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Amerikanische Eisenbahnbonds.
Erste Beilage
Auswärnge Brauereien. oni Caguich G.
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Ser. 980
Ser. 919 u. h
. Ser. 92
do. Ser. 85 * Komm.-Obl Ser 1
do Ser. 2
do Ser. 9
. do. Ser. 4* Central Vodentredithank
Pfdhr. v. 1686, 9. go,
94, 96. 99, 1901. 038,
04, 0g. 97, O9. 1910, 12*
do do. o. 1922
da Komm. ⸗Obl. v. 87, 91,
96. 01. 06. 08, 12
do. do v. 1922
da vo. v. 1929 96961 do. do. v. 25 10—- 2039)
Hypotheken ⸗Att.⸗Bt. alte 1904. 08 O7, O, 1911. 12 abgest. Ser 1*
da. do. v. 1920
do. Komm -Obl. v. 190, 1909, 1911*
do. v. 1929
d bo. v. 1922 Bfandbrief. Mt. S 17.98
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do. Klesnbahn⸗Obl.“
do. Komm. G Em. 1-12
do. do. Em 14
do Em 16
do. do. do. Em. 16 Nhein. Hyvothetenbant Pfdbbr. Ser. S0, 66 — 556, 119 — 1981 * do. do. Komm. -Obl., ausgest. big 81. 19. 1896, v. 1918, 14 Nhein.⸗Westf Vodtrd.⸗Vt. Pfdbr. Ser. 1— 157
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Westl. Berl. Vorori 19
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Danzig. el. St y hh 1919, gek. 31. 12.285 1)
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1.1.7 Sh Lothring. Eisb. 102 ß CR1.5.2 Schles. Kln 6. S. 1.2 10814 versch.
Ausländische Eisenbahnschuldverschreibungen.
Dte mit einer RNotenztffer versehenen Anleihen werden mit Binsen gehandelt und zwar Seit 1. 4. 149. 2 1.9. 19. 8 1. 18. 149. 2 1. 11. 19. 1 . 9 . . J. Oesterreichische und Ungarische.
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do Obligationen
2. Mussiiche.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Eisenbahnan leihen sinden gegenwärtig eine amtliche Preisieststellung nicht statt.
3. Verschiedene.
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Dollars
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Tehna ni dr λ , M ——— do do 1004 do do g. 2046 f3 ö. 3 5 abg 004 gi. RX. 1.7.24 abg 1004 53 118 Di rb
bo daß il de r,, =. Schiffahrtsaktien.
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amb. Reeder. v. 96 —— ambg.⸗Stldam Dp 165, 5b Hansa,. en , j. 236. 5b Kopenh. Dp. Lit. O M * Kosmos Di. Damp. 166, Joh Neptun Dampfsch. . 1300 6 3 NVorddeutsch. Llond 1148 6 Na, 15d B k Dampf. Co. — Stettin Dampfer M 1520 Ver. Elbeschiffahrt. 1.1 64h 1b
Schulduverschreibungen von Schiffahrtsgesellschaften.
Noch nicht umgest. Donau- Damypsschiff 1662 r5. 1650 a 16. I2258 L560 Hambg.⸗Ameril. Lin. 01S. 2, 9g S. 4, rz. 8a a versch 83, 5 6 6 Nordd. Lloyd 1888, 149 1894, 01, 02,08, rz. 8z ud] 1.4. 10660, 5 6 „deb 6
Bankaktien.
ginstermin der Bantattien ist der 1. Januar. Muznahme: Bank f. Brau⸗Ind., Verliner Bankverein 1. April, Vant Elertr. Werte 1. Juli.) Noch nicht umgest. Asow⸗Don⸗Kom. . . M 3. — Badische Band . ... M — 6 Banca Gen. Rom. ... Ban Elettr. Werte. fr. Berl. Elekt.- Werle bo, do. Lit. B do. do Vorz. Akt. Bann für Brau⸗Ind. M Bank von Danzig. .. Bank s. Schlesw.⸗Hlst. Barmer Bantverein do. Kreditbank Bayer. H. & Wechslb. M do. Ver.⸗Bl. München Berg. Märl. Ind. ... Berlin Vantverein M do. Handelsges. do. Hypoth.Vank. do. gassenverein. . Braunschw. Bt. u. Krd. do. Hann. Hypbt. Commerz⸗u. Priv. ⸗Bk. Danziger Prtvatbant in Danzig. Gulden Darm st. n. Nat.⸗BVBan Dessauische Landesbk. Deutsch⸗A siatische Bt. in Shanghai⸗Taelß Den she Anstedl.⸗Bl. Deutsche Vant .. .... Deutsche Effekten u. Wechselbant .... M Deutsche Hyp.⸗B. Verl. do. Ueberseeische Bk. Diskonto⸗Kommd. M Dresdner Bant ... M do. neue Goth. Grundkr.⸗Bank Hallescher Bl. ⸗Ver. M Hamburg. Hyp.⸗Bant Hildesheimer Bank. . Immob. Verkehrsbl. Kieler Ban Leipziger Kred.⸗Anst. Lil becker omm.⸗Ban do. Privat⸗Bant. .. Luxemb. intern. in Fr. Mecklenburgische Ban do. Dey. u. Wechsel do. Hyp.⸗ u. Wechsb. Meckl. Stel. Hyp⸗Bl. Meininger Hyp.⸗Bt. . Mitteld Bodenkred. Lit. A— O M do. Kreditbant. . . M Niederlausitzer Bank. Nordd. Grundkfr.⸗Bl. . Oldenb Landesbant. do. Spar⸗ u. Leihb. M do. do. neue Osnabrücker Bank * Ostbank f. Hand. u. G. 107. 756 60 Desterreich Kred.⸗A. M 6, 5 6 1St. = 3200Kr. M pSt . Petersbg. Dis ⸗Btl. M — do. Internat. .. ... M — Plauener Bank ..... 13868 6 Preuß. Boden kred. Bt. 196, 75b 6 do. entral⸗Boden do vp. ⸗Akt⸗Bant do. Pfandbriefbant Reichs ban Rheninische Hyp.⸗Bt. M do. Kredit⸗Bl. M Rhein. Westf. Boden Riga Komrz. S. —. Rostocker Bank. . .... Russ. B. . ausw. S.. Sächsische Bant do. Vod.⸗Krd.⸗Anst M Schles. Bod. Kredit M Schleswig⸗Holstein. Sibirische Hdlbt Stck. — 280 Rbl. Sildd Boden⸗Kred. M 174d, 5b 6 do. Distonto⸗Ges. . 1666 Ungarische Kredit. M 5. Id Sick. = 400 Kronen ; . Bereinsb Hamburg. is 6 Westdtsch. Boden fr. V 149, J5b b0 60 Wienen wantverein. d. iö d 676
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zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 265.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Gesetz damals das Richtige getroffen hat und der Verband sich schon jetzt sehr segensreich auswirkt. Viele der Befürchtungen, die heute gegenüber dem Abschnitt 1 des Städtebaugesetzentwurfs geäußert worden sind, müssen schon durch die Wirksamkeit des Verbandes als übertrieben oder widerlegt betrachtet werden. Im Gegensatz zu jenem Gesetz hat die Staatsregierung sich mit diesem neuen Entwurf dazu bekannt, daß es nicht befriedigen würde, ganz Preußen mit einem Netz von Siedlungsverbänden zu überspannen. Sie glaubt, daß auch ohne neue öffentlich⸗ rechtliche Gemeindeverbände den Erfordernissen Rechnung getragen werden wird.
Meine Damen und Herren, es läßt sich nicht verlennen, daß die Vorlage des Staatsministeriums den Landtag vor eine schwierige Aufgabe stellt. Es heißt einen vielumstrittenen und hart befehdeten Entwurf, unbeeinflußt um Unkenntnis und Schlagworte, die seiner Gedankenwelt eine undurchdringliche Mauer zu errichten drohen, zu prüfen unter dem Gesichtspunkt, daß das Staatsministerium ihm eine für die gesunde Zukunfts— entwicklung des Landes wesentliche Bedeutung beimißt. Dem Landtag liegt dabei eine doppelte Verantwortung ob: gegenüber der Zukunftsentwicklung auf der einen Seite und den Gegen— wartsbedenken auf der anderen Seite. Mögen Sie bei dem Versuch, mit dem wir hier an die Meisterung bestehender und zukünftiger Probleme herangehen, bedenken, daß niemals Reformen gemacht werden können, ohne in altes Ueberkommenes einzugreifen. (Sehr wahr!) Das Staatsministerium legt diesen Entwurf Ihnen zu einem Zeitpunkte vor, wo wir es noch in der Hand haben, in vielen Teilen des Landes der Zukunfts⸗ entwicklung Bahnen zu weisen. (Sehr richtig! Gerade die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Städtebaues hat aber gezeigt, daß zu enge Reformen zu weiteren Schäden und zu weiteren Forderungen führen. (Sehr richtig!)
Gerade aus diesem Gesichtspunkte möchte ich Ihnen die dringende Bitte vortragen, das Gesetz ernsthaft zu prüfen und diesem Gesichtspunkte Rechnung zu tragen. Von Ihrer Arbeit hängt zu einem guten Teile die gedeihliche Weiterentwicklung des Städtebaues und damit des größten Teiles unseres deutschen Volkes ab. Nur an den von uns allen beklagten, aus der Ent⸗ wicklung der letzten Jahrzehnte resultierenden Schäden herum⸗ zudoktern, würde nichts anderes bedeuten, wie Sisyphusarbeit zu leisten. Wir können den Dingen nur beikommen, wenn wir mit Nachdruck versuchen, die Uebel an der Wurzel anzugreifen. Lassen Sie mich der Hoffnung Ausdruck geben, meine Damen und Herren, daß hier durch gemeinsame ersprießliche Arbeit ein Werk entsteht, das auf einem bedeutenden Gebiete die Grundlagen schafft für den Wiederaufstieg unseres deuntschen Volks! (Leb⸗ hafter Beifall im Zentrum und links.)
In der allgemeinen Aussprache gab der
Abg. Leinert (Soz) dem Minister zunächst darin recht, daß der Landtag mit diesem Entwurf vor eine schwere Aufgabe gestellt 3. Jedenfalls müssen privatrechtliche Interessen vor allgemeinen
olksinteressen schweigen. Es dürfen nicht . bindernd in den Weg treten. Es sei nicht anzuerkennen, daß eine wesentliche Erweiterung des Enteignungsrechtes durch das Gese festgelegt werde, wie seine . behaupten. Im Gegenteil, vielleicht sei eine noch weitergehende Beschränkung der privaten Ausnutzung von Grund und Boden im Volksinteresse zu wünschen. Der Entwurf will den gesundheitlichen Interessen, die öffentlich vertreten werden müssen, gerecht werden. Wir müssen der Be⸗ völkerung, die zusammengepfercht in Großstädten wohnt, das Be⸗ wußtsein geben, daß der Boden auch noch zu etwas anderem da ist als zu pribater Ausnutzung. Das gilt besonders von Grünflächen und Kolonien. Der Ausschuß wird zu prüfen haben, ob das erreicht wird, was der Entwurf bezweckt. Dabei ist zu bedenken, daß hin⸗ sichtlich der Beteiligung weiterer Interessentenkreise wie der ge⸗ werkschaftlichen Arbeiterorganisationen und der gemeinnützigen Baugenossenschaften noch manches zu wünschen übrig zu bleiben
heint. Wir begrüßen es, daß es ermöglicht werden soll, die
städtischen Bebe uungspläne über die Grenzen der Großstadt hingus durchzuführen. Zu überlegen ist die Frage, ob der Bezirksausschuß die richtige Entscheidungsstelle für die Entwicklung des Städte⸗ baues ist; er hat wohl doch nicht überall die erforderliche Sach⸗ kenntnis. Vielleicht würde diese Aufgabe besser besonderen Stellen übertragen werden. Dem Vorwurf, der Wert von Grundstücken werde vermindert, über das Eigentum werde hinweggegangen, ist entgegenzustellen, daß Privatinteressen die städtebauliche Ent⸗ wicklung nicht hindern dürfen. Wir vermissen in dem Entwurf eine genaue Regelung der Zuständigkeiten. Wir werden im Aus⸗ schuß dahin wirken, daß den Großstädten die Baupolizei als Selbst⸗ verwaltungsangelegenheit überwiesen wird, und daß die Be⸗ bauungspläne, die Fluchtlinienpläne usw. den Gemeinden ver⸗ bleiben. Man muß die Befugnisse der Gemeinden nicht nur nicht verringern, sondern erweitern. Wir begrüßen das Gesetz, behalten uns aber eine sehr genaue Nachprüfung im Ausschuß vor, denn dieser Entwurf bildet die Grundlage für die ganze städtebauliche Entwicklung.
Abg. Schluckebier (D. Nat.) steht dem Entwurf mit ge⸗ mischten Empfindungen . Schon der Referentenentwurf hat ja Gelegenheit zur Kritik gegeben; manches ist daraufhin ge⸗ ändert worden. Vom ,, Gesichtspunkt aus ist die Aufstellung äbergemeindlicher Pläne zweifellos zu begrüßen. Es ist aber vor allzu großem Schematismus zu warnen. Für die Eintragung der Baukosten sollte man nicht die Gemeinden, sondern die dritte Abteilung des Grundbuchs in Anspruch nehmen. Be⸗ sonders große Bedenken fordert der Entwurf heraus in seinen Bestimmungen über die Vereinfachung des Enteignungsverfahrens. Eine entschädigungslose Enteignung halten wir für untragbar. Be⸗ sonders gefährlich ist es auch, daß gemeinnützigen Gesellschaften Enteignungsbefugnisse gegeben werden sollen. Bei der Planung muß die Provinz hinzugezogen werden. Die , scheint uns bei den Ausschüssen gegenüber der Industrie vernachlässigt zu sein. Das Verwaltungsstreitverfahren muß zugelassen werden. Man muß dem Gesetz einen völlig anderen Aufbau geben, getrennt nach Pflichten und Rechten. Der Redner macht einen ent— sprechenden Vorschlag. Besonderer Wert ist der Frage beizumessen, wer den Flächenaufteilungsplan schafft. Aufgabe ist gerechte Be= rücksichtigung aller Beteiligung; es handelt sich um Grundbesitz und Baufragen. Ein Instanzenweg soll dafür sorgen, das Unrichtig⸗ keiten vermieden werden. Es fragt sich nur, ob die höhere Instanz das richtige Urteil hat. Letzte Instauz ist der Minister! Die Eisenbahn hat enteignet, ohne sich nach den Grundsätzen des
Berlin, Freitag. den 12. November
Städtebaues zu richten. Sie hat sich nur nach praktischen Gesichts⸗ punkten gerichtet, und daraus kann man ihr nachträglich ebenso wenig einen Vorwurf machen wie den Bauherren, die viel- geschossige Häuser errichten. Für die Zukunft sind die Fragen des Hoch⸗ oder Tiefverkehrs in den Städten, der Fernheizwerke usw. für die Straßenbelastung zu berücksichtigen. Man muß daher das Gesetz genügend elastisch gestalten, und der Staat muß bei Zu⸗ kunftsplänen schon, um seine eigene Verantwortung zu verringern, mit weiten Volks⸗ und Interessenkreisen Fühlung nehmen. Nichi die politischen Körperschaften können hier maßgebend sein, sondern die breite Oeffentlichkeit, mit der jeder Plan nach der Vorlage be⸗ sprochen werden muß. Geheimhaltung von Bebauungsplänen fördern nur die Spekulation. Vor allem dürfen die Behörden nicht selbst Spekulanten sein. Zweckmäßige Ausnutzung des Bodens muß allein das Ziel sein. Der Wunsch der Städte nach Grünzonen ist in hohem Maße berechtigt. Wer aber entschädigt den Grundbesitzer, dessen Besitz in einer solchen Grünzone liegt? . ein Gesetz gegen den Raubbau der Städte? Nur unklare Bestimmungen regeln diese Frage. Deshalb müssen auch hier Fachleute zur Mitarbeit herangezogen werden. Die . nationalen sind bereit, im Ausschuß an einer brauchbaren Ge⸗ staltung der Vorlage mitzuarbeiten. (Beifall bei den Deutsch⸗ nationalen.)
Abg. Bergmann (Sentr.) bedauert, daß eine solche Vor⸗ lage nicht schon viel früher gekommen ist. Die Fehler und Sünden der Vergangenheit, die in ihrer ziel⸗ und planlosen Siedlung und Bebauung schwere Schäden brachten, müssen von nun an ver⸗ mieden werden, damit die Volksgesundheit nicht noch mehr ge⸗ schädigt wird. Wie soll gesunde Staatsgesinnung in elenden Wohn ungen erzogen werden. ,. Verwilderung und politischer Radikalismus selen Folgen der Versäumnisse der Vergangenheit. Weitausschauende Siedlungspolitik will der vorliegende Entwurf neben einer Vereinigung der bisher in neun Gesetzen und vielen Verordnungen zerstreuten Bestimmungen bringen. Die Kritiken an diesem Gesetz haben wohl . Teil den Grundgedanken und die große Bedeutung dieser Vorlage nicht erfaßt. Man muß allerdings im Gesetz klarer seine Anwendungsmoͤglichkeiten oder Notwendigkeiten zum Ausdruck bringen, und es wäre Unfug, das Gesetz etwa für alle Landesgebiete anzuwenden. Es kommt nur dort in Frage, wo große Industrieentwicklungen vorauszusehen sind. (Züstimmung im Zentrum) Ferner muß man überlegen, ob nicht ein Ausgleich in der Entschädigungsfrage für etwa zu ent- eignende Gebiete geschaffen werden kann. Sorgfältig 6 man auch die Frage prüfen, ob und wie ein Bezirksausschuß, der ja auch eine politische Zusammensetzung erhalten könnte, überhaupt für die Entscheidung in Städtebaufragen herangezogen werden kann. (Sehr wahr! im Zentrum.) Manche Bedenken gegen den Entwurf sind durchaus berechtigt, und es wird noch harter Arbeit im Ausschuß bedürfen, um einen Ausgleich einigennaßen herbei⸗ zuführen. Das Recht der Enteignung ist nicht nen. Man be⸗ fürchtet aber, daß es nun häufiger angewendet wird. Der Minister hat aber selbst gesagt, daß Enteignungen nur die Ausnahme bilden sollen, und so . es sein. Sehr wahr! im Zentrum.) Am besten würde das Gesetz ausgeführt, wenn man ohne Anwendung von Zwang und Enteignungen auskäme und sich vor allem mit dem Eigentümer verständigte. Auch die Möglichkeit der Entschädi⸗ gung durch Landanweisung darf nicht beseitigt werden, wie der, Staatsrat es wollte. Strittig ist, ob die Bestimmung nötig ist, daß in äußersten Fällen auch gemeinnützige Unternehmungen ent⸗ eignet werden können. Vielleicht würde man hier mit dem Recht auf Enteignungsanträge auskommen. Auch in der jetzigen Vor⸗ lage ist eine „angemessene Entschädigung“ für Enteignungen vor⸗ gesehen. Es muß aber auch bei Auseinanderreißen von Grund⸗ eigentum die Wertminderung des verbliebenen Restbesitzes ent⸗ schädigt werden. Wenn das Gesetz eine neue gesunde Bodenpolitik bringen soll, muß die Bodenspekulation vermieden werden. An niedrigen Bodenpreisen hat auch die Landwirtschaft ein Interesse.
(Sehr wahr! im Zentrum.)
Abg. Dr. von Campe (D. Vp.): Der vorliegende Gesetz⸗ entwurf ist vielleicht einer der wichtigsten, der seit Jahren dem Landtag vorgelegen hat. Leider erlaubt die Geschäftslage nicht, daß vor der ersten Lesung eine gründliche Durcharbeitung vor⸗ genommen werden konnte. Zunächst mußte es überraschen, daß das Gesetz vom Wohlfahrtsministerium eingebracht wurde, aber es handelt sich in der Tat um ein Wohlfahrtsgesetz. 23 dem Gebiet, das hier geregelt werden soll, liegen äußerst schwere Mißstände vor. Die schweren Fehler, die in der Vergangenheit beim Städtebau gemacht worden sind, wirken sich heute noch aus. Ganze Straßen- züge sind nicht mehr imstande, den Verkehr zu bewältigen, und vom
zublikum Gefahren fernzuhalten. Eine Unsumme von Mißhellig- keiten ist besonders nach dem Krieg durch die Wohnungsnot ent⸗ standen. Aus seiner richterlichen Tätigkeit wisse er (Redner), daß die ganz überwiegende Zahl. der Verbrechen und Vergehen, die er abgeurteilt habe, in Alkoholismus oder den engen, unzuträglichen Wohnungsverhältnissen wurzelte. . war die Zusammen⸗ pferchung der Bevölkerung in Straßen, in die nicht Licht und Luft hineinkamen, die Ursache. Angesichts dieser Miß⸗ tände ist die Deutsche Volkspartei gern bereit, an em 9 mitzuarbeiten. Aber mit derselben Energie ist zu bekonen, daß die Wege, die das Gefetz geht, in einer 6 Zahl von Fällen nicht gangbar sind. Gewiß ist das Rechts- eben immer in Entwicklung, aber man muß bei so schweren Ein⸗ griffen behutsam vorgehen, nur wenn es unbedingt nötig ist. Für eine auch nur indirekte Sozialisierung ist die Deutsche Volkspartei nicht zu haben. Wir haben gerade in jetziger Zeit alle Ursache, an dem Privateigentum als der Grundlage unserer Kultur, fest⸗ zuhalten. Wir hoffen, daß es möglich sein wird, die vorhandenen sozialen Schäden durch verständige Maßnahmen zu beheben. Leicht wird das auf dem Wege der , nicht sein. Je nachdem es aber gelingen wird, werden wir unsere Stellung zu dem Gesetz uns vorbehallen.
Abg. Kilian (Komm.) bedauert, daß mit einem Aufwand von vielen hundert. Millionen jetzt wieder gut gemacht werden müsse, was der kapitalistische Anarchismus rücksichtslos verdorben habe, wie es sich deutlich im Ruhrgebiet, Mitteldeutschland und in Oberschlesien zeige. Ziel⸗ und planlos, ohne Berücksichtigung ge⸗ meindlicher Interessen, wären dort die privatkapitalistischen Inter⸗ essen verfolgt worden. Im ,, vor allem auch die politischen Interessen der breiten [ksmassen berücksichtigt werden, weil man nur dann die kulturellen Belange des Volkes wahren könne. Abzulehnen sei der Primat der Wirtschaft in . egen, der bisher bestanden und den der Volkswohlfahrtsminister eider auch jetzt wieder zugesichert habe. , , sei weiter das Fehlen von nn , für eine reichsgesetzliche Regelung der e. ur kann könnten Diffe nen zen, wieb sie! 3. B. wischen Preußen und Hamburg bestehen, behoben werden. Die e, des Städtebous müßten im wesentlichen von den Ver⸗ kretungskörperschaften der betr. Gemeinden, vielleicht unter Hinzu⸗ iehung der Berufsvertretungen, selbst entschieden werden. Das
nteignungsverfahren dürfe nicht so bestehen, wie es heute sei. 9. allen Fragen der . nach dem Städtebaugesetz müsse vielmehr die jeweilige Gemeinde freie Hand haben, ebenso wie
beim Umlegungsverfahren. Die Tatsache, daß der Minister und
die maßgebenden Parteien den Entwurf als „Kompromiß“ be⸗ zeichneten, zeige seine Tendenz in sozialer und kultureller Be⸗ ziehung: „Wasch mir den Pelz, aber mach“ ihn mir nicht naß!“
1928
Abg. Falk (Dem) hebt hervor, daß das vorliegende 96 eine Bereinheitiichung der bisher zersplitterten 8 ee timmungen bringe und sozial von größter Bedeutung sei. Es andele fi n, nur darum,. Wohnungen zu schaffen, sondern den Menschen Licht und Luft zu schaffen und sie , in die
Freiheit der Natur, aus der sie kommen. Der Name Prof. Schu⸗ machers tauche immer wieder in der Begründung der Vorlage au und seine guten Gedanken seien in der Vorlage enthalten. Die für die Durchführung des Gesetzes vorgesehene Möglichkeit der Gewalt könne nicht gleichbedeutend sein mit dem Willen, unter allen Um⸗ , Gewalt anzuwenden. Nach Möglichkeit müßten auch für ie Umlegung freie Vereinbarungen maßgebend sein. Wir ver⸗— langen, fährt Redner fort, nicht nur eine „angemessene“, sondern eine volle . von Enteignungen und Umlegungen Betroffenen. Anstan Barzahlungen können auch ue gen, von Landbesitz erfolzen. Das läßt sich ermöglichen; allerdings nicht mit den Bestimmungen allein, sondern nur dann, wenn die richtigen Menschen an die richtige Stelle gesetzt werden. Antworten muß die Staatsregierung auf die Frage, wie die Behörden . sein sollen, die letzten Endes über Enteignungen zu entscheiden haben und wie die Behörden vermeiden wollen, in berechtigte Belange der Selbswerwaltung einzugreifen. (Sehr wahr! bei den Demokraten.) Der Staat muß die Möglichkeit haben, zu verbessern, zu regulieren. Die Sachkenner der großen Städte dürfen aber nicht zu sehr behindert werden durch den Bezirksausschuß. Wenn Eigen⸗ tum verpflichtet, so müssen die großen Städte auch Rücksicht nehmen auf die Vororte und auf das platte Land. Der Bezirksausschuß it nicht die geeignete Entscheidungsbehörde, auch nicht der Provinzial rat. Diese Frage muß im Ausschuß genau geprüft werden. Leider müssen wir uns mit einem preußischen Gesetz begnügen; ein Reichs⸗ gesetz wäre besser. Wir müssen uns bescheiden! Hoffentlich nimmt aber das Reich Gelegenheit, an das Problem heranzutreten, und das zu vervollkommnen, was wir hier beginnen. Bodenvorrats⸗ wirtschaft ist eine gewichtige Aufgabe; sie ist nicht nur das einzige Mittel zur Bekämpfung der Bodenspekulation, sondern auch für eine gesunde Verkehrsentwicklung. Mit Recht fordert der Entwurf daß die Gemeinden dieses Problem behandeln, die es noch nicht getan haben. Was in der Großstadt richtig war, kann aber für dat platte Land einen Fehlschlag bedeuten. Einzelheiten müssen im Ausschuß besprochen werden. Die Kritik würde jedenfalls nicht so scharf gewesen sein, wenn die Kritiker den Entwurf wirklich genau gelesen hätten. Wir hoffen, das Gesetz so zu gestalten, daß es unserem Lande zum Segen gereicht. 4
Abg. Lünenschloß e,, Vgg.) begrüßt gleichfalls die Grundgedanken des Gesetzes, macht aber auf große Bedenken auf⸗= merksam. Sie schließe sozialistische Tendenzen in sich, so daß die chwersten Befürchtungen hinsichtlich seiner Auswirkungen am
latze sind. Die Interessen der Großstadt dürften nicht ausschlag⸗ gebend sein. Vor allem sei das Privateigentum zu schützen. Der Eigentums begriff dürfe nicht noch mehr ins Wanken gebra werden. Man dürfe den Gemeinden nicht allein das Heft in die . geben bei einer so schnellen und rabiaten Enteignung. De Eigentümer müsse gehört, der Weg der Beschwerde gegeben sein! Die Beschwerde solle man vor die ordentlichen Gerichte bringen damit die Entscheidung nach dem bürgerlichen Recht gefällt werde
kann. Der Begriff „angemessene Entschädigung“ sei zu de f, eine volle Entschädigung sei zu fordern. Seine Partei behalte sich ihre Abänderungsanträge vor. Man sollte am besten die gan Neuordnung zurückstellen und eine reichsgesetzliche Regelung 1 warten.
Die Aussprache wird geschloßen. Die Vorlage wird einem besonderen Ausschuß von 29 Mitgliedern überwiesen.
Das Haus schreitet hierauf zur namentlichen Abstimmung über die Anträge Straube (D. Nat. und Leid (Soz.), betr. die Zusammensetzung der Verwaltungsausschüsse von öffentlichen , . Es handelt sich dabei um die Frage, ob der Landbund als wirtschaftliche Organisation an⸗ zuerkennen ist. Der Handelsminister hatte diese Anerkennung abgelehnt. Der deutschnationale Antrag fordert Zurückziehung des dahingehenden Bescheides, der der Vereinigungsfreiheit 3 Der sozialdemokratische Antrag billigt den Standpunkt des Handelsministers und fordert Auflösung ent⸗ gegen dem Bescheide gegründeter Arbeitsnachweise sowie der Tandarbeitsämter.
Bei der Abstimmung stellt sich wiederum die Beschluß— unfähigkeit des Hauses heraus; der Gegenstand ist damit wiederum erledigt.
Das Haus wendet sich in der auf sofort anberaumten neuen Sitzung der Besprechung des kommunistischen Antrages über Bauunfälle auf dem Baugelände der Gesolei in Düsseldorf und dem Bauplatz des Großkraftwerkes Kummels⸗ burg zu.
Abg. Hoffmann (Komm.) erklärt, die sich immer mehr häufenden Bauunfälle seien eine schwere Anklage für das herr⸗
schende System. Schuld sei vor allem die lange Arbeitsdaner., Es
müßten mehr Arbeiterkontrolleure eingestellt werden.
Abg. Drügemüller (So ) betont, man habe es zunächst an der erforderlichen Aufsicht fehlen lassen. Wenn fremde Leute eingestellt würden, trotzdem so viele sachkundige Arbeitslose vor⸗ handen seien, sei es kein Wunder, wenn die e en e. sich immer mehr vergrößere. Viele Unfälle hätten verhindert werden können,
wenn die Unfallverhütungsvorschriften richtig beachtet worden 6
wären. Eine reichsgesetzliche Regelung müsse ilfe schaffen. .
Ein Vertreter des Wohlfahrtsministeriums erklärt, daß ein Entwurf der Reichsregierung in kürzester Zeit kommen werde. In Rummelsburg habe es sich um neuarkige Konstruktionen gehandelt; da könnten Arbeiterkontrolleure auch nichts helfen. .
Der Ausschußantrag wird einstimmig angenommen, der das Staatsministerium ersucht, auf eine alsbaldige reichs⸗ gesetzliche Regelung des Bauarbeiterschutzes hinzuwirken, er⸗
neut auf die strengste Befolgung der baupolizeilichen . ea
hinzuwirken sowile die baupolizeilichen . einer Re⸗ dision zu unterziehen, soweit e , n ausreichenden Schuß für das Leben der Arbeiter gewährleisten. .
Das Haus überwies noch ohne Aussprache eine Reihe von
a ät über eine Kreditaktion für den
Mittelstand dem Hauptausschuß und vertagte sich dann auf Freitag 11 Uhr: Kleine Vorlagen.
Schluß 5. Uhr.