigen Kontrolle auf dem Gebiet der Abfindungs⸗ brennereien vorgeschlagen hät, angenommen, unter anderem auch die Zwangszusammenlegung zu Gemeinschaftsbrennereien, haben aber, um den Wünschen aus Süddeutschland wenigstens einigermaßen zu ent⸗ sprechen, die Bildung von Gemeinschastsbrennereien auf freiwilliger Grundlage eingefügt. Auch auf dem Gebiet der Preispolitik haben die Ausschüsse Aenderungen beschlossen. Für die Parfümerieindustrie wurde ein besonderer Verkaufspreis festgesetzt. Dagegen wurden An— träge, betreffend besondere Berücksichtigung der Heilmittel⸗ und kos⸗ metischen Industrie, abgelehnt.

Die Vorlage wurde nach den Beschlüssen der Ausschüsse angenommen gegen die Stimmen von Württemberg, Bayern und Baden. Die Vertreter dieser Länder erklärten, daß sie die Vorlage ablehnen müßten wegen Nichtberücksichtigung der Wünsche der kleinen süddeutschen Brennereien.

Der cubanische Gesandte de Agüero y Betagourt ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Im Reichs- und Staatsverlag G. m. b. H., Berlin W. 8, Mauerstr. 4, ist neu erschienen: Die Flaggen des Deutschen

Reichs. Herausgegeben vom Reichs ministerium des Innern. Das Flaggenheft enthält die Flaggenverordnung

nebst 10 Abbildungen der deutschen Flaggen. Ladenpreis 1,20 RM, Behörden vorzugspreis 1, RM. Bestellungen sind unmittelbar an den Verlag zu richten.

Deutscher Reichstag. 2686. Sitzung vom 11. November 1926, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“)

Löbe eröffnet die tung um 2 Uhr.

ie große innenpolitische Aussprache wird fortgesetzt und soll in der un zu Ende geführt werden. Mißtrauensvoten liegen bisher nicht vor.

Abg. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig) lehnt grundsätzlich den Ankauf des „Kaiserhofs“ zu Bürozwecken des Reiches ab. An Ex⸗ sparnissen sei bei dem Erwerb dieses Hotels nicht zu denken, alle y, lehrten im Gegenteil, daß nur eine Erweiterung des Behördenapparates die Folge sein würde. Daß die freie Ein⸗ kommenstener die Lohnsteuer überschritten habe, sei gewiß ein er⸗ 6. Zeichen. Trotzdem könnte er den Optimismus des Finanzminssters nicht in allen Punkten teilen. Der Redner ver= weist auf die Notlage des Mittelstandes, die noch keine Besserung erhoffen lasse. Der Grundbesitz habe keinerlei realen Ertragswert aufzuweisen. Den Wohnungsbau werde man nur durch die freie Wirtschaft wieder in Gang bringen. Es komme in erster Linie darauf an, die Wirtschaft zu beleben. Zu dem stgatssozialistischen Programni des Finauzministers stünden seine politischen Freunde in schärfstem Gegensatz. Das ganze Steuerveranlagungssystem be⸗ dürfe einer gründlichen Revision. Der Reichskanzler habe in Erfurt den Appell an die , ,,, , sich unter keinen Um⸗ ständen der Wirtschaftspartei anzuschließen. Wenn irgend ein Ab⸗ geordneter das sage, koͤnne das seiner Partei gleich sein. Aber, wenn der Reichskanzler das in einer offiziellen Rede tue, müßte sie das als durchaus ungehörig entschieden zurückweisen, zumal er sich nicht beklagen könne, daß seine Partei ihm Schwierigkeiten gemacht hätte. (Zustimmung bei der Wirtschaftlichen Vexeinigung.) Den Generaloberst von Seeckt hätte man vuhig im Dienst lassen können. Es werde eben in Deutschland über jede Kleinigkeit zuviel geredet. Der Redner bespricht dann die Mährheitsperhältnisse im Reichstag. Die abgelehnten Mißtrauensanträge seien noch lange keine Vertrauensvoten. Es hänge viel, vom Zentrum ab. Das

6 die g des Schul . Einen Referenten, der ein chulgesetz * fe, das sowohl dem i wie den Demokraten gefalle, werde es nn. nie geben. Die einzige Partei, die bisher ein Schulgesetz vorgelegt habe, sei die . Für die Ausschußü ern , wären alle Parteien rechts von der Wirt⸗ schaftspartei. Gescheitert sei sie am Zentzum, 6 aus sachlichen

ründen, . nur infolge parteipolitischer Einstellung. Und da . sich der Reichskanzler in Erfurt hin und sage, die Wirt⸗ schaftspartei vertrete lediglich wirtschaftliche , ., Sie ver⸗ trete den Gedanken des deutschen Mittelstandes und werde ihm Geltung zu verschaffen wissen.

Abg. Kube (Völk); Bald werden wir wohl ein neues Kabinett zu begrüßen haben. Unsere Kritik richtet sich also auch gegen das erweiterte Kabinett und die Männer, die bisher als stille Teil- nehmer im Hintergründe standen, . Abg. Haas erkennt die deutsche , , hs des Großen nicht an. Der bayerische Staat hat seinen Bestand aber eigentlich Friedrich dent Großen zu verdanken, und den Hohenzollern ist zu danken, daß Posen und

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck ear , ,. Reden der LFerren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Westpreußen wieder deutsch geworden waren, und Elsaß⸗Lothringen zurückgenommen war. Der großdeutsche Gedanke wird von den Demokraten und dem Zentrum immer einseitig auf Oesterreich be⸗ zogen; von den Sudetendeutschen hört man kein Wort, weil sie an die Tschechen verschachert worden sind. Herr Löbe hat sich liebenswürdig unseres Antrags gegen das Redeverbot für Hitler angenommen, aber solche platonischen Liebeserklärungen nützen uns nichts. Herr Löbe sollte auf den preußischen Minister des Innern einwirken, der noch immer das Redeverbot aufrechterhält und sollte dahin wirken, daß die Sozialdemokraten für unseren Antrag stimmen. Dann könnte aus der platonischen Liebe ein wärmeres Gefühl werden. (Heiterkeit) Wir haben keinen Anlaß, für Herrn von Seeckt einzutreten, er hat genau wie Severing seinerzeit unsere artei verboten. Die er damals beschützt hat, geben ihm jetzt den selstritt. Die Demokraten treiben nur . und immer wieder Hetze, und Herr Geßler, der heute die Staatsautorität verteidigt, Ehr dazu. Herr Gefßler ist für uns keine Stagtsautorität. (Abg.

ergsträßer 39 ummkopf!) Herr . Sie waren früher im Verein Deutscher Studenten und haben sich damals be⸗ geistert, was Sie heute Hurra⸗Patriotismus nennen würden. (Präsident Löbe ruft den Abg. Bergsträßer zur Ordnung) Die Herren Scheidemann, Leinert, David beziehen Pension und Gehalt vom Staat, weil sie damals die Sieger waren. Herr David hat 14000 Mark Jahresgehalt als Gesandter in Darmstadt. Hat man jemals etwas davon n.. was er tut? Herr Saenger, der u. a. vom Zigaretten⸗Oskar sprach ein Jargon, um den ihn mancher Rummelplatzboxrer vom Wedding beneiden könnte hat die ö besprochen. Herr Scheidemann hat aber früher den aiser als unschuldig am Kriege erklärt. Ich habe hier das Scheidemann⸗Buch, aus dem hervorgeht, daß sich der Streik von 1918 nicht allein gegen die Regierung richtete, sondern auch gegen das ganze deutsche Volk. Aus dem Revolutionskalender, zu dem Eberk das Geleitwort geschrieben hat, geht die vaterlandsfeindliche Politik der Unabhängigen Sozialdemokraten hervor. Die schwarz⸗ rot⸗goldenen Sehnsuchtsfahnen eines Moritz Arndt und anderer sind nicht von uns, sondern von den Sozialdemokraten in den Staub gezogen worden, als sie sie zum Symbol ihres Vaterlands⸗ verrats machten. In Wirklichkeit wären Sie (zu den Sozial- demokraten) lieber kaiserlich deutsche Staatssekretäre geblieben, als Volksbeauftragte zu werden. Herr Scheidemann hat als Staats⸗ sekretär dem Kaiser zum Rücktritt geraten, und nun heißt es, en ei ausgerissen. Das ist eine ganz verlogene demagogische Politi. Die Demokraten, die Partei der Kommerzienräte, macht alles ni,

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wenn die Ministersessel erhalten bleiben. Herr Geßler hat selbs gewackelt. Herr von Seeckt hätte ihm sagen sollen: „Was wollen Sie denn Herr Bürgermeister a. D. von Nürnberg, das ist unsere Sache!“ (Heiterkeit. Die preußische Polizei ist ebenso wie gegen die Wirtschaftsführer im Westen gegen den Nationalverband deutscher Offiziere und gegen seinen Führer, den hochverdienten Admiral von Schröder, vorgegangen. Die Polizeibeamten haben wie die Wilden bei der Hausfuchung bei ihm gewütet, und nach Gerichtsbeschluß mußte das ganze beschlagnahmte Material zurück⸗ gegeben werden, weil nicht der geringste Verdacht gegen Schröder bestand. Die Wahlreform würde, nachdem was bekanntgeworden sst, das Wahlrecht nur verschlechtern. Die Republik hat sich als viel kapitalistischer erwiesen als jede Monarchie. Von den Schul⸗ gesetz verlangen wir nicht nur die Erhaltung der christlichen Grundlage unserer Schulen, sondern auch die Betonung des deutschen Charakters. Das irojgnische Pferd war ein harmloser Ponh gegen das Roß, das das Märchen erfunden hat, wir trieben Wotaänskült. Wir verlangen endlich ein energisches Eingreifen gegen die zionistische Politik in Preußen, wir verbitten es ung. daß wir durch sie zu Parias gemacht werden. Der viel angefeindete Gerichtspräsident Niedner gehört nicht zu uns, sondern zu den Demokraten und ist Mitglied des Republikanischen Richterbundes, Wir erwarten nichts von diesem Stagte. An der Außenpolitik müssen wir zugrunde gehen. Wir haben 80 0900 Soldaten, aber auch So ho0 Finanzbeamte, Das Volk wird ausgesogen, durch die Steuerlasten und die Auslandsverpflichtungen; es hat für Kultur zwecke nichts übrig. Wenn es zu einem Großdeulschland kommt, dann nn fe die Stammeseigentümlichkeiten erhalten bleiben, aber die Zentralgewalt muß beim Reiche bleiben. (Beifall bei dem Völkischen. JIronische Rufe links: Heil!) ö.

Abg. Schmid t-⸗Berlin (Soz.) erklärt, der Vorredner sei mit einer regen Geschwätzigkeit gesegnet. Aus seiner Rede sprach die bekannte völkische Gemeinheit. Es wäre traurig um die deutsche Republik bestellt, wenn sie eines Tages die Zustimmung und Liebe eines Kube fände. (Zustimmung links). Das Lob für den General- obersten von Seeckt war in der deutschnationalen Presse durchaud nicht ungeteilt. Die Entlassung Seeckts mußte erfolgen. Das wan ja gerade das Unheil des alten Systems, daß das au tokratischa Regiment der Militärs sich eine Stellung angeeignet hatte, die im Gegensatz zu den politischen Notwendigkeiten des Stagtes stan In einer Republik muß Volk und Heer eins sein. Jede Kluft wollen wir beseitigen. Der Reichswehrminister muß viel schärfer eingreifen, um die Vorherrschaft der baterländischen Verbände zu beseitigen. Wo sind heute die Offiziere, die sich der Republik zur Verfügung stellten? Man hat sie aus dem Offizierkorps heraus- gedrängt? Wenn die Deutschnationalen heute die Fememörder abschütteln, dann muß man doch sagen, daß ein großer Teil ihrer Parteifreunde eine andere Herzensauffassung hat. Die „Deutsche Zeitung“ schrieb, daß in Landsberg Leute abgeurteilt würden, die nur ihrem Vaterland gedient hätten. Der Boden, auf dem alle diese Dinge gewuchert haben, ist die wüste Agitation der Rechts⸗ parteien, die leider auch nicht vor den Türen unserer Hochschulen haltgemacht hat. Der Redner bespricht dann den Nachtragsetat und stimmt der Auffassung zu, daß die Arbeitsbeschaffung das wichtigste Mittel zur Behebiünng der Arbeitslofigkeit sei. Gegen die Kreditgewährung und Subventionen an die Industrie beständen aber grundsätzliche Bedenken. Auf die Dauer sei dieser Weg nicht angbar. Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm mit Ueberstunden sei . untragbar und mache alle guten Absichten des Programms illusorisch. Die Rücksicht der Reichsbank gegenüber den Privat⸗ banken nsse aufhören. Es vertrage sich nicht mehr mit einer ver⸗ ständigen Wirtschafts- und Bankpolitik, daß in einer Zeit, wo wir Geld brauchen und Anleihen aufnehmen müssen, kurzfristiges Geld ins Ausland geht, weil es bei uns im Ueberfluß vorhanden ist. Die Kurstreiberei an der Börse zeige das ganze Ungesunde in unserem Wirtschaftsleben. Die Reichsbank müsse, endlich ein Machtwort sprechen und von ihren Befugnissen allen Gebrauch machen.

Darauf werden die Beratungen abgebrochen.

Präsident Löbe erteilt dem Abgeordneten Schmidt wegen des im Anfang seiner Rede gebrauchten Ausdrucks „völkische Ge— meinheit“ einen Ordnungsruf.

Das Haus vertagt sich. Freitag 3 Uhr: Fortsetzung der, innerpolitischen Debatten; Handelsverträge mit Finnland und Lettland; Krisenfürsorge.

Schluß 47 Uhr.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 11. November 1926. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ]

Der Staatsrat 6 in 66 heutigen Sitzung eine Reihe neuer Vorlagen. Gegen den Entwurf auf Er⸗ richtung von tierärztlichen Kammern und einer Haupttierärztekammer wurden Einwendungen nicht erhoben.

Angenommen wurde der Antrag, das Staatsministerium zu ersuchen, Heart die Bereitstellung von Staatsmitteln zu er⸗ wirken zur Deckung der den Schulverbänden durch Erhöhung des Beitrags zur Landesschulkasse und Herabsetzung des staat⸗

Börsen⸗Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 11. November

Mr. 265.

1926

Amtlich sesigestellte Kurse.

1èFranc, 1 Lira, 1 Sau, 1 Gefeta o, 89o A. 1 6sterr. Gulden (Gold) 200 4. 1 Gld. österr. W. 1.70. 18Kr. ung. oder tschech W. 06,85 4. 7 Gld. südd. W. 12,990 4 1 G18. holl. W. 170 4 1 Mart Banco 1.350 4. 1 Schilling östert. W. 10900 Kr. 1 stand

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Madrid 8. Dö5lo 4.

Dentsche Staatsanleihen mit ginsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs 11. 11. 16. 11. 6 Dt. Wertbest. Anl. 2s 109. 1000 Doll, f.. HE.322 LI23. G C0, ib d 6 do. 10 * 1000. 133 8. ps 86 23 Dt. Reichssch. „K* (Goldm. ]. bis 30. 11 26 23 1Ausl f. 100642 1.12. 983. 265d 69 5 Di Reichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 300 I. 10. 7. 6d a 6983 Preuß Staatssch. rilckz. 1. 83. 298 1.3. 99. 462 8 Os 466 6h do. rz. 1. 10. 80 L. 10. 9b 15 Bayer. Staatsschatz rilclz. 1. 4. 29 1.4. 7I Braunsch. Staatssch. rz. 1. 10. 29 1.10. 13 Lübeck Staats schatz rückz. 1. 7. 255 1.1.7. 713 Mecklbg. ⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 277 1.4.10. 6g do. Staats sch. rz. 29 1.2. I Sachs. Staats schatz⸗ anw. NM. 1. fäll. 1.7.29 141. do. R. 2. fäll. 1.7.30 1. I. 73 Thür. Staatgsanl. v. 1926 ausl. ab 1.330 1.8. 8. 63 Bürttb9 Staats- schatz Gr. 1, zäll. 1.8. 997 1.3

Bei nachfolgenden We ren rällt vie Berechnung der cbzinlen fort. Dtsche Werthest. Anl. b. 5 Doll.. säll. 2.9. 38 g. in g sioon kor Dtsch. IV.- V Reichs- Schatzanweis. 1916, ausl. 23 bis 1. 7. 3 4 1.1.7 0. Gb 0. 7266 do. VIL-LX. Agio aus/ 1.1.7 G 732509 0, zo do. Reichs⸗Schatz f. 2 1.4. 10 0. Tad 0 7250 do. 4 „K- 23. Ausg. lu 1 3 1.8.9 40560 0.43 6 bo. 24. Ausg. Ju. II 28 1.3.5 0 28ed B O22 K filr 1 Milliarde Ff. 3. Zinsf. 8-— 1359 Deutsche Reichs anl.. a versch. G 8oöb d 6081280 do. do I do Gm O0 Bo ßh do do. do O IG g. psd do do. 3 do. O0, 89h 0. 81h do. Schu tzgebtet⸗ Anl. 4 117 16 t6 96d do Spar⸗Bräm. Anl. fr Fin, G MNsSh 0. 5d a I 16 6K reuß Si. -Schan auslosb. ab Okt. 23 6. 3 110M Pr. Staats sch. f. 1.5. 28 8 1.2.3 do. da. fall. 31.12. 34 Hibernia M 1.1. 74h 0706 do. do. 14 ausl. 1.4.30 ] 1.4. 10 G72. 97h Preuß. konsol. Anl.. 4 versch. 0. Bob 0. 8h . ö ö nad ss . 8 6, Msn 0 Bash Anhalt. Staat 1919.4 1.4410 0 936 0986 Vaden 1801 .. ..... 117 1564 ons do. og / oo. in / 13, 16319 versch. 9 MG 0 76 bo. 1819 117 G6 do. iv. v. i978. 8, 19. 80,

32. 94. o, os, od :I vorsch G Raon - do. 18963 12.8 7d - Gayern ..... ...... 1.8, u . 0. 186d 2 8 06h bo. enb.-Obl. 38 12.33 1286 bo. 8 entensch.

konv. neue Stucke 1.8. 12 —— Bremen 1918 im. 30 1.410 —— 14 bo. 1920 9 1.4. 10 do. 1822, 1938 19 1.3.1 bo. os, 0s, 11, gl. Si. 12.23 versch 1, 5 gs 13 60 do. 37-99, 08 gi 31.12.29 do t, 39 130 do. ag. 92. ger. 31 12 2a 32 141. 10 1, 36 1.256 0

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44444 29 versch, 6. . do. 1666. 1zb3- i558] do J == ons a Lübeck 1824 unt. 289 139 . Meckl. Landezani 14 117 on, do. Staats- Ani. 1919 11 —— dass bo. Eb.- Schuld iszalag iin do. kons. 18436 1.1.7 do. 1800, a, 1801. 0 3 iind Gg, ois a Oldenburg 19029 12 4 nersch. O B6h do. 19819, gel. 1. 1. 32 11. 658 0p do. 1903 get. 1. 1. 2. gin do. 18969 17 Sachsen St. A. 181

Reichtzschu ld)... 139 964d 600 do. St.-Rente. . 8 versch. 0. 6h n Säch s. Ml. -A. 29, ut. 25 3 1.1 w ritem berg E.

3 u. S6 -= 8386. 12 a. 4d G 0, n dteihe 66 = 2 , do. 8228989099992 * 8 do. oeh g ond a

lleutlger Voriger Heatiger ] Voriger Koutiger ] Boriger euntlger ] GSoriger . lr. l. ee, , wee Preußische Rentenbriefe. 4 ann , , Deutsche Pfandbriefe. . getündigte und ungetandigte Stu ce. e ö , nr, = Die durch —— a verloste und unverloste Stucke bo. 1606 33 aid —— den von den en, sten gemachten Mitteilungen da. 1880 in Æ 3 .S. Branden burg. ausgest. 6 do. 190 S. 1 3 Lie als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzguseben) da. Si-. on Ls 31. 1. 17 16, 1I6bdG0 16 20 0 do. Groß Verb. 1919 117 Getündigte und ungekündigte Stucke. do. do. 190614 * ——* do. 1a , . 9 * ** 9 . e. 22 ᷣ1. 410 verloste und unverloste Stücke. * 4 3 annov. ausgst. b. 81 12. rl. ode 99. sg Calenberg. Kred. Ser D weiz.˖ a. 12 4 4.65 do. später ausgegeben —— 1909, 19, ger. 1.7.24 L114 s ) do. do. 4. 889 dess-Nass, agst. bsr.12.17 do do. . 190.4. . ; 89 166 . 2. J bo. Eilenb. Moo * 435 do später ausgegeben 3 1905, gel. 1. J. 24 3 117 1 3, 85 gur u. Neumäri. 6 Türt. Adm.⸗Anl. * , ,, n gen dhl Sec eis 2 o. er egeben reslau 1 1909 4 o. —— ö ü Ser. 2 ö de , , , dd / 4.85 do. später ausgegeben —— Charlottenburg os. 1 ä. , landschafli. Henin 8 bo. uf. 1808, 956 4 4. 39 Polensche, agst. b 1 1217 II. ö 1943 versch. —— —— m. Vedungsbesch. bis si. 12 1 Türken Anl. 1998 * 4. 8 do. später ausgegeben do. 19603. gek. 2. 1. 24 39 11.7 Nr er z is Sb is JIsd a do. 1808 4 4.8 ES BPreußische Ost⸗ u. West⸗ Coblenz. ...... 1918 117 4. 3g. gg landschafti Jentrai,. 22 do. Zollobi. 11S. 1 * aus gest. 6. 31.12 17 i256 12.60 do, 1920 1110 1. 3h. 3 Ostyreupischẽ M auß ⸗· ö do. 00 Jr Loe fr. 3 4. 3935 do. später ausgegeben Coburg ... ..: 18024 ,, gegeben bis Ji. 12 1. 726 zb g Ung. StR. 18 4 4. Si Rt. n. Westf. aas. . 3.1217 Q Y Tottbus iss M 1013 * versch en , Dan nl gn ,,,, . do. 1914. 4. 3 do. später ausgegeben Darmstabt. ..... 1920 1 189 z ftp * sandschatt. Schuld. 3. do. Goldr. in fl * 4. 83) Sächsiiche agst b 1.12 17 11306 sti73d e do. 1918, 1919, 204 ] voersch. * e, 33 Pon merjche, aus,. z do. St.⸗R. 1910: 2 4. 89 do, später ausgegeben ö Dessan 1396, gl. 1. . 23 4 117 eslellt bis 31. 17. 17. 176 68 h g do. Sron. - Rente! * 4. 88) Schlefl iche, agst. B. 51.12. 17 17206 17. 5D G Deutsch⸗Eylau .. 1807 38 11. 4 9 33 Pommersche ...... 3 do. St⸗ R. g int. 85 43 do. später ausgegeben = Dresden ...... 18608 39 110 i, gr, Eg Pomm. Neu. jür . bo. Gold-. J. ð. 4. 88 Schl. Hoꝛst. agst. 5. 13.147 152280 is 2b G Duts burg ...... 1921 1 114. ziel runbbesiß, autgestelll eiserne V. 836 4. 8895 do. säter ausgegeben! . 18699, o7, o 4 1.17 bis 65 12. 11. 1754 1754 do. do. her u. er⸗ 3 1918 4 1.17 1. 39, 85 Bomm. KReül' für ; ö do. Grdentl⸗Ob. ? «* Kreditanstalten öffentlicher Körverschaften. * . . ö Kaeingtundten, ,... —— . n r, 2 ., . , ,,, n . 2 3 . e ic; . ö Ausländische Stadtanleihen. v. Lipp. Lande gsp. u. C. : . n e ,,,, romberg gs, get, 3 do. da unt 38 11 . Ol sewort be 2 k z 2 . Bular 1385 in . OUldenbg. staatl. Kred. * versch. —— —— Li. 86. 24 1 . ** 33 landsch. Freditverb. 6 do. 98 m. T. in zo. do. unt si dd d . 3 1 . *. 36 Schles. Altlandschaftl do. sSs m. T. in M do. sn de u , , ur n lohne Talon] ...... 11a n.64 udapest m T. 1 Sach · Altenb. Landb. ö e = = 1 . , , do. bin abges. do. bo. 8. 1. 16. RM da. do. n, , , , n, w A, D B anzgest bis 26. 3 Mis iss d, o. gol gil 33 3 do. Cobg. Landrbk. 1-44 14.10 Enidenos J. gk. 5. 24 * 1110 . K * 88 3 8 Schles landsch. A. 9. D 3 . Christiania 1908 88 do. Gotha Landtred. versch —— Erfurt 1893. G1 X. 3s , , z 4. 8, 3 Schleswig, Holstein Colmar Elsaß o do. do. 3 . K , , , ld. Kreditv. N, ausg. B. 51. 1217 7T 02 6802

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Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. do 1910. 11. get * versh 2 Ser. k see . gehe · izi 3 Dresdner Grund- e n ,. nun) , *. 3, 8. Bestor. Neu land. kr. Jm owrazlam renten⸗Anst. Pfdbr. 1920 1. Ausg.), gel. 1 versch. —— . halt. mitt Dectunga besch. bis Kopenhag. gz in /K * . ö ; ? 2 . ö, Ib a 5, 9b

Ser. 1, 2, 5, J- 10 4 versch. —— 2 do. 18859, get. 3 12.3 do. 1910-11 in Æ 4 zt ö. 5 3, 4 z 6 bo, do. 150 Fe, re, = . ö 8 Westpr. Neuland⸗ . 53 w. . 35

o. Grundrentenbr. Frantfurt O. 11 uv. 2s 1 13.12 a. —— H o. 1695 in 8

Serie 1— 4 110 a, n, do. 1 ö ö mne Krotosch. 100 S4 4 Sach. idw. Vi. b. S a6, - . w nen,: 256, Ti versch —— 5323 e, . ausgestellt bis 81. 12. 1917. 5 20.5 6 20 Bb 6 do. 105 4 2 do. bis S. 25 3 da —— J . e , Verliner alte— ¶— Most. abg. S a do. A reditbr. b. S. z2, ö r 44 bo. Hao u 1925 . ö. 21 , . err is a 13, 5h ö. r 26 134 do. do. 1901 39 1.4110 ; z ; o. 100? 2 do. do. bis S. . . w. 4. 89, 8 Berliner neue.... 8. do do. bis S ad sg 1 , 3740 ben e er ni, ö rich! . Vraudenb. Konim. ießen 180. 09, 12, 14 4 versch. —— 6 600g

Giroverh. gü. 1. 2a . do. iöos a T Korfriegs tige 13d 6 132806 Most 10 1053. do bog g,, ., Botha .... ..... 1828 19 1110 . a ,,,, 2 do. Sa; as Deutsche Kom red. z —— 24 H= 1 L147 Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. ö. 83 1 do. do. 1922, rz. 28 albe 1912, 19 4 versch. —— = .

Hannoy. ertnm oen 166 11. —— alle. .. 1900, os, i094 do. = e, . . 4 do. o. 192 0. 1919 4 15.11 —— * Ser. ' ; de., ba 13191 —— do. 1869237 117 bis s unk. 80 94 11. Posen oo, os, 9s g. 4 Bonim. omm. Siu A.- 1210 —— do. 1900 . nn , r 3 mir · u Nenm Schuwvs ti 11 ar wn keen er nrg g verg S JSinst. - 153. f Zinsf. - 153. ö 6 rann * e e, . 9 4 e m, ö 1 41 1 * ; ; erford 1910, rücz. 394 L110 —— a. do. R. 1, 4 1 C 14.10 o. 1888 in * Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen. Kön. 133 unt sss inn = de, de, wehe s, n, in do. 113 8 gergisch. Mart. do. 1917 Ubi. n 1.8.9 . ö Westf. Pfandbriefamt Straßb. 4. E. g0o9 6 Win 36 * . 2. do. 1918 unt. 284 1.1.7 . Saus grundstilcke. M 1.1.7 (u. Ausg. 191) n . . J Edorn iuda oed; 1 18122 ii 6s, ö 89 14.7 * * enn oe, ger . 1.1.7 —— ö. Deutsche Lospapiere. * d 4 2 .

Ludwig Max Nordb. a L410 , . , 1 . n . Augsburg. 1 Guld.· 8. 4p. St —— ö . 8 ** z 3 do 186639 Leo —-— . 16 2 6. 6 é n. Bra unjchw. 0 Tir s. 4. ct —— LK. 1. 10. 20,ů * S. 1 1. R. 1. 1. 17, S. 2 i. c. 1. J. 11. do. 1679, 8o, 88, 86, 85 3 119 do gh or N. gt. ß. 2. , m, = . ö do Tir. S. 3 13. —— .

j 'nicht lonvert 3 IJ - Langen =, . k din Mind Pr An. 3 Lm, Sonstige ausländische Anleihen.

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2 2 1 i 3 61 * . * . j . 3 J * z Deutsche Provinzialanleihen. ö. , n 1 , p a

Mit ginsberechnung. agdeburg 1913. Enib. -S. S. 4 1. 4. . ukv. 814 do. —— 5 1 lb. 11 * oer, , n, n, ubs ö do Sehn en; we, = = Ansländische Staatsanleihen. J dor bo 36 re sr g a Mainz 1823 Sit. 9s 11. —— Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen do. Inselst. B. gar. * , gerederjchle Brodinz ö do. 1922 Lit. B 7 II) werden mit Hinsen gehandelt. und zwar: do. do. Kr.⸗Wer S. 9 11.7

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hne ginsberechnung. do. . 1907 gur samtiige zun Handen and gam m do. do. S. S ind 85 161

grandenb. Prov. os- 11 1908, 12, gel. 1. 2. * versch. . i n . en. do. da. S. Sing 8 u. 6.12 he 13 do. 19 Mag. gä. 12 , s. —— . notiz zugelassenen Nu Sta 2 ö

iel 2 ö. do. 19 II. 3 41.2.8 finde gegenwärtig eine amtliche Breisfeststellung en,, 9 11 1 ö

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0. er. 28 1.3.5 o. do 02 m. T. i Pest. n. K. V.. S. 2.3 4 1.8 do. Ser. 29 unt. 80 35 2 1918 I Ln do. do. 38 m. T.

Hannoversche Prov. . J 7 Mülheim (Muhr) 1909 dais e . * r , 3 1 *? **

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gel. 1. 15. 28 3 1.3.10 —— —— Remscheid oo. gt. 2.1.28 39 11 do. 1888 in E 8 12.3 deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gemäß Velanntm. v. 26. 8. 26

do. Sandestlt. Rtbr. 4 14.10 Rhendi isg9 Ser. 4 1410 Dest. St. Schatz 14 ohne Hinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschetn do. do. 39 14. 101 3 i913 MM, m —— angem SE.. h 1 La. Sab a ö lleferbar.

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